Unterlagen zum Pfandobjekt Unterlagen zu den Darlehensnehmern

start:b au s p a rk a s s e e . G e n .
G e n o s s e n s c h a f t m it b e s c h rä n k te r H a f t u n g
L i e chte n s te i n s t ra ß e 1 1 1 – 1 1 5, 1 0 9 1 Wi e n
T: 0 1 3 1 3 8 0 - 0
s t a r t- b au s p a rk a s s e .at
F i r m e n b u ch nu m m e r : 93 724 f
H a n de l sge r i cht Wi e n
DV R : 0 078 0 0 0, U I D : AT U 1 6 3 52 2 02
Checkliste
Unterlagen zum Pfandobjekt
Beschreibung des Pfandobjekts: Stück Fotos liegen bei (erforderlich bei Punkt 2 – 8)
1 Baugrundkauf
   Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
2 Hausbau
   genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
   amtliche Bestätigung über Grundstückswidmung
   Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift
   aktueller Grundbuchsauszug
   Baukostenaufstellung oder Kostenvoranschläge
   aktueller Grundbuchsauszug
3 und 4 Zu- / Umbau
   Bestandspläne
   genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
5 Renovierung
   Bestandspläne
   Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift
   aktueller Grundbuchsauszug
   Kostenvoranschläge
   Baukostenaufstellung oder Kostenvoranschläge
   aktueller Grundbuchsauszug
Bei Baubewilligungspflicht zusätzlich:
Bitte in Blockschrift befüllen    Zutreffendes bitte ankreuzen!
   genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
6 Kauf eines Eigenheimes
   Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
   Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift
   genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
7 Kauf einer Eigentumswohnung
   Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf oder Anwartschaftsvertrag
   aktueller Grundbuchsauszug
   Wohnungsplan
8 Umschuldung
   Bestätigung über Höhe und Verwendungszweck der Vorfinanzierung
   Nutzwertgutachten (bei Erwerb vom Voreigentümer)
   aktueller Grundbuchsauszug
   letzter Jahreskontoauszug des umzuschuldenden Kreditkontos
   Unterlagen je nach Verwendungszweck der Vorfinanzierung 1-7
Unterlagen zu den Darlehensnehmern
   aktuelle Einkommensnachweise
   Eigenmittelnachweis (jedenfalls bei Errichtungsfinanzierungen)
   Zusicherungsbescheid (wenn Wohnbauförderung bewilligt, Zusicherung beilegen)
   Sonstige start:formulare (Änderung zum Bausparvertrag, Auszahlungsauftrag / Zuteilung, ...)
   Kopie Lichtbildausweis
Allgemeine Informationen - Befreiung von Gerichtsgebühren
Für die Eintragung des Pfandrechtes der Bausparkasse im Grundbuch ist an das Gericht eine Eintragungsgebühr zu entrichten, welche 1,2 % des sicherzustellenden
Darlehens zuzüglich Nebengebührensicherstellung beträgt. Gemäß § 53 Abs. 3 des Wohnbauförderungs­gesetzes sind gerichtliche Eingaben und die grundbücherlichen Eintragungen zur pfandrechtlichen Sicherstellung der Bausparfinanzierung sowie gerichtliche Beglaubigung der Unterschriften auf der Pfandbestellungsurkunde unter gewissen Voraussetzungen von Gerichtsgebühren befreit. Unter anderem ist Voraussetzung für die Gebührenbefreiung, dass das Finanzierungsobjekt
aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften vorgenommenen Wohnbauförde­rungsmaßnahmen gefördert wird, wobei die Nutzfläche 130 m 2, bei mehr als 5 im
gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 150 m2 nicht übersteigen darf.
Allgemeine Informationen - Ausschluss von Beratungsdienstleistungen gemäß § 14 HIKrG
20160224 – 02071/0000
start-bausparkasse.at
Stand: März 2016
Die start:bausparkasse empfiehlt Ihnen kein bestimmtes Darlehen. Aufgrund Ihrer Antworten auf einige der Fragen erhalten Sie von der start:bausparkasse jedoch
Informationen zu diesem Darlehen, damit Sie Ihre eigene Entscheidung treffen können.
Sollte durch Ihren Berater (Kreditvermittler) eine individuelle Empfehlung im Sinn des § 14 HIKrG erteilt werden, erfolgt dies auf dessen Verantwortung.