BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1508 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 08.09.15 und Betr.: Antwort des Senats Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Was plant die Flughafen Hamburg GmbH? Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH wie folgt: 1. Vor einem Jahr haben die Vertreter der Flughafen Hamburg GmbH im Ausschuss Öffentliche Unternehmen angekündigt, im Jahr 2015 mit dem Bau sechs zusätzlicher Fluggastbrücken zur Abfertigung im Rahmen des Projektes „Pier Süd“ zu beginnen. Die entsprechende Plangenehmigung wurde bereits 2013 durch die BWVI erteilt. 1.1. Wie sind der genaue Sachstand sowie der Zeitplan zur Umsetzung des Projektes „Pier Süd“? Die Plangenehmigung „Pier Süd“ aus dem Jahr 2013 betrifft die Herstellung von sechs Flugzeugpositionen an der Rückseite der bereits seit 2004 bestehenden Pier Süd sowie die Neuordnung der Flugzeugpositionen für mehr Flexibilität und Sicherheit im Rollverkehr auf dem Vorfeld 1 Süd. Das Projekt befindet sich derzeit in der Anfangsphase und wird voraussichtlich 2019 abgeschlossen werden. 1.2. Wann soll mit den Baumaßnahmen begonnen werden? Teilmaßnahmen betreffend das Vorfeld 1 Süd wurden bereits im Jahr 2014 umgesetzt. Die Umsetzung der weiteren Maßnahmen betreffend die sechs Flugzeugpositionen auf der Rückseite der Pier Süd wird nach Verlagerung der heute dort befindlichen Luftfrachtanlagen erfolgen. Das neue Luftfrachtzentrum wird voraussichtlich im Mai 2016 in Betrieb genommen. Die endgültige Räumung des Baufeldes wird nach aktuellem Kenntnisstand bis etwa 2018 dauern. 1.3. Welche einzelnen Umbaumaßnahmen sind mit dem Projekt „Pier Süd“ im Einzelnen vorgesehen? Das Projekt umfasst die Schaffung der sechs Flugzeugpositionen an der Rückseite der Pier Süd durch eine dafür notwendige hochbauliche Ergänzung der Pier Süd mit Wartebereichen. Zum Schutz der Nachbarschaft vor Bodenlärmemissionen wird eine Lärmschutzwand errichtet. 1.4. Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Umbaumaßnahmen auf den laufenden Betrieb? Die möglicherweise notwendig werdenden Anpassungen des laufenden Betriebs während der Baumaßnahmen werden erst bei der konkreten Umsetzung erfolgen. Derzeit sind Auswirkungen auf den Betrieb nicht absehbar. Drucksache 21/1508 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 1.5. Welche Veränderungen ergeben sich mit der Umsetzung des Projektes auf die Kapazität des Flughafens? Keine. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.1. 1.6. Wie hoch ist das geplante Investitionsvolumen und wie wird die Investition finanziert? Die Schätzung des Baukostenvolumens für den Plangenehmigungsantrag 2013 liegt bei 50 bis 60 Millionen Euro. Eine genauere Zahl wird sich erst mit der Umsetzung ergeben. Die Flughafen Hamburg GmbH wird diese Investition – wie alle anderen Investitionen auch – aus eigenen Mitteln finanzieren. 2. Ende August hat die Flughafen Hamburg GmbH eine Ausschreibung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung „Masterplanentwicklung Flughafen Hamburg“ veröffentlicht. Für den Zeitraum von 2016 – 2021 wird demnach ein Planungsbüro für die umfassende Beratung und Begleitung für Projektentwicklungsleistungen sowie Konzeption und Machbarkeitsuntersuchungen von Entwicklungsoptionen des Flughafens gesucht. 2.1. Was ist die genaue Zielsetzung der geplanten Masterplanentwicklung Flughafen Hamburg? Es gehört zu den Pflichten eines Flughafenbetreibers, zukünftige Entwicklungen abzuschätzen, dabei die Leistungsfähigkeit seiner Anlagen im Blick zu behalten und bei Bedarf mittel- bis langfristige Anpassungen der Infrastruktur zu prüfen. Ziel der Ausschreibung ist es, ein Planungsbüro, das die Flughafen Hamburg GmbH bei der kontinuierlichen Entwicklung der Anlagen unterstützt, vertraglich längerfristig zu binden. Bei der Ausschreibung handelt es sich um ein Vorgehen, zu dem die Flughafen Hamburg GmbH als Sektorenauftraggeber verpflichtet ist. 2.2. Welche Vertreter des Senats und welche Dienststellen der Stadt waren bislang mit der geplanten Masterplanentwicklung Flughafen Hamburg befasst? Die bedarfsgerechte Entwicklung wird durch die Flughafen Hamburg GmbH sichergestellt. 2.3. Plant der Senat die Vorlage eines Masterplans Flughafen? Wenn ja, bis wann und aus welchen Gründen? Nein. Der Senat erachtet die bedarfsgerechte Entwicklung des Flughafens als notwendig. Diese wird durch die Flughafen Hamburg GmbH sichergestellt. 2.4. Welche Überlegungen gibt es bereits im Einzelnen für Maßnahmen im Zuge der Masterplanentwicklung Flughafen? Siehe Antwort zu 2.1. 3. Welche Investitionsvorhaben sind derzeit im Einzelnen für den Zeitraum von 2015 bis 2019 bei der Flughafen Hamburg GmbH geplant? Das im Bau befindliche Luftfrachtzentrum wird voraussichtlich im Mai 2016 in Betrieb gehen. Im Jahr 2016 und 2017 sollen Ersatzgebäude für die Bodenverkehrsdienste sowie für den Flughafenbetrieb erforderliche Behörden realisiert werden. Im Zeitraum von 2016 bis voraussichtlich einschließlich 2019 wird das Hauptvorfeld des Flughafens grundhaft erneuert. Darüber hinaus sollen die sechs Flugzeugpositionen an der Rückseite der Pier Süd hergestellt werden (siehe 1.2). 2
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