TARIF ı nƒ o März 2016 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 4 – Sozialversicherung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, verantwortlich: Rolf Stockem, Tel. 030 / 6956-1901, [email protected] Herstellung: freeStyle grafik, Hannover + Eigendruck. Zweite Tarifverhandlungsrunde MDK / MDS: Arbeitgeber verweigern sozialen Ausgleich In den Gehaltstarifverhandlungen für die MDK-Beschäftigten am 2. März 2016 tun sich die Arbeitgeber schwer, eine gerechte Lösung zu finden. Das Angebot der Arbeitgeber: 2,5% ab 1.4.2016 1,5% ab 1.4.2017 und eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro, zahlbar 2017 als soziale Komponente. Die Erhöhung der Azubivergütung um pauschal 60 Euro wird nicht ausgeschlossen. Nicht nur in den Prozentsätzen, auch in den Leermonaten ist das Arbeitgeberangebot unzureichend bzw. unzumutbar! ver.di setzt dagegen und fordert: einen Abschluss mindestens auf AOK-Niveau (3,0% ab 1.1.2016, 1,6% ab 1.4.2017 + 450 Euro Einmalzahlung 2017). Eine soziale Komponente kann man besser machen! Eine Einmalzahlung ist einmalig und damit nicht nachhaltig. ver.di fordert unverändert einen Mindestbetrag. Auf der Berechnungsgrundlage 5% für die VG 7 E 4 hat ver.di 180 Euro als Mindesterhöhung gefordert. Zur Erinnerung: Die Vergütungsgruppen 12 bis 16 wurden beim Tarifabschluss 2010 überproportional bedient. Wir akzeptieren kein Abhängen der unteren Vergütungsgruppen! Die Verhandlungen werden am 7. und 8. April 2016 fortgeführt. Das heißt beispielhaft: VG 8 E 4 alt 3.877 Euro + 193,85 Euro (5%) VG 7 E 4 alt 3.602 Euro + 180,10 Euro (5%) VG 6 E 4 alt 3.137 Euro + 156,85 Euro (5%) In der VG 6 E 4 würde der Mindestbetrag von 180 Euro wirken. Die neue Vergütung würde gerundet 3.317 Euro lauten. Der Arbeitgeber hält eine soziale Komponente für richtig, aber in Form einer Einmalzahlung. Zu einer nachhaltigen tabellenwirksamen Lösung – wie von ver.di gefordert – fehlt den Arbeitgebern derzeit der Mut. Unterstützen Sie Ihre ver.di-Verhandlungskommission. Nur gemeinsam werden wir eine Verbesserung des Angebots und damit einen guten Abschluss erreichen. STARK MIT VER.DI www.macht-immer-sinn.de Mitgliedsnummer Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Staatsangehörigkeit Titel / Vorname / Name Ich möchte Mitglied werden ab 0 Straße Hausnummer PLZ Telefon 1 E-Mail Wohnort Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Beschäftigungsdaten Beamter/in Selbständige/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in 0 Geburtsdatum Geschlecht Arbeiter/in Angestellte/r 2 Straße weiblich männlich Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Hausnummer Mitgliedsnummer PLZ Ort Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Branche bis Altersteilzeit von ausgeübte Tätigkeit bis bis monatlicher Bruttoverdienst Sonstiges: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Monatsbeitrag in Euro zur Monatsmitte zum Monatsende Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Straße und Hausnummer PLZ Ort BIC IBAN Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift
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