regionalflugplatz grenchen

Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
S ACHPLAN I NFRASTRUKTUR DER L UFTFAHRT (SIL)
REGIONALFLUGPLATZ
GRENCHEN
K OORDINATIONSPROTOKOLL
ZUM
P ROJEKT P ISTENVERLÄNGERUNG
A UGUST 2015
1. Ausgangslage
Im SIL-Objektblatt vom 1. Juli 2009 hat der Bundesrat die raumplanerischen Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb des Regionalflugplatzes Grenchen festgelegt. Der
SIL ist für die Behörden aller Stufen verbindlich. Weitere wichtige Grundlagen sind die
Betriebskonzession vom 20. Februar 2001 und das Betriebsreglement vom 1. Juli 2010.
2001 wurde die Piste um 200 m auf 1000 m verlängert. Damit wurde die Verkürzung der
nutzbaren Pistenlänge, die mit der Einführung von neuen internationalen Normen zur Erhöhung der Sicherheit bei gewerbsmässigen Flüge verbunden war1, kompensiert (Massnahme zur Erhaltung des Status Quo nach damaliger Beurteilung).
2. Entwicklungsabsichten der Flugplatzhalterin
Die Regionalflugplatz Jura-Grenchen AG (RFP) will ihre drei bisherigen Standbeine im
Betrieb beibehalten: fliegerische Aus- und Weiterbildung, Geschäftsreiseverkehr, Sportund Freizeitfliegerei. Für den Linien- und Charterverkehr soll weiterhin kein Angebot zur
Verfügung gestellt werden.
Ein Schwerpunkt des künftigen Wachstums und die Erhöhung der Wertschöpfung sollen
auf den Geschäftsreiseverkehr (Business Aviation) gelegt werden. Der Flugplatz soll
seine Funktion als Anschlusspunkt des Kantons an den nationalen und internationalen
Luftverkehr und als Standortfaktor für die regionale Wirtschaft auch in Zukunft erfüllen
können. Um den heutigen Anforderungen dieses Verkehrs zu genügen und von den gängigen Flugzeugtypen ohne Einschränkungen genutzt werden zu können, sollte die Piste
eine minimale Länge von 1400 bis 1500 Metern aufweisen. Mit einer Verlängerung der
Piste um 450 m auf 1450 m will die RFP dieser Anforderung gerecht werden. Gleichzeitig
müssen die Rollwege und eventuell der Kontrollturm an die neue Situation angepasst
werden.
Für die fliegerische Aus- und Weiterbildung ist Grenchen einer der wichtigsten Standorte
in der Schweiz; die fliegerische Aus- und Weiterbildung ist das Hauptstandbein der RFP.
Die Flugschulen sollen ihren Betrieb im heutigen Umfang und in der bestehenden Qualität weiterführen können. Dazu reicht die bestehende Infrastruktur auf dem Flugplatz zurzeit zwar aus, mit einer Pistenverlängerung will die RFP im Hinblick auf aktuell mögliche
und künftige Ausbildungsbedürfnisse aber ein verbessertes Angebot in der Ausbildungskette bis hin zum Linienpiloten bereitstellen.
Unabhängig von der Pistenverlängerung soll ein satellitengestütztes Anflugverfahren von
Westen eingeführt werden. Dieses Verfahren wird neu auch Instrumentenanflüge von
Westen her erlauben. Bisher sind Instrumentenanflüge nur von Osten her möglich, in einem Winkel von 12° zur Pistenachse (Offset-Anflug).
Im Übrigen soll der Betrieb im bisherigen Rahmen weitergeführt werden. Falls die Pistenverlängerung realisiert werden kann, sieht die RFP eine Reihe von Einschränkungen der
Betriebszeiten für verschiedene Verkehrssparten vor. Diese Einschränkungen sollen zur
Verbesserung der Lärmsituation für die Anwohner des Flugplatzes beitragen.
1
Joint Aviation Requirements für Commercial Air Transportation (JAR-OPS1) von 1997. Diese Anforderungen
wurden 2008 als EU-OPS1 ins Regelwerk der European Aviation Safety Agency (EASA) überführt. Die
Schweiz hat sich im bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der EU verpflichtet, diese Normen anzuwenden.
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
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Auf planungsrechtlicher Ebene erfordert die Umsetzung dieser Vorhaben – namentlich
der Pistenverlängerung – entsprechende Anpassungen im SIL-Objektblatt. Gleichzeitig
ist der kantonale Richtplan und anschliessend der kantonale Nutzungsplan anzupassen
(kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi). Der Aus- und Umbau der Flugplatzinfrastruktur setzt weiter eine Plangenehmigung nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes voraus2, Änderungen im Flugbetrieb eine Änderung des Betriebsreglements.
Nach Umweltschutzgesetz3 gilt die Pistenverlängerung als wesentliche Änderung einer
bestehenden Anlage, die der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegt.
3. Verkehrsleistung und Verkehrsprognose
Das bestehende SIL-Objektblatt beruht auf einer Verkehrsprognose von jährlich 90‘000
Flugbewegungen. 2013 fanden 71‘260 Flugbewegungen statt4.
Mit der geplanten Pistenverlängerung und der Stärkung des Geschäftsreiseverkehrs ist
bis 2020 mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von 83‘000 Flugbewegungen zu rechnen (Reiseflüge nach IFR5: 11‘000 Bewegungen). Ohne Pistenverlängerung bleibt das
Verkehrspotenzial von 90‘000 Flugbewegungen bestehen (Reiseflüge nach IFR: 7‘000
Bewegungen)6. Differenzierte Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden (gerundete Werte):
2013
2020
mit Pistenverlängerung
2020
ohne Pistenverlängerung
5‘010
870
11‘000
1‘420
7‘000
900
62‘220
61‘660
71‘660
7
2‘440
2‘850
Segelschleppflüge
2‘100
4‘900
5‘690
Helikopterflüge
1‘930
3‘000
2‘800
71‘260
83‘000
90‘000
Reiseflüge nach Instrumentenflugregeln (IFR)
davon Jets
Reiseflüge und Voltenflüge nach
Sichtflugregeln (VFR)
Fallschirmabsetzflüge, Akrobatikflüge
total
Die Verkehrsprognose bildet die Grundlage für die Berechnung der Fluglärmbelastung.
Massgebend sind neben der Zahl der Flugbewegungen auch die eingesetzten Flugzeugtypen (Flottenzusammensetzung), die Verteilung der Flüge auf die An- und Abflugrouten
resp. Volten sowie deren saisonale Verteilung.
Eine verbindliche Festlegung von Prognosezahlen im SIL ist nicht vorgesehen. Die künftige Verkehrsleistung ist durch das «Gebiet mit Lärmbelastung» begrenzt (vgl. Kapitel 6).
2
3
4
5
6
7
LFG; SR 478.0
USG; SR 814.01
nur Motorflug; Start und Landung werden als je eine Bewegung gezählt
umfassen in erster Linie Geschäftsreiseflüge, können auch IFR-Schulungsflüge beinhalten
Kann die RFP das angestrebte Wachstum im Geschäftsreiseverkehr nicht erreichen, soll es durch ein umso
stärkeres Wachstum bei den wertschöpfungsschwächeren Sparten der Kleinaviatik kompensiert werden.
In der Statistik 2013 sind die VFR-Flüge nicht nach deren Zweck unterschieden, ausgewiesen ist die Summe
von Reise-, Volten-, Fallschirmabsetz- und Akrobatikflügen.
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
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4. Zweck der Anlage, volkswirtschaftlicher Nutzen
Der Zweck der Anlage ist im SIL-Objektblatt festgelegt: «Der Flugplatz Grenchen ist eine
Anlage von regionaler Bedeutung. Er ist Anschlusspunkt des Kantons Solothurn an den
nationalen und internationalen Luftverkehr und dient dem Geschäftsreiseverkehr, dem
Tourismus, den Arbeitsflügen, dem Flugsport und insbesondere der fliegerischen Ausund Weiterbildung. Er bietet eine Infrastruktur an, die dieser Funktion und dem internationalen Standard entspricht. Die Entwicklung des Flughafens richtet sich nach dem regionalwirtschaftlichen Bedarf und dem öffentlichen Interesse an Luftverkehrsleistungen, unter Beachtung des Zulassungszwangs.» Im Richtplan des Kantons Solothurn wird diese
Funktion des Flughafens bestätigt8.
An dieser Zweckbestimmung soll festgehalten werden. Wie aus der Verkehrsprognose
ersichtlich, strebt die Flugplatzhalterin mit der geplanten Pistenverlängerung aber eine
Stärkung des Geschäftsreiseverkehrs an. Die fliegerische Aus- und Weiterbildung soll als
wichtigstes Standbein im Betrieb des Flugplatzes in der heutigen Form erhalten bleiben
und zusätzlich gestärkt werden.
Gemäss einer Studie9 wird die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flugplatzes im engeren Sinne für 2013 auf 25.3 Mio. CHF beziffert (Summe der direkten und indirekten Effekte10, entspricht einer Beschäftigtenzahl von 195 Vollzeitstellen). Der induzierte Effekt
beträgt zusätzlich 26.9 Mio. CHF (entspricht 157 Vollzeitstellen). Mit der geplanten Pistenverlängerung könnte diese Wertschöpfung bis 2025 auf 28 Mio. CHF oder 211 Vollzeitstellen (direkte und indirekte Effekte) bzw. auf 29.8 oder 173 Vollzeitstellen (induzierte
Effekte) gesteigert werden. Der Standort- resp. der katalytische Effekt ist demgegenüber
in Zahlen nicht mess- und quantifizierbar und damit weitgehend intangibel.
Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit
Der volkswirtschaftliche Nutzen der Pistenverlängerung wird sehr kontrovers beurteilt.
Die RFP erachtet die Erreichbarkeit für den Geschäftsreiseverkehr als einen der entscheidenden Standortfaktoren für den Wirtschaftsraum Jura-Südfuss / Seeland. Sie sieht
die Chance, mit der geplanten Pistenanpassung zum einzigen rein zivilen Business Airport ohne Linienverkehr im westlichen Schweizer Mittelland zu werden, der die künftigen
Anforderungen des Geschäftsreiseverkehrs erfüllen kann («Unique Selling Proposition»).
Bei den volkswirtschaftlichen Wirkungen des Projekts stehe somit der Standorteffekt, der
sich fördernd auf die Tätigkeit (Netzwerk-, Kompetenz-, Struktur-, Imageeffekte) und die
Entwicklung der Unternehmen (Neuansiedlungen, neue Tätigkeiten bei bestehenden Unternehmen) auswirke, klar im Vordergrund. Die direkten und indirekten Effekte seien dagegen eher von untergeordneter Bedeutung. Mit diesen Überlegungen will die RFP das
Projekt unabhängig von betriebswirtschaftlichen oder Renditeüberlegungen weiterverfolgen, die zu erwartenden Umweltauflagen werde sie akzeptieren. Störende Auswirkungen
des Flugverkehrs auf die Nachbarschaft will sie zudem mit qualitativen Anpassungen im
Betriebsreglement kompensieren.
