Erläuterungen zu den Anhängen 3 bis 5 - bi-gegen

PLANUNGSBÜRO DRECKER
Erläuterungen zu den Anhängen 3 bis 5
- Prognosetabellen 1.
Vorbemerkungen
Diese Anhänge beinhalten die umweltfachlichen Prognosetabellen und somit eine Abschätzung von vorhabensbedingten Auswirkungen in enger gefassten Korridoren. Die Prüfung der
Machbarkeit erfolgt durch Betrachtung der jeweiligen schutzgutbezogenen Parameter mit
direkter Berücksichtigung von möglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.
Der Anhang ist in drei Bereiche aufgeteilt:
•
Anhang 3: Nordkorridor
(Nord 1, Nord 2, Nord 3, Nord 4, Nord 5, Nord 5a [Variante], Nord 6)
•
Anhang 4: Südkorridor
(Süd 1, Süd, 2, Süd 3, Süd 4, Süd 5, Süd 6, Süd 6a [Variante])
•
Anhang 5: Gemeinsamer Korridor
(Nord 2 / Süd 2, Nord 7 / Süd 7, Nord 8 / Süd 8, Nord 8a / Süd 8a [Variante] Nord 8b /
Süd 8b [Variante])
Die Grundlage für die Prognosetabellen bilden die im Erläuterungsbericht, Kapitel 4 „Erfassung und Bewertung der Schutzgüter und Ableitung der Raumwiderstände“ dokumentierten
und erläuterten Raumwiderstandtabellen. Die Prognosetabellen sind genauso wie die
Raumwiderstandstabellen nach den Schutzgütern Pflanzen / Tiere, Boden, Wasser, Klima /
Luft, Landschaftsbild / Landschaftsgebundene Erholung und Mensch, Kultur- und Sachgüter
aufgebaut. Innerhalb der Schutzgüter erfolgt wiederum eine Differenzierung zwischen sehr
hohen, hohen und mittleren Raumwiderständen.
2.
Abschätzung der vorhabensbedingte Auswirkungen
Im Rahmen der Prognose wurde versucht, alle in diesem Planungsstadium bekannten Auswirkungen zu berücksichtigen.
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen lassen sich auf dieser Planungsebene nur unzureichend prognostizieren, da hinsichtlich Baulogistik und Bauabläufe noch keine Informationen vorliegen.
Hier können nur Angaben im Rahmen der Vermeidung und Minderung gemacht werden
(z. B. Weitestmögliche Abrückung), die darauf zielen, sensible Bereiche auch für eine Bauphase kenntlich zu machen und als Tabuzone zu berücksichtigen. Gerade in Schutzgebieten
Bundesfernstraße zwischen Krombach (NRW)
und dem Hattenbacher Dreieck (Hessen)
- Machbarkeitsstudie -
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wie z.B. dem Vogelschutzgebiet „Hessisches Rothaargebirge“ ist auf weiter führenden Planungsebenen besonderes Augenmerk auf eine schonende Bauweise zu legen.
Anlagebedingte Auswirkungen
Bei der Prognose wurden die auf dieser Betrachtungsebene mögliche technische Informationslage (räumliche Ausdehnung einer Trasse mit einem RQ 15,5 und RQ 28 sowie Brückenund Tunnelführungen) als Flächeninanspruchnahme beurteilt. Ebenfalls wurden Auswirkungen in Form von Barrierebildungen durch eine Straßenführung so weit wie möglich berücksichtigt. Es fand immer sofort eine Prüfung möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen statt.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Betriebsbedingt sind ebenfalls nur eingeschränkt Aussagen möglich. Auswirkungen durch
Lärm im Zusammenhang mit Siedlungsflächen können auf dieser Planungsebene noch nicht
bzw. nur sehr grob prognostiziert werden. Mit dem Versuch, so genannte Buffer um Siedlungsbereiche zu legen, wurde der möglichen Beeinflussung von Siedlungsbereichen bzw.
ihrer Erweiterungsräume so weit wie möglich Rechnung getragen.
Weiterhin wurden mögliche betriebsbedingte Auswirkungen im Zusammenhang mit den Natura 2000 Gebieten (Störungen, Barrierewirkungen) abgeschätzt.
3.
Aufbau der Prognosetabellen
Linke Tabellenspalte
Hier sind die Prüfparameter der jeweiligen Raumwiderstände aufgeführt. Sie sind hinsichtlich
der Nomenklatur und der einzelnen Parameter landesspezifisch (NRW, Hessen) unterschieden worden.
Mittlere Tabellenspalte
In der mittleren Spalte werden die Sachverhalte wiedergegeben, die sich aufgrund der engeren Korridorbetrachtung im Rahmen der Prüfung der Raumwiderstände ergeben haben.
