ab Juli 2015 Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige gemäß § 42 Abs. 1 HmbSG Informationen für Kitas zur Durchführung des Vorstellungsverfahrens für Viereinhalbjährige 1 Allgemeine Informationen ................................................................................................ 1 2 Hinweise zum Bogen A: „Kompetenzeinschätzung“ ........................................................ 1 3 Hinweise zum Bogen B: „Zusammenfassung“ der Ergebnisse in der Kita ....................... 3 4 Bearbeitung des Bogens B und Sprachstandserhebung in der Schule ............................ 4 5 Verabredung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung ....................................... 4 6 Weitere Informationen zum Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige ........................ 5 7 Terminplan zum Ablauf des Vorstellungsverfahrens in Kita und in Schule ....................... 6 8 Hinweise zum Code für das Kind..................................................................................... 7 1 Allgemeine Informationen Das Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige wird gemeinsam von Kitas und Schulen gestaltet. Die Beobachtungen, Erfahrungen und Kompetenzeinschätzungen aus den Kitas, die die Kinder zum Teil seit mehreren Jahren begleiten, sollen von den Schulen berücksichtigt werden. So wird die Zusammenarbeit beider Institutionen im vorschulischen Bereich gestärkt. Seit Sommer 2014 werden in Kitas und Grundschulen verbindlich einheitliche Protokollbögen zur Dokumentation der Ergebnisse genutzt. Diese sollen gemeinsam von Kitas und Schulen ausgefüllt werden. Das Material setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, für Kitas relevant sind: - eine „Kompetenzeinschätzung“ (Bogen A), die von Kitas ausgefüllt wird, eine „Zusammenfassung“ der Ergebnisse (Bogen B), die von Kitas und Schulen gemeinsam ausgefüllt wird. Hinzu kommt für Kitas die Anlage A, mit der die Eltern ihr Einverständnis zur Weitergabe der Daten zum Entwicklungsstand ihres Kindes an die Grundschule geben. 2 Hinweise zum Bogen A: „Kompetenzeinschätzung“ Anhand des dreiseitigen Bogens zur „Kompetenzeinschätzung“ (Bogen A) soll von der Kita eine Einschätzung von überfachlichen und fachbezogenen Kompetenzen der Kinder erfolgen. Bitte tragen Sie zunächst die Angaben zur Ihrer Kita ein, sowie die Angaben zum Kind. Da die Bögen für die Gewinnung von Planungsdaten statistisch ausgewertet werden sollen, wird auch der aus dem 1 Hamburger Sprachfördermonitoring bekannte siebenstellige Code gebildet. Damit die Bögen jedoch von pädagogischen Fachkräften in Kitas und Schulen, sowie ggf. von Ärzten genutzt werden können, ist es zusätzlich erforderlich, die vollständigen Namen der Kinder einzutragen. Die Namen werden in den Kopien, die an die Daten auswertende Stelle (IfBQ) weitergegeben werden, aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt; das IfBQ arbeitet ausschließlich auf der Basis der Codes. Bogen A bildet nach dem Landesrahmenvertrag die Grundlage für das Entwicklungsgespräch mit den Eltern (§ 9 Abs. 2 LRV). Er wird mit den Eltern besprochen und ihnen auf Wunsch ausgehändigt. Für Kinder, die Eingliederungshilfe-Leistungen gemäß § 26 KibeG in der Kita erhalten, liegt es im Ermessen der Pädagoginnen und Pädagogen, ob es sinnvoll ist, einen Bogen zur „Kompetenzeinschätzung“ auszufüllen. 