Zur 2. Elterninformation "INTERN" - Finsterwalder

Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
intern 2 – 2015/2016
Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer
Inhaltsverzeichnis
Ganztagsangebote am SFG ...................................................................................................................... 2
Offene Ganztagsschule ....................................................................................................................... 2
Gebundene Ganztagsschule ............................................................................................................... 3
Bayernweite Woche der Aus- und Weiterbildung................................................................................... 4
Schulkonzert des Sebastian-Finsterwalder-Gymnasiums ....................................................................... 4
Fö-fwg Förderverein des Finsterwalder-Gymnasiums Rosenheim e.V. ..................................... 5
Wer wir sind und was wir wollen ............................................................................................................ 5
Die Fremdsprachenwahl in der 5. Jahrgangsstufe .................................................................................. 7
Die Wahl der Ausbildungsrichtung in der 7. Jahrgangsstufe ................................................................... 7
Anmeldung für den „Quali“ ..................................................................................................................... 8
Besondere Prüfung (§ 98 GSO) .............................................................................................................. 10
Hinweise auf externe Anbieter von Nachhilfe und Förderung.............................................................. 11
Schließfächer ......................................................................................................................................... 11
Aktuelle Informationen ......................................................................................................................... 11
Bundesfreiwilligendienst (BFD)......................................................................................................... 11
“Girls’ Day”, “Boys’ Day” .................................................................................................................. 11
Schüler im Chefsessel – Unternehmer für einen Tag ........................................................................ 12
„Aktion zusammen wachsen“ ........................................................................................................... 12
Talentschmiede Oberbayern ............................................................................................................ 12
Dornier Stiftung ................................................................................................................................ 12
Ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb der Schule .................................................................................... 13
TERMINE – TERMINE – TERMINE – TERMINE - TERMINE ...................................................................... 14
Anmeldung an der FOS ..................................................................................................................... 14
FOS Holzkirchen ................................................................................................................................ 14
13. Jahrgangsstufe an der FOS/BOS ................................................................................................. 15
Übertritt an die Realschulen ............................................................................................................. 15
Anmeldung an der Montessori-Schule in Rohrdorf .......................................................................... 15
Anmeldung an den Wirtschaftsschulen ............................................................................................ 15
Institut Schloss Brannenburg und Private Fachoberschule mit Internat .......................................... 16
Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze und Studienplätze in der öffentlichen Verwaltung .. 16
Termine 2. Halbjahr .......................................................................................................................... 16
Impressum ............................................................................................................................................. 16
sfg Rosenheim
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Ganztagsangebote am SFG
Seit dem Schuljahr 2011/2012 bietet das Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium eine Offene Ganztagsschule
an, in der die Schülerinnen und Schüler am Nachmittag gefördert und betreut werden, und seit dem Schuljahr 2012/13 eine Gebundene Ganztagsklasse, in der Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe nach einem festen Stundenplan vormittags und nachmittags unterrichtet werden. Die Offene und die Gebundene Ganztagsschule werden vom Freistaat Bayern und von der Stadt Rosenheim unterstützt. Die Leitung und Organisation liegen in der Hand des Sebastian-Finsterwalder-Gymnasiums in Zusammenarbeit mit der Diakonie
Rosenheim.
Offene Ganztagsschule
Derzeit besuchen ca. 90 Schülerinnen und Schüler die Offene Ganztagsschule an zwei bis vier Nachmittagen
von Montag bis Donnerstag. Sie sind in Gruppen bis zu 15 Kinder eingeteilt. Täglich finden 5 Arbeitsgruppen
statt, deren Beaufsichtigung und Förderung durch Lehrerinnen und Lehrer der Schule und durch Betreuungspersonal der Diakonie erfolgt. Auch Tutoren der Schule beteiligen sich an der Betreuung und den Aktivitäten. So sieht die Struktur der Nachmittagsbetreuung aus:
12.00 –
12.45
Donnerstag
12.45 –
13.30
Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss: Betreuung bei sportlichen Aktivitäten im
Pausenhof oder Ruhe in der Bücherarche
Gemeinsames Mittagessen mit den Betreuern in der Mensa,
anschließend betreute Freizeit auf dem Pausenhof
13.30 –
14.20
Fachunterricht, Hausaufgabenbetreuung, individuelle Förderung oder Wahlunterricht
14.20 –
15.05
Hausaufgabenbetreuung
15.05 –
16.30
Freizeit- oder Hausaufgabenbetreuung
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Freitag
Fachunterricht
Fachunterricht
7.50 –
12.45
Mittwoch
Fachunterricht
Dienstag
Fachunterricht
Montag
Fachunterricht
Zeit
Keine Betreuung
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Gebundene Ganztagsschule
Im Schuljahr 2015/16 werden wiederum zwei Klassen des Sebastian-Finsterwalder-Gymnasiums, Klasse 5b
und Klasse 6b, in der Form der Gebundenen Ganztagsklasse unterrichtet. Die Klassenzimmer (je zwei Räume) wurden dafür extra umgebaut und den speziellen Bedürfnissen der Ganztagsklassen angepasst. Ein
fester Stundenplan strukturiert die Schulzeit, die von Montag bis Donnerstag von 7:50 bis 15:50 Uhr, am
Freitag von 7:50 bis 12:45 Uhr dauert.
