Allgemeine Geschäftsbedingungen BusinessCall Advance. 1 Vertragspartner Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 2 Vertragsgegenstand 2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Überlassung der im Rahmen von BusinessCall Advance bereitgestellten Anschlüsse der Telekom und die Nutzung der von diesen Anschlüssen hergestellten Verbindungen der Telekom. 2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die Telekom. 2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt. 3 Verträge und Angebote 3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Telekom zustande. 3.2 Alle Angebote von der Telekom sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich die Telekom auch nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden vor. 4 Leistungen der Telekom Die Telekom überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten das Angebot BusinessCall Advance. Der Kunde kann Anschlüsse seines Unternehmens bzw. eines Unternehmens, das demselben Unternehmensverbund angehört (vgl. Ziffer 5.2), an verschiedenen Standorten in Deutschland in einen BusinessCall Advance-Vertrag zusammenfassen. Voraussetzung für die Aufnahme von Anschlüssen eines Unternehmens, das demselben Unternehmensverbund angehört wie der Kunde ist, dass diese Unternehmen eine Beitrittserklärung zum Vertrag unterzeichnet haben. Durch die Unterzeichnung tritt das Unternehmen dem BusinessCall Advance-Vertrag zu den im Vertrag enthaltenen Bedingungen bei und wird Leistungsempfänger hinsichtlich seiner in den Vertrag eingebundenen Anschlüsse. In einen BusinessCall Advance-Vertrag können insgesamt höchstens 3000 Anschlüsse aufgenommen werden. Für einen Kunden ist nur ein BusinessCall Advance-Vertrag möglich. Während der Vertragslaufzeit muss jedoch mindestens einer der nachfolgend aufgeführten Anschlüsse vereinbart sein: – BusinessCall Anlagenanschluss, – BusinessCall Primärmultiplexanschluss, – BusinessCall Complete Anlagenanschluss (2), – BusinessCall Complete Premium Anlagenanschluss (2), – BusinessCall Complete VDSL Anlagenanschluss (2), – BusinessCall Complete Premium VDSL Anlagenanschluss (2), – BusinessCall Ergänzungsanschluss (2), – BusinessCall Voice Flat Anlagenanschluss, – DeutschlandLAN IP Voice, – DeutschlandLAN IP Voice S, M und L, – DeutschlandLAN IP Voice/Data, – DeutschlandLAN IP Voice/Data S, M und L, Telekom, Stand: 31.12.2015 – DeutschlandLAN IP Voice/Data Premium sowie – DeutschlandLAN IP Voice/Data S, M und L Premium. Produkte, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden (z. B. Flatrates), werden nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Anbieter und Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketing-Leistungen und Marktforschungsdienstleistungen angeboten. Pauschal abgegoltene Leistungen dürfen nicht für die vorgenannten Anwendungen sowie weiterhin nicht für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen sowie für den Betrieb von Kassensystemen über eine Wählverbindung genutzt werden. 5 5.1 5.2 5.3 5.4 Änderung des BusinessCall Advance-Vertrages auf Wunsch des Kunden Die Telekom bietet dem Kunden jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten insbesondere folgende Leistungen: Erweiterung des BusinessCall Advance-Vertrages um entsprechende DeutschlandLAN IP-, BusinessCall- und BusinessCall Complete-Anschlüsse des Kunden. Erweiterung des BusinessCall Advance-Vertrages um entsprechende DeutschlandLAN IP-, BusinessCall- und BusinessCall Complete-Anschlüsse eines Unternehmens, das demselben Unternehmensverbund angehört wie der Kunde. Unternehmen in diesem Sinne sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelkaufleute. Zu einem Unternehmensverbund gehören Unternehmen, – zwischen denen ein Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Aktiengesetz (AktG) oder eine entsprechende vertragliche Regelung besteht, – von denen das eine Unternehmen in das andere gemäß § 319 AktG oder in einer entsprechenden vertraglichen Weise eingegliedert ist, – von denen das eine Unternehmen in Mehrheitsbesitz steht und das andere an ihm mit einer Mehrheit beteiligt ist (auf die Berechnung der Verteilung ist § 16 Abs. 2 und 4 AktG anzuwenden). Aufteilung der Rechnung in einzelne monatliche Teilrechnungen. Die Struktur der Teilrechnungen wird mit dem Kunden vereinbart. Eine Erweiterung des BusinessCall Advance-Vertrages gemäß Ziffer 5.1 und / oder Ziffer 5.2 bzw. eine Aufteilung der Rechnung gemäß Ziffer 5.3 ist nur einmal innerhalb eines jeweils dreimonatigen Veränderungszeitraumes möglich. Der erste Veränderungszeitraum beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung von BusinessCall Advance. 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 6.