8
9
10
Richtplan 2000, Transport und Verkehr (TV-9 Flugverkehr) sowie Entwurf Gesamtüberprüfung vom Juni 2015
Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Pistenanpassung am Flugplatz Grenchen (Aktualisierung),
Infras 4. Mai 2015
Direkte Effekte: Wertschöpfung durch die am Flugplatz ansässigen Unternehmungen; indirekte Effekte: Wertschöpfung durch die Zulieferer. Dazu kommen die induzierten Effekte (Wertschöpfung und Beschäftigung, die
durch die Konsumausgaben der durch die direkten/indirekten Effekte generierten Einkommen entstehen) sowie die katalytischen Effekte (Wertschöpfung, die dank der besseren Erreichbarkeit der Region über den Flughafen generiert werden kann).
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
4
Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit unterstützt die vorgesehene Pistenverlängerung ohne Auflagen. Der Flughafen soll als wichtiger Standortfaktor für die regionale Wirtschaft gesichert werden. Für die exportorientierte Wirtschaft im Kanton sei die Erreichbarkeit mit direkten Flugverbindungen für die Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalisierten Weltmarkt essentiell. Dank dem Flughafen könnten lokale Unternehmen nationale
und internationale Kontakte leichter aufbauen und aufrechterhalten. Dazu komme der direkte volkswirtschaftliche Nutzen (Wertschöpfung und Beschäftigung der Unternehmen
auf dem Flughafenareal). Wenn die Pistenverlängerung nicht realisiert werde, sei eine
wesentliche Herabstufung des Flughafens mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen
auf die Region zu befürchten.
Auch die Stadt Grenchen weist auf die Bedeutung der Geschäftsfliegerei für die ansässigen Unternehmen hin und unterstützt die Entwicklungsabsichten der RFP vollumfänglich.
Die rasche internationale Erreichbarkeit könne für global tätige Firmen ein entscheidender Faktor für Standortentscheide sein. Zudem würden kleine und mittlere Produktionsunternehmen der Exportindustrie in Zukunft immer mehr gezwungen sein, einzelne Produktionsschritte ins Ausland auszulagern (geringere Lohnkosten). Diese Firmen seien auf
direkte Flugverbindungen für Geschäftsreisen zu diesen Standorten angewiesen. Die angedachte Stärkung des Businessbereichs am Airport biete eine Chance für die künftige
wirtschaftliche Entwicklung des Kantons. Die öffentliche Hand sei gefordert, attraktive
Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Ein Verzicht auf die Pistenanpassung
würde zu einem Verlust an volkswirtschaftlichem Mehrwert führen, der die negativen
Konsequenzen für Natur und Umwelt bei weitem übersteigt.
Kantonale und regionale Industrie-, Gewerbe und Wirtschaftsverbände, auch aus dem
Nachbarkanton Bern (Region Biel-Seeland) stützen diese Haltung. Der Flughafen Grenchen sei ein wichtiger Standortfaktor der Wirtschaftsregion, der mit der geplanten Pistenanpassung zu einem echten Alleinstellungsmerkmal ausgebaut werden könne. Dieses
werde bei Standort- und Expansionsentscheiden von international tätigen Firmen künftig
eine wichtige Rolle spielen. Schnelle, direkte und unkomplizierte Flugverbindungen seien
ein wichtiges Anliegen von Firmen, die zusätzlich für Teile der Produktion Standbeine im
Ausland errichtet haben. Die Infrastruktur sei so anzupassen, dass sie ohne Einschränkungen auch künftig den Bedürfnissen des gewerbsmässigen und privaten Geschäftsreiseverkehrs genügt. Die von der RFP angestrebte, zukunftsgerichtete Entwicklung sei zu
begrüssen, mit dem Projekt werde ein ausgewogener Ansatz zwischen Ökologie und
Ökonomie verfolgt.
Die Gemeinde Bettlach unterstützt im Grundsatz das Bestreben, mit einem Ausbau der
Flugplatzinfrastruktur einen Standortvorteil für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Region zu ermöglichen. Sie anerkennt zwar einen gewissen volkswirtschaftlichen Nutzen des vorgesehenen Pistenausbaus, erachtet dessen ausgewiesenen Mehrwert im Vergleich zum grossen Eingriff in Land, Natur und Umwelt aber als eher gering.
Die Gemeinde Selzach vermisst den Nachweis, dass das öffentliche Interesse am geplanten Pistenausbau das Interesse am bestehenden Schutz der Witi überwiegt. Veränderte Verhältnisse, die eine Anpassung des kantonalen Richtplans und der kantonalen
Witischutzzone nach Raumplanungsgesetz voraussetzt, lägen nicht vor. Dass die wirtschaftliche Standortgunst der Region durch den Pistenausbau erhöht werden kann, sei
nicht nachgewiesen und sei angesichts anderer, viel wichtigerer Standortfaktoren, auch
nicht nachweisbar. Auch seien die zusätzliche Nachfrage nach Geschäftsreiseverkehr
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
5
und deren volkswirtschaftliche Bedeutung nicht belegt. Die vorliegende Studie beruhe
mehr auf Annahmen denn auf soliden Zahlen und berücksichtige nicht alle wesentlichen
Aspekte (z.B. Einschränkungen bei der Siedlungsentwicklung, die sich aus dem Fruchtfolgeflächen-Verbrauch durch das Pistenprojekt ergeben). Das rein private wirtschaftliche
Interesse der RFP reiche für eine Änderung an der kantonalen Witischutzzone nicht aus.
Eine korrekte und neutrale Kosten-Nutzen-Rechnung fehle. Der Flughafen könne seine
Funktion gemäss SIL auch ohne den geplanten Pistenausbau erfüllen, die Region sei
auch mit der heute bestehenden Infrastruktur an den nationalen und internationalen Luftverkehr angeschlossen. An der geplanten Pistenverlängerung bestehe kein überwiegendes öffentliches Interesse zulasten hochwertiger Schutzgüter.
Umwelt- und Anwohnerorganisationen kommen gleichermassen zum Schluss, dass das
Pistenverlängerungsprojekt mit den Schutzbedürfnissen der betroffenen Bevölkerung und
den Zielen von Raumplanung, Natur- und Umweltschutz nicht in Einklang zu bringen sei.
Das Projekt diene der RFP zur Eröffnung eines neuen Geschäftszweigs der Geschäftsfliegerei, wofür es aus volkswirtschaftlicher Betrachtung in der Region keinen Bedarf
gebe. Deshalb bestehe auch kein übergeordnetes öffentliches Interesse, das den massiven Eingriff in die Landwirtschafts- und Witischutzzone und die signifikante Zusatzbelastung der Bevölkerung rechtfertigen würde.
Verschiedene Beteiligte weisen auf den geringen Wertschöpfungszuwachs bei einer Pistenverlängerung im Verhältnis zu den damaligen Ausgaben für die Autobahnuntertunnelung in der Witi hin (Baukosten von 160 Mio. Franken). Dieser Wertschöpfungszuwachs
stehe in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Verlusten im Bereich Natur, Landschaft und Landwirtschaft. Zudem habe die geplante Pistenverlängerung keinen auch nur
annähernd vergleichbaren volkswirtschaftlichen Nutzen wie die Autobahnverbindung.
Überdies werden die in der vorliegenden volkswirtschaftlichen Studie ausgewiesene
Wertschöpfung des Flugplatzes bzw. die dazu verwendeten Grundlagendaten in Zweifel
gezogen.
Abgesehen davon sei auch die Storchenpopulation (Auszeichnung von Altreu als «Europäisches Storchendorf») ein Alleinstellungsmerkmal der Region; das Infozentrum Witi in
Altreu werde jährlich von einer grossen Zahl von Besuchern besucht.
Die Regionalplanung Grenchen-Büren trägt die Argumente für und gegen die Pistenverlängerung aus dem Blickwinkel der verschiedenen Anspruchsgruppen zusammen und
zieht das Fazit, dass keine dieser Gruppen mit ihren Argumenten hervorsticht. Daraus sei
abzuleiten, dass die Interessen des Umwelt-, Landschafts- und Landwirtschaftsschutzes
sowie der Lebensqualität einerseits und die entwicklungs- und sozialpolitischen, wirtschaftlichen, arbeitsmarktlichen sowie die Rechts- und Sicherheitsanforderungen andererseits in der Region annähernd ausgeglichen sind.
Aus Sicht des BAZL besteht sowohl an Geschäftsreiseflügen als auch an Schulungsflügen ein öffentliches Interesse. Geschäftsreiseflüge dienen der Anbindung der schweizerischen Wirtschaftsräume ans Luftverkehrsnetz und tragen zu deren Wettbewerbsfähigkeit
bei. Aus- und Weiterbildungsflüge tragen dazu bei, dass der schweizerischen Zivilluftfahrt
eine ausreichende Anzahl qualifizierter Piloten zur Verfügung steht und das fliegerische
Können in der Schweiz erhalten bleibt. Die Erhaltung und Weiterentwicklung von Regionalflughäfen, welche diesen Verkehrsarten eine hinreichende Infrastruktur zur Verfügung
stellen, liegt somit ebenfalls im öffentlichen Interesse und wird vom BAZL im Grundsatz
unterstützt.
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
6
Bezogen auf die einzelnen Flughäfen ist dieses öffentliche Interesse, namentlich was den
Geschäftsreiseverkehr betrifft, in erster Linie aber durch den regionalwirtschaftlichen Bedarf bestimmt. Deshalb liegt es in einem ersten Schritt in der Verantwortung der kantonalen politischen Behörden, den volkswirtschaftlichen Nutzen des vorliegenden Pistenverlängerungsprojekts zu beurteilen und diesen Nutzen gegen die negativen Auswirkungen
auf Raum und Umwelt abzuwägen.
Die Interessenabwägung auf Bundesebene wird dann – unter Berücksichtigung der Beurteilung des Kantons – durch den Bundesrat im Sachplanverfahren vorzunehmen sein.
Die abschliessende Prüfung des Projekts im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens,
in Kenntnis der Detailuntersuchungen aus dem Umweltverträglichkeitsbericht und der Ergebnisse der landwirtschaftlichen Planung (vgl. Kapitel 9 und 10), bleibt vorbehalten.