Die Schülerinnen und Schüler der Gebundenen Ganztagsschule werden nur noch teilweise im Klassenverband unterrichtet. In den Intensivierungsstunden der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik, im Fach
Natur und Technik, in den Sozial- und Arbeitsstunden ist die Klasse geteilt. Neben den Fachräumen der
Schule wird auch der unmittelbar an das Klassenzimmer angrenzende Gruppenraum genützt, der auch
Möglichkeiten zur Erholung und Entspannung bietet. Hier kann man in der freien Zeit ein Buch lesen oder
aus dem großen Angebot von Gesellschafts-, Karten- und Lernspielen auswählen.
In der Gebundenen Ganztagsschule können die Kinder in besonderem Maße individuell gefördert werden.
Die Arbeitsstunden, in denen zunächst die schriftlichen Hausaufgaben gemacht werden, werden von Lehrerinnen und Lehrern der Schule geleitet. Diese stehen selbstverständlich jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Auf diese Weise wird eigenverantwortliches Lernen mit einem gezielten Förderangebot verbunden. Moderne Unterrichtsformen und soziales Lernen gewinnen in der Gebundenen Ganztagsklasse besondere
Bedeutung. Auf Grund der erhöhten Stundenzahl der Kinder sind diese Arbeitsformen möglich und erforderlich und werden auch verstärkt eingesetzt.
Die Erfahrung in den ersten Jahren hat gezeigt, dass der Stundenplan der Gebundenen Ganztagsklasse zusätzliche Möglichkeiten zur Übung im Unterricht eröffnet, und dass schriftliche Hausaufgaben überwiegend
in der Schule erledigt werden können. Die mündliche Vorbereitung für den nächsten Tag und die Vorbereitung von Schulaufgaben muss teilweise noch zu Hause erledigt werden.
Im Stundenplan der Gebundenen Ganztagsklasse wechseln sich anspannende und entspannende Unterrichtsphasen ab. Nach dem Vormittagsunterricht stärken sich die Kinder um 12.00 Uhr beim gemeinsamen
Mittagessen in der Mensa unter Aufsicht einer Betreuerin der Diakonie. Sie können sich für das Hauptgericht, Beilagen, Salate oder selbst mitgebrachtes Essen entscheiden und genießen auch gerne den Nachtisch, der auf dem Speiseplan steht. Nach dem Mittagessen können sie bis zum Beginn des regulären
Nachmittagsunterrichts um 13.35 Uhr aus den von der Schule oder von der Diakonie angebotenen Aktivitäten auswählen. So werden in der jetzigen 5. Klasse z.B. folgende Angebote wahrgenommen: musikalischer
Einzelunterricht, Chorsingen, sportliche Aktivitäten und naturwissenschaftlich-technisches Werken.
Die Gebundene Ganztagsschule bildet eine Verbindung zwischen dem traditionellen Gymnasium und innovativen Schul- und Unterrichtsformen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten gezielte Förderung, Unterstützung und Zuwendung, sehen sich aber auch einer klaren Forderung nach Verantwortung in der sozialen
Gruppe und nach Leistungsbereitschaft im Sinne des gymnasialen Niveaus gegenüber. Die Gebundene
Ganztagsschule fördert sowohl Eigeninitiative als auch Teamgeist und stellt eine interessante Herausforderung für alle Beteiligten dar.
Therese Oettl-Maul
sfg Rosenheim
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Bayernweite Woche der Aus- und Weiterbildung
Mit Schreiben vom 15.12.2015 möchte das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf die bayernweite Woche der Aus- und Weiterbildung aufmerksam machen, die vom
19. bis 27. Februar 2016 stattfinden wird.
Die bayernweite Woche der Aus- und Weiterbildung wird von der Allianz für starke Berufsbildung in Bayern veranstaltet, der die verantwortlichen Ministerien – darunter das Bayerische Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst – sowie Vertreter von Handwerk, Industrie und Handel, der
Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit angehören.
Am Freitag, den 19. Februar, startet die Woche mit Auftaktveranstaltungen. Anschließend wird sie mit
einer Reihe von lokal organisierten Veranstaltungen bis 27. Februar fortgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.woche-der-ausbildung.bayern
Am Mittwoch, 13.04.2016,
findet das alljährliche
Schulkonzert des Sebastian-FinsterwalderGymnasiums
im KU’KO Rosenheim
statt.
Beginn der Veranstaltung:
19.30 Uhr
Dazu laden wir Sie herzlich ein!
sfg Rosenheim
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Fö-fwg
Förderverein des Finsterwalder-Gymnasiums Rosenheim e.V.
Königstraße 25 – 83022 Rosenheim – E-Mail: [email protected]
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Claudia Schubert, Marianne König, Martina Himmelreich
Sehr geehrte Eltern,
Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir viel Kraft und Erfolg im zweiten Schulhalbjahr.
