VDA Standardisierte Ladungsträger für PKW- und LKW Räder Teil 1 (Technische Empfehlung) 4503 EWPS (European Wheel Pallet System) VDA - Räderpalettensystem Diese Empfehlung beschreibt ein standardisiertes System von Ladungsträgern bestehend aus Grundpaletten, Zwischenlagen und Abschlussrahmen für den Transport von PKW- und LKW-Rädern aus Stahl und Leichtmetall, das unter der vom VDA eingetragenen Marke EWPS vertrieben wird. Die Empfehlung wurde ursprünglich in Zusammenarbeit zwischen der VDA Arbeitsgruppe Räderpalette und der Logistic Commission der European Wheel Association (EUWA) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe Räderpalette gehört zum VDA Center of Competence (CoC) Packaging. Die vorliegende Empfehlung ersetzt die Version vom Juli 2006. 01.05.2015 VDA Center of Competence Packaging Herausgeber: Verband der Automobilindustrie e.V. Behrenstraße 35 10117 Berlin Mail: [email protected] Internet: www.vda.de Copyright: Nachdruck und jede sonstige Form der Vervielfältigung ist nur mit Angabe der Quelle gestattet. Haftungsausschluss: Die VDA-Empfehlungen sind Empfehlungen, die jedermann frei zur Anwendung stehen. Wer sie anwendet, hat für die richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge zu tragen. Sie berücksichtigen den zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe herrschenden Stand der Technik. Durch das Anwenden der VDA-Empfehlungen entzieht sich niemand der Verantwortung für sein eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Eine Haftung des VDA und derjenigen, die an den VDA-Empfehlungen beteiligt sind, ist ausgeschlossen. Jeder wird gebeten, wenn er bei der Anwendung der VDA-Empfehlungen auf Unrichtigkeiten oder die Möglichkeit einer unrichtigen Auslegung stößt, dies dem VDA umgehend mitzuteilen, damit etwaige Mängel beseitigt werden können. 2 Inhaltsverzeichnis 1 EINFÜHRUNG UND ZIELSETZUNG 1.1 Einführung 1.2 Zielsetzung 4 4 4 2. SYSTEMBESCHREIBUNG 2.1 Kennzeichnung 2.2 Anforderungen an Grundpalette und Abschlussrahmen 2.2.1 Abmessungen 2.2.2 Lasten und Gewichte 2.2.3 Material 2.2.4 Farbe 2.2.5 Kennzeichnung 2.3 Anforderungen an die Kunststoff Zwischenlagen 2.3.1 Abmessungen 2.3.2 Material 2.3.3 Farbe 2.3.4 Kennzeichnung (ggf. Erweiterung mit RFID Tag oder Verweis auf weitere Schutzrechte) 2.4 Allgemeine Anforderungen 5 6 7 7 7 7 7 7 7 7 8 8 3. VERWENDUNG UND GEBRAUCH 3.1 Schadensmerkmale 3.2 Brandschutz 3.3 Transportsicherung 3.4 Recycling 9 9 9 9 9 8 8 Mitgeltende Unterlagen VDA Empfehlung 4503, Teil 2 (Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren) Anlagen (Teil 1 – Technische Empfehlung) Anlage 1.1 Systembeschreibung Anlage 1.2 Schadensmerkmale Anlage 1.3 Qualitäts-Checkliste für Anwender Anlagen (Teil 2 – Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren) Anlage 2.1 Ablaufplan Anlage 2.2 Liste zugelassener Prüfinstitute Anlage 2.3 Liste zertifizierter Lieferanten Anlage 2.4 Prüfbericht EWPS Stahlkomponenten Anlage 2.5 Prüfbericht EWPS Kunststoffkomponenten 3 1 EINFÜHRUNG UND ZIELSETZUNG 1.1 Einführung Die VDA-Empfehlung 4503 ist gültig für die in der Anlage 1 aufgeführten Rädertypen. Gegenstand dieser Empfehlung ist die Definition der beschriebenen Standardladungsträger. Der Vertrieb von Systemelementen (Grundpalette und Abschlussrahmen sowie Kunststoffzwischenlagen) unter dem geschützten Markennamen EWPS gemäß dieser Empfehlung unterliegt einem Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren durch den VDA, das in Anlage 4 zur Empfehlung beschrieben wird. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte (oder andere gewerbliche Schutzrechte) berühren können, ohne dass diese vorstehend identifiziert wurden. Der VDA ist nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Soweit dem VDA bekannt, bestehen keine solchen Schutzrechte. Die Anwender dieser Empfehlung werden gebeten, den VDA über etwaige Schutzrechte zu informieren, die diese Empfehlung berühren können. 