Aktuelle Ausgabe als PDF

Preis pro Monat EUR 2,05 inkl. Liefergebühr
44. Jahrgang
Freitag, den 22. Mai 2015
Woche 21
Sevelener Reitertage vom 29. bis 31.05.2015
Turnier mit Tradition, weit bekannt
über den Niederrhein heraus - die
Sevelener Reitertage im Dreieck
von Kleve, Wesel und Venlo, präsentiert vom RV Blücher Sevelen.
Vom 29. bis 31. Mai 2015 feiert
der Verein die 126. Auflage.. Das
Turnier ist allseits beliebte Station
der Dressur - und Springreiter.
Der RV Sevelen bieten eine Veranstaltung von der Einsteigerklasse
bis zur schweren Prüfungen der
Klasse S. Ein ungewöhnlicher Klassiker, das Hexenland-Derby mit einem großen Wall, und weiteren
natürlichen Hindernissen, ist der
Parcours an den lengendären Hamburger Derbyparcours orientiert.
Die Springprüfungen auf unserem
Rasenplatz haben in Sevelen haben eine lange Tradition - ein Garant für Spannung und rasante
Wettkämpfe! Jährlich treffen sich
hier im Hexenland die Springreiter
zu fairen und spannenden Wettkämpfen. Unser im Rheinland einmaliger Springplatz mit seinem al-
ten Baumbestand und unserem
Parcourschef Michael Gockel und
Heinz Kleinbongartz versprechen
anspruchsvolle Prüfungen für Profis und Amateurreiter.
Die Sevelener Reitertage - eine
Erfolgsgeschichte, die auch 2015
weiter geschrieben wird.
Im
Dressurviereck
werden
ebenfalls Prüfungen von der Einsteigerklasse für die Jungend bis
zum Prix St. Georg ausgetragen.
Traditionell genießen die Dressurprüfungen in Sevelen einen hohen Stellenwert, sowohl bei den
Reitern als auch beim Publikum.
Routiniers stellen sich der Herausforderung im St. Georg, junge talentierte Nachwuchspferde präsentieren sich in Aufbauprüfungen
am Freitagvormittag.
An allen Tagen ist der Eintritt
übrigens frei! Der Reiterverein
Blücher e.V. Sevelen lädt alle Reiter und Pferdefreunde zum „Turnierluft schnuppern„ ein.
Also, seinen Sie dabei in 2015.
Unsere Showeinlagen
Unsere Fohlenshow, am Sonntagnachmittag hat sich im Laufe der
vielen Jahre zum Highlight entwickelt. Einige Züchter aus der Region präsentieren ihren Nachwuchs
und lassen die Fohlen dabei frei
über den Springplatz laufen - ein
schönes Ereignis für Jung und Alt.
Unsere Publikumswette, hier darf
wieder gewettet werden. Vor Beginn der Springprüfung Klasse M**
am Sonntag um 13:30 wird eine
Parcoursskizze an die Zuschauer
verteilt. Hier kann jeder tippen, an
welchem Sprung die meisten Fehler fallen. Unter denen, die mit Ihrem Tipp richtig liegen, werden 3
schöne Sachpreise ausgelost.
Tauziehen mit der Feuerwehr Etwas besonderes ist am Sonntagnachmittag vorgesehen - Lassen sie sich überraschen ob Pferd
oder Mensch stärker ist.
Catering
Genießen sie ein Frühstücksbrunch in unserer Cafeteria.
Mit verschiedenen Mittagsmenüs
z. B. Spargelgerichte der Saison,
verwöhnt sie das Heinz Baumanns
Team im großen Imbisszelt.
Kaffee und selbstgebackenen Kuchen genießen sie in unserer Cafeteria.
Kinderspaß
Für unsere kleinsten Gäste bieten wir Kinderschminken an und
haben eine Hüpfburg aufgebaut.
Wir freuen uns auf Sie und unsere
jüngsten Gäste.
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013
Aufgrund des § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV NRW S. 208) wird der Jahresabschluss
zum 31.12.2013 öffentlich bekannt gemacht.
1.
Bilanz zum 31.12.2013
Aktivseite
1. Anlagevermögen
2. Umlaufvermögen
3. Aktive Rechungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
2.
Passivseite
102.104.828,94 € 1. Eigenkapital
6.561.638,55 € 2. Sonderposten
51.544,28 € 3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
108.718.011,77 €
53.155.690,40 €
43.259.157,48 €
6.524.156,39 €
3.700.417,49 €
2.078.590,01 €
108.718.011,77 €
Ergebnisrechnung zum 31.12.2013
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+ Kostenerstattungen und -umlagen
+ Sonstige ordentliche Erträge
+ Aktivierte Eigenleistungen
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- Bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
= Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 10 und 17)
+ Finanzerträge
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
= Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20)
= Ordentliches Ergebnis (Zeilen 18 und 21)
+ Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24)
Jahresergebnis
Nachrichtl.: Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
Nachrichtl.: Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
Nachrichtl.: Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
Nachrichtl.: Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
= Saldo Verrechnung von Erträgen und
Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
261.455,42 €
1.207.710,46 €
21.825,63 €
0,00 €
18.367.903,15 €
3.925.371,57 €
412.917,21 €
4.691.091,30 €
2.462.415,13 €
6.322.310,41 €
844.634,92 €
18.658.740,54 €
-290.837,39 €
10.012,28 €
5.537,89 €
4.474,39 €
-286.363,00 €
195,38 €
46.845,62 €
-46.650,24 €
-333.013,24 €
-237,38 €
0,00 €
46.845,62 €
0,00 €
46.608,24 €
3. Finanzrechnung zum 31.12.2013
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Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
+ Sonstige Transfereinzahlungen
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und -umlaen
+ Sonstige Einzahlungen
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
= Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen
- Versorgungsauszahlungen
- Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
- Transferauszahlungen
- Sonstige Auszahlungen
= Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender Verwaltungstätigekeit (Zeilen 9 und 16)
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
+ Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres 2013
11.128.656,39 €
1.677.469,05 €
1.826,53 €
3.768.590,23 €
230.571,72 €
257.614,75 €
569.421,32 €
10.012,28 €
17.644.162,27 €
3.824.834,28 €
414.265,72 €
4.659.101,11 €
10.412,89 €
6.420.193,87 €
685.586,65 €
16.014.394,52 €
1.629.767,75 €
751.034,17 €
184.478,60 €
0,00 €
130.285,67 €
0,00 €
1.065.798,44 €
83.423,93 €
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de
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- Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
- Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevemögen
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
- Sonstige Investitionsauszahlungen
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30)
= Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (Zeilen 17 und 31)
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderungen des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 21
und 37)
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40)
83.423,93 €
571.928,80 €
295.502,07 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
950.854,80 €
114.943,64 €
1.744.711,39 €
28.738,41 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
28.738,41 €
1.773.449,80 €
2.416.474,60 €
-30.144,36 €
4.159.780,04 €
Der Rat hat den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von
108.718.011,77 € und einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechung in Höhe von
333.013,24 € gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW in der Sitzung am 21.04.2015 festgestellt.
Der Rat hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW in der Sitzung am 21.04.2015 beschlossen,
den in der Schlussbilanz zum 31.12.2013 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von
333.013,24 € gegen die Allgemeine Rücklage zu buchen.
Die Mitglieder des Rates haben gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NW in der Sitzung des Rates
am 21.04.2015 die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen.
Der Jahresabschluss ist dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Kleve
mit Schreiben vom 22.04.2015 gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW angezeigt worden. Mit
Verfügung vom 08.05.2015 hat der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in
Kleve den Jahresabschluss zur Kenntnis genommen. Rechtliche Bedenken gegen den
Jahresabschluss wurden nicht erhoben.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Issum zum 31.12.2013 einschließlich Anhang und
Lagebericht liegt ab 22.05.2015 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im
Rathaus (Haus Issum) Herrlichkeit 7-9, Zimmer 3, zur Einsichtnahme aus, und zwar
in der Zeit von
montags bis donnerstags von
und
und freitags von
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
14.00 Uhr – 15.30 Uhr
8.30 Uhr – 12.30 Uhr.
Issum, 18.05.2015
Der Bürgermeister
i. V. gez. Happe
Satzung
über die Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler
-aussiedler,, Asyl begehrende Ausländerinnen und
Ausländer,, Flüchtlinge und Obdachlose sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung mit Bekanntmachungsanordnung vom 11.05.2015
Ausländer
Präambel
Aufgrund
· der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW.S. 878)
· der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NW. S. 712),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW.S.
687)
· §§ 1 bis 3 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom 28. Februar 2003 (GV.NRW. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.
Dezember 2014 (GV.NRW. S. 922)
· §§ 11 und 12 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) vom 14. Februar 2012 (GV.NRW.S. 97)
hat der Rat der Gemeinde Issum in seiner Sitzung am 21.04.2015
folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Zweckbestimmung und Rechtsform
1. Die Gemeinde Issum unterhält zur vorübergehenden Unterbringung von
a) Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach § 11 Ziffer 1 TIntG
b) Zugewanderten nach § 11 Ziffer 2 TIntG
c) Ausländerinnen und Ausländern nach § 11 Ziffern 3 und 4 TIntG,
d) Asyl begehrenden Ausländerinnen und Ausländern und Flüchtlingen,
die zu dem Personenkreis nach § 2 FlüAG gehören und
e) Obdachlosen
ein Übergangsheim und eine Obdachlosenunterkunft, nachfolgend
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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beide Unterkünfte genannt, als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
2. Das Benutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde Issum und den
Benutzerinnen und Benutzern ist öffentlich-rechtlicher Art. Es beginnt
mit der Einweisung und endet mit dem Tag der ordnungsgemäßen
Übergabe der Unterkunft an eine/einen mit der Aufsicht bzw. der
Verwaltung der Unterkunft beauftragte/n Bedienstete/Bediensteten
der Gemeinde Issum.
