Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein stellt sich vor

Das Förderprogramm
„Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Landesnetzwerk Schleswig-Holstein
Das Landesnetzwerk zur Arbeitsmarktintegration
von Menschen mit Migrationshintergrund stellt sich vor
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
www.netzwerk-iq.de
www.iq-netzwerk-sh.de
•
Anpassungsqualifizierungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte
Träger: German Doctor Exchange GmbH von der Otto Benecke Stiftung
• Anpassungsqualifizierungen
m IQ Netzwerk Schleswig
– Holstein angeboten: für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
Träger: Imland Pflegeschule Rendsburg
ung
berufe
•
Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker
Träger: Umwelt Technik und Soziales (UTS) e. V.
Amelie Fossemer, Tel.: 04331 9453638, [email protected]
Impressum
•
Anpassungsqualifizierungen für duale Berufe
Träger: Handwerkskammer mit Industrie- und Handelskammer Lübeck
Nicole Derber, Tel.: 0451 38887-777, [email protected], Reetta Kangastie, rkang
Herausgeber:
•Koordinierungsstelle
Maßnahmen zur Vorbereitung
die Externenprüfung
bei negativen Anerkennungsb
des IQauf
Netzwerks
Schleswig-Holstein
Träger:
Handwerkskammer
mit
Industrieund
Handelskammer
Lübeck
beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Nicole Derber, Tel.: 0451 38887-777, [email protected], Reetta Kangastie, rkang
eck
Sophienblatt 82 - 86
etta Kangastie, [email protected]
Alle
Maßnahmen
24114
Kiel sind mit integrierter Sprachförderung verbunden. Die Qualifizierungsmaßn
ven Anerkennungsbescheiden
mit Bezug von Arbeitslosengeld I/II in Kooperation mit Jobcentern und Arbeitsagenturen fin
www.iq-netzwerk-sh.de
eck
Personen,
die keine Finanzierung von Dritten bekommen, wird in der Regel bei Erfüllung der
etta Kangastie, [email protected]
Unterstützung durch das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein möglich sein.
Zielgruppen
der Maßnahmen
Qualifizierungsmaßnahmen
werden
für Personensind:
www.frsh.de
Arbeitsagenturen finanziert. Für weitere
•www.netzwerk-iq.de
Personen mit Migrationshintergrund, Neuzuwanderinnen – und Zuwanderer, Flüchtlinge m
egel bei Erfüllung der
Voraussetzungen die
die eine abgeschlossene Ausbildung aus der Heimat mitbringen,
• Personen, die einen Antrag auf Anerkennung/Gleichwertigkeitsprüfung ihres Abschlusses
Redaktion:
Teilanerkennung erhalten haben,
NoraQualifizierungsmaßnahme
Lassahn
die eine
berufliche
suchen, um eine volle Anerken
anderer, Flüchtlinge•Farzaneh
mitPersonen,
DuldungVagdy-Voß,
oder
Gestattung,
zu erreichen,
• beantragt
oder Personen,
ng ihres Abschlusses
und einedie eine Ablehnung ihres Antrages erhalten haben und nach weiteren Mög
Foto:
qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.
Markus Schroeder
m eine volle Anerkennung / volle Gleichwertigkeit
Das IQ Netzwerk Schleswig – Holstein macht darüber hinaus weitere landesweite Angebot
nd nach weiteren Möglichkeiten
suchen, um
eine
•Druck:
Projekt diffairenz
– Differenz
fair gestalten in Schleswig-Holstein
(Schulungen zur Interkulturellen Kompetenz und Antidiskriminierung)
Gebr. Peters GmbH, Preetz
Träger: Flüchtlingsrat Schleswig – Holstein e. V.
andesweite Angebote:Astrid Willer, Jana Pecenka, Tel.: 0431 2595852, [email protected]
ng)
e
2015
•Oktober
Schulung
zum Anerkennungsgesetz
Träger: Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein (Z
Das Katrin
Förderprogramm
durch Qualifizierung“
zielt auf die nachhaltige VerEichhorn,„Integration
Tel: 0431 78028-110,
[email protected]
besserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund
wird Diskriminierung!
in den ersten beidenBlickpunkt
Handlungsschwerpunkten
aus Mittelnund
des Arbeitsmark
•ab. Das
MitProgramm
Recht gegen
Migrationshintergrund
Bundesministeriums
für Allgemeinen
Arbeit und Soziales
(BMAS) und des Europäischen Sozialfonds
(Schulungen zum
Gleichbehandlungsgesetz)
gefördert.
Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und
Schleswig-Holstein (ESF)
(ZBBS)
e. V.Antidiskriminierungsverband
Träger:
e. V.
Forschung
(BMBF) und die Bundesagentur für Schleswig-Holstein
Arbeit (BA). Der dritte(ADVSH)
HandlungsschwerHanan
Kadri,
Tel.: 0431 finanziert.
560277, [email protected]
punkt
wird aus
Bundesmitteln
Zielgruppen
für die Schulungen zur Interkulturellen Öffnung sind:
nd und Arbeitsmarkt
in Schleswig-Holstein
. V.
Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein wird koordiniert durch den Flüchtlingsrat Schleswig-
•Holstein
Arbeitsverwaltung
(Jobcenter,
Agenturen)
e. V. und den Paritätischen
Wohlfahrtsverband
Schleswig-Holstein e. V.
• KMU und andere Arbeitsmarktakteure
• Kommunale
und Landesverwaltungen
Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V.
• Bildungsträger
• etc.
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
In Kooperation mit:
ng
erufe
Inhalt
1.Förderprogramm„IntegrationdurchQualifizierung(IQ)“ ...4
2. Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein ............................................ 6
ck
tta Kangastie, [email protected]
3. Handlungsschwerpunkte .....................................................................8
3.1 Anerkennungsberatungsstellen ............................................... 9
en Anerkennungsbescheiden
ck
3.2Qualifizierungsberatungsstellen ............................................ 11
tta Kangastie, [email protected]
4.Handlungsschwerpunkt„Qualifizierungsmaßnahmen
imKontextdesAnerkennungsgesetzes“
.................................... 13
Qualifizierungsmaßnahmen
werden für Personen
rbeitsagenturen finanziert.
Für weitere
4.1QualifizierungsmaßnahmenfürDualeBerufe
................. 13
gel bei Erfüllung der Voraussetzungen die
4.2BrückenmaßnahmenfürAkademikerinnenund .................
Akademiker..................................................................................... 15
4.3AnpassungsqualifizierungenfürGesundheits-und
Krankenpflegeberufe
nderer, Flüchtlinge mit Duldung
oder Gestattung, .................................................................. 16
4.4AnpassungsqualifizierungenfürÄrztinnenundÄrzte .....
ng ihres Abschlusses beantragt
und eine
„LandärztInnenNord“
................................................................ 17
5. Weitere Schulungsangebote im Landesnetzwerk
eine volle Anerkennung / volle Gleichwertigkeit
Schleswig-Holstein .............................................................................. 18
5.1 „diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung
d nach weiteren Möglichkeiten suchen, um eine
undAntidiskriminierung“ ........................................................ 18
5.2„MitRechtgegenDiskriminierung!“
ndesweite Angebote:
BlickpunktMigrationshintergrundundArbeitsmarktin
Schleswig-Holstein ...................................................................... 19
5.3„SchulungenzurAnerkennungsgesetzgebung“............... 20
g)
6. Exkurs: Anerkennungsgesetz Schleswig-Holstein in Kraft... 22
7.Exkurs:„DurchArbeitFußfassen“-
Der schleswig-holsteinische Flüchtlingspakt .......................... 24
chleswig-Holstein (ZBBS)
e. V.
8.Exkurs:RechtlicheÄnderungenbeim
Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten....... 26
9.inOperative
Partner des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein
d und Arbeitsmarkt
Schleswig-Holstein
stellen sich vor:
V.
Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V. ......... 29
AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V. ............................ 30
Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein ...................... 31
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. .................................... 32
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. ........................................... 33
Handwerkskammer Flensburg ........................................................... 34
Handwerkskammer Lübeck ................................................................. 35
ImlandPflegeschuleRendsburg ........................................................ 36
Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. .... 37
Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. ........................ 38
UmweltTechnikSozialese.V.(UTS) ................................................. 39
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH........................ 40
ZentraleBildungs-undBeratungsstellefürMigrantInnen
inSchleswig-Holsteine.V.(ZBBS) ..................................................... 41
www.iq-netzwerk-sh.de
3
1. Förderprogramm „Integration
durch Qualifizierung (IQ)“
In Deutschland leben rund 16,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Das entspricht 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Viele Faktoren führen dazu, dass Migrantinnen und Migranten etwa doppelt so stark von
Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Personen ohne Migrationshintergrund. Viele der Migrantinnen und Migranten verfügen über berufliche Bildungsabschlüsse oder andere
wertvolle Qualifikationen, die hierzulande oft nicht anerkannt werden. Gleichzeitig werden Fachkräfteengpässe in
Deutschland immer spürbarer.
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung
(IQ)“ arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu
verbessern. Das Netzwerk hat in den vergangenen Jahren
Instrumente, Handlungsempfehlungen sowie Beratungs-
undQualifizierungskonzepteentwickeltunderprobt.Diese
sollen umgesetzt und in Regelangeboten verankert werden.
DazuhatdasBMAS2011gemeinsammitdemBundesministeriumfürBildungundForschung(BMBF)undderBundesagentur für Arbeit (BA) das Förderprogramm „Integration
durchQualifizierung(IQ)“initiiert(www.netzwerk-iq.de).In
der Förderperiode 2015-2018 wird das Programm um den
Schwerpunkt„ESF-QualifizierungimKontextdesAnerkennungsgesetztes“ erweitert. Von zentralem Interesse ist,
dassimAuslanderworbeneBerufsabschlüsse–unabhängig
vom Aufenthaltstitel – häufiger in eine bildungsadäquate
Beschäftigungmünden.
Die Struktur des Förderprogramms
Die regionale Umsetzung des Förderprogramms ist zentrale
Aufgabe der 16 Landesnetzwerke. Sie werden jeweils von
einer Landeskoordinierung geleitet und umfassen weitere
4
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
operativeTeilprojekte.SiebietendieflächendeckendeAnerkennungs- und Qualifizierungsberatung an, entwickeln
Anpassungsqualifizierungenundsetzendieseum.Darüber
hinaus übernehmen sie Servicefunktionen für Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, indem sie diese über Informationen, Beratungen und Trainings für die spezifischen
Belange von Migrantinnen und Migranten sensibilisieren
und fachliches Know-how vermitteln.
Neben den Landesnetzwerken gibt es fünf Fachstellen, die
bundesweit migrationsspezifische Themen bearbeiten. Sie
übernehmendiefachlicheBeratungundBegleitungderLandesnetzwerke. Sie entwickeln Qualifizierungsmaßnahmen,
Instrumente und Handlungsempfehlungen zur beruflichen
Integration von Migrantinnen und Migranten.
Darüber hinaus tragen sie die Verantwortung für eine fachlichfundierteBeratungvonEntscheidungstragendeninPolitik, Wirtschaft und Verwaltung. Das kann die Konzeption von
Qualitätsstandards,QualifizierungenundSchulungsmaterialien oder die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse
umfassen.AufBundesebenewirddasFörderprogrammüber
dasIQMultiplikatorenprojektTransfer(MUTIQ)organisiert.
MUT IQ unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Akteurinnen und Akteuren im Programm, fördert den Transfer
guter Praxis und sorgt für die öffentlichkeitswirksame Darstellung des Förderprogramms IQ.
Fachstellen des Förderprogramms IQ
Die fünf Handlungsfelder im Förderprogramm IQ werden
bundesweitjeweilsvoneinerFachstellebearbeitetund(weiter-)entwickelt:
ƒƒ
Fachstelle„BerufsbezogenesDeutsch“
ƒƒ
Fachstelle „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und
Antidiskriminierung“
ƒƒ
Fachstelle„Migrantenökonomie“
ƒƒ
Fachstelle„BeratungundQualifizierung“
ƒƒ
Fachstelle„Einwanderung“
www.iq-netzwerk-sh.de
5
DieFachstellenübernehmennebenderfachlichenBeratung
und Begleitung der Landesnetzwerke vor allem die Qualitätssicherung für Angebote und Maßnahmen im jeweiligen
Themenfeld. Auch die experimentelle Erprobung innovativer Handlungsansätze zählt zu ihren Aufgaben. Die Fachstellen bündeln themenspezifisch praktische Erfahrungen
und wissenschaftliche Expertise.
2. Das IQ Netzwerk SchleswigHolstein
Im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein, das in Trägerschaft
des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e. V. und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein e. V. koordiniert wird, kooperieren Anlaufstellen und spezifische
Projekte,diedenZugangzuBeratungs-undBildungsangeboten für Migrantinnen und Migranten landesweit verbessern. Zielgruppen sind Zugewanderte, Flüchtlinge ohne sicheren
Aufenthaltsstatus
und
Menschen
mit
Migrationshintergrund mit einem abgeschlossenen ausländischen Berufsabschluss im erwerbsfähigen Alter. Das IQ
Netzwerk Schleswig-Holstein ist ein heterogenes Integrationsnetzwerk, in dem operative Partner wie Migrationsfachdienste, Organisationen von Migrantinnen und Migranten
undVerbändeengmitstrategischenPartnernausdenBereichen der Arbeitsverwaltung, anderen relevanten Arbeitsmarktakteurinnen und -akteuren, Betrieben und Unternehmen sowie Politik und Medien kooperieren. Für die
Koordination,denInformationsflussundfürdieÖffentlichkeits- und Lobbyarbeit ist die Koordinierungsstelle des IQ
Netzwerks Schleswig-Holstein in Kiel zuständig. Der Paritätische ist Zuwendungsempfänger und für die Finanzkoordination, -controlling, und zuwendungsrechtliche Abwicklung verantwortlich.
6
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Vor dem Hintergrund der neuen Schwerpunkte in der Förderphase 2015 bis 2018 ist eine Umstrukturierung der IQ
Teilprojekte des Netzwerks Schleswig-Holstein notwendig
geworden.
Gesamtkoordination
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Sophienblatt 82-86
24114 Kiel
Ansprechpartnerinnen:
Projektleitung: Farzaneh Vagdy-Voß
Projektmitarbeiterinnen:
NoraLassahn(Öffentlichkeitsarbeit)
JuliaSallai(Projektassistenz)
CarlottaWeyhenmeyer(Koordination)
Tel.: 0431 20509524
[email protected]
www.iq-netzwerk-sh.de
Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V.
Ansprechpartnerinnen:
Finanzverantwortliche: Ursula Albrecht
Mitarbeiterinnen: Petra Struve, Sabrina Zielasek
Tel.: 0431 560230
[email protected]
www.paritaet-sh.de
Zielgruppen:
ƒƒ
Ausländische / deutsche Fachkräfte
ƒƒ
Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge (unabhängig vom
Aufenthalt)
ƒƒ
Neue Zuwanderinnen und Zuwanderer, die eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland mitbringen.
www.iq-netzwerk-sh.de
7
3. Handlungsschwerpunkte
Handlungsschwerpunkt „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“
DieBeratungzurAnerkennungwurdeinderneuenFörderphaseumdieQualifizierungsberatungerweitertundbietet
seit 2015 an fünf Standorten in Schleswig-Holstein Beratungen an. Standorte: Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck
und Norderstedt. Die Angebote zur Anerkennung und zur
Qualifizierungsberatungwerdenzwardurchunterschiedliche Partner, jedoch an den gleichen Standorten zur Verfügunggestellt,sodassbeideBeratungenvorOrtleichtaufeinander abgestimmt und verzahnt werden können.
ZusätzlichzudenfünfStandortenwirdnachBedarfmobile
Anerkennungs-undQualifizierungsberatungz.B.inPinneberg, Schleswig, Husum und in Rendsburg angeboten.
