start:b au s p a rk a s s e e . G e n . G e n o s s e n s c h a f t m it b e s c h rä n k te r H a f t u n g L i e chte n s te i n s t ra ß e 1 1 1 – 1 1 5, 1 0 9 1 Wi e n T: 0 1 3 1 3 8 0 - 0 s t a r t- b au s p a rk a s s e .at F i r m e n b u ch nu m m e r : 93 724 f H a n de l sge r i cht Wi e n DV R : 0 078 0 0 0, U I D : AT U 1 6 3 52 2 02 Checkliste Unterlagen zum Pfandobjekt Beschreibung des Pfandobjekts: Stück Fotos liegen bei (erforderlich bei Punkt 2 – 8) 1 Baugrundkauf Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf 2 Hausbau genehmigte Einreichpläne samt Lageplan amtliche Bestätigung über Grundstückswidmung Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift aktueller Grundbuchsauszug Baukostenaufstellung oder Kostenvoranschläge aktueller Grundbuchsauszug 3 und 4 Zu- / Umbau Bestandspläne genehmigte Einreichpläne samt Lageplan 5 Renovierung Bestandspläne Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift aktueller Grundbuchsauszug Kostenvoranschläge Baukostenaufstellung oder Kostenvoranschläge aktueller Grundbuchsauszug Bei Baubewilligungspflicht zusätzlich: Bitte in Blockschrift befüllen Zutreffendes bitte ankreuzen! genehmigte Einreichpläne samt Lageplan 6 Kauf eines Eigenheimes Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift genehmigte Einreichpläne samt Lageplan 7 Kauf einer Eigentumswohnung Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf oder Anwartschaftsvertrag aktueller Grundbuchsauszug Wohnungsplan 8 Umschuldung Bestätigung über Höhe und Verwendungszweck der Vorfinanzierung Nutzwertgutachten (bei Erwerb vom Voreigentümer) aktueller Grundbuchsauszug letzter Jahreskontoauszug des umzuschuldenden Kreditkontos Unterlagen je nach Verwendungszweck der Vorfinanzierung 1-7 Unterlagen zu den Darlehensnehmern aktuelle Einkommensnachweise Eigenmittelnachweis (jedenfalls bei Errichtungsfinanzierungen) Zusicherungsbescheid (wenn Wohnbauförderung bewilligt, Zusicherung beilegen) Sonstige start:formulare (Änderung zum Bausparvertrag, Auszahlungsauftrag / Zuteilung, ...) Kopie Lichtbildausweis Allgemeine Informationen - Befreiung von Gerichtsgebühren Für die Eintragung des Pfandrechtes der Bausparkasse im Grundbuch ist an das Gericht eine Eintragungsgebühr zu entrichten, welche 1,2 % des sicherzustellenden Darlehens zuzüglich Nebengebührensicherstellung beträgt. Gemäß § 53 Abs. 3 des Wohnbauförderungsgesetzes sind gerichtliche Eingaben und die grundbücherlichen Eintragungen zur pfandrechtlichen Sicherstellung der Bausparfinanzierung sowie gerichtliche Beglaubigung der Unterschriften auf der Pfandbestellungsurkunde unter gewissen Voraussetzungen von Gerichtsgebühren befreit. Unter anderem ist Voraussetzung für die Gebührenbefreiung, dass das Finanzierungsobjekt aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften vorgenommenen Wohnbauförderungsmaßnahmen gefördert wird, wobei die Nutzfläche 130 m 2, bei mehr als 5 im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 150 m2 nicht übersteigen darf. Allgemeine Informationen - Ausschluss von Beratungsdienstleistungen gemäß § 14 HIKrG 20160224 – 02071/0000 start-bausparkasse.at Stand: März 2016 Die start:bausparkasse empfiehlt Ihnen kein bestimmtes Darlehen. Aufgrund Ihrer Antworten auf einige der Fragen erhalten Sie von der start:bausparkasse jedoch Informationen zu diesem Darlehen, damit Sie Ihre eigene Entscheidung treffen können. Sollte durch Ihren Berater (Kreditvermittler) eine individuelle Empfehlung im Sinn des § 14 HIKrG erteilt werden, erfolgt dies auf dessen Verantwortung.
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