5. Betrieb
Der Flugbetrieb auf dem Flugplatz Grenchen wird heute hauptsächlich nach Sichtflugregeln (VFR) abgewickelt.
Für den Anflug von Osten (Piste 25) steht ein Instrumentenanflug zur Verfügung, geleitet
durch das bestehende Drehfunkfeuer (DVOR) am Boden oder per Satellit (GPS). Diese
beiden Anflugverfahren sind deckungsgleich und im Luftfahrthandbuch publiziert11. Der
Anflug erfolgt südlich versetzt zur Pistenachse (Offset-Anflug in einem Winkel von 12°).
Damit sollen Direktanflüge über das Dorf Altreu soweit wie möglich unterbunden werden.
Das Eindrehen auf die Pistenachse und die Landung erfolgen auf Sicht, wobei die Pistenschwelle (entspricht dem Pistenanfang) auf einer Höhe von 50 Fuss überflogen werden
muss.
Mit der Pistenverlängerung wird dieses Anflugverfahren nicht verändert. Mit der geplanten Verschiebung der Pistenschwelle gegen Osten kann die zur Verfügung stehende
Landedistanz aber um 130 m auf 1130 m vergrössert werden. Zur Erleichterung des Eindrehmanövers auf die Pistenachse soll zusätzlich eine optische Anflughilfe (Einflugleitbefeuerung) installiert werden12. Diese Befeuerung würde nur während der Betriebszeiten
des Flugplatzes angeschaltet und könnte für Instrumenten- und Sichtanflüge gleichermassen verwendet werden. Sie dient der Sicherstellung des schon heute publizierten Anflugverfahrens und soll dazu beitragen, die Zahl der Direktanflüge über das Dorf Altreu
weiter zu vermindern. Solche Überflüge bleiben damit die Ausnahme, können jedoch wie
bis anhin nicht ganz ausgeschlossen werden. Der Entscheid über den gewählten Anflugweg bei Sichtanflügen resp. beim Sicht-Endanflug liegt letztlich immer beim Piloten.
Die Anflüge von Westen (Piste 07) erfolgen auf Sicht geradeaus auf die Pistenachse, ein
Instrumentenlandesystem steht hier nicht zur Verfügung. Die Landeschwelle ist um 135
m nach Osten versetzt, um eine ausreichende Überflughöhe über der Kantonsstrasse zu
gewährleisten. Die heute verfügbare Pistenlänge beträgt damit 865 m, mit der geplanten
Pistenverlängerung 1315 m.
11
12
Aeronautical information publication (AIP)
Plan «GNSS (Lead-In Lights)», Bächtold&Moor AG vom 15.12.2014; der «Running Rabbit» besteht aus vier
solarbetriebenen Lichtkörpern, die auf Masten von einer Höhe zwischen 9 und 4 m montiert sind und ausschliesslich gegen oben, in Richtung der anfliegenden Fluggeeräte, abstrahlen.
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
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Mit der Einführung eines satellitengestützten Anflugverfahrens (GNSS Approach) sollen
neu auch Instrumentenanflüge von Westen her ermöglicht werden. Dies soll unabhängig
von der Pistenverlängerung geschehen, erforderlich ist eine Anpassung des Betriebsreglements. Damit kann der Instrumentenanflug von Osten her entlastet werden, ein Anteil
von ca. 40 % wird von Westen her zu erwarten sein. Eine intensivere Nutzung dieses Anflugs wird einerseits wegen den vorherrschenden Windrichtungen, andererseits wegen
der Organisation und Belegung des Luftraums (Koordination mit den Anflügen nach
Bern-Belp und Payerne) nicht möglich sein. Die Detailplanung dieses GNSS Approach ist
noch im Gang (einschliesslich Simulationen).
Für Landungen im kommerziellen Betrieb genügt die bestehende Pistenlänge von 1000
m heute nicht mehr für alle Flugzeugtypen der Business Aviation, die in Grenchen verkehren (je nach deren Beladung). Nach den geltenden Normen können für gewerbsmässige Flüge aus Sicherheitsgründen nur ca. zwei Drittel der Pistenlänge zur Berechnung
der Landestrecke genutzt werden13. Bei privaten Flügen gilt diese Verkürzung der Landestrecke nicht. Mit der geplanten Pistenverlängerung um 450 m nach Osten soll dieser
Umstand korrigiert werden, die Landung soll für alle Flugzeugtypen der Business Aviation
ohne wesentliche Einschränkungen ermöglicht werden. Grössere Flugzeuge werden in
Grenchen auch mit verlängerter Piste nicht operieren können, limitierender Faktor ist die
Pistenbreite. Auch für Starts genügt die bestehende Pistenlänge von 1000 m heute nicht
mehr für alle Flugzeugtypen der Business Aviation. Je nach Flugzeuggewicht und meteorologischen Bedingungen müssen hier ebenfalls wesentliche Einschränkungen hingenommen werden.
Bezüglich der Sicherheit im Flugbetrieb kann die geplante Pistenverlängerung sowohl bei
den Starts als auch bei den Landungen generell zu einer Verbesserung beitragen. Namentlich könnte das Risiko für Unfälle an den Pistenenden vermindert werden (Kollision
mit dem Strassenverkehr auf der Archstrasse im Westen, Stürze nach der Landung oder
einem Startabbruch in den Riederengraben im Osten).
Das SIL-Objektblatt enthält nur generelle Vorgaben zum Flugbetrieb. Die Festlegung der
Betriebszeiten sowie der Flugrouten und der An- und Abflugverfahren ist Gegenstand
des Betriebsreglements. Diese werden auch im Luftfahrthandbuch publiziert.
Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit
Die Stadt Grenchen ist der Ansicht, dass am Flughafen eine funktionsfähige Infrastruktur
ohne Einschränkung für gewerbliche Flüge zur Verfügung zu stellen sei. Der Flughafen
sollte für Geschäftsflüge wieder ohne reduzierte Tankfüllung oder Ladung und ohne unnötige Zusatzwege und Zwischenlandungen nutzbar sein. Dies könne nur durch die vorgesehene Pistenanpassung erreicht werden. Weiter unterstützt die Stadt die Erstellung
einer Einflugleitbefeuerung und anerkennt die mögliche Verbesserung der Sicherheit
beim Überflug der Archstrasse.
Die Gemeinde Bettlach stellt fest, dass der Pistenverlängerung um 450 m ein Gewinn
von nur 130 m Landedistanz gegenüber steht. Landverbrauch und fliegerischer Nutzen
stünden in einem schlechten Verhältnis zueinander. Sie regt an, eine teilweise Verlängerung der Piste gegen Westen mit Verlegung der Archstrasse zu prüfen.
13
Für Landungen muss der Pilot jeweils an Hand von Flugzeug-Gewicht, Wetter (Temperatur/Luftdruck), Pistenoberfläche (nass/trocken) und weiteren Faktoren die notwendige Pistenlänge berechnen.
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
8
Die Gemeinde Selzach und Anwohnergruppen bezweifeln, dass die geplante Pistenverlängerung für den gewerbsmässigen Flugbetrieb und die Sicherheit zwingend nötig ist.
Die bestehende Piste entspreche den Sicherheitsanforderungen für gewerbsmässige
Flüge. Die Lebensqualität in Altreu würde unter der Pistenverlängerung leiden, selbst
wenn durch verschiedene Massnahmen versucht wird, die Flugzeuge vom Dorf und von
der Storchenkolonie fernzuhalten. Weil die Piloten die vorgegebenen Verfahren nicht obligatorisch befolgen müssen, seien Direktanflüge über Altreu trotz der Einführung des
GNSS-Anflugs von Westen, der Publikation der Anflugverfahren im Luftfahrthandbuch
und der Installation einer Einflugleitbefeuerung für den Ostanflug weiterhin zu erwarten.
Durch die Verschiebung der Landeschwelle nach Osten und den Einsatz grösserer Maschinen seien sogar tiefere und häufigere Überflüge und damit verbunden eine Verschärfung der Lärmsituation über Altreu zu befürchten.
Überdies bleibe das latente Unfallrisiko beim Überflug über die Archstrasse trotz Pistenverlängerung bestehen, vermehrte Überflüge stehender Fahrzeugkolonnen durch grosse
Flugzeuge mit ortsunkundigen Piloten seien zu erwarten.
Verschiedene Beteiligte vermuten entweder wegen dem vermehrten Instrumentenanflug
von Westen über das Wasser- und Zugvogelreservat oder tieferen Überflügen über der
Storchenkolonie in Altreu ein erhöhtes Vogelschlagrisiko. Allfällige Vergrämungsmassnahmen würden der Förderung der Witi als Lebensraum für grosse Vögel aber klar entgegenstehen.
Generell steht von verschiedener Seite die Befürchtung im Raum, dass die vermehrten
Instrumentenanflüge in Kombination mit der verlängerten Piste zu zusätzlichen Störungen der Avifauna führen könnten. Die Schutzziele des nationalen Wasser- und Zugvogelreservats seien bereits durch den heutigen Betrieb beeinträchtigt. Insbesondere seien die
Störche in Altreu (im Gebiet der Nahrungssuche) bedroht und es müsse damit gerechnet
werden, dass die Auszeichnung «Europäisches Storchendorf» aberkannt wird.
6. Lärmbelastung
Das im bestehenden SIL-Objektblatt ausgewiesene «Gebiet mit Lärmbelastung» beruht
auf der Lärmberechnung, die im Rahmen der UVP zum Projekt Pistenverlängerung von
2001 durchgeführt wurde. Hinterlegt ist die Verkehrsprognose mit 90‘000 Flugbewegungen. Die Lärmbelastungskurven sind auch im geltenden Lärmbelastungskataster (LBK)
vom Mai 2009 abgebildet. Die Lärmkurven für die massgebenden Lärmgrenzwerte14 sind
im beiliegenden Plan dargestellt15.
Das «Gebiet mit Lärmbelastung» gilt als verbindliche Begrenzung der Fluglärmbelastung,
die bei einer Genehmigung nach Luftfahrtgesetz (Bewilligung von Flugplatzanlagen oder
Genehmigung des Betriebsreglements) im Umweltverträglichkeitsbericht nachzuweisen
und gemäss LSV Art. 37a als «zulässige Lärmimmissionen» festzuhalten ist. Das heisst,
die «zulässigen Lärmimmissionen» dürfen das im SIL festgesetzte «Gebiet mit Lärmbelastung» nicht überschreiten.
