KMU ohne Konzession gem. BWG, WAG 2007, AIFMG, ZaDiG, VAG oder E-Geldgesetz: 1 Volumen2 Informationspflicht Prospektpflicht Öffentliches Angebot von alternativen Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen, Genossenschafts- und GmbH-Anteile, Genussrechte, stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen) bis 100.000 Euro (bis 750.000 Euro bei Keine Informationspflicht Keine Prospektpflicht Genossenschaftsanteilen)3 Öffentliches Angebot von Aktien und Anleihen 100.000 bis 250.000 Euro Informationspflicht Keine Prospektpflicht vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum 250.000 bis 1,5 Mio. Euro Keine Informationspflicht KMG4 vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum 1,5 bis 5 Mio. Euro Keine Informationspflicht KMG4 über 5 Mio. Euro Keine Informationspflicht Grundsätzlich volle Prospektpflicht KMG4 Öffentliches Angebot von Genossenschafts- und GmbH-Anteilen, Genussrechten, stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen 100.000 bis 1,5 Mio. Euro (750.000 bis 1,5 Mio. Euro bei Informationspflicht Keine Prospektpflicht Genossenschaftsanteilen)3 vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum 1,5 Mio bis 5 Mio. Euro Keine Informationspflicht KMG5 Grundsätzlich volle Prospektpflicht nach über 5 Mio. Euro Keine Informationspflicht KMG5 1 Grundsätzlich sieht das Alternativfinanzierungsgesetz eine Maximalinvestition iHv EUR 5.000 vor. 2 Emissionen sind grundsätzlich über einen Betrachtungszeitraum von 7 Jahren zusammenzurechnen; überschreitet der aushaftende Betrag die Grenze von 5 Mio. Euro tritt für die aktuelle Emission die volle Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) ein. 3 Sofern die Genossenschaft ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat hat und einem Revisionsverband angehört 4 Billigung durch die FMA 5 Sofern es sich um eine Veranlagung gemäß KMG handelt – Prüfung durch einen Prospektkontrollor (z.B. Wirtschaftsprüfer) KMU mit Konzession gem. BWG, WAG 2007, AIFMG, ZaDiG, VAG oder E-Geldgesetz sowie „große“ Unternehmen: Volumen1 Informationspflicht2 Öffentliches Angebot von Wertpapieren und Veranlagungen bis 250.000 Euro (bis 750.000 Euro bei Genossenschaftsanteilen)4 Keine Informationspflicht Prospektpflicht3 Keine Prospektpflicht Öffentliches Angebot von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren5 vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum 250.000 bis 5 Mio. Euro Keine Informationspflicht KMG über 5 Mio. Euro Keine Informationspflicht Grundsätzlich volle Prospektpflicht KMG Öffentliches Angebot von Veranlagungen wie Genossenschafts- und GmbH-Anteilen, Genussrechten, stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen4 250.000 bis 5 Mio. Euro (750.000 bis 5 Mio. Euro bei vereinfachter Prospekt gem. Anlage F zum Keine Informationspflicht Genossenschaftsanteilen)6 KMG Grundsätzlich volle Prospektpflicht nach über 5 Mio. Euro Keine Informationspflicht KMG 1 Der Betrachtungszeitraum liegt bei 12 Monaten 2 Informationspflicht gemäß AltFG 3 Gilt bspw. nicht für ein Angebot an professionelle Anleger 4 Sofern die Genossenschaft ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat hat und einem Revisionsverband angehört 5 Prospektbilligung durch die FMA 6 Ob bei der angebotenen Investitionsmöglichkeit tatsächlich eine Veranlagung gemäß Kapitalmarktgesetz vorliegt, unterliegt einer Einzelfallbetrachtung; Sofern es sich um eine Veranlagung gemäß KMG handelt – Prüfung durch einen Prospektkontrollor (z.B. Wirtschaftsprüfer)
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