Wertschätzung und Qualität bis zum Schluss! 63 % aller - Gew-nrw

Hauptschulaktion Argument 2:
von: GEW NRW
23. April 2016
Wertschätzung und Qualität bis zum Schluss!
Unser zweites Argument
63 % aller zugewanderten Schüler/innen...
63% aller erst im Verlaufe der Sekundarstufe I zugewanderten SchülerInnen werden an unseren
Hauptschulen unterrichtet! Deshalb brauchen wir kleinere Klassen und mehr LehrerInnen!
In den letzten Jahren ist eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen nach NRW zugewandert. Dies
geschieht aus unterschiedlichen Beweggründen. Unterscheiden kann man hier grob vier Gruppen:
Menschen aus EU-Mitgliedstaaten (hier: EU-Binnenwanderung aus Südosteuropa, d.h. aus Bulgarien
und Rumänien),
Menschen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten auf dem Balkan (hier vorwiegend Sinti und Roma aus
Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina),
Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten mit Familie
unbegleitete junge minderjährige Flüchtlinge (in erster Linie aus Kriegsgebieten aus dem arabischen
Raum und Afrika).
Für alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen gilt die Schulpflicht und alle haben ein Recht auf Bildung;
egal welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Damit haben wir es an unseren Schulen mit einer äußerst
heterogenen Schülergruppe zu tun. Die Spannbreite geht dabei von bereits äußerst gebildeten bis zu
SchülerInnen, die bislang noch keine Schulerfahrung machen konnten. Viele sind durch die Erlebnisse in
ihren Herkunftsländern traumatisiert und benötigen auch psychologische Unterstützung.
Genauso unterschiedlich wie die SchülerInnen sind auch die Integrationsmodelle der Städte und
Gemeinden. Es gibt Schulträger, die richten Auffang- und Seiteneinsteigerklassen ein. Dort können die
SchülerInnen dann bis zu zwei Jahre lang schwerpunktmäßig Deutsch lernen. Es gibt aber auch Schultäger,
die keine besonderen Klassen einrichten. Dort erfolgt dann häufig eine Einzelintegration in schon
bestehenden Klassen. Die zugewanderten Kinder erhalten dort zusätzlichen Deutschunterricht. Wie
bestehenden Klassen. Die zugewanderten Kinder erhalten dort zusätzlichen Deutschunterricht. Wie
problematisch dabei die Situation für die nicht deutsch sprechenden Kinder - die zum Teil heftig
traumatisiert sind- ist, können wir Lehrerinnen und Lehrer nur erahnen. Gerecht werden können wir diesen
Kindern im Schulalltag unserer Hauptschulen wohl kaum.
Von den Kindern und Jugendlichen, die erst im Verlaufe der Sekundarstufe 1 zugewandert sind, wurden im
letzten Schuljahr rund 60 % an der Hauptschule unterrichtet.
Die Beratung und Zuweisung der SchülerInnen erfolgt vor Ort durch die Schulaufsicht und die
Kommunalen Integrationszentren. Dabei hat die Schulaufsicht die Übersicht über die zur Verfügung
stehenden Integrationshilfestellen. Pro Seiteneinsteigerklasse von 15-18 SchülerInnen wird den Schulen
zusätzlich eine halbe Lehrerstelle zur Verfügung gestellt.
Dies merken viele Schulen in der Realität jedoch kaum, da die allgemeine Stellenbesetzung an vielen
Schulen bereits total unzureichend ist. So entspricht die Zuweisung der Integrationshilfestellen an den
Hauptschulen oft einem Tropfen auf dem heißen Stein.
Für das Schuljahr 2015/16 stehen den Hauptschulen noch nicht einmal alle beantragten und bereits
bewilligten Integrationshilfestellen zur Verfügung. Im Vergleich zum letzten Schuljahr werden die
Stellenanteile der Integrationshilfestellen für die Hauptschulen um 18% gekürzt.
Die Verteilung der Stellen auf die Schulformen erfolgt durch die Bezirksregierungen. Alle Schulformen
sind verpflichtet sich dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen. Doch nicht alle Schulformen
stellen sich dieser Aufgabe mit dem gleichen Engagement. Dies führt mancherorts zu übervollen Klassen
und zu Klassenbildungen an Hauptschulen, an denen keine Integration in Regelklassen mehr möglich ist, da
die entsprechenden Jahrgangsstufen nicht mehr vorhanden sind.
Für die Hauptschulen fordert die GEW daher:
Keine Bildung von Auffang- und Seiteneinsteigerklassen mehr an auslaufenden Schulen!
Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen!
Bildung von Auffang- und Seiteneinsteigerklassen an allen Schulformen proportional zur
Schülerzahl!
Ausreichende Stellenanteile, - um die Auffang- und Seiteneinsteigerklassen erlassgemäß beschulen zu
können (15-18 SchülerInnen/Lerngruppe) - damit auch die Anschlussförderung in den Regelklassen
für die SchülerInnen mit Sprachdefiziten weiter fortgesetzt werden kann.
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Vorgaben des MSW zur
Beschulung von Zuwandererkindern sind hier zu finden.
Informationen und Unterstützung zur Arbeit mit zugewanderten SchülerInnen bietet u.a. die landesweite
Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationsstellen (LaKis).
http://www.gew-nrw.de/index.php?id=3218