(clean) GirSolution - Checkout AGB - Allgemeiner Teil

Altersverifikation über giropay ID (nachfolgend "giropay ID"), im
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler
E- und M-Commerce über die Plattform. Zur Nutzung der
Plattform stellt GiroSolution dem Händler eine Schnittstelle
Die GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend
(nachfolgend "API") sowie – sofern gewünscht – ein Software
"GiroSolution") bietet die Plattform "GiroCheckout", über die beispielsweise
Developer Kit (nachfolgend "SDK") oder ein Plug-In im Umfang
verschiedene elektronische Dienste zur bargeldlosen Abwicklung des
der im elektronischen Bestellformular ausgewählten Leistungen
Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und ihren Kunden im Internet genutzt
zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Händler über die im
werden können, an (nachfolgend "Plattform").
Bestellprozess genannten technischen Voraussetzungen für die
Einbindung der Plattform in das von ihm betriebene System
1
Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für
(“Webshop“) verfügt. Der Umfang der Leistungen insbesondere
welche
die Geschäftsbeziehungen zwischen GiroSolution und dem
Leistungsumfang.
Verifikations- und Mehrwertdiensten sowie die Nutzung der
2.2
Bezahlverfahren
sowie
Verifikations-
jedoch selbst verantwortlich. Eine Nutzung von Zahlungsmitteln,
bei denen ein gesonderter Vertragsschluss erforderlich ist, ist
von dem Abschluss des weiteren Vertrages abhängig.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder
gewerblichen
oder
2.3
Jahresmittel (nachfolgend „SLA“) zur Nutzung zur Verfügung
"Händler"). GiroSolution behält sich vor, weitere Leistungen
(„Systemlaufzeit“). Werden Wartungsarbeiten erforderlich und
anzubieten. In diesem Fall wird GiroSolution die Händler darauf
stehen die Leistungen von GiroSolution deshalb nicht zur
gesondert hinweisen und gegebenenfalls zusätzliche Allgemeine
Verfügung, wird GiroSolution die Händler hierüber nach
Geschäftsbedingungen übermitteln.
Möglichkeit rechtzeitig per E-Mail informieren. Ausfälle der
GiroSolution-Leistungen aufgrund von Wartungsarbeiten werden
Diese AGB sowie die entsprechenden Besonderen AGB werden
nicht auf die SLAs angerechnet. GiroSolution ist nicht für
dem Händler auf der Plattform bereitgestellt, so dass der
internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für
Händler sie lesen, herunterladen und lokal speichern kann.
Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Leistungen aufgrund
von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
2
Vertragsgegenstand
2.1
Vertragsgegenstand ist die bargeldlose Abwicklung von
Einflussbereich von GiroSolution liegen (z. B. höhere Gewalt,
Dienste von Drittanbietern, Bankenrechenzentren, u.a.), über
das Internet oder das mobile Netz nicht zu erreichen sind. Zur
Zahlungsansprüchen von Händlern gegenüber ihren Kunden
Inanspruchnahme
dem
von
Bezahlverfahren,
Lastschriftverfahren,
Kreditkartenterminal,
dem
Bemessung der Verfügbarkeit werden Auswertungen eines
wie
geeigneten, von GiroSolution nach freiem Ermessen zu
virtuellen
verschiedenen
beauftragenden, externen Dienstes zugrunde gelegt. Diese
online
Auswertungen wird GiroSolution im Streitfall offenlegen.
Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie (z. B. giropay)
oder
ohne
Zahlungsgarantie
Mehrwertdiensten,
Die Leistungen von GiroSolution stehen 24 Stunden am Tag und
365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend
beispielsweise
weitere
Verfügung. Für den konkreten Vertragsschluss ist der Händler
bevollmächtigten Personen oder Unternehmen gestattet.
ihrer
gegebenenfalls
auch von Dritten (Partnerunternehmen, Acquirer, etc.) – zur
Nutzung nur Unternehmern und den von den Unternehmern
Ausübung
sind
erforderlich. GiroSolution stellt dem Händler Vertragsmuster –
einen Dritten in Deutschland betreiben lassen. Zudem ist die
rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines
Zahlungsmittel
Vertragsabschlüsse – auch mit dritten Partnerunternehmen –
und
Webshops für ihre Kunden im Internet betreiben oder durch
die
dies
Der genaue Umfang der vertraglichen Leistungen von
einzelner
Mehrwertdiensten, ist nur Händlern gestattet, die selbst
und
soweit
Leistungen und der dort enthaltenen Preisliste. Für die Nutzung
vereinbart wurde. Die Nutzung der Plattform und der jeweils
1.3
dabei,
Annahme des Vertragsangebots gemäß Ziffer 4.3 bestätigten
dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich
in
wird
GiroSolution richtet sich nach den von GiroSolution durch
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Händler werden nur
Rechtsgeschäfts
GiroSolution
Abwicklung der Zahlungen tätig.
Auftragsblatt nutzt, finden für diese die jeweils maßgeblichen
vereinbarten
und
"Payment Service Provider") aber auch als Acquirer für die
und/oder Verifikations- und Mehrwertdienste gemäß dem
1.2
Verifikations-
vereinbart ist, als technischer Dienstleister (nachfolgend
Plattform. Soweit der Händler einzelne Bezahlverfahren
AGB") Anwendung.
und/oder
ergibt sich ebenfalls aus dem im Bestellprozess beschriebenen
Händler im Rahmen der Inanspruchnahme von Bezahlverfahren,
besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Besondere
Bezahlverfahren
Mehrwertdienste durch den Händler genutzt werden können,
wie
und
Verifikations-
beispielsweise
der
und
online
3
Rechte und Leistungen von GiroSolution
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3.1
GiroSolution stellt Händlern die bargeldlose Abwicklung von
Diese Bestätigungs-E-Mail stellt nicht die Annahme des
Zahlungsansprüchen
Angebots des Händlers durch GiroSolution dar.
sowie
die
Inanspruchnahme
von
Verifikations- und Merhwertdiensten über eine API oder – sofern
gewünscht – über ein Software Developer Kit (nachfolgend
4.3
Vertragsannahme durch GiroSolution
"SDK") oder ein Plug-In gegenüber ihren Kunden im E- und MCommerce im gemäß Ziffer 2 festgelegten Umfang zur
Die Annahme des Angebots erfolgt durch elektronische oder
Verfügung.
postalische
Annahmeerklärung
durch
GiroSolution
mit
Übersendung einer Zusammenfassung der beauftragten
3.2
GiroSolution unterstützt den Händler bei der Anmeldung, der
Leistungen ("Auftragsblatt"). Erst durch diese Annahme kommt
Einrichtung und dem laufenden Betrieb (technische Fragen und
der Vertrag zustande.
Fragen zur Abrechnung). Diese Unterstützung wird telefonisch
und per E-Mail werktags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr
5
Rechte und Pflichten des Händlers
5.1
Registrierung
angeboten. Die Unterstützung bei der Einrichtung umfasst die
Bereitstellung von Dokumentation sowie die Beratung bei
technischen Fragenstellungen, nicht aber die Implementierung
an sich.
5.1.1
Zur Inanspruchnahme der Leistungen von GiroSolution
muss sich der Händler auf der Plattform für einen von
4
Vertragsschluss
4.1
Die
ihm oder einem Dritten in Deutschland betriebenen
Webshop registrieren. Die erforderlichen Daten müssen
von
GiroSolution
Vertragsunterlagen
stellen
zur
lediglich
Verfügung
eine
gestellten
wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen
unverbindliche
unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Händlers auf
Nutzung sicher zu stellen. Im Anschluss an die
Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertragsschluss kann auf
Anmeldung übersendet GiroSolution dem Händler an
die online zur Verfügung gestellten Weisen zustande kommen.
die im Registrierungs-Prozess angegebene E-Mail-
Der Händler kann bei zur Verfügungstellung mehrerer
Adresse eine Bestätigung seiner Registrierung per E-
Möglichkeiten frei wählen, wie er sein Vertragsangebot abgeben
Mail zusammen mit diesen AGB sowie gegebenenfalls
möchte.
weiteren anwendbaren Besonderen AGB. Der Händler
haftet für selbst oder durch seinen Erfüllungsgehilfen
4.2
Folgende Möglichkeiten für den Vertragsschluss können zur
verursachte
Verfügung gestellt werden:
Registrierungsprozess.
4.2.1
Variante 1: Vertragsangebot mittels postalischer
5.1.2
Übermittlung
Der
Händler
fehlerhafte
ist
für
die
Angaben
im
Geheimhaltung
der
Anmeldedaten selbst verantwortlich. Er wird seinen
Benutzernamen und das Passwort für den Zugang
Durch Unterzeichnung und postalische Übersendung aller
geheim halten, nur an durch ihn explizit berechtigte
erforderlichen Verträge – auch mit Dritten – gibt der Händler ein
Personen oder Unternehmen weitergeben, keine
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die
Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte dulden
Einbindung der von ihm ausgewählten Bezahlverfahren über
oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen
die Plattform für einen bestimmten von ihm oder von einem
zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei
Dritten in Deutschland betriebenen Webshop ab.
einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder
einem entsprechenden Verdacht dies GiroSolution per
4.2.2
Variante 2: Vertragsangebot im Internet
E-Mail
unter
der
E-Mail-Adresse
[email protected] unverzüglich anzeigen.
Indem der Händler den „Bestellen-Button" anklickt und
sämtliche erforderlichen Unterlagen hochlädt, gibt er ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die
5.2
Einbindung der vereinbarten Bezahlverfahren und Verifikationsund Mehrwertdienste
Einbindung der von ihm ausgewählten Bezahlverfahren über
die Plattform für einen bestimmten von ihm oder von einem
5.2.1
Die Angebote des Händlers sind so zu gestalten, dass
Dritten in Deutschland betriebenen Webshop ab. Im Anschluss
nicht der Eindruck entstehen kann, GiroSolution sei der
an die Bestellung übersendet GiroSolution dem Händler an die
Anbieter der ausgewählten Bezahlverfahren, der
im
eine
Anbieter von in diesen AGB vereinbarten Verifikations-
Bestätigung seiner Bestellung zusammen mit diesen AGB.
und Mehrwertdiensten oder eines der Institute seien die
Bestell-Prozess
angegebene
E-Mail-Adresse
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Anbieter oder der Versender der Leistungen des
5.3.2
Änderung der Bankverbindung
Händlers.
