Preis pro Monat EUR 2,05 inkl. Liefergebühr 44. Jahrgang Freitag, den 22. Mai 2015 Woche 21 Sevelener Reitertage vom 29. bis 31.05.2015 Turnier mit Tradition, weit bekannt über den Niederrhein heraus - die Sevelener Reitertage im Dreieck von Kleve, Wesel und Venlo, präsentiert vom RV Blücher Sevelen. Vom 29. bis 31. Mai 2015 feiert der Verein die 126. Auflage.. Das Turnier ist allseits beliebte Station der Dressur - und Springreiter. Der RV Sevelen bieten eine Veranstaltung von der Einsteigerklasse bis zur schweren Prüfungen der Klasse S. Ein ungewöhnlicher Klassiker, das Hexenland-Derby mit einem großen Wall, und weiteren natürlichen Hindernissen, ist der Parcours an den lengendären Hamburger Derbyparcours orientiert. Die Springprüfungen auf unserem Rasenplatz haben in Sevelen haben eine lange Tradition - ein Garant für Spannung und rasante Wettkämpfe! Jährlich treffen sich hier im Hexenland die Springreiter zu fairen und spannenden Wettkämpfen. Unser im Rheinland einmaliger Springplatz mit seinem al- ten Baumbestand und unserem Parcourschef Michael Gockel und Heinz Kleinbongartz versprechen anspruchsvolle Prüfungen für Profis und Amateurreiter. Die Sevelener Reitertage - eine Erfolgsgeschichte, die auch 2015 weiter geschrieben wird. Im Dressurviereck werden ebenfalls Prüfungen von der Einsteigerklasse für die Jungend bis zum Prix St. Georg ausgetragen. Traditionell genießen die Dressurprüfungen in Sevelen einen hohen Stellenwert, sowohl bei den Reitern als auch beim Publikum. Routiniers stellen sich der Herausforderung im St. Georg, junge talentierte Nachwuchspferde präsentieren sich in Aufbauprüfungen am Freitagvormittag. An allen Tagen ist der Eintritt übrigens frei! Der Reiterverein Blücher e.V. Sevelen lädt alle Reiter und Pferdefreunde zum „Turnierluft schnuppern„ ein. Also, seinen Sie dabei in 2015. Unsere Showeinlagen Unsere Fohlenshow, am Sonntagnachmittag hat sich im Laufe der vielen Jahre zum Highlight entwickelt. Einige Züchter aus der Region präsentieren ihren Nachwuchs und lassen die Fohlen dabei frei über den Springplatz laufen - ein schönes Ereignis für Jung und Alt. Unsere Publikumswette, hier darf wieder gewettet werden. Vor Beginn der Springprüfung Klasse M** am Sonntag um 13:30 wird eine Parcoursskizze an die Zuschauer verteilt. Hier kann jeder tippen, an welchem Sprung die meisten Fehler fallen. Unter denen, die mit Ihrem Tipp richtig liegen, werden 3 schöne Sachpreise ausgelost. Tauziehen mit der Feuerwehr Etwas besonderes ist am Sonntagnachmittag vorgesehen - Lassen sie sich überraschen ob Pferd oder Mensch stärker ist. Catering Genießen sie ein Frühstücksbrunch in unserer Cafeteria. Mit verschiedenen Mittagsmenüs z. B. Spargelgerichte der Saison, verwöhnt sie das Heinz Baumanns Team im großen Imbisszelt. Kaffee und selbstgebackenen Kuchen genießen sie in unserer Cafeteria. Kinderspaß Für unsere kleinsten Gäste bieten wir Kinderschminken an und haben eine Hüpfburg aufgebaut. Wir freuen uns auf Sie und unsere jüngsten Gäste. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 Aufgrund des § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV NRW S. 208) wird der Jahresabschluss zum 31.12.2013 öffentlich bekannt gemacht. 1. Bilanz zum 31.12.2013 Aktivseite 1. Anlagevermögen 2. Umlaufvermögen 3. Aktive Rechungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 2. Passivseite 102.104.828,94 € 1. Eigenkapital 6.561.638,55 € 2. Sonderposten 51.544,28 € 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 108.718.011,77 € 53.155.690,40 € 43.259.157,48 € 6.524.156,39 € 3.700.417,49 € 2.078.590,01 € 108.718.011,77 € Ergebnisrechnung zum 31.12.2013 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 + Kostenerstattungen und -umlagen + Sonstige ordentliche Erträge + Aktivierte Eigenleistungen +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 10 und 17) + Finanzerträge - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 18 und 21) + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) Jahresergebnis Nachrichtl.: Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen Nachrichtl.: Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen Nachrichtl.: Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen Nachrichtl.: Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen = Saldo Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 261.455,42 € 1.207.710,46 € 21.825,63 € 0,00 € 18.367.903,15 € 3.925.371,57 € 412.917,21 € 4.691.091,30 € 2.462.415,13 € 6.322.310,41 € 844.634,92 € 18.658.740,54 € -290.837,39 € 10.012,28 € 5.537,89 € 4.474,39 € -286.363,00 € 195,38 € 46.845,62 € -46.650,24 € -333.013,24 € -237,38 € 0,00 € 46.845,62 € 0,00 € 46.608,24 € 3. Finanzrechnung zum 31.12.2013 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 2 Einzahlungs- und Auszahlungsarten Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Sonstige Transfereinzahlungen + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und -umlaen + Sonstige Einzahlungen + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Personalauszahlungen - Versorgungsauszahlungen - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen - Transferauszahlungen - Sonstige Auszahlungen = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit = Saldo aus laufender Verwaltungstätigekeit (Zeilen 9 und 16) + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen + Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten + Sonstige Investitionseinzahlungen = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2013 11.128.656,39 € 1.677.469,05 € 1.826,53 € 3.768.590,23 € 230.571,72 € 257.614,75 € 569.421,32 € 10.012,28 € 17.644.162,27 € 3.824.834,28 € 414.265,72 € 4.659.101,11 € 10.412,89 € 6.420.193,87 € 685.586,65 € 16.014.394,52 € 1.629.767,75 € 751.034,17 € 184.478,60 € 0,00 € 130.285,67 € 0,00 € 1.065.798,44 € 83.423,93 € Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden - Auszahlungen für Baumaßnahmen - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevemögen - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen - Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung - Tilgung und Gewährung von Darlehen - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung = Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderungen des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 21 und 37) + Anfangsbestand an Finanzmitteln + Bestand an fremden Finanzmitteln Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) 83.423,93 € 571.928,80 € 295.502,07 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 950.854,80 € 114.943,64 € 1.744.711,39 € 28.738,41 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 28.738,41 € 1.773.449,80 € 2.416.474,60 € -30.144,36 € 4.159.780,04 € Der Rat hat den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 108.718.011,77 € und einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechung in Höhe von 333.013,24 € gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW in der Sitzung am 21.04.2015 festgestellt. Der Rat hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW in der Sitzung am 21.04.2015 beschlossen, den in der Schlussbilanz zum 31.12.2013 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 333.013,24 € gegen die Allgemeine Rücklage zu buchen. Die Mitglieder des Rates haben gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NW in der Sitzung des Rates am 21.04.2015 die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen. Der Jahresabschluss ist dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Kleve mit Schreiben vom 22.04.2015 gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW angezeigt worden. Mit Verfügung vom 08.05.2015 hat der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Kleve den Jahresabschluss zur Kenntnis genommen. Rechtliche Bedenken gegen den Jahresabschluss wurden nicht erhoben. Der Jahresabschluss der Gemeinde Issum zum 31.12.2013 einschließlich Anhang und Lagebericht liegt ab 22.05.2015 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus (Haus Issum) Herrlichkeit 7-9, Zimmer 3, zur Einsichtnahme aus, und zwar in der Zeit von montags bis donnerstags von und und freitags von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr 14.00 Uhr – 15.30 Uhr 8.30 Uhr – 12.30 Uhr. Issum, 18.05.2015 Der Bürgermeister i. V. gez. Happe Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler -aussiedler,, Asyl begehrende Ausländerinnen und Ausländer,, Flüchtlinge und Obdachlose sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung mit Bekanntmachungsanordnung vom 11.05.2015 Ausländer Präambel Aufgrund · der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW.S. 878) · der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW.S. 687) · §§ 1 bis 3 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom 28. Februar 2003 (GV.NRW. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV.NRW. S. 922) · §§ 11 und 12 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) vom 14. Februar 2012 (GV.NRW.S. 97) hat der Rat der Gemeinde Issum in seiner Sitzung am 21.04.2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Zweckbestimmung und Rechtsform 1. Die Gemeinde Issum unterhält zur vorübergehenden Unterbringung von a) Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach § 11 Ziffer 1 TIntG b) Zugewanderten nach § 11 Ziffer 2 TIntG c) Ausländerinnen und Ausländern nach § 11 Ziffern 3 und 4 TIntG, d) Asyl begehrenden Ausländerinnen und Ausländern und Flüchtlingen, die zu dem Personenkreis nach § 2 FlüAG gehören und e) Obdachlosen ein Übergangsheim und eine Obdachlosenunterkunft, nachfolgend Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 3 beide Unterkünfte genannt, als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. 2. Das Benutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde Issum und den Benutzerinnen und Benutzern ist öffentlich-rechtlicher Art. Es beginnt mit der Einweisung und endet mit dem Tag der ordnungsgemäßen Übergabe der Unterkunft an eine/einen mit der Aufsicht bzw. der Verwaltung der Unterkunft beauftragte/n Bedienstete/Bediensteten der Gemeinde Issum. 3. Die Gemeinde kann als Teil der vorgenannten öffentlichen Einrichtungen einzelne Wohnungen anmieten, die ebenfalls dem Zweck der Unterbringung nach Absatz 1 dienen. Bei Aufgabe der Unterkünfte soll geprüft werden, ob die/der zu diesem Zeitpunkt dort Untergebrachte in das bis dahin zwischen der Gemeinde und dem Wohnungsgeber bestehende Mietverhältnis eintreten kann. § 2 Art und Umfang der Benutzung 1. Die Räume bzw. Bettenplätze werden den in Betracht kommenden Personen durch schriftlichen Bescheid zugewiesen. Diese Zuweisung ist jederzeit widerruflich; mit dem Widerruf erlischt das Recht zur Benutzung der zugewiesenen Räume bzw. des zugewiesenen Bettenplatzes. 2. Die Unterkunft dient der Beseitigung der Wohnungslosigkeit und der vorübergehenden Unterbringung der betroffenen Personengruppen. 3. In der Unterkunft dürfen nur eingewiesene Personen die ihnen zugewiesenen Räume bzw. Bettenplätze bewohnen. Die zusätzliche Aufnahme anderer Personen oder ein nicht genehmigter Tausch der Räume sind nicht gestattet. 4. Die Ordnung in der Unterkunft wird durch eine Hausordnung geregelt, die die Bürgermeisterin/der Bürgermeister erlässt. 5. Die Einweisung kann widerrufen werden, wenn die eingewiesene Person a) anderweitig ausreichenden Wohnraum zur Verfügung hat, b) die endgültige wohnungsmäßige Unterbringung aus von ihm zu vertretenden Gründen verhindert und damit den Anspruch auf Unterbringung verliert, c) nicht mehr zu dem in § 1 genannten Personenkreis gehört, d) schwerwiegend oder mehrfach gegen diese Satzung, die Hausordnung oder die Anweisungen der Gemeinde verstoßen hat. 6. Die Benutzerin/der Benutzer hat die Unterkunft unverzüglich zu räumen, wenn die Einweisung widerrufen wird oder die Benutzerin/der Benutzer den Wohnsitz wechselt. Die Räumung einer Unterkunft kann nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zwangsweise durchgesetzt werden. Die betroffene Benutzerin/der betroffene Benutzer ist verpflichtet, die Kosten einer Zwangsräumung zu tragen. § 3 Gebührenpflicht 1. Für die Benutzung der Unterkünfte werden Benutzungsgebühren erhoben. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind lediglich Asylbewerber, solange sie die zugewiesene Unterkunft als Sachleistung nach §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. 2. Gebührenpflichtig sind die Benutzerinnen und Benutzer der Unterkünfte. Verheiratete haften auch für die Gebührenschuld des Ehegatten und ihrer Familienangehörigen jeweils als Gesamtschuldner. Bei Haushaltsgemeinschaft haften die jeweiligen Partnerinnen und Partner untereinander als Gesamtschuldner. 3. Soweit die Gemeinde einzelne Wohnungen zur Unterbringung des Personenkreises nach § 1 Abs. 1 anmietet oder beschlagnahmt, erhebt sie von den jeweiligen Benutzern Wohnraumbenutzungsvergütungen in der Höhe, in der sie entsprechende Entgelte an die Vermieterinnen und Vermieter zu zahlen hat. Zuzüglich erhebt die Gemeinde Verwaltungskosten in Höhe von monatlich 23,27 € pro Wohnung. 4. Die Gebührenpflicht besteht während des Benutzungsverhältnisses (§ 1). 5. Besteht die Gebührenpflicht nicht während des gesamten Monats, so wird der einzelne gebührenpflichtige Tag mit 1/30 der Monatsgebühr berechnet. 6. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Beitreibung der Forderungen im Verwaltungszwangsverfahren nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW. 4 § 4 Höhe der Gebühren und Nebenkosten und Bemessungsgrundlage 1. Die Benutzungsgebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für die Unterbringung sowie den Strom- und sonstigen Verbrauchskosten. 2. Die Grundgebühr wird insbesondere für nachfolgende Kosten erhoben: Grundbesitzabgaben/Steuern, Versicherungen, Kosten des Schornsteinfegers, Mieten, Personalkosten, Unterhaltung des beweglichen Vermögens, der Grundstücke und baulichen Anlagen. Die Verbrauchskosten werden insbesondere für die angefallenen Wasser- und Heizkosten erhoben. 3. Die angefallenen Kosten werden anhand des Durchschnitts der IstAusgaben des vorangegangenen Jahres ermittelt. Die Verbrauchskosten werden in Stromkosten (incl. der durch den Mieter zu tragenden Instandhaltungskosten und Schönheitsreparaturen) und sonstige Verbrauchskosten unterteilt und pro Person erhoben. Die Grundgebühr wird nach der genutzten bzw. zugewiesenen Unterkunftsfläche und dem Anteil an der Gemeinschaftsfläche erhoben. 4. Die anteilige Wohn- und Gemeinschaftsfläche pro Person errechnet sich durch Division der gesamten Fläche durch die Sollpersonenzahl (60 Personen in der Lindenau 55 und 14 Personen in der Wilhelmshöhe 3). Der Flächenanteil wird auf volle Quadratmeter gerundet. 5. Die Grundgebühr beträgt monatlich für die Unterkunft Lindenau 55 17,62 € je qm für die Unterkunft Wilhelmshöhe 3 15,08 € je qm. 6. Die Verbrauchskosten werden folgendermaßen festgesetzt: a) Für die Stromversorgung incl. der durch den Mieter zu tragenden Instandhaltungskosten und Schönheitsreparaturen wird der in den entsprechenden Regelsätzen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enthaltene regelbedarfsrelevante Anteil nach Abteilung 4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung) gefordert. b) Sonstige Verbrauchskosten: für die Unterkunft Lindenau 55 17,91 € pro Person für die Unterkunft Wilhelmshöhe 3 17,44 € pro Person 7. Für selbst verursachte Schäden an dem Gebäude oder der Einrichtung werden den Benutzerinnen/Benutzern die tatsächlichen Instandhaltungskosten in Rechnung gestellt. § 5 Fälligkeit der Gebühren Die monatlichen Gebühren sind bis zum 3. Tag eines jeden Monats im Voraus an die Gemeindekasse zu entrichten. Die Gebühren für den Monat der Zuweisung sind bis zum 3. Tag des Folgemonats zu entrichten. § 6 Ausnahmen Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Satzung zulassen. Insbesondere kann in einzelnen Härtefällen die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. § 7 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.06.