Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht - Fördermöglichkeiten (AFP, FAKT) Hansjörg Schrade Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht - SternefleischSternefleisch-Workschop“ Workschop“ Donnerstag, den 1. Oktober 2015 Boxberg Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) AFP: Besondere Anforderungen Neu: Darüber hinaus sind Besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche • Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und im Fall von Stallbauinvestitionen • zusätzlich im Bereich Tierschutz entsprechend den Vorgaben der Anlage 1 A (Basisanforderungen) zu erfüllen. AFP: Umfang und Höhe der Zuwendungen • Basisförderung: Zuschuss (bis zu) 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben • Premiumförderung: Zuschuss (bis zu) 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Rinderhaltung: 30%) • Betreuer: max. 60 % der förderfähigen Betreuergebühren • EIP-Zuschuss (EU Innovationspartnerschaft): max. 20 % Besonders Tiergerechte Haltung A - Basisanforderung generell gilt: • tageslichtdurchlässige Flächen mindestens – 3 % der Stallgrundfläche bei Schweinen und Geflügel – 5 % bei allen übrigen Tierarten B - Premiumanforderung Grundsatz: • Die Premiumanforderungen sind zusätzlich zu den Basisanforderungen einzuhalten ! Besonders Tiergerechte Haltung Mastschweine Basisanforderung Premiumanforderung • • Strukturierte Bucht (Liege-, Aktivitätsund Kotbereich) • Liegebereich muss planbefestigt sein (Minimaleinstreu) • Als eines der drei erforderlichen Beschäftigungselemente ist ein Beschäftigungsautomat mit Strohpellets vorgeschrieben • Mindestplatzangebot: • • Liegebereich muss eingestreut werden oder Tiefstreu oder Komfortliegefläche (u.a. nicht zulässig ComfiFLOOR) 3 verschiedenartige Beschäftigungselemente (Holz an Ketten, Strohraufen, besondere Fütterungstechnik) uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche mind. 20% größer als nach §TierSchNutztV – – – • Mindestanforderungen Liegebereich: – – – • unter 50 kg 0,7 qm/Tier 50-120 kg 1,1 qm/Tier über 120 kg 1,6 qm/Tier unter 50 kg 0,25 qm/Tier 50-120 kg 0,6 qm/Tier über 120 kg 0,9 qm/Tier bei Umbauten darf der Liegebereich max. 10 % kleiner sein Besonders Tiergerechte Haltung Schweine – Komfortliegefläche: • gering perforierter Betonboden (ca. 3 % Perforation) plus Minimaleinstreu (ca. 20 g je Tier und Tag) oder • perforierte Gummimatten (max. 10 % Perforation) • (Mindest-)Liegeflächengröße Mast: – <50 kg: 0,25 qm – < 120 kg: 0,4 qm – >120 kg: 0,6 qm Besonders Tiergerechte Haltung Zuchtsauen, Jungsauen, Eber Basisanforderung Premiumanforderung • • Platzangebot für Eber mind. 20 % größer als TierSchNutztV • Stallfläche für Jungsauen und Sauen 4 Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeln mind. 20 % größer als TierSchNutztV • Mindestfläche Abferkelbucht: 6 qm; Ausgestaltung so, dass nach dem Abferkeln die Haltungseinrichtung dauerhaft geöffnet werden kann und sich die Sau dann ungehindert umdrehen kann • bei Trogfütterung: mind. ein Fressplatz je Sau Liegebereich für Eber sowie Wartebereich für Zucht- und Jungsauen – planbefestigt und ausreichend mit trockener Einstreu oder – Tiefstreu oder – Komfortliegefläche • • Im Abferkelbereich und bei Einzelhaltung im Deckbereich mind. ein Teil der Liegefläche als Komfortliegefläche 3 verschiedenartige Beschäftigungselemente (Holz an Ketten, Strohraufen, besondere Fütterungstechnik) Besonders Tiergerechte Haltung Aufzuchtferkel Basisanforderung Premiumanforderung • Trennung von Liege-, Kot- und • Ferkelaufzucht auch ohne Aktivitätsbereich