Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL S ACHPLAN I NFRASTRUKTUR DER L UFTFAHRT (SIL) REGIONALFLUGPLATZ GRENCHEN K OORDINATIONSPROTOKOLL ZUM P ROJEKT P ISTENVERLÄNGERUNG A UGUST 2015 1. Ausgangslage Im SIL-Objektblatt vom 1. Juli 2009 hat der Bundesrat die raumplanerischen Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb des Regionalflugplatzes Grenchen festgelegt. Der SIL ist für die Behörden aller Stufen verbindlich. Weitere wichtige Grundlagen sind die Betriebskonzession vom 20. Februar 2001 und das Betriebsreglement vom 1. Juli 2010. 2001 wurde die Piste um 200 m auf 1000 m verlängert. Damit wurde die Verkürzung der nutzbaren Pistenlänge, die mit der Einführung von neuen internationalen Normen zur Erhöhung der Sicherheit bei gewerbsmässigen Flüge verbunden war1, kompensiert (Massnahme zur Erhaltung des Status Quo nach damaliger Beurteilung). 2. Entwicklungsabsichten der Flugplatzhalterin Die Regionalflugplatz Jura-Grenchen AG (RFP) will ihre drei bisherigen Standbeine im Betrieb beibehalten: fliegerische Aus- und Weiterbildung, Geschäftsreiseverkehr, Sportund Freizeitfliegerei. Für den Linien- und Charterverkehr soll weiterhin kein Angebot zur Verfügung gestellt werden. Ein Schwerpunkt des künftigen Wachstums und die Erhöhung der Wertschöpfung sollen auf den Geschäftsreiseverkehr (Business Aviation) gelegt werden. Der Flugplatz soll seine Funktion als Anschlusspunkt des Kantons an den nationalen und internationalen Luftverkehr und als Standortfaktor für die regionale Wirtschaft auch in Zukunft erfüllen können. Um den heutigen Anforderungen dieses Verkehrs zu genügen und von den gängigen Flugzeugtypen ohne Einschränkungen genutzt werden zu können, sollte die Piste eine minimale Länge von 1400 bis 1500 Metern aufweisen. Mit einer Verlängerung der Piste um 450 m auf 1450 m will die RFP dieser Anforderung gerecht werden. Gleichzeitig müssen die Rollwege und eventuell der Kontrollturm an die neue Situation angepasst werden. Für die fliegerische Aus- und Weiterbildung ist Grenchen einer der wichtigsten Standorte in der Schweiz; die fliegerische Aus- und Weiterbildung ist das Hauptstandbein der RFP. Die Flugschulen sollen ihren Betrieb im heutigen Umfang und in der bestehenden Qualität weiterführen können. Dazu reicht die bestehende Infrastruktur auf dem Flugplatz zurzeit zwar aus, mit einer Pistenverlängerung will die RFP im Hinblick auf aktuell mögliche und künftige Ausbildungsbedürfnisse aber ein verbessertes Angebot in der Ausbildungskette bis hin zum Linienpiloten bereitstellen. Unabhängig von der Pistenverlängerung soll ein satellitengestütztes Anflugverfahren von Westen eingeführt werden. Dieses Verfahren wird neu auch Instrumentenanflüge von Westen her erlauben. Bisher sind Instrumentenanflüge nur von Osten her möglich, in einem Winkel von 12° zur Pistenachse (Offset-Anflug). Im Übrigen soll der Betrieb im bisherigen Rahmen weitergeführt werden. Falls die Pistenverlängerung realisiert werden kann, sieht die RFP eine Reihe von Einschränkungen der Betriebszeiten für verschiedene Verkehrssparten vor. Diese Einschränkungen sollen zur Verbesserung der Lärmsituation für die Anwohner des Flugplatzes beitragen. 1 Joint Aviation Requirements für Commercial Air Transportation (JAR-OPS1) von 1997. Diese Anforderungen wurden 2008 als EU-OPS1 ins Regelwerk der European Aviation Safety Agency (EASA) überführt. Die Schweiz hat sich im bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der EU verpflichtet, diese Normen anzuwenden. SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 2 Auf planungsrechtlicher Ebene erfordert die Umsetzung dieser Vorhaben – namentlich der Pistenverlängerung – entsprechende Anpassungen im SIL-Objektblatt. Gleichzeitig ist der kantonale Richtplan und anschliessend der kantonale Nutzungsplan anzupassen (kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi). Der Aus- und Umbau der Flugplatzinfrastruktur setzt weiter eine Plangenehmigung nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes voraus2, Änderungen im Flugbetrieb eine Änderung des Betriebsreglements. Nach Umweltschutzgesetz3 gilt die Pistenverlängerung als wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage, die der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegt. 3. Verkehrsleistung und Verkehrsprognose Das bestehende SIL-Objektblatt beruht auf einer Verkehrsprognose von jährlich 90‘000 Flugbewegungen. 2013 fanden 71‘260 Flugbewegungen statt4. Mit der geplanten Pistenverlängerung und der Stärkung des Geschäftsreiseverkehrs ist bis 2020 mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von 83‘000 Flugbewegungen zu rechnen (Reiseflüge nach IFR5: 11‘000 Bewegungen). Ohne Pistenverlängerung bleibt das Verkehrspotenzial von 90‘000 Flugbewegungen bestehen (Reiseflüge nach IFR: 7‘000 Bewegungen)6. Differenzierte Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (gerundete Werte): 2013 2020 mit Pistenverlängerung 2020 ohne Pistenverlängerung 5‘010 870 11‘000 1‘420 7‘000 900 62‘220 61‘660 71‘660 7 2‘440 2‘850 Segelschleppflüge 2‘100 4‘900 5‘690 Helikopterflüge 1‘930 3‘000 2‘800 71‘260 83‘000 90‘000 Reiseflüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) davon Jets Reiseflüge und Voltenflüge nach Sichtflugregeln (VFR) Fallschirmabsetzflüge, Akrobatikflüge total Die Verkehrsprognose bildet die Grundlage für die Berechnung der Fluglärmbelastung. Massgebend sind neben der Zahl der Flugbewegungen auch die eingesetzten Flugzeugtypen (Flottenzusammensetzung), die Verteilung der Flüge auf die An- und Abflugrouten resp. Volten sowie deren saisonale Verteilung. Eine verbindliche Festlegung von Prognosezahlen im SIL ist nicht vorgesehen. Die künftige Verkehrsleistung ist durch das «Gebiet mit Lärmbelastung» begrenzt (vgl. Kapitel 6). 2 3 4 5 6 7 LFG; SR 478.0 USG; SR 814.01 nur Motorflug; Start und Landung werden als je eine Bewegung gezählt umfassen in erster Linie Geschäftsreiseflüge, können auch IFR-Schulungsflüge beinhalten Kann die RFP das angestrebte Wachstum im Geschäftsreiseverkehr nicht erreichen, soll es durch ein umso stärkeres Wachstum bei den wertschöpfungsschwächeren Sparten der Kleinaviatik kompensiert werden. In der Statistik 2013 sind die VFR-Flüge nicht nach deren Zweck unterschieden, ausgewiesen ist die Summe von Reise-, Volten-, Fallschirmabsetz- und Akrobatikflügen. SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 3 4. Zweck der Anlage, volkswirtschaftlicher Nutzen Der Zweck der Anlage ist im SIL-Objektblatt festgelegt: «Der Flugplatz Grenchen ist eine Anlage von regionaler Bedeutung. Er ist Anschlusspunkt des Kantons Solothurn an den nationalen und internationalen Luftverkehr und dient dem Geschäftsreiseverkehr, dem Tourismus, den Arbeitsflügen, dem Flugsport und insbesondere der fliegerischen Ausund Weiterbildung. Er bietet eine Infrastruktur an, die dieser Funktion und dem internationalen Standard entspricht. Die Entwicklung des Flughafens richtet sich nach dem regionalwirtschaftlichen Bedarf und dem öffentlichen Interesse an Luftverkehrsleistungen, unter Beachtung des Zulassungszwangs.» Im Richtplan des Kantons Solothurn wird diese Funktion des Flughafens bestätigt8. An dieser Zweckbestimmung soll festgehalten werden. Wie aus der Verkehrsprognose ersichtlich, strebt die Flugplatzhalterin mit der geplanten Pistenverlängerung aber eine Stärkung des Geschäftsreiseverkehrs an. Die fliegerische Aus- und Weiterbildung soll als wichtigstes Standbein im Betrieb des Flugplatzes in der heutigen Form erhalten bleiben und zusätzlich gestärkt werden. Gemäss einer Studie9 wird die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flugplatzes im engeren Sinne für 2013 auf 25.3 Mio. CHF beziffert (Summe der direkten und indirekten Effekte10, entspricht einer Beschäftigtenzahl von 195 Vollzeitstellen). Der induzierte Effekt beträgt zusätzlich 26.9 Mio. CHF (entspricht 157 Vollzeitstellen). Mit der geplanten Pistenverlängerung könnte diese Wertschöpfung bis 2025 auf 28 Mio. CHF oder 211 Vollzeitstellen (direkte und indirekte Effekte) bzw. auf 29.8 oder 173 Vollzeitstellen (induzierte Effekte) gesteigert werden. Der Standort- resp. der katalytische Effekt ist demgegenüber in Zahlen nicht mess- und quantifizierbar und damit weitgehend intangibel. Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit Der volkswirtschaftliche Nutzen der Pistenverlängerung wird sehr kontrovers beurteilt. Die RFP erachtet die Erreichbarkeit für den Geschäftsreiseverkehr als einen der entscheidenden Standortfaktoren für den Wirtschaftsraum Jura-Südfuss / Seeland. Sie sieht die Chance, mit der geplanten Pistenanpassung zum einzigen rein zivilen Business Airport ohne Linienverkehr im westlichen Schweizer Mittelland zu werden, der die künftigen Anforderungen des Geschäftsreiseverkehrs erfüllen kann («Unique Selling Proposition»). Bei den volkswirtschaftlichen Wirkungen des Projekts stehe somit der Standorteffekt, der sich fördernd auf die Tätigkeit (Netzwerk-, Kompetenz-, Struktur-, Imageeffekte) und die Entwicklung der Unternehmen (Neuansiedlungen, neue Tätigkeiten bei bestehenden Unternehmen) auswirke, klar im Vordergrund. Die direkten und indirekten Effekte seien dagegen eher von untergeordneter Bedeutung. Mit diesen Überlegungen will die RFP das Projekt unabhängig von betriebswirtschaftlichen oder Renditeüberlegungen weiterverfolgen, die zu erwartenden Umweltauflagen werde sie akzeptieren. Störende Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Nachbarschaft will sie zudem mit qualitativen Anpassungen im Betriebsreglement kompensieren. 