Photo: Justin Hummerston Ihre Arbeit nehmerrechte bei Amager Bakke Ein guter Anfang Photo: Justin Hummerston Während des Baus von Amager Bakke befolgen alle Unternehmen die dänische Gesetzgebung und die d änischen Tarifvereinbarungen bezüglich Lohn/Gehalt und sicheren Arbeitsbedingungen. Die Rechte dieser V ereinbarungen gelten für alle, die am Bauvorhaben Amager Bakke a rbeiten, unabhängig vom Herkunftsland. In diesem F altblatt e rfahren Sie mehr über Ihre wichtigsten Rechte und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie fragen haben. Das dänische Modell In Dänemark werden die Rechte von Arbeitnehmern der einzelnen Berufsgruppen in Tarifverträgen zwischen A rbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt. Beispielsweise gibt es keinen g esetzlich festgelegten Mindestlohn. Stattdessen steht im jeweiligen Tarifvertrag, was ein Arbeitnehmer mindestens verdienen muss, wie lange gearbeitet werden darf und wann Überstundenvergütungen fällig werden. Einige Berufsgruppen bei Amager Bakke haben eine Vertrauensperson gewählt, die den Dialog mit dem Management und der Gewerkschaft wahrnimmt. Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder Ihre Vertrauensperson, wenn Sie Fragen zu Ihren Arbeitnehmerrechten bei Amager Bakke haben. Möchten Sie mehr wissen? Gemeinsam mit Ihren Kollegen können Sie bei einem kostenlosen Seminar der Gewerkschaft mehr über das dänische Modell und Ihre Rechte erfahren. Sie können zum Beispiel Wissenswertes zur Altersvorsorge oder zu verschiedenen Leistungen der Arbeitslosenversicherung erfahren. Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, um mehr über das kostenlose Seminar zu erfahren. Das sind Ihre Rechte Arbeitszeit Die Arbeitszeit bei Amager Bakke beträgt in der Regel 37 S tunden pro Woche. Es sei denn, es bestehen besondere Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie mehr als 37 Stunden arbeiten, steht Ihnen unter Umständen neben dem üblichen Stundenlohn eine Überstundenvergütung zu. Wenn Sie versetzte Arbeitszeiten haben, Schichtarbeit nachgehen oder an Wochenenden und Urlaubstagen arbeiten, gibt es b esondere Regeln und Zuschläge. In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber einen Plan über Ihre Arbeitszeit erstellen, den Sie rechtzeitig vor Beginn Ihrer Arbeit erhalten. Photo: Justin Hummerston Photo: Justin Hummerston Lohn/Gehalt Löhne und Gehälter werden zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart. Ihr Stundenlohn darf nicht geringer sein, als die Mindestlohnsätze, die laut Tarifvereinbarung für Ihre Berufsgruppe gelten. Überstundenzuschläge über Ihren üblichen Stundenlohn hinaus sind vom Tarifvertrag Ihrer Berufsgruppe abhängig. Mehr über Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt erfahren Sie bei Ihrer Gewerkschaft oder Ihrer Vertrauensperson. Steuern Alle, die bei Amager Bakke arbeiten und in Dänemark ihren W ohnsitz haben, müssen Steuern in Dänemark zahlen. Ausländische Arbeiter, die sich für begrenzte Zeit in Dänemark aufhalten, werden in einigen Fällen nach den Regeln ihres H eimatlandes besteuert. In Dänemark haftet jeder Arbeiter selbst für falsche oder ausbleibende Steuerzahlungen. Daher sollten Sie sich mit Ihrer Gewerkschaft beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Steuerzahlungen stimmen. Sie erhalten eine Steuerkarte im nächstgelegenen Bürgerbüro der Kommune. Wenden Sie sich an das Bürgerbüro (Borgerservice) der Kommune Kopenhagen, wenn Sie Fragen zur Steuerkarte haben: +45 33 66 66 06 Wenden Sie sich an die dänische Steuer behörde (SKAT), wenn Sie allgemeine Fragen zu Ihren Steuerzahlungen haben: +45 72 22 18 