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler und Aussiedlerinnen, Asyl begehrende Ausländer und Ausländerinnen, Flüchtlinge und Obdachlose sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeinde Issum vom 21.03.2013 und die Satzung der Gemeinde Issum über die Errichtung von Obdachlosenunterkünften und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung vom 22.09.2009 außer Kraft. Issum, 21.04.2015 gez. Happe Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters im Amt Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler -aussiedler,, Asyl begehrende Ausländerinnen und Ausländer Ausländer,, Flüchtlinge und Obdachlose sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung vom 21. April 2015 mit Bekanntmachungsanordnung vom 11.05.2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Issum vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Issum, 11. Mai 2015 gez. Happe Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters im Amt Ende: Amtliche Bekanntmachungen Autorenlesung in der Einwohnermeldeamt ehemaligen Synagoge in Issum An- und Ummeldungen Anmeldungen Heldt, Stefan, Vogt-von-BellePlatz 1, Issum Ummeldungen Roth, Maria Anna, bisher Huckstr. 80, Issum, jetzt Büllenstr. 1, Issum-Sevelen Neue E-Bike Ladestation in Sevelen Zum Gedenktag der Bücherverbrennung am 12. Mai 1933 hatte die Bücherei Keuck aus Geldern in die ehemalige Synagoge Issum zu einer Lesung eingeladen. Gleichzeitig war es eine würdige Veranstaltung zum 25. Jubiläum der „Wiedereröffnung“ des ehemaligen jüdischen Gemeindezentrums. In dem früheren Bethaus begeisterte Volker Weidermann die zahlreich erschienenen Besucher. Der bekannte Literaturkritiker, Feuilletonchef der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und Autor zahlreicher Bücher, u.a. Lichtjahre las aus seinem Buch: Ostende 1936, Sommer der Freundschaft. Es erzählt vom Juli 1936, als sich die halbe Exilliteratur noch einmal in Ostende trifft. Besonders die Freundschaft zwischen Stefan Zweig und Joseph Roth sowie Irmgard Keun werden beleuchtet. Mit Rückblicken auf den Sommer 1914 und Seitenblicken wird die politische Situation dieser Zeit vor dem 2. Weltkrieg verdeutlicht. In den Gesprächen im Sommer 1936 zeigen sich alle Sorgen und Hoffnungen der Hitler-Gegner, die nun auf der Flucht oder im Exil sind. Kann die Legende „ Der begrabene Leuchter“ Hoffnung vermitteln? In der anschließenden Diskussion wurde klar, dass gerade heute wieder die Schriften dieser weitgehend vergessenen Autoren interessant und aktuell geworden sind. Bedienstete der Gemeinde Issum gehen auf Tour Am Mittwoch, 03. Juni 2015, findet der diesjährige Betriebsausflug der Bediensteten der Gemeinde Issum statt. Aus diesem Grunde sind die Büros der Gemeindeverwaltung Issum ganztägig geschlossen. Je nach Witterungslage ist das „Spaßbad Hexenland“ in Sevelen an diesem Tag geöffnet. In dringenden Fällen der Gefahrenabwehr rufen Sie bitte den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes unter der Rufnummer „0173-2668400“ an. Die neue Ladestation für E-Bikes befindet sich in der Raiffeisenstraße 5. Pünktlich zum Start der Fahrradsaison wird das Ortszentrum um dieses attraktive Angebot erweitert. Hier können Elektroradler ihre Akkus wieder aufladen und ihre Wartezeit mit einem Besuch des Juchmeshofes verbinden. Den Schlüssel für die Ladestation erhält der Radler beim Gastronom. Die Ladestation, die kostenfrei zu nutzen ist, liegt in Sevelen direkt an einem Knotenpunkt für Fahrradwege. Die Radrouten R 1 und 2, die „Herrensitzroute“ und Niederrheinroute führen durch Issum. Elektro-Fahrräder liegen voll im Trend. Und gerade im fahrradfreundlichen Issum bietet das elektronisch unterstützte Fahrrad dem Biker mehr Fahrkomfort und Beweglichkeit. Mit der Bereitstellung dieser Ladestation unterstützen Familie Esters sowie Dellen & Werner in Kooperation die flächendeckende Erstellung eines gemeindeweiten Ladenetzes und wollen Menschen in unserer Region für klimafreundliche Fortbewegung begeistern. Mitteilungen des Ordnungsamtes Wochenmärkte in der Gemeinde Issum Mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Sevelen Donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Vogt-von-Belle-Platz in Issum Besondere Sprechstunden der Verwaltung vom 26.05.2015 bis 29.05.2015 Donnerstag 28.05.2015 von 17.00 - 19.00 Uhr Polizei Rathaus Issum Polizei Tel. 1061 Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 5 Sevelener Reisebüro Reisecenter Grundmann ehemals Schreiben und Reisen In der Presse wurde berichtet, dass die Postanlaufstelle ab Juni ein anderer Dienstleister im Ortsteil Sevelen übernehmen wird. Allerdings ist Frau Andrea Silber weiterhin Ansprechpart- nerin des Sevelener Reisebüros Grundmann an der Antoniusstraße 1. Große Banner an der Hausfassade weisen darauf hin, dass das Reisebüro weiterhin geöffnet ist. Frau Silber bietet ihre Dienstleistungen - Reisebüro (Pauschalreisen, Club- und Vereinsausflüge, Kreuzfahrten) und Reinigungsannahme - in gewohnt freundlicher Art und Weise den Kunden an. Die Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 12.30 und 15.00 - 18.00 Uhr, mittwochs von 9.00 - 12.30 Uhr. Standesamtliche Mitteilungen Geburten: auswärts: 07.05.2015 Elia Stockmanns, Sohn von André Stockmanns und Nicole Helga Stockmanns geb. Riether, Issum, Bertastraße 42 Eheschließungen: in Issum: 08.05.2015 Martina Weßels und Tobias Schreiter, Issum, Gelderner Straße 40 09.05.2015 Kerstin van Kilsdonk und Benedikt Kosel, Issum-Seve- Nachruf Die Gemeinde Issum und die Freiwillige Feuerwehr Issum, Löschzug Sevelen trauern um Ehrengemeindebrandmeister Eberhard Boemans Herr Boemans gehörte der Freiwilligen Feuerwehr seit dem 01.04.1953 an. Viele Jahre leitete er die Geschicke der Freiwilligen Feuerwehr als Wehrleiter für die Gesamtwehr der Gemeinde Issum. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres wechselte Herr Boemans in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Issum. Wir verlieren mit Eberhard Boemans einen Feuerwehrmann, der zu allen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ein gutes kameradschaftliches Verhältnis pflegte. Wir werden ihn sehr vermissen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten seinen Angehörigen. Jürgen Happe Allg. Vertreter des Bürgermeisters 6 Karl Hans Wehrleiter Bernd Manders stellv. Löschzugführer Johannes Diepers stellv. Löschzugführer len, Letmannsdyck 5 09.05.2015 Xenia Röckl und Markus Johann Ullrich, Issum-Sevelen, Dammweg 12 09.05.2015 Stefanie Harder und Andreas Gerhard Pottbäcker, Rheurdt, Kengen 39 13.05.2015 Michaela Ohletz und Klaus Kämmerer, Xanten, Zur Wassermühle 26 b 15.05.2015 Birte Voßeler, Issum, Niederwalder Straße 52, und Florian Oymans, Issum-Sevelen, Parkstraße 15 15.05.2015 Helga Stefanie Hagel und Andre Finken, Issum, Am Tapp 18 15.05.2015 Nicole Burmeister und Christian Steve Nühlen, IssumSevelen, Unterstraße 8 Sterbefälle: auswärts: 08.05.2015 Lothar Paschen, Issum, Schulstraße 42 (51 Jahre) 08.05.2015 Iris Luise Marcinkowski geb. Cichowski, Issum, Am Bahnhof 15 (69 Jahre) in Issum: 08.05.2015 Adelheid Elisabeth Dietrich geb. Müller, Issum-Sevelen, Antoniusstraße 28 (94 Jahre) Mauerwerkssanierung am Haus Issum Am denkmalgeschützten Haus Issum soll im Jahre 2016 die Fassade saniert werden. Darum muss der Efeubewuchs am Gebäude entfernt werden. Als vorbereitende Maßnahme wird die Nährstoffversorgung der Pflanzen unterbrochen. Im Herbst diesen Jahres wird dann der Bewuchs entfernt. In Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege ist ein Austausch von schadhaften Feldbrandsteinen und die Neuverfugung des Mauerwerks vorgesehen. Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de Neue Infotafeln an Sehenswürdigkeiten in Issum mit QR-Code Eine neue Informationsmöglichkeit bietet sich in Kürze den Gästen und Besuchern der Gemeinde Issum. An fünfzehn Sehenswürdigkeiten der Gemeinde werden in den nächsten Tagen Tafeln mit sogenannten QR - Codes angebracht. So können Interessierte via Smartphone schnell und einfach Informationen der einzelnen Sehenswürdigkeiten oder Themenkomplexe im Internet aufrufen. Neben den zahlreichen Informationen, die der Besucher durch ausliegende Informationen in der Tourist Info im His-Törchen erhält, wird somit die Dienstleistungspalette um ein weiteres Angebot erweitert. Die entsprechenden Infotafeln lassen sich am His-Törchen, dem Haus Issum, dem Bürgerhaus Sevelen, der Synagoge mit Mikwe und Schulhaus, dem Clemens Pasch-Platz, der Begegnungsstätte Oermter Berg, der Herrlichkeitsmühle, dem Weißen Häuschen und an den katholischen und evangelischen Kirchen in Issum und Sevelen finden. Der QR-Code (englisch Quick Response, „schnelle Antwort“) ist eine Methode, Informationen so zu verschlüsseln, dass diese besonders schnell maschinell gefunden und eingelesen werden können. Neben ihrer ursprünglichen Bestimmung, dem Einsatz in der Produktionslogistik, finden sich QR-Codes mittlerweile in zahlreichen weiteren Anwendungen wieder: Beispielsweise als Fahrplanauskunft und Navigationshilfe an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, als Hilfe für den Einkaufszettel. Auch in der Werbung halten QR-Codes immer weiter Einzug, lassen sich so doch schnell zusätzliche Informationen, beispielsweise Produktvideos oder Websites mit oder ohne Gewinnspielen aufrufen. Sprechzeiten der Abteilung für Arbeit und Soziales Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Hartz IV IV,, Arbeitslosengeld II) Allgemeine Sprechzeiten: Rathaus Issum, Zimmer 5 - 7, Tel: 02835/10-0 Mo., Mi. + Fr.: 8.30 Uhr - 10.30 Uhr und nach Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Di. + Do. geschlossen Sprechzeiten der Mitarbeiter von SOS (Fallmanager) nach vorheriger Terminabspr ache erminabsprache Mittelstr. 13, 47661 Issum, Tel: 02835/448 948-0 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und sonstige Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Krankenhilfe, Sozialhilfe, Eingliederungshilfe) Rathaus Issum, Zimmer 4, Tel: 02835/10-0 Sprechzeiten nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin Ende: Hinweise und Mitteilungen der Verw altung erwaltung Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 7 Apotheken mit Bereitschaftsdienst außerhalb der normalen Öffnungszeiten für Alpen, Geldern, Issum, Kamp-Lintfort, Kerken, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Rheurdt, Sonsbeck und Xanten (ohne Gewähr) Freitag, 22.05.2015 Geissbruch-Apotheke Ferdinantenstr. 12, Kamp-Lintfort Tel. 02842/8538 Viktor -Apothek iktor-Apothek -Apothekee Viktorstr. 15, Xanten Tel. 02801/1233 Drachen-Apotheke Issumer Str. 73, Geldern Tel. 02831/6979 Samstag, 23.05.2015 Hubertus-Apotheke Kirchplatz 2, Issum Tel. 02835/5250 Sonntag, 24.05.2015 Burg-Apotheke Burgstr. 8, Alpen Tel. 02802/1414 Dorf-Apotheke Cuypers Kevelaerer Str. 2, Geldern-Walbeck Tel. 02831/9766188 Montag, 25.05.2015 Barbara-Apotheke Borther Str. 225, Rheinberg Tel. 02802/1515 Dorf-Apotheke Kapellen Lange Str. 3, Geldern Tel. 02831/1340288 Kranich-Apotheke Niederrheinallee 315A, Neukirchen-Vluyn Tel. 02845/2584 FA M I L I E N R A T G E B E R.D E www.familienratgeber.de Der Online-Service für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Ein Angebot der 8 Dienstag, 26.05.2015 Mühlen-Apotheke Rathausstr. 19, Rheurdt Tel. 02845/6686 Römer -Apothek Römer-Apothek -Apothekee OHG Neuhoff u. Krug Römerstr. 16-18, Rheinberg Tel. 02843/6116 Linden-Apotheke Walbecker Markt 8, Geldern-Walbeck Tel. 02831/6416 Mittwoch, 27.05.2015 Martinus-Apotheke Veerter Dorfstr. 22a, Geldern Tel. 02831/5081 Einhorn-Apotheke Gelderstr. 8, Rheinberg Tel. 02843/2274 Viktor -Apothek iktor-Apothek -Apothekee Viktorstr. 15, Xanten Tel. 02801/1233 Donnerstag, 28.05.2015 Elefanten-Apotheke Freiherr-vom-Stein-Str. 10, KampLintfort Tel. 02842/13029 Hirsch-Apotheke Markt 8, Xanten Tel. 02801/3024 Den Apotheken- Notdienst können Sie unter www.aponet.de erfragen Ärztlicher Notdienst (ohne Gewähr) Den Notdienst am Samstag, 23.05.2015 übernimmt die Praxis Dietz Dallmann / Anne VogelpohlMenschik, Weseler Str. 16, 47661 Issum, Tel. 0 28 35 / 17 17 Den Notdienst am Sonntag, 24.05.2015 übernimmt die Praxis Heinz Beck ers Beckers ers, Brigittenstr. 14, 47608 Geldern-Veert, Tel 0 28 31 /8 77 88 Den Nordienst am Pfingstmontag, 25.05.2015 übernimmt die Praxis Barbar an den Meer Barbaraa vvan Meer, Westwall 4 d, 47608 Geldern, Tel. 0 28 31 / 18 20 Den Notdienst am Mittwoch, 27.05.2015 übernimmt die Praxis Dr Dr.. Irina Starschinov Starschinovaa , Wachtendonker Str. 18 b, 47647 KerkenAldekerk, Tel. 0 28 33 / 5 74 21 91 Sollten Sie in Notfällen den Arzt nicht erreichen können, rufen sie die Notdienstzentrale 0180 / 504411025 oder die bundeseinheitliche, kostenfreie Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 an. In dringenden Notfällen wählen Sie die Nummer 112 (Rettungswagen). Zahnärztlicher Notdienst Der notdiensthabende Zahnarzt kann unter der Rufnummer 01805/ 986700 erfragt werden. Weitere Rufnummern Überfall, Verkehrsunfall Tel. 110 Erste Hilfe (einheitlich) Tel. 112 Krankenwagen Tel. 02821/771111 Polizeistation Issum Tel. 2222 und Tel. 10-61 Feuerwehr Tel. 112 (bei Feuer u. sonstigen Notfällen grundsätzlich die Leitstelle Kleve) Löschzug Issum, Am Tapp 16 Tel. 2224 Löschzug Sevelen, Nieukerker Str. 16 Tel. 95898 Altenheim: St. Antonius-Heim, Büllenstr. 1, Sevelen Tel. 4465-0 Apotheken: Löwen-Apotheke, Gelderner Str. 19, Issum Tel. 3566 Hubertus-Apotheke, Kirchplatz 2, Sevelen Tel. 5250 Gemeindeverwaltung Issum, Rathaus, Herrlichkeit 7-9, Issum Tel. 10-0 „Servicestelle“ der Gemeinde Issum Tel. 10-91 „Spaßbad Hexenland“, Scheepersdyck, Sevelen Tel. 5800 Multifunktionale Begegnungsstätte, Vogt-von-Belle-Platz 11, Issum Tel. 4109 Bürgerhaus Sevelen, Dorfstr. 55, Sevelen Tel. 5077 Brüder-Grimm-Schule, BGS, Neustr. 37, Issum Tel. 2382 St. Nikolaus-Schule, KGS, Weseler Str. 52, Issum Tel. 2866 Käthe-Kollwitz-Schule, GHS, Burgweg 15, Sevelen Tel. 5255 Zweifachturnhalle, Vogt-von-Belle-Platz 12, Issum Tel. 2634 Umwelttelefon Tel. 10-16 Straßenbeleuchtung / Störungsmeldung: Tel. 10-52 Sprechzeiten der Abteilung für Ar- beit und Soziales Tel. 10-0 Allgemeine Sprechzeiten: Mo. + Mi. + Fr. 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr und nach Terminabsprache Di. + Do. geschlossen Die allgemeinen Dienstzeiten der übrigen Verwaltung: Tel. 10-0 Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr u. Mo. - Do. 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Das Bürgerbüro hat donnerstags bis 17.00 Uhr geöffnet und am 2. Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten sind auch Terminabsprachen mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn möglich! (Sh. auch „Besondere Sprechzeiten der Verwaltung.“) Kreisverwaltung Kleve, Sozialpädagogin des Jugendamtes, Kapellener Str. 34, 47661 Issum, Tel. 44 61 54 Sprechstunden tägl. 9.00 Uhr 10.00 Uhr und dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Sprechzeiten im Bürgerhaus Sevelen, Dorfstr. 