Gruß von der Alpe - LK Vorarlberg

Unser
Ländle
Mitteilungen der Landwirt­­­schaftskammer Vorarlberg | Ausgabe 07.08.2015 | Nr. 32/33 | 81. Jahrgang
Gruß von der Alpe
Michael Reisinger verarbeitet auf der Alpe Gamp täglich 1.200 Kilogramm Milch.
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Milchkrise
Ländle Sommerpause
Die fallenden Milchpreise
standen im Mittelpunkt einer
Tagung der Landwirtschaftskammer Österreich in Tirol.
Unser Ländle erscheint auf Grund
der Urlaubszeit im 14-TageRhythmus. Nächste Ausgabe:
Freitag, 21. August.
GZ 02Z030536 W | P.b.b.
Landwirtschaftskammer Vorarlberg, Montfortstrasse 9, 6900 Bregenz
Retouren an Postfach 100, 1350 Wien
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Unser Ländle
Freitag, 7. August 2015
Berggebiete stärken
Präsident Josef
Moosbrugger
Bei der Vorarlberger Umweltbeihilfe 2015 gibt es leichte Änderungen zu beachten
Zusätzliche Leistungsabgeltung
Die Landesregierung hat
die Vorarlberger Umweltbeihilfe 2015 in der gewohnten Form genehmigt.
In diesen Tagen wird wieder
von Ing. Walter Heine
die Umweltbeihilfe des Landes
Vorarlberg ausbezahlt. Eine
zusätzliche Leistungsabgeltung,
die es in keinem anderen Österreichischen Bundesland und auch
nicht im benachbarten Ausland
gibt. Sie ist für die Bewirtschafter
zu einer Selbstverständlichkeit
geworden, obwohl sie das nicht
ist. Die zusätzlichen EUR 8,5 bis 9
Millionen pro Jahr wurden damals
von der Landwirtschaftskammer
ausverhandelt, als es um die
Abstimmung über den EU-Beitritt
Österreichs gegangen ist.
V
om System her handelt es sich
um eine Aufstockung einiger
Zahlungen im ÖPUL, mit dem Vorteil, dass auf vorhandene Daten
zurückgegriffen werden und auf
sich verändernde Rahmenbedingungen mit Veränderungen bei
den Zuschlägen flexibel reagiert
werden kann.
Vorarlberg hatte schon zum
Zeitpunkt des EU-Beitrittes im
Österreich-Vergleich ein überdurchschnittliches Förderungsniveau. Die Preissenkungen trafen
aber die Vorarlberger Landwirte
genauso hart wie die anderen.
Daher war eine öffentliche
Zusatzleistung notwendig, um
die Einkommensverluste aus der
Produktion aufzufangen. Nur so
war der Gang in die EU für unsere
Landwirte verkraftbar.
Daran hat sich auch über die
letzten 20 Jahre nichts geändert.
Es gilt aber dieses Geld jährlich
aufs Neue zu begründen. Damit
noch nicht genug. Es braucht auch
den Sanktus der EU. Für die neue
Programmperiode braucht es wieder neue Kalkulationen und den
Nachweis, dass diese zusätzlichen
Zahlungen zu keiner Wettbewerbsverzerrung führen. Das wird
eine besondere Herausforderung
für die Vorarlberger Agrarpolitik
und -verwaltung.
Land Vorarlberg 05574/511-25116
Die Daten bilden die ÖPULDaten des Verlängerungsjahres
2014 – somit ist dies auch das
letzte Jahr, in dem die Umweltbeihilfe genau in dieser Form
zur Auszahlung kommt. Die
Förderzusageschreiben wurden
am 24. Juli an 2.833 Betriebe
versendet – die Auszahlung der
Beträge ist in diesen Tagen erfolgt. In Summe kommen rund
EUR 8,4 Millionen, finanziert
ausschließlich durch Landesmittel, zur Auszahlung.
In bewährter Weise bilden die
Erschwernispunkte laut Berghöfekataster wiederum eine
wichtige Grundlage für die Berechnung.
Um den Zielsetzungen der
Landwirtschaftsstrategie 2020
„Ökoland Vorarlberg – regional und fair“ näher zu kommen
und auf die Einkommensentwicklungen zu reagieren, wurden im Wesentlichen zwei Teilbereiche verändert:
•
Bereich Tierschutz: Erhöhung der Aufstockungssätze
bei der „Tierschutzmaßnahme Weide und Auslauf“ für
alle Betriebe.
•
Bereich
Einkommensentwicklungen im Berggebiet:
Gewährung der höheren Aufstockungssätze für Betriebe
ab der BHK-Gruppe 3 (bisher
ab BHK-Gruppe 4).
Somit ergeben sich folgende
Aufstockungssätze nach BHKGruppen und Maßnahmen:
•
BHK-Gruppe 0 und 1 (1-90
Erschwernispunkte):
Sockelaufstockungssatz
•
BHK-Gruppe 2 (91-180 Erschwernispunkte): linearer
Anstieg bis maximaler Aufstockungssatz
•
BHK-Gruppe 3 (181-270 Erschwernispunkte): maximaler Aufstockungssatz
•
BHK-Gruppe 4 (ab 271 Er-
Leistungsabgeltung / Das Land gewährt wiederum eine Umweltbeihilfe.
Teilmaßnahme
Zuschlag zur ÖPUL Prämie
Biologische Wirtschaftsweise
Umweltgerechte Bewirtschaftung von
Acker- und Grünlandflächen
Betriebsmittelverzicht Grünland
Betriebsmittelverzicht Acker
Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller oder gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen (WFR)
Tierschutzmaßnahme Weidehaltung
bei Rindern, Schafen und Ziegen
Tierschutzmaßnahme Auslauf bei
Rindern, Schafen und Ziegen
Mahd von Steilflächen
Bewirtschaftung von Bergmähdern
Summe Vorarlberger Umweltbeihilfe
für 2.833 Betriebe
schwernispunkte): maximaler Aufstockungssatz
Zusätzlich zu den erwähnten
Maßnahmen werden Alpungs-
55 bis 80 Prozent
50 bis 80 Prozent
50 bis 80 Prozent
50 bis 80 Prozent
15 bis 70 Prozent
80 Prozent
80 Prozent
80 Prozent
80 Prozent
EUR 8.407.379,–
prämien für Milchkühe, Mutterkühe, Schafe (nur auf anerkannten Schafalpen) und Ziegen gewährt.
Sondertreffen der EU-Agrarminister zur
Milchkrise geplant
Am 7. September plant die luxemburgische EU-Ratspräsidentschaft
einen Sonderagrarrat in Brüssel. Das Thema ist die Krise auf dem
EU-Milchmarkt. Besonders der französische Landwirtschaftsminister
Stéphane Le Foll macht in dieser Sache Druck.
Französische Bauern protestieren seit Tagen gegen die schlechten
Preise für Milch und Fleisch. Le Foll sagte ihnen Steuererleichterungen und Liquiditätshilfen zu. Außerdem regte er ein Krisentreffen
in Brüssel an. Eine zentrale Forderung Frankreichs ist ein höherer
Interventionspreis für Molkereiprodukte.
Auch aus Österreich machen Landwirtschaftskammer und Landwirtschaftsminister auf die EU Druck, marktstabilisierende Maßnahmen
zu ergreifen und den Interventionspreis anzuheben. (Mehr dazu im
Mittelteil). Weil andere EU-Mitgliedsstaaten wegen des Preisverfalls
ebenso einen zusätzlichen Ministerrat im September für sinnvoll
halten, ist die luxemburgische EU-Ratspräsidentschaft darauf eingegangen.
Aus Anlass des Sondertreffens organisiert COPA-COGECA am 7. September in Brüssel eine Großdemonstration. Näheres dazu auf Seite 15.
Freitag, 7. August 2015
Mutterkuhprämien
Direktzahlungen / Neue Berechnungsformel bei Alpauftrieb
Aufgrund eines Auslegungsvermerkes der Europäischen Kommission zur
Vermeidung von Doppelförderungen kommt es
hinsichtlich der Direktzahlungen 2015 zu einer
Änderung in der Berechnung des Referenzbetrags
bei Mutterkuhprämie 2014
und Alpauftrieb 2015.
In den Detailverhandlungen
zur Umsetzung der GAP in Österreich hat sich nun herausgestellt, dass dieses Berechnungsschema von der Europäischen
Kommission nicht akzeptiert
wird, da die Mutterkuhprämie
wie auch die gekoppelte Alm-
Im Jahr 2016 finden in Vorarlberg wieder LK-Wahlen statt.
Die Vorarlberger Landesregierung hat nun den 5. März 2016
als Auszählungstag für die
Wahlen zur Vollversammlung
der Landwirtschaftskammer
Vorarlberg festgelegt. Alle Informationen zur Durchführung
der Wahlen werden zeitgerecht in „Unser Ländle” und
auf der LK-Homepage
(vbg.lko.at) veröffentlicht.
Wahlberechtigt sind alle
Personen, die zum Stichtag die
Voraussetzungen für die LKMitgliedschaft erfüllen.
LK Österreich
Die bisher geplante Erstzuteilung der neuen Zahlungsansprüche im Jahr 2015 sollte
mit einer Berechnung aus der
Summe von Einheitlicher Betriebsprämie 2014 und Tierprämien für Milchkühe und Mutterkühe 2014, abzüglich der gekoppelten Almprämie für 2015,
dividiert durch die Anzahl der
neu zugewiesenen Zahlungsansprüche (entspricht der beihilfefähigen Fläche im MFA 2015
unter Berücksichtigung eines
Reduktionsfaktors von 80 Prozent bei Almflächen und Hutweiden) erfolgen.
LK-Wahlen 2016
Stichtag 1. September 2015
von DI Karl Bauer
Wie bereits bekannt ist, wird in
Österreich mit der neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik 2015 bis 2020 in der ersten Säule ein einheitliches Regionalmodell umgesetzt. Aus
der bisherigen Einheitlichen
Betriebsprämie und den Tierprämien für Mutterkühe und
Milchkühe wird eine einheitliche Flächenprämie (Basis- und
Greeningprämie) für Acker und
Grünland. Für auf Almen aufgetriebene Rinder, Schafe und
Ziegen wird eine gekoppelte
Zahlung gewährt.
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Unser Ländle
Alpung / Entsprechend den EU-Vorgaben musste die ZA-Berechnung
2015 bei Mutterkuhprämien und Alpauftrieb angepasst werden.
prämie aus dem Sektor Vieh
und Fleisch bezahlt wird und
die Europäische Kommission
darin das Problem einer Doppelförderung sieht.
Neues Berechnungsmodell
Werden im Antragsjahr 2015
Kühe auf Alpen aufgetrieben,
wird für die Berechnung des
Referenzbetrags 2014 die Mutterkuhprämie 2014 (einschließlich der für Kalbinnen gezahlten Mutterkuhprämie) mit einem Betrag von EUR 138,– einbezogen. Dieser Betrag ergibt
sich aus der Mutterkuhprämie
2014 von EUR 200,– abzüglich
des ab heuer für gealpte Kühe
vorgesehenen gekoppelten Betrags von EUR 62,–.
WICHTIG: Als gealpte Kühe
gelten, wenn beide folgenden
Kriterien zutreffen:
eine Meldung der Kühe auf
•
der Alpe zum Stichtag 15. Juli
und eine mindestens 60-tägi•
ge Alpungsdauer
Bei Betrieben, die nur einen
Teil der Mutterkühe auf die
Alpe auftreiben (zum Stichtag 15. Juli und mindestens
60 Tage Alpungsdauer), erfolgt
aber bei der Berechnung des
ZA-Ausgangswertes ein Abzug
bei allen Prämien für Mutterkühe und Kalbinnen 2014.
Findet im Antragsjahr 2015
kein Auftrieb von Kühen statt,
jedoch in den Jahren 2016,
2017 oder 2018, wird die Berechnung des Referenzbetrags
2014 rückwirkend neu aufgerollt und die Zahlungsansprüche auf Basis des Mutterkuhbetrages von EUR 138,– neu
berechnet.