8
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Rendsburg: 2x
Neumünster: 1x
Eutin: 1x
Itzehoe: 1x
Husum: 1x
Pinneberg: 1x
Glinde:
1x
3.1 Anerkennungsberatungsstellen
Ratzeburg: 1x
Plön: 1x
Flensburg
Lübeck:
1x
Frauennetzwerk
zur Arbeitssituation e. V.
Meldorf:
1x
Schloßstraße
4
24939 Flensburg
Flensburg
Beraterinnen:
Hilke Oltmanns
Tel.: 0152 53652611
[email protected]
EdibeOğuz
Tel.: 0160 8562837
[email protected]
Kiel
Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen
in Schleswig-Holstein (ZBBS) e. V.
Sophienblatt 64 a, 4. Stock
24114 Kiel
[email protected]
Kiel
Beraterinnen:
Naurus Amin
Tel.: 0431 78028-111/ -112
[email protected]
Katrin Eichhorn
Tel.: 0431 78028-110
[email protected]
www.iq-netzwerk-sh.de
9
Neumünster
AWO Arbeiterwohlfahrt – Landesverband SH e. V.
Goebenplatz 2
24534 Neumünster
Beraterinnen:
Erika Hudecova
Tel.: 04321 4890310
[email protected]
Sabine Grull
Tel.: 04321 4890315
[email protected]
Neumünster
Lübeck
Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V.
Holstenstraße 13-15
23552 Lübeck
Berater:
Mahir Ötün
Tel.: 0451 39698-33/ -34
[email protected]
10
Lübeck
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Norderstedt (Kreis Segeberg)
Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein
Ochsenzoller Straße 85
22848 Norderstedt
Beraterinnen:
Sviatlana 2x
Fregin
Norderstedt:
Tel.: 0402x
5262688
Rendsburg:
[email protected]
Neumünster:
1x
Eutin:Larissa
1x Jilek
Tel.: 04101 3767715
Itzehoe:
1x
[email protected]
Norderstedt
Husum: 1x
Pinneberg: 1x
Glinde:
3.21x
Qualifizierungsberatungsstellen
Ratzeburg: 1x
für alle fünf Standorte ist der Träger
Plön: Zuständig
1x
UmweltTechnikSoziales(UTSe.V.)
Lübeck: 1x
Flensburg
Meldorf: 1x
Beraterin:
EdibeOğuz
Tel.: 0157 53617135
[email protected]
Flensburg
Kiel
Beraterin:
Sabine Rief
Tel.: 0152 34340276
[email protected]
Kiel
www.iq-netzwerk-sh.de
11
Neumünster
Beraterin:
Doris Reichhardt
Tel.: 0152 36928113
[email protected]
Neumünster
Lübeck
Beraterin:
Amelie Fossemer
Tel.: 0152 53840306
[email protected]
Lübeck
Norderstedt
Beraterin:
Doris Reichhardt
Tel.: 0152 36928113
[email protected]
12
Norderstedt
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
4. Handlungsschwerpunkt
„Qualifizierungsmaßnahmen im
Kontext des Anerkennungsgesetzes“
Für viele Personen, die ein Anerkennungsverfahren durchgeführthaben,istdieSuchenacheinerpassendenQualifizierung und der Zugang zu solchen Maßnahmen schwierig.
Auch die Finanzierung und die regionale Erreichbarkeit
sind nicht immer einfach. Daher sollen in der Förderperiode ab 2015 in Kooperation mit z. B. Kammern oder Bildungsträgern verschiedene Qualifikationsmaßnahmen in
unterschiedlichen Kreisen angeboten werden.
4.1 Qualifizierungsmaßnahmen für Duale Berufe
Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern nach Beendigung der Qualifizierung die Erlangung der vollen Anerkennung bzw. vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen. Die Inhalte der Anpassungsqualifizierung richten sich nach dem im
AnerkennungsbescheidfestgestelltenBedarfunderfolgen
nacheinemindividuellerstelltenQualifizierungsplan:
ƒƒ
im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen,
ƒƒ
in bereits bestehenden Lehrgängen,
ƒƒ
inbetrieblichenQualifizierungsphasenund/oder
ƒƒ
im individuellen Unterricht.
Die Maßnahmen werden dezidiert auf die im Teilanerkennungsbescheid beschriebenen wesentlichen Unterschiede
abgestimmtundbeinhaltenbeiBedarfintegrierteSprachförderung.BeinegativerPrognosederAnerkennungoder
einem ablehnenden Bescheid ist im Rahmen dieser
www.iq-netzwerk-sh.de
13
Qualifizierungsmaßnahmen ggf. auch die Vorbereitung
auf die Externenprüfung möglich.
Lübeck
Handwerkskammer Lübeck
(TeilnehmendederKreiseLübeck,Segeberg,
Herzogtum-Lauenburg,StormarnundOstholstein)
BreiteStraße10-12
23552 Lübeck
Projektleitung: Nicole Derber
Tel.: 0451 38887-719
[email protected]
Ansprechpartnerin:
Fortbildungszentrum Lübeck
Konstinstraße 2a
23568 Lübeck
Reetta Kangastie
Tel.: 0451 38887-746
[email protected]
www.fbz.hwk-luebeck.de
Flensburg
Handwerkskammer Flensburg
(TeilnehmendederKreiseEckernförde,Dithmarschen,
Rendsburg)
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Ansprechpartnerin:
Marion Jensen
Tel.: 0461 866-164
[email protected]
www.hwk-flensburg.de
14
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Kiel
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
(TeilnehmendederKreisePinneberg,Neumünster,Plön,
SteinburgundderStadtKiel)
Niederlassung Kiel
Hans-Detlev-Prien-Straße 10
24106 Kiel
Ansprechpartner:
PeterBräuer-Härtel
Tel.: 0431 3016-277
[email protected]
www.wak-sh.de
4.2 Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und
Akademiker
Diesog.„Brückenmaßnahmen“imRahmendesIQNetzwerks
Schleswig-Holstein richten sich an zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker, die formal keine Gleichwertigkeit
dermitgebrachtenQualifikationbenötigen(nichtreglementierte Berufe), in Schleswig-Holstein leben und arbeiten
möchten.DurcheineindividuellkombinierteQualifizierung
werdendieVoraussetzungenfürdiequalifikationsadäquate
Eingliederung in den hiesigen Arbeitsmarkt unterstützt.
In dieser Qualifizierungsmaßnahme sollen vor allem berufsbezogene Sprachfertigkeiten, Kenntnisse über den hiesigen Arbeitsmarkt und EDV-Kenntnisse gestärkt werden.
FürTeilnehmendeumfasstdieQualifizierungbiszusieben
Monate, bestehend aus den Modulen:
ƒƒ
Sprachkurs und individuelles Sprachtraining,
ƒƒ
betriebliche Erprobung und Eignungsfeststellung,
ƒƒ
betriebliche Kommunikation,
ƒƒ
EDV-Schulung(Office,Bewerbungsvorbereitung,Internetrecherche,SozialeNetzwerkefürdenBeruf,Datenschutzetc.).
www.iq-netzwerk-sh.de
15
Ein laufender Einstieg ist möglich. Teilnehmende sollen das
Sprachniveau C1 erwerben, Techniken zur Aneignung ihrer
Fachsprache erlernen und für die Kommunikation am Arbeitsplatz sprach- und kultursensibel vorbereitet werden.
Die Maßnahme wird online im virtuellen Klassenzimmer
und auf einer Lernplattform durchgeführt. Das Angebot
wird durch regelmäßige Präsenztage ergänzt.
DiebetrieblicheErprobungfindetortsnahundindividuell,
bevorzugt bei potentiellen Arbeitgebenden, statt. Betrieb
sowie Teilnehmende werden begleitet, dabei werden evtl.
noch bestehende Vermittlungshemmnisse, Stärken und Fähigkeiten ermittelt.