55, sind ebenfalls nach persönlicher Vereinbarung möglich! Wichtige Rufnummern Gefahrenabwehr: Sofortige Unterbringung, Katastrophenschutz, Munitionsfunde, Gewässerschäden durch Öl, Giftunfälle u. a. während der Dienstzeiten: Tel. 10-16. Bereitschaftsdienst für Aufgaben der Gefahrenabwehr außerhalb der Dienstzeiten: 0173 2668400 Bitte rufen Sie nur in dringenden Fällen der Gefahrenabwehr an, wenn die Dringlichkeit nicht bis zu den Dienststunden der Verwaltung aufgeschoben werden kann. Wasserwerk / Gasversorgung Bei Rohrbrüchen und Störungen im Wasserleitungsnetz und Gasnetz rufen Sie bitte während und ausserhalb der Dienstzeiten die Gelsenwasser-Niederlassung in Issum an: 02835 / 4489994 Stromversorgung Bei Stromausfällen wenden Sie sich bitte an das RWE Geldern 02831 / 9200 Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de Kinder leben im Wald Es hat schon Tradition, dass die Kinder vom St. Antonius Kindergarten am Osterdienstag für sechs Wochen ihren Aufenthalt in den Wald verlegen. In vollen Zügen erkunden die Kinder Stock und Stein. Jeden Morgen bringen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder zum Koetherdyck. Das selbstgebaute Tipi bietet Schutz vor Regen - den es in diesem Jahr so gut wie gar nicht gab; im Tipi versammeln sich jeden Morgen alle Kinder zum Start in den Tag. Das Tipi ist die Frühstücksoase und die Ruhezone. Eine Oma: die Kinder lieben es, den ganzen Vormittag im Wald zu sein, Stöcke zu sammeln, Kleintiere beobachten, Hütten zu bauen, zu Sägen und zu Schnitzen. Gerade zu dieser Zeit, dem Frühjahr, ist die Natur jeden Tag anders und immer ist für die kleinen Hände Neues zu entdecken, zu fühlen oder da zu sitzen und zu beobachten wie der Käfer über die Hölzer oder das Gras läuft. Mit dem Stethoskop hörten die Kinder das Rauschen der Bäume, umklammerten die Baumstämme. In kleinen Gruppen erkunden die Kinder das gesamte Waldgebiet. Die Pfiffikus Kinder angehenden Schulkinder - wanderten am Montag, 4. Mai vom Koetherdyck nach Issum, die Heimfahrt erfolgte mit dem Omnibus. Ein Erlebnis, dass die Ausdauer stärkte und alle staunten, was kleine Beine leisten! Das Balancieren war besonders spannend! Ein Vater kam mit Slackline - Gummibändern, die zwischen Bäume gespannt wurden und nun ging es los, denn wer das Gleichgewicht hält, schafft die Strecke und wird zum Slack-Star! Besuch gab es von „Hörbe mit dem großen Hut“! Die Geschichte von OTFRIED PREUßLER gab Impulse zum Umherziehen und zum Werkeln. Otfried Preußler versteht es, mit einer wunderschönen, bildhaften Sprache dafür zu sorgen, dass kleine und große Leser mit Hörbe durch den Wald wandern und die Abenteuer mit ihm bestehen. Man kann den Wald förmlich riechen, spürt wie die Sonnenstrahlen, die durch die Bäume fallen, kitzeln und bibbert vor Angst mit, als Hörbe im „Koethedyck“ mit allen kleine und große Abenteuer erlebt. Irmgard Meetschen und Julia Croonenbroek regen die Kinder an, Waldgeister und Spinnennetze aus dem gesammelten Material zu bauen. Der Koetherdyck hat nun echte Waldgeister! Pastor Stefan Keller beendete die sechs Waldwochen mit einer Feier. Margret Huber, die Leiterin kam voller Stauen und Begeisterung von einem Waldtag mit den Kindern zurück. Den Erziehern gilt ein Dank für die Begleitung der Heranwachsenden in der Natur. Ab Mittwoch, dem 13. Mai kehren alle in den St. Antonius Kindergarten zurück. Freitag, 29. Mai 2015 Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 9 Katholische Kirchengemeinde St. Anna Issum-Sevelen Was soll die ganze Geschichte mit dem Heiligen Geist? Wozu verteilt er seine Gaben? Warum stattet er Menschen mit Charismen aus? Wozu gibt es „Geistliche“? Paulus, ein intimer Kenner Jesu, sagt es eindeutig: „Damit es anderen nützt!“ Mit Gott bekommt man es nicht zum Selbstzweck zu tun. Gott verfolgt eine eindeutige Strategie: er geht auf die Menschen zu, um sich in Erinnerung zu halten und damit einer dem anderen gut ist und gut tut. Deshalb schenkt Gott, der Vater, deshalb schenkt Gott, der Sohn, dem Menschen den Heiligen Geist. Nicht, damit der Mensch ihn wie in einem Tresor wegschließt und als Schatz hütet, sondern damit er, wie ein Werkzeug in Gottes Hand, mitbauen kann an Gottes neuer Welt, die im Hier und Jetzt im Werden ist. Seelsorgeteam in der Sankt Anna Gemeinde: Pastor Stefan Keller, Pfarrer, Neustraße 22 in Issum, Tel. 02835 445761 oder 0173 9217868 Pater Johny, Marienstraße 21, Tel. 44 55 11 Diakon Helmut van den Berg, Kolpingstr. 6. Tel. 02835 1774 Diakon Alfred Weggen, Vogt-vonBelle-Platz 3, Tel. 02835 1336 Pastoralreferent Frank Ingendae, Büro: Issum - Neustraße 22, Diensttelefonnummer: 0173 516 6860 oder 02832-9079777, Privat: Twisteden - Ahornweg 32, E-Mail: [email protected] Kirchen und Kapellen in St. Anna St. Antonius Kirche in Sevelen, Raiffeisenstraße St. Nikolaus Kirche in Issum, Markt St. Antonius-Kapelle im St. Antonius-Haus in Sevelen, Büllenstraße 1 Schönstattkapelle auf dem Oermter Berg, Rheurdter Str. 216 Notfallseelsorge Falls sie in seelsorgerischen Notfällen keinen der Seelsorger erreichen, wird ihnen über das Clemenshospital in Geldern (028313900) ein Priester des Dekanats Geldern vermittelt. Samstag, 23. Mai 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus Sonntag, 24. Mai, Pfingsten 09.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus. 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Antonius. 15.00 Uhr Tauffeier in St. Antonius Getauft wird das Kind Alessio Sarto, Dorfstr. 73. 18.00 Uhr Maiandacht in St. Nikolaus. Kollekte in diesem Wochenende für das bischöfliche Werk RENOVABIS. Pfingstmontag, 25. Mai 09.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus. 10.15 Uhr oekumenischer Familiengottesdienst in der evangelische Kirche Issum 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Antonius. Dienstag, 26. Mai 09.00 Uhr Eucharistiefeier an der Nicht schon wieder ins Museum! Ein Schulausflug ins Bestattungshaus. Das ist doch eine tolle Alternative. Tel. 02835-52 00 Geschäftsräume: Moerser Str. 228 Rheurdter Str. 12 · 47661 Issum-Sevelen Hoerstgener Str. 218 A · Kamp-Lintfort www.bestattungen-minten.de www.minten-bestattungen.de Minten GmbH GmbH Bestattungshaus Bestattungshaus Beratung Beratung und und Begleitung Begleitung [email protected] 10 Isidorkapelle, Schanzstraße. 18.00 Uhr Maiandacht in St. Nikolaus. Mittwoch, 27. Mai 19.00 Uhr Maiandacht am Wegkreuz Alter Friedhof, Rheurdter Straße. Donnerstag, 28. Mai 09.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus. Nach der Messfeier Maiandacht. Freitag, 29. Mai 10.00 Uhr Eucharistiefeier in der Kapelle des Antonius Hauses. Samstag, 30. Mai 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Antonius. In dieser Messfeier wird das Kind Leo Happe, Rheurdter Str. 146 b getauft. Sonntag, 31. Mai 09.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Antonius. 18.00 Uhr Maiandacht in St. Nikolaus. Montag, 25. Mai, Pfingstmontag 09.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus. 10.15 Uhr oekumenischer Familiengottesdienst in der evangelische Kirche Issum 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Antonius. Aus dem Leben der Gemeinde Verstorben sind aus der Gemeinde Frau Elisabeth Dietrich, zuletzt wohnhaft im Antonius Haus, im Alter von 94 Jahren, Herr Lothar Paschen, Schulstr. 42, im Alter von 51 Jahren. Herr Eduard Boemans, Dorfstr. 