Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH RAD-GUTACHTEN NR. TTXZ0__42E 000809 STAND NG2 02/2016 ECE 50290 STAND NG2 03/2016 KBA DESIGN GRÖSSE ZU RAD-ARTIKEL-NR. TX TX graphite 6½J x 16H2 LK 5x114.3 ET 42 TTXZ0SA425E TTXZ0GA425E BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 02/2016 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 02/2016 (E1)-124 R - 000809 Radgröße: 6.50x16 Radtyp: TTXZ_5H Datum: 08.04.2016 per 366-0213-15-WIRD/N2 Das Rad ist ein hochbeanspruchtes Fahrzeugteil, welches im Betrieb extremen Belastungen ausgesetzt sein kann. Falsche oder nicht sichere Rad/ReifenBedienungspraktiken können zu Risiken und Gefahren für den Verbraucher führen. Deshalb müssen alle Wartungs- und Montagearbeiten durch qualifiziertes und entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden. Anbauanleitung 1. Vermeiden Sie Beschädigungen oder Verformungen des Rades durch das Aufbringen hoher Kräfte oder durch Schläge während der Handhabung oder der Montage an das Fahrzeug. Um den Oberflächenschutz des Rades nicht zu beschädigen, müssen Stöße und Kratzer vermieden werden. Dadurch besteht das Risiko von Laufunruhe, Vibrationen oder Korrosion, welche zu eingeschränkter Lebensdauer führt. 2. Vor einem Rad/Reifenwechsel ist über die Fachwerkstätte oder über das Fahrzeughandbuch in Erfahrung zu bringen in welcher Form der Reifendruck überprüft werden muss. Verfügt das Fahrzeug über ein direktes oder indirektes RDKS ist im Falle eines Rad/Reifenwechsels gemäß dem Fahrzeughandbuch vorzugehen. Vor der Montage des Reifens müssen die Reifenwülste mit einer handelsüblichen Montagepaste eingestrichen werden. Falls ein Reifendrucksensor vorhanden ist, darf dieser während der Montagearbeiten nicht beschädigt werden. Damit der Reifendrucksensor fehlerfrei funktioniert, muss er frei von Montagepaste sein und darf nicht nass werden. Metallventil-Reifendruckkontrollsystem: Montagehinweise und Drehmomentangaben des Fahrzeug-, bzw. Sensorherstellers beachten. Service-Kit (Dichtring, Überwurfmutter und Ventileinsatz) sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Das Ventil darf nicht über die Felgenaußenkante hinausragen. Bei Rädern mit Gummiventil-Reifendruckkontrollsystemen oder ohne Reifendruckkontrollsystem ist zu beachten, dass das Ventil nicht über das Komplettrad hinausragt. Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gummiventile sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Zur Befüllung und zur Reifendruckkontrolle wird die Ventilkappe entfernt. Nach Beendigung des Vorganges ist das Ventil wieder mit der staub- und wasserdichten Kappe zu verschließen. 3. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen/Aluminiumfelgen zum Einsatz gebracht werden. 4. Vor der Montage der Rad/Reifeneinheit am Fahrzeug ist sicherzustellen, dass alle Kontaktflächen zwischen Rad und Nabe sauber sind und sich auch keine Fremdkörper dazwischen befinden. Gefahr von Laufunruhe und Vibrationen Gefahr von Beschädigungen des Rades in einem stark beanspruchten Bereich, Gefahr eingeschränkter Lebensdauer 1/2 (E1)-124 R - 000809 Radgröße: 6.50x16 Radtyp: TTXZ_5H Datum: 08.04.2016 per 366-0213-15-WIRD/N2 Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen. 5. Es ist darauf zu achten, dass kein Schmiermittel weder an den Gewinden der Radmuttern/ Schrauben noch an der Anlagefläche zwischen Rad und Radnabe aufgebracht wird. Schmierung kann zum Lösen der Befestigungselemente führen Verminderte Reibwerte führen zum übermäßigen Anziehen der Befestigungselemente Verhindert die Haftreibung zwischen Rad und Radanlagefläche 6. Das Rad darf nur mit den hierfür vorgesehenen Radschrauben/Muttern am Fahrzeug verbaut werden. Jede falsche Zuordnung von Teilen (verschiedene Typen, unterschiedliche Form, verschiedene Länge) kann ein Lösen der Schrauben/Muttern oder den Ausfall des Rades verursachen. Es besteht die Gefahr, ein Rad zu verlieren. Unfallgefahr! 7. Radschrauben/Muttern müssen mit dem empfohlenen Anzugsdrehmoment befestigt werden (Vgl. Verwendungsbereichsanlage zur Montageanleitung). Es wird empfohlen, einen kalibrierten Drehmomentschlüssel zu verwenden und die Radschrauben/Muttern schrittweise, und nicht in einem Durchgang anzuziehen. Die richtige Befestigungsreihenfolge ist kreuzweise über die Radmitte. Erst eine Radschraube/Mutter anziehen, dann die gegenüberliegende oder die am weitesten entfernte. Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Radschüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen. Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen. Anziehen im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn kann zu Verformungen der Radschüssel und dadurch zu Vibrationen führen. 8. Bei jedem Rad/Reifenwechsel ist es unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nach ca. 50-100 km Fahrstrecke zu überprüfen und falls notwendig die Radschrauben/Muttern erneut bis zum richtigen Wert des empfohlenen Anzugsdrehmoments festzuziehen. Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Radschüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen. Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen. Der vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) ist bei dieser Gelegenheit mit zu beachten. 9. Jede technische Änderung an Rädern ist unzulässig. Beschädigte oder verformte Räder dürfen nicht repariert werden (weder durch Erhitzen, noch durch Schweißen als auch durch hinzufügen oder entfernen von Material). Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version und führt bei Montage an einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO. Es besteht die Gefahr eingeschränkter Lebensdauer oder vorzeitigen Ausfalls. Die passenden Fahrzeuge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verwendungsbereichsanlage 2/2 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg MITTEILUNG E1 ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt die Erweiterung der Genehmigung für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 COMMUNICATION issued by: Kraftfahrt-Bundesamt approval extended of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 Nummer der Genehmigung: 000809 Approval No. 1. Radhersteller: Wheel manufacturer: ALCAR Leichtmetallräder GmbH 2. Typbezeichnung des Rades: Wheel type designation: TTXZ_5H 2.1 Kategorie der Nachrüsträder: Category of replacement wheels: Dimensionsgleiche Nachrüsträder pattern part replacement wheels 2.2 Werkstoff: Construction material: Aluminiumlegierung Aluminium alloy 2.3 Fertigungsverfahren: Method of production: gegossene Räder casted wheels Erweiterung Nr.: 02 Extension No. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 000809, Erweiterung 02 Approval No.: 2.4 Kennung der Felgenkontur: Rim contour designation: 6½ J 2.5 Einpresstiefe des Rades: Wheel inset/outset: siehe Prüfbericht Nr. 0.7 see test report No. 0.7 2.6 Radbefestigung: Wheel attachment: serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers original mounting parts of the vehicle manufacturer 2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang: Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference: siehe Prüfbericht Nr. 0.9 see test report No. 0.9 3. Name und Anschrift des Herstellers: Manufacturer‘s name and address: Alcar Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg 4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers: If applicable, name and address of manufacturer‘s representative: entfällt not applicable 5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde: Date on which the wheel was submitted for approval tests: 04.01.2016 - 22.02.2016 6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt: Technical Service responsible for carrying out the approval test: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 22.02.2016 8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes: Number of report issued by that service: 366-0213-15-WIRD/N2 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 000809, Erweiterung 02 Approval No.: 9. Bemerkungen: Remarks: entfällt not applicable 10. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): siehe Anlage 1 see Appendix 1 12. Ort: Place: DE-24932 Flensburg 13. Datum: Date: 07.04.2016 14. Unterschrift: Signature: Im Auftrag Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Hersteller / Manufacturer Typ / Type Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Prüfbericht (Nachtrag) Test Report (addendum) No. 366-0213-15-WIRD/N2 Gemäß dem Übereinkommen über die Annahme Einheitlicher Technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden Agreement concerning the adoption of uniform technical prescriptions for the wheeled vehicles, equipment and parts which can be fitted and/or be used on wheeled vehicles and the conditions for reciprocal recognition of approvals granted on the basis of these prescriptions. Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rädern für Personenkraftwagen und ihre Anhänger Uniform provisions concerning the approval of wheels for passenger cars and their trailers ECE-R 124 zuletzt ergänzt as last amended in 30.01.2011 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Seite: 1 von 15 Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Genehmigungsstand Approval status Genehmigungsnummer Rad-Teilenummer Number of approval Wheel part number ECE (E1) 124 R - 000809 TTXZ8GA38E666 TTXZ8SA33AEW57 1 TTXZ8SA33E571 TTXZ0SA425E671 TTXZ0GA48E671 TTXZUSA41EW702 TTXZHGA50E16W6 34 TTXZ0SA45EW671 TTXZ8SA38E666 TTXZ0SA38E671 TTXZ8GA33AEW57 1 TTXZ8GA33E571 TTXZ8GA33AE571 TTXZ0GA36EW671 TTXZ0GA48EW671 TTXZUSA41E702 TTXZ8GA33EW571 TTXZ0SA425EW67 1 TTXZ0GA38E671 TTXZ8SA38EW666 TTXZ0GA36E671 TTXZ0SA48E671 TTXZHSA50E16W6 34 TTXZ0GA425E671 TTXZ0SA36EW671 TTXZ0SA50EW671 TTXZ0SA50E671 TTXZHSA50E16634 TTXZ8SA33AE571 TTXZ0GA38EW671 TTXZUGA41EW702 TTXZ8SA33EW571 TTXZ0SA45E671 TTXZ0GA45E671 TTXZ0SA36E671 TTXZ0GA50E671 TTXZ0GA425EW67 1 TTXZ0GA45EW671 TTXZ8GA38EW666 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Seite: 2 von 15 Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H TTXZ0SA48EW671 TTXZ0GA50EW671 TTXZHGA50E16634 TTXZ0SA38EW671 TTXZUGA41E702 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Seite: 3 von 15 Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type 0. Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Seite: 4 von 15 Allgemeine Angaben General 0.1 0.2 RadTeilenr Wheel part No. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers) Make (trade name of manufacturer) Ausführung Version 0.3 Kategorie der Nachrüsträder Category of replacement wheels Alcar Leichtmetallräder GmbH 0.6 Kennung d. Felgenkont. Rim contour designation Ident Nach DimN bau TTXZHGA5 TTXZHGA50E16W63 X 6 1/2 J X 16 H2 0E16W634 4 TTXZHGA5 TTXZHGA50E16634 X 6 1/2 J X 16 H2 0E16634 TTXZHSA5 TTXZHSA50E16W63 X 6 1/2 J X 16 H2 0E16W634 4 TTXZHSA5 TTXZHSA50E16634 X 6 1/2 J X 16 H2 0E16634 TTXZ8GA33 TTXZ8GA33AEW571 X 6 1/2 J X 16 H2 AEW571 TTXZ8GA33 TTXZ8GA33AE571 X 6 1/2 J X 16 H2 AE571 TTXZ8GA33 TTXZ8GA33EW571 X 6 1/2 J X 16 H2 EW571 TTXZ8GA33 TTXZ8GA33E571 X 6 1/2 J X 16 H2 E571 TTXZ8SA33 TTXZ8SA33AEW571 X 6 1/2 J X 16 H2 AEW571 TTXZ8SA33 TTXZ8SA33AE571 X 6 1/2 J X 16 H2 AE571 TTXZ8SA33 TTXZ8SA33EW571 X 6 1/2 J X 16 H2 EW571 TTXZ8SA33 TTXZ8SA33E571 X 6 1/2 J X 16 H2 E571 TTXZ8GA38 TTXZ8GA38EW666 X 6 1/2 J X 16 H2 EW666 TTXZ8GA38 TTXZ8GA38E666 X 6 1/2 J X 16 H2 E666 TTXZ8SA38 TTXZ8SA38EW666 X 6 1/2 J X 16 H2 0.7 Einpresstiefe des Rades Wheel inset 0.9 Maximale Radlast u. zugeordneter theoretischer Abrollumfang Max. load capacity and respective theoretical rolling circumference (kg) (mm) 50 730 2160 50 730 2160 50 730 2160 50 730 2160 33 730 2160 33 730 2160 33 730 2160 33 730 2160 33 730 2160 33 730 2160 33 730 2160 33 730 2160 38 730 2160 38 730 2160 38 730 2160 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type EW666 TTXZ8SA38 E666 TTXZ0GA36 EW671 TTXZ0GA36 E671 TTXZ0GA38 EW671 TTXZ0GA38 E671 TTXZ0GA42 5EW671 TTXZ0GA42 5E671 TTXZ0GA45 EW671 TTXZ0GA45 E671 TTXZ0GA48 EW671 TTXZ0GA48 E671 TTXZ0GA50 EW671 TTXZ0GA50 E671 TTXZ0SA36 EW671 TTXZ0SA36 E671 TTXZ0SA38 EW671 TTXZ0SA38 E671 TTXZ0SA42 5EW671 TTXZ0SA42 5E671 TTXZ0SA45 EW671 TTXZ0SA45 E671 TTXZ0SA48 EW671 TTXZ0SA48 E671 TTXZ0SA50 EW671 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Seite: 5 von 15 TTXZ8SA38E666 X 6 1/2 J X 16 H2 38 730 2160 TTXZ0GA36EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 36 730 2160 TTXZ0GA36E671 X 6 1/2 J X 16 H2 36 730 2160 TTXZ0GA38EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 38 730 2160 TTXZ0GA38E671 X 6 1/2 J X 16 H2 38 730 2160 TTXZ0GA425EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 42,5 730 2160 TTXZ0GA425E671 X 6 1/2 J X 16 H2 42,5 730 2160 TTXZ0GA45EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 45 730 2160 TTXZ0GA45E671 X 6 1/2 J X 16 H2 45 730 2160 TTXZ0GA48EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 48 730 2160 TTXZ0GA48E671 X 6 1/2 J X 16 H2 48 730 2160 TTXZ0GA50EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 50 730 2160 TTXZ0GA50E671 X 6 1/2 J X 16 H2 50 730 2160 TTXZ0SA36EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 36 730 2160 TTXZ0SA36E671 X 6 1/2 J X 16 H2 36 730 2160 TTXZ0SA38EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 38 730 2160 TTXZ0SA38E671 X 6 1/2 J X 16 H2 38 730 2160 TTXZ0SA425EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 42,5 730 2160 TTXZ0SA425E671 X 6 1/2 J X 16 H2 42,5 730 2160 TTXZ0SA45EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 45 730 2160 TTXZ0SA45E671 X 6 1/2 J X 16 H2 45 730 2160 TTXZ0SA48EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 48 730 2160 TTXZ0SA48E671 X 6 1/2 J X 16 H2 48 730 2160 TTXZ0SA50EW671 X 6 1/2 J X 16 H2 50 730 2160 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type TTXZ0SA50 TTXZ0SA50E671 E671 TTXZUGA4 TTXZUGA41EW702 1EW702 TTXZUGA4 TTXZUGA41E702 1E702 TTXZUSA4 TTXZUSA41EW702 1EW702 TTXZUSA4 TTXZUSA41E702 1E702 0.4 0.5 Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Radbefestigung Wheel attachment 0.10 Name und Anschrift des Herstellers Manufacturer's name and address Seite: 6 von 15 X 6 1/2 J X 16 H2 50 730 2160 X 6 1/2 J X 16 H2 41 730 2160 X 6 1/2 J X 16 H2 41 730 2160 X 6 1/2 J X 16 H2 41 730 2160 X 6 1/2 J X 16 H2 41 730 2160 Werkstoff Construction material Fertigungsverfahren Method of production 0.8 0.11 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Gegebenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers If applicable, name and address of Manufacturer's representative Aluminium Gießverfahren (Einzelheiten siehe Technische Beschreibung) cast process (for details see technical description) Es werden die vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder vorgesehenen Radbefestigungselemente verwendet. Das Anzugsdrehmoment ist der Anlage 9 Verwendungsbereich zu entnehmen Alcar Leichtmetallräder GmbH Industriestr. 4-6 53721 Siegburg Entfällt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Hersteller / Manufacturer Typ / Type 1 Prüfgegenstand 1.1 Testobject Übersicht Overview Ausführung Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Ausführungsbezeichnung TTXZHGA50E16W 634 TTXZHGA50E1663 4 TTXZHSA50E16W 634 TTXZHSA50E1663 4 TTXZ8GA33AEW5 71 TTXZ8GA33AE571 TTXZ8GA33EW571 TTXZ8GA33E571 TTXZ8SA33AEW57 1 TTXZ8SA33AE571 TTXZ8SA33EW571 TTXZ8SA33E571 TTXZ8GA38EW666 TTXZ8GA38E666 TTXZ8SA38EW666 TTXZ8SA38E666 TTXZ0GA36EW671 TTXZ0GA36E671 TTXZ0GA38EW671 TTXZ0GA38E671 TTXZ0GA425EW67 1 TTXZ0GA425E671 TTXZ0GA45EW671 TTXZ0GA45E671 TTXZ0GA48EW671 TTXZ0GA48E671 TTXZ0GA50EW671 TTXZ0GA50E671 TTXZ0SA36EW671 TTXZ0SA36E671 TTXZ0SA38EW671 Lochkreis (mm) / -zahl Seite: 7 von 15 Mittenl Einoch preß(mm) tiefe (mm) zul. Radlast (kg) zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring TTXZ_5H ET 50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 01/16 TTXZ_5H ET 50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 06/15 TTXZ_5H ET 50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 01/16 TTXZ_5H ET 50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 06/15 TTXZ_5H ET 33 ohne 112/5 57,1 33 730 2160 01/16 TTXZ_5H ET 33 TTXZ_5H ET 33 TTXZ_5H ET 33 TTXZ_5H ET 33 ohne ohne ohne ohne 112/5 112/5 112/5 112/5 57,1 57,1 57,1 57,1 33 33 33 33 730 730 730 730 2160 2160 2160 2160 06/15 01/16 06/15 01/16 TTXZ_5H ET 33 TTXZ_5H ET 33 TTXZ_5H ET 33 TTXZ_5H ET38 TTXZ_5H ET38 TTXZ_5H ET38 TTXZ_5H ET38 TTXZ_5H ET36 TTXZ_5H ET36 TTXZ_5H ET38 TTXZ_5H ET38 TTXZ_5H ET42,5 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 57,1 57,1 57,1 66,6 66,6 66,6 66,6 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 33 33 33 38 38 38 38 36 36 38 38 42,5 730 730 730 730 730 730 730 730 730 730 730 730 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 06/15 01/16 06/15 01/16 06/15 01/16 06/15 01/16 06/15 01/16 06/15 01/16 TTXZ_5H ET42,5 TTXZ_5H ET45 TTXZ_5H ET45 TTXZ_5H ET48 TTXZ_5H ET48 TTXZ_5H ET50 TTXZ_5H ET50 TTXZ_5H ET36 TTXZ_5H ET36 TTXZ_5H ET38 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 42,5 45 45 48 48 50 50 36 36 38 730 730 730 730 730 730 730 730 730 730 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 01/16 01/16 08/15 01/16 08/15 01/16 06/15 01/16 06/15 01/16 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Hersteller / Manufacturer Typ / Type TTXZ0SA38E671 TTXZ0SA425EW67 1 TTXZ0SA425E671 TTXZ0SA45EW671 TTXZ0SA45E671 TTXZ0SA48EW671 TTXZ0SA48E671 TTXZ0SA50EW671 TTXZ0SA50E671 TTXZUGA41EW70 2 TTXZUGA41E702 TTXZUSA41EW70 2 TTXZUSA41E702 1.2 1.2.1 Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Seite: 8 von 15 TTXZ_5H ET38 TTXZ_5H ET42,5 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 38 42,5 730 730 2160 06/15 2160 01/16 TTXZ_5H ET42,5 TTXZ_5H ET45 TTXZ_5H ET45 TTXZ_5H ET48 TTXZ_5H ET48 TTXZ_5H ET50 TTXZ_5H ET50 TTXZ_5H ET41 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 115/5 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 70,2 42,5 45 45 48 48 50 50 41 730 730 730 730 730 730 730 730 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 2160 TTXZ_5H ET41 TTXZ_5H ET41 ohne ohne 115/5 115/5 70,2 70,2 41 41 730 730 2160 06/15 2160 01/16 TTXZ_5H ET41 ohne 115/5 70,2 41 730 2160 06/15 Radkennzeichnung Wheel marking Vorgeschriebene Kennzeichnungen Mandatory markings Name oder Warenzeichen des Herstellers Manufacturer name or trade mark Kennung der Rad- oder Felgenkontur Wheel or rim contour signation Radtyp Wheel type Einpresstiefe Wheel inset Herstelldatum Date of manufacturing Teilenummer,Ausführungsbezeichnung Wheel / rim part number, version Genehmigungszeichen Approval mark Weitere Kennzeichen Herkunft Außenseite outside Innenseite inside -- DEZENT -- 6 1/2 J X 16 H2 -- TTXZ_5H -- 50 -- 0615 -- TTXZ_5H ET 50 (E1) 124 R- 000809 -- KBA 50290 -- -- MADE IN GERMANY Zusätzliche Kennzeichnung Additional marking 1.3 Bemerkungen Remarks Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 01/16 01/16 08/15 01/16 08/15 01/16 06/15 01/16 Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type 2 2.1 2.1.1 2.1.2 Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Seite: 9 von 15 Prüfung Test Prüfbedingungen Test Conditions Mess- und Prüfeinrichtungen Equipment for measuring and testing Die Prüfungen wurden auf Anlagen durchgeführt, die den Anforderungen der Regelung entsprechen. The equipment, on which the tests were carried out, fulfilled the requirements of the regulation. Prüfplan Testplan Einteilige Räder Aluminiumlegierung Nachgebaute Nachrüsträder Art der Prüfung Korrosionsprüfung nach Anhang 6 Umlaufbiegeprüfung nach Anhang 6 Abrollprüfung nach Anhang 7 Impact-Test nach Anhang 8 Anbau am Fahrzeug Abschnitt 2 des Anhang 10 Allgemeine Anforderungen 2.1.3 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Einteilige Räder Magnesiumlegierung Dimensionsgleiche Nachrüsträder Ergebnis Positiv Positiv Positiv Positiv Positiv 1. Die Felgenkontur entspricht im Wesentlichen der E.T.R.T.O. / JATMA 2. Die Felgenkontur gewährleistet die richtige Montage von Reifen und Ventilen. 3. Die Räder sind nur schlauchlos zu verwenden, die Luftdichtheit ist gewährleistet. 4. Die bei der Herstellung des Rades verwendeten Werkstoffe wurden analysiert und sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt: Chemische Analyse Mechanische Eigenschaften Analyse von metallurgischen Mängeln und der Struktur der Prüfstücke Bemerkungen Remarks Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type 2.2 2.2.1 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Einzelheiten der vom Technischen Dienst durchgeführten Prüfungen Details regarding test conducted by the technical service Korrosionsprüfung Corrosion test Seite: 10 von 15 Korrosionsprüfung nach ECE-R 124 Anhang 5 an einer Leichtmetallfelge, Prüfbericht 11050491 vom 22.06.11 der RIO GmbH. Korrosionsprüfung nach ECE-R 124 Anhang 5 an einer Leichtmetallfelge, Prüfbericht 15010058P vom 20.02.15 der RIO GmbH. Korrosionsprüfung nach ECE-R 124 Anhang 5 an einer Leichtmetallfelge, Prüfbericht 16 01 0001P vom 22.01.16 der RIO GmbH. 2.2.2 Umlaufbiegeprüfung Rotating bending test Die Umlaufbiegeprüfungen wurden mit folgenden Prüflasten positiv abgeschlossen. Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm, MbMax= 5076 Nm. Offset= 45 mm ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm, MbMax= 5019 Nm. Offset= 41 mm ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm, MbMax= 4976 Nm. Offset= 38 mm ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm, MbMax= 5148 Nm. Offset= 50 mm ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm, MbMax= 5148 Nm. Offset= 50 mm ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm, MbMax= 4905 Nm. Offset= 33 mm ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type 2.2.3 Abrollprüfung Rolling test Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Seite: 11 von 15 Die Abrollprüfungen wurde mit folgenden Prüflasten positiv abgeschlossen. Prüflast 1790 daN mit der Reifengröße 265/70R16 ET50 ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Prüflast 1790 daN mit der Reifengröße 265/70R16 ET33 ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) 2.2.4 Impact-Test Impact test Die Impacttests wurden mit folgenden Prüflasten positiv abgeschlossen. Radlast 555 kg mit der Reifengröße 195/50R16 ET50 ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 618 kg mit der Reifengröße 195/55R16 ET33 ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 618 kg mit der Reifengröße 205/55R16 ET50 ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 555 kg mit der Reifengröße 195/50R16 ET41 ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 618 kg mit der Reifengröße 205/55R16 ET41 ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 618 kg mit der Reifengröße 205/55R16 ET50 ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Radlast 555 kg mit der Reifengröße 195/50R16 ET50 ( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type 2.2.5 2.2.6 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Wechseltorsionstest Alternating torque test Anbauprüfung und Dokumentation: (Anhang 10 Punkt "2 Zusätzliche Vorschriften") Vehicle fitment checks and documentation (Appending 10, Paragraph "2. Additional Requirements") 2.2.6.1 Überprüfung des Rotationsprofils des Rades Wheel calliper check 2.2.6.2 Überprüfung der Belüftungslöcher Ventilation holes check 2.2.6.3 Radbefestigungselemente Wheel fixing 2.2.6.4 Vorstehende Außenkanten External projections Allgemeine Anforderungen General requirements 2.2.7 2.2.8 Werkstoffprüfung nach Anhang 4 Material Test according to Annex 4 Seite: 12 von 15 Nicht erforderlich Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, dies wurde durch Einbinden der Bremskonturen in die Radzeichnung überprüft. Die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet, da diese Rad/Reifen-Kombination vom Fahrzeughersteller freigegeben ist. Die Kontur des Rotationsprofiles des Nachrüstrades des Fahrzeugherstellers lag nicht vor. Die Überprüfung erfolgte deshalb unter Zugrundelegung von aufgenommenen Rotationskonturen der Bremse aller möglichen Fahrzeugausführungen. Die unter 2.1 des Anhangs 10 der Regelung definierten Kriterien werden eingehalten. Die Überprüfung der Belüftungslöcher ergibt, dass die Summe der Fläche der Lüftungsöffnungen größer als beim ungünstigsten Serienrad ist und damit keine Verschlechterung der Bremswirkung zu erwarten ist. Es werden serienmäßige Radbefestigungsmittel vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder des Fahrzeugtyps verwendet. Die Anforderungen entsprechend Punkt 2.3. des Anhangs 10 werden erfüllt. Hinweis: Das Anzugsmoment für die Radbefestigungen ist einzuhalten. Die Verwendung eines kalibrierten Drehmomentschlüssels wird daher empfohlen. Nach einer Fahrtstrecke von 50 km müssen die Radbefestigungen mit dem geforderten Anzugsmoment nachgezogen werden Die Vorgaben der ECE R 26 6.7. werden erfüllt. Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechend E.T.R.T.O / JATMA Norm, die allgemeinen Anforderungen der ECE Regelung 124 werden erfüllt. Die Werkstoffuntersuchung nach Anhang 4 wurde durchgeführt ( Materialprüfbericht RP-004713-A0-144 vom 01.07.15 der TÜV AUSTRIA). Die Werkstoffuntersuchung nach Anhang 4 wurde durchgeführt ( Materialprüfbericht RP-004826-A0-144 (ZCW) vom 19.02.16 der TÜV NORD). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Seite: 13 von 15 Bewertung von durch den Hersteller bereitgestellten Unterlagen Evalutation of Documents provided by the manufacturer Radzeichnungen Die vorgelegten Zeichnungen entsprechen den in der Drawings of the wheel ECE Regelung 124 beschriebenen Anforderungen Technische Beschreibung Die technische Beschreibung entspricht den in der Technical discription ECE Regelung 124 beschriebenen Anforderungen Angaben zu Verwendung und Anbau Der in der Anlage 9 dargestellte (Verwendungsbereichsdarstellung) Verwendungsbereich wurde durch den Technischen Vehicle characteristics (description of Dienst TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH application range) definiert. Die Anforderungen entsprechend der Festlegungen des Anhangs 10 Punkte 1.2 Fahrzeugmerkmale, 1.3 zusätzliche Merkmale und 1.4 Nähere Angaben zur Anbauanleitung werden erfüllt. Werkstoffprüfungen nach Anhang 4 Die Durchführung der nach den Festlegungen des Material Test according to Annex 4) Anhangs 4 vorgesehenen Prüfungen wurde durch den Hersteller dokumentiert. Die entsprechend der Regelung vorgeschriebenen Prüfungen wurden durchgeführt. Bemerkungen Remarks Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 Allgemeine Angaben General information Ort der Prüfung Place of testing Datum der Prüfung Date of testing Bemerkungen Remarks Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Seite: 14 von 15 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Deutschstraße 10, A-1230 Wien Die Prüfungen fanden im Zeitraum 04.01.2016 22.02.2016 statt. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Prüfbericht / Test Report Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 396843/0000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Hersteller / Manufacturer Typ / Type 3 Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Seite: 15 von 15 Technische Unterlagen Technical documentation siehe Anlage Technische Unterlagen see enclosure technical documentation 4 Schlussbescheinigung Statement of conformity Der in diesem Prüfbericht und den zugehörigen Anlagen beschriebene Typ entspricht der o.a. Prüfspezifikation. The type described in this test report and the appendices attached are in compliance with the Test Specification mentioned above. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. The tests were carried out in accordance with the relevant requirements of EN ISO/IEC 17025:2005 Dieser Prüfbericht umfasst die Seiten 1 bis 15. The Test Report comprises pages 1 to 15. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH. The reproduction and/or duplication of this document in extracts is subject to the written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH. Wien, 22.02.2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Benannt von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Designated by the designation body of the Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Germany unter der Nummer KBA-P 00055-00 Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 1 / Appendix 1 Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2 D-Nr. / D-No.: 354166/3000 ECE Regelung Nr. 124 Regulation No.124 Hersteller / Manufacturer Typ / Type Technischer Dienst: Technical Service TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien Alcar Leichtmetallräder GmbH TTXZ_5H Seite: 1 von 1 Liste der Änderungen List of modifications Einzelheiten zum Antrag vom More details for application of Datum Date 22.02.2016 Es wird berichtigt Correction of Es wird geändert Modification of Es wird hinzugefügt Addition of Es entfällt Deletion of Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 2 - Technische Unterlagen Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 22.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Korrosionsprüfbericht Korrosionsprüfbericht Korrosionsprüfbericht Materialprüfbericht Materialprüfbericht Technische Beschreibung Technische Zeichnung Technische Zeichnung Technischer Bericht 9.1 Verwendungsbereich 9.10 Verwendungsbereich 9.11 Verwendungsbereich 9.2 Verwendungsbereich 9.3 Verwendungsbereich 9.4 Verwendungsbereich 9.5 Verwendungsbereich 9.6 Verwendungsbereich 9.7 Verwendungsbereich 9.8 Verwendungsbereich 9.9 Verwendungsbereich Unterlagen 11050491 15010058P 16 01 0001P RP-004713-A0-144 RP-004826-A0-144 (ZCW) TTXZ_5H TTXZ_5H (Seiten 1-4) TTXZ_5H (ZCW) RP-004716-C0-144 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 1 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 10 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 11 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 2 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 3 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 4 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 5 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 6 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 7 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 8 366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 9 Datum / Änderung / Datum 22.06.2011 20.02.2015 22.01.2016 01.07.2015 19.02.2016 04.01.2016 02.03.2015 02/04.02.2016 18.11.2015 12.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809 ANLAGE: 9.11 Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 22.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : KIA, KIA MOTORS (SK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TTXZ0GA425EW67 TTXZ_5H ET42,5 1 TTXZ0GA425E671 TTXZ_5H ET42,5 TTXZ0SA425EW67 TTXZ_5H ET42,5 1 TTXZ0SA425E671 TTXZ_5H ET42,5 67,1 zul. Radlast (kg) 730 ohne ohne 67,1 67,1 730 730 2160 01/16 2160 01/16 ohne 67,1 730 2160 01/16 Kennzeichnung Zentrierring ohne Mittenl Zentrierringoch werkstoff (mm) zul. Abroll umf. (mm) 2160 gültig ab Fertig datum 01/16 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OW ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Sportage Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/70R16 QL Auflagen zu Reifen 12K; 51G QLE 12K; 51G e11*2007/46*3144*.. 85 - 136 215/70R16 Auflagen nicht mit elekt. Parkbremse; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V nicht mit elekt. Parkbremse; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MV; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809 ANLAGE: 9.11 Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 22.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Sportage Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/70R16 QL Auflagen zu Reifen 12K; 51G QLE 12K; 51G e11*2007/46*3144*.. 85 - 136 215/70R16 Auflagen nicht mit elekt. Parkbremse; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V nicht mit elekt. Parkbremse; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MV; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809 ANLAGE: 9.11 Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 22.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. 7MV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933-D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 50290*02 Gerät: Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2 Typ: TTXZ_5H Inhaber der ABE und Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 50290 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 50290*02 Die ABE-Nr. 50290*02 erstreckt sich auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2, Typ TTXZ_5H, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0385-14-WIRD/N2 vom 01.03.2016 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n 1 - 43 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat und Jahr), das Typzeichen und die Einpresstiefe anzubringen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 01.03.2016 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 07.04.2016 Im Auftrag Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50290*02 Ausgabedatum: letztes Änderungsdatum: 1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 2. Beschreibungsbogen Nr.: TTXZ_5H Datum: 04.02.2016 letztes Änderungsdatum: 04.02.2016 3. Prüfbericht(e) Nr.: 366-0385-14-WIRD/N2 4. Beschreibung der Änderungen: Erweiterung des Verwendungsbereiches Datum: 01.03.2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 16-TARR-0163 Seite: 1 von 8 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 50 290 366-0385-14-WIRD/N2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000 53721 Siegburg Art: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Typ: TTXZ_5H Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. Der Hersteller ZCW kommt neu hinzu. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung TTXZHGA50E16W 634 TTXZHGA50E1663 4 TTXZHSA50E16W 634 TTXZHSA50E1663 4 TTXZ8GA33AEW5 71 TTXZ8GA33AE571 TTXZ8GA33EW57 1 TTXZ8GA33E571 TTXZ8SA33AEW5 71 TTXZ8SA33AE571 TTXZ8SA33EW57 1 TTXZ8SA33E571 TTXZ8GA38EW66 6 TTXZ8GA38E666 Lochkreis (mm) / -zahl Mittenl Einoch preß(mm) tiefe (mm) zul. Radlast (kg) zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring PCD108 ET50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 06/15 PCD108 ET50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 06/15 PCD108 ET50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 06/15 PCD108 ET50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 06/15 PCD112 ET33 ohne 112/5 57,1 33 730 2160 06/15 PCD112 ET33 PCD112 ET33 ohne ohne 112/5 112/5 57,1 57,1 33 33 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD112 ET33 PCD112 ET33 ohne ohne 112/5 112/5 57,1 57,1 33 33 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD112 ET33 PCD112 ET33 ohne ohne 112/5 112/5 57,1 57,1 33 33 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD112 ET33 PCD112 ET38 ohne ohne 112/5 112/5 57,1 66,6 33 38 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD112 ET38 ohne 112/5 66,6 38 730 2160 06/15 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 TTXZ8SA38EW66 6 TTXZ8SA38E666 TTXZ0GA36EW67 1 TTXZ0GA36E671 TTXZ0GA38EW67 1 TTXZ0GA38E671 TTXZ0GA425EW6 71 TTXZ0GA425E671 TTXZ0GA45EW67 1 TTXZ0GA45E671 TTXZ0GA48EW67 1 TTXZ0GA48E671 TTXZ0GA50EW67 1 TTXZ0GA50E671 TTXZ0SA36EW67 1 TTXZ0SA36E671 TTXZ0SA38EW67 1 TTXZ0SA38E671 TTXZ0SA425EW6 71 TTXZ0SA425E671 TTXZ0SA45EW67 1 TTXZ0SA45E671 TTXZ0SA48EW67 1 TTXZ0SA48E671 TTXZ0SA50EW67 1 TTXZ0SA50E671 TTXZUGA41EW70 2 TTXZUGA41E702 TTXZUSA41EW70 2 TTXZUSA41E702 I.1. PCD112 ET38 ohne 112/5 66,6 38 730 2160 06/15 PCD112 ET38 PCD114.3 ET36 ohne ohne 112/5 114,3/5 66,6 67,1 38 36 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD114.3 ET36 PCD114.3 ET38 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 36 38 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD114.3 ET38 PCD114.3 ET42.5 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 38 42,5 730 730 2160 06/15 2160 07/15 PCD114.3 ET42.5 PCD114.3 ET45 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 42,5 45 730 730 2160 07/15 2160 07/15 PCD114.3 ET45 PCD114.3 ET48 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 45 48 730 730 2160 07/15 2160 06/15 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET50 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 48 50 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD114.3 ET50 PCD114.3 ET36 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 50 36 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD114.3 ET36 PCD114.3 ET38 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 36 38 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD114.3 ET38 PCD114.3 ET42.5 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 38 42,5 730 730 2160 06/15 2160 07/15 PCD114.3 ET42.5 PCD114.3 ET45 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 42,5 45 730 730 2160 07/15 2160 07/15 PCD114.3 ET45 PCD114.3 ET48 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 45 48 730 730 2160 07/15 2160 06/15 PCD114.3 ET48 PCD114.3 ET50 ohne ohne 114,3/5 114,3/5 67,1 67,1 48 50 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD114.3 ET50 PCD115 ET41 ohne ohne 114,3/5 115/5 67,1 70,2 50 41 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD115 ET41 PCD115 ET41 ohne ohne 115/5 115/5 70,2 70,2 41 41 730 730 2160 06/15 2160 06/15 PCD115 ET41 ohne 115/5 70,2 41 730 2160 06/15 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH : : 53721 Siegburg Handelsmarke : Dezent TX Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 9,5 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TTXZHSA50E16634: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : TTXZ_5H Radausführung : -- : PCD112 ET38 Radgröße : -- : 6 1/2 J X 16 H2 Typzeichen : KBA 50290 : -- Einpreßtiefe : -- : ET38 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 06.15 Herkunftsmerkmal : -- : MIG ww. MIC Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. ZCW Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Berichtart Technischer Bericht Berichtnummer RP-004717-C0-144 III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Datum 15.02.2016 Technischer Dienst TÜV NORD Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age Ausführung ET erstellt am Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Allg. Hinweise Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 1 FORD 5 AUDI 2 AUDI 4 SEAT 6 SKODA 3 VOLKSWAGEN 7 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 10 CITROEN 18 CITROEN 39 CITROEN 20 CITROEN 11 FORD 8 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE TTXZHGA50E16W634; TTXZHGA50E16634; TTXZHSA50E16W634; TTXZHSA50E16634 TTXZ8GA33EW571; TTXZ8GA33E571; TTXZ8SA33EW571; TTXZ8SA33E571 TTXZ8GA33AEW571; TTXZ8GA33AE571; TTXZ8SA33AEW571; TTXZ8SA33AE571 TTXZ8GA33EW571; TTXZ8GA33E571; TTXZ8SA33EW571; TTXZ8SA33E571 TTXZ8GA33EW571; TTXZ8GA33E571; TTXZ8SA33EW571; TTXZ8SA33E571 TTXZ8GA33EW571; TTXZ8GA33E571; TTXZ8SA33EW571; TTXZ8SA33E571 TTXZ8GA38EW666; TTXZ8GA38E666; TTXZ8SA38EW666; TTXZ8SA38E666 TTXZ0GA36EW671; TTXZ0GA36E671; TTXZ0SA36EW671; TTXZ0SA36E671 TTXZ0GA38EW671; TTXZ0GA38E671; TTXZ0SA38EW671; TTXZ0SA38E671 TTXZ0GA45EW671; TTXZ0GA45E671; TTXZ0SA45EW671; TTXZ0SA45E671 TTXZ0GA48EW671; TTXZ0GA48E671; TTXZ0SA48EW671; TTXZ0SA48E671 TTXZ0GA36EW671; TTXZ0GA36E671; TTXZ0SA36EW671; TTXZ0SA36E671 TTXZ0GA36EW671; TTXZ0GA36E671; TTXZ0SA36EW671; TTXZ0SA36E671 50 01.03.2016 liegt bei 33 01.03.2016 liegt bei 33 01.03.2016 liegt bei 33 01.03.2016 liegt bei 33 01.03.2016 liegt bei 33 01.03.2016 liegt bei 38 01.03.2016 liegt bei 36 01.03.2016 liegt bei 38 01.03.2016 liegt bei 45 01.03.2016 liegt bei 48 01.03.2016 liegt bei 36 01.03.2016 liegt bei 36 01.03.2016 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 40 HYUNDAI 34 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE 24 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE 26 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE 13 KIA 43 KIA 35 KIA 22 KIA 29 KIA 9 KIA MOTORS (SK) 33 KIA MOTORS (SK) 19 KIA MOTORS (SK) 28 KIA MOTORS (SK) TTXZ0GA425EW671; TTXZ0GA425E671; TTXZ0SA425EW671; TTXZ0SA425E671 TTXZ0GA45EW671; TTXZ0GA45E671; TTXZ0SA45EW671; TTXZ0SA45E671 TTXZ0GA48EW671; TTXZ0GA48E671; TTXZ0SA48EW671; TTXZ0SA48E671 TTXZ0GA50EW671; TTXZ0GA50E671; TTXZ0SA50EW671; TTXZ0SA50E671 TTXZ0GA36EW671; TTXZ0GA36E671; TTXZ0SA36EW671; TTXZ0SA36E671 TTXZ0GA425EW671; TTXZ0GA425E671; TTXZ0SA425EW671; TTXZ0SA425E671 TTXZ0GA45EW671; TTXZ0GA45E671; TTXZ0SA45EW671; TTXZ0SA45E671 TTXZ0GA48EW671; TTXZ0GA48E671; TTXZ0SA48EW671; TTXZ0SA48E671 TTXZ0GA50EW671; TTXZ0GA50E671; TTXZ0SA50EW671; TTXZ0SA50E671 TTXZ0GA36EW671; TTXZ0GA36E671; TTXZ0SA36EW671; TTXZ0SA36E671 TTXZ0GA45EW671; TTXZ0GA45E671; TTXZ0SA45EW671; TTXZ0SA45E671 TTXZ0GA48EW671; TTXZ0GA48E671; TTXZ0SA48EW671; TTXZ0SA48E671 TTXZ0GA50EW671; TTXZ0GA50E671; TTXZ0SA50EW671; TTXZ0SA50E671 42,5 01.03.2016 liegt bei 45 01.03.2016 liegt bei 48 01.03.2016 liegt bei 50 01.03.2016 liegt bei 36 01.03.2016 liegt bei 42,5 01.03.2016 liegt bei 45 01.03.2016 liegt bei 48 01.03.2016 liegt bei 50 01.03.2016 liegt bei 36 01.03.2016 liegt bei 45 01.03.2016 liegt bei 48 01.03.2016 liegt bei 50 01.03.2016 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 14 MAZDA, Mazda Motor Corporation 41 MAZDA 36 MAZDA, Mazda Motor Corporation 25 MAZDA, Mazda Motor Corporation 27 MAZDA, Mazda Motor Corporation 15 MITSUBISHI 17 MITSUBISHI 42 MITSUBISHI 37 MITSUBISHI 21 MITSUBISHI 12 PEUGEOT 16 PEUGEOT 38 PEUGEOT TTXZ0GA36EW671; TTXZ0GA36E671; TTXZ0SA36EW671; TTXZ0SA36E671 TTXZ0GA425EW671; TTXZ0GA425E671; TTXZ0SA425EW671; TTXZ0SA425E671 TTXZ0GA45EW671; TTXZ0GA45E671; TTXZ0SA45EW671; TTXZ0SA45E671 TTXZ0GA48EW671; TTXZ0GA48E671; TTXZ0SA48EW671; TTXZ0SA48E671 TTXZ0GA50EW671; TTXZ0GA50E671; TTXZ0SA50EW671; TTXZ0SA50E671 TTXZ0GA36EW671; TTXZ0GA36E671; TTXZ0SA36EW671; TTXZ0SA36E671 TTXZ0GA38EW671; TTXZ0GA38E671; TTXZ0SA38EW671; TTXZ0SA38E671 TTXZ0GA425EW671; TTXZ0GA425E671; TTXZ0SA425EW671; TTXZ0SA425E671 TTXZ0GA45EW671; TTXZ0GA45E671; TTXZ0SA45EW671; TTXZ0SA45E671 TTXZ0GA48EW671; TTXZ0GA48E671; TTXZ0SA48EW671; TTXZ0SA48E671 TTXZ0GA36EW671; TTXZ0GA36E671; TTXZ0SA36EW671; TTXZ0SA36E671 TTXZ0GA38EW671; TTXZ0GA38E671; TTXZ0SA38EW671; TTXZ0SA38E671 TTXZ0GA45EW671; TTXZ0GA45E671; TTXZ0SA45EW671; TTXZ0SA45E671 36 01.03.2016 liegt bei 42,5 01.03.2016 liegt bei 45 01.03.2016 liegt bei 48 01.03.2016 liegt bei 50 01.03.2016 liegt bei 36 01.03.2016 liegt bei 38 01.03.2016 liegt bei 42,5 01.03.2016 liegt bei 45 01.03.2016 liegt bei 48 01.03.2016 liegt bei 36 01.03.2016 liegt bei 38 01.03.2016 liegt bei 45 01.03.2016 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 23 PEUGEOT 32 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) 30 GMC 31 OPEL, OPEL / VAUXHALL V.2. TTXZ0GA48EW671; TTXZ0GA48E671; TTXZ0SA48EW671; TTXZ0SA48E671 TTXZUGA41EW702; TTXZUGA41E702; TTXZUSA41EW702; TTXZUSA41E702 TTXZUGA41EW702; TTXZUGA41E702; TTXZUSA41EW702; TTXZUSA41E702 TTXZUGA41EW702; TTXZUGA41E702; TTXZUSA41EW702; TTXZUSA41E702 48 01.03.2016 liegt bei 41 01.03.2016 liegt bei 41 01.03.2016 liegt bei 41 01.03.2016 liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 01.03.2016 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Befestigungsteile Nabenkappe Nabenkappe Radbeschreibung Radzeichnung ALPRO Bl.1-3 Radzeichnung ALPRO Bl.1-4 Radzeichnung ZCW Radzeichnung ZCW (ECE) Technischer Bericht Unterlagen AEZ S01-03 ZT2000 ZT2310 3. Ausführung TTXZ_5H_KBA TTXZ_5H_KBA_ECE TTXZ_5H TTXZ_5H RP-004717-C0-144 Datum / Änderung / Datum 18.08.2003 15.08.2000 23.09.2008 04.02.2016 25.02.2015 06.03.2015 25.02.2015 04.02.2016 15.11.2015 18.11.2015 15.02.2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: TTXZ_5H des Herstellers / Importeurs: Alcar Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Datum: 01.03.2016 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 - 18 - 19 - 20 - G - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 4 E D.1 D.2 3 - - 5 V.9 - 14 P.3 - 10 - 22 - 14.1 P.1 - 9 P.2 P.4 L J 2.2 - /- T S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 40 HYUNDAI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : HYUNDAI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TTXZ0GA425EW6 PCD114.3 ET42.5 71 TTXZ0GA425E671 PCD114.3 ET42.5 TTXZ0SA425EW6 PCD114.3 ET42.5 71 TTXZ0SA425E671 PCD114.3 ET42.5 67,1 zul. Radlast (kg) 730 ohne ohne 67,1 67,1 730 730 2160 07/15 2160 07/15 ohne 67,1 730 2160 07/15 Kennzeichnung Zentrierring ohne Mittenl Zentrierringoch werkstoff (mm) zul. Abroll umf. (mm) 2160 gültig ab Fertig datum 07/15 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm HYUNDAI SANTA FE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0162*.. SM 82 - 127 215/65R16 98 225/60R16 98 225/70R16 HYUNDAI SONATA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/60R16 95 NF 225/55R16 95 235/50R16 95 HYUNDAI TRAJET Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0130*.. FO 82 - 127 215/60R16 95 Auflagen zu Reifen HAV HAV 51G Auflagen 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Auflagen zu Reifen Auflagen Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 40 HYUNDAI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 HYUNDAI TUCSON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 215/65R16 JM Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 40 HYUNDAI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 41 MAZDA Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TTXZ0GA425EW6 PCD114.3 ET42.5 71 TTXZ0GA425E671 PCD114.3 ET42.5 TTXZ0SA425EW6 PCD114.3 ET42.5 71 TTXZ0SA425E671 PCD114.3 ET42.5 67,1 zul. Radlast (kg) 730 ohne ohne 67,1 67,1 730 730 2160 07/15 2160 07/15 ohne 67,1 730 2160 07/15 Kennzeichnung Zentrierring ohne Mittenl Zentrierringoch werkstoff (mm) zul. Abroll umf. (mm) 2160 gültig ab Fertig datum 07/15 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CA; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; TA 120 Nm für Typ : LW MAZDA MPV Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0118*.. LW 100 100 - 104 104 Reifen 215/60R16 225/55R16 95 205/55R16 94 205/60R16 96 215/55R16 95 MAZDA XEDOS 6 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*96/79*0028*.., CA 76 - 106 205/50R16-86 Auflagen zu Reifen Dieselmotor; 51G Ottomotor Ottomotor Ottomotor Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen zu Reifen 631 57T Auflagen Nur Vorderachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C G138 MAZDA XEDOS 9 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*95/54*0002*.., TA 105 - 155 205/55R16 G517 225/50R16-92 Auflagen nur ab e1*98/14*0118*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 41 MAZDA Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 MAZDA 6 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0188*.. GG/GY 88 - 108 225/50R16 92 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 205/55R16 GG1 GG/GY GG1 e1*98/14*0188*.. 88 - 122 205/55R16 e11*2001/116*0203*.. MAZDA 6, MAZDA CX-5 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 GH e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92 GHE 205/55R16 91W 205/60R16 92 215/55R16 93 215/60R16 95 225/50R16 92 225/55R16 95 MAZDA 626 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0055*.. GF 66 - 100 205/50R16-86 e1*98/14*0164*.. GFD/GWD e1*96/27*0055*.., GF/GW Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 57T 51G 12N; 51G Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M; 57T 11A; 22I; 24J; 24M Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*98/14*0055*.. GFD/GWD GF/GW e1*98/14*0164*.. e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*.. 66 - 100 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Auflagen Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U Auflagen nur bis e13*2007/46*1075*01; nur bis e1*2001/116*0448*05; Schrägheck; Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E Auflagen Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Nur Fz.bis 1060kg zul.Achslast; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 41 MAZDA Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 41 MAZDA Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 41 MAZDA Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 42 MITSUBISHI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : MITSUBISHI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TTXZ0GA425EW6 PCD114.3 ET42.5 71 TTXZ0GA425E671 PCD114.3 ET42.5 TTXZ0SA425EW6 PCD114.3 ET42.5 71 TTXZ0SA425E671 PCD114.3 ET42.5 67,1 zul. Radlast (kg) 730 ohne ohne 67,1 67,1 730 730 2160 07/15 2160 07/15 ohne 67,1 730 2160 07/15 Kennzeichnung Zentrierring ohne Mittenl Zentrierringoch werkstoff (mm) zul. Abroll umf. (mm) 2160 gültig ab Fertig datum 07/15 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm MITSUBISHI ASX Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0368*.. GA0 84 - 110 215/65R16 98 Auflagen zu Reifen 12T 215/70R16 100 12T 225/60R16 98 12Q 225/65R16 100 12A Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 7AW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 740; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 42 MITSUBISHI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 42 MITSUBISHI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4250C477+4250B976 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 43 KIA Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TTXZ0GA425EW6 PCD114.3 ET42.5 71 TTXZ0GA425E671 PCD114.3 ET42.5 TTXZ0SA425EW6 PCD114.3 ET42.5 71 TTXZ0SA425E671 PCD114.3 ET42.5 67,1 zul. Radlast (kg) 730 ohne ohne 67,1 67,1 730 730 2160 07/15 2160 07/15 ohne 67,1 730 2160 07/15 Kennzeichnung Zentrierring ohne Mittenl Zentrierringoch werkstoff (mm) zul. Abroll umf. (mm) 2160 gültig ab Fertig datum 07/15 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm KIA CARNIVAL Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0112*.. UP 93 215/60R16-95 93 - 121 215/60R16-99 Reinf Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C KIA SPORTAGE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 215/65R16 JE e4*2001/116*0120*.. JES Auflagen zu Reifen 12R; 51G Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 ANLAGE: 43 KIA Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: TTXZ_5H Stand: 01.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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