PRESSEMITTEILUNG Konzeptvorschlag zum Erhalt & Betrieb des ehemaligen Bocholter Brau- und Schützenhauses • Daten Das Brau- und Schützenhaus in seiner jetzigen Form wurde 1913 erbaut und nach dem zweiten Weltkrieg im Jahr 1950 wieder neu aufgebaut. Zuletzt wurde es im Jahr 1997 erweitert, teilsaniert und z.B. durch den Wintergartenanbau ergänzt. Aktuell verfügt das Gebäude nebst Anbauten über eine Nutzfläche von 4.600 m2, welche auf einem 14.000 m2 großen Grundstück mit parkähnlicher Grünanlage vor dem Gebäude verbaut ist. Neben einer Gaststätte mit Wintergarten und drei Kegelbahnen verfügt das ehemalige Brau- und Schützenhaus über einen 480 m2 großen Saal mit einer angegebenen Kapazität von 700 Personen in Reinbestuhlung und fest installierter Bühne. Diese Maximalkapazität muss nach aktuellen Brandschutz- und Fluchtwegeverordnungen allerdings deutlich in Frage gestellt werden. • Fakten Aufgrund von Baumängeln ist der Saal bereits seit 2012 geschlossen. Die Schließung der Gaststätte folgte im Jahr 2014. Das Grundstück ist im Eigentum des St. Georgius Schützenverein e.V., das Gebäude in Erbbaurecht ist im Besitz der inzwischen insolventen Bocholter Brauhaus GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde am 30.12.2014 eröffnet. • Probleme & Ursachen Aufgrund der Verpachtung der Gastronomie bestand für das Gebäude und den Veranstaltungsbetrieb keine konzeptionelle Gesamtverantwortung. Der Unterhalt für das Gesamtgebäude war nicht alleine durch die Pachterlöse tragbar. Seit den Investitionen durch die Bocholter Brauhaus GmbH Ende der 90er Jahre sind keine weiteren Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen in nennenswertem Umfang erfolgt. Es droht der Verfall der Immobilie. Pressemitteilung „Konzeptvorschlag Brau- und Schützenhaus“ – 4. November 2015 • Braucht Bocholt eine Veranstaltungshalle? Bocholt verfügt über keinen großen und zentralen Veranstaltungsraum mit einer Kapazität von mehr als 700 Personen. Ein Gutachten der Firma Bevenue belegt den Bedarf nach einem größeren, multifunktionalem Saal (Gutachten im Auftrag des Stadtmarketings Bocholt). Das Wettbewerbsumfeld bietet bei Neukonzeption gute Voraussetzungen für eine exponierte Marktstellung bei Events und BankettVeranstaltungen (lt. Konzeptstudie der Unique GmbH im Auftrag des Insolvenzverwalters Dr. Henneke). Der Standort wird in den erstellten Gutachten als sehr gut erachtet. • Voraussetzungen für eine bauliche Umsetzung bezogen auf den aktuellen Zustand Im aktuellen Zustand ist das Objekt nicht zu betreiben. Die Flächen- und Wegebeziehungen müssen neu geordnet bzw. erweitert werden. Es sind umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Die Zugangs- / FoyerSituation zum Saal muss verlagert und infolge dessen die Anlieferung überplant werden. Unabhängig von den Kapazitäten gilt es Bedingungen zu schaffen, die eine möglichst breite und flexible Nutzung der Flächen gewährleisten. Der Saal muss teilbar und vor allem auch mit Tageslicht versehen sein. Auch eine Bühne und die Technik müssen flexibel in allen Saalbereichen eingesetzt werden können. Das gesamte Gebäude muss mit repräsentativen Eingangs- und Foyerbereichen versehen sein. • Nutzungskonzept Auf Basis der Machbarkeitsstudie und Konzeptanalyse der Firma Unique GmbH wurde ein mögliches Gastronomie- und Veranstaltungskonzept für das ehemalige Brau- und Schützenhaus erarbeitet. Der Standort soll für Events aller Art, sowie auch als gute Adresse für Tages- und Eventgastronomie positioniert werden. Beispiele für eine breite Nutzung des Standortes sind Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen, Theater und Konzerte, Messen, Tagungen und Betriebsfeierlichkeiten. Ziel ist eine ganztagsorientierte Fullservice-Gastronomie und ein Veranstaltungsort für eine möglichst breite Zielgruppe an sieben Tagen in der Woche. Zusätzlich sollen Räumlichkeiten wie Gesellschaftsräume oder auch Säale für gemeinnützige Organisationen kostenfrei bereitgestellt werden. Dieses Nutzungskonzept wurde von der Unique GmbH betriebswirtschaftlich mit einer Kosten- und Erlösschätzung unterlegt