Umwelt Technik Soziales e. V. (UTS)
Materialhofstraße 1b
24768 Rendsburg
Ansprechpartnerinnen:
SabineBleyerundAmelieFossemer
Tel.: 04331 9453638
[email protected] und
[email protected]
4.3 Anpassungsqualifizierungen für Gesundheits- und
Krankenpflegeberufe
Ausgebildete Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern erhalten
in der Regel keine oder nur eine teilweise Anerkennung ihresBerufsabschlusses.DerWegindieprofessionellePflege
bleibt ihnen damit vorerst versperrt. Das Projekt „Anpassungsqualifizierungen“solldenzugewandertenPflegekräftenhelfen,dieQualifikationsunterschiedezumErwerbder
vollen Gleichwertigkeit abzubauen und damit die Erlaubnis
zur Berufsausübung als Gesundheits- und Krankenpfleger
bzw.Gesundheits-undKrankenpflegerinzuerhalten.
Hierzu wird ein Konzept entwickelt, das bestehende Ausbildungsstrukturen nutzt und die Teilnehmerinnen und Teil16
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
nehmerindividuellundbedarfsorientiertandiePflegepraxisinDeutschlandheranführt.DieAnpassungsqualifizierung
wird durch individuelles Coaching und sprachsensiblen
Fachunterricht ergänzt.
Praxismodule sollen die Anwendung und Erprobung des
Gelernten sowie die Anwendung beruflicher Handlungskompetenz fördern.
imland Pflegeschule
Lilienstraße 20-28
24768 Rendsburg
Ansprechpartner/-in:
Hans-Joachim Carlsen und Anette Dubberke
Tel.: 04331 2009060
[email protected]
[email protected]
4.4 Anpassungsqualifizierungen für Ärztinnen und Ärzte
„LandärztInnen Nord“
Die Maßnahme für qualifizierte Ärztinnen und Ärzte –
„LandärztInnenNord“–imRahmendesLandesnetzwerks
beginnt seine Arbeit voraussichtlich ab Dezember 2015.
Informationen zu der Maßnahme sowie Träger finden Sie
nachBeginnunterwww.iq-netzwerk-sh.de.
www.iq-netzwerk-sh.de
17
5. Weitere Schulungsangebote
im Landesnetzwerk SchleswigHolstein
Nach wie vor erschweren gesetzliche Regelungen, institutionelle Hürden und Vorbehalte die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsleben. Die
interkulturelle Öffnung gesellschaftlicher Institutionen ist
eine wichtige Voraussetzung zum Abbau von Diskriminierungen und zum Erkennen und Erschließen vorhandener
Potenziale. Für die Umsetzung und Durchführung dieses
Schwerpunktes sind drei Teilprojekte mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten und unterschiedlicher
Laufzeit zuständig. Neben Arbeitsmaterialen, Informationen und Veranstaltungen bieten die Projekte dieses Handlungsschwerpunktes speziell zugeschnittene Fortbildungen
an. Interkulturelle Kompetenzentwicklung und die Umsetzung der Gesetzgebung zum Diskriminierungsschutz und
zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse stehen dabei
im Fokus.
5.1 Teilprojekt „diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung und Antidiskriminierung “
Dieses Teilprojekt bietet Schulungen zur interkulturellen
Öffnung und Antidiskriminierung sowie Informationsmaterialien für Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, insbesondere für KMU, Kommunen und Weiterbildungsanbieter
an.DasProjekthältGrundlagen-undAufbaumodulevor,die
mitdenjeweiligenInstitutionenundBetriebenabgestimmt
werden. Das Angebot umfasst Schulungen zur Erweiterung
der Professionalität der einzelnen Mitarbeitenden, z. B.
durch Wissen über Rechtsfragen der Migration, einen reflektierten Umgang mit Vorurteilen oder einen adäquaten
Umgang mit Barrieren in der sprachlichen Verständigung
ebenso wie die Erarbeitung von strukturellen Verände18
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
rungsmöglichkeiten,z.B.imZusammenhangmitderPersonalgewinnung, der Öffentlichkeitsarbeit oder der Entwicklung eines Leitbildes.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Sophienblatt 82-86
24114 Kiel
Ansprechpartnerinnen:
Astrid Willer, Jana Pecenka, Dina Khuzhamatova
Tel.: 0431 2595852
[email protected]
5.2 Teilprojekt „Mit Recht gegen Diskriminierung!“
Blickpunkt Migrationshintergrund und Arbeitsmarkt
in Schleswig-Holstein
Gleichberechtigter Zugang zu Arbeit und Bildung ist die
Grundlage für eine gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss
jede und jeder von Anfang an die Chance und den Anspruch
auf Arbeit und Bildung haben. Die ethnische Herkunft, das
Geschlecht,dieReligionoderWeltanschauung,eineBehinderung, das Alter oder die sexuelle Identität dürfen dieses
Recht nicht einschränken. Dieses Leitmotiv bestimmt das
AllgemeineGleichbehandlungsgesetz(AGG).Öffentlichewie
auch private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert,sichgegenBenachteiligungenvonMenschenmitMigrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu engagieren.
Ziel des Anfang des Jahres 2015 gestarteten Projektes ist es,
Arbeitsmarktakteurinnenund–akteuredabeizuunterstützen, Diskriminierungen von Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Arbeit, Aus-/Fortbildung und am
Arbeits- und Ausbildungsplatz vorzubeugen und entgegenzuwirken. Ansprechen möchte das Projekt unter anderem
Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Weiterbildungsträger. Es bietet u. a. Informationen und Schulungen
an und macht Angebote zur Organisationsentwicklung zu
www.iq-netzwerk-sh.de
19
Fragen des rechtlichen Diskriminierungsschutzes. Das Teilprojekt erarbeitet des Weiteren entsprechende Handreichungen und Informationsmaterialien und organisiert Fachund Informationsveranstaltungen.
Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V.
ZumBrook4
24143 Kiel
Ansprechpartner/-in:
Hanan Kadri und Stefan Wickmann
Tel.: 0431 5602-64
[email protected]
5.3 Teilprojekt „Schulungen zur Anerkennungsgesetzgebung“
Dieses Teilprojekt ergänzt das Schulungsangebot und wendet sich an Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, insbesondere an Jobcenter und Arbeitsagenturen, und schult diese zur
AnerkennungsgesetzgebungdesBundesundzumLandesanerkennungsgesetz in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus sollen die zuständigen Anerkennungsstellen im Rahmen von
Workshopangeboten für interkulturelle Herausforderungen,
mögliche Hürden und Optimierungsbedarfe in der Umsetzungspraxis sensibilisiert werden.
Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in
Schleswig-Holstein (ZBBS) e. V.
Sophienblatt 64a
24114 Kiel
Ansprechpartnerinnen:
Katrin Eichhorn, Naurus Amin, Ute Afane
Tel.: 0431 78028-110
[email protected]
20
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Koordiniert werden die Teilprojekte des Handlungsschwerpunkts „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung“durchden:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Sophienblatt 82-86
24114 Kiel
Ansprechpartnerin:
Astrid Willer
Tel.: 0431 55685644
[email protected]
www.iq-netzwerk-sh.de
21
6. Exkurs: Anerkennungsgesetz
Schleswig-Holstein in Kraft
Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ – kurz
Anerkennungsgesetz–istseitdem1.April2012inKraft.Artikel1desAnerkennungsgesetzesistdas„Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz–BQFG“.EshandeltsichumeinBundesgesetzundumfasstnurdieBerufe,dieaufBundesebene(ca.350
BerufeimdualenSystem–d.h.sog.nichtreglementierteBerufe) geregelt sind. Die Länder sind aufgefordert, ihre landesrechtlichenBerufe(LehrerInnen,IngenieurInnen,ErzieherInnen usw.) an das Bundesgesetz anzupassen. In Schleswig-Holstein sind die Ergänzungen des Landesanerkennungsgesetzes seit 1. Juni 2014 in Kraft getreten. Es soll den vielen
Zuwanderinnen und Zuwanderern die Chance bieten, ihren
erlernten Beruf in Schleswig-Holstein auszuüben und so zur
Existenzsicherung für sich und ihre Familien zu sorgen. Es ist
ein klares Bekenntnis zu einer aufgeschlossenen Willkommenskultur und es ist Teil der Aktivitäten der Landesregierung
zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Das Anerkennungsgesetz
enthältinAnlehnungandasBerufsqualifikationsfeststellungsgesetzdesBundes(BQFG-Bund)dieVerfahrensregelungenfür
die landesrechtlichen geregelten Berufe (BQFG-SH). Das Gesetz begründet einen Anspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens für jeden, der in Schleswig-Holstein eine
entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben will sowie einen Anspruch auf Anerkennungsberatung für Ratsuchende.
