Begleitkosten im Krankenhaus.

Begleitkosten im Krankenhaus.
pro terra ersetzt nach dreimonatiger Wartezeit die nicht
abwendbaren Kosten einer Begleitperson.
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Ein Krankenhausaufenthalt ist pro terra umgehend zu melden.
Wird nicht direkt mit dem Krankenhaus verrechnet, werden gegen Vorlage der
ORIGINALE (Rechnung und Erlagschein) die Kosten ersetzt.
Unfall: Bei Feststellung eines Invaliditätsgrades tritt anstelle der
Selbstbehaltskostenübernahme die Leistung aus der Gruppen-Unfallversicherung (!)
Zu beachten Bundesland Niederösterreich:
Familien mit Familienpass erhalten für Ihr(e) Kind(er) bis zum 10. Lebensjahr einen
Begleitkostenzuschuss in Höhe von Euro 22,- von der Landesregierung, da nicht direkt
mit einem Krankenhaus verrechnet wird. Die Rückerstattung erfolgt durch die Gemeinde
bzw. durch das Magistrat. Die Differenzkosten werden von pro terra getragen.
Was wir von Ihnen benötigen.
bei Direktverrechnung:
Mitgliedskarte zur Bekanntgabe der Mitgliedsnummer
bei der Aufnahme im Krankenhaus
ohne Direktverrechnung:
Originalrechnung samt Erlagschein
falls Rechnung bereits bezahlt:
Originalrechnung und Ihre Bankverbindung*
* (Bankleitzahl und Kontonummer) Eine Rückvergütung ist maximal drei Monate im Nachhinein für das
abgelaufene Kalenderjahr möglich. Später eingereichte Rechnungen können nicht mehr ersetzt werden.
pro terra, Verein für ein umweltfreundliches und soziales Leben | Industriestraße 6, 4240 Freistadt
Telefon +43 (0) 7942 / 21 444 | Fax +43 (0) 7942 / 21 444 9 | E-Mail [email protected]
Web www.proterra.at | Bankverbindung: Raiba Steyregg | Kto.-Nr. 22020 | BLZ 34637