Von der Musikschule auszufüllen Kassenzeichen: Johannes-Brahms-Schule Lehrer/in: Gruppen-Nr.: Geb.berechnung ab: Gebühren %: Musikschule für Detmold - Blomberg - Horn-Bad Meinberg Woldemarstraße 23 32756 Detmold ANMELDUNG ZU EINEM Eltern-Kind-Projektkursus 14.08.2015 – 22.01.2016 Hiermit melden wir / melde ich Name, Vorname der / des gesetzlichen Vertreter Beruf der Mutter Beruf des Straße/Hausnummer Telefon Postleitzahl Wohnort E-Mail Vaters folgendes erwachsene Familienmitglied _____________________________________ und unsere / meine Tochter ____________ unseren / meinen Sohn________________ _________________ Geburtsdatum für einen Kursus Musiknest I / Musiknest II an: „Musiknest I“ „Musiknest II“ für Babys ab dem 6. Lebensmonat für Babys ab dem 12. Lebensmonat Mittwoch Freitag 10.45 Uhr 15.00 Uhr Mittwoch Freitag 10.45 Uhr 15.00 Uhr Bemerkungen: _________________________________________________________ _____________________________________________________________________ Die uns ausgehändigten Auszüge der Schul- und Gebührenordnung erkennen wir an. Wir sind damit einverstanden, dass die angegebenen Daten für die Abwicklung des Unterrichtsbetriebes und die Abrechnung gespeichert werden. Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (Bitte in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine ausfüllen) Mein / unser Einverständnis, dass die im Rahmen von Musikschulunterricht und -veranstaltungen von mir bzw. meinem/unserem Kind erstellten Fotos oder Tondokumente zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Johannes-Brahms-Schule verarbeitet und genutzt werden erteile ich / wir erteile ich / wir nicht. Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten ********************************************** Auszüge aus der Schul- und Gebührenordnung § 4 Aufnahme und Abmeldung (1) Anmeldung und Abmeldung erfolgen schriftlich beim Sekretariat der Musikschule. Sie werden wirksam mit der Bestätigung seitens der Musikschule. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. (2) Die einjährigen Kurse im Elementarbereich beginnen in der Regel im Februar und September. Die ersten zwei Monate gelten als Probezeit, die in jedem Fall zu zahlen sind. Eine schriftliche Kündigung ist bis zum 20.ten des zweiten Monats möglich (Eingangsdatum bei der Stadt). Außerhalb der genannten Frist ist nur in Ausnahmefällen eine außerordentliche Kündigung möglich (s. § 5). Bei dem mehrmonatigen Projekt „Musiknest“ gilt der erste Monat als Probezeit. Bei Rücknahme der Anmeldung nach schriftlicher Bestätigung des Unterrichts durch die Musikschule ist die erste Monatsgebühr zu entrichten. § 6 Schulferien Die Ferienordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule. Die vollständige Schul- und Gebührenordnung ist im Sekretariat erhältlich. ********************************************** Ich /wir zahlen die Kursgebühr in 6 monatlichen Raten von € 25.- ab dem 01.08.2015. ___________________________________________ Unterschrift (Bitte nehmen Sie keine Überweisung vor, bevor Sie einen Gebührenbescheid erhalten haben) (Bitte in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine ausfüllen)
© Copyright 2024 ExpyDoc