Stand: Juni 2015 Liste von Krankenhäusern in Sarajewo Die Gesundheitsversorgung von BiH wird in Ballungsgebieten flächendeckend durch das System der Ärztehäuser (Dom zdravlja) sichergestellt. Dort werden ebenfalls zahnärztliche Behandlungen angeboten. Der ärztliche Notruf in ganz BIH ist über die Tel. Nr. 124 zu erreichen. Notarzt Kolodvorska 14 Tel.: 033/124 Krankenhaus „Dr. Abdulah Nakaš„ Kranjčevićeva 12 Tel.: 033/285 100 Fax.: 033/285 370 Notaufnahme Station: 033/285 428,- 261 www.obs.ba Universitätsklinikum Koševo Bolnička 25 Tel.: 033/297 000 Fax.: 033/441 815 Tel. Vip- Ambulanz: 033/445 522 www.kcus.ba Poliklinik Dr. Enes Odobašić (Privatklinik)* Omladinskih Radnih Brigada 8/I, Dobrinja Tel: 033/766 630 Fax: 033/766 631 e-Mail: [email protected] (Sprachen: Deutsch) Poliklinik Bosanes (Privatklinik mit Chirurgie)* Azize Šaćirbegović 16 Tel.: 033/206 256 Fax.: 033/725 906 www.bosanes.com (Sprachen: Englisch und Deutsch) Poliklinik Clarus (Privatklinik)* Skenderija 24 Tel.:033/222 123 Fax: 033/222 123 www.clarus.ba Poliklinik Atrijum (Privatklinik)* Džemala Bijedića 185 Tel.: 033/467 444 Fax: 033/768 768 www.poliklinika-atrijum.ba OHN Gezo (Privatklinik)* Mustafe Kamerića 10, Dobrinja II, Tel.: 033/450 102 Fax: 033/450 102 www.drgezo.ba Poliklinik Sunce-Agram (Privatklinik)* Trg Međunarodnog prijateljstva 20, Tel.: 033/755 547 www.bosna-sunce.ba Poliklinik Sara-Vita (Privatklinik)* Zmaja od Bosne 7/III (Importane Center) Tel.: 033/973 441 Fax: 033/974 441 www.sara-vita.com (ästhetische und allgemeine Chirurgie und Gynäkologie) *Die benannten Polikliniken verfügen über Allgemein- und Fachärzte verschiedener Bereiche Haftungsausschluss Diese Angaben basieren auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Abfassung der Liste vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Ärztinnen und Ärzte sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung einer Ärztin bzw. eines Arztes sind die Auftraggeber bzw. Patienten selbst für die Begleichung der anfallenden Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Auslandsvertretung oder das Auswärtige Amt kann daraus nicht hergeleitet werden. Versicherung Die staatliche Krankenkasse in Bosnien und Herzegowina tritt für medizinische Leistungen der Ärzte und für Arzneien in Vorlage. Voraussetzung dafür ist, dass die Patienten in Deutschland gesetzlich versichert sind, sich vor der Abreise nach Bosnien und Herzegowina das Formular BH-6 resp. BH-11 bei ihrer Krankenkasse beschafft haben und diese den behandelnden Ärzten vorlegen. Es kann allerdings noch nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Verfahren überall im Land bekannt ist und ein vertragsgemäßes Eintreten der Krankenkasse in jedem Fall sichergestellt ist. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken).
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