Hauptschulaktion Argument 2: von: GEW NRW 23. April 2016 Wertschätzung und Qualität bis zum Schluss! Unser zweites Argument 63 % aller zugewanderten Schüler/innen... 63% aller erst im Verlaufe der Sekundarstufe I zugewanderten SchülerInnen werden an unseren Hauptschulen unterrichtet! Deshalb brauchen wir kleinere Klassen und mehr LehrerInnen! In den letzten Jahren ist eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen nach NRW zugewandert. Dies geschieht aus unterschiedlichen Beweggründen. Unterscheiden kann man hier grob vier Gruppen: Menschen aus EU-Mitgliedstaaten (hier: EU-Binnenwanderung aus Südosteuropa, d.h. aus Bulgarien und Rumänien), Menschen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten auf dem Balkan (hier vorwiegend Sinti und Roma aus Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina), Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten mit Familie unbegleitete junge minderjährige Flüchtlinge (in erster Linie aus Kriegsgebieten aus dem arabischen Raum und Afrika). Für alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen gilt die Schulpflicht und alle haben ein Recht auf Bildung; egal welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Damit haben wir es an unseren Schulen mit einer äußerst heterogenen Schülergruppe zu tun. Die Spannbreite geht dabei von bereits äußerst gebildeten bis zu SchülerInnen, die bislang noch keine Schulerfahrung machen konnten. Viele sind durch die Erlebnisse in ihren Herkunftsländern traumatisiert und benötigen auch psychologische Unterstützung. Genauso unterschiedlich wie die SchülerInnen sind auch die Integrationsmodelle der Städte und Gemeinden. Es gibt Schulträger, die richten Auffang- und Seiteneinsteigerklassen ein. Dort können die SchülerInnen dann bis zu zwei Jahre lang schwerpunktmäßig Deutsch lernen. Es gibt aber auch Schultäger, die keine besonderen Klassen einrichten. Dort erfolgt dann häufig eine Einzelintegration in schon bestehenden Klassen. Die zugewanderten Kinder erhalten dort zusätzlichen Deutschunterricht. Wie bestehenden Klassen. Die zugewanderten Kinder erhalten dort zusätzlichen Deutschunterricht. Wie problematisch dabei die Situation für die nicht deutsch sprechenden Kinder - die zum Teil heftig traumatisiert sind- ist, können wir Lehrerinnen und Lehrer nur erahnen. Gerecht werden können wir diesen Kindern im Schulalltag unserer Hauptschulen wohl kaum. Von den Kindern und Jugendlichen, die erst im Verlaufe der Sekundarstufe 1 zugewandert sind, wurden im letzten Schuljahr rund 60 % an der Hauptschule unterrichtet. Die Beratung und Zuweisung der SchülerInnen erfolgt vor Ort durch die Schulaufsicht und die Kommunalen Integrationszentren. Dabei hat die Schulaufsicht die Übersicht über die zur Verfügung stehenden Integrationshilfestellen. Pro Seiteneinsteigerklasse von 15-18 SchülerInnen wird den Schulen zusätzlich eine halbe Lehrerstelle zur Verfügung gestellt. Dies merken viele Schulen in der Realität jedoch kaum, da die allgemeine Stellenbesetzung an vielen Schulen bereits total unzureichend ist. So entspricht die Zuweisung der Integrationshilfestellen an den Hauptschulen oft einem Tropfen auf dem heißen Stein. Für das Schuljahr 2015/16 stehen den Hauptschulen noch nicht einmal alle beantragten und bereits bewilligten Integrationshilfestellen zur Verfügung. Im Vergleich zum letzten Schuljahr werden die Stellenanteile der Integrationshilfestellen für die Hauptschulen um 18% gekürzt. Die Verteilung der Stellen auf die Schulformen erfolgt durch die Bezirksregierungen. Alle Schulformen sind verpflichtet sich dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen. Doch nicht alle Schulformen stellen sich dieser Aufgabe mit dem gleichen Engagement. Dies führt mancherorts zu übervollen Klassen und zu Klassenbildungen an Hauptschulen, an denen keine Integration in Regelklassen mehr möglich ist, da die entsprechenden Jahrgangsstufen nicht mehr vorhanden sind. Für die Hauptschulen fordert die GEW daher: Keine Bildung von Auffang- und Seiteneinsteigerklassen mehr an auslaufenden Schulen! Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen! Bildung von Auffang- und Seiteneinsteigerklassen an allen Schulformen proportional zur Schülerzahl! Ausreichende Stellenanteile, - um die Auffang- und Seiteneinsteigerklassen erlassgemäß beschulen zu können (15-18 SchülerInnen/Lerngruppe) - damit auch die Anschlussförderung in den Regelklassen für die SchülerInnen mit Sprachdefiziten weiter fortgesetzt werden kann. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Vorgaben des MSW zur Beschulung von Zuwandererkindern sind hier zu finden. Informationen und Unterstützung zur Arbeit mit zugewanderten SchülerInnen bietet u.a. die landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationsstellen (LaKis). http://www.gew-nrw.de/index.php?id=3218
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