3. Die Gemeinde kann als Teil der vorgenannten öffentlichen Einrichtungen einzelne Wohnungen anmieten, die ebenfalls dem Zweck der
Unterbringung nach Absatz 1 dienen. Bei Aufgabe der Unterkünfte soll
geprüft werden, ob die/der zu diesem Zeitpunkt dort Untergebrachte
in das bis dahin zwischen der Gemeinde und dem Wohnungsgeber
bestehende Mietverhältnis eintreten kann.
§ 2 Art und Umfang der Benutzung
1. Die Räume bzw. Bettenplätze werden den in Betracht kommenden
Personen durch schriftlichen Bescheid zugewiesen. Diese Zuweisung
ist jederzeit widerruflich; mit dem Widerruf erlischt das Recht zur
Benutzung der zugewiesenen Räume bzw. des zugewiesenen Bettenplatzes.
2. Die Unterkunft dient der Beseitigung der Wohnungslosigkeit und der
vorübergehenden Unterbringung der betroffenen Personengruppen.
3. In der Unterkunft dürfen nur eingewiesene Personen die ihnen
zugewiesenen Räume bzw. Bettenplätze bewohnen. Die zusätzliche
Aufnahme anderer Personen oder ein nicht genehmigter Tausch der
Räume sind nicht gestattet.
4. Die Ordnung in der Unterkunft wird durch eine Hausordnung geregelt, die die Bürgermeisterin/der Bürgermeister erlässt.
5. Die Einweisung kann widerrufen werden, wenn die eingewiesene
Person
a) anderweitig ausreichenden Wohnraum zur Verfügung hat,
b) die endgültige wohnungsmäßige Unterbringung aus von ihm zu
vertretenden Gründen verhindert und damit den Anspruch auf Unterbringung verliert,
c) nicht mehr zu dem in § 1 genannten Personenkreis gehört,
d) schwerwiegend oder mehrfach gegen diese Satzung, die Hausordnung oder die Anweisungen der Gemeinde verstoßen hat.
6. Die Benutzerin/der Benutzer hat die Unterkunft unverzüglich zu
räumen, wenn die Einweisung widerrufen wird oder die Benutzerin/der
Benutzer den Wohnsitz wechselt.
Die Räumung einer Unterkunft kann nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
zwangsweise durchgesetzt werden. Die betroffene Benutzerin/der betroffene Benutzer ist verpflichtet, die Kosten einer Zwangsräumung zu
tragen.
§ 3 Gebührenpflicht
1. Für die Benutzung der Unterkünfte werden Benutzungsgebühren
erhoben. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind lediglich Asylbewerber, solange sie die zugewiesene Unterkunft als Sachleistung nach
§§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
2. Gebührenpflichtig sind die Benutzerinnen und Benutzer der Unterkünfte. Verheiratete haften auch für die Gebührenschuld des Ehegatten und ihrer Familienangehörigen jeweils als Gesamtschuldner. Bei
Haushaltsgemeinschaft haften die jeweiligen Partnerinnen und Partner untereinander als Gesamtschuldner.
3. Soweit die Gemeinde einzelne Wohnungen zur Unterbringung des
Personenkreises nach § 1 Abs. 1 anmietet oder beschlagnahmt, erhebt
sie von den jeweiligen Benutzern Wohnraumbenutzungsvergütungen
in der Höhe, in der sie entsprechende Entgelte an die Vermieterinnen
und Vermieter zu zahlen hat. Zuzüglich erhebt die Gemeinde Verwaltungskosten in Höhe von monatlich 23,27 € pro Wohnung.
4. Die Gebührenpflicht besteht während des Benutzungsverhältnisses (§ 1).
5. Besteht die Gebührenpflicht nicht während des gesamten Monats,
so wird der einzelne gebührenpflichtige Tag mit 1/30 der Monatsgebühr berechnet.
6. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Beitreibung der Forderungen im
Verwaltungszwangsverfahren nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW.
4
§ 4 Höhe der Gebühren und Nebenkosten und Bemessungsgrundlage
1. Die Benutzungsgebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr
für die Unterbringung sowie den Strom- und sonstigen Verbrauchskosten.
2. Die Grundgebühr wird insbesondere für nachfolgende Kosten erhoben:
Grundbesitzabgaben/Steuern, Versicherungen, Kosten des Schornsteinfegers, Mieten, Personalkosten, Unterhaltung des beweglichen Vermögens, der Grundstücke und baulichen Anlagen.
Die Verbrauchskosten werden insbesondere für die angefallenen Wasser- und Heizkosten erhoben.
3. Die angefallenen Kosten werden anhand des Durchschnitts der IstAusgaben des vorangegangenen Jahres ermittelt. Die Verbrauchskosten werden in Stromkosten (incl. der durch den Mieter zu tragenden
Instandhaltungskosten und Schönheitsreparaturen) und sonstige Verbrauchskosten unterteilt und pro Person erhoben. Die Grundgebühr
wird nach der genutzten bzw. zugewiesenen Unterkunftsfläche und
dem Anteil an der Gemeinschaftsfläche erhoben.
4. Die anteilige Wohn- und Gemeinschaftsfläche pro Person errechnet
sich durch Division der gesamten Fläche durch die Sollpersonenzahl
(60 Personen in der Lindenau 55 und 14 Personen in der Wilhelmshöhe
3). Der Flächenanteil wird auf volle Quadratmeter gerundet.
5. Die Grundgebühr beträgt monatlich
für die Unterkunft Lindenau 55 17,62 € je qm
für die Unterkunft Wilhelmshöhe 3 15,08 € je qm.
6. Die Verbrauchskosten werden folgendermaßen festgesetzt:
a) Für die Stromversorgung incl. der durch den Mieter zu tragenden
Instandhaltungskosten und Schönheitsreparaturen wird der in den
entsprechenden Regelsätzen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
enthaltene regelbedarfsrelevante Anteil nach Abteilung 4 (Wohnen,
Energie und Wohnungsinstandhaltung) gefordert.
b) Sonstige Verbrauchskosten:
für die Unterkunft Lindenau 55 17,91 € pro Person
für die Unterkunft Wilhelmshöhe 3 17,44 € pro Person
7. Für selbst verursachte Schäden an dem Gebäude oder der Einrichtung werden den Benutzerinnen/Benutzern die tatsächlichen Instandhaltungskosten in Rechnung gestellt.
§ 5 Fälligkeit der Gebühren
Die monatlichen Gebühren sind bis zum 3. Tag eines jeden Monats im
Voraus an die Gemeindekasse zu entrichten. Die Gebühren für den
Monat der Zuweisung sind bis zum 3. Tag des Folgemonats zu entrichten.
§ 6 Ausnahmen
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Satzung zulassen.
Insbesondere kann in einzelnen Härtefällen die Gebühr ganz oder
teilweise erlassen werden.
§ 7 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.06.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die
Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für
Aussiedler und Aussiedlerinnen, Asyl begehrende Ausländer und Ausländerinnen, Flüchtlinge und Obdachlose sowie die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Gemeinde Issum vom 21.03.2013 und
die Satzung der Gemeinde Issum über die Errichtung von Obdachlosenunterkünften und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
vom 22.09.2009 außer Kraft.
Issum, 21.04.2015
gez.
Happe
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters im Amt
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die Unterhaltung und Benutzung
der Unterkünfte für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler
-aussiedler,, Asyl
begehrende Ausländerinnen und Ausländer
Ausländer,, Flüchtlinge und Obdachlose sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
vom 21. April 2015 mit Bekanntmachungsanordnung vom
11.05.2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird
bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbeschluss
übereinstimmt.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de
gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW nach Ablauf eines Jahres
seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei
denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
Issum vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Issum, 11. Mai 2015
gez.
Happe
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters im Amt
Ende: Amtliche Bekanntmachungen
Autorenlesung in der
Einwohnermeldeamt
ehemaligen Synagoge in Issum An- und Ummeldungen
Anmeldungen
Heldt, Stefan, Vogt-von-BellePlatz 1, Issum
Ummeldungen
Roth, Maria Anna, bisher Huckstr.
80, Issum,
jetzt Büllenstr. 1, Issum-Sevelen
Neue E-Bike Ladestation
in Sevelen
Zum Gedenktag der Bücherverbrennung am 12. Mai 1933 hatte
die Bücherei Keuck aus Geldern
in die ehemalige Synagoge Issum
zu einer Lesung eingeladen.
Gleichzeitig war es eine würdige
Veranstaltung zum 25. Jubiläum
der „Wiedereröffnung“ des ehemaligen jüdischen Gemeindezentrums.
In dem früheren Bethaus begeisterte Volker Weidermann die zahlreich erschienenen Besucher.
Der bekannte Literaturkritiker,
Feuilletonchef der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und
Autor zahlreicher Bücher, u.a.
Lichtjahre las aus seinem Buch:
Ostende 1936, Sommer der
Freundschaft.
Es erzählt vom Juli 1936, als sich
die halbe Exilliteratur noch
einmal in Ostende trifft.
Besonders die Freundschaft zwischen Stefan Zweig und Joseph
Roth sowie Irmgard Keun werden
beleuchtet.
Mit Rückblicken auf den Sommer
1914 und Seitenblicken wird die
politische Situation dieser Zeit vor
dem 2. Weltkrieg verdeutlicht. In
den Gesprächen im Sommer 1936
zeigen sich alle Sorgen und Hoffnungen der Hitler-Gegner, die nun
auf der Flucht oder im Exil sind.
