rahmenplan - Amt West Rügen

GINGST
RAHMENPLAN
ENTWURF
GINGST
RAHMENPLAN
ENTWURF
PLANVERFASSER:
Architekten & Planer Rostock GmbH
Rosa-Luxemburg-Str. 19
0-2500 Rostock 1
SANIERUNGSTRÄGER:
Neue Heimat Niedersachsen
Rembertring
W-2800 Bremen
Gingst, Oktober 1992
INHALT
1.
Charakterisierung der Aufgabe
1.1.
Die Ortserneuerung als Planungsaufgabe
1.2.
Verfahren
Plan: Planungsgebiet/mögliches Sanierungsgebiet
2.
Besondere Probleme des Ortes Gingst
2.1.
Die stadthistorischen Bezüge für die Rahmenplanung
2.2.
Die gesamtstädtische Einbindung und die Beendung des
Planungsgebietes
- Lage im Raum/Verkehrsanbindung
- Funktion des Ortes im Rahmen überörtlicher Planungen
- Einwohner, Wohnungen
2.3.
Zusammenfassende Darstellung der besonderen Probleme der
Stadt
Plan: Problembereich
3.
Planungsziele
3.1.
Allgemeine Planungsziele
3.2.
Spezielle Planungsziele
3.2.1. Wohnen/Wohnumfeld
3.2.2. Verkehr
3.2.3. Funktionelle Beziehungen Stadt/Umland
3.3.
4.
Ziele der Sanierung
Bestandssituation
4.1.
Stadtbild
4.2.
Probleme in Teilbereichen
Plan: Bestandsplan Stadtbild - stadtbildprägende Elemente
Plan: Bestandsplan Stadtbild - stadtbildstörende Elemente
5.
Nutzungskonzept
5.1.
Ziele
5.2.
Bauliche Nutzung
5.3.
Nutzung der Freiräume
Plan: Nutzungsplan
6.
Verkehrskonzept
6.1.
Ziele
6.2.
Fließender Verkehr
6.3. Ruhender Verkehr
Plan: Verkehrsplan
Gestaltungskonzept
7.
7.1.
Ziele
7.2.
Gestaltungsgrundsätze für besondere Sorgfaltsbereiche des
Stadtbildes
-
Platz der Solidarität
Pichtstraße
Wieckstraße
Handwerkerstraße
Lange Straße
Plan: Gestaltungsplan
8.
Maßnahme
-
und Durchführungskonzept
Plan: Maßnahmeplan
1. CHARAKTERISIERUNG DER AUFGABE
1.1. Die Ortserneuerung als Planungsaufgabe
Eine wichtige Aufgabe kommunaler Selbstverwaltung ist es, im engen
Kontakt mit den Bürgern ein Umfeld zu schaffen, das es dem
Menschen ermöglicht, nach seinen Bedürfnissen zu leben, zu
arbeiten und sich wohlfühlen zu können.
Ein besonderer Problembereich in dieser Richtung ist der alte
Ortskern von Gingst, in seinen wesentlichen Teilen vom 13. bis zum
15. Jahrhundert entstanden.
Die Anforderungen, die durch diese Tatsache bedingt an die Kommunalverwaltung gestellt werden - unter Berücksichtigung der Belange
der Denkmalpflege dem heutigen Standard entsprechende Wohn- und
Lebensverhältnisse zu schaffen - machen ein Denken, Planen und
Handeln im Zusammenhang zwingend notwendig.
Deshalb wurde die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes
für Gingst in Auftrag gegeben. Der Rahmenplan soll als Zielplanung
schrittweise Lösungsmöglichkeiten für die anstehenden dringenden
Probleme der Stadterneuerung aufzuzeigen.
Der Rahmenplan ist als informelle Planungsstufe ein relativ
flexibles Instrument in den Händen der Stadt und der Planer. Da er
durch die geltende Baugesetzgebung keinen verbindlichen Charakter
hat, fungiert er innerhalb der Gemeinde als Selbstbindung der
politischen Gremien und der Gemeindeverwaltung an die
untereinander abgestimmten Planungsräume und -absichten.
Inhaltlich ist der Rahmenplan zwischen den beiden Stufen der Bauleitplanung, dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan, einzuordnen. Er macht für das beplante Gebiet Aussagen, für dessen
städtebauliche und funktionelle Entwicklung. Für die Kommunalverwaltung soll der Rahmenplan als Entscheidungshilfe bei allen
baulichen, städtebaulichen und stadtgestalterischen Maßnahmen
dienen. Er bildet die Grundlage für die Steuerung und Koordinierung. Die Aussagen der Rahmenplanung sind außerdem Voraussetzung
für die Zuweisung und den gezielten Einsatz von Städtebaufördermitteln.
Im vorliegenden Rahmenplan sind die Vorgaben aus übergeordneten
Planungen sowie die Zielstellung der Erneuerung des Ortes Gingst
berücksichtigt.
Die Aussagen des Rahmenplanes sind unter thematischen Gesichtspunkten dargestellt.
Bestandsdarstellung
Nutzungskonzept
Verkehrskonzept
Gestaltungskonzept
Maßnahmen- und Durchführungskonzept
2.
BESONDERE PROBLEME DES ORTES GINGST
Ortsform:
Angerdorf. Der langgestreckte Anger liegt quer zur Straße, an
seiner Ostseite Kirche und Friedhof. Der Ort ist durch Bebauung
entlang der Landstraße und durch spätere Anlage von Seitenstraßen
stark angewachsen, wobei die Ostseite vorzugsweise bebaut wurde.
Auf dem Anger steht an Stelle des Dorfteiches seit etwa 1920 eine
Baumgruppe.
