Hausordnung - Gesamtschule Langerfeld

Hausordnung
GEL - Hausordnung 2015
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Präambel der Gesamtschule Wuppertal-Langerfeld
Unsere Schule setzt sich das Ziel, die Schülerinnen und Schüler 1 zu einer
Lebenseinstellung zu erziehen, aus der heraus sie sowohl für sich selbst
als auch für andere gern Verantwortung übernehmen und auf diese Art
und Weise alle ihnen gegebenen persönlichen Fähigkeiten entwickeln und
einsetzen.
Unsere Schule fördert und fordert selbstständiges Lernen. So möchte sie
Schülerinnen und Schüler insbesondere auch dazu erziehen, für ihr
eigenes Lernen und den Lernprozess aller ihre Verantwortung zu erkennen
und zu übernehmen.
Diese Ziele sind als gemeinsame Aufgabe aller Schülerinnen und Schüler,
Eltern und Lehrerinnen und Lehrer2 zu verstehen.
Alle tragen dazu bei, dass in einer freundlichen und ruhigen Atmosphäre
konzentriert gelernt und gearbeitet werden kann. Die Stärkung des
Selbstvertrauens und die Bereitschaft zur Anstrengung wird für alle am
Lernprozess Beteiligten als etwas Positives und Wertvolles angesehen.
Unverzichtbar dafür sind gegenseitige Achtung und Toleranz, das Eintreten
für Schwächere sowie die Beachtung der Gleichberechtigung und
Integration aller.
Beschluss der Schulkonferenz 2001
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Im Folgenden ist die weibliche Form mit inbegriffen.
Im Folgenden ist die weibliche Form mit inbegriffen.
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GEL - Hausordnung 2015
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Hausordnung
In unserer Schule leben und arbeiten jeden Tag Hunderte von Menschen. Damit wir
erfolgreich miteinander arbeiten können, sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme
und Vertrauen und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften notwendig.
Daraus ergeben sich für uns alle auch Verpflichtungen, die wir unseren Aufgaben
entsprechend erfüllen müssen. Deshalb gibt es eine Hausordnung, in der die wichtigsten
Regeln des schulischen Zusammenlebens festgehalten sind.
1. Grundsätzliches
1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme
1.2 Gefährdung
1.3 Sachbeschädigung
2. Unterrichtsbetrieb
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Anwesenheitspflicht
Stundenraster/Kurzstundenraster
Stundenwechsel
Pausen und Aufsichten
Stundenplan
Betreten und Verlassen der Schule
Unterrichtsfremde Gegenstände
Bild- und Tonaufnahmen
3. Mensa und Cafeteria
4. Erkrankungen - Beurlaubungen - Befreiungen
4.1 Erkrankungen
4.2 Beurlaubungen
4.3 Befreiungen
5. Konflikte
6. Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit
7. Konsumverbote von Nikotin, Alkohol und „Drogen“
8. Handynutzung
9. Allgemeines
10. Dreifachsporthalle
GEL - Hausordnung 2015
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1. Grundsätzliches
1.1
Höflichkeit und Rücksichtnahme
Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle
Schüler haben daher dazu beizutragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule
zu vermitteln.
Die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit gelten auch in der Schule. Zudem wird
Rücksichtnahme auf den Unterrichtsbetrieb erwartet. Als höfliche Menschen tragen wir in
den Schulgebäuden keine Kopfbedeckungen und sind angemessen gekleidet. Das Essen
ist in den Fluren und Fachräumen untersagt, ebenso das Kaugummikauen während des
Unterrichts.
Nach Unterrichtsschluss wird das Klassenzimmer aufgeräumt (Tafel putzen, Fenster
schließen, Stühle hochstellen, Boden fegen, Licht und elektrische Geräte ausschalten)
und abgeschlossen.
Auf den Gängen und in den Toiletten halten sich während des Unterrichts in der Regel
keine Schüler auf.
1.2
Gefährdung
