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Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
Einleitung
"Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen. Was ihr für eine/n meiner
geringsten Schwestern/ Brüder getan habt, das habt ihr mir getan."
(Mt 25, 35.40)
Millionen von Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht, weil sie an Leib und Leben
bedroht sind. Während es die meisten Flüchtlinge nur in einen anderen Landesteil oder in
ein Nachbarland schaffen, gelangt ein kleiner Teil von ihnen bis nach Europa und auch zu
uns in die Schweiz (Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015a).
Das Schicksal dieser Menschen bewegt uns und weckt bei vielen von uns den Wunsch,
sich für Betroffene zu engagieren und ihnen die Ankunft in der neuen Welt Schweiz zu
erleichtern. Auch in den Pfarreien, Kirchgemeinden und Missionen ist eine hohe
Solidarität mit Flüchtlingen spürbar. Deshalb drängen sich häufig Fragen auf wie: Was
können wir tun? Welche Angebote gibt es bereits? Wie können wir uns sinnvoll für
Flüchtlinge1 in unserer Pfarrei / in unserer Mission engagieren?
Einige sinnvolle und nachhaltige Möglichkeiten der Unterstützung von Flüchtlingen in der
Region Bern hat die Fachstelle Sozialarbeit – FASA im Auftrag des Röm.-Kath. Dekanats
Region Bern in Form des Flyers „Flüchtlinge in der Region Bern – Was können wir
tun?“ zusammengestellt (www.kathbern.ch/fasa/flüchtlinge). Ergänzend dazu bietet
dieses Dossier nun eine inhaltliche Einführung in den Asylbereich und Informationen zur
Situation von Asylsuchenden in der Region Bern.
Inhaltsverzeichnis
1. Asylstrukturen in der Region Bern .......................................................................... 2
2. Akteure im Asylbereich........................................................................................... 5
3. Asylverfahren und Bewilligungsarten ...................................................................... 7
Glossar.......................................................................................................................... 9
Quellen.........................................................................................................................10
Weiterführende Informationen ......................................................................................11
Kontakt .........................................................................................................................11
1
Der Begriff „Flüchtling“ wird im Folgenden für alle Personen verwendet, die in die Schweiz
geflüchtet sind (unabhängig ihres rechtlichen Status). Im Glossar auf Seite 9 werden die
verschiedenen rechtlichen Status erläutert.
1
Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
Asylstrukturen in der Region Bern
 Aktuelle Situation im Kanton Bern
Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ist in der Schweiz eine moderate
Zunahme von Asylgesuchen feststellbar. Das Staatssekretariat für Migration SEM rechnet
bis Jahresende 2015 mit rund 32 000 Gesuchen. Bund, Kantone und Gemeinden
bewältigen die Situation bislang zwar gut, aber die Lage im Asylbereich ist dennoch
angespannt (Staatssekretariat für Migration SEM 2015b).
Dem Kanton Bern wird 13,5% aller Asylsuchenden2 der Schweiz zugewiesen. Für die
Unterbringung ist grundsätzlich der Kanton zuständig (Polizei- und Militärdirektion des
Kantons Bern 2015b).
Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt in sogenannten Phasen. Nach der
Zuweisung der Asylsuchenden von den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes
an die Kantone werden sie in der ersten Phase in Kollektivunterkünften untergebracht. In
der zweiten Phase leben die Asylsuchenden in Unterkünften in einer Gemeinde
(Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF 2014:1).
 Phase I: Kollektivunterkünfte und Notunterkünfte in der Region Bern
In der Phase I werden die Asylsuchenden in einer Kollektivunterkunft3 untergebracht.
Kommt es zu einer Überlastung dieser Unterkünfte, müssen vorübergehend
Notunterkünfte bereitgestellt werden. Unbegleitete Minderjährige werden im Kanton Bern
in separaten Zentren betreut (Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern 2015c).