2.2. Die gesamtstädtische Einbindung und die Bedeutung des
Planungsgebietes
Lage im Raum
Der Ort Gingst liegt im flachwelligen Grundmoränengebiet, bis ins
19. Jh. an der das Gingster Moor durchquerenden "gemeinen Landstraße" Altefähr - Rothenkirchen - Altenkirchen - Arkona.
Nach heutiger Definition entsprechend "Strukturkonzept des Kreises
Rügen": im "westlichen Teilraum, der an den Nationalpark Boddenlandschaft angrenzt".
Gingst wird durchquert von der Hauptverkehrsachse Westrügen
(Samtens, Gingst, Vieregge, Wieck, Schaabe).
Das Gemeindegebiet grenzt im . Norden an die Kommune Trent, im Osten
an die Gemeinde Kluis, im Südosten an die Gemeinde Parchtitz, im
Süden an die Gemeinde Dreschvitz sowie im Südwesten und Westen an
die Gemeinde Ummanz.
Gingst ist als Verkehrsknotenpunkt des Westteils des Kreises Rügen
anzusehen. Hier treffen die Landstraßen aus den Einzugsgebieten
Ummanz, Dreschvitz - Samtens, Bergen und Trent - Schaprode
zusammen. Es ist zu überdenken, ob eine zügigere Durchfahrt des
Ortes in die Einzugsgebiete Trent - Schaprode - Hiddensee oder
Trent - Wittower Fähre - Wittow geschaffen werden muß, um Gingst
dann auch als Zwischenstation attraktiv zu gestalten. Das Straßennetz ist überholungsbedürftig.
■•••
Funktion des Ortes im Rahmen überörtlicher Planungen
Im Strukturkonzept für den Landkreis Rügen ist der Ort Gingst als
ländlicher Zentralort ausgewiesen; d.h. Gingst ist zum zentralen
Ort für den gesamten westlichen Inselbereich zu entwickeln.
Dieser Aufgabe ist Gingst gegenwärtig weder aus qualitativer noch
aus quantitativer Sicht gewachsen. Der Ausbau zum zentralen ländlichen Ort muß über Ansiedlung von Gewerbe, Dienstleistungen und
Gemeinbedarfseinrichtungen erfolgen, wobei dem Versorgungs- und
Verarbeitungsgewerbe für die Landwirtschaft eine besondere
Bedeutung zukommt.
Da ebenfalls laut Strukturkonzept der Bereich Gingst als Schutzzone zur vorrangigen Gewinnung von Trinkwasser vorgesehen ist, muß
die Ansiedlung von Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen sehr
behutsam erfolgen.
Gingst ist Zentrum des Gemeindeverbandes für die Gemeinden:
Gingst,
Ummanz,
Kluis,
Neuenkirchen,
Trent,
Schaprode.
"Die ökonomische Struktur der Gemeinde steht sehr in Abhängigkeit
zum ausbaufähigen Straßen- und Verkehrsnetz zur Sicherung der
tragfähigen Produktionsverhältnisse der Landwirtschaft, zum
Wiedererstarken der traditionellen handwerklichen Klein- und
Mittelbetriebe, zu den qualitativen, verbesserungsfähigen Wohnmöglichkeiten und deren Umfeld, die mit zweigspezifischen Freizeit- und Erholungskapazitäten abzustimmen sind.
Für die Nutzungen sind in der Gemeinde Gingst die geforderten
Bereiche und natürlichen Grundlagen zu sichern, die eine gesunde
Entwicklung möglich machen und die Funktionen im Verflechtungsbereich sowie darüber hinaus erfüllen."
(Flächennutzungsplan der Gemeinde Gingst)
Einwohner, Wohnungen
Die Gemeinde Gingst hat zur Zeit 1.720 Einwohner, der Ort selbst
1.425. Aufgrund der Bevölkerungsstruktur ist eine Entwicklung auf
2200 Einwohner zu erwarten. Mit der Entwicklung zum Zentralort für
den Bereich Westrügen ist eine weitere progressive
Einwohnerentwicklung anzunehmen. Gingst hat 603 Wohnungen. Damit
ist der derzeitige Bedarf an Wohnungen nicht gedeckt. Zur Zeit
suchen 60 Einwohner eine Wohnung.
Unter Berücksichtigung der zukünftigen Funktion des Ortes ist eine
Umstrukturierung im Wohnungssektor zu erwarten, die sich aus
folgenden Faktoren ergibt:
- Modernisierungsbedarf,
- Nachholebedarf infolge des quatitativ unzureichenden Wohnungsbestandes,
- Ersatzbedarf für abgängige Bausubstanz,
- Ersatzbedarf infolge Nutzungsumwandlung,
- Vergrößerung der Wohnfläche je Einwohner.
Um die vorhandene kleingliedrige Baustruktur zu erhalten, ist
neben Lückenschließungen eine Wohnflächenerweiterung in nicht
bebaute Gebiet wahrscheinlich nicht zu umgehen.
2.3. Zusammenfassende Darstellung der besonderen Probleme
der Stadt
(Mißstände im Sinne des § 136 BauGB)
Der Ort ist gekennzeichnet von:
- Stubstanzschwächen und
- Funktionsmängeln.
Substanzschwächen/bauliche Mißstände
- Die Gebäude, baulichen Anlagen und Straßen im Untersuchungsgebiet weisen sehr starke bauliche Schäden auf; an etwa 80 %
aller Gebäude müssen Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt
werden, an etwa 60 % in erheblichem Umfang.
- Charakteristisch für die Substanz ist, daß das Straßenfassadenbild über den realen Bauzustand hinwegtäuscht.
- Durch unkontrollierte An-, Um- und Ausbauten, durch falschen
Materialeinsatz wurde das Ortsbild erheblich gestört.