1 Hinweise zum Code für die Kinder finden Sie auf S. 7. 1 Die im Bogen abgefragten Bereiche orientieren sich an den in den „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen“ sowie den „Richtlinien für Vorschulklassen“ formulierten Kompetenz- und Bildungsbereichen. Es werden überfachliche Kompetenzen für die Bereiche „Selbstkonzept und Motivation“ (entspricht den „Ich-Kompetenzen“ der Hamburger Bildungsempfehlungen für Kitas), „soziale Kompetenzen“ und „lernmethodische Kompetenzen und kognitive Entwicklung“ betrachtet. Für die fachbezogenen Kompetenzen werden die Bereiche „Körper und Bewegung“, „Deutsche 2 Sprache“ und ggf. „andere Sprache“ betrachtet. Die Bereiche „Musik und Kunst“, „mathematische Erfahrungen“ und „naturwissenschaftliche Erfahrungen“ werden zusammengefasst unter den Bereich „Sachkompetenzen“. Im A-Bogen wird eine Gesamteinschätzung der Kompetenzen vorgenommen, die sich auf die Beobachtungen über mehrere Monate bezieht. Es soll beschrieben werden, inwieweit das Kind, gemessen an den in der Altersgruppe üblicherweise gestellten Anforderungen, über die benannten Kompetenzen verfügt. Orientieren Sie sich bitte jeweils an der fett gedruckten Gesamtaussage, um die Kompetenzen in den Bereichen einzuschätzen. Die Skala ist auf einen breiten Bereich in der Mitte ausgerichtet („altersgemäß“ - das ist positiv konnotiert) und differenziert in beide Richtungen. sehr schwach / sehr wenig: schwach / wenig: altersgemäß / mittel: stark / sicher: sehr stark / sehr sicher: das kann er/sie nur sehr wenig oder gar nicht gut, liegt deutlich unter den altersgemäßen Erwartungen trifft wenig zu, das kann er/sie manchmal, wenig, teilweise oder nicht immer sicher, liegt unter den altersgemäßen Erwartunge trifft auf sie/ihn normalerweise zu, das kann er/sie in der Regel trifft stark zu, das kann er/sie richtig gut, hier ist er/sie sicher; liegt über den altersgemäßen Erwartungen das kann er/sie ganz besonders gut, hier ist er/sie besonders stark oder sicher, liegt deutlich über den altersgemäßen Erwartungen Bei „sehr schwach“ ausgeprägten Kompetenzen in einem Bereich wird ausgeprägter Förderbedarf festgestellt, bei „schwach“ ausgeprägten Kompetenzen sollte der betreffende Bereich weiter beobachtet werden, bei „sehr stark“ ausgeprägten Kompetenzen sollte in den Blick genommen 3 werden, ob hier Hinweise auf besondere Begabungen vorliegen. Es kann vorkommen, dass für einen Bereich „schwach“, für einen anderen eher „altersgemäß“ oder „stark“ anzukreuzen wäre, bilden Sie dann ein Mittel und nutzen Sie ggf. die Kommentarzeile. Falls zu diesem Aspekt keine Angabe gemacht werden kann bzw. keine Informationen vorliegen, nutzen Sie bitte ggf. die Zeile für Bemerkungen. Die Zuordnung der beobachteten Kompetenz zu einer Skalenstufe orientiert sich in etwa an einer Normalverteilung. Erfahrungsgemäß fallen in einer repräsentativen Alterskohorte (also nicht unbedingt in einer realen Kita-Gruppe, die regional ganz unterschiedlich zusammengesetzt sein kann) etwa 50 Prozent der Kinder in die Kategorie „altersgemäß“, bei jeweils 15 Prozent der Kinder sind die Kompetenzen „schwach“ oder „stark“ ausgebildet; und bei jeweils ca. 10 Prozent der Kinder sind diese Kompetenzen „sehr schwach“ bzw. „sehr stark“ entwickelt. In der