8 9 10 Richtplan 2000, Transport und Verkehr (TV-9 Flugverkehr) sowie Entwurf Gesamtüberprüfung vom Juni 2015 Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Pistenanpassung am Flugplatz Grenchen (Aktualisierung), Infras 4. Mai 2015 Direkte Effekte: Wertschöpfung durch die am Flugplatz ansässigen Unternehmungen; indirekte Effekte: Wertschöpfung durch die Zulieferer. Dazu kommen die induzierten Effekte (Wertschöpfung und Beschäftigung, die durch die Konsumausgaben der durch die direkten/indirekten Effekte generierten Einkommen entstehen) sowie die katalytischen Effekte (Wertschöpfung, die dank der besseren Erreichbarkeit der Region über den Flughafen generiert werden kann). SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 4 Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit unterstützt die vorgesehene Pistenverlängerung ohne Auflagen. Der Flughafen soll als wichtiger Standortfaktor für die regionale Wirtschaft gesichert werden. Für die exportorientierte Wirtschaft im Kanton sei die Erreichbarkeit mit direkten Flugverbindungen für die Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalisierten Weltmarkt essentiell. Dank dem Flughafen könnten lokale Unternehmen nationale und internationale Kontakte leichter aufbauen und aufrechterhalten. Dazu komme der direkte volkswirtschaftliche Nutzen (Wertschöpfung und Beschäftigung der Unternehmen auf dem Flughafenareal). Wenn die Pistenverlängerung nicht realisiert werde, sei eine wesentliche Herabstufung des Flughafens mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Region zu befürchten. Auch die Stadt Grenchen weist auf die Bedeutung der Geschäftsfliegerei für die ansässigen Unternehmen hin und unterstützt die Entwicklungsabsichten der RFP vollumfänglich. Die rasche internationale Erreichbarkeit könne für global tätige Firmen ein entscheidender Faktor für Standortentscheide sein. Zudem würden kleine und mittlere Produktionsunternehmen der Exportindustrie in Zukunft immer mehr gezwungen sein, einzelne Produktionsschritte ins Ausland auszulagern (geringere Lohnkosten). Diese Firmen seien auf direkte Flugverbindungen für Geschäftsreisen zu diesen Standorten angewiesen. Die angedachte Stärkung des Businessbereichs am Airport biete eine Chance für die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Kantons. Die öffentliche Hand sei gefordert, attraktive Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Ein Verzicht auf die Pistenanpassung würde zu einem Verlust an volkswirtschaftlichem Mehrwert führen, der die negativen Konsequenzen für Natur und Umwelt bei weitem übersteigt. Kantonale und regionale Industrie-, Gewerbe und Wirtschaftsverbände, auch aus dem Nachbarkanton Bern (Region Biel-Seeland) stützen diese Haltung. Der Flughafen Grenchen sei ein wichtiger Standortfaktor der Wirtschaftsregion, der mit der geplanten Pistenanpassung zu einem echten Alleinstellungsmerkmal ausgebaut werden könne. Dieses werde bei Standort- und Expansionsentscheiden von international tätigen Firmen künftig eine wichtige Rolle spielen. Schnelle, direkte und unkomplizierte Flugverbindungen seien ein wichtiges Anliegen von Firmen, die zusätzlich für Teile der Produktion Standbeine im Ausland errichtet haben. Die Infrastruktur sei so anzupassen, dass sie ohne Einschränkungen auch künftig den Bedürfnissen des gewerbsmässigen und privaten Geschäftsreiseverkehrs genügt. Die von der RFP angestrebte, zukunftsgerichtete Entwicklung sei zu begrüssen, mit dem Projekt werde ein ausgewogener Ansatz zwischen Ökologie und Ökonomie verfolgt. Die Gemeinde Bettlach unterstützt im Grundsatz das Bestreben, mit einem Ausbau der Flugplatzinfrastruktur einen Standortvorteil für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Region zu ermöglichen. Sie anerkennt zwar einen gewissen volkswirtschaftlichen Nutzen des vorgesehenen Pistenausbaus, erachtet dessen ausgewiesenen Mehrwert im Vergleich zum grossen Eingriff in Land, Natur und Umwelt aber als eher gering. Die Gemeinde Selzach vermisst den Nachweis, dass das öffentliche Interesse am geplanten Pistenausbau das Interesse am bestehenden Schutz der Witi überwiegt. Veränderte Verhältnisse, die eine Anpassung des kantonalen Richtplans und der kantonalen Witischutzzone nach Raumplanungsgesetz voraussetzt, lägen nicht vor. Dass die wirtschaftliche Standortgunst der Region durch den Pistenausbau erhöht werden kann, sei nicht nachgewiesen und sei angesichts anderer, viel wichtigerer Standortfaktoren, auch nicht nachweisbar. Auch seien die zusätzliche Nachfrage nach Geschäftsreiseverkehr SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 5 und deren volkswirtschaftliche Bedeutung nicht belegt. Die vorliegende Studie beruhe mehr auf Annahmen denn auf soliden Zahlen und berücksichtige nicht alle wesentlichen Aspekte (z.B. Einschränkungen bei der Siedlungsentwicklung, die sich aus dem Fruchtfolgeflächen-Verbrauch durch das Pistenprojekt ergeben). Das rein private wirtschaftliche Interesse der RFP reiche für eine Änderung an der kantonalen Witischutzzone nicht aus. Eine korrekte und neutrale Kosten-Nutzen-Rechnung fehle. Der Flughafen könne seine Funktion gemäss SIL auch ohne den geplanten Pistenausbau erfüllen, die Region sei auch mit der heute bestehenden Infrastruktur an den nationalen und internationalen Luftverkehr angeschlossen. An der geplanten Pistenverlängerung bestehe kein überwiegendes öffentliches Interesse zulasten hochwertiger Schutzgüter. Umwelt- und Anwohnerorganisationen kommen gleichermassen zum Schluss, dass das Pistenverlängerungsprojekt mit den Schutzbedürfnissen der betroffenen Bevölkerung und den Zielen von Raumplanung, Natur- und Umweltschutz nicht in Einklang zu bringen sei. Das Projekt diene der RFP zur Eröffnung eines neuen Geschäftszweigs der Geschäftsfliegerei, wofür es aus volkswirtschaftlicher Betrachtung in der Region keinen Bedarf gebe. Deshalb bestehe auch kein übergeordnetes öffentliches Interesse, das den massiven Eingriff in die Landwirtschafts- und Witischutzzone und die signifikante Zusatzbelastung der Bevölkerung rechtfertigen würde. Verschiedene Beteiligte weisen auf den geringen Wertschöpfungszuwachs bei einer Pistenverlängerung im Verhältnis zu den damaligen Ausgaben für die Autobahnuntertunnelung in der Witi hin (Baukosten von 160 Mio. Franken). Dieser Wertschöpfungszuwachs stehe in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Verlusten im Bereich Natur, Landschaft und Landwirtschaft. Zudem habe die geplante Pistenverlängerung keinen auch nur annähernd vergleichbaren volkswirtschaftlichen Nutzen wie die Autobahnverbindung. Überdies werden die in der vorliegenden volkswirtschaftlichen Studie ausgewiesene Wertschöpfung des Flugplatzes bzw. die dazu verwendeten Grundlagendaten in Zweifel gezogen. Abgesehen davon sei auch die Storchenpopulation (Auszeichnung von Altreu als «Europäisches Storchendorf») ein Alleinstellungsmerkmal der Region; das Infozentrum Witi in Altreu werde jährlich von einer grossen Zahl von Besuchern besucht. Die Regionalplanung Grenchen-Büren trägt die Argumente für und gegen die Pistenverlängerung aus dem Blickwinkel der verschiedenen Anspruchsgruppen zusammen und zieht das Fazit, dass keine dieser Gruppen mit ihren Argumenten hervorsticht. Daraus sei abzuleiten, dass die Interessen des Umwelt-, Landschafts- und Landwirtschaftsschutzes sowie der Lebensqualität einerseits und die entwicklungs- und sozialpolitischen, wirtschaftlichen, arbeitsmarktlichen sowie die Rechts- und Sicherheitsanforderungen andererseits in der Region annähernd ausgeglichen sind. Aus Sicht des BAZL besteht sowohl an Geschäftsreiseflügen als auch an Schulungsflügen ein öffentliches Interesse. Geschäftsreiseflüge dienen der Anbindung der schweizerischen Wirtschaftsräume ans Luftverkehrsnetz und tragen zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei. Aus- und Weiterbildungsflüge tragen dazu bei, dass der schweizerischen Zivilluftfahrt eine ausreichende Anzahl qualifizierter Piloten zur Verfügung steht und das fliegerische Können in der Schweiz erhalten bleibt. Die Erhaltung und Weiterentwicklung von Regionalflughäfen, welche diesen Verkehrsarten eine hinreichende Infrastruktur zur Verfügung stellen, liegt somit ebenfalls im öffentlichen Interesse und wird vom BAZL im Grundsatz unterstützt. SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 6 Bezogen auf die einzelnen Flughäfen ist dieses öffentliche Interesse, namentlich was den Geschäftsreiseverkehr betrifft, in erster Linie aber durch den regionalwirtschaftlichen Bedarf bestimmt. Deshalb liegt es in einem ersten Schritt in der Verantwortung der kantonalen politischen Behörden, den volkswirtschaftlichen Nutzen des vorliegenden Pistenverlängerungsprojekts zu beurteilen und diesen Nutzen gegen die negativen Auswirkungen auf Raum und Umwelt abzuwägen. Die Interessenabwägung auf Bundesebene wird dann – unter Berücksichtigung der Beurteilung des Kantons – durch den Bundesrat im Sachplanverfahren vorzunehmen sein. Die abschliessende Prüfung des Projekts im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens, in Kenntnis der Detailuntersuchungen aus dem Umweltverträglichkeitsbericht und der Ergebnisse der landwirtschaftlichen Planung (vgl. Kapitel 9 und 10), bleibt vorbehalten. 