- Der Zustand der Straßen, Plätze und Fußwege ist mangelhaft, das
Material der Straßendecken ortsuntypisch.
Fußwege sind an besonders verkehrsintensiven Stellen des Ortes
nicht oder zu schmal vorhanden.
- Die sanitäre Ausstattung der Wohnungen ist unbefriedigend.
- Baulücken befinden sich im Ortskern.
- Unmaßstäbliche ortsuntypische Baukörper entstanden durch
Ersatzbebauung, Zweckbauten und Umbauten in den letzten Jahren.
- Die Heizsysteme der Wohnungen (überwiegend Kohle) entsprechen
weder modernen energiewirtschaftlichen Anforderungen, noch den
Anforderungen des Umweltschutzes.
- Gestörte Fassadenbilder durch falsche Materialwahl, geänderte
Fensterformate, Fenstergestaltung und Schaufenster.
- Aus kulturhistorischer und denkmalpflegerischer Sicht wichtige
Bereiche befinden sich in einem gefahrbringenden Zustand
(Pichtstraße, Wieckstraße).
Funktionsmängel/Mängel in Nutzung und Standortverteilung
- Generelle Unterversorgung in allen Bereichen des Handels und der
Dienstleistungen unter dem Aspekt eines Zentralortes.
- Keine klare Zonierung und Schwerpunktbildung.
- Unbebaute und ungeordnete Flächen besonders in Randbereichen.
- Unbefriediegende Nutzung der Baulücken (Parkplatz).
- Unbefriedigende Platz- und Freiraumgestaltung (Marktgestaltung,
Pichtstraße).
- Mängel in der Grüngestaltung der öffentlichen Räume.
- Mangelhafte Aufenthaltsqualität auf Plätzen und in Straßenräumen.
- Die sich in der Ortsstruktur, der Lage der Gebäude und der Bauweise ergebenden reizvollen Situation kommmen aus gestalterischen, bautechnischen und funktionellen Gründen nicht zur
Geltung.
- Trassenführung der Hauptachse Westrügen durch den Ortskern.
- Gefährdung der Bewohner durch erhöhte Verkehrsbelegung während
der Saison.
- Immissionsgefahr und Schäden durch Erschütterung.
Die Analyse der dargelegten städtebaulichen Mißstände bewogen in
ihrer zusammenfassenden Betrachtung den Ort, Sanierungsmaßnahmen
nach dem Baugesetzbuch einzuleiten.
(Beschluß zum Beginn der vorbereitenden Untersuchungen, öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.)
3.
PLANUNGSZ I ELE
3.1. Allgemeine Planungsziele
Übergeordnetes Ziel der Stadterneuerung ist der Erhalt bzw. die
Revitalisierung des historisch gewachsenen Ortskerns mit seinem
Stadtbild, mit den erhaltenswerten Gebäuden, den Platz- und
Straßenräumen und vor allen Dingen mit seinen das Stadtbild
prägenden Baufluchten (Markt, Thälmannstraße, Mühlenstraße), der
zum Teil erhaltenen Straßen- und Gehwegpflasterung sowie der
gesamten Geländesituation.
Für den städtebaulichen Rahmenplan als Grundlage einer gezielten
Stadtentwicklung folgt daraus:
- das Gebiet unter Berücksichtigung der alten Stadtstruktur durch
Modernisierung, Neubau, Instandsetzung wesentlich zu verbessern,
- aber auch, um notwendige Funktionen gewährleisten zu können,
überschaubare Grundstücksflächen zu verändern.
3.2. Spezielle Planungsziele
3.2.1. Wohnen/Wohnumfeld/Stadtbild
Die Wohnnutzung im Ortskern muß erhalten und unter Berücksichtigung vorhandener Baustrukturen - besonders in den Randbereichen
Wieckstraße, Friedensstraße, Kurt-Bürger-Straße - ergänzt werden.
Schwerpunkt der Stadterneuerung ist die
- Aufwertung und Neugestaltung des Marktbereiches,
- Erhaltung und Instandsetzung der bauhistorisch wichtigen
Straßenzüge mit den überwiegend reetgedeckten Häusern und den
erhaltenen Straßenbelägen (Wildpflaster),
- Aufwertung des Platzes der Solidarität mit den aus denkmalpflegerischer Sicht wichtigen und wertvollen Gebäuden sowie der
davor liegenden Grünfläche,
- Aufwertung der wichtigen Grünzüge in der Stadt sowie
- die Neueindeckung der im großen Umfang asbestgedeckten Häuser
mit in die Umgebung eingepaßten, ortstypischen Materialien.
Die großen, zum Teil stark verbauten oder brach liegenden Hofinnenbereiche sollten zur Nutzung durch die Anlieger attraktiv
gestaltet werden, um auch das Defizit an privaten Stellflächen,
Kinderspielplätzen auszugleichen.
3.2.2. Verkehr
Die Verkehrsbelastung im Ortszentrum, besonders an den Hauptver-
kehrsstraßen Karl-Marx-Straße, Markt, Ernst-Thälmann-Straße ist
erheblich. Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen könnten in
kürzester Frist Milderungen erreicht werden.
Um unter Berücksichtigung der Aspekte der Denkmalpflege tragbare
Zustände zu schaffen, müssen neben der Instandsetzung bzw. Erneuerung der Straßendecken vor allem verkehrsorganisatorische
Maßnahmen zum Tragen kommen.
Das nach Schließung der Baulücken entstehende Defizit an Stellplätzen für den ruhenden Verkehr muß im Rahmen des Nutzungs- und
Verkehrskonzepts durch die Einordnung von zusätzlichen Park- und
Stellflächen behoben werden.