Für Betriebe, die andere Rinder (außer Kühe), Schafe und
Ziegen auf die Alpe auftreiben,
wird die entkoppelte Mutterkuhprämie in voller Höhe von
EUR 200,– den neuen ZA zugeschlagen. Für Betriebe, die alle
Mutterkühe auf die Alpe auftreiben, gibt es keinen Unterschied zur alten Berechnungsformel.
Grundsätzlich bringt die gekoppelte Almprämie in Summe österreichweit gesehen den
alpenden Viehbetrieben ein
deutliches Plus an öffentlichen
Mitteln.
Auftrieb gegenüber 2014
möglichst beibehalten
Bei einer Änderung des Auftriebsverhaltens 2015 gegenüber 2014 können sich Auswir-
kungen auf die Direktzahlungen und die Futterflächenberechnung ergeben.
Weniger Auftrieb vermindert
die Anzahl gekoppelter Prämien und kann z.B. zu weniger
anteilmäßiger Alm-Futterfläche
und damit auch zu Prämienkürzungen durch „Unerwarteten Gewinn“ führen, oder die
Anzahl der neu zugewiesenen
ZA verringern.
Ebenso ist zu berücksichtigen,
dass sich durch eine Änderung
zum bisherigen Auftrieb auch
Auswirkungen auf ÖPUL oder
AZ ergeben können. Bezüglich
der Stickstoffdüngeranfallsberechnung ist zu beachten, dass
ohne Alpung keine „Entlastung“ über die Alpe erfolgen
kann.
Meldefristen
Ein allfälliger „Vorzeitiger Abtrieb von Rindern“ ist fristgerecht innerhalb von 15 Kalendertagen der AMA zu melden.
Weitere
Detailinformationen
dazu sind im Informationsblatt
„Almen und Gemeinschaftsweiden“ auf der Homepage der
AMA (www.ama.at/FormulareMerkblaetter) nachzulesen.
vbg.lko.at
Auf unserer Homepage finden Sie
Aktuelles und Interessantes rund
um die Vorarlberger Landwirtschaft
und vieles mehr.
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Unser Ländle
Bio über Nacht?
Milchwirtschaft / Erfolgreicher Einstieg in die Bio-Milchviehhaltung
Welche Anforderungen
sind beim Einstieg in die
Bio-Milchproduktion zu
beachten? Sie werden
überrascht sein: Neben
etwaigen Adaptierungen
im Fütterungs- und Haltungsbereich, findet die
eigentliche Umstellung
ganz woanders statt: In
Ihrem Kopf.
Wird man Biobetrieb über
Nacht? Fast – in 728 Nächten,
genau genommen. Denn ab
dem Zeitpunkt der Kontrollvertragsunterzeichnung läuft die
24-monatige Umstellungszeit.
Nach Ablauf dieser zwei Jahre
stellt die Kontrollstelle ein BioZertifikat aus. Danach können
Produkte als anerkannte BioWaren vermarktet werden.
Bevor ein Kontrollvertrag abgeschlossen werden kann, gilt
es eventuell notwendige Umbauten oder Adaptierungen des
Haltungssystems
vorzunehmen.
Verkürzte Umstellungszeit
möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Umstellungszeit – nach Ansuchen
bei der Kontrollstelle – verkürzt werden. Dazu zählt beispielsweise die mindestens
zweijährige Teilnahme an der
ÖPUL-Maßnahme 2015 „Einschränkung ertragssteigernder
Betriebsmittel“ auf Grünlandund Ackerfutterflächen sowie
gleichwertige Maßnahme im
Rahmen des ÖPUL 2007 (Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel). Zusätzlich muss
schriftlich nachgewiesen werden, dass keine Einzelpflanzenbekämpfung (zum Beispiel
Ampferpunktbekämpfung) mit
im Bio-Landbau verbotenen
Mitteln durchgeführt wurde.
Auch darf in dieser Zeit kein
gebeiztes Saatgut sowie leicht
löslicher Phosphormineraldünger eingesetzt worden sein, da
diese im Bio-Landbau nicht zulässig sind. Während der Um-
Weidende Tiere sind ein oft unterschätzter Imageträger für die Landwirtschaft, steht das Bild von Rindern auf der Weide doch für viele als
Sinnbild einer artgerechten Fütterung und Haltung.
stellungszeit müssen Haltung
und Fütterung bereits den BioRichtlinien entsprechen. Für
Betriebe mit sehr hohen Betriebsmittelzukäufen, insbesondere Kraftfutter, kann die Umstellungszeit eine wirtschaftlich
herausfordernde Zeit sein.
Auslauf, Weide und Stroh
Grundsätzlich werden die Tiere im Laufstall mit Auslauf und
Weide gehalten. Im Rahmen
der Kleinbetriebsregelung können Betriebe bis zu einer Größe
von maximal 35 GVE Rinder
in Anbindehaltung halten, sofern mindestens 24 Punkte laut
Tiergerechtheitsindex
(TGI)
vorliegen, und während der
Weideperiode tatsächlich Weide angeboten wird. In der weidefreien Zeit muss mindestens
an zwei Tagen pro Woche Auslauf angeboten werden.
Hinsichtlich
Mindestmaßen
und -flächen gelten die Bestimmungen des Österreichischen
Tierschutzgesetzes. Einstreulose Haltung ist nicht erlaubt. Die
Kälber werden ab dem achten
Lebenstag in der Gruppe gehalten, es sei denn, es ist aufgrund
von zu großem Altersunterschied oder verschiedener Nutzungsrichtungen keine sinnvolle Gruppenzusammenstellung möglich. Auch erkrankte
oder besaugende Tiere können
aus der Gruppenhaltung ausgenommen werden. Die Praxis
zeigt, dass es bei Kälbergrup-
penhaltung ohne vernünftige
Separierung während und nach
der Tränke oft zum Besaugen
kommt. Die Einrichtung eines
Kälberfressstandes wird daher
dringend angeraten.
Bei Einzeltier-Behandlungen
ist zu beachten, dass Bio-Betriebe die doppelte Wartezeit
einzuhalten haben.
Weidegras und Bio-Komponenten
Bio-Betriebe müssen ihren Rindern Zugang zur Weide anbieten, mindestens an 120 Tagen.
Zumindest die Summe der
GVE der zwei kleinsten Rinderkategorien muss geweidet
werden. Also beispielsweise
Jungvieh älter als sechs Monate, und Jungvieh zwischen ein
und zwei Jahren. Ist auf Grund
betrieblicher Voraussetzungen,
wie z.B. Feld-Hof-Entfernung;
Steilheit der Weiden, Hauptstraßenquerungen, bewohntes
Gebiet, etc. keine Weidehaltung
durchführbar, sind Ausnahmen
von der Weide möglich. Alpung zählt ebenfalls zur Erfüllung der Weidevorgabe.
In manchen Gebieten Österreichs hat Weidehaltung wenig
Tradition, was zu einer gewissen Voreingenommenheit führen kann. Zerstörte Weidebestände, ruinierte Böden und
ausgebrochene Rinder werden
dann fälschlicherweise mit
Weide in Verbindung gebracht.
Dabei erlebt Weidehaltung in
Freitag, 7. August 2015
Österreich gerade in den letzten
Jahren eine Renaissance und
die Anzahl der Weidebetriebe
wächst zusehends. Auch war
der Wissensstand zur erfolgreichen Weidehaltung durch intensive Forschungsarbeit noch
nie so groß wie heute.
Fakt ist: Weidehaltung ist mehr
als Rinder auf eine Grünlandfläche zu treiben. Weidehaltung
ist ein Fütterungssystem, mit
dem es eine intensive Auseinandersetzung braucht.
Grundsätzlich erfolgt die Fütterung der Tiere auf dem Biobetrieb mit biologischen Futtermitteln. Eine vollständige
Auflistung der im Biolandbau
erlaubten Futtermittel ist im
jährlich aktualisierten Betriebsmittelkatalog für biologische
Landwirtschaft oder unter
www.infoxgen.at abrufbar.
Ideale Produktionsstrategie
Bio-Milchviehbetriebe in Österreich produzieren teilweise
intensiv mit hohem Kraftfuttereinsatz, andere verfolgen
auch die Low-Input-Strategie.
Die ideale Produktionsstrategie in der Bio-Milchproduktion
hängt von den jeweils vorherrschenden betrieblichen Bedingungen ab. Das Wirtschaften
in möglichst geschlossenen
Betriebskreisläufen ist jedoch
eine der Grundprinzipien des
Biolandbaues. Ein sehr hoher
Anteil an Zukaufskraftfutter
widerspricht dem Grundsatz,
der möglichst geschlossenen
Betriebskreisläufe und steht
auch im Widerspruch zur
grundsätzlichen
Produktion
von Bio-Milch aus Grundfutter.
Nicht zuletzt ist der Zukauf von
Bio-Kraftfutter verhältnismäßig
teurer, was gerade bei hohen
Einsatzmengen eine entsprechende Auswirkung auf die
Wirtschaftlichkeit hat.
(Ing. Reinhard Schröcker, Salzburg)
Weitere Infos zum Thema:
LK-Bioberater Michael Kühne,
T 05574/400-331 und
Manuel Kirisits MSc,
Bio Vorarlberg, T 05574/53753
Weiter Infos unter:
www.biola.at,
www.bioeinstieg.at,
www.bio-austria.at,
www.fibl.ch
Freitag, 7. August 2015
Bäuerinnen
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Unser Ländle
Lebens.Werte schaffen.
Bäuerinnen-Bildungswoche in Batschuns
Mütter – Sie lieben uns. Sie nerven uns. Sie prägen uns.
Montag, 9. November, 10:00 Uhr bis Freitag, 13. November, 13:00 Uhr
im Bildungshaus Batschuns
Wie wir von unseren Müttern und anderen Bezugspersonen in unserer
Kindheit geprägt werden, hat weitreichende Auswirkungen in unserem Selbstverständnis, in unseren Beziehungen und im Berufsleben.
Einige dieser tiefsitzenden Prägungen können uns an einem selbstbestimmten und erfüllten Leben hindern und lassen uns immer wieder
in die gleiche Falle tappen.
An zwei Tagen wollen wir Einblicke gewinnen, wie unsere Geschichte uns geprägt hat und wie wir mit unserer Vergangenheit Frieden
schließen und ungeliebte Gewohnheiten hinter uns lassen können.
Einblicke und Übungen in „Richtige Bewegung in jeder Lebenslage”
sowie spirituelle Impulse ergänzen das Programm.
Die Bäuerinnen-Bildungswoche bietet die Möglichkeit, sich zu stärken. Das Erleben in der Gemeinschaft, gute Rückzugsmöglichkeiten
und Zeit für Gespräche, Austausch, Lachen und Humor unterstützen
dabei.
Referenten: Mag.a Wilhelmine Kristof, MSc, D.O. Michael Rüscher,
Mag. Christian Kopf
Beitrag: Vollpension im Einzelzimmer EUR 235,–;
Vollpension im Doppelzimmer EUR 210,–
Anmeldung: Bildungshaus Batschuns, T 05522/44290,
E [email protected]
Deine Sinne
Man denkt sich stets: ich soll, ich muss –
noch Dies und Das, oh, welch Verdruss!
Die Zeit, sie rennt, die Uhr, sie tickt –
der Mensch in Arbeit fast erstickt.
Hektik, Stress und Alltagssorgen –
was ist nur aus uns geworden?
HÖRST du noch, wie die Vögel singen
wenn sie durch die Lüfte schwingen?
SIEHST du die Blumen, die am Wegrand steh‘n –
zu schnell musst du vorüber geh‘n.
RIECHST du den Duft der zarten Blüten nicht –
was bist du für ein armer Wicht!
SPÜRST du die lauen Sommerwinde wehen –
den Schnee, die Sonne und den Regen?
SCHMECKST du bewusst noch die Aromen
die in deinem Essen wohnen?
