Lehrveranstaltungen und Digicampus Dieses Merkblatt soll Ihnen

Merkblatt LV und Digicampus im Studiengang Medien
und Kommunikation
Lehrveranstaltungen und Digicampus
Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, sich an der Universität Augsburg und besonders am Institut für Medien, Wissen und Kommunikation zurecht zu finden. Hier
finden Sie Antwort auf Fragen wie bspw.: Welche Lehrveranstaltungen soll ich
besuchen? Wie funktioniert der Digicampus? Welche vorher erbrachten Leistungen können angerechnet werden?
1. Erstellen eines Stundenplans in Digicampus?
Der Digicampus ist die offizielle Lern- und Verwaltungsplattform an der
Universität Augsburg. Über den Digicampus melden Sie sich für die verschiedenen Veranstaltungen an.
Den Digicampus finden Sie hier. Eine ausführliche Einführung, wie der Digicampus funktioniert und wie man sich für Veranstaltungen anmelden kann,
wurde von der Fachschaft MuK in einem Video aufbereitet.
Welche Veranstaltungen belegt werden sollten ist dem Studienverlaufsplan
zu entnehmen. Die konkreten Veranstaltungen werden jedes Semester im
"Anhang zum Modulhandbuch" aufgelistet und rechtzeitig als PDF als
Download angeboten. Bitte lassen Sie sich nicht von den Modulbezeichnungen irritieren. Diese dienen lediglich der Vereinheitlichung innerhalb
der Fakultät.
Bei Fragen zum Digicampus wenden Sie sich bitte an den Support des Digicampus
2. Belegen von Lehrveranstaltungen
a. an der Universität Augsburg
i. Es ist möglich - in Einzelfällen und nach Absprache mit
dem/der Dozentin VOR der Anmeldung - aus Interesse an
Seminaren teilzunehmen ohne einen Leistungsnachweis zu
erbringen, soweit dies von der Kapazität her möglich ist.
ii. Es ist nicht möglich, mehr Punkte zu machen als benötigt, also Module durch das Absolvieren von zu vielen ECTS zu
"überbuchen". Das Modul muss immer passend abgeschlossen werden. Deshalb muss der/die Dozent/in zu Semesterbeginn informiert werden und für Sie passende (ggf. niedrigere)
ECTS müssen abgesprochen und beim Prüfungsamt bis Ende
der ersten Vorlesungswoche nachgemeldet werden. Dies gilt
besonders für Neben- und Ergänzungsfächer. Es dürfen auch
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nicht mehr Leistungspunkte erworben werden, um schlechtere Leistungen im Nachhinein zu streichen.
iii. Die Umbuchung von Leistungen ist in der Regel für die PO
2011 nicht möglich.
Eine Ausnahme gilt für die PO 2009. Hier können die Punkte
einzelner Veranstaltungen auf Antrag beim Prüfungsamt (der
dann an den Prüfungsausschussvorsitz weiter geleitet wird) in
Ausnahmefällen in andere Module übertragen werden. Wenn
Sie Leistungspunkte in einem anderen Modul anrechnen lassen wollen, verwenden Sie das Formular zur Umbuchung von
Prüfungs- und Studienleistungen und reichen dieses in 2facher Ausfertigung direkt beim Prüfungsamt ein. Bitte denken Sie daran, Belege für die erbrachten Leistungen beizulegen (z.B. Studis-Ausdruck).
b. über die Virtuelle Hochschule Bayern
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert und koordiniert den
Einsatz und die Entwicklung multimedialer Lehr- und Lerninhalte in
den bayerischen Hochschulen. Für Studierende des BA und MA MuK
besteht mitunter die Möglichkeit, einzelne Kurse bei der virtuellen
Hochschule Bayern (vhb) zu absolvieren und für die MuK-Studiengänge
anrechnen zu lassen.
i. Welche Kurse aus dem vhb-Angebot Sie im jeweiligen Semester einbringen können und wie viele Leistungspunkte Sie dafür erhalten, entnehmen Sie bitte der Liste unten auf dieser
Seite.