3.2.3. Funktionelle Beziehungen Stadt/Umland
Um Gingst für die Bevölkerung des Umlandes, für Besucher und nicht
zuletzt für die Bewohner als Anziehungspunkt zu gestalten sowie
das Defizit an Einrichtungen des Handels und Gewerbes, der Dienstleistungen, der Gastronomie und des Gemeinbedarfs ausgleichen zu
können, sind die Bereiche Markt, Mühlenstraße (1-6, 46-50) und der
Platz der Solidarität als Zentrum bzw. ergänzendes Zentrum
auszubilden.
Der Zersplitterung der zentrumsbildenden Einrichtungen, die bisher
die Regel war und sich auch weiterhin andeutet, ist durch konsequente Koordinierung und Abstimmung aller an der Vorbereitung und
Durchführung der Stadterneuerung Beteiligten entgegenzuwirken.
Um die Stadt für den Touristen attraktiv zu gestalten, sind die
vorhandenen Potentiale - äußerst reizvolle Landschaft
durch
gezielte Planung zu erschließen.
Entsprechend den Zielstellung des Strukturkonzeptes Rügen ist
Gingst wieder als traditioneller Handwerkerort entsprechend dem
historischen Vorbild zu entwickeln.
3.3. Ziele der Sanierung
Die Sanierungsziele ergeben sich aus der Darstellung und der
Analyse der städtebaulichen Mißstände und können allgemein wie
folgt definiert werden:
1. Das Gebiet ist unter Berücksichtigung der historischen Ortsstruktur durch Neubau, Modernisierung und Instandsetzung wesentlich zu verbessern, aber auch
2. um die notwendigen Funktionen gewährleisten zu können, die Art
der baulichen und sonstigen Nutzung sowie in Ausnahmefällen das
Maß der baulichen Nutzung durch überbaubare Grundstücksflächen
zu verändern.
Die Durchführung aller Maßnahmen muß von einer Verkehrsberuhigung
des Ortskerns begleitet werden.
Die wichtigsten Maßnahmen der Stadterneuerung im Überblick sind:
- Verkehrsberuhigung besonders an der Ortsdurchfahrtsstraße.
- Gestaltung und Aufwertung der Nutzung des Marktbereiches und des
Bereiches Platz der Solidarität sowie Gestaltung des Grünbereiches um die Kirche als Bindeglied zwischen beiden Platzsituationen.
- Schaffung von Flächen für den ruhenden Verkehr als Ersatz für
die derzeitige Nutzung des Marktes.
- Neuordnung und Bereinigung der vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren Hofbereiche.
- Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude zur Erhöhung der
Wohn- und Lebensqualität.
- Erhaltung und Instandsetzung der historischen Straßen- und
Platzsituationen einschließlich der Bebauung (Pichtsstraße und
Wieckstraße) - Rekonstruktion der Reetdachhäuser, Erhaltung und
Instandsetzung der Straßenbeläge.
- Schaffung eines attraktiven, ausgewogenen Angebots an zentrumsbildenden Einrichtungen .
- Gestaltung des Ortsbildes durch Rekonstruktion historischer
Bauten und Anpassung ergänzender Bebauung an das vorhandene
Ortsbild.
- Motivierung der Bürger im Rahmen des Gestaltungskonzeptes und
der daraus abzuleitenden Gestaltungsfibel/ -satzung, auch gestalterische ortsbildwirksame Verbesserungen vorzunehmen. Als
Anleitung sollte eine Gestaltungsfibel erarbeitet werden.
4 . BESTANDSSITUATION
In der Bestandsdarstellung werden die einzelnen Aspekte der baulichen Nutzung, der Verkehrsverhältnisse, der Stadtgestalt sowie
die städtebaulichen Mißstände des Stadtbildes als Ergebnis der
Bestandserhebung erfaßt und bewertet. Sie dient als Ausgangspunkt
und als Grundlage für die nachfolgenden konzeptionellen Planschichten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Planung wurde besonderes Gewicht
auf die Bestandssituation betreffs der Gestaltung des Ortsbildes
gelegt.
4.1. Ortsbild
Da die Erhaltung bzw. Korrektur des Ortsbildes und die Wiederherstellung der historischen Gebäude wesentliche Sanierungsziele
sind, wurden die das Stadtbild prägenden und die das Stadtbild
störenden Elemente im Interesse der Überschaubarkeit getrennt auf
je einer Karte dargestellt.
Mit der Zielsetzung, den Stadtgrundriß zu erhalten, sind
raumbestimmende stadttypische Elemente, geschlossene Platz- und
Straßenräume, typische Baustrukturen, typische Baufluchten,
ortstypische Gebäude sowie Aussagen zu wichtigen erhaltenswerten
Materialstrukturen kenntlich gemacht.
Typisch für das Stadtbild ist die geschlossene Bebauung im Ortskern (Markt, Mühlenstraße, Thälmannstraße) und die aufgelockerte
Bebauung in den Randbereichen (Karl-Marx-Straße, westlicher Teil
der Mühlenstraße) sowie im Bereich östlich der Kirche.
Entsprechend der historischen Entwicklung dominiert das Handwerkerhaus.
Im Ortskern befinden sich eine Reihe erhaltener Wohnhäuser aus dem
18. und dem Anfang des 19. Jh., in der Regel eingeschossige Fachwerk-Mittelflurhäuser mit zum Teil noch rohrgedecktem Krüppelwalmdach. Verschiedentlich treten noch Lehmstaken auf. Meist aber
sind die Gefache mit Ziegeln gefüllt; zum Teil vorgeblendete
massive Fassaden. Zum ausgebauten Dachgeschoß führt eine geradlinige Treppe.
