Berufs- und Nichtberufsunfälle - Volksschulamt

Berufs- und Nichtberufsunfälle
Informationen für Lehrpersonen und Schule (zuständige Stelle)
Aufgaben der Lehrperson
Bezug des Meldeformulars
Nach Eintritt des Unfalls muss das Meldeformular bei der zuständigen Sachbearbeiterin des
Sektors Lohn telefonisch angefordert werden. Die Telefonnummer ist auf der Lohnabrechnung
oder am Ende dieses Merkblattes ersichtlich. Folgende Informationen werden benötigt:
- Unfall- oder Bagatellunfall (Definitionen siehe nächstfolgende Abschnitte)
- Berufs- oder Nichtberufsunfall
- Unfalldatum
- Art der Verletzung (z.B. rechter Fuss gebrochen, Schnittwunde linker Daumen usw.)
Bagatellunfallmeldung
Das Formular ‚Bagatellunfallmeldung UVG‘ ist für:
- Unfälle ohne Arbeitsunfähigkeit (nur ärztliche Behandlung)
- Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von höchstens zwei Kalendertagen (inkl. Wochenende,
freie Tage, Schulferien)
Unfallmeldung
Das Formular ‚Unfallmeldung UVG‘ ist für:
- Unfälle mit anschliessender voraussichtlicher Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwei Kalendertagen (auch wenn sie auf arbeitsfreie Tage oder in die Schulferien fällt)
- Unfälle mit Berufskrankheiten
- Rückfälle (Spätfolgen eines früheren Unfalls)
Arbeitsunfähigkeit
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Die Arbeitsunfähigkeit ist immer anzugeben, auch wenn sie in die schulfreie Zeit fällt (Schulferien, Wochenende, Feiertage).
Massgebend ist, ob die Lehrperson (LP) in der Lage ist, ihrer eigentlichen Tätigkeit nachzukommen, unabhängig ob ein Vikariat eingerichtet werden muss.
Kann infolge eines Unfalls beispielsweise der Turnunterricht nicht mehr erteilt werden, liegt
eine teilweise Arbeitsunfähigkeit vor.
Bildungsdirektion Kanton Zürich
Volksschulamt
Lehrpersonal, Sektor Lohn
www.volksschulamt.zh.ch
Berufs- und Nichtberufsunfälle
01.11.2015 / 115-70 IN
Walchestrasse 21, Postfach
8090 Zürich
[email protected]
Tel. 043 259 22 72
Fax 043 259 51 41
Weiteres Vorgehen
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Mit dem Meldeformular erhält die LP ein Begleitschreiben, welches sie über das Ausfüllen
und Weiterleiten des Formulars orientiert. Allfällige weitere Arbeitgeber, z.B. die Schulpflege
(GSP) im Falle von gemeindeeigenen Stunden, sind im betreffenden Formularabschnitt anzugeben.
Eine Arbeitsunfähigkeit (auch teilweise oder während der schulfreien Zeit) ist auf dem Unfallschein durch die Ärztin/den Arzt bestätigen zu lassen. Der Unfallschein bleibt während der
Dauer der Genesung bei der LP und wird bei jedem Arztbesuch vorgelegt. Nach Abschluss
der Behandlung muss der Unfallschein umgehend der GSP eingereicht werden. Bei länger
dauernder Behandlung muss eine Kopie des Unfallscheins zu Beginn jeden Monats via GSP
ans Volksschulamt zugestellt werden. Ein allfälliger neuer Unfallschein ist beim Sektor Lohn
(siehe ‚Bezug des Meldeformulars‘) anzufordern. Ausserdem sind die Hinweise für die verletzte LP auf dem Unfallschein zu beachten.
Wegleitung zur Unfallversicherung für das Personal des Kantons Zürich
Die ‚Wegleitung zur Unfallversicherung für das Personal des Kantons Zürich‘ gibt Auskunft über
die Versicherungsleistungen und die freiwillige Ergänzungsversicherung. Sie finden diese unter
www.vsa.zh.ch  Personelles  Anstellungsbedingungen  Unterlagen zu den Anstellungsbedingungen  Wegleitung zur Unfallversicherung für das Personal des Kantons Zürich.
Aufgaben der Schule (zuständige Stelle)
Kontrolle und Weiterleitung des Meldeformulars
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Die in der Schule zuständige Stelle kontrolliert, ob das Meldeformular vollständig und richtig
ausgefüllt ist, behält eine Kopie bei sich und sendet das Original umgehend an den Sektor
Lohn zurück.
Bitte weder Stempel noch Unterschriften auf dem Formular anbringen.
Falls die verunfallte LP zudem gemeindeeigene Stunden unterrichtet, ist zu prüfen, ob unter
der betreffenden Rubrik die Schulbehörde als ‚weitere Arbeitgeberin‘ aufgeführt ist. Die AXA
Winterthur wird sich darauf direkt mit der Schule in Verbindung setzen und die nötigen Formalitäten regeln.
Kontrolle von Unfallschein und Taggeld-Versicherung
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Bei einem Unfall mit Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwei Kalendertagen achtet die Schule
darauf, dass der Unfallschein nach Abschluss der ärztlichen Behandlung – bei länger dauernder Genesungszeit eine Kopie davon zu Beginn jeden Monats – abgegeben wird. Zu kontrollieren ist, ob die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit mit dem tatsächlichen Arbeitsunterbruch übereinstimmt. Die Schule leitet den Unfallschein an den Sektor Lohn weiter.
Das Taggeld wird der Bildungsdirektion ausbezahlt. Die Schulgemeinde erhält den Gemeindeanteil zurückerstattet. Auf der Gemeinderechnung ist die Rückerstattung mit der Lohnart
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4050 bei der betroffenen LP vermerkt. Die Ausrichtung der Taggelder durch die Unfallversicherung hängt davon ab, wie rasch der Unfallschein weitergeleitet wird.
Taggeld-Zahlungen für gemeindeeigene Stunden werden der Schulgemeinde direkt vergütet.
Informationen / Auskünfte
Telefonnummern Sektor Lohn
Bezirk Zürich: Uto, Limmattal
Bezirk Zürich: Waidberg, Zürichberg, Glattal, Letzi
Bezirk Zürich: Schwamendingen, Sportamt
Bezirke Affoltern, Dielsdorf
Bezirk Meilen
Bezirke Horgen, Dietikon
Bezirk Uster
Bezirk Pfäffikon
Bezirk Hinwil, Bülach (Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach)
Bezirk Bülach (ohne Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach)
Bezirk Andelfingen
Bezirk Winterthur
Adresse Sektor Lohn
Volksschulamt
Sektor Lohn
Walchestrasse 21
8090 Zürich
3/3
043 259 22 47
043 259 22 43
043 259 42 91
043 259 53 03
043 259 22 47
043 259 53 06
043 259 22 44
043 259 53 07
043 259 42 92
043 259 23 61
043 259 53 05
043 259 53 87