Radverkehr Audit Magdeburg

Schwerpunkt Verkehrswesen
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Follmann
Umsetzung der StVO 2013
für den Radverkehr
Anlass für ein
themenbezogenes Bestandsaudit
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Halle – Aufhebung Radwegebenutzungspflicht an
Magdeburger Straße beidseitig und Dölauer Straße
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Juli 2013: Schild wird
bald verschwinden
Magdeburger Straße/ Halberstädter Straße, (Foto: David Tucker,
04.06.2013), unter: www.adfc-sachsen-anhalt.de, Zugriff 02.05.15
Juli 2013: Schild bereits
ausgetauscht
Dölauer-Straße/ Fuchsbergstraße (Foto: David Tucker, 08.06.2013
unter: www.adfc-sachsen-anhalt.de, Zugriff 02.05.15
„Der ADFC Halle hat in einem Widerspruchsverfahren am 02. Juni 2013 die Aufhebung der
Radwegebenutzungspflicht an der Magdeburger Straße beidseitig und an der Dölauer
Straße erreicht. ...
Der ADFC weist darauf hin, dass er sich damit nicht für ein generelles Fahren auf der
Fahrbahn ausspricht. Eine „Radfahrer frei“ Beschilderung, wie in der Dölauer Straße, ist
trotzdem wünschenswert um dem subjektiven Sicherheitsgefühl vieler Radfahrer
entgegenzukommen. Radfahrer müssen dort dem Fußgänger Vorrang lassen. Baulich
erkennbare Radwege können weiterhin als sonstiger Radweg genutzt werden.“
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unter: www.adfc-sachsen-anhalt.de, Zugriff 02.05.15
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unter: www.adfc-sachsen-anhalt.de, Zugriff 02.05.15
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Übersicht wesentlicher Änderungen in der StVO
zum Radverkehr
Anpassung Bestimmungen Radwegebenutzungspflicht
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Gleichrangigkeit von baulichen Radwegen und
Radfahrstreifen
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der
Flüssigkeit des Verkehrs vor.
Erleichterungen für die Anlage verschiedener Radverkehrsführungen (z.B. Radfahrstreifen, Schutzstreifen,
Öffnung von Einbahnstraßen für gegengerichteten
Radverkehr, Einrichtung von Fahrradstraßen).
Radfahrer haben sich nach den allgemeinen
Fahrzeugsignalen oder – auf Radverkehrsführungen –
nach Radverkehrssignalen zu richten.
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Wahl der Radverkehrsführung nach ERA
1.
Schritt
Vorauswahl
Kriterien: Stärken und
Geschwindigkeiten des
Kfz-Verkehrs
2.
Schritt
Prüfung Realisierbarkeit auf Grundlage der weiteren
Einflusskriterien
Weitere Kriterien:
Flächenbedarf, Schwerverkehr, Knotenpunkte,
Parken, Längsneigung
3.
Schritt
Formalisierte
Prüfung im Anhang
der ERA
Punktbewertung
entsprechend der
Ausprägung der Kriterien
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Radverkehrsanlagen
Quelle: FGSV:
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA 2010)
Quelle:
Institut für Mobilität & Verkehr
Quelle: www.fr-online.de, Zugriff 24.02.14
Radfahrstreifen/
Radweg
Schutzstreifen
Radfahrstreifen/
Schutzstreifen/
Radweg
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Mischverkehr
auf Fahrbahn
Quelle: Dreieich, Straßenverkehrsbehörde 2015
Bild: www.duesseldorf-braucht-rad.de, Zugriff 16.11.2014
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Breite für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen
nach VwV-StVO 2009 (§2, Abs. 4)
Mindestwert [m]
nach VwV-StVO
Richtwert [m]
nach VwV-StVO
Einrichtungsverkehr
1,50
2,00
Zweirichtungsverkehr
2,00
2,40
Radfahrstreifen (mit Markierung 0,25 m)
1,50
1,85
Schutzstreifen (zzgl. 0,12 m Markierung)
gemeinsamer Fuß- und Radweg
1,25
1,60
innerorts
2,50
3,00 (Diskussion)
außerorts
Radverkehrsanlage an Engstellen
2,00
in der Länge (< 50m) mindestens
1,25
punktuell
1,00
Art der Radverkehrsanlage
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straßenbegleitender Radweg
Sicherheitstrennstreifen
0,50 (0,75)
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StVO und Radwegebenutzungspflicht
Radwege dürfen nur als benutzungspflichtig
ausgewiesen werden, wenn
dies aus Gründen der Verkehrssicherheit und
des Verkehrsablaufs zwingend erforderlich ist,
Mindestanforderungen eingehalten sind und
ausreichende Flächen für Fußgänger bestehen.
