Fördermöglichkeiten AFP FAKT Hansjörg Schrade

Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht -
Fördermöglichkeiten (AFP, FAKT)
Hansjörg Schrade
Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg
- Schweinehaltung, Schweinezucht -
SternefleischSternefleisch-Workschop“
Workschop“
Donnerstag, den 1. Oktober 2015
Boxberg
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
AFP: Besondere Anforderungen
Neu:
Darüber hinaus sind Besondere
Anforderungen in mindestens einem der
Bereiche
• Verbraucher-, Umwelt- oder
Klimaschutz
und im Fall von Stallbauinvestitionen
• zusätzlich im Bereich Tierschutz
entsprechend den Vorgaben der Anlage 1 A
(Basisanforderungen) zu erfüllen.
AFP:
Umfang und Höhe der
Zuwendungen
• Basisförderung:
Zuschuss (bis zu) 20 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben
• Premiumförderung:
Zuschuss (bis zu) 40 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben (Rinderhaltung: 30%)
• Betreuer: max. 60 % der förderfähigen
Betreuergebühren
• EIP-Zuschuss (EU Innovationspartnerschaft): max.
20 %
Besonders Tiergerechte Haltung
A - Basisanforderung
generell gilt:
• tageslichtdurchlässige Flächen mindestens
– 3 % der Stallgrundfläche bei Schweinen und
Geflügel
– 5 % bei allen übrigen Tierarten
B - Premiumanforderung
Grundsatz:
• Die Premiumanforderungen sind zusätzlich zu den
Basisanforderungen einzuhalten !
Besonders Tiergerechte Haltung
Mastschweine
Basisanforderung
Premiumanforderung
•
•
Strukturierte Bucht (Liege-, Aktivitätsund Kotbereich)
•
Liegebereich muss planbefestigt sein
(Minimaleinstreu)
•
Als eines der drei erforderlichen
Beschäftigungselemente ist ein
Beschäftigungsautomat mit
Strohpellets vorgeschrieben
•
Mindestplatzangebot:
•
•
Liegebereich muss
eingestreut werden oder
Tiefstreu oder
Komfortliegefläche (u.a.
nicht zulässig ComfiFLOOR)
3 verschiedenartige
Beschäftigungselemente
(Holz an Ketten,
Strohraufen, besondere
Fütterungstechnik)
uneingeschränkt nutzbare
Bodenfläche
mind. 20% größer als
nach §TierSchNutztV
–
–
–
•
Mindestanforderungen Liegebereich:
–
–
–
•
unter 50 kg 0,7 qm/Tier
50-120 kg 1,1 qm/Tier
über 120 kg 1,6 qm/Tier
unter 50 kg 0,25 qm/Tier
50-120 kg 0,6 qm/Tier
über 120 kg 0,9 qm/Tier
bei Umbauten darf der Liegebereich
max. 10 % kleiner sein
Besonders Tiergerechte Haltung
Schweine – Komfortliegefläche:
• gering perforierter Betonboden
(ca. 3 % Perforation) plus Minimaleinstreu
(ca. 20 g je Tier und Tag)
oder
• perforierte Gummimatten
(max. 10 % Perforation)
• (Mindest-)Liegeflächengröße Mast:
– <50 kg: 0,25 qm
– < 120 kg: 0,4 qm
– >120 kg: 0,6 qm
Besonders Tiergerechte Haltung
Zuchtsauen, Jungsauen, Eber
Basisanforderung
Premiumanforderung
•
•
Platzangebot für Eber mind.
20 % größer als
TierSchNutztV
•
Stallfläche für Jungsauen
und Sauen 4 Wochen nach
dem Decken bis eine Woche
vor dem Abferkeln mind. 20
% größer als TierSchNutztV
•
Mindestfläche
Abferkelbucht:
6 qm;
Ausgestaltung so, dass nach
dem Abferkeln die
Haltungseinrichtung dauerhaft
geöffnet werden kann und
sich die Sau dann ungehindert
umdrehen kann
•
bei Trogfütterung: mind. ein Fressplatz
je Sau
Liegebereich für Eber sowie Wartebereich für Zucht- und Jungsauen
– planbefestigt und ausreichend mit
trockener Einstreu oder
– Tiefstreu oder
– Komfortliegefläche
•
•
Im Abferkelbereich und bei
Einzelhaltung im Deckbereich mind.
ein Teil der Liegefläche als
Komfortliegefläche
3 verschiedenartige
Beschäftigungselemente
(Holz an Ketten, Strohraufen, besondere
Fütterungstechnik)
Besonders Tiergerechte Haltung
Aufzuchtferkel
Basisanforderung
Premiumanforderung
• Trennung von Liege-, Kot- und
• Ferkelaufzucht auch ohne
Aktivitätsbereich
Kombination mit
Aufstockungsinvestitione • Liegebereich wandständig
n bei Zuchtsauen
• Flächenvorgabe:
förderbar
• Basisanforderungen => Vgl.
