1 Übersicht über die vom Beirat bei der Unteren - Rhein-Sieg

Übersicht
über die vom Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde in seiner Sitzung am 10.09.2015
behandelten Tagesordnungspunkte:
TOP
Beratungsgegenstand
Öffentlicher Teil:
Ergebnis
1
Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und
ordnungsgemäßen Einladung, Anträge zur Tagesordnung
2
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde am 25.06.2015
3.1
3.2
Bericht des Vorsitzenden
Beteiligung des Vorsitzenden gem. § 11 Abs. 7 LG
4
Befreiung von den Verboten im Landschaftsschutzgebiet des
Landschaftsplans Nr. 10 „Naafbachtal“
hier: Entwässerungssanierung L 84 in Lohmar-Weilerhohn
14 x ja
einstimmig
5
Ausbau eines Wirtschaftsweges in der Brölaue bei Müschmühle
Antragsteller: Stadtbetriebe Hennef
12 x ja
2 x nein
6
Erneuerung des Abschlagkanals RÜ 212 Bayerstraße in BornheimHersel
Antragsteller: Stadtbetrieb Bornheim AÖR
14 x ja
einstimmig
7
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 7 „Siegburg – 12 x ja
Troisdorf – St. Augustin“
2 x nein
Sanierung einer Navigationsanlage für das Instrumentenlandesystem
des Verkehrsflughafens Köln-Bonn
Antragstellerin Deutsche Flugsicherung GmbH
8
Bau einer Wasserleitung zum Pferdehof Heynmöller / Bornheim
Antragsteller: BUND und Landesgemeinschaft Naturschutz und
Umwelt
11 x ja
3 x Enthaltung
9
Vorhaben einer extensiven Pferde- und Rinderhaltung im NSG / LSG
"Siegaue" unterhalb der Ortslage Röcklingen
Kenntnisnahme
10
„Naturschutzprojekt chance7“ – Sachstandsbericht
---
11.1
Mitteilungen der Verwaltung
Wehr Büchel, Ruppichteroth
Kenntnisnahme
1
11.2
Allgemeine Mitteilungen und Anfragen
Anfragen BUND
Nicht öffentlicher Teil:
12
Allgemeine Mitteilungen und Anfragen
Niederschrift
über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015
Vorbemerkungen:
Sitzungsbeginn:
15:00 Uhr
Ende der Sitzung:
17.45 Uhr
Ort der Sitzung:
großer Sitzungssaal im Kreishaus
Datum der Einladung:
27.08.2015
Stimmberechtigt anwesend waren folgende Mitglieder und Stellvertreter:
1. Jakob, Ralf
2. Baumgartner, Achim
3. Krion, Hannegret
4. Rauer, Hans Werner
5. Pacyna, Dr. Michael
6. Heinen, Dr. Elmar
ab TOP 3.2
7. Schwontzen, Bernd
8. Freiherr von Loe, Georg
9. Welz, Bertram
10. Manner, Fritz
11. Möhlenbruch, Dr. Norbert
12. Cunz, Siegfried
Vorsitzender
13. Karall, Peter
14. Limper, Wilfried
i.V. für Knoop, Ulrich
Nicht stimmberechtigte anwesende Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter
1. Goldammer-Dittrich, Monika
2. Schellberg, Heinz
2
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015
Von der Verwaltung waren zu den betreffenden TOP’s anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Herr Schwarz
Umweltdezernat
Herr Rüter
Amt für Natur- und Landschaftsschutz
Frau Schneider-Kernenbach
Amt für Natur- und Landschaftsschutz
Herr Persch
Amt für Natur- und Landschaftsschutz
Frau Pischke
(Schriftführerin) Amt für Natur- und Landschaftsschutz
Herr Schmidt
Amt für Natur- und Landschaftsschutz
Herr Thomas
Amt für Natur- und Landschaftsschutz
Herr Weber
Amt für Natur- und Landschaftsschutz
Frau Wetzlar
Amt für Natur- und Landschaftsschutz
Gäste:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Frau Dieckmann, Landesbetrieb Strassen NRW
Herr Oppermann, Stadt Hennef
Herr Barth, Stadtbetriebe Hennef
Frau Tönnes, Kocks Consult GmbH
Herr Elsässer, Dt. Flugsicherung
Herr Schallock, Firma Dorsch
zu TOP 4
zu TOP 5
zu TOP 5
zu TOP 6
zu TOP 7
zu TOP 7
Öffentlicher Teil
Tagesordnungs- Beratungsgegenstand
punkt
Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten
1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen
Einladung, Anträge zur Tagesordnung
Der Vorsitzende begrüßte die anwesenden Mitglieder und Stellvertreterinnen und
Stellvertreter des Landschaftsbeirates, die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung
sowie die anwesenden Gäste und die Presse zur vierten Sitzung des Landschaftsbeirates.