Kann die Legende „ Der begrabene
Leuchter“ Hoffnung vermitteln?
In der anschließenden Diskussion
wurde klar, dass gerade heute
wieder die Schriften dieser weitgehend vergessenen Autoren interessant und aktuell geworden sind.
Bedienstete der Gemeinde
Issum gehen auf Tour
Am Mittwoch, 03. Juni 2015, findet
der diesjährige Betriebsausflug der
Bediensteten der Gemeinde Issum
statt. Aus diesem Grunde sind die
Büros der Gemeindeverwaltung
Issum ganztägig geschlossen.
Je nach Witterungslage ist das
„Spaßbad Hexenland“ in Sevelen
an diesem Tag geöffnet.
In dringenden Fällen der Gefahrenabwehr rufen Sie bitte den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes unter der Rufnummer
„0173-2668400“ an.
Die neue Ladestation für E-Bikes
befindet sich in der Raiffeisenstraße 5.
Pünktlich zum Start der Fahrradsaison wird das Ortszentrum um
dieses attraktive Angebot erweitert. Hier können Elektroradler
ihre Akkus wieder aufladen und
ihre Wartezeit mit einem Besuch
des Juchmeshofes verbinden. Den
Schlüssel für die Ladestation erhält der Radler beim Gastronom.
Die Ladestation, die kostenfrei zu
nutzen ist, liegt in Sevelen direkt
an einem Knotenpunkt für Fahrradwege. Die Radrouten R 1 und
2, die „Herrensitzroute“ und Niederrheinroute führen durch Issum.
Elektro-Fahrräder liegen voll im
Trend. Und gerade im fahrradfreundlichen Issum bietet das
elektronisch unterstützte Fahrrad
dem Biker mehr Fahrkomfort und
Beweglichkeit.
Mit der Bereitstellung dieser Ladestation unterstützen Familie Esters sowie Dellen & Werner in Kooperation die flächendeckende Erstellung eines gemeindeweiten
Ladenetzes und wollen Menschen
in unserer Region für klimafreundliche Fortbewegung begeistern.
Mitteilungen
des Ordnungsamtes
Wochenmärkte in der Gemeinde Issum
Mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Sevelen
Donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Vogt-von-Belle-Platz in Issum
Besondere Sprechstunden
der Verwaltung
vom 26.05.2015 bis 29.05.2015
Donnerstag 28.05.2015 von 17.00 - 19.00 Uhr Polizei Rathaus Issum Polizei Tel. 1061
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
5
Sevelener Reisebüro Reisecenter Grundmann ehemals Schreiben und Reisen
In der Presse wurde berichtet,
dass die Postanlaufstelle ab Juni
ein anderer Dienstleister im
Ortsteil Sevelen übernehmen
wird. Allerdings ist Frau Andrea
Silber weiterhin Ansprechpart-
nerin des Sevelener Reisebüros
Grundmann an der Antoniusstraße 1. Große Banner an der
Hausfassade weisen darauf hin,
dass das Reisebüro weiterhin
geöffnet ist.
Frau Silber bietet ihre Dienstleistungen - Reisebüro (Pauschalreisen, Club- und Vereinsausflüge, Kreuzfahrten) und Reinigungsannahme - in gewohnt
freundlicher Art und Weise den
Kunden an. Die Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 12.30 und 15.00 - 18.00 Uhr,
mittwochs von 9.00 - 12.30 Uhr.
Standesamtliche
Mitteilungen
Geburten:
auswärts:
07.05.2015 Elia Stockmanns, Sohn
von André Stockmanns und Nicole Helga Stockmanns geb. Riether, Issum, Bertastraße 42
Eheschließungen:
in Issum:
08.05.2015 Martina Weßels und
Tobias Schreiter, Issum, Gelderner Straße 40
09.05.2015 Kerstin van Kilsdonk
und Benedikt Kosel, Issum-Seve-
Nachruf
Die Gemeinde Issum und die Freiwillige Feuerwehr Issum, Löschzug Sevelen trauern um
Ehrengemeindebrandmeister
Eberhard Boemans
Herr Boemans gehörte der Freiwilligen Feuerwehr seit dem 01.04.1953 an. Viele Jahre leitete
er die Geschicke der Freiwilligen Feuerwehr als Wehrleiter für die Gesamtwehr der
Gemeinde Issum.
Mit Vollendung des 60. Lebensjahres wechselte Herr Boemans in die Ehrenabteilung der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Issum.
Wir verlieren mit Eberhard Boemans einen Feuerwehrmann, der zu allen Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr ein gutes kameradschaftliches Verhältnis pflegte. Wir werden ihn sehr
vermissen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten seinen Angehörigen.
Jürgen Happe
Allg. Vertreter des
Bürgermeisters
6
Karl Hans
Wehrleiter
Bernd Manders
stellv. Löschzugführer
Johannes Diepers
stellv. Löschzugführer
len, Letmannsdyck 5
09.05.2015 Xenia Röckl und Markus Johann Ullrich, Issum-Sevelen, Dammweg 12
09.05.2015 Stefanie Harder und
Andreas Gerhard Pottbäcker,
Rheurdt, Kengen 39
13.05.2015 Michaela Ohletz und
Klaus Kämmerer, Xanten, Zur
Wassermühle 26 b
15.05.2015 Birte Voßeler, Issum,
Niederwalder Straße 52, und Florian Oymans, Issum-Sevelen, Parkstraße 15
15.05.2015 Helga Stefanie Hagel
und Andre Finken, Issum, Am Tapp
18
15.05.2015 Nicole Burmeister und
Christian Steve Nühlen, IssumSevelen, Unterstraße 8
Sterbefälle:
auswärts:
08.05.2015 Lothar Paschen, Issum,
Schulstraße 42 (51 Jahre)
08.05.2015 Iris Luise Marcinkowski geb. Cichowski, Issum, Am
Bahnhof 15 (69 Jahre)
in Issum:
08.05.2015 Adelheid Elisabeth
Dietrich geb. Müller, Issum-Sevelen, Antoniusstraße 28 (94 Jahre)
Mauerwerkssanierung am
Haus Issum
Am denkmalgeschützten Haus Issum soll im Jahre 2016 die Fassade saniert werden.
Darum muss der Efeubewuchs am
Gebäude entfernt werden. Als vorbereitende Maßnahme wird die
Nährstoffversorgung der Pflanzen
unterbrochen. Im Herbst diesen
Jahres wird dann der Bewuchs
entfernt.
In Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege ist
ein Austausch von schadhaften
Feldbrandsteinen und die Neuverfugung des Mauerwerks vorgesehen.
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de
Neue Infotafeln an Sehenswürdigkeiten
in Issum mit QR-Code
Eine neue Informationsmöglichkeit bietet sich in Kürze den Gästen und Besuchern der Gemeinde Issum. An fünfzehn Sehenswürdigkeiten der Gemeinde werden in den nächsten Tagen Tafeln
mit sogenannten QR - Codes angebracht. So können Interessierte via Smartphone schnell und
einfach Informationen der einzelnen Sehenswürdigkeiten oder
Themenkomplexe im Internet
aufrufen.
Neben den zahlreichen Informationen, die der Besucher durch
ausliegende Informationen in der
Tourist Info im His-Törchen erhält,
wird somit die Dienstleistungspalette um ein weiteres Angebot erweitert. Die entsprechenden Infotafeln lassen sich am His-Törchen,
dem Haus Issum, dem Bürgerhaus
Sevelen, der Synagoge mit Mikwe und Schulhaus, dem Clemens
Pasch-Platz, der Begegnungsstätte Oermter Berg, der Herrlichkeitsmühle, dem Weißen Häuschen und an den katholischen und
evangelischen Kirchen in Issum
und Sevelen finden.
Der QR-Code (englisch Quick Response, „schnelle Antwort“) ist
eine Methode, Informationen so
zu verschlüsseln, dass diese
besonders schnell maschinell gefunden und eingelesen werden
können. Neben ihrer ursprünglichen Bestimmung, dem Einsatz in
der Produktionslogistik, finden
sich QR-Codes mittlerweile in
zahlreichen weiteren Anwendungen wieder: Beispielsweise als
Fahrplanauskunft und Navigationshilfe an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, als Hilfe
für den Einkaufszettel. Auch in der
Werbung halten QR-Codes immer
weiter Einzug, lassen sich so doch
schnell zusätzliche Informationen,
beispielsweise
Produktvideos
oder Websites mit oder ohne Gewinnspielen aufrufen.
