Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Sehr geehrte Mitglieder, hiermit lade ich Sie gemäß § 13 der Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung herzlich ein. Es wäre schön, wenn Sie die Zeit finden würden sich über die Arbeit des Förderkreises im vergangenen Jahr zu informieren. Zwar finden keine Vorstands- oder Beiratswahlen statt, dennoch würde sich der Vorstand sehr freuen, wenn die nachfolgend dargestellten Entscheidungsvorschläge von vielen Mitgliedern mit beschlossen werden würden. Wie üblich wird die Mitgliederversammlung mit der Sitzung des Verwaltungsbeirats verbunden. Zu dieser Sitzung lade ich dessen Mitglieder gemäß § 11 der Satzung gleichfalls herzlich ein. Sie wird im Anschluss an die Mitgliederversammlung stattfinden. Die Mitgliederversammlung und die Verwaltungsbeiratssitzung finden wie folgt statt: Datum: Uhrzeit: Ort: Montag, 14. März 2016 20:00 Uhr Mensabereich des Graf-Adolf-Gymnasiums, Tecklenburg Tagesordnung A. Mitgliederversammlung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 23.03.2015 3. Jahresbericht des Vorsitzenden mit Ehrungen 4. Kassenbericht des vom Vorstand Bevollmächtigten 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Bericht des Schulleiters 8. Änderung der Vereinssatzung zur Zusammensetzung des Vorstandes (Bestätigung Beschluss zu TOP 7 der Versammlung vom 23.03.2015) Bisherige Fassung § 6 Satz 1 Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Projektleiter. Neue Fassung § 6 Satz 1 Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Projektleiter. Bisherige Fassung § 8 Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte. Im Falle seiner Verhinderung wird er von dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Neue Fassung § 8 Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte. Im Falle seiner Verhinderung wird er von den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich vertreten. Sofern nur ein stellvertretender Vorsitzender amtieren sollte, vertritt dieser den Vorsitzenden alleine. 9. Neuwahl von Vorstandsmitgliedern wegen Rücktritt und Neubesetzung 10. Neuwahl der Mitglieder des Verwaltungsbeirats wegen Ablauf der Amtszeit 11. Änderung der Vereinssatzung zur Form der Einladung zu Mitgliederversammlungen Bisherige Fassung § 13 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einladung hat durch den Vorsitzenden mindestens zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einladung hat schriftlich zu erfolgen an die zuletzt bekannte Anschrift des Mitglieds. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorsitzende jederzeit in gleicher Form einberufen. Sie muss von dem Vorsitzenden einberufen werden, wenn mindestens 20 Mitglieder oder mindestens 20 % der Mitglieder mit schriftlichem Antrag an den Vorstand dieses beantragen mit Angabe der gewünschten Tagesordnung. Neue Fassung § 13 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich am letzten Montag vor den Osterferien in NordrheinWestfalen um 20:00 Uhr im Graf-AdolfGymnasium in Tecklenburg statt. Hierzu ergeht keine gesonderte schriftliche Einladung. Die Einladung nebst Tagesordnung wird zudem mindestens zwei Monate vorher auf der homepage des Vereins und im Aushangkasten der Schule bekannt gemacht. Bei allen sonstigen Mitgliederversammlungen hat die Einladung durch den Vorsitzenden mindestens zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einladung hat schriftlich zu erfolgen an die zuletzt bekannte Anschrift des Mitglieds. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorsitzende jederzeit in gleicher Form einberufen. Sie muss von dem Vorsitzenden einberufen werden, wenn mindestens 20 Mitglieder oder mindestens 20 % der Mitglieder mit schriftlichem Antrag an den Vorstand dieses beantragen mit Angabe der gewünschten Tagesordnung. 12. Geplante Investitionen und Aktivitäten 2016 13. Sonstiges B. Verwaltungsbeiratssitzung 14. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 15. Genehmigung des Protokolls der Verwaltungsbeiratssitzung vom 23.03.2015 16. Bestellung der Kassenprüfer 17. Zustimmung zu Beschlüssen des Vorstands bei Vergabe von Mitteln über 650,00€ 18. Sonstiges Die Protokolle der Mitgliederversammlung sowie der Verwaltungsbeiratssitzung können Sie auf Anfrage bei jedem Vorstandsmitglied einsehen. Der Vorstand dankt Ihnen für Ihre bisherige Unterstützung und wünscht Ihnen alles Gute im neuen Jahr. Mit freundlichen Grüßen Frank W. Stroot Vorsitzender PS: Entsprechend des Beschlusses der Mitgliederversammlung 2014 werden keine Spendenbescheinigungen mehr verschickt. Bitte verwenden Sie für steuerliche Zwecke die Belastungsbuchung auf Ihrem Kontoauszug. Bitte denken Sie daran uns eventuelle Änderungen Ihrer Kontaktdaten mitzuteilen.
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