Jede Gefährdung von anderen muss vermieden werden. Insbesondere gehört dazu das
Werfen mit Gegenständen, vor allem mit Schneebällen. Auch unfallträchtige Spiele sind
zu unterlassen. Auf Treppen, an Türen und anderen Engstellen ist besondere Rücksicht
geboten.
Jeder ist verpflichtet Gewalttaten oder Androhungen von Gewalttaten einer
Person seines Vertrauens zu melden, um Opfer oder potentielle Opfer zu
schützen.
1.3
Sachbeschädigung
Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und das Eigentum
anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Schulsachen von
Mitschülern sowie die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u.
a.). Fundsachen sind stets beim Hausmeister abzugeben und können dort von ihren
Eigentümern abgeholt werden. Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig
verursacht werden, haften die Beteiligten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen
rechnen.
Jeder ist verpflichtet Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule einer Person
seines Vertrauens zu melden.
2.
Unterrichtsbetrieb
2.1
Anwesenheitspflicht
Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen zum Unterricht und anderen verbindlichen
schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Beim ersten Gong zum Unterrichtsbeginn und
zum Ende der Pausen haben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume bzw.
zum verabredeten Hofbereich zu begeben, damit der Unterricht beim zweiten Gong
beginnen kann. Da es in Haus 4 keinen Gong gibt, sind in allen Bereichen Funkuhren
angebracht.
Verspätungen, auch nach den Pausen, stören den Unterrichtsablauf.
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2.2
2.3
Stundenraster
Kurzstundenraster
1. Stunde
07.50-08.35 Uhr
1. Stunde
07.50-08.35 Uhr
2. Stunde
08.40-09.25 Uhr
2. Stunde
08.40-09.25 Uhr
Pause
09.25-09.40 Uhr
Pause
09.25-09.40 Uhr
3. Stunde
09.40-10.25 Uhr
3. Stunde
09.40-10.25 Uhr
4. Stunde
10.30-11.15 Uhr
4. Stunde
10.30-11.15 Uhr
Pause
11.15-11.30 Uhr
Pause
11.15-11.25 Uhr
5. Stunde
11.30-12.15 Uhr
5. Stunde
11.25-11.55 Uhr
6. Stunde
12.20-13.05 Uhr
6. Stunde
12.00-12.30 Uhr
Mittagspause
13.05-14.10 Uhr
Mittagspause
ab 12.30 Uhr
7. Stunde
14.10-14.55 Uhr
7. Stunde
S II n. Absprache
8. Stunde
15.00-15.45 Uhr
8. Stunde
S II n. Absprache
9. Stunde
15.50-16.35 Uhr
Stundenwechsel
Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so hat
der Wechsel mit Rücksicht auf einen störungsfreien Unterrichtsbetrieb rasch und ruhig zu
erfolgen; ansonsten bleiben die Schüler auch bei Abwesenheit der Lehrkraft diszipliniert
im Klassenraum.
Wenn bis spätestens zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch
keine Lehrkraft anwesend ist, muss der Klassensprecher Meldung in der
Orga/im Sekretariat erstatten.
2.4
Pausen und Aufsichten
Die Schüler verlassen die Klassenräume (nicht vor dem Pausengong) und begeben sich in
die Mensa oder auf den Schulhof. Die Klassenräume werden verschlossen. In den Gängen
sind Laufspiele, Rempeleien und Geschrei verboten.
 In der Mensa/Cafeteria stellt sich jeder Schüler ohne Vordrängen an. Einkäufe für
andere Schüler sind unfair und deshalb zu unterlassen.
 Toilettengänge werden während der Pause erledigt.
 Nach der Pause sind die Unterrichtsräume bzw. Hofbereiche ohne Verzögerung
aufzusuchen.
 Zum Ballspielen auf den Höfen sind nur Softbälle erlaubt. Das Werfen von
Schneebällen ist verboten.
 Gesperrte Bereiche (z. B. Blumenbeete, Rasenflächen) werden nicht betreten.
 Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.
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Die Aufsichtsbereiche sind den Häusern zugeordnet und gliedern sich in Frühaufsicht,
kleine Pausen und Mittagspausen:

07.30 Uhr

Die Frühaufsichten öffnen um 7.45 Uhr die Zugänge zu den
Häusern.