50, im Alter von 81 Jahren. Herr, gib den Verstorbenen die ewige Ruhe - und das ewige Licht leuchte ihnen. Lass sie ruhen in Frieden - Amen. Maiandachten Die Maiandachte in dieser Woche sind 27. Mai am Wegkreuz Alter Friedhof Sevelen (Kuyckheide) In der St. Nikolaus Kirche dienstags und sonntags jeweils um 18.00 Uhr und donnerstags nach der Messfeier. Seniorentreffen in der Gemeinde Jeden Montag um 14.00 h im FORUM Mutter Josepha Issum. Jeden Donnerstag um 14.30 h im Pfarrheim Sevelen. Caritas Sommersammlung in der Zeit vom 23. Mai bis 13. Juni führen die Bezirkshelferinnen der Frauengemeinschaft die Cari- tas Sommersammlung durch. Wir möchten diese Sammlung empfehlen. Das Sammelergebnis wird in der Pfarrgemeinde verwendet. Mittagstisch im FORUM Mutter Josepha Das nächste gemeinsame Mittagessen für alle Älteren und / oder alleinstehenden Personen aus der Gemeinde Issum ist am 31. Mai im FORUM Mutter Josepha ab 11.30 Uhr. Damit das Team planen kann, bitten wir Sie sich anzumelden unter folgender Telefonnummer 02835 1774. Es wird ein Kostenbeitrag von 5 Euro erhoben. Allgemeine Sozialberatung Die Allgemeinde Sozialberatung ist die erste Anlaufstelle für Menschen, die in einer persönlichen, finanziellen oder sozialen Notlage nicht mehr weiter wissen. Wir haben ein offenes Ohr für Sie, wenn Sie Hilfe in einer konkreten Notsituation brauchen oder sich einfach in Ruhe aussprechen möchten. Wir beraten Sie kostenlos, ohne Terminabsprache und auf der Grundlage der Verschwiegenheit. Caritas, Kapellener Str. 67, mittwochs von 14 - 16 Uhr. Tel.: 9266612 Ki-IsS - Second-Hand-Shop Dass Issumer Kinder optimalste Förderung erhalten, arbeiten Freiwillige an einem Vor- oder Nachmittagtag, den sie frei auswählen! Auch Sie können mitarbeiten. Telefon: 02835 44156. Ki-IsS, der Name steht für die Förderung aus dem Reinerlös. Ki = Kinder/ Kindergärten Is = Issum S = Sevelen Kinder, die in einem der sechs Issumer Kindergärten sind, werden aus dem Reinerlös gefördert. Die Leiterinnen der Einrichtungen erhalten in regelmäßigen Abständen eine Geldsumme. Das Geld wird zur optimalen Förderung von Kindern in den Einrichtungen eingesetzt. Das kann im musischen, kreativen, logischen, sprachlichen …Bereich sein. Die Zuwendung ist subsidiär, d.h. sie ersetzt nicht staatliche Leistungen, sondern ergänzt sie. Reinhold Terstegen sagte mal: Reich ist, wer viel hat! Reich ist, wer wenig braucht! Reich ist, wer viel gibt! Mehr unter: www.ki-iss.de Wollen Sie Haushaltsartikel/ Textilien/ Kleidung abgeben? Bitte Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de hier zu den Öffnungszeiten. SCHUUB - Second-Hand-Shop Freiwillige arbeiten an einem Voroder Nachmittagtag ihrer Wahl! Auch Sie können mitarbeiten. Telefon: 02835 44156. SCHUUB, der Name steht für die Förderung aus dem Reinerlös. Kinder und Jugendliche vom 1. bis zum 27. Lebensjahr sollen einen „Schu(u)b“ erhalten: anstoßen, anschieben, unterstützen, fordern und fördern! Jugendliche, Eltern bzw. Erziehungs-berechtigte, Erzieher, Lehrer etc. können Anträge stellen zur individuellen Lernförderung, Ausbildung, Training, Praktikum, Anerkennungsjahr, Studium. Die Unterstützung versteht sich subsidiär, d.h. alle staatlichen Leistungen sind auszuschöpfen. Das Antragsformular erhalten Sie über www.schuub-issum.de Wollen Sie Haushaltsartikel abgeben? Bitte in der Gelderner Straße 11 Katholische öffentliche Bücherei St. Antonius Sevelen Sie befindet sich auf der Marienstraße 21, direkt neben dem Pfarrbüro. Schauen Sie doch mal bei uns rein! Wir haben einen Bestand von ca. 3000 Medien. Außer Büchern bieten wir Hörbücher, CD für Kinder und DVD für Kinder und Erwachsene an. Im letzten Jahr wurden hauptsächlich Romane und Bilderbücher gekauft, zudem eine größere Zahl an Hörbüchern, CD und DVD. Unsere Öffnungszeiten: Sonntags von 10.45 bis 12.00 Uhr, dienstags von 17.00 bis 18.15 Uhr und donnerstags von 16.15-17.30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Öffentliche Bücherei der Evangelischen Kirchengemeinde Issum, Issum,Gelderner Str. 22: Montags, dienstags und donnerstags 17.00 - 18.30 Uhr. Dienstags auch 11.00 - 12.00 Uhr. Zusätzlich an jedem ersten Sonntag im Monat von 11.00 - 12.00 Uhr. Öffnungszeiten der Pfarrbüros: E-Mail: [email protected] in Sevelen - Marienstrasse 21a Tel.: 95606 - Fax: 95607 geöffnet: Montag und Mittwoch: 09.00 12.00 Uhr in Issum - Neustraße 22 Tel.: 2176 - Fax: 4276 geöffnet: Dienstags: 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstags: 9.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr. Evangelische Kirchengemeinde Issum Wochenspruch für die kommende Woche: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth. (Sacharja 4,6) Pfingstsonntag, 24.5. 10.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrerin Brück (mitgestaltet durch die Kantorei sowie dem Posaunenchor aus Homberg-Hochheide). Gleichzeitig feiern die Eheleute Hatzky ihre Goldhochzeit und Annemarie Luise Altintop wird getauft. Pfingstmontag, 25.5. 10.15 Uhr: Ökumenischer Familiengottesdienst, Ev. Kirche. Anschließend wird zum Kaffeetrinken im Gemeindehaus eingeladen. Mittwoch, 27.5. 9.00 Uhr: Eltern-Kind-Gruppe, Gem.-Haus 19.30 Uhr: Kantorei, Gem.-Haus Donnerstag, 28.5. 17.00-18.30 Uhr: Bücherei/Weltladen geöffnet Freitag, 29.5. 19.30 Uhr: Gemeindebibelkreis, Gem.-Haus Kindergottesdienst Nächster Termin: Sonntag, 31.5. um 10.00 Uhr, Beginn in der Kirche. Herzliche Einladung an alle Kindergarten- und Grundschulkinder! Fahrdienst für Gottesdienste Frau Hilde Tacken (Tel. 3533) oder Frau Ingeborg Tervooren (Tel. 2722) Unsere Homepage: www.ev.kirche-issum.de Hier finden Sie weitere Informationen und Beiträge, u.a. auch Predigten zum Herunterladen bzw. Hören! Pfarrerin Yvonne Brück, Schulstr. 2, ist unter Tel. 446765 erreichbar. Gemeindebüro Gemeindebüro,, Schulstr. 8 Tel. 445414 / Fax. 44362 / [email protected] / www.ev.kirche-issum.de Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie erster Montag im Monat von 17.00 - 19.00 Uhr (vom 3.6. - 17.6. bleibt das Gemeindebüro geschlossen). Evangelische Kirchengemeinde Hoerstgen Evangelisches Gemeindehaus Sevelen, Rheurdter Straße 42, in Sevelen Sonntag, 24. Mai (Pfingstsonntag): 9.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Jürgen Kunellis Montag, 25. Mai (Pfingstmontag): 9.15 Uhr zentraler Gottesdienst für die ganze Gemeinde, Pfarrer Stefan Maser Evangelische Öffentliche Bücherei Sevelen - Öffnungszeiten: Dienstag, 15.30 - 17.00 Uhr, Freitag, 17.15 - 18.15 Uhr Jungschar: Dienstag, 15.30 Uhr Frauenhilfe: Mittwoch, 15.00 Uhr: Christian Berges aus Vluyn berichtet über die Ruanda-Partnerschaft des Kirchenkreises Moers. Zu Gast sind die Frauen der Frauenhilfe aus Rheurdt. Mädchentreff: Freitag, 15.00 Uhr Jugendkreis: Freitag, 16.00 Uhr Katechumenenunterricht: Freitag, 15.30 Uhr Sonntag, 31. Mai: 9.15 Uhr Gottesdienst mit Taufen, Pfarrer Jürgen Kunellis, 17.00 Uhr Kultur in der Evangelischen Kirche in Rheurdt Konzert mit der Sopranistin Hannah Meister und der Pianistin Ryok okoo Yoshidaoshida-Schirpke Am Sonntag, dem 31. Mai, 17.00 Uhr sind die Sopranistin Hannah Meister und ihre Duo-Partnerin Ryoko Yoshida-Schirpke in der Konzertreihe „Kultur in der Evangelischen Kirche“ in der evangelischen Kirche in Rheurdt, Kirchstraße 44, zu erleben. Das Programm umfasst sowohl geistliche als auch weltliche Werke. Neben bekannten Konzertarien wie „Rejoice“ aus dem Oratorium „Messias“ von G. F. Händel und dem „Laudate dominum“ aus der Vesperai solennis de confessore von W. A. Mozart stehen die Biblischen Lieder von A. Dvorak im Mittelpunkt der ersten Konzerthälfte. Nach der Pause: Arie „Lied an den Mond“ aus der Oper „Rusalka“ von Dvorak, ausgewählte Lieder von J. Brahms, Musik von G. Puccini, sowie Werke für Klavier Solo. Der Eintritt ist frei. Am Ausgang sammeln wir für die Deckung unserer Kosten für das Konzert. Gemeinde & Musik in Rheurdt Rheurdt: Am Samstag, dem 13. Juni, 15.00 - 18.00 Uhr können sie die Chöre und Musikgruppen unserer eigenen Kirchengemeinde in der Evan- gelischen Kirche Rheurdt, Kirchstraße 44, in Rheurdt erleben. So singen u.a. der Kirchenchor Hoerstgen, der Gospelchor Sound & Soul Rheurdt. Sie hören unsere Gitarrenspielerinnen aus Rheurdt und die Instrumentalisten Drei & Musik aus Rheurdt. Auch Kinderchor und Instrumentalkreis aus Hoerstgen sind zu sehen und zu hören. In einer Pause können Sie sich mit kalten Getränken und einer Bretzel stärken. Es wird kein Eintritt erhoben. Aus Ausgang sammeln wir für die Unterstützung der Kirchenmusik unserer eigenen Kirchengemeinde. Das Motto der Veranstaltung lautet:: „Erlesenes weitergeben weitergeben!