Aktiengesellschaft Seite 27 13 Aktiengesellschaft 1 13.1 Einführung Die Aktiengesellschaft ist die häufigste Gesellschaftsform. Auch viele bekannte Schweizer Unternehmen haben diese Rechtsform. Beispiele: ABB Ltd, F. Hoffmann-La Roche AG, Nestlé S.A., Novartis AG, Swisscom AG, UBS AG Da bei Aktiengesellschaften grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet, hat der Gesetzgeber zum Schutz der Gläubiger Vorschriften erlassen, wie beispielsweise über die Pflicht zur Bildung von Reserven (OR 671) und die Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und Überschuldung (OR 725). 13.2 Gründung einer Aktiengesellschaft Die Gründung einer Aktiengesellschaft läuft vereinfacht in sechs Schritten ab: 1. Statutenentwurf durch die Gründer 2. Zeichnung der Aktien (Kaufzusage: Der Aktionär verpflichtet sich, Aktien zu kaufen und den dafür vereinbarten Betrag in Geldwerten oder Sachwerten zu begleichen; vgl. OR 630) 3. Liberierung der Aktien (Zahlung / Begleichung des vereinbarten Betrags; siehe 2) 4. Generalversammlung (Gründungsversammlung) 5. Öffentliche Beurkundung der Beschlüsse der Generalversammlung 6. Handelsregistereintrag Für die Buchhaltung sind insbesondere die Zeichnung der Aktien und deren Liberierung von Bedeutung. Aufgabe 11, Seite 45 13.2.1 Gründungsarten und Auswirkungen auf die Bilanz Konten, die bei der Gründung betroffen sein können (vereinfacht): Betroffene Konten 2 Aktiven Passiven Welche Aktivkonten betroffen sind, ist von der Gründungsart abhängig. Bei der Gründung einer AG werden die Aktien meistens zum Nennwert (zu pari) ausgegeben. Die Summe der Nennwerte wird im Konto Aktienkapital erfasst. Bargründung Aktien werden gegen Geld ausgegeben: Konten Bank oder Post ❶ ❶ 1 Sacheinlagegründung Aktien werden (teilweise) gegen Sachwerte, Wertschriften, Forderungen usw. ausgegeben: Konten Vorräte, Fahrzeuge, Wertschriften, Forderungen usw. Gemäss OR 633 sind Geldeinlagen auf ein Sperrkonto bei einer Bank einzuzahlen. Die Gesellschaft kann erst nach dem Handelsregistereintrag über den hinterlegten Betrag verfügen. Theorie, Aufgaben und Lösungen entsprechen dem geltenden Aktienrecht (Stand September 2015). Theorie, Aufgaben und Lösungen, die die Neuerungen gemäss Entwurf zum neuen Aktienrecht berücksichtigen, können unter www.rwlehrmittel.ch Finanzbuchhaltung Ergänzungen und Unterstützung heruntergeladen werden. 2 Die in der Praxis relativ seltenen Verrechnungsgründung und Sachübernahmegründung werden hier nicht behandelt. Seite 28 Aktiengesellschaft 13.2.2 Gründungsbuchungen 1. Zeichnung (bei Bar- und Sacheinlagegründung identisch) / Aktienkapital 1 Buchung: Aktionäre Das Konto Aktienkapital zeigt, unabhängig vom Umfang der Liberierung, immer den gesamten Nennwert aller gezeichneten Aktien. Das Konto Aktionäre ist ein Abrechnungskonto, das den Anspruch des Unternehmens gegenüber den Aktionären zeigt (vergleichbar mit dem Konto Ford gegenüber Aktionären). Nach erfolgter Gründung ist es ausgeglichen bzw. der Saldo ist Null. 2. Liberierung • mit baren Mitteln Buchung: Bank oder Post / Aktionäre • mit Sacheinlagen Buchung: Wertschriften, Fahrzeuge usw. / Aktionäre 3. Nicht voll einbezahltes Aktienkapital Werden die Aktien nicht voll liberiert (nur bei Namenaktien zulässig), wird nach Abschluss des Gründungsvorgangs der im Konto Aktionäre ersichtliche, nicht liberierte Teil auf das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital übertragen: Buchung: Nicht einbezahltes Aktienkapital / Aktionäre Der Verwaltungsrat hat die Kompetenz, nicht einbezahltes Aktienkapital von den Aktionären einzufordern (OR 634a). Das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital wird in der Bilanz in der Kontengruppe Nicht einbezahltes Grundkapital als Bestandteil des Anlagevermögens aufgeführt. Für die Berechnung des Liquiditätsgrades 2 kann das nicht einbezahlte Aktienkapital den Forderungen zugerechnet werden, sofern die Aktionäre solvent sind. Für die Herleitung der Eigenkapitalrendite muss das nicht einbezahlte Aktienkapital vom Aktienkapital subtrahiert werden. B E I S P I E L Bargründung mit Vollliberierung Die Aktionäre Adam, Bigler und Clausen zeichnen je 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000 Nennwert, die bar bei der Bank BSC liberiert werden (Kontenführung in Kurzzahlen). 1. Buchung für die Zeichnung der Aktien 2. Buchung für die Liberierung der Aktien 3. Erstellen der Gründungsbilanz Buchung Nr. 1. Aktionäre / Aktienkapital 2. Bank / Aktionäre Bank Aktionäre 300 300 300 300 300 Salden 300 300 300 0 300 300 300 300 Gründungsbilanz 3. Bank 300 300 1 Aktienkapital Aktienkapital 300 300 Falls unterschiedliche Aktienkategorien vorliegen (Namen- und Inhaberaktien), sind diese gemäss OR 959a, Abs. 2, Ziffer 3, lit. a, gesondert aufzuführen. Aktiengesellschaft Seite 29 B E I S P I E L Bargründung mit Teilliberierung Die Aktionäre Aregger und Binggeli zeichnen je 150 Namenaktien zu CHF 1'000 Nennwert, die zu 80% bei der Bank BSC bar liberiert werden (Kontenführung in Kurzzahlen). 1. Buchung für die Zeichnung der Aktien 2. Buchungen für die Liberierung der Aktien und für den nicht liberierten Teil 3. Erstellen der Gründungsbilanz Buchung Nr. 1. Aktionäre / Aktienkapital 2. Bank Nicht einbez AK / Aktionäre / Aktionäre Nicht einbezahltes AK Aktionäre Bank Aktienkapital 300 240 300 240 60 240 Salden 240 240 60 0 300 300 60 60 300 60 300 300 Gründungsbilanz 3. Bank 240 Nicht einbezahltes AK Aktienkapital 300 60 300 300 B E I S P I E L Sacheinlagegründung Die Aktionäre Abächerli, Bissegger und Cornelsen zeichnen je 100 Namenaktien zu CHF 1'000 Nennwert. Die Liberierung erfolgt zu 100%, und zwar CHF 38'000 mittels Einbringung eines Fahrzeugs, der Rest bar durch Einzahlung bei der Bank BSC (Kontenführung in Kurzzahlen). 1. Buchung für die Zeichnung der Aktien 2. Buchungen für die Liberierung der Aktien 3. Erstellen der Gründungsbilanz Buchung Nr. 1. Aktionäre / Aktienkapital 2. Fahrzeuge Bank / Aktionäre / Aktionäre Bank Fahrzeuge Aktionäre Aktienkapital 300 300 38 38 262 262 262 Salden 262 262 38 38 38 300 0 300 300 300 300 Gründungsbilanz 3. Bank Fahrzeuge 262 Aktienkapital 300 38 300 300 3. Gründungskosten Im Zusammenhang mit der Gründung einer Aktiengesellschaft können je nach Grösse Kosten von mehreren CHF 1'000 anfallen (Honorar des Treuhänders und des Notars, Gebühr für HR-Eintrag, Emissionsabgaben usw.). Die Kosten der Gründung werden grundsätzlich vollumfänglich der Erfolgsrechnung belastet. Buchung: Ausserordentlicher Aufwand / z. B. Verb aus LL, Bank Aufgaben 12 bis 14, Seite 45 f. Seite 30 13.3 Aktiengesellschaft Aktienkapitalerhöhungen 13.3.1 Gründe für eine Aktienkapitalerhöhung Die Erhöhung des Aktienkapitals mittels ordentlicher Kapitalerhöhung 1 mit Vermögenszugang 2 gemäss OR 650 ff. kann vielfältige Ursachen haben. So kann sie z. B. der Mittelbeschaffung zwecks Finanzierung von Neuinvestitionen, dem Abbau von Bankkrediten (Erhöhung der Eigenfinanzierung) oder der Beschaffung von Vorratsliquidität dienen. Im Rahmen einer Sanierung bezweckt sie dazu, dem Unternehmen wieder eine gesunde finanzielle Basis für die Fortführung der Geschäftstätigkeit zu verleihen (siehe Kapitel 13.6). Damit sich für den Aktionär der relative Anteil am Kapital, Gewinn und Stimmrecht durch eine Aktienkapitalerhöhung nicht vermindert, spricht ihm das Gesetz ein Bezugsrecht zu (OR 652b, Abs. 1). Dieses berechtigt grundsätzlich die bisherigen Aktionäre, neu auszugebende Aktien zu zeichnen und zu liberieren. Aus einem wichtigen Grund kann dieses Bezugsrecht von der Generalversammlung aufgehoben werden. Als wichtige Gründe gelten z. B. die Übernahme von Unternehmen und die Beteiligung der Mitarbeiter (siehe OR 652b, Abs. 2). Beispiel: Die Grub AG verfügt über ein Aktienkapital von CHF 2 Mio. (100'000 Aktien zu CHF 20). Aktionär Peter besitzt 5'000 Aktien und damit 5% der Stimmen. Die Generalversammlung beschliesst zwecks Finanzierung einer Betriebserweiterung eine Aktienkapitalerhöhung von CHF 1 Mio. (50'000 Aktien zu CHF 20). Damit der prozentuale Anteil am Unternehmen für jeden Aktionär erhalten bleibt, hat er das Recht pro 2 bisherige Aktien 1 neue Aktie zu zeichnen. Entscheidet Aktionär Peter, 2'500 Aktien aus der Kapitalerhöhung zu kaufen, besitzt er neu 7'500 Aktien, so dass er auch nach der Kapitalerhöhung über einen Stimmenanteil von 5% verfügt (= 7'500 x 100 / 150'000). 13.3.2 Vorgehen und Buchungen bei einer Aktienkapitalerhöhung Der Kurs (Preis) einer Aktie eines erfolgreichen Unternehmens ist höher als deren Nennwert. Da Unternehmen mit einer Aktienkapitalerhöhung meistens auch das Ziel verfolgen, einen möglichst hohen Preis zu realisieren, erfolgt die Ausgabe einer Aktie i. d. R. zu einem Emissionspreis (Ausgabepreis), der über deren Nennwert liegt. Diese Differenz wird Agio (= Aufgeld) genannt. 3 Das Agio wird meistens in Prozent des Nennwerts ausgedrückt. Agio je Aktie = Emissionspreis (Ausgabepreis) je Aktie – Nennwert je Aktie B E I S P I E L Agio Aktienkapitalerhöhung von CHF 1'000'000 (50'000 Aktien zu Aktie CHF 35. Je Aktie Emissionspreis/-erlös (Ausgabepreis/-erlös) CHF 35 – Nennwert CHF 20 = Agio CHF 15 CHF 20 Nennwert), Ausgabepreis je Total CHF 1'750'000 CHF 1'000'000 CHF 750'000 100% 75% Das Agio beträgt in diesem Beispiel 75% (= 15 x 100 / 20 bzw. 750'000 x 100 / 1'000'000). 1 Die bedingte Kapitalerhöhung gemäss OR 653 ff., die u. a. im Zusammenhang mit der Ausgabe von Mitarbeiteraktien, Wandel- und Optionsanleihen relevant ist, wird hier nicht thematisiert. 2 Aktienkapitalerhöhungen führen zu keinem Vermögenszugang, wenn die Erhöhung des Aktienkapitals durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital (z. B. Freiwillige Gewinnreserven) in Aktienkapital erfolgt (OR Art. 652d). 