Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Landesnetzwerk Schleswig-Holstein Das Landesnetzwerk zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund stellt sich vor Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.netzwerk-iq.de www.iq-netzwerk-sh.de • Anpassungsqualifizierungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte Träger: German Doctor Exchange GmbH von der Otto Benecke Stiftung • Anpassungsqualifizierungen m IQ Netzwerk Schleswig – Holstein angeboten: für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Träger: Imland Pflegeschule Rendsburg ung berufe • Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker Träger: Umwelt Technik und Soziales (UTS) e. V. Amelie Fossemer, Tel.: 04331 9453638, [email protected] Impressum • Anpassungsqualifizierungen für duale Berufe Träger: Handwerkskammer mit Industrie- und Handelskammer Lübeck Nicole Derber, Tel.: 0451 38887-777, [email protected], Reetta Kangastie, rkang Herausgeber: •Koordinierungsstelle Maßnahmen zur Vorbereitung die Externenprüfung bei negativen Anerkennungsb des IQauf Netzwerks Schleswig-Holstein Träger: Handwerkskammer mit Industrieund Handelskammer Lübeck beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Nicole Derber, Tel.: 0451 38887-777, [email protected], Reetta Kangastie, rkang eck Sophienblatt 82 - 86 etta Kangastie, [email protected] Alle Maßnahmen 24114 Kiel sind mit integrierter Sprachförderung verbunden. Die Qualifizierungsmaßn ven Anerkennungsbescheiden mit Bezug von Arbeitslosengeld I/II in Kooperation mit Jobcentern und Arbeitsagenturen fin www.iq-netzwerk-sh.de eck Personen, die keine Finanzierung von Dritten bekommen, wird in der Regel bei Erfüllung der etta Kangastie, [email protected] Unterstützung durch das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein möglich sein. Zielgruppen der Maßnahmen Qualifizierungsmaßnahmen werden für Personensind: www.frsh.de Arbeitsagenturen finanziert. Für weitere •www.netzwerk-iq.de Personen mit Migrationshintergrund, Neuzuwanderinnen – und Zuwanderer, Flüchtlinge m egel bei Erfüllung der Voraussetzungen die die eine abgeschlossene Ausbildung aus der Heimat mitbringen, • Personen, die einen Antrag auf Anerkennung/Gleichwertigkeitsprüfung ihres Abschlusses Redaktion: Teilanerkennung erhalten haben, NoraQualifizierungsmaßnahme Lassahn die eine berufliche suchen, um eine volle Anerken anderer, Flüchtlinge•Farzaneh mitPersonen, DuldungVagdy-Voß, oder Gestattung, zu erreichen, • beantragt oder Personen, ng ihres Abschlusses und einedie eine Ablehnung ihres Antrages erhalten haben und nach weiteren Mög Foto: qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen. Markus Schroeder m eine volle Anerkennung / volle Gleichwertigkeit Das IQ Netzwerk Schleswig – Holstein macht darüber hinaus weitere landesweite Angebot nd nach weiteren Möglichkeiten suchen, um eine •Druck: Projekt diffairenz – Differenz fair gestalten in Schleswig-Holstein (Schulungen zur Interkulturellen Kompetenz und Antidiskriminierung) Gebr. Peters GmbH, Preetz Träger: Flüchtlingsrat Schleswig – Holstein e. V. andesweite Angebote:Astrid Willer, Jana Pecenka, Tel.: 0431 2595852, [email protected] ng) e 2015 •Oktober Schulung zum Anerkennungsgesetz Träger: Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein (Z Das Katrin Förderprogramm durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige VerEichhorn,„Integration Tel: 0431 78028-110, [email protected] besserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund wird Diskriminierung! in den ersten beidenBlickpunkt Handlungsschwerpunkten aus Mittelnund des Arbeitsmark •ab. Das MitProgramm Recht gegen Migrationshintergrund Bundesministeriums für Allgemeinen Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (Schulungen zum Gleichbehandlungsgesetz) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Schleswig-Holstein (ESF) (ZBBS) e. V.Antidiskriminierungsverband Träger: e. V. Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Schleswig-Holstein Arbeit (BA). Der dritte(ADVSH) HandlungsschwerHanan Kadri, Tel.: 0431 finanziert. 560277, [email protected] punkt wird aus Bundesmitteln Zielgruppen für die Schulungen zur Interkulturellen Öffnung sind: nd und Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein . V. Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein wird koordiniert durch den Flüchtlingsrat Schleswig- •Holstein Arbeitsverwaltung (Jobcenter, Agenturen) e. V. und den Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. • KMU und andere Arbeitsmarktakteure • Kommunale und Landesverwaltungen Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • Bildungsträger • etc. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit: ng erufe Inhalt 1.Förderprogramm„IntegrationdurchQualifizierung(IQ)“ ...4 2. Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein ............................................ 6 ck tta Kangastie, [email protected] 3. Handlungsschwerpunkte .....................................................................8 3.1 Anerkennungsberatungsstellen ............................................... 9 en Anerkennungsbescheiden ck 3.2Qualifizierungsberatungsstellen ............................................ 11 tta Kangastie, [email protected] 4.Handlungsschwerpunkt„Qualifizierungsmaßnahmen imKontextdesAnerkennungsgesetzes“ .................................... 13 Qualifizierungsmaßnahmen werden für Personen rbeitsagenturen finanziert. Für weitere 4.1QualifizierungsmaßnahmenfürDualeBerufe ................. 13 gel bei Erfüllung der Voraussetzungen die 4.2BrückenmaßnahmenfürAkademikerinnenund ................. Akademiker..................................................................................... 15 4.3AnpassungsqualifizierungenfürGesundheits-und Krankenpflegeberufe nderer, Flüchtlinge mit Duldung oder Gestattung, .................................................................. 16 4.4AnpassungsqualifizierungenfürÄrztinnenundÄrzte ..... ng ihres Abschlusses beantragt und eine „LandärztInnenNord“ ................................................................ 17 5. Weitere Schulungsangebote im Landesnetzwerk eine volle Anerkennung / volle Gleichwertigkeit Schleswig-Holstein .............................................................................. 18 5.1 „diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung d nach weiteren Möglichkeiten suchen, um eine undAntidiskriminierung“ ........................................................ 18 5.2„MitRechtgegenDiskriminierung!“ ndesweite Angebote: BlickpunktMigrationshintergrundundArbeitsmarktin Schleswig-Holstein ...................................................................... 19 5.3„SchulungenzurAnerkennungsgesetzgebung“............... 20 g) 6. Exkurs: Anerkennungsgesetz Schleswig-Holstein in Kraft... 22 7.Exkurs:„DurchArbeitFußfassen“- Der schleswig-holsteinische Flüchtlingspakt .......................... 24 chleswig-Holstein (ZBBS) e. V. 8.Exkurs:RechtlicheÄnderungenbeim Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten....... 26 9.inOperative Partner des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein d und Arbeitsmarkt Schleswig-Holstein stellen sich vor: V. Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V. ......... 29 AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V. ............................ 