u. Verwaltungssenates am 20.01.2016

-----Ursprüngliche Nachricht----Von: Thomas Giegerich [mailto:[email protected]]
Gesendet: Montag, 18. Januar 2016 17:10
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Betreff: Änderungsantrag für Umwelt-und Verwaltungssenat am 20. Januar 2016 TOP 2
Betr.: TOP 2 Neubau von 3 Gebäuden und Aufstockung eines Bestandsgebäudes auf dem
Baugrundstück Fl.-Nrn.
und
, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger
Straße
/ Ecke Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße, durch die Firma Prime Park GmbH,
Aschaffenburg; BV-Nr. 20150329
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
beiliegend ein Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen für die kommende
Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates am 20. Januar 2016.
Aufgrund der Zielsetzung eines städtebaulichen Vertrages ist dieser Antrag weitergehend als
die Beschlussvorlage der Verwaltung und ist daher vorrangig zu behandeln.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bauantrag der Firma Prime Park wird in seiner Gesamtheit abgelehnt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zu
entwickeln, der einerseits die Wünsche und Interessen des Investors, soweit diese
baurechtlich zulässig sind, andererseits auch Planungsziele der Stadt Aschaffenburg sowie
das öffentliche Interesse insbesondere im Bereich sozialer Wohnungsbau/bezahlbarer
Wohnraum berücksichtigt. Der Entwurf eines solchen Vertrages wird dem Stadtrat zur
Abstimmung vorgelegt.
Begründung:
Der vorliegender Bauantrag der Firma Prime Party entspricht in seiner Gänze nicht der
Bauvoranfrage der Firma Ready Immobilien und ist von daher abzulehnen. Für Teilbereiche
(Gebäude 4) – Gebäudeplanungen, die identisch sind mit denen der Bauvoranfrage aus dem
Jahr 2014 – besteht aufgrund der Bauvoranfrage ein Baurecht. Da der Bauantrag sich aber
nicht auf einzelne Gebäude sondern auf die Gesamtplanung bezieht – ist der Bauantrag
abzulehnen. Zum einen wurden Anforderungen der Bauvoranfrage im Bauantrag ncht
berücksichtigt (u. A. Anzahl der Wohnungen im Gebäude 3, Anzahl der Stockwerke im
Gebäude 2) nicht erfüllt, zum anderen entspricht die Gesamtplanung weder den
planungsrechtlichen Zielsetzungen der Stadt Aschaffenburg noch der
Baunutzungsverodnung in Gewerbe- und Mischgebieten.
Die Stadt Aschaffenburg zeigt durchaus Bereitschaft das Baurecht dahingehend
auszuschöpfen, was die Möglichkeit der Errichtung von Wohnungen in Gewerbe- und
Mischgebieten angeht, auszureizen, aber dies muss in enger Abstimmung mit
entsprechenden Planungszielen der Stadt Aschaffenburg erfolgen. Das ist bislang nicht der
Fall. Mit einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und des Investors
soll gewährleistet werden, dass die Umsetzung der Planungen sich bezüglich der Nutzung
als auch Flächenausnutzung den gesetzlichen Vorgaben entsprecht, aber auch
Zielsetzungen des Investors und der Stadt Aschaffenburg berücksichtigen.
mfg
Thomas Giegerich
Thomas Giegerich
Stadtrat Bündnis 90 / Die Grünen
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63741 Aschaffenburg
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