Der Händler kann seine Bankverbindung, die er bei der
5.2.2
Der Händler verpflichtet sich, alle gesetzlichen
Registrierung zur Ausführung von Zahlungen im Rahmen der
Bestimmungen, insbesondere über Fernabsatzverträge,
vereinbarten Bezahlverfahren angegeben hat, wie folgt ändern:
Verträge
im
elektronischen
Geschäftsverkehr,
einzuhalten sowie sämtlichen Informationspflichten
a)
Änderungsantrag
nachzukommen.
Der Händler stellt an GiroSolution schriftlich den Antrag
5.2.3
Der Vertragspartner darf Preise nur in solchen
„Änderung der Bankverbindung - Gutschriftskonto" um sein
Währungen abrechnen, die von GiroSolution für die
ursprüngliches Gutschriftskonto zu ändern oder den Antrag
vereinbarten Bezahlverfahren und Verifikations- und
"Änderung der Bankverbindung – Auszahlung auf ein
Mehrwertdienste zugelassen wurden.
Drittkonto", um zu veranlassen, dass die Zahlungen auf ein von
ihm benanntes Drittkonto im SEPA-Raum erfolgen. Beide
5.2.4
Betreibt der Händler Webseiten in einer anderen
Antragsformulare
Sprache
(https://www.girosolution.de/tools-support/).
als
Deutsch
oder
Englisch,
wird
er
sind
abrufbar
im
Formular-Center
GiroSolution auf Anforderung für diese Webseiten, eine
deutsche oder englische Übersetzung zur Verfügung
b)
Änderungsverfahren
stellen.
GiroSolution wird dem Händler innerhalb von 2 Wochen nach
5.2.5
Betreibt der Händler Geschäfte, die nach anwendbarem
Eingang des Änderungsantrages in Textform (z.B. E-Mail)
Recht für alle oder bestimmte Nutzer (z. B. Jugendliche)
mitteilen, ob der Änderungsantrag angenommen wird, also
einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere
insbesondere die Voraussetzungen des Änderungsantrages
Glücksspiele, Lotterie, Wetten u. Ä., ist der Händler
und der Besonderen AGB zum jeweiligen vereinbarten
verpflichtet, GiroSolution vor Nutzung der Plattform die
Bezahlverfahren erfüllt sind. Die Auszahlung auf das geänderte
Erlaubniserteilung und deren weitere Gültigkeit zu
Konto des Händlers oder eines Dritten durch GiroSolution
bestätigen und auf Verlangen vorzulegen.
erfolgt erstmals ab dem auf die Mitteilung der Annahme des
Änderungsantrages folgenden Kalendermonat.
5.3
Informationspflichten, Prüfung, Einschaltung Dritter
5.3.3
5.3.1
Der Händler wird GiroSolution die jeweils von
Sämtliche Vertragsdaten (im Rahmen der Online-
GiroSolution angeforderten Unterlagen betreffend den
Beauftragung im elektronischen Dokument oder bei
Händler
schriftlicher Beauftragung als Anlage zu diesem
Registerauszüge,
Vertrag) zu diesem Vertrag sind vom Händler
Identitätsnachweis) in Kopie zur Verfügung stellen, bei
vollständig
anzugeben.
Dokumenten in anderer Sprache als Deutsch oder
Änderungen müssen der GiroSolution unverzüglich
Englisch mit einer Übersetzung ins Deutsche oder
angezeigt werden, insbesondere bei:
Englische. Der Händler wird jeweils Auskünfte zur
und
wahrheitsgemäß
(z. B.
Handelsregisterauszug,
andere
Gewerbeerlaubnisse,
Organisation seines Geschäftsbetriebs (einschließlich
a)
Veräußerung der Firma des Händlers oder ein
Sicherungsverfahren)
erteilen,
die
GiroSolution
sonstiger Inhaberwechsel,
anfordert, u. a. soweit die Auskünfte nach Einschätzung
von GiroSolution gegenüber ihren Vertragspartnern
b)
Änderungen der Rechtsform, der Geschäftsführung
oder den Instituten erteilt werden müssen.
oder der Firma des Händlers,
5.3.4
GiroSolution ist berechtigt, die im Vertrag aufgeführten
c)
Änderungen der Adresse,
Vertragsdaten zur Überprüfung etwaiger früherer
d)
Änderungen der Art des Produktsortiments,
e)
Planung der Zuschaltung weiterer Webshops, die von
Händler, welche GiroSolution zur Kündigung dieses
dem Händler oder einem Betreiber in Deutschland
Vertrages berechtigen. Der Händler ist hiermit
betrieben werden.
einverstanden.
Vertragsverletzungen bei anderen Acquirern an hierfür
eingerichtete Auskunftsstellen zu übermitteln. Das
gleiche gilt bei Vertragsverletzungen durch den
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5.3.5
Der Händler ist nicht berechtigt, Rechte und/oder
7
Vergütung
7.1
Der Händler ist verpflichtet, die im Auftragsblatt vereinbarte
Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen,
es sei denn, GiroSolution stimmt vorab und schriftlich
zu. Der Händler bleibt in jedem Fall für die Erfüllung des
Vergütung zu zahlen. Darüber hinaus trägt er die im
Vertrages verantwortlich.
Auftragsblatt vereinbarten Kosten für die Abrechnung, die sich
nach dem ausgewählten Abrechnungsverfahren richten.
5.4
Reklamation
7.2
Der Händler ist für Reklamationen und Beanstandungen seiner
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Kunden, die seine Leistungen betreffen, selbst verantwortlich
und muss diese unmittelbar mit dem betroffenen Kunden
7.3
Abrechnung der Vergütung
regeln.
Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung erfolgt monatlich
5.5
API
durch GiroSolution gemäß den vom Händler beauftragten
Abrechnungsverfahren.
GiroSolution ist berechtigt, von Zeit zu Zeit Änderungen an der
API vorzunehmen. Die Anbindung der Plattform an das System
7.4
Die gemäß der vereinbarten Vergütung erfolgten Abrechnungen
des Händlers obliegt alleine dem Händler. Um die API weiter
der GiroSolution müssen durch den Händler unverzüglich nach
nutzen zu können, ist der Händler verpflichtet, erforderliche
Eingang auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.
Anpassungen an seinen Systemen vorzunehmen um die
Beanstandungen
Plattform weiter nutzen zu können. Zu diesem Zwecke stellt
Ausschlussfrist von 28 Tagen nach Erhalt der Abrechnung
GiroSolution dem Händler das SDK und das Plug-In zur
erhoben werden. Mit Ablauf der Frist gilt die Abrechnung als
Verfügung.
durch den Händler genehmigt. Spätere Beanstandungen sind
können
nur
schriftlich
binnen
einer
ausgeschlossen. Auf diese Folgen wird GiroSolution den
5.6
Exklusivität
Händler mit der Abrechnung hinweisen. Eine Korrektur durch
GiroSolution ist durch Ablauf der Frist nicht ausgeschlossen.
Der Händler ist verpflichtet, die vereinbarten Bezahlverfahren
und
Verifikations-
und
Mehrwertdienste
während
der
8
Haftung
8.1
Ansprüche
Vertragslaufzeit ausschließlich über GiroSolution abzuwickeln.
der
ausgeschlossen.
Händler
Hiervon
auf
Schadensersatz
ausgenommen
sind
6
Datenübermittlung
sind
6.1
Der Händler übergibt die erforderlichen Daten gemäß den
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung
Vorgaben des von der GiroSolution jeweils festgelegten
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die
Schnittstellenprotokolls
Das
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
Schnittstellenprotokoll (technische Anbindung) ist auf der
grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GiroSolution, ihrer
Plattform dokumentiert.
gesetzlichen
Schadensersatzansprüche der Händler aus der Verletzung des
an
GiroSolution.
Vertreter
oder
Erfüllungsgehilfen
beruhen.
Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, die
6.2
Die Kosten der Integration der Plattform in die Systeme des
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die
Händlers sowie die Kosten der auf Seiten des Händlers
Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren
eingesetzten Hard- und Software und der Datenübermittlung
Einhaltung die Händler daher regelmäßig vertrauen dürfen.
zum Payment Service Provider bzw. bis zur GiroSolution trägt
der Händler selbst.
8.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet
GiroSolution nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren
6.3
Der Händler stellt sicher, dass in seinem personellen und
Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es
räumlichen Verantwortungsbereich, einschließlich der von ihm
sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der
beauftragten Personen, keine missbräuchliche Nutzung der
Händler aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Kontodaten
Gesundheit.
oder
der
Datenübermittlung,
z. B.
durch
Manipulation der Dateneingabe, möglich ist. Sollte der Händler
von einem möglichen Missbrauch der Datenübermittlung
erfahren, ist er verpflichtet, GiroSolution sofort zu informieren.
8.3
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall von
Garantien, die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen,
um als Garantien im Rechtssinne zu gelten, bleiben unberührt.
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8.4
Die Einschränkungen von Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 gelten auch
nachfolgende Änderungen GiroSolution nicht vorher
zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
mitgeteilt hat;
GiroSolution, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend
gemacht werden.
Ÿ
GiroSolution schlechte Vermögensverhältnisse des
Händlers oder sonstige nachteilige Umstände, die ein
9
Rechteeinräumung
Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, bekannt
werden;
Der Händler räumt GiroSolution das nicht ausschließliche
(einfache), räumlich unbeschränkte Recht ein, Logos und
Ÿ
der Verdacht oder die Gewissheit entsteht, dass
Marken des Händlers, insbesondere den Firmennamen, für die
Unbefugte
Dauer dieses Vertrages auf der GiroSolution Website, in
missbrauchen;
Produktprospekten
sowie
in
sowie
in
das
Abrechnungssystem
wiederholt
sonstigen
Marketingmaterialien als Referenz zu nutzen.
Ÿ
der Händler in sonstiger Weise schwerwiegend gegen
die Bestimmungen des Vertrages verstößt;
10
Laufzeit des Vertrages und Kündigung
10.1
Der Vertrag über die Nutzung der vereinbarten Bezahlverfahren
verstoßende Leistungen oder Waren über das Internet
und Verifikations- und Mehrwertdienste über die Plattform wird –
vertreibt.