14
15
Anhang 5 der Lärmschutzverordnung (LSV; SR 814.41)
Plan «Pistenanpassung Ost, Lärmbelastung durch den Flugverkehr, Vergleich Prognose mit SIL», Bächtold&
Moor AG vom 18.12.2014; die 55 dB(A)-Kurve entspricht dem Planungswert der Empfindlichkeitsstufe 2 (ES
2), die 60 dB(A)-Kurve dem Immissionsgrenzwert der ES 2 resp. dem Planungswert der ES 3 gemäss Anhang
5 der LSV. Massgebend sind die Grenzwerte für den Tagbetrieb (06 bis 22 Uhr). Die Lärmberechnung richtet
sich nach den methodischen Vorgaben von Anhang 5 der LSV.
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
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Kanton und Gemeinden berücksichtigen das «Gebiet mit Lärmbelastung» bei der Richtund Nutzungsplanung, indem sie im Gebiet mit Überschreitung der Planungswerte keine
(neuen) Bauzonen ausscheiden oder erschliessen. Die weiteren, gemäss LSV mit den
Lärmgrenzwerten verbundenen Einschränkungen bei der Bebauung von Grundstücken
entfalten ihre Wirkung erst nach der Festlegung der «zulässigen Lärmimmissionen». Die
«zulässigen Lärmimmissionen» werden im LBK dargestellt.
Die Fluglärmberechnung, die im Zusammenhang mit dem neuen PistenverlängerungsProjekt durchgeführt wurde, beruht auf der Verkehrsprognose für 2020 mit 83‘000 Flugbewegungen (vgl. Kapitel 3). Die der Lärmberechnung hinterlegten An- und Abflugrouten
sind im beiliegenden Plan dargestellt16. Berücksichtigt ist auch der satellitengestützte Anflug von Westen (GNSS 07). Die Lärmbelastungskurven sind im beiliegenden Plan dargestellt17; zum Vergleich sind darin auch die Lärmkurven für den Betrieb 2013 ausgewiesen.
Im Vergleich mit den im SIL-Objektblatt bzw. im LBK enthaltenen Lärmbelastungskurven
resultiert aus der Verkehrsprognose 2020 mit Pistenverlängerung eine insgesamt deutlich kleinere Lärmbelastungskurve. Eine Lärmreduktion kann vor allem im Westen des
Flugplatzes erwartet werden, primär als Folge der tieferen Flugbewegungszahl und der
veränderten Flottenzusammensetzung (Einsatz leiserer Flugzeuge). Die Verbreiterung
der Lärmbelastungskurve im Osten des Flugplatzes liegt in der höheren Zahl von Geschäftsreise- und Helikopterflügen begründet. Auf die Kontur der Lärmbelastungskurven
wirkt sich auch die neue Aufteilung der Instrumentenanflüge aus (Anteil Anflüge von
Westen 40 %, von Osten 60 %).
Die Fluglärmberechnung hat gezeigt, dass der Planungswert in der noch unerschlossenen südöstlichen Ecke des Baugebiets für Industrie- und Gewerbe von Grenchen überschritten ist (Reservezone mit Empfindlichkeitsstufe 3). In Frage kommt entweder der
Verzicht auf die Einzonung resp. Erschliessung dieses Grundstücks oder dessen Aufstufung in die Empfindlichkeitsstufe 4. Die Immissionsgrenzwerte können überall eingehalten werden.
Sind die «zulässigen Lärmimmissionen» bestimmt, soll deren Einhaltung anhand der
Flugbewegungsstatistik (Bewegungszahl, Flugzeugtypen, Flugwege, Flugzeiten), bei Bedarf anhand einer Lärmberechnung periodisch überprüft werden. Der Grundsatz und die
Modalitäten dieser Überprüfung sollen im SIL-Objektblatt festgelegt werden.
Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit
Die Stadt Grenchen begrüsst die mit der neuen Luftverkehrsprognose verbundene Reduktion der Lärmbelastungskurven im Bereich der bestehenden Arbeits-, Sportstättenund Reservezone. Der Verzicht auf eine Einzonung könne dort jedoch nicht angeboten
werden, anzustreben sei deshalb eine Aufstufung der Lärmemfindlichkeit. Die Stärkung
der Geschäftsfliegerei solle nicht zu einer Erhöhung der Lärmbelastung führen.
16
17
Plan «Spurenplot Prognose», Bächtold&Moor AG vom 18.12.2014
Plan «Pistenanpassung Ost, Lärmbelastung durch den Flugverkehr, Vergleich Prognose mit Betriebsjahr
2013», Bächtold&Moor AG vom 23.03.2015; zusätzlich zur 55 und 60 dB(A)-Kurve sind weitere Grenzwertkurven nach LSV dargestellt. Die 50 dB(A)-Kurve entspricht keinem Grenzwert.
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Die Gemeinde Bettlach unterstützt die Einführung des neuen Instrumentenanflugs von
Westen, um den Ostanflug zu entlasten. Durch die Ausweitung des Lärmgebiets im südlichen Dorfteil befürchtet sie jedoch eine erhebliche Mehrbelastung der Bevölkerung.
Die Gemeinde Selzach und Anwohnergruppen stellen fest, dass die ausgewiesenen
Lärmbelastungsgrenzwerte in Altreu zwar eingehalten sind. Sie hinterfragen aber die in
der Lärmberechnung getroffenen Annahmen; sie erwarten bei einer Pistenverlängerung
vermehrt Direktüberflüge über Altreu, die in der Lärmberechnung so nicht berücksichtigt
seien. Zu befürchten sei eine Verschärfung der Lärmsituation, die unter anderem zu einer
Entwertung der Liegenschaften führe. Deshalb sei bei der Interessenabwägung auch die
Lärmbelästigung unter den Grenzwerten zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Meinisberg ortet aufgrund der künftigen Flugspuren eine verdichtete Anflugsituation über dem Dorf. Sie befürchtet dadurch zusätzliche Fluglärmimmissionen, die
sie nicht akzeptiert. Schliesslich fordern einzelne Gemeinden im Westen und Süden die
strikte Einhaltung der Flugwege und Volten, um die zusätzliche Lärmbelästigung in den
Wohn- und Naherholungsgebieten zu vermeiden.
7. Flugplatzperimeter, Bauten und Anlagen
Der im SIL-Objektblatt festgesetzte Flugplatzperimeter umgrenzt das von den Flugplatzanlagen (Pisten, Rollwege, Manövrier- und Abstellflächen, Hochbauten) beanspruchte
Areal einschliesslich den Sicherheitsstreifen für Pisten und Rollwege. Navigationsanlagen können auch ausserhalb des Perimeters erstellt werden. Innerhalb des Flugplatzperimeters haben die Flugplatzanlagen Priorität. Andere Bauten und Anlagen sind möglich
(Nebenanlagen), müssen sich den Flughafenanlagen aber unterordnen und mit dem Betrieb und der Sicherheit des Flughafens vereinbar sein. Nebenanlagen werden nach kantonalem Recht bewilligt und bedingen eine entsprechende Nutzungszone.
Das Ausbauvorhaben umfasst neben der Verlängerung der Piste um 450 m nach Osten
(Breite 23 m) auch eine Verlängerung des Rollwegs nördlich der Piste um knapp 400 m
bis zur heutigen Pistenschwelle (Breite 10.5 m) und die Installation einer Pistenend-Sicherheitsfläche18 von 90 m Länge (Schotterrasen). Eine Verlängerung des Rollwegs bis
zum neuen Pistenende ist für den Betrieb nicht verhältnismässig; am Pistenkopf wird die
Piste auf 38 m verbreitert, damit die Flugzeuge wenden können. Einzig für Feuerwehr
und Rettungsdienste muss eine Wegverbindung bis ans neue Pistenende erstellt werden
(teilweise können das bestehende Flurwegnetz und die Piste genutzt werden). Der Flugplatzperimeter im SIL-Objektblatt soll entsprechend erweitert werden (Gemeindegebiet
Bettlach). Er umgrenzt den Sicherheitsstreifen der Piste mit einer Breite von insgesamt
80 m. Die bestehenden und neuen Infrastrukturanlagen sowie der Flughafenperimeter
sind im beiliegenden Plan dargestellt19.
Am westlichen Pistenende ist ebenfalls ein Wendeplatz für die Flugzeuge und eine Pistenend-Sicherheitsfläche vorgesehen. Der Flugplatzperimeter muss hier nicht erweitert
werden.
18
19
Runway End Safety Area (RESA)
Plan «Pistenanpassung Ost, Situation 1:1000», Bächtold&Moor AG vom 07.04.2015
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
11
Zusätzlich sollen die beiden Graspisten um 25 m nach Süden verschoben werden, um
auf der südlichen Piste einen weiterhin vom Betrieb der Hauptpiste unabhängigen (simultanen) Segelflugbetrieb zu ermöglichen. Im Gegenzug soll die Abstell- und Manövrierfläche südlich dieser Pisten auf das notwendige Minimum verkleinert werden. Der Flugplatzperimeter muss in diesem Bereich ebenfalls entsprechend angepasst werden.
Zur Entflechtung und besseren Organisation des Rollverkehrs im Bereich der Einmündungen der Rollwege in die Piste sollen neu Haltebuchten für Flugzeuge erstellt werden.
Im Osten kann dies innerhalb des bestehenden Perimeters geschehen, im Westen muss
der Perimeter dazu leicht erweitert werden.
Die verlängerte Piste muss gemäss den geltenden Sicherheitsnormen (safety) und Zollanforderungen (security) nicht umzäunt werden. Einzig im Bereich der bestehenden Flurwege nördlich der Piste soll der Zugang auf die Piste gesichert oder verhindert werden
(Zaun, Barriere, Hecke). Sollten künftig häufigere Querungen der Piste durch Personen
oder Wild und damit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko festgestellt werden, müsste die Situation neu beurteilt werden.
Die Realisierung des Pistenverlängerungs-Projekts bedingt zudem eine neue Überdeckung der Fliessgewässer Witibach und Riederengraben auf einer Länge von insgesamt
115 m. Diese Überdeckung soll nur unter dem Hartbelag der Piste und des Rollwegs als
Betondecke ausgestaltet werden. Im Bereich der begrünten Sicherheitsstreifen ist eine
lichtdurchlässige Konstruktion vorgesehen. Dies gilt auch für den bereits heute eingedolten Abschnitt des Witibachs unter der bestehenden Piste. Für diese Überdeckung ist eine
Ausnahmebewilligung für Verkehrsübergänge gemäss Gewässerschutzgesetz20 erforderlich. Unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der detaillierten Prüfung und der Interessenabwägung, die im Genehmigungsverfahren zum Projekt vorzunehmen sein werden, kann
eine solche Bewilligung voraussichtlich erteilt werden.
Mit dem Projekt der Pistenverlängerung sind keine neuen Hochbauten verbunden. Einzig
der Kontrollturm muss voraussichtlich entweder erhöht oder verschoben werden.
