Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH

Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
RAD-GUTACHTEN NR.
TTXZ0__42E
000809
STAND NG2 02/2016
ECE
50290
STAND NG2 03/2016
KBA
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
TX
TX graphite
6½J x 16H2 LK 5x114.3 ET 42
TTXZ0SA425E
TTXZ0GA425E
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 02/2016
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 02/2016
(E1)-124 R - 000809
Radgröße: 6.50x16
Radtyp: TTXZ_5H
Datum: 08.04.2016
per 366-0213-15-WIRD/N2
Das Rad ist ein hochbeanspruchtes Fahrzeugteil, welches im Betrieb extremen
Belastungen ausgesetzt sein kann. Falsche oder nicht sichere Rad/ReifenBedienungspraktiken können zu Risiken und Gefahren für den Verbraucher führen.
Deshalb müssen alle Wartungs- und Montagearbeiten durch qualifiziertes und
entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden.
Anbauanleitung
1. Vermeiden Sie Beschädigungen oder Verformungen des Rades durch das Aufbringen hoher
Kräfte oder durch Schläge während der Handhabung oder der Montage an das Fahrzeug. Um den
Oberflächenschutz des Rades nicht zu beschädigen, müssen Stöße und Kratzer vermieden
werden.
 Dadurch besteht das Risiko von Laufunruhe, Vibrationen oder Korrosion, welche zu
eingeschränkter Lebensdauer führt.
2. Vor einem Rad/Reifenwechsel ist über die Fachwerkstätte oder über das Fahrzeughandbuch in
Erfahrung zu bringen in welcher Form der Reifendruck überprüft werden muss. Verfügt das
Fahrzeug über ein direktes oder indirektes RDKS ist im Falle eines Rad/Reifenwechsels gemäß
dem Fahrzeughandbuch vorzugehen.
Vor der Montage des Reifens müssen die Reifenwülste mit einer handelsüblichen Montagepaste
eingestrichen werden. Falls ein Reifendrucksensor vorhanden ist, darf dieser während der
Montagearbeiten nicht beschädigt werden. Damit der Reifendrucksensor fehlerfrei funktioniert,
muss er frei von Montagepaste sein und darf nicht nass werden.
Metallventil-Reifendruckkontrollsystem: Montagehinweise und Drehmomentangaben des
Fahrzeug-, bzw. Sensorherstellers beachten. Service-Kit (Dichtring, Überwurfmutter und
Ventileinsatz) sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Das Ventil darf nicht über die
Felgenaußenkante hinausragen.
Bei Rädern mit Gummiventil-Reifendruckkontrollsystemen oder ohne Reifendruckkontrollsystem
ist zu beachten, dass das Ventil nicht über das Komplettrad hinausragt. Es ist nur die Verwendung
von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen
und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gummiventile
sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Zur Befüllung und zur Reifendruckkontrolle wird die
Ventilkappe entfernt. Nach Beendigung des Vorganges ist das Ventil wieder mit der staub- und
wasserdichten Kappe zu verschließen.
3. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen/Aluminiumfelgen zum Einsatz gebracht werden.
4. Vor der Montage der Rad/Reifeneinheit am Fahrzeug ist sicherzustellen, dass alle Kontaktflächen zwischen Rad und Nabe sauber sind und sich auch keine Fremdkörper dazwischen
befinden.
 Gefahr von Laufunruhe und Vibrationen
 Gefahr von Beschädigungen des Rades in einem stark beanspruchten Bereich, Gefahr
eingeschränkter Lebensdauer
1/2
(E1)-124 R - 000809
Radgröße: 6.50x16
Radtyp: TTXZ_5H
Datum: 08.04.2016
per 366-0213-15-WIRD/N2
 Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
5. Es ist darauf zu achten, dass kein Schmiermittel weder an den Gewinden der Radmuttern/
Schrauben noch an der Anlagefläche zwischen Rad und Radnabe aufgebracht wird.
 Schmierung kann zum Lösen der Befestigungselemente führen
 Verminderte Reibwerte führen zum übermäßigen Anziehen der Befestigungselemente
 Verhindert die Haftreibung zwischen Rad und Radanlagefläche
6. Das Rad darf nur mit den hierfür vorgesehenen Radschrauben/Muttern am Fahrzeug verbaut
werden. Jede falsche Zuordnung von Teilen (verschiedene Typen, unterschiedliche Form,
verschiedene Länge) kann ein Lösen der Schrauben/Muttern oder den Ausfall des Rades
verursachen.
 Es besteht die Gefahr, ein Rad zu verlieren. Unfallgefahr!
7. Radschrauben/Muttern müssen mit dem empfohlenen Anzugsdrehmoment befestigt
werden (Vgl. Verwendungsbereichsanlage zur Montageanleitung).
Es wird empfohlen, einen kalibrierten Drehmomentschlüssel zu verwenden und die Radschrauben/Muttern schrittweise, und nicht in einem Durchgang anzuziehen.
Die richtige Befestigungsreihenfolge ist kreuzweise über die Radmitte. Erst eine Radschraube/Mutter anziehen, dann die gegenüberliegende oder die am weitesten entfernte.
 Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Radschüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
 Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
 Anziehen im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn kann zu Verformungen der
Radschüssel und dadurch zu Vibrationen führen.
8. Bei jedem Rad/Reifenwechsel ist es unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nach ca.
50-100 km Fahrstrecke zu überprüfen und falls notwendig die Radschrauben/Muttern erneut bis
zum richtigen Wert des empfohlenen Anzugsdrehmoments festzuziehen.
 Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Radschüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
 Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
Der vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck (siehe
Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) ist bei dieser Gelegenheit mit zu
beachten.
9. Jede technische Änderung an Rädern ist unzulässig. Beschädigte oder verformte Räder dürfen
nicht repariert werden (weder durch Erhitzen, noch durch Schweißen als auch durch hinzufügen
oder entfernen von Material). Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version und
führt bei Montage an einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO.
 Es besteht die Gefahr eingeschränkter Lebensdauer oder vorzeitigen Ausfalls.
Die passenden Fahrzeuge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verwendungsbereichsanlage
2/2
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
die Erweiterung der Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124
COMMUNICATION
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt
approval extended
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124
Nummer der Genehmigung: 000809
Approval No.
1.
Radhersteller:
Wheel manufacturer:
ALCAR Leichtmetallräder GmbH
2.
Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
TTXZ_5H
2.1
Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
Dimensionsgleiche Nachrüsträder
pattern part replacement wheels
2.2
Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
Aluminium alloy
2.3
Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
Erweiterung Nr.: 02
Extension No.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 000809, Erweiterung 02
Approval No.:
2.4
Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
6½ J
2.5
Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
siehe Prüfbericht Nr. 0.7
see test report No. 0.7
2.6
Radbefestigung:
Wheel attachment:
serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
original mounting parts of the vehicle manufacturer
2.7
Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
siehe Prüfbericht Nr. 0.9
see test report No. 0.9
3.
Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Alcar Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
4.
Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5.
Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
04.01.2016 - 22.02.2016
6.
Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7.
Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
22.02.2016
8.
Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
366-0213-15-WIRD/N2
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 000809, Erweiterung 02
Approval No.:
9.
Bemerkungen:
Remarks:
entfällt
not applicable
10.
Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
11.
Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
siehe Anlage 1
see Appendix 1
12.
Ort:
Place:
DE-24932 Flensburg
13.
Datum:
Date:
07.04.2016
14.
Unterschrift:
Signature:
Im Auftrag
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Prüfbericht (Nachtrag)
Test Report (addendum)
No. 366-0213-15-WIRD/N2
Gemäß dem Übereinkommen über die
Annahme Einheitlicher Technischer
Vorschriften für Radfahrzeuge,
Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in
Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder
verwendet werden können, und die
Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung
von Genehmigungen, die nach diesen
Vorschriften erteilt wurden
Agreement concerning the adoption of uniform
technical prescriptions for the wheeled
vehicles, equipment and parts which can be
fitted and/or be used on wheeled vehicles and
the conditions for reciprocal recognition of
approvals granted on the basis of these
prescriptions.
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rädern für
Personenkraftwagen und ihre Anhänger
Uniform provisions concerning the approval of wheels for
passenger cars and their trailers
ECE-R 124
zuletzt ergänzt
as last amended in
30.01.2011
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Seite: 1 von 15
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Genehmigungsstand Approval status
Genehmigungsnummer
Rad-Teilenummer
Number of approval
Wheel part number
ECE
(E1) 124 R - 000809
TTXZ8GA38E666
TTXZ8SA33AEW57
1
TTXZ8SA33E571
TTXZ0SA425E671
TTXZ0GA48E671
TTXZUSA41EW702
TTXZHGA50E16W6
34
TTXZ0SA45EW671
TTXZ8SA38E666
TTXZ0SA38E671
TTXZ8GA33AEW57
1
TTXZ8GA33E571
TTXZ8GA33AE571
TTXZ0GA36EW671
TTXZ0GA48EW671
TTXZUSA41E702
TTXZ8GA33EW571
TTXZ0SA425EW67
1
TTXZ0GA38E671
TTXZ8SA38EW666
TTXZ0GA36E671
TTXZ0SA48E671
TTXZHSA50E16W6
34
TTXZ0GA425E671
TTXZ0SA36EW671
TTXZ0SA50EW671
TTXZ0SA50E671
TTXZHSA50E16634
TTXZ8SA33AE571
TTXZ0GA38EW671
TTXZUGA41EW702
TTXZ8SA33EW571
TTXZ0SA45E671
TTXZ0GA45E671
TTXZ0SA36E671
TTXZ0GA50E671
TTXZ0GA425EW67
1
TTXZ0GA45EW671
TTXZ8GA38EW666
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Seite: 2 von 15
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
TTXZ0SA48EW671
TTXZ0GA50EW671
TTXZHGA50E16634
TTXZ0SA38EW671
TTXZUGA41E702
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Seite: 3 von 15
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
0.
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Seite: 4 von 15
Allgemeine Angaben
General
0.1
0.2
RadTeilenr
Wheel part
No.
Fabrikmarke
(Firmenname des Herstellers)
Make (trade name of manufacturer)
Ausführung
Version
0.3
Kategorie der
Nachrüsträder
Category of
replacement
wheels
Alcar Leichtmetallräder GmbH
0.6
Kennung d.
Felgenkont.
Rim contour
designation
Ident Nach DimN
bau
TTXZHGA5 TTXZHGA50E16W63
X 6 1/2 J X 16 H2
0E16W634
4
TTXZHGA5 TTXZHGA50E16634
X 6 1/2 J X 16 H2
0E16634
TTXZHSA5 TTXZHSA50E16W63
X 6 1/2 J X 16 H2
0E16W634
4
TTXZHSA5 TTXZHSA50E16634
X 6 1/2 J X 16 H2
0E16634
TTXZ8GA33 TTXZ8GA33AEW571
X 6 1/2 J X 16 H2
AEW571
TTXZ8GA33 TTXZ8GA33AE571
X 6 1/2 J X 16 H2
AE571
TTXZ8GA33 TTXZ8GA33EW571
X 6 1/2 J X 16 H2
EW571
TTXZ8GA33 TTXZ8GA33E571
X 6 1/2 J X 16 H2
E571
TTXZ8SA33 TTXZ8SA33AEW571
X 6 1/2 J X 16 H2
AEW571
TTXZ8SA33 TTXZ8SA33AE571
X 6 1/2 J X 16 H2
AE571
TTXZ8SA33 TTXZ8SA33EW571
X 6 1/2 J X 16 H2
EW571
TTXZ8SA33 TTXZ8SA33E571
X 6 1/2 J X 16 H2
E571
TTXZ8GA38 TTXZ8GA38EW666
X 6 1/2 J X 16 H2
EW666
TTXZ8GA38 TTXZ8GA38E666
X 6 1/2 J X 16 H2
E666
TTXZ8SA38 TTXZ8SA38EW666
X 6 1/2 J X 16 H2
0.7
Einpresstiefe des
Rades
Wheel
inset
0.9
Maximale Radlast u.