Regel können die einzelnen Teilkompetenzen in der Kita aufgrund der Vertrautheit mit den Kindern problemlos eingeschätzt werden. Sollte dies im Einzelfall (z.B. weil das Kind noch ganz neu in der Einrichtung ist) 60 50 40 30 20 10 0 sehr schwach / sehr wenig schwach / weniger alles prima / altersgemäß stark / weiter sehr stark / sehr weit 2 Hierzu kann für mehrsprache Kinder gemeinsam von den pädagogischen Fachkräften und den Eltern der Fragebogen zu Sprachkenntnissen des Kindes in den verschiedenen Sprachen ausgefüllt werden, um die „Sprachenbalance“ zu beschreiben, vgl. http://www.schulenfoerdern.de/schulportal/index.php?page=18 3 Ein Diagnostik hinsichtlich besonderer Begabungen erfolgt in diesem jungen Alter in der Regel noch nicht, es werden lediglich Hinweise notiert und empfohlen, die Entwicklung im Blick zu behalten, vgl. dazu die Anlage „Besondere Begabungen“ unter http://www.schulenfoerdern.de/schulportal/index.php?page=18. 2 nicht möglich sein, sollte jeweils die Kommentarzeile genutzt werden. Ziel der Einschätzungen ist es, anhand der einzelnen Markierungen ein Profil zu erstellen, das dem jeweiligen Kind gerecht wird und das auch Besonderheiten jedes Kindes erkennen lässt, ggf. unter zusätzlicher Nutzung der Kommentarspalten. 3 Hinweise zum Bogen B: „Zusammenfassung“ der Ergebnisse in der Kita Im Bogen B, der zunächst von der Kita ausgefüllt und später von der Schule ergänzt wird, werden die Ergebnisse der einzelnen Bereiche im Bogen A in einer Gesamteinschätzung zusammengefasst. Sofern die Eltern in Anlage A schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben, wird der Bogen B von der Kita 4 direkt an die Schule weitergegeben, die die Vorstellung durchführt. Neben Angaben zur Person werden im Bogen B (unter Punkt 1) eventuell bereits durchgeführte Therapien und/ oder Fördermaßnahmen erfragt. In der Zusammenfassung (Punkt 2) der Ergebnisse der Kompetenzeinschätzung des Bogens A werden Hinweise auf ausgeprägten Förderbedarf oder auf besondere Begabungen nach folgende Kriterien erfasst: - „Hinweise auf ausgeprägten Förderbedarf“ liegen vor, wenn im Bogen A für einen Bereich überwiegend „sehr schwach“ eingeschätzt wurde. „Hinweise auf besondere Begabung“ liegen vor, wenn für einen Bereich überwiegend „sehr stark / sehr weit“ eingeschätzt wurde. „Altersgemäße Entwicklung“ liegt vor, wenn für einen Bereich überwiegend „schwach“, „altersgemäß“ oder „stark“ eingeschätzt wurden. Bei einer Tendenz zu „schwach / wenig“ als Gesamtergebnis gilt Unterstützungs-bedarf bzw. einfacher Förderbedarf – kein ausgeprägter Förderbedarf. Sie sollten dazu unter Punkt 6 im Bogen B ggf. Einträge mit Empfehlungen zur weiteren Unterstützung für Eltern und / oder die Schule vornehmen. Zusätzlich kreuzen Sie bitte in der Tabelle bei der Tendenz „schwach / wenig“ für den Bereich Sprachentwicklung (Deutsch) außerdem „einfacher Förderbedarf“ an. Darüber hinaus werden im Bogen B (Punkt 4) ergänzende „Informationen zum Hintergrund“ der Kinder erfasst, wie z.B. zur Dauer des Kitabesuchs, zu Familiensprachen und Migratonshintergrund, sowie zu allgemeinen Besonderheiten in der familiären Situation. Es besteht die Möglichkeit, neben der zusammenfassenden Kompetenzeinschätzung in einem Textfeld besondere Stärken und Interessen oder ggf. Handicaps der Kinder festzuhalten (Punkt 