Altersverifikation über giropay ID (nachfolgend "giropay ID"), im Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler E- und M-Commerce über die Plattform. Zur Nutzung der Plattform stellt GiroSolution dem Händler eine Schnittstelle Die GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend (nachfolgend "API") sowie – sofern gewünscht – ein Software "GiroSolution") bietet die Plattform "GiroCheckout", über die beispielsweise Developer Kit (nachfolgend "SDK") oder ein Plug-In im Umfang verschiedene elektronische Dienste zur bargeldlosen Abwicklung des der im elektronischen Bestellformular ausgewählten Leistungen Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und ihren Kunden im Internet genutzt zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Händler über die im werden können, an (nachfolgend "Plattform"). Bestellprozess genannten technischen Voraussetzungen für die Einbindung der Plattform in das von ihm betriebene System 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für (“Webshop“) verfügt. Der Umfang der Leistungen insbesondere welche die Geschäftsbeziehungen zwischen GiroSolution und dem Leistungsumfang. Verifikations- und Mehrwertdiensten sowie die Nutzung der 2.2 Bezahlverfahren sowie Verifikations- jedoch selbst verantwortlich. Eine Nutzung von Zahlungsmitteln, bei denen ein gesonderter Vertragsschluss erforderlich ist, ist von dem Abschluss des weiteren Vertrages abhängig. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder gewerblichen oder 2.3 Jahresmittel (nachfolgend „SLA“) zur Nutzung zur Verfügung "Händler"). GiroSolution behält sich vor, weitere Leistungen („Systemlaufzeit“). Werden Wartungsarbeiten erforderlich und anzubieten. In diesem Fall wird GiroSolution die Händler darauf stehen die Leistungen von GiroSolution deshalb nicht zur gesondert hinweisen und gegebenenfalls zusätzliche Allgemeine Verfügung, wird GiroSolution die Händler hierüber nach Geschäftsbedingungen übermitteln. Möglichkeit rechtzeitig per E-Mail informieren. Ausfälle der GiroSolution-Leistungen aufgrund von Wartungsarbeiten werden Diese AGB sowie die entsprechenden Besonderen AGB werden nicht auf die SLAs angerechnet. GiroSolution ist nicht für dem Händler auf der Plattform bereitgestellt, so dass der internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Händler sie lesen, herunterladen und lokal speichern kann. Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im 2 Vertragsgegenstand 2.1 Vertragsgegenstand ist die bargeldlose Abwicklung von Einflussbereich von GiroSolution liegen (z. B. höhere Gewalt, Dienste von Drittanbietern, Bankenrechenzentren, u.a.), über das Internet oder das mobile Netz nicht zu erreichen sind. Zur Zahlungsansprüchen von Händlern gegenüber ihren Kunden Inanspruchnahme dem von Bezahlverfahren, Lastschriftverfahren, Kreditkartenterminal, dem Bemessung der Verfügbarkeit werden Auswertungen eines wie geeigneten, von GiroSolution nach freiem Ermessen zu virtuellen verschiedenen beauftragenden, externen Dienstes zugrunde gelegt. Diese online Auswertungen wird GiroSolution im Streitfall offenlegen. Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie (z. B. giropay) oder ohne Zahlungsgarantie Mehrwertdiensten, Die Leistungen von GiroSolution stehen 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend beispielsweise weitere Verfügung. Für den konkreten Vertragsschluss ist der Händler bevollmächtigten Personen oder Unternehmen gestattet. ihrer gegebenenfalls auch von Dritten (Partnerunternehmen, Acquirer, etc.) – zur Nutzung nur Unternehmern und den von den Unternehmern Ausübung sind erforderlich. GiroSolution stellt dem Händler Vertragsmuster – einen Dritten in Deutschland betreiben lassen. Zudem ist die rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Zahlungsmittel Vertragsabschlüsse – auch mit dritten Partnerunternehmen – und Webshops für ihre Kunden im Internet betreiben oder durch die dies Der genaue Umfang der vertraglichen Leistungen von einzelner Mehrwertdiensten, ist nur Händlern gestattet, die selbst und soweit Leistungen und der dort enthaltenen Preisliste. Für die Nutzung vereinbart wurde. Die Nutzung der Plattform und der jeweils 1.3 dabei, Annahme des Vertragsangebots gemäß Ziffer 4.3 bestätigten dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich in wird GiroSolution richtet sich nach den von GiroSolution durch Allgemeine Geschäftsbedingungen der Händler werden nur Rechtsgeschäfts GiroSolution Abwicklung der Zahlungen tätig. Auftragsblatt nutzt, finden für diese die jeweils maßgeblichen vereinbarten und "Payment Service Provider") aber auch als Acquirer für die und/oder Verifikations- und Mehrwertdienste gemäß dem 1.2 Verifikations- vereinbart ist, als technischer Dienstleister (nachfolgend Plattform. Soweit der Händler einzelne Bezahlverfahren AGB") Anwendung. und/oder ergibt sich ebenfalls aus dem im Bestellprozess beschriebenen Händler im Rahmen der Inanspruchnahme von Bezahlverfahren, besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Besondere Bezahlverfahren Mehrwertdienste durch den Händler genutzt werden können, wie und Verifikations- beispielsweise der und online 3 Rechte und Leistungen von GiroSolution © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 1 von 6 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 3.1 GiroSolution stellt Händlern die bargeldlose Abwicklung von Diese Bestätigungs-E-Mail stellt nicht die Annahme des Zahlungsansprüchen Angebots des Händlers durch GiroSolution dar. sowie die Inanspruchnahme von Verifikations- und Merhwertdiensten über eine API oder – sofern gewünscht – über ein Software Developer Kit (nachfolgend 4.3 Vertragsannahme durch GiroSolution "SDK") oder ein Plug-In gegenüber ihren Kunden im E- und MCommerce im gemäß Ziffer 2 festgelegten Umfang zur Die Annahme des Angebots erfolgt durch elektronische oder Verfügung. postalische Annahmeerklärung durch GiroSolution mit Übersendung einer Zusammenfassung der beauftragten 3.2 GiroSolution unterstützt den Händler bei der Anmeldung, der Leistungen ("Auftragsblatt"). Erst durch diese Annahme kommt Einrichtung und dem laufenden Betrieb (technische Fragen und der Vertrag zustande. Fragen zur Abrechnung). Diese Unterstützung wird telefonisch und per E-Mail werktags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr 5 Rechte und Pflichten des Händlers 5.1 Registrierung angeboten. Die Unterstützung bei der Einrichtung umfasst die Bereitstellung von Dokumentation sowie die Beratung bei technischen Fragenstellungen, nicht aber die Implementierung an sich. 5.1.1 Zur Inanspruchnahme der Leistungen von GiroSolution muss sich der Händler auf der Plattform für einen von 4 Vertragsschluss 4.1 Die ihm oder einem Dritten in Deutschland betriebenen Webshop registrieren. Die erforderlichen Daten müssen von GiroSolution Vertragsunterlagen stellen zur lediglich Verfügung eine gestellten wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverbindliche unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Händlers auf Nutzung sicher zu stellen. Im Anschluss an die Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertragsschluss kann auf Anmeldung übersendet GiroSolution dem Händler an die online zur Verfügung gestellten Weisen zustande kommen. die im Registrierungs-Prozess angegebene E-Mail- Der Händler kann bei zur Verfügungstellung mehrerer Adresse eine Bestätigung seiner Registrierung per E- Möglichkeiten frei wählen, wie er sein Vertragsangebot abgeben Mail zusammen mit diesen AGB sowie gegebenenfalls möchte. weiteren anwendbaren Besonderen AGB. Der Händler haftet für selbst oder durch seinen Erfüllungsgehilfen 4.2 Folgende Möglichkeiten für den Vertragsschluss können zur verursachte Verfügung gestellt werden: Registrierungsprozess. 4.2.1 Variante 1: Vertragsangebot mittels postalischer 5.1.2 Übermittlung Der Händler fehlerhafte ist für die Angaben im Geheimhaltung der Anmeldedaten selbst verantwortlich. Er wird seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang Durch Unterzeichnung und postalische Übersendung aller geheim halten, nur an durch ihn explizit berechtigte erforderlichen Verträge – auch mit Dritten – gibt der Händler ein Personen oder Unternehmen weitergeben, keine verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte dulden Einbindung der von ihm ausgewählten Bezahlverfahren über oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen die Plattform für einen bestimmten von ihm oder von einem zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei Dritten in Deutschland betriebenen Webshop ab. einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies GiroSolution per 4.2.2 Variante 2: Vertragsangebot im Internet E-Mail unter der E-Mail-Adresse [email protected] unverzüglich anzeigen. Indem der Händler den „Bestellen-Button" anklickt und sämtliche erforderlichen Unterlagen hochlädt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die 5.2 Einbindung der vereinbarten Bezahlverfahren und Verifikationsund Mehrwertdienste Einbindung der von ihm ausgewählten Bezahlverfahren über die Plattform für einen bestimmten von ihm oder von einem 5.2.1 Die Angebote des Händlers sind so zu gestalten, dass Dritten in Deutschland betriebenen Webshop ab. Im Anschluss nicht der Eindruck entstehen kann, GiroSolution sei der an die Bestellung übersendet GiroSolution dem Händler an die Anbieter der ausgewählten Bezahlverfahren, der im eine Anbieter von in diesen AGB vereinbarten Verifikations- Bestätigung seiner Bestellung zusammen mit diesen AGB. und Mehrwertdiensten oder eines der Institute seien die Bestell-Prozess angegebene E-Mail-Adresse © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 2 von 6 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 Anbieter oder der Versender der Leistungen des 5.3.2 Änderung der Bankverbindung Händlers. Der Händler kann seine Bankverbindung, die er bei der 5.2.2 Der Händler verpflichtet sich, alle gesetzlichen Registrierung zur Ausführung von Zahlungen im Rahmen der Bestimmungen, insbesondere über Fernabsatzverträge, vereinbarten Bezahlverfahren angegeben hat, wie folgt ändern: Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, einzuhalten sowie sämtlichen Informationspflichten a) Änderungsantrag nachzukommen. Der Händler stellt an GiroSolution schriftlich den Antrag 5.2.3 Der Vertragspartner darf Preise nur in solchen „Änderung der Bankverbindung - Gutschriftskonto" um sein Währungen abrechnen, die von GiroSolution für die ursprüngliches Gutschriftskonto zu ändern oder den Antrag vereinbarten Bezahlverfahren und Verifikations- und "Änderung der Bankverbindung – Auszahlung auf ein Mehrwertdienste zugelassen wurden. Drittkonto", um zu veranlassen, dass die Zahlungen auf ein von ihm benanntes Drittkonto im SEPA-Raum erfolgen. Beide 5.2.4 Betreibt der Händler Webseiten in einer anderen Antragsformulare Sprache (https://www.girosolution.de/tools-support/). als Deutsch oder Englisch, wird er sind abrufbar im Formular-Center GiroSolution auf Anforderung für diese Webseiten, eine deutsche oder englische Übersetzung zur Verfügung b) Änderungsverfahren stellen. GiroSolution wird dem Händler innerhalb von 2 Wochen nach 5.2.5 Betreibt der Händler Geschäfte, die nach anwendbarem Eingang des Änderungsantrages in Textform (z.B. E-Mail) Recht für alle oder bestimmte Nutzer (z. B. Jugendliche) mitteilen, ob der Änderungsantrag angenommen wird, also einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere insbesondere die Voraussetzungen des Änderungsantrages Glücksspiele, Lotterie, Wetten u. Ä., ist der Händler und der Besonderen AGB zum jeweiligen vereinbarten verpflichtet, GiroSolution vor Nutzung der Plattform die Bezahlverfahren erfüllt sind. Die Auszahlung auf das geänderte Erlaubniserteilung und deren weitere Gültigkeit zu Konto des Händlers oder eines Dritten durch GiroSolution bestätigen und auf Verlangen vorzulegen. erfolgt erstmals ab dem auf die Mitteilung der Annahme des Änderungsantrages folgenden Kalendermonat. 