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Aktiengesellschaft
Seite 27
13
Aktiengesellschaft 1
13.1
Einführung
Die Aktiengesellschaft ist die häufigste Gesellschaftsform. Auch viele bekannte Schweizer Unternehmen haben diese Rechtsform.
Beispiele: ABB Ltd, F. Hoffmann-La Roche AG, Nestlé S.A., Novartis AG, Swisscom AG, UBS AG
Da bei Aktiengesellschaften grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet, hat der Gesetzgeber
zum Schutz der Gläubiger Vorschriften erlassen, wie beispielsweise über die Pflicht zur Bildung von
Reserven (OR 671) und die Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und Überschuldung (OR 725).
13.2
Gründung einer Aktiengesellschaft
Die Gründung einer Aktiengesellschaft läuft vereinfacht in sechs Schritten ab:
1. Statutenentwurf durch die Gründer
2. Zeichnung der Aktien (Kaufzusage: Der Aktionär verpflichtet sich, Aktien zu kaufen und den dafür
vereinbarten Betrag in Geldwerten oder Sachwerten zu begleichen; vgl. OR 630)
3. Liberierung der Aktien (Zahlung / Begleichung des vereinbarten Betrags; siehe 2)
4. Generalversammlung (Gründungsversammlung)
5. Öffentliche Beurkundung der Beschlüsse der Generalversammlung
6. Handelsregistereintrag
Für die Buchhaltung sind insbesondere die Zeichnung der Aktien und deren Liberierung von Bedeutung.
Aufgabe 11, Seite 45
13.2.1 Gründungsarten und Auswirkungen auf die Bilanz
Konten, die bei der Gründung betroffen sein können (vereinfacht):
Betroffene Konten 2
Aktiven
Passiven
Welche Aktivkonten betroffen sind, ist von der Gründungsart abhängig.
Bei der Gründung einer AG werden die Aktien meistens zum Nennwert (zu pari) ausgegeben. Die Summe
der Nennwerte wird im Konto Aktienkapital erfasst.
Bargründung
Aktien werden gegen Geld ausgegeben:
Konten Bank oder Post ❶
❶
1
Sacheinlagegründung
Aktien werden (teilweise) gegen Sachwerte,
Wertschriften, Forderungen usw. ausgegeben:
Konten Vorräte, Fahrzeuge, Wertschriften,
Forderungen usw.
Gemäss OR 633 sind Geldeinlagen auf ein Sperrkonto bei einer Bank einzuzahlen. Die Gesellschaft kann erst nach
dem Handelsregistereintrag über den hinterlegten Betrag verfügen.
Theorie, Aufgaben und Lösungen entsprechen dem geltenden Aktienrecht (Stand September 2015). Theorie, Aufgaben
und Lösungen, die die Neuerungen gemäss Entwurf zum neuen Aktienrecht berücksichtigen, können unter www.rwlehrmittel.ch  Finanzbuchhaltung  Ergänzungen und Unterstützung heruntergeladen werden.
2
Die in der Praxis relativ seltenen Verrechnungsgründung und Sachübernahmegründung werden hier nicht behandelt.
Seite 28
Aktiengesellschaft
13.2.2 Gründungsbuchungen
1. Zeichnung (bei Bar- und Sacheinlagegründung identisch)
/ Aktienkapital 1
Buchung: Aktionäre
Das Konto Aktienkapital zeigt, unabhängig vom Umfang der Liberierung, immer den gesamten
Nennwert aller gezeichneten Aktien. Das Konto Aktionäre ist ein Abrechnungskonto, das den Anspruch des Unternehmens gegenüber den Aktionären zeigt (vergleichbar mit dem Konto Ford gegenüber Aktionären). Nach erfolgter Gründung ist es ausgeglichen bzw. der Saldo ist Null.
2. Liberierung
• mit baren Mitteln
Buchung: Bank oder Post
/ Aktionäre
• mit Sacheinlagen
Buchung: Wertschriften, Fahrzeuge usw. / Aktionäre
3. Nicht voll einbezahltes Aktienkapital
Werden die Aktien nicht voll liberiert (nur bei Namenaktien zulässig), wird nach Abschluss des
Gründungsvorgangs der im Konto Aktionäre ersichtliche, nicht liberierte Teil auf das Konto Nicht
einbezahltes Aktienkapital übertragen:
Buchung: Nicht einbezahltes Aktienkapital / Aktionäre
Der Verwaltungsrat hat die Kompetenz, nicht einbezahltes Aktienkapital von den Aktionären einzufordern (OR 634a). Das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital wird in der Bilanz in der Kontengruppe Nicht einbezahltes Grundkapital als Bestandteil des Anlagevermögens aufgeführt.
Für die Berechnung des Liquiditätsgrades 2 kann das nicht einbezahlte Aktienkapital den Forderungen zugerechnet werden, sofern die Aktionäre solvent sind. Für die Herleitung der Eigenkapitalrendite muss das nicht einbezahlte Aktienkapital vom Aktienkapital subtrahiert werden.
B E I S P I E L Bargründung mit Vollliberierung
Die Aktionäre Adam, Bigler und Clausen zeichnen je 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000 Nennwert, die
bar bei der Bank BSC liberiert werden (Kontenführung in Kurzzahlen).
1. Buchung für die Zeichnung der Aktien
2. Buchung für die Liberierung der Aktien
3. Erstellen der Gründungsbilanz
Buchung
Nr.
1. Aktionäre
/ Aktienkapital
2. Bank
/ Aktionäre
Bank
Aktionäre
300
300
300
300
300
Salden
300
300
300
0
300
300
300
300
Gründungsbilanz
3.
Bank
300
300
1
Aktienkapital
Aktienkapital
300
300
Falls unterschiedliche Aktienkategorien vorliegen (Namen- und Inhaberaktien), sind diese gemäss OR 959a, Abs. 2, Ziffer 3,
lit. a, gesondert aufzuführen.
Aktiengesellschaft
Seite 29
B E I S P I E L Bargründung mit Teilliberierung
Die Aktionäre Aregger und Binggeli zeichnen je 150 Namenaktien zu CHF 1'000 Nennwert, die zu
80% bei der Bank BSC bar liberiert werden (Kontenführung in Kurzzahlen).
1. Buchung für die Zeichnung der Aktien
2. Buchungen für die Liberierung der Aktien und für den nicht liberierten Teil
3. Erstellen der Gründungsbilanz
Buchung
Nr.
1. Aktionäre
/ Aktienkapital
2. Bank
Nicht einbez AK
/ Aktionäre
/ Aktionäre
Nicht einbezahltes AK
Aktionäre
Bank
Aktienkapital
300
240
300
240
60
240
Salden
240
240
60
0
300
300
60
60
300
60
300
300
Gründungsbilanz
3.
Bank
240
Nicht einbezahltes AK
Aktienkapital
300
60
300
300
B E I S P I E L Sacheinlagegründung
Die Aktionäre Abächerli, Bissegger und Cornelsen zeichnen je 100 Namenaktien zu CHF 1'000
Nennwert. Die Liberierung erfolgt zu 100%, und zwar CHF 38'000 mittels Einbringung eines Fahrzeugs, der Rest bar durch Einzahlung bei der Bank BSC (Kontenführung in Kurzzahlen).
1. Buchung für die Zeichnung der Aktien
2. Buchungen für die Liberierung der Aktien
3. Erstellen der Gründungsbilanz
Buchung
Nr.
1. Aktionäre
/ Aktienkapital
2. Fahrzeuge
Bank
/ Aktionäre
/ Aktionäre
Bank
Fahrzeuge
Aktionäre
Aktienkapital
300
300
38
38
262
262
262
Salden
262
262
38
38
38
300
0
300
300
300
300
Gründungsbilanz
3.
Bank
Fahrzeuge
262
Aktienkapital
300
38
300
300
3. Gründungskosten
Im Zusammenhang mit der Gründung einer Aktiengesellschaft können je nach Grösse Kosten von
mehreren CHF 1'000 anfallen (Honorar des Treuhänders und des Notars, Gebühr für HR-Eintrag,
Emissionsabgaben usw.). Die Kosten der Gründung werden grundsätzlich vollumfänglich der Erfolgsrechnung belastet.
Buchung: Ausserordentlicher Aufwand
/ z. B. Verb aus LL, Bank
Aufgaben 12 bis 14, Seite 45 f.
Seite 30
13.3
Aktiengesellschaft
Aktienkapitalerhöhungen
13.3.1 Gründe für eine Aktienkapitalerhöhung
Die Erhöhung des Aktienkapitals mittels ordentlicher Kapitalerhöhung 1 mit Vermögenszugang 2 gemäss OR 650 ff. kann vielfältige Ursachen haben. So kann sie z. B. der Mittelbeschaffung zwecks
Finanzierung von Neuinvestitionen, dem Abbau von Bankkrediten (Erhöhung der Eigenfinanzierung)
oder der Beschaffung von Vorratsliquidität dienen. Im Rahmen einer Sanierung bezweckt sie dazu,
dem Unternehmen wieder eine gesunde finanzielle Basis für die Fortführung der Geschäftstätigkeit
zu verleihen (siehe Kapitel 13.6).
Damit sich für den Aktionär der relative Anteil am Kapital, Gewinn und Stimmrecht durch eine Aktienkapitalerhöhung nicht vermindert, spricht ihm das Gesetz ein Bezugsrecht zu (OR 652b, Abs. 1).
Dieses berechtigt grundsätzlich die bisherigen Aktionäre, neu auszugebende Aktien zu zeichnen und
zu liberieren. Aus einem wichtigen Grund kann dieses Bezugsrecht von der Generalversammlung
aufgehoben werden. Als wichtige Gründe gelten z. B. die Übernahme von Unternehmen und die Beteiligung der Mitarbeiter (siehe OR 652b, Abs. 2).
Beispiel: Die Grub AG verfügt über ein Aktienkapital von CHF 2 Mio. (100'000 Aktien zu CHF 20).
Aktionär Peter besitzt 5'000 Aktien und damit 5% der Stimmen. Die Generalversammlung
beschliesst zwecks Finanzierung einer Betriebserweiterung eine Aktienkapitalerhöhung
von CHF 1 Mio. (50'000 Aktien zu CHF 20).
Damit der prozentuale Anteil am Unternehmen für jeden Aktionär erhalten bleibt, hat er das
Recht pro 2 bisherige Aktien 1 neue Aktie zu zeichnen. Entscheidet Aktionär Peter, 2'500 Aktien
aus der Kapitalerhöhung zu kaufen, besitzt er neu 7'500 Aktien, so dass er auch nach der
Kapitalerhöhung über einen Stimmenanteil von 5% verfügt (= 7'500 x 100 / 150'000).
13.3.2 Vorgehen und Buchungen bei einer Aktienkapitalerhöhung
Der Kurs (Preis) einer Aktie eines erfolgreichen Unternehmens ist höher als deren Nennwert. Da Unternehmen mit einer Aktienkapitalerhöhung meistens auch das Ziel verfolgen, einen möglichst hohen
Preis zu realisieren, erfolgt die Ausgabe einer Aktie i. d. R. zu einem Emissionspreis (Ausgabepreis),
der über deren Nennwert liegt. Diese Differenz wird Agio (= Aufgeld) genannt. 3 Das Agio wird meistens in Prozent des Nennwerts ausgedrückt.
Agio je Aktie = Emissionspreis (Ausgabepreis) je Aktie – Nennwert je Aktie
B E I S P I E L Agio
Aktienkapitalerhöhung von CHF 1'000'000 (50'000 Aktien zu
Aktie CHF 35.
Je Aktie
Emissionspreis/-erlös (Ausgabepreis/-erlös)
CHF 35
– Nennwert
CHF 20
= Agio
CHF 15
CHF 20 Nennwert), Ausgabepreis je
Total
CHF 1'750'000
CHF 1'000'000
CHF 750'000
100%
75%
Das Agio beträgt in diesem Beispiel 75% (= 15 x 100 / 20 bzw. 750'000 x 100 / 1'000'000).
1
Die bedingte Kapitalerhöhung gemäss OR 653 ff., die u. a. im Zusammenhang mit der Ausgabe von Mitarbeiteraktien,
Wandel- und Optionsanleihen relevant ist, wird hier nicht thematisiert.
