Hausordnung GEL - Hausordnung 2015 1 Präambel der Gesamtschule Wuppertal-Langerfeld Unsere Schule setzt sich das Ziel, die Schülerinnen und Schüler 1 zu einer Lebenseinstellung zu erziehen, aus der heraus sie sowohl für sich selbst als auch für andere gern Verantwortung übernehmen und auf diese Art und Weise alle ihnen gegebenen persönlichen Fähigkeiten entwickeln und einsetzen. Unsere Schule fördert und fordert selbstständiges Lernen. So möchte sie Schülerinnen und Schüler insbesondere auch dazu erziehen, für ihr eigenes Lernen und den Lernprozess aller ihre Verantwortung zu erkennen und zu übernehmen. Diese Ziele sind als gemeinsame Aufgabe aller Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer2 zu verstehen. Alle tragen dazu bei, dass in einer freundlichen und ruhigen Atmosphäre konzentriert gelernt und gearbeitet werden kann. Die Stärkung des Selbstvertrauens und die Bereitschaft zur Anstrengung wird für alle am Lernprozess Beteiligten als etwas Positives und Wertvolles angesehen. Unverzichtbar dafür sind gegenseitige Achtung und Toleranz, das Eintreten für Schwächere sowie die Beachtung der Gleichberechtigung und Integration aller. Beschluss der Schulkonferenz 2001 1 Im Folgenden ist die weibliche Form mit inbegriffen. Im Folgenden ist die weibliche Form mit inbegriffen. 2 GEL - Hausordnung 2015 2 Hausordnung In unserer Schule leben und arbeiten jeden Tag Hunderte von Menschen. Damit wir erfolgreich miteinander arbeiten können, sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Vertrauen und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften notwendig. Daraus ergeben sich für uns alle auch Verpflichtungen, die wir unseren Aufgaben entsprechend erfüllen müssen. Deshalb gibt es eine Hausordnung, in der die wichtigsten Regeln des schulischen Zusammenlebens festgehalten sind. 1. Grundsätzliches 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme 1.2 Gefährdung 1.3 Sachbeschädigung 2. Unterrichtsbetrieb 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Anwesenheitspflicht Stundenraster/Kurzstundenraster Stundenwechsel Pausen und Aufsichten Stundenplan Betreten und Verlassen der Schule Unterrichtsfremde Gegenstände Bild- und Tonaufnahmen 3. Mensa und Cafeteria 4. Erkrankungen - Beurlaubungen - Befreiungen 4.1 Erkrankungen 4.2 Beurlaubungen 4.3 Befreiungen 5. Konflikte 6. Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit 7. Konsumverbote von Nikotin, Alkohol und „Drogen“ 8. Handynutzung 9. Allgemeines 10. Dreifachsporthalle GEL - Hausordnung 2015 3 1. Grundsätzliches 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle Schüler haben daher dazu beizutragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule zu vermitteln. Die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit gelten auch in der Schule. Zudem wird Rücksichtnahme auf den Unterrichtsbetrieb erwartet. Als höfliche Menschen tragen wir in den Schulgebäuden keine Kopfbedeckungen und sind angemessen gekleidet. Das Essen ist in den Fluren und Fachräumen untersagt, ebenso das Kaugummikauen während des Unterrichts. Nach Unterrichtsschluss wird das Klassenzimmer aufgeräumt (Tafel putzen, Fenster schließen, Stühle hochstellen, Boden fegen, Licht und elektrische Geräte ausschalten) und abgeschlossen. Auf den Gängen und in den Toiletten halten sich während des Unterrichts in der Regel keine Schüler auf. 1.2 Gefährdung Jede Gefährdung von anderen muss vermieden werden. Insbesondere gehört dazu das Werfen mit Gegenständen, vor allem mit Schneebällen. Auch unfallträchtige Spiele sind zu unterlassen. Auf Treppen, an Türen und anderen Engstellen ist besondere Rücksicht geboten. Jeder ist verpflichtet Gewalttaten oder Androhungen von Gewalttaten einer Person seines Vertrauens zu melden, um Opfer oder potentielle Opfer zu schützen. 