Der Vorsitzende nahm Bezug auf die Einladung vom 27.08.2015 und die Nachsendungen
vom 28.08.2015 und 07.09.2015 und stellte fest, dass alle form- und fristgerecht zugegangen
sind.
Sodann stellte er die Beschlussfähigkeit des Beirates fest.
Er wies darauf hin, dass TOP 10 aus zeitlichen Gründen in der Reihenfolge nach TOP 7
beraten werde.
Der Vorsitzende erklärte, dass der BUND mit Datum vom 13.08.2015, vertreten durch Herrn
Baumgartner und Herrn Jakob, ein Anschreiben mit 12 Anfragen zur Beratung auf die
Tagesordnung einreicht habe. Dieses Schreiben sei dem Landschaftsbeirat als Nachtrag zur
Einladung am 28.08.2015 nachgesendet worden. Der Vorsitzende stellte fest, dass Anfragen
im Beirat beantwortet, aber nicht beraten werden. Dies ergebe sich aus § 12 der
Geschäftsordnung der Kreisordnung. Es sei daher nicht möglich, die Anfragen als
Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Einladung zur Beratung zu nehmen.
3
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015
Aus diesem Grunde habe er die Anfragen unter TOP 11.2 „Allgemeine Mitteilungen und
Anfragen“ auf die Tagesordnung setzen lassen. Alle Anfragen habe die Untere
Landschaftsbehörde schriftlich beantwortet. Das Antwortschreiben sei der Einladung als
Anlage 8 zu TOP 11.2 beigefügt. Die Anfragen seien damit als erledigt anzusehen.
2
Niederschrift über die Sitzung
Landschaftsbehörde am 05.02.2015
des
Beirates
bei
der
Unteren
Der Landschaftsbeirat nahm die Niederschrift zur Kenntnis.
3.1
3.2
Bericht des Vorsitzenden
Beteiligung des Vorsitzenden gem. § 11 Abs. 7 LG
3.1
Der Vorsitzende bedankte sich bei der Unteren Landschaftsbehörde, die Hinweise auf
verschiedene Verstöße im NSG/LSG aus den Reihen der Beiratsmitglieder zeitnah und
positiv erledigt zu haben.
Im Rahmen eines Ortstermins habe er sich davon überzeugt, dass die geforderten Auflagen
des in Hennef-Adscheid errichteten Bolzplatzes umgesetzt worden seien.
Die unterhalb des Siegfried Felsens in Rhöndorf im LSG errichtete Müllkippe sei vom
Verursacher beseitigt worden.
Aus der Presse war zu entnehmen, dass unterhalb der Sportschule Hennef im
Landschaftsschutzgebiet ein Parkhaus errichtet werden soll. Eine Anfrage bei der Stadt
Hennef habe ergeben, dass noch kein Bauantrag vorliege und auch das Vorhaben nicht
bekannt sei. Er bat die Untere Landschaftsbehörde, sich in dieser Sache weiter zu
informieren.
Am 06.07.2015 habe unter Beteiligung der ULB, des Planungsbüros Gross aus Weinheim,
dem Eigentümer Graf Nesselrode, den Beiratsmitgliedern Frau Krion, Herr Rauer und Herr
Schwontzen sowie dem Vorsitzenden, ein Ortstermin am Wehr „Herrnstein/Büchel“ sowie am
Turbinenhaus an der dortigen Bröl stattgefunden. Eine entsprechende Niederschrift liege als
Anlage 7 zu TOP 11.1 der Einladung bei. Zu diesem Projekt sei am 03.09.2015 ein
umfangreicher Pressebericht erschienen, den er den Beiratsmitgliedern als Tischvorlage zur
Verfügung stelle. Er führte aus, dass Graf Nesselrode das Wasserrecht an der
Turbinenanlage besitze und nicht verpflichtet sei, Wasser der Bröl freizugeben, um den
Fischaufstieg zu ermöglichen. Des Weiteren unterstütze er den Bau des Fischaufstiegs zur
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit eigenen finanziellen Mitteln. Er befürworte
die Maßnahme als gelungenes Projekt und Optimierungsmaßnahme für das Flora-FaunaHabitat und das Naturschutzgebiet, da sie der Gewässerdurchlässigkeit und den Fischschutz
diene.