Sprechzeiten der
Abteilung für Arbeit und Soziales
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Hartz IV
IV,,
Arbeitslosengeld II)
Allgemeine Sprechzeiten:
Rathaus Issum, Zimmer 5 - 7,
Tel: 02835/10-0
Mo., Mi. + Fr.: 8.30 Uhr - 10.30
Uhr und nach Terminvereinbarung
mit der zuständigen Sachbearbeiterin
Di. + Do. geschlossen
Sprechzeiten der Mitarbeiter von
SOS (Fallmanager) nach vorheriger Terminabspr
ache
erminabsprache
Mittelstr. 13, 47661 Issum, Tel:
02835/448 948-0
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB
XII und sonstige Leistungen nach
dem SGB XII (z.B. Krankenhilfe,
Sozialhilfe, Eingliederungshilfe)
Rathaus Issum, Zimmer 4, Tel:
02835/10-0
Sprechzeiten nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin
Ende: Hinweise und Mitteilungen der Verw
altung
erwaltung
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
7
Apotheken mit
Bereitschaftsdienst
außerhalb der normalen Öffnungszeiten für Alpen, Geldern,
Issum, Kamp-Lintfort, Kerken,
Neukirchen-Vluyn,
Rheinberg,
Rheurdt, Sonsbeck und Xanten
(ohne Gewähr)
Freitag, 22.05.2015
Geissbruch-Apotheke
Ferdinantenstr. 12, Kamp-Lintfort
Tel. 02842/8538
Viktor
-Apothek
iktor-Apothek
-Apothekee
Viktorstr. 15, Xanten
Tel. 02801/1233
Drachen-Apotheke
Issumer Str. 73, Geldern
Tel. 02831/6979
Samstag, 23.05.2015
Hubertus-Apotheke
Kirchplatz 2, Issum
Tel. 02835/5250
Sonntag, 24.05.2015
Burg-Apotheke
Burgstr. 8, Alpen
Tel. 02802/1414
Dorf-Apotheke Cuypers
Kevelaerer Str. 2, Geldern-Walbeck
Tel. 02831/9766188
Montag, 25.05.2015
Barbara-Apotheke
Borther Str. 225, Rheinberg
Tel. 02802/1515
Dorf-Apotheke Kapellen
Lange Str. 3, Geldern
Tel. 02831/1340288
Kranich-Apotheke
Niederrheinallee 315A,
Neukirchen-Vluyn
Tel. 02845/2584
FA M I L I E N
R A T G E B E R.D E
www.familienratgeber.de
Der Online-Service für
Menschen mit Behinderung
und ihre Angehörigen.
Ein Angebot der
8
Dienstag, 26.05.2015
Mühlen-Apotheke
Rathausstr. 19, Rheurdt
Tel. 02845/6686
Römer
-Apothek
Römer-Apothek
-Apothekee OHG Neuhoff u.
Krug
Römerstr. 16-18, Rheinberg
Tel. 02843/6116
Linden-Apotheke
Walbecker Markt 8, Geldern-Walbeck
Tel. 02831/6416
Mittwoch, 27.05.2015
Martinus-Apotheke
Veerter Dorfstr. 22a, Geldern
Tel. 02831/5081
Einhorn-Apotheke
Gelderstr. 8, Rheinberg
Tel. 02843/2274
Viktor
-Apothek
iktor-Apothek
-Apothekee
Viktorstr. 15, Xanten
Tel. 02801/1233
Donnerstag, 28.05.2015
Elefanten-Apotheke
Freiherr-vom-Stein-Str. 10, KampLintfort
Tel. 02842/13029
Hirsch-Apotheke
Markt 8, Xanten
Tel. 02801/3024
Den Apotheken- Notdienst können Sie unter www.aponet.de erfragen
Ärztlicher Notdienst
(ohne Gewähr)
Den Notdienst am Samstag,
23.05.2015 übernimmt die Praxis
Dietz Dallmann / Anne VogelpohlMenschik, Weseler Str. 16, 47661
Issum, Tel. 0 28 35 / 17 17
Den Notdienst am Sonntag,
24.05.2015 übernimmt die Praxis
Heinz Beck
ers
Beckers
ers, Brigittenstr. 14,
47608 Geldern-Veert, Tel 0 28 31
/8 77 88
Den Nordienst am Pfingstmontag,
25.05.2015 übernimmt die Praxis
Barbar
an den Meer
Barbaraa vvan
Meer, Westwall
4 d, 47608 Geldern, Tel. 0 28 31 /
18 20
Den Notdienst am Mittwoch,
27.05.2015 übernimmt die Praxis
Dr
Dr.. Irina Starschinov
Starschinovaa , Wachtendonker Str. 18 b, 47647 KerkenAldekerk, Tel. 0 28 33 / 5 74 21 91
Sollten Sie in Notfällen den Arzt
nicht erreichen können, rufen sie
die Notdienstzentrale 0180 /
504411025 oder die bundeseinheitliche, kostenfreie Rufnummer
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 an. In dringenden Notfällen wählen Sie die
Nummer 112 (Rettungswagen).
Zahnärztlicher Notdienst
Der notdiensthabende Zahnarzt
kann unter der Rufnummer 01805/
986700 erfragt werden.
Weitere Rufnummern
Überfall, Verkehrsunfall Tel. 110
Erste Hilfe (einheitlich) Tel. 112
Krankenwagen Tel. 02821/771111
Polizeistation Issum Tel. 2222 und
Tel. 10-61
Feuerwehr Tel. 112 (bei Feuer u.
sonstigen Notfällen grundsätzlich
die Leitstelle Kleve)
Löschzug Issum, Am Tapp 16 Tel.
2224
Löschzug Sevelen, Nieukerker Str.
16 Tel. 95898
Altenheim:
St. Antonius-Heim, Büllenstr. 1,
Sevelen Tel. 4465-0
Apotheken:
Löwen-Apotheke, Gelderner Str.
19, Issum Tel. 3566
Hubertus-Apotheke, Kirchplatz 2,
Sevelen Tel. 5250
Gemeindeverwaltung Issum, Rathaus, Herrlichkeit 7-9, Issum Tel.
10-0
„Servicestelle“ der Gemeinde Issum Tel. 10-91
„Spaßbad Hexenland“, Scheepersdyck, Sevelen Tel. 5800
Multifunktionale Begegnungsstätte, Vogt-von-Belle-Platz 11,
Issum Tel. 4109
Bürgerhaus Sevelen, Dorfstr. 55,
Sevelen Tel. 5077
Brüder-Grimm-Schule,
BGS,
Neustr. 37, Issum Tel. 2382
St. Nikolaus-Schule, KGS, Weseler Str. 52, Issum Tel. 2866
Käthe-Kollwitz-Schule, GHS, Burgweg 15, Sevelen Tel. 5255
Zweifachturnhalle, Vogt-von-Belle-Platz 12, Issum Tel. 2634
Umwelttelefon Tel. 10-16
Straßenbeleuchtung / Störungsmeldung: Tel. 10-52
Sprechzeiten der Abteilung für Ar-
beit und Soziales Tel. 10-0 Allgemeine Sprechzeiten: Mo. + Mi. +
Fr. 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr und
nach Terminabsprache
Di. + Do. geschlossen
Die allgemeinen Dienstzeiten der
übrigen Verwaltung: Tel. 10-0
Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr u.
Mo. - Do. 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Das Bürgerbüro hat donnerstags
bis 17.00 Uhr geöffnet und am 2.
Samstag im Monat von 10.00 Uhr
bis 12.00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten
sind auch Terminabsprachen mit
der/dem zuständigen SachbearbeiterIn möglich! (Sh. auch „Besondere Sprechzeiten der Verwaltung.“)
Kreisverwaltung Kleve, Sozialpädagogin des Jugendamtes, Kapellener Str. 34, 47661 Issum, Tel. 44
61 54
Sprechstunden tägl. 9.00 Uhr 10.00 Uhr und dienstags 16.00
Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Sprechzeiten im Bürgerhaus Sevelen, Dorfstr. 55, sind ebenfalls
nach persönlicher Vereinbarung
möglich!
Wichtige Rufnummern
Gefahrenabwehr:
Sofortige Unterbringung, Katastrophenschutz, Munitionsfunde,
Gewässerschäden durch Öl, Giftunfälle u. a. während der Dienstzeiten: Tel. 10-16. Bereitschaftsdienst für Aufgaben der Gefahrenabwehr außerhalb der Dienstzeiten: 0173 2668400
Bitte rufen Sie nur in dringenden
Fällen der Gefahrenabwehr an,
wenn die Dringlichkeit nicht bis
zu den Dienststunden der Verwaltung aufgeschoben werden kann.
Wasserwerk / Gasversorgung
Bei Rohrbrüchen und Störungen
im Wasserleitungsnetz und Gasnetz rufen Sie bitte während und
ausserhalb der Dienstzeiten die
Gelsenwasser-Niederlassung in
Issum an: 02835 / 4489994
Stromversorgung
Bei Stromausfällen wenden Sie
sich bitte an das RWE Geldern
02831 / 9200
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de
Kinder leben im Wald
Es hat schon Tradition, dass die
Kinder vom St. Antonius Kindergarten am Osterdienstag für
sechs Wochen ihren Aufenthalt in
den Wald verlegen. In vollen Zügen erkunden die Kinder Stock
und Stein.
Jeden Morgen bringen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder
zum Koetherdyck. Das selbstgebaute Tipi bietet Schutz vor Regen - den es in diesem Jahr so gut
wie gar nicht gab; im Tipi versammeln sich jeden Morgen alle Kinder zum Start in den Tag. Das Tipi
ist die Frühstücksoase und die
Ruhezone. Eine Oma: die Kinder
lieben es, den ganzen Vormittag
im Wald zu sein, Stöcke zu sammeln, Kleintiere beobachten, Hütten zu bauen, zu Sägen und zu
Schnitzen. Gerade zu dieser Zeit,
dem Frühjahr, ist die Natur jeden
Tag anders und immer ist für die
kleinen Hände Neues zu entdecken, zu fühlen oder da zu sitzen
und zu beobachten wie der Käfer
über die Hölzer oder das Gras
läuft. Mit dem Stethoskop hörten
die Kinder das Rauschen der Bäume, umklammerten die Baumstämme. In kleinen Gruppen erkunden die Kinder das gesamte
Waldgebiet. Die Pfiffikus Kinder angehenden Schulkinder - wanderten am Montag, 4. Mai vom
Koetherdyck nach Issum, die
Heimfahrt erfolgte mit dem Omnibus. Ein Erlebnis, dass die Ausdauer stärkte und alle staunten,
was kleine Beine leisten!