3 Aktien müssen gemäss OR 624 mindestens zum Nennwert (zu pari) gezeichnet werden. Bei Vorliegen eines Agios spricht man von einer Über-Pari-Emission. Aktiengesellschaft Seite 31 Gemäss OR 671, Abs. 2, Ziff. 1, ist ein Agio dem Konto Gesetzliche Kapitalreserve (Kontonummer 2900, Bestandteil der allgemeinen gesetzlichen Reserven gemäss OR 671; siehe S. 37) zuzuweisen. Es handelt sich um einbezahlte Reserven, die Bestandteil der Aussen- bzw. Beteiligungsfinanzierung sind. Wie bei der Gründung erfolgt eine Aktienkapitalerhöhung aus buchhalterischer Sicht grundsätzlich in zwei Phasen: Die Zeichnung der Aktien und die Liberierung der Aktien. 1 1. Zeichnung der Aktien Die Aktienzeichnung erfolgt mittels eines Zeichnungsscheins (OR Art. 652), der über die neu auszugebenden Aktien folgende Angaben enthält: Anzahl, Nennwert, Art, Kategorie (z. B. Stimmrechtsaktien) und Ausgabebetrag (OR Art. 630). Der Aktienzeichner verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, eine Einlage zu leisten, die der Anzahl der gezeichneten Aktien mal deren Ausgabebetrag entspricht. Buchungen: Aktionäre Aktionäre / Aktienkapital (Nennwert der Aktien) / Gesetzliche Kapitalreserve (Agio) 2. Liberierung der Aktien Die Liberierung kann wie bei der Gründung in Form von Geld- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Buchungen: Bank oder Post / Aktionäre Fahrzeuge, Mob usw. / Aktionäre (Bareinlagen) (Sacheinlagen) Wird, was bei Aktienkapitalerhöhungen eher unüblich ist, der Nennwert von Namenaktien nicht voll liberiert (das Agio muss immer voll liberiert sein), wird der im Konto Aktionäre ersichtliche, nicht liberierte Teil auf das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital übertragen2. Buchung: Nicht einbezahltes AK / Aktionäre (Nicht liberierter Betrag) B E I S P I E L Aktienkapitalerhöhung mit einem Agio Keller AG erhöht das Aktienkapital von CHF 3 Mio. (6'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert) durch Ausgabe von 2'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert auf CHF 4 Mio. Der Ausgabepreis einer Aktie beträgt CHF 1'210. 1. Berechnen Sie den Emissionserlös sowie das Agio je Aktie, total und in %. 2. Verbuchen Sie Zeichnung und Liberierung der Kapitalerhöhung. Verwenden Sie dazu das Konto Aktionäre. Die Liberierung erfolgt im Betrag von CHF 0.9 Mio. durch Bareinlage bei der Postfinance. Der Rest wird durch die Einlage einer Liegenschaft liberiert. 1. Emissionserlös – Nennwert = Agio Je Aktie CHF 1'210 CHF 500 CHF 710 Total CHF 2'420'000 CHF 1'000'000 CHF 1'420'000 (= 1'210 x 2'000) (= 500 x 2'000) Das Agio beträgt 142% (710 x 100 / 500 bzw. 1'420'000 x 100 / 1'000'000). 2. Zeichnung Liberierung Nennwert: Agio: Aktionäre Aktionäre / Aktienkapital / Gesetzliche Kapitalreserve 1'000'000 1'420'000 Bareinlage: Sacheinlage: Post Immobilien / Aktionäre / Aktionäre 900'000 1'520'000 Aufgaben 15 und 16, Seite 47 1 Falls eine Aktienkapitalerhöhung ohne Agio durchgeführt wird, sind die Buchungen identisch mit denjenigen bei der Gründung (siehe Kapitel 13.2.2). 2 Kapitalerhöhungskosten, die hier nicht weiter thematisiert werden, können dem Konto Ausserordentlicher Aufwand bzw. Finanzaufwand belastet oder mit dem Agio verrechnet werden. Seite 32 Aktiengesellschaft MERKE • Bei der Gründung und bei Kapitalerhöhungen werden das Konto Aktionäre und, falls Namenaktien nicht voll liberiert werden, das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital verwendet. • Ein Agio (Aufgeld) kommt oft bei Aktienkapitalerhöhungen (selten bei Gründungen) vor und berechnet sich wie folgt: - Agio Total: Emissionserlös aller ausgegebenen Aktien – Nennwert aller ausgegebenen Aktien - Agio je Aktie: Emissionserlös je Aktie – Nennwert je Aktie • Ein Agio muss dem Konto Gesetzliche Kapitalreserve zugewiesen werden. 13.4 Gewinnverwendung bei der AG unter Berücksichtigung des OR Im Gegensatz zum Einzelunternehmen, bei dem Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens im Rahmen des Abschlusses bzw. nach der Wiedereröffnung verbucht werden (Gewinn / EK oder EK / Verlust), ist die Erfolgsverwendung bei der Aktiengesellschaft komplexer, weil Verwaltungsrat und Generalversammlung involviert sind und rechtliche Vorschriften zu beachten sind. Die Gewinnverwendung bei der Aktiengesellschaft zeichnet sich i.d.R. durch folgenden chronologischen Verlauf aus: ① 31.12. ② Abschlussstichtag der Buchhaltung Ordentliche Generalversammlung ③④ Beschluss über Gewinnverwendung Max. 6 Monate (OR 699, Abs. 2) ① Zahlungen an: - Aktionäre (Nettodividende) - Steuerbehörde (VST) - Verwaltungsrat (Tantieme) Zeit Abschluss der (Jahres-)Rechnung und Übertrag des Gewinns Abschluss von Bilanz und ER und Übertragung («Deponieren») des Gewinns auf das Konto Gewinnvortrag, das später auch als Gewinnverwendungskonto dient. Buchung: Gewinn / Gewinnvortrag (GeVo) ❶ Das Konto Gewinnvortrag weist bis zur Gewinnverwendung (siehe ) den Bilanzgewinn aus (nicht verteilte Gewinnbestandteile der Vorjahre plus Jahresgewinn). ② Gewinnverwendungsplan und Generalversammlung Die Generalversammlung beschliesst innert sechs Monaten seit dem Bilanzstichtag (OR 699, Abs. 2) anhand des vom Verwaltungsrat unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgearbeiteten Gewinnverwendungsplans (siehe Beispiel Seite 34 f.) über die Verteilung des im Konto Gewinnvortrag "gespeicherten" Bilanzgewinns. Dabei kommen hauptsächlich die folgenden Zuweisungen in Frage: Gewinnvortrag (Bilanzgewinn) Verteilter Gewinn, der aus dem Unternehmen fliesst an Aktionäre Konto Dividenden ❹ ❺ Verteilter Gewinn, der im Unternehmen bleibt Nicht verteilter Gewinn an Verwaltungsrat Konto Tantiemen ❻ KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL Konto Gesetzliche Gewinnreserve ❷ Konto Freiwillige Gewinnreserven ❸ Konto Gewinnvortrag ❶ (bzw. Verlustvortrag) EIGENKAPITAL Die von der Generalversammlung genehmigte Gewinnverwendung wird in der Folge umgesetzt und gebucht. Auf den Dividenden ist die Verrechnungssteuer von 35% zu berücksichtigen. Aktiengesellschaft Seite 33 Anmerkung: Die Zahlung der Verrechnungssteuer an die Steuerbehörde erfolgt erst später (siehe). Buchungen: ③ / Gesetzliche Gewinnreserve ❷ / Freiwillige Gewinnreserven ❸ / Dividenden ❹ / Geschuldete VST ❺ / Tantiemen ❻ 100% 35% Zahlung der Nettodividende an die Aktionäre und der Tantieme an den VR Buchungen: ③ Gewinnvortrag Gewinnvortrag Gewinnvortrag Dividenden Gewinnvortrag Dividenden Tantiemen / Flüssige Mittel (Kasse, Bank oder Post) / Flüssige Mittel (Kasse, Bank oder Post) 65% Zahlung der Verrechnungssteuer durch die AG an die Steuerbehörde Buchung: Geschuldete VST / Flüssige Mittel (Kasse, Bank oder Post) 35% ❶ Das Konto Gewinnvortrag • ist ein Passivkonto und gehört zum Eigenkapital, • weist nach der Wiedereröffnung den Bilanzgewinn aus (nicht verteilte frühere Gewinnbestandteile plus Jahresgewinn). Nach der Verbuchung der Gewinnverwendung weist es die nicht verteilten Gewinnbestandteile aus (siehe auch Beispiel Seite 34 f.). ❷ Das Konto Gesetzliche Gewinnreserve • ist ein Passivkonto und gehört zum Eigenkapital, • weist die gemäss OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziff. 3, obligatorisch vorzunehmenden Gewinnreserven aus, • enthält zurückbehaltene Gewinne (deshalb Gewinnreserve), die eine Innen- und Selbstfinanzierung darstellen. 1 Weil bei einer AG nur das Gesellschaftsvermögen haftet, verlangt der Gesetzgeber in OR 671 , hauptsächlich zum Schutz der Gläubiger, dass ein Teil des Jahresgewinns nicht ausgeschüttet wird und damit Sicherheit (mehr Eigenkapital) und Liquidität (mehr flüssige Mittel) gestärkt werden. Gesetzliche Gewinnreserven sind in folgendem Mindestumfang zu bilden: OR Art. 671 Allgemeine gesetzliche Reserven 2 1 5 Prozent des Jahresgewinnes sind der allgemeinen Reserve zuzuweisen, bis diese 20 Prozent des einbezahlten Aktienkapitals erreicht.① 2 3 Dieser Reserve sind, auch nachdem sie die gesetzliche Höhe erreicht hat, zuzuweisen: … 3. 10 Prozent der Beträge, die nach Bezahlung einer Dividende von 5 Prozent als Gewinnanteil ausgerichtet werden.② Die allgemeine Reserve darf, soweit sie die Hälfte des Aktienkapitals nicht übersteigt, nur zur Deckung von Verlusten oder für Massnahmen verwendet werden, die geeignet sind, in Zeiten schlechten Geschäftsganges das Unternehmen durchzuhalten, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu mildern. ① ② Die Reservezuweisung gemäss OR 671, Absatz 1, wird 1. Reservezuweisung genannt. Grundsätzlich sind bei der 1. Reservezuweisung 5% vom Jahresgewinn der gesetzlichen Gewinnreserve zuzuweisen, bis die allgemeinen gesetzlichen Reserven (bestehend aus der gesetzlichen Gewinnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve) 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht haben. Die Reservezuweisung gemäss OR 671, Absatz 2, Ziffer 3, wird 2. Reservezuweisung genannt. Reservepflichtig im Umfang von 10% sind Dividendenbestandteile an Aktionäre (und Partizipationsscheininhaber), die 5% des Nennwerts überschreiten, alle an Genussscheininhaber zugesprochenen Dividenden sowie Tantiemen. Nicht darunter fallen hingegen z. B. Zuweisungen an statutarische oder freie Reserven und Wohlfahrtsfonds. In der Praxis wird auf die 2. Reservezuweisung verzichtet, wenn die gesetzlichen Reserven 50% des Aktienkapitals überschritten haben (vgl. Absatz 3). Die Gesetzliche Gewinnreserve darf nur in den in OR 671, Abs. 3, bezeichneten Fällen, insbesondere zwecks Beseitigung eines Verlusts, vermindert bzw. aufgelöst werden. 1 Im Gegensatz dazu enthält das Konto Gesetzliche Kapitalreserve u. a. das Agio aus Kapitalerhöhungen und stellt eine Aussen- und Beteiligungsfinanzierung dar (siehe Kapitel 13.3.2). Die Unterscheidung zwischen Kapitalreserven und Gewinnreserven ist insbesondere für die Berechnung von Kennzahlen wichtig (siehe Kap. 20). 