30 Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein ...................... 31 Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. .................................... 32 Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. ........................................... 33 Handwerkskammer Flensburg ........................................................... 34 Handwerkskammer Lübeck ................................................................. 35 ImlandPflegeschuleRendsburg ........................................................ 36 Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. .... 37 Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. ........................ 38 UmweltTechnikSozialese.V.(UTS) ................................................. 39 Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH........................ 40 ZentraleBildungs-undBeratungsstellefürMigrantInnen inSchleswig-Holsteine.V.(ZBBS) ..................................................... 41 www.iq-netzwerk-sh.de 3 1. Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ In Deutschland leben rund 16,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Das entspricht 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Viele Faktoren führen dazu, dass Migrantinnen und Migranten etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Personen ohne Migrationshintergrund. Viele der Migrantinnen und Migranten verfügen über berufliche Bildungsabschlüsse oder andere wertvolle Qualifikationen, die hierzulande oft nicht anerkannt werden. Gleichzeitig werden Fachkräfteengpässe in Deutschland immer spürbarer. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Das Netzwerk hat in den vergangenen Jahren Instrumente, Handlungsempfehlungen sowie Beratungs- undQualifizierungskonzepteentwickeltunderprobt.Diese sollen umgesetzt und in Regelangeboten verankert werden. DazuhatdasBMAS2011gemeinsammitdemBundesministeriumfürBildungundForschung(BMBF)undderBundesagentur für Arbeit (BA) das Förderprogramm „Integration durchQualifizierung(IQ)“initiiert(www.netzwerk-iq.de).In der Förderperiode 2015-2018 wird das Programm um den Schwerpunkt„ESF-QualifizierungimKontextdesAnerkennungsgesetztes“ erweitert. Von zentralem Interesse ist, dassimAuslanderworbeneBerufsabschlüsse–unabhängig vom Aufenthaltstitel – häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigungmünden. Die Struktur des Förderprogramms Die regionale Umsetzung des Förderprogramms ist zentrale Aufgabe der 16 Landesnetzwerke. Sie werden jeweils von einer Landeskoordinierung geleitet und umfassen weitere 4 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ operativeTeilprojekte.SiebietendieflächendeckendeAnerkennungs- und Qualifizierungsberatung an, entwickeln Anpassungsqualifizierungenundsetzendieseum.Darüber hinaus übernehmen sie Servicefunktionen für Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, indem sie diese über Informationen, Beratungen und Trainings für die spezifischen Belange von Migrantinnen und Migranten sensibilisieren und fachliches Know-how vermitteln. Neben den Landesnetzwerken gibt es fünf Fachstellen, die bundesweit migrationsspezifische Themen bearbeiten. Sie übernehmendiefachlicheBeratungundBegleitungderLandesnetzwerke. Sie entwickeln Qualifizierungsmaßnahmen, Instrumente und Handlungsempfehlungen zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten. Darüber hinaus tragen sie die Verantwortung für eine fachlichfundierteBeratungvonEntscheidungstragendeninPolitik, Wirtschaft und Verwaltung. Das kann die Konzeption von Qualitätsstandards,QualifizierungenundSchulungsmaterialien oder die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse umfassen.AufBundesebenewirddasFörderprogrammüber dasIQMultiplikatorenprojektTransfer(MUTIQ)organisiert. MUT IQ unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Akteurinnen und Akteuren im Programm, fördert den Transfer guter Praxis und sorgt für die öffentlichkeitswirksame Darstellung des Förderprogramms IQ. Fachstellen des Förderprogramms IQ Die fünf Handlungsfelder im Förderprogramm IQ werden bundesweitjeweilsvoneinerFachstellebearbeitetund(weiter-)entwickelt: Fachstelle„BerufsbezogenesDeutsch“ Fachstelle „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung“ Fachstelle„Migrantenökonomie“ Fachstelle„BeratungundQualifizierung“ Fachstelle„Einwanderung“ www.iq-netzwerk-sh.de 5 DieFachstellenübernehmennebenderfachlichenBeratung und Begleitung der Landesnetzwerke vor allem die Qualitätssicherung für Angebote und Maßnahmen im jeweiligen Themenfeld. Auch die experimentelle Erprobung innovativer Handlungsansätze zählt zu ihren Aufgaben. Die Fachstellen bündeln themenspezifisch praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Expertise. 2. Das IQ Netzwerk SchleswigHolstein Im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein, das in Trägerschaft des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e. V. und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein e. V. koordiniert wird, kooperieren Anlaufstellen und spezifische Projekte,diedenZugangzuBeratungs-undBildungsangeboten für Migrantinnen und Migranten landesweit verbessern. Zielgruppen sind Zugewanderte, Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthaltsstatus und Menschen mit Migrationshintergrund mit einem abgeschlossenen ausländischen Berufsabschluss im erwerbsfähigen Alter. Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein ist ein heterogenes Integrationsnetzwerk, in dem operative Partner wie Migrationsfachdienste, Organisationen von Migrantinnen und Migranten undVerbändeengmitstrategischenPartnernausdenBereichen der Arbeitsverwaltung, anderen relevanten Arbeitsmarktakteurinnen und -akteuren, Betrieben und Unternehmen sowie Politik und Medien kooperieren. Für die Koordination,denInformationsflussundfürdieÖffentlichkeits- und Lobbyarbeit ist die Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein in Kiel zuständig. Der Paritätische ist Zuwendungsempfänger und für die Finanzkoordination, -controlling, und zuwendungsrechtliche Abwicklung verantwortlich. 6 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Vor dem Hintergrund der neuen Schwerpunkte in der Förderphase 2015 bis 2018 ist eine Umstrukturierung der IQ Teilprojekte des Netzwerks Schleswig-Holstein notwendig geworden. Gesamtkoordination Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt 82-86 24114 Kiel Ansprechpartnerinnen: Projektleitung: Farzaneh Vagdy-Voß Projektmitarbeiterinnen: NoraLassahn(Öffentlichkeitsarbeit) JuliaSallai(Projektassistenz) CarlottaWeyhenmeyer(Koordination) Tel.: 0431 20509524 [email protected] www.iq-netzwerk-sh.de Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. Ansprechpartnerinnen: Finanzverantwortliche: Ursula Albrecht Mitarbeiterinnen: Petra Struve, Sabrina Zielasek Tel.: 0431 560230 [email protected] www.paritaet-sh.de Zielgruppen: Ausländische / deutsche Fachkräfte Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge (unabhängig vom Aufenthalt) Neue Zuwanderinnen und Zuwanderer, die eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland mitbringen. www.iq-netzwerk-sh.de 7 3. Handlungsschwerpunkte Handlungsschwerpunkt „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ DieBeratungzurAnerkennungwurdeinderneuenFörderphaseumdieQualifizierungsberatungerweitertundbietet seit 2015 an fünf Standorten in Schleswig-Holstein Beratungen an. Standorte: Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck und Norderstedt. Die Angebote zur Anerkennung und zur Qualifizierungsberatungwerdenzwardurchunterschiedliche Partner, jedoch an den gleichen Standorten zur Verfügunggestellt,sodassbeideBeratungenvorOrtleichtaufeinander abgestimmt und verzahnt werden können. ZusätzlichzudenfünfStandortenwirdnachBedarfmobile Anerkennungs-undQualifizierungsberatungz.B.inPinneberg, Schleswig, Husum und in Rendsburg angeboten. 