Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Einleitung "Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen. Was ihr für eine/n meiner geringsten Schwestern/ Brüder getan habt, das habt ihr mir getan." (Mt 25, 35.40) Millionen von Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht, weil sie an Leib und Leben bedroht sind. Während es die meisten Flüchtlinge nur in einen anderen Landesteil oder in ein Nachbarland schaffen, gelangt ein kleiner Teil von ihnen bis nach Europa und auch zu uns in die Schweiz (Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015a). Das Schicksal dieser Menschen bewegt uns und weckt bei vielen von uns den Wunsch, sich für Betroffene zu engagieren und ihnen die Ankunft in der neuen Welt Schweiz zu erleichtern. Auch in den Pfarreien, Kirchgemeinden und Missionen ist eine hohe Solidarität mit Flüchtlingen spürbar. Deshalb drängen sich häufig Fragen auf wie: Was können wir tun? Welche Angebote gibt es bereits? Wie können wir uns sinnvoll für Flüchtlinge1 in unserer Pfarrei / in unserer Mission engagieren? Einige sinnvolle und nachhaltige Möglichkeiten der Unterstützung von Flüchtlingen in der Region Bern hat die Fachstelle Sozialarbeit – FASA im Auftrag des Röm.-Kath. Dekanats Region Bern in Form des Flyers „Flüchtlinge in der Region Bern – Was können wir tun?“ zusammengestellt (www.kathbern.ch/fasa/flüchtlinge). Ergänzend dazu bietet dieses Dossier nun eine inhaltliche Einführung in den Asylbereich und Informationen zur Situation von Asylsuchenden in der Region Bern. Inhaltsverzeichnis 1. Asylstrukturen in der Region Bern .......................................................................... 2 2. Akteure im Asylbereich........................................................................................... 5 3. Asylverfahren und Bewilligungsarten ...................................................................... 7 Glossar.......................................................................................................................... 9 Quellen.........................................................................................................................10 Weiterführende Informationen ......................................................................................11 Kontakt .........................................................................................................................11 1 Der Begriff „Flüchtling“ wird im Folgenden für alle Personen verwendet, die in die Schweiz geflüchtet sind (unabhängig ihres rechtlichen Status). Im Glossar auf Seite 9 werden die verschiedenen rechtlichen Status erläutert. 1 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Asylstrukturen in der Region Bern Aktuelle Situation im Kanton Bern Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ist in der Schweiz eine moderate Zunahme von Asylgesuchen feststellbar. Das Staatssekretariat für Migration SEM rechnet bis Jahresende 2015 mit rund 32 000 Gesuchen. Bund, Kantone und Gemeinden bewältigen die Situation bislang zwar gut, aber die Lage im Asylbereich ist dennoch angespannt (Staatssekretariat für Migration SEM 2015b). Dem Kanton Bern wird 13,5% aller Asylsuchenden2 der Schweiz zugewiesen. Für die Unterbringung ist grundsätzlich der Kanton zuständig (Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern 2015b). Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt in sogenannten Phasen. Nach der Zuweisung der Asylsuchenden von den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes an die Kantone werden sie in der ersten Phase in Kollektivunterkünften untergebracht. In der zweiten Phase leben die Asylsuchenden in Unterkünften in einer Gemeinde (Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF 2014:1). Phase I: Kollektivunterkünfte und Notunterkünfte in der Region Bern In der Phase I werden die Asylsuchenden in einer Kollektivunterkunft3 untergebracht. Kommt es zu einer Überlastung dieser Unterkünfte, müssen vorübergehend Notunterkünfte bereitgestellt werden. Unbegleitete Minderjährige werden im Kanton Bern in separaten Zentren betreut (Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern 2015c). Auf dem Dekanatsgebiet befinden sich verschiedene Unterkünfte für Asylsuchende. Sie werden von unterschiedlichen Betreibern geführt. Genaue Angaben zu den einzelnen Unterkünften finden Sie in der Auflistung auf Seite 3: 2 3 Erläuterung im Glossar auf Seite 11 Offizielle Bezeichnung für Durchgangszentren und Asylunterkünfte 2 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Kollektivunterkünfte und Notunterkünfte im Gebiet des röm.