Ausbildung zum systemischen Coach nach den Standards der

Formale Rahmenbedingungen
I.
Teilnahme-Voraussetzungen






II.
Mindestalter: 30 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung.
Lebenserfahrung und Berufserfahrung.
Mehrjährige Erfahrung in Beratung, Leitung und/oder Bildung.
Bereitschaft zur Selbstreflexion.
Bereitschaft und Flexibilität, um sich auf neue Prozesse einzulassen.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Umfang und Dauer
 Die Weiterbildung umfasst 22 Kurstage mit insgesamt 160 USt. Sie müssen innerhalb
von 18 Monaten in Blöcken an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen
stattfinden.
Fehlzeiten




Maximal 2 Kurstage (bzw. 10 % der Stundenzahl).
Kollegiale Coachinggruppen: maximal 10 %.
Keine Fehlzeiten für Lehrcoaching und Präsenzcoaching.
In begründeten Einzelfällen kann die Abschlussarbeit bis maximal 12 Monate nach
Abschluss der Weiterbildung nachgereicht werden.
Ausbildungsprozess
 Kollegiale Coachinggruppen zur tieferen Kompetenzentfaltung: 36 Stunden außerhalb
der Weiterbildungsblöcke. Der schriftliche Nachweis erfolgt mit Datum und
Kurzprotokoll.
 15 Einheiten selbst erteiltes Coaching à 90 min (Präsenzcoaching face to face),
schriftlicher Nachweis mit Datum und Kurzprotokoll.
 Lehrcoaching durch eine/n Mastercoach außerhalb der Kursleitung: 10 Einheiten à 90
min im Einzelsetting, von den Teilnehmern selbst zu bezahlen, ca.120 € pro Einheit.
Geeignete und erfahrene DGfC-Mitglieder für das Lehrcoaching (Mastercoaches) sind
auf der Homepage der DGfC zu finden (www.coaching-dgfc.de, Pfad: „Coachsuche“,
Coaching-Weiterbildung Kathrin Boßmann und Dana Haralambie 2016/2017
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Häkchen setzen bei Option „Mastercoaches“, Klick: „Coach suchen“).
 Erstellen einer Abschlussarbeit: Schriftliches Konzept mit der Darstellung des
Selbstverständnisses als Coach und Aussagen zu den eigenen ethischen
Grundsätzen.
 Zum Abschluss Durchführung eines Kolloquiums: Präsentation zu einem
Coachingschwerpunkt mit interaktivem dialogischem Feedback der Gruppe und
Leitung.
Qualifizierungsnachweise der Teilnehmer
Die Weiterbildung zum systemischen Coach kann als Aufbaustufe für eine MastercoachQualifizierung genutzt werden, wobei der Abschluss erst nach Erfüllung aller
Rahmenbedingungen gegeben ist.
Ausbildungsleitung
Kathrin Boßmann



Zertifizierte systemische Mastercoach und Lehrcoach (DGfC)
Psychologische Beraterin
Trainerin
www.bossmann-coaching.com
Dana Haralambie



Zertifizierte systemische Mastercoach und Lehrcoach (DGfC)
Fachbuchautorin
Botschafterin des Unternehmerinnen-Netzwerks der EU-Kommission
www.offen-sicht-licht.de
Coaching-Weiterbildung Kathrin Boßmann und Dana Haralambie 2016/2017
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Kursdaten
2016
März 2016
03.
04.
05.
Do
Fr
Sa
15-19 Uhr
10-19 Uhr
9-18 Uhr
(4 Std.)
(8 Std. mit Mittagspause)
(8 Std. mit Mittagspause)

20 Std.
10-19 Uhr
9-18 Uhr
(8 Std. mit Mittagspause)
(8 Std. mit Mittagspause)

16 Std.
10-19 Uhr
9-18 Uhr
(8 Std. mit Mittagspause)
(8 Std. mit Mittagspause)

16 Std.
(8 Std. mit Mittagspause)
(8 Std. mit Mittagspause)

16 Std.
(8 Std. mit Mittagspause)
(8 Std. mit Mittagspause)

16 Std.

84 Std.
April 2016
29.
30.
Fr
Sa
Juni 2016
10.
11.
Fr
Sa
September 2016
16.
17.
Fr
Sa
10-19 Uhr
9-18 Uhr
November 2016
11.
12.
Fr
Sa
10-19 Uhr
9-18 Uhr
2016 gesamt
Coaching-Weiterbildung Kathrin Boßmann und Dana Haralambie 2016/2017
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2017
Januar 2017
20.
21.
Fr
Sa
10-19 Uhr
9-16 Uhr
(8 Std. mit Mittagspause)
(6 Std.)

14 Std.
10-19 Uhr
9-16 Uhr
(8 Std. mit Mittagspause)
(6 Std.)

14 Std.
10-19 Uhr
9-16 Uhr
(8 Std. mit Mittagspause)
(6 Std.)

14 Std.
(8 Std. mit Mittagspause)
(6 Std.)

14 Std.
(4 Std.)
(8 Std. mit Mittagspause)
(8 Std. mit Mittagspause)

20 Std.
2017 gesamt

76 Std.
2016 und 2017 zusammen

160 Std.
Februar 2017
17.
18.
Fr
Sa
Mai 2017
12.
13.
Fr
Sa
Juni/Juli 2017
30.
01.
Fr
Sa
10-19 Uhr
9-16 Uhr
September 2017
28.
29.
30.
Do
Fr
Sa
15-19 Uhr
10-19 Uhr
9-18 Uhr
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Inhaltliche Rahmenbedingungen
Kompetenzen
Die Weiterbildung qualifiziert zum Coaching durch die Entwicklung persönlicher,
konzeptioneller und methodischer Kompetenzen. Die angestrebten Kompetenzen und deren
Konkretisierungen sind:
I. Selbstkompetenz
 Selbstkenntnis und Selbstreflexion, Vergegenwärtigung eigener biografischer und
beruflicher Entwicklungen und Systemerfahrungen
 Präsenz und Selbstkontakt (Bewusstheit)
 Rollenflexibilität
 Ambiguitätstoleranz (Toleranz gegenüber anderen Lebenswelten und
Lebensentwürfen)
II.
Interaktionale Kompetenz (Sozialkompetenz, Beziehungskompetenz,
Kommunikation)




III.
Interventionskompetenz




IV.
Wertschätzung, Kontakt und Dialogfähigkeit
Empathie und Abgrenzung
Perspektivwechsel und „Übersetzungsfähigkeit“ in den Alltag
Verantwortungszuordnung
Befähigung zur prozessualen Hypothesenarbeit und Diagnostik
Planung, Steuerung, Auswertung von Coachingprozessen
Kenntnisse unterschiedlicher Interventionsformen und das Wissen um ihre Wirkung
Coach als Grundintervention
Theoriekompetenz
 Kenntnis unterschiedlicher Beratungsansätze, ihrer Anwendung und ihrer Grenzen im
Coaching
 Sozial- und humanwissenschaftliche Grundkenntnisse
 Bereitschaft und Fähigkeit zum Diskurs
 Sensibilität für die eigenen theoretischen Prägungen
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