Allgemeine Geschäftsbedingungen BusinessCall Advance

Allgemeine Geschäftsbedingungen
BusinessCall Advance.
1
Vertragspartner
Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde, der kein Verbraucher im
Sinne von § 13 BGB ist.
2
Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln in
Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Überlassung der im Rahmen von BusinessCall Advance bereitgestellten Anschlüsse der Telekom und die Nutzung der von diesen
Anschlüssen hergestellten Verbindungen der Telekom.
2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen
Bestätigung durch die Telekom.
2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch
wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen
wird, nicht Vertragsinhalt.
3
Verträge und Angebote
3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit
Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der
Leistung durch die Telekom zustande.
3.2 Alle Angebote von der Telekom sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige
technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich die
Telekom auch nach der Annahme des Angebotes durch den
Kunden vor.
4
Leistungen der Telekom
Die Telekom überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten das Angebot
BusinessCall Advance.
Der Kunde kann Anschlüsse seines Unternehmens bzw. eines
Unternehmens, das demselben Unternehmensverbund angehört
(vgl. Ziffer 5.2), an verschiedenen Standorten in Deutschland in
einen BusinessCall Advance-Vertrag zusammenfassen.
Voraussetzung für die Aufnahme von Anschlüssen eines Unternehmens, das demselben Unternehmensverbund angehört wie
der Kunde ist, dass diese Unternehmen eine Beitrittserklärung
zum Vertrag unterzeichnet haben. Durch die Unterzeichnung tritt
das Unternehmen dem BusinessCall Advance-Vertrag zu den im
Vertrag enthaltenen Bedingungen bei und wird Leistungsempfänger hinsichtlich seiner in den Vertrag eingebundenen
Anschlüsse.
In einen BusinessCall Advance-Vertrag können insgesamt höchstens 3000 Anschlüsse aufgenommen werden. Für einen Kunden
ist nur ein BusinessCall Advance-Vertrag möglich.
Während der Vertragslaufzeit muss jedoch mindestens einer der
nachfolgend aufgeführten Anschlüsse vereinbart sein:
– BusinessCall Anlagenanschluss,
– BusinessCall Primärmultiplexanschluss,
– BusinessCall Complete Anlagenanschluss (2),
– BusinessCall Complete Premium Anlagenanschluss (2),
– BusinessCall Complete VDSL Anlagenanschluss (2),
– BusinessCall Complete Premium VDSL Anlagenanschluss (2),
– BusinessCall Ergänzungsanschluss (2),
– BusinessCall Voice Flat Anlagenanschluss,
– DeutschlandLAN IP Voice,
– DeutschlandLAN IP Voice S, M und L,
– DeutschlandLAN IP Voice/Data,
– DeutschlandLAN IP Voice/Data S, M und L,
Telekom, Stand: 31.12.2015
– DeutschlandLAN IP Voice/Data Premium sowie
– DeutschlandLAN IP Voice/Data S, M und L Premium.
Produkte, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden
(z. B. Flatrates), werden nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Anbieter und Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter
oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketing-Leistungen und Marktforschungsdienstleistungen angeboten. Pauschal abgegoltene Leistungen dürfen nicht für die
vorgenannten Anwendungen sowie weiterhin nicht für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen sowie für den Betrieb von Kassensystemen
über eine Wählverbindung genutzt werden.
5
5.1
5.2
5.3
5.4
Änderung des BusinessCall Advance-Vertrages auf Wunsch
des Kunden
Die Telekom bietet dem Kunden jeweils nach Vereinbarung im
Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten insbesondere folgende Leistungen:
Erweiterung des BusinessCall Advance-Vertrages um entsprechende DeutschlandLAN IP-, BusinessCall- und BusinessCall
Complete-Anschlüsse des Kunden.
Erweiterung des BusinessCall Advance-Vertrages um entsprechende DeutschlandLAN IP-, BusinessCall- und BusinessCall
Complete-Anschlüsse eines Unternehmens, das demselben
Unternehmensverbund angehört wie der Kunde. Unternehmen in
diesem Sinne sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften
und Einzelkaufleute.
