Übersicht über die vom Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde in seiner Sitzung am 10.09.2015 behandelten Tagesordnungspunkte: TOP Beratungsgegenstand Öffentlicher Teil: Ergebnis 1 Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Einladung, Anträge zur Tagesordnung 2 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 25.06.2015 3.1 3.2 Bericht des Vorsitzenden Beteiligung des Vorsitzenden gem. § 11 Abs. 7 LG 4 Befreiung von den Verboten im Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplans Nr. 10 „Naafbachtal“ hier: Entwässerungssanierung L 84 in Lohmar-Weilerhohn 14 x ja einstimmig 5 Ausbau eines Wirtschaftsweges in der Brölaue bei Müschmühle Antragsteller: Stadtbetriebe Hennef 12 x ja 2 x nein 6 Erneuerung des Abschlagkanals RÜ 212 Bayerstraße in BornheimHersel Antragsteller: Stadtbetrieb Bornheim AÖR 14 x ja einstimmig 7 Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 7 „Siegburg – 12 x ja Troisdorf – St. Augustin“ 2 x nein Sanierung einer Navigationsanlage für das Instrumentenlandesystem des Verkehrsflughafens Köln-Bonn Antragstellerin Deutsche Flugsicherung GmbH 8 Bau einer Wasserleitung zum Pferdehof Heynmöller / Bornheim Antragsteller: BUND und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt 11 x ja 3 x Enthaltung 9 Vorhaben einer extensiven Pferde- und Rinderhaltung im NSG / LSG "Siegaue" unterhalb der Ortslage Röcklingen Kenntnisnahme 10 „Naturschutzprojekt chance7“ – Sachstandsbericht --- 11.1 Mitteilungen der Verwaltung Wehr Büchel, Ruppichteroth Kenntnisnahme 1 11.2 Allgemeine Mitteilungen und Anfragen Anfragen BUND Nicht öffentlicher Teil: 12 Allgemeine Mitteilungen und Anfragen Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015 Vorbemerkungen: Sitzungsbeginn: 15:00 Uhr Ende der Sitzung: 17.45 Uhr Ort der Sitzung: großer Sitzungssaal im Kreishaus Datum der Einladung: 27.08.2015 Stimmberechtigt anwesend waren folgende Mitglieder und Stellvertreter: 1. Jakob, Ralf 2. Baumgartner, Achim 3. Krion, Hannegret 4. Rauer, Hans Werner 5. Pacyna, Dr. Michael 6. Heinen, Dr. Elmar ab TOP 3.2 7. Schwontzen, Bernd 8. Freiherr von Loe, Georg 9. Welz, Bertram 10. Manner, Fritz 11. Möhlenbruch, Dr. Norbert 12. Cunz, Siegfried Vorsitzender 13. Karall, Peter 14. Limper, Wilfried i.V. für Knoop, Ulrich Nicht stimmberechtigte anwesende Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter 1. Goldammer-Dittrich, Monika 2. Schellberg, Heinz 2 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015 Von der Verwaltung waren zu den betreffenden TOP’s anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Herr Schwarz Umweltdezernat Herr Rüter Amt für Natur- und Landschaftsschutz Frau Schneider-Kernenbach Amt für Natur- und Landschaftsschutz Herr Persch Amt für Natur- und Landschaftsschutz Frau Pischke (Schriftführerin) Amt für Natur- und Landschaftsschutz Herr Schmidt Amt für Natur- und Landschaftsschutz Herr Thomas Amt für Natur- und Landschaftsschutz Herr Weber Amt für Natur- und Landschaftsschutz Frau Wetzlar Amt für Natur- und Landschaftsschutz Gäste: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Frau Dieckmann, Landesbetrieb Strassen NRW Herr Oppermann, Stadt Hennef Herr Barth, Stadtbetriebe Hennef Frau Tönnes, Kocks Consult GmbH Herr Elsässer, Dt. Flugsicherung Herr Schallock, Firma Dorsch zu TOP 4 zu TOP 5 zu TOP 5 zu TOP 6 zu TOP 7 zu TOP 7 Öffentlicher Teil Tagesordnungs- Beratungsgegenstand punkt Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Einladung, Anträge zur Tagesordnung Der Vorsitzende begrüßte die