Die Bäuerinnenbildungswoche im November in Batschuns bietet Themen für alle Generationen.
Tasche und Schürze
mit Botschaft
Eine Geschenkidee bietet
die Bäuerinnenorganisation an.
Es gibt eine schöne und vor
allem hochwertig verarbeitete
Stofftragetasche und Schürze im Angebot. Beide wurden
nach den Vorstellungen der
Bäuerinnenorganisation
und
der
Landwirtschaftskammer
designt und von der Firma
Übelhör in Höchst angefertigt.
Zum Preis von jeweils EUR 5,–
kann die Tragetasche sowie die
Schürze bei der Bäuerinnenorganisation unter T 05574/400110, E bildung.familie@lk-vbg.
at bestellt werden.
Ein langlebiges Geschenk mit
Botschaft!
Ein Wunderwerk sind unsere Sinne –
benutze sie, und halt mal inne.
Zum Genießen fehlt die Muße meist –
weil die Zeit zum „leben“ oft nicht reicht.
Doch wer dies erst mal hat gecheckt –
hat diesen „WahnSINN“ wohl entdeckt!
von Annelies Sutter
Geschenkidee / Bei der Bäuerinnenorganisation gibt es die abgebildete
Tasche und Schürze mit Botschaft.
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Unser Ländle
Freitag, 7. August 2015
Auslagerung Jungvieh
Informationsveranstaltung / Wie funktioniert die Vertragsaufzucht in der Schweiz?
Eine Spezialisierung des
Betriebes auf reine Kalbinnenaufzucht bzw. Milchviehhaltung kann eine
ideale Lösung für die
Zukunft sein.
Deshalb veranstaltet die Hofberatung der LK zusammen mit
dem LFI am Donnerstag, 20.
August um 20:00 Uhr einen Informationsabend bei der Mostschenke Möcklebur in Dornbirn zum Thema „Auslagerung
von Jungvieh”.
Die Auslagerung der Jungviehaufzucht kann für beide Seiten
eine Win-win Situation darstellen.
Impressum
Herausgeber, Medieninhaber,
Verleger und Sitz der Redaktion:
Landwirtschaftskammer
Vorarlberg, Montfortstraße 9
6900 Bregenz
T 05574/400-441
F 05574/400-600
Druck: Medien-Druck Salzburg
GmbH, Christophorusstraße 48
5061 Elsbethen
Anzeigen: MEDIA TEAM
Gesellschaft m.b.H., Interpark
Focus 3, 6832 Röthis
T 05523/52392, F DW 9
E [email protected]
Abonnement:
Christine Stadelmann
T 05574/400-441
F 05574/400-600
E [email protected]
Jahres-Abo: EUR 35,–
Vorteile Auslagerung Jungviehaufzucht:
Aufzuchtbetrieb
Milchviehbetrieb
Nutzung vorhandener
Stallgebäude
Spezialisierung auf die
Milchproduktion
Fachwissen ist vorhanden
Stallplätze für Milchkühe nützen
Optimale Nutzung des Grünlands
Eigene Zuchtlinie
Erhalt Viehhaltung
Erhalt Viehhaltung
Fixe Melkzeiten entfallen
Vertragsaufzucht Schweiz
In der Schweiz gibt es viele
spezialisierte Aufzuchtbetriebe. Insbesondere die arbeitsteilige Rinderaufzucht zwischen
Berg- und Talgebiet hat dort
eine lange Tradition. In Zusammenarbeit mit Partnern aus
der Beratung, Forschung sowie
verschiedenen Ämtern hat AGRIDEA (Schweizerische Vereinigung für die Entwicklung der
Landwirtschaft und des ländlichen Raums) neue Erkenntnisse und Informationen in diesem
Fachbereich zusammengestellt.
ordinator für den Fachbereich
Vertragsaufzucht bei der Beratungszentrale AGRIDEA. Er
wird uns seine Erfahrungen
in diesem Bereich vermitteln
und zusätzlich zwei unterschiedliche Preismodelle in der
Schweiz vorstellen:
1. Kilovertrag, Gewichtsvertrag
Zusätzlich zur Monatsentschä-
digung für die Dauer der Aufzucht ergibt sich der Rückkaufpreis eines tragenden Rindes
durch einen festgesetzten Preisansatz pro Kilogramm Lebendgewicht.
2. Pauschalverträge
Für die Dauer der Aufzucht
wird eine monatliche Entschädigung nach den vorgegebenen
Richtwerten – gestaffelt nach
dem Erstkalbealter – vereinbart.
Anmeldung
beim LFI Vorarlberg
T 05574/400-191,
E [email protected]
Das Thema Auslagerung von
Jungvieh ist ein Beratungsschwerpunkt der LK im Jahr
2015. Daher werden die Kosten
für den Referenten vom Team
Tier & Hof übernommen.
Veranstaltung Auslagerung
Jungvieh
Dr. Franz Sutter bewirtschaftet
mit seiner Familie einen großen
Milchviehbetrieb, nimmt einen
Lehrauftrag an der ETH Zürich
wahr und ist Fachbereichsleiter Milchvieh inklusiv Fütterungsberatung bei AGRIDEA.
Zusätzlich ist er seit einem Jahr
Geschäftsführer bei Profi Lait,
der Schweizer Netzwerkorganisation zwischen Forschung,
Beratung und Praxis im Bereich
Milchproduktion.
Dr. Franz Sutter ist auch Ko-
Auslagerung Jungvieh / Am Donnerstag, 20. August findet dazu in der
Mostschenke Möcklebur in Dornbirn ein Informationsabend statt.
Anmeldung zum Klimaschutzpreis 2015 noch bis 17. August möglich
Klimaschutz ist in der österreichischen Landwirtschaft bereits seit vielen Jahren Thema. Davon zeugen die zahlreichen Einreichungen zu dem
vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie dem ORF ausgeschriebenen Klimaschutzpreis, für
den auch dieses Jahr wieder innovative klimafreundliche Konzepte aus dem bäuerlichen Bereich gesucht werden. „Viele österreichische Bäuerinnen und Bauern produzieren nachhaltig und klimaschonend. Sie erzeugen und verwenden Wärme, Strom und Treibstoffe aus erneuerbaren
Energieträgern und setzen Ressourcen sparsam ein. Mit dem Österreichischen Klimaschutzpreis in der Kategorie Landwirtschaft möchten wir ihr
Engagement vor den Vorhang holen und sie für ihre innovativen und ambitionierten Ideen auszeichnen. Diese Vorzeigeprojekte sollen möglichst
viele Menschen dazu motivieren, ebenfalls selbst aktiv zu werden”, appelliert auch der Landwirtschafts- und Umweltminister an die heimischen
Bäuerinnen und Bauern, ihre Initiativen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und sich anzumelden. Zeit für die Einreichung unter
www.klimaschutzpreis.at ist noch bis 17. August. Zur Teilnahme in der Kategorie „Landwirtschaft” aufgerufen sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – Familienunternehmen ebenso wie Agrargemeinschaften und bäuerliche Verbände.
Freitag, 7. August 2015
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Unser Ländle
Hofcontainer kontrollieren
Besamung / Zusätzliche Stickstoff-Versorgung für Hofcontainer
Auf Wunsch der Eigenbestandsbesamer wird heuer
im August eine zusätzliche
Versorgungstour zur Stickstoffnachfüllung eingeschoben!
von Kuno Staudacher
Braunviehzuchtverband
Da manche Container etwas
mehr Stickstoff verbrauchen,
ist die zweimalige Versorgung
(Herbst und Frühjahr) für diese Betriebe sehr knapp. Dafür
haben wir die Ausgabetage in
Dornbirn eingeführt und zusätzlich stehen die Viehversteigerungstage für die Nachfüllung
kostenfrei zur Verfügung. Diese
Termine sind auf der Homepage veröffentlicht und können
auf Voranmeldung bei Christian Natter T 0664/4616291 oder
Büro 05574/42368 genützt werden.
Diesen Herbst gelten folgende
Ausgabetermine:
Montag, 17. August
9:00 bis 12:00 Uhr
Montag, 7. September
10:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag, 17. September
10:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag, 29. September
10:00 bis 15:00 Uhr
Montag, 12. Oktober
10:00 bis 15:00 Uhr
Zusätzliche Versorgung am
Hof auf Anmeldung
Besitzer von Hofcontainern,
die eine zusätzliche Stickstoffund Samennachfüllung am
Hof wünschen, können sich ab
sofort dafür anmelden. Diese
Versorgungstour wird nach den
eingehenden
Anmeldungen
zusammen gestellt und erfolgt
Ende August. Bei dieser Tour
wird jeder Betrieb angefahren.
Als Anfahrtspauschale wird
ein Kostenersatz von EUR 20,pro Halt eingehoben.
Nur
angemeldete
Betriebe
können mit Stickstoff versorgt
werden, da die Tour auf die
mitführende Stickstoffmenge
abgestimmt ist.
Die Anmeldungen sind bis spätestens 14. August mit Angabe
der Betriebsnummer und der
Handynummer zu erfolgen.
Anmeldungen per E-Mail oder
über die Homepage sind erwünscht!
Der genaue Zeitpunkt für die
Zustellung wird dem Landwirt
Hofcontainer / Heuer gibt es eine
zusätzliche Versorgungstour.
per SMS oder telefonisch mitgeteilt.
Anmeldungen und nähere Informationen bei
SVV Tiersamen-Vertriebsstelle
GmbH, Jahnstraße 20,
6900 Bregenz
E [email protected]
T 05574/42368
Die Versteigerungen im Herbst 2015 finden wie folgt statt:
Montag, 31. August
weibliche Tiere
Anmeldeschluss: 12. August
Stichtag TTG: Sollkalbedatum ab 14. September
Montag, 21. September
weibliche Tiere
Anmeldeschluss: 2. September
Stichtag TTG: Sollkalbedatum ab 4. Oktober
Montag, 5. Oktober
weibliche Tiere
Anmeldeschluss: 16. September
Stichtag TTG: Sollkalbedatum ab 19. Oktober
Montag, 19. Oktober
weibliche Tiere
Anmeldeschluss: 30. September
Stichtag TTG: Sollkalbedatum ab 2. November
Samstag, 7. November
Stiere und Championat
Anmeldeschluss: 21. Oktober
Montag, 9. November
weibliche Tiere
Anmeldeschluss: 21. Oktober
Stichtag TTG: Sollkalbedatum ab 23. November
Montag, 30. November
weibliche Tiere
Anmeldeschluss: 11. November
Stichtag TTG: Sollkalbedatum ab 14. Dezember
„Anton“ bewacht die Herde!
Etwa 100 Braunvieh-Zuchtstiere werden in Vorarlberg noch gehalten. Viele davon sind derzeit auf den Alpen im Deckeinsatz. Der Stier
„Anton“ ist wohl der imposanteste unter den lebenden Zuchtstieren!
Er bewacht die Herde von Anton Tscholl in Thüringen und steht dort
auf dem Heimbetrieb. Der Stier wird in einer Einzelbox gehalten und
darf noch täglich eine Zeit lang auf die Weide. Nur mehr selten werden
Stiere über mehrere Jahre gehalten. Umso eindrucksvoller ist es, diesen
mächtigen und schönen Stier zu sehen.
Anton ist knapp viereinhalb Jahre alt und wurde gezüchtet von Engelbert Burtscher in Fontanella. Sein Vater ist der Schweizer Stier Alino
und die Mutter ist eine Presly/Prelude Tochter. Schon als Kalb wurde er
vom Betrieb Anton Tscholl gekauft und aufgezogen. Monika Tscholl
betreut und pflegt den Stier seither täglich und weiß genau was er
mag oder nicht. Der Stier hat eine Widderristhöhe von 178 cm und einen Brustumfang von 265 cm. Das Gewicht dürfte also bei knapp über
1.300 Kilogramm liegen.
Wir wünschen dem Betrieb viel Glück dass er auch eine gute Nachtzucht bringt und gratulieren zu dem typstarken Zuchtstier und die
vorbildliche Haltung!
