Fragenkatalog_WF_Bayern zum Thema Digitalfunk16.82 kB

Fragenkatalog „Digitalfunk bei den Werkfeuerwehren in Bayern“
Der Digitalfunk hält Einzug in Bayern. Neben der Polizei, dem Rettungsdienst, der
Katastrophenschutzeinheiten und der Hilfsorganisationen wie z.B. DLRG, der Bergwacht u.a.
sind vor allem auch die Feuerwehren betroffen.
Oftmals werden bei den Feuerwehren die Besonderheiten der Werkfeuerwehren nicht richtig
berücksichtigt. In der Phase der Umstellung zum Digitalfunk werden bei den Feuerwehren
die öffentlichen Feuerwehren, also die Freiwilligen Feuerwehren und die Berufsfeuerwehren
beteiligt. Die Interessen der Werkfeuerwehren, bei denen sowohl hauptberufliche wie auch
freiwillige Kräfte tätig sind, wurden bisher noch nicht hinreichend berücksichtigt. Den Bedarf
und die Besonderheiten möchten wir hiermit zusammenfassen und publik machen. Bei den
Unternehmen mit Werkfeuerwehr stehen zum Teil erhebliche finanzielle Aufwände an.
Investitionsanträge sind rechtzeitig auszuarbeiten. Umfangreiche aufklärende Informationen
sind hierzu unerlässlich.
Insbesondere, wenn man sich im ersten Netzabschnitt von Bayern mit dem Thema
Digitalfunk beschäftigt, fallen einem zahlreiche Fragen und noch zu klärende Punkte für die
Werkfeuerwehren ein. Sicherlich kennt der eine oder andere noch weitere Punkte – deshalb
ist die Ergänzung dieser Liste ausdrücklich gewünscht: Nach der verbandsinternen
Abstimmung ist unter anderem die Beteiligung der Regierungen bzw. des Innenministeriums
beabsichtigt. Erste Gespräche haben bereits mit der Projektgruppe Diginet und dem
zuständigen Fachbereich im Innenministerium stattgefunden.
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Rechtliche Stellung der Werkfeuerwehren im Bereich Digitalfunk?
1. Auf welcher Basis bzw. Grundlage ist die Teilnahme am Digitalfunk
vorgesehen (privatrechtliche Verträge, Anerkennungsbescheid,
Nutzungsvereinbarung Landkreis/ Integrierte Leitstelle/
Rettungszweckverband/ Regierung/ Innenministerium, Auftrag über DBOS,
etc.)?
2. Wer ist Ansprechpartner der Werkfeuerwehren in Bayern und vertritt deren
Bedürfnisse (Innenministerium, DigiNet-Gruppe, Regierungen als
Genehmigungsbehörde, Landkreise als Nutzungsvereinbarer. Sind die
Werkfeuerwehren verpflichtet von sich aus tätig zu werden und Kontakt mit
der Behörde (welcher…) aufnehmen?
3. Muss jede Werkfeuerwehr einzelne Verträge abschließen und Gespräche mit
der TTB, ILS, Rettungszweckverband usw.) führen?
4. Welche Zuständigkeiten bei den Interessensvertretungen (Landkreis und die
Kreisbrandinspektion, Werkfeuerwehrverband Bayern, LFV Bayern, etc.) gibt
es?
5. Ist vorgesehen einen Ansprechpartner bei den Werkfeuerwehren in Bayern zu
benennen?
6. Kann es einen „Mitmach- und Anschluss-Zwang“ für Digitalfunk,
Werkseinsatzzentralen, Gebäudefunkanlagen, analogen Betriebsfunk usw.
geben? Welche rechtlichen Möglichkeiten sind denkbar und welche
Zeitplanungen sind hier vorzusehen?
7. Welche Erkenntnisse liegen bei erweiterten Genehmigungsverfahren (z.B.
Störfallbetrieben, atomrechtliche Genehmigungen, Betriebserlaubnissen nach
ICAO, kritische Infrastrukturen usw. vor? Wer übernimmt bei einer
erforderlichen Umstellung auf Digitalfunk die Beantragung, Begleitung,
Umsetzung und Abnahme?