Auf dem Dekanatsgebiet befinden sich verschiedene Unterkünfte für Asylsuchende. Sie
werden von unterschiedlichen Betreibern geführt. Genaue Angaben zu den einzelnen
Unterkünften finden Sie in der Auflistung auf Seite 3:
2
3
Erläuterung im Glossar auf Seite 11
Offizielle Bezeichnung für Durchgangszentren und Asylunterkünfte
2
Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
Kollektivunterkünfte und Notunterkünfte im Gebiet des röm.-katholisches
Dekanats Region Bern (Stand Januar 2016)
Kollektivunterkunft Zollikofen (Pfarrei St. Franziskus, Zollikofen)
76 Plätze für Männer, Frauen und Familien
Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch)
Notunterkunft Moosseedorf (Pfarrei St. Franziskus, Zollikofen)
50 Plätze / Zivilschutzanlage / Betreiber: ORS (www.ors.ch)
Asylunterkunft Münchenbuchsee (Pfarrei St. Franziskus, Zollikofen)
120 Plätze / Betreiber: Heilsarmee (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch)
Kollektivunterkunft Halenbrücke, Herrenschwanden (Pfarrei Heiligkreuz, Bern)
64 Plätze für Männer, Frauen und Familien
Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch)
Notunterkunft Hochfeld, Bern (Pfarrei Dreifaltigkeit, Bern Zentrum)
100 Plätze, nur Männer / Zivilschutzanlage / Betreiber: ORS (www.ors.ch)
Kollektivunterkunft im Renferhaus – Zieglerspital (Pfarrei Dreifaltigkeit, St. Josef)
100 Plätze, vorwiegend für Familien
Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch
Notunterkunft Niederscherli (Pfarrei St. Josef, Köniz)
Bis 100 Plätze, nur Männer
Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch)
Kollektivunterkunft Sandwürfi Köniz (Pfarrei St. Josef, Köniz)
72 Plätze für Männer, Frauen und Familien
Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch)
Kollektivunterkunft Bern Viktoria (Pfarrei St. Marien, Bern Breitenrain)
150 Plätze für Männer, Frauen und Familien
Betreiber: Heilsarmee (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch)
Notunterkunft Siloah Gümligen (Pfarrei Bruder Klaus)
100 Plätze / Zivilschutzanlage
Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch)
Kollektivunterkunft Hinterkappelen (Pfarrei St. Mauritius)
30 Plätze / Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch)
Kollektivunterkunft Enggistein, Worb (Pfarrei St. Martin, Worb)
140 Plätze, für Familien
Betreiber: ABR – Asyl Biel und Region (www.abr-migration.ch)
Notunterkunft Ittigen (Pfarrei Guthirt, Ostermundigen)
100 Plätze, nur Männer / Zivilschutzanlage / Betreiber: ORS (www.ors.ch)
UMA-Zentrum Säget, Belp (Pfarrei Heiliggeist, Belp)
40 Plätze für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Betreiber: Zihler social Development (www.zihler.org)
Kollektivunterkunft Konolfingen (Pfarrei Auferstehung, Konolfingen)
60 Plätze / Betreiber: Heilsarmee Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe.heilsarmee.ch)
3
Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
 Phase II: Unterbringung in einer Gemeinde
Zieht sich das Asylverfahren in die Länge oder liegen besondere familiäre bzw.
gesundheitliche Gründe vor, können die Asylsuchenden in der Phase II den Gemeinden
zugewiesen werden (Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen 2014:2). In der Regel
werden einige Personen zusammen in einfachen Wohnungen untergebracht. Die
Betreuung wird von den regionalen Asylsozialhilfestellen geleistet (Polizei- und
Militärdirektion des Kantons Bern 2015c).
