Pressemitteilung - Stadtsparkasse Bocholt

PRESSEMITTEILUNG
Konzeptvorschlag
zum Erhalt & Betrieb des ehemaligen
Bocholter Brau- und Schützenhauses
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Daten
Das Brau- und Schützenhaus in seiner jetzigen Form wurde 1913 erbaut und nach dem
zweiten Weltkrieg im Jahr 1950 wieder neu aufgebaut. Zuletzt wurde es im Jahr 1997
erweitert, teilsaniert und z.B. durch den Wintergartenanbau ergänzt. Aktuell verfügt das
Gebäude nebst Anbauten über eine Nutzfläche von 4.600 m2, welche auf einem 14.000
m2 großen Grundstück mit parkähnlicher Grünanlage vor dem Gebäude verbaut ist.
Neben einer Gaststätte mit Wintergarten und drei Kegelbahnen verfügt das ehemalige
Brau- und Schützenhaus über einen 480 m2 großen Saal mit einer angegebenen
Kapazität von 700 Personen in Reinbestuhlung und fest installierter Bühne. Diese
Maximalkapazität muss nach aktuellen Brandschutz- und Fluchtwegeverordnungen
allerdings deutlich in Frage gestellt werden.
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Fakten
Aufgrund von Baumängeln ist der Saal bereits seit 2012 geschlossen. Die Schließung
der Gaststätte folgte im Jahr 2014. Das Grundstück ist im Eigentum des St. Georgius
Schützenverein e.V., das Gebäude in Erbbaurecht ist im Besitz der inzwischen
insolventen Bocholter Brauhaus GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde am 30.12.2014
eröffnet.
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Probleme & Ursachen
Aufgrund der Verpachtung der Gastronomie bestand für das Gebäude und den
Veranstaltungsbetrieb keine konzeptionelle Gesamtverantwortung. Der Unterhalt für
das Gesamtgebäude war nicht alleine durch die Pachterlöse tragbar. Seit den
Investitionen durch die Bocholter Brauhaus GmbH Ende der 90er Jahre sind keine
weiteren Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen in nennenswertem Umfang erfolgt.
Es droht der Verfall der Immobilie.
Pressemitteilung „Konzeptvorschlag Brau- und Schützenhaus“ – 4. November 2015
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Braucht Bocholt eine Veranstaltungshalle?
Bocholt verfügt über keinen großen und zentralen Veranstaltungsraum mit einer
Kapazität von mehr als 700 Personen. Ein Gutachten der Firma Bevenue belegt den
Bedarf nach einem größeren, multifunktionalem Saal (Gutachten im Auftrag des
Stadtmarketings Bocholt). Das Wettbewerbsumfeld bietet bei Neukonzeption gute
Voraussetzungen für eine exponierte Marktstellung bei Events und BankettVeranstaltungen (lt. Konzeptstudie der Unique GmbH im Auftrag des
Insolvenzverwalters Dr. Henneke). Der Standort wird in den erstellten Gutachten als sehr
gut erachtet.
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Voraussetzungen für eine bauliche Umsetzung bezogen auf den aktuellen Zustand
Im aktuellen Zustand ist das Objekt nicht zu betreiben.
Die Flächen- und
Wegebeziehungen müssen neu geordnet bzw. erweitert werden. Es sind umfangreiche
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Die Zugangs- / FoyerSituation zum Saal muss verlagert und infolge dessen die Anlieferung überplant werden.
Unabhängig von den Kapazitäten gilt es Bedingungen zu schaffen, die eine möglichst
breite und flexible Nutzung der Flächen gewährleisten. Der Saal muss teilbar und vor
allem auch mit Tageslicht versehen sein. Auch eine Bühne und die Technik müssen
flexibel in allen Saalbereichen eingesetzt werden können. Das gesamte Gebäude muss
mit repräsentativen Eingangs- und Foyerbereichen versehen sein.
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Nutzungskonzept
Auf Basis der Machbarkeitsstudie und Konzeptanalyse der Firma Unique GmbH wurde
ein mögliches Gastronomie- und Veranstaltungskonzept für das ehemalige Brau- und
Schützenhaus erarbeitet. Der Standort soll für Events aller Art, sowie auch als gute
Adresse für Tages- und Eventgastronomie positioniert werden. Beispiele für eine breite
Nutzung des Standortes sind Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen, Theater und
Konzerte, Messen, Tagungen und Betriebsfeierlichkeiten. Ziel ist eine
ganztagsorientierte Fullservice-Gastronomie und ein Veranstaltungsort für eine
möglichst breite Zielgruppe an sieben Tagen in der Woche. Zusätzlich sollen
Räumlichkeiten wie Gesellschaftsräume oder auch Säale
für gemeinnützige
Organisationen kostenfrei bereitgestellt werden.