1.3 Sachbeschädigung Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und das Eigentum anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Schulsachen von Mitschülern sowie die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u. a.). Fundsachen sind stets beim Hausmeister abzugeben und können dort von ihren Eigentümern abgeholt werden. Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Jeder ist verpflichtet Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule einer Person seines Vertrauens zu melden. 2. Unterrichtsbetrieb 2.1 Anwesenheitspflicht Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen zum Unterricht und anderen verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Beim ersten Gong zum Unterrichtsbeginn und zum Ende der Pausen haben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume bzw. zum verabredeten Hofbereich zu begeben, damit der Unterricht beim zweiten Gong beginnen kann. Da es in Haus 4 keinen Gong gibt, sind in allen Bereichen Funkuhren angebracht. Verspätungen, auch nach den Pausen, stören den Unterrichtsablauf. GEL - Hausordnung 2015 4 2.2 2.3 Stundenraster Kurzstundenraster 1. Stunde 07.50-08.35 Uhr 1. Stunde 07.50-08.35 Uhr 2. Stunde 08.40-09.25 Uhr 2. Stunde 08.40-09.25 Uhr Pause 09.25-09.40 Uhr Pause 09.25-09.40 Uhr 3. Stunde 09.40-10.25 Uhr 3. Stunde 09.40-10.25 Uhr 4. Stunde 10.30-11.15 Uhr 4. Stunde 10.30-11.15 Uhr Pause 11.15-11.30 Uhr Pause 11.15-11.25 Uhr 5. Stunde 11.30-12.15 Uhr 5. Stunde 11.25-11.55 Uhr 6. Stunde 12.20-13.05 Uhr 6. Stunde 12.00-12.30 Uhr Mittagspause 13.05-14.10 Uhr Mittagspause ab 12.30 Uhr 7. Stunde 14.10-14.55 Uhr 7. Stunde S II n. Absprache 8. Stunde 15.00-15.45 Uhr 8. Stunde S II n. Absprache 9. Stunde 15.50-16.35 Uhr Stundenwechsel Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so hat der Wechsel mit Rücksicht auf einen störungsfreien Unterrichtsbetrieb rasch und ruhig zu erfolgen; ansonsten bleiben die Schüler auch bei Abwesenheit der Lehrkraft diszipliniert im Klassenraum. Wenn bis spätestens zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend ist, muss der Klassensprecher Meldung in der Orga/im Sekretariat erstatten. 2.4 Pausen und Aufsichten Die Schüler verlassen die Klassenräume (nicht vor dem Pausengong) und begeben sich in die Mensa oder auf den Schulhof. Die Klassenräume werden verschlossen. In den Gängen sind Laufspiele, Rempeleien und Geschrei verboten. In der Mensa/Cafeteria stellt sich jeder Schüler ohne Vordrängen an. Einkäufe für andere Schüler sind unfair und deshalb zu unterlassen. Toilettengänge werden während der Pause erledigt. Nach der Pause sind die Unterrichtsräume bzw. Hofbereiche ohne Verzögerung aufzusuchen. Zum Ballspielen auf den Höfen sind nur Softbälle erlaubt. Das Werfen von Schneebällen ist verboten. Gesperrte Bereiche (z. B. Blumenbeete, Rasenflächen) werden nicht betreten. Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten. GEL - Hausordnung 2015 5 Die Aufsichtsbereiche sind den Häusern zugeordnet und gliedern sich in Frühaufsicht, kleine Pausen und Mittagspausen: 07.30 Uhr Die Frühaufsichten öffnen um 7.45 Uhr die Zugänge zu den Häusern. Die Cafeteria öffnet für alle Schüler um 7.30 Uhr auf ordnungsgemäßes Aufstellen der Schüler/innen vor der Ausgabe achten Mensa-Regeln beachten Hof 1 oben beaufsichtigen Zufahrt zum Parkplatz ermöglichen im Parkplatz-Bereich kein Schüleraufenthalt Eingang Haus 1 (vorne) kein Zugang für Schüler/innen Zugang zu Haus 1 am Hof 1 und am Parkplatz aufschließen Hofflächen, Rondell und Tischtennisplatten beaufsichtigen Platz vor der Garage und Hof 1 unten einsehen Zugang zu Haus 1 an der Turnhalle aufschließen Hof 3 oben und Hof 3 unten beaufsichtigen Toiletten an Hof 3 aufschließen, beaufsichtigen und abschließen Zugang zu Haus 2, Haus 3 und Pavillon aufschließen Hof 4 oben und Hof 4 unten beaufsichtigen Hof 4 Zugänge zu den drei Häusern von Haus 4 beaufsichtigen und Häuser B und C aufschließen Kleine Pausen 1. Hofpause: 9.25 2. Hofpause: 11.15 Frühaufsichten Cafeteria / Haus 4A Hof 1 Hof 2 Hof 3 Haus 1 Bibliothek Hof 1 Haus 2 - 07.45 Uhr - 9.40 Uhr - 11.30 Uhr Alle Schüler verlassen die oberen Etagen und sämtliche Flurbereiche von der Turnhalle bis zu den Technikräumen Das Foyer ist kein Aufenthaltsort! Zugang zur Bibliothek (EG) kontrollieren – nur in der 1. Pause auch Kontrolle in der Bibliothek Toilettenbereiche kontrollieren Zugang zur Bibliothek (EG) und Aufenthalt in der Bibliothek kontrollieren Einhaltung der Bibliotheksregeln überwachen und einfordern Hof 1 oben und unten beaufsichtigen Sitzen auf dem Geländer zwischen Hof 1 oben und Hof 1 unten verbieten: Unfallgefahr! Flure und Klassenräume kontrollieren - alle Schüler verlassen das Gebäude! Hoftüren abschließen! GEL - Hausordnung 2015 6 Hof 2 Haus 3 Mensa Hof 3 oben Hof 3 unten Haus 4 B / 4C Cafeteria / 4A Hof 4 oben Hof 4 unten Hofflächen, Rondell und Tischtennisplatten und den Weg vor der Sporthalle beaufsichtigen; Eingang zum Haus 1 kontrollieren; Schüler sollen Weg über Hof 1 nehmen Schulausgang beaufsichtigen! (Achtung: Schulfremde!) Rasenfläche vor Haus 1 sind kein Aufenthaltsbereich Flure und Klassenräume kontrollieren - alle Schüler verlassen das Gebäude! Hoftüren abschließen! Toiletten in Haus 3 bleiben abgeschlossen Der NW-Flur ist kein Durchgangsflur und kein Aufenthaltsbereich für Schüler! SICHERHEITSGEFAHR! Mensa: Ein- und Ausgänge, falls verschlossen, aufschließen Eingang zur Mensa nur durch den Seiteneingang neben dem Kiosk Ausgang durch den Haupteingang neben dem Kiosk Aufenthalt zunächst in erster Linie für Schüler, die etwas essen - wenn genügend Sitzplatz vorhanden ist, auch Aufenthaltsmöglichkeit für alle Schüler/innen bei Einhaltung der Regeln Regelbeachtung kontrollieren! (Ruhe; Anstellen in einer Reihe; benutztes Geschirr zurück bringen; kein Laufen) obere Hoffläche beaufsichtigen Schulausgang beaufsichtigen! Die gezogene Linie darf nicht überschritten werden! Toiletten regelmäßig, gründlich und häufig kontrollieren! Pavillontür schließen nach dem Vorgong Eingangstür Haus 2 und Pavillon öffnen Unterstützung bei Aufsichtsproblemen in den Toiletten von Aufsicht Hof 3 unten anfordern! untere Hoffläche mit Klettergerüst beaufsichtigen - nicht zu viele Kletterer, und jüngere