Grundlage für diese Ausführungen ist die Beurteilung einer umweltfachlich und technisch
erarbeiten potentiellen Trassenführung in einem engeren Korridor. Bei dieser Trassenführung sind die aufgrund der im Untersuchungsraum sehr bewegten Topographie erforderlichen Brücken- und Tunnelbauwerke berücksichtigt worden. In einem rückkoppelnden Planungsprozess ist der Bedarf dieser Bauwerke bzw. ihre Dimensionierung als auch die Trassenführung immer wieder unter ökologischen Gesichtspunkten überprüft und modifiziert worden, so dass im Ergebnis eine bereits teiloptimierte Trassenführung für die weitergehende
umweltfachliche Prognose als Grundlage dient. Die vorgesehenen Brücken und Tunnel sind
direkt in eine Beurteilung der Vermeidung und Minderung eingeflossen
Bundesfernstraße zwischen Krombach (NRW)
und dem Hattenbacher Dreieck (Hessen)
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Nachfolgend werden in dieser Spalte verwendete Begriffe näher erläutert:
•
Querung / Anschnitt:
Ein Gebiet, Bereich oder eine Struktur (z.B. Gewässer) wird durch eine Trassenführung
gequert, bzw. bei einem Anschnitt entlang der Begrenzung des Gebiets oder der Struktur
geringfügig in Anspruch genommen. Grundsätzlich ist hiermit zunächst eine Auswirkung
gegeben. Bei detaillierten Planungen sollte innerhalb des Korridors, soweit es möglich ist,
nach noch besseren, konfliktärmeren Lösungen gesucht werden (z. B. bei Querung von
Sportanlagen oder Siedlungsteilen).
•
Tangieren:
Es ist trotz erfolgter Trassenoptimierung bzw. Abwägung mit weiteren zu berücksichtigenden Strukturen bzw. Parametern anderer Schutzgüter auf der betrachteten Maßstabsebene (1:25.000) nur möglich, eine Struktur randlich zu umfahren. Die Trassenführung bzw. der Korridor verläuft sehr nah entlang dieser Struktur. Auswirkungen sind
wahrscheinlich nicht auszuschließen. Bei detaillierten Planungen sollte innerhalb des
Korridors nach noch besseren, konfliktärmeren Lösungen gesucht werden.
•
Umfahrung:
Die Trasse wird um das jeweils aufgeführte Gebiet oder die Struktur herumgeführt. Eine
Auswirkung in Form einer Flächeninanspruchnahme ist nicht zu erwarten. Eine mögliche
Barrierewirkung, die durch die Trasse zu dieser oder mehreren Strukturen entsteht, kann
aber nicht ausgeschlossen werden. Umfahrung bedeutet aber auch, dass auch bei weitergehenden Planungsstufen dieser Bereich / diese Struktur möglichst ausgeschlossen
werden sollte.
•
Besondere Kenntlichmachung der Begriffe Querung, Anschnitt, Tangieren, Umfahrung:
Fettdarstellung:
Wenn ein Begriff fett dargestellt worden ist, dann ist trotz eventuell angegebener Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme mit erheblichen Auswirkungen für dieses Gebiet oder
die Struktur zu rechnen. Dies kann auch dadurch begründet sein, dass weitere Parameter aus dem gleichen Schutzgut oder anderen Schutzgütern räumlich deckungsgleich liegen und betroffen sind.
Bei Natura 2000 Gebieten ist grundsätzlich eine Fettdarstellung der Begriffe erfolgt, da
auf dieser Maßstabsebene niemals vollständig erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Schutzziele ausgeschlossen werden können. Zur Absicherung bedarf es auf
weiteren Planungsebenen dann gezieltere Untersuchungen (Biotopkartierungen, faunistische Untersuchungen). Eine FFH- Vorprüfung (screening) muss in jedem Fall durchgeführt werden.
Unterstreichung:
Wenn ein Begriff unterstrichen ist, dann tritt ebenfalls ein Konflikt auf. Dieser ist aber gra-
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und dem Hattenbacher Dreieck (Hessen)
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duell nicht so hoch anzusetzen, bzw. kann durch weitergehende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und Trassenoptimierungen verringert werden.
Keine Kenntlichmachung:
Bei keiner Kenntlichmachung ist davon auszugehen, dass aufgrund der derzeitigen Datenlage und unter Einhaltung von formulierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen von regelbaren Konfliktsituationen auszugehen ist. Im Rahmen weiterführender Planungen ist aber auch hier die Umweltverträglichkeit zu prüfen und die Eingriffsregelung
anzuwenden.