Dieses Nutzungskonzept wurde von der Unique GmbH betriebswirtschaftlich mit einer
Kosten- und Erlösschätzung unterlegt und mit positivem Ergebnis auf seine
Wirtschaftlichkeit hin untersucht.
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Bauliches Konzept:
Aufbauend auf die angestrebte Nutzung wird zur Umsetzung des Gastronomie- und
Veranstaltungskonzeptes eine architektonische Lösung mit angebautem, großen Saal
vorgeschlagen. Dieser Lösungsvorschlag sieht eine Maximalkapazität von bis zu 1.300
Personen in Reinbestuhlung im teilbaren und multifunktionalem Saal vor.
Die Bestandsimmobilie wird renoviert und umfangreich umgebaut. Sämtliche Flächen
und Wegebeziehungen im bisherigen Gebäude werden neu geordnet und auch der
ehemalige Saal wird in diese Neuordnung der Flächen mit einbezogen. Die parkähnliche
Grünanlage vor dem Gebäude soll unbedingt erhalten werden.
Die Erweiterung unterstellt die Einbeziehung von Teilen der aktuellen Straße hinter dem
Gebäude und Teilen des Grundstücks am ehemaligen Güterbahnhof.
Pressemitteilung „Konzeptvorschlag Brau- und Schützenhaus“ – 4. November 2015
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Trägerkonzept
Die Umsetzung des Nutzungskonzeptes und der baulichen Veränderungen soll auf Basis
eines Stiftungsmodells erfolgen. Es wird eine rechtlich selbstständige und
gemeinnützige Bürgerstiftung gegründet. Diese Ausgestaltung als offene
Bürgerstiftung für ein möglichst breites, bürgerschaftliches Engagement ist
ausdrücklich erwünscht. Der Stiftungszweck soll bewusst weit gefasst werden und
umfasst unter Anderem die Förderung von Brauchtum, Kultur, Jugend- und
Altenförderung, Integration, Inklusion und nicht zuletzt auch Denkmal- und Naturschutz.
Als Gründungsstifter fungieren der St. Georgius Schützenverein e.V. und die
Stadtsparkasse Bocholt. Der Stiftungsvorstand wird mit einem Geschäftsführer und zwei
weiteren, ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern besetzt. Für einen dauerhaften Betrieb
und eine Nutzung des ehemaligen Brau- und Schützenhauses ist die rechtliche
Wiedervereinigung von Grundstück und Gebäude im Eigentum der Stiftung das Ziel. Der
Betrieb der Gastronomie und des Veranstaltungsbereiches kann sowohl in Eigenregie
der Stiftung, als auch unter Hinzuziehung von externen Kompetenzen erfolgen.
Auf Basis eines breiten bürgerschaftlichen Engagements besteht grundsätzlich Aussicht
auf Förderung aus öffentlichen Mitteln. Das Programm „Initiative Ergreifen“ des
Ministeriums Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen unterstützt Projekte, die bürgerschaftliches Engagement und
Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen.
In Abhängigkeit von der zu erzielenden Förderung wird zur Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung ein jährlicher Zuschuss der Stadt Bocholt für die Bürgerstiftung um
T€ 200 angestrebt.
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Fazit
Mit vorliegendem Nutzungskonzept und den baulichen Maßnahmen soll ein
erfolgreicher und vor allem auch dauerhafter Betrieb des ehemaligen Brau- und
Schützenhauses gesichert werden. Auch für den St. Georgius Schützenverein e.V. ist mit
einer erfolgreichen Fortführung der Gebäudenutzung der Erhalt seiner langjährigen
Traditionsveranstaltungen dauerhaft gesichert. Der Schützenverein als erster Initiator
des bürgerschaftlichen Engagements übernimmt Verantwortung, um dieses
Engagement innerhalb von Bocholt auf noch viel breitere Füße zu stellen und dadurch
für alle Bocholter das ehemalige Brau- und Schützenhaus mit einer großen Bandbreite
an Möglichkeiten im Dienste der Bürgergesellschaft wieder nutzbar zu machen.
Die Lösung mittels einer gemeinnützigen Bürgerstiftung steht dabei für ein dauerhaftes
Eigentum von Grundstück und Gebäude in öffentlicher Hand.
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Weitere Vorgehensweise
Um das Konzept stringent weiter nach vorne zu bringen, führen die Stadtsparkasse
Bocholt und der St. Georgius Schützenverein e.V. kurzfristig erste Gespräche mit den
verschiedenen Entscheidungsgremien. So soll möglichst schnell auch mit Hilfe dieses
bürgerschaftlichen Engagements eine dauerhafte und umsetzbare Lösung angestrebt
werden.
Bocholt, den 3. November 2015
Stadtsparkasse Bocholt
und
St. Georgius Schützenverein e.V.
Pressemitteilung „Konzeptvorschlag Brau- und Schützenhaus“ – 4. November 2015