LEXPRESS Nr. 58

NUMMER 58 Mai 2015
Voser
R e c h t s a n wä lt e
LEX press
Notariat
Steuerrecht
Bau- und Planungsrecht
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Liebe Leserschaft
Rechtsanwalt Christian Munz
Unser Kanzleiteam Advokatur
hat die Zusatzausbildung
zum Fachanwalt SAV Bau- und
Immobilienrecht erfolgreich
abgeschlossen. Wir gratulieren
herzlich und wünschen ihm
bei der Tätigkeit in seinem
Spezialgebiet Bau- und
Planungsrecht weiterhin viel
Jasmine Heusser
Veronika Migliorato
Jeanette Schwendener
Manuela Niklaus
Erfolg und Befriedigung.
056 203 15 40
[email protected]
im Team seit 1989
056 203 10 39
[email protected]
im Team seit 2005
056 203 15 72
[email protected]
im Team seit 2008
056 203 10 22
[email protected]
im Team seit 2009
Nadine Frei
Melanie Klein
Sabrina Meier
Brigitte Fankhauser
056 203 15 47
[email protected]
im Team seit 2011
056 203 15 43
[email protected]
im Team seit 2013
056 203 15 45
[email protected]
im Team seit 2015
056 203 10 30
[email protected]
im Team seit 2012 Buchhalterin
Nachdem wir Ihnen im LEXPRESS Nr. 57 vom
steht unter der kompetenten Leitung unserer
Februar 2015 unsere Notariatsassistentinnen
langjährigen Mitarbeiterin Jasmine Heusser-
vorgestellt haben, möchten wir Sie in dieser
Portmann. Unsere Finanzen werden fachmän-
Ausgabe mit unseren Advokaturassistentinnen
nisch betreut von unserer Buchhalterin Brigitte
vertraut machen. Das gesamte Assistenzteam
Fankhauser.
Lästige Werbeanrufe
www.voser.ch
Das heimische Telefon klingelt nicht selten
sich jemand von einem Callcenter meldet, um
genau dann, wenn man sich gerade zum Abend-
einem eine günstigere Krankenkasse, ein besseres
essen hinsetzt oder es sich auf dem Sofa gemüt-
Mobile-Abo oder einen besonders erlesenen
lich macht. Entsprechend gross ist der Frust, wenn
Wein anzudrehen.
Voser
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Notariat
Steuerrecht
Bau- und Planungsrecht
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Dr. iur. Philip Funk
Rechtsanwalt, Notar,
eidg. dipl. Steuerexperte
Dr. iur. Peter Heer
Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Bau- und Immobilienrecht
lic. iur. Dieter Egloff
Rechtsanwalt ,
eidg. dipl. Steuerexperte
lic. iur. Patrick Bühlmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Arbeitsrecht
lic. iur. Antonia Stutz
Rechtsanwältin, Notarin
Dr. iur. Ivo Zellweger
Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Haftpflicht- und
Versicherungsrecht
Dr. iur. Markus Fiechter
Rechtsanwalt, LL. M.
lic. iur. Barbara Sramek
Rechtsanwältin,
eidg. dipl. Steuerexpertin
lic. iur. Lukas Breunig
Rechtsanwalt
lic. iur. Christian Munz
Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Bau- und Immobilienrecht
Zulässigkeit von Werbeanrufen
Eingabeformular, wo die «Werbesperre» aktiviert
Telefonische Kundenwerbung ist in der
werden kann; telefonisch kann der Sterneintrag
Schweiz seit dem 1. April 2012 nur noch in zwei
unter 0800 86 80 86 beim Kundendienst von
Fällen erlaubt:
local.ch beantragt werden).
1. Werbeanrufe sind zulässig, wenn die entsprechende Telefonnummer im Telefonverzeichnis
Ist die eigene Telefonnummer nicht verzeich-
ohne Sterneintrag eingetragen ist und auch
net, kann man diese neu eintragen lassen und
nicht in einer Telefonsperrliste steht.
dabei die «Werbesperre» aktivieren (der Ersteintrag
2. Werbeanrufe sind ausserdem erlaubt, wenn zu
einer Festnetznummer ist in der Regel kostenlos).
der angerufenen Person bereits eine Kunden-
Wer bewusst auf einen Eintrag im Telefonverzeich-
beziehung besteht. In diesem Fall darf der Kun-
nis verzichten will, kann als Alternative die Telefon-
de auch dann angerufen werden, wenn er über
nummer auf die Telefonsperrliste des Schweizer
einen Sterneintrag verfügt.
Dialogmarketing Verbands (SDV) setzen. Das entsprechende Online-Formular ist über die Internet-
In allen übrigen Fällen sind Werbeanrufe
Suchanfrage «SDV Telefonsperrliste» zu finden.
verboten. Das entsprechende Verbot ist im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Wer trotz Sterneintrag Werbeanrufe von
(UWG) zu finden (Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG). Wer
Unternehmen erhält, zu denen er keine Kunden-
vorsätzlich gegen das Verbot verstösst, kann auf
beziehung unterhält, kann das Gespräch mit drei
MLaw Andrea Schifferle
Rechtsanwältin, Notarin
Antrag mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
kurzen Sätzen beenden: «Ich habe einen Stern-
lic. iur. Michael Fretz
Rechtsanwalt
oder mit einer Geldbusse bestraft werden (Art. 23
eintrag. Sie machen sich deshalb mit Ihrem Anruf
Abs. 1 UWG).
strafbar. Ich verlange, dass Sie meine Daten aus
lic. iur. Joachim Huber
Rechtsanwalt
Seniorpartner:
Ihrem Verzeichnis löschen.»
Mögliche Schritte
Um sich bestmöglich vor lästigen Werbe-
Wer etwas mehr Zeit investieren möchte,
Dr. iur. Peter Voser
Fürsprecher, Notar
anrufen zu schützen, sollte die eigene Telefon-
kann sich vorher in aller Ruhe nach dem Namen
Dr. iur. Jan Kocher
Rechtsanwalt, Notar, LL. M.
nummer über einen Sterneintrag verfügen oder
des Anrufers und der Firma erkundigen. Damit
in einer Telefonsperrliste eingetragen sein.
gelangt man (neben der Telefonnummer) zu wei-
Rechtskonsulenten:
lic. iur. Rudolf Weber
Rechtsanwalt, Notar
Prof. Dr. iur. Thomas Pfisterer
Rechtsanwalt, LL. M.
Stadtturmstrasse 19
AZ Hochhaus
CH-5401 Baden
Telefon056 203 10 20
Telefax056 222 29 58
www.voser.ch
teren Angaben über den Anrufer, die mit Blick auf
Ob ein Sterneintrag vorliegt, lässt sich bei-
die Erhebung eines Strafantrages wichtig sind.
spielsweise über die Website tel.local.ch (ohne
www) prüfen. Ist die eigene Telefonnummer dort
Unerlaubte Werbeanrufe sollten dem Staats-
verzeichnet und wird vor der Telefonnummer ein
sekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeldet wer-
Stern (*) angezeigt, ist der Sterneintrag bereits
den. Das entsprechende Online-Meldeformular ist
aktiviert. Erscheint die Telefonnummer ohne
über die Internet-Suchanfrage «SECO Beschwerde
Stern, kann der Sterneintrag kostenlos beantragt
melden» zu finden. Das SECO bündelt die
werden (direkt beim Eintrag gelangt man über
Beschwerden und erhebt bei Bedarf Anzeige
den Link «Eintrag ändern» zum entsprechenden
gegen die fehlbaren Unternehmen.