8 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Rendsburg: 2x Neumünster: 1x Eutin: 1x Itzehoe: 1x Husum: 1x Pinneberg: 1x Glinde: 1x 3.1 Anerkennungsberatungsstellen Ratzeburg: 1x Plön: 1x Flensburg Lübeck: 1x Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. Meldorf: 1x Schloßstraße 4 24939 Flensburg Flensburg Beraterinnen: Hilke Oltmanns Tel.: 0152 53652611 [email protected] EdibeOğuz Tel.: 0160 8562837 [email protected] Kiel Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein (ZBBS) e. V. Sophienblatt 64 a, 4. Stock 24114 Kiel [email protected] Kiel Beraterinnen: Naurus Amin Tel.: 0431 78028-111/ -112 [email protected] Katrin Eichhorn Tel.: 0431 78028-110 [email protected] www.iq-netzwerk-sh.de 9 Neumünster AWO Arbeiterwohlfahrt – Landesverband SH e. V. Goebenplatz 2 24534 Neumünster Beraterinnen: Erika Hudecova Tel.: 04321 4890310 [email protected] Sabine Grull Tel.: 04321 4890315 [email protected] Neumünster Lübeck Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Holstenstraße 13-15 23552 Lübeck Berater: Mahir Ötün Tel.: 0451 39698-33/ -34 [email protected] 10 Lübeck Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Norderstedt (Kreis Segeberg) Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein Ochsenzoller Straße 85 22848 Norderstedt Beraterinnen: Sviatlana 2x Fregin Norderstedt: Tel.: 0402x 5262688 Rendsburg: [email protected] Neumünster: 1x Eutin:Larissa 1x Jilek Tel.: 04101 3767715 Itzehoe: 1x [email protected] Norderstedt Husum: 1x Pinneberg: 1x Glinde: 3.21x Qualifizierungsberatungsstellen Ratzeburg: 1x für alle fünf Standorte ist der Träger Plön: Zuständig 1x UmweltTechnikSoziales(UTSe.V.) Lübeck: 1x Flensburg Meldorf: 1x Beraterin: EdibeOğuz Tel.: 0157 53617135 [email protected] Flensburg Kiel Beraterin: Sabine Rief Tel.: 0152 34340276 [email protected] Kiel www.iq-netzwerk-sh.de 11 Neumünster Beraterin: Doris Reichhardt Tel.: 0152 36928113 [email protected] Neumünster Lübeck Beraterin: Amelie Fossemer Tel.: 0152 53840306 [email protected] Lübeck Norderstedt Beraterin: Doris Reichhardt Tel.: 0152 36928113 [email protected] 12 Norderstedt Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ 4. Handlungsschwerpunkt „Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes“ Für viele Personen, die ein Anerkennungsverfahren durchgeführthaben,istdieSuchenacheinerpassendenQualifizierung und der Zugang zu solchen Maßnahmen schwierig. Auch die Finanzierung und die regionale Erreichbarkeit sind nicht immer einfach. Daher sollen in der Förderperiode ab 2015 in Kooperation mit z. B. Kammern oder Bildungsträgern verschiedene Qualifikationsmaßnahmen in unterschiedlichen Kreisen angeboten werden. 4.1 Qualifizierungsmaßnahmen für Duale Berufe Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Beendigung der Qualifizierung die Erlangung der vollen Anerkennung bzw. vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen. Die Inhalte der Anpassungsqualifizierung richten sich nach dem im AnerkennungsbescheidfestgestelltenBedarfunderfolgen nacheinemindividuellerstelltenQualifizierungsplan: im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen, in bereits bestehenden Lehrgängen, inbetrieblichenQualifizierungsphasenund/oder im individuellen Unterricht. Die Maßnahmen werden dezidiert auf die im Teilanerkennungsbescheid beschriebenen wesentlichen Unterschiede abgestimmtundbeinhaltenbeiBedarfintegrierteSprachförderung.BeinegativerPrognosederAnerkennungoder einem ablehnenden Bescheid ist im Rahmen dieser www.iq-netzwerk-sh.de 13 Qualifizierungsmaßnahmen ggf. auch die Vorbereitung auf die Externenprüfung möglich. Lübeck Handwerkskammer Lübeck (TeilnehmendederKreiseLübeck,Segeberg, Herzogtum-Lauenburg,StormarnundOstholstein) BreiteStraße10-12 23552 Lübeck Projektleitung: Nicole Derber Tel.: 0451 38887-719 [email protected] Ansprechpartnerin: Fortbildungszentrum Lübeck Konstinstraße 2a 23568 Lübeck Reetta Kangastie Tel.: 0451 38887-746 [email protected] www.fbz.hwk-luebeck.de Flensburg Handwerkskammer Flensburg (TeilnehmendederKreiseEckernförde,Dithmarschen, Rendsburg) Johanniskirchhof 1-7 24937 Flensburg Ansprechpartnerin: Marion Jensen Tel.: 0461 866-164 [email protected] www.hwk-flensburg.de 14 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Kiel Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (TeilnehmendederKreisePinneberg,Neumünster,Plön, SteinburgundderStadtKiel) Niederlassung Kiel Hans-Detlev-Prien-Straße 10 24106 Kiel Ansprechpartner: PeterBräuer-Härtel Tel.: 0431 3016-277 [email protected] www.wak-sh.de 4.2 Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker Diesog.„Brückenmaßnahmen“imRahmendesIQNetzwerks Schleswig-Holstein richten sich an zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker, die formal keine Gleichwertigkeit dermitgebrachtenQualifikationbenötigen(nichtreglementierte Berufe), in Schleswig-Holstein leben und arbeiten möchten.DurcheineindividuellkombinierteQualifizierung werdendieVoraussetzungenfürdiequalifikationsadäquate Eingliederung in den hiesigen Arbeitsmarkt unterstützt. In dieser Qualifizierungsmaßnahme sollen vor allem berufsbezogene Sprachfertigkeiten, Kenntnisse über den hiesigen Arbeitsmarkt und EDV-Kenntnisse gestärkt werden. FürTeilnehmendeumfasstdieQualifizierungbiszusieben Monate, bestehend aus den Modulen: Sprachkurs und individuelles Sprachtraining, betriebliche Erprobung und Eignungsfeststellung, betriebliche Kommunikation, EDV-Schulung(Office,Bewerbungsvorbereitung,Internetrecherche,SozialeNetzwerkefürdenBeruf,Datenschutzetc.). www.iq-netzwerk-sh.de 15 Ein laufender Einstieg ist möglich. Teilnehmende sollen das Sprachniveau C1 erwerben, Techniken zur Aneignung ihrer Fachsprache erlernen und für die Kommunikation am Arbeitsplatz sprach- und kultursensibel vorbereitet werden. Die Maßnahme wird online im virtuellen Klassenzimmer und auf einer Lernplattform durchgeführt. Das Angebot wird durch regelmäßige Präsenztage ergänzt. DiebetrieblicheErprobungfindetortsnahundindividuell, bevorzugt bei potentiellen Arbeitgebenden, statt. Betrieb sowie Teilnehmende werden begleitet, dabei werden evtl. noch bestehende Vermittlungshemmnisse, Stärken und Fähigkeiten ermittelt. Umwelt Technik Soziales e. V. (UTS) Materialhofstraße 1b 24768 Rendsburg Ansprechpartnerinnen: SabineBleyerundAmelieFossemer Tel.: 04331 9453638 [email protected] und [email protected] 4.3 Anpassungsqualifizierungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Ausgebildete Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern erhalten in der Regel keine oder nur eine teilweise Anerkennung ihresBerufsabschlusses.DerWegindieprofessionellePflege bleibt ihnen damit vorerst versperrt. Das Projekt „Anpassungsqualifizierungen“solldenzugewandertenPflegekräftenhelfen,dieQualifikationsunterschiedezumErwerbder vollen Gleichwertigkeit abzubauen und damit die Erlaubnis zur Berufsausübung als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw.Gesundheits-undKrankenpflegerinzuerhalten. Hierzu