2
Aktienkapitalerhöhungen führen zu keinem Vermögenszugang, wenn die Erhöhung des Aktienkapitals durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital (z. B. Freiwillige Gewinnreserven) in Aktienkapital erfolgt (OR Art. 652d).
3
Aktien müssen gemäss OR 624 mindestens zum Nennwert (zu pari) gezeichnet werden. Bei Vorliegen eines Agios spricht
man von einer Über-Pari-Emission.
Aktiengesellschaft
Seite 31
Gemäss OR 671, Abs. 2, Ziff. 1, ist ein Agio dem Konto Gesetzliche Kapitalreserve (Kontonummer 2900,
Bestandteil der allgemeinen gesetzlichen Reserven gemäss OR 671; siehe S. 37) zuzuweisen. Es handelt
sich um einbezahlte Reserven, die Bestandteil der Aussen- bzw. Beteiligungsfinanzierung sind.
Wie bei der Gründung erfolgt eine Aktienkapitalerhöhung aus buchhalterischer Sicht grundsätzlich in
zwei Phasen: Die Zeichnung der Aktien und die Liberierung der Aktien. 1
1. Zeichnung der Aktien
Die Aktienzeichnung erfolgt mittels eines Zeichnungsscheins (OR Art. 652), der über die neu auszugebenden Aktien folgende Angaben enthält: Anzahl, Nennwert, Art, Kategorie (z. B. Stimmrechtsaktien) und Ausgabebetrag (OR Art. 630). Der Aktienzeichner verpflichtet sich mit seiner
Unterschrift, eine Einlage zu leisten, die der Anzahl der gezeichneten Aktien mal deren Ausgabebetrag entspricht.
Buchungen: Aktionäre
Aktionäre
/ Aktienkapital
(Nennwert der Aktien)
/ Gesetzliche Kapitalreserve (Agio)
2. Liberierung der Aktien
Die Liberierung kann wie bei der Gründung in Form von Geld- und/oder Sacheinlagen erfolgen.
Buchungen: Bank oder Post
/ Aktionäre
Fahrzeuge, Mob usw. / Aktionäre
(Bareinlagen)
(Sacheinlagen)
Wird, was bei Aktienkapitalerhöhungen eher unüblich ist, der Nennwert von Namenaktien nicht
voll liberiert (das Agio muss immer voll liberiert sein), wird der im Konto Aktionäre ersichtliche,
nicht liberierte Teil auf das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital übertragen2.
Buchung:
Nicht einbezahltes AK / Aktionäre
(Nicht liberierter Betrag)
B E I S P I E L Aktienkapitalerhöhung mit einem Agio
Keller AG erhöht das Aktienkapital von CHF 3 Mio. (6'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert)
durch Ausgabe von 2'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert auf CHF 4 Mio. Der Ausgabepreis
einer Aktie beträgt CHF 1'210.
1. Berechnen Sie den Emissionserlös sowie das Agio je Aktie, total und in %.
2. Verbuchen Sie Zeichnung und Liberierung der Kapitalerhöhung. Verwenden Sie dazu das Konto
Aktionäre. Die Liberierung erfolgt im Betrag von CHF 0.9 Mio. durch Bareinlage bei der Postfinance. Der Rest wird durch die Einlage einer Liegenschaft liberiert.
1.
Emissionserlös
– Nennwert
= Agio
Je Aktie
CHF 1'210
CHF 500
CHF 710
Total
CHF 2'420'000
CHF 1'000'000
CHF 1'420'000
(= 1'210 x 2'000)
(= 500 x 2'000)
Das Agio beträgt 142% (710 x 100 / 500 bzw. 1'420'000 x 100 / 1'000'000).
2. Zeichnung
Liberierung
Nennwert:
Agio:
Aktionäre
Aktionäre
/ Aktienkapital
/ Gesetzliche Kapitalreserve
1'000'000
1'420'000
Bareinlage:
Sacheinlage:
Post
Immobilien
/ Aktionäre
/ Aktionäre
900'000
1'520'000
Aufgaben 15 und 16, Seite 47
1
Falls eine Aktienkapitalerhöhung ohne Agio durchgeführt wird, sind die Buchungen identisch mit denjenigen bei der
Gründung (siehe Kapitel 13.2.2).
2
Kapitalerhöhungskosten, die hier nicht weiter thematisiert werden, können dem Konto Ausserordentlicher Aufwand bzw.
Finanzaufwand belastet oder mit dem Agio verrechnet werden.
Seite 32
Aktiengesellschaft
MERKE
• Bei der Gründung und bei Kapitalerhöhungen werden das Konto Aktionäre und, falls Namenaktien nicht voll liberiert werden, das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital verwendet.
• Ein Agio (Aufgeld) kommt oft bei Aktienkapitalerhöhungen (selten bei Gründungen) vor und berechnet sich wie folgt:
- Agio Total: Emissionserlös aller ausgegebenen Aktien – Nennwert aller ausgegebenen Aktien
- Agio je Aktie: Emissionserlös je Aktie – Nennwert je Aktie
• Ein Agio muss dem Konto Gesetzliche Kapitalreserve zugewiesen werden.
13.4
Gewinnverwendung bei der AG unter Berücksichtigung des OR
Im Gegensatz zum Einzelunternehmen, bei dem Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens im Rahmen
des Abschlusses bzw. nach der Wiedereröffnung verbucht werden (Gewinn / EK oder EK / Verlust), ist
die Erfolgsverwendung bei der Aktiengesellschaft komplexer, weil Verwaltungsrat und Generalversammlung involviert sind und rechtliche Vorschriften zu beachten sind. Die Gewinnverwendung bei
der Aktiengesellschaft zeichnet sich i.d.R. durch folgenden chronologischen Verlauf aus:
①
31.12.
②
Abschlussstichtag der
Buchhaltung
Ordentliche Generalversammlung
③④
Beschluss über Gewinnverwendung
Max. 6 Monate (OR 699, Abs. 2)
①
Zahlungen an:
- Aktionäre (Nettodividende)
- Steuerbehörde (VST)
- Verwaltungsrat (Tantieme)
Zeit
Abschluss der (Jahres-)Rechnung und Übertrag des Gewinns
Abschluss von Bilanz und ER und Übertragung («Deponieren») des Gewinns auf das Konto Gewinnvortrag, das
später auch als Gewinnverwendungskonto dient.
Buchung:
Gewinn
/ Gewinnvortrag (GeVo) ❶
Das Konto Gewinnvortrag weist bis zur Gewinnverwendung (siehe ) den Bilanzgewinn aus (nicht verteilte Gewinnbestandteile der Vorjahre plus Jahresgewinn).
②
Gewinnverwendungsplan und Generalversammlung
Die Generalversammlung beschliesst innert sechs Monaten seit dem Bilanzstichtag (OR 699, Abs. 2) anhand des
vom Verwaltungsrat unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgearbeiteten Gewinnverwendungsplans
(siehe Beispiel Seite 34 f.) über die Verteilung des im Konto Gewinnvortrag "gespeicherten" Bilanzgewinns.
Dabei kommen hauptsächlich die folgenden Zuweisungen in Frage:
Gewinnvortrag
(Bilanzgewinn)
Verteilter Gewinn, der aus dem Unternehmen fliesst
an Aktionäre
Konto
Dividenden ❹ ❺
Verteilter Gewinn, der im Unternehmen
bleibt
Nicht verteilter
Gewinn
an Verwaltungsrat
Konto
Tantiemen ❻
KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL
Konto
Gesetzliche Gewinnreserve ❷
Konto
Freiwillige Gewinnreserven ❸
Konto
Gewinnvortrag ❶
(bzw. Verlustvortrag)
EIGENKAPITAL
Die von der Generalversammlung genehmigte Gewinnverwendung wird in der Folge umgesetzt und gebucht. Auf
den Dividenden ist die Verrechnungssteuer von 35% zu berücksichtigen.
Aktiengesellschaft
Seite 33
Anmerkung: Die Zahlung der Verrechnungssteuer an die Steuerbehörde erfolgt erst später (siehe).
Buchungen:
③
/ Gesetzliche Gewinnreserve ❷
/ Freiwillige Gewinnreserven ❸
/ Dividenden ❹
/ Geschuldete VST ❺
/ Tantiemen ❻
 100%
 35%
Zahlung der Nettodividende an die Aktionäre und der Tantieme an den VR 
Buchungen:
③
Gewinnvortrag
Gewinnvortrag
Gewinnvortrag
Dividenden
Gewinnvortrag
Dividenden
Tantiemen
/ Flüssige Mittel (Kasse, Bank oder Post)
/ Flüssige Mittel (Kasse, Bank oder Post)
 65%
Zahlung der Verrechnungssteuer durch die AG an die Steuerbehörde 
Buchung:
Geschuldete VST
/ Flüssige Mittel (Kasse, Bank oder Post)
 35%
❶
Das Konto Gewinnvortrag
• ist ein Passivkonto und gehört zum Eigenkapital,
• weist nach der Wiedereröffnung den Bilanzgewinn aus (nicht verteilte frühere Gewinnbestandteile plus
Jahresgewinn). Nach der Verbuchung der Gewinnverwendung weist es die nicht verteilten Gewinnbestandteile aus (siehe auch Beispiel Seite 34 f.).
❷
Das Konto Gesetzliche Gewinnreserve
• ist ein Passivkonto und gehört zum Eigenkapital,
• weist die gemäss OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziff. 3, obligatorisch vorzunehmenden Gewinnreserven
aus,
• enthält zurückbehaltene Gewinne (deshalb Gewinnreserve), die eine Innen- und Selbstfinanzierung darstellen. 1
Weil bei einer AG nur das Gesellschaftsvermögen haftet, verlangt der Gesetzgeber in OR 671 , hauptsächlich
zum Schutz der Gläubiger, dass ein Teil des Jahresgewinns nicht ausgeschüttet wird und damit Sicherheit (mehr
Eigenkapital) und Liquidität (mehr flüssige Mittel) gestärkt werden.
Gesetzliche Gewinnreserven sind in folgendem Mindestumfang zu bilden:
OR Art. 671
Allgemeine gesetzliche Reserven 2
1
5 Prozent des Jahresgewinnes sind der allgemeinen Reserve zuzuweisen, bis diese 20 Prozent des einbezahlten
Aktienkapitals erreicht.①
2
3
Dieser Reserve sind, auch nachdem sie die gesetzliche Höhe erreicht hat, zuzuweisen:
…
3. 10 Prozent der Beträge, die nach Bezahlung einer Dividende von 5 Prozent als Gewinnanteil ausgerichtet
werden.②
Die allgemeine Reserve darf, soweit sie die Hälfte des Aktienkapitals nicht übersteigt, nur zur Deckung von
Verlusten oder für Massnahmen verwendet werden, die geeignet sind, in Zeiten schlechten Geschäftsganges
das Unternehmen durchzuhalten, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu mildern.
①
②
Die Reservezuweisung gemäss OR 671, Absatz 1, wird 1. Reservezuweisung genannt. Grundsätzlich sind bei der 1. Reservezuweisung 5% vom Jahresgewinn der gesetzlichen Gewinnreserve zuzuweisen, bis die allgemeinen gesetzlichen Reserven
(bestehend aus der gesetzlichen Gewinnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve) 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht haben.
Die Reservezuweisung gemäss OR 671, Absatz 2, Ziffer 3, wird 2. Reservezuweisung genannt. Reservepflichtig im Umfang von
10% sind Dividendenbestandteile an Aktionäre (und Partizipationsscheininhaber), die 5% des Nennwerts überschreiten, alle an
Genussscheininhaber zugesprochenen Dividenden sowie Tantiemen. Nicht darunter fallen hingegen z. B. Zuweisungen an statutarische oder freie Reserven und Wohlfahrtsfonds. In der Praxis wird auf die 2. Reservezuweisung verzichtet, wenn die gesetzlichen Reserven 50% des Aktienkapitals überschritten haben (vgl. Absatz 3).
Die Gesetzliche Gewinnreserve darf nur in den in OR 671, Abs. 3, bezeichneten Fällen, insbesondere zwecks
Beseitigung eines Verlusts, vermindert bzw. aufgelöst werden.