Ein ganz herzliches Dankeschön an alle Eltern, die dieses Jahr wieder tatkräftig mit ihrer Spende zur Unterstützung des Schullebens beigetragen haben.
Die gesammelten Mittel kommen auf verschiedensten Wegen jedem Schüler zugute.
Wir freuen uns nicht nur über Spenden nach dem Aufruf, sondern schätzen selbstverständlich jede Zuwendung im Laufe des Schuljahres. Auch Firmensponsoren werden dringend gesucht.
Schauen Sie doch öfter auf die Seiten des Fördervereins auf unserer Schulhomepage unter
www.sfg-rosenheim.de/schulfamilie/foerderverein
Der Förderverein des
Finsterwalder-Gymnasiums Rosenheim e.V. stellt sich vor
Wer wir sind und was wir wollen
Wir sind ein Zusammenschluss von derzeitigen und ehemaligen Schülern, früheren und jetzigen Schülereltern, Lehrkräften sowie Freunden und Unterstützern des SFG.
Unser Verein wurde 2004 ins Leben gerufen um sich gezielt für die Förderung des Sebastian-FinsterwalderGymnasiums und seiner Schüler(innen) einzusetzen, sowie Ehemaligen die Möglichkeit zu geben, den Kontakt mit ihrer Schule aufrechtzuerhalten oder zu erneuern.
Unterstützung beantragen können bei uns:
- Lehrer
- Schüler
- Eltern
sfg Rosenheim
z.B. für P-Seminare, Ausstattung der Klassenzimmer, Unterrichtmaterialien…
z.B. Mediatoren, Tutoren, SMV für Fortbildungen, Sanitäter ...
z.B. für Klassenfahrten, teure Unterrichtsmaterialien …
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Um allen Schülern und Anträgen gerecht zu werden, freuen wir uns natürlich über Ihre Spende, die Sie auch
zweckgebunden tätigen können. Da wir ein eingetragener, gemeinnütziger Verein sind, können wir Ihnen
auch gerne eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
Unsere Kontodaten:
IBAN
DE64 7116 0000 0307 2424 25
BIC
GENODEF1VRR
Werden Sie Mitglied im Förderverein, wir freuen uns auf Sie.
Bereichern Sie unseren Verein mit Ihren Ideen und Ihrem Engagement und unterstützen Sie mit uns unsere Kinder.
Für den Förderverein des Finsterwalder-Gymnasiums Rosenheim e.V.,
Claudia Schubert
1. Vorsitzende
Der Förderverein des Sebastian-Finsterwalder-Gymnasiums
präsentiert im Mensa Theater:
Gery Seidl
Freitag 23.09.2016
Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr
Preis inkl. VVK 22,-- €
Gery Seidl ist ein preisgekrönter Kabarettist aus Wien und wurde unter anderem mehrmals mit
dem Österreichischen Kabarettförderpreis ausgezeichnet. Er ist ein begnadeter Schauspieler, der
mit seiner Erzählkunst sein Publikum fest in seinen Bann zieht und in der Regel nicht mehr loslässt,
bis es sich vor Lachen nur mehr krümmen kann. Er gilt als exzellenter Wortakrobat und behandelt
in seinen Programmen die großen Fragen der Menschheit, die er auf einen kleinen, erträglichen
und überaus komischen Nenner herunterbricht. Der neue Standard des österreichischen Kabaretts!
Vorverkauf ab 27.06.2016 über [email protected]
Für den Erhalt des Newsletters des Mensa-Theaters des Fördervereins bitte anmelden unter der E-Mail-Adresse:
[email protected].
sfg Rosenheim
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Die Fremdsprachenwahl in der 5. Jahrgangsstufe
Französisch oder Latein?
In den Wochen nach dem Zwischenzeugnis ist von den Eltern aller Schülerinnen und Schüler, die sich in der
5. Jahrgangsstufe befinden, die Wahl der 2. Fremdsprache für die 6. Jahrgangsstufe zu treffen. Um den Eltern diese Entscheidung zu erleichtern, wird ein Informationsabend durchgeführt, bei dem Französisch und
Latein vorstellen werden.
Die Einladung zu diesem Informationsabend am
Mittwoch, den 2. März 2016, um 19.00 Uhr in der Mensa erfolgt gesondert!
Auf einige formale Aspekte wird nochmals hingewiesen:
Die Wahl der 2. Fremdsprache schließt eine wichtige Vorentscheidung über die zukünftige Ausbildungsrichtung am Gymnasium ein.
Wer für die 6. Klasse Französisch wählt, entscheidet sich für die naturwissenschaftlich-technologische oder
die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung mit Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften.
Wer für die 6. Klasse Latein wählt, hat auch die Möglichkeit zur sprachlichen Ausbildungsrichtung mit Französisch als 3. Fremdsprache (ab Klasse 8), sofern sich dafür genügend Schüler/innen melden.
Die Wahl der Ausbildungsrichtung in der 7. Jahrgangsstufe
Sprachliche oder naturwissenschaftlich-technologische oder wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung?