2 Die allgemeinen gesetzlichen Reserven gemäss OR 671 bestehen aus folgenden Komponenten: - Gesetzliche Gewinnreserve (OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziffer 3: enthält die gemäss Gesetz obligatorisch zurückzubehaltenden Gewinnbestandteile) - Gesetzliche Kapitalreserve (OR 671, Abs. 2, Ziff. 1): Enthält das Agio aus Aktienkapitalerhöhungen (siehe Seite 30 f.) Seite 34 Aktiengesellschaft ❸ Das Konto Freiwillige Gewinnreserven • ist ein Passivkonto und gehört zum Eigenkapital, • weist freiwillig zugewiesene Reserven aus. Diese können gemäss OR 672 auf Grund statutarischer Bestimmungen (statutarische Reserven) oder durch Beschluss der Generalversammlung gebildet werden. Oft sind sie zweckgebunden (z. B. Dividendenausgleichsreserven, die in Zeiten tieferer Gewinne aufgelöst werden können, um konstante Dividenden auszuschütten). • enthält zurückbehaltene Gewinne, die eine Innen- und Selbstfinanzierung darstellen, • kann nur mit Beschluss der Generalversammlung vermindert werden (z. B. zwecks Verlustdeckung). ❹ Das Konto Dividenden • weist den durch die Generalversammlung (GV) beschlossenen Gewinnanteil der Aktionäre, der Inhaber von Partizipationsscheinen und Genussscheininhaber aus, der zur Ausschüttung vorgesehen ist, • gehört zum kurzfristigen Fremdkapital, weil es eine Verbindlichkeit der Aktiengesellschaft gegenüber anderen Rechtssubjekten, nämlich den Gesellschaftern (z. B. Aktionäre), darstellt. Zu beachtende gesetzliche Vorschriften für die Berechnung und Zuweisung von Dividenden: OR 660: Werden Dividenden ausgeschüttet, hat jeder Aktionär Anrecht auf einen verhältnismässigen Anteil. OR 661: Die Dividende ist auf dem einbezahlten Aktienkapital zu berechnen, sofern die Statuten nichts anderes festlegen. OR 674: Dividenden dürfen erst festgesetzt werden, nachdem die Zuweisung an die gesetzliche und freiwilligen Gewinnreserven erfolgt ist. Dividenden werden entweder in Prozenten des Aktienkapitals bzw. in Prozenten des Nennwerts einer Aktie oder als Betrag je Aktie (z. B. CHF je Aktie) angegeben. ❺ Nur die Nettodividende (65% der Bruttodividende) wird an die Aktionäre ausgeschüttet, 35% der Bruttodividende schuldet die Aktiengesellschaft der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die Verrechnungssteuer (VST) wird also vom ausschüttenden Unternehmen geschuldet und im Konto Geschuldete VST erfasst, das zum kurzfristigen Fremdkapital gehört. 1 ❻ Das Konto Tantiemen • weist den durch die GV beschlossenen Gewinnanteil der Verwaltungsräte (VR) aus, • ist ein Passivkonto und gehört zum kurzfristigen Fremdkapital. Zu beachtende gesetzliche Vorschrift: OR 677: Tantiemen sind nur zulässig, wenn die notwendige gesetzliche Gewinnreserve zugewiesen worden ist und die Aktionäre mindestens 5% Dividende oder einen in den Statuten festgesetzten höheren Ansatz erhalten. In der Praxis werden kaum Tantiemen ausgeschüttet, da es steuerlich vorteilhafter ist, dem Verwaltungsrat Honorare zu gewähren, die als Aufwand den Gewinn und damit die Steuern des Unternehmens reduzieren. Tantiemen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig. B E I S P I E L Gewinnverwendung einer AG (Kurzzahlen) Bilanz V O R Gewinnverbuchung per 31.12.20-4 Umlaufvermögen Liquide Mittel Forderungen Vorräte 10 30 40 Anlagevermögen Sachanlagen 226 Fremdkapital Verb aus LL Dividenden Tantiemen Darlehen Eigenkapital Aktienkapital Gesetzliche GewRes Freiwillige GewRes Gewinnvortrag Gewinn 306 1 Bilanz N A C H Gewinnverbuchung per 31.12.20-4 15 0 0 45 200 15 6 1 Umlaufvermögen Liquide Mittel Forderungen Vorräte 10 30 40 Anlagevermögen Sachanlagen 226 Fremdkapital Verb aus LL Dividenden Tantiemen Darlehen Eigenkapital Aktienkapital Gesetzliche GewRes Freiwillige GewRes Gewinnvortrag 15 0 0 45 200 15 6 25 24 306 306 306 Versteuert der Aktionär die Bruttodividende, kann er die VST geltend machen. Es handelt es sich bei der VST aus seiner Sicht um ein Guthaben, das in seiner Buchhaltung im Konto Guthaben VST erfasst wird (Kontengruppe Forderungen). Aktiengesellschaft Seite 35 Aufgaben 1. Übertrag des Gewinns auf das Konto Gewinnvortrag Ende 20-4 und Erstellen der Bilanz nach Gewinnverbuchung per 31.12.20-4 (siehe rechte Bilanz Seite 34 unten). Wiedereröffnung der Konten. 2. Gewinnverwendungsplan erstellen und gemäss Beschluss der GV im Mai 20-5 verbuchen - Gesetzliche Gewinnreserve: gesetzliches Minimum gemäss OR 671 - Freiwillige Gewinnreserven: 3 - Dividende: so viele ganze Prozente wie möglich - Tantieme: 2 3. Die Nettodividende und die Tantieme werden im Juni 20-5 per Bank überwiesen. 4. Die geschuldete Verrechnungssteuer wird ebenfalls im Juni 20-5 per Post bezahlt. Lösung (siehe auch Gewinnverwendungsplan unten) Buchung Nr. Dividenden Eröffnung 1. Gewinn Gesetzliche GewinnRes Tantiemen 0 0 Freiwillige GewinnRes 15 Gewinnvortrag 6 1 / Gewinnvortrag 24 0 0 Salden Wiedereröffnung 0 0 0 0 2. Gewinnvortrag Gewinnvortrag Gewinnvortrag Dividenden Gewinnvortrag / / / / / Ges GewinnRes Freiw GewinnRes Dividenden Geschuldete VST Tantieme 3. Dividenden Tantiemen / Bank / Bank 4. Geschuldete VST / Post 5.6 0 15 15 0 15 6 6 15 0 16 Salden 3 16 2 10.4 25 25 6 2 5.6 6 25 25 2 3 16 2 2 16 0 2 2 17 17 17 9 9 9 2 25 25 Gewinnverwendungsplan + = – – = – = – – = – – = Jahresgewinn Gewinnvortrag Bilanzgewinn 5% gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven 24.0 1.0 25.0 -1.2 -3.0 20.8 -10.0 10.8 5% Grunddividende Tantieme 10% gesetzliche Gewinnreserve -2.0 -0.2 3% Zusatzdividende ❸ 10% gesetzliche Gewinnreserve Neuer Gewinnvortrag -6.0 -0.6 -2.2 8.6 -6.6 2.0 1. Reservezuweisung ❶: 5% vom Jahresgewinn Gemäss Aufgabenstellung Berechnet vom einbezahlten AK von 200 Gemäss Aufgabenstellung 2. Reservezuweisung ❷: 10% von 2.0 Berechnet vom einbezahlten AK von 200 2. Reservezuweisung ❷: 10% von 6.0 Nicht verteilter Bilanzgewinn Gemäss OR 671, Absatz 1 (1. Reservezuweisung zwingend, da Allgemeine gesetzliche Reserve [hier ausschliesslich die Gesetzliche Gewinnreserve] < 20% des einbezahlten AK) ❷ Gemäss OR 671, Absatz 2, Ziffer 3 ❸ Berechnung der Zusatzdividende-Prozente: 1% Dividende 2.0 10% gesetzliche Reserven von 2 0.2 Notwendiger Gewinn für 1% Zusatzdividende 2.2 Restgewinn / notwendiger Gewinn für 1% = Zusatzdividende-Prozente, d. h. 8.6 / 2.2 = 3.91%, gerundet 3% ❶ Formel für die Berechnung der Zusatzdividende: Zusatzdividende = 8.6 x 100 Restgewinn x 100 = = 3.91%, gerundet 3% Einbezahltes AK x 1.1 200 x 1.1 Die Bilanz nach Gewinnverwendung wird meistens nicht erstellt, da die GV i. d. R. erst einige Monate nach dem Bilanzstichtag über die Gewinnverwendung entscheidet. Seite 36 Aktiengesellschaft Checkliste für die Erstellung eines Gewinnverwendungsplans 1. Stellen Sie sich vor dem Lösen von Aufgaben die folgenden Fragen: ① Ist ein Verlustvortrag vorhanden? Wenn ja: Der Verlustvortrag kann vor der 1. Reservezuweisung vom Jahresgewinn subtrahiert werden. Die Berechnungsbasis für die 1. Reservezuweisung ist somit in diesem Fall der Bilanz- und nicht der Jahresgewinn. ② Ist das Aktienkapital voll einbezahlt worden? Wenn nein: - Bei der 1. Reservezuweisung berücksichtigen (siehe Punkt ③) - Dividenden nur vom einbezahlten Aktienkapital berechnen ③ Umfassen die allgemeinen gesetzlichen Reserven bereits 20% des einbezahlten Aktienkapitals? Wenn ja: Die Reservezuweisung von 5% vom Jahresgewinn gemäss OR 671, Abs. 1, muss nicht vorgenommen werden. ④ Wird eine Tantieme zugewiesen? Wenn ja: Tantiemen dürfen dem Verwaltungsrat erst zugewiesen werden, wenn die Gesetzliche Gewinnreserve im vorgeschriebenen Umfang vorgenommen und die Grunddividende von 5% ausgerichtet worden ist (OR 677). ⑤ Werden mehr als 5% Dividenden an die Aktionäre oder Partizipanten zugewiesen? Wenn ja: 2. Reservezuweisung vornehmen. Von den über 5% hinausgehenden Dividenden müssen 10% der gesetzlichen Gewinnreserve zugewiesen werden (vgl. OR 671, Absatz 2, Ziffer 3). Dasselbe gilt für Dividenden, die an Genussscheininhaber ausgeschüttet werden. 2. Nutzen Sie für den Gewinnverwendungsplan das folgende Grundschema: Gewinnverwendungsplan Buchung Die Nummern ① bis ⑤ entsprechen den obigen Fragen. ① ② ③ ④ ⑤ ③ ⑤ ❶ ❷ ❸ ❹ ❺ + = – – = – – – = – – = Jahresgewinn Gewinnvortrag (bzw. – Verlustvortrag) Bilanzgewinn 5% Gesetzliche GewinnRes vom Gewinn ❷ Freiwillige Gewinnreserven Rest Grunddividende 5% vom einbezahlten AK Tantieme 10% Gesetzliche GewinnRes der Tantieme ❺ Rest … % Zusatzdividende (Superdividende) 10% Gesetzliche GewinnRes der ZusatzDiv ❺ Neuer Gewinnvortrag (Gewinn / GeVo) ❶ GeVo / Gesetzliche Gewinnreserve ❸ GeVo / Freiwillige Gewinnreserven GeVo / Dividenden; Dividenden / Gesch VST ❹ GeVo / Tantiemen GeVo / Gesetzliche Gewinnreserve ❸ GeVo / Dividenden; Dividenden / Gesch VST ❹ GeVo / Gesetzliche Gewinnreserve ❸ Diese Buchung erfolgt bereits Ende Geschäftsjahr bzw. nach Wiedereröffnung der Konten. Diese 1. Reservezuweisung muss nicht vorgenommen werden, wenn die allgemeinen gesetzlichen Reserven (Summe aus der gesetzlichen Gewinnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve) 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht haben (OR 671, Absatz 1). Ist ein Verlustvortrag vorhanden, wird die 1. Reservezuweisung von 5% vom Bilanzgewinn (um den Verlustvortrag verminderter Jahresgewinn) und nicht vom Jahresgewinn berechnet. Die gesetzliche Gewinnreserve wird mit einer Buchung zugewiesen. Grunddividende und Zusatzdividende werden mit einer Buchung zugewiesen. Hier handelt es sich um die 2. Reservezuweisung (OR 671, Absatz 2, Ziffer 3). Das Grundschema kann z. B. um die Zuweisung einer Dividende für Partizipations- oder Genussscheininhaber erweitert werden. Aktiengesellschaft Seite 37 Wichtige Konten der Aktiengesellschaft im Überblick Bilanz Umlaufvermögen … Kurzfristiges Fremdkapital … Dividenden ❷ Tantiemen ❸ … Anlagevermögen … Eigenkapital Aktienkapital ❹ Gesetzliche Kapitalreserve ❺ Gesetzliche Gewinnreserve ❻ Nicht einbezahltes Aktienkapital ❶ Freiwillige Gewinnreserven ❼ Gewinnvortrag ❽ ❶ Ansprüche der AG gegenüber den Aktionären, wenn Namenaktien bei der Gründung (oder bei Aktienkapitalerhöhungen) nicht voll liberiert worden sind ❷ Den Aktionären, Partizipationsscheininhabern und Genussscheininhabern durch die GV zugesprochene Gewinnanteile, die das Unternehmen zu 65% den Gesellschaftern ausschüttet. 