anwesenden Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Landschaftsbeirates, die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die anwesenden Gäste und die Presse zur vierten Sitzung des Landschaftsbeirates. Der Vorsitzende nahm Bezug auf die Einladung vom 27.08.2015 und die Nachsendungen vom 28.08.2015 und 07.09.2015 und stellte fest, dass alle form- und fristgerecht zugegangen sind. Sodann stellte er die Beschlussfähigkeit des Beirates fest. Er wies darauf hin, dass TOP 10 aus zeitlichen Gründen in der Reihenfolge nach TOP 7 beraten werde. Der Vorsitzende erklärte, dass der BUND mit Datum vom 13.08.2015, vertreten durch Herrn Baumgartner und Herrn Jakob, ein Anschreiben mit 12 Anfragen zur Beratung auf die Tagesordnung einreicht habe. Dieses Schreiben sei dem Landschaftsbeirat als Nachtrag zur Einladung am 28.08.2015 nachgesendet worden. Der Vorsitzende stellte fest, dass Anfragen im Beirat beantwortet, aber nicht beraten werden. Dies ergebe sich aus § 12 der Geschäftsordnung der Kreisordnung. Es sei daher nicht möglich, die Anfragen als Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Einladung zur Beratung zu nehmen. 3 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015 Aus diesem Grunde habe er die Anfragen unter TOP 11.2 „Allgemeine Mitteilungen und Anfragen“ auf die Tagesordnung setzen lassen. Alle Anfragen habe die Untere Landschaftsbehörde schriftlich beantwortet. Das Antwortschreiben sei der Einladung als Anlage 8 zu TOP 11.2 beigefügt. Die Anfragen seien damit als erledigt anzusehen. 2 Niederschrift über die Sitzung Landschaftsbehörde am 05.02.2015 des Beirates bei der Unteren Der Landschaftsbeirat nahm die Niederschrift zur Kenntnis. 3.1 3.2 Bericht des Vorsitzenden Beteiligung des Vorsitzenden gem. § 11 Abs. 7 LG 3.1 Der Vorsitzende bedankte sich bei der Unteren Landschaftsbehörde, die Hinweise auf verschiedene Verstöße im NSG/LSG aus den Reihen der Beiratsmitglieder zeitnah und positiv erledigt zu haben. Im Rahmen eines Ortstermins habe er sich davon überzeugt, dass die geforderten Auflagen des in Hennef-Adscheid errichteten Bolzplatzes umgesetzt worden seien. Die unterhalb des Siegfried Felsens in Rhöndorf im LSG errichtete Müllkippe sei vom Verursacher beseitigt worden. Aus der Presse war zu entnehmen, dass unterhalb der Sportschule Hennef im Landschaftsschutzgebiet ein Parkhaus errichtet werden soll. Eine Anfrage bei der Stadt Hennef habe ergeben, dass noch kein Bauantrag vorliege und auch das Vorhaben nicht bekannt sei. Er bat die Untere Landschaftsbehörde, sich in dieser Sache weiter zu informieren. Am 06.07.2015 habe unter Beteiligung der ULB, des Planungsbüros Gross aus Weinheim, dem Eigentümer Graf Nesselrode, den Beiratsmitgliedern Frau Krion, Herr Rauer und Herr Schwontzen sowie dem Vorsitzenden, ein Ortstermin am Wehr „Herrnstein/Büchel“ sowie am Turbinenhaus an der dortigen Bröl stattgefunden. Eine entsprechende Niederschrift liege als Anlage 7 zu TOP 11.1 der Einladung bei. Zu diesem Projekt sei am 03.09.2015 ein umfangreicher Pressebericht erschienen, den er den Beiratsmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung stelle. Er führte aus, dass Graf Nesselrode das Wasserrecht an der Turbinenanlage besitze und nicht verpflichtet sei, Wasser der Bröl freizugeben, um den Fischaufstieg zu ermöglichen. Des Weiteren unterstütze er den Bau des Fischaufstiegs zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit eigenen finanziellen Mitteln. Er befürworte die Maßnahme als gelungenes Projekt und Optimierungsmaßnahme für das Flora-FaunaHabitat und das Naturschutzgebiet, da sie der Gewässerdurchlässigkeit und den Fischschutz diene. 