Folgende Wahlmöglichkeiten sind an unserer Schule ab der 8. Jahrgangsstufe vorhanden:
Schüler/innen mit der Sprachenfolge
Englisch / Latein können wählen:
- die sprachliche Ausbildungsrichtung (6. Kernfach Französisch)
- die naturwissenschaftlich-technologische Ausbildungsrichtung
(6. Kernfach Chemie)
- die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung mit Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften (6. Kernfach Wirtschaft und Recht).
Schüler/innen mit der Sprachenfolge
Englisch / Französisch können wählen:
- die naturwissenschaftlich-technologische Ausbildungsrichtung
(6. Kernfach Chemie)
- die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung mit Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften (6. Kernfach Wirtschaft und Recht).
Auskunft über Stundentafeln, Lerninhalte und Anforderungsniveau in den Fächern Französisch, Mathematik, Physik, Chemie, Wirtschaft und Recht und Wirtschaftsinformatik kann in den Sprechstunden der Fachlehrkräfte eingeholt werden.
Außerdem findet für die Wahl der Ausbildungsrichtungen eine gesonderte Informationsveranstaltung
am Montag, den 14. März 2016, um 19.00 Uhr in der Mensa statt.
Hierzu ergeht rechtzeitig eine gesonderte Einladung.
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Anmeldung für den „Quali“
Letzter Termin: 26. Februar 2016 (möglichst früher!)
https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/schulen-einschreibung-anmeldung-pruefungen.html
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Mittelschulen gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 24. Juni 2016:
Muttersprache (§58 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 MSO), 8.30 Uhr, 180 Minuten Arbeitszeit
Montag, 27. Juni 2016:
Englisch (§ 58 Abs. 7 Nr. 3 MSO), 8:30 Uhr, 90 Minuten Arbeitszeit (Listening Comprehension, Use of English, Reading Comprehension, Text Production)
Dienstag, 28. Juni 2016:
Deutsch (§ 58 Abs. 7 Nr. 1 MSO), 8:30 Uhr, 180 Minuten (A. Rechtschreibung, B. Schriftlicher Sprachgebrauch)
Deutsch als Zweitsprache (§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 MSO), 8:30 Uhr, 110 Minuten Arbeitszeit (A. Lückendiktat und Spracharbeit , B. Textarbeit)
Mittwoch, 29. Juni 2016:
Mathematik (§ 58 Abs. 7 Nr. 2 MSO) , 8.30 Uhr, 100 Minuten Arbeitszeit
Donnerstag, 30. Juni 2016:
Physik/Chemie/Biologie
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(§ 58 Abs. 7 Nr. 5 MSO)
8.30 Uhr, 60 Minuten Arbeitszeit
Projektprüfung
Für die externen Teilnehmer an den Prüfungen zum qualifizierenden Hauptschulabschluss ist zu beachten:
Im qualifizierenden Hauptschulabschluss ersetzt seit dem Schuljahr 2011/12 die Projektprüfung die Prüfungen im Fach Wirtschaft und Recht sowie im arbeitspraktischen Wahlpflichtfach (boZ Technik, Wirtschaft oder Soziales) oder einem sonstigen Wahlfach (z.B. Ethik, Informatik, Sport, Kunst).
Das Projektthema muss Bezug auf das Lernfeld Arbeit/Wirtschaft/Technik (Anteile aus dem Fach AWT
sowie aus boZ Technik oder boZ Wirtschaft oder boZ Soziales) nehmen.
Grundsätzlich wird das Projektthema von der prüfenden Hauptschule gestellt. Aber auch vom Prüfling
selbst kann ein Vorschlag eingebracht werden, dieser muss jedoch von der Feststellungskommission genehmigt werden.
Die Projektprüfung kann für externe Prüflinge sowohl als Einzelprojekt als auch als Gruppenprojekt angelegt sein. In der Regel wird sie als Gruppenprojekt durchgeführt. Die Lehrkräfte der anderen Schularten
können ihre Schülerinnen und Schüler unterstützen, z.B.
-
bei der Auswahl und Formulierung von Themenvorschlägen, die genehmigt werden müssen,
durch Beratungsangebote in der Planungs- und Vorbereitungsphase,
durch Unterstützung der Lehrkräfte der Haupt-/Mittelschule bei der Organisation und Durchführung
der Projektprüfung,
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-
durch Mitarbeit bei der Bewertung der Projektmappe.
Die konkrete Zusammenarbeit kann nur vor Ort vereinbart werden. Die Planung der Kooperation im
Rahmen der Projektprüfung wird von der Feststellungskommission bzw. vom Prüfungsausschuss der
Haupt-/Mittelschule übernommen.
Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.
Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 58 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss
der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches
Englisch das Fach Muttersprache treten.
Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die
Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und
der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2014 vorliegen. Die
Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2015/2016 sind:
Donnerstag,
Freitag,
7. April 2016
24. Juni 2016
(Leistungstest)
(Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es
steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:
Zugelassene Sprachen: Albanisch, Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch,
Chinesisch, Dari, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“:
Die zentrale Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache ist in zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den
„Prüfungsteil A Spracharbeit“. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als „Prüfungsteil B Textarbeit“ an.