und mit positivem Ergebnis auf seine Wirtschaftlichkeit hin untersucht. • Bauliches Konzept: Aufbauend auf die angestrebte Nutzung wird zur Umsetzung des Gastronomie- und Veranstaltungskonzeptes eine architektonische Lösung mit angebautem, großen Saal vorgeschlagen. Dieser Lösungsvorschlag sieht eine Maximalkapazität von bis zu 1.300 Personen in Reinbestuhlung im teilbaren und multifunktionalem Saal vor. Die Bestandsimmobilie wird renoviert und umfangreich umgebaut. Sämtliche Flächen und Wegebeziehungen im bisherigen Gebäude werden neu geordnet und auch der ehemalige Saal wird in diese Neuordnung der Flächen mit einbezogen. Die parkähnliche Grünanlage vor dem Gebäude soll unbedingt erhalten werden. Die Erweiterung unterstellt die Einbeziehung von Teilen der aktuellen Straße hinter dem Gebäude und Teilen des Grundstücks am ehemaligen Güterbahnhof. Pressemitteilung „Konzeptvorschlag Brau- und Schützenhaus“ – 4. November 2015 • Trägerkonzept Die Umsetzung des Nutzungskonzeptes und der baulichen Veränderungen soll auf Basis eines Stiftungsmodells erfolgen. Es wird eine rechtlich selbstständige und gemeinnützige Bürgerstiftung gegründet. Diese Ausgestaltung als offene Bürgerstiftung für ein möglichst breites, bürgerschaftliches Engagement ist ausdrücklich erwünscht. Der Stiftungszweck soll bewusst weit gefasst werden und umfasst unter Anderem die Förderung von Brauchtum, Kultur, Jugend- und Altenförderung, Integration, Inklusion und nicht zuletzt auch Denkmal- und Naturschutz. Als Gründungsstifter fungieren der St. Georgius Schützenverein e.V. und die Stadtsparkasse Bocholt. Der Stiftungsvorstand wird mit einem Geschäftsführer und zwei weiteren, ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern besetzt. Für einen dauerhaften Betrieb und eine Nutzung des ehemaligen Brau- und Schützenhauses ist die rechtliche Wiedervereinigung von Grundstück und Gebäude im Eigentum der Stiftung das Ziel. Der Betrieb der Gastronomie und des Veranstaltungsbereiches kann sowohl in Eigenregie der Stiftung, als auch unter Hinzuziehung von externen Kompetenzen erfolgen. Auf Basis eines breiten bürgerschaftlichen Engagements besteht grundsätzlich Aussicht auf Förderung aus öffentlichen Mitteln. Das Programm „Initiative Ergreifen“ des Ministeriums Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen unterstützt Projekte, die bürgerschaftliches Engagement und Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen. In Abhängigkeit von der zu erzielenden Förderung wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ein jährlicher Zuschuss der Stadt Bocholt für die Bürgerstiftung um T€ 200 angestrebt. • Fazit Mit vorliegendem Nutzungskonzept und den baulichen Maßnahmen soll ein erfolgreicher und vor allem auch dauerhafter Betrieb des ehemaligen Brau- und Schützenhauses gesichert werden. Auch für den St. Georgius Schützenverein e.V. ist mit einer erfolgreichen Fortführung der Gebäudenutzung der Erhalt seiner langjährigen Traditionsveranstaltungen dauerhaft gesichert. Der Schützenverein als erster Initiator des bürgerschaftlichen Engagements übernimmt Verantwortung, um dieses Engagement innerhalb von Bocholt auf noch viel breitere Füße zu stellen und dadurch für alle Bocholter das ehemalige Brau- und Schützenhaus mit einer großen Bandbreite an Möglichkeiten im Dienste der Bürgergesellschaft wieder nutzbar zu machen. Die Lösung mittels einer gemeinnützigen Bürgerstiftung steht dabei für ein dauerhaftes Eigentum von Grundstück und Gebäude in öffentlicher Hand. • Weitere Vorgehensweise Um das Konzept stringent weiter nach vorne zu bringen, führen die Stadtsparkasse Bocholt und der St. Georgius Schützenverein e.V. kurzfristig erste Gespräche mit den verschiedenen Entscheidungsgremien. So soll möglichst schnell auch mit Hilfe dieses bürgerschaftlichen Engagements eine dauerhafte und umsetzbare Lösung angestrebt werden. Bocholt, den 3. November 2015 Stadtsparkasse Bocholt und St. Georgius Schützenverein e.V. Pressemitteilung „Konzeptvorschlag Brau- und Schützenhaus“ – 4. November 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc