- Seite 1 von 4 - EU-kofinanzierte Fördermaßnahmen der Landesarbeitsmarkt- und Sozialpolitik Information für die Träger zur Erhebung und Meldung der Teilnehmerdaten Allgemeine Informationen Die geförderte Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Für die Mittelvergabe aus dem Europäischen Sozialfonds nach Maßgabe der Strukturfonds-Verordnung (EU) 1303/2013 muss das Land Nordrhein-Westfalen genau definierten Berichtspflichten an die Europäische Kommission nachkommen. Diese Berichtspflichten beinhalten neben Daten zur aktuellen Förderung auch Angaben über die Wirksamkeit der eingesetzten EU-Fördermittel über die Dauer der Förderung hinaus. Zur Erhebung der Daten erhalten Sie als Muster von der Bewilligungsbehörde die erforderlichen „Datenschutzrechtlichen Hinweise für Teilnehmende“ sowie folgende Fragebögen: Fragebogen zur Erhebung der Teilnehmerdaten bei Eintritt in die Fördermaßnahme Fragebogen zur Ermittlung des Verbleibs der Teilnehmenden bei Austritt aus der Maßnahme Fragebogen zur Ermittlung des Verbleibs der Teilnehmenden sechs Monate nach Ende der Maßnahme Hinweis: Die Fragebögen sind von den Trägern zwingend zu verwenden und entsprechend der unten genannten Bestimmungen zu archivieren. Datenschutzrechtliche Hinweise und Selbsterklärung zur Richtigkeit der Angaben Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung Die Teilnehmenden müssen in jedem Fall eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Erhebung und Meldung der Teilnehmerdaten bzw. der Erfolgsbeobachtungsdaten unterschreiben. Die Einwilligungserklärung steht unter https://www.mais.nrw/esf-zuwendung zum Download bereit. Wie ist zu verfahren, wenn die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zurückgezogen wird? In Fällen, in denen die Einverständniserklärung vor dem Maßnahmebeginn zurückgezogen wird, kann der entsprechende Teilnehmer nicht gefördert werden. In Fällen, in denen die Einverständniserklärung während oder nach dem Maßnahmeverlauf zurückgezogen wird, muss dies vom Träger in ABBA Online kenntlichgemacht werden. Wir möchten Sie darum bitten, diese Fälle der ESF-Verwaltungsbehörde zu melden, damit die Verlinkung von Namen und Datensätzen gelöscht werden können. So wird auch sichergestellt, dass keine Teilnehmenden mit dem Verbleibsfragebogen nach 6 Monaten angeschrieben werden, die Stand Dezember 2015 Trägerinformation - Seite 2 von 4 - ihre Einverständniserklärung zurückgezogen haben. Es ist geplant, diesen Prozess zukünftig über ABBA Online zu automatisieren. Selbsterklärung zur Richtigkeit der Angaben Die Selbsterklärung zur Richtigkeit der Angaben befindet sich am Ende des Eintrittsfragebogens. Es ist zwingend notwendig, dass diese unterschrieben wird. Sie wird zu Prüfzwecken benötigt, damit keine weiteren Informationen (Zeugnisse usw.) zur Prüfung der Angaben in den Fragebögen vorgehalten werden müssen. Erläuterung der Fragebögen Fragebogen für Teilnehmende bei Eintritt in die Fördermaßnahme Die Daten zu den Teilnehmenden müssen unmittelbar bei Eintritt in die Maßnahme erhoben werden. Die erhobenen Daten sind zeitnah über ABBA online zu übermitteln und sollen spätestens zum nächsten Mittelabruf der Bewilligungsbehörde vorliegen. Fragebogen zur Ermittlung des Verbleibs der Teilnehmenden bei Austritt aus der Fördermaßnahme Sowohl bei vorzeitigem Austritt aus der Maßnahme, als auch am Ende der Maßnahme ist der Fragebogen für Projektträger bei Austritt eines Teilnehmenden aus der Fördermaßnahme auszufüllen. Die Ermittlung des voraussichtlichen Verbleibs der Teilnehmenden, welche die Maßnahme regulär abschließen, soll in der letzten Woche der Maßnahme erfolgen. Teilnehmende, die vorzeitig aus der Maßnahme austreten, sind zu kontaktieren und nach ihrem Verbleib zu befragen. Auch für den Fall, dass ein Teilnehmender die Auskunft verweigert oder nicht mehr kontaktierbar ist, muss dies in ABBA in dem jeweiligen Teilnehmerdatensatz vermerkt werden. Die erhobenen Daten sind zeitnah über ABBA online zu übermitteln und sollen spätestens zum nächsten Mittelabruf der Bewilligungsbehörde vorliegen. Fragebogen zur Ermittlung des Verbleibs der Teilnehmenden sechs Monate nach Beendigung der Fördermaßnahme Sechs Monate nach Austritt des/der Teilnehmer/-in aus der Maßnahme sind die Verbleibe der Teilnehmenden zu erheben. Die Ergebnisse dieser Verbleibserhebung sind der Bewilligungsbehörde über ABBA Online nach Rücklauf der Fragebögen spätestens bis zum nächsten Mittelabruf zu übermitteln. Dies gilt nicht für die Verbleibsfragebögen, die nach dem letzten Mittelabruf eingehen. Diese sind sieben Monate nach Austritt eines Teilnehmenden