Fragenkatalog „Digitalfunk bei den Werkfeuerwehren in Bayern“ Der Digitalfunk hält Einzug in Bayern. Neben der Polizei, dem Rettungsdienst, der Katastrophenschutzeinheiten und der Hilfsorganisationen wie z.B. DLRG, der Bergwacht u.a. sind vor allem auch die Feuerwehren betroffen. Oftmals werden bei den Feuerwehren die Besonderheiten der Werkfeuerwehren nicht richtig berücksichtigt. In der Phase der Umstellung zum Digitalfunk werden bei den Feuerwehren die öffentlichen Feuerwehren, also die Freiwilligen Feuerwehren und die Berufsfeuerwehren beteiligt. Die Interessen der Werkfeuerwehren, bei denen sowohl hauptberufliche wie auch freiwillige Kräfte tätig sind, wurden bisher noch nicht hinreichend berücksichtigt. Den Bedarf und die Besonderheiten möchten wir hiermit zusammenfassen und publik machen. Bei den Unternehmen mit Werkfeuerwehr stehen zum Teil erhebliche finanzielle Aufwände an. Investitionsanträge sind rechtzeitig auszuarbeiten. Umfangreiche aufklärende Informationen sind hierzu unerlässlich. Insbesondere, wenn man sich im ersten Netzabschnitt von Bayern mit dem Thema Digitalfunk beschäftigt, fallen einem zahlreiche Fragen und noch zu klärende Punkte für die Werkfeuerwehren ein. Sicherlich kennt der eine oder andere noch weitere Punkte – deshalb ist die Ergänzung dieser Liste ausdrücklich gewünscht: Nach der verbandsinternen Abstimmung ist unter anderem die Beteiligung der Regierungen bzw. des Innenministeriums beabsichtigt. Erste Gespräche haben bereits mit der Projektgruppe Diginet und dem zuständigen Fachbereich im Innenministerium stattgefunden. - Rechtliche Stellung der Werkfeuerwehren im Bereich Digitalfunk? 1. Auf welcher Basis bzw. Grundlage ist die Teilnahme am Digitalfunk vorgesehen (privatrechtliche Verträge, Anerkennungsbescheid, Nutzungsvereinbarung Landkreis/ Integrierte Leitstelle/ Rettungszweckverband/ Regierung/ Innenministerium, Auftrag über DBOS, etc.)? 2. Wer ist Ansprechpartner der Werkfeuerwehren in Bayern und vertritt deren Bedürfnisse (Innenministerium, DigiNet-Gruppe, Regierungen als Genehmigungsbehörde, Landkreise als Nutzungsvereinbarer. Sind die Werkfeuerwehren verpflichtet von sich aus tätig zu werden und Kontakt mit der Behörde (welcher…) aufnehmen? 3. Muss jede Werkfeuerwehr einzelne Verträge abschließen und Gespräche mit der TTB, ILS, Rettungszweckverband usw.) führen? 4. Welche Zuständigkeiten bei den Interessensvertretungen (Landkreis und die Kreisbrandinspektion, Werkfeuerwehrverband Bayern, LFV Bayern, etc.) gibt es? 5. Ist vorgesehen einen Ansprechpartner bei den Werkfeuerwehren in Bayern zu benennen? 6. Kann es einen „Mitmach- und Anschluss-Zwang“ für Digitalfunk, Werkseinsatzzentralen, Gebäudefunkanlagen, analogen Betriebsfunk usw. geben? Welche rechtlichen Möglichkeiten sind denkbar und welche Zeitplanungen sind hier vorzusehen? 7. Welche Erkenntnisse liegen bei erweiterten Genehmigungsverfahren (z.B. Störfallbetrieben, atomrechtliche Genehmigungen, Betriebserlaubnissen nach ICAO, kritische Infrastrukturen usw. vor? Wer übernimmt bei einer erforderlichen Umstellung auf Digitalfunk die Beantragung, Begleitung, Umsetzung und Abnahme? 