8
Unser Ländle
Regeln beachten!
Soziale Betriebshilfe – Anstellung von Betriebshelfern
Kein Betrieb ist davor
geschützt, irgendwann in
eine missliche Situation zu
kommen, in der man auf
Hilfe angewiesen ist!
Wenn jemandem aufgrund eines Ausfalls die Arbeit über
den Kopf wächst, kann die soziale Betriebshilfe helfend unterstützen. Um Kürzungen bei
der Betriebshilfe-Abrechnung
zu vermeiden, sind eine Reihe
von Punkten zu beachten.
1. Gültige Mitgliedschaft beim
Betriebshelferdienst
(BHD)
muss vorhanden sein. Diese
ist getrennt zur Maschinenring
Mitgliedschaft abzuschließen.
2. Sofortige Meldung eines
Arbeitskraftausfalles im BHD
Büro.
3. Um eine finanzielle Unterstützung zu bekommen, soll
die Arbeit durch einen geeigneten Betriebshelfer erfüllt werden (Landwirt oder Dienstnehmer).
4. Familieneigene Hilfskräfte
von 14 Tagen eine gültige
Krankmeldung eintreffen.
6. Die Entlohnung erfolgt unbar
(Überweisung auf Konto) meist
nach Ende des Einsatzes.
7. Zur Abrechnung benötig der
BHD folgende Unterlagen: Arbeitsunfähigkeitsbestätigung
(Krankmeldung), BHD-Antrag,
Stundenliste und Überweisungsbeleg.
Anmeldebestätigung der GKK bei Dienstnehmern.
8. Es wird empfohlen nach Arbeitsantritt mit dem BHD zu
klären, ob alle Unterstützungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Betriebshelfer und Zivildiener
helfen, wenn eine Notsituation
am Betrieb eintritt.
Bauern helfen Bauern! –
Familien halten zusammen!
werden nur unterstützt, wenn
ab Arbeitsantritt bei der GKK
eine gültige Anmeldung vorliegt. Der Unfallversicherungsschutz bei unentgeltlicher Arbeit ist auch ohne GKK-Anmeldung vorhanden.
5. Beim BHD muss innerhalb
Die Soziale Betriebshilfe basiert auf dem Grundsatz, dass
Bauern ihren Standeskollegen
und Familienmitgliedern ihrer
Familie helfen! Aus diesem
Grund bitten wir, dass sich vor
allem Landwirte beim BHD
melden, um kurzfristige Einsätze übernehmen zu können.
Freitag, 7. August 2015
Gott sei Dank ist die Solidarität
in Vorarlberg noch so groß, dass
bei vielen Einsatzfällen innerhalb kurzer Zeit ein Helfer zu
finden ist.
Ein herzlicher Dank gilt allen
Betriebshelfern, welche ihre
eigenen Arbeiten zum Teil zurückstellen um anderen Betrieben zu helfen!
Ganz wichtig sind die 20 Zivildiener, welche das ganze Jahr
auf den Höfen in Vorarlberg im
Einsatz sind.
Ebenfalls wichtig sind die Familienangehörigen,
welche
ohne finanzielle Abgeltung
einspringen und so die Lebensqualität der Bäuerinnen und
Bauern deutlich steigern, weil
für sie so auch zwischendurch
ein „freier Tag“ möglich wird!
Ein Dank gilt auch den politischen Verantwortungsträgern,
welche durch die Bereitstellung finanzieller Mittel diese
Institution finanzieren!
Nähere Infos zur Abwicklung
oder Mitgliedschaft betreffend
Betriebshelferdienst bei Florian
Vinzenz oder Veronika Meusburger unter T 05574/400-411
oder E [email protected]
Alp-Kulturtagung: Naturnahes Wirtschaften auf der Alpe Andlisbrongen
Vom Vorarlberger Sennenverband und dem Fachbereich Milchwirtschaft wird im Juli und August
jeweils eine Weiterbildungsveranstaltung angeboten. Der Start dieser Informationsveranstaltung
erfolgte im Bregenzerwald auf der Alpe Andlisbrongen. Mehr als 40 interessierte ehemalige Sennen,
aktive Senner und Älpler sowie Käseeinkäufer informierten sich über die Alpbewirtschaftung auf der Alpe
Andlisbrongen.
Der Alpverantwortliche Sylvester Sutterlüty informierte, dass 36 Alpweiden sechs Eigentümern gehören. Die Gesamtfläche beträgt 54 Hektar, davon sind 36 Hektar Alpweide, elf Hektar Wald, zwei
Hektar einmähdige Wiesen und rund vier Hektar sonstige Flächen. 1983 wurde die Alpe Andlisbrongen mit einem Güterweg erschlossen. 1997 wurde im Rahmen einer Gesamtsanierung das Alpgebäude
zukunftsorientiert errichtet.
Derzeit werden 33 Milchkühe, sechs Kälber, 24 Alpschweine und zwei Ziegen zur Sömmerung gehalten. Die gesamte Milch wird direkt auf der Alpe zu hochwertigem Bergkäse und Butter verarbeitet.
Der ehemalige langjährige Pächter und Senn Jodok Geser führt jetzt die junge Familie in das Handwerk der Käseherstellung ein und gibt Tipps, um aus Milch hochwertigen Käse entstehen zu lassen.
Sylvester Sutterlüty berichtete, dass sowohl der Talbetrieb als auch die Alpe zu bewirtschaften ist, und der Urlaub und die Freizeit auf der Alpe
mit Arbeit verbracht werden.
Sylvester Sutterlüty informierte die interessierten Teilnehmer über das Alpweidemanagement, die Versorgung des Viehs mit Wasser und die viele
Arbeit, welche ansteht um die Verbuschung zu verhindern. Das gesamte Team auf der Alpe Andlisbrongen bewältigt diese Arbeiten. Die Aufgabe
des Pfisters ist das Vieh hüten, nach dem Melken die Stallungen sauber zu halten und die Schweine zu versorgen, während Jodok und der Junior
sich am Vormittag der Milchverarbeitung, der Käseproduktion und Käsepflege widmen.
Vermarktet werden Käse und Butter überwiegend im Rahmen der Eigenvermarktung und ein Teil der Käse wird an die Firma Rupp abgegeben.
Wie in jedem Unternehmen steht die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, müssen doch Gebäude, Wege und Alpweiden erhalten werden und das
gesamte Team will auch entlohnt werden. Nur durch eine entsprechende Harmonie und Zusammenarbeit der jeweiligen beteiligten Personen ist
eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung für Mensch und Tier möglich.
Von den rund 530 Vorarlberger Alpen ist dies ein tolles Beispiel für hochwertige Arbeit für die Gesellschaft, den Tourismus und die Vorarlberger
Volkswirtschaft. Ein großer Dank gebührt dem gesamten Alp-Team, den Vermarktern und den Konsumenten, welche diese Produkte schätzen.
Freitag, 7. August 2015
9
Unser Ländle
Bewusster Umgang
Strengere Regeln für Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingartenbereich
Pflanzenschutzmittel für
den Haus- und Kleingartenbereich dürfen künftig nur
noch von speziell ausgebildeten Personen verkauft
werden.
Das sieht eine Novelle zur
Pflanzenschutzmittelverordnung vor, die vom Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW)
kundgemacht wurde.
Demnach müssen ab 26. November 2015 alle Personen, die
im Fachhandel Pflanzenschutzmittel verkaufen bzw. Kunden
beraten, eine fachspezifische
Ausbildung absolviert haben
und über eine entsprechende
Bescheinigung verfügen. In
jedem Fall muss eine entsprechend ausgebildete Person im
Unternehmen während der
Geschäfts- und Betriebszeiten
anwesend sein. So ist gewährleistet, dass alle Hobbygärtne-
Hausgarten / In manchen Gärten werden oft bedenkenlos Spritzmittel
aus dem Baumarkt eingesetzt. Das soll nun gestoppt werden.
rinnen und Hobbygärtner bestmöglich über die sachgerechte
Anwendung sowie die Risiken
der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgeklärt werden. Ziel ist auch eine Sensibilisierung der Konsumenten
bezüglich der Verwendung solcher Produkte.
Die mit der Novelle umgesetzten
Sicherheits-Maßnahmen
zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Haus- und
Kleingartenbereich wurden im
vom Bundesminister Andrä
Rupprechter initiierten Strategieprozess Pflanzenbau ausgearbeitet.
BAES entwickelte Schulungsprogramm
Um
eine
flächendeckende
Dürreschäden erwartet
Hagelversicherung / Landwirtschaft ist Klimaopfer Nummer eins
Die Österreichische Hagelversicherung rechnet aus
derzeitiger Sicht für das
laufende Jahr mit rund EUR
100 Millionen Dürreschäden in der Landwirtschaft.
„Auch der Regen der vergangenen Tage kann die bereits
eingetretenen Schäden durch
die Hitze und die ausbleibenden Niederschläge bei den
Ackerkulturen, insbesondere
Mais, Kürbis und Kartoffel,
nicht wettmachen”, meint Kurt
Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen
Hagelversicherung.
Bis Ende Juli hat der Ernteversicherer bereits mehr als EUR
30 Millionen Schäden in der
Landwirtschaft durch schwere
Hagelereignisse registriert. Der
tatsächliche Schaden ist jedoch
deutlich höher als die Versicherungssumme, außerdem sind
bei weitem nicht alle Landwirte hagelversichert.
„Die Landwirtschaft ist das
Klimaopfer Nummer eins”,
sagt Weinberger angesichts
zunehmender Wetterextreme
und verweist gleichzeitig auf
die wichtige Rolle des Sektors
innerhalb der Volkswirtschaft:
„Nur dieser produziert das, was
wir täglich brauchen – nämlich
qualitativ hochwertige Lebensmittel. Dabei ist die Produktion
permanent vom Wetter abhängig.”
Der Hagelversicherung zufolge war das erste Halbjahr 2015
Schulung aller Pflanzenschutzmittelverkäufer in Bau- und
Gartenmärkten zu gewährleisten, hat das Bundesamt für
Ernährungssicherheit (BAES)
bereits 2014 ein umfassendes
Schulungsprogramm mit Direktkursen sowie „Train-theTrainer”-Ausbildungen entwickelt. Auch ein „E-LearningSystem” steht zur Verfügung.
Dadurch war es dem BAES
möglich, bisher mehr als 2.500
Personen über die Rechtsgrundlagen und Risiken von
Pflanzenschutzmitteln zu schulen.
Hobbygärtner können Pflanzenschutzmittel nur mehr im Fachhandel erwerben. Eine Abgabe
im Lebensmitteleinzelhandel
oder in Form der Selbstbedienung ist nicht erlaubt. Die
Präparate müssen eigens für
die Verwendung im Haus- und
Kleingartenbereich zugelassen
sein und dürfen keine schwerwiegenden gefährlichen Eigenschaften aufweisen. Außerdem müssen sie so beschaffen
sein, dass sie ohne spezifische
Kenntnisse sicher verwendet
werden können und speziell
für die Verwendung im Hausund Kleingartenbereich gekennzeichnet sein. (Quelle: AIZ)
seit Messbeginn im Jahr 1767.
Die Anzahl der Hitzetage mit 30
°C und mehr, nämlich 24 Tage,
liege heuer in Wien – Hohe
Warte – bereits deutlich über
den Werten eines gesamten
durchschnittlichen Jahres mit
15,3 Tagen. Die nächste Hitzewelle kündigte sich bereits an.
Landwirtschaft im Plan
weltweit das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. In
Österreich war der Juli 2015
laut ZAMG der wärmste Juli
Wie Weinberger betont, ist gerade der Agrarsektor ein wichtiger Akteur beim Kampf gegen
den Treibhauseffekt und damit gegen den Klimawandel.
„Als einziger Sektor ist die
Landwirtschaft bei der Reduktion der klimaschädigenden
Emissionen auf Kyoto-Kurs.
