-----Ursprüngliche Nachricht----Von: Thomas Giegerich [mailto:[email protected]] Gesendet: Montag, 18. Januar 2016 17:10 An: Poststelle_Buero_OB <Poststelle Buero [email protected]> Betreff: Änderungsantrag für Umwelt-und Verwaltungssenat am 20. Januar 2016 TOP 2 Betr.: TOP 2 Neubau von 3 Gebäuden und Aufstockung eines Bestandsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. und , Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße / Ecke Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße, durch die Firma Prime Park GmbH, Aschaffenburg; BV-Nr. 20150329 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, beiliegend ein Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen für die kommende Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates am 20. Januar 2016. Aufgrund der Zielsetzung eines städtebaulichen Vertrages ist dieser Antrag weitergehend als die Beschlussvorlage der Verwaltung und ist daher vorrangig zu behandeln. Beschlussvorschlag: 1. Der Bauantrag der Firma Prime Park wird in seiner Gesamtheit abgelehnt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zu entwickeln, der einerseits die Wünsche und Interessen des Investors, soweit diese baurechtlich zulässig sind, andererseits auch Planungsziele der Stadt Aschaffenburg sowie das öffentliche Interesse insbesondere im Bereich sozialer Wohnungsbau/bezahlbarer Wohnraum berücksichtigt. Der Entwurf eines solchen Vertrages wird dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Begründung: Der vorliegender Bauantrag der Firma Prime Party entspricht in seiner Gänze nicht der Bauvoranfrage der Firma Ready Immobilien und ist von daher abzulehnen. Für Teilbereiche (Gebäude 4) – Gebäudeplanungen, die identisch sind mit denen der Bauvoranfrage aus dem Jahr 2014 – besteht aufgrund der Bauvoranfrage ein Baurecht. Da der Bauantrag sich aber nicht auf einzelne Gebäude sondern auf die Gesamtplanung bezieht – ist der Bauantrag abzulehnen. Zum einen wurden Anforderungen der Bauvoranfrage im Bauantrag ncht berücksichtigt (u. A. Anzahl der Wohnungen im Gebäude 3, Anzahl der Stockwerke im Gebäude 2) nicht erfüllt, zum anderen entspricht die Gesamtplanung weder den planungsrechtlichen Zielsetzungen der Stadt Aschaffenburg noch der Baunutzungsverodnung in Gewerbe- und Mischgebieten. Die Stadt Aschaffenburg zeigt durchaus Bereitschaft das Baurecht dahingehend auszuschöpfen, was die Möglichkeit der Errichtung von Wohnungen in Gewerbe- und Mischgebieten angeht, auszureizen, aber dies muss in enger Abstimmung mit entsprechenden Planungszielen der Stadt Aschaffenburg erfolgen. Das ist bislang nicht der Fall. Mit einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und des Investors soll gewährleistet werden, dass die Umsetzung der Planungen sich bezüglich der Nutzung als auch Flächenausnutzung den gesetzlichen Vorgaben entsprecht, aber auch Zielsetzungen des Investors und der Stadt Aschaffenburg berücksichtigen. mfg Thomas Giegerich Thomas Giegerich Stadtrat Bündnis 90 / Die Grünen Adlerstraße 31 63741 Aschaffenburg Telefon 06021/8666866 privat 0177/7044990 mobil 06021/396143 dienstlich [email protected]
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