Welche Änderungen bringt das Anerkennungsgesetz?
ƒƒ
Rechtsanspruch auf Gleichwertigkeitsprüfung für nicht reg-
lementierte Berufe unabhängig von Staatsangehörigkeit
und Herkunft sowie eine subsidiäre GleichwertigkeitsprüfungimFallderreglementiertenBerufe
ƒƒ
Anträge aus In- und Ausland sind möglich, ggf. muss für
Drittstaatsabschlüsse die Erwerbsabsicht in Deutschland
nachgewiesen werden
ƒƒ
Prüfungsgrundlage ist die Feststellung „wesentlicher Un22
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
terschiede“ zwischen der aus dem Ausland erworbenen
QualifikationunddemdeutschenReferenzberuf
ƒƒ
BerücksichtigungderBerufserfahrungfürallePersonenals
möglicher Ausgleich der wesentlichen Unterschiede
ƒƒ
Entscheidungsfrist durch zuständige Anerkennungsstellen innerhalb von drei Monaten bei Vollständigkeit der Unterlagen
ƒƒ
Einführung sogenannter „sonstiger geeigneter Verfahren“
beifehlendenschriftlichenUnterlagen(bishernurfürSpätaussiedlerInnenmöglich):WenndieAntragstellerInnendie
erforderlichen Nachweise aus nicht selbst zu vertretenden
Gründennichtodernurteilweisevorlegenkönnen(z.B.bei
Flüchtlingen), soll die zuständige Stelle die Gleichwertigkeitsprüfungmit„sonstigengeeignetenVerfahren“durchführen. Die Instrumente für sonstige geeignete Kompetenzfeststellungsverfahren können Arbeitsproben, Fachgespräche,
praktische und theoretische Prüfungen oder Gutachten von
Sachverständigen sein.
Die Grundlage für die Prüfung der Gleichwertigkeit ist der VergleichvonInhaltundUmfangderausländischenQualifikation
mitdemdeutschenReferenzberuf.BeireglementiertenBerufen soll die zuständige Stelle eine Darstellung von vorhandenenQualifikationenunddiewesentlichenUnterschiedezum
deutschen Referenzberuf bescheiden. In diesem Fall gibt die
zuständigeAnerkennungsstelle(Behörde,Kammerusw.)eine
Empfehlung für Anpassungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen oder Kenntnisprüfungen für den Ausgleich der wesentlichen Unterschiede. Bei nicht reglementierten Berufen
legtdiezuständigeStellenurdievorhandenenQualifikationen
und wesentlichen Unterschiede dar. Diese Darstellung soll potenziellen ArbeitgeberInnen bei einer Einstellung behilflich
sein.
Für die reglementierten Berufe der Landesbeamten, der
Lehrkräfte und der IngenieurInnen bestimmt das jeweilige
Berufsrecht sowohl die Anerkennungsvoraussetzungen als
auchdieAnerkennungsverfahren.FürdieseBerufefindetdas
Anerkennungsgesetz keine Anwendung.
Autor: Michael Fornahl, Ministerium für Schule und Berufsbildung
www.iq-netzwerk-sh.de
23
7. Exkurs:
„Durch Arbeit Fuß fassen“
Der schleswig-holsteinische
Flüchtlingspakt
Über 500 Personen haben an der Flüchtlingskonferenz der
Landesregierung Schleswig-Holstein am 6. Mai 2015 in Kiel
teilgenommen. Geleistet werden sollte zweierlei: Zum einen
nachhaltige Strategien für Weniger an bürokratischen Hürden und ein Mehr an Integrationsförderung für Flüchtlinge
zu entwickeln. Gleichzeitig sollte auf Seiten der Institutionen der Aufnahmegesellschaft für die Erkenntnis geworben
werden, dass eine erfolgreiche Integration keine Einbahnstraße ist und damit auch ihnen und nicht nur den Flüchtlingen Integrationsleistungen abfordert.
Erstes Zwischenergebnis der Konferenz ist ein Flüchtlingspakt mit zunächst 14 Zielvereinbarungen. Darin haben sich
u. a. verschiedene Häuser der Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände, Integrationsfachdienste, Unternehmen und Bildungsinstitutionen gemeinsam auf verbindliche Zielvereinbarungen zur nachhaltigen Integration von
Flüchtlingen festgelegt. Die Zielvereinbarungen sollen weiterentwickelt und einer Umsetzung zugeführt werden. DiesenProzesswilldieLandesregierungmiteinerBilanzkonferenz im Herbst 2016 evaluieren.
BesondersgespanntwerdenausbildungshungrigeundBeschäftigung suchende Flüchtlinge den Fortgang insbesondere bei zwei dieser Zielvereinbarungen beobachten. Die
vom Bildungsministerium moderierte Vereinbarung „BeruflicheBildungschafftChancengleichheit“versprichtu.a.
mehr berufsspezifische Sprachförderung und will sich für
frühere Ausbildungszugänge einsetzen. Die Zielvereinbarung „Durch Arbeit Fuß fassen“ will in enger Kooperation
mit Arbeitsagentur, Unternehmen und Gewerkschaften die
Beschäftigung von Flüchtlingen am schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt beschleunigen.
24
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein ist ebenso wie das
gleichfalls durch den Paritätischen SH und den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein koordinierte Integrationsnetzwerk
„MehrLandinSicht!–ArbeitfürFlüchtlingeinSchleswigHolstein“ an den Beratungen der Arbeitsgruppen des
Flüchtlingspaktes, die insbesondere auf die nachhaltige arbeitsmarktliche Integration abstellen, beteiligt.
Autor: Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats
Schleswig-Holstein
Weiterlesen: http://www.frsh.de/uploads/media/fluechtlingspakt-SH_20150506.pdf
www.iq-netzwerk-sh.de
25
8. Exkurs: Rechtliche Änderungen
beim Arbeitsmarktzugang für
Migrantinnen und Migranten
Nachdem im November 2014 die Wartefristen bzgl. der ArbeitserlaubnissefürGeflüchtetemitAufenthaltsgestattung
oder Duldung von 9 bzw. 12 Monaten auf drei Monate reduziert wurde, haben sich im Laufe des Jahres 2015 weitere
Änderungenergeben.FürdieArbeitdesIQ-Netzwerkssind
vorallemfolgendeÄnderungenrelevant:
1. Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatinnen und Kroaten ab 1. Juli 2015
Kroatinnen und Kroaten haben ab 1. Juli 2015 das Recht der
vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie benötigen für die AufnahmeeinerBeschäftigungkeineArbeitserlaubnismehr.
2. Neuer Aufenthaltstitel für Anpassungsqualifizierung
§ 17 des Aufenthaltsgesetzes wurde durch § 17a ergänzt, in
dem ein Aufenthaltsrecht von bis zu 18 Monaten für Personenfestgeschriebenwird,dieeineberuflicheAnpassungsqualifizierungimZusammenhangmitdemAnerkennungsverfahren durchlaufen. Vorraussetzung ist das Vorliegen
eines Anerkennungsbescheides aus dem der Qualifizierungsbedarf zur Erlangung einer vollen Anerkennung hervorgeht. Es kann sich dabei auch um eine sprachliche Anpassungsmaßnahmehandeln.BeibetrieblichenMaßnahmenist
in manchen Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit Voraussetzung. Eine von der AnpassungsqualifizierungunabhängigeBeschäftigungvonbiszu10Stundenpro
Woche ist gestattet. Eine im Zusammenhang mit dem angestrebtenBerufstehendeBeschäftigung istbei Vorliegeneines konkreten Arbeitsplatzangebotes im Referenzberuf auch
ohne Einschränkung des Umfangs gestattet. Der Aufenthaltstitel kann nach Erteilung der Anerkennung oder BerufserlaubnisbiszueinJahrzurSucheeinesdemBerufentspre26
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
chenden Arbeitsplatzes verlängert werden. Währenddessen
kanneinerBeschäftigungnachgegangenwerden.