So konnte die Landwirtschaft
im Zeitraum 1990 bis 2013 die
Treibhausgasemissionen durch
umweltgerechte Bewirtschaftung um 17 Prozent reduzieren,
während es im Verkehrsbereich
eine Steigerung um 61 Prozent
gegeben hat”, vermerkt der Vorstandsvorsitzende.
10
Unser Ländle
<<i luag druf>> 2015
Das Thema in diesem Jahr lautet: „Boden. Grundlage fürs Leben“
Der Grund dafür liegt auf
der Hand. Das Jahr 2015
wurde von den Vereinten
Nationen zum „Jahr des
Bodens“ erklärt.
Lebensmittel, Wohnen, Arbeitsplätze,
Erholung
und
noch mehr konkurrieren auch
in Vorarlberg um das so begrenzte Gut. Kaum jemandem
ist bewusst, welch grundlegende Bedeutung der Boden
für unser Leben hat, sei es im
Klimaschutz, als Grundlage für
Freizeit und Tourismus oder
als Grundlage für die Lebensmittelerzeugung. Täglich gehen der Landwirtschaft in Vorarlberg 1,6 Hektar Grünfläche
verloren. Das entspricht zwei
Fußballplätzen pro Tag. Besonders für die Landwirtschaft ist
Boden die Grundvoraussetzung
jeglicher Tätigkeit. Durch sie
kann die Grundversorgung der
Bevölkerung mit Lebensmitteln
sichergestellt und wertvolle
Natur- und Kulturlandschaften
für künftige Generationen erhalten bleiben.
Mit der diesjährigen Ausschreibung wollen wir die Öffentlichkeit auf die vielfältige und existenzielle Bedeutung von Boden
für uns alle und für einen sorgfältigen Umgang damit weiter
sensibilisieren.
Der <<i luag druf>> Zukunftspreis 2015 wird in drei Kategorien vergeben:
Kategorie Landwirtschaft
Im UN-Jahr des Bodens freuen
wir uns über die Bewerbung
von landwirtschaftlichen Betrieben, deren betrieblicher
Schwerpunkt in der Produktion von Lebensmitteln aus Feld
und Garten liegt. Das sind in
erster Linie Betriebe aus den
Bereichen Acker- und Obstbau.
Dabei handelt es sich um die
Erzeugung von Lebensmitteln
und nicht um Futtermittel.
•
Geben Sie die wichtigsten
Betriebsdaten zur Art und
Größe des Betriebes bekannt
(Hofspiegel).
•
Seit wann besteht der Schul-
•
Stellen Sie kurz Ihr Betriebs-
konzept vor. Werden innovative Wege in der Betriebsauslegung und Betriebsführung
beschritten?
•
Führen Sie bitte Ihre Produktvielfalt und die ungefähren Produktionsmengen an.
•
Erläutern Sie kurz das betriebswirtschaftliche
Konzept Ihres Betriebes (Haupterwerb, Nebenerwerb, weitere Betriebsstandbeine, etc.).
•
Beschreiben Sie kurz Ihren
Bezug und Umgang mit Ihrem Boden. Wie wird der Boden bearbeitet? Was ist Ihnen
im Umgang mit Ihrem gesunden und fruchtbaren Boden
besonders wichtig?
Teilnahmeberechtigt sind alle
Vorarlberger Bäuerinnen und
Bauern laut Ausschreibungskriterien.
Kategorie Schulen
Das Projekt „Schulgarten“ ist
ein besonders gelungener Ansatz, Kinder wieder auf die
Bedeutung von Boden für die
natürliche Lebensmittelerzeugung zu interessieren und zu
begeistern. Deshalb wollen wir
in diesem Jahr solche Schulprojekte zur Teilnahme am <<i
luag druf>> Zukunftspreis einladen.
garten und was waren die
Überlegungen, dieses Projekt
in der Schule zu starten?
•
Wie viele Schüler/Klassen
sind am Projekt beteiligt?
•
Sind auch externe Partner am
Projekt beteiligt?
•
Was wird im Schulgarten alles angebaut und was passiert
mit der „Ernte“?
•
Wie ist die Arbeit im Schulgarten organisiert? Wer macht
wann was?
•
Wird das Thema „Boden“
und seine Bedeutung für uns
alle auch im Unterricht vermittelt?
•
Wie soll sich der Schulgarten
in den kommenden Jahren
weiterentwickeln? Was sind
die langfristigen Ziele?
Die Jury bewertet das Engagement von Schülern/Lehrern
und die konkrete Auseinandersetzung mit dem Thema Boden
anhand des Schulgartenprojektes.
Kategorie Gastronomie
Ausgezeichnet werden Betreiber und/oder Besitzer von Hotel- und Gastronomiebetrieben
und deren Köchinnen und Köche, die mit regionalen Lebensmitteln, speziell Gemüse, Obst,
Kräutern, Dinkel, Mais etc. aus
gesunden Böden neue oder neu
interpretierte Gerichte auf ihrer
Speisekarte anbieten.
•
Beschreiben Sie in Ihrer Einreichung das Gericht oder
die speziellen Gerichte (nach
Möglichkeit mit Foto).
•
Geben Sie uns bekannt, wie
lange Sie das Gericht schon
auf Ihrer Speisekarte haben
und ob es nur saisonal oder
ganzjährig angeboten wird.
•
Nennen Sie uns die bäuerlichen Lieferanten, deren Feldund Gartenfrüchte in den Gerichten verwendet werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle
Gastronomen, die in Vorarlberg
beruflich tätig sind.
Bewertung
Ihre Einreichung und das Begleitmaterial wird an die einzel-
Freitag, 7. August 2015
nen Jurymitglieder übergeben.
Nach einer persönlichen Bewertung werden die Sieger dann in
einer Jurysitzung ermittelt.
Preise
Die Gewinner in den drei Kategorien erhalten jeweils die Trophäe <<i luag druf>> und ein
Preisgeld von EUR 800,–.
Die beiden jeweils nachgereihten Projekte einer Kategorie
erhalten einen Scheck im Wert
von EUR 200,– und eine Urkunde und werden im Rahmen
der medialen Berichterstattung
rund um die Ländle Gala hervorgehoben.
Preisverleihung
Die Preisverleihung findet
im Rahmen der Ländle Gala
am Freitag, 20. November, ab
19:30 Uhr in Götzis in der Kulturbühne AMBACH statt.
Sie ist der ideale Rahmen, um
alle Preisträger mit zahlreichen
Gästen aus Landwirtschaft,
Wirtschaft, Tourismus und Politik gebührend zu feiern.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme, frei nach dem Motto:
„Nur wer mitmacht kann auch
gewinnen!”
Jury
Den Vorsitz der Jury führt:
•
Mag. Brigitte Plemel (Vorarlberg Tourismus)
Weitere Jurymitglieder sind:
•
KR Andrea Schwarzmann, Bundesbäuerin
•
Angelika Walser, Fachinspek
torin für Ernährung, Landesschulrat
•
Mag. Paul Rusching, Arbei
terkammer Vorarlberg
•
Andreas Neuhauser, Vorarl
berger Kraftwerke AG
•
Markus Curin, Redakteur des
Magazins „Falstaff”.
•
Edgar Eller, Präsident Slow
Food Vorarlberg (bewertet
Kategorie Gastronomie)
Einreichung
Senden Sie Ihre Einreichungsunterlagen bis spätestens
Freitag, 18. September an:
Landwirtschaftskammer Vorarlberg, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, z.H. Christine
Stadelmann, Montfortstraße 9,
6900 Bregenz, T 05574/400-441,
E [email protected]
Freitag, 7. August 2015
11
Unser Ländle
Feuerbrand
Wetterlage heizt Triebbefall an
Die Rosskastanie: Seife, die auf Bäumen wächst
Obwohl heuer während
der Blüte relativ geringe
Feuerbrandgefahr herrschte, zeigt sich seit Anfang
Juli – vermutlich aufgrund
der Hitze – in einigen Ortschaften massiver Triebbefall an älteren Birnen- und
Apfelbäumen.
Vielfach befinden sich in den
Befallszentren Bäume, die bereits im letzten Jahr befallen
waren. Im Umfeld solcher stark
befallener Bäume ist der Infektionsdruck und somit die Ansteckungsgefahr auf gesunde
Bäume, nachgepflanzte Jungbäume oder Obstplantagen sehr
hoch.
Es ist daher wichtig zu reagieren. Rechtliches regelt die Vorarlberger Feuerbrand-Verordnung. Fachliche Details finden
sich in der Anleitung für die
Bekämpfung von Feuerbrand,
die jährlich von der Landwirtschaftskammer erstellt wird.
Sie ist auf der Homepage http://
vbg.lko.at (Suchbegriff Feuerbrand-Informationen eingeben)
zu finden. Im Wesentlichen
sind folgende Maßnahmen zu
setzen:
•
Nach wie vor herrscht für den
Feuerbrandbefall eine Meldepflicht. Die Meldung ist an
die Gemeinde zu richten.
•
Jede Gemeinde hat einen Feuerbrand-Beauftragten, der die
betroffenen Bäume begutachtet und Bekämpfungsschritte
einleitet.
•
Bei Apfelbäumen können be-
fallene Triebe mit etwas gesundem Holz bei trockenem
Wetter abgebrochen und entfernt werden.
•
Birnen und Quitten mit starkem Triebbefall sind baldmöglichst zu roden – spätestens im Winter.
•
Das ausgebrochene Material
wird in Plastiksäcken zum
Verbrennungsplatz der Gemeinde gebracht. Bei Rodungen kann die Gemeinde den
Abtransport organisieren.
•
In stark befallenen Gebieten
empfiehlt es sich, keine Birnen oder Quitten nachzupflanzen. Äpfel reagieren wesentlich langsamer auf Feuerbrandbefall und sind häufig
nach einigen Jahren wieder
völlig gesund. Ein Sortenmerkblatt robuster Apfelund relativ robuster Birnensorten ist ebenfalls auf o.g.
Homepage zum Download
bereit. Steinobst wird überhaupt nicht vom Feuerbrand
befallen.
„Das langfristige Ziel ist es,
hochanfällige Arten und Sorten
durch weniger anfällige zu ersetzen. Hierzu bietet die Landwirtschaftskammer im Herbst
für heuer gerodete Hochstämme eine geförderte Nachpflanzaktion mit entsprechenden
Sorten an. Bedingung für eine
Teilnahme ist, dass Befall und
Rodung durch die Gemeinde
erfasst wurden“, so DI (FH) Ulrich Höfert von der Landwirtschaftskammer Vorarlberg.
Freitag, 9. Oktober, 9:00 bis 17:00 Uhr
BSBZ Hohenems
Im Herbst bedecken die glänzenden Rosskastanien Wege und
Straßen in der Natur. Als hilfreiche Naturarznei zur Stärkung
der Venen ist die Rosskastanie vielen Menschen ein Begriff,
ihre „schäumenden” Kräfte als Naturwaschmittel sind hingegen
weitgehend unbekannt.
Dieser Seminartag ist ganz der Rosskastanie gewidmet:
Die Rosskastanie wäscht sauber, biologisch und ohne ökologischen Fußabdruck. Ihre waschaktiven Stoffe sind sanft und werden von Kindern und Menschen mit sensibler Haut gut vertragen.
Im Seminar lernen Sie, Biowaschmittel herzustellen, wie auch
Tinkturen, Salben und Extrakte mit der Rosskastanie anzusetzen.
Darüber hinaus werden zahlreiche vergessene Anwendungen der
Rosskastanie besprochen und ihre Kräfte als Hustenmittel, Chininersatz, Tierfutter, Baummehl, Sonnenschutz, Shampoo oder
Biodünger wieder entdeckt.
Rosskastanien sind vielseitige
Nutzfrüchte: Im Oktober ist die
beste Zeit, sie zu bevorraten
und daraus „Baumseife“ herzustellen.
