Nutzungsvereinbarung Nr.

Nutzungsvereinbarung Nr.
zwischen
SODA RENT GmbH, Liebigstraße 19, D-60323 Frankfurt/M.
und
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Nutzer:
Ansprechpartner:
Straße:
Telefon:
PLZ, Ort:
Bankverbindung:
Konto-Nr.:
Bankleitzahl:
über
Bezeichnung
SODA JET® - Premium
SODA JET® - Standard
SODA JET® - EURO
Becherspender, am Gerät zu befestigen einzeln
Becherauffangbehälter für gebrauchte Becher
Tür abschließbar
Kanalanschluss
®
Wasserstopp für SODA JET - Standard
Art.-Nr.
Anzahl
156 100
156 200
156 300
156 880
156 885
156 825
156 815
156 820
mtl. Nutzungsentgelt pro Gerät
€ 99,00
€ 91,00
€ 95,00
€
1,00
€
1,00
€
1,00
€
1,00
€
4,00
Gesamtsumme mtl. Nutzungsentgelt
mtl. Nutzungsentgelt
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Standort:
Sonstiges:
Alle Preisangaben zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gelten die umseitigen Allgemeinen Bedingungen.
, den
Frankfurt/Main, den
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SODA RENT GmbH
Nutzer/Stempel/Unterschrift
SODA RENT GmbH
Tel./Fax.: 0700 - 7632 7368
Geschäftsführer:
Herbert Belzer
Erhard Eschert
Registergericht: Frankfurt/M.
HRB 42 189
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Das Nutzungsentgelt enthält die Kosten für die Nutzung der SODA JET®-Anlagen
einschließlich Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, _-jährlicher Wartung (inkl. Tausch
einer 10 l-Kohlensäureflasche) sowie die Beseitigung aller Störungen, die bei einer
ordnungsgemäßen Nutzung auftreten. Der Nutzer hat bauseits den Frischwasseranschluss sowie
einen Stromanschluss (230 V) am Aufstellungsort der SODA JET®-Anlage bereitzustellen.
2. Das mtl. Nutzungsentgelt ist während der Vertragsdauer am 1. eines jeden Monats im Voraus
fällig. Die Vertragsdauer beginnt mit dem 1. des auf die betriebsbereite Installation einer SODA
JET®-Anlage beginnenden Monats und beträgt 36 Monate. Die Vertragsdauer verlängert sich
um jeweils 12 Monate, sofern die Nutzungsvereinbarung nicht mit einer Frist von 3 Monaten
zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. Der Nutzer ermächtigt
SODA RENT, das Nutzungsentgelt zzgl. MwSt. bei Fälligkeit vom Konto des Nutzers
einzuziehen.
3. Alle notwendigen Reparatur- und Wartungsleistungen an einer SODA JET®-Anlage dürfen
ausschließlich durch Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH, Industriestraße 1, 89420 Höchstädt,
oder einen von Grünbeck Benannten erfolgen. Dies gilt auch für einen gegebenenfalls
erforderlichen zusätzlichen Wechsel der Kohlensäureflasche. Alle nicht von Ziffer 1 umfassten
Leistungen werden dem Nutzer von Grünbeck oder dem von Grünbeck mit der Leistung
Beauftragten direkt in Rechnung gestellt.
4. Der Nutzer wird die SODA JET®-ANLAGE pfleglich behandeln und während der
Nutzungsdauer für eine angemessene Außenreinigung der Anlage sorgen.
5. Untervermietungen und/oder Gebrauchsüberlassungen an Dritte bedürfen der Zustimmung von
SODA RENT. Wird die Zustimmung versagt, so steht dem Nutzer kein Kündigungsrecht gemäß
§ 540 Abs. 1 BGB zu.
6. Der Nutzer wird die SODA JET®-ANLAGE von allen Zugriffen Dritter freihalten bzw. freimachen. Er wird SODA RENT unverzüglich unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen
von allen Ereignissen unterrichten, die geeignet sind, das Eigentum von SODA RENT zu
beeinträchtigen. Der Nutzer hat auf seine Kosten SODA RENT bei notwendigen Abwehrmaßnahmen zu unterstützen und die notwendige Interventionskosten von SODA RENT zu tragen.
7. Eine ordentliche Kündigung, insbesondere bei Rechtsnachfolge gemäß §580 BGB, ist während
der Vertragsdauer ausgeschlossen. Die Nutzungsvereinbarung kann aus wichtigem Grund
gekündigt werden. SODA RENT ist zur fristlosen Kündigung der Nutzungsvereinbarung
berechtigt, wenn der Nutzer mit 2 mtl. Nutzungsentgelten in Verzug ist oder wenn der Nutzer
einen vertragswidrigen Gebrauch der SODA JET®-Anlage trotz schriftlicher Abmahnung nicht
unterläßt. Im Falle der fristlosen Kündigung ist SODA RENT berechtigt, 30 % des Nutzungsentgeltes bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigung als Schadensersatz zu verlangen.
8. SODA RENT oder dessen Beauftragten ist während der üblichen Geschäftszeit jederzeit Zutritt
zu der SODA JET®-Anlage zu gestatten.
9. Diese Nutzungsvereinbarung enthält alle Vereinbarungen der Parteien im Zusammenhang mit
der Nutzung der SODA JET®-Anlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Eine mündliche Abänderung dieses Formerfordernisses ist
ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen ist Frankfurt am Main.