Achtung: Wenn Sie mehr als 30 ECTS durch Kurse bei der
vhb erwerben, die nicht von Professuren des MuK angeboten
werden, werden Sie vom Prüfungsamt automatisch um ein
Fachsemester nach oben gestuft.
ii. VHB-Leistungen werden mit dem ausgefüllten Formular auf
Anerkennung bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden
abgegeben; die Anerkennung wird vom Prüfungsausschuss
ans Prüfungsamt weitergeleitet.
3. Belegen von Ergänzungsmodulen
a. Die Ergänzungsmodule im BA umfassen 8 Wahlpflichtfächer, aus
denen Sie sich zwei aussuchen können. Im MA können Sie aus 8
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Wahlpflichtfächern wählen. Im Ergänzungsbereich bietet sich die
Möglichkeit, fach- und fakultätsübergreifend zu studieren. Wenn Sie
genaueres erfahren wollen, finden Sie hier die Inhalte der Module
für den BA erklärt (die Übersicht für den Master finden Sie hier). Pro
Modul können Sie sich 12 Leistungspunkte anrechnen lassen, insgesamt müssen Sie 24 Leistungspunkte einbringen.
b. Sie absolvieren im Rahmen ihres Studiums im B.A. und M.A. zwei
Ergänzungsbereiche. Sobald eine abgelegte Prüfung in einem Ergänzungsbereich bestanden wurde, gilt dieser damit als begonnen
und muss entsprechend beendet werden. Ein Wechsel des Ergänzungsbereichs ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Sie können also nicht mehrere Ergänzungsbereiche belegen und dann aus
den „Besten“ auswählen. Darüber hinaus ist es nicht zulässig mehr
als die geforderte Anzahl an Modulprüfungen abzuschließen.
4. Grundlagen- und Orientierungsprüfung
a. Nach § 17 Grundlagen- und Orientierungsprüfung der Prüfungsordnung BA MuK (2011) müssen Sie bis zum Ende des vierten Semesters 24 Leistungspunkte aus den Grundlagenmodulen (G1, G2 und
G3) nachweisen. Der Nachweis soll zeigen, dass Sie in der Lage
sind, das Studium in der vorgegebenen Zeit erfolgreich zu beenden.
Haben Sie nach Ablauf des vierten Semesters die 24 Leistungspunkte aus den Modulen G1, G2 und G3 nicht erbracht, gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erstmals als nicht bestanden. Haben
Sie nach Ablauf des fünften Fachsemesters die 24 Leistungspunkte
aus den Modulen G1 bis G3 nicht erbracht, ist die Grundlagen- und
Orientierungsprüfung endgültig nicht bestanden. Sie können den
Studiengang BA MuK nicht weiter studieren.
b. Sie können ausnahmsweise und nur in begründeten Fällen einen
formlosen Antrag beim Prüfungsausschussvorsitz stellen und um eine Nachfrist zur Absolvierung der noch ausstehenden Prüfungen bitten. Dem Antrag sind Beweismittel für die Begründung der Verzögerung beizufügen, um Ihren Antrag glaubhaft zu machen.
5. Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen
a. an einer anderen Universität
Auf Antrag beim Prüfungsamt (der dann an den Prüfungsausschussvorsitz weiter geleitet wird) kann nach §11 auch die Anrechnung von Leistungen außerhalb der Universität Augsburg beantragt werden (z.B.
Veranstaltungen aus vorherigen Studiengängen, Fernstudium, Sprach3
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kurse).
Zur Anrechnung von Leistungen, welche an einer anderen Hochschule
(auch im Ausland) erworben wurde, reichen Sie das entsprechende Formular in 2-facher Ausfertigung beim Prüfungsamt ein. Bitte denken Sie daran, Belege für die erbrachten Leistungen beizulegen.
b. in einer berufsqualifizierenden Ausbildung
Bewerber, die sich aus einer beruflichen Tätigkeit bewerben möchten,
müssen die Kriterien für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
erfüllen ( siehe hier:
http://www.uniaugsburg.de/de/einrichtungen/studentenkanzlei/hochschulzugang_fuer_ber
uflich_qualifizierte/).
Besteht aber keine fachliche Verwandtschaft zwischen ausgeübter Tätigkeit und MuK-Studium, so kann davon ausgegangen werden, dass
keine Zulassung erteilt wird.
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