Am Anger (Markt) überwiegen Giebelhäuser, teils 2-geschossig, in
den Straßen die Traufhäuser. Die Haustüren der alten Häuser tragen
zahlreiche Verzierungen wie Sonnen, Rhomben, Rosetten.
Besonders wertvolle Bauwerke:
Pfarrhaus: 1783. Eingeschossiges Fachwerk-Traufhaus mit Mittelflur, Ziegelfüllungen, 7 Achsen, Mansarddach mit Fledermausgauben, frontispitzartige Ausbauten an der Vorderseite, Kronendeckung.
Weitere wertvolle Traufhäuser:
-
Thälmannstraße 6 (Frontispitz),
Markt 8, 19 (Frontispitz),
Hintere Straße 1 - 4 (mit Eulenloch),
Hintere Straße 13 - 14 u.a.
Wieckstraße 6 - 8
Karl-Marx-Straße 2, 18. Jh. 1-geschossiges Fachwerkgiebelhaus mit
Mittelflur, Ziegelfüllungen, 4 Achsen.
Weiterhin beachtenswerte Giebelhäuser:
- Markt 4, 5, 6, 11, 12,
- Mühlenstraße 18,
- Wieckstraße 1.
Durch Materialschwierigkeiten und unkontrollierte Baumeßnahmen der
vergangenen Jahre wurde diese wertvolle Bausubstanz zerstört oder
zumindest stark beeinträchtigt.
Nahezu charakteristisch für Gingst sind mit Wellasbest gedeckte
Dächer, ursprünglich Reetdächer.
Ein großer Teil besonders der wertvollen alten Bausubstanz
befindet sich in einem desolaten Zustand, der eine Erhaltung
schwierig macht (Pichtstraße, Wieckstraße).
Die für Gingst typischen Gestaltungselemente müssen auch bei
Ergänzungsbauten ihre Wiederkehr finden.
Als Baumaterialien sind heimische, regionale Werkstoffe zu
verwenden. Klinkerfassaden oder Kunststoffassadenverkleidungen
sind dem Erscheinungsbild fremd und sollten nicht verwendet
werden. Das traditionelle Kopfsteinpflaster ist maßgebend und im
Einklang mit den jeweils konkreten Nutzungsansprüchen möglichst
wieder herzustellen.
4.2. Probleme in Teilbereichen
Bereich Markt
- Zentraler Platz des Ortes, streng geometrisch durch die Bebauung umfaßt.
- Im Osten begrenzt durch die Grünfläche um die Kirche (schöne
Kirchhofeingangssituation).
- Im Westen trichterförmig in die Mühlenstraße hineinlaufend.
- Die Platzsituation wird durch die überörtliche Hauptverkehrsstraße in 2 Funktionsbereiche gegliedert, die bei der Planung
auch berücksichtigt werden sollten.
Bereich östlich der Straße, eigentlicher Marktplatz:
zur Zeit als Parkplatz genutzt,
Bereich westlich der Straße: wenig attraktive Grünfläche, jedoch sehr schöner, unbedingt zu erhaltender Baumbestand.
- Zur Zeit einziger, wenig attraktiver Geschäftsbereich.
- Im Westteil des Marktes an der Nordseite vor den Gebäuden
noch auszubauende Terrassen-/Treppenanlage.
Planunqsziel:
Ostteil:
Verlagerung des Parkplatzes, Gestaltung als Fußgängerbereich mit
hoher Aufenthaltsqualität. Wochenmarktnutzung ist anzustreben.
Gestaltung mit ortstypischen Oberflächenmaterial, Fassadenkorrekturen an den Gebäuden.
Bereich Platz der Solidarität/Kurt-Bürger-Straße
- Standort der Gemeindeverwaltung und Jugendklub (z. Zt. als Amtsxerwaltung für den Gemeindeverband genutzt).
- Sehr schönes Bauensemble vom Markt durch den Kirchhof getrennt.
- Vor dem Gebäudeensemble aufzuwertende Grünfläche mit erhaltenswertem Baumbestand.
- Im Bereich der Kurt-Bürger-Straße
Rasenfläche und ungestalteter Freiraum.
Planunqsziel:
Verwaltungsbereich, ruhiges Pendent zum Markt.
Oberflächengestaltung mit ortstypischen Materialien, Fassadenkorrekturen an Gebäuden.
Bereich Pichtstraße/Bereich Wieckstraße
- Kulturhistorisch und städtebaulich wertvolle Straßenzüge westlich und östlich der Hauptverkehrsstraße (Thälmannstraße).
- Noch erhaltene alte Baustubstanz überwiegend mit Reetdachdeckung, jedoch in äußerst desolatem Zustand.
- Oberflächenbelag beider Straßen: Wildpflaster (Kopfsteinpflaster).
- Durch wenig sensible Eingriffe und unkontrollierte Baumaßnahmen, besonders im letzten Jahr Störung des Bildes
(Baufluchten, ungeordnete Hofbebauung, falscher Materialeinsatz,
verputzte Klinkergebäude - "Altes Seminar, Pichtstraße" Fassadenverunstaltungen usw.).
- Ehemalige Reetdächer durch Wellasbest ersetzt.
Planunqsziel:
Erhaltung und Instandsetzung der ortstypischen Substanz und der
Straßenoberfläche. Ergänzungsbauten angepaßt an die vorhandene
Bebauung besonders in der Wieckstraße möglich und wünschenswert.
Straßenräume
als
Wohnstraße mit hoher
Gestaltung
der
Aufenthaltsqualität.
Bereich Karl Marx Straße/Handwerksstube
-
-
- Musealer Bereich mit ältester gut erhaltener Bausubstanz des
Ortes an der Ostseite der Straße.
- An der Westseite 2-geschossige Gebäude mit Drempelgeschoß.
- Daneben großer ungestalteter Freiraum z.Zt. als Parkplatz
genutzt.
Planunqsziel:
Schließung der Baulücke an der Ostseite der Straße (Verlagerung
des Parkplatzes). Aufwertung des Museumbereichs. Ausbau einer
"Handwerkerstraße" unter Berücksichtigung der Strukturen der
"Handwerksstuben" süd-östlich des Museums (im Bereich der
Raiffeisenbank).
5 • NUTZUNGSKONZEPT
5.1. Ziel
Das Nutzungskonzept gibt Auskünfte über die Art und das Maß der
baulichen und sonstigen Nutzung. Ihm liegt das Ziel zugrunde, die
heutigen Anforderungen an die Funktionen des Ortes hinsichtlich
der gebauten Umwelt an die gewachsenen Strukturen anzupassen.
Dabei sind die Belange von Stadthygiene und Umweltschutz zu
berücksichtigen.
Der Plan gibt den Rahmen für die anstehenden baulich-räumlichen
Veränderungen vor. Er kennzeichnet den Charakter der Freiflächen
und
stellt
Gemeinschaftsanlagen
die
Flächen
für
(Kinderspielplätze, Ruheplätze,
Stellplätze bzw.
Carports),
Flächen
für
Einrichtungen
des
Gemeinbedarfs
und
für
Versorgungsanlagen dar.
Er ist somit eine Präzisierung des Flächennutzungsplanes.
5.2. Bauliche Nutzung
Wohnen:
Der Wohnnutzung wird im Untersuchungsgebiet besondere Beachtung
beigemessen. Die im Nutzungskonzept dargestellten Verflechtungen
sollen dazu dienen, das Wohnen, besonders im Ortskern, wieder
attraktiv zu machen. Der zunehmende Verfall der Substanz,
vorwiegend in den ältesten Teilen - Pichtstraße/Wieckstraße - zog
eine "Entvölkerung" dieser Bereiche nach sich.
Dem Bereich Markt, Mühlenstraße ist die Funktion "Besonderes
Wohngebiet" mit der Spezifikation Ortszentrum zugedacht.
Zentrumsbildende und ergänzende Einrichtungen sind überwiegend in
den Erdgeschoßzonen einzurichten.
Generell sollten 5 7 (2) Nr. 5 und (3) P. 1 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) - Tankstellen aller Art sowie Spielhallen und Sexshops
usw. - entsprechend 5 9 (3) BauGB ausgeschlossen werden.
Der Bereich Platz der Solidarität ist als "kleiner Markt"
vorgesehen. Neben Einrichtungen des Gemeinbedarfs und kleinen
Gaststätten hat die Funktion Wohnen den Vorrang.
Der erhöhte Bedarf an Wohnungen, der bedingt durch die
Nutzungsänderungen der Erdgeschoßzonen und als Folge von
umfassenden Modernisierungsmaßnahmen entsteht, sollte nach
Möglichkeit in und am Rande des Ortskerns gedeckt werden.
Reserveflächen für Einzelgebäude sind im Bereich der Pichtstraße,
der Wieckstraße, der Karl-Marx-Straße und in den Randgebieten
vorhanden.
Als Vorzugsfläche für "reine Wohnfunktion" - WR - ist das Gebiet
östlich des Friedhofs und der vorhandenen Eigenheimbebauung
ausgewiesen. Diese Bebauung schließt unmittelbar an den Ortskern
an und rundet die vorhandenen Wohngebiete ab. Als Reservefläche
für die weitere Wohnbebauung kann der z. Zt. noch als Grünfläche
dargestellte Bereich bis zur Wieckstraße dienen.
Weitere Abrundungen besonders für Eigenheime sind im nordöstlichen Bereich möglich (anschließend an die bereits vorhandenen
Eigenheimsiedlungen).
Gemeinbedarf:
Eine Bedarfsdeckung ist durch Ergänzung der vorhandenen Standorte
möglich. Bevorzugter Standort für Verwaltungseinrichtung
(Gemeinde, Amtsverwaltung des Gemeindeverbandes) ist das Ensemble
am Platz der Solidarität (Nr. 8, 9, 19, 11).
5.3. Nutzung der Freiräume
Der Ort Gingst ist arm
Größe des Ortes und der
es nicht erforderlich,
schaffen.
Ziel der Planung muß es
an öffentlichen Grünflächen. Aufgrund der
landschaftlich reizvollen Umgebung scheint
in großem Stil öffentliche Grünflächen zu
dennoch sein:
- die vorhandenen Grün- und Freiflächen entsprechend ihrer
historischen Bezüge aufzuwerten und zu nutzen (Kirchhof, Markt,
Museumsbereich, Platz der Solidarität)
- die Straßen- und Platzräume mit dem Ziel der Erhöhung der Aufenthaltsqualität aufzuwerten (Markt, Platz der Solidarität,
Pichtstraße, Wieckstraße)
6. VERKEHRSKONZEPT
6.1. Ziele
Wie bereits dargestellt ist Gingst als Verkehrsknotenpunkt des
Westteils der Insel Rügen zu betrachten. Hier treffen die
Landstraßen aus den Einzugsgebieten Ummanz, Samtens, Bergen,
Trent-Schaprode, Wittow zusammen.
Der Ort wird durchquert von der Landesstraße, die den gesamten
Bereich Westrügen erschließt.
Das bedeutet besonders während der Sommermonate eine erhebliche
Belastung.