wird ein Konzept entwickelt, das bestehende Ausbildungsstrukturen nutzt und die Teilnehmerinnen und Teil16 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ nehmerindividuellundbedarfsorientiertandiePflegepraxisinDeutschlandheranführt.DieAnpassungsqualifizierung wird durch individuelles Coaching und sprachsensiblen Fachunterricht ergänzt. Praxismodule sollen die Anwendung und Erprobung des Gelernten sowie die Anwendung beruflicher Handlungskompetenz fördern. imland Pflegeschule Lilienstraße 20-28 24768 Rendsburg Ansprechpartner/-in: Hans-Joachim Carlsen und Anette Dubberke Tel.: 04331 2009060 [email protected] [email protected] 4.4 Anpassungsqualifizierungen für Ärztinnen und Ärzte „LandärztInnen Nord“ Die Maßnahme für qualifizierte Ärztinnen und Ärzte – „LandärztInnenNord“–imRahmendesLandesnetzwerks beginnt seine Arbeit voraussichtlich ab Dezember 2015. Informationen zu der Maßnahme sowie Träger finden Sie nachBeginnunterwww.iq-netzwerk-sh.de. www.iq-netzwerk-sh.de 17 5. Weitere Schulungsangebote im Landesnetzwerk SchleswigHolstein Nach wie vor erschweren gesetzliche Regelungen, institutionelle Hürden und Vorbehalte die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsleben. Die interkulturelle Öffnung gesellschaftlicher Institutionen ist eine wichtige Voraussetzung zum Abbau von Diskriminierungen und zum Erkennen und Erschließen vorhandener Potenziale. Für die Umsetzung und Durchführung dieses Schwerpunktes sind drei Teilprojekte mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten und unterschiedlicher Laufzeit zuständig. Neben Arbeitsmaterialen, Informationen und Veranstaltungen bieten die Projekte dieses Handlungsschwerpunktes speziell zugeschnittene Fortbildungen an. Interkulturelle Kompetenzentwicklung und die Umsetzung der Gesetzgebung zum Diskriminierungsschutz und zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse stehen dabei im Fokus. 5.1 Teilprojekt „diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung und Antidiskriminierung “ Dieses Teilprojekt bietet Schulungen zur interkulturellen Öffnung und Antidiskriminierung sowie Informationsmaterialien für Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, insbesondere für KMU, Kommunen und Weiterbildungsanbieter an.DasProjekthältGrundlagen-undAufbaumodulevor,die mitdenjeweiligenInstitutionenundBetriebenabgestimmt werden. Das Angebot umfasst Schulungen zur Erweiterung der Professionalität der einzelnen Mitarbeitenden, z. B. durch Wissen über Rechtsfragen der Migration, einen reflektierten Umgang mit Vorurteilen oder einen adäquaten Umgang mit Barrieren in der sprachlichen Verständigung ebenso wie die Erarbeitung von strukturellen Verände18 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ rungsmöglichkeiten,z.B.imZusammenhangmitderPersonalgewinnung, der Öffentlichkeitsarbeit oder der Entwicklung eines Leitbildes. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt 82-86 24114 Kiel Ansprechpartnerinnen: Astrid Willer, Jana Pecenka, Dina Khuzhamatova Tel.: 0431 2595852 [email protected] 5.2 Teilprojekt „Mit Recht gegen Diskriminierung!“ Blickpunkt Migrationshintergrund und Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein Gleichberechtigter Zugang zu Arbeit und Bildung ist die Grundlage für eine gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss jede und jeder von Anfang an die Chance und den Anspruch auf Arbeit und Bildung haben. Die ethnische Herkunft, das Geschlecht,dieReligionoderWeltanschauung,eineBehinderung, das Alter oder die sexuelle Identität dürfen dieses Recht nicht einschränken. Dieses Leitmotiv bestimmt das AllgemeineGleichbehandlungsgesetz(AGG).Öffentlichewie auch private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert,sichgegenBenachteiligungenvonMenschenmitMigrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu engagieren. Ziel des Anfang des Jahres 2015 gestarteten Projektes ist es, Arbeitsmarktakteurinnenund–akteuredabeizuunterstützen, Diskriminierungen von Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Arbeit, Aus-/Fortbildung und am Arbeits- und Ausbildungsplatz vorzubeugen und entgegenzuwirken. Ansprechen möchte das Projekt unter anderem Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Weiterbildungsträger. Es bietet u. a. Informationen und Schulungen an und macht Angebote zur Organisationsentwicklung zu www.iq-netzwerk-sh.de 19 Fragen des rechtlichen Diskriminierungsschutzes. Das Teilprojekt erarbeitet des Weiteren entsprechende Handreichungen und Informationsmaterialien und organisiert Fachund Informationsveranstaltungen. Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. ZumBrook4 24143 Kiel Ansprechpartner/-in: Hanan Kadri und Stefan Wickmann Tel.: 0431 5602-64 [email protected] 5.3 Teilprojekt „Schulungen zur Anerkennungsgesetzgebung“ Dieses Teilprojekt ergänzt das Schulungsangebot und wendet sich an Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, insbesondere an Jobcenter und Arbeitsagenturen, und schult diese zur AnerkennungsgesetzgebungdesBundesundzumLandesanerkennungsgesetz in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus sollen die zuständigen Anerkennungsstellen im Rahmen von Workshopangeboten für interkulturelle Herausforderungen, mögliche Hürden und Optimierungsbedarfe in der Umsetzungspraxis sensibilisiert werden. Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein (ZBBS) e. V. Sophienblatt 64a 24114 Kiel Ansprechpartnerinnen: Katrin Eichhorn, Naurus Amin, Ute Afane Tel.: 0431 78028-110 [email protected] 20 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Koordiniert werden die Teilprojekte des Handlungsschwerpunkts „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung“durchden: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt 82-86 24114 Kiel Ansprechpartnerin: Astrid Willer Tel.: 0431 55685644 [email protected] www.iq-netzwerk-sh.de 21 6. Exkurs: Anerkennungsgesetz Schleswig-Holstein in Kraft Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ – kurz Anerkennungsgesetz–istseitdem1.April2012inKraft.Artikel1desAnerkennungsgesetzesistdas„Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz–BQFG“.EshandeltsichumeinBundesgesetzundumfasstnurdieBerufe,dieaufBundesebene(ca.350 BerufeimdualenSystem–d.h.sog.nichtreglementierteBerufe) geregelt sind. Die Länder sind aufgefordert, ihre landesrechtlichenBerufe(LehrerInnen,IngenieurInnen,ErzieherInnen usw.) an das Bundesgesetz anzupassen. In Schleswig-Holstein sind die Ergänzungen des Landesanerkennungsgesetzes seit 1. Juni 2014 in Kraft getreten. Es soll den vielen Zuwanderinnen und Zuwanderern die Chance bieten, ihren erlernten Beruf in Schleswig-Holstein auszuüben und so zur Existenzsicherung für sich und ihre Familien zu sorgen. Es ist ein klares Bekenntnis zu einer aufgeschlossenen Willkommenskultur und es ist Teil der Aktivitäten der Landesregierung zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Das Anerkennungsgesetz enthältinAnlehnungandasBerufsqualifikationsfeststellungsgesetzdesBundes(BQFG-Bund)dieVerfahrensregelungenfür die landesrechtlichen geregelten Berufe (BQFG-SH). Das Gesetz begründet einen Anspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens für jeden, der in Schleswig-Holstein eine entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben will sowie einen Anspruch auf Anerkennungsberatung für Ratsuchende. Welche Änderungen