5). Außerdem sollten ggf. Vorschläge für weitere Fördermaßnahmen notiert werden (Punkt 6). Dies betrifft sowohl erkennbare Förderbedarfe, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, als auch Maßnahmen zur frühen Unterstützung von Kindern, die durch besondere Begabungen auffallen. Auch Hinweise auf weiteren vermuteten Unterstützungsbedarf sollten hier benannt werden, z.B. im Hinblick auf mögliche erzieherische oder soziale Hilfestellungen. Der Bogen B sollte auch für Kinder ausgefüllt werden, die Eingliederungshilfe-Leistungen gemäß § 26 KibeG in der Kita erhalten. Dabei liegt es im Ermessen der pädagogischen Fachkräfte, ob unter Punkt 2 und/ oder Punkt 5 bzw. 6 im Bogen B Angaben zum Förderbedarf gemacht werden oder unter Punkt 1 lediglich festgehalten wird, dass das Kind Eingliederungshilfe-Leistungen bekommt und welche Therapien es schon erhält. In dem Gespräch zwischen Kita und Schule sollten auch die Gutachten (Entwicklungsberichte, Förder- und Behandlungsplan, etc.), die für das Kind vorliegen, als Grundlage genutzt werden, sofern die Eltern zustimmen. So wird vermieden, dass doppelt diagnostiziert wird. Auf der Anlage A zum Bogen A bestätigen die Eltern mit ihrer Unterschrift, dass die Zusammenfassung der Kita zum Entwicklungsstand des Kindes mit den Eltern besprochen wurde und sie damit einverstanden sind, dass die zweiseitige „Zusammenfassung“ (Bogen B) rechtzeitig an die Schule weitergeleitet wird und zwischen Kita und Schule Rücksprache gehalten werden kann. Falls Gutachten vorliegen und weiter geleitet werden sollen, werden Eltern ebenfalls um Einverstädnis ersucht. 4 Bitte beachten Sie: Nur wenn die Bögen aus der Kita bis spätestens 02.11.2015 der Schule vorliegen, können sie von den Schulen berücksichtigt werden. Mit dem Schulwegplaner können Sie durch Eingabe der Wohnadresse der Kinder die regional zuständige Grundschule finden: http://www.hamburg.de/schulweg/. 3 4 Bearbeitung des Bogens B und Sprachstandserhebung in der Schule Ein Teil dieser „Zusammenfassung“ (Bogen B) wird in der Schule ausgefüllt. Die Ergebnisse der Einschätzungen aus Kita und Schule in einem Gesamtbild zusammengefasst. Die Schule vermerkt, ausgehend von den Informationen aus der Kita sowie auf Grundlage ihrer eigenen Einschätzungen, ebenfalls Vorschläge für ggf. notwendige Maßnahmen und trifft Verabredungen mit Eltern und Kitas. Wenn ein Kind keine Kita besucht oder der Schule bis zum ersten Tag nach den Herbstferien (2. November 2015) keine Zusammenfassung der Kita (Bogen B) vorliegt, wird in der Schule ein Bogen C ausgefüllt. Dieser umfasst alle Inhalte des Bogens B und zusätzlich eine Kurzfassung der Items zur Kompetenzeinschätzung aus Bogen A. Sollte nach den ersten Beobachtungen des Kindes Unklarheit über dessen sprachlichen Entwicklungsstand bestehen oder die Vermutung, dass ein ausgeprägter Förderbedarf vorhanden sein könnte, muss von der Schule das Sprachstandsverfahren „Bildimpuls“ zur genaueren Bestimmung des Sprachstandes5 eingesetzt werden. Wenn es organisatorisch möglich ist, kann diese Einschätzung auch in der vertrauten Umgebung der betreuenden Kita durchgeführt werden. 