Folgende Liste gibt einen Überblick zu den zuständigen Asylsozialhilfestellen im
Dekanatsgebiet nach Gemeinde:
Asylsozialhilfestellen im Dekanatsgebiet
Kompetenzzentrum Integration Bern
Bern, Köniz, Oberbalm, Muri bei Bern, Allmendigen
Heilsarmee Flüchtlingshilfe - Regionalstelle Bolligen
Kehrsatz, Worb, Vechigen, Stettlen, Ostermundigen, Bolligen, Ittigen, Zollikofen, Moosseedorf,
Urthenen-Schönbühl, Münchenbuchsee, Mattstetten, Wiggiswil, Deisswil, Jegenstorf, Zuzwil,
Münchringen, Iffwil, Scheunen, Kirchlindach, Bremgarten, Meikirch, Wohlen bei Bern,
Frauenkappelen, Mühleberg, Wileroltigen, Gurbrü, Ferenbalm, Golaten, Kriechenwil, Laupen,
Neuenegg, Schwarzenburg, Guggisberg, Rüschegg
Heilsarmee Flüchtlingshilfe - Regionalstelle Konolfingen
Belp, Belpberg, Münsingen, Rubigen, Tägertschi, Wichtrach, Trimstein, Konolfingen,
Niederhünigen, Oberhünigen, Zäziwil, Oberdiessbach, Bleiken, Kiesen, Grosshöchstetten,
Schlosswil
4
Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
Akteure im Asylbereich
Im Asylbereich übernehmen verschiedene Akteure offiziell oder freiwillig wichtige
Aufgaben. Es folgt ein Überblick zu den wichtigsten Akteuren bzw. ihren Zuständigkeiten
im Kanton Bern.
 Staatssekretariat für Migration SEM
Das Staatssekretariat für Migration SEM betreibt
fünf Empfangs- und Verfahrenszentren sowie ein
Verfahrenszentrum in Zürich (Flughafenverfahren)
(Staatssekretariat für Migration SEM 2015c). Das
SEM ist des Weiteren für die Bearbeitung der
Gesuche der Asylsuchenden4 verantwortlich, d.h. sie
entscheiden in erster Instanz über die Zuständigkeit
im Rahmen des Dublin-Abkommens sowie
gegebenenfalls
die
Gewährung
des
Flüchtlingsstatus bzw. eine Wegweisung. Eine Beschwerde der betroffenen Person ist am
Bundesverwaltungsgericht möglich. Daneben ist das SEM ebenso für die Vorbereitung
der Gesetzgebung und deren Vollzug (z.B. Asylgesetz, Ausländergesetz, etc.) zuständig.
 Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern MIP / Migrationsdienst
Das Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern ist für die
Aufenthaltsbewilligungen bzw. das Ausstellen der Ausweise zuständig. Ebenso sind sie
für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Kanton Bern verantwortlich,
wobei sie Leistungsverträge mit Asylsozialhilfestellen unterhalten (Polizei- und
Militärdirektion des Kantons Bern 2015b).
Des Weiteren prüft das Amt für Migration und Personenstand sogenannte
Härtefallgesuche5 und leitet diese gegebenenfalls an das Staatssekretariat für Migration
weiter. Auch Wegweisungsentscheide und die Organisation der Rückreise von
abgewiesenen Asylsuchenden in ihr Herkunftsland fallen in die Aufgaben des kantonalen
Amts für Migration und Personenstand (Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern
2015b).
 Gemeinden
Von Gesetz her übernehmen die Gemeinden keine verpflichtenden Aufgaben im
Asylbereich mehr. Dennoch sind sie mit ihrer kommunalen Infrastruktur (z.B. ÖV,
Schulen, öffentliche Anlagen, etc.) mitbetroffen. Die Zusammenarbeit mit den
Organisationen und Akteuren vor Ort ist deshalb wichtig.
 Runde Tische
Bei der Neueröffnung von Kollektiv- und Notunterkünften entstehen häufig
Koordinationsgruppen – sogenannte „Runde Tische“ – mit Vertretern des Kantons, der
Betreuungsorganisation und je nach Gemeinde auch mit Beteiligung von Kirchen,
Schulen, der Polizei sowie Freiwilligenorganisationen.