bringt das Anerkennungsgesetz? Rechtsanspruch auf Gleichwertigkeitsprüfung für nicht reg- lementierte Berufe unabhängig von Staatsangehörigkeit und Herkunft sowie eine subsidiäre GleichwertigkeitsprüfungimFallderreglementiertenBerufe Anträge aus In- und Ausland sind möglich, ggf. muss für Drittstaatsabschlüsse die Erwerbsabsicht in Deutschland nachgewiesen werden Prüfungsgrundlage ist die Feststellung „wesentlicher Un22 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ terschiede“ zwischen der aus dem Ausland erworbenen QualifikationunddemdeutschenReferenzberuf BerücksichtigungderBerufserfahrungfürallePersonenals möglicher Ausgleich der wesentlichen Unterschiede Entscheidungsfrist durch zuständige Anerkennungsstellen innerhalb von drei Monaten bei Vollständigkeit der Unterlagen Einführung sogenannter „sonstiger geeigneter Verfahren“ beifehlendenschriftlichenUnterlagen(bishernurfürSpätaussiedlerInnenmöglich):WenndieAntragstellerInnendie erforderlichen Nachweise aus nicht selbst zu vertretenden Gründennichtodernurteilweisevorlegenkönnen(z.B.bei Flüchtlingen), soll die zuständige Stelle die Gleichwertigkeitsprüfungmit„sonstigengeeignetenVerfahren“durchführen. Die Instrumente für sonstige geeignete Kompetenzfeststellungsverfahren können Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen oder Gutachten von Sachverständigen sein. Die Grundlage für die Prüfung der Gleichwertigkeit ist der VergleichvonInhaltundUmfangderausländischenQualifikation mitdemdeutschenReferenzberuf.BeireglementiertenBerufen soll die zuständige Stelle eine Darstellung von vorhandenenQualifikationenunddiewesentlichenUnterschiedezum deutschen Referenzberuf bescheiden. In diesem Fall gibt die zuständigeAnerkennungsstelle(Behörde,Kammerusw.)eine Empfehlung für Anpassungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen oder Kenntnisprüfungen für den Ausgleich der wesentlichen Unterschiede. Bei nicht reglementierten Berufen legtdiezuständigeStellenurdievorhandenenQualifikationen und wesentlichen Unterschiede dar. Diese Darstellung soll potenziellen ArbeitgeberInnen bei einer Einstellung behilflich sein. Für die reglementierten Berufe der Landesbeamten, der Lehrkräfte und der IngenieurInnen bestimmt das jeweilige Berufsrecht sowohl die Anerkennungsvoraussetzungen als auchdieAnerkennungsverfahren.FürdieseBerufefindetdas Anerkennungsgesetz keine Anwendung. Autor: Michael Fornahl, Ministerium für Schule und Berufsbildung www.iq-netzwerk-sh.de 23 7. Exkurs: „Durch Arbeit Fuß fassen“ Der schleswig-holsteinische Flüchtlingspakt Über 500 Personen haben an der Flüchtlingskonferenz der Landesregierung Schleswig-Holstein am 6. Mai 2015 in Kiel teilgenommen. Geleistet werden sollte zweierlei: Zum einen nachhaltige Strategien für Weniger an bürokratischen Hürden und ein Mehr an Integrationsförderung für Flüchtlinge zu entwickeln. Gleichzeitig sollte auf Seiten der Institutionen der Aufnahmegesellschaft für die Erkenntnis geworben werden, dass eine erfolgreiche Integration keine Einbahnstraße ist und damit auch ihnen und nicht nur den Flüchtlingen Integrationsleistungen abfordert. Erstes Zwischenergebnis der Konferenz ist ein Flüchtlingspakt mit zunächst 14 Zielvereinbarungen. Darin haben sich u. a. verschiedene Häuser der Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände, Integrationsfachdienste, Unternehmen und Bildungsinstitutionen gemeinsam auf verbindliche Zielvereinbarungen zur nachhaltigen Integration von Flüchtlingen festgelegt. Die Zielvereinbarungen sollen weiterentwickelt und einer Umsetzung zugeführt werden. DiesenProzesswilldieLandesregierungmiteinerBilanzkonferenz im Herbst 2016 evaluieren. BesondersgespanntwerdenausbildungshungrigeundBeschäftigung suchende Flüchtlinge den Fortgang insbesondere bei zwei dieser Zielvereinbarungen beobachten. Die vom Bildungsministerium moderierte Vereinbarung „BeruflicheBildungschafftChancengleichheit“versprichtu.a. mehr berufsspezifische Sprachförderung und will sich für frühere Ausbildungszugänge einsetzen. Die Zielvereinbarung „Durch Arbeit Fuß fassen“ will in enger Kooperation mit Arbeitsagentur, Unternehmen und Gewerkschaften die Beschäftigung von Flüchtlingen am schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt beschleunigen. 24 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein ist ebenso wie das gleichfalls durch den Paritätischen SH und den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein koordinierte Integrationsnetzwerk „MehrLandinSicht!–ArbeitfürFlüchtlingeinSchleswigHolstein“ an den Beratungen der Arbeitsgruppen des Flüchtlingspaktes, die insbesondere auf die nachhaltige arbeitsmarktliche Integration abstellen, beteiligt. Autor: Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein Weiterlesen: http://www.frsh.de/uploads/media/fluechtlingspakt-SH_20150506.pdf www.iq-netzwerk-sh.de 25 8. Exkurs: Rechtliche Änderungen beim Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten Nachdem im November 2014 die Wartefristen bzgl. der ArbeitserlaubnissefürGeflüchtetemitAufenthaltsgestattung oder Duldung von 9 bzw. 12 Monaten auf drei Monate reduziert wurde, haben sich im Laufe des Jahres 2015 weitere Änderungenergeben.FürdieArbeitdesIQ-Netzwerkssind vorallemfolgendeÄnderungenrelevant: 1. Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatinnen und Kroaten ab 1. Juli 2015 Kroatinnen und Kroaten haben ab 1. Juli 2015 das Recht der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie benötigen für die AufnahmeeinerBeschäftigungkeineArbeitserlaubnismehr. 2. Neuer Aufenthaltstitel für Anpassungsqualifizierung § 17 des Aufenthaltsgesetzes wurde durch § 17a ergänzt, in dem ein Aufenthaltsrecht von bis zu 18 Monaten für Personenfestgeschriebenwird,dieeineberuflicheAnpassungsqualifizierungimZusammenhangmitdemAnerkennungsverfahren durchlaufen. Vorraussetzung ist das Vorliegen eines Anerkennungsbescheides aus dem der Qualifizierungsbedarf zur Erlangung einer vollen Anerkennung hervorgeht. Es kann sich dabei auch um eine sprachliche Anpassungsmaßnahmehandeln.BeibetrieblichenMaßnahmenist in manchen Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Voraussetzung. Eine von der AnpassungsqualifizierungunabhängigeBeschäftigungvonbiszu10Stundenpro Woche ist gestattet. Eine im Zusammenhang mit dem angestrebtenBerufstehendeBeschäftigung istbei Vorliegeneines konkreten Arbeitsplatzangebotes im Referenzberuf auch ohne Einschränkung des Umfangs gestattet. Der Aufenthaltstitel kann nach Erteilung der Anerkennung oder BerufserlaubnisbiszueinJahrzurSucheeinesdemBerufentspre26 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ chenden Arbeitsplatzes verlängert werden. Währenddessen kanneinerBeschäftigungnachgegangenwerden. Der Aufenthaltstitel kann darüber hinaus zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation erteilt werden, wenn ein Arbeitsplatzangebot zur späteren BeschäftigungindiesemBerufvorliegt. Wie immer: Die Detailbestimmungen insbesondere Zustimmungserfordernisse der Agentur für Arbeit sind zu beachtenundhierzufinden: http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ news_1751.php 3. Mehr Flüchtlinge Kundinnen und Kunden der Jobcenter Nacheineram1.März2015inKraftgetretenenÄnderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches sind die Jobcenter nunmehr zuständig für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz haben, sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung mehr als 18 Monate zurückliegt. Über Bundes-und Landeskontingente sind vielen Syrerinnen und Syrern Aufenthaltserlaubnisse nach den §§23(1) oder 23(2) Aufenthaltsgesetz erteilt worden. Sie fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter. Darüber hinaus werden Asylsuchende aus Syrien derzeit relativ schnell als Flüchtlinge anerkannt, so dass auch die Zahl der Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §25(2)haben,erheblichzugenommenhat. 