35% Verrechnungssteuer werden der Eidgenössischen Steuerverwaltung überwiesen. ❸ Dem Verwaltungsrat durch die GV zugesprochene Gewinnbestandteile, die nicht verrechnungssteuerpflichtig sind ❹ Enthält die Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien, unabhängig vom Umfang der Liberierung ❺ Enthält gemäss OR 671, Abs. 2, Ziff. 1, u. a. das Agio (Aufgeld), d. h. die Differenz zwischen dem Emissionserlös und dem Nennwert der bei einer Aktienkapitalerhöhung ausgegebenen Aktien; stellt eine Aussen- und Beteiligungsfinanzierung dar ❻ Enthält die gemäss OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziff. 3, obligatorisch zuzuweisenden Gewinnbestandteile; stellt eine Innen- und Selbstfinanzierung dar ❼ Besteht aus den freiwillig zurückbehaltenen Gewinnbestandteilen, die entweder statutarisch festgelegt sind oder durch die Generalversammlung beschlossen werden; stellen eine Innen- und Selbstfinanzierung dar ❽ Enthält vor der Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (= nicht verteilte Gewinnbestandteile der Vorjahre und den aktuellen Jahresgewinn) und nach der Gewinnverwendung die nicht verteilten Gewinnbestandteile; ist eigentlich ein Bestandteil der Gewinnreserven, wird aber in der Praxis meistens separat ausgewiesen; stellt wie die Gewinnreserven eine Innen- und Selbstfinanzierung dar Aufgaben 17 bis 25, Seite 48 ff. Seite 38 13.5 Aktiengesellschaft Verlustverbuchung bei der AG unter Berücksichtigung des OR Verlust bedeutet, dass das Vermögen eines Unternehmens (im Beispiel rechts: 60) das Kapital (70) nicht mehr zu decken vermag. Mittels Verbuchung des Verlusts soll dieser Eigenkapitalverlust (10) auch buchtechnisch umgesetzt werden, so dass zu Beginn der neuen Rechnungsperiode mit einer bereinigten und ausgeglichenen Bilanz fortgefahren werden kann. Bilanz Vermögen 60 Verlust 10 Fremdkapital 30 Eigenkapital 40 Die Verlustbehandlung zeichnet sich üblicherweise durch folgenden, chronologisch gegliederten Verlauf aus: ① Abschluss der (Jahres-)Rechnung und Übertrag des Verlusts Abschluss von Bilanz und Erfolgsrechnung und Übertragung («Deponieren») des Verlusts auf das Konto Verlustvortrag, das mit dem Konto Gewinnvortrag identisch ist (bei einem Sollüberschuss handelt es sich um einen Verlustvortrag, bei einem Habenüberschuss um einen Gewinnvortrag) 1. Das Konto Verlustvortrag weist bis zum Entscheid der Generalversammlung über die Deckung des Verlusts den Bilanzverlust aus. Buchung: Verlustvortrag (VeVo) ② / Verlust Vorschlag zur Verlustbehandlung und Generalversammlung Die Generalversammlung beschliesst innert sechs Monaten seit dem Bilanzstichtag über die Behandlung des Verlusts. Verbuchung von Verlusten 1. Verluste werden zuerst mit dem Gewinnvortrag verrechnet (geschieht automatisch mit der Buchung bei ①) Ist der Verlust grösser als der Gewinnvortrag (oder ist kein Gewinnvortrag vorhanden), gibt es für die Behandlung des Restverlusts (bzw. des Verlust) zwei Möglichkeiten: Der Restverlust (bzw. Verlust) kann in der folgenden Reihenfolge freiwillig im gewünschten Umfang verrechnet werden: 2. Freiwillige Gewinnreserven Freiw GewinnRes / VeVo 3. Gesetzliche Gewinnreserve Gesetzl GewinnRes / VeVo 4. Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzl KapitalRes / VeVo Auf eine Verrechnung des verbleibenden Verlusts kann verzichtet werden. Nicht verrechnete Verluste erscheinen im Konto Verlustvortrag in der Bilanz als Abzugsposten in der Kontenhauptgruppe Eigenkapital. Die Höhe des Eigenkapitals eines Unternehmens ist unabhängig von Art und Umfang der Verlustverbuchung. Eine Verrechnung des Verlusts mit dem Aktienkapital (Herabsetzung des Aktienkapitals) ist nur unter Berücksichtigung von Gläubigerschutzmassnahmen und von weiteren gesetzlichen Vorschriften möglich und wird in diesem Lehrmittel nicht thematisiert. 1 Aus Gründen der Vereinfachung wird das Konto GeVo, VeVo oft nur Gewinnvortrag oder Verlustvortrag genannt. Aktiengesellschaft Seite 39 B E I S P I E L Verlustverbuchung einer AG (Kurzzahlen) Bilanz V O R Verlustverbuchung per 31.12.20-4 Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Aktienkapital Gesetzl KapitalRes Gesetzl GewinnRes Freiw GewinnRes GeVo (+), VeVo (-) Gewinn (+), Verlust (-) Bilanz N A C H Verlustverbuchung per 31.12.20-4 … Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Aktienkapital Gesetzl KapitalRes Gesetzl GewinnRes Freiw GewinnRes GeVo (+), VeVo (-) 200 15 12 4 1 -19 … … … 200 15 12 4 -18 … … 1. Vortrag des Verlustvortrags Ende 20-4 und Erstellen der Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4 (siehe rechte Bilanz oben). 2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Der Verlust ist gemäss GV vom 14.03.20-5 soweit als möglich mit den Reserven zu verrechnen. Der Rest ist vorzutragen. Buchung Nr. Gesetzliche KapitalRes Eröffnung 1. Verlustvortrag 15 Freiwillige GewinnRes 12 GeVo, VeVo 4 / Verlust 15 Wiedereröffnung 12 15 12 15 4 12 / Verlustvortrag Gesetzl KapitalRes / Verlustvortrag Salden 4 12 / Verlustvortrag Gesetzl GewinnRes 1 19 15 Salden 2. Freiw GewinnRes Gesetzliche GewinnRes 18 4 19 4 18 4 4 12 12 2 2 13 15 19 0 15 12 0 12 4 0 4 18 18 Bilanz nach Verlustdeckung per 31.12.20-4 ❶ ❶ Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Aktienkapital Gesetzl KapRes Gesetzl GewRes Freiw GewRes GeVo, VeVo Die Bilanz nach Verlustdeckung wird i. d. R. nicht erstellt. … 200 13 0 0 0 213 … … 3. Nennen Sie die Buchungen und erstellen Sie die Bilanz nach Verlustdeckung per 31.12.20-4, falls nur die freiwilligen Gewinnreserven mit dem Verlust verrechnet und der restliche Verlust vorgetragen würde? Buchungen Verlustvortrag / Verlust 19 Freiwillige GewinnRes / Verlustvortrag 4 Verluste müssen nicht mit der gesetzlichen Gewinnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve verrechnet werden. Der verbleibende Verlust wird vorgetragen (Konto Verlustvortrag). Das Eigenkapital beträgt unverändert 213 (wie bei 2 und bei der Bilanz nach Verlustverbuchung). Bilanz nach Verlustdeckung per 31.12.20-4 ❶ Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Aktienkapital Gesetzl KapRes Gesetzl GewRes Freiw GewRes GeVo, VeVo … … 200 15 12 0 -14 213 … Aufgaben 26 und 27, Seite 58 f. Seite 40 13.6 Aktiengesellschaft Anzeigepflichten des Verwaltungsrats Das Aktienrecht nimmt den Verwaltungsrat (VR) insofern in die Pflicht, als er die finanzielle Situation des Unternehmens beobachten und bei Fehlentwicklungen reagieren muss. Eventuell hat er die Generalversammlung einzuberufen oder das Gericht zu benachrichtigen (Anzeigepflichten). 13.6.1 Anzeigepflichten bei Unterbilanzen Der Gesetzgeber verpflichtet den VR u. a. bei folgenden Arten von Unterbilanzen, d. h. Bilanzen mit einem Verlust bzw. Verlustvortrag, aktiv zu werden: 1. Kapitalverlust gemäss OR 725, Abs. 1 Ein Kapitalverlust liegt vor, wenn gemäss der letzten Jahresbilanz gilt: Aktiven (Vermögen) – Fremdkapital < 50% der Summe aus AK und ges Res 1 Im Beispiel: 85 – 60 < 50% von (30 + 20 + 15)? Ja, Kapitalverlust vorhanden Bilanz Vermögen Verlustvortrag 85 45 Fremdkapital 60 Aktienkapital 30 Ges KapRes 20 Ges GewRes Freiw GewRes 15 5 Ein Kapitalverlust bedeutet also, dass die Hälfte der Summe aus AK, gesetzlicher Kapitalreserve und gesetzlicher Gewinnreserve nicht mehr durch (Rein-)Vermögen (Vermögen abzüglich Fremdkapital) gedeckt ist. Der Gesetzgeber verlangt in diesem Fall, dass der VR unverzüglich eine Generalversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen, also Massnahmen, die zur Gesundung des Unternehmens führen können, beantragen muss. 2. Überschuldung gemäss OR 725, Abs. 2 Eine Überschuldung liegt vor, wenn gemäss den Bilanzen 2 gilt: Aktiven (Vermögen) – Fremdkapital < 0 3 Im Beispiel: 30 – 50 < 0? Ja, Überschuldung vorhanden Bilanz Vermögen 30 Verlustvortrag 90 Fremdkapital 50 Aktienkapital 30 Ges KapRes 20 Ges GewRes Freiw GewRes 15 5 Besteht eine Überschuldung, ist das Fremdkapital nicht mehr mit Vermögen gedeckt. D. h., das Vermögen reicht nicht mehr aus, um das Fremdkapital "zurückzuzahlen". Hier zieht der Gesetzgeber zwecks Schutz der Gläubiger die "Notbremse": Besteht eine Überschuldung, muss der VR gemäss OR 725, Abs. 2, das Gericht benachrichtigen 4, das anschliessend den Konkurs über die Aktiengesellschaft eröffnet 5. 1 Hier: Gesetzliche Kapitalreserve und Gesetzliche Gewinnreserve Sofern "begründete Besorgnis" besteht, dass eine Überschuldung vorhanden ist, muss der VR Zwischenbilanzen erstellen, und zwar eine zu Veräusserungswerten (Verkaufswerten) und eine zu Fortführungswerten (gemäss handelsrechtlichen Vorschriften; siehe Kapitel 16 Bewertung). 3 Eine Überschuldung liegt vor, wenn gilt (alternativ): Verlustvortrag (inkl. aktueller Verlust) > Eigenkapital 4 Die Benachrichtigung des Gerichts muss erfolgen, wenn sowohl die Bilanz zu Veräusserungs- als auch diejenige zu Fortführungswerten eine Überschuldung zeigen und Gesellschaftsgläubiger nicht im Ausmass der Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten (OR 725, Absatz 2). 