Die Bewilligung und Installation der Einflugleitbefeuerung für den Offset-Anflug von Osten
(vgl. Kapitel 5) setzt keinen Flugplatzperimeter voraus. Eine solche Bewilligung ist nicht
ausgeschlossen, erfordert aber eine Interessenabwägung mit den Schutzzielen der Witischutzzone21.
Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit
Bei einer Anpassung des Flugplatzperimeters im SIL-Objektblatt soll auch der Perimeter
der kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen angepasst werden (vgl.
Kapitel 9). Die Interessenabwägung im Hinblick auf eine solche Planänderung wird noch
vorzunehmen sein (vgl. Kapitel 4). Weiter liegen die bestehenden Graspisten innerhalb
des Wasser- und Zugvogelreservats (vgl. Kapitel 9). Bei einer Verschiebung nach Süden
sind die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten.
20
21
GSchG (SR 814.20), Art. 38
LFG Art. 36 Abs. 4 über das Plangenehmigungsverfahren für Flugplatzanlagen: «Kantonale Bewilligungen
und Pläne sind nicht erforderlich. Das kantonale Recht ist zu berücksichtigen, soweit es den Bau und Betrieb
des Flugplatzes nicht unverhältnismässig einschränkt.»
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
12
Die Masten der Einflugleitbefeuerung bedeuten für die Landwirtschaft neue Bewirtschaftungshindernisse. Bei einer Realisierung (auch unabhängig von der Pistenverlängerung)
wären die Betroffenen korrekt zu entschädigen. Umweltverbände befürchten zudem negative Auswirkungen der Lichtquellen auf die Fauna.
Viele der Beteiligten begrüssen den Verzicht einer Umzäunung der Piste, befürchten jedoch, dass eine solche Umzäunung später aus Sicherheitsgründen doch noch gefordert
und gebaut werde.
Die generellen Auswirkungen des Pistenverlängerungsprojekts auf Natur, Landschaft und
Landwirtschaft sowie die Haltung der Beteiligten dazu sind in Kapitel 9 und 10 dargestellt.
Abgesehen von diesen grundlegenden Fragen zum Projekt besteht zur Abgrenzung des
Perimeters und zur Anordnung der Bauten und Anlagen kein wesentlicher Koordinationsbedarf. Mit dem Verzicht auf eine Umzäunung der Piste und der teilweise lichtdurchlässigen Überdeckung der Fliessgewässer können wichtige Massnahmen zur Verminderung
dieser Auswirkungen in Aussicht gestellt werden.
8. Hindernisbegrenzung, Sicherheitszonenplan
Der Sicherheitszonenplan gewährleistet die Freihaltung der An- und Abflugkorridore von
Hindernissen. Er beruht auf dem «Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK)» und
orientiert sich an den geltenden internationalen Normen22. Er ist für die Grundeigentümer
verbindlich und bei der Erteilung von Baubewilligungen und bei Bepflanzungen zu berücksichtigen. Zudem berücksichtigen die Gemeinden die darin enthaltenen Hindernisbegrenzungsflächen (HBF) in ihrer Ortsplanung, indem sie keine Bauzonen ausscheiden,
die bei der späteren Überbauung zur Durchstossung einer dieser HBF führen würden.
Für Hindernisse, die höher sind als 60 m (im überbauten Gebiet) bzw. 25 m (ausserhalb
überbautem Gebiet), gilt zudem eine Melde- und Bewilligungspflicht23.
Der Sicherheitszonenplan entfaltet seine Wirkung mit der öffentlichen Auflage nach Luftfahrtgesetz Art. 43. Der bestehende Sicherheitszonenplan von 2001 wird – unabhängig
vom Pistenverlängerungs-Projekt – derzeit überarbeitet.
Das im SIL-Objektblatt festzulegende «Gebiet mit Hindernisbegrenzung» entspricht der
äusseren Umgrenzung der HBF im Sicherheitszonenplan. Es weist lediglich auf das vom
Sicherheitszonenplan betroffene Gebiet hin, wirkt selbst aber nicht als Höhenbeschränkung.
Bei einer Realisierung der geplanten Pistenverlängerung muss der Sicherheitszonenplan
im Bereich des Instrumenten-Ostanflugs angepasst werden (vgl. beiliegenden Plan24).
Bäume in der Anflugschneise, welche eine HBF durchstossen, müssten gefällt oder gekürzt werden (Bereich Giglerenbach). Bäume, die im seitlichen Bereich eine HBF durchstossen, müssten im Luftfahrthandbuch publiziert werden (Bereich Witibachmündung).
22
23
24
International Civil Aviation Organization (ICAO): Convention on International Civil Aviation, Annex 14 – Aerodrome Design and Operations
Art. 63 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Plan «Pistenanpassung Ost, Entwurf Hindernisbegrenzungskataster», Bächtold&Moor AG vom 26.03.2015
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
13
Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit
Der HBK resp. der Sicherheitszonenplan sind direkt mit der Auslegung der Piste und der
Linienführung der An- und Abflugrouten verbunden. Die Konstruktion der HBF ist durch
die geltenden Normen vorgegeben, es besteht kein Handlungsspielraum.
Die Gemeinde Bettlach gibt zu bedenken, dass gefällte oder gekürzte Bäume entlang
des Giglerenbachs das Landschaftsbild erheblich veränderten. Der Mehraufwand für den
Unterhalt dürfe nicht zulasten der Gemeinde gehen.
Umweltverbände kritisieren das vorgesehene Zurückschneiden von Bäumen, dies trage
zur strukturellen und ökologischen Verarmung des Flugplatzumfeldes bei.
9. Natur- und Landschaftsschutz, ökologische Aufwertung
Der bestehende Flugplatzperimeter überschneidet sich im Bereich der Graspisten mit
dem «Wasser- und Zugvogelreservat Witi»25 und der «Kantonalen Landwirtschafts- und
Schutzzone Witi Grenchen». Als Massnahme zum Schutz der Vögel vor dem Flugverkehr
wurde mit der Betriebskonzession eine minimale Überflughöhe von 300 Metern festgelegt
(ausgenommen Starts, Landungen sowie Schulungsvolten). Sie beruht auf einer gesamtschweizerischen Studie über den Einfluss des Flugverkehrs auf die Vogelwelt26.
Die geplante Pistenverlängerung gegen Osten tangiert direkt keine Bundesinventare oder
andere Schutzgebiete von nationalem Interesse. Die Abgrenzung des Wasser- und Zugvogelreservats bleibt bestehen. Mit der Anpassung des Flugplatzperimeters im SIL-Objektblatt soll gleichzeitig der kantonale Richtplan und anschliessend auch der Perimeter
der Witi-Schutzzone angepasst werden27. Die Bestimmungen dieser Zone lassen sich mit
dem Bau einer Flugpiste nicht vereinbaren. Ein Konflikt besteht auch mit einem regionalen Wildtierkorridor.
Das Pistenverlängerungs-Projekt wird eine Reihe von ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen erfordern. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz müssen schutzwürdige Lebensräume, die durch den Bau der Pistenverlängerung beeinträchtigt werden,
wiederhergestellt oder ersetzt werden28. Betroffen ist in erster Linie die Ufervegetation
entlang dem Witibach und dem Riederengraben. Der ökologische Ausgleich dient als
Kompensation in intensiv genutzten Gebieten29.
Die ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen, mit denen der durch die Pistenverlängerung verursachte Eingriff in die Witi-Schutzzone kompensiert werden soll, sind in
enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen zu treffen. Der beiliegende Plan
enthält erste Vorschläge dazu30. Die für den ökologischen Ersatz und Ausgleich notwendigen Flächen sind derzeit jedoch nicht verfügbar, sie müssen im Rahmen einer landwirtschaftlichen Planung gesichert werden (vgl. Kapitel 10). Die konkreten Massnahmen
(Ausgestaltung, Bewirtschaftung und Pflege der Flächen) werden dann im Rahmen der
25
26
27
28
29
30
Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung, Objekt Nr.
102 Witi; Verordnung vom 2. Januar 1991 (WZVV; SR 922.32)
Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna, BAZL/BUWAL 2005
Plan «Pistenanpassung Ost, Anpassung Witischutzzone Variante 1», Bächtold&Moor AG vom 23.03.2015;
zeigt auch eine mögliche Variante für die Erweiterung der Witischutzzone als Kompensation des Eingriffs.
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451), Art. 18 Abs. 1ter
NHG Art. 18b Abs. 2
Plan «Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen», Bächtold&Moor AG vom 04.09.2014
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
14
UVP im Hinblick auf die Genehmigung des Projekts abschliessend zu prüfen und festzulegen sein. Dabei wird zu beachten sein, dass sich die Massnahmen in die bestehenden
regionalen Schutzkonzepte einfügen und dass bereits bestehende Verpflichtungen zur
ökologischen Aufwertung (Gewässerrevitalisierung, Altlastensanierung, Umsetzung WitiSchutzzone) nicht doppelt gezählt werden.
Für die ökologische Aufwertung der Flächen innerhalb des bestehenden Flugplatzperimeters hat die RFP in den letzten Jahren bereits viel unternommen und damit dem im
SIL-Objektblatt enthaltenen Grundsatz zum Natur- und Landschaftsschutz31 Rechnung
getragen: Sie hat mit Pachtverträgen geregelt, dass der grösste Teil der Flächen als extensive Wiese gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV), ein Teil davon gemäss den
Richtlinien des Mehrjahresprogramms Natur und Landschaft des Kantons Solothurn
(MJPNL) bewirtschaftet wird.
Als Grundlage für künftige Aufwertungsmassnahmen hat die RFP zudem ein Modell für
das Management der ökologischen Ausgleichsflächen innerhalb des Flugplatzperimeters
erarbeitet32. Die Flächenkartierung und die Evaluation des ökologischen Aufwertungspotenzials haben gezeigt, dass der empfohlene Richtwert von 12% an ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen und anderen naturnahen Flächen bei weitem übertroffen wird33. Zusätzlich sollen insbesondere die Grünflächen, die im erweiterten SIL-Perimeter entlang der verlängerten Hartbelagspiste zu liegen kommen, nach diesen Richtlinien extensiviert werden.
Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit
Die für Natur und Landschaft zuständige kantonale Fachstelle lehnt das Pistenverlängerungsprojekt ab. Die Verlängerung der Piste lasse sich mit den Bestimmungen der Witischutzzone nicht vereinbaren. Der Eingriff in die Schutzzone führe zur Zerschneidung der
Landschaft und eines grossflächigen Lebensraums und erfolge nahe der Aare an einer
bereits heute engen und damit besonders empfindlichen Stelle («Bettlacher Rank»). Die
bereits bestehenden Störungen (Naherholungsbetrieb) würden sich in diesem Engpass
noch weiter verstärken. Beeinträchtigt werde insbesondere auch der bestehende Wildtierkorridor. Mit den vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen könne dieser Eingriff zwar
etwas gemildert werden, das Projekt stehe aber im Widerspruch zu den bisherigen Erhaltungs- und Aufwertungsmassnahmen der öffentlichen Hand in diesem Gebiet. Diese Bemühungen dürften nicht durch neue Belastungen in Frage gestellt werden.