In diesem Zusammenhang sei auf die genauen Bestimmungen für die Teilnahme von anderen Bewerberinnen und Bewerbern nach VSO § 59 an den Prüfungen zum qualifizierenden Hauptschulabschluss hingewiesen.
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Für Gymnasiasten ist die Teilnahme an dieser Leistungsfeststellung dann dringend anzuraten,
wenn in der 9. Klasse das Klassenziel evtl. verfehlt wird und eine Wiederholung nicht mehr zulässig
wäre,
wenn in der 10. Klasse die für die Teilnahme an der Besonderen Prüfung entsprechenden Noten nicht
erreicht werden bzw. das Bestehen der Besonderen Prüfung fraglich ist.
Die Vorbereitung auf den „Quali" müssen die externen Teilnehmer (und dazu gehören in diesem Fall die
Gymnasiasten) in eigener Regie durchführen. Eine vorherige Beratung ist in jedem Fall anzuraten.
Es wird empfohlen, die Anmeldung möglichst frühzeitig bei der für den Wohnsitz zuständigen Hauptschule vorzunehmen. Verschiedene Hauptschulen führen auch schon vor dem Zwischenzeugnis Gruppenberatungen für externe Teilnehmer durch.
Besondere Prüfung (§ 98 GSO)
auch in der 2. Fremdsprache möglich
Die „Besondere Prüfung" ist in § 98 GSO geregelt: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine
schlechtere Note als 4 erhalten haben, können durch die Besondere Prüfung den mittleren Schulabschluss
erwerben.
Nach § 98 GSO sind die Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik und (erste) Fremdsprache.
Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache (auf dem Niveau der ersten Fremdsprache!) ersetzt werden (§ 98 Abs. 5 GSO).
Eine Wiederholung der ohne Erfolg abgelegten Besonderen Prüfung ist nur einmal zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums wiederholt wird und erneut die Voraussetzungen des Abs. 1 § 98 GSO vorliegen.
Termine:
Deutsch
Mathematik
1. bzw. 2. Fremdsprache,
Mittwoch,
07.09.2016
Donnerstag, 08.09.2016
Freitag,
09.09.2016
Nach § 98 (6) ist die Besondere Prüfung bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4
bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3
vorliegt. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält eine Bescheinigung nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster. Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem Jahreszeugnis des Gymnasiums.
Die Prüfung im Fach Deutsch besteht aus
- einer Erörterung oder
der Erschließung eines poetischen Textes oder
der Analyse eines nichtpoetischen Textes
jeweils mit Gliederung. Den Schülern wird dazu je ein Thema zur Wahl gestellt.
Die Prüfung in den ersten Fremdsprachen Englisch und Französisch best eht aus einer schriftlichen
Textaufgabe einschließlich einer Sprachmittlung.
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Die Prüfung in der ersten Fremdsprache Latein besteht aus einer Übersetzung eines lateinischen
Originaltexts (im Schwierigkeitsgrad einer sprachlich und inhaltlich leichteren Cic ero-Stelle von ca.
150 Wörtern) in das Deutsche.
Gemäß § 98 Abs. 5 Satz 2 GSO kann auf Antrag die erste Fremdsprache durch die zweite ersetzt we rden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist.
Förderkonzept für die Teilnehmer an der Besonderen Prüfung
Die Teilnehmer finden auch im Jahr 2014 Hilfestellungen im Rahmen eines E-Learning-Programms, das vom
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz für alle betroffenen Schüler anmeldepflichtig
angeboten wird unter der Adresse: https://bayern.bayernmoodle.de/ → Kurse →Besondere Prüfung.
Bis Ende Juli erfolgt die Förderung individuell durch das jeweilige Gymnasium, das der betroffene Schüler
besucht. Im Monat August steht die Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken für Information und Beratung zur Verfügung.
Hinweise auf externe Anbieter von Nachhilfe und Förderung
www.sbost.de – Staatliche Schulberatung
Die „VHS Rosenheim“ bietet speziell für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien Kurse in den Fächern
Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik (für die Klassen 9 bis 12) an zur Verbesserung der Leistungen und zur Beseitigung von Kenntnislücken aus früheren Jahren. Die Kurse eignen sich auch zur Vorbereitung auf den Qualifizierenden Hauptschulabschluss und die Externenprüfung zur Mittleren Reife.
Schließfächer
Die Schule bietet jedem Schüler die Möglichkeit, ein Schließfach zu mieten. Bitte beachten Sie, dass die
Fächer, die nicht mehr benötigt werden, jeweils rechtzeitig vier Wochen vor Vertragsende gekündigt werden müssen. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Fa. Astra direkt unter www.astradirekt.de.
Aktuelle Informationen
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Am 1. Juli 2011 trat der Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Kraft. Er steht neben FSJ (Freiwilliges Soziales
Jahr) und FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) und soll den Zivildienst ersetzen. Ziel ist, allen Menschen, die
sich für einen Freiwilligendienst interessieren, einen interessanten Platz zur Verfügung zu stellen und die
finanziellen Voraussetzungen für einen Einsatz zu schaffen, von dem alle Beteiligten profitieren.