1
Im Gegensatz dazu enthält das Konto Gesetzliche Kapitalreserve u. a. das Agio aus Kapitalerhöhungen und stellt eine
Aussen- und Beteiligungsfinanzierung dar (siehe Kapitel 13.3.2). Die Unterscheidung zwischen Kapitalreserven und
Gewinnreserven ist insbesondere für die Berechnung von Kennzahlen wichtig (siehe Kap. 20).
2
Die allgemeinen gesetzlichen Reserven gemäss OR 671 bestehen aus folgenden Komponenten:
- Gesetzliche Gewinnreserve (OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziffer 3: enthält die gemäss Gesetz obligatorisch zurückzubehaltenden Gewinnbestandteile)
- Gesetzliche Kapitalreserve (OR 671, Abs. 2, Ziff. 1): Enthält das Agio aus Aktienkapitalerhöhungen (siehe Seite 30 f.)
Seite 34
Aktiengesellschaft
❸
Das Konto Freiwillige Gewinnreserven
• ist ein Passivkonto und gehört zum Eigenkapital,
• weist freiwillig zugewiesene Reserven aus. Diese können gemäss OR 672 auf Grund statutarischer Bestimmungen (statutarische Reserven) oder durch Beschluss der Generalversammlung gebildet werden. Oft sind
sie zweckgebunden (z. B. Dividendenausgleichsreserven, die in Zeiten tieferer Gewinne aufgelöst werden
können, um konstante Dividenden auszuschütten).
• enthält zurückbehaltene Gewinne, die eine Innen- und Selbstfinanzierung darstellen,
• kann nur mit Beschluss der Generalversammlung vermindert werden (z. B. zwecks Verlustdeckung).
❹
Das Konto Dividenden
• weist den durch die Generalversammlung (GV) beschlossenen Gewinnanteil der Aktionäre, der Inhaber von
Partizipationsscheinen und Genussscheininhaber aus, der zur Ausschüttung vorgesehen ist,
• gehört zum kurzfristigen Fremdkapital, weil es eine Verbindlichkeit der Aktiengesellschaft gegenüber anderen
Rechtssubjekten, nämlich den Gesellschaftern (z. B. Aktionäre), darstellt.
Zu beachtende gesetzliche Vorschriften für die Berechnung und Zuweisung von Dividenden:
OR 660: Werden Dividenden ausgeschüttet, hat jeder Aktionär Anrecht auf einen verhältnismässigen Anteil.
OR 661: Die Dividende ist auf dem einbezahlten Aktienkapital zu berechnen, sofern die Statuten nichts
anderes festlegen.
OR 674: Dividenden dürfen erst festgesetzt werden, nachdem die Zuweisung an die gesetzliche und freiwilligen
Gewinnreserven erfolgt ist.
Dividenden werden entweder in Prozenten des Aktienkapitals bzw. in Prozenten des Nennwerts einer Aktie
oder als Betrag je Aktie (z. B. CHF je Aktie) angegeben.
❺
Nur die Nettodividende (65% der Bruttodividende) wird an die Aktionäre ausgeschüttet, 35% der Bruttodividende schuldet die Aktiengesellschaft der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Die Verrechnungssteuer (VST) wird also vom ausschüttenden Unternehmen geschuldet und im Konto Geschuldete VST erfasst, das zum kurzfristigen Fremdkapital gehört. 1
❻
Das Konto Tantiemen
• weist den durch die GV beschlossenen Gewinnanteil der Verwaltungsräte (VR) aus,
• ist ein Passivkonto und gehört zum kurzfristigen Fremdkapital.
Zu beachtende gesetzliche Vorschrift:
OR 677: Tantiemen sind nur zulässig, wenn die notwendige gesetzliche Gewinnreserve zugewiesen worden
ist und die Aktionäre mindestens 5% Dividende oder einen in den Statuten festgesetzten höheren
Ansatz erhalten.
In der Praxis werden kaum Tantiemen ausgeschüttet, da es steuerlich vorteilhafter ist, dem Verwaltungsrat
Honorare zu gewähren, die als Aufwand den Gewinn und damit die Steuern des Unternehmens reduzieren.
Tantiemen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig.
B E I S P I E L Gewinnverwendung einer AG (Kurzzahlen)
Bilanz V O R Gewinnverbuchung per 31.12.20-4
Umlaufvermögen
Liquide Mittel
Forderungen
Vorräte
10
30
40
Anlagevermögen
Sachanlagen
226
Fremdkapital
Verb aus LL
Dividenden
Tantiemen
Darlehen
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzliche GewRes
Freiwillige GewRes
Gewinnvortrag
Gewinn
306
1
Bilanz N A C H Gewinnverbuchung per 31.12.20-4
15
0
0
45
200
15
6
1
Umlaufvermögen
Liquide Mittel
Forderungen
Vorräte
10
30
40
Anlagevermögen
Sachanlagen
226
Fremdkapital
Verb aus LL
Dividenden
Tantiemen
Darlehen
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzliche GewRes
Freiwillige GewRes
Gewinnvortrag
15
0
0
45
200
15
6
25
24
306
306
306
Versteuert der Aktionär die Bruttodividende, kann er die VST geltend machen. Es handelt es sich bei der VST aus seiner
Sicht um ein Guthaben, das in seiner Buchhaltung im Konto Guthaben VST erfasst wird (Kontengruppe Forderungen).
Aktiengesellschaft
Seite 35
Aufgaben
1. Übertrag des Gewinns auf das Konto Gewinnvortrag Ende 20-4 und Erstellen der Bilanz nach Gewinnverbuchung per 31.12.20-4 (siehe rechte Bilanz Seite 34 unten). Wiedereröffnung der Konten.
2. Gewinnverwendungsplan erstellen und gemäss Beschluss der GV im Mai 20-5 verbuchen
- Gesetzliche Gewinnreserve: gesetzliches Minimum gemäss OR 671
- Freiwillige Gewinnreserven: 3
- Dividende: so viele ganze Prozente wie möglich
- Tantieme: 2
3. Die Nettodividende und die Tantieme werden im Juni 20-5 per Bank überwiesen.
4. Die geschuldete Verrechnungssteuer wird ebenfalls im Juni 20-5 per Post bezahlt.
Lösung (siehe auch Gewinnverwendungsplan unten)
Buchung
Nr.
Dividenden
Eröffnung
1. Gewinn
Gesetzliche
GewinnRes
Tantiemen
0
0
Freiwillige
GewinnRes
15
Gewinnvortrag
6
1
/ Gewinnvortrag
24
0
0
Salden
Wiedereröffnung
0
0
0
0
2. Gewinnvortrag
Gewinnvortrag
Gewinnvortrag
Dividenden
Gewinnvortrag
/
/
/
/
/
Ges GewinnRes
Freiw GewinnRes
Dividenden
Geschuldete VST
Tantieme
3. Dividenden
Tantiemen
/ Bank
/ Bank
4. Geschuldete VST
/ Post 5.6
0
15
15
0
15
6
6
15
0
16
Salden
3
16
2
10.4
25
25
6
2
5.6
6
25
25
2
3
16
2
2
16
0
2
2
17
17
17
9
9
9
2
25
25
Gewinnverwendungsplan
+
=
–
–
=
–
=
–
–
=
–
–
=
Jahresgewinn
Gewinnvortrag
Bilanzgewinn
5% gesetzliche Gewinnreserve
Freiwillige Gewinnreserven
24.0
1.0
25.0
-1.2
-3.0
20.8
-10.0
10.8
5% Grunddividende
Tantieme
10% gesetzliche Gewinnreserve
-2.0
-0.2
3% Zusatzdividende ❸
10% gesetzliche Gewinnreserve
Neuer Gewinnvortrag
-6.0
-0.6
-2.2
8.6
-6.6
2.0
 1. Reservezuweisung ❶: 5% vom Jahresgewinn
 Gemäss Aufgabenstellung
 Berechnet vom einbezahlten AK von 200
 Gemäss Aufgabenstellung
 2. Reservezuweisung ❷: 10% von 2.0
 Berechnet vom einbezahlten AK von 200
 2. Reservezuweisung ❷: 10% von 6.0
 Nicht verteilter Bilanzgewinn
Gemäss OR 671, Absatz 1 (1. Reservezuweisung zwingend, da Allgemeine gesetzliche Reserve [hier ausschliesslich die Gesetzliche Gewinnreserve] < 20% des einbezahlten AK)
❷ Gemäss OR 671, Absatz 2, Ziffer 3
❸ Berechnung der Zusatzdividende-Prozente:
1% Dividende
2.0
10% gesetzliche Reserven von 2
0.2
Notwendiger Gewinn für 1% Zusatzdividende
2.2
Restgewinn / notwendiger Gewinn für 1%
= Zusatzdividende-Prozente, d. h. 8.6 / 2.2 = 3.91%, gerundet 3%
❶
Formel für die Berechnung der Zusatzdividende:
Zusatzdividende =
8.6 x 100
Restgewinn x 100
=
= 3.91%, gerundet 3%
Einbezahltes AK x 1.1 200 x 1.1
Die Bilanz nach Gewinnverwendung wird meistens nicht erstellt, da die GV i. d. R. erst einige Monate
nach dem Bilanzstichtag über die Gewinnverwendung entscheidet.
Seite 36
Aktiengesellschaft
Checkliste für die Erstellung eines Gewinnverwendungsplans
1. Stellen Sie sich vor dem Lösen von Aufgaben die folgenden Fragen:
①
Ist ein Verlustvortrag vorhanden?
Wenn ja:
Der Verlustvortrag kann vor der 1. Reservezuweisung vom Jahresgewinn subtrahiert werden. Die
Berechnungsbasis für die 1. Reservezuweisung ist somit in diesem Fall der Bilanz- und nicht der
Jahresgewinn.
②
Ist das Aktienkapital voll einbezahlt worden?
Wenn nein: - Bei der 1. Reservezuweisung berücksichtigen (siehe Punkt ③)
- Dividenden nur vom einbezahlten Aktienkapital berechnen
③
Umfassen die allgemeinen gesetzlichen Reserven bereits 20% des einbezahlten Aktienkapitals?
Wenn ja:
Die Reservezuweisung von 5% vom Jahresgewinn gemäss OR 671, Abs. 1, muss nicht vorgenommen werden.
④
Wird eine Tantieme zugewiesen?
Wenn ja:
Tantiemen dürfen dem Verwaltungsrat erst zugewiesen werden, wenn die Gesetzliche Gewinnreserve im vorgeschriebenen Umfang vorgenommen und die Grunddividende von 5% ausgerichtet worden ist (OR 677).
⑤
Werden mehr als 5% Dividenden an die Aktionäre oder Partizipanten zugewiesen?
Wenn ja:
2. Reservezuweisung vornehmen. Von den über 5% hinausgehenden Dividenden müssen 10%
der gesetzlichen Gewinnreserve zugewiesen werden (vgl. OR 671, Absatz 2, Ziffer 3). Dasselbe
gilt für Dividenden, die an Genussscheininhaber ausgeschüttet werden.
2. Nutzen Sie für den Gewinnverwendungsplan das folgende Grundschema:
Gewinnverwendungsplan
Buchung
Die Nummern ① bis ⑤ entsprechen den obigen Fragen.
①
②
③
④
⑤
③
⑤
❶
❷
❸
❹
❺
+
=
–
–
=
–
–
–
=
–
–
=
Jahresgewinn
Gewinnvortrag (bzw. – Verlustvortrag)
Bilanzgewinn
5% Gesetzliche GewinnRes vom Gewinn ❷
Freiwillige Gewinnreserven
Rest
Grunddividende 5% vom einbezahlten AK
Tantieme
10% Gesetzliche GewinnRes der Tantieme ❺
Rest
… % Zusatzdividende (Superdividende)
10% Gesetzliche GewinnRes der ZusatzDiv ❺
Neuer Gewinnvortrag
(Gewinn / GeVo) ❶
GeVo / Gesetzliche Gewinnreserve ❸
GeVo / Freiwillige Gewinnreserven
GeVo / Dividenden; Dividenden / Gesch VST ❹
GeVo / Tantiemen
GeVo / Gesetzliche Gewinnreserve ❸
GeVo / Dividenden; Dividenden / Gesch VST ❹
GeVo / Gesetzliche Gewinnreserve ❸
Diese Buchung erfolgt bereits Ende Geschäftsjahr bzw. nach Wiedereröffnung der Konten.
Diese 1. Reservezuweisung muss nicht vorgenommen werden, wenn die allgemeinen gesetzlichen Reserven (Summe aus der gesetzlichen Gewinnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve) 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht haben (OR 671, Absatz 1).
Ist ein Verlustvortrag vorhanden, wird die 1. Reservezuweisung von 5% vom Bilanzgewinn (um den Verlustvortrag verminderter
Jahresgewinn) und nicht vom Jahresgewinn berechnet.
Die gesetzliche Gewinnreserve wird mit einer Buchung zugewiesen.
Grunddividende und Zusatzdividende werden mit einer Buchung zugewiesen.
Hier handelt es sich um die 2. Reservezuweisung (OR 671, Absatz 2, Ziffer 3).
Das Grundschema kann z. B. um die Zuweisung einer Dividende für Partizipations- oder Genussscheininhaber erweitert werden.
Aktiengesellschaft
Seite 37
Wichtige Konten der Aktiengesellschaft im Überblick
Bilanz
Umlaufvermögen
…
Kurzfristiges Fremdkapital
…
Dividenden ❷
Tantiemen ❸
…
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Aktienkapital ❹
Gesetzliche Kapitalreserve ❺
Gesetzliche Gewinnreserve ❻
Nicht einbezahltes Aktienkapital ❶
Freiwillige Gewinnreserven ❼
Gewinnvortrag ❽
❶
Ansprüche der AG gegenüber den Aktionären, wenn Namenaktien bei der Gründung (oder bei Aktienkapitalerhöhungen) nicht voll liberiert worden sind
❷
Den Aktionären, Partizipationsscheininhabern und Genussscheininhabern durch die GV zugesprochene Gewinnanteile, die das Unternehmen zu 65% den Gesellschaftern ausschüttet. 35% Verrechnungssteuer werden der Eidgenössischen Steuerverwaltung überwiesen.
❸
Dem Verwaltungsrat durch die GV zugesprochene Gewinnbestandteile, die nicht verrechnungssteuerpflichtig sind
❹
Enthält die Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien, unabhängig vom Umfang der Liberierung
❺
Enthält gemäss OR 671, Abs. 2, Ziff. 1, u. a. das Agio (Aufgeld), d. h. die Differenz zwischen dem Emissionserlös und
dem Nennwert der bei einer Aktienkapitalerhöhung ausgegebenen Aktien; stellt eine Aussen- und Beteiligungsfinanzierung dar
❻
Enthält die gemäss OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziff. 3, obligatorisch zuzuweisenden Gewinnbestandteile;
stellt eine Innen- und Selbstfinanzierung dar
❼
Besteht aus den freiwillig zurückbehaltenen Gewinnbestandteilen, die entweder statutarisch festgelegt sind oder
durch die Generalversammlung beschlossen werden; stellen eine Innen- und Selbstfinanzierung dar
❽
Enthält vor der Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (= nicht verteilte Gewinnbestandteile der Vorjahre und den
aktuellen Jahresgewinn) und nach der Gewinnverwendung die nicht verteilten Gewinnbestandteile; ist eigentlich
ein Bestandteil der Gewinnreserven, wird aber in der Praxis meistens separat ausgewiesen; stellt wie die Gewinnreserven eine Innen- und Selbstfinanzierung dar
Aufgaben 17 bis 25, Seite 48 ff.
Seite 38
13.5
Aktiengesellschaft
Verlustverbuchung bei der AG unter Berücksichtigung des OR
Verlust bedeutet, dass das Vermögen eines Unternehmens
(im Beispiel rechts: 60) das Kapital (70) nicht mehr zu decken
vermag. Mittels Verbuchung des Verlusts soll dieser Eigenkapitalverlust (10) auch buchtechnisch umgesetzt werden,
so dass zu Beginn der neuen Rechnungsperiode mit einer
bereinigten und ausgeglichenen Bilanz fortgefahren werden
kann.
Bilanz
Vermögen
60
Verlust
10
Fremdkapital
30
Eigenkapital
40
Die Verlustbehandlung zeichnet sich üblicherweise durch folgenden, chronologisch gegliederten Verlauf aus:
①
Abschluss der (Jahres-)Rechnung und Übertrag des Verlusts
Abschluss von Bilanz und Erfolgsrechnung und Übertragung («Deponieren») des Verlusts auf das
Konto Verlustvortrag, das mit dem Konto Gewinnvortrag identisch ist (bei einem Sollüberschuss
handelt es sich um einen Verlustvortrag, bei einem Habenüberschuss um einen Gewinnvortrag) 1.
Das Konto Verlustvortrag weist bis zum Entscheid der Generalversammlung über die Deckung des
Verlusts den Bilanzverlust aus.
Buchung: Verlustvortrag (VeVo)
②
/ Verlust
Vorschlag zur Verlustbehandlung und Generalversammlung
Die Generalversammlung beschliesst innert sechs Monaten seit dem Bilanzstichtag über die Behandlung des Verlusts.
Verbuchung von Verlusten
1. Verluste werden zuerst mit dem Gewinnvortrag verrechnet (geschieht automatisch mit der
Buchung bei ①)
Ist der Verlust grösser als der Gewinnvortrag (oder ist kein Gewinnvortrag vorhanden), gibt es
für die Behandlung des Restverlusts (bzw. des Verlust) zwei Möglichkeiten:
Der Restverlust (bzw. Verlust) kann in der folgenden Reihenfolge freiwillig im gewünschten Umfang verrechnet werden:
2. Freiwillige Gewinnreserven  Freiw GewinnRes / VeVo
3. Gesetzliche Gewinnreserve  Gesetzl GewinnRes / VeVo
4. Gesetzliche Kapitalreserve  Gesetzl KapitalRes / VeVo
Auf eine Verrechnung des
verbleibenden Verlusts kann
verzichtet werden.
Nicht verrechnete Verluste erscheinen im Konto Verlustvortrag in der Bilanz als Abzugsposten
in der Kontenhauptgruppe Eigenkapital.
Die Höhe des Eigenkapitals eines Unternehmens ist unabhängig von Art und Umfang der Verlustverbuchung. Eine Verrechnung des Verlusts mit dem Aktienkapital (Herabsetzung des Aktienkapitals)
ist nur unter Berücksichtigung von Gläubigerschutzmassnahmen und von weiteren gesetzlichen Vorschriften möglich und wird in diesem Lehrmittel nicht thematisiert.
1
Aus Gründen der Vereinfachung wird das Konto GeVo, VeVo oft nur Gewinnvortrag oder Verlustvortrag genannt.
Aktiengesellschaft
Seite 39
B E I S P I E L Verlustverbuchung einer AG (Kurzzahlen)
Bilanz V O R Verlustverbuchung per 31.12.20-4
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzl KapitalRes
Gesetzl GewinnRes
Freiw GewinnRes
GeVo (+), VeVo (-)
Gewinn (+), Verlust (-)
Bilanz N A C H Verlustverbuchung per 31.12.20-4
…
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzl KapitalRes
Gesetzl GewinnRes
Freiw GewinnRes
GeVo (+), VeVo (-)
200
15
12
4
1
-19
…
…
…
200
15
12
4
-18
…
…
1. Vortrag des Verlustvortrags Ende 20-4 und Erstellen der Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4 (siehe
rechte Bilanz oben).
2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Der Verlust ist gemäss GV
vom 14.03.20-5 soweit als möglich mit den Reserven zu verrechnen. Der Rest ist vorzutragen.
Buchung
Nr.
Gesetzliche
KapitalRes
Eröffnung
1. Verlustvortrag
15
Freiwillige
GewinnRes
12
GeVo, VeVo
4
/ Verlust
15
Wiedereröffnung
12
15
12
15
4
12
/ Verlustvortrag
Gesetzl KapitalRes
/ Verlustvortrag
Salden
4
12
/ Verlustvortrag
Gesetzl GewinnRes
1
19
15
Salden
2. Freiw GewinnRes
Gesetzliche
GewinnRes
18
4
19
4
18
4
4
12
12
2
2
13
15
19
0
15
12
0
12
4
0
4
18
18
Bilanz nach Verlustdeckung per 31.12.20-4 ❶
❶
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzl KapRes
Gesetzl GewRes
Freiw GewRes
GeVo, VeVo
Die Bilanz nach Verlustdeckung wird i. d. R.
nicht erstellt.
…
200
13
0
0
0
213
…
…
3. Nennen Sie die Buchungen und erstellen Sie die Bilanz nach Verlustdeckung per 31.12.20-4, falls nur die freiwilligen Gewinnreserven mit dem Verlust verrechnet und der restliche Verlust vorgetragen würde?
Buchungen
Verlustvortrag
/ Verlust
19
Freiwillige GewinnRes / Verlustvortrag 4
Verluste müssen nicht mit der gesetzlichen Gewinnreserve und der gesetzlichen
Kapitalreserve verrechnet werden. Der
verbleibende Verlust wird vorgetragen
(Konto Verlustvortrag). Das Eigenkapital
beträgt unverändert 213 (wie bei 2 und
bei der Bilanz nach Verlustverbuchung).
Bilanz nach Verlustdeckung per 31.12.20-4 ❶
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzl KapRes
Gesetzl GewRes
Freiw GewRes
GeVo, VeVo
…
…
200
15
12
0
-14
213
…
Aufgaben 26 und 27, Seite 58 f.
Seite 40
13.6
Aktiengesellschaft
Anzeigepflichten des Verwaltungsrats
Das Aktienrecht nimmt den Verwaltungsrat (VR) insofern in die Pflicht, als er die finanzielle Situation
des Unternehmens beobachten und bei Fehlentwicklungen reagieren muss. Eventuell hat er die Generalversammlung einzuberufen oder das Gericht zu benachrichtigen (Anzeigepflichten).
13.6.1 Anzeigepflichten bei Unterbilanzen
Der Gesetzgeber verpflichtet den VR u. a. bei folgenden Arten von Unterbilanzen, d. h. Bilanzen mit
einem Verlust bzw. Verlustvortrag, aktiv zu werden:
1. Kapitalverlust gemäss OR 725, Abs. 1
Ein Kapitalverlust liegt vor, wenn gemäss der letzten
Jahresbilanz gilt:
Aktiven (Vermögen) – Fremdkapital
< 50% der Summe aus AK und ges Res 1
Im Beispiel:
85 – 60 < 50% von (30 + 20 + 15)?
 Ja, Kapitalverlust vorhanden
Bilanz
Vermögen
Verlustvortrag
85
45
Fremdkapital
60
Aktienkapital
30
Ges KapRes
20
Ges GewRes
Freiw GewRes
15
5
Ein Kapitalverlust bedeutet also, dass die Hälfte der Summe aus AK, gesetzlicher Kapitalreserve
und gesetzlicher Gewinnreserve nicht mehr durch (Rein-)Vermögen (Vermögen abzüglich Fremdkapital) gedeckt ist. Der Gesetzgeber verlangt in diesem Fall, dass der VR unverzüglich eine Generalversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen, also Massnahmen, die zur Gesundung des Unternehmens führen können, beantragen muss.
2. Überschuldung gemäss OR 725, Abs. 2
Eine Überschuldung liegt vor, wenn gemäss den
Bilanzen 2 gilt:
Aktiven (Vermögen) – Fremdkapital < 0 3
Im Beispiel:
30 – 50 < 0?
 Ja, Überschuldung vorhanden
Bilanz
Vermögen
30
Verlustvortrag
90
Fremdkapital
50
Aktienkapital
30
Ges KapRes
20
Ges GewRes
Freiw GewRes
15
5
Besteht eine Überschuldung, ist das Fremdkapital nicht mehr mit Vermögen gedeckt. D. h., das
Vermögen reicht nicht mehr aus, um das Fremdkapital "zurückzuzahlen". Hier zieht der Gesetzgeber zwecks Schutz der Gläubiger die "Notbremse": Besteht eine Überschuldung, muss der VR
gemäss OR 725, Abs. 2, das Gericht benachrichtigen 4, das anschliessend den Konkurs über die
Aktiengesellschaft eröffnet 5.
1
Hier: Gesetzliche Kapitalreserve und Gesetzliche Gewinnreserve
Sofern "begründete Besorgnis" besteht, dass eine Überschuldung vorhanden ist, muss der VR Zwischenbilanzen erstellen,
und zwar eine zu Veräusserungswerten (Verkaufswerten) und eine zu Fortführungswerten (gemäss handelsrechtlichen
Vorschriften; siehe Kapitel 16 Bewertung).
3
Eine Überschuldung liegt vor, wenn gilt (alternativ): Verlustvortrag (inkl. aktueller Verlust) > Eigenkapital
4
Die Benachrichtigung des Gerichts muss erfolgen, wenn sowohl die Bilanz zu Veräusserungs- als auch diejenige zu Fortführungswerten eine Überschuldung zeigen und Gesellschaftsgläubiger nicht im Ausmass der Unterdeckung im Rang
hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten (OR 725, Absatz 2).
5
Falls Aussicht auf Sanierung besteht, kann das Gericht den Konkurs gemäss OR 725a auf Antrag des VR aufschieben.
2
Aktiengesellschaft
Seite 41
B E I S P I E L Kapitalverlust und Überschuldung
Besteht in den folgenden Fällen eine Unterbilanz in Form eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung? (Bei der
Position Gesetzliche Reserve handelt es sich um die gesetzliche Kapital- und Gewinnreserve.)
Vermögen
Bilanz
Fremdkapital
Vermögen
Bilanz
Fremdkapital
Aktienkapital
Aktienkapital
Vermögen
Verlustvortrag
Bilanz
Fremdkapital
Aktienkapital
Verlustvortrag
Gesetzl Reserve
Gesetzl Reserve
Gesetzl Reserve
Verlustvortrag
Kapitalverlust (OR 725, Abs. 1)
Vermögen – FK < 50% von (AK + Ges Res)
Weder Kapitalverlust noch Überschuldung
Überschuldung (OR 725, Abs. 2)
Vermögen – Fremdkapital < 0
Rechtsfolge: GV einberufen und Sanierungsmassnahmen vorschlagen
Rechtsfolge: Keine
Rechtsfolge: Zwischenbilanzen erstellen und evtl. Gericht benachrichtigen
13.6.2 Sanierungsmassnahmen
Die im Kapitel 13.6.1 aufgeführten Situationen können dazu führen, dass eine Sanierung notwendig
wird. Darunter versteht man Massnahmen, die dazu dienen, die existenzgefährdenden Schwächen
eines Unternehmens zu beheben und die Ertragskraft wieder herzustellen.
Insbesondere zur Verfügung stehen
• personelle Massnahmen (z. B. Änderung des Personalumfangs und der Personalstruktur)
• operative Massnahmen (z. B. Neugestaltung des Leistungsprogramms, Rationalisierung der Produktion und des Absatzes, Reorganisation des Rechnungswesens)
• finanzwirtschaftliche Massnahmen (z. B. Kapitalschnitt, d. h. Herabsetzung des Nennwerts der
Aktien ohne Entschädigung für die Aktionäre, Forderungsverzicht der Gläubiger, Aktienkapitalerhöhung)
Kurzfristig steht oft ein finanzwirtschaftliches Massnahmenpaket im Vordergrund, das zur sofortigen
Beseitigung einer Unterbilanz in Form eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung führen soll.
Mittel- und langfristig erfordern nachhaltige Sanierungen i. d. R. auch personelle und operative Massnahmen.
B E I S P I E L Finanzwirtschaftliche Massnahmen bei der Sanierung eines Grossunternehmens
Mitteilung aus einer Schweizer Tageszeitung (Unternehmensname geändert):
Die angeschlagene Buntmetallherstellerin Helveticmetal muss die Bilanz sanieren. Einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung leisten die Kreditgeber, die auf Forderungen im Umfang von über
CHF 200 Mio. verzichten. Zudem soll gemäss Sanierungsplan der Nennwert der Aktien von CHF 100
auf CHF 9 gesenkt werden (Kapitalschnitt). Danach werden maximal 5,6 Mio. Aktien zum Preis von
CHF 9 je Titel (total CHF 50,4 Mio.) ausgegeben, die bar liberiert werden. CHF 23 Mio. sollen die
bisherigen Aktionäre beisteuern. Der Rest soll durch die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital
aufgebracht werden.
Seite 42
Aktiengesellschaft
MERKE
• Bei der Verlustverbuchung muss die folgende Reihenfolge eingehalten werden:
Reihenfolge der Verrechnung
Buchung
1. Gewinnvortrag
Gewinnvortrag, Verlustvortrag / Verlust
2. Freiwillige Gewinnreserven
Freiwillige Gewinnreserven
/ Verlustvortrag
3. Gesetzliche Gewinnreserve
Gesetzliche Gewinnreserve
/ Verlustvortrag
4. Gesetzliche Kapitalreserve
Gesetzliche Kapitalreserve
/ Verlustvortrag
❶
❷
❶
freiwillig ❷
Sofern ein Gewinnvortrag vorhanden ist, wird dieser mit dem Verlust verrechnet.
Freiwillige Gewinnreserven, Gesetzliche Gewinnreserve und Gesetzliche Kapitalreserve dürfen, müssen aber
nicht, mit dem Verlust verrechnet werden.
Nicht verrechnete Verluste werden als Verlustvortag in die neue Jahresrechnung vorgetragen und
als Abzugsposten in der Kontenhauptgruppe Eigenkapital aufgeführt. Die Höhe des Eigenkapitals
ist deshalb unabhängig von der Art der Verlustverbuchung.
• U. a. bei einem Kapitalverlust und bei einer Überschuldung des Unternehmens muss der Verwaltungsrat gemäss OR 725 f. aktiv werden.
• Ein Kapitalverlust liegt vor, wenn gilt:
Aktiven (Vermögen) – Fremdkapital < 50% der Summe aus AK und gesetzlichen Reserven
Rechtsfolge: Der VR muss unverzüglich eine Generalversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen beantragen.
• Eine Überschuldung liegt vor, wenn gilt:
Aktiven (Vermögen) – Fremdkapital < 0
Rechtsfolge: Zwischenbilanzen müssen erstellt werden (eine zu Veräusserungswerten, eine zu
Fortführungswerten). Sofern beide eine Überschuldung zeigen, muss das Gericht
benachrichtigt werden.
• Häufigste finanzwirtschaftliche Sanierungsmassnahmen sind: Kapitalschnitt, d. h. Herabsetzung
des Nennwerts der Aktien ohne Entschädigung für die Aktionäre, Forderungsverzicht der Gläubiger und Aktienkapitalerhöhungen (vorzugsweise mit Barliberierung, weil auch bei Kapitalverlust und Überschuldung oft ein Liquiditätsproblem vorhanden ist).
Aufgaben 28 bis 30, Seite 60 ff.
Aktiengesellschaft
13.7
Seite 43
Zusammenfassung
Gründung einer AG
Gründungsarten
Gründungsbuchungen
Zeichnung
Liberierung
Gezeichnet wird immer der
gesamte Nennwert aller ausgegeben Aktien.
Vollliberierung
AK voll einbezahlt
Buchungen
Bargründung
Aktionäre / Aktienkapital
Bank, Post / Aktionäre
Bank / Aktionäre
Nicht einbez AK / Aktionäre
Buchungen
Sacheinlagegründung
Aktionäre / Aktienkapital
z. B. Fz / Aktionäre und
Bank, Post / Aktionäre
z. B. Fz / Aktionäre und
Bank, Post / Aktionäre
Nicht einbez AK / Aktionäre
Teilliberierung
AK nicht voll einbezahlt;
ist nur bei Namenaktien
möglich
Aktienkapitalerhöhung
Im Rahmen einer Aktienkapitalerhöhung erfolgt die Ausgabe einer Aktie i. d. R. zu einem Emissionspreis (Ausgabepreis), der über dem Nennwert liegt. Die Differenz heisst Agio.
Agio je Aktie = Emissionspreis (Ausgabepreis) je Aktie – Nennwert je Aktie
Buchungen bei Aktienkapitalerhöhung bei Agio
Zeichnung
Nennwert:
Agio:
Liberierung
Aktionäre / Aktienkapital
Aktionäre / Gesetzliche KapitalRes
Bareinlage:
Sacheinlage:
Bank, Post / Aktionäre
z. B. Immobilien / Aktionäre
Gewinnverwendung bei der AG unter Berücksichtigung des OR
Jahresgewinn
+ Gewinnvortrag (bzw. – VerlustVo)
= Bilanzgewinn
– 5% Gesetzliche Gewinnreserve
– Evtl. freiwillige Gewinnreserven
OR 671, Abs. 1

5% vom Jahresgewinn (bei Vorliegen eines Verlustvortrags 5% vom Bilanzgewinn)
OR 671, Abs. 1

Obligatorisch, bis die gesetzlichen Reserven 20%
des einbezahlten AK erreicht haben
OR 672
 Z. B. statutarische Reserven
= Rest
– 5% Grunddividende
– Tantieme
– 10% Gesetzliche GewinnRes
 Werden vom einbezahlten AK berechnet
OR 661
OR 677
OR 671, Abs. 2, Ziff. 3
= Rest
– … % Zusatzdividende (SuperDiv)
OR 661
– 10% Gesetzliche GewinnRes
= Neuer Gewinnvortrag
Berechnung des (maximalen) Prozentsatzes:
Restgewinn x 100
OR 671, Abs. 2, Ziff. 3 
Einbezahltes AK x 1.1

Entspricht dem Stand des Kontos Gewinnvortrag
nach der Verbuchung der Gewinnverwendung
Seite 44
13.8
Aktiengesellschaft
Kontrollfragen mit Antworten
Fragen
Antworten
1.
Welchen Wert weist das Konto Aktienkapital
nach Verbuchung der Zeichnung bei Vollliberierung und bei Teilliberierung aus?
In beiden Fällen weist das Konto Aktienkapital den gesamten Nennwert aller ausgegebenen Aktien aus.
2.
In welchem Fall muss mehr als ein Konto
Aktienkapital geführt bzw. ausgewiesen
werden?
Eine Aufgliederung ist erforderlich, falls unterschiedliche
Aktienkategorien (z. B. Namen- und Inhaberaktien) vorliegen.
3.
Wie lautet die Buchung für die Gründungskosten einer AG?
Ausserordentlicher Aufwand / z. B. Verb aus LL oder Bank
4.
Wann kommt bei der Buchung das Konto
Gesetzliche Kapitalreserve zum Einsatz?
- Bei der Verbuchung des Agios bei Aktienkapitalerhöhungen
5.
- Evtl. bei Deckung eines Verlustvortrags (nach Ausschöpfung von GeVo, freiwilligen und gesetzlichen Gewinnreserven)
Xotox AG: Erhöhung Aktienkapital von
CHF 4 Mio. (8'000 Inhaberaktien zu CHF 500
Nennwert) um CHF 1 Mio. (2'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert; Ausgabepreis
CHF 750) auf CHF 5 Mio.
a) Wie viel betragen Emissionserlös und Agio
für die Aktienkapitalerhöhung?
a) Emissionserlös CHF 1.5 Mio. (= 2'000 Aktien zu CHF 750),
Agio
CHF 0.5 Mio. (= 2'000 Aktien zu CHF 250)
b) Wie lauten die Buchungen für die Aktienkapitalerhöhung bei der Zeichnung?
b) Aktionäre / Aktienkapital
1'000'000 (Nennwert)
Aktionäre / Gesetzliche KapitalRes 500'000 (Agio)
Der buchführungspflichtige Aktionär Jack
Julen verfügt über 480 Aktien und macht nun
in vollem Umfang von seinem Bezugsrecht
Gebrauch.