Kombination mit Aufstockungsinvestitione • Liegebereich wandständig n bei Zuchtsauen • Flächenvorgabe: förderbar • Basisanforderungen => Vgl. Mastschweine - Liegebereich - Spielelemente - 20 % mehr Fläche als TierSchNutztV – < 20 Kg 0,35 qm, davon 0,15 qm Liegefläche – < 30 Kg 0,45 qm, davon 0,20 qm Liegefläche • Planbefestigter Liegebereich, max. 3 % perforiert, Minimaleinstreu • Je 12 Tiere ein Platz am Beschäftigungsautomat Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Maßnahmenbereiche für die Tierhaltung: - C: Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen - G: Besonders tiergerechte Haltungsverfahren G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung a) verwaltungstechnische Anforderungen, Antrag b) Haltungsanforderungen, praktische Umsetzung im Stall © LSZ 2014 – Liegebereich mit Einstreu G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung – Antrag Förderhöhe: Einstiegsstufe: 9 €/Mastschwein Premiumstufe: 14 €/Mastschwein Fördervoraussetzungen: „Aktiver Betriebsinhaber“ Unternehmenssitz in BW Stall mit mind. 30 Mastplätzen für Einstiegs- u./o. Premiumstufe keine Förderobergrenze © LSZ 2014 – Beschäftigungsautomat mit Stroh G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung - Haltung - - Einstiegsstufe Höheres Platzangebot je Tier als TierschutzNutztierhaltungsverordnung 45% mehr Fläche als gesetzliche Mindestvorgaben G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung - Haltung - - Einstiegsstufe Liegebereich planbefestigt und wandständig positioniert - mit leichtem Gefälle oder max. 3% Perforation möglich - mit Minimaleinstreu (Getreidestroh ohne Mais) oder weicher Matte belegt - planbefestigt mit Einstreu (Festmist) – dann entfallen Beschäftigungsauflagen Faustzahl Minimaleinstreu: mind. 20 g je Tier und Tag Gummimatte: Eindruck der Klaue auf Oberfläche muss deutlich erkennbar sein. G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung - Haltung - - Einstiegsstufe Beschäftigungsmöglichkeiten Je 12 Tiere mindestens 1 Platz am Beschäftigungsautomat mit Stroh, Strohpellets oder weiteren organische Materialien, plus zusätzlich aufgehängte organische Materialien (mindestens 2) Tier-/Beschäftigungsplatzverhältnis 4:1 G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung - Haltung - - Einstiegsstufe und Premiumstufe Einrichtung zur Unterstützung der Thermoregulation Kühlpad Hochdruckbefeuchtung Niederdruckbefeuchtung im zentralen Zuluftbereich Unterflurzuluft Boden-/Wand-/Deckenkühlung Einweichanlage (nur in frei belüfteten Systemen) Sonstiges G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung - Haltung - - Premiumstufe Höheres Platzangebot je Tier als TierschutzNutztierhaltungsverordnung 100% mehr Fläche als gesetzliche Mindestvorgaben G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung - Haltung - - Premiumstufe Auslauf oder direkter Kontakt zu Außenklima (Offenfrontstall) Auslaufklausel nur für Offenfrontstall, keine Kistenställe oder Nürtinger Systemställe („Auslauffläche“ muss dann im Stall angeboten werden) G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung - Haltung - - Premiumstufe Liegebereich plan befestigt - mit leichtem Gefälle oder max. 3% Perforation möglich - Langstroh als Einstreu flächendeckend im Liegebereich, gilt auch als Beschäftigungsmaterial Langstroh, mindestens 5 cm Halmlänge G 2 – Besonders tiergerechte Mastschweinehaltung - Haltung - - Premiumstufe verschiedene Temperaturzonen (Auslauf, Offenfrontstall mit Ruhekisten) in der Regel im Außenklimastall kein Problem -
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