Das Engagement darf zwischen 6 und 24 Monaten lang sein, kann auch als Praktikum angerechnet werden
und zur Überbrückung von Wartezeiten, etwa im Studium, genutzt werden. Die Freiwilligen werden während ihres Engagements fachlich angeleitet und besuchen Seminare, z.B. zur politischen Bildung.
“Girls’ Day”, “Boys’ Day”
Der Aktionstag findet bundesweit am 28. April 2016 statt. Schülerinnen und Schüler sind eingeladen, Betriebe und Hochschulen kennenzulernen.
Frau Stöckl und Herr Franke übernehmen die Organisation für diese Veranstaltungen am SebastianFinsterwalder-Gymnasium.
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Schüler im Chefsessel – Unternehmer für einen Tag
Auch in diesem Jahr findet wieder das Projekt "Schüler im Chefsessel" statt.
Die Schüler begleiten einen Unternehmer einen ganzen Firmentag, lernen das Unternehmen und seine
Mitarbeiter kennen, nehmen an Beratungen, Mitarbeiterbesprechungen und Kundengesprächen teil – kurz:
sie erleben „Unternehmeralltag live“.
Das Ziel dieses Projektes ist es, Schülern einen Einblick in das Unternehmertum zu gewähren.
Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler, die mindestens die 10. Klasse besuchen oder 16 Jahre alt sind.
Die Aktionstage für 2015 sind voraussichtlich der 12. und der 18. März 2015. Es werden aber auch individuell vereinbarte Termine angeboten, je nach Verfügbarkeit der Unternehmer.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Machatschek, Frau Oettl-Maul oder unter der E-Mail
[email protected].
„Aktion zusammen wachsen“
Mit der „Aktion zusammen wachsen“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
Patenschaftsprojekte für junge Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Als eine ergänzende Maßnahme
können Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungshintergrund im Rahmen von Bildungspatenschaften eine
individuelle begleitende Förderung erhalten. Mehr als 32.000 ehrenamtlich engagierte Patinnen und Paten
erfüllen Integration in Deutschland mit Leben. Sie üben mit Kindern Deutsch, lesen ihnen vor, helfen bei
den Hausaufgaben oder stehen Jugendlichen beim Start ins Berufsleben zur Seite.
Die „Aktion zusammen wachsen“ unterstützt die vielen Patenschaftsprojekte in ihrer Arbeit und wir möchten Sie bitten, die „Aktion zusammen wachsen“ Ihrerseits zu unterstützen.
Weiterführende Informationen unter: www.aktion-zusammen-wachsen.de.
Talentschmiede Oberbayern
Dieses Projekt wendet sich an die Vor-Abschlussklassen mit dem Ziel SchülerInnen dabei zu begleiten, ihre
Talente zu entdecken und damit ihr Selbstbewusstsein, ihre Eigeninitiative und Eigenverantwortung zu
stärken sowie eine Berufs- bzw. Studienorientierung anzubieten. Für die SchülerInnen fallen hierfür keine
Kosten an, weil das Projekt vom Europäischen Sozialfond (ESF, einem Fond der EU) sowie dem GewinnSparverein der Sparda-Bank München finanziert wird.
Mehr Infos unter: http://naturtalent-stiftung.de/was-wir-tun/projekte/talenteschmiede-oberbayern.html
Dornier Stiftung
Stipendien ab dem Schuljahr 2015/2016 an Mädchen und Jungen ab Gymnasialklassen 8 bis 11
Die Dornier Stiftung sucht ab dem Schuljahr 2015/2016 wieder engagierte Schüler, die einen Teil ihrer
Schulzeit an einem traditionsreichen Internat verbringen wollen.
Informationen unter: www.DornierStiftung.de
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Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Schülern in einem
Beiblatt zum Zeugnis
Ehrenamtliche Tätigkeit
außerhalb der Schule
Es ist erfreulich, dass eine ganze Reihe von Schülerinnen und Schülern sich regelmäßig ehrenamtlich für die verschiedensten Aktivitäten, die dem
Wohl der Gemeinschaft dienen, zur Verfügung
stellt. Und das nicht nur für die eine oder andere
Aktion, sondern auch regelmäßig und längerfristig. Gerade diese - oft mit einem hohen Zeitaufwand und einer beachtlichen Verantwortung
verbundenen - Tätigkeiten können nicht hoch
genug geschätzt und gewürdigt werden.
Dies kann zum Ende des Schuljahres 2015/2016 wie im Vorjahr - auch offiziell und schriftlich in
Form eines Beiblatts zum Jahreszeugnis geschehen.
Dazu wird auf Antrag von der Schule ein Formblatt ausgehändigt, das dann von der jeweiligen
Organisation eigenverantwortlich auszufüllen ist.
Auch die ehrenamtliche Tätigkeit von Erziehungsberechtigten als Elternbeiräte oder Klassenelternsprecher kann in gleicher Weise gewürdigt werden.
Näheres ist dem nachfolgend abgedruckten
Schreiben des Ministeriums zu entnehmen:
Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14.
November 2003
Az.: IIL3-S 4400-6.100 380
Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine wichtige Grundlage unseres Z usammenlebens in der Gemeinschaft. Sie anzuregen und zu fördern
gehört auch zu den erzieherischen Aufgaben der Schule.