Zu einem Unternehmensverbund gehören Unternehmen,
– zwischen denen ein Beherrschungsvertrag gemäß § 291
Aktiengesetz (AktG) oder eine entsprechende vertragliche
Regelung besteht,
– von denen das eine Unternehmen in das andere gemäß § 319
AktG oder in einer entsprechenden vertraglichen Weise eingegliedert ist,
– von denen das eine Unternehmen in Mehrheitsbesitz steht und
das andere an ihm mit einer Mehrheit beteiligt ist (auf die
Berechnung der Verteilung ist § 16 Abs. 2 und 4 AktG anzuwenden).
Aufteilung der Rechnung in einzelne monatliche Teilrechnungen.
Die Struktur der Teilrechnungen wird mit dem Kunden vereinbart.
Eine Erweiterung des BusinessCall Advance-Vertrages gemäß
Ziffer 5.1 und / oder Ziffer 5.2 bzw. eine Aufteilung der Rechnung
gemäß Ziffer 5.3 ist nur einmal innerhalb eines jeweils dreimonatigen Veränderungszeitraumes möglich. Der erste Veränderungszeitraum beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung
von BusinessCall Advance.
6
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Der Kunde darf die Leistungen nicht missbräuchlich nutzen,
insbesondere
– nicht zum Zwecke der in Ziffer 4 letzter Absatz aufgeführten
Tätigkeiten.
– keine Telefonverbindungen herstellen,
• die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen an den
Kunden oder an Dritte zur Folge haben.
• um Videokonferenzen aufzubauen und abzuwickeln.
• die der Dateneinwahl dienen und hinter deren Zielrufnummer sich keine öffentliche Applikation verbirgt (z.B.
Zielrufnummer gehört einer geschlossenen Benutzergruppe (CUG) an).
• die permanent oder zyklisch Standorte des Kunden oder
Dritter vernetzen z.B. im Rahmen des Betriebs von Messoder Abfragesystemen.
www.telekom.de
1
Allgemeine Geschäftsbedingungen, BusinessCall Advance.
• die im Rahmen des Betriebs von Kassensystemen aufkommen.
• die dauerhaft umgeleitet werden (z. B. Überwachungs- und
Kontrollfunktionen).
– dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt
werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung
per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht
gesetzeskonforme Einwählprogramme. Ferner dürfen keine
Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten
übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es
darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.
– ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme
einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die
Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei
Beeinträchtigungen für die Telekom, andere Anbieter oder
sonstige Dritte entstehen.
– sind die nationalen und internationalen Urheber- und
Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie
sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
b) Der Kunde hat seine Daten täglich in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
c) Die gemäß Telemediengesetz geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die dort geregelten Informationspflichten, sind zu beachten.
d) Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere
Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt
oder verbreitet werden, wenn der Kunde im Besitz einer dafür
gültigen Erlaubnis ist.
e) Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern der
Telekom Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen
Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung
von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist.
f) Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die
Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung ist auf eigene Kosten
bereitzustellen.
g) Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss
dürfen nur von der Telekom ausgeführt werden.
h) Vor Inanspruchnahme der Anrufweiterschaltung ist sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die
Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
i) Dem Kunden ist es nicht gestattet, an seinem Anschluss eine
zweite Verbindung mittels Point to Point Protocol over Ethernet
(PPPoE) aufzubauen.
j) Der Kunde hat persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) geheim zu halten. Er hat diese unverzüglich zu
ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte
Personen davon Kenntnis erlangt haben. Das für DSL Business
durch die Telekom übermittelte Passwort ist unmittelbar bei der
ersten Einwahl und später auch bei Aufforderung der Telekom
im DSL Business Kundencenter
kundencenter.t-dsl-business.de abzuändern.
6.2 Die Telekom ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen
gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten die jeweilige
Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in
diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die
Regelung in § 45o TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt
hiervon unberührt.
