Arbeitsphase 88 Einladung aktuelle Mitglieder

Bezirk Schwaben • 86147 Augsburg
Schwäbisches
Jugendsinfonieorchester
Einladung zur 88. Arbeitsphase Schwäbisches
Jugendsinfonieorchester in Marktoberdorf vom 28.3. - 3.4.2016
Anreise:
am Ostermontag, 28. März 2016, 13.00 Uhr
Busabfahrt ab Augsburg (Ort wird noch bekanntgegeben)
Direkt nach Marktoberdorf
Abfahrt: 11.15 Uhr
Abreise:
nach Konzert am 3.04.2016
(Kongress am Park, Augsburg)
Unterkunft/
Verpflegung:
vom 28.3. - 3.4.2016 in der Bayerischen Musikakademie
Marktoberdorf
Beginn:
Erste Probe 28.3.16, 14 Uhr
Programm:
Guiseppe Verdi
Bearbeiter/in
Christine Lichtblau
Zimmer-Nummer G008
Telefon 0821 3101-240
Telefax 0821 3101-403
christine.lichtblau@
bezirk-schwaben.de
[email protected]
Aktenzeichen
30/SJSO
Postanschrift
Bezirk Schwaben
86147 Augsburg
Robert Schumann
Dmitri Schostakowitsch
Ouvertüre zu
„ La forza del destino“
Klavierkonzert, a-moll, op.54
Symphonie Nr.5, d-moll, op.47
Konzerte:
Freitag, 1.4.16, 19 Uhr
Samstag, 2.4.16, 19 Uhr
Sonntag, 3.4.16, 19 Uhr
Marktoberdorf, Musikakademie
Bad Wörishofen, großer Kursaal
Augsburg, Kongress am Park
Dirigent:
Allan Bergius
Solistin:
Anastasia Zorina, Klavier
Dozenten:
Vladimir Lakatos (Vl I), Pamela Rachel (Vl II),
Ludwig Schmalhofer (Va), Joachim Wohlgemuth (Vc),
Franz Mayr-Musiol (Kb), Wolfgang Fritzen (Holzbl.),
Konrad Müller, Felix Winker (Blechbläser),
Stefan Blum (Schlagwerk)
Teilnehmerbeitrag:
Anmeldung:
€ 130,-(Anmerkung:
Teilnehmerbeitrag Frühjahr / 7 Tage € 130,-Teilnehmerbeitrag Herbst / 9 Tage € 180,--)
Endtermin ist der 15. Januar 2016
Dienstgebäude
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Telefon 0821 3101-0
Telefax 0821 3101-200
www.bezirk-schwaben.de
ÖPNV / VGA
Stadtwerke, Stadttheater
Allgemeine Sprechzeiten
Mo-Fr
07:30 - 12:30 Uhr
Do
13:30 - 17:00 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung
Bankverbindung
Stadtsparkasse Augsburg
BLZ 720 500 00
Kontonummer 091
SWIFT-BIC:
AUGSDE77
IBAN:
DE70 7205 0000 0000 0000 91
Einzahlung:
bis 15. Januar 2016 auf das Konto des Bezirks Schwaben bei der Stadtsparkasse
Augsburg, SWIFT-BIC: AUGSDE77 IBAN: DE70 7205 0000 0000 0000 91
Bitte diesen Hinweis unbedingt anbringen HH-Stelle 3320.1599 Name des Mitgliedes
(Bitte die Quittung als Nachweis für die Einzahlung
bei Rückfrage von unserer Seite aufbewahren.)
Die Versendung der Noten und der Teilnahmebestätigung erfolgt nur
gegen vorige Einzahlung des Teilnehmerbeitrages
Die baldige Rücksendung (Brief oder Fax-Nr. 08 21 / 31 01 – 4 03) des anhängenden
Anmeldeformulars in Original oder Kopie an folgende Adresse wird empfohlen:
Schwäbisches Jugendsinfonieorchester
Bezirk Schwaben, z. Hd. Frau Lichtblau
Hafnerberg 10, 86152 Augsburg
Auskunft:
Mo/Die/Do
Christine Lichtblau
Tel: 08 21 / 31 01 – 2 40, Fax: 08 21 / 31 01 – 4 03
E-Mail: [email protected]
Allan Bergius
[email protected]
Tel: 08153/908282
Vorschau:
89. Arbeitsphase in Babenhausen
vom 9.9. - 18.9 September 2016
Im Namen des Bezirks Schwaben lade ich Sie herzlich zur Teilnahme an der 88. Arbeitsphase in
Marktoberdorf ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Allan Bergius
Künstlerischer Leiter
SCHWÄBISCHES
JUGENDSINFONIEORCHESTER
Anmeldung zur 88. Arbeitsphase in Marktoberdorf vom 28.3.- 3.04.2016
Geb.