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) Der Kunde darf die Leistungen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere – nicht zum Zwecke der in Ziffer 4 letzter Absatz aufgeführten Tätigkeiten. – keine Telefonverbindungen herstellen, • die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen an den Kunden oder an Dritte zur Folge haben. • um Videokonferenzen aufzubauen und abzuwickeln. • die der Dateneinwahl dienen und hinter deren Zielrufnummer sich keine öffentliche Applikation verbirgt (z.B. Zielrufnummer gehört einer geschlossenen Benutzergruppe (CUG) an). • die permanent oder zyklisch Standorte des Kunden oder Dritter vernetzen z.B. im Rahmen des Betriebs von Messoder Abfragesystemen. www.telekom.de 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen, BusinessCall Advance. • die im Rahmen des Betriebs von Kassensystemen aufkommen. • die dauerhaft umgeleitet werden (z. B. Überwachungs- und Kontrollfunktionen). – dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. – ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die Telekom, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen. – sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. b) Der Kunde hat seine Daten täglich in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. c) Die gemäß Telemediengesetz geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die dort geregelten Informationspflichten, sind zu beachten. d) Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt oder verbreitet werden, wenn der Kunde im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist. e) Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern der Telekom Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. f) Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung ist auf eigene Kosten bereitzustellen. g) Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss dürfen nur von der Telekom ausgeführt werden. h) Vor Inanspruchnahme der Anrufweiterschaltung ist sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist. i) Dem Kunden ist es nicht gestattet, an seinem Anschluss eine zweite Verbindung mittels Point to Point Protocol over Ethernet (PPPoE) aufzubauen. j) Der Kunde hat persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) geheim zu halten. Er hat diese unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben. Das für DSL Business durch die Telekom übermittelte Passwort ist unmittelbar bei der ersten Einwahl und später auch bei Aufforderung der Telekom im DSL Business Kundencenter kundencenter.t-dsl-business.de abzuändern. 6.2 Die Telekom ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Regelung in § 45o TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt hiervon unberührt. 7 Nutzungsrecht / Nutzung durch Dritte 7.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Leistungen des BusinessCall Advance Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiterzuvermieten. 7.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen des BusinessCall Advance über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen. 7.3 Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch die von ihm für die Nutzung der Internet-Präsenz benannten und damit befugten Nutzer entstanden sind. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung der gesamten mit DSL Business überlassenen Leistung durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Telekom, Stand: 31.12.2015 8 Zahlungsbedingungen 8.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. 8.2 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet. 8.3 Sonstige Preise, insbesondere Verbindungspreise, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Erfolgt eine Sperre bzw. Zurückbehaltung der Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, hat der Kunde die Kosten der Sperre zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. 8.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die Telekom, den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab. 8.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 9 Beanstandungen Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise der Telekom sind umgehend nach Zugang der Rechnung an die Telekom zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei der Telekom eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; die Telekom wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise 10.1 Die Telekom ist im Falle der Entgeltregulierung verpflichtet, ausschließlich die von der Bundesnetzagentur genehmigten, überprüften oder angeordneten Preise oder entgeltrelevanten Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen zu vereinbaren. Verträge, die andere Preise oder entgeltrelevante Bestandteile enthalten, sind mit der Maßgabe wirksam, dass der genehmigte, überprüfte oder angeordnete Preis bzw. die entgeltrelevanten Bestandteile an die Stelle des vereinbarten Preises bzw. der entgeltrelevanten Bestandteile treten. Solche Änderungen wird die Telekom dem Kunden schriftlich mitteilen. Bei Preiserhöhungen und sonstigen Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die Telekom wird auf dieses Sonderkündigungsrecht in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Die Kündigung muss schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. 10.2 Beabsichtigt die Telekom sonstige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung oder bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Die Telekom wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. 11 Verzug 11.1 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug kann die Telekom den Anschluss auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. www.telekom.de 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen, BusinessCall Advance. 11.2 Kommt der Kunde a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Telekom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise verlangen. 11.3 Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist. 11.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Telekom vorbehalten. 