4. Sicherer Ausbildungsabschluss mit Duldung Im August 2015 ist mit dem „Gesetz zur Neubestimmung desBleiberechtsundderAufenthaltsbeendigung“u.a.dem Wunsch der Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit für Personen mit einer ausländerrechtlichen Duldung im Falle der Aufnahme einer Ausbildung entsprochen worden. Laut §60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz können Personen mit Duldung, die vor ihrem 22ten Geburtstag eine Ausbildung beginnen, für die Dauer von einem Jahr eine Duldung erhalten. www.iq-netzwerk-sh.de 27 BeipositivemVerlaufderAusbildungsolldiesejeweilsum ein Jahr verlängert werden. Ausgenommen davon sind Personen aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a des Asylverfahrensgesetzes. 5. Gesetzesänderungen zur Beschleunigung der Asylverfahren geplant Vor dem Hintergrund der hohen Flüchtlingszahlen sind Gesetzesverschärfungen geplant. Vor allem Asylsuchende aus densogenanntenin§29Asylverfahrensgesetzdefinierten sicheren Herkunftsstaaten sollen von Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration ausgeschlossen werden. Gleichzeitig isteineÄnderungderBeschäftigungsverordnungvorgesehen, die es Personen aus diesen Staaten ermöglichen soll, vom Herkunftsland aus einen Antrag auf eine AufenthaltserlaubniszurAusübungeinerBeschäftigungzustellen,der nur unter der Voraussetzung, dass sie in den letzten 24 Monaten keinen Asylantrag gestellt haben und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Agentur für Arbeit erteilt werden kann. Diese Regelung eröffnet Alternativen zum Asylverfahren, wird aber Menschen aus den betroffenen Ländern, die hier schon lange mit einer Duldung leben, nicht weiterhelfen. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: http:// dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/643/64395.html Stand: Oktober 2015 Autorin: Astrid Willer, Koordinatorin im Handlungsschwerpunkt 3 des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein 28 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ 9. Operative Partner des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellen sich vor Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. Im Januar 2010 haben Vereine und Verbände sowie engagierte Personen den Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V. gegründet. Hinter dem Verband stehen zurzeit vierzehn Vereine und Gruppen, die sich für Minderheiten einsetzen. Der advsh e. V. berät landesweit Menschen, Organisationen, VerbändeundöffentlicheVerwaltungenzuallenBenachteiligungen und Diskriminierungen aus Gründen rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der ReligionundWeltanschauung,einerBehinderung,desLebensalters oder der sexuellen Identität. Der Antidiskriminierungsverband bietet Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, kostenlos Beratung und HilfeanundleistetgerichtlichenBeistandimSinnedes§23 AGG(AllgemeinesGleichbehandlungsgesetz). Deradvshe.V.bietetQualifizierungenfürBeraterinnenund BeratersowiefürVereineundVerbändean.Wirhelfendabei, Netzwerke zu bilden, Kooperationen einzugehen und die eigenen Antidiskriminierungs-Standards zu verbessern. Darüber hinaus informiert der advsh e. V. über das AGG und arbeitet daran mit, die Gesetze gegen Diskriminierung zu verbessern. Der Antidiskriminierungsverband SchleswigHolstein e. V. ist im o. g. Bereich ein Sprachrohr in Politik und Gesellschaft. Kontakt: Krystyna Michalski, Hanan Kadri [email protected] www.advsh.de www.iq-netzwerk-sh.de 29 AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Der AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V. bietet mit seinen Gesellschaften qualitativ hochwertige DienstleistungeninunterschiedlichenBereichendersozialenArbeitan, vor allem in der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie im Gesundheitswesen, und beschäftigt landesweit ca. 3.000 MitarbeiterinnenundMitarbeiterinrund190sozialenBetrieben. Die Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein hat sich in mehr als 40-jähriger Migrationsarbeit als einer der größten landesweit tätigen Träger der Migrationsarbeit etabliert. Sie unterhält in der Sparte AWO Interkulturell 14 IntegrationsCenter an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein sowie in Hamburg. Die Fachdienste für Migration und IntegrationderAWObietenBildungs-undOrientierungsangebote, kompetente Beratung und strukturierte Integrationsbegleitung für Zugewanderte und ihre Familien durch pädagogisch ausgebildete Mitarbeitende mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund und Sprachkenntnissen an. Seit über 15 Jahren führt der AWO Landesverband Schleswig-Holsteine.V.EU-,bundes-oderkommunalfinanzierte ProjektezurberuflichenIntegrationvonMenschenmitMigrationshintergrund durch. Dadurch haben die Mitarbeitenden der Arbeiterwohlfahrt umfassende Kenntnisse bezüglich der speziellen Situation von Menschen mit Migrationshintergrund, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen, erworben. Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein bietet die AWO Anerkennungsberatung ausländischer Abschlüsse in Neumünster an. Kontakt: Michael Treiber [email protected] www.awo-sh.de 30 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein Das Diakonische Werk Hamburg-West/Südholstein ist als christlicher Wohlfahrtsverband Träger sozialer Angebote im gleichnamigen Kirchenkreis. Es betreibt 27 Einrichtungen im Hamburger Westen, in Norderstedt, Pinneberg und Quickborn,darunterAufenthalts-undBeratungsstellenfür Wohnungslose, Erziehungsberatungsstellen, eine Schuldnerberatung, Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen, Suchtberatungs- und Therapieeinrichtungen, Begegnungsstätten,einBürgerhaus,Beschäftigungsförderungsprojekte, Frühförderstellen, integrative Kitas, ein Frauenhaus sowie einegrößerePflegediakonie. Die Flüchtlings- und Migrationsarbeit in Norderstedt existiertseit20Jahren.ZunächstalsBeratungsstellegeschaffen, istdieEinrichtunginzwischeninvielfältigenBereichenintegrationsfördernder Arbeit tätig. Migrationssozialberatung, Gemeinwesenarbeit, Gruppen- und SchulungsangebotezurInterkulturellenÖffnung,BeratungzurAnerkennung ausländischerBerufsabschlüsse–alleArbeitsfelderhaben dasZiel,heutigenBedarfeneinervonVielfaltgeprägtenEinwanderungsgesellschaft gerecht zu werden. Mit dem Beratungsangebot zur Anerkennung der im AuslanderworbenenBerufsabschlüsseimRahmendesIQNetzwerks Schleswig-Holstein in Norderstedt leistet der Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein einen Beitrag zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Kontakt: Angelika Friedrichs [email protected] www.hamburgasyl.de www.iq-netzwerk-sh.de 31 Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. Ziel des Frauennetzwerks zur Arbeitssituation ist es, Frauen in ihrem Arbeitsleben zu stärken und zu unterstützen sowie die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt qualitativ und