4
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015
Am 25.8.2015 habe er an der Sitzung des Kreisumweltausschusses teilgenommen.
Beherrschende Themen seien wieder die Bekämpfung der Neophyten, z.B. die
Herkulesstaude und die geplante Windenergieanlage in Unkel/Rheinland-Pfalz gewesen.
Hinsichtlich der Bekämpfung der Staude sei in der Sitzung u.a. der Schriftverkehr des RheinSieg-Kreis-Kreises mit der Bezirksregierung Köln vom 18.12.2014 sowie vom 19.5.2015
dargelegt worden. Eine Antwort habe zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung noch
ausgestanden.
Wie bekannt sei, sei die Bekämpfung der Neophyten an Sieg und Agger geplant. Da eine
Bekämpfung nur Sinn mache, wenn diese von der Quelle bis zur Mündung des
Fließgewässers kontinuierlich erfolge, habe er am 21.8.2015 ein Schreiben an das
Umweltamt des Oberbergischen Kreises in Gummersbach gerichtet, mit der Anfrage, wie
von dort aus die Bekämpfung der Herkulesstaude an der Agger im Oberbergischen Kreis
vorgenommen werde. Im Antwortschreiben vom 24.08.2015 wurde mitgeteilt, dass die
Bekämpfung der Neophyten u.a. aus personellen Gründen nicht möglich sei. Auch der
Aggerverband habe nach anfänglichen Versuchen die Bekämpfung aufgegeben.
Er erinnerte daran, dass sich der Beirat in seiner Sondersitzung im Juli 2013 zu den
Windkraftanlagen der Verbandsgemeinde Unkel negativ positioniert und dies auch dem
Landrat des Rhein-Sieg-Kreises im Juli 2013 bzw. der Verbandsgemeinde Unkel schriftlich
mitgeteilt habe.
Obgleich die Verbandsgemeinde Unkel negative Stellungnahmen von allen Seiten erhalte,
forciere man nach wie vor das Projekt. Zwischenzeitlich habe die Verbandsgemeinde das
Planungsbüro „Ginster -Landschaft & Umwelt Meckenheim“ mit einer FFHVerträglichkeitsstudie für das Siebengebirge beauftragt. Diese Studie habe dem Rhein-SiegKreis im Februar 2015 vorgelegen. Eine Durchsicht der Studie habe methodische Mängel
und die Verwendung unzureichender Daten aufgezeigt, die zu nicht nachvollziehbaren
Ergebnissen geführt hätten.
Dieser Sachverhalt wurde der VG Unkel mit Schreiben vom 29.06.2015 mitgeteilt unter
Hinweis, dass erhebliche Bedenken gegenüber den gutachterlichen Aussagen bestünden
und dass das Benehmen nicht hergestellt werden könne.
3.2
Es wurde keine Entscheidung gem. § 11 Abs. 7 LG getroffen:
4
Befreiung von den Verboten im Landschaftsschutzgebiet des
Landschaftsplans Nr. 10 „Naafbachtal“
hier: Entwässerungssanierung L 84 in Lohmar-Weilerhohn
Frau Dieckmann erläuterte das Vorhaben.
Frau Goldammer-Dittrich wies darauf hin, dass zertifiziertes Holz verwendet werden soll.
Herr Dr. Möhlenbruch teilte mit, dass Saatgut der Biologischen Station verwendet werden
soll.
Abstimmungsergebnis:
14 x ja einstimmig
Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu.
5
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015
5
Ausbau eines Wirtschaftsweges in der Brölaue bei Müschmühle
Antragsteller: Stadtbetriebe Hennef
Der Vorsitzende erläuterte, dass dieser TOP bereits in der Sitzung des Landschaftsbeirates
vom 24.11.2014 behandelt worden sei. Die Stadt Hennef habe die Maßnahme ohne
Beantragung einer Befreiung durchgeführt. Die Untere Landschaftsbehörde habe damals
mitgeteilt, dass die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen der Stadt Hennef nicht
ausreichend seien. Diese Auffassung teilte auch der Beirat. Bei Erhöhung des Ausgleichs
könne einer Befreiung jedoch zugestimmt werden. Die Stadt Hennef solle darauf
hingewiesen werden, dass bei zukünftigen Vergehen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet werde.