8. Wie kann betrieblicher Funk in den Digitalfunk eingebunden werden,
insbesondere wenn bereits betrieblicher Digitalfunk verwendet wird?
9. Ist das Innenministerium für die Begleitung und Unterstützung der
Werkfeuerwehren zuständig? Wenn ja, welche Abteilung, welcher
Ansprechperson?
10. Warum werden die Werkfeuerwehren bei den Verbändeanhörungen nicht
beteiligt?
11. Sollte der Werkfeuerwehrverband seine Interessen über Wirtschaftsverbände
oder politische Ebene vertreten lassen?
12. Warum wird aus Fehlern und Großschäden der Vergangenheit nicht gelernt
(z.B. Flughafenbrand Düsseldorf, Tunnelbrand in Kaprun …)?
13. BOS steht für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Werden
die Werkfeuerwehren unzweifelhaft als solche Organisation gesehen?
14. Dürfen Tetra Endgeräte aus dem Betriebsfunkbereich auch für BOS genutzt
werden (technisch möglich)
15. Nutzen die öffentlichen Feuerwehren die vorhandene Tetra Inhouse
Versorgung der Werkfeuerwehren (Anbindung an Anlage ist möglich)
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Wirtschaftliche Klärungspunkte:
1. Welche wirtschaftlichen Konzepte/ Lösungen für die Digitalfunknutzung sind
vorgesehen?
2. Welche Konzepte sind für die Beschaffung geplant bzw. umsetzbar?
3. Ist eine gemeinsame Ausschreibung denkbar? Welche Anforderungen
(Haftung, rechtliche Folgen) sind hierfür erforderlich bzw. denkbar?
4. Sind bayernweite Preislisten für Werkfeuerwehren denkbar?
5. Gibt es Herstellerverzeichnisse für die Beschaffung (beachte
Schnittstellenanforderungen an Digitalfunk, TTB, ILS etc.)?
6. Können die Digitalfunkgeräte nur gekauft oder auch gemietet bzw. geleast
werden?
7. Bedarf es einer Teilnahmevereinbarung mit der Taktisch-TechnischBetriebsstelle (grundsätzlich für alle Werkfeuerwehren oder Einzelverträge)?
8. Welche Kosten für Digitalfunk sind abzusehen und in welchem Zeitfenster?
(laufende Teilnahmekosten, Vorhaltekosten, Betriebskosten,
Anschlusskosten, Dienstleistungskosten für Update bei TTB, Wartungskosten
usw.)?
9. Welche Anbindungskosten von Werkseinsatzzentralen an eine ILS sind zu
erwarten?
10. Welche Kosten entstehen bei der Aus- und Fortbildung?
11. Welche Kosten für die Errichtung, Erweiterung und Überführung von
Gebäudefunkanlagen, analogen Betriebsfunk, digitalen (nicht DBOS)
Betriebsfunk entstehen?
12. …
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Technische Konzepte
1. Welche Konzepte liegen bis zur flächendeckenden Einführung des
Digitalfunks als Übergangslösung für die Werkfeuerwehren vor?
Die Sicherstellung der Kommunikation kann übergangsweise mit einer
reduzierten Anzahl von Geräten (und dem Vorhalten der Analogtechnik)
sichergestellt werden
2. Liegen Erfahrungen bei Fahrzeugeinbauten vor? Sind Zulassungen zu
beachten? Wie hoch ist der Aufwand wenn alle Fahrzeuge zu einer
zertifizierten Stelle fahren müssen?
3. Welche Erfahrungen und Anforderungen gibt es bei der Einbindung des DigiFunk in einen analogen/digitalen Werk- und Betriebsfunk?
4. Welche Erfahrungen liegen aus anderen Bundesländern mit Werkfeuerwehr
vor?
5. Wie soll mit vorhandenen Gebäudefunkanlagen, analogem Betriebsfunk,
digitalem (nicht DBOS) Werkfunk, usw. verfahren werden?
6. Welche Erfahrungen liegen bei Zubehör für CSA, EX-Geräte,
Helmsprechgarnituren, ELW-Ausstattung, etc. vor? Kann vorhandenes
Zubehör mit geringem Aufwand adaptiert werden?
7. Wie erfolgt die Zuteilung einer eigenen Gruppe für eine Werkfeuerwehr bzw.
ein Unternehmen auf einem Werksgelände? Wie, wo und wer entscheidet
das?
8. Welche Ausbildung und Fortbildung ist vorgesehen und wer bezahlt diese?
9. Wie erfolgt die Klärung der gemeinsamen Kommunikationsmöglichkeiten bei
Einsatz- und Übungslagen zwischen Werkfeuerwehr und externen
Hilfsorganisationen wie öffentliche Feuerwehr, THW, Polizei,
Rettungsdiensten etc.? bei unterschiedlich zugeteilten Gruppen?
10. Wie erfolgt eine Anbindung von Werkseinsatzzentralen an eine ILS?
11. Welche Abläufe mit Software-Lösungen für Updates der Funkgeräte und von
Einsatzsoftware einer Werkseinsatzzentrale sind geplant?
12. Wie wird bei der Einsatzdokumentation und dem Datenaustausch mit einer
ILS und Behörden der Datenschutz und mögliche Firmengeheimnisse
beachten und eingehalten? (Privatrechtliche Punkte).
13. Wie erfolgt die Alarmierung durch eine ILS bei externen
Werkfeuerwehreinsätzen, bei Katastrophenlagen usw.)?
14. Wie und durch wenn erfolgt die Zuteilung der Funkberechtigungen im
Digitalfunk (Landkreis, Regierung) und welche Berechtigungen werden
landkreisweit vergeben, ILS-Bereich, Nachbarbereiche)?
15. Wie erfolgen überörtliche Hilfeleistung?
16. Wie stellt sich eine Zuteilung der Funkberechtigungen im Digitalfunk bei TUISEinsätzen dar?
17. Wie ist eine betriebsübergreifende Kommunikation bei einem Unternehmen
(z.B. Konzerngesellschaft) an mehreren Standorten möglich/ vorgesehen.
18. Die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren sollen jeweils ein
Handfunkgerät zur eigenen Verfügung erhalten? Welches Konzept steht
dahinter? Ist vorgesehen, dass auch die Kommandanten der
Werkfeuerwehren ein Handfunkgerät erhalten?
19. Ist sichergestellt, dass Werkfeuerwehren mit anderen Hilfsorganisationen
gleich gestellt und nicht benachteiligt werden?
20. Wie stellt sich das Innenministerium die Umstellung bei den Werkfeuerwehren
vor?
21. Wie erfolgt die Umstellung beim FMS Status?
22. Ist eine eigene Alarmierung über Funk (Meldeempfänger) vorgesehen?
23. Bleibt der 2m analog-Funk weiter als Einsatzstellenfunk bestehen?
24. Ist die Verwendung von Torsteuerungen, Schrankensteuerungen auch
zukünftig möglich? Wenn nein, welche Lösungskonzepte sind vorgesehen?
25. Große Werkfeuerwehren betreiben eine eigene Leitstelle. Großteils sind diese
Bestandteil des Genehmigungsbescheids. Wie ist die Anbindung in der
Migration vorgesehen?
26. Wie ist die Kooperation mit dem Rettungswesen vorgesehen? Einige
Werkfeuerwehren sind im Rettungswesen eingebunden. Zum Teil als
Werkrettungswesen und zum anderen zur Spitzenabdeckung unterstützend
im öffentlichen Rettungswesen. Diese Fahrzeuge müssen mit den anderen
Einsatzfahrzeugen kommunizieren und auch über die Leitstelle versorgt sein?
27. Wer trägt die Kosten für die Funkumstellung? Warum werden private
Rettungsorganisationen bei der Funkumstellung nicht an den Kosten beteiligt?
28. Wie ist bei längeren Stromausfällen (Blackouts) das Funkkonzept
vorgesehen?
29. …