Datum:
Vor- u. Nachname:
Private Anschrift:
Telefon:
Instrument:
Anschrift der Schule,
Bundeswehr,
Zivildienst:
E-Mail-Adresse:
Ich nehme an der 88. Arb. Phase teil:
ja
nein
Ich war bereits Mitglied des Orchesters:
ja
nein
Ich fahre mit dem Bus am 28.3. ab Augsburg:
ja
Ich bin Vegetarier:
ja
nein
Sonstiges
:
Mit Unterzeichnung erkenne ich auch das Orchesterreglement als für mich verbindlich an. Für von
mir/meines Kindes verursachte Schäden hafte ich ausschließlich selbst und stelle den Veranstalter,
die Organisatoren und die Dozenten des Orchesters von Haftungsansprüchen frei!
Datum:
Unterschrift des
Mitgliedes:
Unterschrift des
Erziehungsberechtigte
n:
Bitte ausgefüllt an:
oder per Fax:0821/3101-403
Schwäbisches Jugendsinfonieorchester
Bezirk Schwaben, Hafnerberg 10,
86152 Augsburg
(z. Hd. Frau Lichtblau)
E-Mail: [email protected]
Orchesterreglement des Schwäbischen Jugendsinfonieorchester
1. Die Mitgliedschaft im SJSO kann nur durch ein erfolgreich abgelegtes Probespiel erworben
werden. Ein bestandenes Probespiel ist nicht die Garantie für eine sofortige Mitgliedschaft. Bei
Überbesetzung der gewählten Instrumentengruppe kann das neue Mitglied auf die Warteliste gesetzt
werden und rückt erst nach, wenn ein entsprechender Platz im Orchester frei geworden ist.
2. Die erste Arbeitsphase gilt als Probephase.
3. Jedes Mitglied verpflichtet sich, dem Orchester während seiner aktiven Mitgliedschaft bei jeder
Arbeitsphase zur Verfügung zu stehen. Wer eine Arbeitsphase versäumt, muss u. U. damit rechnen,
dass der Platz von einer / einem anderen Musiker/in eingenommen wird.
4. Es wird von jedem Mitglied erwartet, dass es perfekt vorbereitet zu den Arbeitsphasen erscheint.
Das Notenmaterial wird rechtzeitig zugeschickt.
5. Während der Arbeitsphasen muss jedes Mitglied zu allen angesetzten Terminen verfügbar sein;
Sonn- und Feiertage gelten als normale Probentage. Es wird absolute Pünktlichkeit zu Proben (fünf
Minuten vor Beginn am Platz!) und Konzerten verlangt.
6. Der Orchestervorstand vertritt die Interessen des Orchesters gegenüber dem Dirigenten, den
Dozenten und der Verwaltung.
7. Jedes Mitglied erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen der Konzerte
einverstanden.
8.In Ergänzung zur Hausordnung der jeweiligen Unterbringungsstätte gelten
folgende Regelungen:
- Strikte Einhaltung der Nachtruhe von 24.00 Uhr bis 07.00 Uhr
- Nächtliche Deadline 01.00 Uhr (bzw. nach Ansage) ab dem Tag vor den Konzerten
- Regelung für die Nachtruhe im Freien entsprechend den jeweiligen Hausordnungen
- Absolutes Rauch- und Alkoholverbot im Schlaftrakt.
- Grundsätzliches Verbot von harten Alkoholika für alle Teilnehmer
- Ansonsten Tabak- und Alkoholkonsum entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
- Wer diese Regelungen nicht einhält, wird aus der Orchestergemeinschaft ausgeschlossen. Eltern
bzw. Erziehungsberechtigte werden informiert, um die sofortige Heimreise (auf eigene Kosten) zu
organisieren. Der Teilnehmerbeitrag wird nicht zurückerstattet.
9. Etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. Allergien) sowie regelmäßige Medikation sind
bei der Anmeldung mitzuteilen.
10. Jeglicher Besuch während der Arbeitsphase ist mindestens einen Tag vorher bei den Betreuern
anzukündigen
11. Bei Rücktritt ab einem Monat vor der Arbeitsphase wird der Teilnehmerbetrag nicht
zurückerstattet
12. Den Anweisungen des Dirigenten, der DozentenInnen und der Betreuer sind Folge zu leisten.
13. Jedes Mitglied akzeptiert durch Unterschrift auf dem Rückmeldeschein, der für jede Phase neu
auszufüllen ist, sowohl dieses Reglement als auch die Hausordnung der jeweiligen
Unterbringungsstätte und stellt den Träger Bezirk Schwaben, die künstlerische Leitung und die
Dozenten des Orchesters von jeglichen Haftungsansprüchen frei.
14. Kleiderordnung:
Damen: Kleid/Rock schwarz, bodenlang, schulterbedeckt, blickdichte schwarze Strümpfe
Herren: Anzug/Socken schwarz, Hemd weiß, Krawatte