Ihre Arbeit - Amager Ressourcecenter

Photo: Justin Hummerston
Ihre Arbeit­
nehmerrechte bei
Amager Bakke
Ein guter Anfang
Photo: Justin Hummerston
Während des Baus von Amager Bakke befolgen alle
­Unternehmen die dänische Gesetzgebung und die d
­ änischen
Tarifvereinbarungen bezüglich Lohn/Gehalt und sicheren
Arbeitsbedingungen. Die Rechte dieser V
­ ereinbarungen
­gelten für alle, die am Bauvorhaben Amager Bakke a
­ rbeiten,
unabhängig vom Herkunftsland. In diesem F
­ altblatt e
­ rfahren
Sie mehr über Ihre ­wichtigsten Rechte und an wen Sie sich
wenden können, wenn Sie ­fragen haben.
Das dänische Modell
In Dänemark werden die Rechte von Arbeitnehmern der ­einzelnen
Berufsgruppen in Tarifverträgen zwischen A
­ rbeitgebern und
­Arbeitnehmern festgelegt. Beispielsweise gibt es keinen g
­ esetzlich
festgelegten Mindestlohn. Stattdessen steht im ­jeweiligen
­Tarifvertrag, was ein Arbeitnehmer mindestens verdienen muss, wie
lange gearbeitet werden darf und wann ­Überstundenvergütungen
fällig werden.
Einige Berufsgruppen bei Amager Bakke haben eine
­Vertrauensperson gewählt, die den Dialog mit dem ­Management
und der Gewerkschaft wahrnimmt. Wenden Sie sich an Ihre
­Gewerkschaft oder Ihre Vertrauensperson, wenn Sie Fragen zu Ihren
­Arbeitnehmerrechten bei Amager Bakke haben.
Möchten Sie mehr wissen?
Gemeinsam mit Ihren Kollegen können Sie bei einem
kostenlosen Seminar der Gewerkschaft mehr über das
dänische Modell und Ihre Rechte erfahren. Sie können
zum Beispiel Wissenswertes zur ­Altersvorsorge oder zu
verschiedenen Leistungen der Arbeitslosenversicherung
erfahren. Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, um mehr
über das kostenlose Seminar zu erfahren.
Das sind Ihre Rechte
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit bei Amager Bakke beträgt in der Regel 37 S
­ tunden
pro Woche. Es sei denn, es bestehen besondere Vereinbarungen
mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie mehr als 37 Stunden arbeiten,
steht Ihnen unter Umständen neben dem üblichen Stundenlohn
eine Überstundenvergütung zu.
Wenn Sie versetzte Arbeitszeiten haben, Schichtarbeit ­nachgehen
oder an Wochenenden und Urlaubstagen arbeiten, gibt es b
­ esondere
Regeln und Zuschläge. In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber einen
Plan über Ihre Arbeitszeit erstellen, den Sie rechtzeitig vor Beginn
Ihrer Arbeit erhalten.
Photo: Justin Hummerston
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Lohn/Gehalt
Löhne und Gehälter werden zwischen Ihnen und Ihrem ­Arbeitgeber
vereinbart. Ihr Stundenlohn darf nicht geringer sein, als die
­Mindestlohnsätze, die laut Tarifvereinbarung für Ihre Berufsgruppe
gelten. Überstundenzuschläge über Ihren üblichen Stundenlohn
hinaus sind vom Tarifvertrag Ihrer ­Berufsgruppe abhängig. Mehr
über Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt erfahren Sie bei Ihrer Gewerkschaft
oder Ihrer Vertrauensperson.
Steuern
Alle, die bei Amager Bakke arbeiten und in Dänemark ihren W
­ ohnsitz
haben, müssen Steuern in Dänemark zahlen. ­Ausländische Arbeiter,
die sich für begrenzte Zeit in Dänemark aufhalten, werden in einigen
Fällen nach den Regeln ihres H
­ eimatlandes besteuert. In Dänemark
haftet jeder Arbeiter selbst für falsche oder ausbleibende Steuerzahlungen. Daher sollten Sie sich mit Ihrer Gewerkschaft beraten, um
­sicherzustellen, dass Ihre Steuerzahlungen stimmen. Sie erhalten
eine Steuerkarte im nächstgelegenen Bürgerbüro der Kommune.