4
Erläuterung im Glossar auf Seite 9
Vorläufig aufgenommene Personen und (abgewiesene) Asylsuchende können unter gewissen
Voraussetzungen eine Härtefallbewilligung, d.h. einen B-Ausweis, beantragen.
5
5
Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
 Asylsozialhilfestellen
Die regionalen Asylhilfestellen sind im Auftrag des Kantons für die Unterbringung,
Unterstützung und Betreuung von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen
Personen6 zuständig (siehe Auflistung Kapitel 2).
 Sozialamt des Kantons Bern – Abteilung Integration
Anerkannte Flüchtlinge7 werden bis fünf Jahre nach dem Stellen des Asylgesuchs
gemäss Leistungsverträgen von den Flüchtlings-Hilfswerken Schweizerisches Rotes
Kreuz Bern und Caritas Bern betreut. Das Sozialamt des Kantons Bern ist für diese
Leistungsverträge verantwortlich sowie koordiniert und finanziert spezifische
Integrationsangebote für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge8.
 Flüchtlings-Hilfswerke
Das Schweizerische Rote Kreuz Bern und die Caritas Bern sind im Auftrag des Kantons
Bern für die finanzielle Existenzsicherung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig
aufgenommenen Flüchtlingen zuständig. Dabei richten sie sich an die gesetzlichen
Bestimmungen, wie das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern und die Richtlinien der
Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Zudem unterstützen die Hilfswerke die
anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge gezielt bei der sozialen und
beruflichen Integration, z.B. in der persönlichen Beratung (Schweizerisches Rotes Kreuz
Kanton Bern 2015).
 Abklärungsstelle Integration
Die Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen – KKF führt im Auftrag des Kantons Bern
ergänzend zu den Flüchtlings-Hilfswerken die Abklärungsstelle Integration für vorläufig
aufgenommene Personen9. In Gesprächen mit den Betroffenen wird eine vertiefte
Abklärung und Standortbestimmung vorgenommen. Für deren Umsetzung sind die VA
(Vorläufig-Aufgenommenen Personen) und die zuständigen PA (Partnerorganisationen)
verantwortlich. (Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF 2015).
 Ansprechstelle Integration
Im Rahmen des Integrationsgesetzes im Kanton Bern wurden im Auftrag der
Gesundheits- und Fürsorgedirektion vier Ansprechstellen Integration eingesetzt. Sie
beraten MigrantInnen, die neu aus dem Ausland in eine Gemeinde zugezogen sind zu
Themen wie Arbeit, Aufenthalt, Ausländerrecht, Deutschkurse, etc. (Informationsstelle für
Ausländerinnen- und Ausländerfragen isa 2015). Die Ansprechstellen Integration
übernehmen aber keine Aufgaben im Asylbereich.
 Kirchen
Die Kirchen übernehmen keine gesetzlichen Aufgaben im Asylbereich, d.h. sie bestimmen
selber über ihre Tätigkeiten zur Unterstützung von Flüchtlingen. Sie leisten ihre Hilfe nach
dem Subsidiaritätsprinzip in Form von spezifischen Angeboten, Projekten oder
Einzelfallhilfe. Dabei stehen die Flüchtlinge als Menschen im Zentrum.