Nunmehr lägen der Verwaltung die erweiterten Kompensationsmaßnahmen vor und fänden
die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde.
Herr Baumgartner äußerte Bedenken. Der Aggerverband habe hier eine
Gewässerrenaturierung vorgesehen. Um den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und den
Entwicklungsgeboten der anliegenden FFH-Gebiete (Verbindung der Biotope) zu
entsprechen, müsse der ganze Bereich eigentlich eine massive Aufwertung erfahren und der
Weg verlegt werden. Eine Asphaltierung sei nicht von Vorteil. Nur eine Befestigung mit
Schotter oder Rasen sei möglich. Er schlug vor, dass, sobald der Aggerverband die
Gewässerrenaturierung durchführen wolle, die Stadt Hennef die Entsiegelung für den Weg
auf eigene Kosten durchführt. Dem Aggerverband sollten nicht zusätzlich Kosten für eine
Maßnahme entstehen, die von der Stadt Hennef befürwortet werde.
Herr Oppermann erläuterte, warum versehentlich keine Befreiung beantragt wurde. Die
Fläche war in der technischen Darstellung nicht offensichtlich erkennbar als Schutzgebiet
ausgewiesen. Als Ausgleich erfolge eine Entsiegelung.
Herr Dr. Möhlenbruch befürwortete, dass als Ausgleich für die Maßnahme eine Entsiegelung
an anderer Stelle erfolge. Sobald die Pläne zur Renaturierung der Bröl vor der Umsetzung
stünden, müsse ggf. noch einmal darüber gesprochen werden, den Weg zu entsiegeln oder
zu verlegen.
Abstimmungsergebnis:
12 x ja
2 x nein
Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu.
6
Erneuerung des Abschlagkanals RÜ 212 Bayerstraße in Bornheim-Hersel
Antragsteller: Stadtbetrieb Bornheim AÖR
Abstimmungsergebnis:
14 x ja einstimmig
Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu.
6
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015
7
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 7 „Siegburg –
Troisdorf – St. Augustin“
Sanierung einer Navigationsanlage für das Instrumentenlandesystem des
Verkehrsflughafens Köln-Bonn
Antragstellerin Deutsche Flugsicherung GmbH
Frau Goldammer-Dittrich bat darum, das Mahdgut ordnungsgemäß zu entsorgen.
Abstimmungsergebnis:
12 x ja
2 x nein
Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu.
8
Bau einer Wasserleitung zum Pferdehof Heynmöller / Bornheim
Antragsteller: BUND und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
Herr Dr. Pacyna stellte das Vorhaben vor und erläuterte die Gründe warum der Bau einer
Wasserleitung durch die mit Bäumen umstandene „Buschgasse“ nicht möglich sei.
Eine Entscheidung über eine landschaftsrechtliche Genehmigung einer Trassierung dieser
Leitung über die Essener Straße und Brombeerweg sei im Beirat zu beraten. Falls nicht nur
der Bereich der Straße in Anspruch genommen werde, sei Schutzgebiet betroffen.
Herr Baumgartner wies darauf hin, dass eine Wasserleitung im Gegensatz zu einem
Brunnen Möglichkeiten der Erweiterung des Pferdehofes und für weitere Ansiedlungen biete.
Herr Limper wies auf die Problematik der Abwasserentsorgung hin. Eine Versickerung vor
Ort sei, wenn Fremdwasser zugeführt würde, nicht begünstigend.
Herr Dr. Möhlenbruch wunderte sich, dass der Gewerbebetrieb das Vorhaben weiterbetreibe,
obwohl überwiegend in der Bevölkerung keine Akzeptanz für das Vorhaben vorhanden sei.
Herr von Loe wies daraufhin, dass er andere Meldungen aus der Bevölkerung erhalten habe,
die nicht nachvollziehen könnten, warum man den Bau nicht zulasse. Er befürworte, dem
Pferdehof die Möglichkeit der Einrichtung einer Wasserleitung zu geben, natürlich über die
asphaltiere Straße.
