Gemeinde Rümlang Gemeindekanzlei Glattalstrasse 201 8153 Rümlang www.ruemlang.ch Telefon Fax E-Mail 044 817 75 00 044 818 01 18 [email protected] Ersatzwahl eines Mitgliedes und des Präsidenten der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Rümlang für den Rest der Amtsdauer 2014-2018 Für den aus der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Rümlang zurückgetretenen Marcel Hinnen ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger sowohl als Mitglied als auch für das Präsidium für den Rest der laufenden Amtsdauer 2014-2018 zu wählen. In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 16. Dezember 2015 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Rümlang, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang, einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelischreformierten Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen, oder es können aber neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Gemeinderat Rümlang erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzung für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl angeordnet. Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Rümlang, Kanzlei, Büro Nr. 14, Telefon 044 817 75 50 oder über [email protected] bezogen werden. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rümlang, 6. November 2015 Gemeinderat Rümlang _________________________________________________________________
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