8. Wie kann betrieblicher Funk in den Digitalfunk eingebunden werden, insbesondere wenn bereits betrieblicher Digitalfunk verwendet wird? 9. Ist das Innenministerium für die Begleitung und Unterstützung der Werkfeuerwehren zuständig? Wenn ja, welche Abteilung, welcher Ansprechperson? 10. Warum werden die Werkfeuerwehren bei den Verbändeanhörungen nicht beteiligt? 11. Sollte der Werkfeuerwehrverband seine Interessen über Wirtschaftsverbände oder politische Ebene vertreten lassen? 12. Warum wird aus Fehlern und Großschäden der Vergangenheit nicht gelernt (z.B. Flughafenbrand Düsseldorf, Tunnelbrand in Kaprun …)? 13. BOS steht für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Werden die Werkfeuerwehren unzweifelhaft als solche Organisation gesehen? 14. Dürfen Tetra Endgeräte aus dem Betriebsfunkbereich auch für BOS genutzt werden (technisch möglich) 15. Nutzen die öffentlichen Feuerwehren die vorhandene Tetra Inhouse Versorgung der Werkfeuerwehren (Anbindung an Anlage ist möglich) - Wirtschaftliche Klärungspunkte: 1. Welche wirtschaftlichen Konzepte/ Lösungen für die Digitalfunknutzung sind vorgesehen? 2. Welche Konzepte sind für die Beschaffung geplant bzw. umsetzbar? 3. Ist eine gemeinsame Ausschreibung denkbar? Welche Anforderungen (Haftung, rechtliche Folgen) sind hierfür erforderlich bzw. denkbar? 4. Sind bayernweite Preislisten für Werkfeuerwehren denkbar? 5. Gibt es Herstellerverzeichnisse für die Beschaffung (beachte Schnittstellenanforderungen an Digitalfunk, TTB, ILS etc.)? 6. Können die Digitalfunkgeräte nur gekauft oder auch gemietet bzw. geleast werden? 7. Bedarf es einer Teilnahmevereinbarung mit der Taktisch-TechnischBetriebsstelle (grundsätzlich für alle Werkfeuerwehren oder Einzelverträge)? 8. Welche Kosten für Digitalfunk sind abzusehen und in welchem Zeitfenster? (laufende Teilnahmekosten, Vorhaltekosten, Betriebskosten, Anschlusskosten, Dienstleistungskosten für Update bei TTB, Wartungskosten usw.)? 9. Welche Anbindungskosten von Werkseinsatzzentralen an eine ILS sind zu erwarten? 10. Welche Kosten entstehen bei der Aus- und Fortbildung? 11. Welche Kosten für die Errichtung, Erweiterung und Überführung von Gebäudefunkanlagen, analogen Betriebsfunk, digitalen (nicht DBOS) Betriebsfunk entstehen? 12. … - Technische Konzepte 1. Welche Konzepte liegen bis zur flächendeckenden Einführung des Digitalfunks als Übergangslösung für die Werkfeuerwehren vor? Die Sicherstellung der Kommunikation kann übergangsweise mit einer reduzierten Anzahl von Geräten (und dem Vorhalten der Analogtechnik) sichergestellt werden 2. Liegen Erfahrungen bei Fahrzeugeinbauten vor? Sind Zulassungen zu beachten? Wie hoch ist der Aufwand wenn alle Fahrzeuge zu einer zertifizierten Stelle fahren müssen? 3. Welche Erfahrungen und Anforderungen gibt es bei der Einbindung des DigiFunk in einen analogen/digitalen Werk- und Betriebsfunk? 4. Welche Erfahrungen liegen aus anderen Bundesländern mit Werkfeuerwehr vor? 5. Wie soll mit vorhandenen Gebäudefunkanlagen, analogem Betriebsfunk, digitalem (nicht DBOS) Werkfunk, usw. verfahren werden? 6. Welche Erfahrungen liegen bei Zubehör für CSA, EX-Geräte, Helmsprechgarnituren, ELW-Ausstattung, etc. vor? Kann vorhandenes Zubehör mit geringem Aufwand adaptiert werden? 