Ersatzwahl Mitglied und Präsidium ref Kirchenpflege - 40-Tage

Gemeinde Rümlang
Gemeindekanzlei
Glattalstrasse 201
8153 Rümlang
www.ruemlang.ch
Telefon
Fax
E-Mail
044 817 75 00
044 818 01 18
[email protected]
Ersatzwahl eines Mitgliedes und des Präsidenten
der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Rümlang
für den Rest der Amtsdauer 2014-2018
Für den aus der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Rümlang zurückgetretenen
Marcel Hinnen ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger sowohl als Mitglied als auch
für das Präsidium für den Rest der laufenden Amtsdauer 2014-2018 zu wählen. In
Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die
politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 16. Dezember 2015
Wahlvorschläge beim Gemeinderat Rümlang, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang,
einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der
Gemeinde hat und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört. Die
Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht,
Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet
werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen
Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelischreformierten Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und
Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterschrift kann nicht zurückgezogen
werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der
Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen, oder es können aber neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Gemeinderat Rümlang erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die
Voraussetzung für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die
Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl angeordnet.
Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Rümlang,
Kanzlei, Büro Nr. 14, Telefon 044 817 75 50 oder über [email protected]
bezogen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Rümlang, 6. November 2015
Gemeinderat Rümlang
_________________________________________________________________