“. Christliche Gemeinde Issum Wir laden Sie herzlich zum Pfingstgottesdienst am So., 24.05. um 10.30 Uhr ein! Am Fr., 29.05. sind wie üblich die Pfadfinderstunden. Von 17.00 - 19.00 Uhr für die 8 - 12 jährigen, ab 19.00 Uhr treffen sich dann die Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Rover (ab 13 J.). Unsere Räume finden Sie in der Mühlenstr. 10b. Weitere Infos geben wir Ihnen gern telefonisch unter 4123 (Pölka) oder im Internet unter w w w. c h r i s t l i c h e - g e m e i n d e issum.de. 11 Aus der Arbeit der PParteien arteien CDU Aus der Arbeit der PParteien arteien SPD CDU Issum ein starkes Team Ihre SPD Wir gemeinsam für Issum Ihr direkter Draht zur CDU Fraktion Am Mittwoch, 27.05.2015 27.05.2015, zwischen 18.00 und 19.00 Uhr Uhr, steht Ihnen unser Ratsmitglied Hans Paulini sowie der von der SPD und FDP unterstützte überparteiliche Bürgermeisterkandidat Clemens Ihr CDU Ratsmitglied Stefan Vester steht Ihnen am Montag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 79244 für Ihre Fragen, Ihre Anregungen und auch für Ihre Kritik am CDUTelefon zur Verfügung. Gerne können Sie mit Stefan Vester auch über alle aktuell anstehenden politischen Entscheidungen diskutieren. Zusätzliche Informationen der CDU Issum finden Sie auch unter www .cdu-issum.de www.cdu-issum.de .cdu-issum.de. Clemens Brüx Stefan Vester Ende: Aus der Arbeit der Parteien CDU Hans Paulini Fahrradtour zum Kloster Kamp In diesem Jahr führt uns unsere Fahrradtour am Mittwoch, dem 10. Juni, zum Kloster Kamp. Hier erwartet uns eine einstündige Führung durch die Kirche, das Kloster und den Garten. Bei dem anschließenden gemütlichen Kaffeetrinken können wir uns für die Heimfahrt stärken und erholen. Wer nicht mit dem Fahrrad fahren kann, hat Gelegenheit, im Brüx telefonisch unter 921754 für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Hans Paulini und Clemens Brüx freuen sich auf Ihren Anruf. www .spd-issum.de www.spd-issum.de Ende: Aus der Arbeit der Parteien SPD Auto mitzufahren. Bei schlechtem Wetter bilden wir Fahrgemein-schaften. Abfahrt ist um 13.00 Uhr ab Vogt-von-BellePlatz. Die Kosten für Führung und Kaffeetafel betragen 9 €. Anmeldung bitte bis 5. Juni bei Cory Schroer, Kapellener Str. 134, Tel. 1450. Alle interessierten Männer und Frauen sind herzlich willkommen. Die Dahlen-Mühle in Issum/SEVELEN Die Dahlen-Mühle in Issum/SEVELEN Nieukerkerstraße 30-32 nimmt am Pfingstmontag, dem Deutschem Mühlentag, in der Zeit von 10-17 Uhr auch mit einer Veranstaltung teil. Der Museumsverein „DahlenMühle e.V.“ konnte wieder ver- - Saisonale Speisepläne - Große Auswahl verschiedener Menüs - Vegetarische Gerichte - Sonderkost - Auch sonn- und feiertags - Frei Haus ab 1 Menü - Zuverlässig & pünktlich - Keine Vertragsbindung schiedene Künstler gewinnen, die die Entstehung ihrer Kunstwerke vor Ort vorführen. So werden eine Specksteinbearbeiterin neben einer Wohn- und Gartenkeramikherstellerin zu sehen sein. Eine Filzerin und eine Patchwork Künstlerin zeigen neben dem Korbflechter ihre Fertigkeiten. Ein kleiner Bücher und Trödelmarkt ergänzen das Angebot; und natürlich gibt es ab 14:00 Uhr wieder Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns über viele interessierte Besucher, die nicht nur schöne Dinge sehen oder kaufen wollen, sondern auch die umfangreiche und aufwendige Arbeit - gerne auch in Gesprächen mit den Künstlern- bewundern können. Rufen Sie uns einfach an: 02845-800-500 oder schauen Sie in unseren aktuellen Speiseplan unter: www.deli-carte.de deli carte GmbH & Co. KG, Teilmansfeld 6, 47906 Kempen [email protected] 12 Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de Issums Bürgermeisterkandidat Clemens Brüx grillte für die AWO Am 14.Mai feierte die AWO Issum/ Sevelen bei strahlendem Sonnenschein und vielen AWO Mitgliedern und Freunden und Freundinnen der AWO ihr jährliches Grillund Familienfest. Als Grillmeister bewährte sich Clemens Brüx, der am 13.09.2015 als Bürgermeister für Issum kandidiert. Er hatte den Grill fest im Griff und die leckeren Würstchen und das knusprige Bauchfleisch wurden von allen Gästen gelobt. Lobenswert ist auch zu vermerken, dass er sich den ganzen Tag ehrenamtlich für die AWO Zeit genommen hat. Nähkurs für Kinder im Weißen Häuschen Unter dem Motto „Tierische Freunde selbst genäht“ bieten Welli Gossen und Kathi Linßen einen Nähkurs für Kinder ab 8 Jahren im Weißen Häuschen in Issum an. Am Freitag den 29. Mai von 15.00 - 18.00 Uhr werden nähbegeister- te Kinder angeleitet eigene Stofftiere zu nähen. Nähmaschine und Stoffreste bitte mitbringen. Die Umlage beträgt 18 Euro. Verbindliche Anmeldungen bei: Welli Gossen Tel.: 02835 448456 Kathi Linßen 02835 2814 Nachlese zum Vatertag in der Pauen-Sandkull am 14.05.2015 Es gibt eine Veranstaltung im Terminkalender der Issumer Vereinswelt, die eine Jahrzehnte lange Tradition hat und sich jedes Jahr auf´s Neue bei den Issumer Familien einer großen Beliebtheit erfreut: Der Vatertag des TV Issum in der Pauen-Sandkull! Bei Königswetter schwangen sich Väter, Mütter und Kinder auf den Drahtesel, um bei Würstchen, diversen Getränken und vielen Süßigkeiten aus dem „Schnuppwagen“ einen tollen Tag im Freien in der Sandkuhle zu verbringen..Auch in diesem Jahr kamen weit über 150 Besucher. Gespräche auf Liegedecken, im Sand spielende Kinder, Schatzsuche, Ballspiele und ein Luftballonwettbewerb ließen den Tag wieder einmal wie im Fluge vergehen. Bei der Nikolausfeier des TV Issum werden die Gewinner des Ballonwettbewerbs traditionell bekannt gegeben. Vielen Dank an alle Helfer des TV Issum, die zum Gelingen des Vatertages beigetragen haben. Schachpokalsieg in letzter Sekunde für Peter Winkel Insgesamt 16 Teilnehmer nahmen an der ersten Auflage des 1.offenen Pokalturnier der Schachabteilung des FC Viktoria Alpen teil. Somit war das Turnier ausgebucht. Gespielt wurde mit einer Bedenkzeit von 90min pro Spieler und Partie im KO-Modus. Sollte die Partie dann unentschieden stehen wird 5 Minuten geblitzt bis ein Spieler zwei Siege errungen hat. Es war also Spannung garantiert. Jede Minute der Bedenkzeit wurde ausgenutzt und erbittert an den Brettern fair um Sieg gestritten, denn wer verlor war ausgeschieden. So musste der ein oder andere vermeintliche Favorit schon früh die Segel streichen. Im Finale standen sich nun der erst 16-jährige Peter Winkel aus Issum vom FC Viktoria Alpen und der Topfavorit Johannes Westermann aus Kamp-Lintfort gegenüber. In ei- Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ nem nervenaufreibenden Finale setzte sich schließlich die Jugend in Person von Peter Winkel kurz vor Ende der Bedenkzeit, es war nur noch 1 Sekunde auf der Uhr, gegen die Routine durch. Also ein würdiger Schlusspunkt eines spannenden Turniers, was allen Teilnehmern viel Freude bereitete. Dementsprechend wird es im nächsten Jahr wieder eine erneute Auflage geben. Alle Ergebnisse und weitere Infos unter: http://schachalpen-issum.de/ 13 Willkommen in der Herrlichkeitsmühle am Deutschen Mühlentag An Pfingstmontag, den 25.Mai 2015 ist unsere Mühle 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet Der Deutsche Mühlentag an Pfingstmontag ist für uns das wichtigste Ereignis im Jahr. Wir öffnen die Mühle einem breiten Publikum, das viel Interesse an der Mühle zeigt. „Wer zu den üblichen Öffnungszeiten bei uns verweilt, trägt aktiv dazu bei, die Mühle für die Zukunft zu erhalten“, sagt Heinz Friedrich Voortmann, Vorsitzender des Fördervereins Herrlichkeitsmühle Issum e.V. Ohne das große Engagement Einzelner wäre es um die Issumer Mühle nicht gut bestellt. Nach einigen kleineren Instandsetzungen durch fleißige Mitglieder des Mühlenvereins wurden die Segel wieder an die Flügel angeschlagen und sollen auch am Pfingstmontag, bei gutem Wetter, die Mühle wieder in Bewegung zeigen. Für die Kinder wird es wieder ein Preisausschreiben mit Fragen rund um unsere Mühle geben, Kinderschminken inklusive. Natürlich wird auch für das leibliche Wohl mit Grillwaren und einem kühlen Getränk gesorgt. Herrlichkeitsmühle Issum Die Herrlichkeitsmühle ist die bekannteste und am weitesten original erhaltene der Issumer Mühlen. 