7. Wie erfolgt die Zuteilung einer eigenen Gruppe für eine Werkfeuerwehr bzw. ein Unternehmen auf einem Werksgelände? Wie, wo und wer entscheidet das? 8. Welche Ausbildung und Fortbildung ist vorgesehen und wer bezahlt diese? 9. Wie erfolgt die Klärung der gemeinsamen Kommunikationsmöglichkeiten bei Einsatz- und Übungslagen zwischen Werkfeuerwehr und externen Hilfsorganisationen wie öffentliche Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdiensten etc.? bei unterschiedlich zugeteilten Gruppen? 10. Wie erfolgt eine Anbindung von Werkseinsatzzentralen an eine ILS? 11. Welche Abläufe mit Software-Lösungen für Updates der Funkgeräte und von Einsatzsoftware einer Werkseinsatzzentrale sind geplant? 12. Wie wird bei der Einsatzdokumentation und dem Datenaustausch mit einer ILS und Behörden der Datenschutz und mögliche Firmengeheimnisse beachten und eingehalten? (Privatrechtliche Punkte). 13. Wie erfolgt die Alarmierung durch eine ILS bei externen Werkfeuerwehreinsätzen, bei Katastrophenlagen usw.)? 14. Wie und durch wenn erfolgt die Zuteilung der Funkberechtigungen im Digitalfunk (Landkreis, Regierung) und welche Berechtigungen werden landkreisweit vergeben, ILS-Bereich, Nachbarbereiche)? 15. Wie erfolgen überörtliche Hilfeleistung? 16. Wie stellt sich eine Zuteilung der Funkberechtigungen im Digitalfunk bei TUISEinsätzen dar? 17. Wie ist eine betriebsübergreifende Kommunikation bei einem Unternehmen (z.B. Konzerngesellschaft) an mehreren Standorten möglich/ vorgesehen. 18. Die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren sollen jeweils ein Handfunkgerät zur eigenen Verfügung erhalten? Welches Konzept steht dahinter? Ist vorgesehen, dass auch die Kommandanten der Werkfeuerwehren ein Handfunkgerät erhalten? 19. Ist sichergestellt, dass Werkfeuerwehren mit anderen Hilfsorganisationen gleich gestellt und nicht benachteiligt werden? 20. Wie stellt sich das Innenministerium die Umstellung bei den Werkfeuerwehren vor? 21. Wie erfolgt die Umstellung beim FMS Status? 22. Ist eine eigene Alarmierung über Funk (Meldeempfänger) vorgesehen? 23. Bleibt der 2m analog-Funk weiter als Einsatzstellenfunk bestehen? 24. Ist die Verwendung von Torsteuerungen, Schrankensteuerungen auch zukünftig möglich? Wenn nein, welche Lösungskonzepte sind vorgesehen? 25. Große Werkfeuerwehren betreiben eine eigene Leitstelle. Großteils sind diese Bestandteil des Genehmigungsbescheids. Wie ist die Anbindung in der Migration vorgesehen? 26. Wie ist die Kooperation mit dem Rettungswesen vorgesehen? Einige Werkfeuerwehren sind im Rettungswesen eingebunden. Zum Teil als Werkrettungswesen und zum anderen zur Spitzenabdeckung unterstützend im öffentlichen Rettungswesen. Diese Fahrzeuge müssen mit den anderen Einsatzfahrzeugen kommunizieren und auch über die Leitstelle versorgt sein? 27. Wer trägt die Kosten für die Funkumstellung? Warum werden private Rettungsorganisationen bei der Funkumstellung nicht an den Kosten beteiligt? 28. Wie ist bei längeren Stromausfällen (Blackouts) das Funkkonzept vorgesehen? 29. …
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