Der Aufenthaltstitel kann darüber hinaus zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation erteilt werden, wenn ein Arbeitsplatzangebot zur späteren
BeschäftigungindiesemBerufvorliegt.
Wie immer: Die Detailbestimmungen insbesondere Zustimmungserfordernisse der Agentur für Arbeit sind zu beachtenundhierzufinden:
http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
news_1751.php
3. Mehr Flüchtlinge Kundinnen und Kunden der Jobcenter
Nacheineram1.März2015inKraftgetretenenÄnderung
des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches sind die Jobcenter nunmehr zuständig für Personen,
die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz haben, sofern die Entscheidung über die Aussetzung
der Abschiebung mehr als 18 Monate zurückliegt.
Über Bundes-und Landeskontingente sind vielen Syrerinnen und Syrern Aufenthaltserlaubnisse nach den §§23(1)
oder 23(2) Aufenthaltsgesetz erteilt worden. Sie fallen
ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter. Darüber hinaus werden Asylsuchende aus Syrien derzeit relativ
schnell als Flüchtlinge anerkannt, so dass auch die Zahl der
Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis nach
§25(2)haben,erheblichzugenommenhat.
4. Sicherer Ausbildungsabschluss mit Duldung
Im August 2015 ist mit dem „Gesetz zur Neubestimmung
desBleiberechtsundderAufenthaltsbeendigung“u.a.dem
Wunsch der Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit für Personen mit einer ausländerrechtlichen Duldung im Falle der
Aufnahme einer Ausbildung entsprochen worden. Laut
§60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz können Personen mit Duldung, die vor ihrem 22ten Geburtstag eine Ausbildung beginnen, für die Dauer von einem Jahr eine Duldung erhalten.
www.iq-netzwerk-sh.de
27
BeipositivemVerlaufderAusbildungsolldiesejeweilsum
ein Jahr verlängert werden. Ausgenommen davon sind Personen aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten nach
§ 29a des Asylverfahrensgesetzes.
5. Gesetzesänderungen zur Beschleunigung der Asylverfahren geplant
Vor dem Hintergrund der hohen Flüchtlingszahlen sind Gesetzesverschärfungen geplant. Vor allem Asylsuchende aus
densogenanntenin§29Asylverfahrensgesetzdefinierten
sicheren Herkunftsstaaten sollen von Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration ausgeschlossen werden. Gleichzeitig
isteineÄnderungderBeschäftigungsverordnungvorgesehen, die es Personen aus diesen Staaten ermöglichen soll,
vom Herkunftsland aus einen Antrag auf eine AufenthaltserlaubniszurAusübungeinerBeschäftigungzustellen,der
nur unter der Voraussetzung, dass sie in den letzten 24 Monaten keinen Asylantrag gestellt haben und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Agentur für Arbeit erteilt werden kann. Diese Regelung eröffnet Alternativen zum
Asylverfahren, wird aber Menschen aus den betroffenen
Ländern, die hier schon lange mit einer Duldung leben,
nicht weiterhelfen.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: http://
dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/643/64395.html
Stand: Oktober 2015
Autorin: Astrid Willer, Koordinatorin im Handlungsschwerpunkt 3 des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein
28
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
9. Operative Partner des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellen
sich vor
Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V.
Im Januar 2010 haben Vereine und Verbände sowie engagierte Personen den Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V. gegründet. Hinter dem Verband stehen
zurzeit vierzehn Vereine und Gruppen, die sich für Minderheiten einsetzen.
Der advsh e. V. berät landesweit Menschen, Organisationen,
VerbändeundöffentlicheVerwaltungenzuallenBenachteiligungen und Diskriminierungen aus Gründen rassistischer
oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der ReligionundWeltanschauung,einerBehinderung,desLebensalters oder der sexuellen Identität.
Der Antidiskriminierungsverband bietet Menschen, die von
Diskriminierung betroffen sind, kostenlos Beratung und
HilfeanundleistetgerichtlichenBeistandimSinnedes§23
AGG(AllgemeinesGleichbehandlungsgesetz).
Deradvshe.V.bietetQualifizierungenfürBeraterinnenund
BeratersowiefürVereineundVerbändean.Wirhelfendabei, Netzwerke zu bilden, Kooperationen einzugehen und
die eigenen Antidiskriminierungs-Standards zu verbessern.
Darüber hinaus informiert der advsh e. V. über das AGG und
arbeitet daran mit, die Gesetze gegen Diskriminierung zu
verbessern. Der Antidiskriminierungsverband SchleswigHolstein e. V. ist im o. g. Bereich ein Sprachrohr in Politik
und Gesellschaft.
Kontakt:
Krystyna Michalski, Hanan Kadri
[email protected]
www.advsh.de
www.iq-netzwerk-sh.de
29
AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
Der AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V. bietet mit
seinen Gesellschaften qualitativ hochwertige DienstleistungeninunterschiedlichenBereichendersozialenArbeitan,
vor allem in der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie im
Gesundheitswesen, und beschäftigt landesweit ca. 3.000
MitarbeiterinnenundMitarbeiterinrund190sozialenBetrieben.
Die Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein hat sich in mehr
als 40-jähriger Migrationsarbeit als einer der größten landesweit tätigen Träger der Migrationsarbeit etabliert. Sie
unterhält in der Sparte AWO Interkulturell 14 IntegrationsCenter an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein sowie in Hamburg. Die Fachdienste für Migration und
IntegrationderAWObietenBildungs-undOrientierungsangebote, kompetente Beratung und strukturierte Integrationsbegleitung für Zugewanderte und ihre Familien durch
pädagogisch ausgebildete Mitarbeitende mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund und Sprachkenntnissen an.
Seit über 15 Jahren führt der AWO Landesverband Schleswig-Holsteine.V.EU-,bundes-oderkommunalfinanzierte
ProjektezurberuflichenIntegrationvonMenschenmitMigrationshintergrund durch. Dadurch haben die Mitarbeitenden der Arbeiterwohlfahrt umfassende Kenntnisse bezüglich der speziellen Situation von Menschen mit
Migrationshintergrund, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen, erworben.
Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein bietet die
AWO Anerkennungsberatung ausländischer Abschlüsse in
Neumünster an.
Kontakt:
Michael Treiber
[email protected]
www.awo-sh.de
30
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein
Das Diakonische Werk Hamburg-West/Südholstein ist als
christlicher Wohlfahrtsverband Träger sozialer Angebote
im gleichnamigen Kirchenkreis. Es betreibt 27 Einrichtungen im Hamburger Westen, in Norderstedt, Pinneberg und
Quickborn,darunterAufenthalts-undBeratungsstellenfür
Wohnungslose, Erziehungsberatungsstellen, eine Schuldnerberatung, Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen,
Suchtberatungs- und Therapieeinrichtungen, Begegnungsstätten,einBürgerhaus,Beschäftigungsförderungsprojekte,
Frühförderstellen, integrative Kitas, ein Frauenhaus sowie
einegrößerePflegediakonie.
Die Flüchtlings- und Migrationsarbeit in Norderstedt existiertseit20Jahren.ZunächstalsBeratungsstellegeschaffen,
istdieEinrichtunginzwischeninvielfältigenBereichenintegrationsfördernder Arbeit tätig. Migrationssozialberatung, Gemeinwesenarbeit, Gruppen- und SchulungsangebotezurInterkulturellenÖffnung,BeratungzurAnerkennung
ausländischerBerufsabschlüsse–alleArbeitsfelderhaben
dasZiel,heutigenBedarfeneinervonVielfaltgeprägtenEinwanderungsgesellschaft gerecht zu werden.
Mit dem Beratungsangebot zur Anerkennung der im AuslanderworbenenBerufsabschlüsseimRahmendesIQNetzwerks Schleswig-Holstein in Norderstedt leistet der Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein einen Beitrag zur
Integration von Migrantinnen und Migranten.
Kontakt:
Angelika Friedrichs
[email protected]
www.hamburgasyl.de
www.iq-netzwerk-sh.de
31
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V.
