Wohnungswechsel - Ansuchen

Ansuchen um einen Wohnungswechsel Wohnen Graz
Schillerplatz 4 | 8011 Graz
Tel.: +43 316 872 5413| Fax: -5409
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E‐Mail: [email protected]
Amt für für Personen, die bereits Mieter/innen einer
Gemeindewohnung sind
Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder vollständig u. richtig aus. Für alle Datumseingaben gilt das
Format „TT.MM.JJJJ“. Bei Internetkontakt können Sie das Formular direkt am Bildschirm
ausfüllen und ausdrucken.
Das fertig ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen (siehe
Seite 4) an die oben angeführte Kontaktadresse.
1. Persönliche Daten des/der Wohnungswerbers/in
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Geboren am
Sozialvers.- Nr.
Geschlecht
Familienstand
Haus-Nr./
Stock/Stiege
Adresse
Ort
wohnhaft seit
PLZ
Tel. Nr.
E-Mail
Weitere
Wohnsitze
wohnhaft seit
Name und
Anschrift des/der
Dienstgebers/in
Einkommen der letzten 3 Monate laut Beilagen
2. Daten des/der Ehepartners/in oder Lebensgefährten/in
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Geboren am
Sozialvers.- Nr.
Geschlecht
Familienstand
Adresse
Haus-Nr.
Ort
PLZ
wohnhaft seit
Tel. Nr.
Weitere
Wohnsitze
wohnhaft seit
Ja
Berufstätig?
Nein
Einkommen der letzten 3 Monate laut Beilagen
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Ansuchen um einen Wohnungswechsel Amt für für Personen, die bereits Mieter/innen einer
Gemeindewohnung sind
Wohnen Graz
Schillerplatz 4 | 8011 Graz
Tel.: +43 316 872 5413| Fax: -5409
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3. Daten der Kinder (im Familienverband lebend, für die Familienbeihilfe bezogen wird)
Anzahl der Kinder
(wenn mehr als drei Kinder, weitere Angaben bitte auf Seite 5)
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Geboren am
Weitere
Wohnsitze ?
wohnhaft seit
Einkommen / Alimente / Waisenrente / etc.
2. Kind
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Geboren am
Weitere
Wohnsitze ?
wohnhaft seit
Einkommen / Alimente / Waisenrente / etc.
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Geboren am
Weitere
Wohnsitze ?
wohnhaft seit
Einkommen / Alimente / Waisenrente / etc.
4. Sonstige künftige Mitbewohner/innen (bei mehreren Personen weitere Angaben bitte auf Seite 5)
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Geboren am
Adresse
Haus-Nr.
Ort
PLZ
wohnhaft seit
Weitere
Wohnsitze
wohnhaft seit
Einkommen / Alimente / Waisenrente / etc.
der letzten drei Monate laut Beilagen
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Ansuchen um einen Wohnungswechsel Wohnen Graz
Schillerplatz 4 | 8011 Graz
Tel.: +43 316 872 5413| Fax: -5409
E‐Mail: [email protected]
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Amt für für Personen, die bereits Mieter/innen einer
Gemeindewohnung sind
5.. Derzeitige Wohnverhältnisse
m2
Gesamtnutzfläche der Wohnung
Wieviele Personen bewohnen derzeit die Wohnung
Die Wohnung besteht aus
Zimmer
Bad / Dusche
Lift
Küche
WC
€ Miete
Kochnische
Nebenräume
€ Baukostenbeitrag / Kaution
Vorraum
Balkon
6.. Genaue Begründung für den angestrebten Wohnungswechsel
Wohnung zu klein
Wohnung zu groß
Wohnung zu teuer
gesundheitliche Gründe
Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung Nähere Angaben:
7.. Erklärung
Mit der Unterfertigung des vorliegenden Ansuchens stimme ich für den Fall der Zuweisung einer anderen
Gemeindewohnung einer neuerlichen Überprüfung des Einkommens 10 Jahre nach Abschluss des
Mietvertrages zu.
8.. Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erfasst,
verarbeitet und gespeichert werden. Weiters bin ich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen
Daten bei Dritten (Meldebehörde, Sozial- und Pensionsversicherungsträgern, GIS etc.) mittels einer
Datenabfrage überprüft werden dürfen.