4 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015 Am 25.8.2015 habe er an der Sitzung des Kreisumweltausschusses teilgenommen. Beherrschende Themen seien wieder die Bekämpfung der Neophyten, z.B. die Herkulesstaude und die geplante Windenergieanlage in Unkel/Rheinland-Pfalz gewesen. Hinsichtlich der Bekämpfung der Staude sei in der Sitzung u.a. der Schriftverkehr des RheinSieg-Kreis-Kreises mit der Bezirksregierung Köln vom 18.12.2014 sowie vom 19.5.2015 dargelegt worden. Eine Antwort habe zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung noch ausgestanden. Wie bekannt sei, sei die Bekämpfung der Neophyten an Sieg und Agger geplant. Da eine Bekämpfung nur Sinn mache, wenn diese von der Quelle bis zur Mündung des Fließgewässers kontinuierlich erfolge, habe er am 21.8.2015 ein Schreiben an das Umweltamt des Oberbergischen Kreises in Gummersbach gerichtet, mit der Anfrage, wie von dort aus die Bekämpfung der Herkulesstaude an der Agger im Oberbergischen Kreis vorgenommen werde. Im Antwortschreiben vom 24.08.2015 wurde mitgeteilt, dass die Bekämpfung der Neophyten u.a. aus personellen Gründen nicht möglich sei. Auch der Aggerverband habe nach anfänglichen Versuchen die Bekämpfung aufgegeben. Er erinnerte daran, dass sich der Beirat in seiner Sondersitzung im Juli 2013 zu den Windkraftanlagen der Verbandsgemeinde Unkel negativ positioniert und dies auch dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises im Juli 2013 bzw. der Verbandsgemeinde Unkel schriftlich mitgeteilt habe. Obgleich die Verbandsgemeinde Unkel negative Stellungnahmen von allen Seiten erhalte, forciere man nach wie vor das Projekt. Zwischenzeitlich habe die Verbandsgemeinde das Planungsbüro „Ginster -Landschaft & Umwelt Meckenheim“ mit einer FFHVerträglichkeitsstudie für das Siebengebirge beauftragt. Diese Studie habe dem Rhein-SiegKreis im Februar 2015 vorgelegen. Eine Durchsicht der Studie habe methodische Mängel und die Verwendung unzureichender Daten aufgezeigt, die zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen geführt hätten. Dieser Sachverhalt wurde der VG Unkel mit Schreiben vom 29.06.2015 mitgeteilt unter Hinweis, dass erhebliche Bedenken gegenüber den gutachterlichen Aussagen bestünden und dass das Benehmen nicht hergestellt werden könne. 3.2 Es wurde keine Entscheidung gem. § 11 Abs. 7 LG getroffen: 4 Befreiung von den Verboten im Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplans Nr. 10 „Naafbachtal“ hier: Entwässerungssanierung L 84 in Lohmar-Weilerhohn Frau Dieckmann erläuterte das Vorhaben. Frau Goldammer-Dittrich wies darauf hin, dass zertifiziertes Holz verwendet werden soll. Herr Dr. Möhlenbruch teilte mit, dass Saatgut der Biologischen Station verwendet werden soll. Abstimmungsergebnis: 14 x ja einstimmig Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu. 5 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015 5 Ausbau eines Wirtschaftsweges in der Brölaue bei Müschmühle Antragsteller: Stadtbetriebe Hennef Der Vorsitzende erläuterte, dass dieser TOP bereits in der Sitzung des Landschaftsbeirates vom 24.11.2014 behandelt worden sei. Die Stadt Hennef habe die Maßnahme ohne Beantragung einer Befreiung durchgeführt. Die Untere Landschaftsbehörde habe damals mitgeteilt, dass die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen der Stadt Hennef nicht ausreichend seien. Diese Auffassung teilte auch der Beirat. Bei Erhöhung des Ausgleichs könne einer Befreiung jedoch