5. Betrieb Der Flugbetrieb auf dem Flugplatz Grenchen wird heute hauptsächlich nach Sichtflugregeln (VFR) abgewickelt. Für den Anflug von Osten (Piste 25) steht ein Instrumentenanflug zur Verfügung, geleitet durch das bestehende Drehfunkfeuer (DVOR) am Boden oder per Satellit (GPS). Diese beiden Anflugverfahren sind deckungsgleich und im Luftfahrthandbuch publiziert11. Der Anflug erfolgt südlich versetzt zur Pistenachse (Offset-Anflug in einem Winkel von 12°). Damit sollen Direktanflüge über das Dorf Altreu soweit wie möglich unterbunden werden. Das Eindrehen auf die Pistenachse und die Landung erfolgen auf Sicht, wobei die Pistenschwelle (entspricht dem Pistenanfang) auf einer Höhe von 50 Fuss überflogen werden muss. Mit der Pistenverlängerung wird dieses Anflugverfahren nicht verändert. Mit der geplanten Verschiebung der Pistenschwelle gegen Osten kann die zur Verfügung stehende Landedistanz aber um 130 m auf 1130 m vergrössert werden. Zur Erleichterung des Eindrehmanövers auf die Pistenachse soll zusätzlich eine optische Anflughilfe (Einflugleitbefeuerung) installiert werden12. Diese Befeuerung würde nur während der Betriebszeiten des Flugplatzes angeschaltet und könnte für Instrumenten- und Sichtanflüge gleichermassen verwendet werden. Sie dient der Sicherstellung des schon heute publizierten Anflugverfahrens und soll dazu beitragen, die Zahl der Direktanflüge über das Dorf Altreu weiter zu vermindern. Solche Überflüge bleiben damit die Ausnahme, können jedoch wie bis anhin nicht ganz ausgeschlossen werden. Der Entscheid über den gewählten Anflugweg bei Sichtanflügen resp. beim Sicht-Endanflug liegt letztlich immer beim Piloten. Die Anflüge von Westen (Piste 07) erfolgen auf Sicht geradeaus auf die Pistenachse, ein Instrumentenlandesystem steht hier nicht zur Verfügung. Die Landeschwelle ist um 135 m nach Osten versetzt, um eine ausreichende Überflughöhe über der Kantonsstrasse zu gewährleisten. Die heute verfügbare Pistenlänge beträgt damit 865 m, mit der geplanten Pistenverlängerung 1315 m. 11 12 Aeronautical information publication (AIP) Plan «GNSS (Lead-In Lights)», Bächtold&Moor AG vom 15.12.2014; der «Running Rabbit» besteht aus vier solarbetriebenen Lichtkörpern, die auf Masten von einer Höhe zwischen 9 und 4 m montiert sind und ausschliesslich gegen oben, in Richtung der anfliegenden Fluggeeräte, abstrahlen. SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 7 Mit der Einführung eines satellitengestützten Anflugverfahrens (GNSS Approach) sollen neu auch Instrumentenanflüge von Westen her ermöglicht werden. Dies soll unabhängig von der Pistenverlängerung geschehen, erforderlich ist eine Anpassung des Betriebsreglements. Damit kann der Instrumentenanflug von Osten her entlastet werden, ein Anteil von ca. 40 % wird von Westen her zu erwarten sein. Eine intensivere Nutzung dieses Anflugs wird einerseits wegen den vorherrschenden Windrichtungen, andererseits wegen der Organisation und Belegung des Luftraums (Koordination mit den Anflügen nach Bern-Belp und Payerne) nicht möglich sein. Die Detailplanung dieses GNSS Approach ist noch im Gang (einschliesslich Simulationen). Für Landungen im kommerziellen Betrieb genügt die bestehende Pistenlänge von 1000 m heute nicht mehr für alle Flugzeugtypen der Business Aviation, die in Grenchen verkehren (je nach deren Beladung). Nach den geltenden Normen können für gewerbsmässige Flüge aus Sicherheitsgründen nur ca. zwei Drittel der Pistenlänge zur Berechnung der Landestrecke genutzt werden13. Bei privaten Flügen gilt diese Verkürzung der Landestrecke nicht. Mit der geplanten Pistenverlängerung um 450 m nach Osten soll dieser Umstand korrigiert werden, die Landung soll für alle Flugzeugtypen der Business Aviation ohne wesentliche Einschränkungen ermöglicht werden. Grössere Flugzeuge werden in Grenchen auch mit verlängerter Piste nicht operieren können, limitierender Faktor ist die Pistenbreite. Auch für Starts genügt die bestehende Pistenlänge von 1000 m heute nicht mehr für alle Flugzeugtypen der Business Aviation. Je nach Flugzeuggewicht und meteorologischen Bedingungen müssen hier ebenfalls wesentliche Einschränkungen hingenommen werden. Bezüglich der Sicherheit im Flugbetrieb kann die geplante Pistenverlängerung sowohl bei den Starts als auch bei den Landungen generell zu einer Verbesserung beitragen. Namentlich könnte das Risiko für Unfälle an den Pistenenden vermindert werden (Kollision mit dem Strassenverkehr auf der Archstrasse im Westen, Stürze nach der Landung oder einem Startabbruch in den Riederengraben im Osten). Das SIL-Objektblatt enthält nur generelle Vorgaben zum Flugbetrieb. Die Festlegung der Betriebszeiten sowie der Flugrouten und der An- und Abflugverfahren ist Gegenstand des Betriebsreglements. Diese werden auch im Luftfahrthandbuch publiziert. Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit Die Stadt Grenchen ist der Ansicht, dass am Flughafen eine funktionsfähige Infrastruktur ohne Einschränkung für gewerbliche Flüge zur Verfügung zu stellen sei. Der Flughafen sollte für Geschäftsflüge wieder ohne reduzierte Tankfüllung oder Ladung und ohne unnötige Zusatzwege und Zwischenlandungen nutzbar sein. Dies könne nur durch die vorgesehene Pistenanpassung erreicht werden. Weiter unterstützt die Stadt die Erstellung einer Einflugleitbefeuerung und anerkennt die mögliche Verbesserung der Sicherheit beim Überflug der Archstrasse. Die Gemeinde Bettlach stellt fest, dass der Pistenverlängerung um 450 m ein Gewinn von nur 130 m Landedistanz gegenüber steht. Landverbrauch und fliegerischer Nutzen stünden in einem schlechten Verhältnis zueinander. Sie regt an, eine teilweise Verlängerung der Piste gegen Westen mit Verlegung der Archstrasse zu prüfen. 13 Für Landungen muss der Pilot jeweils an Hand von Flugzeug-Gewicht, Wetter (Temperatur/Luftdruck), Pistenoberfläche (nass/trocken) und weiteren Faktoren die notwendige Pistenlänge berechnen. SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 8 Die Gemeinde Selzach und Anwohnergruppen bezweifeln, dass die geplante Pistenverlängerung für den gewerbsmässigen Flugbetrieb und die Sicherheit zwingend nötig ist. Die bestehende Piste entspreche den Sicherheitsanforderungen für gewerbsmässige Flüge. Die Lebensqualität in Altreu würde unter der Pistenverlängerung leiden, selbst wenn durch verschiedene Massnahmen versucht wird, die Flugzeuge vom Dorf und von der Storchenkolonie fernzuhalten. Weil die Piloten die vorgegebenen Verfahren nicht obligatorisch befolgen müssen, seien Direktanflüge über Altreu trotz der Einführung des GNSS-Anflugs von Westen, der Publikation der Anflugverfahren im Luftfahrthandbuch und der Installation einer Einflugleitbefeuerung für den Ostanflug weiterhin zu erwarten. Durch die Verschiebung der Landeschwelle nach Osten und den Einsatz grösserer Maschinen seien sogar tiefere und häufigere Überflüge und damit verbunden eine Verschärfung der Lärmsituation über Altreu zu befürchten. Überdies bleibe das latente Unfallrisiko beim Überflug über die Archstrasse trotz Pistenverlängerung bestehen, vermehrte Überflüge stehender Fahrzeugkolonnen durch grosse Flugzeuge mit ortsunkundigen Piloten seien zu erwarten. Verschiedene Beteiligte vermuten entweder wegen dem vermehrten Instrumentenanflug von Westen über das Wasser- und Zugvogelreservat oder tieferen Überflügen über der Storchenkolonie in Altreu ein erhöhtes Vogelschlagrisiko. Allfällige Vergrämungsmassnahmen würden der Förderung der Witi als Lebensraum für grosse Vögel aber klar entgegenstehen. Generell steht von verschiedener Seite die Befürchtung im Raum, dass die vermehrten Instrumentenanflüge in Kombination mit der verlängerten Piste zu zusätzlichen Störungen der Avifauna führen könnten. Die Schutzziele des nationalen Wasser- und Zugvogelreservats seien bereits durch den heutigen Betrieb beeinträchtigt. Insbesondere seien die Störche in Altreu (im Gebiet der Nahrungssuche) bedroht und es müsse damit gerechnet werden, dass die Auszeichnung «Europäisches Storchendorf» aberkannt wird. 6. Lärmbelastung Das im bestehenden SIL-Objektblatt ausgewiesene «Gebiet mit Lärmbelastung» beruht auf der Lärmberechnung, die im Rahmen der UVP zum Projekt Pistenverlängerung von 2001 durchgeführt wurde. Hinterlegt ist die Verkehrsprognose mit 90‘000 Flugbewegungen. Die Lärmbelastungskurven sind auch im geltenden Lärmbelastungskataster (LBK) vom Mai 2009 abgebildet. Die Lärmkurven für die massgebenden Lärmgrenzwerte14 sind im beiliegenden Plan dargestellt15. Das «Gebiet mit Lärmbelastung» gilt als verbindliche Begrenzung der Fluglärmbelastung, die bei einer Genehmigung nach Luftfahrtgesetz (Bewilligung von Flugplatzanlagen oder Genehmigung des Betriebsreglements) im Umweltverträglichkeitsbericht nachzuweisen und gemäss LSV Art. 37a als «zulässige Lärmimmissionen» festzuhalten ist. Das heisst, die «zulässigen Lärmimmissionen» dürfen das im SIL festgesetzte «Gebiet mit Lärmbelastung» nicht überschreiten. 14 15 Anhang 5 der Lärmschutzverordnung (LSV; SR 814.41) Plan «Pistenanpassung Ost, Lärmbelastung durch den Flugverkehr, Vergleich Prognose mit SIL», Bächtold& Moor AG vom 18.12.2014; die 55 dB(A)-Kurve entspricht dem Planungswert der Empfindlichkeitsstufe 2 (ES 2), die 60 dB(A)-Kurve dem Immissionsgrenzwert der ES 2 resp. dem Planungswert der ES 3 gemäss Anhang 5 der LSV. Massgebend sind die Grenzwerte für den Tagbetrieb (06 bis 22 Uhr). Die Lärmberechnung richtet sich nach den methodischen Vorgaben von Anhang 5 der LSV. SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 9 Kanton und Gemeinden berücksichtigen das «Gebiet mit Lärmbelastung» bei der Richtund Nutzungsplanung, indem sie im Gebiet mit Überschreitung der Planungswerte keine (neuen) Bauzonen ausscheiden oder erschliessen. Die weiteren, gemäss LSV mit den Lärmgrenzwerten verbundenen Einschränkungen bei der Bebauung von Grundstücken entfalten ihre Wirkung erst nach der Festlegung der «zulässigen Lärmimmissionen». Die «zulässigen Lärmimmissionen» werden im LBK dargestellt. Die Fluglärmberechnung, die im Zusammenhang mit dem neuen PistenverlängerungsProjekt durchgeführt wurde, beruht auf der Verkehrsprognose für 2020 mit 83‘000 Flugbewegungen (vgl. Kapitel 3). Die der Lärmberechnung hinterlegten An- und Abflugrouten sind im beiliegenden Plan dargestellt16. Berücksichtigt ist auch der satellitengestützte Anflug von Westen (GNSS 07). Die Lärmbelastungskurven sind im beiliegenden Plan dargestellt17; zum Vergleich sind darin auch die Lärmkurven für den Betrieb 2013 ausgewiesen. Im Vergleich mit den im SIL-Objektblatt bzw. im LBK enthaltenen Lärmbelastungskurven resultiert aus der Verkehrsprognose 2020 mit Pistenverlängerung eine insgesamt deutlich kleinere Lärmbelastungskurve. Eine Lärmreduktion kann vor allem im Westen des Flugplatzes erwartet werden, primär als Folge der tieferen Flugbewegungszahl und der veränderten Flottenzusammensetzung (Einsatz leiserer Flugzeuge). Die Verbreiterung der Lärmbelastungskurve im Osten des Flugplatzes liegt in der höheren Zahl von Geschäftsreise- und Helikopterflügen begründet. Auf die Kontur der Lärmbelastungskurven wirkt sich auch die neue Aufteilung der Instrumentenanflüge aus (Anteil Anflüge von Westen 40 %, von Osten 60 %). Die Fluglärmberechnung hat gezeigt, dass der Planungswert in der noch unerschlossenen südöstlichen Ecke des Baugebiets für Industrie- und Gewerbe von Grenchen überschritten ist (Reservezone mit Empfindlichkeitsstufe 3). In Frage kommt entweder der Verzicht auf die Einzonung resp. Erschliessung dieses Grundstücks oder dessen Aufstufung in die Empfindlichkeitsstufe 4. Die Immissionsgrenzwerte können überall eingehalten werden. Sind die «zulässigen Lärmimmissionen» bestimmt, soll deren Einhaltung anhand der Flugbewegungsstatistik (Bewegungszahl, Flugzeugtypen, Flugwege, Flugzeiten), bei Bedarf anhand einer Lärmberechnung periodisch überprüft werden. Der Grundsatz und die Modalitäten dieser Überprüfung sollen im SIL-Objektblatt festgelegt werden. Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit Die Stadt Grenchen begrüsst die mit der neuen Luftverkehrsprognose verbundene Reduktion der Lärmbelastungskurven im Bereich der bestehenden Arbeits-, Sportstättenund Reservezone. Der Verzicht auf eine Einzonung könne dort jedoch nicht angeboten werden, anzustreben sei deshalb eine Aufstufung der Lärmemfindlichkeit. Die Stärkung der Geschäftsfliegerei solle nicht zu einer Erhöhung der Lärmbelastung führen. 16 17 Plan «Spurenplot Prognose», Bächtold&Moor AG vom 18.12.2014 Plan «Pistenanpassung Ost, Lärmbelastung durch den Flugverkehr, Vergleich Prognose mit Betriebsjahr 2013», Bächtold&Moor AG vom 23.03.2015; zusätzlich zur 55 und 60 dB(A)-Kurve sind weitere Grenzwertkurven nach LSV dargestellt. Die 50 dB(A)-Kurve entspricht keinem Grenzwert. SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 10 Die Gemeinde Bettlach unterstützt die Einführung des neuen Instrumentenanflugs von Westen, um den Ostanflug zu entlasten. Durch die Ausweitung des Lärmgebiets im südlichen Dorfteil befürchtet sie jedoch eine erhebliche Mehrbelastung der Bevölkerung. Die Gemeinde Selzach und Anwohnergruppen stellen fest, dass die ausgewiesenen Lärmbelastungsgrenzwerte in Altreu zwar eingehalten sind. Sie hinterfragen aber die in der Lärmberechnung getroffenen Annahmen; sie erwarten bei einer Pistenverlängerung vermehrt Direktüberflüge über Altreu, die in der Lärmberechnung so nicht berücksichtigt seien. Zu befürchten sei eine Verschärfung der Lärmsituation, die unter anderem zu einer Entwertung der Liegenschaften führe. Deshalb sei bei der Interessenabwägung auch die Lärmbelästigung unter den Grenzwerten zu berücksichtigen. Die Gemeinde Meinisberg ortet aufgrund der künftigen Flugspuren eine verdichtete Anflugsituation über dem Dorf. Sie befürchtet dadurch zusätzliche Fluglärmimmissionen, die sie nicht akzeptiert. Schliesslich fordern einzelne Gemeinden im Westen und Süden die strikte Einhaltung der Flugwege und Volten, um die zusätzliche Lärmbelästigung in den Wohn- und Naherholungsgebieten zu vermeiden. 7. Flugplatzperimeter, Bauten und Anlagen Der im SIL-Objektblatt festgesetzte Flugplatzperimeter umgrenzt das von den Flugplatzanlagen (Pisten, Rollwege, Manövrier- und Abstellflächen, Hochbauten) beanspruchte Areal einschliesslich den Sicherheitsstreifen für Pisten und Rollwege. Navigationsanlagen können auch ausserhalb des Perimeters erstellt werden. Innerhalb des Flugplatzperimeters haben die Flugplatzanlagen Priorität. Andere Bauten und Anlagen sind möglich (Nebenanlagen), müssen sich den Flughafenanlagen aber unterordnen und mit dem Betrieb und der Sicherheit des Flughafens vereinbar sein. Nebenanlagen werden nach kantonalem Recht bewilligt und bedingen eine entsprechende Nutzungszone. Das Ausbauvorhaben umfasst neben der Verlängerung der Piste um 450 m nach Osten (Breite 23 m) auch eine Verlängerung des Rollwegs nördlich der Piste um knapp 400 m bis zur heutigen Pistenschwelle (Breite 10.5 m) und die Installation einer Pistenend-Sicherheitsfläche18 von 90 m Länge (Schotterrasen). Eine Verlängerung des Rollwegs bis zum neuen Pistenende ist für den Betrieb nicht verhältnismässig; am Pistenkopf wird die Piste auf 38 m verbreitert, damit die Flugzeuge wenden können. Einzig für Feuerwehr und Rettungsdienste muss eine Wegverbindung bis ans neue Pistenende erstellt werden (teilweise können das bestehende Flurwegnetz und die Piste genutzt werden). Der Flugplatzperimeter im SIL-Objektblatt soll entsprechend erweitert werden (Gemeindegebiet Bettlach). Er umgrenzt den Sicherheitsstreifen der Piste mit einer Breite von insgesamt 80 m. Die bestehenden und neuen Infrastrukturanlagen sowie der Flughafenperimeter sind im beiliegenden Plan dargestellt19. Am westlichen Pistenende ist ebenfalls ein Wendeplatz für die Flugzeuge und eine Pistenend-Sicherheitsfläche vorgesehen. Der Flugplatzperimeter muss hier nicht erweitert werden. 18 19 Runway End Safety Area (RESA) Plan «Pistenanpassung Ost, Situation 1:1000», Bächtold&Moor AG vom 07.04.2015 SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 11 Zusätzlich sollen die beiden Graspisten um 25 m nach Süden verschoben werden, um auf der südlichen Piste einen weiterhin vom Betrieb der Hauptpiste unabhängigen (simultanen) Segelflugbetrieb zu ermöglichen. Im Gegenzug soll die Abstell- und Manövrierfläche südlich dieser Pisten auf das notwendige Minimum verkleinert werden. Der Flugplatzperimeter muss in diesem Bereich ebenfalls entsprechend angepasst werden. Zur Entflechtung und besseren Organisation des Rollverkehrs im Bereich der Einmündungen der Rollwege in die Piste sollen neu Haltebuchten für Flugzeuge erstellt werden. Im Osten kann dies innerhalb des bestehenden Perimeters geschehen, im Westen muss der Perimeter dazu leicht erweitert werden. Die verlängerte Piste muss gemäss den geltenden Sicherheitsnormen (safety) und Zollanforderungen (security) nicht umzäunt werden. Einzig im Bereich der bestehenden Flurwege nördlich der Piste soll der Zugang auf die Piste gesichert oder verhindert werden (Zaun, Barriere, Hecke). Sollten künftig häufigere Querungen der Piste durch Personen oder Wild und damit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko festgestellt werden, müsste die Situation neu beurteilt werden. Die Realisierung des Pistenverlängerungs-Projekts bedingt zudem eine neue Überdeckung der Fliessgewässer Witibach und Riederengraben auf einer Länge von insgesamt 115 m. Diese Überdeckung soll nur unter dem Hartbelag der Piste und des Rollwegs als Betondecke ausgestaltet werden. Im Bereich der begrünten Sicherheitsstreifen ist eine lichtdurchlässige Konstruktion vorgesehen. Dies gilt auch für den bereits heute eingedolten Abschnitt des Witibachs unter der bestehenden Piste. Für diese Überdeckung ist eine Ausnahmebewilligung für Verkehrsübergänge gemäss Gewässerschutzgesetz20 erforderlich. Unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der detaillierten Prüfung und der Interessenabwägung, die im Genehmigungsverfahren zum Projekt vorzunehmen sein werden, kann eine solche Bewilligung voraussichtlich erteilt werden. Mit dem Projekt der Pistenverlängerung sind keine neuen Hochbauten verbunden. Einzig der Kontrollturm muss voraussichtlich entweder erhöht oder verschoben werden. Die Bewilligung und Installation der Einflugleitbefeuerung für den Offset-Anflug von Osten (vgl. Kapitel 5) setzt keinen Flugplatzperimeter voraus. Eine solche Bewilligung ist nicht ausgeschlossen, erfordert aber eine Interessenabwägung mit den Schutzzielen der Witischutzzone21. Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit Bei einer Anpassung des Flugplatzperimeters im SIL-Objektblatt soll auch der Perimeter der kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen angepasst werden (vgl. Kapitel 9). Die Interessenabwägung im Hinblick auf eine solche Planänderung wird noch vorzunehmen sein (vgl. Kapitel 4). Weiter liegen die bestehenden Graspisten innerhalb des Wasser- und Zugvogelreservats (vgl. Kapitel 9). Bei einer Verschiebung nach Süden sind die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten. 20 21 GSchG (SR 814.20), Art. 38 LFG Art. 36 Abs. 4 über das Plangenehmigungsverfahren für Flugplatzanlagen: «Kantonale Bewilligungen und Pläne sind nicht erforderlich. Das kantonale Recht ist zu berücksichtigen, soweit es den Bau und Betrieb des Flugplatzes nicht unverhältnismässig einschränkt.» SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 12 Die Masten der Einflugleitbefeuerung bedeuten für die Landwirtschaft neue Bewirtschaftungshindernisse. Bei einer Realisierung (auch unabhängig von der Pistenverlängerung) wären die Betroffenen korrekt zu entschädigen. Umweltverbände befürchten zudem negative Auswirkungen der Lichtquellen auf die Fauna. Viele der Beteiligten begrüssen den Verzicht einer Umzäunung der Piste, befürchten jedoch, dass eine solche Umzäunung später aus Sicherheitsgründen doch noch gefordert und gebaut werde. Die generellen Auswirkungen des Pistenverlängerungsprojekts auf Natur, Landschaft und Landwirtschaft sowie die Haltung der Beteiligten dazu sind in Kapitel 9 und 10 dargestellt. Abgesehen von diesen grundlegenden Fragen zum Projekt besteht zur Abgrenzung des Perimeters und zur Anordnung der Bauten und Anlagen kein wesentlicher Koordinationsbedarf. Mit dem Verzicht auf eine Umzäunung der Piste und der teilweise lichtdurchlässigen Überdeckung der Fliessgewässer können wichtige Massnahmen zur Verminderung dieser Auswirkungen in Aussicht gestellt werden. 8. Hindernisbegrenzung, Sicherheitszonenplan Der Sicherheitszonenplan gewährleistet die Freihaltung der An- und Abflugkorridore von Hindernissen. Er beruht auf dem «Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK)» und orientiert sich an den geltenden internationalen Normen22. Er ist für die Grundeigentümer verbindlich und bei der Erteilung von Baubewilligungen und bei Bepflanzungen zu berücksichtigen. Zudem berücksichtigen die Gemeinden die darin enthaltenen Hindernisbegrenzungsflächen (HBF) in ihrer Ortsplanung, indem sie keine Bauzonen ausscheiden, die bei der späteren Überbauung zur Durchstossung einer dieser HBF führen würden. Für Hindernisse, die höher sind als 60 m (im überbauten Gebiet) bzw. 25 m (ausserhalb überbautem Gebiet), gilt zudem eine Melde- und Bewilligungspflicht23. Der Sicherheitszonenplan entfaltet seine Wirkung mit der öffentlichen Auflage nach Luftfahrtgesetz Art. 43. Der bestehende Sicherheitszonenplan von 2001 wird – unabhängig vom Pistenverlängerungs-Projekt – derzeit überarbeitet. Das im SIL-Objektblatt festzulegende «Gebiet mit Hindernisbegrenzung» entspricht der äusseren Umgrenzung der HBF im Sicherheitszonenplan. Es weist lediglich auf das vom Sicherheitszonenplan betroffene Gebiet hin, wirkt selbst aber nicht als Höhenbeschränkung. Bei einer Realisierung der geplanten Pistenverlängerung muss der Sicherheitszonenplan im Bereich des Instrumenten-Ostanflugs angepasst werden (vgl. beiliegenden Plan24). Bäume in der Anflugschneise, welche eine HBF durchstossen, müssten gefällt oder gekürzt werden (Bereich Giglerenbach). Bäume, die im seitlichen Bereich eine HBF durchstossen, müssten im Luftfahrthandbuch publiziert werden (Bereich Witibachmündung). 22 23 24 International Civil Aviation Organization (ICAO): Convention on International Civil Aviation, Annex 14 – Aerodrome Design and Operations Art. 63 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Plan «Pistenanpassung Ost, Entwurf Hindernisbegrenzungskataster», Bächtold&Moor AG vom 26.03.2015 SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 13 Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit Der HBK resp. der Sicherheitszonenplan sind direkt mit der Auslegung der Piste und der Linienführung der An- und Abflugrouten verbunden. Die Konstruktion der HBF ist durch die geltenden Normen vorgegeben, es besteht kein Handlungsspielraum. Die Gemeinde Bettlach gibt zu bedenken, dass gefällte oder gekürzte Bäume entlang des Giglerenbachs das Landschaftsbild erheblich veränderten. Der Mehraufwand für den Unterhalt dürfe nicht zulasten der Gemeinde gehen. Umweltverbände kritisieren das vorgesehene Zurückschneiden von Bäumen, dies trage zur strukturellen und ökologischen Verarmung des Flugplatzumfeldes bei. 9. Natur- und Landschaftsschutz, ökologische Aufwertung Der bestehende Flugplatzperimeter überschneidet sich im Bereich der Graspisten mit dem «Wasser- und Zugvogelreservat Witi»25 und der «Kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen». Als Massnahme zum Schutz der Vögel vor dem Flugverkehr wurde mit der Betriebskonzession eine minimale Überflughöhe von 300 Metern festgelegt (ausgenommen Starts, Landungen sowie Schulungsvolten). Sie beruht auf einer gesamtschweizerischen Studie über den Einfluss des Flugverkehrs auf die Vogelwelt26. Die geplante Pistenverlängerung gegen Osten tangiert direkt keine Bundesinventare oder andere Schutzgebiete von nationalem Interesse. Die Abgrenzung des Wasser- und Zugvogelreservats bleibt bestehen. Mit der Anpassung des Flugplatzperimeters im SIL-Objektblatt soll gleichzeitig der kantonale Richtplan und anschliessend auch der Perimeter der Witi-Schutzzone angepasst werden27. Die Bestimmungen dieser Zone lassen sich mit dem Bau einer Flugpiste nicht vereinbaren. Ein Konflikt besteht auch mit einem regionalen Wildtierkorridor. Das Pistenverlängerungs-Projekt wird eine Reihe von ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen erfordern. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz müssen schutzwürdige Lebensräume, die durch den Bau der Pistenverlängerung beeinträchtigt werden, wiederhergestellt oder ersetzt werden28. Betroffen ist in erster Linie die Ufervegetation entlang dem Witibach und dem Riederengraben. Der ökologische Ausgleich dient als Kompensation in intensiv genutzten Gebieten29. Die ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen, mit denen der durch die Pistenverlängerung verursachte Eingriff in die Witi-Schutzzone kompensiert werden soll, sind in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen zu treffen. Der beiliegende Plan enthält erste Vorschläge dazu30. Die für den ökologischen Ersatz und Ausgleich notwendigen Flächen sind derzeit jedoch nicht verfügbar, sie müssen im Rahmen einer landwirtschaftlichen Planung gesichert werden (vgl. Kapitel 10). Die konkreten Massnahmen (Ausgestaltung, Bewirtschaftung und Pflege der Flächen) werden dann im Rahmen der 25 26 27 28 29 30 Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung, Objekt Nr. 102 Witi; Verordnung vom 2. Januar 1991 (WZVV; SR 922.32) Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna, BAZL/BUWAL 2005 Plan «Pistenanpassung Ost, Anpassung Witischutzzone Variante 1», Bächtold&Moor AG vom 23.03.2015; zeigt auch eine mögliche Variante für die Erweiterung der Witischutzzone als Kompensation des Eingriffs. Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451), Art. 18 Abs. 1ter NHG Art. 18b Abs. 2 Plan «Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen», Bächtold&Moor AG vom 04.09.2014 SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 14 UVP im Hinblick auf die Genehmigung des Projekts abschliessend zu prüfen und festzulegen sein. Dabei wird zu beachten sein, dass sich die Massnahmen in die bestehenden regionalen Schutzkonzepte einfügen und dass bereits bestehende Verpflichtungen zur ökologischen Aufwertung (Gewässerrevitalisierung, Altlastensanierung, Umsetzung WitiSchutzzone) nicht doppelt gezählt werden. Für die ökologische Aufwertung der Flächen innerhalb des bestehenden Flugplatzperimeters hat die RFP in den letzten Jahren bereits viel unternommen und damit dem im SIL-Objektblatt enthaltenen Grundsatz zum Natur- und Landschaftsschutz31 Rechnung getragen: Sie hat mit Pachtverträgen geregelt, dass der grösste Teil der Flächen als extensive Wiese gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV), ein Teil davon gemäss den Richtlinien des Mehrjahresprogramms Natur und Landschaft des Kantons Solothurn (MJPNL) bewirtschaftet wird. Als Grundlage für künftige Aufwertungsmassnahmen hat die RFP zudem ein Modell für das Management der ökologischen Ausgleichsflächen innerhalb des Flugplatzperimeters erarbeitet32. Die Flächenkartierung und die Evaluation des ökologischen Aufwertungspotenzials haben gezeigt, dass der empfohlene Richtwert von 12% an ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen und anderen naturnahen Flächen bei weitem übertroffen wird33. Zusätzlich sollen insbesondere die Grünflächen, die im erweiterten SIL-Perimeter entlang der verlängerten Hartbelagspiste zu liegen kommen, nach diesen Richtlinien extensiviert werden. Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit Die für Natur und Landschaft zuständige kantonale Fachstelle lehnt das Pistenverlängerungsprojekt ab. Die Verlängerung der Piste lasse sich mit den Bestimmungen der Witischutzzone nicht vereinbaren. Der Eingriff in die Schutzzone führe zur Zerschneidung der Landschaft und eines grossflächigen Lebensraums und erfolge nahe der Aare an einer bereits heute engen und damit besonders empfindlichen Stelle («Bettlacher Rank»). Die bereits bestehenden Störungen (Naherholungsbetrieb) würden sich in diesem Engpass noch weiter verstärken. Beeinträchtigt werde insbesondere auch der bestehende Wildtierkorridor. Mit den vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen könne dieser Eingriff zwar etwas gemildert werden, das Projekt stehe aber im Widerspruch zu den bisherigen Erhaltungs- und Aufwertungsmassnahmen der öffentlichen Hand in diesem Gebiet. Diese Bemühungen dürften nicht durch neue Belastungen in Frage gestellt werden. Sollte am Projekt trotzdem festgehalten werden, biete die vorgeschlagene Erweiterung der Witischutzzone nördlich des Flugplatzes eine Möglichkeit, um den Eingriff zu mildern. Einbezogen wären die Renaturierung des Wissbächlis und die wertvolle Ufervegetation des Riederengrabens. Die im Projekt vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen können teilweise unterstützt werden (extensiv bewirtschaftete Wiesen entlang der Piste, temporär überflutete Fläche entlang der A5, Laubfroschförderung, Verbreiterung der Uferbestockung). Die Tümpellandschaft am vorgeschlagenen Standort sei dagegen nicht realistisch (Altlasten). Zur Aufwertung des Wildtierkorridors sei ein zusätzliches Gutachten in 31 32 33 Luftfahrtseitig nicht genutzte Flächen auf dem Flugplatzareal sollen unter Vorbehalt der Anforderungen der Luftfahrt (Sicherheitsvorschriften, Ausbauerfordernisse) ökologisch aufgewertet werden. Die Interessen der landwirtschaftlichen Nutzung sind zu berücksichtigen. Ökoflächenmanagement Regionalflugplatz Jura-Grenchen, Modell-Beschreibung und Grundlagen / Herleitung des Referenzwertes 2014, Bächtold&Moor AG 31. Mai 2015. Empfehlungen Ökologischer Ausgleich auf Flugplätzen, BUWAL/BAZL 2004 SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 15 Auftrag zu geben, die Funktionsfähigkeit des Wildtierkorridors müsse erhalten bleiben. Zusätzliche Abklärungen seien auch für die Umsetzung der vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen zu treffen (Regelung mit Grundeigentümern und Bewirtschaftern). Letztlich müsse nachgewiesen werden, dass ausreichende Ersatz- und Kompensationsmassnahmen zu Lasten des Verursachers realisierbar sind. Andernfalls sei auf das Projekt zu verzichten. Die kantonale Umweltfachstelle weist darauf hin, dass bei der ökologischen Aufwertung an belasteten Standorten die Anforderungen der Altlastenverordnung einzuhalten seien. Der bei Terrainveränderungen anfallende Ober- und Unterboden müsse als solcher wiederverwendet werden. Bei der ökologischen Aufwertung seien die Massnahmen bei den Fliessgewässern zu bündeln, insbesondere sei die Vernetzung der Seitengewässer der Aare zu verbessern (Witibach). Bei den Bachdurchlässen unter den Verkehrsträgern sei die Ableitung von Hochwassern zu berücksichtigen. Die Stadt Grenchen erwartet, dass die Grösse und Lage der Kompensationsflächen noch eingehend diskutiert werden wird. Es bestehe auch die Möglichkeit, an mehreren Orten partielle Erweiterungen der Schutzzone vorzunehmen, dort wo aus ökologischer Sicht der grösste Nutzen erreicht werde. Die Ausdehnung der Witischutzzone dürfe die Entwicklung der Arbeitszone von Grenchen nicht einschränken. Die Gemeinde Bettlach befürchtet durch die geplante Pistenverlängerung eine massive Beeinträchtigung des Naherholungsgebiets rund um den «Bettlacher Rank». Damit werde dort eine konfliktfreie Nutzung verunmöglicht (Wildtierkorridor, Landwirtschaft, Naherholung, Bootsanlegestellen, Veloroute). Die Gemeinde Selzach unterstreicht, dass Bauten in der Witischutzzone den Zonenvorschriften widersprechen. Die geplante Pistenverlängerung sei nicht zonenkonform und ignoriere die Schutzziele. Eingriffe in Schutzzone erforderten zwingend Ersatzmassnahmen, deren Einfluss auf die Rentabilität des Projekts sei darzulegen. Die als Ersatz zur Diskussion gestellte Erweiterung der Schutzzone komme nicht in Frage, weil sie nicht annähernd den gleichen ökologischen Wert aufweise wie die Flächen, die heute den Flugplatz umgeben. Insgesamt sei das überwiegende öffentliche Interesse am geplanten Pistenausbau nicht nachgewiesen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung der kantonalen Witischutzzone und des kantonalen Richtplans seien nicht gegeben. Die Relation zwischen geplantem Eingriff und Nutzen stimme ganz klar nicht. Die Umweltverbände führen weitgehend die gleichen Kritikpunkte an. Sie sehen hinter dem Pistenverlängerungsprojekt ebenfalls kein übergeordnetes öffentliches Interesse, das den massiven Eingriff in die Witischutzzone mit ihren Lebensräumen rechtfertigen würde (z.B. Feldhase, Weissstorch, Wildtierkorridor). Sie geben zudem zu Bedenken, dass Ersatzmassnahmen in Randbereichen der Witischutzzone aufgrund ihrer Lage gar nie die gleiche Qualität aufweisen können, wie die zu überbauenden Flächen in deren Kernbereich. Das BAFU weist darauf hin, dass zum Schutz der Landschaft und des Lebensraums der ansässigen Tier- und Pflanzenwelt die Autobahn A5 südlich von Grenchen seinerzeit mit grossem finanziellem Aufwand in einen Tunnel verlegt wurde. Als Kompensationsmassnahme wurde zusätzlich die Witi-Schutzzone eingerichtet. Beim vorliegenden Pistenverlängerungsprojekt sei die Ausgangslage bezüglich dem landschaftlichen Eingriff und den zu erwartenden Auswirkungen ähnlich. Der geplante Ausbau betreffe insbesondere einen SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 16 Lebensraum, der mit seinen zeitweise feuchten, offenen landwirtschaftlichen Flächen für die Avifauna von gesamtschweizerischer Bedeutung sei und der sich in unmittelbarer Nähe von bundesrechtlich geschützten Gebieten befinde (Wasser- und Zugvogelreservat, Auengebiet). Zudem zerschneide er wichtige ökologische Vernetzungsachsen (z.B. Ufervegetation entlang von Bächen und Gräben). Bei der Beurteilung des landschaftlichen Eingriffs dränge sich ein Vergleich mit dem seinerzeitigen Autobahnprojekt auf, eine Gleichbehandlung der beiden Vorhaben sei bei der Festlegung der Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen (in Quantität und Qualität) angezeigt. Angesichts der zu erwartenden grossräumigen funktionalen Beeinträchtigung des betroffenen Lebensraums werde als Ausgleich für den baulichen Eingriff ein ebenfalls grossräumiges, wissenschaftlich abgestütztes Konzept zu erarbeiten und umzusetzen sein. Punktuelle oder verstreute lineare Einzelobjekte genügten als ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen nicht. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die geplante Pistenverlängerung mit einem erheblichen Eingriff in den Naturraum der Grenchener Witi verbunden wäre. Das Vorhaben steht im Konflikt mit den Schutzzielen der «Kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen». Der Nachweis, dass hinreichende Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen realisierbar sind, ist noch nicht erbracht. Zur Evaluation und Sicherstellung der Flächen für solche Massnahmen ist eine landwirtschaftliche Planung durchzuführen. Diese Planung wird parallel zum SIL-Objektblatt resp. zum Plangenehmigungsgesuch für den Pistenausbau und zum Umweltverträglichkeitsbericht zu erarbeiten sein. Eine abschliessende Beurteilung der Auswirkungen der Pistenverlängerung und der ökologischen Aufwertungsmöglichkeiten wird erst nach Vorliegen dieser Planung möglich sein. Planungsrechtlich muss der Perimeter der Witischutzzone im kantonalen Richtplan und anschliessend im kantonalen Nutzungsplan angepasst werden. Die dazu erforderliche Interessenabwägung steht noch an (vgl. Kapitel 4). Sofern der Regierungsrat die Fortsetzung der Planung beschliesst, wird die Koordination dieser Verfahren mit dem SIL-Verfahren festzulegen sein. 10. Landwirtschaft Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Flugplatzperimeters richtet sich nach den Vorgaben der Sicherheit (Hindernisfreiheit, Bodenfestigkeit) und den ökologischen Auflagen gemäss den geltenden Pachtverträgen. Innerhalb des Perimeters sind keine Fruchtfolgeflächen (FFF) ausgeschieden. Der Kanton Solothurn kann das vom Bund vorgegebene Kontingent gemäss Sachplan FFF nur noch knapp einhalten. Diese FFF werden in den Nutzungsplänen gesichert. Damit der Mindestumfang nicht unterschritten wird, müssen die durch das Pistenverlängerungs-Projekt beanspruchten FFF kompensiert werden. In den Projektunterlagen wird ein Bedarf an rund 11 ha FFF ausgewiesen. Davon fallen 6.7 ha für die geplante Erweiterung des Flugplatzperimeters ab. Zusätzlich können 4.1 ha bisherige FFF ausserhalb des geplanten Flugplatzperimeters nur noch beschränkt maschinell bewirtschaftet werden (Hindernisbegrenzungsflächen tiefer als 4.8 m über Grund). Durch das Projekt werden insgesamt 3.7 ha versiegelt (Piste, Rollweg, Haltebuchten etc.) und somit der Landwirtschaft definitiv entzogen. Diese Versiegelung betrifft heute landwirtschaftlich genutzte Flächen inner- und ausserhalb des bestehenden Flugplatzperimeters. Mit der Anpassung des SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 17 Flugplatzperimeters südlich der Segelflugpisten können im Gegenzug 0.9 ha FFF freigespielt werden (vgl. beiliegenden Plan)34. Weiter fällt beim Bau der Piste hochwertiges Humusmaterial an, das für die Aufwertung von 1.5 ha minderwertigen Kulturlandes in FFF eingesetzt werden kann. Die Idee, die restlichen FFF mit dem Verzicht auf die Einzonung resp. Erschliessung des im Bereich der Planungswerte liegenden Grundstücks in der Reservezone der Stadt Grenchen zu kompensieren (vgl. beiliegenden Plan35), wird nicht in erster Priorität weiterverfolgt. Unabhängig von der raumplanerischen Einstufung der landwirtschaftlichen Flächen als FFF schlagen für die Landwirtschaft der durch das Pistenverlängerungs-Projekt bedingte generelle Kulturlandverlust (Versiegelung, ökologische Ersatzmassnahmen), die Zerschneidung zusammenhängender Kulturlandflächen (längere Bewirtschaftungswege, ungünstigere Parzellenformen) sowie mögliche Bewirtschaftungsauflagen (Vorgaben aus dem Flugbetrieb und der ökologischen Pflege) zu Buche. Zur Behandlung dieser Fragen wird parallel zur Weiterbearbeitung des Pistenverlängerungs-Projekts eine landwirtschaftliche Planung durchzuführen sein, mit Beteiligung der zuständigen Fachstellen von Kanton und Gemeinden sowie der betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter. Die konkreten Massnahmen werden dann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Pistenverlängerung im Detail zu prüfen, festzulegen und umzusetzen sein. Inhalte einer solchen Planung werden insbesondere die Kompensation der FFF und der übrigen beanspruchten Kulturlandflächen, die Anpassung des Flurwegund Drainagesystems sowie die Vorbereitung einer Güterregulierung sein. Zudem werden die Flächen für die ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zu sichern sein (vgl. Kapitel 9). Solche Flächen sind derzeit nicht verfügbar. Die vom Pistenverlängerungs-Projekt betroffenen Grundstücke sind im Situationsplan 1:1000, aufgeschlüsselt nach Grundeigentümer, aufgeführt. Ergebnisse der Koordination, Haltung der Beteiligten und Fazit Die für die Landwirtschaft zuständige kantonale Fachstelle stellt schwerwiegende Auswirkungen der vorgesehenen Pistenverlängerung auf die Landwirtschaft, die Betriebe und die ökologische Vernetzung der Landwirtschaftsflächen fest und beantragt, auf das Projekt zu verzichten. Andernfalls seien im Rahmen einer landwirtschaftlichen Planung verträgliche Lösungen zu suchen. Dabei sei zu beachten, dass die Parzellierung in der Witi bei der Güterregulierung optimiert wurde. Im Grundbuch sei ein zeitlich unbegrenztes Zerstückelungsverbot enthalten. Weiter werden der Kulturlandverlust (direkter Bodenverbrauch durch Infrastrukturbauten, indirekter Bodenverbrauch durch ökologische Ausgleichsmassnahmen) und der Verlust an FFF (die kompensiert werden müssen) angeführt. Beeinträchtigt werde auch das Güterwegnetz: Mit dem Witiweg werde eine landwirtschaftliche Haupterschliessungsachse unterbrochen, was mit längeren Fahrstrecken und einem höherem Betriebsaufwand (der entschädigt werden müsse) verbunden sei. Beim Drainagenetz sei zu beachten, dass im Grundbuch für die Werkeigentümer die Pflicht zur dauerhaften Erhaltung verankert ist. Zudem stehe das Projekt in Konflikt mit dem Vernetzungsprojekt nach Ökoqualitätsverordnung, das derzeit umgesetzt wird. Schliesslich werde mit der Pistenverlängerung ein 34 35 Plan «Veränderung der Fruchtfolgeflächen», Bächtold&Moor AG vom 17.08.2015 Plan «Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen», Bächtold&Moor AG vom 04.09.2014 SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 18 geschützter Lebensraum zerschnitten und sein Erholungswert vermindert. Erfolge im Natur- und Landschaftsschutz, die mit hohem ideellem und finanziellem Einsatz erzielt wurden, würden so zerstört. Die Stadt Grenchen erachtet die umfassende Klärung der Auswirkungen des Projekts auf die landwirtschaftliche Nutzung in Form einer landwirtschaftlichen Planung als sinnvoll. Eine flächengleiche Kompensation der FFF sei jedoch unrealistisch, der vorgeschlagene Verzicht auf die Reservezone Arbeiten sei keine Option. Dies würde in krassem Gegensatz zu ihren wirtschaftlichen Entwicklungsvorstellungen stehen. Die Gemeinde Bettlach befürchtet, dass der Verlust an FFF durch die Pistenverlängerung Konsequenzen auf künftige Erweiterungen der Arbeitszone Bettlach-Grenchen haben könnten. Ein allfälliger Pistenausbau dürfe nicht zulasten des FFF-Kontingents der Gemeinde gehen. Weiter seien ökologische Massnahmen zwar gut für die Umwelt, bedeuteten aber auch einen Verlust von hochwertigem Landwirtschaftsland. Die Gemeinde Selzach weist darauf hin, dass ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Pistenverlängerung nachgewiesen werden muss, falls die vorgesehene Kompensation der FFF nicht möglich ist. Generell stelle sich die Frage, weshalb für so bescheidene fliegerische Vorteile ein doch beachtlicher Teil des Solothurner FFF-Kontingents geopfert werden soll, das dann für andere, volkswirtschaftlich wichtigere Zwecke fehlen dürfte. Zudem vermöge die Verschiebung von Humus auf minderwertige Flächen keine FFF zu erzeugen, weil der Untergrund bei der Bodenqualität eine massgebliche Rolle spiele. Bezüglich des gewählten Verfahrens rügt die Gemeinde, dass die landwirtschaftliche Planung, in der wesentliche Kernpunkte der Kritik zu behandeln sein werden (gravierende Beschneidung der damals als Kompensation für den Autobahnbau geschaffenen Schutzgebiete, negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und fehlende Reserven an FFF), erst nach erfolgter Interessenabwägung durch die politischen Behörden erarbeitet werden soll. Eigentlich müssten die Ergebnisse dieser Planung für eben diese Abwägung zwingend als Grundlage vorliegen. Die Gemeinde ist der Meinung, dass sowohl auf Kantons- wie auch auf Bundesebene im vorliegenden Projekt keine Weichen gestellt werden dürften, bevor diese Entscheidungsgrundlagen in der erforderlichen Qualität vorliegen. Die Umweltverbände lehnen das Pistenverlängerungsprojekt ab. Sie stellen fest, dass für die Kompensation des geplanten Eingriffs in die Witi-Schutzzone weit und breit keine Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung erkennbar seien. Sowohl für ökologische als auch landwirtschaftliche Ersatzmassnahmen seien derzeit keine Flächen verfügbar. Dieses Problem mit einer landwirtschaftlichen Planung lösen zu können, scheine doch etwas blauäugig. Zudem sei die Verschiebung dieser Planung in einen nachgelagerten Verfahrensschritt unzulässig. Der Bauernverband lehnt das Pistenverlängerungsprojekt ebenfalls ab. Er unterstreicht, dass es (einschliesslich der ökologischen Ausgleichsflächen) mit einem grossen Verlust an landwirtschaftlichem Kulturland verbunden wäre. Angesichts des geringen volkswirtschaftlichen Mehrwerts des Pistenausbaus widerspreche dieser Kulturlandverbrauch jeglichem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung. Werde das Projekt trotzdem weiterverfolgt, müsse mit einer umfassenden Güterregulierung sichergestellt werden, dass der Landwirtschaft keine weiteren Nachteile erwachsen. Es bestehe aber das Risiko, SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 19 dass die betroffenen Grundeigentümer einer solchen Güterregulierung gar nicht zustimmten. In diesem Falle müsse sie vom Regierungsrat angeordnet werden, was in der bisherigen Praxis noch nie vorgekommen sei. Die Bürgergemeinde Grenchen unterstützt das Bestreben des Regionalflugplatzes, mit den Entwicklungen der Luftfahrt Schritt zu halten. Als eine der grossen Grundeigentümerinnen in der Witi hält sie jedoch fest, dass die bis heute bekannten Informationen kein abschliessendes Urteil zum Pistenverlängerungs-Projekt zulassen. Die Ausdehnung des Flughafenareals und die Erweiterung der Witi-Schutzzone tangierten die (land-)wirtschaftlichen Interessen der Bürgergemeinde. Betriebliche Existenzen dürften nicht durch ökologische Ausgleichsmassnahmen aufs Spiel gesetzt werden; für die Ausweitung der Witi-Schutzzone dürfe kein Land der Bürgergemeinde in Anspruch genommen werden. Abschliessend ist festzuhalten, dass im Bereich der Landwirtschaft noch viele Fragen offen sind, die im Rahmen einer landwirtschaftlichen Planung zu behandeln sein werden. Insbesondere müssen ein Ersatz für die verlorenen Kulturland- resp. Fruchtfolgeflächen sowie Flächen für die notwendigen ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen gefunden werden. Ob dies gelingt, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Damit