Ziel des Frauennetzwerks zur Arbeitssituation ist es, Frauen in ihrem Arbeitsleben zu stärken und zu unterstützen
sowie die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt qualitativ und quantitativ zu verbessern. Das Frauennetzwerk
zur Arbeitssituation ist „Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der
Arbeitsförderung“undzertifiziertnachAZWVsowie„StaatlichanerkannterTrägerderWeiterbildung“nachdemBildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz des Landes
Schleswig-Holstein.
SchwerpunktederArbeitdesFrauennetzwerkssinddieBeratung und Weiterbildung von Frauen im Themenspektrum
Frau und Arbeit. In einzelnen Projekten bieten wir für bestimmte Zielgruppen besondere Unterstützungsmöglichkeiten an, beispielsweise für Frauen mit Migrationshintergrund. Auch bei unseren umfangreichen EDV-Schulungen,
Informationsveranstaltungen und individuellen Beratungen sind Migrantinnen eine wichtige Zielgruppe.
Das Frauennetzwerk bietet Anerkennungsberatung im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein in Flensburg an
undleistetsomiteinenBeitragzurIntegrationvonMigrantinnen und Migranten im Netzwerk.
Kontakt:
Dr. Marianne Kaiser
[email protected]
www.frauennetzwerk-sh.de
32
Frauennetzwerk
zur Arbeitssituation e.V.
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Die Mitglieder des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e. V.
sind Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen der solidarischen Flüchtlingshilfe. Der Verein bietet seit 1991 Informationen und Schulungen zu rechtlichen und sozialen Fragen
von Asyl und Exil sowie zu integrations- und menschenrechtspolitischen Themen an. Der Flüchtlingsrat ist Träger von Projekten zur Verbesserung der Integration von Migrantinnen
und Migranten in Arbeit und Ausbildung. Er koordiniert seit
2002landesweiteBleiberechtsnetzwerkezurarbeitsmarktlichen Integration von Flüchtlingen und seit 2013 das Landesnetzwerk„IntegrationdurchQualifizierung(IQ)“.Darüberhinaus vernetzt der Flüchtlingsrat Akteurinnen und Akteure der
Flüchtlings- und Antidiskriminierungsarbeit, leistet Öffentlichkeitsarbeit und engagiert sich im Lobbying gegenüber PolitiksowieBundes-,Landes-undkommunalenBehörden.Er
ist Gründungsmitglied der Härtefallkommission und des AntidiskriminierungsverbandesdesBundeslandes.DieOrganisation hat Sitz und Stimme im Flüchtlingsbeirat der Evgl.-Luth.
Landeskirche in Norddeutschland. Der Verein ist Mitglied der
BundesweitenArbeitsgemeinschaftfürFlüchtlingePROASYL,
desNetzwerksderLandesflüchtlingsräteundistvertretenin
der Fachgruppe Einwanderung. Der Flüchtlingsrat engagiert
sichfürdasBleiberechtfüralleFlüchtlinge,fürdieregelmäßige Integrationsförderung für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer und insbesondere für den Abbau struktureller Hürden
beim Arbeitsmarktzugang von Migrantinnen und Migranten
in SH.
In der aktuellen Förderphase koordiniert der Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein das IQ Landesnetzwerk gemeinsam mit
dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V.
Kontakt:
Martin Link
[email protected]
www.frsh.de
Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V.
www.iq-netzwerk-sh.de
33
Handwerkskammer (HWK) Flensburg
Die HWK Flensburg ist Dienstleistungs- und Servicezentrum
für die Mitgliedsbetriebe im Norden und Westen SchleswigHolsteins. Zum Einzugsgebiet gehören die Kreise SchleswigFlensburg, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen sowie die Kreisfreie Stadt Flensburg. Im
Handwerkskammerbezirk sind aktuell 10.800 Betriebe mit
ca. 60.000 Mitarbeitenden registriert. Im Rahmen ihrer TätigkeitunterstütztdieHWKdieBetriebemiteinemumfangreichenBeratungsangebotundhältauchfürdieMitarbeitenden
ein großes Spektrum an Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bildungszentrum der Handwerkskammer vor.
Zu den von staatlicher Seite übertragenen Aufgaben zählt u. a.
auch das Thema Berufsbildung, das durch die Handwerkskammer im Zuge der Selbstverwaltung geregelt wird (z. B.
Lehrverträge eintragen, Prüfungswesen organisieren, Ausbildungsberatung).IndiesemZusammenhangkommtderHWK
überdasAnerkennungsgesetzeinebesondereBedeutungzu.
Als Anerkennungsstelle für handwerkliche Berufe prüft sie
dieGleichwertigkeitausländischerBerufsabschlüsseundberät zu passgenauen Möglichkeiten der Nachqualifizierung.
Zudem erfolgt über die sogenannte Bildungskoordination
eine sinnvolle Verknüpfung der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, wobei diesbezüglich besonders mit Betrieben und anderen Weiterbildungsträgern zusammengearbeitet wird.
Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellt die
HWK Flensburg eine Qualifizierungsmaßnahme im dualen
BerufinFlensburgbereit,umTeilnehmenden,nachBeendigung, die Erlangung der vollen Anerkennung bzw. vollen
Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen.
Kontakt:
Denise Dronia
[email protected]
www.hwk-flensburg.de
34
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Handwerkskammer (HWK) Lübeck
Die HWK Lübeck vertritt die Interessen von mehr als 20.000
Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein und
beschäftigt über 250 Mitarbeitende. Die Handwerkskammer ist Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Die drei Berufsbildungsstätten in
Travemünde, Kiel und Elmshorn und das Fortbildungszentrum Lübeck der HWK leisten einen wichtigen Beitrag zur
Sicherung des Bedarfs an qualifizierten Fach- und Führungskräften.
Für das Handwerk ist es selbstverständlich, offen für alle zu
sein,die„dazugehören“wollen.Bereitsseit2010engagiert
sichdieHWKmit„Handwerkistinterkulturell“,einemProjektdesNetzwerks„LandinSicht!–ArbeitfürFlüchtlinge
in Schleswig-Holstein“ für Flüchtlinge und hat in diesem
Rahmen schon mehr als 500 Personen beraten.
Seit 2012 ist die HWK Sitz der Anerkennungsstelle für
Handwerksberufe im Kammerbezirk. Hier wird die GleichwertigkeitausländischerBerufsqualifikationengeprüftund
einBescheidüberdievolleoderteilweiseGleichwertigkeit
ausgestellt. Innerhalb der Maßnahmen für Jobcenter und
ArbeitsagenturenfindendieThemenvonMenschenmitMigrationsgeschichteebenfallsbesondereBeachtung.ImRahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellt die HWK
Lübeckeine„QualifizierungsmaßnahmeDualeBerufe“bereit, um Personen mit teilweiser Gleichwertigkeit die Erlangung der vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen und Personen mit negativer Prognose oder
negativemBescheidihresAntragsaufdieExternenprüfung
vorzubereiten.
Kontakt:
Nicole Derber
[email protected]
www.hwk-luebeck.de
www.iq-netzwerk-sh.de
35
Imland Pflegeschule Rendsburg
AnderimlandPflegeschulewerdeninsgesamt150Auszubildende auf den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflege
vorbereitet.DieSchulebefindetsichinderTrägerschaftder
imland GmbH mit ihren Kliniken in Rendsburg und Eckernförde sowie den angeschlossenen Seniorenhäusern.
Jedes Jahr erhalten hier fünfzig Auszubildende einen Ausbildungsvertrag, damit gehört die imland GmbH zu den größten Ausbildungsstätten der Region. Seit 2011 kooperiert die
imland Pflegeschule mit der Hamburger-Fern-Hochschule.
Mit dieser Kooperation wurde es möglich, die Ausbildung in
derGesundheits-undKrankenpflegemiteinemdualenStudium zu verbinden und einen Bachelor Abschluss - B.Sc.
Health Care Studies - zu erreichen.
Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein ist die imlandPflegeschuleRendsburgTrägerder„AnpassungsqualifizierungfürGesundheits-undKrankenpflegeBerufe“.