Wenden Sie sich an das Bürgerbüro (Borgerservice) der Kommune Kopenhagen,
wenn Sie Fragen zur Steuerkarte haben:
+45 33 66 66 06
Wenden Sie sich an die dänische Steuer­
behörde (SKAT), wenn Sie allgemeine
Fragen zu Ihren Steuerzahlungen haben:
+45 72 22 18 18
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Altersvorsorge
Alle Mitarbeiter haben das Recht auf Einzahlungen in eine
­betriebliche Altersvorsorge, die ausgehend vom Lohn/Gehalt
berechnet werden. Mitarbeiter, die keine dänischen Staatsbürger
sind, können sich die zur Altersvorsorge zurückgelegten Mittel nach
Abzug der Steuern bei Heimreise auszahlen lassen.
Urlaub
Als Mitarbeiter erwerben Sie sich einen Anspruch auf bezahlten
Jahresurlaub, und zwar auf 2,08 Tage je Arbeitsmonat. Der Urlaubsgeldbetrag wird ausgehend von Ihrem Lohn/Gehalt vom Vorjahr
berechnet und entspricht 12,5 % des Lohns/Gehalts. Mitarbeiter,
die keine dänischen Staatsbürger sind, können sich die für das
Urlaubsgeld zurückgelegten Mittel bei Heimreise auszahlen lassen.
Manche Tarifverträge der bei Amager Bakke tätigen Berufsgruppen räumen den Mitarbeitern neben den tariflich festgelegten fünf
Wochen Jahresurlaub einen oder mehrere zusätzliche Urlaubstage
ein. Bei Ihrer Vertrauensperson oder Ihrer Gewerkschaft können
Sie erfahren, ob Ihnen zusätzliche Urlaubstage zustehen. Wenn Sie
sich an einem gesetzlichen Feiertag, an einem tariflich festgelegten
freien Tag oder an einem ihrer zusätzlichen Urlaubstage freinehmen,
erhalten Sie statt Ihres Lohns/Gehalts Ihr Einkommen vom sog.
Feiertagskonto ausgezahlt.
Krankheit
Während Ihrer Arbeit bei Amager Bakke haben Sie unter ­Umständen
Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Höhe des Lohns/
Gehalts im Krankheitsfall ist abhängig davon, welcher Berufsgruppe
Sie angehören.
Wenn Sie krank werden, noch bevor Sie drei Monate im Unternehmen
angestellt sind, wird Sie Ihre Gewerkschaft beraten, ob Sie Recht auf
Krankengeld haben.
Wenn Sie in Dänemark arbeiten aber in einem anderen EU-/­­EWRLand oder der Schweiz wohnen, haben Sie ggf. ein Anrecht auf
eine besondere Gesundheitskarte oder die blaue ­Europäische
Krankenversicherungskarte. Beide Karten ermöglichen Ihnen die
kostenlose Behandlung im dänischen Gesundheitswesen. Mehr über
die Gesundheitskarte und Ihren Zugang zum d
­ änischen Gesundheitswesen erfahren Sie auf der Website ­www.lifeindenmark.dk, auf
der die dänischen Regeln in englischer Sprache erläutert werden.
Dokumentation
Ihrer Rechte
Wenn Sie bei Amager Bakke arbeiten, müssen Sie einen
­Beschäftigungsnachweis haben, aus dem Ihr Stundenlohn,
Ihr ­Einstellungsdatum sowie Ihre und die Kontaktangaben
des ­Unternehmens, für das Sie arbeiten, hervorgehen. Der
­Beschäftigungsnachweis muss von Ihrem Arbeitgeber u
­ nterschrieben
sein, und Sie müssen den Nachweis spätestens einen Monat nach
Beginn des Beschäftigungsverhältnisses erhalten haben.
Sie müssen bei jeder Lohn-/Gehaltsauszahlung eine leichtverständ­
liche Lohn-/Gehaltsabrechnung erhalten, aus der Angaben über
Ihren ausgezahlten Lohn bzw. Ihr ausgezahltes Gehalt, Ihren
Urlaub, Ihre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Ihre Arbeitszeit,
Ihre ­Einzahlung zur Altersvorsoge und Einzahlungen an ATP,
­Feiertagskonto und ggf. Überstunden hervorgehen.
Wen kann ich im
Zweifelsfall fragen?
Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben, wenden Sie sich an Ihre
­Vertrauensperson oder Ihre Gewerkschaft vor Ort.
Unternehmen
Name
E-mail
Telefon
3F
Michael de Gier
[email protected]
+45 40 11 49 30
Blik & Rørarbejderforbundet
Allan Leegaard
[email protected]
+45 26 88 20 70
Dansk El-Forbund
Lars Jensen
[email protected]
+45 40 45 63 24
[email protected]
+45 33 63 28 40
Metal Hovedstaden Henrik Stilling
ARC – I/S Amager Ressourcecenter
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DK – 2300 København S
T +45 3268 9300
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