Ratskanzlei Kommunikationsstelle Marktgasse 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 94 46 Telefax +41 71 788 93 39 [email protected] www.ai.ch Appenzell, 4. Dezember 2015 Medienmitteilung Ratskanzlei (amtlich mitgeteilt) Beschlüsse der Standeskommission vom 17. November 2015 - Teil 2 Sammlungskalender 2016 genehmigt Die Standeskommission hat den Schweizer Sammlungskalender 2016 genehmigt und damit die darin enthaltenen Sammlungen für den Kanton bewilligt. Der Sammlungskalender enthält die landesweiten Spendenkampagnen von 44 karitativen Organisationen. Diese Organisationen erfüllen die Standards der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen (Zewo). Kanton Appenzell I.Rh. kauft Hallenbad-Baurecht Das Baurecht, das der konkursiten Hallenschwimmbad Appenzell AG gehörte, ist neu im Eigentum des Kantons Appenzell I.Rh. Damit ist der Kanton sowohl Eigentümer des Grundstückes, auf dem das Hallenbad steht, als auch des darauf lastenden Baurechtes. Die Standeskommission hat den Vertrag für den Erwerb des Baurechts zwischen dem Konkursamt Appenzell I.Rh. und dem Kanton Appenzell I.Rh., vertreten durch das Finanzdepartement, genehmigt. Die Hallenschwimmbad Appenzell AG hatte seit der im Dezember 2014 aus Sicherheitsgründen erfolgten Schliessung keine Einnahmen mehr. Nach dem Entscheid der Landsgemeinde, die Kreditvorlage für einen Finanzierungsbeitrag für ein neues Hallenbad an den Grossen Rat zurückzuweisen, musste die Firma am 1. Mai dieses Jahres Konkurs anmelden. Standeskommission lehnt Verlängerung der Ostschweizer Spitalvereinbarung ab Die Standeskommission lehnt die Verlängerung der Ostschweizer Spitalvereinbarung ab. Die Vereinbarung wurde 2011 abgeschlossen, da durch die neue Spitalfinanzierung Finanzierungsbeiträge für die universitäre Lehre und Forschung weggefallen sind. Seit längerer Zeit wird eine gesamtschweizerische Lösung in Form eines Konkordats angestrebt, weshalb die Vereinbarung als Übergangslösung gedacht und jeweils befristet auf ein Jahr abgeschlossen wurde. Gründe für die Ablehnung der Verlängerung sind die Finanzlage und der Umstand, dass die Finanzkompetenz der Standeskommission unter Aufrechnung der seit 2012 geleisteten Beiträge erschöpft ist. AI 022.21-13.1-85503 1-3 Beschlüsse der Standeskommission vom 17. November 2015 - Teil 2 Ableitung von Quellwasser im Gebiet Ledi, Oberegg Die Standeskommission hat die Ableitung von Quellwasser aus dem Gebiet Ledi nach Berneck genehmigt. Vor der Ableitung nach Berneck wurde das Wasser nicht genutzt und floss im Fallbach ins Rheintal. Da die Gemeinde Berneck an einem Zukauf von Trinkwasser interessiert war, kam eine entsprechende Regelung mit der Wasserversorgung und dem Bezirk Oberegg zustande. Die Ableitung beeinträchtigt keine bestehenden Rechte oder öffentlichen Interessen. Die Wasserentnahme hat nach heutigem Kenntnisstand auch keine negativen ökologischen Auswirkungen auf den Fallbach. Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüsse angepasst Das Register über Gesundheitsfachpersonen enthält seit 1. November auch Personen, welche einen Abschluss als Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker mit Eidgenössischem Diplom sowie als Podologin und Podologe mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung haben. Die beiden Konferenzen der Erziehungs- und Gesundheitsdirektoren haben eine entsprechende Anpassung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen beschlossen. Rekurs gegen verweigerte Abparzellierung Die Standeskommission hat einen Rekurs gegen