5 Falls Aussicht auf Sanierung besteht, kann das Gericht den Konkurs gemäss OR 725a auf Antrag des VR aufschieben. 2 Aktiengesellschaft Seite 41 B E I S P I E L Kapitalverlust und Überschuldung Besteht in den folgenden Fällen eine Unterbilanz in Form eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung? (Bei der Position Gesetzliche Reserve handelt es sich um die gesetzliche Kapital- und Gewinnreserve.) Vermögen Bilanz Fremdkapital Vermögen Bilanz Fremdkapital Aktienkapital Aktienkapital Vermögen Verlustvortrag Bilanz Fremdkapital Aktienkapital Verlustvortrag Gesetzl Reserve Gesetzl Reserve Gesetzl Reserve Verlustvortrag Kapitalverlust (OR 725, Abs. 1) Vermögen – FK < 50% von (AK + Ges Res) Weder Kapitalverlust noch Überschuldung Überschuldung (OR 725, Abs. 2) Vermögen – Fremdkapital < 0 Rechtsfolge: GV einberufen und Sanierungsmassnahmen vorschlagen Rechtsfolge: Keine Rechtsfolge: Zwischenbilanzen erstellen und evtl. Gericht benachrichtigen 13.6.2 Sanierungsmassnahmen Die im Kapitel 13.6.1 aufgeführten Situationen können dazu führen, dass eine Sanierung notwendig wird. Darunter versteht man Massnahmen, die dazu dienen, die existenzgefährdenden Schwächen eines Unternehmens zu beheben und die Ertragskraft wieder herzustellen. Insbesondere zur Verfügung stehen • personelle Massnahmen (z. B. Änderung des Personalumfangs und der Personalstruktur) • operative Massnahmen (z. B. Neugestaltung des Leistungsprogramms, Rationalisierung der Produktion und des Absatzes, Reorganisation des Rechnungswesens) • finanzwirtschaftliche Massnahmen (z. B. Kapitalschnitt, d. h. Herabsetzung des Nennwerts der Aktien ohne Entschädigung für die Aktionäre, Forderungsverzicht der Gläubiger, Aktienkapitalerhöhung) Kurzfristig steht oft ein finanzwirtschaftliches Massnahmenpaket im Vordergrund, das zur sofortigen Beseitigung einer Unterbilanz in Form eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung führen soll. Mittel- und langfristig erfordern nachhaltige Sanierungen i. d. R. auch personelle und operative Massnahmen. B E I S P I E L Finanzwirtschaftliche Massnahmen bei der Sanierung eines Grossunternehmens Mitteilung aus einer Schweizer Tageszeitung (Unternehmensname geändert): Die angeschlagene Buntmetallherstellerin Helveticmetal muss die Bilanz sanieren. Einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung leisten die Kreditgeber, die auf Forderungen im Umfang von über CHF 200 Mio. verzichten. Zudem soll gemäss Sanierungsplan der Nennwert der Aktien von CHF 100 auf CHF 9 gesenkt werden (Kapitalschnitt). Danach werden maximal 5,6 Mio. Aktien zum Preis von CHF 9 je Titel (total CHF 50,4 Mio.) ausgegeben, die bar liberiert werden. CHF 23 Mio. sollen die bisherigen Aktionäre beisteuern. Der Rest soll durch die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital aufgebracht werden. Seite 42 Aktiengesellschaft MERKE • Bei der Verlustverbuchung muss die folgende Reihenfolge eingehalten werden: Reihenfolge der Verrechnung Buchung 1. Gewinnvortrag Gewinnvortrag, Verlustvortrag / Verlust 2. Freiwillige Gewinnreserven Freiwillige Gewinnreserven / Verlustvortrag 3. Gesetzliche Gewinnreserve Gesetzliche Gewinnreserve / Verlustvortrag 4. Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Kapitalreserve / Verlustvortrag ❶ ❷ ❶ freiwillig ❷ Sofern ein Gewinnvortrag vorhanden ist, wird dieser mit dem Verlust verrechnet. Freiwillige Gewinnreserven, Gesetzliche Gewinnreserve und Gesetzliche Kapitalreserve dürfen, müssen aber nicht, mit dem Verlust verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden als Verlustvortag in die neue Jahresrechnung vorgetragen und als Abzugsposten in der Kontenhauptgruppe Eigenkapital aufgeführt. Die Höhe des Eigenkapitals ist deshalb unabhängig von der Art der Verlustverbuchung. • U. a. bei einem Kapitalverlust und bei einer Überschuldung des Unternehmens muss der Verwaltungsrat gemäss OR 725 f. aktiv werden. • Ein Kapitalverlust liegt vor, wenn gilt: Aktiven (Vermögen) – Fremdkapital < 50% der Summe aus AK und gesetzlichen Reserven Rechtsfolge: Der VR muss unverzüglich eine Generalversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen beantragen. • Eine Überschuldung liegt vor, wenn gilt: Aktiven (Vermögen) – Fremdkapital < 0 Rechtsfolge: Zwischenbilanzen müssen erstellt werden (eine zu Veräusserungswerten, eine zu Fortführungswerten). Sofern beide eine Überschuldung zeigen, muss das Gericht benachrichtigt werden. • Häufigste finanzwirtschaftliche Sanierungsmassnahmen sind: Kapitalschnitt, d. h. Herabsetzung des Nennwerts der Aktien ohne Entschädigung für die Aktionäre, Forderungsverzicht der Gläubiger und Aktienkapitalerhöhungen (vorzugsweise mit Barliberierung, weil auch bei Kapitalverlust und Überschuldung oft ein Liquiditätsproblem vorhanden ist). Aufgaben 28 bis 30, Seite 60 ff. Aktiengesellschaft 13.7 Seite 43 Zusammenfassung Gründung einer AG Gründungsarten Gründungsbuchungen Zeichnung Liberierung Gezeichnet wird immer der gesamte Nennwert aller ausgegeben Aktien. Vollliberierung AK voll einbezahlt Buchungen Bargründung Aktionäre / Aktienkapital Bank, Post / Aktionäre Bank / Aktionäre Nicht einbez AK / Aktionäre Buchungen Sacheinlagegründung Aktionäre / Aktienkapital z. B. Fz / Aktionäre und Bank, Post / Aktionäre z. B. Fz / Aktionäre und Bank, Post / Aktionäre Nicht einbez AK / Aktionäre Teilliberierung AK nicht voll einbezahlt; ist nur bei Namenaktien möglich Aktienkapitalerhöhung Im Rahmen einer Aktienkapitalerhöhung erfolgt die Ausgabe einer Aktie i. d. R. zu einem Emissionspreis (Ausgabepreis), der über dem Nennwert liegt. Die Differenz heisst Agio. Agio je Aktie = Emissionspreis (Ausgabepreis) je Aktie – Nennwert je Aktie Buchungen bei Aktienkapitalerhöhung bei Agio Zeichnung Nennwert: Agio: Liberierung Aktionäre / Aktienkapital Aktionäre / Gesetzliche KapitalRes Bareinlage: Sacheinlage: Bank, Post / Aktionäre z. B. Immobilien / Aktionäre Gewinnverwendung bei der AG unter Berücksichtigung des OR Jahresgewinn + Gewinnvortrag (bzw. – VerlustVo) = Bilanzgewinn – 5% Gesetzliche Gewinnreserve – Evtl. freiwillige Gewinnreserven OR 671, Abs. 1 5% vom Jahresgewinn (bei Vorliegen eines Verlustvortrags 5% vom Bilanzgewinn) OR 671, Abs. 1 Obligatorisch, bis die gesetzlichen Reserven 20% des einbezahlten AK erreicht haben OR 672 Z. B. statutarische Reserven = Rest – 5% Grunddividende – Tantieme – 10% Gesetzliche GewinnRes Werden vom einbezahlten AK berechnet OR 661 OR 677 OR 671, Abs. 2, Ziff. 3 = Rest – … % Zusatzdividende (SuperDiv) OR 661 – 10% Gesetzliche GewinnRes = Neuer Gewinnvortrag Berechnung des (maximalen) Prozentsatzes: Restgewinn x 100 OR 671, Abs. 2, Ziff. 3 Einbezahltes AK x 1.1 Entspricht dem Stand des Kontos Gewinnvortrag nach der Verbuchung der Gewinnverwendung Seite 44 13.8 Aktiengesellschaft Kontrollfragen mit Antworten Fragen Antworten 1. Welchen Wert weist das Konto Aktienkapital nach Verbuchung der Zeichnung bei Vollliberierung und bei Teilliberierung aus? In beiden Fällen weist das Konto Aktienkapital den gesamten Nennwert aller ausgegebenen Aktien aus. 2. In welchem Fall muss mehr als ein Konto Aktienkapital geführt bzw. ausgewiesen werden? Eine Aufgliederung ist erforderlich, falls unterschiedliche Aktienkategorien (z. B. Namen- und Inhaberaktien) vorliegen. 3. Wie lautet die Buchung für die Gründungskosten einer AG? Ausserordentlicher Aufwand / z. B. Verb aus LL oder Bank 4. Wann kommt bei der Buchung das Konto Gesetzliche Kapitalreserve zum Einsatz? - Bei der Verbuchung des Agios bei Aktienkapitalerhöhungen 5. - Evtl. bei Deckung eines Verlustvortrags (nach Ausschöpfung von GeVo, freiwilligen und gesetzlichen Gewinnreserven) Xotox AG: Erhöhung Aktienkapital von CHF 4 Mio. (8'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert) um CHF 1 Mio. (2'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert; Ausgabepreis CHF 750) auf CHF 5 Mio. a) Wie viel betragen Emissionserlös und Agio für die Aktienkapitalerhöhung? a) Emissionserlös CHF 1.5 Mio. (= 2'000 Aktien zu CHF 750), Agio CHF 0.5 Mio. (= 2'000 Aktien zu CHF 250) b) Wie lauten die Buchungen für die Aktienkapitalerhöhung bei der Zeichnung? b) Aktionäre / Aktienkapital 1'000'000 (Nennwert) Aktionäre / Gesetzliche KapitalRes 500'000 (Agio) Der buchführungspflichtige Aktionär Jack Julen verfügt über 480 Aktien und macht nun in vollem Umfang von seinem Bezugsrecht Gebrauch. 6. c) Wie viele neue Aktien zeichnet er, über wie viele verfügt er neu insgesamt und wie viel beträgt der Kaufpreis ohne Spesen? c) Zeichnung 120 Aktien, total neu 600 Aktien; Kaufpreis 120 Aktien zu CHF 750 = CHF 90'000 d) Wie bucht er später die 8% Dividende (Bankgutschrift einschl. VST-Guthaben)? d) Ba / WsEr 15'600; Guthaben VST / WsEr 8'400 Angaben aus der Bilanz der Sitis SA: - Aktienkapital CHF 800'000 (voll einbezahlt) - Ges GewRes CHF 155'000 - Jahresgewinn CHF 120'000 - Gewinnvortrag CHF 6'000 Gewinnverwendungsplan Angaben zur Gewinnverwendung: - Gesetzl Res: Minimum gemäss OR 671 - Dividenden: so viele ganze % wie möglich Wie viel betragen: - Gesetzliche Gewinnreserven in CHF? - Dividende in % und in CHF? - Neuer Gewinnvortrag (Endbestand)? Wie lauten die Buchungen für die gesetzliche Gewinnreserve, die Dividende (beide über das Konto GeVo), die Geschuldete VST samt Überweisungen per Bank? + = – = – = – – = Jahresgewinn Gewinnvortrag Bilanzgewinn Gesetzl GewRes (Rest zu 160'000) Rest Grunddividende 5% Rest Zusatzdividende 9% -72'000 10% Gesetzliche GewinnRes -7'200 Neuer Gewinnvortrag Gewinnvortrag Gewinnvortrag Dividenden Dividenden Gesch VST 120'000 6'000 126'000 -5'000 121'000 -40'000 81'000 -79'200 1'800 / Gesetzliche Gewinnreserve 12'200 / Dividenden 112'000 / Geschuldete VST 39'200 / Bank 72'800 / Bank 39'200 Aktiengesellschaft 13.9 Aufgabe Seite 45 Aufgaben 11 Rechtliche Grundlagen für die Buchung von Gründungen bei AG Füllen Sie mit Hilfe des Obligationenrechts die Lücken im folgenden Text aus. Bei Zeichnung der Aktien verpflichten sich die Aktionäre, den vereinbarten Betrag auf einem Sperrkonto bei einer (OR 633) zu hinterlegen. Diese Einzahlung nennt man Bar . Erst nach Eintrag der AG im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) kann die AG über den Betrag verfügen. Der Betrag kann auch ganz oder teilweise mittels Sachgütern (z. B. Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Patente), so genannten , liberiert werden (OR 634). Um Missbräuche zu verhindern, ist aber in solchen Fällen ein vertrag (OR 634), ein bericht (OR 635) und eine durch einen zugelassenen Revisor auszustellende (OR 635a) notwendig. Zudem müssen bei diesen so genannten Sacheinlagegründungen in den Statuten , der Name des Einlegers sowie die Gegenleistung der Gesellschaft (Anzahl ausgegebene Aktien) aufgeführt werden (OR 628). Statt des Kontos Eigenkapital (wie beim Einzelunternehmen) wird bei der AG das Konto geführt. Es weist den Gesamtnennwert aller ausgegebenen Aktien aus. Der Mindestnennwert je Aktie beträgt gemäss Gesetz Rappen (OR 622). Das Grundkapital der AG (= Aktienkapital) muss mindestens CHF müssen mindestens (OR 632). Der Nennwert der betragen (OR 621). Grundsätzlich % des Nennwerts jeder aktie einbezahlt (liberiert) sein aktien hingegen muss immer zu (OR 683). Der liberierte Gesamtbetrag muss total mindestens CHF % liberiert werden betragen (OR 632). Liegen unterschiedliche Beteiligungskategorien (z. B. Inhaberaktien und Namenaktien) vor, müssen diese in der Bilanz Aufgabe 12 ausgewiesen werden (OR 959a, Abs. 2, Ziff. 3, lit. a). Bargründung mit Vollliberierung Die Gründer der Kohlmann AG zeichnen 400 Inhaberaktien zu CHF 1'000 Nennwert und liberieren bar auf das Sperrkonto bei der Spar- und Leihkasse Bern. Verbuchen Sie die Zeichnung und die Liberierung der Aktien und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Verwenden Sie das Konto Aktionäre. Zeichnung der Aktien: Liberierung der Aktien: Gründungsbilanz Aktienkapital Seite 46 Aufgabe Aktiengesellschaft 13 Bargründung mit Teilliberierung Die Gründer der Compix AG zeichnen 5'000 Namenaktien zu CHF 100 Nennwert und 1'000 Inhaberaktien zu CHF 100 Nennwert. Die Liberierung, die auf das Sperrkonto bei der Postfinance erfolgt (Barliberierung), wird auf das gesetzliche Minimum beschränkt. Verbuchen Sie die Zeichnung, die Liberierung der Aktien (der nicht einbezahlte Teil ist auf das gemäss Gesetz erforderliche Konto zu buchen) und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Verwenden Sie das Konto Aktionäre. Zeichnung der Aktien: Liberierung der Aktien: Gründungsbilanz Aktienkapital (Namen) Aktienkapital (Inhaber) Aufgabe 14 Sacheinlagegründung mit Teilliberierung Die Aktionäre Bigler, Ekström, Chevalier und Kovaljev gründen die Beck AG. Sie zeichnen dabei total 10'000 Namenaktien zu CHF 10 Nennwert und 10'000 Inhaberaktien zu CHF 50 Nennwert. Die Liberierung erfolgt nur im Umfang des gesetzlichen Minimums, davon CHF 40'000 mittels einer Sacheinlage (Fahrzeug). Rest Barliberierung bei der Raiffeisenbank. Verbuchen Sie die Zeichnung, die Liberierung der Aktien (der nicht einbezahlte Teil ist auf das gemäss Gesetz erforderliche Konto zu buchen) und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Verwenden Sie das Konto Aktionäre. Zeichnung der Aktien: Liberierung der Aktien: Gründungsbilanz Nach drei Jahren fordert der VR von den Aktionären den Restbetrag ein, der bar liberiert wird. Buchung: Aktiengesellschaft Aufgabe 15 Seite 47 Aktienkapitalerhöhung mit Agio Zwecks Finanzierung einer Betriebserweiterung erhöht die Padrutt AG das bisherige Aktienkapital von CHF 2'500'000 (25'000 Namenaktien zu CHF 100 Nennwert) um CHF 1'000'000 (10'000 Namenaktien zu CHF 100 Nennwert). Der Emissionspreis einer neuen Aktie wird auf CHF 180 festgelegt und voll liberiert. Die Liberierung erfolgt mit Einbringung eines Lagergebäudes, dessen Wert CHF 410'000 beträgt und einer Barliberierung auf ein Postfinance-Konto. Verbuchen Sie die Zeichnung und die Liberierung der Aktien. Beantworten Sie die Frage. Verwenden Sie das Konto Aktionäre. Zeichnung der Aktien: Liberierung der Aktien: Welche Auswirkungen hat die oben verbuchte Aktienkapitalerhöhung auf die Liquidität (gemessen am Liquiditätsgrad 2 = Flüssige Mittel, kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs und Forderungen in % des kurzfristigen Fremdkapitals) und die Sicherheit (gemessen am Eigenfinanzierungsgrad = Eigenkapital in % des Gesamtkapitals)? Kreuzen Sie das Zutreffende an. Liquidität (Liquiditätsgrad 2) Sicherheit (Eigenfinanzierungsgrad) Aufgabe 16 Zunahme Abnahme Keine Veränderung Aktienkapitalerhöhung mit Agio Die Zenhäusern AG erhöht das bisherige Aktienkapital von CHF 600'000 (60'000 Namenaktien zu CHF 10 Nennwert) um CHF 400'000 (40'000 Namenaktien zu CHF 10 Nennwert) und gibt die neuen Aktien mit einem Agio von 110% aus. Der Emissionspreis der neuen Aktien wird voll liberiert und von den Aktionären auf ein Bankkonto (UBS) überwiesen. Verbuchen Sie die Zeichnung und die Liberierung der Aktien. Beantworten Sie die Frage. Verwenden Sie das Konto Aktionäre. Zeichnung der Aktien: Liberierung der Aktien: Wie viele Aktien kann Aktionär Wilhelm Berger, der bisher über 420 Aktien der Zenhäusern AG verfügt, auf Grund des Bezugsrechts aus der Aktienkapitalerhöhung zeichnen? Über wie viele Aktien verfügt Aktionär Wilhelm Berger, wenn er das Bezugsrecht im maximalen Umfang ausübt und wie viel muss er gesamthaft für die neuen Aktien zahlen? Seite 48 Aktiengesellschaft Aufgabe 17 Gewinnverwendung einer AG Bilanz der Kormann AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF): Bilanz vor Gewinnverbuchung Flüssige Mittel 40'000 Verb aus LL Bilanz nach Gewinnverbuchung 60'000 Flüssige Mittel 40'000 Verb aus LL (siehe 1) 60'000 Forderungen 100'000 Dividenden Forderungen 100'000 Dividenden Vorräte 200'000 Darlehen 149'000 Vorräte 200'000 Darlehen 149'000 Aktienkapital 300'000 Finanzanlagen Aktienkapital 300'000 Finanzanlagen Sachanlagen 50'000 250'000 Ges GewinnRes 0 50'000 Gewinnvortrag Gewinn 50'000 Sachanlagen 250'000 1'000 50'000 Gewinnvortrag 80'000 640'000 Ges GewinnRes 0 Gewinn 640'000 640'000 640'000 1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass dieses den Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung. Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671 - Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich Jahresgewinn + Gewinnvortrag = Bilanzgewinn – % gesetzliche GewinnRes von CHF = % Grunddividende von CHF = – % Dividende von CHF = – % gesetzliche GewinnRes von CHF = = Rest – = Rest = Neuer Gewinnvortrag 3. Verbuchen Sie im unten stehenden Schema die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im April 20-5 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst unter 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Eröffnung 3. / / / 4. / / Betrag Gewinnvortrag Aktiengesellschaft Aufgabe 18 Seite 49 Gewinnverwendung einer AG Die Gremlik AG weist per 31.12.20-4 folgende Bilanzzahlen aus: Vor Gewinnverbuchung Bilanz per 31.12.20-4 Nach Gewinnverbuchung Flüssige Mittel 16'500 16'500 Verbindlichkeiten aus LL Forderungen 75'000 75'000 Dividenden Warenbestand 275'000 275'000 Aktienkapital Sachanlagen 551'500 551'500 Nach Gewinnverbuchung 60'000 60'000 0 0 700'000 700'000 Gesetzliche Kapitalreserve 10'000 10'000 Gesetzliche Gewinnreserve 50'000 50'000 Gewinnvortrag 3'000 Gewinn 20-4 918'000 Vor Gewinnverbuchung 95'000 918'000 918'000 918'000 1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Jahresgewinn 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass dieses den Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung (siehe oben). Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671 - Freiwillige Gewinnreserven: CHF 10'000 - Dividenden: So viele ganze Prozente wie möglich Jahresgewinn + Gewinnvortrag = Bilanzgewinn – % gesetzliche GewinnRes von CHF = – Freiwillige Gewinnreserven = Rest – % Grunddividende von CHF = – % Dividende von CHF = – % gesetzliche GewinnRes von CHF = = Rest = Neuer Gewinnvortrag 3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im Juni 20-5 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst unter 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Betrag Gewinnvortrag Eröffnung 3. 4. / / / / / / 5. Wie hoch wäre die minimale 1. Zuweisung in die Gesetzl GewinnRes, wenn anstatt eines Gewinnvortrags von CHF 3'000 ein Verlustvortrag von CHF 20'000 vorläge (Jahresgewinn 20-4 CHF 95'000)? Seite 50 Aktiengesellschaft Aufgabe 19 Gewinnverwendung einer AG Auszug aus der Bilanz der Lauper AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF): Aktienkapital (80% liberiert) Gesetzliche Gewinnreserve Gewinnvortrag Gewinn 20-4 800'000 100'000 2'800 130'000 (1'600 Aktien zu CHF 500 Nennwert) (Gesetzliche Kapitalreserve 0) 1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag. Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671 - Tantiemen: CHF 10'000 - Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich Jahresgewinn + Gewinnvortrag = Bilanzgewinn – % gesetzliche GewinnRes von CHF = – % Grunddividende von CHF = – Tantieme – % gesetzliche GewinnRes von CHF = – % Dividende von CHF = – % gesetzliche GewinnRes = = Rest = Neuer Gewinnvortrag 3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im April 20-5 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst unter 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Nettodividende, Verrechnungssteuer und Tantieme werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Betrag Gewinnvortrag Eröffnung 3. 