1.2 Zielsetzung Die Entwicklung des EWPS hat das generelle Ziel, durch standardisierte Ladungsträger die Verpackungsvielfalt zu reduzieren und die Logistikkosten für die Beteiligten zu optimieren. Diese Optimierung wird ermöglicht durch: standardisierte, poolfähige Komponenten niedrige Systemkosten hohe Schutzfunktion lange Lebensdauer Maximierung der Frachtraumausnutzung geringes Eigenvolumen/Gewicht ergonomische Gestaltung Eignung für automatisiertes und manuelles Handling Recyclingfähigkeit Inzwischen hat sich in der Branche ein EWPS-Pool gebildet, in dem die Systemkomponenten zwischen Automobilherstellern und Zulieferern frei rotieren, so dass zwischenzeitlich nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer welche Systemkomponenten ursprünglich in den Pool eingebracht hat. Dies hat insofern zu Problemen geführt, als dass auch bei fehlerhaften Komponenten in der Regel nicht 4 mehr nachvollzogen werden konnte, wer diese in den Pool eingeführt und wer sie hergestellt hatte. Um das bewährte und effiziente Pool-System, das allen Beteiligten erhebliche Rationalisierungsvorteile bietet und auch aus Gründen des Unfallverhütung und des Umweltschutzes sinnvoll ist, und das inzwischen entwickelte Vertrauen in die Marke EWPS nicht zu gefährden, ist die Empfehlung daher grundlegend überarbeitet worden. Diese Empfehlung lässt die Freiheit der Automobilhersteller und -zulieferer sowie der Hersteller von Transportsystemen unberührt, den EWPS-Pool anders zu gestalten (soweit dadurch die Marke EWPS nicht in unzulässiger Weise gebraucht wird) oder andere Komponenten zu verwenden, herzustellen oder zu entwickeln oder andere Pools zu bilden und zu nutzen. 2. Systembeschreibung Eine Ladeeinheit des EWPS besteht aus: - Grundpalette - Zwischenlagen - Abschlussrahmen Anlage 1 bietet eine Übersicht über die Größen des Systems. Grundpalette Funktion: Grundpalette, lasttragendes Element, Aufnahme der ersten Kunststoffzwischenlage, einsetzbar für Transport-, Förder- und Lagertechnik Zwischenlagen Funktion: Aufnahme- und Sicherungselement für Räder in der Ladeeinheit 5 Abschlussrahmen Funktion: Abschluss der Ladeeinheit nach oben, Stapelhilfe und Arretierung 2.1 Kennzeichnung Die Zuordnung der Typ-Bezeichnung erfolgt gemäß Anlage 1; die Ausführung gemäß Zeichnungen. Die Typ-Bezeichnung der EWPS-Elemente ist wie folgt definiert: EWPS-Stahlkomponenten Komponentenbezeichnung Stahlgrundpalette und Abschlussrahmen Beispiel: E W P S - 1 - B P Stelle: 1 2 3 4 - 5 - 6 7 - Stellen 1 bis 4: EWPS, Systemname, European Wheel Pallet System Stelle 5: Kennziffer für Nenngröße (z.B.: 1 = 1200 x 1100mm) Stelle 6: Komponentenbezeichnung (z.B.: B = Base-Pallet oder T = Top-Frame) Stelle 7: Bauart, Ausführung (z.B.: P = Pipe Version) Vierkantrohrausführung Alle Varianten und Größen sind der Anlage 1 zu entnehmen. EWPS-Kunststoffkomponenten Komponentenbezeichnung Zwischenlagen 6 Beispiel: Stelle: - E W P S - 1 3 - L 1 2 3 4 - 5 6 - 7 Stellen 1 bis 4: EWPS, Systemname, European Wheel Pallet System Stelle 5 und 6: Radnenndurchmesser in Zoll Stelle 7: Beschichtung (z.B.: S = unbeschichtet, früher Stahlrad oder L = beschichtet, früher Leichtmetallrad) Alle Varianten und Größen sind der Anlage 1 zu entnehmen. 2.2 Anforderungen an Grundpalette und Abschlussrahmen 2.2.1 Abmessungen Der Anlage 1.1 sind die Außenabmessungen und die Zeichnungsnummern der jeweiligen Metallkomponenten zu entnehmen. 2.2.2 Lasten und Gewichte Maximal zulässige Traglast je Einheit: Maximal zulässige Auflast: 1000 kg 3000 kg (Flächenauflage) 2.2.3 Material Die Angaben sind der Anlage 1.1 zu entnehmen. 2.2.4 Farbe Die Angaben sind der Anlage 1.1 zu entnehmen. 2.2.5 Kennzeichnung Folgende Kennzeichnungen sind Pflicht: - Name des Herstellers - Produktionsdatum (Monat/Jahr: mm/jjjj) - Name des Unternehmens, das das Systemelement in den Umlauf bringt - Zertifizierungsnummer - Bezeichnung EWPS (ggf. Erweiterung mit RFID Tag oder Verweis auf weitere Schutzrechte) - Typ - Bezeichnung - Größenangabe des Raddurchmessers in Zoll - Tragfähigkeit: - zulässige Nutzlast: 1000kg - zulässige Auflast: 3000kg - TARA (Eigengewicht) - max. Stapelhöhe: 5m 2.3 Anforderungen an die Kunststoff Zwischenlagen 2.3.1 Abmessungen 7 Der Anlage 1.1 sind die Außenabmessungen und die Zeichnungsnummern der jeweiligen Kunststoffkomponenten zu entnehmen. 2.3.2 Material Die Angaben sind der Anlage 1.1 zu entnehmen. Zur Produktion der Zwischenlagen darf ausschließlich recyclingfähiges und wiederverwertbares Ausgangsmaterial (Polyethylen) mit der Qualität HD-PE eingesetzt werden. Das Ausgangsmaterial der Plattenware muss so gewählt werden, dass die in dieser Empfehlung zulässigen Werte für die tiefgezogenen Zwischenlagen erreicht werden. 2.3.3 Farbe Die Angaben sind der Anlage 1.1 zu entnehmen. 2.3.4 Kennzeichnung (ggf. Erweiterung mit RFID Tag oder Verweis auf weitere Schutzrechte) - Name des Herstellers - Produktionsdatum (Monat/Jahr: mm/jjjj) - Name des Unternehmens, das das Systemelement in den Umlauf bringt - Zertifizierungsnummer - Werkzeugnummer - Bezeichnung EWPS (ggf. Erweiterung mit RFID Tag oder Verweis auf weitere Schutzrechte) - Größenangabe des Raddurchmessers in Zoll - TARA (Eigengewicht) Recycling-Zeichen Zusätzliche Unterscheidung durch farbige, aufextrudierte Streifen (siehe Anlage 1.1). 2.4 Qualitätsanforderungen Die EWPS-Systemkomponenten sind entsprechend den in Anlage 1.3 dargestellten Qualitätsanforderungen herzustellen. 2.5 Allgemeine Empfehlungen für einen unter der Marke EWPS gebildeten Pool Es ist zulässig, einen Pool von Systemkomponenten unter der Marke EWPS zu bilden und diesen mit dem Markennamen zu bezeichnen. Zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität der Komponenten, die in einem unter der Marke EWPS gebildeten Pool in Umlauf sind, und der Rückverfolgbarkeit aller einzelnen Komponenten zu ihrem Hersteller, sollen jedoch in einen unter dem Markennamen EWPS gebildeten Pool nur EWPS-Komponenten eingebracht werden, die von den zertifizierten Herstellern unter Einhaltung der Vorgaben dieser aktualisierten VDAEmpfehlung produziert und in Umlauf gebracht wurden. Der VDA darf als Markenlizenzgeber, Anforderungen an den EWPS-Pool aufstellen. Die aktuelle Liste zertifizierter Hersteller erhalten Sie auf der VDA-Webseite (www.vda.de). Die bislang im unter der Marke EWPS gebildeten Pool befindlichen 8 Systemkomponenten können bis zu ihrer Entsorgung nach Ziffer 3.4 im Pool verbleiben soweit sie den bisherigen Anforderungen genügen. Die Automobilhersteller und -zulieferer sowie die Hersteller von Transportsystemen bleiben frei, den EWPS-Pool nach Belieben zu gestalten soweit dadurch die Marke EWPS nicht in unzulässiger Weise gebraucht oder in ihrem Image gefährdet wird, und daneben andere Komponenten zu verwenden, herzustellen oder zu entwickeln und andere Pools zu bilden und zu nutzen. 3. VERWENDUNG UND GEBRAUCH Grundsätzlich ist in einem unter der Marke EWPS gebildeten Pool von allen Systemnutzern sicherzustellen, dass alle EWPS-Räderpalettensysteme in gebrauchsfähigem und sauberem Zustand dem nächsten Anwender übergeben werden. Das Bekleben und Beschriften der EWPS Räderpaletten-Systemelemente ist nicht zulässig, um eine möglichst lange Lebensdauer und effiziente Nutzung im Umlauf zu ermöglichen. Ausnahme: Ohne Hilfsmittel ablösbare Klebepunkte zur Sicherung von Warenanhängern. 3.1 Schadensmerkmale Die Benutzer der EWPS-Systeme verpflichten sich, die Qualität bzw. Funktionsfähigkeit der EWPS-Komponenten zu prüfen, nur funktionsfähige Elemente in den EWPS-Pool zu bringen, und die beschädigten EWPS-Komponenten gemäß Anlage 1.2 der dort vorgeschriebenen Verwendung zuzuführen. Es ist auf die Stimmigkeit der Systemelemente zum Transportgut zu achten. 3.2 Brandschutz Bei Einsatz von EWPS Komponenten sind die einschlägigen Normen und länderspezifischen Regelwerke bezüglich Brandschutz sowie die Vorgaben der Sachversicherer zu beachten. 3.3 Transportsicherung / Stapelung Die Transportsicherung von EWPS Ladeeinheiten kann mit Bänderung, Stretching und Schrumpffolien erfolgen. Die Stapelung von EWPS Einheiten richtet sich nach der BGR 234. Die Höhe der einzelnen Ladeeinheiten sollte eine Höhe von 2,40 Meter nicht überschreiten. Stapelhöhe insgesamt im statischen Zustand: max. 5 Meter. 3.4 Recycling/Entsorgung von Systemkomponenten Die zertifizierten Hersteller der Systemkomponenten sind verpflichtet, EWPS Komponenten zurückzunehmen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsprechend einem/einer Recycling/Entsorgung zuzuführen. 9
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