6.
c) Wie viele neue Aktien zeichnet er, über
wie viele verfügt er neu insgesamt und wie
viel beträgt der Kaufpreis ohne Spesen?
c) Zeichnung 120 Aktien, total neu 600 Aktien; Kaufpreis
120 Aktien zu CHF 750 = CHF 90'000
d) Wie bucht er später die 8% Dividende
(Bankgutschrift einschl. VST-Guthaben)?
d) Ba / WsEr 15'600; Guthaben VST / WsEr 8'400
Angaben aus der Bilanz der Sitis SA:
- Aktienkapital CHF 800'000 (voll einbezahlt)
- Ges GewRes CHF 155'000
- Jahresgewinn CHF 120'000
- Gewinnvortrag CHF 6'000
Gewinnverwendungsplan
Angaben zur Gewinnverwendung:
- Gesetzl Res: Minimum gemäss OR 671
- Dividenden: so viele ganze % wie möglich
Wie viel betragen:
- Gesetzliche Gewinnreserven in CHF?
- Dividende in % und in CHF?
- Neuer Gewinnvortrag (Endbestand)?
Wie lauten die Buchungen für die gesetzliche Gewinnreserve, die Dividende (beide
über das Konto GeVo), die Geschuldete VST
samt Überweisungen per Bank?
+
=
–
=
–
=
–
–
=
Jahresgewinn
Gewinnvortrag
Bilanzgewinn
Gesetzl GewRes (Rest zu 160'000)
Rest
Grunddividende 5%
Rest
Zusatzdividende 9%
-72'000
10% Gesetzliche GewinnRes
-7'200
Neuer Gewinnvortrag
Gewinnvortrag
Gewinnvortrag
Dividenden
Dividenden
Gesch VST
120'000
6'000
126'000
-5'000
121'000
-40'000
81'000
-79'200
1'800
/ Gesetzliche Gewinnreserve 12'200
/ Dividenden
112'000
/ Geschuldete VST
39'200
/ Bank
72'800
/ Bank
39'200
Aktiengesellschaft
13.9
Aufgabe
Seite 45
Aufgaben
11
Rechtliche Grundlagen für die Buchung von Gründungen bei AG
Füllen Sie mit Hilfe des Obligationenrechts die Lücken im folgenden Text aus.
Bei Zeichnung der Aktien verpflichten sich die Aktionäre, den vereinbarten Betrag auf einem Sperrkonto bei einer
(OR 633) zu hinterlegen. Diese Einzahlung nennt man
Bar
. Erst nach Eintrag der AG im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) kann
die AG über den Betrag verfügen. Der Betrag kann auch ganz oder teilweise mittels Sachgütern
(z. B. Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Patente), so genannten
, liberiert
werden (OR 634). Um Missbräuche zu verhindern, ist aber in solchen Fällen ein
vertrag (OR 634), ein
bericht (OR 635) und eine durch einen zugelassenen Revisor
auszustellende
(OR 635a) notwendig. Zudem müssen bei diesen
so genannten Sacheinlagegründungen in den Statuten
, der Name des
Einlegers sowie die Gegenleistung der Gesellschaft (Anzahl ausgegebene Aktien) aufgeführt werden
(OR 628). Statt des Kontos Eigenkapital (wie beim Einzelunternehmen) wird bei der AG das Konto
geführt. Es weist den Gesamtnennwert aller ausgegebenen Aktien aus.
Der Mindestnennwert je Aktie beträgt gemäss Gesetz
Rappen (OR 622). Das Grundkapital der
AG (= Aktienkapital) muss mindestens CHF
müssen mindestens
(OR 632). Der Nennwert der
betragen (OR 621). Grundsätzlich
% des Nennwerts jeder
aktie einbezahlt (liberiert) sein
aktien hingegen muss immer zu
(OR 683). Der liberierte Gesamtbetrag muss total mindestens CHF
% liberiert werden
betragen
(OR 632). Liegen unterschiedliche Beteiligungskategorien (z. B. Inhaberaktien und Namenaktien) vor,
müssen diese in der Bilanz
Aufgabe
12
ausgewiesen werden (OR 959a, Abs. 2, Ziff. 3, lit. a).
Bargründung mit Vollliberierung
Die Gründer der Kohlmann AG zeichnen 400 Inhaberaktien zu CHF 1'000 Nennwert und liberieren
bar auf das Sperrkonto bei der Spar- und Leihkasse Bern. Verbuchen Sie die Zeichnung und die Liberierung der Aktien und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Verwenden Sie das Konto Aktionäre.
Zeichnung der Aktien:
Liberierung der Aktien:
Gründungsbilanz
Aktienkapital
Seite 46
Aufgabe
Aktiengesellschaft
13
Bargründung mit Teilliberierung
Die Gründer der Compix AG zeichnen 5'000 Namenaktien zu CHF 100 Nennwert und 1'000 Inhaberaktien zu CHF 100 Nennwert. Die Liberierung, die auf das Sperrkonto bei der Postfinance erfolgt (Barliberierung), wird auf das gesetzliche Minimum beschränkt.
Verbuchen Sie die Zeichnung, die Liberierung der Aktien (der nicht einbezahlte Teil ist auf das gemäss
Gesetz erforderliche Konto zu buchen) und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Verwenden Sie das
Konto Aktionäre.
Zeichnung der Aktien:
Liberierung der Aktien:
Gründungsbilanz
Aktienkapital (Namen)
Aktienkapital (Inhaber)
Aufgabe
14
Sacheinlagegründung mit Teilliberierung
Die Aktionäre Bigler, Ekström, Chevalier und Kovaljev gründen die Beck AG. Sie zeichnen dabei total
10'000 Namenaktien zu CHF 10 Nennwert und 10'000 Inhaberaktien zu CHF 50 Nennwert. Die Liberierung erfolgt nur im Umfang des gesetzlichen Minimums, davon CHF 40'000 mittels einer Sacheinlage (Fahrzeug). Rest Barliberierung bei der Raiffeisenbank.
Verbuchen Sie die Zeichnung, die Liberierung der Aktien (der nicht einbezahlte Teil ist auf das gemäss
Gesetz erforderliche Konto zu buchen) und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Verwenden Sie das
Konto Aktionäre.
Zeichnung der Aktien:
Liberierung der Aktien:
Gründungsbilanz
Nach drei Jahren fordert der VR von den Aktionären den Restbetrag ein, der bar liberiert wird.
Buchung:
Aktiengesellschaft
Aufgabe
15
Seite 47
Aktienkapitalerhöhung mit Agio
Zwecks Finanzierung einer Betriebserweiterung erhöht die Padrutt AG das bisherige Aktienkapital
von CHF 2'500'000 (25'000 Namenaktien zu CHF 100 Nennwert) um CHF 1'000'000 (10'000 Namenaktien zu CHF 100 Nennwert). Der Emissionspreis einer neuen Aktie wird auf CHF 180 festgelegt und
voll liberiert. Die Liberierung erfolgt mit Einbringung eines Lagergebäudes, dessen Wert CHF 410'000
beträgt und einer Barliberierung auf ein Postfinance-Konto.
Verbuchen Sie die Zeichnung und die Liberierung der Aktien. Beantworten Sie die Frage. Verwenden
Sie das Konto Aktionäre.
Zeichnung der Aktien:
Liberierung der Aktien:
Welche Auswirkungen hat die oben verbuchte Aktienkapitalerhöhung auf die Liquidität (gemessen
am Liquiditätsgrad 2 = Flüssige Mittel, kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs und Forderungen
in % des kurzfristigen Fremdkapitals) und die Sicherheit (gemessen am Eigenfinanzierungsgrad = Eigenkapital in % des Gesamtkapitals)? Kreuzen Sie das Zutreffende an.
Liquidität (Liquiditätsgrad 2)
Sicherheit (Eigenfinanzierungsgrad)
Aufgabe
16
Zunahme


Abnahme


Keine Veränderung


Aktienkapitalerhöhung mit Agio
Die Zenhäusern AG erhöht das bisherige Aktienkapital von CHF 600'000 (60'000 Namenaktien zu
CHF 10 Nennwert) um CHF 400'000 (40'000 Namenaktien zu CHF 10 Nennwert) und gibt die neuen
Aktien mit einem Agio von 110% aus. Der Emissionspreis der neuen Aktien wird voll liberiert und von
den Aktionären auf ein Bankkonto (UBS) überwiesen.
Verbuchen Sie die Zeichnung und die Liberierung der Aktien. Beantworten Sie die Frage. Verwenden
Sie das Konto Aktionäre.
Zeichnung der Aktien:
Liberierung der Aktien:
Wie viele Aktien kann Aktionär Wilhelm Berger, der bisher über 420 Aktien der Zenhäusern AG verfügt, auf Grund des Bezugsrechts aus der Aktienkapitalerhöhung zeichnen?
Über wie viele Aktien verfügt Aktionär Wilhelm Berger, wenn er das Bezugsrecht im maximalen Umfang ausübt und wie viel muss er gesamthaft für die neuen Aktien zahlen?
Seite 48
Aktiengesellschaft
Aufgabe
17
Gewinnverwendung einer AG
Bilanz der Kormann AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF):
Bilanz vor Gewinnverbuchung
Flüssige Mittel
40'000
Verb aus LL
Bilanz nach Gewinnverbuchung
60'000
Flüssige Mittel
40'000
Verb aus LL
(siehe 1)
60'000
Forderungen
100'000
Dividenden
Forderungen
100'000
Dividenden
Vorräte
200'000
Darlehen
149'000
Vorräte
200'000
Darlehen
149'000
Aktienkapital
300'000
Finanzanlagen
Aktienkapital
300'000
Finanzanlagen
Sachanlagen
50'000
250'000
Ges GewinnRes
0
50'000
Gewinnvortrag
Gewinn
50'000
Sachanlagen
250'000
1'000
50'000
Gewinnvortrag
80'000
640'000
Ges GewinnRes
0
Gewinn
640'000
640'000
640'000
1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass
dieses den Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung.
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan:
- Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671
- Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich
Jahresgewinn
+ Gewinnvortrag
= Bilanzgewinn
–
% gesetzliche GewinnRes von CHF
=
% Grunddividende von CHF
=
–
% Dividende von CHF
=
–
% gesetzliche GewinnRes von CHF
=
= Rest
–
= Rest
= Neuer Gewinnvortrag
3. Verbuchen Sie im unten stehenden Schema die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im April 20-5 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die
Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst unter 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag.
4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Eröffnung
3.
/
/
/
4.
/
/
Betrag
Gewinnvortrag
Aktiengesellschaft
Aufgabe
18
Seite 49
Gewinnverwendung einer AG
Die Gremlik AG weist per 31.12.20-4 folgende Bilanzzahlen aus:
Vor Gewinnverbuchung
Bilanz per 31.12.20-4
Nach Gewinnverbuchung
Flüssige Mittel
16'500
16'500
Verbindlichkeiten aus LL
Forderungen
75'000
75'000
Dividenden
Warenbestand
275'000
275'000
Aktienkapital
Sachanlagen
551'500
551'500
Nach Gewinnverbuchung
60'000
60'000
0
0
700'000
700'000
Gesetzliche Kapitalreserve
10'000
10'000
Gesetzliche Gewinnreserve
50'000
50'000
Gewinnvortrag
3'000
Gewinn 20-4
918'000
Vor Gewinnverbuchung
95'000
918'000
918'000
918'000
1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Jahresgewinn 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass dieses den
Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung (siehe oben).
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan:
- Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671
- Freiwillige Gewinnreserven: CHF 10'000
- Dividenden: So viele ganze Prozente wie möglich
Jahresgewinn
+ Gewinnvortrag
= Bilanzgewinn
–
% gesetzliche GewinnRes von CHF
=
– Freiwillige Gewinnreserven
= Rest
–
% Grunddividende von CHF
=
–
% Dividende von CHF
=
–
% gesetzliche GewinnRes von CHF
=
= Rest
= Neuer Gewinnvortrag
3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im Juni 20-5 dem bei
2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst unter 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag.
4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Betrag
Gewinnvortrag
Eröffnung
3.
4.
/
/
/
/
/
/
5. Wie hoch wäre die minimale 1. Zuweisung in die Gesetzl GewinnRes, wenn anstatt eines Gewinnvortrags von CHF 3'000 ein Verlustvortrag von CHF 20'000 vorläge (Jahresgewinn 20-4 CHF 95'000)?
