KVB FORUM Ausgabe 4.2016

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KUR Z M E LDUNGE N
HOHE QUALITÄT DER
AMBULANTEN VERSORGUNG
Ende Februar hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein
Positionspapier vorgelegt, das die
gemeinsamen Standpunkte der
Kassenärztlichen Vereinigungen
(KVen) zur ambulanten Qualitäts-
Die Qualität der
vertragsärztlichen Versorgung ist in
Deutschland
absolut hochwertig - nicht
zuletzt, weil die
niedergelassenen Ärzte und
Psychothera-
sicherung und -förderung zusammenfasst. Demnach ist die ambulante Gesundheitsversorgung in
Deutschland in jeder Hinsicht hochwertig. „Facharztstatus, Genehmigungsvorbehalt und Fortbildungsverpflichtung bilden hierfür die Garanten“, erklärte Dr. med. Andreas
Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender, anlässlich der Vorstellung des
Papiers.
peuten an sich
selbst sehr hohe
Qualitätsansprüche stellen.
Die niedergelassenen Ärzte und
Psychotherapeuten hätten hohe
Qualitätsansprüche an sich selbst
– was man an der großen Anzahl
und Vielfalt freiwilliger Qualitätsinitiativen erkenne. „Diese intrinsische Motivation darf nicht durch
falsche Konzepte oder ein Übermaß an Kontrolle wegreguliert
werden“, so Gassen. Schließlich
sei Qualitätssicherung kein Selbstzweck. Der entstehende Aufwand
sei Zeit, die beim Patienten fehlte.
Kosten und Nutzen müssten daher
in einem vertretbaren Verhältnis
K V B F O R U M 4/2016
zueinander stehen. Jährlich seien
die Praxen mit Bürokratiekosten in
Höhe von rund vier Milliarden Euro
belastet. Der Mehraufwand müsse
adäquat refinanziert werden – und
zwar von allen Kostenträgern, so
der KBV-Chef.
Den Vergleich mit der Qualitätssicherung an Kliniken bräuchten die
Niedergelassenen nicht zu scheuen,
so Gassen: „Wir dürfen Äpfel nicht
mit Birnen vergleichen. Die Besonderheiten der ambulanten Versorgung mit vielen chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und langen
Behandlungsverläufen, machen es
unmöglich, Versorgungsqualität primär am Ergebnis zu messen. Ob
eine Operation erfolgreich war,
lässt sich relativ leicht sagen. Über
den Verlauf einer komplexen Behandlung zu urteilen, ist da schon
schwieriger.“ Der Zollstock von
Krankenhäusern passe für Praxen
oft nicht, mahnte Gassen. Im ambulanten Praxisalltag sei vielmehr
wichtig, „dass wir die Potenziale
von Prozess- und Strukturqualität
weiter ausschöpfen.“
Der KBV-Chef betonte außerdem,
dass sich die Qualitätssicherung
in erster Linie an der Situation vor
Ort orientiere. Daher müssten die
zahlreichen regionalen Maßnahmen, die die KVen zur Qualitätsförderung entwickelt haben, weiterhin unterstützt und gestärkt
werden.
DEUTSCHER FRÜHFÖRDERPREIS
Die Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF) e. V. hat den
ersten Deutschen Frühförderpreis
ausgeschrieben, der mit 1.000 Euro
dotiert ist. Mit der Prämierung werden herausragende und innovative
Projekte und Arbeiten aus dem
Handlungsfeld der interdisziplinären Frühförderung ausgezeichnet.
Die feierliche Preisverleihung findet alle zwei Jahre auf dem Bundessymposion der VIFF statt, erstmalig am 9. März 2017 an der Johann Wolfgang Goethe Universität
in Frankfurt am Main.
Den Preis können Personen, Institutionen, Verbände, Vereine und
Organisationen erhalten, die sich
in vorbildlicher Weise für die interdisziplinäre Frühförderung von
Kindern und deren Familien in
Deutschland eingesetzt haben.
Gleichzeitig sollen die Ergebnisse
dieser Projekte zur Verbesserung
der Lebensqualität der Kinder und
Familien beitragen.
Entscheidungsgrundlage bilden
eingereichte schriftliche Projektberichte und in der Praxis belegte
Aktivitäten. Einsendeschluss ist
der 30. November 2016.
Sie finden die „Positionen zur ambulanten Versorgungsqualität“ auf
der Internetseite der KBV unter
www.kbv.de in der Rubrik Aktuell/
Politik/Stellungnahmen.
Redaktion
Nähere Informationen können per
E-Mail an [email protected] angefordert werden.
Redaktion
K U R Z MELD U NG EN/ I MP R ES S U M
MEHR GELD FÜR
SELBSTHILFE
Die AOK Bayern stellt 2016 für die
gesundheitliche Selbsthilfe in Bayern mehr als zwei Millionen Euro
als kassenindividuelle Förderung
zur Verfügung. „Die Förderung
kommt direkt den lokalen Selbsthilfegruppen und Projekten der
Selbsthilfe zugute“, so Matthias
Jena, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrats der
AOK Bayern. Hinzu kommen noch-
Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS
KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung
Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen
(KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.
Herausgeber (V. i. S. d. P.):
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:
Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz,
Dr. med. Ilka Enger
Redaktion:
Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)
Text: Markus Kreikle, Marion Munke
Grafik: Gabriele Hennig, Iris Kleinhenz
Anschrift der Redaktion:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Elsenheimerstraße 39
80687 München
Telefon 0 89 / 5 70 93 – 21 92
Fax 0 89 / 5 70 93 – 21 95
E-Mail [email protected]
Internetwww.kvb.de
Satz und Layout:
KVB Stabsstelle Kommunikation
mals über zwei Millionen Euro von
der AOK Bayern für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung.
Die bayerischen Selbsthilfegruppen
sind wichtige Anlaufstellen für meist
chronisch kranke Menschen, die
dort Unterstützung bei ihrer Krankheitsbewältigung erfahren. Die AOK
Bayern unterstützt die Selbsthilfe
dabei nicht nur finanziell. Sie stellt
unter anderem vor Ort Räume für
Treffen von Selbsthilfegruppen zur
Verfügung. „Eine weitere Hilfe ist
der für alle zugängliche AOK-Selbsthilfe-Navigator“, so Jena. Er ermöglicht den Selbsthilfeeinrichtungen,
sich mit ihren Ansprechpartnern
und Terminen zu präsentieren.
Das Angebot wird ständig aktualisiert und ist abrufbar unter www.
selbsthilfe-navigator.de.
Druck:
W. Kohlhammer Druckerei GmbH & Co. KG, Stuttgart.
Gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier.
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Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung
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ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die
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Form („die Ärztin“) gemeint.
KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer
Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.
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