5.3 Informationspflichten, Prüfung, Einschaltung Dritter 5.3.3 5.3.1 Der Händler wird GiroSolution die jeweils von Sämtliche Vertragsdaten (im Rahmen der Online- GiroSolution angeforderten Unterlagen betreffend den Beauftragung im elektronischen Dokument oder bei Händler schriftlicher Beauftragung als Anlage zu diesem Registerauszüge, Vertrag) zu diesem Vertrag sind vom Händler Identitätsnachweis) in Kopie zur Verfügung stellen, bei vollständig anzugeben. Dokumenten in anderer Sprache als Deutsch oder Änderungen müssen der GiroSolution unverzüglich Englisch mit einer Übersetzung ins Deutsche oder angezeigt werden, insbesondere bei: Englische. Der Händler wird jeweils Auskünfte zur und wahrheitsgemäß (z. B. Handelsregisterauszug, andere Gewerbeerlaubnisse, Organisation seines Geschäftsbetriebs (einschließlich a) Veräußerung der Firma des Händlers oder ein Sicherungsverfahren) erteilen, die GiroSolution sonstiger Inhaberwechsel, anfordert, u. a. soweit die Auskünfte nach Einschätzung von GiroSolution gegenüber ihren Vertragspartnern b) Änderungen der Rechtsform, der Geschäftsführung oder den Instituten erteilt werden müssen. oder der Firma des Händlers, 5.3.4 GiroSolution ist berechtigt, die im Vertrag aufgeführten c) Änderungen der Adresse, Vertragsdaten zur Überprüfung etwaiger früherer d) Änderungen der Art des Produktsortiments, e) Planung der Zuschaltung weiterer Webshops, die von Händler, welche GiroSolution zur Kündigung dieses dem Händler oder einem Betreiber in Deutschland Vertrages berechtigen. Der Händler ist hiermit betrieben werden. einverstanden. Vertragsverletzungen bei anderen Acquirern an hierfür eingerichtete Auskunftsstellen zu übermitteln. Das gleiche gilt bei Vertragsverletzungen durch den © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 3 von 6 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 5.3.5 Der Händler ist nicht berechtigt, Rechte und/oder 7 Vergütung 7.1 Der Händler ist verpflichtet, die im Auftragsblatt vereinbarte Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen, es sei denn, GiroSolution stimmt vorab und schriftlich zu. Der Händler bleibt in jedem Fall für die Erfüllung des Vergütung zu zahlen. Darüber hinaus trägt er die im Vertrages verantwortlich. Auftragsblatt vereinbarten Kosten für die Abrechnung, die sich nach dem ausgewählten Abrechnungsverfahren richten. 5.4 Reklamation 7.2 Der Händler ist für Reklamationen und Beanstandungen seiner Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kunden, die seine Leistungen betreffen, selbst verantwortlich und muss diese unmittelbar mit dem betroffenen Kunden 7.3 Abrechnung der Vergütung regeln. Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung erfolgt monatlich 5.5 API durch GiroSolution gemäß den vom Händler beauftragten Abrechnungsverfahren. GiroSolution ist berechtigt, von Zeit zu Zeit Änderungen an der API vorzunehmen. Die Anbindung der Plattform an das System 7.4 Die gemäß der vereinbarten Vergütung erfolgten Abrechnungen des Händlers obliegt alleine dem Händler. Um die API weiter der GiroSolution müssen durch den Händler unverzüglich nach nutzen zu können, ist der Händler verpflichtet, erforderliche Eingang auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Anpassungen an seinen Systemen vorzunehmen um die Beanstandungen Plattform weiter nutzen zu können. Zu diesem Zwecke stellt Ausschlussfrist von 28 Tagen nach Erhalt der Abrechnung GiroSolution dem Händler das SDK und das Plug-In zur erhoben werden. Mit Ablauf der Frist gilt die Abrechnung als Verfügung. durch den Händler genehmigt. Spätere Beanstandungen sind können nur schriftlich binnen einer ausgeschlossen. Auf diese Folgen wird GiroSolution den 5.6 Exklusivität Händler mit der Abrechnung hinweisen. Eine Korrektur durch GiroSolution ist durch Ablauf der Frist nicht ausgeschlossen. Der Händler ist verpflichtet, die vereinbarten Bezahlverfahren und Verifikations- und Mehrwertdienste während der 8 Haftung 8.1 Ansprüche Vertragslaufzeit ausschließlich über GiroSolution abzuwickeln. der ausgeschlossen. Händler Hiervon auf Schadensersatz ausgenommen sind 6 Datenübermittlung sind 6.1 Der Händler übergibt die erforderlichen Daten gemäß den Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung Vorgaben des von der GiroSolution jeweils festgelegten wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Schnittstellenprotokolls Das Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder Schnittstellenprotokoll (technische Anbindung) ist auf der grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GiroSolution, ihrer Plattform dokumentiert. gesetzlichen Schadensersatzansprüche der Händler aus der Verletzung des an GiroSolution. Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, die 6.2 Die Kosten der Integration der Plattform in die Systeme des die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Händlers sowie die Kosten der auf Seiten des Händlers Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren eingesetzten Hard- und Software und der Datenübermittlung Einhaltung die Händler daher regelmäßig vertrauen dürfen. zum Payment Service Provider bzw. bis zur GiroSolution trägt der Händler selbst. 8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GiroSolution nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren 6.3 Der Händler stellt sicher, dass in seinem personellen und Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es räumlichen Verantwortungsbereich, einschließlich der von ihm sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der beauftragten Personen, keine missbräuchliche Nutzung der Händler aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Kontodaten Gesundheit. oder der Datenübermittlung, z. B. durch Manipulation der Dateneingabe, möglich ist. Sollte der Händler von einem möglichen Missbrauch der Datenübermittlung erfahren, ist er verpflichtet, GiroSolution sofort zu informieren. 8.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall von Garantien, die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen, um als Garantien im Rechtssinne zu gelten, bleiben unberührt. © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 4 von 6 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 8.4 Die Einschränkungen von Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 gelten auch nachfolgende Änderungen GiroSolution nicht vorher zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von mitgeteilt hat; GiroSolution, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. GiroSolution schlechte Vermögensverhältnisse des Händlers oder sonstige nachteilige Umstände, die ein 9 Rechteeinräumung Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, bekannt werden; Der Händler räumt GiroSolution das nicht ausschließliche (einfache), räumlich unbeschränkte Recht ein, Logos und der Verdacht oder die Gewissheit entsteht, dass Marken des Händlers, insbesondere den Firmennamen, für die Unbefugte Dauer dieses Vertrages auf der GiroSolution Website, in missbrauchen; Produktprospekten sowie in sowie in das Abrechnungssystem wiederholt sonstigen Marketingmaterialien als Referenz zu nutzen. der Händler in sonstiger Weise schwerwiegend gegen die Bestimmungen des Vertrages verstößt; 10 Laufzeit des Vertrages und Kündigung 10.1 Der Vertrag über die Nutzung der vereinbarten Bezahlverfahren verstoßende Leistungen oder Waren über das Internet und Verifikations- und Mehrwertdienste über die Plattform wird – vertreibt. der Händler gegen gesetzliche Bestimmung soweit nichts anderes vereinbart wird – auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei ohne Angabe von der Händler für zwei aufeinander folgende Monate mit Gründen – soweit nichts anderes vereinbart wird – jederzeit zum der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder eines Ende eines Monats gekündigt werden. Der Händler bleibt bis nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist; zum Ablauf der Vertragslaufzeit verpflichtet, sämtliche in diesem Vertrag begründeten Pflichten zu erfüllen. der Händler in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der 10.2 GiroSolution ist innerhalb der ersten sechs Wochen nach geschuldeten Vergütung in Höhe eines Betrages in Vertragsabschluss zum Rücktritt berechtigt, wenn GiroSolution Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht. erhebliche und nachteilige Umstände über den Händler oder dessen Inhaber bekannt werden. 10.4 Wenn Anhaltspunkte für einen Tatbestand bestehen, der GiroSolution zur Kündigung berechtigen würden, ist GiroSolution 10.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit nach berechtigt, die Durchführung des Vertrages (ggf. insbesondere erfolgloser Abmahnung möglich. Ein wichtiger Grund für eine die Weiterleitung von Daten der vereinbarten Bezahlverfahren Kündigung durch GiroSolution liegt insbesondere vor, wenn und Verifikations- und Mehrwertdienste und Rückmeldungen der Institute) bis zur Klärung des Verdachts auszusetzen. ohne Verschulden von GiroSolution ein vom Händler ausgewähltes Bezahlverfahren oder Verifiaktions- oder 10.5 Bei Beendigung des Vertrages wird der Händler GiroSolution auf Mehrwertdienst nicht weitergeführt oder ein von Verlangen alle von GiroSolution zur Verfügung gestellten GiroSolution mit einem Anbieter von Bezahlverfahren Unterlagen, oder ein mit anderer für die Erbringung der zurückgeben. Außerdem wird der Händler unaufgefordert alle vertragsgegenständlichen Hinweise Dienste erforderlichen Einrichtungen auf die sowie vereinbarten das Werbematerial Bezahlverfahren und Partnerunternehmen abgeschlossener Vertrag beendet Verifikations- und Mehrwertdienste entfernen, sofern er nicht wird. Eine Beendigung des von GiroSolution mit dem anderweitig zur Verwendung berechtigt ist. Dritten abgeschlossenen Vertrages ist insbesondere nicht von GiroSolution verschuldet, wenn der Vertrag 10.6 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 11 Vertraulichkeit, Datenschutz 11.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie wegen einer Vertragsverletzung des Dritten oder wegen einer Erhöhung der unter dem Vertrag zu zahlenden Entgelte gekündigt wird; der Händler bei Vertragsabschluss falsche Angaben im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei über seinen Geschäftsbetrieb oder die von ihm oder einem Kunden erhalten, vertraulich zu behandeln, angebotenen insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Davon Leistungen gemacht hat, oder ausgenommen sind Anbieter der vereinbarten Bezahlverfahren © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 5 von 6 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 und Verifikations- Vertragsabwicklung und Mehrwertdiensten erforderliche sowie zur Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform Partnerunternehmen von übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des GiroSolution, die von GiroSolution zur vertraulichen Behandlung Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird GiroSolution derartiger Informationen zu verpflichten sind. Als vertraulich dem Händler eine angemessene, mindestens sechs Wochen gelten insbesondere Informationen, die Betriebs- und/oder lange, Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Geschäftsgeheimnisse einer der Parteien betreffen, sowie nicht Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der anonymisierte Informationen über Kunden. Beide Parteien sind Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab verpflichtet, Bestimmungen Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine einzuhalten. Der Händler muss angemessene Vorsorge gegen alle datenschutzrechtlichen Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. eine unbefugte Benutzung von Daten der Kunden treffen; solche GiroSolution wird den Händler bei Fristbeginn gesondert auf Daten dürfen nur gespeichert werden, wenn und solange es diese zulässig und unbedingt erforderlich ist. Widerspruchsfrist Rechtsfolge, und d.h. die das Widerspruchsrecht, Bedeutung des die Schweigens hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für 11.2 GiroSolution ist berechtigt, Informationen über den Händler, Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der insbesondere Namen und Anschrift des Händlers, an die Parteien. jeweiligen Betreiber der Bezahlverfahren bzw. Verifikations- und Mehrwertdiensten weiterzugeben und diesem das auf die giropay GmbH übertragbare Recht einzuräumen, den Händler in veröffentlichten giropay-Händlerverzeichnissen aufzuführen. Für die Vorprüfung bei anderen Bezahlverfahren (z.B. Kreditkarte), soweit diese angeboten und vereinbart wurden, ist GiroSolution berechtigt zusätzlich auch die relevanten Qualifikationsangaben wie z.B. Transaktionsvolumen, Umsatzvolumen, durchschnittlicher Warenkorbwert, Branche, Absatzländer an den Acquirer weiterzugeben. 