aus der Maßnahme zu übermitteln. Übersetzung der Fragebögen in andere Sprachen Derzeit stehen die Fragebögen in keinen anderen Sprachen zur Verfügung, so dass sich gegebenenfalls die Notwendigkeit ergibt, die Fragebögen für einige Teilnehmenden vor Ort übersetzen zu lassen. Anfang 2016 werden Fragebögen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden (voraussichtlich Arabisch, Englisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch). Unvollständige Angaben in den Fragebögen Sollte eine Person nicht bereit sein, Angaben zu einer möglichen Benachteiligung zu machen – dies sind Fragen 13 und 14 des Fragebogens – so kann sie trotzdem an der Maßnahme teilnehmen. Nur im Bezug auf diese sensiblen Merkmale besteht die Stand Dezember 2015 Trägerinformation - Seite 3 von 4 - Möglichkeit, keine Angabe zu machen. Zu allen anderen Merkmalen müssen Angaben gemacht werden, andernfalls kann eine Förderung nicht erfolgen. Ergänzende Hinweise zu einzelnen Fragen des Eintrittsfragebogens Frage 11: Die Personen insgesamt im Haushalt schließen den Teilnehmer mit ein. Frage 12: Die unterhaltsberechtigten Kinder müssen nicht die Kinder des Teilnehmers sein. Es kann sich bei Jugendlichen beispielsweise auch um den Teilnehmer selbst oder seine Geschwister handeln. Insgesamt ist es unerheblich, um wessen unterhaltsberechtigte Kinder es sich handelt, sie müssen nur haushaltsweit gezählt werden. Ergänzende Hinweise zu einzelnen Fragen des Austrittsfragebogens Frage 3: Bezieht sich die ESF-Förderung nur auf einen Teil der Maßnahme und ist der Teilnehmer bis zum Ende dieser Förderung in der Maßnahme verblieben, so handelt es sich um einen regulären Austritt. Mit Maßnahme ist den Fällen einer solchen Teilförderung nur der ESF-geförderte Teil der Intervention gemeint. Frage 7: Maßgeblich ist der Arbeitsmarktstatus des Teilnehmers zum Ende der individuellen Maßnahmeteilnahme. Wird beispielsweise eine ESF-Förderung einer Ausbildung für das erste Ausbildungsjahr gewährt, so lautet der Arbeitsmarktstatus des Teilnehmers zum Ende der Maßnahme – vorausgesetzt er hat die Maßnahme nicht vorzeitig beendet – „In einer Ausbildung“. Erläuterung der Erhebungszeitpunkte Vorgehen im Fall der Förderung von einzelnen Bestandteilen einer Maßnahme In Fällen, in denen sich die Förderung durch den ESF nicht auf den ganzen Zeitraum einer Maßnahme erstreckt (bspw. nur Förderung eines Qualifizierungsmoduls innerhalb einer Maßnahme), bezieht sich die Datenerhebung nur auf den ESF-geförderten Teil. Dies bedeutet beispielsweise bei einer Maßnahme mit drei aufeinanderfolgenden Modulen, in denen nur das zweite Modul ESF-gefördert ist, für den Eintrittsfragebogen, dass dieser für Eintritte in den ESF-geförderten Teil gilt, d. h. erst bei Eintritt in Modul 2 eingesetzt wird; Austrittsfragebogen, dass dieser am Ende von Modul 2 abgefragt wird; Verbleibsfragebogen nach 6 Monaten, dass die sechs Monate ab Ende des geförderten Moduls 2 gelten, wobei unerheblich ist, ob das Ende der 6 Monate in den Zeitraum des Moduls 3 oder danach fällt. Grund für dieses Vorgehen ist das Bestreben der EU, den Effekt der ESF-finanzierten Maßnahmeanteile von dem Rest solcher verbundenen Maßnahmen zu trennen. Wertung von Personen, die an mehr als einer Maßnahme teilnehmen Im Fall einer Teilnahme an mehreren ESF-Maßnahmen, muss der Teilnehmende für jede dieser Maßnahmen separate Fragebögen ausfüllen. Dies gilt auch, wenn unterschiedliche Maßnahmen ineinandergreifen (bspw. ein Vorbereitungskurs und eine Folgemaßnahme). Wiedereintritt in eine Maßnahme Es ist das Datum des ersten Eintritts und des letzten Austritts aus einer Maßnahme maßgeblich. Demnach wird bei Wiedereintritt in eine Maßnahme ein erneuter Fragebogen zum Austritt erforderlich, während der Fragebogen zum Eintritt beibehalten werden kann. Stand Dezember 2015 Trägerinformation - Seite 4 von 4 - Informationen zur Aufbewahrung der Unterlagen Datenschutzrechtliche Hinweise Die von den Teilnehmenden unterschriebenen datenschutzrechtlichen Erklärungen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind vom Träger bis zum 31.12.2028 aufzubewahren. Fragebögen Die Fragebögen zur Erhebung der Teilnehmerdaten sind beim Träger bis zum 31.12.2028 aufzubewahren. Um eine spätere Zuordnung der Namens-/ Adressangaben zu den Merkmalsdaten zu ermöglichen, ist die zu jedem Teilnehmenden erzeugte Teilnehmernummer in ABBA in dem entsprechenden Feld auf dem Fragebogen einzutragen. Die Teilnehmernummer in ABBA wird bei Eingabe der Daten ins System angezeigt. Stand Dezember 2015 Trägerinformation
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