Bundesverwaltungsgericht 11/2010:
Fahrbahnbenutzung ist der Regelfall für den
Radverkehr.
Radwegebenutzungspflicht darf nur bei einer
das allgemeine Risiko erheblich übersteigenden
Gefahrenlage angeordnet werden.
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Benutzungspflicht –
erforderliche lichte Breiten
Angaben:
befestigte Verkehrsfläche
zzgl. Sicherheitsraum
(0,50 bzw. 0,75m)
VwV-StVO 2009 verlangt verstärkte Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs.
Zusätzlich zu den Breiten für den Radweg
müssen auch „ausreichende Flächen für den
Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen“.
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Radwege ohne Benutzungspflicht – Anforderungen
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Radwege ohne Benutzungspflicht sind keine „Radwege 2. Klasse“!
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eindeutige Führungen an Knotenpunkten und
verkehrsreichen Grundstückszufahrten
unerlaubtes Parken vermeiden
Berücksichtigung Fahrbahnnutzung bei LSA-Steuerung
Alrutz, D.: Radverkehrsplanung auf Grundlage von ERA 2010 und neuer StVO, 5. Detmolder Verkehrstag, Juni 2014
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Radwege ohne Benutzungspflicht – Kennzeichnung
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baulich angelegt oder durch Markierung (Piktogramme)
eindeutig erkennbar
Verdeutlichung Fahrbahnnutzung durch Piktogramme
Alrutz, D.: Radverkehrsplanung auf Grundlage von ERA 2010 und neuer StVO, 5. Detmolder Verkehrstag, Juni 2014
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Freigabe linker Radwege
(Radverkehr in Gegenrichtung, VwV-StVO 2009)
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb
geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren
verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht
angeordnet werden.
Auf baulich angelegten Radwegen kann nach
sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den
Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder
241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen
„Radverkehr frei“ (1022-10) angeordnet werden.
Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb
geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht
innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in
Betracht.
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Freigabe linker Radwege
(Radverkehr in Gegenrichtung, VwV-StVO 2009)
am Anfang und Ende einer solchen Anordnung sichere
Querungsmöglichkeit der Fahrbahn
Voraussetzungen für die Anordnung sind:
lichte Breite des Radweges einschließlich der
seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der
Regel 2,40 m bzw. mindestens 2,00 m
nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und
verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren
auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden
Radverkehr und dem Kraftfahrzeugverkehr besteht
ausreichend Sicht
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Freigabe linker Radwege
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besondere Sicherung an
Knotenpunkten und
verkehrsreichen
Grundstückszufahrten
sichere Überquerungsstellen
am Anfang und Ende
einer Zweirichtungsführung
Neu-Isenburg
Heusenstamm
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Radverkehr an Lichtsignalanlagen –
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), §37 (Absatz 2)
… „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den
Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind
auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen
für den Radverkehr zu beachten.
