5.10.2015 https://derhonigmannsagt.wordpress.com/ Der Honigmann sagt... | Der etwas andere weblog… 81/91 5.10.2015 Der Honigmann sagt... | Der etwas andere weblog… (https://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/08/2‑plus‑4‑zusatzabkommen.jpg)Damit müssen die historischen Ergebnisse der alliierten Geschichtsschreibung und die Feststellungen des Nürnberger Militärtribunals für alle Zeiten von der Bundesregierung geschützt werden. Das Tribunal stellte beispielsweise fest, dass in Auschwitz eine bestimmte Zahl von Juden vergast worden seien (Dokument USSR‑008). Diese Zahl besteht heute als quasi‑religiöses Dogma weiter, was dazu führt, dass heute noch, mehr als 60 Jahre später, jeder Deutsche, der eine andere Zahl behauptet, dafür ins Gefängnis geworfen wird. Deutsche, die sich hier eine freie Meinung erlauben oder die auch nur Details anzweifeln, werden ohne Rücksicht auf Kosten weltweit wie Terroristen gejagt, mit Überfallkommandos aus ihren Familien geholt, mit CIA‑Spezialflugzeugen verschleppt, in Isolationshaft genommen und in Prozessen zu langen Haftstrafen abgeurteilt, in denen der Verteidigung keine Beweismittel erlaubt sind. Des weiteren verpflichteten sich die Regierenden der BRD gegenüber den Alliierten dazu, aus dem sechsten Teil des Überleitungsvertrages den Artikel 3 Absatz 1 zu erhalten: “Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands‑ oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.“ Mit anderen Worten, die deutsche Regierung versprach noch 1990, keine Einwände dagegen zu haben, dass die Alliierten Deutschland weiter plündern dürfen, bzw. vornehmer gesprochen, sich weiterhin deutsche Vermögen zum Zwecke der Reparation einverleiben. 1997 klagte ein Liechtensteiner, weil im Rahmen der Vertreibung der Sudetendeutschen Eigentum seines Vaters, ein Bild im Wert von einer halben Million DM, enteignet worden sei. Die deutschen Gerichte sahen den Vater trotz anderer Nationalität als Deutschen an und meinten, die Enteignung sei wegen des Überleitungsvertrages Teil VI Artikel 3 Absatz 1 in Ordnung so. [19] (http://www.blogger.com/post‑create.g?blogID=8125441388998062254#_ftn19) Dass die Deutschen im eigenen Land nicht der Souverän sind, meinte dann auch der Europäische Gerichtshof in Straßburg. Als Lichtenstein danach nämlich Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagte, stellten die Straßburger Richter – im Juli 2001 – fest, dass Deutschland ja noch den von den Siegermächten auferlegten Restriktionen unterliege.[20] (http://www.blogger.com/post‑create.g?blogID=8125441388998062254#_ftn20) Unabhängig von den Plünderungen der Nachkriegszeit ist es also so, dass immer noch neue Enteignungen dazukommen können. So wurden auch 2003 und 2007 noch Wohnhäuser von Deutschen enteignet, die vor 1945 kurz in jüdischem Besitz waren, auch wenn diese zwischenzeitlich einer Bank und nacheinander einer ganzen Reihe anderen Personen gehörten. https://derhonigmannsagt.wordpress.com/ 82/91 5.10.2015 Der Honigmann sagt... | Der etwas andere weblog… Am 30.11.2007 unterschrieben Bundespräsident Köhler, Bundeskanzlerin Merkel und Ex‑ Bundesjustizministerin Zypries schließlich das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts, dass trotz seiner Wichtigkeit nie durch das Parlament gegangen ist: “(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes‑ oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren. (2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs‑ und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).” https://derhonigmannsagt.wordpress.com/ 83/91 5.10.2015 Der Honigmann sagt... | Der etwas andere weblog… (https://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/08/shaef‑gesetz‑proklamation.jpg) Das zeigt einmal mehr, dass die von den Besatzungsbehörden für Deutschland erlassene Rechtsvorschriften bis auf den heutigen Tag gelten. Zwischenzeitlich erscheinen diese also fast restlos in Bundes‑ oder Landesrecht überführt worden zu sein. Es wundert deswegen nicht weiter, dass der ehemalige Amtschef des Militärischen Abschirmdienstes MAD, Gerd‑Helmut Komossa, 2007 in seinem Buch „Die deutsche Karte“ schreibt, dass es einen Geheimen Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und den USA/Alliierten vom 21. Mai 1949 gäbe, in dem grundsätzliche Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben wären, 1. ein Medienvorbehalt der Alliierten Mächte gegenüber deutschen Zeitungs‑ und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099, 2. die Goldreserven der BRD durch die Alliierten sollten gepfändet bleiben sollen, und 3. jeder Bundeskanzler vor Ablegung seines Amtseides die sogenannte Kanzlerakte unterzeichnen muss.