Schüler haben Vorrang vor Älteren! Haupteingang zu Haus 3 abschließen - nach dem Vorgong Eingangstür Haus 3 öffnen Unterstützung der Toilettenaufsicht von Hof 3 oben Die beiden Häuser im Wechsel beaufsichtigen Hofaufsichten bei der Kontrolle der Toiletten in Haus 4 B unterstützen Auf ordnungsgemäßes Aufstellen der Schüler vor der Ausgabe achten Mensa-Regeln beachten Innenhof zwischen den Häusern 4 A bis 4 C inkl. Hofausgang beaufsichtigen - Schüler bleiben in der Regel auf dem Schulgelände Fluchtwege müssen freigehalten werden Toiletten beaufsichtigen in Haus 4 B vorne Hofbereich hinter den Häusern 4 B und 4 C beaufsichtigen Toiletten beaufsichtigen in Haus 4 B hinten GEL - Hausordnung 2015 7 Mittagspause 13.05 Haus 1 s. Hofpausen Hof 1 oben und unten s. Hofpausen hinterer Eingang Haus 2 bleibt als Zugang zum Freizeitraum geöffnet Der Freizeitraum in Haus 2 wird von Eltern beaufsichtigt - zuständig für die Aufsicht in den Fluren und im Foyer ist die Aufsicht von Haus 2. Ansprechpartner für die Eltern ist die Aufsicht von Haus 2. Haupteingang schließen Zugang zum Informatikraum im 1. OG über den Mensazugang, ansonsten kein Aufenthalt im Gebäude Nebeneingang von Hof 3 unten bleibt als Mensazugang geöffnet Am Ende der Pause Haupteingang aufschließen s. Hofpausen Aufsichtsbereich 1: Eingang und Essensausgabe Schüler gelangen zur Essensausgabe nur durch den Nebeneingang (diesen öffnen!) Schüler stellen sich der Reihe nach an (Schlange vom Eingang bis zur Ausgabe) Schüler rücken an (zwei Ausgabestellen) Aufsichtsbereich 2: Mensa und Ausgang Schüler verhalten sich angemessen Schüler bringen ihr Tablett zum Tablettwagen und verlassen die durch den Hauptausgang (neben dem Kiosk). s. Hofpausen Toiletten aufschließen und zum Pausenende wieder abschließen Kein Aufenthalt für Schüler der Sekundarstufe I in der Mittagspause (7. Stunde) in den Häusern; Oberstufenschüler können in ihren Aufenthaltsräumen bleiben Aufenthaltsraum 4 A geöffnet / Toiletten 4 B geöffnet Haus 2 Haus 3 Mensa Hof 3 Haus 4 2.5 - 14.10 Uhr für alle Schüler der Ausgabetheke immer zu zweit nach Mensa Stundenplan Abweichungen vom normalen Stundenplan sind auf dem veröffentlichten Vertretungsplan ersichtlich. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich darüber zu informieren. GEL - Hausordnung 2015 8 2.6 Betreten und Verlassen der Schule Die Cafeteria Haus 4A ist für alle Schüler ab 7:30 geöffnet. Der Zugang zu den Häusern erfolgt grundsätzlich über die Schulhöfe. Alle Häuser werden durch die Frühaufsichten erst um 7.45 Uhr (1. Gong) geöffnet. Der Haupteingang (Foyer) ist kein Aufenthaltsraum. Dies gilt auch für die Vorräume zu den Lehrerzimmern in Haus 1 und 2. Aus Sicherheitsgründen ist der NW-Flur (Haus 3) kein Aufenthaltsraum bzw. Durchgang. Das Verlassen des Schulgeländes ist absolut verboten. Ausnahme: Auf Antrag (rotes Kreuz im Schülerausweis) dürfen Schüler zum Mittagessen im nahen Umfeld der Schule das Schulgelände verlassen. Fahrräder werden in den vorgesehenen Fahrradständern auf dem Schulhof abgestellt. Sie sind gegen Diebstahl zu sichern. Die Schule kann bei Beschädigung und Entwendung keine Verantwortung übernehmen. Oberstufenschüler halten sich in Freistunden im Aufenthaltsraum oder der Cafeteria auf. (Nutzungskonzept SII) 2.7 Unterrichtsfremde Gegenstände Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder andere gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Digitale Aufnahmeund Abspielgeräte (MP3-Player, i-Pods, etc.) dürfen während der Unterrichtszeiten nicht verwendet werden, es sei denn, dass sie zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. Die Schule ist befugt, den Schülern solche Gegenstände vorübergehend abzunehmen. Über die Rückgabe entscheidet der Schulleiter. 