4. / / / / / / / 5. Welche Auswirkungen hätte es auf die Liquidität (gemessen am Liquiditätsgrad 2 = Flüssige Mittel, kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs und Forderungen in % des kurzfristigen Fremdkapitals) und die Sicherheit (gemessen am Eigenfinanzierungsgrad = Eigenkapital in % des Gesamtkapitals), falls an Stelle der Tantieme von CHF 10'000 eine Zuweisung an die freiwilligen Gewinnreserven in gleichem Umfang vorgenommen würde (Zutreffendes ankreuzen)? Liquidität (Liquiditätsgrad 2) Sicherheit (Eigenfinanzierungsgrad) Zunahme Abnahme Keine Veränderung Aktiengesellschaft Aufgabe 20 Seite 51 Gewinnverwendung einer AG a) Welche der folgenden Aussagen zur gesetzlichen Gewinnreserve gemäss OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziff. 3, sind richtig (R), welche falsch (F)? Kreuzen Sie Zutreffendes an. 1. 2. 3. 4. Gesetzliche Gewinnreserven stehen dem Unternehmen immer in Form von liquiden Mitteln zur Verfügung. Das Bilden von gesetzlichen Gewinnreserven vermindert den Gewinn des Unternehmens. Werden gesetzliche Gewinnreserven gebildet, vermindert sich der ausschüttbare Teil des Gewinns. OR 671 bezweckt u. a., dass ein Teil des Gewinns im Unternehmen belassen werden muss und damit Gesellschaftsvermögen erhalten bleibt, das der Haftung gegenüber den Gläubigern dienen kann. R F b) Entscheiden Sie mit Hilfe des OR, welche Aussagen zur Gesetzlichen Kapitalreserve (Ges KapRes), zur Gesetzlichen Gewinnreserve (Ges GewRes) bzw. zu den Freiwilligen Gewinnreserven (Freiw GewRes) zutreffen. Zutreffendes ist anzukreuzen. Aussagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Entstehen im Zusammenhang mit der Gewinnverwendung Bestehen u. a. aus dem Agio aus Aktienkapitalerhöhung Können für die Verlustdeckung verwendet werden Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung. Der Gesetzgeber gibt abschliessend an, wofür sie aufgelöst werden dürfen. Stellen eine Aussen- und Beteiligungsfinanzierung dar Stellen eine Innen- und Selbstfinanzierung dar Ges KapRes Ges GewRes Freiw GewRes c) Entscheiden Sie mit Hilfe von OR 671, Abs. 1, für die folgenden Fälle 1 bis 6, wie viele CHF die Kultus AG (keine Holding) mindestens als 1. Reservezuweisung der gesetzlichen Gewinnreserve zuweisen muss. - Jahresgewinn 20-5: 4'000 - Aktienkapital 31.12.20-5: 30'000, zu 60% einbezahlt Reserven 31.12.20-5 vor Gewinnverwendung (Zahlen in CHF 1'000) 1. Gesetzl GewRes 1'400; Freiw GewRes 0 2. Gesetzl GewRes 1'400; Freiw GewRes 4'000 3. Gesetzl GewRes 3'650; Freiw GewRes 0 4. Gesetzl GewRes 600; Gesetzl KapRes 3'100 5. Gesetzl GewRes 3'550 6. Gesetzl GewRes 0; Verlustvortrag 1'000 Mindestzuweisung in Ges Gewinnreserve (Zahlen in CHF 1'000) Seite 52 Aufgabe Aktiengesellschaft 21 Gewinnverwendung einer AG Auszug aus der Bilanz der Cashplus AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF): Aktienkapital Gesetzliche Gewinnreserve Gewinnvortrag Gewinn 20-4 900'000 (9'000 Namenaktien zu CHF 100 Nennwert; 60% liberiert) 110'000 (Gesetzliche Kapitalreserve 0) 5'000 140'000 1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag. Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Reserve: Minimum gemäss OR 671 - Tantiemen: CHF 8'000 - Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich 3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan im März 20-5 zugestimmt hat. Die VST ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Nettodividende, Verrechnungssteuer und Tantieme werden per Post überwiesen. Nr. Buchungssatz Betrag Gewinnvortrag Eröffnung 3. 4. / / / / / / / 5. Der buchführungspflichtige Aktionär Habegger ist Eigentümer von 300 Aktien der Cashplus AG. Nennen Sie aus seiner Sicht die Buchungen für die Dividende (Bankgutschrift) und die Verrechnungssteuer. Buchungen: Aktiengesellschaft Aufgabe 22 Seite 53 Gewinnverwendung einer AG Die Mikros AG weist 20-5 einen Gewinn von CHF 360'000 aus. Das Aktienkapital beträgt CHF 1'500'000 und ist voll einbezahlt. Es bestehen keine gesetzlichen Gewinn- und Kapitalreserven. Der Verlustvortrag beträgt CHF 170'000. 1. Verbuchen Sie per Ende 20-5 den Gewinn des Jahres 20-5 auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag. Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan: - Verlustvortrag der Vorjahre: soll beseitigt werden - Gesetzliche Reserve: Minimum gemäss OR 671 - Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich 3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im Mai 20-5 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag. 4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Eröffnung 3. 4. / / / / / / / Betrag GeVo, VeVo Seite 54 Aufgabe Aktiengesellschaft 23 Gewinnverwendung einer AG Auszug aus der Bilanz der Monning AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF): Aktienkapital (voll liberiert) Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Gewinnreserve Statutarische Reserven (freiwillige Gewinnreserven) Gewinnvortrag Gewinn 20-4 750'000 75'000 73'000 120'000 3'700 100'000 1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag. Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671 - Zuweisung in die statutarischen Reserven: CHF 13'000 - Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich 3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im April 20-5 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die VST ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Eröffnung 3. 4. / / / / / / / Betrag Gewinnvortrag Aktiengesellschaft Aufgabe 24 Seite 55 Gewinnverwendung einer AG Auszug aus der Bilanz der Conzett AG per 31.12.20-4 (Zahlen in CHF): Aktienkapital (70% liberiert) Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven (Dividendenausgleichsreserve) Gewinnvortrag Gewinn 20-4 1'000'000 120'000 (gesetzliche KapitalRes 0) 224'000 1'900 20'000 1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag. Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671 - Dividenden: Den Aktionären sollen wie in der Vergangenheit 25% Dividende ausgeschüttet werden. Falls der Gewinn nicht ausreicht, sind Dividendenausgleichsreserven im minimal notwendigen Umfang aufzulösen. Der neue Gewinnvortrag beträgt nach der Gewinnverwendung Null. Jahresgewinn + Gewinnvortrag = Bilanzgewinn – % gesetzliche GewinnRes von CHF = Freiwillige Gewinnreserven (Dividendenausgleichsreserve) – % Grunddividende von CHF = – % Dividende von CHF = – % gesetzliche GewinnRes = = Rest = Neuer Gewinnvortrag 3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung im April 20-5 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die VST ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Die Nettodividende und die Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Betrag Gewinnvortrag Eröffnung 3. 4. / / / / / / 5. Nennen Sie je einen Grund, der aus Sicht der Conzett AG für bzw. gegen eine Auflösung der Dividendenausgleichsreserve spricht. Seite 56 Aufgabe Aktiengesellschaft 25 Gewinnverwendung einer AG Die Bilanz vor Gewinnverwendung der Handelsfirma Globe AG weist per 31.12.20-4 die folgenden Zahlen aus: Bilanz per 31.12.20-4 Vor Gewinnverbuchung Flüssige Mittel Forderungen Aktive RA Warenbestand Nach Gewinnverbuchung 7'500 7'500 85'000 85'000 Verbindlichkeiten aus LL Dividenden 11'500 11'500 Passive RA 280'000 280'000 Hypotheken Sachanlagen 781'000 781'000 Aktienkapital ❶ Nicht einbezahltes Aktienkapital 200'000 200'000 Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven ❶ 1'000 Aktien mit Nennwert CHF 1'000 1'365'000 1'365'000 Vor Gewinnverbuchung Nach Gewinnverbuchung 65'400 65'400 0 0 6'700 6'700 200'000 200'000 1'000'000 1'000'000 0 0 0 0 GewinnVo (+), VerlustVo (–) -25'000 Gewinn 20-4 117'900 1'365'000 1'365'000 1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Gewinn des Jahres 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung. Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen übersichtlichen Gewinnverwendungsplan: - Verlustvortrag der Vorjahre: soll beseitigt werden - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR 671 - Freiwillige Gewinnreserven: CHF 20'000 - Tantiemen: CHF 15'000 - Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich Aktiengesellschaft Seite 57 3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Generalversammlung dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan im Februar 20-5 zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen werden aber erst bei 4. verbucht. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag. 4. Die Nettodividende, die Verrechnungssteuer und die Tantieme werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Betrag Gewinnvortrag Eröffnung 3. / / / / / / / / 4. 5. Wäre eine Gewinnverwendung gemäss folgendem Plan rechtlich zulässig? Kreuzen Sie das Zutreffende an und begründen Sie die Antwort. Jahresgewinn Verlustvortrag Neuer Gewinnvortrag Ja 117'900 – 25'000 92'900 Nein 6. Nennen Sie aus Sicht der Globe AG zwei betriebswirtschaftliche Vorteile, falls der Gewinnverwendungsplan gemäss 5 (an Stelle desjenigen gemäss 2) umgesetzt werden könnte. 7. Der buchführungspflichtige Aktionär Fischer ist Eigentümer von 10 Aktien der Globe AG. Nennen Sie aus seiner Sicht die Buchungen für die Dividende (Bankgutschrift) und die Verrechnungssteuer. Buchungen: Seite 58 Aufgabe Aktiengesellschaft 26 Verlustverbuchung Die Maximus AG erzielt im Jahr 20-4 einen Verlust von 48 (alle Beträge in CHF 1'000). 