Die Cafeteria öffnet für alle Schüler um 7.30 Uhr

auf ordnungsgemäßes Aufstellen der Schüler/innen vor der Ausgabe achten

Mensa-Regeln beachten

Hof 1 oben beaufsichtigen

Zufahrt zum Parkplatz ermöglichen

im Parkplatz-Bereich kein Schüleraufenthalt

Eingang Haus 1 (vorne) kein Zugang für Schüler/innen

Zugang zu Haus 1 am Hof 1 und am Parkplatz aufschließen

Hofflächen, Rondell und Tischtennisplatten beaufsichtigen

Platz vor der Garage und Hof 1 unten einsehen

Zugang zu Haus 1 an der Turnhalle aufschließen

Hof 3 oben und Hof 3 unten beaufsichtigen

Toiletten an Hof 3 aufschließen, beaufsichtigen und abschließen

Zugang zu Haus 2, Haus 3 und Pavillon aufschließen

Hof 4 oben und Hof 4 unten beaufsichtigen
Hof 4

Zugänge zu den drei Häusern von Haus 4 beaufsichtigen und Häuser
B und C aufschließen
Kleine
Pausen
1. Hofpause:
9.25
2. Hofpause:
11.15
Frühaufsichten
Cafeteria /
Haus 4A
Hof 1
Hof 2
Hof 3
Haus 1
Bibliothek
Hof 1
Haus 2
-
07.45 Uhr
-
9.40 Uhr
- 11.30 Uhr

Alle Schüler verlassen die oberen Etagen und sämtliche Flurbereiche von der
Turnhalle bis zu den Technikräumen

Das Foyer ist kein Aufenthaltsort!

Zugang zur Bibliothek (EG) kontrollieren – nur in der 1. Pause auch Kontrolle
in der Bibliothek

Toilettenbereiche kontrollieren

Zugang zur Bibliothek (EG) und Aufenthalt in der Bibliothek kontrollieren

Einhaltung der Bibliotheksregeln überwachen und einfordern

Hof 1 oben und unten beaufsichtigen

Sitzen auf dem Geländer zwischen Hof 1 oben und Hof 1 unten verbieten:
Unfallgefahr!

Flure und Klassenräume kontrollieren - alle Schüler verlassen das Gebäude!

Hoftüren abschließen!
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Hof 2
Haus 3
Mensa
Hof 3 oben
Hof 3 unten
Haus 4 B /
4C
Cafeteria /
4A
Hof 4 oben
Hof 4 unten

Hofflächen, Rondell und Tischtennisplatten und den Weg vor der Sporthalle
beaufsichtigen;

Eingang zum Haus 1 kontrollieren; Schüler sollen Weg über Hof 1 nehmen

Schulausgang beaufsichtigen! (Achtung: Schulfremde!)

Rasenfläche vor Haus 1 sind kein Aufenthaltsbereich

Flure und Klassenräume kontrollieren - alle Schüler verlassen das Gebäude!

Hoftüren abschließen!

Toiletten in Haus 3 bleiben abgeschlossen

Der NW-Flur ist kein Durchgangsflur und kein Aufenthaltsbereich für
Schüler! SICHERHEITSGEFAHR!

Mensa: Ein- und Ausgänge, falls verschlossen, aufschließen

Eingang zur Mensa nur durch den Seiteneingang neben dem Kiosk

Ausgang durch den Haupteingang neben dem Kiosk

Aufenthalt zunächst in erster Linie für Schüler, die etwas essen - wenn
genügend Sitzplatz vorhanden ist, auch Aufenthaltsmöglichkeit für alle
Schüler/innen bei Einhaltung der Regeln

Regelbeachtung kontrollieren! (Ruhe; Anstellen in einer Reihe; benutztes
Geschirr zurück bringen; kein Laufen)

obere Hoffläche beaufsichtigen

Schulausgang beaufsichtigen! Die gezogene Linie darf nicht überschritten
werden!