12 Schlussbestimmungen 12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 12.2 Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Meersburg. 12.3 Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 12.4 Widersprechen sich Bestimmungen dieser AGB, Bestimmungen in Besonderen AGB und/oder dem Auftragsblatt, ergibt sich folgende Geltungsreihenfolge: a. Bestimmungen im Auftragsblatt oder deren Anlagen gehen den Bestimmungen dieser AGB und/oder Besonderen AGB vor. b. Bestimmungen in den Besonderen AGB gehen Bestimmungen dieser AGB vor. 12.5 GiroSolution ist berechtigt, diese Bedingungen sowie die Bedingungen der Besonderen AGB während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen. GiroSolution wird dem Händler die geänderten © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 6 von 6 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 A. Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler zur Nutzung des Bezahlverfahrens „Kreditkarte“ 2 Schlussbestimmungen 2.1 Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler". Für die Nutzung des elektronischen Bezahlverfahrens "Kreditkarte" über die Plattform "GiroCheckout" (nachfolgend "Plattform") der GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution") zur bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und ihren Kunden im Internet, gelten in Verbindung mit den "Allgemeinen 2.2 Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen Vorrang. Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“, folgende Besondere AGB: 1 Virtuelles Kreditkartenterminal 1.1 GiroSolution nimmt von Händlern, mit welchen sie das Bezahlverfahren Kreditkarte vereinbart hat, Nachrichten über geeignete Protokolle entgegen. Die Nachrichten enthalten Aufträge der Händler zur Durchführung und Bestätigung von Kreditkartentransaktionen (nicht-buchende und buchende Autorisierungen, Gutschriften, Storni). Für die Richtigkeit der gegenständlichen Informationen ist allein der Kunde des Händlers verantwortlich. Der Dienst von GiroSolution plausibilisiert die Händleraufträge sorgt für die format- und protokollkonforme Weiterleitung an die Netze der Kreditwirtschaft und übermittelt die Verarbeitungsergebnisse zurück an den Händler. Die in diesem Prozess erforderliche Interaktion mit dem Kunden erfolgt ausschließlich über PCIzertifizierte Partner der Kreditwirtschaft, mit denen GiroSolution entsprechende Verträge unterhält. Die Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit der Netze der Kreditwirtschaft ab. Auf diese Faktoren hat GiroSolution keinerlei Einfluss. Alle Transaktionen werden mindestens 90 Tage lang aufbewahrt und können durch den Händler über die entsprechenden Funktionen der Plattform abgerufen werden. 1.2 Zur Nutzung des Bezahlverfahrens Kreditkarte benötigt der Händler einen Akzeptanzvertrag mit einem Acquirer. Zur Nutzung der Plattform meldet der Händler GiroSolution die entsprechende VU-Nummer seines Acquirervertrags. 1.3 Optional können die Kreditkartendaten der Kunden bei dem PCIzertifizierten Partner aus der Kreditwirtschaft gespeichert werden. Der Händler erhält hierbei von der Plattform eine Pseudo-Kreditkarten-Nummer (PKN), welche im System des Händlers gespeichert und für zukünftige Transaktionen in einem PCI-konformen Prozess genutzt werden kann. © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 1 von 1 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 B. angenommen wurde. GiroSolution stellt die fehlerfreie Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Übermittlung und Übertragung durch die Plattform GiroSolution AG für Händler zur Nutzung des sicher, hat aber keinerlei Verantwortung für das Bezahlverfahrens "Lastschriftverfahren" Prüfergebnis und übernimmt insbesondere keine Garantie für die Ausführung der Lastschrift. Für die Nutzung des elektronischen Bezahlverfahrens "Lastschriftverfahren" über die Plattform "GiroCheckout" (nachfolgend "Plattform") der GiroSolution 1.3.2 AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution") zur Lastschriften, die vom kontoführenden Institut nicht eingelöst werden (z. B. mangels Deckung) oder denen bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und nachträglich widersprochen wird, werden dem Händler ihren Kunden im Internet, gelten in Verbindung mit den "Allgemeinen in voller Höhe zurückbelastet. Der Händler ist Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“, folgende verpflichtet, Besondere AGB: eventuell anfallende Rückbuchungsgebühren zu tragen. 1 Lastschriftverfahren 2 Schlussbestimmungen 1.1 GiroSolution bietet denjenigen Händlern, mit denen sie das 2.1 Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen Lastschriftverfahren als Bezahlmethode vereinbart hat, die Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler". Möglichkeit, Zahlungen ihrer Kunden per Lastschrift einziehen zu lassen. Dazu generiert GiroSolution Datensätze SSLverschlüsselt mit den Kontoinformationen und übermittelt diese an die Netze der Kreditwirtschaft, wo diese Datensätze an Bankarbeitstagen verarbeitet werden. 1.2 2.2 Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen Vorrang. Lastschriften, die vom kontoführenden Institut nicht eingelöst werden (z. B. mangels Deckung) oder denen nachträglich widersprochen wird, werden dem Händler in voller Höhe zurückbelastet. Der Händler ist verpflichtet, eventuell anfallende Rückbuchungsgebühren zu tragen. 1.3 Lastschriftverfahren mit Sperrdatei-Prüfung 1.3.1 GiroSolution nimmt von Händlern, mit welchen sie das Verfahren "Sperrdatei für Lastschriftverfahren" vereinbart hat, Nachrichten über geeignete Protokolle der Plattform entgegen. Die Nachrichten enthalten Aufträge der Händler zur Prüfung, Einreichung und Bestätigung von Lastschriftdaten (Kontonummer, BLZ bzw. IBAN und BIC, angenommen, nicht- angenommen). Für die Richtigkeit der gegenständlichen Informationen ist allein der Kunde des Händlers verantwortlich. Der Dienst von GiroSolution plausibilisiert die Kombination aus Kontonummer und BLZ bzw. IBAN und BIC und sorgt für die format- und protokollkonforme Weiterleitung an die Netze der Kreditwirtschaft. Die Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit der Netze der Kreditwirtschaft ab. Auf diese Faktoren hat GiroSolution keinerlei Einfluss. Nach erfolgter Prüfung übermittelt die Plattform die Verarbeitungsergebnisse zurück an den Händler, dabei wird ausgewiesen, ob die Lastschrifteinreichung angenommen oder nicht- © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 1 von 1 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 C. 1.4 Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattform "GiroCheckout" "GiroSolution") zur bargeldlosen ausgewählten Online-Überweisungsverfahrens verifiziert. Abwicklung des 1.5 den Händlern an, welches der CPSP für den Händler, bei einem niederländischen Kreditinstitut anlegt. Die Auszahlung bei Zahlungen über iDEAL die auf das Händler-Bankkonto erfolgt gemäß Vereinbarung im online gegebenenfalls künftig weitere online Überweisungsverfahren Zahlungsgarantie Überweisungsverfahren (nachfolgend mit Auftragsblatt. "Online- Zahlungsgarantie") über 1.6 handelt es sich um Sofern die internetbasierte a) Ausführungsbestätigung mit einer des Online-Überweisungsverfahrens an das jeweilige des Institut bzw. bei iDEAL den CPSP weiterzuleiten; der einen Seite Kreditinstitute als Garantiegeber und auf der Seite die Händler als b) Garantieempfänger Im Rahmen von Ziffer 11 der Soweit GiroSolution und der Händler sowohl Acquirer- Allgemeinen als auch Payment Service Provider, Leistungen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler ist vereinbart GiroSolution insbesondere berechtigt, Daten des Händlers aus nur an den jeweiligen Payment Service Provider des Händlers weiter. können, schließt der Händler über das Auftragsblatt zusätzlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen des CPSP sowie die iDEAL Rules & Regulations, wie im Auftragsblatt bestimmt. Kommt dieser Vertrag nicht zustande, kommt auch der Vertrag zwischen GiroSolution und dem Händler bezüglich iDEAL nicht zustande bzw. endet. die GiroSolution die Mitteilungen gemäß Ziffer 1.6 a) und b) Um das Online-Überweisungsverfahren iDEAL nutzen zu iDEAL erfolgt; für diesen zusätzlichen Vertrag gelten die GiroSolution zwischen den Vertragsparteien vereinbart, so leitet iDEAL („CPSP“) bzw. den Betreiber von iDEAL weiterzugeben. der unter anderem regelt, wie die Akzeptanz des Händlers für erfüllt und iDEAL selbst. Sind lediglich Acquirer-Leistungen GiroSolution an den Collecting Payment Service Provider für zu dem Vertrag mit GiroSolution einen Vertrag mit dem CPSP, haben, Verpflichtungen nach Ziffer 1.6 a) und b) für giropay eps dem GiroCheckout Vertrag sowie eine Kopie des Vertrages mit 1.3 die Rückmeldung des jeweiligen Instituts bzw. bei iDEAL des CPSP an den Händler weiterzuleiten. angeschlossen. 1.2 mit Händler entgegenzunehmen und über den Betreiber deren Kreditinstituts verbunden ist. Dabei sind bei giropay und eps auf anderen Online-Überweisungsverfahrens mittels Online-Überweisung bezahlen möchte, vom Online- Zahlungsgarantie „Online- ausgelöste Mitteilung eines Institutskunden, dass er eingetragen werden. Über das jeweils vom Händler ausgewählte abgewickelt, Bezahlmethode Zahlungsgarantie auf der Internetseite des Händlers (z.B. Shopsystem) in die Online-Banking Maske seines Kunden Überweisungsaufträge die die durch Auswählen der Zahlungsoption des jeweiligen Verwendungszweckangaben aus dem System eines Händlers werden Institutskunde GiroSolution verpflichtet, Bezahlverfahren, bei denen automatisiert die Empfänger- und Online-Überweisungsverfahren der Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie“ auswählt, ist Plattform zu nutzen. Bei Online-Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie mit SEPA-Raum geleistet; bei iDEAL auf ein Treuhandbankkonto, Überweisungsverfahren giropay, eps und iDEAL sowie mit Online-Überweisungsaufträge angegebene Bankkonto des Händlers bei einem Kreditinstitut im Online Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie bietet Kreditinstitute Zahlungen bei giropay und eps auf das bei der Registrierung AG für Händler“, folgende Besondere AGB: GiroSolution Führen Zahlungsgarantie der Institutskunden aus, werden diese in Verbindung mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution 1.1 Online- Durchführung eines Überweisungsauftrags unter Nutzung des (nachfolgend Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und ihren Kunden im Internet, gelten 1 eines (nachfolgend "Institutskunden"). Dieses wird zu Beginn der "Plattform") der GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend Nutzung ausgewählten Online-Überweisungsverfahren teilnimmt, verfügt Für die Nutzung eines elektronischen online Überweisungsverfahrens mit die eine Kunde über ein Bankkonto bei einem Kreditinstitut, das am Überweisungsverfahrens mit Zahlungsgarantie über für Überweisungsverfahrens mit Zahlungsgarantie ist, dass der GiroSolution AG für Händler zur Nutzung eines online Zahlungsgarantie Voraussetzung 1.7 Soweit giropay oder eps als Online-Überweisungsverfahren ausgewählt wurde, ist GiroSoution in einem Garantiefall verpflichtet, die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs aus der Garantie seitens des Händlers an den Online- Überweisungsverfahrens-Betreiber von giropay oder eps als Bote weiterzuleiten. Die Erfüllung der Garantie gemäß Ziffer 1.8 liegt allein im Verantwortlichkeitsbereich des betreffenden Instituts und nicht im Verantwortungsbereich von GiroSolution. © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 1 von 4 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 1.8.4 Im Garantiefall ist der Händler verpflichtet, den Soweit iDEAL als Online-Überweisungsverfahren ausgewählt Zahlungsanspruch aus der Garantie innerhalb von vier wurde, sind die Garantie sowie die Abwicklung von (4) Wochen nach Eingang der positiven Rückmeldung Garantiefällen zwischen CPSP und dem Händler geregelt. bei GiroSolution in der jeweils von GiroSolution dafür festgelegten Weise geltend zu machen. Dabei sind die 1.8 Garantie bei giropay und eps jeweils von GiroSolution festgelegten Informationen über die betreffende Transaktion mitzuteilen. Die Die Kreditinstitute, die am giropay, eps oder iDEAL Online- folgenden Voraussetzungen sind daher für die Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie teilnehmen, Geltendmachung eines Garantiefalles zu erfüllen: verpflichten sich gegenüber Händlern („Begünstigter“), die sich entscheiden und vertraglich verpflichten, giropay und/oder eps ihren Kunden als e) Zahlungsverfahren fünf Bankarbeitstagen, nicht auf dem Empfängerkonto anzubieten, folgende Garantie abzugeben: 1.8.1 Eine Garantie eines Instituts Der garantierte Transaktionsbetrag ist innerhalb von eingegangen und dafür, dass ein f) Überweisungsauftrag, der über das Bezahlverfahren das Transaktionsdatum ist nicht älter als vier (4) Wochen. giropay oder eps an das Institut übermittelt wird und bei dem der Händler eine positive Ausführungsbestätigung Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt und der von dem Institut (nachfolgend "positive Rückmeldung") Garantiefall wird trotzdem eingereicht und von GiroSolution zur erhalten Bearbeitung angenommen, so ist GiroSolution berechtigt, ein hat, tatsächlich ausgeführt und der Überweisungsbetrag dem in dem Überweisungsauftrag vom bezeichneten Konto in voller Höhe gutschrieben wird. möglicherweise erhobenes Bearbeitungsentgelt an den Händler Die Garantie ist unbedingt und unwiderruflich und gilt weiter zu belasten. unabhängig davon, ob der Betreiber des Online-Überweisungsverfahrens betreffende Überweisungsauftrag wirksam war oder gekündigt 1.9 Beschränkungen und Vertragsstrafen wurde oder wird. Die Garantie wird von dem Institut selbst mit Wirkung gegenüber dem Begünstigten des 1.9.1 Überweisungsvertrages abgegeben. Der Händler muss giropay, eps und/oder iDEAL verantwortungsbewusst nutzen. Es ist dem Händler verboten, iDEAL auf eine Weise zu nutzen, durch die: 1.8.2 c) Beschränkung der Garantie a) Schäden an der Infrastruktur entstehen können, b) Störungen bei der Nutzung auftreten können. giropay Die Garantie ist beim Online-Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie giropay in jedem Fall beschränkt 1.9.2 Dem Händler ist es verboten, giropay, eps und/oder auf einen Höchstbetrag pro Überweisungsauftrag, iDEAL für illegale Zwecke zu nutzen und/oder auch wenn der jeweilige Überweisungsauftrag auf vertragswidrig und/oder die erforderliche Sicherheit für einen höheren Betrag lautet. Der jeweils geltende Kunden oder GiroSolution verletzend zu nutzen. Höchstbetrag wird dem Händler von GiroSolution als Hierunter fallen insbesondere folgende Handlungen und Bote des Instituts mitgeteilt. Der aktuelle Höchstbetrag Verhaltensweisen: beträgt EUR 10.000,00 (zehntausend). a) d) eps Verletzung der Rechte Dritter oder Ermöglichung der Verletzung der Rechten Dritter, wie insbesondere geistige Eigentumsrechte und die Privatsphäre; Die Garantie ist beim Online-Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie eps betragsmäßig unbeschränkt. b) Verstoß gegen geltende Gesetze und andere anwendbare Regelungen; 1.8.3 Erhält der Händler nach Übermittlung der in Ziffer 1.6 a) beschriebenen Mitteilung keine oder keine positive Rückmeldung des betreffenden Instituts, gilt der c) Versendung oder Ermöglichung der Versendung von Spam (unerwünschte Werbung und andere Mitteilungen) Überweisungsauftrag als nicht angenommen. © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 2 von 4 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 d) sexuelle Belästigung, Diskriminierung und/oder Belästigung 2 Besondere Rechte und Pflichten bei OnlineÜberweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie 2.1 Der Händler ist verpflichtet, Online-Überweisungsverfahren nur anderer Personen jeglicher Art; e) Verteilung bzw. Bereitstellung von beleidigendem, obszönem und verletzendem Material und/oder ähnlichem Material; so anzubieten, dass Zahlungen von allen an das jeweilige Online-Überweisungsverfahren f) Drohungen mit Zahlungsgarantie angebundenen Kreditinstituten möglich sind. Ein Ausschluss einzelner Kreditinstitute ist nicht zulässig. g) Speicherung und Verteilung von Viren, Würmern und/oder andere destruktive Aktivitäten; 2.2 Der Händler ist verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Bestellprozesses lediglich die BIC abzufragen. Der Händler h) Das unerlaubte Eindringen (Hacken) in Accounts, Systeme verpflichtet sich, in keinem Fall selbst PIN und/oder TAN bei und/oder Netzwerke von Dritten und/oder GiroSolution dem Kunden abzufragen. und/oder das Ausführen und/oder Unterlassen irgendeiner anderen Handlung, die das Eindringen (Hacken) ermöglicht. 2.3 Der Händler ist verpflichtet, seinen Bestellprozess und seinen Internetauftritt so auszugestalten, dass sich der Kunde bei 1.9.3 Dem Händler ist es untersagt, giropay, eps und/oder Beauftragung der Online-Überweisung zweifelsfrei auf der iDEAL für die Bezahlung der folgenden Waren und Online-Banking-Seite seiner Bank befindet und dies über die Dienstleistungen Anzeige der Instituts-URL in der Adresszeile des Browsers und anzubieten bzw. zu nutzen (Negativliste): die Überprüfung des Sicherheitszertifikates erkennen kann. Der Händler ist insbesondere verpflichtet, bei der Einbindung von a) Drogen, Betäubungsmittel und bewusstseinsverändernde Online-Überweisungsverfahren keine I-Frames zu verwenden. I- Stoffe; Frames sind nach diesem Vertrag eine Technologie, mittels derer Internetinhalte in das Internetangebot des Händlers b) Jegliche Waren und Dienstleistungen, die zu den eingebunden werden, ohne dass für den Nutzer (Kunden) des "Unzulässigen Angeboten" im Sinne von §4 Internetangebots erkennbar ist, dass es sich nicht um eigene Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zählen (die u.a. Inhalte des Händlers handelt. Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen darstellen, den Krieg verherrlichen, die 2.4 Der Händler ist verpflichtet, die im „Brandbook“ abrufbar im Menschenwürde verletzen, Kinder oder Jugendliche in Formular Center enthaltenen Vorschriften zum Schutz der unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen Marke, insbesondere die Marken ausschließlich gemäß den dort oder pornographischer Natur sind); genannten Vorschriften darzustellen, und des jeweils vereinbarten Online-Überweisungsverfahrens bzw. Verifikationsc) Jegliche Art von Waffen d) Potenzmittel sowie Potenz-steigernde Mittel e) Jegliche Art von gefälschten Waren und Mehrwertdienstes einzuhalten. 2.5 Der Händler ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit die technischen Voraussetzungen für die Anbindung der Plattform an das System des Händlers aufrechtzuerhalten. Für Programmierfehler sowie fehlerhafte Angaben (z.B. falsche Für jeden Verstoß gegen die vorstehenden Verbote, sollte der Angabe der Kontonummer) im Rahmen des Systems des Händler also insbesondere unter Vortäuschung falscher Händlers sowie im für den Wegfall der technischen Tatsachen die o.g. Produkte der Negativliste vertreiben und Voraussetzungen seine Kunden über giropay, eps oder iDEAL bezahlen lassen, Überweisungsverfahrens mit Zahlungsgarantie ist der Händler so ist der Händler verpflichtet, an GiroSolution eine allein verantwortlich, es sei denn GiroSolution hat dies zu Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe von GiroSolution gem. vertreten. zur Nutzung des jeweiligen Online- § 315 BGB nach billigem Ermessen bestimmt wird und welche im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Weitere 2.6 Rechteeinräumung Ansprüche von GiroSolution bleiben hiervon unberührt. Zudem ist GiroSolution berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. 2.6.1 GiroSolution räumt dem Händler hinsichtlich der im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 aufgeführten giropayMarken das nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 3 von 4 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 maximal auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte anderweitig beendet werden soll. Wenn dieser Vertrag zwischen Recht die dem CPSP und dem Händler endet, endet auch der Vertrag Wort/Bildmarke "giropay" (gemeinsam als "giropay- ein, die Wortmarke "giropay" und zwischen GiroSolution und dem Händler bezüglich iDEAL, ohne Marken" bezeichnet") in der Europäischen Union nach dass er ausdrücklich gekündigt werden muss. Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen, um giropay als Bezahlverfahren anzubieten. 2.6.2 GiroSolution räumt dem Händler das nicht- ausschließliche (einfache) und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte und räumlich auf das Gebiet (Staat) des Händlers beschränkte Recht ein, die im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 aufgeführten epsMarken nach Maßgabe Kennzeichnung und dieses Vertrages zur Bewerbung des eps- Bezahlverfahrens zu nutzen. 2.6.3 GiroSolution räumt dem Händler hinsichtlich der im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 aufgeführten iDEALMarken das nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich maximal auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Wort/Bildmarke iDEAL nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen, um iDEAL als Bezahlverfahren anzubieten. 2.6.4 Die im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 sowie in Ziffer 2.7 aufgeführten Marken und Logos, an denen GiroSolution dem Händler die gemäß Ziffern 2.6.1 bis 2.6.3 beschränkten Rechte einräumt, dürfen ausschließlich so verwendet werden, wie sie durch die Markeninhaber im jeweiligen Register eingetragen worden sind. Eine Berechtigung, die Marken und Logos in irgendeiner Weise zu variieren, besteht nicht. 2.7 Logo iDEAL Die Marken und Logos von iDEAL können direkt unter folgendem Link https://www.ideal.nl/en/payee/logos-banners/ herunter geladen werden. 3 Schlussbestimmungen 3.1 Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler". 3.2 Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen Vorrang. 3.3 Der Händler ist verpflichtet, GiroSolution unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn der Vertrag zwischen dem CPSP und Händler bezüglich iDEAL (Ziffer 1.3) gekündigt wurde oder der Vertrag © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 4 von 4 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 D. giropay Online-Überweisung jeweils eine Vergütung Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der gem. Ziffer 7 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen GiroSolution AG für Händler zur Nutzung des der GiroSolution AG für Händler" an. Verifikationssystems "giropay ID" Für die Nutzung des elektronischen Verifikationsdienstes "giropay ID" im 1.3 Internet über die Plattform "GiroCheckout" (nachfolgend "Plattform") der Kontoverifikation 1.3.1 Mit giropay ID haben Online-Händler die Möglichkeit, GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution"), sich die Kontoverbindung ihrer Kunden bestätigen zu gelten in Verbindung mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution lassen. Teilnehmende Institute bestätigen dem Online- AG für Händler“, folgende Besondere AGB: Händler bei einer erfolgreichen Kontoverifikation mit 1 1.1 giropay ID-Transaktion, die IBAN und den BIC sowie Verifikationsdienst giropay ID den gleichermaßen wie das Online-Überweisungsverfahren giropay 1.3.2 auf dem Online-Banking mit PIN und TAN, weshalb der Prozess Überweisungsverfahrens mit 2 Zahlungsgarantie“ (nachfolgend "Besondere AGB für online Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie")) und die mit Zahlungsgarantie“ auch 1.2 die Möglichkeit der Altersverifikation und Besondere Rechte und Pflichten bei giropay ID in Bezug auf das Online-Überweisungsverfahren giropay in für Ziffer 2 der "AGB für online Überweisungsverfahren mit giropay ID anwendbar sind. Der Verifikationsdienst giropay ID bietet Die Kontoverifikation giropay ID kann ausschließlich als Für giropay ID gelten die besonderen Rechte und Pflichten, die Voraussetzungen aus Ziffer 1.4 der "Besonderen AGB für Online Überweisungsverfahren dazugehörigen Online-Überweisung giropay kombinierbar. läuft (vgl. Ziffern 1. Und 1.6 der "Besonderen Allgemeinen online des anderen giropay ID Verifikationsdiensten oder der zu einer Online-Überweisung mit Zahlungsgarantie von giropay eines Zunamen einzelner Vorgang durchgeführt werden und ist nicht mit und der technische Ablauf einer giropay ID-Transaktion analog Nutzung und Kontoinhabers. giropay ID wird über die Plattform angeboten und basiert Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler zur Vor- Zahlungsgarantie" geregelt sind, entsprechend. der Kontoverifikation. 