Seite 50
Aktiengesellschaft
Aufgabe
19
Gewinnverwendung einer AG
Auszug aus der Bilanz der Lauper AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF):
Aktienkapital (80% liberiert)
Gesetzliche Gewinnreserve
Gewinnvortrag
Gewinn 20-4
800'000
100'000
2'800
130'000
(1'600 Aktien zu CHF 500 Nennwert)
(Gesetzliche Kapitalreserve 0)
1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag.
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan:
- Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671
- Tantiemen: CHF 10'000
- Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich
Jahresgewinn
+ Gewinnvortrag
= Bilanzgewinn
–
% gesetzliche GewinnRes von CHF
=
–
% Grunddividende von CHF
=
– Tantieme
–
% gesetzliche GewinnRes von CHF
=
–
% Dividende von CHF
=
–
% gesetzliche GewinnRes
=
= Rest
= Neuer Gewinnvortrag
3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im April 20-5 dem bei 2.
erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen;
die Überweisungen werden aber erst unter 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag.
4. Nettodividende, Verrechnungssteuer und Tantieme werden per Bank überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Betrag
Gewinnvortrag
Eröffnung
3.
4.
/
/
/
/
/
/
/
5. Welche Auswirkungen hätte es auf die Liquidität (gemessen am Liquiditätsgrad 2 = Flüssige Mittel,
kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs und Forderungen in % des kurzfristigen Fremdkapitals) und die Sicherheit (gemessen am Eigenfinanzierungsgrad = Eigenkapital in % des Gesamtkapitals), falls an Stelle der Tantieme von CHF 10'000 eine Zuweisung an die freiwilligen Gewinnreserven in gleichem Umfang vorgenommen würde (Zutreffendes ankreuzen)?
Liquidität (Liquiditätsgrad 2)
Sicherheit (Eigenfinanzierungsgrad)
Zunahme


Abnahme


Keine Veränderung


Aktiengesellschaft
Aufgabe
20
Seite 51
Gewinnverwendung einer AG
a) Welche der folgenden Aussagen zur gesetzlichen Gewinnreserve gemäss OR 671, Abs. 1, und
OR 671, Abs. 2, Ziff. 3, sind richtig (R), welche falsch (F)? Kreuzen Sie Zutreffendes an.
1.
2.
3.
4.
Gesetzliche Gewinnreserven stehen dem Unternehmen immer in Form von
liquiden Mitteln zur Verfügung.
Das Bilden von gesetzlichen Gewinnreserven vermindert den Gewinn des
Unternehmens.
Werden gesetzliche Gewinnreserven gebildet, vermindert sich der ausschüttbare Teil des Gewinns.
OR 671 bezweckt u. a., dass ein Teil des Gewinns im Unternehmen belassen
werden muss und damit Gesellschaftsvermögen erhalten bleibt, das der
Haftung gegenüber den Gläubigern dienen kann.
R

F







b) Entscheiden Sie mit Hilfe des OR, welche Aussagen zur Gesetzlichen Kapitalreserve (Ges KapRes),
zur Gesetzlichen Gewinnreserve (Ges GewRes) bzw. zu den Freiwilligen Gewinnreserven (Freiw
GewRes) zutreffen. Zutreffendes ist anzukreuzen.
Aussagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Entstehen im Zusammenhang mit der Gewinnverwendung
Bestehen u. a. aus dem Agio aus Aktienkapitalerhöhung
Können für die Verlustdeckung verwendet werden
Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung.
Der Gesetzgeber gibt abschliessend an, wofür sie aufgelöst
werden dürfen.
Stellen eine Aussen- und Beteiligungsfinanzierung dar
Stellen eine Innen- und Selbstfinanzierung dar
Ges
KapRes




Ges
GewRes




Freiw
GewRes













c) Entscheiden Sie mit Hilfe von OR 671, Abs. 1, für die folgenden Fälle 1 bis 6, wie viele CHF die
Kultus AG (keine Holding) mindestens als 1. Reservezuweisung der gesetzlichen Gewinnreserve
zuweisen muss.
- Jahresgewinn 20-5: 4'000
- Aktienkapital 31.12.20-5: 30'000, zu 60% einbezahlt
Reserven 31.12.20-5 vor Gewinnverwendung
(Zahlen in CHF 1'000)
1.
Gesetzl GewRes 1'400; Freiw GewRes 0
2.
Gesetzl GewRes 1'400; Freiw GewRes 4'000
3.
Gesetzl GewRes 3'650; Freiw GewRes 0
4.
Gesetzl GewRes 600; Gesetzl KapRes 3'100
5.
Gesetzl GewRes 3'550
6.
Gesetzl GewRes 0; Verlustvortrag 1'000
Mindestzuweisung in Ges Gewinnreserve
(Zahlen in CHF 1'000)
Seite 52
Aufgabe
Aktiengesellschaft
21
Gewinnverwendung einer AG
Auszug aus der Bilanz der Cashplus AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF):
Aktienkapital
Gesetzliche Gewinnreserve
Gewinnvortrag
Gewinn 20-4
900'000 (9'000 Namenaktien zu CHF 100 Nennwert; 60% liberiert)
110'000 (Gesetzliche Kapitalreserve 0)
5'000
140'000
1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag.
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan:
- Gesetzliche Reserve: Minimum gemäss OR 671
- Tantiemen: CHF 8'000
- Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich
3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung dem bei 2. erstellten
Gewinnverwendungsplan im März 20-5 zugestimmt hat. Die VST ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag.
4. Nettodividende, Verrechnungssteuer und Tantieme werden per Post überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Betrag
Gewinnvortrag
Eröffnung
3.
4.
/
/
/
/
/
/
/
5. Der buchführungspflichtige Aktionär Habegger ist Eigentümer von 300 Aktien der Cashplus AG.
Nennen Sie aus seiner Sicht die Buchungen für die Dividende (Bankgutschrift) und die Verrechnungssteuer.
Buchungen:
Aktiengesellschaft
Aufgabe
22
Seite 53
Gewinnverwendung einer AG
Die Mikros AG weist 20-5 einen Gewinn von CHF 360'000 aus. Das Aktienkapital beträgt CHF 1'500'000
und ist voll einbezahlt. Es bestehen keine gesetzlichen Gewinn- und Kapitalreserven. Der Verlustvortrag beträgt CHF 170'000.
1. Verbuchen Sie per Ende 20-5 den Gewinn des Jahres 20-5 auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag.
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan:
- Verlustvortrag der Vorjahre: soll beseitigt werden
- Gesetzliche Reserve: Minimum gemäss OR 671
- Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich
3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im Mai 20-5 dem bei
2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag,
Verlustvortrag.
4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Eröffnung
3.
4.
/
/
/
/
/
/
/
Betrag
GeVo, VeVo
Seite 54
Aufgabe
Aktiengesellschaft
23
Gewinnverwendung einer AG
Auszug aus der Bilanz der Monning AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF):
Aktienkapital (voll liberiert)
Gesetzliche Kapitalreserve
Gesetzliche Gewinnreserve
Statutarische Reserven (freiwillige Gewinnreserven)
Gewinnvortrag
Gewinn 20-4
750'000
75'000
73'000
120'000
3'700
100'000
1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag.
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan:
- Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671
- Zuweisung in die statutarischen Reserven: CHF 13'000
- Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich
3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im April 20-5 dem bei
2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die VST ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag.
4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Eröffnung
3.
4.
/
/
/
/
/
/
/
Betrag
Gewinnvortrag
Aktiengesellschaft
Aufgabe
24
Seite 55
Gewinnverwendung einer AG
Auszug aus der Bilanz der Conzett AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF):
Aktienkapital (70% liberiert)
Gesetzliche Gewinnreserve
Freiwillige Gewinnreserven (Dividendenausgleichsreserve)
Gewinnvortrag
Gewinn 20-4
1'000'000
120'000 (gesetzliche KapitalRes 0)
224'000
1'900
20'000
1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag.
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan:
- Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671
- Dividenden: Den Aktionären sollen wie in der Vergangenheit 25% Dividende ausgeschüttet
werden. Falls der Gewinn nicht ausreicht, sind Dividendenausgleichsreserven im minimal notwendigen Umfang aufzulösen. Der neue Gewinnvortrag beträgt nach der Gewinnverwendung
Null.
Jahresgewinn
+ Gewinnvortrag
= Bilanzgewinn
–
% gesetzliche GewinnRes von CHF
=
Freiwillige Gewinnreserven (Dividendenausgleichsreserve)
–
% Grunddividende von CHF
=
–
% Dividende von CHF
=
–
% gesetzliche GewinnRes
=
= Rest
= Neuer Gewinnvortrag
3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im April 20-5 dem bei
2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die VST ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag.
4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Betrag
Gewinnvortrag
Eröffnung
3.
4.
/
/
/
/
/
/
5. Nennen Sie je einen Grund, der aus Sicht der Conzett AG für bzw. gegen eine Auflösung der Dividendenausgleichsreserve spricht.
Seite 56
Aufgabe
Aktiengesellschaft
25
Gewinnverwendung einer AG
Die Bilanz vor Gewinnverwendung der Handelsfirma Globe AG weist per 31.12.20-4 die folgenden
Zahlen aus:
Bilanz per 31.12.20-4
Vor Gewinnverbuchung
Flüssige Mittel
Forderungen
Aktive RA
Warenbestand
Nach Gewinnverbuchung
7'500
7'500
85'000
85'000
Verbindlichkeiten aus LL
Dividenden
11'500
11'500
Passive RA
280'000
280'000
Hypotheken
Sachanlagen
781'000
781'000
Aktienkapital ❶
Nicht einbezahltes Aktienkapital
200'000
200'000
Gesetzliche Gewinnreserve
Freiwillige Gewinnreserven
❶ 1'000
Aktien mit Nennwert CHF 1'000
1'365'000
1'365'000
Vor Gewinnverbuchung
Nach Gewinnverbuchung
65'400
65'400
0
0
6'700
6'700
200'000
200'000
1'000'000
1'000'000
0
0
0
0
GewinnVo (+), VerlustVo (–)
-25'000
Gewinn 20-4
117'900
1'365'000
1'365'000
1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung.
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan:
- Verlustvortrag der Vorjahre: soll beseitigt werden
- Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671
- Freiwillige Gewinnreserven: CHF 20'000
- Tantiemen: CHF 15'000
- Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich
Aktiengesellschaft
Seite 57
3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung dem bei 2. erstellten
Gewinnverwendungsplan im Februar 20-5 zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag.
4. Die Nettodividende, die Verrechnungssteuer und die Tantieme werden per Bank überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Betrag
Gewinnvortrag
Eröffnung
3.
/
/
/
/
/
/
/
/
4.
5. Wäre eine Gewinnverwendung gemäss folgendem Plan rechtlich zulässig? Kreuzen Sie das Zutreffende an und begründen Sie die Antwort.
Jahresgewinn
Verlustvortrag
Neuer Gewinnvortrag
 Ja
117'900
– 25'000
92'900
 Nein
6. Nennen Sie aus Sicht der Globe AG zwei betriebswirtschaftliche Vorteile, falls der Gewinnverwendungsplan gemäss 5 (an Stelle desjenigen gemäss 2) umgesetzt werden könnte.
7. Der buchführungspflichtige Aktionär Fischer ist Eigentümer von 10 Aktien der Globe AG. Nennen
Sie aus seiner Sicht die Buchungen für die Dividende (Bankgutschrift) und die Verrechnungssteuer.
Buchungen:
Seite 58
Aufgabe
Aktiengesellschaft
26
Verlustverbuchung
Die Maximus AG erzielt im Jahr 20-4 einen Verlust von 48 (alle Beträge in CHF 1'000).
1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4.
Buchung:
Bilanz vor Verlustverbuchung
Bilanz nach Verlustverbuchung
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzl GewinnRes
Freiw GewinnRes
GeVo (+), VeVo (-)
Gewinn (+), Verlust (-)
…
…
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzl GewinnRes
Freiw GewinnRes
GeVo (+), VeVo (-)
300
21
17
4
-48
…
…
…
300
21
17
…
2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss
Beschluss der Generalversammlung vom 31.01.20-5 ist der Verlust soweit als möglich mit den
Gewinnreserven zu verrechnen. Die Konten sind abzuschliessen.