Mastschweine
- Liegebereich
- Spielelemente
- 20 % mehr Fläche als
TierSchNutztV
–
< 20 Kg
0,35 qm, davon 0,15
qm Liegefläche
– < 30 Kg
0,45 qm, davon 0,20
qm Liegefläche
• Planbefestigter Liegebereich, max. 3
% perforiert, Minimaleinstreu
• Je 12 Tiere ein Platz am
Beschäftigungsautomat
Förderprogramm für
Agrarumwelt, Klimaschutz
und Tierwohl (FAKT)
Maßnahmenbereiche für die Tierhaltung:
- C: Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter
Nutzungen und Tierrassen
- G: Besonders tiergerechte Haltungsverfahren
G 2 – Besonders tiergerechte
Mastschweinehaltung
a) verwaltungstechnische Anforderungen, Antrag
b) Haltungsanforderungen, praktische Umsetzung
im Stall
© LSZ 2014 – Liegebereich mit
Einstreu
G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung
– Antrag Förderhöhe:
Einstiegsstufe: 9 €/Mastschwein
Premiumstufe: 14 €/Mastschwein
Fördervoraussetzungen:
„Aktiver Betriebsinhaber“
Unternehmenssitz in BW
Stall mit mind. 30 Mastplätzen
für Einstiegs- u./o. Premiumstufe
keine Förderobergrenze
© LSZ 2014 –
Beschäftigungsautomat mit
Stroh
G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung
- Haltung -
- Einstiegsstufe
Höheres Platzangebot je Tier als TierschutzNutztierhaltungsverordnung
45% mehr Fläche als gesetzliche
Mindestvorgaben
G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung
- Haltung -
- Einstiegsstufe
Liegebereich planbefestigt und wandständig positioniert
- mit leichtem Gefälle oder max. 3% Perforation möglich
- mit Minimaleinstreu (Getreidestroh ohne Mais) oder weicher Matte belegt
- planbefestigt mit Einstreu (Festmist) – dann entfallen Beschäftigungsauflagen
Faustzahl Minimaleinstreu: mind. 20 g je Tier und Tag
Gummimatte: Eindruck der Klaue auf Oberfläche muss
deutlich erkennbar sein.
G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung
- Haltung -
- Einstiegsstufe
Beschäftigungsmöglichkeiten
Je 12 Tiere mindestens 1 Platz am Beschäftigungsautomat mit Stroh,
Strohpellets oder weiteren organische Materialien, plus zusätzlich aufgehängte
organische Materialien (mindestens 2)
Tier-/Beschäftigungsplatzverhältnis 4:1
G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung
- Haltung -
- Einstiegsstufe und Premiumstufe
Einrichtung zur Unterstützung der Thermoregulation
Kühlpad
Hochdruckbefeuchtung
Niederdruckbefeuchtung im zentralen
Zuluftbereich
Unterflurzuluft
Boden-/Wand-/Deckenkühlung
Einweichanlage (nur in frei belüfteten Systemen)
Sonstiges
G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung
- Haltung -
- Premiumstufe
Höheres Platzangebot je Tier als TierschutzNutztierhaltungsverordnung
100% mehr Fläche als gesetzliche
Mindestvorgaben
G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung
- Haltung -
- Premiumstufe
Auslauf oder direkter Kontakt zu Außenklima
(Offenfrontstall)
Auslaufklausel nur für Offenfrontstall, keine Kistenställe oder Nürtinger
Systemställe („Auslauffläche“ muss dann im Stall angeboten werden)
G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung
- Haltung -
- Premiumstufe
Liegebereich plan befestigt
- mit leichtem Gefälle oder max. 3% Perforation möglich
- Langstroh als Einstreu flächendeckend im Liegebereich, gilt auch als
Beschäftigungsmaterial
Langstroh, mindestens 5 cm Halmlänge
G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung
- Haltung -
- Premiumstufe
verschiedene Temperaturzonen (Auslauf, Offenfrontstall
mit Ruhekisten)
in der Regel im Außenklimastall kein Problem -