1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4. Buchung: Bilanz vor Verlustverbuchung Bilanz nach Verlustverbuchung Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Aktienkapital Gesetzl GewinnRes Freiw GewinnRes GeVo (+), VeVo (-) Gewinn (+), Verlust (-) … … Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Aktienkapital Gesetzl GewinnRes Freiw GewinnRes GeVo (+), VeVo (-) 300 21 17 4 -48 … … … 300 21 17 … 2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 31.01.20-5 ist der Verlust soweit als möglich mit den Gewinnreserven zu verrechnen. Die Konten sind abzuschliessen. Buchung Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven Gewinnvortrag, Verlustvortrag Eröffnung / / Salden 3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen. Bilanz nach Verlustdeckung Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital … Aktienkapital Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-) … … Höhe des Eigenkapitals: 4. Berechnen Sie das Eigenkapital der Maximus AG, wenn der Verlustvortrag nur mit den Freiwilligen Gewinnreserven verrechnet worden wäre und der restliche Verlust vorgetragen würde. Legen Sie zudem fest, wie sich der Eigenfinanzierungsgrad und damit die Sicherheit gegenüber der bei 2 verbuchten Variante ändert. Das Eigenkapital wäre Der Eigenfinanzierungsgrad wäre höher höher tiefer tiefer unverändert unverändert Aktiengesellschaft Aufgabe 27 Seite 59 Verlustverbuchung Die Spühler AG erzielt im Jahr 20-4 einen Verlust von 52 (alle Beträge in Kurzzahlen). 1. Verbuchen Sie per Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4. Buchung: Bilanz vor Verlustverbuchung Bilanz nach Verlustverbuchung Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Aktienkapital Gesetzl KapitalRes Gesetzl GewinnRes Freiw GewinnRes GeVo (+), VeVo (-) Gewinn (+), Verlust (-) … … Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Aktienkapital Gesetzl KapitalRes Gesetzl GewinnRes Freiw GewinnRes GeVo (+), VeVo (-) 250 25 18 17 3 -52 … … … 250 25 18 17 … 2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 18.02.20-5 ist der Verlust so weit als möglich mit den Reserven zu verrechnen. Die Konten sind abzuschliessen. Buchung Gesetzliche KapitalRes Gesetzliche GewinnRes Freiwillige GewinnRes GeVo, VeVo Eröffnung / / / Salden 3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen. Bilanz nach Verlustdeckung Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital … Aktienkapital Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-) … … Höhe des Eigenkapitals: 4. Wie hoch wären der in die Bilanz vorzutragende Verlustvortrag und das Eigenkapital der Spühler AG, wenn nur die freiwilligen Gewinnreserven mit dem Verlust verrechnet worden wären? (Rest auf die neue Jahresrechnung vortragen) Seite 60 Aufgabe Aktiengesellschaft 28 Kapitalverlust und Überschuldung Bestimmen Sie, ob es sich bei den folgenden, vereinfachten Bilanzen verschiedener Unternehmen (Beträge in Kurzzahlen) um einen Kapitalverlust gemäss OR 725, Abs. 1, eine Überschuldung gemäss OR 725, Abs. 2, (unter der Annahme, dass die Bilanz zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten dasselbe Resultat zeigen) handelt oder ob keiner der beiden Tatbestände erfüllt ist (Zutreffendes ankreuzen). 1. 2. Bilanz Aktiven 850 Fremdkapital 600 Aktienkapital 400 GeVo (+), VeVo (-) Aktiven GeVo (+), VeVo (-) 850 950 Fremdkapital 700 Aktienkapital GeVo (+), VeVo (-) 950 800 800 Fremdkapital 700 Aktienkapital 800 Gesetzl GewRes GeVo (+), VeVo (-) 600 800 Kapitalverlust Überschuldung Weder Kapitalverlust noch Überschuldung 5. 700 6. Fremdkapital 500 Aktienkapital 200 Fremdkapital 800 Aktienkapital 250 60 Gesetzl GewRes 40 Gesetzl GewRes 40 GeVo (+), VeVo (-) -100 750 700 Fremdkapital 400 Aktienkapital 300 -400 750 Kapitalverlust Überschuldung Weder Kapitalverlust noch Überschuldung 8. Bilanz Bilanz Aktiven 620 Fremdkapital 400 Aktienkapital 300 Gesetzl KapRes 50 Gesetzl KapRes 75 Gesetzl GewRes 80 Gesetzl GewRes 80 Freiw GewRes 30 Freiw GewRes GeVo (+), VeVo (-) 620 750 Gesetzl KapRes Kapitalverlust Überschuldung Weder Kapitalverlust noch Überschuldung 620 Bilanz Aktiven 60 700 Aktiven 800 Gesetzl KapRes GeVo (+), VeVo (-) 7. 200 -900 Kapitalverlust Überschuldung Weder Kapitalverlust noch Überschuldung Bilanz Aktiven 600 -350 Bilanz Aktiven -900 600 700 Kapitalverlust Überschuldung Weder Kapitalverlust noch Überschuldung 4. Bilanz 600 Fremdkapital Aktienkapital Kapitalverlust Überschuldung Weder Kapitalverlust noch Überschuldung Aktiven 950 -150 850 3. Bilanz -240 620 Kapitalverlust Überschuldung Weder Kapitalverlust noch Überschuldung GeVo (+), VeVo (-) 620 5 -240 620 Kapitalverlust Überschuldung Weder Kapitalverlust noch Überschuldung Aktiengesellschaft Aufgabe 29 Seite 61 Sanierungsmassnahmen Die Querilox AG weist einen hohen Verlustvortrag aus. Zudem ist die Liquiditätssituation angespannt und die Eigenfinanzierung ungenügend. Nachfolgend finden Sie verschiedene vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Massnahmen, die zur Sanierung des Unternehmens führen sollen. Beurteilen Sie für jede Massnahme einzeln (d. h. unabhängig von den anderen), wie diese - den Verlustvortrag, - die Liquidität (gemessen am Liquiditätsgrad 2 = Flüssige Mittel, kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs und Forderungen in % des kurzfristigen Fremdkapitals), - die Eigenfinanzierung (gemessen am Eigenfinanzierungsgrad = Eigenkapital in % des Gesamtkapitals, wobei gilt: Eigenkapital = AK + Reserven – Verlustvortrag) unmittelbar beeinflusst. Die vorgegebenen Buchungen sollen Ihnen das Lösen dieser Aufgabe erleichtern. Dabei gilt: + = positiver Einfluss, z. B. Verlustvortrag wird kleiner, Liquidität wird grösser bzw. Eigenfinanzierung wird höher – = negativer Einfluss: z. B. Verlustvortrag wird grösser, Liquidität wird kleiner bzw. Eigenfinanzierung wird kleiner 0 = kein Einfluss, z. B. Verlustvortrag unverändert, Liquidität unverändert bzw. Eigenfinanzierung unverändert. Auswirkungen der Massnahme auf Massnahme 1. Durchführung einer Aktienkapitalerhöhung mit Agio und Barliberierung Aktionäre / AK Aktionäre / Gesetzliche Kapitalreserve Bank / Aktionäre 2. Forderungsverzicht der Bank (kurzfristiges Fremdkapital) Kurzfristiges Fremdkapital / Verlustvortrag 3. Kapitalschnitt (entschädigungslose Herabsetzung des Nennwerts der Aktien) Aktienkapital / Verlustvortrag 4. Umwandlung von langfristigem Fremdkapital in Aktienkapital (Fremdkapitalgeber erhalten Aktien) Langfristiges Fremdkapital / Aktienkapital evtl. Langfr Fremdkapital / Gesetzliche Kapitalreserve Verlustvortrag Liquidität Eigenfinanzierung Seite 62 Aktiengesellschaft Aufgabe 30 Kapitalverlust und Überschuldung Bilanz der Lemaire SA per 31.12.20-6 (Kurzzahlen): Bilanz per 31.12.20-6 Flüssige Mittel Forderungen 30 Kurzfristiges Fremdkapital 300 20 Langfristiges Fremdkapital 250 Vorräte 200 Aktienkapital 500 Anlagevermögen 350 Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-) 600 -450 600 a) Berechnen Sie, auf eine Dezimalstelle gerundet, 1. zur Überprüfung der Liquidität den Liquiditätsgrad 2 (Flüssige Mittel, kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs und Forderungen in % des kurzfristigen Fremdkapitals) und bestimmen Sie, ob der Richtwert von 100% erfüllt ist (Zutreffendes ankreuzen). Der Richtwert von 100% ist erfüllt. Der Richtwert von 100% ist nicht erfüllt. 2. zur Überprüfung der Sicherheit den Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital in % des Gesamtkapitals) und bestimmen Sie, ob der Zielwert von 40% erfüllt ist (Zutreffendes ankreuzen). Der Zielwert von 40% ist erfüllt. Der Zielwert von 40% ist nicht erfüllt. b) Bestimmen Sie, ob ein Kapitalverlust gemäss OR 725, Abs. 1, oder eine Überschuldung gemäss OR 725, Abs. 2, vorliegt (Zutreffendes ankreuzen) und welche Rechtsfolge dies hat. Es liegt ein Kapitalverlust vor. Es liegt eine Überschuldung vor. Rechtsfolge: c) Auf Vorschlag des Verwaltungsrats werden durch die Generalversammlung diverse finanzwirtschaftliche Sanierungsmassnahmen beschlossen und unmittelbar umgesetzt. Die Buchungen sind in der unten stehenden Tabelle teilweise bereits aufgeführt. Ergänzen Sie die Buchungen für die Durchführung der Aktienkapitalerhöhung (siehe 2) und erstellen Sie die Bilanz nach Sanierung, indem Sie die Massnahmen 1 bis 3 berücksichtigen. 1. Das Aktienkapital wird entschädigungslos von 500 um 420 auf 80 herabgesetzt, indem der Nennwert aller Aktien um 84% reduziert wird (Kapitalschnitt). Buchung: Aktienkapital / Verlustvortrag 420 Aktiengesellschaft Seite 63 2. Durchführung einer Aktienkapitalerhöhung von 250 mit Barliberierung auf ein Konto bei der Bank BEKB. Das Agio beträgt 20%. Verbuchen Sie je separat die Zeichnung und Liberierung und verwenden Sie das Konto Aktionäre. Buchungen: 3. Forderungsverzicht von Lieferanten (Verb aus LL) im Umfang von 30 Buchung: Kurzfristiges FK (Verb aus LL) / Verlustvortrag 30 Bilanz nach Sanierung per 31.12.20-6 Flüssige Mittel Kurzfristiges Fremdkapital Forderungen Langfristiges Fremdkapital Vorräte Aktienkapital Anlagevermögen Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-) d) Berechnen Sie anhand der Bilanz nach Sanierung per 31.12.20-6, auf eine Dezimalstelle gerundet, 1. den Liquiditätsgrad 2 (Flüssige Mittel, kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs und Forderungen in % des kurzfristigen Fremdkapitals) und bestimmen Sie, ob der Richtwert von 100% erfüllt ist (Zutreffendes ankreuzen). Der Richtwert von 100% ist erfüllt. Der Richtwert von 100% ist nicht erfüllt. 2. den Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital in % des Gesamtkapitals) und bestimmen Sie, ob der Zielwert von 40% erfüllt ist (Zutreffendes ankreuzen). Der Zielwert von 40% ist erfüllt. Der Zielwert von 40% ist nicht erfüllt. e) Ist die Sanierung, ausgehend von Ihren Berechnungen bei d) aus finanzwirtschaftlicher Sicht erfolgreich verlaufen (Zutreffendes ankreuzen)? Ja Nein Seite 64 Aktiengesellschaft
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