Inhalte:
•
Theoretische Einführung
•
Praktisches Arbeiten
•
H
erstellung von Rosskastanien-Waschlauge-Flüssigwaschmittel, Rosskastanienpulver-Trockenwaschmittel
Gabriela Nedoma
Referentin: Gabriela Nedoma, Buchautorin, Naturpädagogin
und Seminarleiterin
Auskünfte zu Preisen und Anmeldung:
Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Vorarlberg
Montfortstraße 9, 6900 Bregenz
T 05574/400–191
E [email protected]
www.lfi.at/vbg
www.lfi.at/vbg
12
Unser Ländle
Rätsel 717
Freitag, 7. August 2015
RÄTSEL
Schreiben Sie nach dem Lösen des Rätsels die Buchstaben der Ziffernfelder zur selben Stelle in die Kästchenreihe. Wenn alles stimmt, entsteht
eine künstlich geschaffene Überwinterungshilfe für Nützlinge im Garten.
Mäher
(veraltet)
Weg, auf dem Holz
östlicher
vom forstlichen
MittelBestand gezogen wird meeranRaubtier (Aasfresser) rainerstaat
3
5
seit eh und
…
Begründer
einer Sippe
Salatkraut
Schmetterlingsfamilie (viele
Pflanzenschädlinge)
1
Übrigens ...
... organisiert der Dachverband der EU-Landwirte und Genossenschaften Anfang September
eine Großdemonstration
in Brüssel für die vom
Russland-Embargo betroffenen Landwirte. Die
Erzeugerpreise sind ja in
letzter Zeit bei verschiedenen Produkten nicht
gerade erfreulich. Ich
habe mir auch überlegt,
ob ich da nicht hinfahre,
habe bis jetzt aber beim
Mehrfachantrag keine
Maßnahme gefunden,
wo ich die Reisespesen
geltend machen könnte...
meint euer „Dängelema“
Hydraulik,
Abkürzung
10 Eggenzin-
heilig, portugiesisch
ken, Abk.
zu keiner
Zeit
4
Krach,
Radau
Windschattenseite
13
ehem. dt.
Automarke
(Vorgänger
von Audi)
7
Staaten
bildendes
Insekt
2 Initialen d.
unbest.
Artikel
Ballenwickler, Abk.
Vitamin
12. Buchstabe im
Alphabet
8
eins, holl.
US-Schauspieler
(Richard)
ehem. Skispringers
Vettori
Form von
liegen
Kfz-Zn. von
Barbados
12
Singvogel
(Wiesenbrüter)
1
2
3
ADAM
5
6
7
8
9
10
11
12
X
F
U
X
C
U
R
A
R
E
P
E
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A
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X
X
E
H
X
U
F
X
L
E
I
M
K
R
A
U
T
Haben Sie etwas
zu sagen?
11
4
B
A
N
D
S
A
E
G
E
X
RL716
9
Gerät zum
Ausbringen
u. Verteilen
v. Mist, u. a.
T
X
X
T
X
P
X
S
X
S Asattelkissen
TTELKISSEN
europ. Ver- chem.
rechnungs- Zeichen für
einheit vor Schwefel
dem Euro
Rufwort
6
Heißgetränk
Domain v.
Litauen
Lösung
letzten
Rätsels
Rätsel des
716,
Lösung
13
Die Lösung ergibt eine künstlich geschaffene Überwinterungshilfe
für Nützlinge im Garten. (Auflösung in der nächsten Ausgabe). R717
Dann nutzen Sie doch einfach
das neue LK-Diskussionsforum
auf unsere Homepage unter
vbg.lko.at.
Alle Mitglieder der Landwirtschaftskammer haben diese
neue Möglichkeit, um sich
mit Kollegen auszutauschen.
Einfach auf der Homepage registrieren und schon gehts los.
Themen die bewegen: Ländle Herkunfts- und Gütesiegel
Wenn es um Regionalität
geht, sind die Ansprüche
beim Konsumenten besonders hoch.
Mit dem Ländle Siegel garantiert die Vorarlberger Landwirtschaft die Vorarlberger
Herkunft und die besondere
Qualität. Mit der Umsetzung ist
die Ländle Qualitätsprodukte
Marketing GmbH (LQM), ein
Tochterunternehmen der Landwirtschaftskammer, beauftragt.
Über 1.200 Landwirte produzieren bereits in verschiedenen
Sparten nach Ländle Gütesiegel Standard. Das „Ländle Herkunfts- und Gütesiegel” garantiert was versprochen wird und
stärkt damit das Vertrauen in
die Vorarlberger Agrarprodukte. Mit dem Gütesiegel ausgezeichnete Lebensmittel sollen
sich über Qualität, Transparenz und nicht allein über den
Preis verkaufen.
Gütesiegelgewirr
Das Ländle Gütesiegel soll
den Konsumenten im unüberschaubaren „Gütesiegelgewirr”
Sicherheit geben, dass sie ein
echtes Vorarlberger Lebensmittel in Händen haben. Das stärkt
die regionale Wertschöpfung,
und eine nachhaltige Landwirt-
schaft, das auch die Produktund Produktionsqualität im
Sinne des Tier-, Umwelt- und
Verbraucherschutzes garantiert.
„3-G-Strategie”
Alle Landwirte, die Lebensmittel produzieren, können sich
zertifizieren lassen. Je nach
Produkt gilt es definierte Standards einzuhalten. Doch wann
ist ein Ländle Produkt wirklich
als solches zu bezeichnen? Die
Herkunftsdefinition wird mit
der 3-G-Strategie definiert. So
gilt bei Milch Gehalten, Gefüttert und Gemolken in Vorarlberg. Bei Eiern Gehalten, Gefüttert und Gelegt, bei Obst und
Gemüse Gesetzt, Gewachsen
und Geerntet und bei Fleisch
Gehalten, Gefüttert und Geschlachtet im Ländle. Das garantiert dem Konsumenten ehrliche Produkte zu einem fairen
Preis.
Landwirte, die sich für die
Auszeichnung mit dem Ländle
Herkunfts- und Gütesiegel interessieren, können sich bei der
Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH unter 05574/400706 oder E [email protected]
für weitere Informationen melden. Allgemeine Infos unter
www.laendle.at/guetesiegel
Freitag, 7. August 2015
Wochentermine
Bäuerinnen
St. Gallenkirch
Jeden ersten Freitag im Monat
findet auf dem Raiffeisenplatz in
St. Gallenkirch ein Bauernmarkt
statt. Angeboten werden regionale Köstlichkeiten (Käse, Speck,
Brot, Gemüse etc.) und Handwerksartikel. Beginn 8:30 Uhr!
Für Bewirtung ist gesorgt!
Interessierte Anbieter können sich
gerne bei Nadine Saler melden
T 0660/4810860)!
LFI Erwachsenenbildung
Dienstag, 25. August
2133 | Herstellung von Mosten
und Säften
Donnerstag, 10. September
2135 | Von der Frucht zur Maische
Freitag, 11. September
2035 | Der Plenterwald – Eine
eierlegende Wollmilchsau?
Freitag, 11. September
2086 | Erste Hilfe für Vergiftungsfälle
Freitag, 11. September
2134 | Herstellung von Likören
Infos zu Preisen und Anmeldung im LFI Vorarlberg unter
I www.lfi.at/vbg, E [email protected],
T 05574/400-191
Ziegenzuchtverband
Bockkörung und Versteigerung
Samstag, 8. August, DornbirnSchoren, ab 8:00 Uhr – Versteigerung ab 12:00 Uhr
Auslagerung Jungvieh
Informationsveranstaltung der
Hofberatung der LK zusammen
mit dem LFI zum Thema „Auslagerung von Jungvieh” am Donnerstag, 20. August um 20:00 Uhr bei
der Mostschenke Möcklebur in
Dornbirn. Nähere Informationen
auf Seite 6.
Alpmessen
Alpe Altenhof, Dornbirn,
Sonntag, 9. August, 11:00 Uhr
Messe und Alpkreuzeinweihung
mit Pfarrer Bernhard Manser. Bei
jeder Witterung. Für das leibliche
Wohl ist gesorgt. Auf euer Kommen freuen sich Kilian Feurstein
und die Viehzuchtgenossenschaft
Dornbirn.
13
Unser Ländle
Gipfelmesse auf der Löffelspitze, Alpe Sentum, Gemeinde
Blons, Sonntag, 9. August, 11:00
Uhr. Bei schlechter Witterung auf
der Alpe. Ab 8:00 Uhr gibt es vom
Gasthaus Falva in Blons einen
Pendelverkehr.
Alpe Saluver, Laterns, Sonntag,
9. August, 12:30 Uhr, mit Pfarrer
Rudolf Bischof, Gestaltung durch
den Gampelüner Dreigesang. Bei
jeder Witterung.
Alpe Rona, Gemeindegebiet
Bürserberg, Samstag, 15. August,
10:15 Uhr mit Pfarrer Karl Leiberschnig
Ab 11:00 Uhr Frühschoppen mit
der Dorfmusik Bürserberg. Ab
13:00 Uhr Unterhaltung mit den
Madrisella Buaba. Bei jeder Witterung. Auf euer Kommen freut sich
die Alpe Rona.
Schwarzenberger Platte, Hittis­
au, mit Altbischof Elmar Fischer
Samstag, 15. August, 11:00 Uhr
Bei jeder Witterung! Für Unterhaltung und das leibliche Wohl ist
bestens gesorgt!
Auf euer Kommen freuen sich die
Familien Feuerstein und Bechter.
Alpe Gampernest (Laterns)
Samstag, 15. August, 11:30 Uhr
mit Pfarrer Peter Rädler, bei jeder
Witterung. Auf euer Kommen
freut sich die Familie Heinzle.
Alpe Spullers (Dalaaser Staffel)
Samstag, 15. August, 12:00 Uhr
Die Alpmesse findet bei jeder
Witterung statt!
Es besteht die Möglichkeit, den
Wanderbus an diesem Tag kostenlos zur Alpe und retour zu benützen! Gratis-Tickets für den Bus
sind beim Infostand gegenüber
der Anger Tiefgarage erhältlich!
Parkmöglichkeit in der Tiefgarage! (Tagesticket kostet EUR 1,–)
Die Mautstraße ist an diesem Tag
auch geöffnet.
Für das leibliche Wohl sowie gute
Unterhaltung ist bestens gesorgt!
Auf euer Kommen freut sich die
Hirtschaft Kohler.
Alpe Untersehren im Dornbirner
Firstgebiet, Samstag, 15. August,
11:30 Uhr mit Pater Ewald.
Die Messe findet bei jeder Witterung statt. Auf euer Kommen
freut sich Reinhold Kräutler mit
Familie. Fahrgenehmigungen sind
bei der Karrenbahn erhältlich.
Alpe Maiensäß, Fraxern,
Sonntag, 16. August, 11:30 Uhr,
bei jeder Witterung. Musikalische
Unterhaltung mit Walter Kutzer,
für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Shuttledienst ab Fußballplatz
Fraxern.
Alpe Plansott, St. Gerold
Sonntag, 16. August, 12:00 Uhr.
Bei jeder Witterung.
Es laden herzlich ein Michael und
Ralph Wohlgenannt.
Alpe Almein, Gemeindegebiet
Viktorsberg, Sonntag, 16. August,
12:00 Uhr mit Pfarrer Josef Senn.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Auf zahlreichen Besuch freut
sich Familie Schneider. Bei jeder
Witterung.
Alpe Wölflersgunten, Bizau,
Sonntag, 23. August, 11:30 Uhr
mit Pfarrer Bernhard Manser. Bei
jeder Witterung.
Alpe Tschuggen, Gemeindegebiet Laterns, Sonntag, 30. August,
12:00 Uhr mit Pater Makary. Die
Alpe Tschuggen ist auch mit der
Laternserbahn und kurzer Wanderung erreichbar. Für das leibliche
Wohl ist gesorgt. Auf zahlreichen
Besuch freut sich das TschuggenTeam. Bei jeder Witterung.
