KMU ohne Konzession gem. BWG, WAG 2007, AIFMG, ZaDiG

KMU ohne Konzession gem. BWG, WAG 2007, AIFMG, ZaDiG, VAG oder E-Geldgesetz: 1
Volumen2
Informationspflicht
Prospektpflicht
Öffentliches Angebot von alternativen Finanzinstrumenten
(Aktien, Anleihen, Genossenschafts- und GmbH-Anteile, Genussrechte, stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen)
bis 100.000 Euro
(bis 750.000 Euro bei
Keine Informationspflicht
Keine Prospektpflicht
Genossenschaftsanteilen)3
Öffentliches Angebot von Aktien und Anleihen
100.000 bis 250.000 Euro
Informationspflicht
Keine Prospektpflicht
vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum
250.000 bis 1,5 Mio. Euro
Keine Informationspflicht
KMG4
vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum
1,5 bis 5 Mio. Euro
Keine Informationspflicht
KMG4
über 5 Mio. Euro
Keine Informationspflicht
Grundsätzlich volle Prospektpflicht KMG4
Öffentliches Angebot von Genossenschafts- und GmbH-Anteilen, Genussrechten, stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen
100.000 bis 1,5 Mio. Euro
(750.000 bis 1,5 Mio. Euro bei
Informationspflicht
Keine Prospektpflicht
Genossenschaftsanteilen)3
vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum
1,5 Mio bis 5 Mio. Euro
Keine Informationspflicht
KMG5
Grundsätzlich volle Prospektpflicht nach
über 5 Mio. Euro
Keine Informationspflicht
KMG5
1
Grundsätzlich sieht das Alternativfinanzierungsgesetz eine Maximalinvestition iHv EUR 5.000 vor.
2
Emissionen sind grundsätzlich über einen Betrachtungszeitraum von 7 Jahren zusammenzurechnen; überschreitet der aushaftende Betrag die Grenze von 5 Mio. Euro tritt für die aktuelle
Emission die volle Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) ein.
3
Sofern die Genossenschaft ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat hat und einem Revisionsverband angehört
4
Billigung durch die FMA
5
Sofern es sich um eine Veranlagung gemäß KMG handelt – Prüfung durch einen Prospektkontrollor (z.B. Wirtschaftsprüfer)
KMU mit Konzession gem. BWG, WAG 2007, AIFMG, ZaDiG, VAG oder E-Geldgesetz sowie „große“ Unternehmen:
Volumen1
Informationspflicht2
Öffentliches Angebot von Wertpapieren und Veranlagungen
bis 250.000 Euro
(bis 750.000 Euro bei
Genossenschaftsanteilen)4
Keine Informationspflicht
Prospektpflicht3
Keine Prospektpflicht
Öffentliches Angebot von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren5
vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum
250.000 bis 5 Mio. Euro
Keine Informationspflicht
KMG
über 5 Mio. Euro
Keine Informationspflicht
Grundsätzlich volle Prospektpflicht KMG
Öffentliches Angebot von Veranlagungen wie Genossenschafts- und GmbH-Anteilen, Genussrechten, stillen Beteiligungen und
Nachrangdarlehen4
250.000 bis 5 Mio. Euro
(750.000 bis 5 Mio. Euro bei
vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum
Keine Informationspflicht
Genossenschaftsanteilen)6
KMG
Grundsätzlich volle Prospektpflicht nach
über 5 Mio. Euro
Keine Informationspflicht
KMG
1
Der Betrachtungszeitraum liegt bei 12 Monaten
2
Informationspflicht gemäß AltFG
3
Gilt bspw. nicht für ein Angebot an professionelle Anleger
4
Sofern die Genossenschaft ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat hat und einem Revisionsverband angehört
5
Prospektbilligung durch die FMA
6
Ob bei der angebotenen Investitionsmöglichkeit tatsächlich eine Veranlagung gemäß Kapitalmarktgesetz vorliegt, unterliegt einer Einzelfallbetrachtung; Sofern es sich um eine Veranlagung
gemäß KMG handelt – Prüfung durch einen Prospektkontrollor (z.B. Wirtschaftsprüfer)