[22] (http://www.blogger.com/post‑create.g? blogID=8125441388998062254#_ftn22) Darin soll der Bundeskanzler anerkennen, dass die USA/Alliierten auf Dauer unkündbare Siegerrechte hätten und uneingeschränkt über Deutschland verfügen könnten. Egon Bahr beschreibt in einem Artikel der Zeit, wie der frisch zum Bundeskanzler gewählte Willy Brand sich zunächst dagegen sträubte, dieses „Unterwerfungsdokument“ zu unterzeichnen, es dann aber unterzeichnete, wie vor ihm schon Adenauer, Erhardt und Kiesinger.[29] (http://www.blogger.com/post‑edit.g? https://derhonigmannsagt.wordpress.com/ 84/91 blogID=8125441388998062254&postID=8644484167790393271#_ftn1) Der Rechtsexperte Stefan‑ 5.10.2015 Der Honigmann sagt... | Der etwas andere weblog… blogID=8125441388998062254&postID=8644484167790393271#_ftn1) Der Rechtsexperte Stefan‑ Andreas Görlitz meint sogar, dass auch heute alle vom deutschen Parlament verabschiedeten Gesetze vor ihrem Inkrafttreten erst noch der Genehmigung durch die USA bedürften.[23] (http://www.blogger.com/post‑create.g?blogID=8125441388998062254#_ftn23) https://derhonigmannsagt.wordpress.com/ 85/91 5.10.2015 Der Honigmann sagt... | Der etwas andere weblog… (https://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/08/kanzlerakte.jpg) Dieses Schema der Aufzwingung eigener Gesetze setzten die USA auch in anderen Ländern um. Auch die für den Irak 2004 mit amerikanischer Unterstützung erstellte Verfassung sieht https://derhonigmannsagt.wordpress.com/ vor, dass die von den Besatzungstruppen erlassenen Gesetze und Verordnungen in der 86/91 5.10.2015 Der Honigmann sagt... | Der etwas andere weblog… vor, dass die von den Besatzungstruppen erlassenen Gesetze und Verordnungen in der Zukunft des Iraks bestehen bleiben müssen.[24] (http://www.blogger.com/post‑create.g? blogID=8125441388998062254#_ftn24) Bei der Umsetzung der amerikanischen Vormachtstellung sollen Besatzungssoldaten und eine überlegene Menge an Waffen helfen. Schon Roosevelt hielt es bei den Verhandlungen zum Ende des zweiten Weltkriegs für richtig, dass nur die USA, England, China und Russland in (https://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/05/nwo‑un.gif)größerem Stile Waffen haben dürften. Zum Teil setzt sich diese Auffassung heute im Sicherheitsrat der UNO fort. Weitere Länder sollen keine Massenvernichtungswaffen besitzen dürfen, während die USA selbst über 10.000 Atombomben horten und diese zu einem vielfältigen Arsenal weiterentwickeln. Allein für die Weiterentwicklung taktischer Atomwaffen auf der Basis ihrer Atombomben vom Typ B‑61 und B‑83 zur Sprengung von Bunkern waren 2004 mehrere 100 Mill $ vorgesehen. Die US‑Regierung hofft heute offensichtlich dahin zu kommen, die einzige Nation mit Atomwaffen zu sein, um den Rest der Welt damit unterdrücken und erpressen zu können. In einem Dokument des National Defense Councils kann man folgendes lesen: “Atomwaffen werden weiterhin eine entscheidende Rolle spielen, denn sie besitzen einzigartige Fähigkeiten, die zuverlässige militärische Optionen bieten, um ein weites Spektrum von Zielen zu gefährden, die für den Einsatz eines möglichen Gegners von Massenvernichtungswaffen oder‚ groß angelegten konventionellen Streitkräften wichtig sind.” … “Das Ziel bei dem Besitz nuklearer Waffen hat vier Teile: Alliierte und Freunde zu versichern, Mitbewerber abzubringen, Angreifer abzuschrecken und Feinde zu zerstören.” Und dem Dokument „Future Strategic Strike Forces“ des Defense Science Board vom Februar 2004 kann man entnehmen, dass die US‑Regierung zwei Arten von Feinden unterscheidet: mit vertretbarem Risiko zu entwaffnende Terroristen‑ und Schurkenstaaten, sowie größere Mächte mit Massenvernichtungswaffen, die die USA direkt angreifen könnten. Bei den kleinen Schurkenstaaten, die die USA nicht angreifen könnten, wird empfohlen, einfach die politische Führung zu eliminieren. Bei den größeren müsse man dagegen die politische Führung regierungsunfähig machen.[25] (http://www.blogger.com/post‑create.g? blogID=8125441388998062254#_ftn25) Für die nächsten 10 Jahre rief der Plan der Bush‑Regierung zum Aufbau eines Vorrats intakter Atomwaffen und Waffenkomponenten auf, der ungefähr sieben bis neun Mal größer ist, als das öffentlich bekannt gegebene Ziel von 1.700 bis 2.200 einsatzfähiger Waffen. Im Gegensatz zu der öffentlich verkündeten Politik, die Anzahl der Atomwaffen zu reduzieren, ist die Realität das exakte Gegenteil. Die Bush‑Regierung plante ein Potential von bis zu 15.000 https://derhonigmannsagt.wordpress.com/ 87/91
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