Im Falle der Anmietung einer Wohnung in einem Übertragungswohnbau bin ich mit der Weitergabe der
personenbezogenen Daten Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer, Einkommen (Familieneinkommen) und Berufstätigkeit an die Genossenschaft als Vermieterin zur Mietvertragserrichtung
einverstanden.
Ich kann diese Zustimmungserklärung dem Eigenbetrieb Wohnen Graz gegenüber jederzeit widerrufen.
9.. Datum und Unterschrift
Ort
>> Vorzulegende Unterlagen
Datum
(Eigenhändige Unterschrift des /der Wohnungswerbers/in)
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Amt für für Personen, die bereits Mieter/innen einer
Gemeindewohnung sind
10.
0. Vorzulegende Unterlagen
 Ein Passfoto des/der Ansuchenden
In Kopie
 Einkommensnachweise (von allen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden)
 Lohn- oder Gehaltszettel der letzten 3 Monate bzw.
 Lehrlingsentschädigungsnachweis
 Pensionsnachweis
 Letzter Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigen

Bezugsbestätigungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld,
Krankengeld, Familienbeihilfe, Mindestsicherung, Alimentations- bzw. Unterhaltsleistungen, etc.
 Mietvertrag bzw. sonstigen Nachweis über das derzeitige Miet- oder Benützungsverhältnis mit
Angabe der Gesamtnutzfläche in m² der derzeitigen Wohnung
 Nachweis über Ihre eventuelle Behinderung oder Pflegebedürftigkeit oder einer zum Familienverband
gehörenden Person, die auch in der zukünftigen Wohnung leben wird (Bescheid des
Bundessozialamtes, Magistrates Graz, der Pensionsversicherung über das Pflegegeld und
dergleichen)
 gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Gerichtsbeschluss und Vergleichsausfertigung
 Ärztliches Attest bei Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen
 Schwangerschaftsbestätigung (Mutter-Kind-Pass)
 Bezugsnachweis der Wohnbeihilfe Land Steiermark
 Bezugsnachweis einer Mietzinszuzahlung
Hinweis: Ihr Ansuchen wird nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars und aller
erforderlichen Unterlagen bearbeitet!
Wissentlich irreführende Angaben oder die wissentliche Unterlassung von Angaben hat die
Ablehnung des Ansuchens zu Folge. Bei unter solchen Umständen trotzdem erfolgter
Zuweisung einer Gemeindewohnung stellt dies einen Vertragsanfechtungsgrund dar.
11. Wichtige Informationen
 Beim Wohnungswechsel darf kein Mietrückstand bestehen.
 Eine Ablöse kann nur nach § 10 MRG verlangt werden.
 Sollte die derzeitige Wohnung als „Internetwohnung“ zugewiesen worden sein oder die derzeitige
Wohnung durch die in der Wohnung lebenden Personen gegenüber der Zuweisung deutlich zu groß
oder zu klein sein, kann ein Wohnungswechsel frühestens nach 3 Jahren ab Beginn des
Mietverhältnisses erfolgen.
 Sollten Sie nach genehmigtem Wohnungswechsel auf eine schriftliche Einladung für ein Wohnungsangebot nicht innerhalb von 3 Monaten reagieren bzw. die Annahme einer Wohnungsangebotsliste
verweigern oder Sie fünf Ihren Verhältnissen entsprechend zumutbare Wohnungen ablehnen,
müssen Sie eine zusätzliche Wartezeit von mindestens 2 Jahren in Kauf nehmen.
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>> Beiblatt für weitere Angaben
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Gemeindewohnung sind
Weitere Kinder bzw. Mitbewohner/innen
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Geboren am
Weitere
Wohnsitze ?
wohnhaft seit
Einkommen / Alimente / Waisenrente / etc.
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Geboren am
Weitere
Wohnsitze ?
wohnhaft seit
Einkommen / Alimente / Waisenrente / etc.
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Geboren am
Weitere
Wohnsitze ?
wohnhaft seit
Einkommen / Alimente / Waisenrente / etc.
Familienname
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Vorname
Geboren am
Weitere
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wohnhaft seit
Einkommen / Alimente / Waisenrente / etc.
Familienname
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Vorname
Geboren am
Weitere
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wohnhaft seit
Einkommen / Alimente / Waisenrente / etc.
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