Toiletten regelmäßig, gründlich und häufig kontrollieren!

Pavillontür schließen

nach dem Vorgong Eingangstür Haus 2 und Pavillon öffnen

Unterstützung bei Aufsichtsproblemen in den Toiletten von Aufsicht Hof 3
unten anfordern!

untere Hoffläche mit Klettergerüst beaufsichtigen - nicht zu viele Kletterer,
und jüngere Schüler haben Vorrang vor Älteren!

Haupteingang zu Haus 3 abschließen - nach dem Vorgong Eingangstür Haus
3 öffnen

Unterstützung der Toilettenaufsicht von Hof 3 oben

Die beiden Häuser im Wechsel beaufsichtigen

Hofaufsichten bei der Kontrolle der Toiletten in Haus 4 B unterstützen

Auf ordnungsgemäßes Aufstellen der Schüler vor der Ausgabe achten

Mensa-Regeln beachten

Innenhof zwischen den Häusern 4 A bis 4 C inkl. Hofausgang beaufsichtigen
- Schüler bleiben in der Regel auf dem Schulgelände

Fluchtwege müssen freigehalten werden

Toiletten beaufsichtigen in Haus 4 B vorne

Hofbereich hinter den Häusern 4 B und 4 C beaufsichtigen

Toiletten beaufsichtigen in Haus 4 B hinten
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Mittagspause

13.05
Haus 1

s. Hofpausen
Hof 1 oben
und unten

s. Hofpausen

hinterer Eingang Haus 2 bleibt als Zugang zum Freizeitraum geöffnet

Der Freizeitraum in Haus 2 wird von Eltern beaufsichtigt - zuständig für die
Aufsicht in den Fluren und im Foyer ist die Aufsicht von Haus 2.

Ansprechpartner für die Eltern ist die Aufsicht von Haus 2.

Haupteingang schließen

Zugang zum Informatikraum im 1. OG über den Mensazugang, ansonsten
kein Aufenthalt im Gebäude

Nebeneingang von Hof 3 unten bleibt als Mensazugang geöffnet

Am Ende der Pause Haupteingang aufschließen

s. Hofpausen

Aufsichtsbereich 1: Eingang und Essensausgabe

Schüler gelangen zur Essensausgabe nur durch den Nebeneingang (diesen
öffnen!)

Schüler stellen sich der Reihe nach an (Schlange vom Eingang bis zur
Ausgabe)

Schüler
rücken
an
(zwei Ausgabestellen)

Aufsichtsbereich 2: Mensa und Ausgang

Schüler verhalten sich angemessen

Schüler bringen ihr Tablett zum Tablettwagen und verlassen die
durch den Hauptausgang (neben dem Kiosk).

s. Hofpausen

Toiletten aufschließen und zum Pausenende wieder abschließen

Kein Aufenthalt für Schüler der Sekundarstufe I in der Mittagspause (7.
Stunde)
in
den
Häusern;
Oberstufenschüler
können
in
ihren
Aufenthaltsräumen bleiben

Aufenthaltsraum 4 A geöffnet / Toiletten 4 B geöffnet
Haus 2
Haus 3
Mensa
Hof 3
Haus 4
2.5
-
14.10 Uhr für alle Schüler
der
Ausgabetheke
immer
zu
zweit
nach
Mensa
Stundenplan
Abweichungen vom normalen Stundenplan sind auf dem veröffentlichten Vertretungsplan
ersichtlich. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich darüber zu informieren.
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2.6
Betreten und Verlassen der Schule
Die Cafeteria Haus 4A ist für alle Schüler ab 7:30 geöffnet.
Der Zugang zu den Häusern erfolgt grundsätzlich über die Schulhöfe. Alle Häuser werden
durch die Frühaufsichten erst um 7.45 Uhr (1. Gong) geöffnet.
Der Haupteingang (Foyer) ist kein Aufenthaltsraum. Dies gilt auch für die Vorräume zu
den Lehrerzimmern in Haus 1 und 2.
Aus Sicherheitsgründen ist der NW-Flur (Haus 3) kein Aufenthaltsraum bzw. Durchgang.
Das Verlassen des Schulgeländes ist absolut verboten.
Ausnahme: Auf Antrag (rotes Kreuz im Schülerausweis) dürfen Schüler zum Mittagessen
im nahen Umfeld der Schule das Schulgelände verlassen.
Fahrräder werden in den vorgesehenen Fahrradständern auf dem Schulhof abgestellt. Sie
sind gegen Diebstahl zu sichern. Die Schule kann bei Beschädigung und Entwendung
keine Verantwortung übernehmen.
Oberstufenschüler halten sich in Freistunden im Aufenthaltsraum oder der Cafeteria auf.
(Nutzungskonzept SII)
2.7
Unterrichtsfremde Gegenstände
Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder
andere gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Digitale Aufnahmeund Abspielgeräte (MP3-Player, i-Pods, etc.) dürfen während der Unterrichtszeiten nicht
verwendet werden, es sei denn, dass sie zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden.
Die Schule ist befugt, den Schülern solche Gegenstände vorübergehend
abzunehmen. Über die Rückgabe entscheidet der Schulleiter.
2.8
Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten, über Ausnahmen entscheidet die
Schulleitung. In unterrichtlichen Situationen dürfen Aufnahmen nur nach Absprache mit
den beteiligten Lehrern und Schülern angefertigt werden.
3.
Mensa & Cafeteria
Generell sind in der Mensa/Cafeteria als Begegnungsraum angemessene Tisch- und
Verhaltensweisen einzuhalten. Die Räume stehen allen in den Pausen und in den
Mittagspausen zur Verfügung.
Die Verwendung von Gläsern, Geschirr und Besteck ist im Speisesaal obligatorisch.
Geschirr etc. wird nach Verwendung in die vorgesehenen Geschirrwagen gestellt. Die
Tische werden ordentlich verlassen, damit alle Nutzer ansprechende Verhältnisse
vorfinden. Auf Mülltrennung achten.
Für die Mensa/Cafeteria ist ein Ordnungsdienst eingeteilt.
4.
Erkrankungen – Beurlaubungen – Befreiungen
4.1
Erkrankungen
Ist ein Schüler erkrankt und daher verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist die Schule
unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-Mail zu informieren. Im Falle einer tele-fonischen
Entschuldigung muss die schriftliche Mitteilung über die Erkrankung innerhalb von drei
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Schultagen ab Krankheitsbeginn vorliegen. Beginnt die Erkrankung in den Ferien, ist sie
am ersten Schultag in der Schule vorzulegen. Erstreckt sich eine Erkrankung über mehr
als zehn Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest beigebracht werden.
Bei Erkrankungen während des Unterrichtstages können die Schüler/innen durch die
Gesundheitsassistentin/ Klassenlehrer entlassen werden.
Für die Oberstufe gelten gesonderte Regelungen.
4.2
Beurlaubungen
Schüler können in dringenden privaten Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen
Antrag der Erziehungsberechtigten durch den Schulleiter beurlaubt werden.
Beurlaubungen wegen gebuchter Reisen können grundsätzlich nicht genehmigt werden.
4.3
Befreiungen
Gesuche um Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden wegen körperlicher
Beeinträchtigungen sind ebenfalls durch ein Mitglied der Schulleitung zu genehmigen.
5.
Konflikte
Konflikte treten in einem so komplexen, durch zwischenmenschliche Wechselbeziehungen
geprägten System, wie die Schule es darstellt, immer wieder auf. Diese Konflikte müssen