zugeordneter
theoretischer
Abrollumfang
Max. load capacity and
respective theoretical
rolling circumference
(kg)
(mm)
50
730
2160
50
730
2160
50
730
2160
50
730
2160
33
730
2160
33
730
2160
33
730
2160
33
730
2160
33
730
2160
33
730
2160
33
730
2160
33
730
2160
38
730
2160
38
730
2160
38
730
2160
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
EW666
TTXZ8SA38
E666
TTXZ0GA36
EW671
TTXZ0GA36
E671
TTXZ0GA38
EW671
TTXZ0GA38
E671
TTXZ0GA42
5EW671
TTXZ0GA42
5E671
TTXZ0GA45
EW671
TTXZ0GA45
E671
TTXZ0GA48
EW671
TTXZ0GA48
E671
TTXZ0GA50
EW671
TTXZ0GA50
E671
TTXZ0SA36
EW671
TTXZ0SA36
E671
TTXZ0SA38
EW671
TTXZ0SA38
E671
TTXZ0SA42
5EW671
TTXZ0SA42
5E671
TTXZ0SA45
EW671
TTXZ0SA45
E671
TTXZ0SA48
EW671
TTXZ0SA48
E671
TTXZ0SA50
EW671
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Seite: 5 von 15
TTXZ8SA38E666
X
6 1/2 J X 16 H2
38
730
2160
TTXZ0GA36EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
36
730
2160
TTXZ0GA36E671
X
6 1/2 J X 16 H2
36
730
2160
TTXZ0GA38EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
38
730
2160
TTXZ0GA38E671
X
6 1/2 J X 16 H2
38
730
2160
TTXZ0GA425EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
42,5
730
2160
TTXZ0GA425E671
X
6 1/2 J X 16 H2
42,5
730
2160
TTXZ0GA45EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
45
730
2160
TTXZ0GA45E671
X
6 1/2 J X 16 H2
45
730
2160
TTXZ0GA48EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
48
730
2160
TTXZ0GA48E671
X
6 1/2 J X 16 H2
48
730
2160
TTXZ0GA50EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
50
730
2160
TTXZ0GA50E671
X
6 1/2 J X 16 H2
50
730
2160
TTXZ0SA36EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
36
730
2160
TTXZ0SA36E671
X
6 1/2 J X 16 H2
36
730
2160
TTXZ0SA38EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
38
730
2160
TTXZ0SA38E671
X
6 1/2 J X 16 H2
38
730
2160
TTXZ0SA425EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
42,5
730
2160
TTXZ0SA425E671
X
6 1/2 J X 16 H2
42,5
730
2160
TTXZ0SA45EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
45
730
2160
TTXZ0SA45E671
X
6 1/2 J X 16 H2
45
730
2160
TTXZ0SA48EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
48
730
2160
TTXZ0SA48E671
X
6 1/2 J X 16 H2
48
730
2160
TTXZ0SA50EW671
X
6 1/2 J X 16 H2
50
730
2160
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
TTXZ0SA50 TTXZ0SA50E671
E671
TTXZUGA4 TTXZUGA41EW702
1EW702
TTXZUGA4 TTXZUGA41E702
1E702
TTXZUSA4 TTXZUSA41EW702
1EW702
TTXZUSA4
TTXZUSA41E702
1E702
0.4
0.5
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Radbefestigung
Wheel attachment
0.10
Name und Anschrift des Herstellers
Manufacturer's name and address
Seite: 6 von 15
X
6 1/2 J X 16 H2
50
730
2160
X
6 1/2 J X 16 H2
41
730
2160
X
6 1/2 J X 16 H2
41
730
2160
X
6 1/2 J X 16 H2
41
730
2160
X
6 1/2 J X 16 H2
41
730
2160
Werkstoff
Construction material
Fertigungsverfahren
Method of production
0.8
0.11
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Gegebenfalls Name und Anschrift des
Vertreters des Herstellers
If applicable, name and address of
Manufacturer's representative
Aluminium
Gießverfahren (Einzelheiten siehe Technische
Beschreibung)
cast process (for details see technical
description)
Es werden die vom Fahrzeughersteller für
Leichtmetallräder vorgesehenen
Radbefestigungselemente verwendet. Das
Anzugsdrehmoment ist der Anlage 9
Verwendungsbereich zu entnehmen
Alcar Leichtmetallräder GmbH
Industriestr. 4-6
53721 Siegburg
Entfällt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
1
Prüfgegenstand
1.1
Testobject
Übersicht
Overview
Ausführung
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Ausführungsbezeichnung
TTXZHGA50E16W
634
TTXZHGA50E1663
4
TTXZHSA50E16W
634
TTXZHSA50E1663
4
TTXZ8GA33AEW5
71
TTXZ8GA33AE571
TTXZ8GA33EW571
TTXZ8GA33E571
TTXZ8SA33AEW57
1
TTXZ8SA33AE571
TTXZ8SA33EW571
TTXZ8SA33E571
TTXZ8GA38EW666
TTXZ8GA38E666
TTXZ8SA38EW666
TTXZ8SA38E666
TTXZ0GA36EW671
TTXZ0GA36E671
TTXZ0GA38EW671
TTXZ0GA38E671
TTXZ0GA425EW67
1
TTXZ0GA425E671
TTXZ0GA45EW671
TTXZ0GA45E671
TTXZ0GA48EW671
TTXZ0GA48E671
TTXZ0GA50EW671
TTXZ0GA50E671
TTXZ0SA36EW671
TTXZ0SA36E671
TTXZ0SA38EW671
Lochkreis
(mm) /
-zahl
Seite: 7 von 15
Mittenl Einoch
preß(mm) tiefe
(mm)
zul.
Radlast
(kg)
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
TTXZ_5H ET 50
ohne
108/5
63,4
50
730
2160 01/16
TTXZ_5H ET 50
ohne
108/5
63,4
50
730
2160 06/15
TTXZ_5H ET 50
ohne
108/5
63,4
50
730
2160 01/16
TTXZ_5H ET 50
ohne
108/5
63,4
50
730
2160 06/15
TTXZ_5H ET 33
ohne
112/5
57,1
33
730
2160 01/16
TTXZ_5H ET 33
TTXZ_5H ET 33
TTXZ_5H ET 33
TTXZ_5H ET 33
ohne
ohne
ohne
ohne
112/5
112/5
112/5
112/5
57,1
57,1
57,1
57,1
33
33
33
33
730
730
730
730
2160
2160
2160
2160
06/15
01/16
06/15
01/16
TTXZ_5H ET 33
TTXZ_5H ET 33
TTXZ_5H ET 33
TTXZ_5H ET38
TTXZ_5H ET38
TTXZ_5H ET38
TTXZ_5H ET38
TTXZ_5H ET36
TTXZ_5H ET36
TTXZ_5H ET38
TTXZ_5H ET38
TTXZ_5H ET42,5
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
57,1
57,1
57,1
66,6
66,6
66,6
66,6
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
33
33
33
38
38
38
38
36
36
38
38
42,5
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
06/15
01/16
06/15
01/16
06/15
01/16
06/15
01/16
06/15
01/16
06/15
01/16
TTXZ_5H ET42,5
TTXZ_5H ET45
TTXZ_5H ET45
TTXZ_5H ET48
TTXZ_5H ET48
TTXZ_5H ET50
TTXZ_5H ET50
TTXZ_5H ET36
TTXZ_5H ET36
TTXZ_5H ET38
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
42,5
45
45
48
48
50
50
36
36
38
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
01/16
01/16
08/15
01/16
08/15
01/16
06/15
01/16
06/15
01/16
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
TTXZ0SA38E671
TTXZ0SA425EW67
1
TTXZ0SA425E671
TTXZ0SA45EW671
TTXZ0SA45E671
TTXZ0SA48EW671
TTXZ0SA48E671
TTXZ0SA50EW671
TTXZ0SA50E671
TTXZUGA41EW70
2
TTXZUGA41E702
TTXZUSA41EW70
2
TTXZUSA41E702
1.2
1.2.1
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Seite: 8 von 15
TTXZ_5H ET38
TTXZ_5H ET42,5
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
38
42,5
730
730
2160 06/15
2160 01/16
TTXZ_5H ET42,5
TTXZ_5H ET45
TTXZ_5H ET45
TTXZ_5H ET48
TTXZ_5H ET48
TTXZ_5H ET50
TTXZ_5H ET50
TTXZ_5H ET41
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
115/5
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
70,2
42,5
45
45
48
48
50
50
41
730
730
730
730
730
730
730
730
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
2160
TTXZ_5H ET41
TTXZ_5H ET41
ohne
ohne
115/5
115/5
70,2
70,2
41
41
730
730
2160 06/15
2160 01/16
TTXZ_5H ET41
ohne
115/5
70,2
41
730
2160 06/15
Radkennzeichnung
Wheel marking
Vorgeschriebene Kennzeichnungen
Mandatory markings
Name oder Warenzeichen des
Herstellers
Manufacturer name or trade mark
Kennung der Rad- oder Felgenkontur
Wheel or rim contour signation
Radtyp
Wheel type
Einpresstiefe
Wheel inset
Herstelldatum
Date of manufacturing
Teilenummer,Ausführungsbezeichnung
Wheel / rim part number, version
Genehmigungszeichen
Approval mark
Weitere Kennzeichen
Herkunft
Außenseite
outside
Innenseite
inside
--
DEZENT
--
6 1/2 J X 16 H2
--
TTXZ_5H
--
50
--
0615
--
TTXZ_5H ET 50
(E1) 124 R- 000809
--
KBA 50290
--
--
MADE IN GERMANY
Zusätzliche Kennzeichnung
Additional marking
1.3
Bemerkungen
Remarks
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
01/16
01/16
08/15
01/16
08/15
01/16
06/15
01/16
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
2
2.1
2.1.1
2.1.2
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Seite: 9 von 15
Prüfung
Test
Prüfbedingungen
Test Conditions
Mess- und Prüfeinrichtungen
Equipment for measuring and
testing
Die Prüfungen wurden auf Anlagen durchgeführt, die den
Anforderungen der Regelung entsprechen.