6
Erläuterung im Glossar auf Seite 9
Erläuterung im Glossar auf Seite 9
8
Erläuterung im Glossar auf Seite 9
9
Erläuterung im Glossar auf Seite 9
7
6
Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
Asylverfahren und Bewilligungsarten
 Das Asylverfahren in der Schweiz
Die Schweiz gilt als eine von vielen Zieldestinationen für Menschen, die ihr Heimatland
aufgrund von politischen Unruhen oder Krieg verlassen müssen. Sie stellen ein
Asylgesuch und hoffen auf eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen vorübergehenden
Schutz. Das Staatssekretariat für Migration SEM ist für die sorgfältige und individuelle
Prüfung der Asylgesuche zuständig. Die Asylvorbringen werden auf ihre Glaubhaftigkeit
hin geprüft sowie die Flüchtlingseigenschaft gemäss Asylgesetz geklärt. Je nach Verlauf
des Asylverfahrens erhalten die Betroffenen einen entsprechenden Asylentscheid. Bei
einer Ablehnung des Gesuches haben die Asylsuchenden die Möglichkeit, eine
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichts einzureichen (Staatssekretariat für
Migration SEM 2015a).
In einer Grafik der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen – KKF wird das
Asylverfahren vereinfacht dargestellt:
7
Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
 Bewilligungsarten im Asylbereich
Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben, erhalten je nach Stand des
Verfahrens bzw. je nach Asylentscheid eine andere Bewilligungsart: Die sogenannten
Ausweise. Sie bestimmen nicht nur den Status der betroffenen Personen sondern stecken
auch die zentralen Lebensbereiche ab.
Die folgende Tabelle bietet einen einfachen Überblick zu den zentralen, in der Praxis
angewandten Bewilligungsarten im Asylbereich im Kanton Bern. Die Erläuterung zu den
einzelnen Status folgt schliesslich im Glossar auf Seite 9.
Bewilligungsart
Status
Gültigkeitsdauer
Erwerbstätigkeit
Ausweis N
Asylsuchende
Max. bis zum rechtskräftigen
Abschluss des Asylverfahrens,
halbjährliche Erneuerung
Sperrfrist von 3 Monaten,
Bewilligung
je
nach
Arbeitsmarktund
Wirtschaftslage
Ausweis F
(AuG)
Vorläufig
aufgenommene
Personen
Auf max. 12 Monate befristet,
Für jede neue Stelle
Bewilligung notwendig
Anerkannte
Flüchtlinge
Jährliche Verlängerung (B und
F), Widderruf des Asyls ist u.U.
möglich
Ausweis B
Ausweis F
(AsylG)
Vorläufig
aufgenommene
Flüchtlinge
kann aufgehoben werden,
wenn der Erteilungsgrund
wegfällt
(Arbeitsvertrag),
grundsätzlich
anderen
Arbeitssuchenden
gleichgestellt
Bewilligung
erforderlich
(Arbeitsvertrag),
keine
weiteren Einschränkungen
Quelle: KKF 2013
8
Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
Glossar
Asylsuchende
Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt
haben und auf einen Entscheid des Staatssekretariats für
Migration SEM warten. Sie erhalten eine Bescheinigung
über ihre Anwesenheit in der Schweiz, den sogenannten
N-Ausweis (Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b).
Vorläufig aufgenommene
Personen
Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und die aus
rechtlichen Gründen nicht ausgeschafft werden können
oder dürfen. Sie erhalten den F-Ausweis jeweils für die
Dauer eines Jahres ausgestellt. Der Ausweis kann
verlängert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen
kann nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch gestellt werden
(Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b).
Vorläufig aufgenommene Personen, die zwar als Flüchtling anerkannt werden, aber
Flüchtlinge
nach nationalem Recht vom Asyl ausgeschlossen sind. Sie
erhalten einen F-Ausweis, sind aber in Bezug auf
Sozialhilfe oder Mobilität besser gestellt als vorläufig
aufgenommene
AusländerInnen
(Schweizerische
Flüchtlingshilfe 2015b).
Anerkannte Flüchtlinge
(Asylgewährung)
Personen, deren Asylgesuch anerkannt wurde. Sie
erhalten eine Aufenthaltsbewilligung, d.h. einen B-Ausweis
(Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b).