-katholisches Dekanats Region Bern (Stand Januar 2016) Kollektivunterkunft Zollikofen (Pfarrei St. Franziskus, Zollikofen) 76 Plätze für Männer, Frauen und Familien Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch) Notunterkunft Moosseedorf (Pfarrei St. Franziskus, Zollikofen) 50 Plätze / Zivilschutzanlage / Betreiber: ORS (www.ors.ch) Asylunterkunft Münchenbuchsee (Pfarrei St. Franziskus, Zollikofen) 120 Plätze / Betreiber: Heilsarmee (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch) Kollektivunterkunft Halenbrücke, Herrenschwanden (Pfarrei Heiligkreuz, Bern) 64 Plätze für Männer, Frauen und Familien Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch) Notunterkunft Hochfeld, Bern (Pfarrei Dreifaltigkeit, Bern Zentrum) 100 Plätze, nur Männer / Zivilschutzanlage / Betreiber: ORS (www.ors.ch) Kollektivunterkunft im Renferhaus – Zieglerspital (Pfarrei Dreifaltigkeit, St. Josef) 100 Plätze, vorwiegend für Familien Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch Notunterkunft Niederscherli (Pfarrei St. Josef, Köniz) Bis 100 Plätze, nur Männer Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch) Kollektivunterkunft Sandwürfi Köniz (Pfarrei St. Josef, Köniz) 72 Plätze für Männer, Frauen und Familien Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch) Kollektivunterkunft Bern Viktoria (Pfarrei St. Marien, Bern Breitenrain) 150 Plätze für Männer, Frauen und Familien Betreiber: Heilsarmee (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch) Notunterkunft Siloah Gümligen (Pfarrei Bruder Klaus) 100 Plätze / Zivilschutzanlage Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch) Kollektivunterkunft Hinterkappelen (Pfarrei St. Mauritius) 30 Plätze / Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch) Kollektivunterkunft Enggistein, Worb (Pfarrei St. Martin, Worb) 140 Plätze, für Familien Betreiber: ABR – Asyl Biel und Region (www.abr-migration.ch) Notunterkunft Ittigen (Pfarrei Guthirt, Ostermundigen) 100 Plätze, nur Männer / Zivilschutzanlage / Betreiber: ORS (www.ors.ch) UMA-Zentrum Säget, Belp (Pfarrei Heiliggeist, Belp) 40 Plätze für unbegleitete minderjährige Asylsuchende Betreiber: Zihler social Development (www.zihler.org) Kollektivunterkunft Konolfingen (Pfarrei Auferstehung, Konolfingen) 60 Plätze / Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch) 3 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Phase II: Unterbringung in einer Gemeinde Zieht sich das Asylverfahren in die Länge oder liegen besondere familiäre bzw. gesundheitliche Gründe vor, können die Asylsuchenden in der Phase II den Gemeinden zugewiesen werden (Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen 2014:2). In der Regel werden einige Personen zusammen in einfachen Wohnungen untergebracht. Die Betreuung wird von den regionalen Asylsozialhilfestellen geleistet (Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern 2015c). Folgende Liste gibt einen Überblick zu den zuständigen Asylsozialhilfestellen im Dekanatsgebiet nach Gemeinde: Asylsozialhilfestellen im Dekanatsgebiet Kompetenzzentrum Integration Bern Bern, Köniz, Oberbalm, Muri bei Bern, Allmendigen Heilsarmee Flüchtlingshilfe - Regionalstelle Bolligen Kehrsatz, Worb, Vechigen, Stettlen, Ostermundigen, Bolligen, Ittigen, Zollikofen, Moosseedorf, Urthenen-Schönbühl, Münchenbuchsee, Mattstetten, Wiggiswil, Deisswil, Jegenstorf, Zuzwil, Münchringen, Iffwil, Scheunen, Kirchlindach, Bremgarten, Meikirch, Wohlen bei Bern, Frauenkappelen, Mühleberg, Wileroltigen, Gurbrü, Ferenbalm, Golaten, Kriechenwil, Laupen, Neuenegg, Schwarzenburg, Guggisberg, Rüschegg Heilsarmee Flüchtlingshilfe - Regionalstelle Konolfingen Belp, Belpberg, Münsingen, Rubigen, Tägertschi, Wichtrach, Trimstein, Konolfingen, Niederhünigen, Oberhünigen, Zäziwil, Oberdiessbach, Bleiken, Kiesen, Grosshöchstetten, Schlosswil 4 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Akteure im Asylbereich Im Asylbereich übernehmen verschiedene Akteure offiziell oder freiwillig wichtige Aufgaben. Es folgt ein Überblick zu den wichtigsten Akteuren bzw. ihren Zuständigkeiten im Kanton Bern. Staatssekretariat für Migration SEM Das Staatssekretariat für Migration SEM betreibt fünf Empfangs- und Verfahrenszentren sowie ein Verfahrenszentrum in Zürich (Flughafenverfahren) (Staatssekretariat für Migration SEM 2015c). Das SEM ist des Weiteren für die Bearbeitung der Gesuche der Asylsuchenden4 verantwortlich, d.h. sie entscheiden in erster Instanz über die Zuständigkeit im Rahmen des Dublin-Abkommens sowie gegebenenfalls die Gewährung des Flüchtlingsstatus bzw. eine Wegweisung. Eine Beschwerde der betroffenen Person ist am Bundesverwaltungsgericht möglich. Daneben ist das SEM ebenso für die Vorbereitung der Gesetzgebung und deren Vollzug (z.B. Asylgesetz, Ausländergesetz, etc.) zuständig. Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern MIP / Migrationsdienst Das Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern ist für die Aufenthaltsbewilligungen bzw. das Ausstellen der Ausweise zuständig. Ebenso sind sie für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Kanton Bern verantwortlich, wobei sie Leistungsverträge mit Asylsozialhilfestellen unterhalten (Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern 2015b). Des Weiteren prüft das Amt für Migration und Personenstand sogenannte Härtefallgesuche5 und leitet diese gegebenenfalls an das Staatssekretariat für Migration weiter. Auch Wegweisungsentscheide und die Organisation der Rückreise von abgewiesenen Asylsuchenden in ihr Herkunftsland fallen in die Aufgaben des kantonalen Amts für Migration und Personenstand (Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern 2015b). Gemeinden Von Gesetz her übernehmen die Gemeinden keine verpflichtenden Aufgaben im Asylbereich mehr. Dennoch sind sie mit ihrer kommunalen Infrastruktur (z.B. ÖV, Schulen, öffentliche Anlagen, etc.) mitbetroffen. Die Zusammenarbeit mit den Organisationen und Akteuren vor Ort ist deshalb wichtig. Runde Tische Bei der Neueröffnung von Kollektiv- und Notunterkünften entstehen häufig Koordinationsgruppen – sogenannte „Runde Tische“ – mit Vertretern des Kantons, der Betreuungsorganisation und je nach Gemeinde auch mit Beteiligung von Kirchen, Schulen, der Polizei sowie Freiwilligenorganisationen. 4 Erläuterung im Glossar auf Seite 9 Vorläufig aufgenommene Personen und (abgewiesene) Asylsuchende können unter gewissen Voraussetzungen eine Härtefallbewilligung, d.h. einen B-Ausweis, beantragen. 5 5 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Asylsozialhilfestellen Die regionalen Asylhilfestellen sind im Auftrag des Kantons für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen6 zuständig (siehe Auflistung Kapitel 2). Sozialamt des Kantons Bern – Abteilung Integration Anerkannte Flüchtlinge7 werden bis fünf Jahre nach dem Stellen des Asylgesuchs gemäss Leistungsverträgen von den Flüchtlings-Hilfswerken Schweizerisches Rotes Kreuz Bern und Caritas Bern betreut. Das Sozialamt des Kantons Bern ist für diese Leistungsverträge verantwortlich sowie koordiniert und finanziert spezifische Integrationsangebote für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge8. Flüchtlings-Hilfswerke Das Schweizerische Rote Kreuz Bern und die Caritas Bern sind im Auftrag des Kantons Bern für die finanzielle Existenzsicherung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen zuständig. Dabei richten sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen, wie das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Zudem unterstützen die Hilfswerke die anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge gezielt bei der sozialen und beruflichen Integration, z.B. in der persönlichen Beratung (Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern 2015). Abklärungsstelle Integration Die Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen – KKF führt im Auftrag des Kantons Bern ergänzend zu den Flüchtlings-Hilfswerken die Abklärungsstelle Integration für vorläufig aufgenommene Personen9. In Gesprächen mit den Betroffenen wird eine vertiefte Abklärung und Standortbestimmung vorgenommen. Für deren Umsetzung sind die VA (Vorläufig-Aufgenommenen Personen) und die zuständigen PA (Partnerorganisationen) verantwortlich. (Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF 2015). Ansprechstelle Integration Im Rahmen des Integrationsgesetzes im Kanton Bern wurden im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vier Ansprechstellen Integration eingesetzt. Sie beraten MigrantInnen, die neu aus dem Ausland in eine Gemeinde zugezogen sind zu Themen wie Arbeit, Aufenthalt, Ausländerrecht, Deutschkurse, etc. (Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen isa 2015). Die Ansprechstellen Integration übernehmen aber keine Aufgaben im Asylbereich. Kirchen Die Kirchen übernehmen keine gesetzlichen Aufgaben im Asylbereich, d.h. sie bestimmen selber über ihre Tätigkeiten zur Unterstützung von Flüchtlingen. Sie leisten ihre Hilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip in Form von spezifischen Angeboten, Projekten oder Einzelfallhilfe. Dabei stehen die Flüchtlinge als Menschen im Zentrum. 6 Erläuterung im Glossar auf Seite 9 Erläuterung im Glossar auf Seite 9 8 Erläuterung im Glossar auf Seite 9 9 Erläuterung im Glossar auf Seite 9 7 6 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Asylverfahren und Bewilligungsarten Das Asylverfahren in der Schweiz Die Schweiz gilt als eine von vielen Zieldestinationen für Menschen, die ihr Heimatland aufgrund von politischen Unruhen oder Krieg verlassen müssen. Sie stellen ein Asylgesuch und hoffen auf eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen vorübergehenden Schutz. Das Staatssekretariat für Migration SEM ist für die sorgfältige und individuelle Prüfung der Asylgesuche zuständig. Die Asylvorbringen werden auf ihre Glaubhaftigkeit hin geprüft sowie die Flüchtlingseigenschaft gemäss Asylgesetz geklärt. Je nach Verlauf des Asylverfahrens erhalten die Betroffenen einen entsprechenden Asylentscheid. Bei einer Ablehnung des Gesuches haben die Asylsuchenden die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichts einzureichen (Staatssekretariat für Migration SEM 2015a). In einer Grafik der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen – KKF wird das Asylverfahren vereinfacht dargestellt: 7 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Bewilligungsarten im Asylbereich Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben, erhalten je nach Stand des Verfahrens bzw. je nach Asylentscheid eine andere Bewilligungsart: Die sogenannten Ausweise. Sie bestimmen nicht nur den Status der betroffenen Personen sondern stecken auch die zentralen Lebensbereiche ab. Die folgende Tabelle bietet einen einfachen Überblick zu den zentralen, in der Praxis angewandten Bewilligungsarten im Asylbereich im Kanton Bern. Die Erläuterung zu den einzelnen Status folgt schliesslich im Glossar auf Seite 9. Bewilligungsart Status Gültigkeitsdauer Erwerbstätigkeit Ausweis N Asylsuchende Max. bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens, halbjährliche Erneuerung Sperrfrist von 3 Monaten, Bewilligung je nach Arbeitsmarktund Wirtschaftslage Ausweis F (AuG) Vorläufig aufgenommene Personen Auf max. 12 Monate befristet, Für jede neue Stelle Bewilligung notwendig Anerkannte Flüchtlinge Jährliche Verlängerung (B und F), Widderruf des Asyls ist u.U. möglich Ausweis B Ausweis F (AsylG) Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge kann aufgehoben werden, wenn der Erteilungsgrund wegfällt (Arbeitsvertrag), grundsätzlich anderen Arbeitssuchenden gleichgestellt Bewilligung erforderlich (Arbeitsvertrag), keine weiteren Einschränkungen Quelle: KKF 2013 8 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Glossar Asylsuchende Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben und auf einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration SEM warten. Sie erhalten eine Bescheinigung über ihre Anwesenheit in der Schweiz, den sogenannten N-Ausweis (Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b). Vorläufig aufgenommene Personen Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und die aus rechtlichen Gründen nicht ausgeschafft werden können oder dürfen. Sie erhalten den F-Ausweis jeweils für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Der Ausweis kann verlängert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch gestellt werden (Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b). Vorläufig aufgenommene