5 Verabredung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung Wenn sich aus der von der Kita erstellten Zusammenfassung (Bogen B) oder aus Eindrücken während der Vorstellung in der Schule Hinweise auf einen ausgeprägten Förderbedarf ergeben oder wenn Diskrepanzen zwischen der Einschätzung in Kita und Schule auftreten, wird ein Gespräch zwischen Eltern, Kita (falls vorhanden) und Schule zur Verabredung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Kindes durch die Schule organisiert. Auch weitere Institutionen können bei Bedarf hinzu gezogen werden. Abhängig vom vermuteten Förderbedarf bzw. einer vermuteten besonderen Begabung können dies z.B. der Schulärztliche Dienst, die Beratungsstelle besondere Begabung, die neuen Einrichtungen der sonderpädagogischen Unterstützung, ReBBZ oder andere sein. In diesem Gespräch wird die Einschätzung der Kompetenzen gemeinsam besprochen mit dem Ziel, die „Zusammenfassung“ der Ergebnisse einvernehmlich auszufüllen und die Grundlage für eventuell erforderliche Maßnahmen zur Unterstützung des Kindes zu verabreden. Die vereinbarten Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung des Kindes werden, unter Benennung der für ihre Begleitung verantwortlichen Institution, protokolliert. Die schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen sind Bestandteil des individuellen Förderplans. Bei Kindern mit Eingliederungshilfe-Leistungen gemäß § 26 KibeG, bei denen bereits ausführliche Unterlagen zu erforderlichen Fördermaßnahmen vorliegen, steht in dem gemeinsamen Gespräch von Eltern, Kita und Schule die Gestaltung des Überganges von der Kita in die Schule im Mittelpunkt. 5 Hier ist nicht Sprachheilförderbedarf gemeint. Es geht um die allgemeine Sprachentwicklung des Kindes in der deutschen Sprache. 4 6 Weitere Informationen zum Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige Mit dem Schulwegplaner können Sie durch Eingabe der Wohnadresse der Kinder die regional zuständige Grundschule finden: http://www.hamburg.de/schulweg/ Auf der Homepage des IfBQ finden Sie weitere Informationen zum Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige (Kopiervorlagen und pdf-Dateien der Bögen) sowie Konzepte vorschulischer Sprachförderung: http://www.schulenfoerdern.de/schulportal/index.php?page=18 Auf der Homepage der BSB finden Sie Übersetzungen des Flyers mit Informationen für Eltern sowie der Inhalte der Bögen in verschiedene Sprachen (englisch, farsi, französisch, polnisch, russisch, türkisch): http://www.hamburg.de/einschulung/ Mit organisatorischen und grundsätzlichen Fragen können Sie sich in der BASFI an den zuständigen Referenten wenden, Herr Behncke: [email protected] Tel.: 42863 – 3633 Mit Fragen in Bezug auf die Instrumente und Durchführungshinweise wenden Sie sich bitte an das IfBQ, Fr. Dr. Heckt, BQ 21: [email protected] Tel.: 428851 – 492 5 7 Terminplan zum Ablauf des Vorstellungsverfahrens in Kita und in Schule Aufgabe Dokumente Versand der Unterlagen und Info-Plakate für das Vorstellungsverfahren an die Kitas Informationsveranstaltung für Kitas und Grundschulen am LI Zuständig Termine BASFI Beginn Schuljahr 2015/16 BASFI, BSB, IfBQ Mi. 02.09.2015 Elterngespräche in der Kita Bogen A Bogen B Unterschriften Anlage A Kita Do. 27.08.15 bis Fr. 30.10.15 mit Einverständnis der Eltern wird die „Zusammenfassung“ (Bogen B) danach rechtzeitig an die zuständige Schule geschickt Bogen B Kita bis spätestens Mo. 02.11.2015 Schule, ggf. gemeinsam mit Kita Mo. 02.11.15 bis Fr. 08.01.16 