zugestimmt werden. Die Stadt Hennef solle darauf hingewiesen werden, dass bei zukünftigen Vergehen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werde. Nunmehr lägen der Verwaltung die erweiterten Kompensationsmaßnahmen vor und fänden die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde. Herr Baumgartner äußerte Bedenken. Der Aggerverband habe hier eine Gewässerrenaturierung vorgesehen. Um den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und den Entwicklungsgeboten der anliegenden FFH-Gebiete (Verbindung der Biotope) zu entsprechen, müsse der ganze Bereich eigentlich eine massive Aufwertung erfahren und der Weg verlegt werden. Eine Asphaltierung sei nicht von Vorteil. Nur eine Befestigung mit Schotter oder Rasen sei möglich. Er schlug vor, dass, sobald der Aggerverband die Gewässerrenaturierung durchführen wolle, die Stadt Hennef die Entsiegelung für den Weg auf eigene Kosten durchführt. Dem Aggerverband sollten nicht zusätzlich Kosten für eine Maßnahme entstehen, die von der Stadt Hennef befürwortet werde. Herr Oppermann erläuterte, warum versehentlich keine Befreiung beantragt wurde. Die Fläche war in der technischen Darstellung nicht offensichtlich erkennbar als Schutzgebiet ausgewiesen. Als Ausgleich erfolge eine Entsiegelung. Herr Dr. Möhlenbruch befürwortete, dass als Ausgleich für die Maßnahme eine Entsiegelung an anderer Stelle erfolge. Sobald die Pläne zur Renaturierung der Bröl vor der Umsetzung stünden, müsse ggf. noch einmal darüber gesprochen werden, den Weg zu entsiegeln oder zu verlegen. Abstimmungsergebnis: 12 x ja 2 x nein Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu. 6 Erneuerung des Abschlagkanals RÜ 212 Bayerstraße in Bornheim-Hersel Antragsteller: Stadtbetrieb Bornheim AÖR Abstimmungsergebnis: 14 x ja einstimmig Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu. 6 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015 7 Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 7 „Siegburg – Troisdorf – St. Augustin“ Sanierung einer Navigationsanlage für das Instrumentenlandesystem des Verkehrsflughafens Köln-Bonn Antragstellerin Deutsche Flugsicherung GmbH Frau Goldammer-Dittrich bat darum, das Mahdgut ordnungsgemäß zu entsorgen. Abstimmungsergebnis: 12 x ja 2 x nein Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu. 8 Bau einer Wasserleitung zum Pferdehof Heynmöller / Bornheim Antragsteller: BUND und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Herr Dr. Pacyna stellte das Vorhaben vor und erläuterte die Gründe warum der Bau einer Wasserleitung durch die mit Bäumen umstandene „Buschgasse“ nicht möglich sei. Eine Entscheidung über eine landschaftsrechtliche Genehmigung einer Trassierung dieser Leitung über die Essener Straße und Brombeerweg sei im Beirat zu beraten. Falls nicht nur der Bereich der Straße in Anspruch genommen werde, sei Schutzgebiet betroffen. Herr Baumgartner wies darauf hin, dass eine Wasserleitung im Gegensatz zu einem Brunnen Möglichkeiten der Erweiterung des Pferdehofes und für weitere Ansiedlungen biete. Herr Limper wies auf die Problematik der Abwasserentsorgung hin. Eine Versickerung vor Ort sei, wenn Fremdwasser zugeführt würde, nicht begünstigend. Herr Dr. Möhlenbruch wunderte sich, dass der Gewerbebetrieb das Vorhaben weiterbetreibe, obwohl überwiegend in der Bevölkerung keine Akzeptanz für das Vorhaben vorhanden sei. Herr von Loe wies daraufhin, dass er andere Meldungen aus der Bevölkerung erhalten habe, die nicht nachvollziehen könnten, warum man den Bau nicht zulasse. Er befürworte, dem