3 Schlussbestimmungen Altersverifikation 3.1 Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der "Allgemeinen 1.2.1 sich die Volljährigkeit ihrer Kunden bestätigen zu lassen. Teilnehmende Institute bestätigen dem OnlineHändler bei einer erfolgreichen Altersverifikation mit giropay ID-Transaktion, den Vor- und Zunamen des Kunden und ob der Kunde volljährig ist oder nicht. Das Geburtsdatum wird nicht weitergeleitet. 1.2.2 Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler". Mit giropay ID haben Online-Händler die Möglichkeit, 3.2 Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler" und/oder den Überweisungsverfahren mit "Besonderen AGB Zahlungsgarantie" für haben die hier aufgeführten Bestimmungen Vorrang. Die Altersverifikation mittels giropay ID kann als separater Vorgang oder in Kombination mit einer Online-Überweisung mit giropay, geregelt in den "Besonderen AGB für online Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie“, durchgeführt werden. Die Kombination aus giropay ID-Transaktion und giropay Online-Überweisung bedingt die Ausführung zweier aufeinanderfolgender Transaktionen, wird aber vom Kunden nur mittels einer TAN autorisiert. Die giropay Online-Überweisung erfolgt nur im Falle einer positiven Rückmeldung durch das Institut (Kunde ist volljährig). Im Falle einer Kombination aus giropay ID Transaktion und giropay Online-Überweisung fällt sowohl für die giropay ID Transaktion als auch für die © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 online abweichen, Seite 1 von 1 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 E. Rahmen seines Geschäftsmodells der Anwendungsbereich Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der gemäß Ziffer 1.2 eröffnet ist. GiroSolution AG für Händler zur Nutzung eines online Überweisungsverfahrens ohne Zahlungsgarantie 1.3.1 Für die Nutzung des elektronischen online Überweisungsverfahrens ohne Zahlungsgarantie über die Plattform "GiroCheckout" Den Nachweis für Zahlung von Spenden gemäß (nachfolgend Ziffer 1.2 a) muss der Händler erbringen, indem er bei "Plattform") der GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution") zur bargeldlosen Abwicklung der Registrierung für Online-Überweisungsverfahren des ohne Zahlungsgarantie eine Kopie der gültigen Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und ihren Kunden im Internet, gelten Freistellungsbescheinigung in Verbindung mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution Online Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie 1.1 GiroSolution Überweisungsverfahren ("giropay oZG"), Händlern giropay das Zahlungspflichtigen an, ohne weiterhin (Kunde) unter GiroSolution das 1.3.2 Online Zahlungsgarantie gegenüber der Marke "giropay" eine 1.3.3 1.4 1.4.1 Nachweise GiroSolution unverzüglich Die für die Rechnungs-Zahlung erforderlichen QR-Codes Plattform erstellen lassen. Der Händler hat sicherzustellen, dass die zur Erstellung der QR-Codes bzw. URLs erforderlichen Zahlung von Rechnungen, durch die eine Leistung ihn mittels QR-Code oder URL auf eine Webseite der giropay GmbH bzw. des Rechnungsstellers mit Zahlungsmöglichkeiten, insb. giropay, führt (nachfolgend "Rechnungs-Zahlung"). muss bei Nutzung insbesondere Betrag und übermittelt werden. die Leistung also unabhängig von der Zahlung bereits erfolgt/beginnt und der Kunde per Rechnung zahlt, die Daten, Verwendungszweck, vollständig und richtig an die Plattform vergütet werden soll, die auf Rechnung bestellt wird, Händler des bzw. URLs kann der Händler von GiroSolution über die Zahlung"), Der bzw. Vorbereitung einer Rechnungs-Zahlung oder kirchliche Zwecke (nachfolgend "Spenden- 1.3 GmbH zukommen zu lassen. ohne Zahlung von Spenden für gemeinnützige, mildtätige giropay GiroSolution ist berechtigt, weitere Nachweise zu verlangen, angeforderte begrenzt: der gemäß Ziffer 1.2 eröffnet ist. Der Händler ist verpflichtet, des Kunden informiert wird. b) Webseite um feststellen zu können, ob der Anwendungsbereich der Händler mit einer Ausführungsbestätigung des Kreditinstituts Anwendungsbereiche gemäß giropay, führt. Überweisungsaufträge abgewickelt, über deren Durchführung folgende Rechnungs-Zahlung Rechnungsstellers mit Zahlungsmöglichkeiten, insb. Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie werden Online- Online-Überweisungsverfahren für Rechnung zahlt, die ihn mittels QR-Code oder URL auf Kunden eingetragen werden. Über das ausgewählte Online- a) Nachweis Zahlung bereits erfolgt/beginnt und der Kunde per Verwendungszweckangaben in die Online-Banking Maske des auf gültigen Rechnung bestellt wird also unabhängig von der Bezahlverfahren, bei denen automatisiert die Empfänger- und ist neuen lässt, aus denen sich ergibt, dass die Leistung auf ohne Zahlungsgarantie handelt es sich um internetbasierte von der GiroSolution die Vertragsbestimmungen zukommen die Plattform zu nutzen. Bei Online-Überweisungsverfahren Einsatz Kopie Ziffer 1.2 a) muss der Händler erbringen, indem er "Online-Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie") über Der eine Rechnungs-Zahlung Den dem Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie (nachfolgend Zahlungsgarantie an Freistellungsbescheinigung senden. vermarktet wird, sowie gegebenenfalls künftig weitere online 1.2 Finanzamts Freistellungsbescheinigung muss der Händler an 1 den des GiroSolution sendet. Jeweils vor Ablauf der aktuellen AG für Händler“, folgende Besondere AGB: bietet Spenden-Zahlung 1.4.2 Die Webseite auf die man über den QR-Code bzw. die URL gelangt, auf der dem Kunden angeboten wird, die Zahlung über giropay vorzunehmen, kann entweder die seitens der giropay GmbH zentral bereitgestellte Banken-Auswahlseite, erreichbar unter https://bankauswahl.giropay.de, sein oder von Online- Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie gegenüber eine Webseite des Händlers, bei der der Händler sicherstellen muss, dass der Kunde ausschließlich nach GiroSolution nachweisen, dass für Zahlungen von Kunden im © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 1 von 3 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 seiner BIC zur Auswahl seiner Bank gefragt wird Händlern, die sich entscheiden und vertraglich verpflichten, (nachfolgend "Zahlungs-Webseite"). giropay ohne Zahlungsgarantie ihren Kunden als Zahlungsverfahren anzubieten, folgende Zahlungsbestätigung 1.4.3 Der jeweils generierte QR-Code oder die URL zu der ab:: Zahlungs-Webseite ist jeweils für vier (4) Monate ab Zurverfügungstellung über die Plattform gültig. Nach Ablauf Die Zahlungsbestätigung ist die Bestätigung eines Instituts dieser Zeit ist die Zahlungs-Webseite nicht mehr über den dafür, dass ein Überweisungsauftrag, der über ein Online- jeweiligen QR-Code bzw. die jeweilige URL erreichbar. Bezahlverfahren ohne Zahlungsgarantie an das Institut übermittelt wird und bei dem der Händler eine positive 1.5 Voraussetzung Online- Ausführungsbestätigung von dem Institut (nachfolgend Überweisungsverfahrens ohne Zahlungsgarantie ist, dass der für eine Nutzung eines "positive Rückmeldung") erhalten hat, zur Überweisung Kunde über ein Bankkonto bei einem Kreditinstitut, das am angenommen worden ist. Die Zahlungsbestätigung ist ausgewählten Online-Überweisungsverfahren teilnimmt, verfügt weder unbedingt noch unwiderruflich. Ein Widerruf oder (nachfolgend "Institutskunden"). Dieses wird zu Beginn der eine Durchführung eines Überweisungsauftrags unter Nutzung des Institutskunden bzw. vom Institut selbst sind möglich. . Kündigung des Überweisungsauftrags vom ausgewählten Online-Überweisungsverfahrens verifiziert. 2 1.6 Führen Kreditinstitute Online-Überweisungsaufträge ohne Zahlungsgarantie der Institutskunden aus, werden diese Besondere Rechte und Pflichten bei OnlineÜberweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie Zahlungen auf das bei der Registrierung angegebene Bankkonto des Händlers bei einem Kreditinstitut im SEPA-Raum geleistet.. 2.1 Der Händler ist verpflichtet, Online-Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie nur so anzubieten, dass Zahlungen von allen 1.7 Sofern der Institutskunde die Bezahlmethode an „Online- das jeweilige Online-Überweisungsverfahren ohne Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie“ auswählt, ist Zahlungsgarantie angebundenen Kreditinstituten möglich sind. GiroSolution verpflichtet, Ein Ausschluss einzelner Kreditinstitute ist nicht zulässig. a) die durch Auswählen der Zahlungsoption des jeweiligen 2.2 Der Händler ist verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Bestellprozesses lediglich die BIC abzufragen. Der Händler Online-Überweisungsverfahrens ohne Zahlungsgarantie ausgelöste Mitteilung eines Institutskunden, dass er mittels verpflichtet sich, in keinem Fall selbst PIN und/oder TAN bei Online-Überweisung bezahlen möchte, vom Händler dem Kunden abzufragen. entgegenzunehmen und über den Betreiber des OnlineÜberweisungsverfahrens- an das jeweilige Institut 2.3 Der Händler ist verpflichtet, seinen Bestellprozess und seinen Internetauftritt so auszugestalten, dass sich der Kunde bei weiterzuleiten; Beauftragung der Online-Überweisung zweifelsfrei auf der b) die Rückmeldung des jeweiligen Instituts, die nicht mit Online-Banking-Seite seiner Bank befindet und dies über die einer Zahlungsgarantie verbunden ist, an den Händler Anzeige der Instituts-URL in der Adresszeile des Browsers und weiterzuleiten. die Überprüfung des Sicherheitszertifikates erkennen kann. Der Händler ist insbesondere verpflichtet, bei der Einbindung von Soweit GiroSolution und der Händler sowohl Acquirer- Online-Überweisungsverfahren keine I-Frames zu verwenden. I- als auch Payment Service Provider, Leistungen Frames sind nach diesem Vertrag eine Technologie, mittels vereinbart die derer Internetinhalte in das Internetangebot des Händlers Verpflichtungen nach Ziffer 1.6 a) und b) selbst. Sind eingebunden werden, ohne dass für den Nutzer (Kunden) des lediglich Internetangebots erkennbar ist, dass es sich nicht um eigene haben, erfüllt Acquirer-Leistungen GiroSolution zwischen den Inhalte des Händlers handelt. Vertragsparteien vereinbart, so leitet GiroSolution die Mitteilungen gemäß Ziffer 1.6 a) und b) nur an den jeweiligen Payment Service Provider des Händlers 2.4 Der Händler ist verpflichtet, die im „Brandbook“ abrufbar im Formular Center enthaltenen Vorschriften zum Schutz der weiter. Marke, insbesondere die Marken ausschließlich gemäß den dort 1.8 genannten Zahlungsbestätigung bei giropay oZG Vorschriften vereinbarten Die Kreditinstitute, die am Online-Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie teilnehmen, geben darzustellen, und des Online-Überweisungsverfahrens Zahlungsgarantie. gegenüber © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 2 von 3 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 jeweils ohne 2.5 Der Händler ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit die Händler" technischen Voraussetzungen für die Anbindung der Plattform Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler zur an das System des Händlers aufrechtzuerhalten. Für Nutzung Programmierfehler sowie fehlerhafte Angaben (z.B. falsche Zahlungsgarantie" abweichen, haben die hier aufgeführten Angabe der Kontonummer) im Rahmen des Systems des Bestimmungen Vorrang. und/oder eines den online "Besonderen Allgemeinen Überweisungsverfahrens Händlers sowie im für den Wegfall der technischen Voraussetzungen zur Nutzung des jeweiligen Online- Überweisungsverfahrens ohne Zahlungsgarantie ist der Händler allein verantwortlich, es sei denn GiroSolution hat dies zu vertreten. 2.6 Prüfungsrecht von GrioSolution 2.6.1 GiroSolution ist berechtigt, zu prüfen oder einen Dritten mit der Prüfung zu beauftragen, ob die jeweilige Überweisung, die über ein Online-Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie vorgenommen wurde, tatsächlich die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Der Händler ist verpflichtet, GiroSolution bei der Prüfung zu unterstützen und insbesondere die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen auf Anfrage von GiroSolution unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 2.6.2 Ergibt eine Überprüfung gemäß vorstehender Ziffer, dass eine Überweisung, die Überweisungsverfahren über ohne ein Online- Zahlungsgarantie vorgenommen wurde, nicht die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, ist GiroSolution berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und das OnlineÜberweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie bei dem Händler abzuschalten, wenn wiederholt festgestellt wird, dass der Händler das Online-Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie Pflichtverletzung vertragswidrig trotz nutzt Abmahnung und nicht diese innerhalb angemessener Frist beseitigt. 2.7 Rechteeinräumung Es gilt die Rechteeinräumung gemäß Ziffern 2.6.1 und 2.6.3 der "Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler zur Nutzung eines online Überweisungsverfahrens Wortmarke "giropay" mit und Zahlungsgarantie" die Wort/Bildmarke für die "giropay" entsprechend. 3 3.1 Schlussbestimmungen Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler". 3.2 Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 3 von 3 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 mit F. die Dauer dieses Vertrages beschränkte, Zurverfügungstellung Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der der Software zur Erstellung von GiroCodes („Software“) auf GiroSolution AG für Händler für GiroCode Basis der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ sowie dieser Besonderen AGB. GiroSolution Die GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend stellt dem Händler die Möglichkeit zur Verfügung eine Software "GiroSolution") bietet für die Erstellung von GiroCode verschiedene Leistungen an, für die in Verbindung mit den zu nutzen. Die Software wird dem Händler über das Internet "Allgemeinen („Software as a Service“) zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“, folgende GiroSolution wird den Händler bei der Integration der Software in Besondere AGB gelten: sein System unterstützen und Updates der Software zentral einspielen. 1 GiroCode 1.1 Bei dem GiroCode handelt es sich um einen zweidimensionalen 2 Besondere Rechte und Pflichten bei GiroCode 2.1 Rechteeinräumung Quick Response Code („QR-Code“) nach dem Standard ISO 18004 auf Basis der von GiroSolution auf Grundlage der vom European Payments Counsil (EPC) veröffentlichten „Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of SEPA Credit 2.1.1 Transfer“ entwickelten Dokumentation, die alle relevanten, vereinbarten Zahlungsdaten enthält, bspw. Empfänger, IBAN, GiroSolution räumt dem Händler an der Spezifikation das BIC, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Gibt der Händler die nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich auf die Laufzeit relevanten, vereinbarten Zahlungsdaten für die Erstellung des dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht GiroCodes in ein auf Basis der von GiroSolution entwickelten unterlizenzierbare Recht ein, die Spezifikation zu Zwecken Spezifikation erstelltes Programm ein, so kann ein GiroCode dieses Vertrages zu nutzen. Über die Zwecke des Vertrages erstellt werden, den der Händler auf eine Rechnung hinaus ist der Händler nicht berechtigt, die Spezifikation zu (elektronisch oder papierhaft) aufbringen kann. Der GiroCode nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten kann von den Kunden der Händler im Rahmen von bestimmten zugänglich zu machen. von dritten Anbietern (Banken, Sparkassen, Dienstleister) bereitgestellten Banking Apps oder an SB-Terminals von 2.1.2 Banken und Sparkassen, welche nicht Vertragsgegenstand sind, gelesen, verarbeitet und zur Bezahlung genutzt werden. 1.2 ausschließliche (einfache), entgeltliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software zu Zwecken Im Rahmen einer kostenlosen Version stellt GiroSolution dem dieses Vertrages zu nutzen. Über die Zwecke des Vertrages Händler lediglich die aktuelle Dokumentation für GiroCode, die wie man den GiroCode erstellen hinaus ist der Händler nicht berechtigt, die Software zu kann, nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten („Spezifikation“) in elektronischer Form zum Abruf über das zugänglich zu machen. Internet zur Verfügung. Gegenstand des Vertrages ist im Wesentlichen die unentgeltliche, auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte, Zurverfügungstellung der Spezifikation 2.1.3 für GiroSolution durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist GiroSolution für Händler sowie dieser Besonderen AGB. GiroSolution Weitere Pflichten von GiroSolution ergeben sich daraus nicht. von kostenpflichtigen 2.2 Pflichten des Händlers 2.2.1 Versionen gemäß Auftragsblatt ist Gegenstand des Vertrages die entgeltliche, auf betroffenen Rechte des Händlers bleiben unberührt. Gegenstand des Vertrages die Nutzung von oder der Zugang zu Rahmen hierdurch Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Updates der Spezifikation für GiroCode. Zudem ist nicht Im die hiervon unverzüglich unterrichten. Der Händler ist in diesem Integration von GiroCode in das System des Händlers und bei Kostenpflichtige Versionen berechtigt, Leistungen zu verweigern. GiroSolution wird den Händler Insbesondere erhält der Händler keine Unterstützung bei der Schnittstellen, bspw. der GiroCheckout Plattform. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Spezifikation, der Software oder der GiroCodes selbst ohne Verschulden von GiroCode auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1.3 Kostenpflichtige Versionen GiroSolution räumt dem Händler an der Software das nicht- Kostenlose Version beschreibt, Kostenlose Version Für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität sämtlicher vom Händler übermittelter und verwendeter Daten, insbesondere der Zahlungsdaten, wie © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 1 von 3 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 2.2.2 Empfänger, IBAN, BIC, Zahlbetrag und Verwendungszweck, solchen bezeichneten Garantie. Die Haftung nach Ziffer 2.5 ist ausschließlich der Händler selbst verantwortlich. bleibt hiervon unberührt. Der Händler wird Fehler der vertragsgegenständlichen 2.4.2 Kostenpflichtige Leistungen Leistungen unverzüglich in Textform an GiroSolution melden und dabei möglichst genau angeben, wie und unter 2.4.2.1 welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt. Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen leistet GiroSolution ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 2.4.2. Gewähr. 2.2.3 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Händler die von 2.4.2.2 GiroSolution erteilten Hinweise befolgen. Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist. Der vertragsgemäße Gebrauch 2.2.4 Der Händler ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen wird durch etwa vereinbarte Spezifikationen abschließend auf mit definiert. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch zumutbarem technischem und wirtschaftlichem Aufwand gänzlich aufgehoben, ist der Händler von der Zahlung der gegen Eingriffe Unbefugter zu schützen und aktuelle Vergütung Virenschutzprogramme zu verwenden. Die Datensicherung Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ bis hat jedenfalls vor durch den Händler vorzunehmende zur Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen Änderungen sowie vor rechtzeitig durch GiroSolution Untauglichkeit angekündigten Wartungsarbeiten zu erfolgen. angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des eigenen Datenträgern durchzuführen und nach mindert Ziffer 7 sich der die „Allgemeinen Vergütung auf ein Mangels. 2.3 Datenschutz 2.4.2.3 2.3.1 2.3.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Der Händler wird GiroSolution bei der Beseitigung der Mängel Händler unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle notwendigen personenbezogene Daten, steht er dafür ein, dass er dazu Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die GiroSolution nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist. zu Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt. Der Händler stellt GiroSolution von sämtlichen Ansprüchen 2.4.2.4 Kann GiroSolution einen Mangel nicht innerhalb einer Dritter frei, die wegen der schuldhaften Verletzung von angemessenen, vom Händler zu setzenden Frist, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Händler mindestens 3 Versuche der Mangelbeseitigung ermöglicht, gegenüber beheben, so kann der Händler den Vertrag außerordentlich GiroSolution geltend gemacht werden, einschließlich aller Ansprüche, die Dritte gegenüber kündigen. Erfüllungsgehilfen von GiroSolution geltend machen und von denen GiroSolution ihre Vertragspartner ihrerseits 2.4.2.5 Schadenersatz wegen eines Mangels leistet GiroSolution nur freigestellt hat. GiroSolution wird den Händler über geltend nach Maßgabe der Ziffer 2.5. Die verschuldensunabhängige gemachte Ansprüche Dritter informieren, sämtliche für die Haftung von GiroSolution für anfängliche Mängel wird Verteidigung erforderlichen Informationen und Dokumente ausgeschlossen. auf Anfrage zur Verfügung stellen, die Verteidigung entweder dem Händler überlassen oder sie im 2.4.2.6 Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 2.4.2 Einvernehmen mit diesem vornehmen und wird die geltend ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Händlers gemachten Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Händler wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht. weder unstreitig stellen noch anerkennen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit GiroSolution einen Mangel arglistig verschwiegen hat. 2.4 Gewährleistung 2.5 2.4.1 Haftung Kostenlose Version 2.5.1 Kostenlose Version Hinsichtlich der kostenlosen Version haftet GiroSolution für Mängel nur, wenn GiroSolution den Mangel arglistig Für die unentgeltlichen Leistungen ist die Haftung von verschwiegen hat oder bei Verletzung einer ausdrücklich als GiroSolution auf Vorsatz und auf grobe Fahrlässigkeit oder © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 2 von 3 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 Fehlen einer garantierten Eigenschaft beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 2.5.2 GiroSolution haftet im Falle eines Datenverlustes des Händlers nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 2.5.3 Im Übrigen gilt Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution für Händler. 3 Laufzeit des Vertrages und Kündigung 3.1.1 Abweichend von Ziffer 10.1 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler" gilt für die kostenpflichtigen Versionen gemäß Auftragsblatt eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertragspartner nicht 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht der fristlosen Kündigung bleibt von dieser Regelung ausgenommen. 4 Schlussbestimmungen 4.1 Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler". 4.2 Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen Vorrang. © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 3 von 3 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 G. GiroSolution zu senden, dies sind Firma, Name, Adresse, Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Passwort, Domainname. GiroSolution AG für Händler zur Nutzung der Software GiroShop 2.1.2 benannte Domain von GiroSolution gemäß der „Besonderen Diese Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler für Domain-Services“ verwalten zu lassen und Händler“ für die Nutzung der Software „GiroShop“ als Mehrwertdienst zur entweder (i) soweit die Domain noch nicht registriert ist, Erstellung und Verwaltung eines Online-Shops über die GiroSolution AG, registrieren zu lassen oder (ii) soweit die Domain bereits Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution"). direkt GiroShop 1.1 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche, auf die Dauer 2.1.3 sowie Funktionsumfang und Händler auf den GiroShop über das GiroCockpit oder den von GiroSolution zur Verfügung gestellten Link mit seinen Besonderen AGB. Zugangsdaten den GiroShop über das GiroCockpit als Teil der GiroCheckout Plattform oder über den von GiroSolution zur Verfügung 2.2 den Händler geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können. Die vereinbarte Rechteeinräumung gemäß Der GiroShop wird dem Händler über das Internet („Software as Ziffer 2.3 erstreckt sich auch auf Softwareanpassungen bzw. a Service“) zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Quellcode Erweiterungen nach dieser Ziffer 2.2. GiroSolution ist zur (Source-Code) der Software des GiroShops sowie der Zugang Bereitstellung des Händlers zum Internet sind nicht Vertragsgegenstand. 2.3 Hinsichtlich des Speicherplatzes für den GiroShop schuldet vom Händler sich nach den 2.3.1 dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht „Allgemeinen unterlizenzierbare Recht ein, den GiroShop auf Servern von DreamRobot zu nutzen. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Händler nicht berechtigt, den GiroShop zu Besondere Rechte und Pflichten bei der Nutzung des GiroShops nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen. Auf Aufforderung von GiroSolution ist der Händler verpflichtet, bei der Nutzung des GiroShops Einrichtung des GiroShops 2.1.1 einen Hinweis auf die Urheberschaft von DreamRobot unter Verwendung der Bezeichnung „powered by DreamRobot“ Der Händler ist verpflichtet, GiroSolution die Informationen, mit entsprechendem Link aufzunehmen. die zur Einrichtung des GiroShops an DreamRobot weitergegeben werden, unverzüglich nach Vertragsschluss an die im Auftragsblatt benannte E-Mail-Adresse von GiroSolution räumt dem Händler an dem GiroShop das nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich auf die Laufzeit Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“. 2.1 bzw. Rechteeinräumung vertragsgemäß gespeicherten Daten abrufbar sind. Die richtet Softwareanpassungen Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. (http://wiki.dr-webshops.de/g1/) in elektronischer Form online abrufbar in deutscher Sprache. solcher Erweiterungen jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Zudem erhält der Händler die Anwendungsdokumentation die zugreifen. Der GiroShop wird in dem Maße weiterentwickelt, dass die für DreamRobot GmbH („DreamRobot“) gehosted. dass GiroCheckout-Plattform Weiterentwicklung gestellten Link zu nutzen. Der GiroShop wird auf Servern der Bemühen, zur GiroSolution teilt dem Händler die Freischaltung mit. GiroSolution stellt dem Händler die Möglichkeit zur Verfügung ein GiroSolution wird den GiroShop innerhalb von drei freischalten. Ab dem Zeitpunkt der Freischaltung kann der zugehörigem Speicherplatzes ergeben sich aus der Anlage 1 zu diesen 2 einen erfüllt hat, installieren und zur Nutzung durch den Händler Der GiroShop ist ein Online-Shop-System, dessen technische Verfügbarkeit über nachdem der Händler die Voraussetzungen gem. Ziff. 2.1.2 GiroSolution AG für Händler“ sowie dieser Besonderen AGB. GiroSolution oder genannten Informationen zur Verfügung gestellt hat und auf Basis der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1.4 Vergabestelle Werktagen, nachdem der Händler die unter Ziffer 2.1.1 GiroShops nebst Speicherplatz für die Nutzung des GiroShops 1.3 der wechseln. dieses Vertrages beschränkte, Zurverfügungstellung des 1.2 bei Zwischenregistrar/-provider registriert ist, zu GiroSolution 1 Parameter Der Händler ist verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.1.1. 2.3.2 Wird die vertragsgemäße Nutzung des GiroShops ohne Verschulden von GiroSolution durch Schutzrechte Dritter © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 1 von 7 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 beeinträchtigt, so ist GiroSolution berechtigt, die hierdurch einer für den Händler registrierten Domain bzw. Subdomain betroffene Erbringung von Leistungen zu verweigern. oder Umleitung erreicht werden. GiroSolution wird den Händler hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf 2.5.2 Der Händler stellt GiroSolution von sämtlichen Ansprüchen seine Daten ermöglichen. Der Händler ist in diesem Fall Dritter frei, die wegen der schuldhaften Verletzung von nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechten Rechte des Händlers bleiben unberührt. geschützter Werke im Rahmen des GiroShops oder durch durch die Verwendung urheberrechtlich rechtswidrige Verwendung des GiroShops durch den 2.4 Mitwirkungspflichten des Händlers Händler gegenüber GiroSolution geltend gemacht werden, einschließlich aller Ansprüche, die Dritte gegenüber 2.4.1 Der Händler wird Mängel der vertragsgegenständlichen Erfüllungsgehilfen von GiroSolution geltend machen und Leistungen unverzüglich in Textform an GiroSolution von denen GiroSolution ihre Vertragspartner ihrerseits melden und dabei möglichst genau angeben, wie und unter freigestellt hat. GiroSolution wird den Händler über geltend welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt, so gemachte Ansprüche Dritter informieren, sämtliche für die dass GiroSolution ihn reproduzieren, analysieren und Verteidigung erforderlichen Informationen und Dokumente beheben kann.. auf Anfrage zur Verfügung stellen, die Verteidigung entweder 2.4.2 dem Händler überlassen oder sie im Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Einvernehmen mit diesem vornehmen und wird die geltend Meldung von Störungen muss der Händler die von gemachten Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Händler GiroSolution weder unstreitig stellen noch anerkennen. erteilten gegebenenfalls zur Hinweise Verfügung befolgen gestellte und Checklisten verwenden. 2.5.3 Für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität sämtlicher vom Händler übermittelter und 2.4.3 Der Händler ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen verwendeter Daten, insbesondere der Produktangaben und seiner im Rahmen des GiroShops auf Servern von Preise, ist ausschließlich der Händler selbst verantwortlich.. DreamRobot gespeicherten Daten Datenträgern durchzuführen und auf mit eigenen zumutbarem 2.5.4 Der Händler ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die technischem und wirtschaftlichem Aufwand gegen Eingriffe Internet-Präsenz Unbefugter GiroSolution zu schützen und aktuelle oder bzw. anderer DreamRobot, die Kunden von Serverstabilität, Virenschutzprogramme zu verwenden. Die Datensicherung Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht in hat jedenfalls vor durch den Händler vorzunehmenden irgendeiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Änderungen sowie vor rechtzeitig durch GiroSolution oder Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es einen beauftragten Dritten angekündigten Wartungsarbeiten dem Händler nicht gestattet, auf dem Server Banner- zu erfolgen. Programme (Bannertausch, Ad-Server) zu betreiben; Freespace-Angebote 2.5 Daten Weitere Pflichten des Händlers oder Subdomain-Dienste oder Countersysteme anzubieten, ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart. 2.5.1 Der Händler sichert zu, dass er keine Inhalte im Rahmen des GiroShops speichert und in das Internet einstellen wird, 2.5.5 Ist mit dem Händler die Durchleitung einer bestimmten die gesetzeswidrig sind, gegen behördliche Verbote oder Datenmenge pro Abrechnungszeitraum vereinbart („Limit“), Auflagen wird der Händler dieses Limit überwachen. Überteigt die verstoßen Veröffentlichung oder Nutzung Bereitstellung, Strafrecht, Datenmenge das Limit, ist der Händler verpflichtet, sonstige GiroSolution den für die überschießende Datenmenge Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. entfallenden Betrag zu dem hierfür vereinbarten Preisen in Dem Händler ist ausdrücklich verboten, pornographische Rechnung. Ziffer 7 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen der GiroSolution AG für Händler“ gilt entsprechend. Urheberrechte, und deren Marken- gegen und anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographischen oder erotischen Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) 2.5.6 Datenschutz zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem vertragsgegenständlichen abgelegt sind und nur mittels Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Händler personenbezogene Daten, steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist und © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 2 von 7 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 stellt GiroSolution im Falle eines Verstoßes entsprechend 3.2 Haftung Ziffer 2.5.2 von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Parteien schließen nach Maßgabe von § 11 BDSG die als Anhang 3.2.1 GiroSolution haftet im Falle eines Datenverlustes des zum Auftragsblatt beigefügte Vereinbarung über die Händlers nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei Auftragsdatenvereinbarung. Im Fall von Widersprüchen regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von zwischen den AGB und der Vereinbarung über die Sicherungskopien eingetreten wäre. Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere vor. 3.2.2 3 Gewährleistung und Haftung 3.1 Gewährleistung 3.1.1 Im Übrigen gilt Ziffer 8 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“. Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen leistet 4 Vertragslaufzeit und Kündigung 4.1 Abweichend von den Regelungen in Ziffer 10.1 der „Allgemeinen GiroSolution ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 3.1 Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ kann Gewähr. der Vertrag über die Nutzung des GiroShops mit einer Frist von fünf Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. 3.1.2 Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht 4.2 Die übrigen Regelungen zur Vertragslaufzeit und Kündigung, unerheblich gemindert ist. Der vertragsgemäße Gebrauch insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wird durch etwa vereinbarte Spezifikationen abschließend wichtigem definiert. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ bleiben Gebrauch gänzlich aufgehoben, ist der Händler von der unberührt. Grund, nach den „Allgemeinen Zahlung der Vergütung nach Ziffer 7 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ bis 5 Schlussbestimmungen 5.1 Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen zur Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen Untauglichkeit mindert sich die Vergütung auf ein angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler". Mangels. 5.2 3.1.3 Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den Der Händler wird GiroSolution bei der Beseitigung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Mängel unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, Vorrang. die GiroSolution zu Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt. 3.1.4 Kann GiroSolution einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, vom Händler zu setzenden Frist, die mindestens 3 Versuche der Mangelbeseitigung ermöglicht, beheben, so kann der Händler den Vertrag außerordentlich kündigen. 3.1.5 Schadenersatz wegen eines Mangels leistet GiroSolution nur nach Maßgabe der Ziffer 3.2. Die verschuldensunabhängige Haftung von GiroSolution für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen. 3.1.6 Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 3.1 ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Händlers wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit GiroSolution einen Mangel arglistig verschwiegen hat. © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 3 von 7 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 Anlage 1 zu G. Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler zur Nutzung der Software GiroShop Diese Anlage 1 der Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ für die Nutzung der Software „GiroShop“ als Mehrwertdienst zur Erstellung und Verwaltung eines Online-Shops über die GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution"). Funktionsliste von GiroShop Die Funktionsleiste beinhaltet due Funktionen, die im GiroShop verfügbar sind. Shop Adminstration • Shop Status • Allgemeine Funktionen o Steuerklassen o Kunden o Kundengruppen o Kategorien o Artikel o Zahlungsarten o Dasboard o Mehrsprachigkeit (in Vorbereitung) o Versandkosten • Preissuchmaschinen Exporte • Cross Selling • Gutschein • Merkliste • Produktlaufband • Artikelbox • Eigenschaftssuche • Lagerampel • Bildlaufband • Protected Shops (ausblendbar) • Jano Law (ausblendbar) • Trusted Shops (ausblendbar) • Newsletter • Zahlungsarten Auf- und Abschläge • Content Manager, in dem der Content der Seiten angelegt und administriert werden kann • Layout Maher zur Gestaltung eigener Templates • Händlerbund Rechtstexte • Käufersiegelbewertungstool • Prokur Inkassodienst • Zahlungs- und Treuhandservice giropay • Kostenlose Templates • Service „rechtskonforme Archivierung von Ausgangsrechnungen“ • Responsive Template für die mobile Nutzung von Smartphone und Tablets Technische Daten • 1 .de Domain (andere gegen Aufpreis) • 1, 5 GB Websapce • 20 GB Freitraffic • einfache Admin-Oberfläche zur Verwaltung des Shops • 5 Subdomains • 1 GB Mailspace • 1 FTP Zugang zum Webspace • 5 E-Mail-Forwarder • integrierter Updateservice • Zusatztraffic: o Wird mehr Traffic verbraucht, wird dieser pro 1 GB monatlich mit 2 EUR zzgl. gesetzlicher MwST berechnet o Weitere Add ons (z.B. mehr Webspace, Mailspace etc.)können gegen Aufpreis vom Kunden erworben werden © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 4 von 7 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 H. Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der 2.1.2 GiroSolution AG für Händler für Domain-Services Wenn die vom Händler gewünschte Domain nach der Prüfung gemäß Ziffer 2.1.1 noch nicht an Dritte vergeben ist, wird GiroSolution unverzüglich – jedoch nicht bevor Diese Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG, GiroSolution das für die Domainregistrierung vereinbarte Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution") gelten in Entgelt von dem Händler erhalten hat – die erforderlichen Verbindung mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution Maßnahmen zur Registrierung der Domain auf den Namen AG Allgemeinen des Kunden bei der zuständigen Vergabestelle in die Wege Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler zur Nutzung der leiten (Domainanmeldung) bzw. einen Dritten damit Software GiroShop“ für die Registrierung und Verwaltung von Domains zur beauftragen. GiroSolution ist frei, die Registrierung der Nutzung des „GiroShops“. Domain direkt bei der Vergabestelle oder über einen für Händler“ sowie den „Besonderen Zwischenregistrar/-provider zu beantragen bzw. durch einen 1 Vertragsgegenstand 1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind entgeltliche Leistungen von Dritten beantragen zu lassen. 2.1.3 GiroSolution zur Verwaltung und soweit vereinbart der Die Domainanmeldung und -konfigurierung erfolgt so, dass der GiroShop über diese Domain erreicht werden kann. Registrierung der gewünschten Domain durch GiroSolution selbst oder einen von GiroSolution beauftragten Dritten. Den 2.1.4 Wenn die vom Händler gewünschte Domain nach der Erfolg der Anmeldung, also die tatsächliche Registrierung der Prüfung gemäß Ziffer 2.1.1 bereits an Dritte vergeben ist, Domain, schuldet GiroSolution nicht. GiroSolution kann die wird GiroSolution den Händler hiervon in Textform (z.B. E- Vergabestelle und die Zuteilung der beantragten Domain nicht Mail) beeinflussen. Nicht Gegenstand dieser Besonderen AGB sind hinsichtlich der bereits vergebenen Domain bestehen für insbesondere die Bereitstellung von Speicherplatz sowie der GiroSolution nicht. unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen Zugang des Händlers zum Internet. 2.1.5 1.2 Die Domain wird auf der Grundlage Fragen, die GiroSolution im Hinblick auf die vom Händler der gewünschte Domain von der zuständigen Vergabestelle Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle (z.B. erhält, wird GiroSolution in Abstimmung mit dem Händler DENIC e.G.) vergeben und verwaltet. Im Falle der Registrierung beantworten. der Domain für den Händler kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und der Vergabestelle auf Grundlage von 2.1.6 Eine Änderung der gewünschten Domain nach der deren Registrierungsbedingungen zustande. Der Händler wird Registrierung ist ausgeschlossen. Ist die gewünschte Inhaber der Domain. GiroSolution wird nicht Vertragspartner der Domain bis zur Weiterleitung der Anmeldung an die Vergabestelle, sondern handelt eines Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann Händler. der Händler eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, GiroSolution wird zu Registrierung und Verwaltung der wenn bei einem Providerwechsel der bisherige die gewünschten Vergabestelle oder der Zwischenregistrar/-provider den Geschäftsbesorgungsverhältnisses Domain im für im Rahmen den Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Händler tätig. Wechsel ablehnt. Soweit eine Domain nach der Registrierung gekündigt wird, besteht kein Anspruch des 1.3 Der Händler beauftragt GiroSolution, sämtliche erforderlichen Händlers Erklärungen Ersatzdomain. gegenüber der zuständigen Vergabestelle auf Beantragung einer unentgeltlichen abzugeben oder durch einen Dritten abgeben zu lassen, um die im Auftragsblatt vereinbarte Domain registrieren zu lassen. 2.1.7 GiroSolution prüft nicht, ob die Registrierung der Domain für den Händler und/oder Nutzung der Domain durch den 2 Besondere Rechte und Pflichten zur Domainregistrierung und -verwaltung 2.1 Pflichten von GiroSolution Händler Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. 2.1.8 Nach der Registrierung der Domain auf den Händler ist GiroSolution verpflichtet, gegenüber der zuständigen 2.1.1 GiroSolution ist verpflichtet, zu prüfen, ob die vom Händler Vergabestelle und etwaigen Zwischenregistraren/-providern gewünschte Domain bereits an Dritte vergeben ist. Soweit alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die GiroSolution eine Auskunft darüber erteilt, ob eine Domain Registrierung der Domain aufrecht zu erhalten. Den Erfolg noch frei ist, bezieht sich dies ausschließlich auf den dieser Maßnahmen, also die tatsächliche Aufrechterhaltung Zeitpunkt der Auskunftseinholung durch GiroSolution. der Registrierung, schuldet GiroSolution nicht. © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 5 von 7 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 2.1.9 GiroSolution oder ein beauftragter Dritter ist für die Dauer werden, einschließlich aller Ansprüche, die Dritte gegenüber dieses Vertrages der Ansprechpartner der Vergabestelle im Erfüllungsgehilfen von GiroSolution geltend machen und Hinblick auf die im Auftragsblatt vereinbarte Domain, soweit von denen GiroSolution ihre Vertragspartner ihrerseits diese auf den Kunden registriert worden ist. GiroSolution freigestellt hat. GiroSolution wird den Händler über geltend handelt eines gemachte Ansprüche Dritter informieren, sämtliche für die Geschäftsbesorgungsvertrages für den Händler gegenüber insoweit im Rahmen Verteidigung erforderlichen Informationen und Dokumente der Vergabestelle. auf Anfrage zur Verfügung stellen, die Verteidigung entweder 2.2 Pflichten des Händlers dem Händler überlassen oder sie im Einvernehmen mit diesem vornehmen und wird die geltend gemachten Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Händler 2.2.1 Soweit die Domain bereits direkt bei der Vergabestelle oder weder unstreitig stellen noch anerkennen. über einen anderen Zwischenregistrar/-provider registriert ist, ist der Händler verpflichtet, Domain zur Nutzung des 2.3 Notwendige Angaben des Händlers „GiroShops“ zu GiroSolution wechseln (Providerwechsel). Der Händler ist verpflichtet, alle dafür erforderlichen Mitteilungen, insbesondere Kündigungen, form- 2.3.1 Für die Registrierung der Domain bei der zuständigen und Vergabestelle ist der Händler verpflichtet, GiroSolution fristgerecht zu tätigen und Maßnahmen, insbesondere für folgende Daten bei Vertragsschluss zur Verfügung zu den Wechsel vorgesehene Verfahren (z.B. AuthInfo- stellen: Vor- und Zuname des Händlers (bei juristischen Verfahren), durchzuführen. Lehnt die Vergabestelle oder der Personen Zwischenregistrar/-provider den Wechsel ab, gilt Ziffer 2.1.6. Rechtsformzusatz, z.B. AG, GmbH), E-Mail-Adresse sowie vollständige Telefonnummer. 2.2.2 Soweit Firmenbezeichnung nach den nebst Registrierungs- Der Händler ist für die Auswahl der zu registrierenden bedingungen der zuständigen Vergabestelle zusätzliche Zeichenfolgen als Domain verantwortlich. Der Händler ist oder weniger als die in vorstehendem Satz genannten verpflichtet, vor der Anmeldung zu prüfen, ob die Angaben erforderlich sind, wird GiroSolution den Händler Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der unterrichten. Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Händler darf GiroSolution nur zur 2.3.2 Für die Eintragung des Händlers als Domaininhaber bei der Registrierung solcher Domains beauftragen, bei denen sich zuständigen Vergabestelle ist regelmäßig auch eine bzw. nach der Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung mehrere natürliche Person/en als Kontaktperson/en für alle ergeben haben. Die Prüfungspflicht besteht auch für die Zeit Belange in Bezug auf die Domain anzugeben. Diese werden nach der Registrierung der Domain fort und besteht auch für regelmäßig als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) Domains die bereits zuvor über einen anderen Anbieter und registriert waren. bezeichnet. Der Händler ist verpflichtet, sich ausreichend technischer Ansprechpartner („tech-Admin“) darüber zu informieren, welche Bestimmungen im Hinblick 2.2.3 Der Händler ist verpflichtet, GiroSolution unverzüglich per E- auf die Rechte und Pflichten eines Admin-C bzw. tech- Mail an [email protected] anzuzeigen, wenn er Admin und die für die jeweilige Benennung bestehenden aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an Voraussetzungen bei der zuständigen Vergabestelle gelten. der für ihn registrierten Domain verliert. Der Händler verpflichtet sich, GiroSolution eine den 2.2.4 Der Händler ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die Voraussetzungen entsprechende Person als Admin-C und im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der tech-Admin Registrierung Bestimmungen der Vergabestelle erforderlich ist. und vertragsgegenständliche die Verfügung Domain über erforderlich die benennen, soweit dies nach den sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von 2.2.5 zu 2.3.3 Der Händler ist verpflichtet, GiroSolution Änderungen der Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestelle, im mitgeteilten zumutbaren Umfang mitzuwirken. [[email protected]] mitzuteilen. Der Händler stellt GiroSolution von sämtlichen Ansprüchen Daten unverzüglich per E-Mail an 3 Vertragslaufzeit und Kündigung 3.1 Abweichend von den Regelungen in Ziffer 10.1 der „Allgemeinen Dritter frei, die wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der Registrierung und/oder Nutzung der vertragsgegenständlichen Domain durch den Händler Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ kann resultieren, gegenüber GiroSolution geltend gemacht der Vertrag über die Registrierung und Verwaltung der © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 6 von 7 Version 4.1.2 Stand: 04/2016 jeweiligen Domain mit einer Frist von fünf Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. 3.2 Die Kündigung lässt den jeweils zwischen dem Händler und der Vergabestelle bzw. dem Zwischenregistrar/-provider bestehenden Vertrag über eine Domain („Registrierungsvertrag“) grundsätzlich unberührt. Vertragsverhältnis mit Kündigt GiroSolution, der Händler trifft jedoch das keine ausdrückliche Verfügung über die vertragsgegenständliche Domain, bleibt der Registrierungsvertrag und die entsprechende Vergütungspflicht bestehen. Wird die vertragsgegenständliche Domain vom Händler nicht spätestens bis zum Ende des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen GiroSolution und dem Händler in die Verwaltung eines Dritten gestellt, ist GiroSolution berechtigt, die jeweilige Domain in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen. 3.3 Kündigungsaufträge betreffend den Registrierungsvertrag sind dennoch an GiroSolution zu richten, da GiroSolution die Domain für den Händler verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über GiroSolution an die Vergabestelle bzw. den Zwischenregistrar/provider zu leiten sind. Die Frist zur Erteilung für einen Kündigungsauftrag an GiroSolution zur Kündigung des Registrierungsvertrags beträgt sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsvertrages. Verspätete Kündigungsaufträge wird GiroSolution unverzüglich an die Vergabestelle bzw. den Zwischenregistrar/-provider weiterleiten. Verlängert sich der Registrierungsvertrag jedoch aufgrund des nicht fristgerecht erteilten Kündigungsauftrages, bleibt die Vergütungspflicht des Händlers für den Zeitraum der Verlängerung bestehen. 3.4 Die übrigen Regelungen zur Vertragslaufzeit und Kündigung, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ bleiben unberührt 4 Schlussbestimmungen 4.1 Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler". 4.2 Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen Vorrang. © GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected] Vorstand: Hermann Stengele | Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Michael Ilg Geschäftssitz: Meersburg | Registergericht Freiburg, HRB 701652 Seite 7 von 7 Version 4.1.2 Stand: 04/2016
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