Sollte am Projekt trotzdem festgehalten werden, biete die vorgeschlagene Erweiterung
der Witischutzzone nördlich des Flugplatzes eine Möglichkeit, um den Eingriff zu mildern.
Einbezogen wären die Renaturierung des Wissbächlis und die wertvolle Ufervegetation
des Riederengrabens. Die im Projekt vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen können
teilweise unterstützt werden (extensiv bewirtschaftete Wiesen entlang der Piste, temporär
überflutete Fläche entlang der A5, Laubfroschförderung, Verbreiterung der Uferbestockung). Die Tümpellandschaft am vorgeschlagenen Standort sei dagegen nicht realistisch (Altlasten). Zur Aufwertung des Wildtierkorridors sei ein zusätzliches Gutachten in
31
32
33
Luftfahrtseitig nicht genutzte Flächen auf dem Flugplatzareal sollen unter Vorbehalt der Anforderungen der
Luftfahrt (Sicherheitsvorschriften, Ausbauerfordernisse) ökologisch aufgewertet werden. Die Interessen der
landwirtschaftlichen Nutzung sind zu berücksichtigen.
Ökoflächenmanagement Regionalflugplatz Jura-Grenchen, Modell-Beschreibung und Grundlagen / Herleitung
des Referenzwertes 2014, Bächtold&Moor AG 31. Mai 2015.
Empfehlungen Ökologischer Ausgleich auf Flugplätzen, BUWAL/BAZL 2004
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
15
Auftrag zu geben, die Funktionsfähigkeit des Wildtierkorridors müsse erhalten bleiben.
Zusätzliche Abklärungen seien auch für die Umsetzung der vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen zu treffen (Regelung mit Grundeigentümern und Bewirtschaftern). Letztlich
müsse nachgewiesen werden, dass ausreichende Ersatz- und Kompensationsmassnahmen zu Lasten des Verursachers realisierbar sind. Andernfalls sei auf das Projekt zu verzichten.
Die kantonale Umweltfachstelle weist darauf hin, dass bei der ökologischen Aufwertung
an belasteten Standorten die Anforderungen der Altlastenverordnung einzuhalten seien.
Der bei Terrainveränderungen anfallende Ober- und Unterboden müsse als solcher wiederverwendet werden. Bei der ökologischen Aufwertung seien die Massnahmen bei den
Fliessgewässern zu bündeln, insbesondere sei die Vernetzung der Seitengewässer der
Aare zu verbessern (Witibach). Bei den Bachdurchlässen unter den Verkehrsträgern sei
die Ableitung von Hochwassern zu berücksichtigen.
Die Stadt Grenchen erwartet, dass die Grösse und Lage der Kompensationsflächen noch
eingehend diskutiert werden wird. Es bestehe auch die Möglichkeit, an mehreren Orten
partielle Erweiterungen der Schutzzone vorzunehmen, dort wo aus ökologischer Sicht
der grösste Nutzen erreicht werde. Die Ausdehnung der Witischutzzone dürfe die Entwicklung der Arbeitszone von Grenchen nicht einschränken.
Die Gemeinde Bettlach befürchtet durch die geplante Pistenverlängerung eine massive
Beeinträchtigung des Naherholungsgebiets rund um den «Bettlacher Rank». Damit
werde dort eine konfliktfreie Nutzung verunmöglicht (Wildtierkorridor, Landwirtschaft,
Naherholung, Bootsanlegestellen, Veloroute).
Die Gemeinde Selzach unterstreicht, dass Bauten in der Witischutzzone den Zonenvorschriften widersprechen. Die geplante Pistenverlängerung sei nicht zonenkonform und
ignoriere die Schutzziele. Eingriffe in Schutzzone erforderten zwingend Ersatzmassnahmen, deren Einfluss auf die Rentabilität des Projekts sei darzulegen. Die als Ersatz zur
Diskussion gestellte Erweiterung der Schutzzone komme nicht in Frage, weil sie nicht annähernd den gleichen ökologischen Wert aufweise wie die Flächen, die heute den Flugplatz umgeben. Insgesamt sei das überwiegende öffentliche Interesse am geplanten Pistenausbau nicht nachgewiesen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung der kantonalen Witischutzzone und des kantonalen Richtplans seien nicht gegeben.
Die Relation zwischen geplantem Eingriff und Nutzen stimme ganz klar nicht.
Die Umweltverbände führen weitgehend die gleichen Kritikpunkte an. Sie sehen hinter
dem Pistenverlängerungsprojekt ebenfalls kein übergeordnetes öffentliches Interesse,
das den massiven Eingriff in die Witischutzzone mit ihren Lebensräumen rechtfertigen
würde (z.B. Feldhase, Weissstorch, Wildtierkorridor). Sie geben zudem zu Bedenken,
dass Ersatzmassnahmen in Randbereichen der Witischutzzone aufgrund ihrer Lage gar
nie die gleiche Qualität aufweisen können, wie die zu überbauenden Flächen in deren
Kernbereich.
Das BAFU weist darauf hin, dass zum Schutz der Landschaft und des Lebensraums der
ansässigen Tier- und Pflanzenwelt die Autobahn A5 südlich von Grenchen seinerzeit mit
grossem finanziellem Aufwand in einen Tunnel verlegt wurde. Als Kompensationsmassnahme wurde zusätzlich die Witi-Schutzzone eingerichtet. Beim vorliegenden Pistenverlängerungsprojekt sei die Ausgangslage bezüglich dem landschaftlichen Eingriff und den
zu erwartenden Auswirkungen ähnlich. Der geplante Ausbau betreffe insbesondere einen
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
16
Lebensraum, der mit seinen zeitweise feuchten, offenen landwirtschaftlichen Flächen für
die Avifauna von gesamtschweizerischer Bedeutung sei und der sich in unmittelbarer
Nähe von bundesrechtlich geschützten Gebieten befinde (Wasser- und Zugvogelreservat, Auengebiet). Zudem zerschneide er wichtige ökologische Vernetzungsachsen (z.B.
Ufervegetation entlang von Bächen und Gräben).
Bei der Beurteilung des landschaftlichen Eingriffs dränge sich ein Vergleich mit dem seinerzeitigen Autobahnprojekt auf, eine Gleichbehandlung der beiden Vorhaben sei bei der
Festlegung der Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen (in Quantität und Qualität)
angezeigt. Angesichts der zu erwartenden grossräumigen funktionalen Beeinträchtigung
des betroffenen Lebensraums werde als Ausgleich für den baulichen Eingriff ein ebenfalls grossräumiges, wissenschaftlich abgestütztes Konzept zu erarbeiten und umzusetzen sein. Punktuelle oder verstreute lineare Einzelobjekte genügten als ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen nicht.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die geplante Pistenverlängerung mit
einem erheblichen Eingriff in den Naturraum der Grenchener Witi verbunden wäre. Das
Vorhaben steht im Konflikt mit den Schutzzielen der «Kantonalen Landwirtschafts- und
Schutzzone Witi Grenchen». Der Nachweis, dass hinreichende Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen realisierbar sind, ist noch nicht erbracht. Zur Evaluation und Sicherstellung
der Flächen für solche Massnahmen ist eine landwirtschaftliche Planung durchzuführen.
Diese Planung wird parallel zum SIL-Objektblatt resp. zum Plangenehmigungsgesuch für
den Pistenausbau und zum Umweltverträglichkeitsbericht zu erarbeiten sein. Eine abschliessende Beurteilung der Auswirkungen der Pistenverlängerung und der ökologischen Aufwertungsmöglichkeiten wird erst nach Vorliegen dieser Planung möglich sein.
Planungsrechtlich muss der Perimeter der Witischutzzone im kantonalen Richtplan und
anschliessend im kantonalen Nutzungsplan angepasst werden. Die dazu erforderliche
Interessenabwägung steht noch an (vgl. Kapitel 4). Sofern der Regierungsrat die Fortsetzung der Planung beschliesst, wird die Koordination dieser Verfahren mit dem SIL-Verfahren festzulegen sein.
10. Landwirtschaft
Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Flugplatzperimeters
richtet sich nach den Vorgaben der Sicherheit (Hindernisfreiheit, Bodenfestigkeit) und
den ökologischen Auflagen gemäss den geltenden Pachtverträgen. Innerhalb des Perimeters sind keine Fruchtfolgeflächen (FFF) ausgeschieden.
Der Kanton Solothurn kann das vom Bund vorgegebene Kontingent gemäss Sachplan
FFF nur noch knapp einhalten. Diese FFF werden in den Nutzungsplänen gesichert. Damit der Mindestumfang nicht unterschritten wird, müssen die durch das Pistenverlängerungs-Projekt beanspruchten FFF kompensiert werden. In den Projektunterlagen wird ein
Bedarf an rund 11 ha FFF ausgewiesen. Davon fallen 6.7 ha für die geplante Erweiterung
des Flugplatzperimeters ab. Zusätzlich können 4.1 ha bisherige FFF ausserhalb des geplanten Flugplatzperimeters nur noch beschränkt maschinell bewirtschaftet werden (Hindernisbegrenzungsflächen tiefer als 4.8 m über Grund). Durch das Projekt werden insgesamt 3.7 ha versiegelt (Piste, Rollweg, Haltebuchten etc.) und somit der Landwirtschaft
definitiv entzogen. Diese Versiegelung betrifft heute landwirtschaftlich genutzte Flächen
inner- und ausserhalb des bestehenden Flugplatzperimeters. Mit der Anpassung des
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
17
Flugplatzperimeters südlich der Segelflugpisten können im Gegenzug 0.9 ha FFF freigespielt werden (vgl. beiliegenden Plan)34. Weiter fällt beim Bau der Piste hochwertiges Humusmaterial an, das für die Aufwertung von 1.5 ha minderwertigen Kulturlandes in FFF
eingesetzt werden kann. Die Idee, die restlichen FFF mit dem Verzicht auf die Einzonung
resp. Erschliessung des im Bereich der Planungswerte liegenden Grundstücks in der Reservezone der Stadt Grenchen zu kompensieren (vgl. beiliegenden Plan35), wird nicht in
erster Priorität weiterverfolgt.