The equipment, on which the tests were carried out,
fulfilled the requirements of the regulation.
Prüfplan
Testplan
 Einteilige Räder
Aluminiumlegierung
 Nachgebaute Nachrüsträder
Art der Prüfung
Korrosionsprüfung nach Anhang 6
Umlaufbiegeprüfung nach Anhang 6
Abrollprüfung nach Anhang 7
Impact-Test nach Anhang 8
Anbau am Fahrzeug
Abschnitt 2 des Anhang 10
Allgemeine Anforderungen
2.1.3
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
 Einteilige Räder
Magnesiumlegierung
 Dimensionsgleiche Nachrüsträder
Ergebnis
Positiv
Positiv
Positiv
Positiv
Positiv
1. Die Felgenkontur entspricht im Wesentlichen der
E.T.R.T.O. / JATMA
2. Die Felgenkontur gewährleistet die richtige Montage
von Reifen und Ventilen.
3. Die Räder sind nur schlauchlos zu verwenden, die
Luftdichtheit ist gewährleistet.
4. Die bei der Herstellung des Rades verwendeten
Werkstoffe wurden analysiert und sind in der
Beschreibung des Herstellers aufgeführt:
Chemische Analyse
Mechanische Eigenschaften
Analyse von metallurgischen Mängeln und der
Struktur der Prüfstücke
Bemerkungen
Remarks
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
2.2
2.2.1
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Einzelheiten der vom Technischen Dienst
durchgeführten Prüfungen
Details regarding test conducted by the
technical service
Korrosionsprüfung
Corrosion test
Seite: 10 von 15
Korrosionsprüfung nach ECE-R 124 Anhang 5 an
einer Leichtmetallfelge,
Prüfbericht 11050491 vom 22.06.11 der RIO GmbH.
Korrosionsprüfung nach ECE-R 124 Anhang 5 an
einer Leichtmetallfelge,
Prüfbericht 15010058P vom 20.02.15 der RIO
GmbH.
Korrosionsprüfung nach ECE-R 124 Anhang 5 an
einer Leichtmetallfelge,
Prüfbericht 16 01 0001P vom 22.01.16 der RIO
GmbH.
2.2.2
Umlaufbiegeprüfung
Rotating bending test
Die Umlaufbiegeprüfungen wurden mit folgenden
Prüflasten positiv abgeschlossen.
Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm,
MbMax= 5076 Nm. Offset= 45 mm
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm,
MbMax= 5019 Nm. Offset= 41 mm
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm,
MbMax= 4976 Nm. Offset= 38 mm
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm,
MbMax= 5148 Nm. Offset= 50 mm
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm,
MbMax= 5148 Nm. Offset= 50 mm
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 730 kg mit Abrollumfang 2160 mm,
MbMax= 4905 Nm. Offset= 33 mm
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
2.2.3
Abrollprüfung
Rolling test
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Seite: 11 von 15
Die Abrollprüfungen wurde mit folgenden Prüflasten
positiv abgeschlossen.
Prüflast 1790 daN
mit der Reifengröße 265/70R16 ET50
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Prüflast 1790 daN
mit der Reifengröße 265/70R16 ET33
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
2.2.4
Impact-Test
Impact test
Die Impacttests wurden mit folgenden Prüflasten
positiv abgeschlossen.
Radlast 555 kg
mit der Reifengröße 195/50R16 ET50
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 618 kg
mit der Reifengröße 195/55R16 ET33
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 618 kg
mit der Reifengröße 205/55R16 ET50
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 555 kg
mit der Reifengröße 195/50R16 ET41
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 618 kg
mit der Reifengröße 205/55R16 ET41
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 618 kg
mit der Reifengröße 205/55R16 ET50
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Radlast 555 kg
mit der Reifengröße 195/50R16 ET50
( Siehe Anlage 3.8: Technischer Bericht
RP-004716-C0-144 vom 12.02.16 der TÜV NORD)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
2.2.5
2.2.6
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Wechseltorsionstest
Alternating torque test
Anbauprüfung und Dokumentation:
(Anhang 10 Punkt "2 Zusätzliche
Vorschriften")
Vehicle fitment checks and documentation
(Appending 10, Paragraph "2. Additional
Requirements")
2.2.6.1
Überprüfung des Rotationsprofils des Rades
Wheel calliper check
2.2.6.2
Überprüfung der Belüftungslöcher
Ventilation holes check
2.2.6.3
Radbefestigungselemente
Wheel fixing
2.2.6.4
Vorstehende Außenkanten
External projections
Allgemeine Anforderungen
General requirements
2.2.7
2.2.8
Werkstoffprüfung nach Anhang 4
Material Test according to Annex 4
Seite: 12 von 15
Nicht erforderlich
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen
erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand
von Brems- und Fahrwerksteilen, dies wurde durch
Einbinden der Bremskonturen in die Radzeichnung
überprüft. Die Freigängigkeit der Reifen ist bei den
im Straßenverkehr üblichen Bedingungen
gewährleistet, da diese Rad/Reifen-Kombination vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.
Die Kontur des Rotationsprofiles des Nachrüstrades
des Fahrzeugherstellers lag nicht vor. Die
Überprüfung erfolgte deshalb unter Zugrundelegung
von aufgenommenen Rotationskonturen der Bremse
aller möglichen Fahrzeugausführungen. Die unter
2.1 des Anhangs 10 der Regelung definierten
Kriterien werden eingehalten.
Die Überprüfung der Belüftungslöcher ergibt, dass
die Summe der Fläche der Lüftungsöffnungen größer
als beim ungünstigsten Serienrad ist und damit keine
Verschlechterung der Bremswirkung zu erwarten ist.
Es werden serienmäßige Radbefestigungsmittel vom
Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder des
Fahrzeugtyps verwendet. Die Anforderungen
entsprechend Punkt 2.3. des Anhangs 10 werden
erfüllt.
Hinweis:
Das Anzugsmoment für die Radbefestigungen ist
einzuhalten. Die Verwendung eines kalibrierten
Drehmomentschlüssels wird daher empfohlen. Nach
einer Fahrtstrecke von 50 km müssen die
Radbefestigungen mit dem geforderten
Anzugsmoment nachgezogen werden
Die Vorgaben der ECE R 26 6.7. werden erfüllt.
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur
entsprechend E.T.R.T.O / JATMA Norm, die
allgemeinen Anforderungen der ECE Regelung 124
werden erfüllt.
Die Werkstoffuntersuchung nach Anhang 4 wurde
durchgeführt ( Materialprüfbericht
RP-004713-A0-144 vom 01.07.15 der TÜV
AUSTRIA).
Die Werkstoffuntersuchung nach Anhang 4 wurde
durchgeführt ( Materialprüfbericht
RP-004826-A0-144 (ZCW) vom 19.02.16 der TÜV
NORD).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Seite: 13 von 15
Bewertung von durch den Hersteller bereitgestellten Unterlagen
Evalutation of Documents provided by the manufacturer
Radzeichnungen
Die vorgelegten Zeichnungen entsprechen den in der
Drawings of the wheel
ECE Regelung 124 beschriebenen Anforderungen
Technische Beschreibung
Die technische Beschreibung entspricht den in der
Technical discription
ECE Regelung 124 beschriebenen Anforderungen
Angaben zu Verwendung und Anbau
Der in der Anlage 9 dargestellte
(Verwendungsbereichsdarstellung)
Verwendungsbereich wurde durch den Technischen
Vehicle characteristics (description of
Dienst TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
application range)
definiert.
Die Anforderungen entsprechend der Festlegungen
des Anhangs 10 Punkte 1.2 Fahrzeugmerkmale, 1.3
zusätzliche Merkmale und 1.4 Nähere Angaben zur
Anbauanleitung werden erfüllt.
Werkstoffprüfungen nach Anhang 4
Die Durchführung der nach den Festlegungen des
Material Test according to Annex 4)
Anhangs 4 vorgesehenen Prüfungen wurde durch
den Hersteller dokumentiert. Die entsprechend der
Regelung vorgeschriebenen Prüfungen wurden
durchgeführt.
Bemerkungen
Remarks
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
Allgemeine Angaben
General information
Ort der Prüfung
Place of testing
Datum der Prüfung
Date of testing
Bemerkungen
Remarks
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Seite: 14 von 15
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Deutschstraße 10, A-1230 Wien
Die Prüfungen fanden im Zeitraum 04.01.2016 22.02.2016 statt.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Prüfbericht / Test Report
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 396843/0000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
3
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Seite: 15 von 15
Technische Unterlagen
Technical documentation
siehe Anlage Technische Unterlagen
see enclosure technical documentation
4
Schlussbescheinigung
Statement of conformity
Der in diesem Prüfbericht und den zugehörigen Anlagen beschriebene Typ entspricht der o.a.
Prüfspezifikation.
The type described in this test report and the appendices attached are in compliance with the Test
Specification mentioned above.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005
durchgeführt.
The tests were carried out in accordance with the relevant requirements of EN ISO/IEC 17025:2005
Dieser Prüfbericht umfasst die Seiten 1 bis 15.
The Test Report comprises pages 1 to 15.
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
The reproduction and/or duplication of this document in extracts is subject to the written approval by
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
Wien, 22.02.2016
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Benannt von der Benennungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Designated by the designation body of the
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Germany
unter der Nummer
KBA-P 00055-00
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 1 / Appendix 1
Nr. / No.: 366-0213-15-WIRD/N2
D-Nr. / D-No.: 354166/3000
ECE Regelung Nr. 124
Regulation No.124
Hersteller / Manufacturer
Typ / Type
Technischer Dienst:
Technical Service
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
Alcar Leichtmetallräder GmbH
TTXZ_5H
Seite: 1 von 1
Liste der Änderungen
List of modifications
Einzelheiten zum Antrag vom
More details for application of
Datum
Date
22.02.2016
Es wird berichtigt
Correction of
Es wird geändert
Modification of
Es wird hinzugefügt
Addition of
Es entfällt
Deletion of
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 2 - Technische Unterlagen
Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 22.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Korrosionsprüfbericht
Korrosionsprüfbericht
Korrosionsprüfbericht
Materialprüfbericht
Materialprüfbericht
Technische Beschreibung
Technische Zeichnung
Technische Zeichnung
Technischer Bericht
9.1 Verwendungsbereich
9.10 Verwendungsbereich
9.11 Verwendungsbereich
9.2 Verwendungsbereich
9.3 Verwendungsbereich
9.4 Verwendungsbereich
9.5 Verwendungsbereich
9.6 Verwendungsbereich
9.7 Verwendungsbereich
9.8 Verwendungsbereich
9.9 Verwendungsbereich
Unterlagen
11050491
15010058P
16 01 0001P
RP-004713-A0-144
RP-004826-A0-144 (ZCW)
TTXZ_5H
TTXZ_5H (Seiten 1-4)
TTXZ_5H (ZCW)
RP-004716-C0-144
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 1
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 10
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 11
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 2
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 3
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 4
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 5
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 6
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 7
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 8
366-0213-15-WIRD/N2 Anlage 9
Datum / Änderung / Datum
22.06.2011
20.02.2015
22.01.2016
01.07.2015
19.02.2016
04.01.2016
02.03.2015 02/04.02.2016
18.11.2015
12.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809
ANLAGE: 9.11
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 22.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: KIA, KIA MOTORS (SK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 42,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TTXZ0GA425EW67 TTXZ_5H ET42,5
1
TTXZ0GA425E671 TTXZ_5H ET42,5
TTXZ0SA425EW67 TTXZ_5H ET42,5
1
TTXZ0SA425E671 TTXZ_5H ET42,5
67,1
zul.
Radlast
(kg)
730
ohne
ohne
67,1
67,1
730
730
2160 01/16
2160 01/16
ohne
67,1
730
2160 01/16
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2160
gültig
ab
Fertig
datum
01/16
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: OW ww. ZJC2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
Sportage
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/70R16
QL
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
QLE
12K; 51G
e11*2007/46*3144*..
85 - 136 215/70R16
Auflagen
nicht mit elekt.
Parkbremse;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
nicht mit elekt.
Parkbremse;
10B; 11H; 11N; 51A;
7MV; 711; 714; 721;
73C; 74C; 76V
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: OE ww. ZJC2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809
ANLAGE: 9.11
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 22.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
Sportage
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/70R16
QL
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
QLE
12K; 51G
e11*2007/46*3144*..
85 - 136 215/70R16
Auflagen
nicht mit elekt.
Parkbremse;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74C; 76V
nicht mit elekt.
Parkbremse;
10B; 11H; 11N; 51A;
7MV; 711; 714; 721;
73C; 74C; 76V
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809
ANLAGE: 9.11
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 22.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
7MV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933-D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
50290*02
Gerät:
Sonderräder für Pkw
6½ J x 16 H2
Typ:
TTXZ_5H
Inhaber der ABE und
Hersteller:
Alcar Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50290
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50290*02
Die ABE-Nr. 50290*02 erstreckt sich auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2, Typ TTXZ_5H, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0385-14-WIRD/N2 vom 01.03.2016
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 43
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 01.03.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 07.04.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50290*02
Ausgabedatum:
letztes Änderungsdatum:
1.
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2.
Beschreibungsbogen Nr.:
TTXZ_5H
Datum:
04.02.2016
letztes Änderungsdatum: 04.02.2016
3.
Prüfbericht(e) Nr.:
366-0385-14-WIRD/N2
4.
Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Datum:
01.03.2016
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
16-TARR-0163
Seite: 1 von 8
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 50 290
366-0385-14-WIRD/N2
Antragsteller:
Alcar Leichtmetallräder GmbH
396843/0000
53721 Siegburg
Art:
Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Typ:
TTXZ_5H
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Der Hersteller ZCW kommt neu hinzu.
I.
Übersicht
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TTXZHGA50E16W
634
TTXZHGA50E1663
4
TTXZHSA50E16W
634
TTXZHSA50E1663
4
TTXZ8GA33AEW5
71
TTXZ8GA33AE571
TTXZ8GA33EW57
1
TTXZ8GA33E571
TTXZ8SA33AEW5
71
TTXZ8SA33AE571
TTXZ8SA33EW57
1
TTXZ8SA33E571
TTXZ8GA38EW66
6
TTXZ8GA38E666
Lochkreis
(mm) /
-zahl
Mittenl Einoch
preß(mm) tiefe
(mm)
zul.
Radlast
(kg)
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
PCD108 ET50
ohne
108/5
63,4
50
730
2160 06/15
PCD108 ET50
ohne
108/5
63,4
50
730
2160 06/15
PCD108 ET50
ohne
108/5
63,4
50
730
2160 06/15
PCD108 ET50
ohne
108/5
63,4
50
730
2160 06/15
PCD112 ET33
ohne
112/5
57,1
33
730
2160 06/15
PCD112 ET33
PCD112 ET33
ohne
ohne
112/5
112/5
57,1
57,1
33
33
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD112 ET33
PCD112 ET33
ohne
ohne
112/5
112/5
57,1
57,1
33
33
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD112 ET33
PCD112 ET33
ohne
ohne
112/5
112/5
57,1
57,1
33
33
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD112 ET33
PCD112 ET38
ohne
ohne
112/5
112/5
57,1
66,6
33
38
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD112 ET38
ohne
112/5
66,6
38
730
2160 06/15
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 8
TTXZ8SA38EW66
6
TTXZ8SA38E666
TTXZ0GA36EW67
1
TTXZ0GA36E671
TTXZ0GA38EW67
1
TTXZ0GA38E671
TTXZ0GA425EW6
71
TTXZ0GA425E671
TTXZ0GA45EW67
1
TTXZ0GA45E671
TTXZ0GA48EW67
1
TTXZ0GA48E671
TTXZ0GA50EW67
1
TTXZ0GA50E671
TTXZ0SA36EW67
1
TTXZ0SA36E671
TTXZ0SA38EW67
1
TTXZ0SA38E671
TTXZ0SA425EW6
71
TTXZ0SA425E671
TTXZ0SA45EW67
1
TTXZ0SA45E671
TTXZ0SA48EW67
1
TTXZ0SA48E671
TTXZ0SA50EW67
1
TTXZ0SA50E671
TTXZUGA41EW70
2
TTXZUGA41E702
TTXZUSA41EW70
2
TTXZUSA41E702
I.1.
PCD112 ET38
ohne
112/5
66,6
38
730
2160 06/15
PCD112 ET38
PCD114.3 ET36
ohne
ohne
112/5
114,3/5
66,6
67,1
38
36
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD114.3 ET36
PCD114.3 ET38
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
36
38
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD114.3 ET38
PCD114.3 ET42.5
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
38
42,5
730
730
2160 06/15
2160 07/15
PCD114.3 ET42.5
PCD114.3 ET45
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
42,5
45
730
730
2160 07/15
2160 07/15
PCD114.3 ET45
PCD114.3 ET48
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
45
48
730
730
2160 07/15
2160 06/15
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET50
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
48
50
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD114.3 ET50
PCD114.3 ET36
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
50
36
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD114.3 ET36
PCD114.3 ET38
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
36
38
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD114.3 ET38
PCD114.3 ET42.5
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
38
42,5
730
730
2160 06/15
2160 07/15
PCD114.3 ET42.5
PCD114.3 ET45
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
42,5
45
730
730
2160 07/15
2160 07/15
PCD114.3 ET45
PCD114.3 ET48
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
45
48
730
730
2160 07/15
2160 06/15
PCD114.3 ET48
PCD114.3 ET50
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
67,1
67,1
48
50
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD114.3 ET50
PCD115 ET41
ohne
ohne
114,3/5
115/5
67,1
70,2
50
41
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD115 ET41
PCD115 ET41
ohne
ohne
115/5
115/5
70,2
70,2
41
41
730
730
2160 06/15
2160 06/15
PCD115 ET41
ohne
115/5
70,2
41
730
2160 06/15
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
: Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 8
Hersteller
: Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke
: Dezent TX
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 9,5 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TTXZHSA50E16634:
: Außenseite
: Innenseite
Radtyp
: --
: TTXZ_5H
Radausführung
: --
: PCD112 ET38
Radgröße
: --
: 6 1/2 J X 16 H2
Typzeichen
: KBA 50290
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET38
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 06.15
Herkunftsmerkmal
: --
: MIG ww. MIC
Gießereikennzeichnung
: --
: HS ww. ZCW
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 8
Berichtart
Technischer Bericht
Berichtnummer
RP-004717-C0-144
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Datum
15.02.2016
Technischer Dienst
TÜV NORD
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
Ausführung
ET
erstellt am
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Allg.
