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(https://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/08/2‑plus‑4‑zusatzabkommen.jpg)Damit
müssen die historischen Ergebnisse der alliierten Geschichtsschreibung und die Feststellungen
des Nürnberger Militärtribunals für alle Zeiten von der Bundesregierung geschützt werden.
Das Tribunal stellte beispielsweise fest, dass in Auschwitz eine bestimmte Zahl von Juden
vergast worden seien (Dokument USSR‑008). Diese Zahl besteht heute als quasi‑religiöses
Dogma weiter, was dazu führt, dass heute noch, mehr als 60 Jahre später, jeder Deutsche, der
eine andere Zahl behauptet, dafür ins Gefängnis geworfen wird. Deutsche, die sich hier eine
freie Meinung erlauben oder die auch nur Details anzweifeln, werden ohne Rücksicht auf
Kosten weltweit wie Terroristen gejagt, mit Überfallkommandos aus ihren Familien geholt, mit
CIA‑Spezialflugzeugen verschleppt, in Isolationshaft genommen und in Prozessen zu langen
Haftstrafen abgeurteilt, in denen der Verteidigung keine Beweismittel erlaubt sind.
Des weiteren verpflichteten sich die Regierenden der BRD gegenüber den Alliierten dazu, aus
dem sechsten Teil des Überleitungsvertrages den Artikel 3 Absatz 1 zu erhalten:
“Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die
gegen das deutsche Auslands‑ oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden
sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf
Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen
alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands
geschlossen haben oder schließen werden.“
Mit anderen Worten, die deutsche Regierung versprach noch 1990, keine Einwände dagegen
zu haben, dass die Alliierten Deutschland weiter plündern dürfen, bzw. vornehmer
gesprochen, sich weiterhin deutsche Vermögen zum Zwecke der Reparation einverleiben. 1997
klagte ein Liechtensteiner, weil im Rahmen der Vertreibung der Sudetendeutschen Eigentum
seines Vaters, ein Bild im Wert von einer halben Million DM, enteignet worden sei. Die
deutschen Gerichte sahen den Vater trotz anderer Nationalität als Deutschen an und meinten,
die Enteignung sei wegen des Überleitungsvertrages Teil VI Artikel 3 Absatz 1 in Ordnung so.
[19] (http://www.blogger.com/post‑create.g?blogID=8125441388998062254#_ftn19)
Dass die Deutschen im eigenen Land nicht der Souverän sind, meinte dann auch der
Europäische Gerichtshof in Straßburg. Als Lichtenstein danach nämlich Deutschland vor dem
Europäischen Gerichtshof verklagte, stellten die Straßburger Richter – im Juli 2001 – fest, dass
Deutschland ja noch den von den Siegermächten auferlegten Restriktionen unterliege.[20]
(http://www.blogger.com/post‑create.g?blogID=8125441388998062254#_ftn20) Unabhängig von
den Plünderungen der Nachkriegszeit ist es also so, dass immer noch neue Enteignungen
dazukommen können. So wurden auch 2003 und 2007 noch Wohnhäuser von Deutschen
enteignet, die vor 1945 kurz in jüdischem Besitz waren, auch wenn diese zwischenzeitlich
einer Bank und nacheinander einer ganzen Reihe anderen Personen gehörten.
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Am 30.11.2007 unterschrieben Bundespräsident Köhler, Bundeskanzlerin Merkel und Ex‑
Bundesjustizministerin Zypries schließlich das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts,
dass trotz seiner Wichtigkeit nie durch das Parlament gegangen ist:
“(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche
nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener
Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405)
(Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes‑ oder Landesrecht überführt
worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74
und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs‑ und
Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission
für Deutschland S. 103).”
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Das zeigt einmal mehr, dass die von den Besatzungsbehörden für Deutschland erlassene
Rechtsvorschriften bis auf den heutigen Tag gelten. Zwischenzeitlich erscheinen diese also fast
restlos in Bundes‑ oder Landesrecht überführt worden zu sein. Es wundert deswegen nicht
weiter, dass der ehemalige Amtschef des Militärischen Abschirmdienstes MAD, Gerd‑Helmut
Komossa, 2007 in seinem Buch „Die deutsche Karte“ schreibt, dass es einen Geheimen
Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und den USA/Alliierten vom 21. Mai 1949 gäbe, in
dem grundsätzliche Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum
Jahre 2099 festgeschrieben wären,
1. ein Medienvorbehalt der Alliierten Mächte gegenüber deutschen Zeitungs‑ und
Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099,
2. die Goldreserven der BRD durch die Alliierten sollten gepfändet bleiben sollen, und
3. jeder Bundeskanzler vor Ablegung seines Amtseides die sogenannte Kanzlerakte
unterzeichnen muss.[22] (http://www.blogger.com/post‑create.g?
blogID=8125441388998062254#_ftn22) Darin soll der Bundeskanzler anerkennen, dass die
USA/Alliierten auf Dauer unkündbare Siegerrechte hätten und uneingeschränkt über
Deutschland verfügen könnten.