7
Nutzungsrecht / Nutzung durch Dritte
7.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Leistungen des
BusinessCall Advance Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiterzuvermieten.
7.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen des BusinessCall
Advance über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen.
7.3 Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch die von ihm
für die Nutzung der Internet-Präsenz benannten und damit befugten Nutzer entstanden sind. Gleiches gilt im Fall der unbefugten
Nutzung der gesamten mit DSL Business überlassenen Leistung
durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung
zu vertreten hat.
Telekom, Stand: 31.12.2015
8
Zahlungsbedingungen
8.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise
zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
8.2 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile
eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag
anteilig berechnet.
8.3 Sonstige Preise, insbesondere Verbindungspreise, sind nach
Erbringung der Leistung zu zahlen.
Erfolgt eine Sperre bzw. Zurückbehaltung der Leistungen aus vom
Kunden zu vertretenden Gründen, hat der Kunde die Kosten der
Sperre zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
8.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene
Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach
Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom
Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die Telekom, den
Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der
Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification)
vom vereinbarten Konto ab.
8.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine
Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
9
Beanstandungen
Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder
sonstigen nutzungsabhängigen Preise der Telekom sind umgehend nach Zugang der Rechnung an die Telekom zu richten.
Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei der Telekom eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; die
Telekom wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
10
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
10.1 Die Telekom ist im Falle der Entgeltregulierung verpflichtet,
ausschließlich die von der Bundesnetzagentur genehmigten, überprüften oder angeordneten Preise oder entgeltrelevanten Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen zu vereinbaren. Verträge, die andere Preise oder
entgeltrelevante Bestandteile enthalten, sind mit der Maßgabe
wirksam, dass der genehmigte, überprüfte oder angeordnete Preis
bzw. die entgeltrelevanten Bestandteile an die Stelle des
vereinbarten Preises bzw. der entgeltrelevanten Bestandteile
treten.
Solche Änderungen wird die Telekom dem Kunden schriftlich
mitteilen. Bei Preiserhöhungen und sonstigen Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die
Telekom wird auf dieses Sonderkündigungsrecht in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Die Kündigung muss
schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der
Mitteilung eingegangen sein.
10.2 Beabsichtigt die Telekom sonstige Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen oder der
Preise, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens
sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der
Leistungsbeschreibung oder bei Preiserhöhungen steht dem
Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Kunden
innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Die
Telekom wird den Kunden auf diese Folge in der
Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
11 Verzug
11.1 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens
fünfundsiebzig Euro in Verzug kann die Telekom den Anschluss
auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG
sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die
monatlichen Preise zu zahlen.
www.telekom.de
2
Allgemeine Geschäftsbedingungen, BusinessCall Advance.
11.2 Kommt der Kunde
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der
Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages,
der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann die Telekom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort in einer Summe
fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis
zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen
monatlichen Preise verlangen.
11.3 Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom
einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen
bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich
geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.
11.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Telekom vorbehalten.
12 Haftung
12.1 Für Schäden auf Grund der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet die Telekom nach den
Regelungen des TKG.
12.2 Im Übrigen haftet die Telekom bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf
zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im übrigen haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit
nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht,
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann
(Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die
Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
12.4 Für den Verlust von Daten haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer
12.3 nur, wenn der Kunde täglich eine Datensicherung durchgeführt hat.
12.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch
Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen
Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch
vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
bleibt unberührt.
13 Vertragslaufzeit / Kündigung
13.1 Standardleistung
a) BusinessCall Anlagenanschluss, BusinessCall Primärmultiplexanschluss, BusinessCall Voice Flat Anlagenanschluss
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer
Frist von einem Monat kündbar.
b) BusinessCall Complete VDSL Anlagenanschluss (2),
BusinessCall Complete Premium VDSL Anlagenanschluss (2),
BusinessCall Complete Anlagenanschluss (2), BusinessCall
Complete Premium Anlagenanschluss (2)
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer
Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten kündbar. Soweit keine
Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um
jeweils weitere drei Monate, wenn nicht spätestens einen
Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
c) BusinessCall Ergänzungsanschluss (2)
BusinessCall Ergänzungsanschluss (2) der zusammen mit
einem unter Buchstabe b) genannten Anschluss unter einer
Durchwahlrufnummer bzw. Rufnummer erreichbar ist, kann
frühestens zum nächst möglichen Kündigungstermin des zu
Grunde liegenden Anschlusses unter Einhaltung der hierfür
geltenden Kündigungsfrist gekündigt werden.