rechtzeitig und in gegenseitigem Respekt und Einvernehmen der Konfliktparteien gelöst
werden.
Konflikte werden in drei Stufen behandelt, die grundsätzlich nacheinander durchlaufen
werden.
a) Die Konfliktparteien versuchen in Ruhe, möglichst nicht am selben Tag des Konfliktes,
in einem Vieraugengespräch ihr Problem zu lösen.
b) Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, dann sollen Personen des Vertrauens
beider Parteien als Berater oder Moderatoren hinzugezogen werden. Dies sind im
besonderen
Vertrauenslehrer,
Klassenlehrer,
Sozialpädagogen
sowie
unsere
Streitschlichter. Rat und Auskunft können auch von der Elternpflegschaft und SV
eingeholt werden.
Erst, wenn auch hier keine einvernehmliche Lösung möglich ist, kann der Beschwerdeweg
eingeschlagen werden
Schüler wie Lehrer sind verpflichtet, allen Fällen von Streit, Mobbing etc. entschieden
entgegenzutreten.
6.
Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit
Für das Sauber halten aller Bereiche der Schule, insbesondere der sanitären
Einrichtungen, ist jeder einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal. Für
die Ordnung in den Unterrichtsräumen sorgen die eingeteilten Ordnungsdienste. Dies gilt
auch für die Mensa/Cafeteria/Hofdienst. Beschädigungen sind sofort zu melden.
Mäntel, Anoraks und Schirme sind an den Garderobenhaken, sofern vorhanden,
unterzubringen. Nach Abschluss der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die
Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und die Grundsauberkeit herzustellen.
Zur Anbringung von Rundschreiben, Plakaten etc. dienen die Anschlagtafeln.
Die Klassengestaltung obliegt den Klassenlehrern.
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In allen Fachräumen sind die entsprechenden erweiterten Sicherheitsregeln verpflichtend
einzuhalten.
7.
Konsumverbot von Nikotin, Alkohol und Drogen
Der Konsum von Nikotin, Alkohol und Drogen ist in allen Bereichen der Schule untersagt.
Bei einer Missachtung werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert
bzw. der Missbrauch zur Anzeige gebracht.
8.
Handynutzung
Mobiltelefone sind während des Unterrichts und den Pausen stets ausgeschaltet. In
Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit einem Lehrer (bei Erkrankungen,
Unterrichtsausfall) können Eltern oder Erziehungsberechtigte über das Handy informiert
werden.
Im Rahmen des Unterrichts können Smartphones und Tablets nach Absprache mit der
jeweiligen Lehrkraft genutzt werden.
Bei schriftlichen Leistungsmessungen gilt ein eingeschaltetes Handy (bei der
Abiturprüfung auch ein ausgeschaltetes) als Täuschungsversuch (siehe Erarbeitung der
Regelung und Nutzung von Handys/Smartphones an der GEL). Ausschließlich in den
Räumen R1 bis R10 dürfen Schüler der SII ihre Handys nutzen.
9.
Allgemeines
Allen Anordnungen der Weisungsbefugten
(Hausmeister, Sekretariat, Mensa- und
Reinigungspersonals, Lehrer oder Schulleitung) ist Folge zu leisten.
Die in den Klassen- und Fachräumen angeschlagenen Regeln zum Verhalten im Brandfall
sind Bestandteil dieser Hausordnung. Alle im Hause sind verpflichtet, sich mit dem
Evakuierungsplan vertraut zu machen. In den Sporthallen gilt die in ihrer jeweiligen Form
erlassene Benutzungsordnung.
10.
Dreifachsporthalle
Der Treffpunkt für Schüler ist der Schulhof am Haus 4, dort werden alle Schüler von der
Lehrkraft abgeholt, dies gilt auch für die Arbeitsgemeinschaften.
Die Gänge sind kein Aufenthaltsort, sondern nur für den Weg in die Halle zu nutzen.
Schüler der Sek I warten in ihren Umkleiden bis ihre Lehrkraft sie abholt und in die Halle
begleitet. Schüler der Sek II dürfen in die Halle sobald sie sich umgezogen haben.
Für die weitere Benutzung der Sporthallen bitte die Regelungen der Fachkonferenz Sport
beachten.
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz der GE Langerfeld am 23.06.2015 beschlossen.
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Notizen:
Städtische Gesamtschule Langerfeld
Heinrich - Böll - Straße 240/ 250
42277 Wuppertal
Telefon: 0202 – 563 6652/ 563 6801
E-Mail: [email protected]
GEL - Hausordnung 2015
Fax: 0202 – 563 8151
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