Buchung
Gesetzliche
Gewinnreserve
Freiwillige
Gewinnreserven
Gewinnvortrag,
Verlustvortrag
Eröffnung
/
/
Salden
3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen.
Bilanz nach Verlustdeckung
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
…
Aktienkapital
Gesetzliche Gewinnreserve
Freiwillige Gewinnreserven
Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-)
…
…
Höhe des Eigenkapitals:
4. Berechnen Sie das Eigenkapital der Maximus AG, wenn der Verlustvortrag nur mit den Freiwilligen Gewinnreserven verrechnet worden wäre und der restliche Verlust vorgetragen würde.
Legen Sie zudem fest, wie sich der Eigenfinanzierungsgrad und damit die Sicherheit gegenüber
der bei 2 verbuchten Variante ändert.
Das Eigenkapital wäre
Der Eigenfinanzierungsgrad wäre
 höher
 höher
 tiefer
 tiefer
 unverändert
 unverändert
Aktiengesellschaft
Aufgabe
27
Seite 59
Verlustverbuchung
Die Spühler AG erzielt im Jahr 20-4 einen Verlust von 52 (alle Beträge in Kurzzahlen).
1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4.
Buchung:
Bilanz vor Verlustverbuchung
Bilanz nach Verlustverbuchung
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzl KapitalRes
Gesetzl GewinnRes
Freiw GewinnRes
GeVo (+), VeVo (-)
Gewinn (+), Verlust (-)
…
…
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Aktienkapital
Gesetzl KapitalRes
Gesetzl GewinnRes
Freiw GewinnRes
GeVo (+), VeVo (-)
250
25
18
17
3
-52
…
…
…
250
25
18
17
…
2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss
Beschluss der Generalversammlung vom 18.02.20-5 ist der Verlust so weit als möglich mit den
Reserven zu verrechnen. Die Konten sind abzuschliessen.
Buchung
Gesetzliche
KapitalRes
Gesetzliche
GewinnRes
Freiwillige
GewinnRes
GeVo,
VeVo
Eröffnung
/
/
/
Salden
3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen.
Bilanz nach Verlustdeckung
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
…
Aktienkapital
Gesetzliche Kapitalreserve
Gesetzliche Gewinnreserve
Freiwillige Gewinnreserven
Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-)
…
…
Höhe des Eigenkapitals:
4. Wie hoch wären der in die Bilanz vorzutragende Verlustvortrag und das Eigenkapital der Spühler AG, wenn nur die freiwilligen Gewinnreserven mit dem Verlust verrechnet worden wären?
(Rest auf die neue Jahresrechnung vortragen)
Seite 60
Aufgabe
Aktiengesellschaft
28
Kapitalverlust und Überschuldung
Bestimmen Sie, ob es sich bei den folgenden, vereinfachten Bilanzen verschiedener Unternehmen
(Beträge in Kurzzahlen) um einen Kapitalverlust gemäss OR 725, Abs. 1, eine Überschuldung gemäss
OR 725, Abs. 2, (unter der Annahme, dass die Bilanz zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten
dasselbe Resultat zeigen) handelt oder ob keiner der beiden Tatbestände erfüllt ist (Zutreffendes
ankreuzen).
1.
2.
Bilanz
Aktiven
850
Fremdkapital
600
Aktienkapital
400
GeVo (+), VeVo (-)
Aktiven
GeVo (+), VeVo (-)
850
950
Fremdkapital
700
Aktienkapital
GeVo (+), VeVo (-)
950
800
800
Fremdkapital
700
Aktienkapital
800
Gesetzl GewRes
GeVo (+), VeVo (-)
600
800
 Kapitalverlust
 Überschuldung
Weder Kapitalverlust noch Überschuldung
5.
700
6.
Fremdkapital
500
Aktienkapital
200
Fremdkapital
800
Aktienkapital
250
60
Gesetzl GewRes
40
Gesetzl GewRes
40
GeVo (+), VeVo (-)
-100
750
700
Fremdkapital
400
Aktienkapital
300
-400
750
 Kapitalverlust
 Überschuldung
 Weder Kapitalverlust noch Überschuldung
8.
Bilanz
Bilanz
Aktiven
620
Fremdkapital
400
Aktienkapital
300
Gesetzl KapRes
50
Gesetzl KapRes
75
Gesetzl GewRes
80
Gesetzl GewRes
80
Freiw GewRes
30
Freiw GewRes
GeVo (+), VeVo (-)
620
750
Gesetzl KapRes
 Kapitalverlust
 Überschuldung
 Weder Kapitalverlust noch Überschuldung
620
Bilanz
Aktiven
60
700
Aktiven
800
Gesetzl KapRes
GeVo (+), VeVo (-)
7.
200
-900
 Kapitalverlust
 Überschuldung
 Weder Kapitalverlust noch Überschuldung
Bilanz
Aktiven
600
-350
Bilanz
Aktiven
-900
600
700
 Kapitalverlust
 Überschuldung
 Weder Kapitalverlust noch Überschuldung
4.
Bilanz
600
Fremdkapital
Aktienkapital
 Kapitalverlust
 Überschuldung
 Weder Kapitalverlust noch Überschuldung
Aktiven
950
-150
850
3.
Bilanz
-240
620
 Kapitalverlust
 Überschuldung
 Weder Kapitalverlust noch Überschuldung
GeVo (+), VeVo (-)
620
5
-240
620
 Kapitalverlust
 Überschuldung
 Weder Kapitalverlust noch Überschuldung
Aktiengesellschaft
Aufgabe
29
Seite 61
Sanierungsmassnahmen
Die Querilox AG weist einen hohen Verlustvortrag aus. Zudem ist die Liquiditätssituation angespannt
und die Eigenfinanzierung ungenügend.
Nachfolgend finden Sie verschiedene vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Massnahmen, die zur
Sanierung des Unternehmens führen sollen. Beurteilen Sie für jede Massnahme einzeln (d. h. unabhängig von den anderen), wie diese
- den Verlustvortrag,
- die Liquidität (gemessen am Liquiditätsgrad 2 = Flüssige Mittel, kurzfristig gehaltene Aktiven mit
Börsenkurs und Forderungen in % des kurzfristigen Fremdkapitals),
- die Eigenfinanzierung (gemessen am Eigenfinanzierungsgrad = Eigenkapital in % des Gesamtkapitals, wobei gilt: Eigenkapital = AK + Reserven – Verlustvortrag)
unmittelbar beeinflusst. Die vorgegebenen Buchungen sollen Ihnen das Lösen dieser Aufgabe erleichtern.
Dabei gilt:
+ = positiver Einfluss, z. B. Verlustvortrag wird kleiner, Liquidität wird grösser bzw. Eigenfinanzierung
wird höher
– = negativer Einfluss: z. B. Verlustvortrag wird grösser, Liquidität wird kleiner bzw. Eigenfinanzierung wird kleiner
0 = kein Einfluss, z. B. Verlustvortrag unverändert, Liquidität unverändert bzw. Eigenfinanzierung
unverändert.
Auswirkungen der Massnahme auf
Massnahme
1.
Durchführung einer Aktienkapitalerhöhung mit Agio
und Barliberierung
Aktionäre / AK
Aktionäre / Gesetzliche Kapitalreserve
Bank
/ Aktionäre
2.
Forderungsverzicht der Bank (kurzfristiges Fremdkapital)
Kurzfristiges Fremdkapital / Verlustvortrag
3.
Kapitalschnitt (entschädigungslose Herabsetzung des
Nennwerts der Aktien)
Aktienkapital / Verlustvortrag
4.
Umwandlung von langfristigem Fremdkapital in Aktienkapital (Fremdkapitalgeber erhalten Aktien)
Langfristiges Fremdkapital / Aktienkapital
evtl. Langfr Fremdkapital / Gesetzliche Kapitalreserve
Verlustvortrag
Liquidität
Eigenfinanzierung
Seite 62
Aktiengesellschaft
Aufgabe
30
Kapitalverlust und Überschuldung
Bilanz der Lemaire SA per 31.12.20-6 (Kurzzahlen):
Bilanz per 31.12.20-6
Flüssige Mittel
Forderungen
30
Kurzfristiges Fremdkapital
300
20
Langfristiges Fremdkapital
250
Vorräte
200
Aktienkapital
500
Anlagevermögen
350
Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-)
600
-450
600
a) Berechnen Sie, auf eine Dezimalstelle gerundet,
1. zur Überprüfung der Liquidität den Liquiditätsgrad 2 (Flüssige Mittel, kurzfristig gehaltene
Aktiven mit Börsenkurs und Forderungen in % des kurzfristigen Fremdkapitals) und bestimmen Sie, ob der Richtwert von 100% erfüllt ist (Zutreffendes ankreuzen).
 Der Richtwert von 100% ist erfüllt.
 Der Richtwert von 100% ist nicht erfüllt.
2. zur Überprüfung der Sicherheit den Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital in % des Gesamtkapitals) und bestimmen Sie, ob der Zielwert von 40% erfüllt ist (Zutreffendes ankreuzen).
 Der Zielwert von 40% ist erfüllt.
 Der Zielwert von 40% ist nicht erfüllt.
b) Bestimmen Sie, ob ein Kapitalverlust gemäss OR 725, Abs. 1, oder eine Überschuldung gemäss
OR 725, Abs. 2, vorliegt (Zutreffendes ankreuzen) und welche Rechtsfolge dies hat.
 Es liegt ein Kapitalverlust vor.
 Es liegt eine Überschuldung vor.
Rechtsfolge:
c) Auf Vorschlag des Verwaltungsrats werden durch die Generalversammlung diverse finanzwirtschaftliche Sanierungsmassnahmen beschlossen und unmittelbar umgesetzt. Die Buchungen sind
in der unten stehenden Tabelle teilweise bereits aufgeführt. Ergänzen Sie die Buchungen für die
Durchführung der Aktienkapitalerhöhung (siehe 2) und erstellen Sie die Bilanz nach Sanierung,
indem Sie die Massnahmen 1 bis 3 berücksichtigen.
1. Das Aktienkapital wird entschädigungslos von 500 um 420 auf 80 herabgesetzt, indem der
Nennwert aller Aktien um 84% reduziert wird (Kapitalschnitt).
Buchung: Aktienkapital / Verlustvortrag 420
Aktiengesellschaft
Seite 63
2. Durchführung einer Aktienkapitalerhöhung von 250 mit Barliberierung auf ein Konto bei der
Bank BEKB. Das Agio beträgt 20%. Verbuchen Sie je separat die Zeichnung und Liberierung
und verwenden Sie das Konto Aktionäre.
Buchungen:
3. Forderungsverzicht von Lieferanten (Verb aus LL) im Umfang von 30
Buchung: Kurzfristiges FK (Verb aus LL) / Verlustvortrag 30
Bilanz nach Sanierung per 31.12.20-6
Flüssige Mittel
Kurzfristiges Fremdkapital
Forderungen
Langfristiges Fremdkapital
Vorräte
Aktienkapital
Anlagevermögen
Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-)
d) Berechnen Sie anhand der Bilanz nach Sanierung per 31.12.20-6, auf eine Dezimalstelle gerundet,
1. den Liquiditätsgrad 2 (Flüssige Mittel, kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs und Forderungen in % des kurzfristigen Fremdkapitals) und bestimmen Sie, ob der Richtwert von 100%
erfüllt ist (Zutreffendes ankreuzen).
 Der Richtwert von 100% ist erfüllt.
 Der Richtwert von 100% ist nicht erfüllt.
2. den Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital in % des Gesamtkapitals) und bestimmen Sie, ob
der Zielwert von 40% erfüllt ist (Zutreffendes ankreuzen).
 Der Zielwert von 40% ist erfüllt.
 Der Zielwert von 40% ist nicht erfüllt.
e) Ist die Sanierung, ausgehend von Ihren Berechnungen bei d) aus finanzwirtschaftlicher Sicht erfolgreich verlaufen (Zutreffendes ankreuzen)?
 Ja
 Nein
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Aktiengesellschaft