Kontakt:
Petra Struck
[email protected]
www.imland.de
36
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V.
DerParitätischealsTrägerderfreienWohlfahrtspflegeist
ein Dachverband für soziale Arbeit und freies Engagement.
In ihm sind fast 500 gemeinnützige Organisationen, Verbände und Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Der
Paritätische setzt sich für die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen gegenüber Politik, Ministerien, Kostentragenden und Öffentlichkeit ein. Er berät und begleitet sie in fachlichen, sozialrechtlichen und betriebswirtschaftlichen
Fragen und hat langjährige Erfahrung in der Netzwerkarbeit und Projektadministration. Die verantwortliche zuwendungsrechtliche Abwicklung von zahlreichen und vielfältigen Projekten/Netzwerken ist seit vielen Jahren ein
zentrales Handlungsfeld.
Der Paritätische ist im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein als
Zuwendungsempfänger für das Gesamtnetzwerk verantwortlich für die Finanzkoordination, das Finanzcontrolling,
und die vollständige zuwendungsrechtliche Abwicklung.
Kontakt:
Ursula Albrecht
[email protected]
www.paritaet-sh.de
www.iq-netzwerk-sh.de
37
Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V.
DieTürkischeGemeindeinSchleswig-Holsteine.V.(TGS-H)
wurde 1995 als landesweit organisierter Interessensverband gegründet und hat mittlerweile 15 Mitgliedsorganisationen.
Die TGS-H setzt sich für die Integration der Menschen mit
Migrationshintergrund ein. Integration findet nach Überzeugung der TGS-H nur im Zusammenwirken des Bemühens der Minderheiten und der Akzeptanz der Mehrheitsgesellschaft statt. Deshalb bietet sie Bildungsangebote für
beide Gruppen an.
Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein ist der Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, Institutionen, Parteien
und für das Parlament bei Fragen zur Integration von Migrantinnen und Migranten mit türkeistämmigem Hintergrund.ZieldesVereinsistes,mitallenBevölkerungsteilen
des Landes gleichberechtigt, in Würde, Lebenssicherheit,
Frieden, Freundschaft und Solidarität ohne Diskriminierung und ohne Verlust der Sprache und der kulturellen
Identität, zusammenzuleben. Außerdem setzt sich die Türkische Gemeinde für die Anerkennung der Türkinnen und
Türken als kulturelle Minderheit in Deutschland und als Teil
dieser Gesellschaft ein.
Die TGS-H bietet Anerkennungsberatung im Rahmen des IQ
Netzwerks Schleswig-Holstein in Lübeck an und leistet damiteinenwichtigenBeitragzurIntegrationvonMigrantinnen und Migranten im Netzwerk.
Kontakt:
Dr. Cebel Küçükkaraca
[email protected]
www.tgsh.de
38
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Umwelt Technik Soziales e. V. (UTS)
Der Träger UTS Umwelt Technik Soziales e. V. ist 1992 als
gemeinnütziger Verein gegründet worden. Sitz des Vereins
ist Rendsburg, der Geschäftsführungssitz ist in Eckernförde.
Als staatlich anerkannter Träger der Weiterbildung, zugelassenerSprachkursträgerundzertifizierterTrägerderArbeitsförderung(AZAV)bietetUTSvielfältigeintegrativeBeratungs-undBildungsangebote:
ƒƒ
Die regionale Ausbildungsbetreuung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
ƒƒ
Den Vermittlungsservice für Arbeitssuchende in Eckernförde
ƒƒ
Die Migrationssozialberatung für den Kreis RendsburgEckernförde
ƒƒ
Den Arbeitsmarktservice für Flüchtlinge in Rendsburg,
eingebunden im landesweiten Projekt „Land in Sicht! –
ArbeitfürFlüchtlingeinSchleswig-Holstein“
ƒƒ
AlszugelassenerSprachkursträgerdesBundesamtesfür
Migration und Flüchtlinge bietet UTS Integrationskurse
in Rendsburg und Eckernförde
ƒƒ
Weitere Bildungsangebote gibt es im Bereich der Umweltpädagogik undderberuflichenFort-undWeiterbildung sowie Trainingsmaßnahmen im Auftrag der Arbeitsverwaltung
UTS e. V. bietet im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein in der
neuenFörderphaseQualifizierungsberatungandenStandorten Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck und Norderstedt
an.DarüberhinausisterderTrägerdesTeilprojekts„BrückenmaßnahmenfürAkademikerinnenundAkademiker“.
Kontakt:
Sabine Bleyer
[email protected]
www.intern.utsev.de
www.iq-netzwerk-sh.de
39
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
1967 wurde die Wirtschaftsakademie als Verein von den
schleswig-holsteinischen Industrie- und Handelskammern
(IHK) gegründet und hat sich zu einer Akademie für Aus-
und Weiterbildung in der Rechtsform einer gemeinnützigen
GmbH entwickelt.
Der Unternehmensverbund der Wirtschaftsakademie
Schleswig-Holsteinistflächendeckendmiteinemmodernen
BildungsangebotimLandzwischendenMeerenpräsentund
setzt den Weiterbildungsauftrag der drei Industrie- und
Handelskammern in Schleswig-Holstein um.
Als akademieeigene Einrichtungen leisten das Kieler Wirtschaftsgymnasium, die Fachschule für Betriebswirtschaft
unddieBerufsakademieihrenbewährtenBeitragzurFührungskräfteentwicklung in Schleswig-Holstein.
Neben klassischen Weiterbildungsschwerpunkten für Unternehmen und Arbeitnehmende unterstützt die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein durch Schulungsangebote auch Jugendliche oder Arbeitsuchende und hilft ihnen,
aufdemArbeitsmarktFußzufassen.ZurerfolgreichenBildungsarbeit in Schleswig-Holstein tragen die europäischen
und internationalen Erfahrungen der Wirtschaftsakademie
bei, denn das international erprobte Know-how kommt
gleichzeitigauchdenAngebotenim„Inland“zuGute.
Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellt die
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein eine Qualifizierungsmaßnahme im dualen Ausbildungssystem in Kiel bereit, um Teilnehmerinnen und Teilnehmern, nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme, die Erlangung der vollen
Anerkennung bzw. vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses
zu ermöglichen.
Kontakt:
Peter Bräuer-Härtel
[email protected]
www.wak-sh.de
40
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in
Schleswig-Holstein e. V. (ZBBS)
Die Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInneninSchleswig-Holsteine.V.(ZBBS)wurde1985vonund
für Migrantinnen und Migranten in Kiel gegründet und ist
Mitglied im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, im Paritätischen Landesverband Schleswig-Holstein und im Antidiskriminierungsverband SH. Die Arbeit umfasst die dreiBereiche Beratung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit. Wir
verstehenunsalsOrtinterkulturellerBegegnung,desAustausches und Lernens.
Die Bildungsangebote der ZBBS haben insbesondere zum
Ziel, dass Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, die
lernen wollen, ihre Chancen erhöhen können, ihr Leben verantwortlich zu gestalten und die an sie gestellten AnforderungeninGesellschaft,BerufundAlltagzubewältigen.Die
ZBBSverfügtüberdieKompetenz,individuelleLernprozessefürunterschiedlicheZielgruppenzugestaltenundimBereich Bildung beratend zu wirken, Bildungsbedarfe zu erkennen und entsprechende Angebote zu entwickeln. Die
ZBBSkooperiertdabeimitanderenEinrichtungenaufverschiedenen Ebenen und in vielfältigen Konstellationen.
DieZBBSbietetimIQNetzwerkSchleswig–Holsteininder
neuen Förderphase Anerkennungsberatung in Kiel an und
ist Träger des Teilprojekts „Schulungen zur Anerkennungsgesetzgebung“.
Kontakt:
Ute Afane
[email protected]
www.zbbs-sh.de
www.iq-netzwerk-sh.de
41
Weiterführende Informationen
www.anerkennung-in-deutschland.de
www.bamf.de
www.netzwerk-iq.de
www.iq-netzwerk-sh.de
www.frsh.de
www.mehrlandinsicht-sh.de
42
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
www.iq-netzwerk-sh.de
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“