Das Balancieren war besonders
spannend! Ein Vater kam mit
Slackline - Gummibändern, die
zwischen Bäume gespannt wurden und nun ging es los, denn wer
das Gleichgewicht hält, schafft die
Strecke und wird zum Slack-Star!
Besuch gab es von „Hörbe mit
dem großen Hut“! Die Geschichte von OTFRIED PREUßLER gab
Impulse zum Umherziehen und
zum Werkeln. Otfried Preußler
versteht es, mit einer wunderschönen, bildhaften Sprache
dafür zu sorgen, dass kleine und
große Leser mit Hörbe durch den
Wald wandern und die Abenteuer mit ihm bestehen. Man kann
den Wald förmlich riechen, spürt
wie die Sonnenstrahlen, die
durch die Bäume fallen, kitzeln
und bibbert vor Angst mit, als Hörbe im „Koethedyck“ mit allen kleine und große Abenteuer erlebt.
Irmgard Meetschen und Julia Croonenbroek regen die Kinder an,
Waldgeister und Spinnennetze
aus dem gesammelten Material
zu bauen. Der Koetherdyck hat
nun echte Waldgeister!
Pastor Stefan Keller beendete die
sechs Waldwochen mit einer Feier. Margret Huber, die Leiterin
kam voller Stauen und Begeisterung von einem Waldtag mit den
Kindern zurück. Den Erziehern gilt
ein Dank für die Begleitung der
Heranwachsenden in der Natur.
Ab Mittwoch, dem 13. Mai kehren alle in den St. Antonius Kindergarten zurück.
Freitag, 29. Mai 2015
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
9
Katholische Kirchengemeinde St. Anna Issum-Sevelen
Was soll die ganze Geschichte mit
dem Heiligen Geist?
Wozu verteilt er seine Gaben?
Warum stattet er Menschen mit
Charismen aus?
Wozu gibt es „Geistliche“?
Paulus, ein intimer Kenner Jesu,
sagt es eindeutig: „Damit es anderen nützt!“
Mit Gott bekommt man es nicht
zum Selbstzweck zu tun. Gott verfolgt eine eindeutige Strategie:
er geht auf die Menschen zu, um
sich in Erinnerung zu halten und
damit einer dem anderen gut ist
und gut tut.
Deshalb schenkt Gott, der Vater,
deshalb schenkt Gott, der Sohn,
dem Menschen den Heiligen
Geist. Nicht, damit der Mensch
ihn wie in einem Tresor wegschließt und als Schatz hütet, sondern damit er, wie ein Werkzeug
in Gottes Hand, mitbauen kann
an Gottes neuer Welt, die im Hier
und Jetzt im Werden ist.
Seelsorgeteam in der Sankt Anna
Gemeinde:
Pastor Stefan Keller, Pfarrer, Neustraße 22 in Issum, Tel. 02835
445761 oder 0173 9217868
Pater Johny, Marienstraße 21, Tel.
44 55 11
Diakon Helmut van den Berg, Kolpingstr. 6. Tel. 02835 1774
Diakon Alfred Weggen, Vogt-vonBelle-Platz 3, Tel. 02835 1336
Pastoralreferent Frank Ingendae,
Büro: Issum - Neustraße 22,
Diensttelefonnummer: 0173 516
6860 oder 02832-9079777, Privat:
Twisteden - Ahornweg 32, E-Mail:
[email protected]
Kirchen und Kapellen in St. Anna
St. Antonius Kirche in Sevelen,
Raiffeisenstraße
St. Nikolaus Kirche in Issum, Markt
St. Antonius-Kapelle im St. Antonius-Haus in Sevelen, Büllenstraße 1
Schönstattkapelle auf dem Oermter Berg, Rheurdter Str. 216
Notfallseelsorge
Falls sie in seelsorgerischen Notfällen keinen der Seelsorger erreichen, wird ihnen über das Clemenshospital in Geldern (028313900) ein Priester des Dekanats
Geldern vermittelt.
Samstag, 23. Mai
18.00 Uhr Eucharistiefeier in St.
Nikolaus
Sonntag, 24. Mai, Pfingsten
09.00 Uhr Eucharistiefeier in St.
Nikolaus.
10.30 Uhr Eucharistiefeier in St.
Antonius.
15.00 Uhr Tauffeier in St. Antonius
Getauft wird das Kind Alessio Sarto, Dorfstr. 73.
18.00 Uhr Maiandacht in St. Nikolaus.
Kollekte in diesem Wochenende
für das bischöfliche Werk RENOVABIS.
Pfingstmontag, 25. Mai
09.00 Uhr Eucharistiefeier in St.
Nikolaus.
10.15 Uhr oekumenischer Familiengottesdienst in der evangelische Kirche Issum
10.30 Uhr Eucharistiefeier in St.
Antonius.
Dienstag, 26. Mai
09.00 Uhr Eucharistiefeier an der
Nicht schon wieder ins Museum!
Ein Schulausflug ins Bestattungshaus.
Das ist doch eine tolle Alternative.
Tel. 02835-52 00
Geschäftsräume:
Moerser
Str. 228
Rheurdter
Str. 12 · 47661
Issum-Sevelen
Hoerstgener
Str. 218 A · Kamp-Lintfort
www.bestattungen-minten.de
www.minten-bestattungen.de
Minten
GmbH
GmbH
Bestattungshaus
Bestattungshaus
Beratung
Beratung und
und Begleitung
Begleitung
[email protected]
10
Isidorkapelle, Schanzstraße.
18.00 Uhr Maiandacht in St. Nikolaus.
Mittwoch, 27. Mai
19.00 Uhr Maiandacht am Wegkreuz Alter Friedhof, Rheurdter
Straße.
Donnerstag, 28. Mai
09.00 Uhr Eucharistiefeier in St.
Nikolaus.
Nach der Messfeier Maiandacht.
Freitag, 29. Mai
10.00 Uhr Eucharistiefeier in der
Kapelle des Antonius Hauses.
Samstag, 30. Mai
18.00 Uhr Eucharistiefeier in St.
Antonius.
In dieser Messfeier wird das Kind
Leo Happe, Rheurdter Str. 146 b
getauft.
Sonntag, 31. Mai
09.00 Uhr Eucharistiefeier
in St. Nikolaus
10.30 Uhr Eucharistiefeier
in St. Antonius.
18.00 Uhr Maiandacht
in St. Nikolaus.
Montag, 25. Mai, Pfingstmontag
09.00 Uhr Eucharistiefeier
in St. Nikolaus.
10.15 Uhr oekumenischer Familiengottesdienst in der evangelische Kirche Issum
10.30 Uhr Eucharistiefeier in St.
Antonius.
Aus dem Leben der Gemeinde
Verstorben sind aus der Gemeinde
Frau Elisabeth Dietrich, zuletzt
wohnhaft im Antonius Haus, im
Alter von 94 Jahren,
Herr Lothar Paschen, Schulstr. 42,
im Alter von 51 Jahren.
Herr Eduard Boemans, Dorfstr. 50,
im Alter von 81 Jahren.
Herr, gib den Verstorbenen die
ewige Ruhe - und das ewige Licht
leuchte ihnen. Lass sie ruhen in
Frieden - Amen.
Maiandachten
Die Maiandachte in dieser Woche
sind
27. Mai am Wegkreuz Alter Friedhof Sevelen (Kuyckheide)
In der St. Nikolaus Kirche dienstags und sonntags jeweils um
18.00 Uhr und donnerstags nach
der Messfeier.
Seniorentreffen in der Gemeinde
Jeden Montag um 14.00 h im FORUM Mutter Josepha Issum.
Jeden Donnerstag um 14.30 h im
Pfarrheim Sevelen.
Caritas Sommersammlung
in der Zeit vom 23. Mai bis 13.
Juni führen die Bezirkshelferinnen
der Frauengemeinschaft die Cari-
tas Sommersammlung durch. Wir
möchten diese Sammlung empfehlen. Das Sammelergebnis wird
in der Pfarrgemeinde verwendet.
Mittagstisch
im FORUM Mutter Josepha
Das nächste gemeinsame Mittagessen für alle Älteren und / oder
alleinstehenden Personen aus der
Gemeinde Issum ist am 31. Mai
im FORUM Mutter Josepha ab
11.30 Uhr. Damit das Team planen
kann, bitten wir Sie sich anzumelden unter folgender Telefonnummer 02835 1774. Es wird ein
Kostenbeitrag von 5 Euro erhoben.
Allgemeine Sozialberatung
Die Allgemeinde Sozialberatung ist
die erste Anlaufstelle für Menschen, die in einer persönlichen,
finanziellen oder sozialen Notlage
nicht mehr weiter wissen. Wir haben ein offenes Ohr für Sie, wenn
Sie Hilfe in einer konkreten Notsituation brauchen oder sich einfach
in Ruhe aussprechen möchten. Wir
beraten Sie kostenlos, ohne Terminabsprache und auf der Grundlage der Verschwiegenheit.
Caritas, Kapellener Str. 67, mittwochs von 14 - 16 Uhr. Tel.:
9266612
Ki-IsS - Second-Hand-Shop
Dass Issumer Kinder optimalste
Förderung erhalten, arbeiten Freiwillige an einem Vor- oder Nachmittagtag, den sie frei auswählen! Auch Sie können mitarbeiten.
Telefon: 02835 44156.
Ki-IsS, der Name steht für die Förderung aus dem Reinerlös.
Ki = Kinder/ Kindergärten
Is = Issum
S = Sevelen
Kinder, die in einem der sechs
Issumer Kindergärten sind, werden aus dem Reinerlös gefördert.