Eine Ortsumgehung würde aber die Gefahr des "Abhängens" nach sich
ziehen. Deshalb ist eine Kompromißlösung, die zur Milderung der
Belastung durch straßenräumliche Gestaltung sowie verkehrsberuhigende und verkehrsregelnde Maßnahmen führt, sinnvoll. Diese
von der Gemeinde gewünschte Lösung wird auch von den
entsprechenden Fachbereichen des Landratsamtes Bergen unterstützt.
Trotzdem wäre es zweckmäßig, im Rahmen übergeordneter Planungen
für den "reinen Durchgangsverkehr", eine Alternativlösung
anzubieten.
Um für die Anwohner und Fußgänger kurzfristig zumutbare
Bedingungen zu schaffen, ist eine Verkehrsberuhigung durch
Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich.
Der Ausbau einer reinen Fußgängerzone ist nicht angestrebtes
Planungsziel. Bis auf gestaltete Teile des Marktes (Ostseite) und
des Platzes der Solidarität, in denen der Fußgänger Vorrang hat,
müssen in allen Bereichen für Fußgänger und Kraftfahrer
verträgliche Bedingungen geschaffen werden.
Besonderes Augenmerk ist im Rahmen konkreter Planungen dem
ruhenden Verkehr zu widmen. Neben den für die Funktion der Stadt
erforderlichen Park- und Stellflächen entsteht ein zusätzlicher
Bedarf durch die Ablösung störender Garagenkomplexe und "wilder
Parkplätze".
6.2. Fließender Verkehr
Eine Neuausweisung von Straßenverkehrsflächen erfolgt nur zur
Erschließung der neuen Wohngebiete östlich der Thälmannstraße und
nördlich der Mühlenstraße (Kindergarten).
wurden
diese
Im
Verkehrskonzept
Anliegerstraßen
nicht
berücksichtigt, da der derzeitige Planungsstand eine detaillierte
Darstellung noch nicht ermöglicht. Im Rahmen vertiefender
Planungen (B-Plan) werden diese Bereiche fixiert.
Um für die Bewohner und Besucher der Altstadt sowie für die
Verkehrsteilnehmer tragbare Verhältnisse zu schaffen, ist
entsprechend der Wertigkeit der Straße und des Straßenquerschnitts
eine Neuorganisation des Verkehrsflusses im Rahmen der Vertiefung
des Verkehrskonzeptes vorzusehen.
von
Umwegfahrten
Der
Nachteil
und
der
verminderten
Orientierbarkeit für Ortsfremde sollte zugunsten von
Kundenparkplätzen im Straßenraum und akzeptablen Gehwegbreiten in
Kauf genommen werden. Einer unangemessenen Fahrgeschwindigkeit
soll mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßenpflaster und
künstlichen Engstellen Einhalt geboten werden.
6.2.1. Überörtlicher Verkehr
Die wichtigste überörtliche Hauptverkehrsachse verläuft derzeit in
Süd-Nord-Richtung durch die Stadt (Karl-Marx-Straße, Markt, ErnstThälmann-Straße).
Die Hauptverbindung zur Insel Ummanz (Ummanzer Straße) führt durch
gemischte Gebiete. Die Trassenführung ist vertretbar.
6.2.2. Innerörtlicher Verkehr
Die Straßen für den innerörtlichen Verkehr sind nach ihrer
Bedeutung
unterschieden
worden
in
innerörtliche
Haupterschließungsstraßen
und
Erschließungsstraßen
mit
maßgeblicher Aufenthaltsqualität (Wohnstraße).
Die Haupterschließungsstraßen Mühlenstraße, Kurt-Bürger-Straße
(bis zum Platz der Solidarität), Friedensstraße, Wieckstraße
dienen hauptsächlich der Bündelung und Ableitung des Verkehrs in
Richtung der überörtlichen Verkehrsstraßen.
Die übrigen Straßen
dienen dem innerstädtischen Ziel- und
Quellverkehr. Hier findet nur noch in sehr begrenztem Maße
Fremdverkehr statt.
6.3. Ruhender Verkehr
Das Defizit an Stellplätzen wird nach der Bebauung der Z.Z. als
Parkplatz genutzten Lücke (Karl-Marx-Straße, Markt) offensichtlich.
Im Rahmen der Untersuchungen zur Erstellung des Nutzungs- und
Verkehrskonzepts wurden Flächen für Parkplätze und Stellflächen im
Straßenraum nachgewiesen.
dringend erforderlich,
Darüber hinaus
in den
ist es
Blockinnenbereichen Stellplätze für die Bewohner zu erstellen. Die
konkreten Stellplatznachweise sind in vertiefenden Planungen zu
führen.
. GESTALTUNGSKONZEPT
7.1. Allgemeine Ziele
Im Gestaltungskonzept werden Aussagen zu den baulich-räumlichen
Zielen der Stadterneuerung gemacht. Insbesondere werden die
raumbegrenzenden Elemente, die Höhenentwicklung der Baumassen und
die Stellung der Baukörper sowohl im zu erhaltenden Bestand als
auch für Neugestaltung von Baukörpern gezeigt.
Ziel ist es, die ästhetische Wirkung des Stadtbildes als Ganzes
und im Detail zu verbessern sowie die historische Entwicklung im
baulichen Bereich zu dokumentieren und zu sichern, um damit die
gefühlsmäßige Bindung des Bürgers an seine Stadt zu verstärken.
Für das Planungsgebiet bedeutet das, die in der Vergangenheit
durch unkontrollierte Baumaßnahmen gestörten Fassadenbilder,
Dachlandschaften, Straßen- und Fußwegbeläge unter Berücksichtigung
der im Nutzungskonzept vorgegebenen Planungsziele zu korrigieren.
