Begleitkosten im Krankenhaus. pro terra ersetzt nach dreimonatiger Wartezeit die nicht abwendbaren Kosten einer Begleitperson. - - - Ein Krankenhausaufenthalt ist pro terra umgehend zu melden. Wird nicht direkt mit dem Krankenhaus verrechnet, werden gegen Vorlage der ORIGINALE (Rechnung und Erlagschein) die Kosten ersetzt. Unfall: Bei Feststellung eines Invaliditätsgrades tritt anstelle der Selbstbehaltskostenübernahme die Leistung aus der Gruppen-Unfallversicherung (!) Zu beachten Bundesland Niederösterreich: Familien mit Familienpass erhalten für Ihr(e) Kind(er) bis zum 10. Lebensjahr einen Begleitkostenzuschuss in Höhe von Euro 22,- von der Landesregierung, da nicht direkt mit einem Krankenhaus verrechnet wird. Die Rückerstattung erfolgt durch die Gemeinde bzw. durch das Magistrat. Die Differenzkosten werden von pro terra getragen. Was wir von Ihnen benötigen. bei Direktverrechnung: Mitgliedskarte zur Bekanntgabe der Mitgliedsnummer bei der Aufnahme im Krankenhaus ohne Direktverrechnung: Originalrechnung samt Erlagschein falls Rechnung bereits bezahlt: Originalrechnung und Ihre Bankverbindung* * (Bankleitzahl und Kontonummer) Eine Rückvergütung ist maximal drei Monate im Nachhinein für das abgelaufene Kalenderjahr möglich. Später eingereichte Rechnungen können nicht mehr ersetzt werden. pro terra, Verein für ein umweltfreundliches und soziales Leben | Industriestraße 6, 4240 Freistadt Telefon +43 (0) 7942 / 21 444 | Fax +43 (0) 7942 / 21 444 9 | E-Mail [email protected] Web www.proterra.at | Bankverbindung: Raiba Steyregg | Kto.-Nr. 22020 | BLZ 34637
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