1768 erbaut erhielt sie bereits 1930 erstmals Denkmalstatus. Die Herrlichkeitsmühle verdankt ihren Namen einem früheren kommunal rechtlichen Begriff, der ein selbstständiges Gebiet im Besitz eines Freiherrn bezeichnet. 1873 ging die Achtkant-Bergholländermühle in das Eigentum der Familie Zigenhorn über. Sie betrieb die Mühle bis 1955. 1997 erfolgte die Verpachtung an den Förderverein Herrlichkeitsmühle Issum e.V. Nach umfangreicher Sanierung in den Jahren 2004 und 2005 wurde die Mühle am 24.09.2005 wieder eröffnet. 2007 wurde der Förderverein mit dem Rheinischen Denkmalpreis für sein Engagement ausgezeichnet. SV 19 Sevelen e.V. Nachdem mitte letzten Jahres die ersten Mannschaften und Betreuer, durch „Dellen & Werner“ und „Zum Juchmeshof“ mit neuen Trainingsanzügen ausgestattet wurden, folgte nun der Rest des Vereins! Die Übergabe an unsere 1. Mannschaft erfolgte vor dem Spiel gegen VFB Uerdingen. Wir vom Vorstand sagen Danke und freuen uns über ein einheitliches Erscheinungsbild unseres Vereins! 14 Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de SV 19 Sevelen e.V. Jugendabteilung So sehen Sieger aus! Durch das hochverdiente 6:0 gegen Union Wetten sicherten sich unsere D1Junioren des SV-Sevelen am vorletzten Spieltag die Meisterschaft in der Kreisklasse. Das Team um die Trainer Achim Apitzsch, Detlef Klügel und Uli Oettel spielten eine hervorragende Saison mit bisher 19 Siegen und nur 2 Niederlagen und einem Torverhältnis von 112:15. Vor dem letzten Spieltag am 16.05.2015 um 12:30 in Vernum, sind sie für den zweitplat- zierten SV Issum uneinholbar. Wir gratulieren sehr herzlich zur Meisterschaft und dem damit verbundenen Aufstieg in die Leistungsklasse oben, v.l.n.r: Detlef Klügel, Yannick Nellen, Nick Dellen, Ulrich Öttel, Justin Schmidt, Sophie Vester, Simon van Hüth, Achim Apitzsch, Lars Roosen, Luke Wolf unten, v.l.n.r.: Louis Düllings, Hannes Laege, Marius Scherf, Matthias Roser, Leon Otten, Pascal de Lange; liegend: Paul Rörthmans Vereinsgemeinschaft Sevelen 1969 e.V. Einladung zur Komiteeversammlung mit „Blaulicht“ Nach dem Vogelschießen durch die St. Antonius-/St. Hubertus Bruderschaft Sevelen 1453 e.V. am vergangenen Himmelfahrtstag lädt der Vorstand der Vereinsgemeinschaft nun ihre Mitgliedsvereine zur Komiteeversammlung herzlich ein. Sie findet am Donnerstag, den 28.05.2015 um 20 Uhr in der Gaststätte „Zur Linde“, Marienstr. 1 in Sevelen statt. Hier wird der neue Schützenkönig mit seinen Ministern vorgestellt. Weiterhin soll das Kirmesprogramm 2015 besprochen und be- schlossen werden. Die Tagesordnungspunkte bitten wir den versendeten Einladungen zu entnehmen. Es wird ab jetzt mit „Blaulicht“, dem neuen Kirmesschnaps 2015 getagt, den es bereits beim Vogelschießen erstmals im Ausschank gab. Nach den erfolgreichen sechs Schnapsvarianten der Vorjahre ist der „Neue“ nun wieder bei Hüsch und später auch bei Loeven sowie in den Gaststätten limitiert bis zum Ende der Kirmessaison 2015 erhältlich. Der Vorstand Angebote Gesuche Bücher Ver schiedenes erschiedenes Sie sind in der KUL TUR- UND KULTURHEIMATPFLEGE tätig und möchten ein neues Buch herausgeben? Wir machen das für Sie: Lektorat – Korrektur – Bildbearbeitung – Layout –Druck. Kontaktieren Sie uns unter: [email protected] (oder 022412600) Achtung Kaufe: PPelze elze jeder Art, Bekleidung, Orientteppiche, Tafelsilber, Münzen aller Art, Mode- u. Bernsteinschmuck, Armband- u. Taschenuhren, Korallenketten, Sammlungen. Zahle bar. Herr Braun, Tel. 0152/15275844 Sonstiges Hotline: 02241/260400 Internet: www .rmp-kleinanzeigen.de www.rmp-kleinanzeigen.de .rmp-kleinanzeigen.de.. Preis für Privatkunden: Ab 5,00 Euro Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 15 Herrliches Wetter und viele Zuschauer am Schießstand Norbert Smeets neuer König der Sevelner Bruderschaft Am Himmelfahrtstag endete die Regentschaft des Hofstaats 2013. Ein letztes Mal wurden der scheidende König Harry Oude Hendrikman und seine Minister Theo Deckers und Norwin Vitten von der Bruderschaft mit dem Fahnenschwenken geehrt. Anschließend zogen die Schützen in Begleitung des Trommlercorps Sevelen zur Schießanlage am Koetherdyck. Dort fand das Vogelschießen der St. Antonius-St. Hubertus Bruderschaft Sevelen 1453 e.V. statt, um den König für die anstehende Sommerkirmes zu ermitteln. Dank des herrlichen Wetters fanden auch viele Zuschauer den Weg zum Schießstand. Dort hatten die Verantwortlichen für die notwendigen kühlen Getränke gesorgt. Außerdem wurden in der Schützenhalle Kaffee und Kuchen angeboten. Später gab es dann noch Bratwürstchen vom Grill. Für die Kinder wurden eine Hüpfburg, ein Karussell und andere Spiele zur Unterhaltung angeboten. Die erwachsenen Gäste konnten am Preisvogelschießen für jedermann teilnehmen. Der Kopf fiel mit dem 34. Schuss durch Christoph Baumanns, der rechte Flügel mit dem 52. Schuss durch Jürgen Reich, der linke Flügel mit dem 57. Schuss durch Jan Kirchner, der Schwanz mit dem 120. Schuss durch David Burghard und der Rumpf mit dem 194. Schuss durch Andreas Terhoeven. Als dann der Königsvogel oben an der Stange hing, konnte das Hauptschießen beginnen. Die ersten Schüsse auf den majestätischen Vogel, der vom Bruderschaftmitglied Herbert van den Berg König Norbert Smeets mit Königin Anita Smeets sowie den Ministern Johannes Diepers mit Frau Dagmar (re.)und Guido Papen mit Frau Nina (li.) kunstvoll hergestellt wurde, gaben die Ehrengäste ab. Die zweite Bürgermeisterin Margret Keusen, Präses Stefan Keller, Festkettenträger Paul Siemons, der scheidende König Harry Oude Hendrikman und der Vorsitzende der Vereinsgemeinschaft Wilfried Bosch sorgten für die ersten Einschüsse im Holz. Danach gaben einige Königskandidaten Schüsse ab. Der Kopf fiel bereits nach 10 Schüssen durch Jürgen Berghs. Um 20:40 Uhr war es dann soweit: mit dem 54. Schuss fiel der Rumpf von der Stange und Norbert Smeets stand als König fest. Zu seinen Ministern ernannte er Johannes Diepers und Guido Papen. Das Trio wird von den Ehefrauen Anita Smeets, Dagmar Diepers und Nina Papen begleitet. Neue Bahnhofsuhr in Oermten Eine weitere Attraktion beherbergt nun der Mehrgenerationenplatz in Oermten. Eine original Bürk-Bahnhofsuhr aus den 30er bis 40er Jahren wurde dort vom Stammtisch der Bruderschaft aufgestellt. Sehr zur Freude der Bruderschaft und des Stammtisches wurde die Uhr von Uhrmachermeister Dieter Sulz aus Oermten (ein Nachbar des Mehrgenerationenplatzes) gestiftet und instandgesetzt. Die Halterung und das Gestänge wurden in Eigenleistung durch den Stammtisch erstellt. Untertitel Bild Kneipp-Wanderung GELDERN Für die nächste Wanderung mit dem Kneipp-Verein Gelderland in den Tüschenwald (Sonsbecker Schweiz) lädt das Ehepaar Ramacher (Tel. 02831 89877) am Samstag, 23. Mai ein. Der Treffpunkt ist zunächst um 13.30 Uhr der Parkplatz der Stadtverwaltung Geldern, Issumer Tor. In Fahrgemeinschaften geht es zum Wanderausgangspunkt in Sonsbeck zur Reichswaldstraße, von Sonsbeck kommend erster Parkplatz links. Treffpunkt dort um 13.50 Uhr. Nach 16 der eineinhalb- bis zweistündigen Wanderung findet das gemeinsame Kaffeetrinken im geräumigen Gerebernus Bistro-Café, Dassendalerweg 10 in Sonsbeck statt. Dorthin können gerne auch Interessierte kommen, die nicht am Wandern teilgenommen haben, sie sollten sich aber bei den Wanderführern anmelden. Nähere Informationen unter www.kneippverein-gelderland.de oder in der Kneipp-Geschäftsstelle in Geldern, Markt 17, Tel. Nr. 02831 993880. In der Mitte Uhrmachermeister Dieter Sulz (mit Mütze) hinter ihm seine Ehefrau umringt von Mitgliedern des Stammtisches Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de
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