Egon Bahr beschreibt in einem Artikel der Zeit, wie der frisch zum Bundeskanzler gewählte
Willy Brand sich zunächst dagegen sträubte, dieses „Unterwerfungsdokument“ zu
unterzeichnen, es dann aber unterzeichnete, wie vor ihm schon Adenauer, Erhardt und
Kiesinger.[29] (http://www.blogger.com/post‑edit.g?
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blogID=8125441388998062254&postID=8644484167790393271#_ftn1) Der Rechtsexperte Stefan‑
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blogID=8125441388998062254&postID=8644484167790393271#_ftn1) Der Rechtsexperte Stefan‑
Andreas Görlitz meint sogar, dass auch heute alle vom deutschen Parlament verabschiedeten
Gesetze vor ihrem Inkrafttreten erst noch der Genehmigung durch die USA bedürften.[23]
(http://www.blogger.com/post‑create.g?blogID=8125441388998062254#_ftn23)
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Dieses Schema der Aufzwingung eigener Gesetze setzten die USA auch in anderen Ländern
um. Auch die für den Irak 2004 mit amerikanischer Unterstützung erstellte Verfassung sieht
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vor, dass die von den Besatzungstruppen erlassenen Gesetze und Verordnungen in der 86/91
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vor, dass die von den Besatzungstruppen erlassenen Gesetze und Verordnungen in der
Zukunft des Iraks bestehen bleiben müssen.[24] (http://www.blogger.com/post‑create.g?
blogID=8125441388998062254#_ftn24)
Bei der Umsetzung der amerikanischen Vormachtstellung sollen Besatzungssoldaten und eine
überlegene Menge an Waffen helfen. Schon Roosevelt hielt es bei den Verhandlungen zum
Ende des zweiten Weltkriegs für richtig, dass nur die USA, England, China und Russland in
(https://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/05/nwo‑un.gif)größerem Stile Waffen
haben dürften. Zum Teil setzt sich diese Auffassung heute im Sicherheitsrat der UNO fort.
Weitere Länder sollen keine Massenvernichtungswaffen besitzen dürfen, während die USA
selbst über 10.000 Atombomben horten und diese zu einem vielfältigen Arsenal
weiterentwickeln. Allein für die Weiterentwicklung taktischer Atomwaffen auf der Basis ihrer
Atombomben vom Typ B‑61 und B‑83 zur Sprengung von Bunkern waren 2004 mehrere 100
Mill $ vorgesehen. Die US‑Regierung hofft heute offensichtlich dahin zu kommen, die einzige
Nation mit Atomwaffen zu sein, um den Rest der Welt damit unterdrücken und erpressen zu
können. In einem Dokument des National Defense Councils kann man folgendes lesen:
“Atomwaffen werden weiterhin eine entscheidende Rolle spielen, denn sie besitzen einzigartige
Fähigkeiten, die zuverlässige militärische Optionen bieten, um ein weites Spektrum von Zielen zu
gefährden, die für den Einsatz eines möglichen Gegners von Massenvernichtungswaffen oder‚ groß
angelegten konventionellen Streitkräften wichtig sind.” …
“Das Ziel bei dem Besitz nuklearer Waffen hat vier Teile: Alliierte und Freunde zu versichern,
Mitbewerber abzubringen, Angreifer abzuschrecken und Feinde zu zerstören.”
Und dem Dokument „Future Strategic Strike Forces“ des Defense Science Board vom Februar
2004 kann man entnehmen, dass die US‑Regierung zwei Arten von Feinden unterscheidet: mit
vertretbarem Risiko zu entwaffnende Terroristen‑ und Schurkenstaaten, sowie größere Mächte
mit Massenvernichtungswaffen, die die USA direkt angreifen könnten. Bei den kleinen
Schurkenstaaten, die die USA nicht angreifen könnten, wird empfohlen, einfach die politische
Führung zu eliminieren. Bei den größeren müsse man dagegen die politische Führung
regierungsunfähig machen.[25] (http://www.blogger.com/post‑create.g?
blogID=8125441388998062254#_ftn25)
Für die nächsten 10 Jahre rief der Plan der Bush‑Regierung zum Aufbau eines Vorrats intakter
Atomwaffen und Waffenkomponenten auf, der ungefähr sieben bis neun Mal größer ist, als
das öffentlich bekannt gegebene Ziel von 1.700 bis 2.200 einsatzfähiger Waffen. Im Gegensatz
zu der öffentlich verkündeten Politik, die Anzahl der Atomwaffen zu reduzieren, ist die
Realität das exakte Gegenteil. Die Bush‑Regierung plante ein Potential von bis zu 15.000
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