Musiknest-Anmeldung August 2015

Von der Musikschule auszufüllen
Kassenzeichen:
Johannes-Brahms-Schule
Lehrer/in:
Gruppen-Nr.:
Geb.berechnung ab:
Gebühren %:
Musikschule für Detmold - Blomberg - Horn-Bad Meinberg
Woldemarstraße 23
32756 Detmold
ANMELDUNG
ZU EINEM
Eltern-Kind-Projektkursus
14.08.2015 – 22.01.2016
Hiermit melden wir / melde ich
Name, Vorname der / des gesetzlichen Vertreter
Beruf der Mutter
Beruf
des
Straße/Hausnummer
Telefon
Postleitzahl Wohnort
E-Mail
Vaters
folgendes erwachsene Familienmitglied _____________________________________
und unsere / meine Tochter ____________ unseren / meinen Sohn________________
_________________
Geburtsdatum
für einen Kursus Musiknest I / Musiknest II an:
„Musiknest I“
„Musiknest II“
für Babys ab dem 6. Lebensmonat
für Babys ab dem 12. Lebensmonat
Mittwoch
Freitag
10.45 Uhr
15.00 Uhr
Mittwoch
Freitag
10.45 Uhr
15.00 Uhr
Bemerkungen: _________________________________________________________
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Die uns ausgehändigten Auszüge der Schul- und Gebührenordnung erkennen wir an. Wir sind damit
einverstanden, dass die angegebenen Daten für die Abwicklung des Unterrichtsbetriebes und die
Abrechnung gespeichert werden.
Datum
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
(Bitte in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine ausfüllen)
Mein / unser Einverständnis, dass die im Rahmen von Musikschulunterricht und -veranstaltungen von mir
bzw. meinem/unserem Kind erstellten Fotos oder Tondokumente zum Zwecke der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit der Johannes-Brahms-Schule verarbeitet und genutzt werden
erteile ich / wir
erteile ich / wir nicht.
Datum
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
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Auszüge aus der Schul- und Gebührenordnung
§ 4 Aufnahme und Abmeldung
(1)
Anmeldung und Abmeldung erfolgen schriftlich beim Sekretariat der Musikschule. Sie werden
wirksam mit der Bestätigung seitens der Musikschule. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die
schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme
besteht nicht.
(2)
Die einjährigen Kurse im Elementarbereich beginnen in der Regel im Februar und September. Die
ersten zwei Monate gelten als Probezeit, die in jedem Fall zu zahlen sind. Eine schriftliche
Kündigung ist bis zum 20.ten des zweiten Monats möglich (Eingangsdatum bei der Stadt).
Außerhalb der genannten Frist ist nur in Ausnahmefällen eine außerordentliche Kündigung
möglich (s. § 5).
Bei dem mehrmonatigen Projekt „Musiknest“ gilt der erste Monat als Probezeit.
Bei Rücknahme der Anmeldung nach schriftlicher Bestätigung des Unterrichts durch die
Musikschule ist die erste Monatsgebühr zu entrichten.
§ 6 Schulferien
Die Ferienordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule.
Die vollständige Schul- und Gebührenordnung ist im Sekretariat erhältlich.
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Ich /wir zahlen die Kursgebühr in 6 monatlichen Raten von € 25.- ab dem 01.08.2015.
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Unterschrift
(Bitte nehmen Sie keine Überweisung vor, bevor Sie einen Gebührenbescheid erhalten haben)
(Bitte in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine ausfüllen)