Schutzbedürftige
Personen
Personen, die zum vorübergehenden Aufenthalt in der
Schweiz berechtigt sind. Sie erhalten einen S-Ausweis, der
nicht als Aufenthaltsbewilligung gilt. Der Status S wurde
aber bisher noch nie angewendet (Schweizerische
Flüchtlingshilfe 2015b).
Abgewiesene
Asylsuchende
Personen, die einen Wegweisungsentscheid erhalten
haben
und
die
Schweiz
verlassen
müssen
(Schweizerische Flüchtlingshilfe 2015b). Trotzdem gibt es
Personen, die aus unterschiedlichen Gründen die Schweiz
nicht verlassen können.
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Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
Quellen
Gesundheitsund
Fürsorgedirektion
des
Kantons
Bern
(2015):
Beratungen.
http://www.gef.be.ch/gef/de/index/soziales/soziales/migration/beratung.html
(Zugriff
am
20.10.2015).
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (2015a): Sozialhilfe im Asylbereich.
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl/sozialhilfe.html (Zugriff
am 20.10.2015).
Polizeiund
Militärdirektion
des
Kantons
Bern
(2015b):
Über
uns.
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl/ueber_uns.html (Zugriff
am 20.10.2015).
Polizeiund
Militärdirektion
des
Kantons
Bern
(2015c):
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/schutz_vor_verfolgungasyl/organisation_desasylbereichsimkantonbern.html (Zugriff am 29.09.2015).
Unterbringung.
Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF (2013): Aufenthaltskategorien im Asylbereich
(Kanton Bern). http://www.kkf-oca.ch/kkf/upload/pdfD/pdfRECHT/FachInfo_AufenthaltNov12.pdf
(Zugriff am 21.10.2015).
Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF (2014): Unterbringung im Asylbereich.
http://www.kkf-oca.ch/kkf/upload/pdfD/pdfSOZIAL/07_Fachinfo_Unterbringung.pdf
(Zugriff
am
20.10.2015).
Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF (2015): Abklärungsstelle Integration.
http://www.kkf-oca.ch/kkf/deutsch/dienstleistungen/zusatzseiten/asi.html (Zugriff am 03.11.2015).
Schweizerische Flüchtlingshilfe (2015a): Asylrecht. https://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht.html
(Zugriff am 29.09.2015).
Schweizerische
Flüchtlingshilfe
(2015b):
Rechtlicher
https://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht/rechtlicher-status.html (Zugriff am 06.10.2015).
Status.
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern (2015): Sozialdienst für Flüchtlinge. https://www.srkbern.ch/de/migration/sozialdienst-fuer-fluechtlinge/ (Zugriff am 20.10.2015).
Staatssekretariat
für
Migration
SEM
(2015a):
Asylverfahren.
http://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/asylverfahren.html (Zugriff am 21.10.2015).
Staatssekretariat für Migration SEM (2015b): FAQ – Häufig gestellte
https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/asyl/faq.html (Zugriff am 10.11.2015).
Fragen.
Staatssekretariat für Migration SEM (2015c): Übersicht Empfangs- und Verfahrenszentren.
http://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/asylverfahren/empfang/uebersicht_evz.html
(Zugriff
am 20.10.2015).
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Dossier Asyl – Flüchtlinge in der Region Bern
Weiterführende Informationen
 Flyer „Flüchtlinge in der Region Bern – Was können wir tun?“ von der FASA
www.kathbern.ch/fasa/flüchtlinge
 «Flüchtlinge in der Schweiz» von kath.ch
www.fluechtlinge-schweiz.ch
 «Syrischen Flüchtlingen helfen» von Caritas Bern
www.caritas-bern.ch
 Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF
www.kkf-oca.ch
 Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
www.fluechtlingshilfe.ch
Kontakt
Fachstelle Sozialarbeit – FASA
Röm.-kath. Dekanat Region Bern
Mittelstrasse 6a
3012 Bern
Zentrale: 031 300 33 65 / 66
[email protected]
Bern, 11. Januar 2016
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