Ÿ
der
Händler
gegen
gesetzliche
Bestimmung
soweit nichts anderes vereinbart wird – auf unbestimmte Zeit
geschlossen und kann von jeder Partei ohne Angabe von
Ÿ
der Händler für zwei aufeinander folgende Monate mit
Gründen – soweit nichts anderes vereinbart wird – jederzeit zum
der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder eines
Ende eines Monats gekündigt werden. Der Händler bleibt bis
nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist;
zum Ablauf der Vertragslaufzeit verpflichtet, sämtliche in diesem
Vertrag begründeten Pflichten zu erfüllen.
Ÿ
der Händler in einem Zeitraum, der sich über mehr als
zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der
10.2
GiroSolution ist innerhalb der ersten sechs Wochen nach
geschuldeten Vergütung in Höhe eines Betrages in
Vertragsabschluss zum Rücktritt berechtigt, wenn GiroSolution
Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
erhebliche und nachteilige Umstände über den Händler oder
dessen Inhaber bekannt werden.
10.4
Wenn Anhaltspunkte für einen Tatbestand bestehen, der
GiroSolution zur Kündigung berechtigen würden, ist GiroSolution
10.3
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit nach
berechtigt, die Durchführung des Vertrages (ggf. insbesondere
erfolgloser Abmahnung möglich. Ein wichtiger Grund für eine
die Weiterleitung von Daten der vereinbarten Bezahlverfahren
Kündigung durch GiroSolution liegt insbesondere vor, wenn
und Verifikations- und Mehrwertdienste und Rückmeldungen der
Institute) bis zur Klärung des Verdachts auszusetzen.
Ÿ
ohne Verschulden von GiroSolution ein vom Händler
ausgewähltes Bezahlverfahren oder Verifiaktions- oder
10.5
Bei Beendigung des Vertrages wird der Händler GiroSolution auf
Mehrwertdienst nicht weitergeführt oder ein von
Verlangen alle von GiroSolution zur Verfügung gestellten
GiroSolution mit einem Anbieter von Bezahlverfahren
Unterlagen,
oder ein mit anderer für die Erbringung der
zurückgeben. Außerdem wird der Händler unaufgefordert alle
vertragsgegenständlichen
Hinweise
Dienste
erforderlichen
Einrichtungen
auf
die
sowie
vereinbarten
das
Werbematerial
Bezahlverfahren
und
Partnerunternehmen abgeschlossener Vertrag beendet
Verifikations- und Mehrwertdienste entfernen, sofern er nicht
wird. Eine Beendigung des von GiroSolution mit dem
anderweitig zur Verwendung berechtigt ist.
Dritten abgeschlossenen Vertrages ist insbesondere
nicht von GiroSolution verschuldet, wenn der Vertrag
10.6
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11
Vertraulichkeit, Datenschutz
11.1
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie
wegen einer Vertragsverletzung des Dritten oder
wegen einer Erhöhung der unter dem Vertrag zu
zahlenden Entgelte gekündigt wird;
Ÿ
der Händler bei Vertragsabschluss falsche Angaben
im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei
über seinen Geschäftsbetrieb oder die von ihm
oder einem Kunden erhalten, vertraulich zu behandeln,
angebotenen
insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Davon
Leistungen
gemacht
hat,
oder
ausgenommen sind Anbieter der vereinbarten Bezahlverfahren
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und
Verifikations-
Vertragsabwicklung
und
Mehrwertdiensten
erforderliche
sowie
zur
Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform
Partnerunternehmen
von
übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des
GiroSolution, die von GiroSolution zur vertraulichen Behandlung
Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird GiroSolution
derartiger Informationen zu verpflichten sind. Als vertraulich
dem Händler eine angemessene, mindestens sechs Wochen
gelten insbesondere Informationen, die Betriebs- und/oder
lange, Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten
Geschäftsgeheimnisse einer der Parteien betreffen, sowie nicht
Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der
anonymisierte Informationen über Kunden. Beide Parteien sind
Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab
verpflichtet,
Bestimmungen
Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine
einzuhalten. Der Händler muss angemessene Vorsorge gegen
alle
datenschutzrechtlichen
Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart.
eine unbefugte Benutzung von Daten der Kunden treffen; solche
GiroSolution wird den Händler bei Fristbeginn gesondert auf
Daten dürfen nur gespeichert werden, wenn und solange es
diese
zulässig und unbedingt erforderlich ist.
Widerspruchsfrist
Rechtsfolge,
und
d.h.
die
das
Widerspruchsrecht,
Bedeutung
des
die
Schweigens
hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für
11.2
GiroSolution ist berechtigt, Informationen über den Händler,
Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der
insbesondere Namen und Anschrift des Händlers, an die
Parteien.
jeweiligen Betreiber der Bezahlverfahren bzw. Verifikations- und
Mehrwertdiensten weiterzugeben und diesem das auf die
giropay GmbH übertragbare Recht einzuräumen, den Händler in
veröffentlichten giropay-Händlerverzeichnissen aufzuführen. Für
die Vorprüfung bei anderen Bezahlverfahren (z.B. Kreditkarte),
soweit diese angeboten und vereinbart wurden, ist GiroSolution
berechtigt zusätzlich auch die relevanten Qualifikationsangaben
wie
z.B.
Transaktionsvolumen,
Umsatzvolumen,
durchschnittlicher Warenkorbwert, Branche, Absatzländer an
den Acquirer weiterzugeben.
12
Schlussbestimmungen
12.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem
Vertrag ist Meersburg.
12.3
Änderungen
dieses
Vertrages
einschließlich
dieser
Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.4
Widersprechen sich Bestimmungen dieser AGB, Bestimmungen
in Besonderen AGB und/oder dem Auftragsblatt, ergibt sich
folgende Geltungsreihenfolge:
a.
Bestimmungen im Auftragsblatt oder deren
Anlagen gehen den Bestimmungen dieser AGB
und/oder Besonderen AGB vor.
b.
Bestimmungen in den Besonderen AGB gehen
Bestimmungen dieser AGB vor.
12.5
GiroSolution ist berechtigt, diese Bedingungen sowie die
Bedingungen der Besonderen AGB während der Laufzeit des
Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und
anzupassen. GiroSolution wird dem Händler die geänderten
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A.
Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
GiroSolution AG für Händler zur Nutzung des
Bezahlverfahrens „Kreditkarte“
2
Schlussbestimmungen
2.1
Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler".
Für die Nutzung des elektronischen Bezahlverfahrens "Kreditkarte" über die
Plattform "GiroCheckout" (nachfolgend "Plattform") der GiroSolution AG,
Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution") zur
bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und
ihren Kunden im Internet, gelten in Verbindung mit den "Allgemeinen
2.2
Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen
Vorrang.
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“, folgende
Besondere AGB:
1
Virtuelles Kreditkartenterminal
1.1
GiroSolution nimmt von Händlern, mit welchen sie das
Bezahlverfahren Kreditkarte vereinbart hat, Nachrichten über
geeignete Protokolle entgegen. Die Nachrichten enthalten
Aufträge der Händler zur Durchführung und Bestätigung von
Kreditkartentransaktionen
(nicht-buchende
und
buchende
Autorisierungen, Gutschriften, Storni). Für die Richtigkeit der
gegenständlichen Informationen ist allein der Kunde des
Händlers
verantwortlich.
Der
Dienst
von
GiroSolution
plausibilisiert die Händleraufträge sorgt für die format- und
protokollkonforme
Weiterleitung
an
die
Netze
der
Kreditwirtschaft und übermittelt die Verarbeitungsergebnisse
zurück an den Händler. Die in diesem Prozess erforderliche
Interaktion mit dem Kunden erfolgt ausschließlich über PCIzertifizierte Partner der Kreditwirtschaft, mit denen GiroSolution
entsprechende Verträge unterhält. Die Antwortzeiten hängen
unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der
Übertragungsgeschwindigkeit,
der
Verfügbarkeit
des
Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit der Netze der
Kreditwirtschaft ab. Auf diese Faktoren hat GiroSolution keinerlei
Einfluss. Alle Transaktionen werden mindestens 90 Tage lang
aufbewahrt und können durch den Händler über die
entsprechenden Funktionen der Plattform abgerufen werden.
1.2
Zur Nutzung des Bezahlverfahrens Kreditkarte benötigt der
Händler einen Akzeptanzvertrag mit einem Acquirer. Zur
Nutzung der Plattform meldet der Händler GiroSolution die
entsprechende VU-Nummer seines Acquirervertrags.
1.3
Optional können die Kreditkartendaten der Kunden bei dem PCIzertifizierten Partner aus der Kreditwirtschaft gespeichert
werden. Der Händler erhält hierbei von der Plattform eine
Pseudo-Kreditkarten-Nummer (PKN), welche im System des
Händlers gespeichert und für zukünftige Transaktionen in einem
PCI-konformen Prozess genutzt werden kann.
© GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected]
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B.
angenommen wurde. GiroSolution stellt die fehlerfreie
Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Übermittlung und Übertragung durch die Plattform
GiroSolution AG für Händler zur Nutzung des
sicher, hat aber keinerlei Verantwortung für das
Bezahlverfahrens "Lastschriftverfahren"
Prüfergebnis und übernimmt insbesondere keine
Garantie für die Ausführung der Lastschrift.
Für die Nutzung des elektronischen Bezahlverfahrens "Lastschriftverfahren"
über die Plattform "GiroCheckout" (nachfolgend "Plattform") der GiroSolution
1.3.2
AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution") zur
Lastschriften, die vom kontoführenden Institut nicht
eingelöst werden (z. B. mangels Deckung) oder denen
bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und
nachträglich widersprochen wird, werden dem Händler
ihren Kunden im Internet, gelten in Verbindung mit den "Allgemeinen
in voller Höhe zurückbelastet. Der Händler ist
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“, folgende
verpflichtet,
Besondere AGB:
eventuell
anfallende
Rückbuchungsgebühren zu tragen.
1
Lastschriftverfahren
2
Schlussbestimmungen
1.1
GiroSolution bietet denjenigen Händlern, mit denen sie das
2.1
Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen
Lastschriftverfahren als Bezahlmethode vereinbart hat, die
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler".
Möglichkeit, Zahlungen ihrer Kunden per Lastschrift einziehen
zu lassen. Dazu generiert GiroSolution Datensätze SSLverschlüsselt mit den Kontoinformationen und übermittelt diese
an die Netze der Kreditwirtschaft, wo diese Datensätze an
Bankarbeitstagen verarbeitet werden.
