Liste von Krankenhäusern in Sarajewo

Stand: Juni 2015
Liste von Krankenhäusern in Sarajewo
Die Gesundheitsversorgung von BiH wird in Ballungsgebieten flächendeckend durch das
System der Ärztehäuser (Dom zdravlja) sichergestellt. Dort werden ebenfalls zahnärztliche
Behandlungen angeboten.
Der ärztliche Notruf in ganz BIH ist über die Tel. Nr. 124 zu erreichen.
Notarzt
Kolodvorska 14
Tel.: 033/124
Krankenhaus „Dr. Abdulah Nakaš„
Kranjčevićeva 12
Tel.: 033/285 100
Fax.: 033/285 370
Notaufnahme Station: 033/285 428,- 261
www.obs.ba
Universitätsklinikum Koševo
Bolnička 25
Tel.: 033/297 000
Fax.: 033/441 815
Tel. Vip- Ambulanz: 033/445 522
www.kcus.ba
Poliklinik Dr. Enes Odobašić (Privatklinik)*
Omladinskih Radnih Brigada 8/I, Dobrinja
Tel: 033/766 630
Fax: 033/766 631
e-Mail: [email protected]
(Sprachen: Deutsch)
Poliklinik Bosanes (Privatklinik mit Chirurgie)*
Azize Šaćirbegović 16
Tel.: 033/206 256
Fax.: 033/725 906
www.bosanes.com
(Sprachen: Englisch und Deutsch)
Poliklinik Clarus (Privatklinik)*
Skenderija 24
Tel.:033/222 123
Fax: 033/222 123
www.clarus.ba
Poliklinik Atrijum (Privatklinik)*
Džemala Bijedića 185
Tel.: 033/467 444
Fax: 033/768 768
www.poliklinika-atrijum.ba
OHN Gezo (Privatklinik)*
Mustafe Kamerića 10, Dobrinja II,
Tel.: 033/450 102
Fax: 033/450 102
www.drgezo.ba
Poliklinik Sunce-Agram (Privatklinik)*
Trg Međunarodnog prijateljstva 20,
Tel.: 033/755 547
www.bosna-sunce.ba
Poliklinik Sara-Vita (Privatklinik)*
Zmaja od Bosne 7/III (Importane Center)
Tel.: 033/973 441
Fax: 033/974 441
www.sara-vita.com
(ästhetische und allgemeine Chirurgie und Gynäkologie)
*Die benannten Polikliniken verfügen über Allgemein- und Fachärzte verschiedener
Bereiche
Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der
Abfassung der Liste vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Ärztinnen
und Ärzte sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung einer Ärztin bzw.
eines Arztes sind die Auftraggeber bzw. Patienten selbst für die Begleichung der anfallenden
Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Auslandsvertretung
oder das Auswärtige Amt kann daraus nicht hergeleitet werden.
Versicherung
Die staatliche Krankenkasse in Bosnien und Herzegowina tritt für medizinische Leistungen
der Ärzte und für Arzneien in Vorlage. Voraussetzung dafür ist, dass die Patienten in
Deutschland gesetzlich versichert sind, sich vor der Abreise nach Bosnien und Herzegowina
das Formular BH-6 resp. BH-11 bei ihrer Krankenkasse beschafft haben und diese den
behandelnden Ärzten vorlegen. Es kann allerdings noch nicht davon ausgegangen werden,
dass dieses Verfahren überall im Land bekannt ist und ein vertragsgemäßes Eintreten der
Krankenkasse in jedem Fall sichergestellt ist. Unabhängig davon wird dringend empfohlen,
für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung
abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen
werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei
Privatärzten oder Privatkliniken).