Unabhängig von der raumplanerischen Einstufung der landwirtschaftlichen Flächen als
FFF schlagen für die Landwirtschaft der durch das Pistenverlängerungs-Projekt bedingte
generelle Kulturlandverlust (Versiegelung, ökologische Ersatzmassnahmen), die Zerschneidung zusammenhängender Kulturlandflächen (längere Bewirtschaftungswege, ungünstigere Parzellenformen) sowie mögliche Bewirtschaftungsauflagen (Vorgaben aus
dem Flugbetrieb und der ökologischen Pflege) zu Buche.
Zur Behandlung dieser Fragen wird parallel zur Weiterbearbeitung des Pistenverlängerungs-Projekts eine landwirtschaftliche Planung durchzuführen sein, mit Beteiligung der
zuständigen Fachstellen von Kanton und Gemeinden sowie der betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter. Die konkreten Massnahmen werden dann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Pistenverlängerung im Detail zu prüfen, festzulegen und umzusetzen sein. Inhalte einer solchen Planung werden insbesondere die Kompensation
der FFF und der übrigen beanspruchten Kulturlandflächen, die Anpassung des Flurwegund Drainagesystems sowie die Vorbereitung einer Güterregulierung sein. Zudem werden die Flächen für die ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zu sichern
sein (vgl. Kapitel 9). Solche Flächen sind derzeit nicht verfügbar.
Die vom Pistenverlängerungs-Projekt betroffenen Grundstücke sind im Situationsplan
1:1000, aufgeschlüsselt nach Grundeigentümer, aufgeführt.
Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit
Die für die Landwirtschaft zuständige kantonale Fachstelle stellt schwerwiegende Auswirkungen der vorgesehenen Pistenverlängerung auf die Landwirtschaft, die Betriebe und
die ökologische Vernetzung der Landwirtschaftsflächen fest und beantragt, auf das Projekt zu verzichten. Andernfalls seien im Rahmen einer landwirtschaftlichen Planung verträgliche Lösungen zu suchen. Dabei sei zu beachten, dass die Parzellierung in der Witi
bei der Güterregulierung optimiert wurde. Im Grundbuch sei ein zeitlich unbegrenztes
Zerstückelungsverbot enthalten.
Weiter werden der Kulturlandverlust (direkter Bodenverbrauch durch Infrastrukturbauten,
indirekter Bodenverbrauch durch ökologische Ausgleichsmassnahmen) und der Verlust
an FFF (die kompensiert werden müssen) angeführt. Beeinträchtigt werde auch das Güterwegnetz: Mit dem Witiweg werde eine landwirtschaftliche Haupterschliessungsachse
unterbrochen, was mit längeren Fahrstrecken und einem höherem Betriebsaufwand (der
entschädigt werden müsse) verbunden sei. Beim Drainagenetz sei zu beachten, dass im
Grundbuch für die Werkeigentümer die Pflicht zur dauerhaften Erhaltung verankert ist.
Zudem stehe das Projekt in Konflikt mit dem Vernetzungsprojekt nach Ökoqualitätsverordnung, das derzeit umgesetzt wird. Schliesslich werde mit der Pistenverlängerung ein
34
35
Plan «Veränderung der Fruchtfolgeflächen», Bächtold&Moor AG vom 17.08.2015
Plan «Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen», Bächtold&Moor AG vom 04.09.2014
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
18
geschützter Lebensraum zerschnitten und sein Erholungswert vermindert. Erfolge im Natur- und Landschaftsschutz, die mit hohem ideellem und finanziellem Einsatz erzielt wurden, würden so zerstört.
Die Stadt Grenchen erachtet die umfassende Klärung der Auswirkungen des Projekts auf
die landwirtschaftliche Nutzung in Form einer landwirtschaftlichen Planung als sinnvoll.
Eine flächengleiche Kompensation der FFF sei jedoch unrealistisch, der vorgeschlagene
Verzicht auf die Reservezone Arbeiten sei keine Option. Dies würde in krassem Gegensatz zu ihren wirtschaftlichen Entwicklungsvorstellungen stehen.
Die Gemeinde Bettlach befürchtet, dass der Verlust an FFF durch die Pistenverlängerung
Konsequenzen auf künftige Erweiterungen der Arbeitszone Bettlach-Grenchen haben
könnten. Ein allfälliger Pistenausbau dürfe nicht zulasten des FFF-Kontingents der Gemeinde gehen. Weiter seien ökologische Massnahmen zwar gut für die Umwelt, bedeuteten aber auch einen Verlust von hochwertigem Landwirtschaftsland.
Die Gemeinde Selzach weist darauf hin, dass ein gewichtiges öffentliches Interesse an
der Pistenverlängerung nachgewiesen werden muss, falls die vorgesehene Kompensation der FFF nicht möglich ist. Generell stelle sich die Frage, weshalb für so bescheidene
fliegerische Vorteile ein doch beachtlicher Teil des Solothurner FFF-Kontingents geopfert
werden soll, das dann für andere, volkswirtschaftlich wichtigere Zwecke fehlen dürfte. Zudem vermöge die Verschiebung von Humus auf minderwertige Flächen keine FFF zu erzeugen, weil der Untergrund bei der Bodenqualität eine massgebliche Rolle spiele.
Bezüglich des gewählten Verfahrens rügt die Gemeinde, dass die landwirtschaftliche Planung, in der wesentliche Kernpunkte der Kritik zu behandeln sein werden (gravierende
Beschneidung der damals als Kompensation für den Autobahnbau geschaffenen Schutzgebiete, negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und fehlende Reserven an FFF),
erst nach erfolgter Interessenabwägung durch die politischen Behörden erarbeitet werden soll. Eigentlich müssten die Ergebnisse dieser Planung für eben diese Abwägung
zwingend als Grundlage vorliegen. Die Gemeinde ist der Meinung, dass sowohl auf Kantons- wie auch auf Bundesebene im vorliegenden Projekt keine Weichen gestellt werden
dürften, bevor diese Entscheidungsgrundlagen in der erforderlichen Qualität vorliegen.
Die Umweltverbände lehnen das Pistenverlängerungsprojekt ab. Sie stellen fest, dass für
die Kompensation des geplanten Eingriffs in die Witi-Schutzzone weit und breit keine Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung erkennbar seien. Sowohl für ökologische als
auch landwirtschaftliche Ersatzmassnahmen seien derzeit keine Flächen verfügbar. Dieses Problem mit einer landwirtschaftlichen Planung lösen zu können, scheine doch etwas
blauäugig. Zudem sei die Verschiebung dieser Planung in einen nachgelagerten Verfahrensschritt unzulässig.
Der Bauernverband lehnt das Pistenverlängerungsprojekt ebenfalls ab. Er unterstreicht,
dass es (einschliesslich der ökologischen Ausgleichsflächen) mit einem grossen Verlust
an landwirtschaftlichem Kulturland verbunden wäre. Angesichts des geringen volkswirtschaftlichen Mehrwerts des Pistenausbaus widerspreche dieser Kulturlandverbrauch jeglichem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung. Werde das Projekt trotzdem weiterverfolgt, müsse mit einer umfassenden Güterregulierung sichergestellt werden, dass
der Landwirtschaft keine weiteren Nachteile erwachsen. Es bestehe aber das Risiko,
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
19
dass die betroffenen Grundeigentümer einer solchen Güterregulierung gar nicht zustimmten. In diesem Falle müsse sie vom Regierungsrat angeordnet werden, was in der bisherigen Praxis noch nie vorgekommen sei.
Die Bürgergemeinde Grenchen unterstützt das Bestreben des Regionalflugplatzes, mit
den Entwicklungen der Luftfahrt Schritt zu halten. Als eine der grossen Grundeigentümerinnen in der Witi hält sie jedoch fest, dass die bis heute bekannten Informationen kein
abschliessendes Urteil zum Pistenverlängerungs-Projekt zulassen. Die Ausdehnung des
Flughafenareals und die Erweiterung der Witi-Schutzzone tangierten die (land-)wirtschaftlichen Interessen der Bürgergemeinde. Betriebliche Existenzen dürften nicht durch
ökologische Ausgleichsmassnahmen aufs Spiel gesetzt werden; für die Ausweitung der
Witi-Schutzzone dürfe kein Land der Bürgergemeinde in Anspruch genommen werden.
Abschliessend ist festzuhalten, dass im Bereich der Landwirtschaft noch viele Fragen offen sind, die im Rahmen einer landwirtschaftlichen Planung zu behandeln sein werden.
Insbesondere müssen ein Ersatz für die verlorenen Kulturland- resp. Fruchtfolgeflächen
sowie Flächen für die notwendigen ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen
gefunden werden. Ob dies gelingt, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt
werden. Damit verbleibt für die nächsten Planungsschritte zur Pistenverlängerung ein
wesentliches Projektrisiko.