Dies geschieht nicht. zuletzt durch das ausdrücklich ane rkannte
gute Beispiel Gleichaltriger. Daher wurde erstmals 1994/95 die
Möglichkeit geschaffen, ehrenamtliche Tätigkeit von Schülern in
einem Beiblatt zum Jahreszeugnis zu würdigen.
Für eine Würdigung kommen in Frage:
Ehrenamtlicher Einsatz
im sozialen und karitativen Bereich, im kult urellen Bereich,
im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, in der freien
Jugendarbeit,
im Sport.
Durch die Würdigung einer solchen Tätigkeit sollen echte Hilf sbereitschaft und uneigennütziger, zusätzlicher Einsatz für die G emeinschaft unterstützt werden, nicht eine besonde re Geschäftigkeit
oder Betriebsamkeit.
Verfahren
Die Erziehungsberechtigten oder - bei Volljährigkeit - die Schülerin
bzw. der Schüler, die eine Bestätigung ihrer ehrenamtlichen Täti gkeit wünschen, reichen spätestens bis zum 1. Juli bei der Schule ein
Formblatt ein, das von der jeweiligen Organisation in eigener Ve rantwortung auszufüllen ist. Das Formblatt kann von der Internetse ite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
www.km.bayern.de (Schule > Recht > Bekanntmachungen) herunte rgeladen werden.
Die Bescheinigung wird nach Entscheidung des Schulleiters Ja hreszeugnissen und Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt. Das
Original ist mit dem Schulstempel zu versehen, eine Kopie ist zum
Schülerakt zu nehmen.
Die Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2007 in Kraft. Gleic hzeitig wird die Bekanntmachung des Bayerischen Staat sministeriums
für Unterricht und Kultus vom 21. November 2000 (KWMBl 1 S. 525)
aufgehoben.
I.A. E r h a r d
WÜRDIGUNG
EHRENAMTLICHER TÄTIGKEIT
KWMBl I 2008 S. 2
Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Eltern
Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. September 2002, Nr. III/5-S4400-6/85 321
von
......................................................................................
Angaben über die ehrenamtliche Tätigkeit:
......................................................................................
......................................................................................
......................................................................................
......................................................................................
Ort, Datum
sfg Rosenheim
Ministerialdirektor
Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine wichtige, unverzichtbare Grundlage
unseres Zusammenlebens in der Gemeinschaft. Für ihre gesellschaftliche Anerkennung kann auch die Schule einen Beitrag leisten,
indem das ehrenamtliche Engagement von Erziehungsberechtigten
als Elternbeiräte und Klassenelternsprecher entsprechend gewürdigt wird.
Auf Antrag kann deshalb ab dem Schuljahr 2002/2003 denjenigen
Erziehungsberechtigten, die eine schriftliche Bestätigung ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, von der Schule ein Formblatt
ausgehändigt werden (s. beiliegendes Muster). Spätester Termin für
die Antragstellung ist jeweils der 1. Juli, damit die Bestätigung noch
vor Schuljahresende ausgestellt werden kann.
Erhard
KWMBl I 2002 S. 340
Ministerialdirektor
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TERMINE – TERMINE – TERMINE – TERMINE - TERMINE
Anmeldung an der FOS
Die Anmeldungen für den Eintritt in die Fachoberschule und Berufsoberschule werden in der Zeit vom
22.Februar bis 04. März 2016 an diesen Schulen entgegengenommen. Vorzulegen sind bei der Anmeldung
die nötigen Zeugnisse im Original, Geburtsurkunde, Lebenslauf, evtl. amtliches Führungszeugnis.
Die Wahl der Ausbildungsrichtung ist bei der Anmeldung vorzunehmen.
Zur Vereinfachung der Anmeldung ist auch dieses Jahr wieder eine Online-Anmeldung über die Homepage
(www.fosbos-rosenheim.de) möglich. Man findet dort einen Link, über den man direkt zur Anmeldung gelangt.
Nach wie vor gilt für die Aufnahme in die Fachoberschule eine Notenhürde von mindestens 3,5 für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
Ausgenommen davon sind Schüler, die die Oberstufenreife des Gymnasiums, also die Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 11, besitzen.
Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule setzt das Bestehen der Probezeit voraus. Sie dauert in der
Jahrgangsstufe 11 bis zum Ende des Schuljahres.
Einzelheiten zur Aufnahme können auch telefonisch erfragt werden unter der Telefonnummer:
08031/2843-0.
FOS Holzkirchen
In Holzkirchen gibt es mittlerweile eine eigenständige Fachoberschule (keine BOS). Die FOS/BOS Rosenheim
ist seit Jahren überfüllt und leidet aufgrund des starken Schülerzustroms unter hohen Klassenstärken. Der
Standort Holzkirchen ist für Schüler aus dem westlichen Landkreis oft leichter zu erreichen als Rosenheim.
