Bezirk Schwaben • 86147 Augsburg Schwäbisches Jugendsinfonieorchester Einladung zur 88. Arbeitsphase Schwäbisches Jugendsinfonieorchester in Marktoberdorf vom 28.3. - 3.4.2016 Anreise: am Ostermontag, 28. März 2016, 13.00 Uhr Busabfahrt ab Augsburg (Ort wird noch bekanntgegeben) Direkt nach Marktoberdorf Abfahrt: 11.15 Uhr Abreise: nach Konzert am 3.04.2016 (Kongress am Park, Augsburg) Unterkunft/ Verpflegung: vom 28.3. - 3.4.2016 in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf Beginn: Erste Probe 28.3.16, 14 Uhr Programm: Guiseppe Verdi Bearbeiter/in Christine Lichtblau Zimmer-Nummer G008 Telefon 0821 3101-240 Telefax 0821 3101-403 christine.lichtblau@ bezirk-schwaben.de [email protected] Aktenzeichen 30/SJSO Postanschrift Bezirk Schwaben 86147 Augsburg Robert Schumann Dmitri Schostakowitsch Ouvertüre zu „ La forza del destino“ Klavierkonzert, a-moll, op.54 Symphonie Nr.5, d-moll, op.47 Konzerte: Freitag, 1.4.16, 19 Uhr Samstag, 2.4.16, 19 Uhr Sonntag, 3.4.16, 19 Uhr Marktoberdorf, Musikakademie Bad Wörishofen, großer Kursaal Augsburg, Kongress am Park Dirigent: Allan Bergius Solistin: Anastasia Zorina, Klavier Dozenten: Vladimir Lakatos (Vl I), Pamela Rachel (Vl II), Ludwig Schmalhofer (Va), Joachim Wohlgemuth (Vc), Franz Mayr-Musiol (Kb), Wolfgang Fritzen (Holzbl.), Konrad Müller, Felix Winker (Blechbläser), Stefan Blum (Schlagwerk) Teilnehmerbeitrag: Anmeldung: € 130,-(Anmerkung: Teilnehmerbeitrag Frühjahr / 7 Tage € 130,-Teilnehmerbeitrag Herbst / 9 Tage € 180,--) Endtermin ist der 15. Januar 2016 Dienstgebäude Hafnerberg 10 86152 Augsburg Telefon 0821 3101-0 Telefax 0821 3101-200 www.bezirk-schwaben.de ÖPNV / VGA Stadtwerke, Stadttheater Allgemeine Sprechzeiten Mo-Fr 07:30 - 12:30 Uhr Do 13:30 - 17:00 Uhr zusätzlich nach Vereinbarung Bankverbindung Stadtsparkasse Augsburg BLZ 720 500 00 Kontonummer 091 SWIFT-BIC: AUGSDE77 IBAN: DE70 7205 0000 0000 0000 91 Einzahlung: bis 15. Januar 2016 auf das Konto des Bezirks Schwaben bei der Stadtsparkasse Augsburg, SWIFT-BIC: AUGSDE77 IBAN: DE70 7205 0000 0000 0000 91 Bitte diesen Hinweis unbedingt anbringen HH-Stelle 3320.1599 Name des Mitgliedes (Bitte die Quittung als Nachweis für die Einzahlung bei Rückfrage von unserer Seite aufbewahren.) Die Versendung der Noten und der Teilnahmebestätigung erfolgt nur gegen vorige Einzahlung des Teilnehmerbeitrages Die baldige Rücksendung (Brief oder Fax-Nr. 08 21 / 31 01 – 4 03) des anhängenden Anmeldeformulars in Original oder Kopie an folgende Adresse wird empfohlen: Schwäbisches Jugendsinfonieorchester Bezirk Schwaben, z. Hd. Frau Lichtblau Hafnerberg 10, 86152 Augsburg Auskunft: Mo/Die/Do Christine Lichtblau Tel: 08 21 / 31 01 – 2 40, Fax: 08 21 / 31 01 – 4 03 E-Mail: [email protected] Allan Bergius [email protected] Tel: 08153/908282 Vorschau: 89. Arbeitsphase in Babenhausen vom 9.9. - 18.9 September 2016 Im Namen des Bezirks Schwaben lade ich Sie herzlich zur Teilnahme an der 88. Arbeitsphase in Marktoberdorf ein. Mit freundlichen Grüßen Ihr Allan Bergius Künstlerischer Leiter SCHWÄBISCHES JUGENDSINFONIEORCHESTER Anmeldung zur 88. Arbeitsphase in Marktoberdorf vom 28.3.