Nutzungsvereinbarung Nr. zwischen SODA RENT GmbH, Liebigstraße 19, D-60323 Frankfurt/M. und ____________________________ Nutzer: Ansprechpartner: Straße: Telefon: PLZ, Ort: Bankverbindung: Konto-Nr.: Bankleitzahl: über Bezeichnung SODA JET® - Premium SODA JET® - Standard SODA JET® - EURO Becherspender, am Gerät zu befestigen einzeln Becherauffangbehälter für gebrauchte Becher Tür abschließbar Kanalanschluss ® Wasserstopp für SODA JET - Standard Art.-Nr. Anzahl 156 100 156 200 156 300 156 880 156 885 156 825 156 815 156 820 mtl. Nutzungsentgelt pro Gerät € 99,00 € 91,00 € 95,00 € 1,00 € 1,00 € 1,00 € 1,00 € 4,00 Gesamtsumme mtl. Nutzungsentgelt mtl. Nutzungsentgelt € € € € € € € € € Standort: Sonstiges: Alle Preisangaben zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gelten die umseitigen Allgemeinen Bedingungen. , den Frankfurt/Main, den _______________________________ ________________________________ SODA RENT GmbH Nutzer/Stempel/Unterschrift SODA RENT GmbH Tel./Fax.: 0700 - 7632 7368 Geschäftsführer: Herbert Belzer Erhard Eschert Registergericht: Frankfurt/M. HRB 42 189 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Das Nutzungsentgelt enthält die Kosten für die Nutzung der SODA JET®-Anlagen einschließlich Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, _-jährlicher Wartung (inkl. Tausch einer 10 l-Kohlensäureflasche) sowie die Beseitigung aller Störungen, die bei einer ordnungsgemäßen Nutzung auftreten. Der Nutzer hat bauseits den Frischwasseranschluss sowie einen Stromanschluss (230 V) am Aufstellungsort der SODA JET®-Anlage bereitzustellen. 2. Das mtl. Nutzungsentgelt ist während der Vertragsdauer am 1. eines jeden Monats im Voraus fällig. Die Vertragsdauer beginnt mit dem 1. des auf die betriebsbereite Installation einer SODA JET®-Anlage beginnenden Monats und beträgt 36 Monate. Die Vertragsdauer verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern die Nutzungsvereinbarung nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. Der Nutzer ermächtigt SODA RENT, das Nutzungsentgelt zzgl. MwSt. bei Fälligkeit vom Konto des Nutzers einzuziehen. 3. Alle notwendigen Reparatur- und Wartungsleistungen an einer SODA JET®-Anlage dürfen ausschließlich durch Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH, Industriestraße 1, 89420 Höchstädt, oder einen von Grünbeck Benannten erfolgen. Dies gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Wechsel der Kohlensäureflasche. Alle nicht von Ziffer 1 umfassten Leistungen werden dem Nutzer von Grünbeck oder dem von Grünbeck mit der Leistung Beauftragten direkt in Rechnung gestellt. 4. Der Nutzer wird die SODA JET®-ANLAGE pfleglich behandeln und während der Nutzungsdauer für eine angemessene Außenreinigung der Anlage sorgen. 5. Untervermietungen und/oder Gebrauchsüberlassungen an Dritte bedürfen der Zustimmung von SODA RENT. Wird die Zustimmung versagt, so steht dem Nutzer kein Kündigungsrecht gemäß § 540 Abs. 1 BGB zu. 6. Der Nutzer wird die SODA JET®-ANLAGE von allen Zugriffen Dritter freihalten bzw. freimachen. Er wird SODA RENT unverzüglich unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen von allen Ereignissen unterrichten, die geeignet sind, das Eigentum von SODA RENT zu beeinträchtigen. Der Nutzer hat auf seine Kosten SODA RENT bei notwendigen Abwehrmaßnahmen zu unterstützen und die notwendige Interventionskosten von SODA RENT zu tragen. 7. Eine ordentliche Kündigung, insbesondere bei Rechtsnachfolge gemäß §580 BGB, ist während der Vertragsdauer ausgeschlossen. Die Nutzungsvereinbarung kann aus wichtigem Grund gekündigt werden. SODA RENT ist zur fristlosen Kündigung der Nutzungsvereinbarung berechtigt, wenn der Nutzer mit 2 mtl. Nutzungsentgelten in Verzug ist oder wenn der Nutzer einen vertragswidrigen Gebrauch der SODA JET®-Anlage trotz schriftlicher Abmahnung nicht unterläßt. Im Falle der fristlosen Kündigung ist SODA RENT berechtigt, 30 % des Nutzungsentgeltes bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigung als Schadensersatz zu verlangen. 8. SODA RENT oder dessen Beauftragten ist während der üblichen Geschäftszeit jederzeit Zutritt zu der SODA JET®-Anlage zu gestatten. 9. Diese Nutzungsvereinbarung enthält alle Vereinbarungen der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der SODA JET®-Anlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine mündliche Abänderung dieses Formerfordernisses ist ausgeschlossen. 10. Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen ist Frankfurt am Main.
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