Herr Welz befürwortete die Ansiedlung des Pferdehofes. Da Bedauern bestehe, dass der
ländliche Raum immer mehr veröde, sei es zu begrüßen, wenn sich ein umweltverträglicher
Wirtschaftszweig im ländlichen Raum ansiedle, seinen Erhalt sichert und/oder diesen
zukunftsfähig macht. Es gäbe aber verstärkt Gruppen, die sich gegen Ansiedlungen im
ländlichen Bereich wehren würden.
Herr Schwarz teilte mit, dass noch keine Unterlagen für den Bau einer Wasserleitung
vorliegen würden. Die Untere Landschaftsbehörde werde, wie auch bei der gerichtlich
bestätigten Entscheidung für den Bau des Pferdehofes, die Entscheidung auf der Grundlage
der gesetzlichen Bestimmungen treffen.
Herr Limper zweifelte die Umweltverträglichkeit eines Pferdehofes an.
7
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015
Herr Dr. Pacyna antwortete, dass in diesem Bereich keine Verödung der Landschaft
vorliege. Das in diesem Bereich vom BUND, Verband der LNU und Vogelschutzkomitee
durchgeführte Projekt „Obstblütenlandschaft Botzdorf/Hennesberg“ sei wegen seiner
Vorbildfunktion und Landschaftsgestaltung von der UNO als Dekade Projekt ausgezeichnet
worden. Die Pferdehaltung sei Teil des Projektes. Mit den bereits vor Ort bestehenden
Pferdehöfen arbeite man eng zusammen und sehe eine extensive Beweidung mit Schafen,
Ziegen und kleinen Pferderassen mit 0,5 GVE/ha vor. Der Neue Reiterhof habe eine höhere
Besatzungsdichte von 4,5 GVE/ha im Landschaftsschutzgebiet.
Der intensive Pensionspferdebetrieb kollidiere mit der einzigen Landschaft im Bornheimer
Flächennutzungsplan, die als Vorrangfläche für die ruhige Naherholung ausgewiesen sei.
Der Vorsitzende ergänzte, dass der Landschaftsbeirat lediglich seine Bedenken zu den
Vorhaben abgeben könne.
Abstimmungsergebnis:
11 x ja
3 x Enthaltung
Der Landschaftsbeirat stellt fest, dass für den Bau einer Wasserleitung für den
Anschluss einer geplanten neuen Hofanlage in Bornheim, Brombeerweg, gemäß den
Vorgaben
des
Landschaftsplanes
„Bornheim“
eine
landschaftsrechtliche
Genehmigung erforderlich ist. Der Beirat spricht sich gegen den Bau der
Wasserleitung über die „Buschgasse“ aus und empfiehlt der unteren
Landschaftsbehörde entsprechend zu entscheiden. Eine Entscheidung über eine
landschaftsrechtliche Genehmigung einer Trassierung dieser Leitung über die
Essener Straße und Brombeerweg, ist im Beirat zu beraten.
9
Vorhaben einer extensiven Pferde- und Rinderhaltung im NSG / LSG
"Siegaue" unterhalb der Ortslage Röcklingen
Herr Baumgartner erläuterte, dass es sich bei dem Vorhaben um ein aktives
Naturschutzinstrument handele und es der Umsetzung der Schutzziele der
Ordnungsbehördlichen Verordnung „Siegaue“ unter Beachtung des Artenschutzes diene. Es
werde eine intensive Neophytenbekämpfung betrieben und die 4 Tiere würden bei der
Bekämpfung des Aufwuchses im Rahmen einer extensiven Beweidung helfen. Für die Tiere
seien an baulichen Anlagen ein Weidezaun und ein Unterstand erforderlich, dessen
Ausgestaltung derzeit noch besprochen werde. Dem Hochwasserschutz werde Rechnung
getragen.
Der Landschaftsbeirat nahm dies ohne Aussprache zur Kenntnis.
10
„Naturschutzprojekt chance7“ – Sachstandsbericht
Herr Persch trug den Sachstandsbericht vor.
8
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015
11.1
Mitteilungen der Verwaltung
Wehr Büchel, Ruppichteroth
11.2
Allgemeine Mitteilungen und Anfragen
Anfragen BUND
11.1
Herr Rüter erläuterte den aktuellen Sachstand der Optimierungsmaßnahme „Wehrumbau
Büchel“ zu dem der Vorsitzende unter TOP 3.1 auch bereits informiert hatte.