Bei Lückenschließungen, Ergänzungen und Ersatzbauten sind die
vorhandenen Strukturen sowie Art und Maß der Baukörper zu
berücksichtigen. Im Gestaltungskonzept sind dargestellt:
- Maß der baulichen Nutzung und Höhen,
- erste Gestaltungshinweise zur Erneuerung von Grün- und
Freiflächen sowie für Platz- und Straßenräume,
- notwendige Wiederherstellungen von Raumkanten und Baufluchten,
- Festlegungen zur Obeflächengestaltung von Straßen und Plätzen,
- wichtige Ergänzungen und Erweiterungen der Straßenbaumpflanzungen,
- ortsspezifische Gestaltungselemente, wie z. B. Geländehöhen,
Übergänge zur Landschaft zu gestaltende Ortszugänge,
- besondere Elemente der Raumgestaltung wie Bänke, Brunnen,
Treppen, Mauern und dergleichen,
- Hofbereiche und Bereiche zur Entwicklung von Handwerk und
Dienstleistungen.
Um unter Berücksichtigung der historischen Bezüge den heutigen
Anforderungen an die Wohn- und Lebensumwelt gerecht werden zu
können, ist es erforderlich, besondere Bereiche der Stadt gezielt
zu planen und aufzubauen.
Alle Einzelmaßnahmen sollten hier besonders gründlich mit den
geplanten Zielen in Übereinstimmung gebracht werden.
Für Stadtbild und Funktion der Stadt sind als besondere
Sorgfaltsbereiche zu betrachten:
- Der Markt und
- der Platz der Solidarität mit dem Kirchhof als Verbindungsglied
zwischen beiden,
- die Pichtstraße,
- die Wieckstraße,
- der Museumsbereich in der Karl-Marx-Straße.
7.2. Gestaltungsgrundsätze für besondere Sorgfaltsbereiche des
Stadtbildes
Markt
- Erhaltung und Ergänzung der historischen Bebauungsstruktur.
- Gestalten des Übergangs zur "Grünzone" um die Kirche nach
historischer Vorlage.
- Im östlichen Bereich des Marktes Ersatz der Asphaltdecke durch
ortstypische mit der Denkmalpflege abzustimmende Pflasterung
(vorzugsweise Wildpflaster).
- Dieser Teil des Marktes ist kein Grünbereich, möglich sind
sparsam eingesetzte kleinkronige Bäume vor den Häusern.
- Gestaltungselemente wie Bänke, Lampen und dgl. sind sparsam
unter Berücksichtigung der zukünftigen Funktion (als Wochenmarkt) einzusetzen.
- Die Raumkante zur Straße sollte nicht durch feste bauliche Anlagen, sondern z. B. durch eine Baumreihe (kleinkronige Bäume,
kugelförmig gehalten) oder durch einen angelegten Geländesprung
(Treppe) gekennzeichnet werden.
- Als Verweilbereich und Ruhezone ist die vorhandene Grünfläche
westlich der Hauptverkehrsstraße auszubilden.
- Konkrete Aussagen zur Gestaltung des Marktbereiches werden im
Rahmen der weiteren Bearbeitung und Vertiefung des Gestaltungskonzeptes gemacht.
- Im Verlaufe der Sanierung müssen Funktionsveränderungen an Gebäuden so gesteuert werden, daß die Störungen im Fassadenbild
und Asbestdachdeckungen beseitigt werden.
Platz der Solidarität
- Aufwertung der Grünfläche vor dem Gebäudeensemble.
- Gestaltung des südlichen Bereiches mit der Rasenfläche als Platz
(Raumgliederung!), Einbeziehung des alten Dorfbrunnens.
- Die Fläche vor den Gebäuden (Nr. 10 und 11) und die Flächen südlich davon bis zur Kurt-Bürger-Straße sowie der kleine Platz von
Nr. 6 und 7 müssen als Einheit betrachtet und gestaltet werden.
- Im Gegensatz zum "Markttreiben" westlich der Kirche soll dieser
Bereich als ruhigerer Bereich ausgebildet werden.
- Im Zuge von Gebäudemodernisierungen sollten auch da Fassadenkorrekturen und ortstypische Dachdeckungen durchgeführt werden
(Ersatz der Asbestdächer und -einfriedungen).
Pichtstraße, Wieckstraße
- Beide Straßen müssen entsprechend ihrer historischen Bezüge unter Berücksichtigung der heutigen Anforderungen an Funktion und
Material instandgesetzt und gestaltet werden.
- Erneuerung der Reetdächer bzw. Ersatz der Asbestdächer durch
Reet oder "Bi berschwänze".
- Erhaltung bzw. Erneuerung der Straßen- und Gehwegpflasterung
(Wildpflaster noch erhalten).
- Ergänzungsbauten entsprechend der vorhandenen Bebauung.
- Begrünung durch kleinkronige Bäume (Wieckstraße) oder Rankgewächse (Pichtstraße).
- Einbeziehung der Platzsituationen (bedingt durch die Einmündung von Straßen) in die Gestaltung der Bereiche.
- Gestaltungsziel muß die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im
Straßenbereich sein.
Die konkrete Gestaltung und Nutzung dieser Bereiche muß im Rahmen
vertiefender Planungen präzisiert werden.
8. MASSNAHME- UND DURCHFÜHRUNGSKONZEPT
Die im Maßnahmeplan vorgeschlagenen Aktivitäten können gegenwärtig
noch nicht zeitlich eingeordnet werden, da die Durchführung
einerseits von den technischen Möglichkeiten, andererseits von der
Bereitstellung der finanziellen Mittel abhängig ist.
Die Gebäudemodernisierung wird im Rahmen der Möglichkeiten so
gesteuert, daß in Schwerpunktbereichen vorrangig Erfolge sichtbar
werden.