Auch für die Anfahrt mit einem PKW stehen in Holzkirchen mehr Parkplätze zur Verfügung als in Rosenheim. Die FOS Holzkirchen stellt eine attraktive Alternative für Schülerinnen und Schüler aus dem westlichen Landkreis Rosenheim (Bad Aibling und westlich davon) dar.
Für die Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, sowie Sozialwesen kann die Anmeldung
(22. Februar - 04. März 2016) und für die 11. Klasse nur an der Fachoberschule Holzkirchen erfolgen.
Anschrift der Fachoberschule in Holzkirchen:
Berufliche Oberschule Holzkirchen
Staatliche Fachoberschule
Jörg-Hube-Str. 2
83607 Holzkirchen
Tel.: 08024/3037790
E-Mail: [email protected]
sfg Rosenheim
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13. Jahrgangsstufe an der FOS/BOS
In der Jahrgangsstufe 13 können besonders qualifizierte Absolventen der FOS 12 (Notendurchschnitt im
Fachabiturzeugnis 2,8 oder besser) in die FOS/BOS 13 aufsteigen.
Eine Besonderheit der FOS 13 ist, dass sie zwei Abschlüsse ermöglicht:
Ohne zweite Fremdsprache führt sie zu einer fachgebundenen Hochschulreife; mit nachgewiesenen Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache (Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Latein) wird zusätzlich
die Allgemeine Hochschulreife erlangt. Mit beiden Abschlüssen ist dann ein Studium an einer Universität
möglich.
Übertritt an die Realschulen
Wenn ein Übertritt an die Realschule zum nächsten Schuljahr in Erwägung gezogen wird, empfiehlt es sich,
rechtzeitig mit der aufnehmenden Realschule Kontakt aufzunehmen. Eine vorläufige Voranmeldung ist
erwünscht. Diese kann persönlich oder telefonisch erfolgen und sollte bis spätestens Mitte April vorgenommen werden.
Alle vorangemeldeten Schüler müssen am Ende des Schuljahres zur verbindlichen Anmeldung erscheinen, da ansonsten der Platz nicht mehr gewährleistet ist!
Generell ist ein Wechsel vom Gymnasium zur Realschule dann am sinnvollsten, wenn er wegen der Wahl
der Ausbildungsrichtungen in der Realschule nach der 6. Klasse erfolgt. In der Regel erfolgt eine Aufnahme
nur in den Jahrgangsstufen 5 bis 9.
Anmeldung an der Montessori-Schule in Rohrdorf
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Interessierten Eltern und Schülern werden individuelle Beratungsgespräche angeboten. Externe Interessenten werden danach zum Probeunterricht eingeladen. Ein Quereinstieg im laufenden Schuljahr oder in die FOS 12 wird individuell vereinbart und ist von freien Plätzen abhängig.
Informationen unter: www.montessori-rohrdorf.de
Anmeldung an den Wirtschaftsschulen
Nach der 6., 7., 8. oder 9. Klasse Gymnasium besteht die Möglichkeit, an die Wirtschaftsschule zu wechseln
und dort einen „Mittleren Schulabschluss“ zu erwerben.
WS Alpenland, Bad Aibling
Informationen unter: www.wsalp.de
WS Dr. Kalscheuer, Rosenheim
Informationen unter: www.ws-rosenheim.de
sfg Rosenheim
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Institut Schloss Brannenburg und Private Fachoberschule mit Internat
Die staatlich anerkannte private Realschule und die staatlich anerkannte private Fachoberschule mit
Schwerpunkt Wirtschaft bietet auch ein Internat für Knaben und Mädchen an.
Kontakt: Institut Schloss Brannenburg, Tel. 08034/90630, Fax. 08034/7996
www.institutschlossbrannenburg.de
Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze und Studienplätze
in der öffentlichen Verwaltung
Für das diesjährige Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und in der
Justiz. (Anmeldung für Ausbildungsplätze der 2. Qualifikationsebene für das Einstellungsjahr 2017) gelten
folgende Termine:
Anmeldezeitraum:
Auswahlprüfung:
02. Februar bis 01. Mai 2016
04. Juli 2016
Für das Auswahlverfahren für Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und
Rechtspflege in Bayern Anmeldung für Studiengänge der 3. Qualifikationsebene für das Einstellungsjahr
2017 gelten folgende Termine:
Anmeldezeitraum:
Auswahlprüfung:
23. März bis 10. Juli 2016
10. Oktober 2016
Weitere Informationen unter: www.lpa.bayern.de
Termine 2. Halbjahr
Die Termine des 2. Halbjahrs finden Sie aktualisiert auf unserer Homepage
www.sfg-rosenheim.de.
Impressum
Herausgeberin und verantwortlich für den Inhalt:
Brigitte Würth, OStDin, Schulleiterin
Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
Naturwissenschaftlich-technologisches, sprachliches und wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Schwerpunkt
Wirtschaftswissenschaften
Königstraße 25, 83022 Rosenheim, Tel. 08031/3651924, Fax. 08031/3652023,
www.sfg-rosenheim.de; mail: [email protected]
Redaktion (Anschrift siehe oben):
StDin Therese Oettl-Maul, OStDin Brigitte Würth, OStR Michael Fiedler, Angela Hohenleitner
sfg Rosenheim
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