Beilagen
Pläne zur Pistenanpassung Ost, Bächtold&Moor AG (Auftrag 10‘517)
 Lärmbelastung durch den Flugverkehr, Vergleich Prognose mit SIL,
Situation 1:10‘000 (18.12.2014)
 Lärmbelastung durch den Flugverkehr, Vergleich Prognose mit Betriebsjahr 2013,
Situation 1:10‘000 (23.03.2015)
 Projekt, Situation 1:1‘000 (07.04.2015)
 GNSS (Lead-In Lights), Übersichtsplan 1:5‘000 (15.12.2014)
 Entwurf Hindernisbegrenzungskataster, Situation 1:5‘000/1:25‘000 (26.03.2015)
 Spurenplot Prognose, 1:25‘000 (18.12.2014)
 Veränderung der Fruchtfolgeflächen (17.08.2015)
 Anpassung Witischutzzone Variante 1 (23.03.2015)
 Entwurf Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (04.09.2014)
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
20
Koordinationsgespräche / Beteiligte
Erstes Koordinationsgespräch Kommission Behörden: 17. September 2014
Behörde / Firma
Name
Vorname
Bund BAFU
Bund BAFU, Natur und Landschaft
Bund BAZL
Bund BAZL
Kt. SO Amt f. Landwirtschaft ALW
Kt. SO Amt f. Landwirtschaft ALW
Kt. SO Amt f. Raumplanung ARP
Kt. SO Amt f. Raumplanung ARP
Kt. SO Amt f. Umwelt AFU
Kt. SO Amt f. Wald Jagd Fischerei AWJF
Kt. BE Amt für öffentlichen Verkehr AöV
Gemeinde Bettlach
Gemeinde Bettlach
Gemeinde Büren a/Aare
Stadt Grenchen
Stadt Grenchen / RFP VR
Stadt Grenchen / RFP VR
Stadt Grenchen / RFP VR
Gemeinde Lengnau
Gemeinde Leuzigen
Gemeinde Meinisberg
Gemeinde Rüti
Gemeinde Selzach
Gemeinde Selzach
RFP VR
RFP
RFP, Bächtold & Moor AG
RFP, Bächtold & Moor AG
Schmid
Stalder
Bär
Feldmann
Schibli
Wehrli
Staub
Schwaller
Oberholzer
Froehlicher
Messerli
Moser
Leibundgut
Witschi
Scheidegger
Kaufmann
Erard
Heiri
Wolf
Bänninger
Siegenthaler
Müller
Spycher
Leimer
Stampfli
Oggier
Jaberg
Berger
David
Andreas
Martin
Pascal
Felix
Werner
Bernard
Thomas
Frank
Jürg
Beat
Titus
Barbara
Claudia
François
Alex
Ivo
Theo
Max
Brigitta
Regina
Susanna
Silvia
Thomas
Conrad
Ernest
Peter
Silvia
Zweite Informationsveranstaltung Kommission Organisationen: 18. September 2014
Behörde / Firma
Name
Vorname
AeCS RV Grenchen
Aero-Club der Schweiz
Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare
Ärztinnen+Ärzte für Umweltschutz SO
Ärztinnen+Ärzte für Umweltschutz SO
Beratungsgruppe Staad-Grenchen
Beratungsgruppe Staad-Grenchen
Bodenverbesserungsgen. Grenchen
B.V.G. Bodenverbesserung
BZL
Diamair
Industrie- und Handelsverband (IHVG)
Komitee gegen Osterweiterung
Komitee gegen unverhältnism. Fluglärm
Komitee gegen unverhältnism. Fluglärm
Meier
Stuber
Steinmann
Bernath
Glutz
Marti
Stauffer
Vogt
Sperisen
Emch
Schaad
Fischer
Winkelhausen
Glatz-Böni
Bucher
René
Rolf
Andreas
Reiner
Louis
Thomas
Bernhard
Konrad
Peter
Ueli
Thomas
Erwin
Simon
Felix
Rolf
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
21
Landwirtschaftlicher Bezirksverein
Nein zur Pistenverlängerung Grenchen
Nein zur Pistenverlängerung Grenchen
Pro Natura Solothurn
repla espace Solothurn
Repla Grenchen-Büren
Segelfluggruppe Solothurn
Skydive Grenchen
Skyguide
Solothurnischer Bauernverband
Verein für üsi Witi
Verein Pro RFP
VNSG
Vogelschutzverband Kt. Solothurn
Dietschi
Brudermann
Brudermann
Hirt
Reitze
Schleiss
Niggli
Glücki
Binggeli
Brügger
Huber
Just
Bühler
Lüthi
Markus
Reto
Rolf
Nicole
Matthias
Konrad
Ulrich
René
Markus
Peter
Martin
Per
Ernst
Thomas
Zweites Koordinationsgespräch Kommission Behörden: 22. April 2015
Behörde / Firma
Name
Vorname
Bund ARE
Bund BAFU, Lärm
Bund BAFU
Bund BAFU, Natur und Landschaft
Bund BAZL
Kt. SO Amt f. Landwirtschaft ALW
Kt. SO Amt f. Raumplanung ARP
Kt. SO Amt f. Umwelt
Kt. SO Amt f. Wald Jagd Fischerei AWJF
Gemeinde Arch
Gemeinde Bettlach
Gemeinde Bettlach
Gemende Büren a/Aare
Bürgergemeinde Grenchen
Bürgergemeinde Grenchen
Bürgergemeinde Grenchen
Bürgergemeinde Grenchen
Stadt Grenchen
Stadt Grenchen
Stadt Grenchen
Stadt Grenchen
Stadt Grenchen / RFP VR
Gemeinde Lengnau
Gemeinde Leuzigen
Gemeinde Lommiswil
Gemeinde Meinisberg
Gemeinde Meinisberg
Gemeinde Rüti
Gemeinde Selzach
Gemeinde Selzach
repla espace Solothurn
Repla Grenchen-Büren
Repla Grenchen-Büren
Tschopp
Köstli
Schmid
Stalder
Bär
Wehrli
Staub
Heeb
Struch
Eggimann
Leibundgut
Baumgartner
Witschi
Vogt
Müller
Crivelli
Aschberger
Scheidegger
Hirt
Gäumann
Ochsenbein
Heiri
Grossenbacher
Schwab
Pfeiffer
Kruse
Sahli
Müller
Spycher
Leimer
Siegenthaler
Schleiss
Ruch
Martin
Kornel
David
Andreas
Martin
Werner
Bernard
Martin
Mark
Barbara
Barbara
Andreas
Claudia
Konrad
Renato
Hanspeter
Richard
François
Nicole
Daniel
Fabian
Theo
Peter
Andreas
Erika
Daniel
Christian
Susanna
Silvia
Thomas
Roger
Konrad
Jean-Pierre
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
22
RFP VR
RFP VR
RFP VR
RFP
RFP
RFP
RFP
RFP
RFP, Bächtold&Moor AG
RFP, Bächtold&Moor AG
Skyguide Grenchen
Blösch
Stampfli
Boll
Oggier
Gaschen
Boss
Schaad
Vogel
Jaberg
Kröpfli
Brühwiler
Erich
Conrad
Hansjörg
Ernest
Micheline
Markus
Thomas
Ruedi
Peter
Madeleine
Reto
Dritte Informationsveranstaltung Kommission Organisationen: 28. April 2015
Behörde / Firma
Name
Vorname
AeCS RV Grenchen
Aerotec AG
Aerotec AG
Airporthotel Grenchen
Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare
Beratungsgruppe Staad-Grenchen
Beratungsgruppe Staad-Grenchen
Bodenverbesserungsgen. Grenchen
Bodenverbesserungsgen. Grenchen
Flurgenossenschaft Bettlach
Flurgenossenschaft Bettlach
Industrie- und Handelsverband (IHVG)
Landwirtschaftlicher Bezirksverein
Komitee gegen unverhältnism. Fluglärm
Komitee gegen unverhältnism. Fluglärm
Komitee gegen Osterweiterung
Komitee gegen Osterweiterung
Kunstflug
Nein zur Pistenverlängerung Grenchen
Pro Natura Solothurn
Pro Natura Solothurn
Repla Grenchen-Büren
Segelfluggruppe Solothurn
Skydive Grenchen
Skyguide
Solothurnischer Bauernverband
Solothurner Handelskammer
Swiss Aviation Training Ltd
Verein für üsi Witi
Verein für üsi Witi
Verein Pro RFP
Verein Pro RFP
Vogelschutzverband Kt. Solothurn
WWF Solothurn
WWF Solothurn
Meier
Kaufmann
Mühlethaler
Traub
Steinmann
Marti
Stauffer
Vogt
Scheurer
Walker
Reinhart
Zybell
Adam
Glatz-Böni
Bucher
Winkelhausen
Dietschi
von Arx
Brudermann
Hirt
Hausammann
Schleiss
Egli
Glücki
Bütikofer
Brügger
Probst
Fasler
Huber
Stüdeli
Suter
Mathys
Lüthi
Baumann
Wirth-Wyss
René
Pius
René
John
Andreas
Thomas
Bernhard
Konrad
Hansruedi
Erich
Urs
Sven
Urs
Felix
Rolf
Simon
Markus
Isidor
Rolf
Nicole
Ariane
Konrad
Marcel
René
Martin
Peter
Daniel
Peter
Martin
Viktor
Daniel
Robert
Thomas
Christoph
Elsbeth
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
23
Vernehmlassung zum Koordinationsprotokoll
Stellungnahmen zur Version 2 vom Mai 2015
– Kanton Solothurn, Amt für Landwirtschaft
– Kanton Solothurn, Amt für Raumplanung (Natur und Landschaft)
– Kanton Solothurn, Amt für Umwelt
– Kanton Solothurn, Amt für Wald, Jagd und Fischerei
– Kanton Solothurn, Amt für Wirtschaft und Arbeit
– Stadt Grenchen
– Einwohnergemeinde Bettlach
– Einwohnergemeinde Selzach
– Einwohnergemeinde Meinisberg
– Regionalplanung Grenchen-Büren
– Bürgergemeinde Grenchen
– Stadt Biel
3. Juli 2015
3. Juli 2015
3. Juli 2015
6. Juli 2015
3. Juli 2015
3. Juli 2015
29. Juni 2015
29. Juni 2015
24. Juni 2015
30. Juni 2015
24. Juni 2015
13. August 2015
– Aeroclub der Schweiz, Regionalverband Grenchen
– Industrie- und Handelsverband Grenchen und Umgebung IHVG,
Solothurner Handelskammer, Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband,
Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (Sektion Biel-Seeland),
Industrieverband Solothurn und Umgebung INVESO,
Verein Pro Regionalflughafen Grenchen
– Komitee Gegen Osterweiterung Flughafen Grenchen
– Komitee gegen unverhältnismässigen Fluglärm KguF
– Solothurner Umweltverbände: pro natura Solothurn, WWF Solothurn,
Vogelschutzverband Kanton Solothurn VVS, Verein „Für üsi Witi“,
Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare ASA, VCS Solothurn,
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Storch Schweiz,
Solothurner Kantonaler Fischereiverband
– Solothurnischer Bauernverband
2. Juli 2015
3. Juli 2015
29. Juni 2015
Juni 2015
1. Juli 2015
11. Juni 2015
Vernehmlassung zum Koordinationsprotokoll
Stellungnahmen zur Version 1 vom November 2014
– Bundesamt für Umwelt
– Kanton Solothurn, Amt für Landwirtschaft
– Kanton Solothurn, Amt für Raumplanung (Natur und Landschaft)
– Kanton Solothurn, Amt für Umwelt
– Kanton Solothurn, Amt für Wald, Jagd und Fischerei
– Einwohnergemeinde Bettlach
– Einwohnergemeinde Selzach
– Einwohnergemeinde Leuzigen
– Einwohnergemeinde Meinisberg
9. Januar 2015
23. Dezember 2014
10. Dezember 2014
15. Dezember 2014
9. Dezember 2014
11. Dezember 2014
12. Dezember 2014
27. November 2014
10. Dezember 2014
–
–
–
–
–
–
–
11. Dezember 2014
12. Dezember 2014
16. Dezember 2014
10. Dezember 2014
11. Dezember 2014
10. Dezember 2014
19. November 2014
euronatur Stiftung
Industrieverband Solothurn und Umgebung INVESO
Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband
Komitee Gegen Osterweiterung Flughafen Grenchen
Komitee gegen unverhältnismässigen Fluglärm KguF
Solothurner Umweltverbände
Solothurnischer Bauernverband
Die Stellungnahmen liegen im Original bei.
SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen
24