Telekom, Stand: 31.12.2015
13.2
13.3
13.4
13.5
d) DeutschlandLAN IP Voice S, M und L, DeutschlandLAN IP
Voice/Data S, M und L, DeutschlandLAN IP Voice/Data S, M
und L Premium
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Das
Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist
von einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar.
Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um zwölf Monate.
e) DeutschlandLAN IP Voice, DeutschlandLAN IP Voice/Data,
DeutschlandLAN IP Voice/Data Premium
Die Vertragsverhältnisse sind für beide Vertragspartner mit
einer Frist von sechs Werktagen (montags bis freitags) kündbar. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines
Monats nach der Bereitstellung, so hat er einen monatlichen
Preis zu zahlen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis
bevor der Anschluss bereitgestellt oder bevor vereinbarte
Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er der
Telekom die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten
und für den infolge der Kündigung not-wendigen Abbau
bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu
ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus.
Mit Kündigung des letzten Anschlusses innerhalb des BusinessCall Advance endet auch der Vertrag über BusinessCall
Advance.
Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis für einen unter
Buchstabe b) genannten Anschluss, so enden auch die entsprechenden Vertragsverhältnisse über BusinessCall Ergänzungsanschlüsse.
Zubuchoptionen
Vertragsverhältnisse über Zubuchoptionen sind, sofern bei der
jeweiligen Zubuchoption nicht etwas anderes geregelt ist, für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Werktagen kündbar.
Der Samstag gilt nicht als Werktag.
Kündigt der Kunde ein Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats
nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zahlen.
Kündigt der Kunde ein Vertragsverhältnis, bevor die Zubuchoption
betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er der Telekom die
Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den
infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter
Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über
den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten
Preises hinaus.
Mit Kündigung des Vertrages über die Standardleistung enden
auch Vertragsverhältnisse über Zubuchoptionen.
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
Eine Kündigung muss schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail)
erfolgen.
Kündigt die Telekom den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden
zu vertretenden wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, der
Telekom einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit zu entrichtenden restlichen monatlichen Preise zu
zahlen. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die
Telekom einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger
anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein
wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten
ist.
14 Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz
14.1 Informationen über die von der Telekom zur Messung und
Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine
Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung
zu vermeiden und Informationen über die möglichen
Auswirkungen
finden
sich
im
Internet
unter
www.telekom.de/messverfahren
14.2 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen
angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter
www.telekom.de/kontakt einsehbar.
14.3 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.telekom.de/agb einsehbar.
14.4 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen die Telekom auf
Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen
oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet unter
www.telekom.de/dienstesicherheit
www.telekom.de
3
Allgemeine Geschäftsbedingungen, BusinessCall Advance.
14.5 Damit im Falle eines Anbieterwechsels die Leistung nicht oder
nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen
nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
Der Vertrag mit der Telekom muss fristgerecht gegenüber der
Telekom gekündigt werden. Der vom aufnehmenden Anbieter
übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständig
ausgefüllten Angaben spätestens sieben Werktage (montags bis
freitags) vor dem Datum des Vertragsendes bei der Telekom
eingehen. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich
die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu
beachten.
14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit der Telekom
über die in § 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren
bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag
an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.
14.7 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist.
14.8 Der Kunde kann verlangen, in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder
seinen Eintrag wieder löschen zu lassen.
Telekom, Stand: 31.12.2015
15 Sonstige Bedingungen
15.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher
Gerichtsstand ist vorrangig.
15.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht
15.4 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf einen
Dritten übertragen.
www.telekom.de
4