12 Haftung 12.1 Für Schäden auf Grund der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet die Telekom nach den Regelungen des TKG. 12.2 Im Übrigen haftet die Telekom bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt. 12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im übrigen haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. 12.4 Für den Verlust von Daten haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 12.3 nur, wenn der Kunde täglich eine Datensicherung durchgeführt hat. 12.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 13 Vertragslaufzeit / Kündigung 13.1 Standardleistung a) BusinessCall Anlagenanschluss, BusinessCall Primärmultiplexanschluss, BusinessCall Voice Flat Anlagenanschluss Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat kündbar. b) BusinessCall Complete VDSL Anlagenanschluss (2), BusinessCall Complete Premium VDSL Anlagenanschluss (2), BusinessCall Complete Anlagenanschluss (2), BusinessCall Complete Premium Anlagenanschluss (2) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere drei Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird. c) BusinessCall Ergänzungsanschluss (2) BusinessCall Ergänzungsanschluss (2) der zusammen mit einem unter Buchstabe b) genannten Anschluss unter einer Durchwahlrufnummer bzw. Rufnummer erreichbar ist, kann frühestens zum nächst möglichen Kündigungstermin des zu Grunde liegenden Anschlusses unter Einhaltung der hierfür geltenden Kündigungsfrist gekündigt werden. Telekom, Stand: 31.12.2015 13.2 13.3 13.4 13.5 d) DeutschlandLAN IP Voice S, M und L, DeutschlandLAN IP Voice/Data S, M und L, DeutschlandLAN IP Voice/Data S, M und L Premium Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um zwölf Monate. e) DeutschlandLAN IP Voice, DeutschlandLAN IP Voice/Data, DeutschlandLAN IP Voice/Data Premium Die Vertragsverhältnisse sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Werktagen (montags bis freitags) kündbar. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats nach der Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zahlen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis bevor der Anschluss bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er der Telekom die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung not-wendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus. Mit Kündigung des letzten Anschlusses innerhalb des BusinessCall Advance endet auch der Vertrag über BusinessCall Advance. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis für einen unter Buchstabe b) genannten Anschluss, so enden auch die entsprechenden Vertragsverhältnisse über BusinessCall Ergänzungsanschlüsse. Zubuchoptionen Vertragsverhältnisse über Zubuchoptionen sind, sofern bei der jeweiligen Zubuchoption nicht etwas anderes geregelt ist, für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Werktagen kündbar. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Kündigt der Kunde ein Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zahlen. Kündigt der Kunde ein Vertragsverhältnis, bevor die Zubuchoption betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er der Telekom die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus. Mit Kündigung des Vertrages über die Standardleistung enden auch Vertragsverhältnisse über Zubuchoptionen. Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Kündigung muss schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail) erfolgen. Kündigt die Telekom den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu entrichtenden restlichen monatlichen Preise zu zahlen. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist. 14 Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz 14.1 Informationen über die von der Telekom zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden und Informationen über die möglichen Auswirkungen finden sich im Internet unter www.telekom.de/messverfahren 14.2 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter www.telekom.de/kontakt einsehbar. 14.3 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.telekom.de/agb einsehbar. 14.4 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen die Telekom auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet unter www.telekom.de/dienstesicherheit www.telekom.de 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen, BusinessCall Advance. 14.5 Damit im Falle eines Anbieterwechsels die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: Der Vertrag mit der Telekom muss fristgerecht gegenüber der Telekom gekündigt werden. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens sieben Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum des Vertragsendes bei der Telekom eingehen. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu beachten. 14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit der Telekom über die in § 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. 14.7 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist. 14.8 Der Kunde kann verlangen, in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Telekom, Stand: 31.12.2015 15 Sonstige Bedingungen 15.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. 15.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht 15.4 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf einen Dritten übertragen. www.telekom.de 4
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