Hinweise
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 8
1 FORD
5 AUDI
2 AUDI
4 SEAT
6 SKODA
3 VOLKSWAGEN
7 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
10 CITROEN
18 CITROEN
39 CITROEN
20 CITROEN
11 FORD
8 HYUNDAI, Hyundai Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ),
HYUNDAI MOTOR EUROPE
TTXZHGA50E16W634;
TTXZHGA50E16634;
TTXZHSA50E16W634;
TTXZHSA50E16634
TTXZ8GA33EW571;
TTXZ8GA33E571;
TTXZ8SA33EW571;
TTXZ8SA33E571
TTXZ8GA33AEW571;
TTXZ8GA33AE571;
TTXZ8SA33AEW571;
TTXZ8SA33AE571
TTXZ8GA33EW571;
TTXZ8GA33E571;
TTXZ8SA33EW571;
TTXZ8SA33E571
TTXZ8GA33EW571;
TTXZ8GA33E571;
TTXZ8SA33EW571;
TTXZ8SA33E571
TTXZ8GA33EW571;
TTXZ8GA33E571;
TTXZ8SA33EW571;
TTXZ8SA33E571
TTXZ8GA38EW666;
TTXZ8GA38E666;
TTXZ8SA38EW666;
TTXZ8SA38E666
TTXZ0GA36EW671;
TTXZ0GA36E671;
TTXZ0SA36EW671;
TTXZ0SA36E671
TTXZ0GA38EW671;
TTXZ0GA38E671;
TTXZ0SA38EW671;
TTXZ0SA38E671
TTXZ0GA45EW671;
TTXZ0GA45E671;
TTXZ0SA45EW671;
TTXZ0SA45E671
TTXZ0GA48EW671;
TTXZ0GA48E671;
TTXZ0SA48EW671;
TTXZ0SA48E671
TTXZ0GA36EW671;
TTXZ0GA36E671;
TTXZ0SA36EW671;
TTXZ0SA36E671
TTXZ0GA36EW671;
TTXZ0GA36E671;
TTXZ0SA36EW671;
TTXZ0SA36E671
50
01.03.2016
liegt bei
33
01.03.2016
liegt bei
33
01.03.2016
liegt bei
33
01.03.2016
liegt bei
33
01.03.2016
liegt bei
33
01.03.2016
liegt bei
38
01.03.2016
liegt bei
36
01.03.2016
liegt bei
38
01.03.2016
liegt bei
45
01.03.2016
liegt bei
48
01.03.2016
liegt bei
36
01.03.2016
liegt bei
36
01.03.2016
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 8
40 HYUNDAI
34 HYUNDAI, Hyundai Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ),
HYUNDAI MOTOR EUROPE
24 HYUNDAI, Hyundai Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ),
HYUNDAI MOTOR EUROPE
26 HYUNDAI, Hyundai Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ),
HYUNDAI MOTOR EUROPE
13 KIA
43 KIA
35 KIA
22 KIA
29 KIA
9 KIA MOTORS (SK)
33 KIA MOTORS (SK)
19 KIA MOTORS (SK)
28 KIA MOTORS (SK)
TTXZ0GA425EW671;
TTXZ0GA425E671;
TTXZ0SA425EW671;
TTXZ0SA425E671
TTXZ0GA45EW671;
TTXZ0GA45E671;
TTXZ0SA45EW671;
TTXZ0SA45E671
TTXZ0GA48EW671;
TTXZ0GA48E671;
TTXZ0SA48EW671;
TTXZ0SA48E671
TTXZ0GA50EW671;
TTXZ0GA50E671;
TTXZ0SA50EW671;
TTXZ0SA50E671
TTXZ0GA36EW671;
TTXZ0GA36E671;
TTXZ0SA36EW671;
TTXZ0SA36E671
TTXZ0GA425EW671;
TTXZ0GA425E671;
TTXZ0SA425EW671;
TTXZ0SA425E671
TTXZ0GA45EW671;
TTXZ0GA45E671;
TTXZ0SA45EW671;
TTXZ0SA45E671
TTXZ0GA48EW671;
TTXZ0GA48E671;
TTXZ0SA48EW671;
TTXZ0SA48E671
TTXZ0GA50EW671;
TTXZ0GA50E671;
TTXZ0SA50EW671;
TTXZ0SA50E671
TTXZ0GA36EW671;
TTXZ0GA36E671;
TTXZ0SA36EW671;
TTXZ0SA36E671
TTXZ0GA45EW671;
TTXZ0GA45E671;
TTXZ0SA45EW671;
TTXZ0SA45E671
TTXZ0GA48EW671;
TTXZ0GA48E671;
TTXZ0SA48EW671;
TTXZ0SA48E671
TTXZ0GA50EW671;
TTXZ0GA50E671;
TTXZ0SA50EW671;
TTXZ0SA50E671
42,5
01.03.2016
liegt bei
45
01.03.2016
liegt bei
48
01.03.2016
liegt bei
50
01.03.2016
liegt bei
36
01.03.2016
liegt bei
42,5
01.03.2016
liegt bei
45
01.03.2016
liegt bei
48
01.03.2016
liegt bei
50
01.03.2016
liegt bei
36
01.03.2016
liegt bei
45
01.03.2016
liegt bei
48
01.03.2016
liegt bei
50
01.03.2016
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 8
14 MAZDA, Mazda Motor Corporation
41 MAZDA
36 MAZDA, Mazda Motor Corporation
25 MAZDA, Mazda Motor Corporation
27 MAZDA, Mazda Motor Corporation
15 MITSUBISHI
17 MITSUBISHI
42 MITSUBISHI
37 MITSUBISHI
21 MITSUBISHI
12 PEUGEOT
16 PEUGEOT
38 PEUGEOT
TTXZ0GA36EW671;
TTXZ0GA36E671;
TTXZ0SA36EW671;
TTXZ0SA36E671
TTXZ0GA425EW671;
TTXZ0GA425E671;
TTXZ0SA425EW671;
TTXZ0SA425E671
TTXZ0GA45EW671;
TTXZ0GA45E671;
TTXZ0SA45EW671;
TTXZ0SA45E671
TTXZ0GA48EW671;
TTXZ0GA48E671;
TTXZ0SA48EW671;
TTXZ0SA48E671
TTXZ0GA50EW671;
TTXZ0GA50E671;
TTXZ0SA50EW671;
TTXZ0SA50E671
TTXZ0GA36EW671;
TTXZ0GA36E671;
TTXZ0SA36EW671;
TTXZ0SA36E671
TTXZ0GA38EW671;
TTXZ0GA38E671;
TTXZ0SA38EW671;
TTXZ0SA38E671
TTXZ0GA425EW671;
TTXZ0GA425E671;
TTXZ0SA425EW671;
TTXZ0SA425E671
TTXZ0GA45EW671;
TTXZ0GA45E671;
TTXZ0SA45EW671;
TTXZ0SA45E671
TTXZ0GA48EW671;
TTXZ0GA48E671;
TTXZ0SA48EW671;
TTXZ0SA48E671
TTXZ0GA36EW671;
TTXZ0GA36E671;
TTXZ0SA36EW671;
TTXZ0SA36E671
TTXZ0GA38EW671;
TTXZ0GA38E671;
TTXZ0SA38EW671;
TTXZ0SA38E671
TTXZ0GA45EW671;
TTXZ0GA45E671;
TTXZ0SA45EW671;
TTXZ0SA45E671
36
01.03.2016
liegt bei
42,5
01.03.2016
liegt bei
45
01.03.2016
liegt bei
48
01.03.2016
liegt bei
50
01.03.2016
liegt bei
36
01.03.2016
liegt bei
38
01.03.2016
liegt bei
42,5
01.03.2016
liegt bei
45
01.03.2016
liegt bei
48
01.03.2016
liegt bei
36
01.03.2016
liegt bei
38
01.03.2016
liegt bei
45
01.03.2016
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 8
23 PEUGEOT
32 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
30 GMC
31 OPEL, OPEL / VAUXHALL
V.2.