1.2
2.2
Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen
Vorrang.
Lastschriften, die vom kontoführenden Institut nicht eingelöst
werden (z. B. mangels Deckung) oder denen nachträglich
widersprochen wird, werden dem Händler in voller Höhe
zurückbelastet. Der Händler ist verpflichtet, eventuell anfallende
Rückbuchungsgebühren zu tragen.
1.3
Lastschriftverfahren mit Sperrdatei-Prüfung
1.3.1
GiroSolution nimmt von Händlern, mit welchen sie das
Verfahren
"Sperrdatei
für
Lastschriftverfahren"
vereinbart hat, Nachrichten über geeignete Protokolle
der Plattform entgegen. Die Nachrichten enthalten
Aufträge der Händler zur Prüfung, Einreichung und
Bestätigung von Lastschriftdaten (Kontonummer, BLZ
bzw.
IBAN
und
BIC,
angenommen,
nicht-
angenommen). Für die Richtigkeit der gegenständlichen
Informationen ist allein der Kunde des Händlers
verantwortlich.
Der
Dienst
von
GiroSolution
plausibilisiert die Kombination aus Kontonummer und
BLZ bzw. IBAN und BIC und sorgt für die format- und
protokollkonforme Weiterleitung an die Netze der
Kreditwirtschaft. Die Antwortzeiten hängen unter
anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der
Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des
Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit der
Netze der Kreditwirtschaft ab. Auf diese Faktoren hat
GiroSolution keinerlei Einfluss. Nach erfolgter Prüfung
übermittelt die Plattform die Verarbeitungsergebnisse
zurück an den Händler, dabei wird ausgewiesen, ob die
Lastschrifteinreichung
angenommen
oder
nicht-
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C.
1.4
Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Plattform
"GiroCheckout"
"GiroSolution")
zur
bargeldlosen
ausgewählten Online-Überweisungsverfahrens verifiziert.
Abwicklung
des
1.5
den
Händlern
an,
welches der CPSP für den Händler, bei einem niederländischen
Kreditinstitut anlegt. Die Auszahlung bei Zahlungen über iDEAL
die
auf das Händler-Bankkonto erfolgt gemäß Vereinbarung im
online
gegebenenfalls künftig weitere online Überweisungsverfahren
Zahlungsgarantie
Überweisungsverfahren
(nachfolgend
mit
Auftragsblatt.
"Online-
Zahlungsgarantie")
über
1.6
handelt
es
sich
um
Sofern
die
internetbasierte
a)
Ausführungsbestätigung
mit
einer
des Online-Überweisungsverfahrens an das jeweilige
des
Institut bzw. bei iDEAL den CPSP weiterzuleiten;
der einen Seite Kreditinstitute als Garantiegeber und auf der
Seite
die
Händler
als
b)
Garantieempfänger
Im
Rahmen
von
Ziffer 11
der
Soweit GiroSolution und der Händler sowohl Acquirer-
Allgemeinen
als auch Payment Service Provider, Leistungen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler ist
vereinbart
GiroSolution insbesondere berechtigt, Daten des Händlers aus
nur an den jeweiligen Payment Service Provider des
Händlers weiter.
können, schließt der Händler über das Auftragsblatt zusätzlich
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des CPSP sowie die iDEAL
Rules & Regulations, wie im Auftragsblatt bestimmt. Kommt
dieser Vertrag nicht zustande, kommt auch der Vertrag zwischen
GiroSolution und dem Händler bezüglich iDEAL nicht zustande
bzw. endet.
die
GiroSolution die Mitteilungen gemäß Ziffer 1.6 a) und b)
Um das Online-Überweisungsverfahren iDEAL nutzen zu
iDEAL erfolgt; für diesen zusätzlichen Vertrag gelten die
GiroSolution
zwischen den Vertragsparteien vereinbart, so leitet
iDEAL („CPSP“) bzw. den Betreiber von iDEAL weiterzugeben.
der unter anderem regelt, wie die Akzeptanz des Händlers für
erfüllt
und iDEAL selbst. Sind lediglich Acquirer-Leistungen
GiroSolution an den Collecting Payment Service Provider für
zu dem Vertrag mit GiroSolution einen Vertrag mit dem CPSP,
haben,
Verpflichtungen nach Ziffer 1.6 a) und b) für giropay eps
dem GiroCheckout Vertrag sowie eine Kopie des Vertrages mit
1.3
die Rückmeldung des jeweiligen Instituts bzw. bei
iDEAL des CPSP an den Händler weiterzuleiten.
angeschlossen.
1.2
mit
Händler entgegenzunehmen und über den Betreiber
deren
Kreditinstituts verbunden ist. Dabei sind bei giropay und eps auf
anderen
Online-Überweisungsverfahrens
mittels Online-Überweisung bezahlen möchte, vom
Online-
Zahlungsgarantie
„Online-
ausgelöste Mitteilung eines Institutskunden, dass er
eingetragen werden. Über das jeweils vom Händler ausgewählte
abgewickelt,
Bezahlmethode
Zahlungsgarantie auf der Internetseite des Händlers
(z.B. Shopsystem) in die Online-Banking Maske seines Kunden
Überweisungsaufträge
die
die durch Auswählen der Zahlungsoption des
jeweiligen
Verwendungszweckangaben aus dem System eines Händlers
werden
Institutskunde
GiroSolution verpflichtet,
Bezahlverfahren, bei denen automatisiert die Empfänger- und
Online-Überweisungsverfahren
der
Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie“ auswählt, ist
Plattform zu nutzen. Bei Online-Überweisungsverfahren mit
Zahlungsgarantie
mit
SEPA-Raum geleistet; bei iDEAL auf ein Treuhandbankkonto,
Überweisungsverfahren giropay, eps und iDEAL sowie
mit
Online-Überweisungsaufträge
angegebene Bankkonto des Händlers bei einem Kreditinstitut im
Online Überweisungsverfahren mit
Zahlungsgarantie
bietet
Kreditinstitute
Zahlungen bei giropay und eps auf das bei der Registrierung
AG für Händler“, folgende Besondere AGB:
GiroSolution
Führen
Zahlungsgarantie der Institutskunden aus, werden diese
in Verbindung mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution
1.1
Online-
Durchführung eines Überweisungsauftrags unter Nutzung des
(nachfolgend
Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und ihren Kunden im Internet, gelten
1
eines
(nachfolgend "Institutskunden"). Dieses wird zu Beginn der
"Plattform") der GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen
(nachfolgend
Nutzung
ausgewählten Online-Überweisungsverfahren teilnimmt, verfügt
Für die Nutzung eines elektronischen online Überweisungsverfahrens mit
die
eine
Kunde über ein Bankkonto bei einem Kreditinstitut, das am
Überweisungsverfahrens mit Zahlungsgarantie
über
für
Überweisungsverfahrens mit Zahlungsgarantie ist, dass der
GiroSolution AG für Händler zur Nutzung eines online
Zahlungsgarantie
Voraussetzung
1.7
Soweit giropay oder eps als Online-Überweisungsverfahren
ausgewählt wurde, ist GiroSoution in einem Garantiefall
verpflichtet, die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs aus
der
Garantie
seitens
des
Händlers
an
den
Online-
Überweisungsverfahrens-Betreiber von giropay oder eps als
Bote weiterzuleiten. Die Erfüllung der Garantie gemäß Ziffer 1.8
liegt allein im Verantwortlichkeitsbereich des betreffenden
Instituts und nicht im Verantwortungsbereich von GiroSolution.
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1.8.4
Im Garantiefall ist der Händler verpflichtet, den
Soweit iDEAL als Online-Überweisungsverfahren ausgewählt
Zahlungsanspruch aus der Garantie innerhalb von vier
wurde, sind die Garantie sowie die Abwicklung von
(4) Wochen nach Eingang der positiven Rückmeldung
Garantiefällen zwischen CPSP und dem Händler geregelt.
bei GiroSolution in der jeweils von GiroSolution dafür
festgelegten Weise geltend zu machen. Dabei sind die
1.8
Garantie bei giropay und eps
jeweils von GiroSolution festgelegten Informationen
über die betreffende Transaktion mitzuteilen. Die
Die Kreditinstitute, die am giropay, eps oder iDEAL Online-
folgenden Voraussetzungen sind daher für die
Überweisungsverfahren mit Zahlungsgarantie teilnehmen,
Geltendmachung eines Garantiefalles zu erfüllen:
verpflichten sich gegenüber Händlern („Begünstigter“), die
sich entscheiden und vertraglich verpflichten, giropay
und/oder
eps
ihren
Kunden
als
e)
Zahlungsverfahren
fünf Bankarbeitstagen, nicht auf dem Empfängerkonto
anzubieten, folgende Garantie abzugeben:
1.8.1
Eine
Garantie
eines
Instituts
Der garantierte Transaktionsbetrag ist innerhalb von
eingegangen und
dafür, dass
ein
f)
Überweisungsauftrag, der über das Bezahlverfahren
das Transaktionsdatum ist nicht älter als vier (4)
Wochen.
giropay oder eps an das Institut übermittelt wird und bei
dem der Händler eine positive Ausführungsbestätigung
Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt und der
von dem Institut (nachfolgend "positive Rückmeldung")
Garantiefall wird trotzdem eingereicht und von GiroSolution zur
erhalten
Bearbeitung angenommen, so ist GiroSolution berechtigt, ein
hat,
tatsächlich
ausgeführt
und
der
Überweisungsbetrag dem in dem Überweisungsauftrag
vom
bezeichneten Konto in voller Höhe gutschrieben wird.
möglicherweise erhobenes Bearbeitungsentgelt an den Händler
Die Garantie ist unbedingt und unwiderruflich und gilt
weiter zu belasten.
unabhängig
davon,
ob
der
Betreiber
des
Online-Überweisungsverfahrens
betreffende
Überweisungsauftrag wirksam war oder gekündigt
1.9
Beschränkungen und Vertragsstrafen
wurde oder wird. Die Garantie wird von dem Institut
selbst mit Wirkung gegenüber dem Begünstigten des
1.9.1
Überweisungsvertrages abgegeben.
Der Händler muss giropay, eps und/oder iDEAL
verantwortungsbewusst nutzen. Es ist dem Händler
verboten, iDEAL auf eine Weise zu nutzen, durch die:
1.8.2
c)
Beschränkung der Garantie
a)
Schäden an der Infrastruktur entstehen können,
b)
Störungen bei der Nutzung auftreten können.
giropay
Die Garantie ist beim Online-Überweisungsverfahren
mit Zahlungsgarantie giropay in jedem Fall beschränkt
1.9.2
Dem Händler ist es verboten, giropay, eps und/oder
auf einen Höchstbetrag pro Überweisungsauftrag,
iDEAL für illegale Zwecke zu nutzen und/oder
auch wenn der jeweilige Überweisungsauftrag auf
vertragswidrig und/oder die erforderliche Sicherheit für
einen höheren Betrag lautet. Der jeweils geltende
Kunden oder GiroSolution verletzend zu nutzen.
Höchstbetrag wird dem Händler von GiroSolution als
Hierunter fallen insbesondere folgende Handlungen und
Bote des Instituts mitgeteilt. Der aktuelle Höchstbetrag
Verhaltensweisen:
beträgt EUR 10.000,00 (zehntausend).
a)
d)
eps
Verletzung der Rechte Dritter oder Ermöglichung der
Verletzung der Rechten Dritter, wie insbesondere geistige
Eigentumsrechte und die Privatsphäre;
Die Garantie ist beim Online-Überweisungsverfahren
mit Zahlungsgarantie eps betragsmäßig unbeschränkt.
b)
Verstoß gegen geltende Gesetze und andere anwendbare
Regelungen;
1.8.3
Erhält der Händler nach Übermittlung der in Ziffer 1.6 a)
beschriebenen Mitteilung keine oder keine positive
Rückmeldung des betreffenden Instituts, gilt der
c)
Versendung oder Ermöglichung der Versendung von Spam
(unerwünschte Werbung und andere Mitteilungen)
Überweisungsauftrag als nicht angenommen.
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d)
sexuelle Belästigung, Diskriminierung und/oder Belästigung
2
Besondere Rechte und Pflichten bei OnlineÜberweisungsverfahren mit
Zahlungsgarantie
2.1
Der Händler ist verpflichtet, Online-Überweisungsverfahren nur
anderer Personen jeglicher Art;
e)
Verteilung
bzw.
Bereitstellung
von
beleidigendem,
obszönem und verletzendem Material und/oder ähnlichem
Material;
so anzubieten, dass Zahlungen von allen an das jeweilige
Online-Überweisungsverfahren
f)
Drohungen
mit
Zahlungsgarantie
angebundenen Kreditinstituten möglich sind. Ein Ausschluss
einzelner Kreditinstitute ist nicht zulässig.
g)
Speicherung und Verteilung von Viren, Würmern und/oder
andere destruktive Aktivitäten;
2.2
Der Händler ist verpflichtet, bei der Ausgestaltung des
Bestellprozesses lediglich die BIC abzufragen. Der Händler
h)
Das unerlaubte Eindringen (Hacken) in Accounts, Systeme
verpflichtet sich, in keinem Fall selbst PIN und/oder TAN bei
und/oder Netzwerke von Dritten und/oder GiroSolution
dem Kunden abzufragen.
und/oder das Ausführen und/oder Unterlassen irgendeiner
anderen Handlung, die das Eindringen (Hacken) ermöglicht.
2.3
Der Händler ist verpflichtet, seinen Bestellprozess und seinen
Internetauftritt so auszugestalten, dass sich der Kunde bei
1.9.3
Dem Händler ist es untersagt, giropay, eps und/oder
Beauftragung der Online-Überweisung zweifelsfrei auf der
iDEAL für die Bezahlung der folgenden Waren und
Online-Banking-Seite seiner Bank befindet und dies über die
Dienstleistungen
Anzeige der Instituts-URL in der Adresszeile des Browsers und
anzubieten
bzw.
zu
nutzen
(Negativliste):
die Überprüfung des Sicherheitszertifikates erkennen kann. Der
Händler ist insbesondere verpflichtet, bei der Einbindung von
a)
Drogen, Betäubungsmittel und bewusstseinsverändernde
Online-Überweisungsverfahren keine I-Frames zu verwenden. I-
Stoffe;
Frames sind nach diesem Vertrag eine Technologie, mittels
derer Internetinhalte in das Internetangebot des Händlers
b)
Jegliche Waren und Dienstleistungen, die zu den
eingebunden werden, ohne dass für den Nutzer (Kunden) des
"Unzulässigen
Angeboten"
im
Sinne
von
§4
Internetangebots erkennbar ist, dass es sich nicht um eigene
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
zählen
(die
u.a.
Inhalte des Händlers handelt.
Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen darstellen, den Krieg verherrlichen, die
2.4
Der Händler ist verpflichtet, die im „Brandbook“ abrufbar im
Menschenwürde verletzen, Kinder oder Jugendliche in
Formular Center enthaltenen Vorschriften zum Schutz der
unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen
Marke, insbesondere die Marken ausschließlich gemäß den dort
oder pornographischer Natur sind);
genannten
Vorschriften
darzustellen,
und
des
jeweils
vereinbarten Online-Überweisungsverfahrens bzw. Verifikationsc)
Jegliche Art von Waffen
d)
Potenzmittel sowie Potenz-steigernde Mittel
e)
Jegliche Art von gefälschten Waren
und Mehrwertdienstes einzuhalten.
2.5
Der Händler ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit die
technischen Voraussetzungen für die Anbindung der Plattform
an das System des Händlers aufrechtzuerhalten. Für
Programmierfehler sowie fehlerhafte Angaben (z.B. falsche
Für jeden Verstoß gegen die vorstehenden Verbote, sollte der
Angabe der Kontonummer) im Rahmen des Systems des
Händler also insbesondere unter Vortäuschung falscher
Händlers sowie im für den Wegfall der technischen
Tatsachen die o.g. Produkte der Negativliste vertreiben und
Voraussetzungen
seine Kunden über giropay, eps oder iDEAL bezahlen lassen,
Überweisungsverfahrens mit Zahlungsgarantie ist der Händler
so ist der Händler verpflichtet, an GiroSolution eine
allein verantwortlich, es sei denn GiroSolution hat dies zu
Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe von GiroSolution gem.
vertreten.
zur
Nutzung
des
jeweiligen
Online-
§ 315 BGB nach billigem Ermessen bestimmt wird und welche
im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Weitere
2.6
Rechteeinräumung
Ansprüche von GiroSolution bleiben hiervon unberührt. Zudem
ist GiroSolution berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu
kündigen.
2.6.1
GiroSolution räumt dem Händler hinsichtlich der im
Brandbook gemäß Ziffer 2.4 aufgeführten giropayMarken das nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich
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maximal auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte
anderweitig beendet werden soll. Wenn dieser Vertrag zwischen
Recht
die
dem CPSP und dem Händler endet, endet auch der Vertrag
Wort/Bildmarke "giropay" (gemeinsam als "giropay-
ein,
die
Wortmarke
"giropay"
und
zwischen GiroSolution und dem Händler bezüglich iDEAL, ohne
Marken" bezeichnet") in der Europäischen Union nach
dass er ausdrücklich gekündigt werden muss.
Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen, um giropay als
Bezahlverfahren anzubieten.
2.6.2
GiroSolution
räumt
dem
Händler
das
nicht-
ausschließliche (einfache) und zeitlich auf die Laufzeit
dieses Vertrages beschränkte und räumlich auf das
Gebiet (Staat) des Händlers beschränkte Recht ein, die
im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 aufgeführten epsMarken
nach
Maßgabe
Kennzeichnung
und
dieses
Vertrages
zur
Bewerbung
des
eps-
Bezahlverfahrens zu nutzen.
2.6.3
GiroSolution räumt dem Händler hinsichtlich der im
Brandbook gemäß Ziffer 2.4 aufgeführten iDEALMarken das nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich
maximal auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte
Recht ein, die Wort/Bildmarke iDEAL nach Maßgabe
dieses
Vertrages
zu
nutzen,
um
iDEAL
als
Bezahlverfahren anzubieten.
2.6.4
Die im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 sowie in Ziffer 2.7
aufgeführten Marken und Logos, an denen GiroSolution
dem Händler die gemäß Ziffern 2.6.1 bis 2.6.3
beschränkten Rechte einräumt, dürfen ausschließlich
so verwendet werden, wie sie durch die Markeninhaber
im jeweiligen Register eingetragen worden sind. Eine
Berechtigung, die Marken und Logos in irgendeiner
Weise zu variieren, besteht nicht.
2.7
Logo iDEAL
Die Marken und Logos von iDEAL können direkt unter
folgendem Link https://www.ideal.nl/en/payee/logos-banners/
herunter geladen werden.
3
Schlussbestimmungen
3.1
Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler".
3.2
Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen
Vorrang.
3.3
Der Händler ist verpflichtet, GiroSolution unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, wenn der Vertrag zwischen dem CPSP und Händler
bezüglich iDEAL (Ziffer 1.3) gekündigt wurde oder der Vertrag
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D.
giropay Online-Überweisung jeweils eine Vergütung
Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
gem. Ziffer 7 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen
GiroSolution AG für Händler zur Nutzung des
der GiroSolution AG für Händler" an.
Verifikationssystems "giropay ID"
Für die Nutzung des elektronischen Verifikationsdienstes "giropay ID" im
1.3
Internet über die Plattform "GiroCheckout" (nachfolgend "Plattform") der
Kontoverifikation
1.3.1
Mit giropay ID haben Online-Händler die Möglichkeit,
GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution"),
sich die Kontoverbindung ihrer Kunden bestätigen zu
gelten in Verbindung mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution
lassen. Teilnehmende Institute bestätigen dem Online-
AG für Händler“, folgende Besondere AGB:
Händler bei einer erfolgreichen Kontoverifikation mit
1
1.1
giropay ID-Transaktion, die IBAN und den BIC sowie
Verifikationsdienst giropay ID
den
gleichermaßen wie das Online-Überweisungsverfahren giropay
1.3.2
auf dem Online-Banking mit PIN und TAN, weshalb der Prozess
Überweisungsverfahrens
mit
2
Zahlungsgarantie“ (nachfolgend "Besondere AGB für online
Überweisungsverfahren
mit
Zahlungsgarantie"))
und
die
mit
Zahlungsgarantie“
auch
1.2
die
Möglichkeit
der
Altersverifikation
und
Besondere Rechte und Pflichten bei
giropay ID
in Bezug auf das Online-Überweisungsverfahren giropay in
für
Ziffer 2 der "AGB für online Überweisungsverfahren mit
giropay ID anwendbar sind. Der Verifikationsdienst giropay ID
bietet
Die Kontoverifikation giropay ID kann ausschließlich als
Für giropay ID gelten die besonderen Rechte und Pflichten, die
Voraussetzungen aus Ziffer 1.4 der "Besonderen AGB für Online
Überweisungsverfahren
dazugehörigen
Online-Überweisung giropay kombinierbar.
läuft (vgl. Ziffern 1. Und 1.6 der "Besonderen Allgemeinen
online
des
anderen giropay ID Verifikationsdiensten oder der
zu einer Online-Überweisung mit Zahlungsgarantie von giropay
eines
Zunamen
einzelner Vorgang durchgeführt werden und ist nicht mit
und der technische Ablauf einer giropay ID-Transaktion analog
Nutzung
und
Kontoinhabers.
giropay ID wird über die Plattform angeboten und basiert
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler zur
Vor-
Zahlungsgarantie" geregelt sind, entsprechend.
der
Kontoverifikation.
3
Schlussbestimmungen
Altersverifikation
3.1
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der "Allgemeinen
1.2.1
sich die Volljährigkeit ihrer Kunden bestätigen zu
lassen. Teilnehmende Institute bestätigen dem OnlineHändler bei einer erfolgreichen Altersverifikation mit
giropay ID-Transaktion, den Vor- und Zunamen des
Kunden und ob der Kunde volljährig ist oder nicht. Das
Geburtsdatum wird nicht weitergeleitet.
1.2.2
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler".
Mit giropay ID haben Online-Händler die Möglichkeit,
3.2
Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
Händler"
und/oder
den
Überweisungsverfahren
mit
"Besonderen
AGB
Zahlungsgarantie"
für
haben die hier aufgeführten Bestimmungen Vorrang.
Die Altersverifikation mittels giropay ID kann als
separater Vorgang oder in Kombination mit einer
Online-Überweisung mit giropay, geregelt in den
"Besonderen AGB für online Überweisungsverfahren
mit Zahlungsgarantie“, durchgeführt werden. Die
Kombination
aus
giropay ID-Transaktion
und
giropay Online-Überweisung bedingt die Ausführung
zweier aufeinanderfolgender Transaktionen, wird aber
vom Kunden nur mittels einer TAN autorisiert. Die
giropay Online-Überweisung erfolgt nur im Falle einer
positiven Rückmeldung durch das Institut (Kunde ist
volljährig). Im Falle einer Kombination aus giropay ID
Transaktion
und
giropay Online-Überweisung
fällt
sowohl für die giropay ID Transaktion als auch für die
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online
abweichen,
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E.
Rahmen seines Geschäftsmodells der Anwendungsbereich
Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
gemäß Ziffer 1.2 eröffnet ist.
GiroSolution AG für Händler zur Nutzung eines online
Überweisungsverfahrens ohne Zahlungsgarantie
1.3.1
Für die Nutzung des elektronischen online Überweisungsverfahrens ohne
Zahlungsgarantie
über
die
Plattform
"GiroCheckout"
Den Nachweis für Zahlung von Spenden gemäß
(nachfolgend
Ziffer 1.2 a) muss der Händler erbringen, indem er bei
"Plattform") der GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen
(nachfolgend
"GiroSolution")
zur
bargeldlosen
Abwicklung
der Registrierung für Online-Überweisungsverfahren
des
ohne Zahlungsgarantie eine Kopie der gültigen
Zahlungsverkehrs zwischen Händlern und ihren Kunden im Internet, gelten
Freistellungsbescheinigung
in Verbindung mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution
Online Überweisungsverfahren ohne
Zahlungsgarantie
1.1
GiroSolution
Überweisungsverfahren
("giropay
oZG"),
Händlern
giropay
das
Zahlungspflichtigen
an,
ohne
weiterhin
(Kunde)
unter
GiroSolution
das
1.3.2
Online
Zahlungsgarantie
gegenüber
der
Marke
"giropay"
eine
1.3.3
1.4
1.4.1
Nachweise
GiroSolution
unverzüglich
Die für die Rechnungs-Zahlung erforderlichen QR-Codes
Plattform erstellen lassen. Der Händler hat sicherzustellen,
dass die zur Erstellung der QR-Codes bzw. URLs
erforderlichen
Zahlung von Rechnungen, durch die eine Leistung
ihn mittels QR-Code oder URL auf eine Webseite der
giropay GmbH bzw. des Rechnungsstellers mit
Zahlungsmöglichkeiten,
insb.
giropay,
führt
(nachfolgend "Rechnungs-Zahlung").
muss
bei
Nutzung
insbesondere
Betrag
und
übermittelt werden.
die Leistung also unabhängig von der Zahlung bereits
erfolgt/beginnt und der Kunde per Rechnung zahlt, die
Daten,
Verwendungszweck, vollständig und richtig an die Plattform
vergütet werden soll, die auf Rechnung bestellt wird,
Händler
des
bzw. URLs kann der Händler von GiroSolution über die
Zahlung"),
Der
bzw.
Vorbereitung einer Rechnungs-Zahlung
oder kirchliche Zwecke (nachfolgend "Spenden-
1.3
GmbH
zukommen zu lassen.
ohne
Zahlung von Spenden für gemeinnützige, mildtätige
giropay
GiroSolution ist berechtigt, weitere Nachweise zu verlangen,
angeforderte
begrenzt:
der
gemäß Ziffer 1.2 eröffnet ist. Der Händler ist verpflichtet,
des Kunden informiert wird.
b)
Webseite
um feststellen zu können, ob der Anwendungsbereich
der Händler mit einer Ausführungsbestätigung des Kreditinstituts
Anwendungsbereiche
gemäß
giropay, führt.
Überweisungsaufträge abgewickelt, über deren Durchführung
folgende
Rechnungs-Zahlung
Rechnungsstellers mit Zahlungsmöglichkeiten, insb.
Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie werden Online-
Online-Überweisungsverfahren
für
Rechnung zahlt, die ihn mittels QR-Code oder URL auf
Kunden eingetragen werden. Über das ausgewählte Online-
a)
Nachweis
Zahlung bereits erfolgt/beginnt und der Kunde per
Verwendungszweckangaben in die Online-Banking Maske des
auf
gültigen
Rechnung bestellt wird also unabhängig von der
Bezahlverfahren, bei denen automatisiert die Empfänger- und
ist
neuen
lässt, aus denen sich ergibt, dass die Leistung auf
ohne Zahlungsgarantie handelt es sich um internetbasierte
von
der
GiroSolution die Vertragsbestimmungen zukommen
die Plattform zu nutzen. Bei Online-Überweisungsverfahren
Einsatz
Kopie
Ziffer 1.2 a) muss der Händler erbringen, indem er
"Online-Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie") über
Der
eine
Rechnungs-Zahlung
Den
dem
Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie (nachfolgend
Zahlungsgarantie
an
Freistellungsbescheinigung senden.
vermarktet wird, sowie gegebenenfalls künftig weitere online
1.2
Finanzamts
Freistellungsbescheinigung muss der Händler an
1
den
des
GiroSolution sendet. Jeweils vor Ablauf der aktuellen
AG für Händler“, folgende Besondere AGB:
bietet
Spenden-Zahlung
1.4.2
Die Webseite auf die man über den QR-Code bzw. die URL
gelangt, auf der dem Kunden angeboten wird, die Zahlung
über giropay vorzunehmen, kann entweder die seitens der
giropay GmbH zentral bereitgestellte Banken-Auswahlseite,
erreichbar unter https://bankauswahl.giropay.de, sein oder
von
Online-
Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie gegenüber
eine Webseite des Händlers, bei der der Händler
sicherstellen muss, dass der Kunde ausschließlich nach
GiroSolution nachweisen, dass für Zahlungen von Kunden im
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seiner BIC zur Auswahl seiner Bank gefragt wird
Händlern, die sich entscheiden und vertraglich verpflichten,
(nachfolgend "Zahlungs-Webseite").
giropay
ohne
Zahlungsgarantie
ihren
Kunden
als
Zahlungsverfahren anzubieten, folgende Zahlungsbestätigung
1.4.3
Der jeweils generierte QR-Code oder die URL zu der
ab::
Zahlungs-Webseite ist jeweils für vier (4) Monate ab
Zurverfügungstellung über die Plattform gültig. Nach Ablauf
Die Zahlungsbestätigung ist die Bestätigung eines Instituts
dieser Zeit ist die Zahlungs-Webseite nicht mehr über den
dafür, dass ein Überweisungsauftrag, der über ein Online-
jeweiligen QR-Code bzw. die jeweilige URL erreichbar.
Bezahlverfahren ohne Zahlungsgarantie an das Institut
übermittelt wird und bei dem der Händler eine positive
1.5
Voraussetzung
Online-
Ausführungsbestätigung von dem Institut (nachfolgend
Überweisungsverfahrens ohne Zahlungsgarantie ist, dass der
für
eine
Nutzung
eines
"positive Rückmeldung") erhalten hat, zur Überweisung
Kunde über ein Bankkonto bei einem Kreditinstitut, das am
angenommen worden ist. Die Zahlungsbestätigung ist
ausgewählten Online-Überweisungsverfahren teilnimmt, verfügt
weder unbedingt noch unwiderruflich. Ein Widerruf oder
(nachfolgend "Institutskunden"). Dieses wird zu Beginn der
eine
Durchführung eines Überweisungsauftrags unter Nutzung des
Institutskunden bzw. vom Institut selbst sind möglich. .
Kündigung
des
Überweisungsauftrags
vom
ausgewählten Online-Überweisungsverfahrens verifiziert.
2
1.6
Führen
Kreditinstitute
Online-Überweisungsaufträge
ohne
Zahlungsgarantie der Institutskunden aus, werden diese
Besondere Rechte und Pflichten bei OnlineÜberweisungsverfahren ohne
Zahlungsgarantie
Zahlungen auf das bei der Registrierung angegebene Bankkonto
des Händlers bei einem Kreditinstitut im SEPA-Raum geleistet..
2.1
Der Händler ist verpflichtet, Online-Überweisungsverfahren ohne
Zahlungsgarantie nur so anzubieten, dass Zahlungen von allen
1.7
Sofern
der
Institutskunde
die
Bezahlmethode
an
„Online-
das
jeweilige
Online-Überweisungsverfahren
ohne
Überweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie“ auswählt, ist
Zahlungsgarantie angebundenen Kreditinstituten möglich sind.