- 3.04.2016 Geb. Datum: Vor- u. Nachname: Private Anschrift: Telefon: Instrument: Anschrift der Schule, Bundeswehr, Zivildienst: E-Mail-Adresse: Ich nehme an der 88. Arb. Phase teil: ja nein Ich war bereits Mitglied des Orchesters: ja nein Ich fahre mit dem Bus am 28.3. ab Augsburg: ja Ich bin Vegetarier: ja nein Sonstiges : Mit Unterzeichnung erkenne ich auch das Orchesterreglement als für mich verbindlich an. Für von mir/meines Kindes verursachte Schäden hafte ich ausschließlich selbst und stelle den Veranstalter, die Organisatoren und die Dozenten des Orchesters von Haftungsansprüchen frei! Datum: Unterschrift des Mitgliedes: Unterschrift des Erziehungsberechtigte n: Bitte ausgefüllt an: oder per Fax:0821/3101-403 Schwäbisches Jugendsinfonieorchester Bezirk Schwaben, Hafnerberg 10, 86152 Augsburg (z. Hd. Frau Lichtblau) E-Mail: [email protected] Orchesterreglement des Schwäbischen Jugendsinfonieorchester 1. Die Mitgliedschaft im SJSO kann nur durch ein erfolgreich abgelegtes Probespiel erworben werden. Ein bestandenes Probespiel ist nicht die Garantie für eine sofortige Mitgliedschaft. Bei Überbesetzung der gewählten Instrumentengruppe kann das neue Mitglied auf die Warteliste gesetzt werden und rückt erst nach, wenn ein entsprechender Platz im Orchester frei geworden ist. 2. Die erste Arbeitsphase gilt als Probephase. 3. Jedes Mitglied verpflichtet sich, dem Orchester während seiner aktiven Mitgliedschaft bei jeder Arbeitsphase zur Verfügung zu stehen. Wer eine Arbeitsphase versäumt, muss u. U. damit rechnen, dass der Platz von einer / einem anderen Musiker/in eingenommen wird. 4. Es wird von jedem Mitglied erwartet, dass es perfekt vorbereitet zu den Arbeitsphasen erscheint. Das Notenmaterial wird rechtzeitig zugeschickt. 5. Während der Arbeitsphasen muss jedes Mitglied zu allen angesetzten Terminen verfügbar sein; Sonn- und Feiertage gelten als normale Probentage. Es wird absolute Pünktlichkeit zu Proben (fünf Minuten vor Beginn am Platz!) und Konzerten verlangt. 6. Der Orchestervorstand vertritt die Interessen des Orchesters gegenüber dem Dirigenten, den Dozenten und der Verwaltung. 7. Jedes Mitglied erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen der Konzerte einverstanden. 8.In Ergänzung zur Hausordnung der jeweiligen Unterbringungsstätte gelten folgende Regelungen: - Strikte Einhaltung der Nachtruhe von 24.00 Uhr bis 07.00 Uhr - Nächtliche Deadline 01.00 Uhr (bzw. nach Ansage) ab dem Tag vor den Konzerten - Regelung für die Nachtruhe im Freien entsprechend den jeweiligen Hausordnungen - Absolutes Rauch- und Alkoholverbot im Schlaftrakt. - Grundsätzliches Verbot von harten Alkoholika für alle Teilnehmer - Ansonsten Tabak- und Alkoholkonsum entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen - Wer diese Regelungen nicht einhält, wird aus der Orchestergemeinschaft ausgeschlossen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden informiert, um die sofortige Heimreise (auf eigene Kosten) zu organisieren. Der Teilnehmerbeitrag wird nicht zurückerstattet. 9. Etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. Allergien) sowie regelmäßige Medikation sind bei der Anmeldung mitzuteilen. 10. Jeglicher Besuch während der Arbeitsphase ist mindestens einen Tag vorher bei den Betreuern anzukündigen 11. Bei Rücktritt ab einem Monat vor der Arbeitsphase wird der Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet 12. Den Anweisungen des Dirigenten, der DozentenInnen und der Betreuer sind Folge zu leisten. 13. Jedes Mitglied akzeptiert durch Unterschrift auf dem Rückmeldeschein, der für jede Phase neu auszufüllen ist, sowohl dieses Reglement als auch die Hausordnung der jeweiligen Unterbringungsstätte und stellt den Träger Bezirk Schwaben, die künstlerische Leitung und die Dozenten des Orchesters von jeglichen Haftungsansprüchen frei. 14. Kleiderordnung: Damen: Kleid/Rock schwarz, bodenlang, schulterbedeckt, blickdichte schwarze Strümpfe Herren: Anzug/Socken schwarz, Hemd weiß, Krawatte
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