•
Betroffenheit nicht feststellbar
Für den hier zu betrachtenden Parameter lagen hier keine Daten vor. Dies soll aber nicht
heißen, dass bei weiter gehenden Planungsebenen für diesen Sachverhalt auch keine Informationen zu erhalten sind. Grundlage dieser Studie sind ausschließlich digital zur Verfügung stehende Daten und Mindestgrößen von 5 ha.
•
Für diesen Bereich lagen keine Unterlagen vor
Diese Formulierung bezieht sich auf das Schutzgut Tiere / Pflanzen und hier auf - Informationen aus Planungen zu Straßenbauvorhaben-, die ggf. im Raum vorgesehen oder
realisiert worden sind. Diese Planungen sind gesichtet worden. Sind Inhalte für diese
Machbarkeitsstudie dienlich, so sind die Sachverhalte hier aufgeführt. Sind keine Informationen vorhanden so ist die o. a. Formulierung eingefügt worden.
Rechte Tabellenspalte
In dieser Spalte sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dokumentiert, die auf dieser Planungsebene die Machbarkeit eines Korridors (unter Vorbehalt grundsätzlicher Einschätzungen zum gesamten Untersuchungskorridor) wahrscheinlich ermöglichen oder die
entstehenden Auswirkungen mindern.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Formulierung - Vermeidung und Minderung - im Zusammenhang mit den Natura 2000 Gebieten als -Maßnahmen zur Schadensbegrenzung- zu
verstehen sind.
Nachfolgend werden die in den Tabellen aufgeführten Formulierungen erläutert.
•
Weitestmögliche Abrückung:
Diese Formulierung kommt bei allen Schutzgütern vor. Es muss versucht werden, den
Korridor bzw. die Trassenführung auch in nachfolgenden Planungsphasen weiterhin zu
optimieren. Sollte dies nicht möglich sein, so sind weitere Konflikte zu erwarten. Ebenfalls
soll diese Formulierung einen Hinweis geben, dass während des Baus mit diesen Strukturen / Bereichen sensibel umgegangen wird, bzw. diese gemieden werden müssten.
Diese Formulierungen kommt bei einem Tangieren von Bereichen und Strukturen aber
auch bei einer näheren Umfahrung vor.
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und dem Hattenbacher Dreieck (Hessen)
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•
Brücke / Brückenlösung:
Die Brücken sind zum überwiegenden Teil schon durch die erforderliche Bewältigung der
Topographie erforderlich. In dem iterativen Prozess zwischen technischer und umweltfachlicher Planung ist versucht worden, eine bereits günstige Lösung herbei zu führen.
Durch die Vergrößerung von Brücken, bedingt durch ökologische Erfordernisse, können
verschiedene sensible Bereiche besser und schadloser überspannt werden. Die Brücken
sind grundsätzlich geeignet, Auswirkungen in den überwiegend sensiblen Talbereichen
zu vermeiden oder zu mindern (Schutzgut Pflanzen / Tiere, Wasser, Boden, Klima). Dadurch kann eine Inanspruchnahme von Flächen auf ein Mindestmaß reduziert und eine
Durchgängigkeit eines Talbereichs weiterhin gewährleistet werden. Im Einzelfall ist hierzu
in Detailplanungen die jeweils günstigste und verträglichste Lösung zu suchen.
Je nach Höhe der Brücken können unterschiedlich viele Qualitäten unterhalb der Brücke
erhalten oder wieder hergestellt werden. Beispielsweise kann nur bei einer ausreichend
hohen Überbrückung (ab ca. 20 m) von einer Minderung der Auswirkungen auf Waldbereiche und ab ca. 25 - 30 m von einer Vermeidung, in Abhängigkeit der Waldbiotope und
der Artenzusammensetzung, gesprochen werden.
•
Tunnel / Tunnellösung:
Ähnlich wie bei den Brückenbauwerken verhält es sich auch mit den Tunneln. Bis auf den
ausschließlich aus ökologischen Gründen konzipierten Tunnel in der Variante Nord 8b /
Süd 8b (Unterquerung des Vogelschutzgebiets Knüll und westlich angrenzend hochwertiger avifaunistischer Bereiche) sind die restlichen Tunnel überwiegend aufgrund der Bewältigung der Topographie erforderlich. Hinsichtlich der Lage der Tunnelportale sind aber
verschiedene Modifikationen aufgrund ökologischer hochwertiger Strukturen erfolgt.