quantitativ zu verbessern. Das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation ist „Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung“undzertifiziertnachAZWVsowie„StaatlichanerkannterTrägerderWeiterbildung“nachdemBildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein. SchwerpunktederArbeitdesFrauennetzwerkssinddieBeratung und Weiterbildung von Frauen im Themenspektrum Frau und Arbeit. In einzelnen Projekten bieten wir für bestimmte Zielgruppen besondere Unterstützungsmöglichkeiten an, beispielsweise für Frauen mit Migrationshintergrund. Auch bei unseren umfangreichen EDV-Schulungen, Informationsveranstaltungen und individuellen Beratungen sind Migrantinnen eine wichtige Zielgruppe. Das Frauennetzwerk bietet Anerkennungsberatung im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein in Flensburg an undleistetsomiteinenBeitragzurIntegrationvonMigrantinnen und Migranten im Netzwerk. Kontakt: Dr. Marianne Kaiser [email protected] www.frauennetzwerk-sh.de 32 Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Die Mitglieder des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e. V. sind Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen der solidarischen Flüchtlingshilfe. Der Verein bietet seit 1991 Informationen und Schulungen zu rechtlichen und sozialen Fragen von Asyl und Exil sowie zu integrations- und menschenrechtspolitischen Themen an. Der Flüchtlingsrat ist Träger von Projekten zur Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit und Ausbildung. Er koordiniert seit 2002landesweiteBleiberechtsnetzwerkezurarbeitsmarktlichen Integration von Flüchtlingen und seit 2013 das Landesnetzwerk„IntegrationdurchQualifizierung(IQ)“.Darüberhinaus vernetzt der Flüchtlingsrat Akteurinnen und Akteure der Flüchtlings- und Antidiskriminierungsarbeit, leistet Öffentlichkeitsarbeit und engagiert sich im Lobbying gegenüber PolitiksowieBundes-,Landes-undkommunalenBehörden.Er ist Gründungsmitglied der Härtefallkommission und des AntidiskriminierungsverbandesdesBundeslandes.DieOrganisation hat Sitz und Stimme im Flüchtlingsbeirat der Evgl.-Luth. Landeskirche in Norddeutschland. Der Verein ist Mitglied der BundesweitenArbeitsgemeinschaftfürFlüchtlingePROASYL, desNetzwerksderLandesflüchtlingsräteundistvertretenin der Fachgruppe Einwanderung. Der Flüchtlingsrat engagiert sichfürdasBleiberechtfüralleFlüchtlinge,fürdieregelmäßige Integrationsförderung für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer und insbesondere für den Abbau struktureller Hürden beim Arbeitsmarktzugang von Migrantinnen und Migranten in SH. In der aktuellen Förderphase koordiniert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein das IQ Landesnetzwerk gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. Kontakt: Martin Link [email protected] www.frsh.de Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. www.iq-netzwerk-sh.de 33 Handwerkskammer (HWK) Flensburg Die HWK Flensburg ist Dienstleistungs- und Servicezentrum für die Mitgliedsbetriebe im Norden und Westen SchleswigHolsteins. Zum Einzugsgebiet gehören die Kreise SchleswigFlensburg, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen sowie die Kreisfreie Stadt Flensburg. Im Handwerkskammerbezirk sind aktuell 10.800 Betriebe mit ca. 60.000 Mitarbeitenden registriert. Im Rahmen ihrer TätigkeitunterstütztdieHWKdieBetriebemiteinemumfangreichenBeratungsangebotundhältauchfürdieMitarbeitenden ein großes Spektrum an Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bildungszentrum der Handwerkskammer vor. Zu den von staatlicher Seite übertragenen Aufgaben zählt u. a. auch das Thema Berufsbildung, das durch die Handwerkskammer im Zuge der Selbstverwaltung geregelt wird (z. B. Lehrverträge eintragen, Prüfungswesen organisieren, Ausbildungsberatung).IndiesemZusammenhangkommtderHWK überdasAnerkennungsgesetzeinebesondereBedeutungzu. Als Anerkennungsstelle für handwerkliche Berufe prüft sie dieGleichwertigkeitausländischerBerufsabschlüsseundberät zu passgenauen Möglichkeiten der Nachqualifizierung. Zudem erfolgt über die sogenannte Bildungskoordination eine sinnvolle Verknüpfung der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, wobei diesbezüglich besonders mit Betrieben und anderen Weiterbildungsträgern zusammengearbeitet wird. Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellt die HWK Flensburg eine Qualifizierungsmaßnahme im dualen BerufinFlensburgbereit,umTeilnehmenden,nachBeendigung, die Erlangung der vollen Anerkennung bzw. vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen. Kontakt: Denise Dronia [email protected] www.hwk-flensburg.de 34 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Handwerkskammer (HWK) Lübeck Die HWK Lübeck vertritt die Interessen von mehr als 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein und beschäftigt über 250 Mitarbeitende. Die Handwerkskammer ist Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Die drei Berufsbildungsstätten in Travemünde, Kiel und Elmshorn und das Fortbildungszentrum Lübeck der HWK leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Bedarfs an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Für das Handwerk ist es selbstverständlich, offen für alle zu sein,die„dazugehören“wollen.Bereitsseit2010engagiert sichdieHWKmit„Handwerkistinterkulturell“,einemProjektdesNetzwerks„LandinSicht!–ArbeitfürFlüchtlinge in Schleswig-Holstein“ für Flüchtlinge und hat in diesem Rahmen schon mehr als 500 Personen beraten. Seit 2012 ist die HWK Sitz der Anerkennungsstelle für Handwerksberufe im Kammerbezirk. Hier wird die GleichwertigkeitausländischerBerufsqualifikationengeprüftund einBescheidüberdievolleoderteilweiseGleichwertigkeit ausgestellt. Innerhalb der Maßnahmen für Jobcenter und ArbeitsagenturenfindendieThemenvonMenschenmitMigrationsgeschichteebenfallsbesondereBeachtung.ImRahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellt die HWK Lübeckeine„QualifizierungsmaßnahmeDualeBerufe“bereit, um Personen mit teilweiser Gleichwertigkeit die Erlangung der vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen und Personen mit negativer Prognose oder negativemBescheidihresAntragsaufdieExternenprüfung vorzubereiten. Kontakt: Nicole Derber [email protected] www.hwk-luebeck.de www.iq-netzwerk-sh.de 35 Imland Pflegeschule Rendsburg AnderimlandPflegeschulewerdeninsgesamt150Auszubildende auf den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflege vorbereitet.DieSchulebefindetsichinderTrägerschaftder imland GmbH mit ihren Kliniken in Rendsburg und Eckernförde sowie den angeschlossenen Seniorenhäusern. Jedes Jahr erhalten hier fünfzig Auszubildende einen Ausbildungsvertrag, damit gehört die imland GmbH zu den größten Ausbildungsstätten der Region. Seit 2011 kooperiert die imland Pflegeschule mit der Hamburger-Fern-Hochschule. Mit dieser Kooperation wurde es möglich, die Ausbildung in derGesundheits-undKrankenpflegemiteinemdualenStudium zu verbinden und einen Bachelor Abschluss - B.Sc. Health Care Studies - zu erreichen. Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein ist die imlandPflegeschuleRendsburgTrägerder„AnpassungsqualifizierungfürGesundheits-undKrankenpflegeBerufe“. Kontakt: Petra Struck [email protected] www.imland.de 36 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. DerParitätischealsTrägerderfreienWohlfahrtspflegeist ein Dachverband für soziale Arbeit und freies Engagement. In ihm sind fast 500 gemeinnützige Organisationen, Verbände und Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Der Paritätische setzt sich für die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen gegenüber Politik, Ministerien, Kostentragenden und Öffentlichkeit ein. Er berät und begleitet sie in fachlichen, sozialrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und hat langjährige Erfahrung in der Netzwerkarbeit und Projektadministration. Die verantwortliche zuwendungsrechtliche Abwicklung von zahlreichen und vielfältigen Projekten/Netzwerken ist seit vielen Jahren ein zentrales Handlungsfeld. Der Paritätische ist im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein als Zuwendungsempfänger für das Gesamtnetzwerk verantwortlich für die Finanzkoordination, das Finanzcontrolling, und die vollständige zuwendungsrechtliche Abwicklung. Kontakt: Ursula Albrecht [email protected] www.paritaet-sh.de www.iq-netzwerk-sh.de 37 Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. DieTürkischeGemeindeinSchleswig-Holsteine.V.(TGS-H) wurde 1995 als landesweit organisierter Interessensverband gegründet und hat mittlerweile 15 Mitgliedsorganisationen. Die TGS-H setzt sich für die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund ein. Integration findet nach Überzeugung der TGS-H nur im Zusammenwirken des Bemühens der Minderheiten und der Akzeptanz der Mehrheitsgesellschaft statt. Deshalb bietet sie Bildungsangebote für beide Gruppen an. Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein ist der Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, Institutionen, Parteien und für das Parlament bei Fragen zur Integration von Migrantinnen und Migranten mit türkeistämmigem Hintergrund.ZieldesVereinsistes,mitallenBevölkerungsteilen des Landes gleichberechtigt, in Würde, Lebenssicherheit, Frieden, Freundschaft und Solidarität ohne Diskriminierung und ohne Verlust der Sprache und der kulturellen Identität, zusammenzuleben. Außerdem setzt sich die Türkische Gemeinde für die Anerkennung der Türkinnen und Türken als kulturelle Minderheit in Deutschland und als Teil dieser Gesellschaft ein. Die TGS-H bietet Anerkennungsberatung im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein in Lübeck an und leistet damiteinenwichtigenBeitragzurIntegrationvonMigrantinnen und Migranten im Netzwerk. Kontakt: Dr. Cebel Küçükkaraca [email protected] www.tgsh.de 38 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Umwelt Technik Soziales e. V. (UTS) Der Träger UTS Umwelt Technik Soziales e. V. ist 1992 als gemeinnütziger Verein gegründet worden. Sitz des Vereins ist Rendsburg, der Geschäftsführungssitz ist in Eckernförde. Als staatlich anerkannter Träger der Weiterbildung, zugelassenerSprachkursträgerundzertifizierterTrägerderArbeitsförderung(AZAV)bietetUTSvielfältigeintegrativeBeratungs-undBildungsangebote: Die regionale Ausbildungsbetreuung im Kreis Rendsburg-Eckernförde Den Vermittlungsservice für Arbeitssuchende in Eckernförde Die Migrationssozialberatung für den Kreis RendsburgEckernförde Den Arbeitsmarktservice für Flüchtlinge in Rendsburg, eingebunden im landesweiten Projekt „Land in Sicht! – ArbeitfürFlüchtlingeinSchleswig-Holstein“ AlszugelassenerSprachkursträgerdesBundesamtesfür Migration und Flüchtlinge bietet UTS Integrationskurse in Rendsburg und Eckernförde Weitere Bildungsangebote gibt es im Bereich der Umweltpädagogik undderberuflichenFort-undWeiterbildung sowie Trainingsmaßnahmen im Auftrag der Arbeitsverwaltung UTS e. V. bietet im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein in der neuenFörderphaseQualifizierungsberatungandenStandorten Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck und Norderstedt an.DarüberhinausisterderTrägerdesTeilprojekts„BrückenmaßnahmenfürAkademikerinnenundAkademiker“. Kontakt: Sabine Bleyer [email protected] www.intern.utsev.de www.iq-netzwerk-sh.de 39 Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH 1967 wurde die Wirtschaftsakademie als Verein von den schleswig-holsteinischen Industrie- und Handelskammern (IHK) gegründet und hat sich zu einer Akademie für Aus- und Weiterbildung in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH entwickelt. Der Unternehmensverbund der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holsteinistflächendeckendmiteinemmodernen BildungsangebotimLandzwischendenMeerenpräsentund setzt den Weiterbildungsauftrag der drei Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein um. Als akademieeigene Einrichtungen leisten das Kieler Wirtschaftsgymnasium, die Fachschule für Betriebswirtschaft unddieBerufsakademieihrenbewährtenBeitragzurFührungskräfteentwicklung in Schleswig-Holstein. Neben klassischen Weiterbildungsschwerpunkten für Unternehmen und Arbeitnehmende unterstützt die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein durch Schulungsangebote auch Jugendliche oder Arbeitsuchende und hilft ihnen, aufdemArbeitsmarktFußzufassen.ZurerfolgreichenBildungsarbeit in Schleswig-Holstein tragen die europäischen und internationalen Erfahrungen der Wirtschaftsakademie bei, denn das international erprobte Know-how kommt gleichzeitigauchdenAngebotenim„Inland“zuGute. Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellt die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein eine Qualifizierungsmaßnahme im dualen Ausbildungssystem in Kiel bereit, um Teilnehmerinnen und Teilnehmern, nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme, die Erlangung der vollen Anerkennung bzw. vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen. Kontakt: Peter Bräuer-Härtel [email protected] www.wak-sh.de 40 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein e. V. (ZBBS) Die Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInneninSchleswig-Holsteine.V.(ZBBS)wurde1985vonund für Migrantinnen und Migranten in Kiel gegründet und ist Mitglied im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, im Paritätischen Landesverband Schleswig-Holstein und im Antidiskriminierungsverband SH. Die Arbeit umfasst die dreiBereiche Beratung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit. Wir verstehenunsalsOrtinterkulturellerBegegnung,desAustausches und Lernens. Die Bildungsangebote der ZBBS haben insbesondere zum Ziel, dass Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, die lernen wollen, ihre Chancen erhöhen können, ihr Leben verantwortlich zu gestalten und die an sie gestellten AnforderungeninGesellschaft,BerufundAlltagzubewältigen.Die ZBBSverfügtüberdieKompetenz,individuelleLernprozessefürunterschiedlicheZielgruppenzugestaltenundimBereich Bildung beratend zu wirken, Bildungsbedarfe zu erkennen und entsprechende Angebote zu entwickeln. Die ZBBSkooperiertdabeimitanderenEinrichtungenaufverschiedenen Ebenen und in vielfältigen Konstellationen. DieZBBSbietetimIQNetzwerkSchleswig–Holsteininder neuen Förderphase Anerkennungsberatung in Kiel an und ist Träger des Teilprojekts „Schulungen zur Anerkennungsgesetzgebung“. Kontakt: Ute Afane [email protected] www.zbbs-sh.de www.iq-netzwerk-sh.de 41 Weiterführende Informationen www.anerkennung-in-deutschland.de www.bamf.de www.netzwerk-iq.de www.iq-netzwerk-sh.de www.frsh.de www.mehrlandinsicht-sh.de 42 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.iq-netzwerk-sh.de Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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