TTXZ0GA48EW671;
TTXZ0GA48E671;
TTXZ0SA48EW671;
TTXZ0SA48E671
TTXZUGA41EW702;
TTXZUGA41E702;
TTXZUSA41EW702;
TTXZUSA41E702
TTXZUGA41EW702;
TTXZUGA41E702;
TTXZUSA41EW702;
TTXZUSA41E702
TTXZUGA41EW702;
TTXZUGA41E702;
TTXZUSA41EW702;
TTXZUSA41E702
48
01.03.2016
liegt bei
41
01.03.2016
liegt bei
41
01.03.2016
liegt bei
41
01.03.2016
liegt bei
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 01.03.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Befestigungsteile
Nabenkappe
Nabenkappe
Radbeschreibung
Radzeichnung ALPRO Bl.1-3
Radzeichnung ALPRO Bl.1-4
Radzeichnung ZCW
Radzeichnung ZCW (ECE)
Technischer Bericht
Unterlagen
AEZ S01-03
ZT2000
ZT2310
3. Ausführung
TTXZ_5H_KBA
TTXZ_5H_KBA_ECE
TTXZ_5H
TTXZ_5H
RP-004717-C0-144
Datum / Änderung / Datum
18.08.2003
15.08.2000
23.09.2008
04.02.2016
25.02.2015 06.03.2015
25.02.2015 04.02.2016
15.11.2015
18.11.2015
15.02.2016
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: TTXZ_5H
des Herstellers / Importeurs: Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Datum: 01.03.2016
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
-
18
-
19
-
20
-
G
-
12
-
13
-
Q
-
V.7
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
D.3
-
O.1
-
O.2
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
4
E
D.1
D.2
3
-
-
5
V.9
-
14
P.3
-
10
-
22
-
14.1
P.1
-
9
P.2
P.4
L
J
2.2
-
/-
T
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 40 HYUNDAI
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: HYUNDAI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 42,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TTXZ0GA425EW6 PCD114.3 ET42.5
71
TTXZ0GA425E671 PCD114.3 ET42.5
TTXZ0SA425EW6 PCD114.3 ET42.5
71
TTXZ0SA425E671 PCD114.3 ET42.5
67,1
zul.
Radlast
(kg)
730
ohne
ohne
67,1
67,1
730
730
2160 07/15
2160 07/15
ohne
67,1
730
2160 07/15
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2160
gültig
ab
Fertig
datum
07/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HYUNDAI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
HYUNDAI SANTA FE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0162*..
SM
82 - 127 215/65R16 98
225/60R16 98
225/70R16
HYUNDAI SONATA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/60R16 95
NF
225/55R16 95
235/50R16 95
HYUNDAI TRAJET
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0130*..
FO
82 - 127 215/60R16 95
Auflagen zu Reifen
HAV
HAV
51G
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 40 HYUNDAI
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
HYUNDAI TUCSON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 215/65R16
JM
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 40 HYUNDAI
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 41 MAZDA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 5
Fahrzeughersteller
: MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 42,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TTXZ0GA425EW6 PCD114.3 ET42.5
71
TTXZ0GA425E671 PCD114.3 ET42.5
TTXZ0SA425EW6 PCD114.3 ET42.5
71
TTXZ0SA425E671 PCD114.3 ET42.5
67,1
zul.
Radlast
(kg)
730
ohne
ohne
67,1
67,1
730
730
2160 07/15
2160 07/15
ohne
67,1
730
2160 07/15
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2160
gültig
ab
Fertig
datum
07/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MAZDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : CA; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH;
GHE; TA
120 Nm für Typ : LW
MAZDA MPV
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0118*..
LW
100
100 - 104
104
Reifen
215/60R16
225/55R16 95
205/55R16 94
205/60R16 96
215/55R16 95
MAZDA XEDOS 6
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*96/79*0028*..,
CA
76 - 106 205/50R16-86
Auflagen zu Reifen
Dieselmotor; 51G
Ottomotor
Ottomotor
Ottomotor
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Auflagen zu Reifen
631
57T
Auflagen
Nur Vorderachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
G138
MAZDA XEDOS 9
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*95/54*0002*..,
TA
105 - 155 205/55R16
G517
225/50R16-92
Auflagen
nur ab
e1*98/14*0118*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 41 MAZDA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
MAZDA 6
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0188*..
GG/GY
88 - 108 225/50R16 92
e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 205/55R16
GG1
GG/GY
GG1
e1*98/14*0188*..
88 - 122 205/55R16
e11*2001/116*0203*..
MAZDA 6, MAZDA CX-5
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91
GH
e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92
GHE
205/55R16 91W
205/60R16 92
215/55R16 93
215/60R16 95
225/50R16 92
225/55R16 95
MAZDA 626
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0055*..
GF
66 - 100 205/50R16-86
e1*98/14*0164*..
GFD/GWD
e1*96/27*0055*..,
GF/GW
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 57T
51G
12N; 51G
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M;
57T
11A; 22I; 24J; 24M
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J;
24M
e1*98/14*0055*..
GFD/GWD
GF/GW
e1*98/14*0164*..
e1*96/27*0055*..,
e1*98/14*0055*..
66 - 100 205/50R16-87
11A; 21B; 22B; 24J;
24M
Auflagen
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U
Auflagen
nur bis
e13*2007/46*1075*01;
nur bis
e1*2001/116*0448*05;
Schrägheck;
Frontantrieb; nur
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U; 77E
Auflagen
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Nur Fz.bis 1060kg
zul.Achslast; Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 41 MAZDA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 41 MAZDA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 41 MAZDA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 42 MITSUBISHI
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 42,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TTXZ0GA425EW6 PCD114.3 ET42.5
71
TTXZ0GA425E671 PCD114.3 ET42.5
TTXZ0SA425EW6 PCD114.3 ET42.5
71
TTXZ0SA425E671 PCD114.3 ET42.5
67,1
zul.
Radlast
(kg)
730
ohne
ohne
67,1
67,1
730
730
2160 07/15
2160 07/15
ohne
67,1
730
2160 07/15
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2160
gültig
ab
Fertig
datum
07/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MITSUBISHI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJC2
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 145 Nm
MITSUBISHI ASX
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0368*..
GA0
84 - 110 215/65R16 98
Auflagen zu Reifen
12T
215/70R16 100 12T
225/60R16 98
12Q
225/65R16 100 12A
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment
145 Nm; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 7AW; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74H; 740; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 42 MITSUBISHI
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 42 MITSUBISHI
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4250C477+4250B976 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 43 KIA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 2
Fahrzeughersteller
: KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 42,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TTXZ0GA425EW6 PCD114.3 ET42.5
71
TTXZ0GA425E671 PCD114.3 ET42.5
TTXZ0SA425EW6 PCD114.3 ET42.5
71
TTXZ0SA425E671 PCD114.3 ET42.5
67,1
zul.
Radlast
(kg)
730
ohne
ohne
67,1
67,1
730
730
2160 07/15
2160 07/15
ohne
67,1
730
2160 07/15
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2160
gültig
ab
Fertig
datum
07/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
KIA CARNIVAL
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0112*..
UP
93
215/60R16-95
93 - 121 215/60R16-99
Reinf
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
KIA SPORTAGE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 215/65R16
JE
e4*2001/116*0120*..
JES
Auflagen zu Reifen
12R; 51G
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ANLAGE: 43 KIA
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: TTXZ_5H
Stand: 01.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 2
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.