Personen, die zwar als Flüchtling anerkannt werden, aber Flüchtlinge nach nationalem Recht vom Asyl ausgeschlossen sind. Sie erhalten einen F-Ausweis, sind aber in Bezug auf Sozialhilfe oder Mobilität besser gestellt als vorläufig aufgenommene AusländerInnen (Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b). Anerkannte Flüchtlinge (Asylgewährung) Personen, deren Asylgesuch anerkannt wurde. Sie erhalten eine Aufenthaltsbewilligung, d.h. einen B-Ausweis (Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b). Schutzbedürftige Personen Personen, die zum vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz berechtigt sind. Sie erhalten einen S-Ausweis, der nicht als Aufenthaltsbewilligung gilt. Der Status S wurde aber bisher noch nie angewendet (Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b). Abgewiesene Asylsuchende Personen, die einen Wegweisungsentscheid erhalten haben und die Schweiz verlassen müssen (Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b). Trotzdem gibt es Personen, die aus unterschiedlichen Gründen die Schweiz nicht verlassen können. 9 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Quellen Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern (2015): Beratungen. http://www.gef.be.ch/gef/de/index/soziales/soziales/migration/beratung.html (Zugriff am 20.10.2015). Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (2015a): Sozialhilfe im Asylbereich. http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl/sozialhilfe.html (Zugriff am 20.10.2015). Polizeiund Militärdirektion des Kantons Bern (2015b): Über uns. http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl/ueber_uns.html (Zugriff am 20.10.2015). Polizeiund Militärdirektion des Kantons Bern (2015c): http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/schutz_vor_verfolgungasyl/organisation_desasylbereichsimkantonbern.html (Zugriff am 29.09.2015). Unterbringung. Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF (2013): Aufenthaltskategorien im Asylbereich (Kanton Bern). http://www.kkf-oca.ch/kkf/upload/pdfD/pdfRECHT/FachInfo_AufenthaltNov12.pdf (Zugriff am 21.10.2015). Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF (2014): Unterbringung im Asylbereich. http://www.kkf-oca.ch/kkf/upload/pdfD/pdfSOZIAL/07_Fachinfo_Unterbringung.pdf (Zugriff am 20.10.2015). Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF (2015): Abklärungsstelle Integration. http://www.kkf-oca.ch/kkf/deutsch/dienstleistungen/zusatzseiten/asi.html (Zugriff am 03.11.2015). Schweizerische Flüchtlingshilfe (2015a): Asylrecht. https://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht.html (Zugriff am 29.09.2015). Schweizerische Flüchtlingshilfe (2015b): Rechtlicher https://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht/rechtlicher-status.html (Zugriff am 06.10.2015). Status. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern (2015): Sozialdienst für Flüchtlinge. https://www.srkbern.ch/de/migration/sozialdienst-fuer-fluechtlinge/ (Zugriff am 20.10.2015). Staatssekretariat für Migration SEM (2015a): Asylverfahren. http://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/asylverfahren.html (Zugriff am 21.10.2015). Staatssekretariat für Migration SEM (2015b): FAQ – Häufig gestellte https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/asyl/faq.html (Zugriff am 10.11.2015). Fragen. Staatssekretariat für Migration SEM (2015c): Übersicht Empfangs- und Verfahrenszentren. http://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/asylverfahren/empfang/uebersicht_evz.html (Zugriff am 20.10.2015). 10 Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern Weiterführende Informationen Flyer „Flüchtlinge in der Region Bern – Was können wir tun?“ von der FASA www.kathbern.ch/fasa/flüchtlinge «Flüchtlinge in der Schweiz» von kath.ch www.fluechtlinge-schweiz.ch «Syrischen Flüchtlingen helfen» von Caritas Bern www.caritas-bern.ch Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF www.kkf-oca.ch Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH www.fluechtlingshilfe.ch Kontakt Fachstelle Sozialarbeit – FASA Röm.-kath. Dekanat Region Bern Mittelstrasse 6a 3012 Bern Zentrale: 031 300 33 65 / 66 [email protected] Bern, 11. Januar 2016 11
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