11.2
Herr Rüter erklärte, zu Punkt 4 der Anfrage des BUND vom 13.08.2015, das es im Bereich
des Rastplatzes Siegburg zwei Fällmaßnahmen gegeben habe. Es sei in der Vorlage eine
nicht erfragte Fällmaßnahme beantwortet worden. Nunmehr erfolge die korrekte
Beantwortung. Die Fällung der 3 im Wald stehenden Solitäreichen sei um die Jahreswende
erfolgt. Die Autobahnpolizei habe den Revierförster darauf hingewiesen, dass die 3 Bäume
nach einem Sturm schräg über der Verkehrsfläche hingen und auf diese zu fallen drohten.
Sie wurden dann mit Hilfe des Techn. Hilfswerks beseitigt.
Diese forstliche Maßnahme wurde der Unteren Landschaftsbehörde nachträglich als
unaufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahme angezeigt.
Herr Baumgartner bat noch um Beantwortung der noch nicht vollständig beantworteten
Fragen.
Herr Karall wies bezugnehmend auf eine Veranstaltung im Naturschutzgebiet Siegengebirge
am 20.08.2015 darauf hin, dass er unzureichende Information erhalte, wenn Teilnehmern
einer Veranstaltung auf Schloss Drachenburg die Erlaubnis zum Befahren der nicht
öffentlichen Straßen erteilt wurde. Des Weiteren wies er darauf hin, dass sich Teilnehmer,
die keine Fahrerlaubnis hatten, dem Autoverbund angeschlossen hätten und dass eine
Fahrerlaubnis keine Parkerlaubnis beinhalte.
Frau Goldammer-Dittrich bittet um Sachstandsbericht zum Scharkavirusbefall an Bäumen in
der Gemeinde Swisttal. Es seien Bäume nachgepflanzt worden, die durch Vandalismus
wieder entfernt worden seien.
Dies wurde ihr zur Niederschrift zugesagt.
Stellungnahme zur Niederschrift
Am Graben „Die Wässers“ wurde 2013 der Befall einer Prunushecke mit dem Scharkavirus
festgestellt. Der Pflanzenschutzdienst hat die Rodung der Hecke einschließlich der
Wurzelstöcke verfügt, um das Scharkavirus nachhaltig zu bekämpfen.
Nachdem die Wurzelstubben gerodet waren, wurde seitens des Kreises eine Bewilligung zur
Finanzierung der Pflanzkosten an die Gemeinde erteilt. Die Bewilligung enthält die Auflage,
die Pflanzungen in 15 und 30 Meter langen Abschnitten entlang des Grabens „Die Wässers“
zwischen der Kreisgrenze und der Eisenbahnstrecke Bonn-Euskirchen zu pflanzen. Die
Wiederherstellung der bestehenden 235 Meter langen geschlossenen Hecke ist aus
fachlichen Gründen verworfen worden. Die dadurch entstehende Kulissenwirkung der Hecke
hält Arten des Offenlandes in weitem Abstand von der Hecke als möglichem Brutrevier fern.
Die Gemeinde Swisttal, als Eigentümerin der Flächen und Vorhabenträger teilte auf Anfrage
mit, dass dreimal begonnen wurde, die Hecke nachzupflanzen. Aufgrund von
Lieferengpässen sei jeweils nur ein Teil der vorgesehenen Pflanzen gepflanzt worden. Jedes
Mal sei die Pflanzung wieder ausgerissen worden.
9
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015
Der Verursacher des Vandalismus sei nicht zu ermitteln. Die Gemeinde verzichte bis auf
weiteres auf eine Pflanzung, da keine Akzeptanz für die Nachpflanzung bestehe. Im
nächsten Jahr werde weiter entschieden. Der Bewilligungsbescheid des Rhein-Sieg-Kreises
zur Übernahme der Pflanzkosten (befristet bis Ende 2015) wird voraussichtlich nicht durch
die Gemeinde in Anspruch genommen werden können.
Nicht öffentlicher Teil
12
Allgemeine Mitteilungen und Anfragen
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
gez. Cunz
(Vorsitzender)
Pischke
(Schriftführerin)
10