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Arnsberg, 17. November 2015
Hintergrundinformationen Flüchtlinge
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Christoph Söbbeler – 2120
Hohe Zahlen sorgen für viele Herausforderungen
Dr. Christian
Chmel-Menges - 2170
Rund 60 Millionen Menschen sind nach Angaben des UNHCR weltweit auf
der Flucht. Diese Entwicklung begann bereits 2014, hatte zu diesem
Zeitpunkt jedoch die Länder der europäischen Union noch nicht in einem
signifikanten Ausmaß erreicht.
Erst im Laufe des Jahres 2015 stieg die Zahl der Flüchtlinge auch in
Mitteleuropa sehr deutlich an und liegt nun um ein vielfaches höher als in
den Vorjahren. Das hat zur Folge, dass die bisher eingespielten Abläufe
im Umgang mit Flüchtlingen nicht mehr greifen können. Wie auch andere
Bundesländer musste Nordrhein-Westfalen innerhalb kürzester Zeit auf
die neue Situation reagieren.
Da die Bezirksregierung Arnsberg für die Aufnahme, Unterbringung und
Zuweisung der Flüchtlinge in ganz NRW zuständig ist, wurden die
entscheidenden Maßnahmen von hier aus in die Wege geleitet.
Das
bisher übliche Netzwerk aus Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen
Unterbringungseinrichtungen musste nicht nur massiv ausgebaut, sondern
auch um eine Vielzahl von Notunterkünften (NU) erweitert werden.
Gab es 2013 in NRW lediglich zwei EAEs (Dortmund und Bielefeld) und
zwei ZUEs (Schöppingen und Hemer), sind es derzeit (Stand 17.
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November 2015) landesweit fünf EAEs und 23 ZUEs. Weil die
Unterbringungskapazitäten
in
diesen
Einrichtungen
jedoch
nicht
ausreichten, musste die Bezirksregierung Arnsberg ein Netz von
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Notunterkünften einrichten. Das sind derzeit 264 weitere Einrichtungen.
Diese Notunterkünfte dienen in erster Linie dazu, die Menschen vor der
Obdachlosigkeit zu schützen. „Wir sind darauf bedacht, dass die
Menschen dort so kurz wie möglich bleiben“, sagt Dezernent Andreas
Rudolph. Wichtig ist dabei, dass es verschiedene Arten der Notunterkünfte
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gibt: Die des Landes und die der Kommunen. In denen des Landes sollen
die Menschen nur zwischen ihrer Ankunft in NRW und der Registrierung
bleiben, bevor sie dann in eine ZUE umziehen oder direkt in die
Kommunen zugewiesen werden.
Notunterkünfte sind eine provisorische Lösung. Die Hauptaufgabe von
Land, Bezirksregierungen und Kommunen ist dafür zu sorgen, dass die
Menschen versorgt sind und ein Obdach haben – und das ist in NordrheinWestfalen
trotz
der
großen
Herausforderungen
gelungen,
wie
Regierungspräsidentin Diana Ewert sagt: „Als Bürgerin bin ich stolz
darauf, dass das über Partei- und Personalgrenzen hinaus so gut
funktioniert.“
Vom Regelfall zur Ausnahmesituation
Wer als Flüchtling nach Deutschland einreist und sich beispielsweise erst
in NRW bei einer Ausländerbehörde oder der Polizei meldet, wird von dort
in eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) verwiesen. In dieser wird die
Registrierung vorgenommen, aber auch die ärztliche Untersuchung.
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Zudem bekommen die Flüchtenden dort die Bescheinigung über die
Meldung als Asylsuchender (BüMA) und einen Termin in einer Außenstelle
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wo sie ihren
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Asylantrag stellen können.
An dieser Stelle greift zudem der sogenannte Königsteiner Schlüssel.
Dieser regelt die Verteilung der Flüchtlinge auf die 16 Bundesländer. Auch
innerhalb
Nordrhein-Westfalens
Verteilungsschlüssel,
aufgeteilt
nach
gibt
den
es
einen
eigenen
Regierungsbezirken.