18 Photo: Justin Hummerston Altersvorsorge Alle Mitarbeiter haben das Recht auf Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge, die ausgehend vom Lohn/Gehalt berechnet werden. Mitarbeiter, die keine dänischen Staatsbürger sind, können sich die zur Altersvorsorge zurückgelegten Mittel nach Abzug der Steuern bei Heimreise auszahlen lassen. Urlaub Als Mitarbeiter erwerben Sie sich einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, und zwar auf 2,08 Tage je Arbeitsmonat. Der Urlaubsgeldbetrag wird ausgehend von Ihrem Lohn/Gehalt vom Vorjahr berechnet und entspricht 12,5 % des Lohns/Gehalts. Mitarbeiter, die keine dänischen Staatsbürger sind, können sich die für das Urlaubsgeld zurückgelegten Mittel bei Heimreise auszahlen lassen. Manche Tarifverträge der bei Amager Bakke tätigen Berufsgruppen räumen den Mitarbeitern neben den tariflich festgelegten fünf Wochen Jahresurlaub einen oder mehrere zusätzliche Urlaubstage ein. Bei Ihrer Vertrauensperson oder Ihrer Gewerkschaft können Sie erfahren, ob Ihnen zusätzliche Urlaubstage zustehen. Wenn Sie sich an einem gesetzlichen Feiertag, an einem tariflich festgelegten freien Tag oder an einem ihrer zusätzlichen Urlaubstage freinehmen, erhalten Sie statt Ihres Lohns/Gehalts Ihr Einkommen vom sog. Feiertagskonto ausgezahlt. Krankheit Während Ihrer Arbeit bei Amager Bakke haben Sie unter Umständen Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Höhe des Lohns/ Gehalts im Krankheitsfall ist abhängig davon, welcher Berufsgruppe Sie angehören. Wenn Sie krank werden, noch bevor Sie drei Monate im Unternehmen angestellt sind, wird Sie Ihre Gewerkschaft beraten, ob Sie Recht auf Krankengeld haben. Wenn Sie in Dänemark arbeiten aber in einem anderen EU-/EWRLand oder der Schweiz wohnen, haben Sie ggf. ein Anrecht auf eine besondere Gesundheitskarte oder die blaue Europäische Krankenversicherungskarte. Beide Karten ermöglichen Ihnen die kostenlose Behandlung im dänischen Gesundheitswesen. Mehr über die Gesundheitskarte und Ihren Zugang zum d änischen Gesundheitswesen erfahren Sie auf der Website www.lifeindenmark.dk, auf der die dänischen Regeln in englischer Sprache erläutert werden. Dokumentation Ihrer Rechte Wenn Sie bei Amager Bakke arbeiten, müssen Sie einen Beschäftigungsnachweis haben, aus dem Ihr Stundenlohn, Ihr Einstellungsdatum sowie Ihre und die Kontaktangaben des Unternehmens, für das Sie arbeiten, hervorgehen. Der Beschäftigungsnachweis muss von Ihrem Arbeitgeber u nterschrieben sein, und Sie müssen den Nachweis spätestens einen Monat nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses erhalten haben. Sie müssen bei jeder Lohn-/Gehaltsauszahlung eine leichtverständ liche Lohn-/Gehaltsabrechnung erhalten, aus der Angaben über Ihren ausgezahlten Lohn bzw. Ihr ausgezahltes Gehalt, Ihren Urlaub, Ihre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Ihre Arbeitszeit, Ihre Einzahlung zur Altersvorsoge und Einzahlungen an ATP, Feiertagskonto und ggf. Überstunden hervorgehen. Wen kann ich im Zweifelsfall fragen? Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben, wenden Sie sich an Ihre Vertrauensperson oder Ihre Gewerkschaft vor Ort. Unternehmen Name E-mail Telefon 3F Michael de Gier [email protected] +45 40 11 49 30 Blik & Rørarbejderforbundet Allan Leegaard [email protected] +45 26 88 20 70 Dansk El-Forbund Lars Jensen [email protected] +45 40 45 63 24 [email protected] +45 33 63 28 40 Metal Hovedstaden Henrik Stilling ARC – I/S Amager Ressourcecenter Kraftværksvej 31 DK – 2300 København S T +45 3268 9300 E [email protected] a-r-c.dk
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