GiroSolution verpflichtet,
Ein Ausschluss einzelner Kreditinstitute ist nicht zulässig.
a)
die durch Auswählen der Zahlungsoption des jeweiligen
2.2
Der Händler ist verpflichtet, bei der Ausgestaltung des
Bestellprozesses lediglich die BIC abzufragen. Der Händler
Online-Überweisungsverfahrens ohne Zahlungsgarantie
ausgelöste Mitteilung eines Institutskunden, dass er mittels
verpflichtet sich, in keinem Fall selbst PIN und/oder TAN bei
Online-Überweisung bezahlen möchte, vom Händler
dem Kunden abzufragen.
entgegenzunehmen und über den Betreiber des OnlineÜberweisungsverfahrens-
an
das
jeweilige
Institut
2.3
Der Händler ist verpflichtet, seinen Bestellprozess und seinen
Internetauftritt so auszugestalten, dass sich der Kunde bei
weiterzuleiten;
Beauftragung der Online-Überweisung zweifelsfrei auf der
b)
die Rückmeldung des jeweiligen Instituts, die nicht mit
Online-Banking-Seite seiner Bank befindet und dies über die
einer Zahlungsgarantie verbunden ist, an den Händler
Anzeige der Instituts-URL in der Adresszeile des Browsers und
weiterzuleiten.
die Überprüfung des Sicherheitszertifikates erkennen kann. Der
Händler ist insbesondere verpflichtet, bei der Einbindung von
Soweit GiroSolution und der Händler sowohl Acquirer-
Online-Überweisungsverfahren keine I-Frames zu verwenden. I-
als auch Payment Service Provider, Leistungen
Frames sind nach diesem Vertrag eine Technologie, mittels
vereinbart
die
derer Internetinhalte in das Internetangebot des Händlers
Verpflichtungen nach Ziffer 1.6 a) und b) selbst. Sind
eingebunden werden, ohne dass für den Nutzer (Kunden) des
lediglich
Internetangebots erkennbar ist, dass es sich nicht um eigene
haben,
erfüllt
Acquirer-Leistungen
GiroSolution
zwischen
den
Inhalte des Händlers handelt.
Vertragsparteien vereinbart, so leitet GiroSolution die
Mitteilungen gemäß Ziffer 1.6 a) und b) nur an den
jeweiligen Payment Service Provider des Händlers
2.4
Der Händler ist verpflichtet, die im „Brandbook“ abrufbar im
Formular Center enthaltenen Vorschriften zum Schutz der
weiter.
Marke, insbesondere die Marken ausschließlich gemäß den dort
1.8
genannten
Zahlungsbestätigung bei giropay oZG
Vorschriften
vereinbarten
Die Kreditinstitute, die am Online-Überweisungsverfahren
ohne
Zahlungsgarantie
teilnehmen,
geben
darzustellen,
und
des
Online-Überweisungsverfahrens
Zahlungsgarantie.
gegenüber
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jeweils
ohne
2.5
Der Händler ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit die
Händler"
technischen Voraussetzungen für die Anbindung der Plattform
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler zur
an das System des Händlers aufrechtzuerhalten. Für
Nutzung
Programmierfehler sowie fehlerhafte Angaben (z.B. falsche
Zahlungsgarantie" abweichen, haben die hier aufgeführten
Angabe der Kontonummer) im Rahmen des Systems des
Bestimmungen Vorrang.
und/oder
eines
den
online
"Besonderen
Allgemeinen
Überweisungsverfahrens
Händlers sowie im für den Wegfall der technischen
Voraussetzungen
zur
Nutzung
des
jeweiligen
Online-
Überweisungsverfahrens ohne Zahlungsgarantie ist der Händler
allein verantwortlich, es sei denn GiroSolution hat dies zu
vertreten.
2.6
Prüfungsrecht von GrioSolution
2.6.1
GiroSolution ist berechtigt, zu prüfen oder einen Dritten mit
der Prüfung zu beauftragen, ob die jeweilige Überweisung,
die
über
ein
Online-Überweisungsverfahren
ohne
Zahlungsgarantie vorgenommen wurde, tatsächlich die
unter Ziffer 1.2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Der
Händler ist verpflichtet, GiroSolution bei der Prüfung zu
unterstützen und insbesondere die für die Prüfung
erforderlichen Unterlagen und Informationen auf Anfrage
von GiroSolution unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
2.6.2
Ergibt eine Überprüfung gemäß vorstehender Ziffer, dass
eine
Überweisung,
die
Überweisungsverfahren
über
ohne
ein
Online-
Zahlungsgarantie
vorgenommen wurde, nicht die unter Ziffer 1.2 aufgeführten
Voraussetzungen erfüllt, ist GiroSolution berechtigt, den
Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und das OnlineÜberweisungsverfahren ohne Zahlungsgarantie bei dem
Händler abzuschalten, wenn wiederholt festgestellt wird,
dass der Händler das Online-Überweisungsverfahren ohne
Zahlungsgarantie
Pflichtverletzung
vertragswidrig
trotz
nutzt
Abmahnung
und
nicht
diese
innerhalb
angemessener Frist beseitigt.
2.7
Rechteeinräumung
Es gilt die Rechteeinräumung gemäß Ziffern 2.6.1 und 2.6.3 der
"Besonderen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
der
GiroSolution AG für Händler zur Nutzung eines online
Überweisungsverfahrens
Wortmarke
"giropay"
mit
und
Zahlungsgarantie"
die
Wort/Bildmarke
für
die
"giropay"
entsprechend.
3
3.1
Schlussbestimmungen
Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler".
3.2
Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
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mit
F.
die Dauer dieses Vertrages beschränkte, Zurverfügungstellung
Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
der Software zur Erstellung von GiroCodes („Software“) auf
GiroSolution AG für Händler für GiroCode
Basis der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution
AG für Händler“ sowie dieser Besonderen AGB. GiroSolution
Die GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend
stellt dem Händler die Möglichkeit zur Verfügung eine Software
"GiroSolution") bietet für die Erstellung von GiroCode verschiedene
Leistungen
an,
für
die
in
Verbindung
mit
den
zu nutzen. Die Software wird dem Händler über das Internet
"Allgemeinen
(„Software as a Service“) zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“, folgende
GiroSolution wird den Händler bei der Integration der Software in
Besondere AGB gelten:
sein System unterstützen und Updates der Software zentral
einspielen.
1
GiroCode
1.1
Bei dem GiroCode handelt es sich um einen zweidimensionalen
2
Besondere Rechte und Pflichten bei
GiroCode
2.1
Rechteeinräumung
Quick Response Code („QR-Code“) nach dem Standard ISO
18004 auf Basis der von GiroSolution auf Grundlage der vom
European Payments Counsil (EPC) veröffentlichten „Guidelines
to Enable Data Capture for the Initiation of SEPA Credit
2.1.1
Transfer“ entwickelten Dokumentation, die alle relevanten,
vereinbarten Zahlungsdaten enthält, bspw. Empfänger, IBAN,
GiroSolution räumt dem Händler an der Spezifikation das
BIC, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Gibt der Händler die
nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich auf die Laufzeit
relevanten, vereinbarten Zahlungsdaten für die Erstellung des
dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht
GiroCodes in ein auf Basis der von GiroSolution entwickelten
unterlizenzierbare Recht ein, die Spezifikation zu Zwecken
Spezifikation erstelltes Programm ein, so kann ein GiroCode
dieses Vertrages zu nutzen. Über die Zwecke des Vertrages
erstellt werden, den der Händler auf eine Rechnung
hinaus ist der Händler nicht berechtigt, die Spezifikation zu
(elektronisch oder papierhaft) aufbringen kann. Der GiroCode
nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten
kann von den Kunden der Händler im Rahmen von bestimmten
zugänglich zu machen.
von dritten Anbietern (Banken, Sparkassen, Dienstleister)
bereitgestellten Banking Apps oder an SB-Terminals von
2.1.2
Banken und Sparkassen, welche nicht Vertragsgegenstand sind,
gelesen, verarbeitet und zur Bezahlung genutzt werden.
1.2
ausschließliche (einfache), entgeltliche, zeitlich auf die
Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare,
nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software zu Zwecken
Im Rahmen einer kostenlosen Version stellt GiroSolution dem
dieses Vertrages zu nutzen. Über die Zwecke des Vertrages
Händler lediglich die aktuelle Dokumentation für GiroCode, die
wie
man
den
GiroCode
erstellen
hinaus ist der Händler nicht berechtigt, die Software zu
kann,
nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten
(„Spezifikation“) in elektronischer Form zum Abruf über das
zugänglich zu machen.
Internet zur Verfügung. Gegenstand des Vertrages ist im
Wesentlichen die unentgeltliche, auf die Dauer dieses Vertrages
beschränkte,
Zurverfügungstellung
der
Spezifikation
2.1.3
für
GiroSolution durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist
GiroSolution für Händler sowie dieser Besonderen AGB.
GiroSolution
Weitere Pflichten von GiroSolution ergeben sich daraus nicht.
von
kostenpflichtigen
2.2
Pflichten des Händlers
2.2.1
Versionen
gemäß
Auftragsblatt ist Gegenstand des Vertrages die entgeltliche, auf
betroffenen
Rechte des Händlers bleiben unberührt.
Gegenstand des Vertrages die Nutzung von oder der Zugang zu
Rahmen
hierdurch
Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder
Updates der Spezifikation für GiroCode. Zudem ist nicht
Im
die
hiervon unverzüglich unterrichten. Der Händler ist in diesem
Integration von GiroCode in das System des Händlers und bei
Kostenpflichtige Versionen
berechtigt,
Leistungen zu verweigern. GiroSolution wird den Händler
Insbesondere erhält der Händler keine Unterstützung bei der
Schnittstellen, bspw. der GiroCheckout Plattform.
Wird die vertragsgemäße Nutzung der Spezifikation, der
Software oder der GiroCodes selbst ohne Verschulden von
GiroCode auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
1.3
Kostenpflichtige Versionen
GiroSolution räumt dem Händler an der Software das nicht-
Kostenlose Version
beschreibt,
Kostenlose Version
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und
Aktualität sämtlicher vom Händler übermittelter und
verwendeter Daten, insbesondere der Zahlungsdaten, wie
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2.2.2
Empfänger, IBAN, BIC, Zahlbetrag und Verwendungszweck,
solchen bezeichneten Garantie. Die Haftung nach Ziffer 2.5
ist ausschließlich der Händler selbst verantwortlich.
bleibt hiervon unberührt.