An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen
ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende
müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016
weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende
beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt
grenzt.“
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Radverkehrsanlagen ohne Benutzungspflicht
an Lichtsignalanlagen
Quelle: Signale für den Radverkehr
unter www.muenster.de, Zugriff: 16.02.2015
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Qualitäten und Standards
www.agfs-nrw.de,
Zugriff: 16.02.2015
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Quelle
www.muenster.de/,
Zugriff: 16.02.2015
www.ivm-rheinmain.de,
Zugriff: 16.02.2015
www.strassenbau.niedersachsen.de
Zugriff: 16.02.2015
www.hamburg.de/bwvi/plast
Zugriff: 16.02.2015
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Quelle:
www.bmvit.gv.at/service/,
Zugriff: 16.02.2015
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Schutzstreifen bei schmalen Fahrbahnen
Quelle: www.stadt-ratingen.de, Zugriff 16.11.14
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Schutzstreifen bei schmaler Kernfahrbahn bis 4,10m
Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen
in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW):
Gutachten zum Einsatz und zur Wirkung von einseitigen,
alternierenden und beidseitigen Schutzstreifen
auf schmalen Fahrbahnen innerorts, 2014
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Fahrradstraßen
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Seligenstadt,
Mauergasse
Langen,
Schillerstraße
Radfahren nebeneinander
erlaubt
zul. Geschwindigkeit 30 km/h
kaum bauliche Maßnahmen
erforderlich
Hauptachsen im Radverkehr
Diskussion erforderlich
Stoltzestraße
Bahnhofstraße
Offenbacher
Straße
Hugenottenallee
Karte: www.radroutenplaner.hessen.de,15.11.14
Kreisbereisung am 15.09.2014 i n Langen
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© PGV
© PGV
© Blase
© PGV
Modellvorhaben 2012-2014 (NRVP)
18 Strecken in 6 Bundesländern
Straßen mit bis zu 4.000 Kfz/Tag
einstreifige Kernfahrbahn
zul. Geschwindigkeit 70 km/h
© Krausse
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Radverkehrsführung im Zuge von Landstraßen –
Schutzstreifen außerorts
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Bestandsaudit bei Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen mit Fokus auf nichtmotorisierten Verkehr
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Radverkehr – StVO 2013
StVO 2013 – Regelungen
zum Radverkehr waren
dringend notwendig
Änderungen zum Radverkehr
schon in VwV-StVO 2009
Handlungsbedarf
eigentlich
schon seit
StVO 1997
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Neu-Isenburg,
Am Forsthaus Gravenbruch/ Nachtigallenstraße,
Bilder: Stadtrat Schmitt
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StVO 2013 – Radverkehr in Tempo 30-Zone
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Ausgangssituation
aktuelle Verfahren
StVO 2013 – Radverkehr in Tempo 30-Zone
vorher
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nachher
Lehrveranstaltung „Auditverfahren im
Verkehrswesen“ an der h_da, SS 2011
Gisse, C.; Scheuerlein, R.
Konflikt mit Ausweisung als Tempo-30-Zone
Mühlheim am Main,
Gerhart-Hauptmann-Straße
rechts-vor-links“ – Regelung schwer begreifbar
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Radverkehr im regionalen Straßennetz
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Lücken im
Radverkehrsnetz
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Querungsstellen
Seligenstadt, Zellhäuser Straße, Verlängerung Rilkestraße
Seligenstadt, Aschaffenburger Straße, Pfarrgasse
Seligenstadt, Zellhäuser Straße, Verbindung Südring
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Sanierung Knotenpunkt
Quelle:
Blumrich, Gaul, Köllner, Nötling, Schelk, Özsen, Sabock, Ballmann
Lehrveranstaltung Gestaltung Stadtstraßen im SS2014
Einkaufszentrum
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2. Verkehrskonzeption
Vélizystraße
L 3001
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Erhaltungsmaßnahmen
Quelle: Offenbach Post
vom 02. Januar 2015
Quelle: Offenbach Post vom 03. Oktober 2014
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Was die Straßen betrifft, handelt es
sich ausschließlich um Sanierungen
und Ausbaumaßnahmen, nicht um
Neubauten.
Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12. März 2012
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Veränderungen im Umfeld
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zusätzlicher Verkehr
Prognose
5.200 Fahrgäste/Tag
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Planungsgrundsätze zur Umsetzung
Netzwirksamkeit
Beseitigen von Gefahrenpunkten
Schließen kurzer Netzlücken
durchgängig sichere und leichte Befahrbarkeit
wichtiger Hauptverbindungen
Auswahl von Strecken mit Zeitvorteilen
vielbefahrene Strecken (neben Hauptverbindungen)
insbesondere bei schutzbedürftigen Radfahrenden
verschiedene Personengruppen (Alltag, Kinder und
Jugendliche, ältere Menschen, Freizeit)
Radverkehrskonzeption als System umsetzen
Priorisierung der Maßnahmen
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Umsetzung und Priorisierung
Laufende Maßnahmen
www.stadt-ratingen.de
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Kurzfristige Maßnahmen
(ab 2015)
Mittelfristige Maßnahmen
(ab 2016)
Quelle: www.fr-online.de, Zugriff 24.02.14
Langfristige Maßnahmen
(ab 2019)
Köln, Nahmobilität 2.0
Quelle: BASt, Forschung kompakt 20/14
Minikreisverkehre - Ableitung ihrer Einsatzbereiche und
Einsatzgrenzen
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