Pferdehof die Möglichkeit der Einrichtung einer Wasserleitung zu geben, natürlich über die asphaltiere Straße. Herr Welz befürwortete die Ansiedlung des Pferdehofes. Da Bedauern bestehe, dass der ländliche Raum immer mehr veröde, sei es zu begrüßen, wenn sich ein umweltverträglicher Wirtschaftszweig im ländlichen Raum ansiedle, seinen Erhalt sichert und/oder diesen zukunftsfähig macht. Es gäbe aber verstärkt Gruppen, die sich gegen Ansiedlungen im ländlichen Bereich wehren würden. Herr Schwarz teilte mit, dass noch keine Unterlagen für den Bau einer Wasserleitung vorliegen würden. Die Untere Landschaftsbehörde werde, wie auch bei der gerichtlich bestätigten Entscheidung für den Bau des Pferdehofes, die Entscheidung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen treffen. Herr Limper zweifelte die Umweltverträglichkeit eines Pferdehofes an. 7 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015 Herr Dr. Pacyna antwortete, dass in diesem Bereich keine Verödung der Landschaft vorliege. Das in diesem Bereich vom BUND, Verband der LNU und Vogelschutzkomitee durchgeführte Projekt „Obstblütenlandschaft Botzdorf/Hennesberg“ sei wegen seiner Vorbildfunktion und Landschaftsgestaltung von der UNO als Dekade Projekt ausgezeichnet worden. Die Pferdehaltung sei Teil des Projektes. Mit den bereits vor Ort bestehenden Pferdehöfen arbeite man eng zusammen und sehe eine extensive Beweidung mit Schafen, Ziegen und kleinen Pferderassen mit 0,5 GVE/ha vor. Der Neue Reiterhof habe eine höhere Besatzungsdichte von 4,5 GVE/ha im Landschaftsschutzgebiet. Der intensive Pensionspferdebetrieb kollidiere mit der einzigen Landschaft im Bornheimer Flächennutzungsplan, die als Vorrangfläche für die ruhige Naherholung ausgewiesen sei. Der Vorsitzende ergänzte, dass der Landschaftsbeirat lediglich seine Bedenken zu den Vorhaben abgeben könne. Abstimmungsergebnis: 11 x ja 3 x Enthaltung Der Landschaftsbeirat stellt fest, dass für den Bau einer Wasserleitung für den Anschluss einer geplanten neuen Hofanlage in Bornheim, Brombeerweg, gemäß den Vorgaben des Landschaftsplanes „Bornheim“ eine landschaftsrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Der Beirat spricht sich gegen den Bau der Wasserleitung über die „Buschgasse“ aus und empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde entsprechend zu entscheiden. Eine Entscheidung über eine landschaftsrechtliche Genehmigung einer Trassierung dieser Leitung über die Essener Straße und Brombeerweg, ist im Beirat zu beraten. 9 Vorhaben einer extensiven Pferde- und Rinderhaltung im NSG / LSG "Siegaue" unterhalb der Ortslage Röcklingen Herr Baumgartner erläuterte, dass es sich bei dem Vorhaben um ein aktives Naturschutzinstrument handele und es der Umsetzung der Schutzziele der Ordnungsbehördlichen Verordnung „Siegaue“ unter Beachtung des Artenschutzes diene. Es werde eine intensive Neophytenbekämpfung betrieben und die 4 Tiere würden bei der Bekämpfung des Aufwuchses im Rahmen einer extensiven Beweidung helfen. Für die Tiere seien an baulichen Anlagen ein Weidezaun und ein Unterstand erforderlich, dessen Ausgestaltung derzeit noch besprochen werde. Dem Hochwasserschutz werde Rechnung getragen. Der Landschaftsbeirat nahm dies ohne Aussprache zur Kenntnis. 10 „Naturschutzprojekt chance7“ – Sachstandsbericht Herr Persch trug den Sachstandsbericht vor. 8 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015 11.1 Mitteilungen der Verwaltung Wehr Büchel, Ruppichteroth 11.2 Allgemeine Mitteilungen und Anfragen Anfragen BUND 11.1 Herr Rüter erläuterte den aktuellen Sachstand der Optimierungsmaßnahme „Wehrumbau Büchel“ zu dem der Vorsitzende unter TOP 3.1 auch bereits informiert hatte. 