2.8 Bild- und Tonaufnahmen Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten, über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. In unterrichtlichen Situationen dürfen Aufnahmen nur nach Absprache mit den beteiligten Lehrern und Schülern angefertigt werden. 3. Mensa & Cafeteria Generell sind in der Mensa/Cafeteria als Begegnungsraum angemessene Tisch- und Verhaltensweisen einzuhalten. Die Räume stehen allen in den Pausen und in den Mittagspausen zur Verfügung. Die Verwendung von Gläsern, Geschirr und Besteck ist im Speisesaal obligatorisch. Geschirr etc. wird nach Verwendung in die vorgesehenen Geschirrwagen gestellt. Die Tische werden ordentlich verlassen, damit alle Nutzer ansprechende Verhältnisse vorfinden. Auf Mülltrennung achten. Für die Mensa/Cafeteria ist ein Ordnungsdienst eingeteilt. 4. Erkrankungen – Beurlaubungen – Befreiungen 4.1 Erkrankungen Ist ein Schüler erkrankt und daher verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist die Schule unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-Mail zu informieren. Im Falle einer tele-fonischen Entschuldigung muss die schriftliche Mitteilung über die Erkrankung innerhalb von drei GEL - Hausordnung 2015 9 Schultagen ab Krankheitsbeginn vorliegen. Beginnt die Erkrankung in den Ferien, ist sie am ersten Schultag in der Schule vorzulegen. Erstreckt sich eine Erkrankung über mehr als zehn Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest beigebracht werden. Bei Erkrankungen während des Unterrichtstages können die Schüler/innen durch die Gesundheitsassistentin/ Klassenlehrer entlassen werden. Für die Oberstufe gelten gesonderte Regelungen. 4.2 Beurlaubungen Schüler können in dringenden privaten Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch den Schulleiter beurlaubt werden. Beurlaubungen wegen gebuchter Reisen können grundsätzlich nicht genehmigt werden. 4.3 Befreiungen Gesuche um Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden wegen körperlicher Beeinträchtigungen sind ebenfalls durch ein Mitglied der Schulleitung zu genehmigen. 5. Konflikte Konflikte treten in einem so komplexen, durch zwischenmenschliche Wechselbeziehungen geprägten System, wie die Schule es darstellt, immer wieder auf. Diese Konflikte müssen rechtzeitig und in gegenseitigem Respekt und Einvernehmen der Konfliktparteien gelöst werden. Konflikte werden in drei Stufen behandelt, die grundsätzlich nacheinander durchlaufen werden. a) Die Konfliktparteien versuchen in Ruhe, möglichst nicht am selben Tag des Konfliktes, in einem Vieraugengespräch ihr Problem zu lösen. b) Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, dann sollen Personen des Vertrauens beider Parteien als Berater oder Moderatoren hinzugezogen werden. Dies sind im besonderen Vertrauenslehrer, Klassenlehrer, Sozialpädagogen sowie unsere Streitschlichter. Rat und Auskunft können auch von der Elternpflegschaft und SV eingeholt werden. Erst, wenn auch hier keine einvernehmliche Lösung möglich ist, kann der Beschwerdeweg eingeschlagen werden Schüler wie Lehrer sind verpflichtet, allen Fällen von Streit, Mobbing etc. entschieden entgegenzutreten. 6. Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit Für das Sauber halten aller Bereiche der Schule, insbesondere der sanitären Einrichtungen, ist jeder einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen sorgen die eingeteilten Ordnungsdienste. Dies gilt auch für die Mensa/Cafeteria/Hofdienst. Beschädigungen sind sofort zu melden. Mäntel, Anoraks und Schirme sind an den Garderobenhaken, sofern vorhanden, unterzubringen. Nach Abschluss der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und die Grundsauberkeit herzustellen. Zur Anbringung von Rundschreiben, Plakaten etc. dienen die Anschlagtafeln. Die Klassengestaltung obliegt den Klassenlehrern. GEL - Hausordnung 2015 10 In allen Fachräumen sind die entsprechenden erweiterten Sicherheitsregeln verpflichtend einzuhalten. 7. Konsumverbot von Nikotin, Alkohol und Drogen Der Konsum von Nikotin, Alkohol und Drogen ist in allen Bereichen der Schule untersagt. Bei einer Missachtung werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert bzw. der Missbrauch zur Anzeige gebracht. 8. Handynutzung Mobiltelefone sind während des Unterrichts und den Pausen stets ausgeschaltet. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit einem Lehrer (bei Erkrankungen, Unterrichtsausfall) können Eltern oder Erziehungsberechtigte über das Handy informiert werden. Im Rahmen des Unterrichts können Smartphones und Tablets nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft genutzt werden. Bei schriftlichen Leistungsmessungen gilt ein eingeschaltetes Handy (bei der Abiturprüfung auch ein ausgeschaltetes) als Täuschungsversuch (siehe Erarbeitung der Regelung und Nutzung von Handys/Smartphones an der GEL). Ausschließlich in den Räumen R1 bis R10 dürfen Schüler der SII ihre Handys nutzen. 9. Allgemeines Allen Anordnungen der Weisungsbefugten (Hausmeister, Sekretariat, Mensa- und Reinigungspersonals, Lehrer oder Schulleitung) ist Folge zu leisten. Die in den Klassen- und Fachräumen angeschlagenen Regeln zum Verhalten im Brandfall sind Bestandteil dieser Hausordnung. Alle im Hause sind verpflichtet, sich mit dem Evakuierungsplan vertraut zu machen. In den Sporthallen gilt die in ihrer jeweiligen Form erlassene Benutzungsordnung. 10. Dreifachsporthalle Der Treffpunkt für Schüler ist der Schulhof am Haus 4, dort werden alle Schüler von der Lehrkraft abgeholt, dies gilt auch für die Arbeitsgemeinschaften. Die Gänge sind kein Aufenthaltsort, sondern nur für den Weg in die Halle zu nutzen. Schüler der Sek I warten in ihren Umkleiden bis ihre Lehrkraft sie abholt und in die Halle begleitet. Schüler der Sek II dürfen in die Halle sobald sie sich umgezogen haben. Für die weitere Benutzung der Sporthallen bitte die Regelungen der Fachkonferenz Sport beachten. Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz der GE Langerfeld am 23.06.2015 beschlossen. GEL - Hausordnung 2015 11 Notizen: Städtische Gesamtschule Langerfeld Heinrich - Böll - Straße 240/ 250 42277 Wuppertal Telefon: 0202 – 563 6652/ 563 6801 E-Mail: [email protected] GEL - Hausordnung 2015 Fax: 0202 – 563 8151 12
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