Hoffest Familie Zweng
Samstag, 29. August, ab 18:00
Uhr, „Rock im Wändele“, Hoffest
Familie Zweng, Höfle 47, Mittelberg, Kleinwalsertal, Eintritt
gratis, Verpflegung vor Ort.
Alpwirtschaftsverein
Alpwandertag,
Sonntag, 16. August
Programm:
9:00 Uhr Treffpunkt Parkplatz
Kirche in Gurtis
10:45 UhrBegrüßung auf der
Alpe Gamp
11:15 UhrAlpmesse mit Pfarrer
Stefan Amann
Mittagspause mit Käseanschnitt
auf der Alpe Gamp
14:00 UhrWanderung nach Innergamp
15:00 Uhr Wanderung zurück
zum Ausgangspunkt
Jungzüchter
Miss Milchtyp Anmeldung für
Herbstausstellungen:
Viehzuchtvereine können bis
spätestens 31. August unter www.
braunvieh-vorarlberg.at/jungzuechter Miss Milchtyp-Bewerter
anfordern.
Geflügel
Abendveranstaltung Geflügelgesundheit
Dienstag, 11. August, 20:00 Uhr,
Sennhof Rankweil.
Lehrling gesucht
Das Vorarlberger Heimatwerk
in Bregenz sucht einen Lehrling
im Einzelhandel (Textil, Tracht,
Kunsthandwerk).
Interessent(inn)en melden sich bei
Marianne Selb-Faber,
T 05574/42325.
Gartenbaumesse Tulln
Von Donnerstag, 27. August
bis Montag, 31. August findet
in Tulln in Niederösterreich die
größte Blumenschau Europas
statt. Das Tullner Messegelände
präsentiert sich als „Nabel der
Welt” für tausende Garten-, Pflanzen-, Gemüse-, Obst und Blumenfreunde aus dem In- und Ausland.
Nähere Infos unter
www.messe-tulln.at
Fahrt zu den Sagenspielen ins Silbertal
Der Absolventenverein Unterland organisiert für Freitag, 28. August eine Fahrt zu den Sagenspielen im Silbertal.
Programm:
17:00 Uhr Abfahrt
bei Hehle-Reisen in
Lochau. (Weitere
Einstiegsstellen bis
Hohenems werden
bei der Anmeldung
bekannt gegeben.)
Fahrt ins Silbertal,
gemeinsames Abendessen, 21:00 Uhr Festspiele.
Kosten: EUR 50,– für
Fahrt und Eintritt
Anmeldung erbeten bis Dienstag, 18.
August bei Obmann
Gebhard Berkmann,
T 05573/85359
14
Unser Ländle
Freitag, 7. August 2015
Marktbericht
Woche 32/33
Totvermarktung (Preise ohne MwSt.)
Rinder, Kälber
Ländle Metzg
Freiland
Bio Weiderind*
u. andere
Beef**
efef
Schweine
Jungstiere
u. Ochsen E 2-3
von
bis
3,60 - 3,89
Ø
-
Ø
4,90
Ø
5,15
Klasse
U 2-3
3,56 - 3,85
3,72
4,90
5,10
Klasse S
Notierungspreis1 1,41
Zuchten 1,10
MFA2
efef QF
Bio
Ländle MetzgSchwein3
Vorarlberg
63 u. mehr
1,70
1,98
Börsenpreis1
1,63
1,69
1,97
1,62
3,49 - 3,78
3,29 - 3,58
3,74
-
4,90
n. V.
5,05
--
62
61
1,67
1,95
1,60
Wurststier
2,51 - 3,29
-
--
--
60
1,64
1,92
1,57
Kalbinnen E 2-3
3,50 - 3,68
-
4,90
5,15
59
1,61
1,89
1,54
U 2-3
3,46 - 3,64
-
4,90
5,10
58
1,57
1,85
R 2-3
3,39 - 3,57
-
4,90
5,05
57
1,53
1,81
1,50
1,46
O 2-3
3,19 - 3,37
-
n. V.
--
56
1,44
1,72
1,41
Wurstkalbinnen
Kühe
U 1-4
2,21 - 3,02
2,41 - 2,97
-
--
--
55
1,39
1,67
1,36
54
1,35
1,35
1,32
R 1-4
2,34 - 2,90
2,45
53
1,31
1,31
1,28
O 1-4
2,34 - 2,90
2,79
52
1,28
1,28
1,25
51
1,25
1,25
1,22
R 2-3
O 2-3
Kälber
P 1-4
1,79 - 2,35
1,97
5,46 - 5,82
-
U
5,31 - 5,67
5,61
R
5,06 - 5,42
5,35
O2
**)
Klasse U
E
Wurstkälber
*)
wie efef
Klasse E
4,76 - 5,12
5,10
3,00 - 4,10
3,25
Klasse R
50
1,23
1,23
1,20
49 u. weniger
1,22
1,22
1,19
von
bis
1,07
1,13
--
1,10
Zuchtsauen
1) inklusive Vorleistungskosten i.H. v. 10 Cent (Anlieferung, Partienbildung)
2) Muskelfleischanteil
3) Für Lieferanten mit Erfüllung der Ländle-Metzg-Schwein-Kriterien.
Bio Vorarlberger Weiderind, Kalbinnen und Ochsen bis 24 Monate und > 290 kg Schlachtgewicht
Bio Freilandbeef bis 1 Jahr
Lebendvermarktung (Preise ohne MwSt.)
Einstellrinder Salzburg
männlich 210 - 250 kg
2,33 - 2,98
Ferkelpreis pro Kilogramm LG
weiblich 210 - 250 kg
1,97 - 2,57
Kreuzungsferkel
(bis 25 kg)
Rasse
pro kg LG
von - bis
Ø
Braunvieh männlich
0,90 - 1,30
-
-
Braunvieh weiblich
bis 0,80
-
-
Belgierkreuzungen männlich
3,90 - 4,40
-
-
Belgierkreuzungen weiblich
2,60 - 2,90
-
-
sonstige Kreuzungen männlich
sonstige Kreuzungen weiblich
Fleckvieh männlich
1,90 - 2,40
1,70 - 2,10
-
-
-
-
-
-
50,00 - 80,00
-
-
90,00 - 120,00
-
-
Fleckvieh weiblich
Holstein männlich/Stück
(50-55 kg)
Holstein männlich/Stück
(55-90 kg)
Holzmarkt (August 2015)
Versteigerung Dornbirn
am
Kälber LVV (Preise ohne MwSt. frei ab Hof)
Entwicklung Stierpreis efef R 2/3
1,85 - 2,00
Stärkeklasse
Fi 3a+, Blochholz
Fi 2a+, Schwachnutzholz
Ta 3a+, Blochholz
Qualität
B
B/C
B
Preis in EUR (exkl. MwSt.)
95,– bis 105,–
82,– bis 89,–
85,– bis 95,–
Preisangaben: Durchschnittspreise, FMO (Festmeter in Rinde angeliefert, ohne Rinde
­gemessen und verrechnet), exkl. MwSt (+12% bei pauschalierten LW+FW), frei Straße
Markttelegramm: Markt zufriedenstellend, auf Käfer achten, gute Konditionen des
Waldverbandes nutzen, inkl.- und exkl.- Preise beachten!
Weitere Infos: Fachbereich Forst, LK Vorarlberg, T 05574/400-461 oder 0664/6025919461,
E [email protected], www.waldverband.at
Brennholz nach Qualitätssiegel / Preise 2014/15
„Ofenholz“ und „Holzschnitzel“ (in EUR, inkl. MwSt, bis 6 rm, zugestellt)
Ofenholz Weichholz ofentrocken 50 cm
pro rm 73,–
Ofenholz Hartholz ofentrocken
50 cm
pro rm 104,–
Waldholzschnitzel, fein Fi/Ta < w 30
pro srm 31,5 (exkl. MwSt)
Infotelefon: 05574/400-462, www.ofen-holz.at
Entwicklung Kälberpreis efef Klasse R
Entwicklung Schweinepreis efef QF, Klasse S, 60 % MFA
2,2
4,2
2,1
6,1
2
6
4
1,9
5,9
1,8
3,6
Euro/kg
5,8
Euro/kg
Euro/kg
3,8
5,7
5,6
1,7
1,6
5,5
3,4
1,5
5,4
1,4
5,3
3,2
1,3
5,2
5,1
3
KW 23
KW 24
KW 25
KW 26
KW 27
Wochen
KW 28
KW 29
KW 30
2014
KW 31
KW 32
2015
1,2
KW 23
KW 24
KW 25
KW 26
KW 27
Wochen
KW 28
KW 29
KW 30
2014
KW 31
KW 32
2015
KW 23
KW 24
KW 25
KW 26
KW 27
KW 28
Wochen
KW 29
KW 30
2014
KW 31
KW 32
2015
Freitag, 7. August 2015
15
Unser Ländle
COPA-COGECA organisiert Großdemonstration am 7. September in Brüssel
Fast 1.000 Besucher fanden den Weg zur Familie Birgit und Georg
Fink in Lauterach, um sich bei gutem Essen und Trinken einen Eindruck von der bäuerlichen Arbeit zu machen. Ein abwechslunsreiches
Rahmenprogramm für Jung und Alt sorgte bei herrlichem Wetter für
beste Laune. Danke für diesen aktiven Beitrag, die Stimmung zwischen Landwirt und Konsument zu verbessern! Die Festvorbereitungen wurden mit der LK-Festbox unterstützt, die jeder Betrieb, der ein
Hoffest durchführt, kostenlos bei der Landwirtschaftskammer unter
T 05574/400-441 bestellen kann.
an
te ges
r
i
w
d
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Bedingungen für die Zertifizierung:
• HauptrohstoffeausVorarlberg
• HauptanteilderWertschöpfunginVorarlberg
• EinhaltungvonRichtlinienbetreffend
Produkt-undProduktionsqualität
Vorteile für teilnehmende Produzenten:
• BeratungindenBereichenProduktion
und(Direkt-)vermarktung
• UnterstützungbeiMarketingundVertrieb
• KostenloseGrafikdienstleistungen
• Ermäßigte/teilweisekostenlose
Werbemöglichkeiten(Print,Online,Radio)
• NutzungdesbestehendenNetzwerkes
Weitere Infos: www.laendle.at/guetesiegel
LändleQualitätsprodukteMarketingGmbH,Montfortstraße11/7,
6900Bregenz,T05574400-700,[email protected]
c
h t!
L
„Es ist ein Schritt in die richtige Richtung”, kommentierte der Dachverband der EU-Landwirte und Genossenschaften, COPA-COGECA,
die jüngsten Maßnahmen der EU-Kommission für die vom RusslandEmbargo betroffenen Landwirte. Wie berichtet, bestätigte EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Verlängerung der Privaten Lagerhaltung
und Intervention für Milchprodukte. Auch das Hilfsprogramm für
Obst- und Gemüsebauern wird ausgedehnt. Die Initiativen würden
aber „nicht annähernd ausreichen”, um die Landwirte für ihre enormen Einkommensverluste zu entschädigen, macht COPA-COGECA mit
der Einladung zur Großdemonstration am 7. September um 14:00
Uhr vor dem Tagungsgebäude des EU-Agrarministerrates (175 Rue de
la Loi) in Brüssel mobil. „Das Handelsembargo von russischer Seite –
dessen Opfer die Landwirte und Genossenschaften sind – hat unsere
Exporte der Land- und Lebensmittelwirtschaft schätzungsweise um
die Hälfte, also EUR 5,5 Milliarden reduziert”, zeigte COPA-Präsident
Albert Jan Maat auf.
Zur Unterstützung des Schweinefleischsektors, der sich derzeit in
einer äußerst schwierigen Lage befindet, drängt COPA-COGECA die
EU zu intensiveren Verhandlungen mit Russland. Im Milchsektor
sollte die EU den Mitgliedsstaaten entgegenkommen, indem die
Direktzahlungen schon vor dem 1. Dezember ausbezahlt werden.