einen Entscheid des Bau- und Umweltdepartements, mit dem die Abparzellierung eines Hauses samt angebautem Stall verweigert wurde, abgewiesen. Für die Abparzellierung eines Gebäudes in der Landwirtschaftszone ist einerseits eine raumplanerische Bewilligung des Bau- und Umweltdepartements, andererseits ein Beschluss der Bodenrechtskommission zur Entlassung aus dem bäuerlichen Bodenrecht erforderlich. Beide Bewilligungen können nur erteilt werden, wenn das fragliche Gebäude endgültig nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke gebraucht wird. Hierbei darf nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht allein auf die Angaben des Grundeigentümers und die momentane Situation abgestellt werden. Es ist vielmehr eine objektive und zukunftsgerichtete Betrachtung anzustellen. Im zu beurteilenden Fall verhielt es sich so, dass der am Haus angebaute Stall verpachtet ist und der Pächter einen Unterpachtvertrag abgeschlossen hat. Der Unterpächter erklärte zwar, er brauche den Stall derzeit nicht. Der Pächter aber lehnte die Abparzellierung ab. Das Bau- und Umweltdepartement stützte seinen Entscheid im Wesentlichen darauf ab, dass für den Stall, der Teil des Abparzellierungsgesuchs war, ein laufender Pachtvertrag besteht. Die Standeskommission hat diese Haltung geschützt. Gemäss der Praxis des Bundesgerichts muss sich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit und hinreichender Bestimmtheit abzeichnen, dass der Stall für die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr notwendig ist. Davon darf nicht ausgegangen werden, solange für ein Gebäude ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag besteht, und der Pächter ein zukünftiges Interesse an der Stallnutzung geltend macht. Dem Umstand, dass der Stall zurzeit nicht genutzt wird, kommt nicht das Gewicht zu, diese Vermutung umzustossen. Die Verweigerung der Abparzellierung erwies sich daher als rechtens. AI 022.21-13.1-85503 2-3 Beschlüsse der Standeskommission vom 17. November 2015 - Teil 2 Erleichterte Einbürgerungen Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die erleichterte Einbürgerung folgender Personen im Kanton Appenzell I.Rh. verfügt: Ernesto González Dìaz, geboren am 27. Oktober 1979, kubanischer Staatsangehöriger, Ehemann der Seraina Koller González Dìaz, von Appenzell, wohnhaft in St.Gallen. Walter Kehl, geboren am 22. April 1961, deutscher Staatsangehöriger, Ehemann der Sandra Edith Fässler, von Appenzell, wohnhaft in Braunau TG. Hassan Ez-Zahy, geboren am 2. Juli 1975, marokkanischer Staatsangehöriger, Ehemann der Brigitte Ez-Zahy geborene Koller, von Appenzell, wohnhaft in St.Gallen. Lennart Büchler-Jäschke, geboren am 27. Dezember 1981, deutscher Staatsangehöriger, Ehemann der Claudia Büchler, von Appenzell, wohnhaft in Herisau. Aynur Gmür, geboren am 22. Februar 1973, deutsche Staatsangehörige, Ehefrau des Reto Daniel Gmür, von Appenzell, wohnhaft in Schlieren ZH. Martin Matthias Zeh, geboren am 30. September 1965, deutscher Staatsangehöriger, Ehemann der Esther Carolina Zeh geborene Speck, von Appenzell, wohnhaft in Wetzikon ZH; Michaela Annunziata, geboren am 7. Juni 1970, deutsche Staatsangehörige, Ehefrau des Giuseppe Annunziata, von Appenzell, wohnhaft in Ettenhausen TG. Die genannten Personen haben damit das Bürgerrecht von Appenzell, das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und das Schweizer Bürgerrecht erworben. Kontakt für Fragen Ratskanzlei Telefon +41 71 788 93 11 E-Mail [email protected] AI 022.21-13.1-85503 3-3
© Copyright 2024 ExpyDoc