Die Leiterinnen der Einrichtungen
erhalten in regelmäßigen Abständen eine Geldsumme. Das Geld
wird zur optimalen Förderung von
Kindern in den Einrichtungen eingesetzt. Das kann im musischen,
kreativen, logischen, sprachlichen
…Bereich sein.
Die Zuwendung ist subsidiär, d.h.
sie ersetzt nicht staatliche Leistungen, sondern ergänzt sie.
Reinhold Terstegen sagte mal:
Reich ist, wer viel hat!
Reich ist, wer wenig braucht!
Reich ist, wer viel gibt!
Mehr unter: www.ki-iss.de
Wollen Sie Haushaltsartikel/ Textilien/ Kleidung abgeben? Bitte
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de
hier zu den Öffnungszeiten.
SCHUUB - Second-Hand-Shop
Freiwillige arbeiten an einem Voroder Nachmittagtag ihrer Wahl!
Auch Sie können mitarbeiten. Telefon: 02835 44156.
SCHUUB, der Name steht für die
Förderung aus dem Reinerlös.
Kinder und Jugendliche vom 1. bis
zum 27. Lebensjahr sollen einen
„Schu(u)b“ erhalten: anstoßen,
anschieben, unterstützen, fordern
und fördern!
Jugendliche, Eltern bzw. Erziehungs-berechtigte, Erzieher, Lehrer etc. können Anträge stellen
zur individuellen Lernförderung,
Ausbildung, Training, Praktikum,
Anerkennungsjahr, Studium.
Die Unterstützung versteht sich
subsidiär, d.h. alle staatlichen Leistungen sind auszuschöpfen.
Das Antragsformular erhalten Sie
über www.schuub-issum.de
Wollen Sie Haushaltsartikel abgeben? Bitte in der Gelderner
Straße 11
Katholische öffentliche Bücherei
St. Antonius Sevelen
Sie befindet sich auf der Marienstraße 21, direkt neben dem Pfarrbüro.
Schauen Sie doch mal bei uns
rein! Wir haben einen Bestand
von ca. 3000 Medien. Außer Büchern bieten wir Hörbücher, CD
für Kinder und DVD für Kinder und
Erwachsene an.
Im letzten Jahr wurden hauptsächlich Romane und Bilderbücher
gekauft, zudem eine größere Zahl
an Hörbüchern, CD und DVD.
Unsere Öffnungszeiten: Sonntags
von 10.45 bis 12.00 Uhr, dienstags von 17.00 bis 18.15 Uhr und
donnerstags von 16.15-17.30 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Öffentliche Bücherei der Evangelischen
Kirchengemeinde
Issum,
Issum,Gelderner Str. 22:
Montags, dienstags und donnerstags 17.00 - 18.30 Uhr.
Dienstags auch 11.00 - 12.00 Uhr.
Zusätzlich an jedem ersten Sonntag im Monat von 11.00 - 12.00 Uhr.
Öffnungszeiten der Pfarrbüros:
E-Mail: [email protected]
in Sevelen - Marienstrasse 21a Tel.: 95606 - Fax: 95607 geöffnet:
Montag und Mittwoch: 09.00 12.00 Uhr
in Issum - Neustraße 22 Tel.: 2176 - Fax: 4276
geöffnet:
Dienstags: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstags: 9.00 - 12.00 Uhr und
15.00 - 17.00 Uhr
Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr.
Evangelische Kirchengemeinde Issum
Wochenspruch für die kommende
Woche:
Es soll nicht durch Heer oder Kraft,
sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth. (Sacharja 4,6)
Pfingstsonntag, 24.5. 10.00 Uhr:
Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrerin Brück (mitgestaltet durch die
Kantorei sowie dem Posaunenchor
aus Homberg-Hochheide). Gleichzeitig feiern die Eheleute Hatzky
ihre Goldhochzeit und Annemarie
Luise Altintop wird getauft.
Pfingstmontag, 25.5.
10.15 Uhr: Ökumenischer Familiengottesdienst, Ev. Kirche. Anschließend wird zum Kaffeetrinken
im Gemeindehaus eingeladen.
Mittwoch, 27.5.
9.00 Uhr: Eltern-Kind-Gruppe,
Gem.-Haus
19.30 Uhr: Kantorei, Gem.-Haus
Donnerstag, 28.5.
17.00-18.30 Uhr: Bücherei/Weltladen geöffnet
Freitag, 29.5.
19.30 Uhr: Gemeindebibelkreis,
Gem.-Haus
Kindergottesdienst
Nächster Termin: Sonntag, 31.5. um
10.00 Uhr, Beginn in der Kirche.
Herzliche Einladung an alle Kindergarten- und Grundschulkinder!
Fahrdienst für Gottesdienste
Frau Hilde Tacken (Tel. 3533) oder
Frau Ingeborg Tervooren (Tel. 2722)
Unsere Homepage:
www.ev.kirche-issum.de
Hier finden Sie weitere Informationen und Beiträge, u.a. auch Predigten zum Herunterladen bzw. Hören!
Pfarrerin Yvonne Brück, Schulstr.
2, ist unter Tel. 446765 erreichbar.
Gemeindebüro
Gemeindebüro,, Schulstr. 8
Tel. 445414 / Fax. 44362 /
[email protected] /
www.ev.kirche-issum.de
Öffnungszeiten: Mittwoch und
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie
erster Montag im Monat von
17.00 - 19.00 Uhr (vom 3.6. - 17.6.
bleibt das Gemeindebüro geschlossen).
Evangelische Kirchengemeinde Hoerstgen
Evangelisches Gemeindehaus Sevelen, Rheurdter Straße 42, in
Sevelen
Sonntag, 24. Mai (Pfingstsonntag): 9.15 Uhr Gottesdienst mit
Abendmahl, Pfarrer Jürgen Kunellis
Montag, 25. Mai (Pfingstmontag): 9.15 Uhr zentraler Gottesdienst für die ganze Gemeinde,
Pfarrer Stefan Maser
Evangelische Öffentliche Bücherei Sevelen - Öffnungszeiten:
Dienstag, 15.30 - 17.00 Uhr, Freitag, 17.15 - 18.15 Uhr
Jungschar: Dienstag, 15.30 Uhr
Frauenhilfe: Mittwoch, 15.00 Uhr:
Christian Berges aus Vluyn berichtet über die Ruanda-Partnerschaft des Kirchenkreises Moers.
Zu Gast sind die Frauen der Frauenhilfe aus Rheurdt.
Mädchentreff: Freitag, 15.00 Uhr
Jugendkreis: Freitag, 16.00 Uhr
Katechumenenunterricht: Freitag,
15.30 Uhr
Sonntag, 31. Mai: 9.15 Uhr Gottesdienst mit Taufen, Pfarrer Jürgen Kunellis, 17.00 Uhr Kultur in
der Evangelischen Kirche in
Rheurdt
Konzert mit der Sopranistin Hannah Meister und der Pianistin Ryok
okoo Yoshidaoshida-Schirpke Am Sonntag, dem 31. Mai, 17.00 Uhr sind
die Sopranistin Hannah Meister
und ihre Duo-Partnerin Ryoko Yoshida-Schirpke in der Konzertreihe „Kultur in der Evangelischen
Kirche“ in der evangelischen Kirche in Rheurdt, Kirchstraße 44,
zu erleben. Das Programm umfasst sowohl geistliche als auch
weltliche Werke. Neben bekannten Konzertarien wie „Rejoice“
aus dem Oratorium „Messias“ von
G. F. Händel und dem „Laudate
dominum“ aus der Vesperai solennis de confessore von W. A.
Mozart stehen die Biblischen Lieder von A. Dvorak im Mittelpunkt
der ersten Konzerthälfte. Nach der
Pause: Arie „Lied an den Mond“
aus der Oper „Rusalka“ von Dvorak, ausgewählte Lieder von J.
Brahms, Musik von G. Puccini,
sowie Werke für Klavier Solo. Der
Eintritt ist frei. Am Ausgang sammeln wir für die Deckung unserer
Kosten für das Konzert.
Gemeinde & Musik in Rheurdt
Rheurdt:
Am Samstag, dem 13. Juni, 15.00
- 18.00 Uhr können sie die Chöre
und Musikgruppen unserer eigenen Kirchengemeinde in der Evan-
gelischen Kirche Rheurdt, Kirchstraße 44, in Rheurdt erleben. So
singen u.a. der Kirchenchor Hoerstgen, der Gospelchor Sound &
Soul Rheurdt. Sie hören unsere
Gitarrenspielerinnen aus Rheurdt
und die Instrumentalisten Drei &
Musik aus Rheurdt. Auch Kinderchor und Instrumentalkreis aus
Hoerstgen sind zu sehen und zu
hören. In einer Pause können Sie
sich mit kalten Getränken und einer Bretzel stärken. Es wird kein
Eintritt erhoben. Aus Ausgang
sammeln wir für die Unterstützung der Kirchenmusik unserer
eigenen Kirchengemeinde. Das
Motto der Veranstaltung lautet::
„Erlesenes weitergeben
weitergeben!“.
Christliche Gemeinde Issum
Wir laden Sie herzlich zum
Pfingstgottesdienst am So.,
24.05. um 10.30 Uhr ein! Am Fr.,
29.05. sind wie üblich die Pfadfinderstunden. Von 17.00 - 19.00
Uhr für die 8 - 12 jährigen, ab
19.00 Uhr treffen sich dann die
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Rover (ab 13 J.). Unsere Räume
finden Sie in der Mühlenstr. 10b.