11.2 Herr Rüter erklärte, zu Punkt 4 der Anfrage des BUND vom 13.08.2015, das es im Bereich des Rastplatzes Siegburg zwei Fällmaßnahmen gegeben habe. Es sei in der Vorlage eine nicht erfragte Fällmaßnahme beantwortet worden. Nunmehr erfolge die korrekte Beantwortung. Die Fällung der 3 im Wald stehenden Solitäreichen sei um die Jahreswende erfolgt. Die Autobahnpolizei habe den Revierförster darauf hingewiesen, dass die 3 Bäume nach einem Sturm schräg über der Verkehrsfläche hingen und auf diese zu fallen drohten. Sie wurden dann mit Hilfe des Techn. Hilfswerks beseitigt. Diese forstliche Maßnahme wurde der Unteren Landschaftsbehörde nachträglich als unaufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahme angezeigt. Herr Baumgartner bat noch um Beantwortung der noch nicht vollständig beantworteten Fragen. Herr Karall wies bezugnehmend auf eine Veranstaltung im Naturschutzgebiet Siegengebirge am 20.08.2015 darauf hin, dass er unzureichende Information erhalte, wenn Teilnehmern einer Veranstaltung auf Schloss Drachenburg die Erlaubnis zum Befahren der nicht öffentlichen Straßen erteilt wurde. Des Weiteren wies er darauf hin, dass sich Teilnehmer, die keine Fahrerlaubnis hatten, dem Autoverbund angeschlossen hätten und dass eine Fahrerlaubnis keine Parkerlaubnis beinhalte. Frau Goldammer-Dittrich bittet um Sachstandsbericht zum Scharkavirusbefall an Bäumen in der Gemeinde Swisttal. Es seien Bäume nachgepflanzt worden, die durch Vandalismus wieder entfernt worden seien. Dies wurde ihr zur Niederschrift zugesagt. Stellungnahme zur Niederschrift Am Graben „Die Wässers“ wurde 2013 der Befall einer Prunushecke mit dem Scharkavirus festgestellt. Der Pflanzenschutzdienst hat die Rodung der Hecke einschließlich der Wurzelstöcke verfügt, um das Scharkavirus nachhaltig zu bekämpfen. Nachdem die Wurzelstubben gerodet waren, wurde seitens des Kreises eine Bewilligung zur Finanzierung der Pflanzkosten an die Gemeinde erteilt. Die Bewilligung enthält die Auflage, die Pflanzungen in 15 und 30 Meter langen Abschnitten entlang des Grabens „Die Wässers“ zwischen der Kreisgrenze und der Eisenbahnstrecke Bonn-Euskirchen zu pflanzen. Die Wiederherstellung der bestehenden 235 Meter langen geschlossenen Hecke ist aus fachlichen Gründen verworfen worden. Die dadurch entstehende Kulissenwirkung der Hecke hält Arten des Offenlandes in weitem Abstand von der Hecke als möglichem Brutrevier fern. Die Gemeinde Swisttal, als Eigentümerin der Flächen und Vorhabenträger teilte auf Anfrage mit, dass dreimal begonnen wurde, die Hecke nachzupflanzen. Aufgrund von Lieferengpässen sei jeweils nur ein Teil der vorgesehenen Pflanzen gepflanzt worden. Jedes Mal sei die Pflanzung wieder ausgerissen worden. 9 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 10.09.2015 Der Verursacher des Vandalismus sei nicht zu ermitteln. Die Gemeinde verzichte bis auf weiteres auf eine Pflanzung, da keine Akzeptanz für die Nachpflanzung bestehe. Im nächsten Jahr werde weiter entschieden. Der Bewilligungsbescheid des Rhein-Sieg-Kreises zur Übernahme der Pflanzkosten (befristet bis Ende 2015) wird voraussichtlich nicht durch die Gemeinde in Anspruch genommen werden können. Nicht öffentlicher Teil 12 Allgemeine Mitteilungen und Anfragen Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen. gez. Cunz (Vorsitzender) Pischke (Schriftführerin) 10
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