Die Superabgabe in einer Höhe von rund EUR 700 Millionen müsse in
den Sektor zurückfließen und der EU-Interventionspreis angehoben
werden. „Zuletzt wurde der Interventionspreis 2008 festgelegt, was
dazu führt, dass dieser mittlerweile weit von den Produktionskosten
entfernt ist”, monierte COGECA-Präsident Christian Pèes.
Zur Demonstration in Brüssel werden Bauern und bäuerliche Funktionäre aus dem ganzen EU-Raum, so auch aus Österreich erwartet.
Hoffest war ein großer Erfolg
16
Unser Ländle
Freitag, 7. August 2015
IMMOBILIEN
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17
Unser Ländle
IARC veröffentlicht Abhandlung zu Glyphosat
Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat letzte Woche ihre bereits ungeduldig erwartete Monografie
zu Glyphosat veröffentlicht. Darin holt sie ihre wissenschaftliche Begründung
zur Einstufung des Herbizidwirkstoffes als „wahrscheinlich krebserregend für
den Menschen” nach. Kritiker hatten eine derartige ausführliche Erläuterung
gefordert. Laut dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) führt
die IARC ihre Bewertung von Glyphosat auf Befunde aus tierexperimentellen
Studien zurück. Die Agentur räumt in ihrer Monografie auch ein, dass es nur
limitierte Nachweise („limited evidence”) für eine kanzerogene Wirkung von
Glyphosat auf Basis von Studien am Menschen gibt. Ein statistisch gesicherter
Zusammenhang zwischen dem Herbizidwirkstoff und einem erhöhten Risiko
für Non-Hodgkin Lymphome, Krebserkrankungen des lymphatischen Systems,
sei deshalb durch die vorliegenden epidemiologischen Studien nur „eingeschränkt nachgewiesen”, erklärt die IARC.
Das BfR bemängelt, dass in vielen wissenschaftlichen Studien zu einem erhöhten Krebsrisiko sowie zu Änderungen im Erbgut, der Wirkstoff Glyphosat
nicht isoliert, das heißt als Reinsubstanz, sondern nur in der Formulierung
des handelsüblichen Produktes bewertet wird. „Da die Toxizität der Beistoffe
jedoch höher sein kann als die des Wirkstoffs, ist die Aussagekraft der Studien
mit glyphosathaltigen Mitteln für die Wirkstoffprüfung im Rahmen des EUGenehmigungsverfahrens eher gering”, gibt das BfR zu bedenken.
Selbst innerhalb der WHO sind sich die Gremien in der Risikobewertung von
Glyphosat uneinig. Demnach hat das WHO/FAO Joint Meeting on Pesticide
Residues (JMPR) nach Prüfung „aller vorliegenden Studien”, kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen bei sachgerechter Anwendung des Herbizidwirkstoffes abgeleitet. Weitere Untersuchungen sollen folgen.
Verpachtung
Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke
Das Land Vorarlberg beabsichtigt ab 01.11.2015 die (Neu-)Verpachtung von
Teilen seiner landwirtschaftlichen Flächen in Göfis:
Gemeinde GST-NRn:
Göfis
1196, 1207, 1210, 1224, 1225, 1226, 1227, 1245, 1246
Landw. nutzbare Fläche
34.485m2
Das Angebotsformular kann beim
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. Vermögensverwaltung
Römerstraße 15
6900 Bregenz
Tel: 05574 511 23220
E-Mail: [email protected]
angefordert werden.
Abgabefrist: 21.08.2015
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das finanzielle Pachtangebot
nicht allein ausschlaggebend für die Verpachtung ist, sondern dass auch der
Nachweis einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flächen mit der nötigen
Sorgfalt eines ordentlichen Landwirts ein wesentliches Entscheidungskriterium für einen allfälligen Zuschlag ist.
Das Land behält sich einen Vertragsabschluss vor. Voraussetzung für eine allfällige Zuschlagserteilung ist die Verwertung des auf den Pachtgrundstücken
gewonnenen Futters am eigenen Betrieb. Aus der Nichtberücksichtigung von
Angeboten können keine Ansprüche der Interessenten abgeleitet werden.
www.vorarlberg.at | [email protected] | +43(0)5574 511-0
Entgeltliche Einschaltung des Landes Vorarlberg
Freitag, 7. August 2015
18
Unser Ländle
Freitag, 7. August 2015
Natur verbindet
Brunch am Bauernhof!
Am Sonntag, 30. August findet
auf einigen Vorarlberger Bauernhöfen und Alpen der beliebte
Brunch am Bauernhof statt.
Das ausgedehnte Frühstück
dauert von 9:00 bis 13:00 Uhr und
findet bei jeder Witterung statt.
Beim Brunch am Bauernhof wird
neben Köstlichkeiten aus bäuerlicher Erzeugung auch ein buntes
Rahmenprogramm für die ganze
Familie geboten, was diesen Tag
zu einem besonderen Erlebnis für
Jung und Alt macht.
Die Brunchhöfe:
Hermelinde & Engelbert Rietzler
Daliebis 11, Batschuns
T 05522/48144
Andrea & Thomas Steurer
Siegerhalde 2, Buch
T 05579/8306
Mario Immler
Bildstein Farnach; im Sommerstall
Richtung Ferienheim Oberbildstein, T 0664/9241220
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1. Vielfalterwoche
Mähen, heuen, hacken,
rupfen, beobachten und
genießen”, so lautete das
Motto der heuer erstmals
stattgefundenen Vielfalterwoche.
UNSER ZIEL
Mehr Natur in der Kulturlandschaft –
dafür braucht es das Mitwirken Aller.
„Wir laden Sie ein, mitzumachen und
Partner der Initiative NATUR VERBINDET
zu werden.
Helfen auch Sie mit, dieses Ziel zu
erreichen!“ so Hermann Schultes
(Präsident Landwirtschaftskammer
Österreich), Birgit Mair-Markart
(Geschäftsführerin Naturschutzbund),
Andrä Rupprechter (Umweltminister)
und Rudolf Freidhager (Vorstandssprecher Bundesforste).
Zwölf ehrenamtlich engagierte Personen setzen sich für
den Erhalt und die Verbesserung der Vorarlberger Natura
2000-Gebiete ein. Die erste
Vorarlberger Vielfalterwoche
fand von Montag, 27. Juli bis
Sonntag, 2. August in verschiedenen Natura 2000-Gebieten vom Montafon bis zum
Bodensee statt.
„Ziel der Vielfalterwoche ist
es, einerseits wichtige Arbeiten in den Natura 2000-Gebieten Vorarlbergs zu erledigen und andererseits den
Teilnehmenden die praktische Naturschutzarbeit sowie die Schutzgebiete näher
zu bringen. Ganz wichtig ist
Auf der Plattform www.naturverbindet.at können
Sie sich nicht nur umfassend informieren, sondern
auch mitmachen!
Tipps zur Anlage und Pflege von Blühflächen, Factsheets zur Saatgutwahl, Information zu Förderungen, Ansprechpartnern und Veranstaltungs-Termine: Hier finden Sie Interessantes und Aktuelles rund
um eine artenreiche Kulturlandschaft.
Und wir laden Sie ein uns zu melden, wenn Sie
selbst blühende Paradiese erhalten und fördern!
Besonders bunte und naturschutzfachlich wertvolle Flächen werden – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – als Best Practice präsentiert.
Machen Sie also mit und zeigen Sie, wie‘s geht!
Denn jeder Quadratmeter zählt!
Helga & Edmund Humpeler
Bonigstraße 19, Höchst
T 05578/72551
Alpe „Buchen“, Mellental
Familie Held, T 0664/3130658
Preise:
0 bis 3 Jahre EUR 1,–
4 bis 15 Jahre je EUR 1,– pro Lebensjahr
ab 16 Jahre EUR 16,–
Aus organisatorischen Gründen
wird um frühe, telefonische
Voranmeldung bei den jeweiligen
Brunch-Betrieben gebeten.
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„Schnuppertag” / Die Arbeit am Hang war sehr anstrengend aber
lehrreich für das Verständnis der bäuerlichen Arbeit.
Richtig mähen will gelernt sein.
uns dabei die Freude an der
gemeinsamen Arbeit und der
wertschätzende
Austausch
mit den Grundbesitzern”, erklärt Hans FACTS
Metzler,
einer der
HEET
Gebietsbetreuenden der Natura 2000-Gebiete Verwall und
Klostertaler Bergwälder, die
Motivation hinter dieser einSch
wöchigen Veranstaltung.
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Nur wenn es ausreichend unterschiedlichen Lebensraum gibt und
dieser verbunden ist, kann sich
die Natur richtig entfalten. Bunte
Ackerränder, Hecken, Wildblumenwiesen, naturnahe Wegränder und Uferstreifen bereichern
unser Landschaftsbild. Viele
unterschiedliche Wildblumen sind
für Bienen, Schmetterlinge & Co
ein unverzichtbarer Lebensraum.
Diese Insekten sichern damit die
Bestäubung unserer Kulturpflanzen und dienen gleichzeitig als
Futter für Vögel. Mit der Aktion
„Wir sammeln Quadratmeter”
wollen der Naturschutzbund,
die LK Österreich, das Landwirtschaftsministerium und weitere
Partner ein Netz unterschiedlichster „Vielfalts-Kulturen“ schaffen.
Im Zentrum der Kampagne steht
der Aufruf an Grundbesitzer, ihre
Naturflächen zu präsentieren.
Ziel ist es, möglichst viele Blühle
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WER?
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Jeder, der einen naturna
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mitmachen.
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Wegrand besitzt oder
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icher und vielfältiger,
blütenreich ist. Je artenre Bienen, Schmetterlinge
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Insekten naschen gerne
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Spritzmittel verzichten!
WO?
auf der Plattform
Alle Infos finden sich
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www.naturverbindet.a
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Praktische Erfahrung n? Schon ?
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Dabei sollen die Teilneh-gese
menden nicht nur arbeiten,
sondern gleichzeitig etwas
Praktisches lernen. Am ersten
Arbeitstag standen die Klostertaler Bergwälder auf dem
Programm. Hier lernten die
Teilnehmenden vom „Sensenexperten” Florian Winder
zuerst den richtigen Umgang
mit der Sense und mähten
anschließend eine sehr steile Magerwiese in Langen,
die seit gut 20 Jahren nicht
mehr bewirtschaftet wurde.
„Diese Magerwiesen sind aufgrund ihrer Artenvielfalt äußerst wertvolle Lebensräume,
die allerdings in den letzten
Jahrzehnten zunehmend verschwunden sind. Wir wollen
allerdings nicht nur darüber
reden, sondern anpacken und
unseren Teil zum Erhalt dieser Natur- und Kulturgüter
beitragen. Im Laufe der Woche
war man noch im Verwall, am
Ludescherberg, in Bangs-Matschels sowie im Rheindelta
unterwegs.
| naturschutzbund | Österreich
Museumsplatz 2 | 5020 Salzburg
TELEFON: +43 662 642909
[email protected]
www.naturschutzbund.at
www.naturverbindet.at
flächen, wie Wildblumenwiesen,
bunte Straßenränder und Bahndämme, Weg- und Ackerraine,
Hecken, naturnahe Waldränder
und Ufergehölze zu schaffen und
zu erhalten.
Das Herzstück von „Natur verbindet” ist eine online-Meldeplattform. Jeder Bewirtschafter kann
dort seine schönsten Blühflächen präsentieren ohne weitere
Verpflichtungen einzugehen. Die
schönsten und wertvollsten werden durch Experten ausgewählt
und nach Rücksprache und Zustimmung mit dem Bewirtschafter
auch detailliert dort vorgestellt.
Umfassende Information, Praxistipps und Veranstaltungshinweise
ergänzen das Angebot der Seite.
Alle Flächen die mindestens
fünf verschiedene Blühpflanzen
aufweisen, können eingetragen
werden. So wird die Vielfalt der
österreichischen Kulturlandschaft
dargestellt.
Informationen zur Aktion und zur
Anmeldung gibt es unter
www.naturverbindet.at