Die
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meisten Flüchtlinge muss der Regierungsbezirk Düsseldorf aufnehmen
(27,81 Prozent aller auf NRW verteilten Flüchtlinge). Danach folgen Köln
(24,40 Prozent), Arnsberg (20,40 Prozent), Münster (15,25 Prozent) und
Detmold (12,14 Prozent).
Wird ein Flüchtender nach diesem Schlüssel auf das Land NRW verteilt,
zieht er zunächst in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) und
von dort nach allerspätestens drei Monaten in eine Kommune. Dort wird
den Menschen dann auch mitgeteilt, wie das BAMF endgültig über den
Asylantrag entschieden hat.
Dieses Regelsystem funktionierte über Jahre hinweg sehr gut. Allerdings
war die Zahl der nach Deutschland geflohenen Menschen im Vergleich mit
den heutigen Zahlen auch gering [2013: 22.354 Zuweisungen in die
Kommunen; 2015 (Stand Ende Oktober): 116.000 Zuweisungen in die
Kommunen]. Mit Zunahme der Menschen, die in Deutschland einen
Asylantrag stellen wollen, wurde ein neues System notwendig.
So geschieht die Registrierung nicht mehr nur alleine in den EAEs,
sondern auch in speziellen Registrierungszentren in Herford, am
Flughafen Münster-Osnabrück und in Bergheim-Niederaußem. „Dadurch
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sind wir in der Lage, bis zu 2500 Menschen pro Tag zu registrieren“, so
Dezernent Andreas Rudolph. Die hohe Zahl der Registrierungen hat auch
zur Folge, dass die Zuweisung in die Kommunen deutlich schneller
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funktioniert. Ziel der Bezirksregierung ist, dass die Flüchtlinge maximal
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drei Wochen nach ihrer Ankunft in eine Kommune zugewiesen werden.
Auch die Reisewege der Flüchtlinge nach NRW haben sich stark
verändert. Während Flüchtlinge vor zwei Jahren fast ausschließlich von
sich aus in die EAEs kamen oder von den Ausländerbehörden im Land
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dorthin geschickt wurden, werden seit diesem Jahr die Flüchtlinge auch
direkt von der deutsch-österreichischen Grenzregion nach NRW gebracht.
Die Ursache dafür liegt in der sogenannten Balkan-Route, über die eine
Vielzahl der Menschen nach Deutschland einreist. Um die Behörden in
Bayern zu entlasten und eine gerechte Verteilung zu ermöglichen, wird die
Registrierungsarbeit auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. Auch
diese
Situation
hat
die
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vor
eine
Herausforderung gestellt, doch auch diese konnte schnell gelöst werden.
Zurück zu einer Normalsituation
Feste Plätze in 2016 zu schaffen und nicht mehr auf eine derart hohe Zahl
von Notunterkünften zurückgreifen zu müssen, das ist das Ziel der
Bezirksregierung Arnsberg – auch mit dem Zweck, die Kommunen zu
entlasten: „Wir wollen die Zahl der 264 Notunterkünfte verringern und
dabei insbesondere weg von den dabei genutzten Turnhallen“, sagt
Abteilungsleiter Thomas Sommer. Derzeit hat die Bezirksregierung im
Wege
der
Amtshilfe
insgesamt
69
kommunale
Turnhallen
zur
Unterbringung von Flüchtlingen akquiriert.
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„Größere
Einrichtungen
erleichtern
auch
die
Betreuung“,
so
Hauptdezernentin Nikola Rademacher und ergänzt: „Wir suchen dabei
Liegenschaften, die schnell aktivierbar sind.“ Konkrete Aussagen, welche
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Einrichtungen für eine Verstetigung der Unterbringung in Betracht
kommen, können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen
werden.
Klar ist für Regierungspräsidentin Diana Ewert jedoch, dass die
Einrichtungen
nicht
zu
groß
werden
dürfen:
„Eine
würdevolle
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Unterbringung der Menschen ist uns sehr wichtig. Unterkünfte mit
mehreren Tausend Menschen wird es bei uns nicht geben.“
Benjamin Hahn
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