Vorstellung der Kinder in den Grundschulen. Die Vorstellung kann bei Absprache zwischen Schule und Kita auch in der Kita stattfinden. (Geburtsdatum der Kinder zwischen dem 02.07.2010 und 01.07.2011) Anmeldezeitraum für Eltern für einen Platz in der Vorschulklasse, vorrangige Platzprüfung für Kinder mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf Mo. 02.11.15 bis Fr. 22.01.16 Für den Ablauf es Vorstellungsverfahrens an der Schule gibt es folgende Varianten: Wenn sich aus der Einschätzung der Kita (Bogen B) und aus dem Gespräch in der Schule keine Hinweise auf besonderen Förderbedarf ergeben, ergänzt die Schule nur den Bogen B. Wenn ein B-Bogen vorliegt, wird dieser von der Schule weiter ausgefüllt. Bogen B Unterschriften Anlage B Schule Falls der Schule kein Bogen B aus der Kita vorliegt, wird von der Schule stets der Bogen C ausgefüllt. Dazu gibt es ein Merkblatt mit Vorschlägen für Beobachtungsaufgaben und einsetzbaren Materialien. C-Bögen kann die Schule in Amt B bei Frau Mehrens und Frau Rogalewski anfordern. Bogen C Unterschriften Anlage B ggf. Anlage Sprache Schule Wenn sich aus dem Bogen B der Kita oder aus dem Gespräch in der Schule Hinweise auf einen ausgeprägten Förderbedarf bzw. auf eine besondere Begabung ergeben oder wenn Diskrepanzen der Einschätzung in Kita und Schule auftreten, vereinbart die Schule ein gemeinsames Gespräch von Schule, 6. Kita und Eltern. Die Ergebnisse des Gesprächs werden auf der Anlage zur Förderplanung festgehalten. Bogen B oder Bogen C Unterschriften Anlage B ggf. Anlage Sprache ggf. Anlage Förderplanung Schule, ggf. gemeinsam mit Kita 6 Anforderung C-Bögen nach dem 02.11.2015 Sollte bereits durch die Kita ein Förderbedarf vermutet werden, empfiehlt es sich, die Kita gleich zu dem Vorstellungsgespräch einzuladen, bzw. das Gespräch in der Kita stattfinden zu lassen. 6 8 Hinweise zum Code für das Kind Das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Referat BQ21, codiert die Testund Beobachtungsbögen, damit alle Angaben eindeutig einer Person ohne Angabe des Namens zugeordnet werden können. Es handelt sich um ein Pseudonym, das an die Stelle identifizierbarer Daten tritt und es dem IfBQ ermöglicht, personenbezogene Daten ohne die Kenntnis der Identität der Betroffenen zu nutzen. Das Codierungsverfahren ist unter Beteiligung des Hamburger Datenschutzbeauftragten entwickelt worden. Ein Beispiel: Frederike Marie Braun-Sommer, geboren am 07.10.1970, hat die Codenummer: F E N 0 7 1 0 Der Code wird folgendermaßen gebildet: 1. Stelle: erster Buchstabe des ersten Vornamens Frederike F 2. Stelle: letzter Buchstabe des ersten Vornamens F 3. Stelle: Frederike E letzter Buchstabe des ersten Nachnamens Braun F E N 07 . 10 .1970 4. + 5. Stelle: Geburtstag im Monat (zweistellig) F E N 0 07 . 10 .1970 6. + 7. Stelle: Geburtsmonat (zweistellig) F 7 E N 0 7 1 0 Bei mehreren Vornamen oder Bindestrich-Vornamen gilt: erster Buchstabe des ersten Vornamens und letzter Buchstabe dieses ersten Vornamens. Bei mehreren Nachnamen oder Doppel-Nachnamen gilt: letzter Buchstabe des ersten Nachnamens. Umlaute und ß werden als Ä, Ö, Ü und ß eingetragen. In Zweifelsfällen orientieren Sie sich bitte an den Eintragungen der Namen, so wie sie im Schülerbogen bzw. der Kinderakte der Kita stehen. 7
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