Weitere Infos geben wir Ihnen
gern telefonisch unter 4123 (Pölka) oder im Internet unter
w w w. c h r i s t l i c h e - g e m e i n d e issum.de.
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Aus der Arbeit der PParteien
arteien CDU
Aus der Arbeit der PParteien
arteien SPD
CDU Issum ein starkes Team
Ihre SPD Wir gemeinsam für Issum
Ihr direkter Draht zur CDU Fraktion
Am Mittwoch, 27.05.2015
27.05.2015, zwischen 18.00 und 19.00 Uhr
Uhr, steht
Ihnen unser Ratsmitglied Hans
Paulini sowie der von der SPD und
FDP unterstützte überparteiliche
Bürgermeisterkandidat Clemens
Ihr CDU Ratsmitglied Stefan Vester steht Ihnen
am Montag von 17:00 Uhr bis
18:00 Uhr
unter der Telefonnummer 79244
für Ihre Fragen, Ihre Anregungen
und auch für Ihre Kritik am CDUTelefon zur Verfügung.
Gerne können Sie mit Stefan Vester auch über alle aktuell anstehenden politischen Entscheidungen diskutieren.
Zusätzliche Informationen der
CDU Issum finden Sie auch unter
www
.cdu-issum.de
www.cdu-issum.de
.cdu-issum.de.
Clemens Brüx
Stefan Vester
Ende: Aus der Arbeit der Parteien CDU
Hans Paulini
Fahrradtour
zum Kloster Kamp
In diesem Jahr führt uns unsere
Fahrradtour am Mittwoch, dem 10.
Juni, zum Kloster Kamp. Hier erwartet uns eine einstündige Führung durch die Kirche, das Kloster und den Garten. Bei dem anschließenden gemütlichen Kaffeetrinken können wir uns für die
Heimfahrt stärken und erholen.
Wer nicht mit dem Fahrrad fahren kann, hat Gelegenheit, im
Brüx telefonisch unter 921754 für
Fragen und Anregungen zur Verfügung. Hans Paulini und Clemens
Brüx freuen sich auf Ihren Anruf.
www
.spd-issum.de
www.spd-issum.de
Ende: Aus der Arbeit der Parteien SPD
Auto mitzufahren. Bei schlechtem Wetter bilden wir Fahrgemein-schaften. Abfahrt ist um
13.00 Uhr ab Vogt-von-BellePlatz. Die Kosten für Führung und
Kaffeetafel betragen 9 €. Anmeldung bitte bis 5. Juni bei Cory
Schroer, Kapellener Str. 134, Tel.
1450. Alle interessierten Männer
und Frauen sind herzlich willkommen.
Die Dahlen-Mühle
in Issum/SEVELEN
Die Dahlen-Mühle in Issum/SEVELEN Nieukerkerstraße 30-32
nimmt am Pfingstmontag, dem
Deutschem Mühlentag, in der Zeit
von 10-17 Uhr auch mit einer Veranstaltung teil.
Der Museumsverein „DahlenMühle e.V.“ konnte wieder ver-
- Saisonale Speisepläne
- Große Auswahl verschiedener Menüs
- Vegetarische Gerichte
- Sonderkost
- Auch sonn- und feiertags
- Frei Haus ab 1 Menü
- Zuverlässig & pünktlich
- Keine Vertragsbindung
schiedene Künstler gewinnen, die
die Entstehung ihrer Kunstwerke
vor Ort vorführen. So werden eine
Specksteinbearbeiterin neben einer Wohn- und
Gartenkeramikherstellerin zu sehen sein. Eine Filzerin und eine
Patchwork Künstlerin zeigen neben dem Korbflechter ihre Fertigkeiten.
Ein kleiner Bücher und Trödelmarkt ergänzen das Angebot; und
natürlich gibt es ab 14:00 Uhr
wieder Kaffee und Kuchen.
Wir freuen uns über viele interessierte Besucher, die nicht nur schöne Dinge sehen oder kaufen wollen, sondern auch die umfangreiche und aufwendige Arbeit - gerne
auch in Gesprächen mit den Künstlern- bewundern können.
Rufen Sie uns einfach an: 02845-800-500
oder schauen Sie in unseren aktuellen Speiseplan unter: www.deli-carte.de
deli carte GmbH & Co. KG, Teilmansfeld 6, 47906 Kempen
[email protected]
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Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de
Issums Bürgermeisterkandidat
Clemens Brüx grillte für die AWO
Am 14.Mai feierte die AWO Issum/
Sevelen bei strahlendem Sonnenschein und vielen AWO Mitgliedern und Freunden und Freundinnen der AWO ihr jährliches Grillund Familienfest. Als Grillmeister
bewährte sich Clemens Brüx, der
am 13.09.2015 als Bürgermeister
für Issum kandidiert. Er hatte den
Grill fest im Griff und die leckeren
Würstchen und das knusprige
Bauchfleisch wurden von allen
Gästen gelobt. Lobenswert ist auch
zu vermerken, dass er sich den
ganzen Tag ehrenamtlich für die
AWO Zeit genommen hat.
Nähkurs für Kinder
im Weißen Häuschen
Unter dem Motto „Tierische
Freunde selbst genäht“ bieten
Welli Gossen und Kathi Linßen
einen Nähkurs für Kinder ab 8
Jahren im Weißen Häuschen in Issum an.
Am Freitag den 29. Mai von 15.00
- 18.00 Uhr werden nähbegeister-
te Kinder angeleitet eigene Stofftiere zu nähen. Nähmaschine und
Stoffreste bitte mitbringen. Die
Umlage beträgt 18 Euro.
Verbindliche Anmeldungen bei:
Welli Gossen
Tel.: 02835 448456
Kathi Linßen 02835 2814
Nachlese zum Vatertag
in der Pauen-Sandkull
am 14.05.2015
Es gibt eine Veranstaltung im Terminkalender der Issumer Vereinswelt, die eine Jahrzehnte lange
Tradition hat und sich jedes Jahr
auf´s Neue bei den Issumer Familien einer großen Beliebtheit erfreut: Der Vatertag des TV Issum
in der Pauen-Sandkull!
Bei Königswetter schwangen
sich Väter, Mütter und Kinder
auf den Drahtesel, um bei Würstchen, diversen Getränken und
vielen Süßigkeiten aus dem
„Schnuppwagen“ einen tollen
Tag im Freien in der Sandkuhle
zu verbringen..Auch in diesem
Jahr kamen weit über 150 Besucher. Gespräche auf Liegedecken, im Sand spielende Kinder,
Schatzsuche, Ballspiele und ein
Luftballonwettbewerb
ließen
den Tag wieder einmal wie im
Fluge vergehen.
Bei der Nikolausfeier des TV Issum werden die Gewinner des
Ballonwettbewerbs traditionell
bekannt gegeben.
Vielen Dank an alle Helfer des TV
Issum, die zum Gelingen des Vatertages beigetragen haben.
Schachpokalsieg in letzter
Sekunde für Peter Winkel
Insgesamt 16 Teilnehmer nahmen
an der ersten Auflage des 1.offenen Pokalturnier der Schachabteilung des FC Viktoria Alpen teil.
Somit war das Turnier ausgebucht.
Gespielt wurde mit einer Bedenkzeit von 90min pro Spieler und
Partie im KO-Modus. Sollte die
Partie dann unentschieden stehen wird 5 Minuten geblitzt bis
ein Spieler zwei Siege errungen
hat. Es war also Spannung garantiert. Jede Minute der Bedenkzeit
wurde ausgenutzt und erbittert
an den Brettern fair um Sieg gestritten, denn wer verlor war ausgeschieden.
So musste der ein oder andere
vermeintliche Favorit schon früh
die Segel streichen. Im Finale
standen sich nun der erst 16-jährige Peter Winkel aus Issum vom
FC Viktoria Alpen und der Topfavorit Johannes Westermann aus
Kamp-Lintfort gegenüber. In ei-
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
nem nervenaufreibenden Finale
setzte sich schließlich die Jugend
in Person von Peter Winkel kurz
vor Ende der Bedenkzeit, es war
nur noch 1 Sekunde auf der Uhr,
gegen die Routine durch. Also ein
würdiger Schlusspunkt eines spannenden Turniers, was allen Teilnehmern viel Freude bereitete.
Dementsprechend wird es im
nächsten Jahr wieder eine erneute Auflage geben.
Alle Ergebnisse und weitere Infos
unter: http://schachalpen-issum.de/
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Willkommen in der Herrlichkeitsmühle
am Deutschen Mühlentag
An Pfingstmontag, den 25.Mai 2015 ist unsere Mühle 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet
Der Deutsche Mühlentag an
Pfingstmontag ist für uns das wichtigste Ereignis im Jahr. Wir öffnen
die Mühle einem breiten Publikum, das viel Interesse an der
Mühle zeigt. „Wer zu den üblichen
Öffnungszeiten bei uns verweilt,
trägt aktiv dazu bei, die Mühle für
die Zukunft zu erhalten“, sagt
Heinz Friedrich Voortmann, Vorsitzender des Fördervereins Herrlichkeitsmühle Issum e.V.
Ohne das große Engagement Einzelner wäre es um die Issumer
Mühle nicht gut bestellt. Nach
einigen kleineren Instandsetzungen durch fleißige Mitglieder des
Mühlenvereins wurden die Segel
wieder an die Flügel angeschlagen und sollen auch am Pfingstmontag, bei gutem Wetter, die
Mühle wieder in Bewegung zeigen.
Für die Kinder wird es wieder ein
Preisausschreiben mit Fragen rund
um unsere Mühle geben, Kinderschminken inklusive.