verbleibt für die nächsten Planungsschritte zur Pistenverlängerung ein wesentliches Projektrisiko. Beilagen Pläne zur Pistenanpassung Ost, Bächtold&Moor AG (Auftrag 10‘517) Lärmbelastung durch den Flugverkehr, Vergleich Prognose mit SIL, Situation 1:10‘000 (18.12.2014) Lärmbelastung durch den Flugverkehr, Vergleich Prognose mit Betriebsjahr 2013, Situation 1:10‘000 (23.03.2015) Projekt, Situation 1:1‘000 (07.04.2015) GNSS (Lead-In Lights), Übersichtsplan 1:5‘000 (15.12.2014) Entwurf Hindernisbegrenzungskataster, Situation 1:5‘000/1:25‘000 (26.03.2015) Spurenplot Prognose, 1:25‘000 (18.12.2014) Veränderung der Fruchtfolgeflächen (17.08.2015) Anpassung Witischutzzone Variante 1 (23.03.2015) Entwurf Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (04.09.2014) SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 20 Koordinationsgespräche / Beteiligte Erstes Koordinationsgespräch Kommission Behörden: 17. September 2014 Behörde / Firma Name Vorname Bund BAFU Bund BAFU, Natur und Landschaft Bund BAZL Bund BAZL Kt. SO Amt f. Landwirtschaft ALW Kt. SO Amt f. Landwirtschaft ALW Kt. SO Amt f. Raumplanung ARP Kt. SO Amt f. Raumplanung ARP Kt. SO Amt f. Umwelt AFU Kt. SO Amt f. Wald Jagd Fischerei AWJF Kt. BE Amt für öffentlichen Verkehr AöV Gemeinde Bettlach Gemeinde Bettlach Gemeinde Büren a/Aare Stadt Grenchen Stadt Grenchen / RFP VR Stadt Grenchen / RFP VR Stadt Grenchen / RFP VR Gemeinde Lengnau Gemeinde Leuzigen Gemeinde Meinisberg Gemeinde Rüti Gemeinde Selzach Gemeinde Selzach RFP VR RFP RFP, Bächtold & Moor AG RFP, Bächtold & Moor AG Schmid Stalder Bär Feldmann Schibli Wehrli Staub Schwaller Oberholzer Froehlicher Messerli Moser Leibundgut Witschi Scheidegger Kaufmann Erard Heiri Wolf Bänninger Siegenthaler Müller Spycher Leimer Stampfli Oggier Jaberg Berger David Andreas Martin Pascal Felix Werner Bernard Thomas Frank Jürg Beat Titus Barbara Claudia François Alex Ivo Theo Max Brigitta Regina Susanna Silvia Thomas Conrad Ernest Peter Silvia Zweite Informationsveranstaltung Kommission Organisationen: 18. September 2014 Behörde / Firma Name Vorname AeCS RV Grenchen Aero-Club der Schweiz Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare Ärztinnen+Ärzte für Umweltschutz SO Ärztinnen+Ärzte für Umweltschutz SO Beratungsgruppe Staad-Grenchen Beratungsgruppe Staad-Grenchen Bodenverbesserungsgen. Grenchen B.V.G. Bodenverbesserung BZL Diamair Industrie- und Handelsverband (IHVG) Komitee gegen Osterweiterung Komitee gegen unverhältnism. Fluglärm Komitee gegen unverhältnism. Fluglärm Meier Stuber Steinmann Bernath Glutz Marti Stauffer Vogt Sperisen Emch Schaad Fischer Winkelhausen Glatz-Böni Bucher René Rolf Andreas Reiner Louis Thomas Bernhard Konrad Peter Ueli Thomas Erwin Simon Felix Rolf SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 21 Landwirtschaftlicher Bezirksverein Nein zur Pistenverlängerung Grenchen Nein zur Pistenverlängerung Grenchen Pro Natura Solothurn repla espace Solothurn Repla Grenchen-Büren Segelfluggruppe Solothurn Skydive Grenchen Skyguide Solothurnischer Bauernverband Verein für üsi Witi Verein Pro RFP VNSG Vogelschutzverband Kt. Solothurn Dietschi Brudermann Brudermann Hirt Reitze Schleiss Niggli Glücki Binggeli Brügger Huber Just Bühler Lüthi Markus Reto Rolf Nicole Matthias Konrad Ulrich René Markus Peter Martin Per Ernst Thomas Zweites Koordinationsgespräch Kommission Behörden: 22. April 2015 Behörde / Firma Name Vorname Bund ARE Bund BAFU, Lärm Bund BAFU Bund BAFU, Natur und Landschaft Bund BAZL Kt. SO Amt f. Landwirtschaft ALW Kt. SO Amt f. Raumplanung ARP Kt. SO Amt f. Umwelt Kt. SO Amt f. Wald Jagd Fischerei AWJF Gemeinde Arch Gemeinde Bettlach Gemeinde Bettlach Gemende Büren a/Aare Bürgergemeinde Grenchen Bürgergemeinde Grenchen Bürgergemeinde Grenchen Bürgergemeinde Grenchen Stadt Grenchen Stadt Grenchen Stadt Grenchen Stadt Grenchen Stadt Grenchen / RFP VR Gemeinde Lengnau Gemeinde Leuzigen Gemeinde Lommiswil Gemeinde Meinisberg Gemeinde Meinisberg Gemeinde Rüti Gemeinde Selzach Gemeinde Selzach repla espace Solothurn Repla Grenchen-Büren Repla Grenchen-Büren Tschopp Köstli Schmid Stalder Bär Wehrli Staub Heeb Struch Eggimann Leibundgut Baumgartner Witschi Vogt Müller Crivelli Aschberger Scheidegger Hirt Gäumann Ochsenbein Heiri Grossenbacher Schwab Pfeiffer Kruse Sahli Müller Spycher Leimer Siegenthaler Schleiss Ruch Martin Kornel David Andreas Martin Werner Bernard Martin Mark Barbara Barbara Andreas Claudia Konrad Renato Hanspeter Richard François Nicole Daniel Fabian Theo Peter Andreas Erika Daniel Christian Susanna Silvia Thomas Roger Konrad Jean-Pierre SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 22 RFP VR RFP VR RFP VR RFP RFP RFP RFP RFP RFP, Bächtold&Moor AG RFP, Bächtold&Moor AG Skyguide Grenchen Blösch Stampfli Boll Oggier Gaschen Boss Schaad Vogel Jaberg Kröpfli Brühwiler Erich Conrad Hansjörg Ernest Micheline Markus Thomas Ruedi Peter Madeleine Reto Dritte Informationsveranstaltung Kommission Organisationen: 28. April 2015 Behörde / Firma Name Vorname AeCS RV Grenchen Aerotec AG Aerotec AG Airporthotel Grenchen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare Beratungsgruppe Staad-Grenchen Beratungsgruppe Staad-Grenchen Bodenverbesserungsgen. Grenchen Bodenverbesserungsgen. Grenchen Flurgenossenschaft Bettlach Flurgenossenschaft Bettlach Industrie- und Handelsverband (IHVG) Landwirtschaftlicher Bezirksverein Komitee gegen unverhältnism. Fluglärm Komitee gegen unverhältnism. Fluglärm Komitee gegen Osterweiterung Komitee gegen Osterweiterung Kunstflug Nein zur Pistenverlängerung Grenchen Pro Natura Solothurn Pro Natura Solothurn Repla Grenchen-Büren Segelfluggruppe Solothurn Skydive Grenchen Skyguide Solothurnischer Bauernverband Solothurner Handelskammer Swiss Aviation Training Ltd Verein für üsi Witi Verein für üsi Witi Verein Pro RFP Verein Pro RFP Vogelschutzverband Kt. Solothurn WWF Solothurn WWF Solothurn Meier Kaufmann Mühlethaler Traub Steinmann Marti Stauffer Vogt Scheurer Walker Reinhart Zybell Adam Glatz-Böni Bucher Winkelhausen Dietschi von Arx Brudermann Hirt Hausammann Schleiss Egli Glücki Bütikofer Brügger Probst Fasler Huber Stüdeli Suter Mathys Lüthi Baumann Wirth-Wyss René Pius René John Andreas Thomas Bernhard Konrad Hansruedi Erich Urs Sven Urs Felix Rolf Simon Markus Isidor Rolf Nicole Ariane Konrad Marcel René Martin Peter Daniel Peter Martin Viktor Daniel Robert Thomas Christoph Elsbeth SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 23 Vernehmlassung zum Koordinationsprotokoll Stellungnahmen zur Version 2 vom Mai 2015 – Kanton Solothurn, Amt für Landwirtschaft – Kanton Solothurn, Amt für Raumplanung (Natur und Landschaft) – Kanton Solothurn, Amt für Umwelt – Kanton Solothurn, Amt für Wald, Jagd und Fischerei – Kanton Solothurn, Amt für Wirtschaft und Arbeit – Stadt Grenchen – Einwohnergemeinde Bettlach – Einwohnergemeinde Selzach – Einwohnergemeinde Meinisberg – Regionalplanung Grenchen-Büren – Bürgergemeinde Grenchen – Stadt Biel 3. Juli 2015 3. Juli 2015 3. Juli 2015 6. Juli 2015 3. Juli 2015 3. Juli 2015 29. Juni 2015 29. Juni 2015 24. Juni 2015 30. Juni 2015 24. Juni 2015 13. August 2015 – Aeroclub der Schweiz, Regionalverband Grenchen – Industrie- und Handelsverband Grenchen und Umgebung IHVG, Solothurner Handelskammer, Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband, Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (Sektion Biel-Seeland), Industrieverband Solothurn und Umgebung INVESO, Verein Pro Regionalflughafen Grenchen – Komitee Gegen Osterweiterung Flughafen Grenchen – Komitee gegen unverhältnismässigen Fluglärm KguF – Solothurner Umweltverbände: pro natura Solothurn, WWF Solothurn, Vogelschutzverband Kanton Solothurn VVS, Verein „Für üsi Witi“, Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare ASA, VCS Solothurn, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Storch Schweiz, Solothurner Kantonaler Fischereiverband – Solothurnischer Bauernverband 2. Juli 2015 3. Juli 2015 29. Juni 2015 Juni 2015 1. Juli 2015 11. Juni 2015 Vernehmlassung zum Koordinationsprotokoll Stellungnahmen zur Version 1 vom November 2014 – Bundesamt für Umwelt – Kanton Solothurn, Amt für Landwirtschaft – Kanton Solothurn, Amt für Raumplanung (Natur und Landschaft) – Kanton Solothurn, Amt für Umwelt – Kanton Solothurn, Amt für Wald, Jagd und Fischerei – Einwohnergemeinde Bettlach – Einwohnergemeinde Selzach – Einwohnergemeinde Leuzigen – Einwohnergemeinde Meinisberg 9. Januar 2015 23. Dezember 2014 10. Dezember 2014 15. Dezember 2014 9. Dezember 2014 11. Dezember 2014 12. Dezember 2014 27. November 2014 10. Dezember 2014 – – – – – – – 11. Dezember 2014 12. Dezember 2014 16. Dezember 2014 10. Dezember 2014 11. Dezember 2014 10. Dezember 2014 19. November 2014 euronatur Stiftung Industrieverband Solothurn und Umgebung INVESO Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband Komitee Gegen Osterweiterung Flughafen Grenchen Komitee gegen unverhältnismässigen Fluglärm KguF Solothurner Umweltverbände Solothurnischer Bauernverband Die Stellungnahmen liegen im Original bei. SIL-Koordinationsprotokoll Regionalflugplatz Grenchen 24
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