•
Reduzierung des Flächenverbrauchs, eventuell Anlage von Überflughilfen, bzw. artspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen:
Beim Schutzgut Pflanzen / Tiere und hier dem Parameter - Faunistisch bedeutsame
Räume - kommt dieser Hinweis vor. Genaue Angaben zu den Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen können derzeit noch nicht gemacht werden. Es handelt sich hier aber
um sensible Räume, in denen weitere Maßnahmen wie z. B. Überflughilfen, Amphibienleitsysteme oder spezielle Leitsysteme für Säuger (ggf. Grünbrücken) höchstwahrscheinlich realisiert werden müssten.
•
Schaffung ausreichender Querungsmöglichkeiten und Einbindung in die Landschaft:
Diese Formulierung wurde ausschließlich beim Schutzgut Landschaftsbild / Landschaftsbezogene Erholung formuliert. Eine Vermeidung oder Minderung ist hier aufgrund der erheblichen Trennwirkungen und der Wahrnehmbarkeit nur in Form von zusätzlichen Ver-
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bindungsmöglichkeiten (auf dieser Planungsebene noch nicht konkretisierbar) bzw. durch
eine landschaftsgerechte Einbindung eines Verkehrsweges in die Landschaft möglich.
Für die mittlere und rechte Spalte gilt:
Sachverhalte, die mit einem räumlichen Bezug angegeben werden können, haben vor dem
Text einen Aufzählungspunkt.
Sachverhalte, die allgemein für einen schutzgutbezogenen Parameter gelten, haben keinen
Aufzählungspunkt vor dem Text.
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (rechte Spalte) mit direktem Bezug zu einem der
aufgeführten räumlichen Sachverhalte (mittlere Spalte) sind zeilengenau zugeordnet worden.
4.
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bzw.
Schadensbegrenzung
Der Vollständigkeit halber wird erwähnt, dass neben den hier aufgezeigten Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen / Maßnahmen zur Schadensbegrenzung grundsätzliche naturschutzfachliche Vorgehensweisen bei dem Bau einer Bundesfernstraße berücksichtigt werden müssen, die aber z.B. im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie oder eines Landschaftspflegerischen Begleitplans zu konkretisieren wären. Hier ist unter anderem zu nennen:
•
die Einhaltung der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWaG)
•
Minimierung des Flächenverbrauchs: Aufgrund der besonders hohen allgemeinen Bedeutung des Waldes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie für die allgemeine
Wohlfahrtswirkung (Landschaftsbild, Erholung, Klima / Luft) ist immer die gesamte Flächeninanspruchnahme auf das äußerst Notwendigste zu beschränken. Ein größtmöglicher Erhalt von Klimaschutz-, Immissionsschutz, und Erholungswald ist anzustreben.
•
Einhaltung von speziellen Bauzeiten in Abhängigkeit der Lebensraumansprüche von verschiedenen Tierartengruppen
•
Berücksichtigung spezieller Bodenschutzaspekte
•
Weitergehende Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten
•
Über die formulierten Vermeidung- und Minderungsmaßnahmen hinaus sind in Teilbereichen, vor allem bei dem Thema Zerschneidung von UZR > 100 km² und UZR > 50 - 100
km² für Tiere, die Problematik großräumiger Migrationsbewegungen von u. a. Damm-,
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Rotwild sowie von Luchs und Wildkatze zu berücksichtigen. Zu diesem Thema sind weitere eigenständige Untersuchungen auf den nachfolgenden Planungsebenen und Ableitungen von speziellen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung notwendig.
•
5.
Generell ist sicher zu stellen, dass anhand weiterer Analysen der jeweiligen Bauleitplanung die Führung einer möglichen Trasse modifiziert und so weit wie möglich von Siedlungsflächen abgerückt wird.
Im Rahmen der Prognose betrachtete Räume
Es wurden (mit Ausnahme der Natura 2000 Gebiete) alle erhobenen fachlichen Aspekte
(Raumwiderstände), die in einem Raum von jeweils ca. 500 m (= Korridor 1.000 m) an die
erarbeitete Korridormitte heranreichen, hinsichtlich einer Auswirkung durch eine mögliche
Straßenbaumaßnahme berücksichtigt.
Natura 2000 Gebiete wurden in einem Korridor von 2 mal 2.000 m (= Korridor 4.000 m) berücksichtigt und in den Prognosetabellen jeweils an erster Stelle beim Schutzgut Pflanzen /
Tiere abgehandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Natura 2000 Gebiete hier aber nur
der Vollständigkeit halber in den Prognosetabellen aufgeführt wurden. Diese Thematik wurde
aufgrund der besonderen Bedeutung im Rahmen der Machbarkeitsstudie in einem eigenen
Kapitel dargestellt.
Bundesfernstraße zwischen Krombach (NRW)
und dem Hattenbacher Dreieck (Hessen)
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