Natürlich wird auch für das leibliche Wohl mit Grillwaren und einem kühlen Getränk gesorgt.
Herrlichkeitsmühle Issum
Die Herrlichkeitsmühle ist die bekannteste und am weitesten original erhaltene der Issumer Mühlen. 1768 erbaut erhielt sie bereits
1930 erstmals Denkmalstatus. Die
Herrlichkeitsmühle verdankt ihren
Namen einem früheren kommunal rechtlichen Begriff, der ein
selbstständiges Gebiet im Besitz
eines Freiherrn bezeichnet. 1873
ging die Achtkant-Bergholländermühle in das Eigentum der Familie Zigenhorn über. Sie betrieb die
Mühle bis 1955. 1997 erfolgte die
Verpachtung an den Förderverein
Herrlichkeitsmühle Issum e.V.
Nach umfangreicher Sanierung in
den Jahren 2004 und 2005 wurde
die Mühle am 24.09.2005 wieder
eröffnet. 2007 wurde der Förderverein mit dem Rheinischen Denkmalpreis für sein Engagement ausgezeichnet.
SV 19 Sevelen e.V.
Nachdem mitte letzten Jahres die
ersten Mannschaften und Betreuer, durch „Dellen & Werner“ und
„Zum Juchmeshof“ mit neuen Trainingsanzügen ausgestattet wurden, folgte nun der Rest des Vereins! Die Übergabe an unsere 1.
Mannschaft erfolgte vor dem Spiel
gegen VFB Uerdingen. Wir vom
Vorstand sagen Danke und freuen uns über ein einheitliches Erscheinungsbild unseres Vereins!
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Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de
SV 19 Sevelen e.V. Jugendabteilung
So sehen Sieger aus! Durch das
hochverdiente 6:0 gegen Union
Wetten sicherten sich unsere D1Junioren des SV-Sevelen am vorletzten Spieltag die Meisterschaft
in der Kreisklasse. Das Team um
die Trainer Achim Apitzsch, Detlef
Klügel und Uli Oettel spielten eine
hervorragende Saison mit bisher
19 Siegen und nur 2 Niederlagen
und einem Torverhältnis von
112:15. Vor dem letzten Spieltag
am 16.05.2015 um 12:30 in Vernum, sind sie für den zweitplat-
zierten SV Issum uneinholbar. Wir
gratulieren sehr herzlich zur Meisterschaft und dem damit verbundenen Aufstieg in die Leistungsklasse
oben, v.l.n.r: Detlef Klügel, Yannick Nellen, Nick Dellen, Ulrich
Öttel, Justin Schmidt, Sophie Vester, Simon van Hüth, Achim
Apitzsch, Lars Roosen, Luke Wolf
unten, v.l.n.r.: Louis Düllings, Hannes Laege, Marius Scherf, Matthias Roser, Leon Otten, Pascal de
Lange; liegend: Paul Rörthmans
Vereinsgemeinschaft
Sevelen 1969 e.V.
Einladung zur Komiteeversammlung mit „Blaulicht“
Nach dem Vogelschießen durch
die St. Antonius-/St. Hubertus Bruderschaft Sevelen 1453 e.V. am
vergangenen Himmelfahrtstag
lädt der Vorstand der Vereinsgemeinschaft nun ihre Mitgliedsvereine zur Komiteeversammlung
herzlich ein. Sie findet am Donnerstag, den 28.05.2015 um 20 Uhr in
der Gaststätte „Zur Linde“, Marienstr. 1 in Sevelen statt.
Hier wird der neue Schützenkönig
mit seinen Ministern vorgestellt.
Weiterhin soll das Kirmesprogramm 2015 besprochen und be-
schlossen werden. Die Tagesordnungspunkte bitten wir den versendeten Einladungen zu entnehmen.
Es wird ab jetzt mit „Blaulicht“,
dem neuen Kirmesschnaps 2015
getagt, den es bereits beim Vogelschießen erstmals im Ausschank gab. Nach den erfolgreichen sechs Schnapsvarianten der
Vorjahre ist der „Neue“ nun
wieder bei Hüsch und später auch
bei Loeven sowie in den Gaststätten limitiert bis zum Ende der
Kirmessaison 2015 erhältlich.
Der Vorstand
Angebote
Gesuche
Bücher
Ver
schiedenes
erschiedenes
Sie sind in der KUL
TUR- UND
KULTURHEIMATPFLEGE
tätig und möchten ein neues Buch
herausgeben? Wir machen das für Sie:
Lektorat – Korrektur – Bildbearbeitung
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Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Herrliches Wetter und viele Zuschauer am Schießstand
Norbert Smeets neuer König der Sevelner Bruderschaft
Am Himmelfahrtstag endete die
Regentschaft des Hofstaats 2013.
Ein letztes Mal wurden der scheidende König Harry Oude Hendrikman und seine Minister Theo Deckers und Norwin Vitten von der
Bruderschaft mit dem Fahnenschwenken geehrt. Anschließend
zogen die Schützen in Begleitung
des Trommlercorps Sevelen zur
Schießanlage am Koetherdyck.
Dort fand das Vogelschießen der
St. Antonius-St. Hubertus Bruderschaft Sevelen 1453 e.V. statt, um
den König für die anstehende
Sommerkirmes zu ermitteln.
Dank des herrlichen Wetters fanden auch viele Zuschauer den Weg
zum Schießstand. Dort hatten die
Verantwortlichen für die notwendigen kühlen Getränke gesorgt.
Außerdem wurden in der Schützenhalle Kaffee und Kuchen angeboten. Später gab es dann noch
Bratwürstchen vom Grill.
Für die Kinder wurden eine Hüpfburg, ein Karussell und andere
Spiele zur Unterhaltung angeboten. Die erwachsenen Gäste konnten am Preisvogelschießen für jedermann teilnehmen. Der Kopf fiel
mit dem 34. Schuss durch Christoph Baumanns, der rechte Flügel
mit dem 52. Schuss durch Jürgen
Reich, der linke Flügel mit dem
57. Schuss durch Jan Kirchner, der
Schwanz mit dem 120. Schuss
durch David Burghard und der
Rumpf mit dem 194. Schuss durch
Andreas Terhoeven.
Als dann der Königsvogel oben an
der Stange hing, konnte das
Hauptschießen beginnen. Die ersten Schüsse auf den majestätischen Vogel, der vom Bruderschaftmitglied Herbert van den Berg
König Norbert Smeets mit Königin Anita Smeets sowie den Ministern Johannes Diepers mit Frau Dagmar (re.)und
Guido Papen mit Frau Nina (li.)
kunstvoll hergestellt wurde, gaben
die Ehrengäste ab. Die zweite Bürgermeisterin Margret Keusen, Präses Stefan Keller, Festkettenträger Paul Siemons, der scheidende
König Harry Oude Hendrikman und
der Vorsitzende der Vereinsgemeinschaft Wilfried Bosch sorgten
für die ersten Einschüsse im Holz.
Danach gaben einige Königskandidaten Schüsse ab. Der Kopf fiel
bereits nach 10 Schüssen durch
Jürgen Berghs. Um 20:40 Uhr war
es dann soweit: mit dem 54. Schuss
fiel der Rumpf von der Stange und
Norbert Smeets stand als König
fest. Zu seinen Ministern ernannte
er Johannes Diepers und Guido
Papen. Das Trio wird von den Ehefrauen Anita Smeets, Dagmar Diepers und Nina Papen begleitet.
Neue Bahnhofsuhr
in Oermten
Eine weitere Attraktion beherbergt nun der Mehrgenerationenplatz in Oermten. Eine original
Bürk-Bahnhofsuhr aus den 30er
bis 40er Jahren wurde dort vom
Stammtisch der Bruderschaft aufgestellt. Sehr zur Freude der Bruderschaft und des Stammtisches
wurde die Uhr von Uhrmachermeister Dieter Sulz aus Oermten
(ein Nachbar des Mehrgenerationenplatzes) gestiftet und instandgesetzt. Die Halterung und das
Gestänge wurden in Eigenleistung
durch den Stammtisch erstellt.
Untertitel Bild
Kneipp-Wanderung
GELDERN Für die nächste Wanderung mit dem Kneipp-Verein Gelderland in den Tüschenwald (Sonsbecker Schweiz) lädt das Ehepaar
Ramacher (Tel. 02831 89877) am
Samstag, 23. Mai ein. Der Treffpunkt ist zunächst um 13.30 Uhr
der Parkplatz der Stadtverwaltung
Geldern, Issumer Tor. In Fahrgemeinschaften geht es zum Wanderausgangspunkt in Sonsbeck zur
Reichswaldstraße, von Sonsbeck
kommend erster Parkplatz links.
Treffpunkt dort um 13.50 Uhr. Nach
16
der eineinhalb- bis zweistündigen
Wanderung findet das gemeinsame Kaffeetrinken im geräumigen
Gerebernus Bistro-Café, Dassendalerweg 10 in Sonsbeck statt.
Dorthin können gerne auch Interessierte kommen, die nicht am
Wandern teilgenommen haben,
sie sollten sich aber bei den Wanderführern anmelden. Nähere Informationen unter
www.kneippverein-gelderland.de
oder in der Kneipp-Geschäftsstelle
in Geldern, Markt 17, Tel. Nr.
02831 993880.
In der Mitte Uhrmachermeister Dieter Sulz (mit Mütze) hinter ihm seine
Ehefrau umringt von Mitgliedern des Stammtisches
Mitteilungsblatt Issum – 44. Jahrgang – Nr. 20 – 22. Mai 2015 – Woche 21 – www.mitteilungsblatt-issum.de