Der Händler wird Fehler der vertragsgegenständlichen
2.4.2
Kostenpflichtige Leistungen
Leistungen unverzüglich in Textform an GiroSolution
melden und dabei möglichst genau angeben, wie und unter
2.4.2.1
welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt.
Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen leistet
GiroSolution ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 2.4.2.
Gewähr.
2.2.3
Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und
Meldung von Störungen muss der Händler die von
2.4.2.2
GiroSolution erteilten Hinweise befolgen.
Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum
vertragsgemäßen
Gebrauch
aufgehoben
oder
nicht
unerheblich gemindert ist. Der vertragsgemäße Gebrauch
2.2.4
Der Händler ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen
wird durch etwa vereinbarte Spezifikationen abschließend
auf
mit
definiert. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch
zumutbarem technischem und wirtschaftlichem Aufwand
gänzlich aufgehoben, ist der Händler von der Zahlung der
gegen Eingriffe Unbefugter zu schützen und aktuelle
Vergütung
Virenschutzprogramme zu verwenden. Die Datensicherung
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ bis
hat jedenfalls vor durch den Händler vorzunehmende
zur Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen
Änderungen sowie vor rechtzeitig durch GiroSolution
Untauglichkeit
angekündigten Wartungsarbeiten zu erfolgen.
angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des
eigenen
Datenträgern
durchzuführen
und
nach
mindert
Ziffer 7
sich
der
die
„Allgemeinen
Vergütung
auf
ein
Mangels.
2.3
Datenschutz
2.4.2.3
2.3.1
2.3.2
Erhebt,
verarbeitet
oder
nutzt
der
Der Händler wird GiroSolution bei der Beseitigung der Mängel
Händler
unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle notwendigen
personenbezogene Daten, steht er dafür ein, dass er dazu
Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die GiroSolution
nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist.
zu Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.
Der Händler stellt GiroSolution von sämtlichen Ansprüchen
2.4.2.4
Kann GiroSolution einen Mangel nicht innerhalb einer
Dritter frei, die wegen der schuldhaften Verletzung von
angemessenen, vom Händler zu setzenden Frist, die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Händler
mindestens 3 Versuche der Mangelbeseitigung ermöglicht,
gegenüber
beheben, so kann der Händler den Vertrag außerordentlich
GiroSolution
geltend
gemacht
werden,
einschließlich aller Ansprüche, die Dritte gegenüber
kündigen.
Erfüllungsgehilfen von GiroSolution geltend machen und
von denen GiroSolution ihre Vertragspartner ihrerseits
2.4.2.5
Schadenersatz wegen eines Mangels leistet GiroSolution nur
freigestellt hat. GiroSolution wird den Händler über geltend
nach Maßgabe der Ziffer 2.5. Die verschuldensunabhängige
gemachte Ansprüche Dritter informieren, sämtliche für die
Haftung von GiroSolution für anfängliche Mängel wird
Verteidigung erforderlichen Informationen und Dokumente
ausgeschlossen.
auf Anfrage zur Verfügung stellen, die Verteidigung
entweder
dem
Händler
überlassen
oder
sie
im
2.4.2.6
Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 2.4.2
Einvernehmen mit diesem vornehmen und wird die geltend
ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Händlers
gemachten Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Händler
wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht.
weder unstreitig stellen noch anerkennen.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit GiroSolution einen
Mangel arglistig verschwiegen hat.
2.4
Gewährleistung
2.5
2.4.1
Haftung
Kostenlose Version
2.5.1
Kostenlose Version
Hinsichtlich der kostenlosen Version haftet GiroSolution für
Mängel nur, wenn GiroSolution den Mangel arglistig
Für die unentgeltlichen Leistungen ist die Haftung von
verschwiegen hat oder bei Verletzung einer ausdrücklich als
GiroSolution auf Vorsatz und auf grobe Fahrlässigkeit oder
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Fehlen einer garantierten Eigenschaft beschränkt. Eine
weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
2.5.2
GiroSolution haftet im Falle eines Datenverlustes des
Händlers nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei
regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre.
2.5.3
Im
Übrigen
gilt
Ziffer 8
der
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution für Händler.
3
Laufzeit des Vertrages und Kündigung
3.1.1
Abweichend
von
Ziffer
10.1
der
"Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler" gilt
für die kostenpflichtigen Versionen gemäß Auftragsblatt eine
Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit
verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn
der Vertragspartner nicht 6 Wochen vor Ablauf der
Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht der fristlosen Kündigung
bleibt von dieser Regelung ausgenommen.
4
Schlussbestimmungen
4.1
Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler".
4.2
Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen
Vorrang.
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G.
GiroSolution zu senden, dies sind Firma, Name, Adresse,
Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Passwort, Domainname.
GiroSolution AG für Händler zur Nutzung der Software
GiroShop
2.1.2
benannte Domain von GiroSolution gemäß der „Besonderen
Diese Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
Händler für Domain-Services“ verwalten zu lassen und
Händler“ für die Nutzung der Software „GiroShop“ als Mehrwertdienst zur
entweder (i) soweit die Domain noch nicht registriert ist,
Erstellung und Verwaltung eines Online-Shops über die GiroSolution AG,
registrieren zu lassen oder (ii) soweit die Domain bereits
Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution").
direkt
GiroShop
1.1
Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche, auf die Dauer
2.1.3
sowie
Funktionsumfang
und
Händler auf den GiroShop über das GiroCockpit oder den
von GiroSolution zur Verfügung gestellten Link mit seinen
Besonderen AGB.
Zugangsdaten
den GiroShop über das GiroCockpit als Teil der GiroCheckout
Plattform oder über den von GiroSolution zur Verfügung
2.2
den Händler geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt
werden können. Die vereinbarte Rechteeinräumung gemäß
Der GiroShop wird dem Händler über das Internet („Software as
Ziffer 2.3 erstreckt sich auch auf Softwareanpassungen bzw.
a Service“) zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Quellcode
Erweiterungen nach dieser Ziffer 2.2. GiroSolution ist zur
(Source-Code) der Software des GiroShops sowie der Zugang
Bereitstellung
des Händlers zum Internet sind nicht Vertragsgegenstand.
2.3
Hinsichtlich des Speicherplatzes für den GiroShop schuldet
vom
Händler
sich
nach
den
2.3.1
dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht
„Allgemeinen
unterlizenzierbare Recht ein, den GiroShop auf Servern von
DreamRobot zu nutzen. Über die Zwecke dieses Vertrages
hinaus ist der Händler nicht berechtigt, den GiroShop zu
Besondere Rechte und Pflichten bei der
Nutzung des GiroShops
nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten
zugänglich zu machen. Auf Aufforderung von GiroSolution
ist der Händler verpflichtet, bei der Nutzung des GiroShops
Einrichtung des GiroShops
2.1.1
einen Hinweis auf die Urheberschaft von DreamRobot unter
Verwendung der Bezeichnung „powered by DreamRobot“
Der Händler ist verpflichtet, GiroSolution die Informationen,
mit entsprechendem Link aufzunehmen.
die zur Einrichtung des GiroShops an DreamRobot
weitergegeben werden, unverzüglich nach Vertragsschluss
an die im Auftragsblatt benannte E-Mail-Adresse von
GiroSolution räumt dem Händler an dem GiroShop das
nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich auf die Laufzeit
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“.
2.1
bzw.
Rechteeinräumung
vertragsgemäß gespeicherten Daten abrufbar sind. Die
richtet
Softwareanpassungen
Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist.
(http://wiki.dr-webshops.de/g1/) in elektronischer Form online
abrufbar in deutscher Sprache.
solcher
Erweiterungen jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur
Zudem erhält der Händler die Anwendungsdokumentation
die
zugreifen.
Der GiroShop wird in dem Maße weiterentwickelt, dass die für
DreamRobot GmbH („DreamRobot“) gehosted.
dass
GiroCheckout-Plattform
Weiterentwicklung
gestellten Link zu nutzen. Der GiroShop wird auf Servern der
Bemühen,
zur
GiroSolution teilt dem Händler die Freischaltung mit.
GiroSolution stellt dem Händler die Möglichkeit zur Verfügung
ein
GiroSolution wird den GiroShop innerhalb von drei
freischalten. Ab dem Zeitpunkt der Freischaltung kann der
zugehörigem
Speicherplatzes ergeben sich aus der Anlage 1 zu diesen
2
einen
erfüllt hat, installieren und zur Nutzung durch den Händler
Der GiroShop ist ein Online-Shop-System, dessen technische
Verfügbarkeit
über
nachdem der Händler die Voraussetzungen gem. Ziff. 2.1.2
GiroSolution AG für Händler“ sowie dieser Besonderen AGB.
GiroSolution
oder
genannten Informationen zur Verfügung gestellt hat und
auf Basis der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
1.4
Vergabestelle
Werktagen, nachdem der Händler die unter Ziffer 2.1.1
GiroShops nebst Speicherplatz für die Nutzung des GiroShops
1.3
der
wechseln.
dieses Vertrages beschränkte, Zurverfügungstellung des
1.2
bei
Zwischenregistrar/-provider registriert ist, zu GiroSolution
1
Parameter
Der Händler ist verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.1.1.
2.3.2
Wird die vertragsgemäße Nutzung des GiroShops ohne
Verschulden von GiroSolution durch Schutzrechte Dritter
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beeinträchtigt, so ist GiroSolution berechtigt, die hierdurch
einer für den Händler registrierten Domain bzw. Subdomain
betroffene Erbringung von Leistungen zu verweigern.
oder Umleitung erreicht werden.
GiroSolution wird den Händler hiervon unverzüglich
unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf
2.5.2
Der Händler stellt GiroSolution von sämtlichen Ansprüchen
seine Daten ermöglichen. Der Händler ist in diesem Fall
Dritter frei, die wegen der schuldhaften Verletzung von
nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder
Rechten
Rechte des Händlers bleiben unberührt.
geschützter Werke im Rahmen des GiroShops oder durch
durch
die
Verwendung
urheberrechtlich
rechtswidrige Verwendung des GiroShops durch den
2.4
Mitwirkungspflichten des Händlers
Händler gegenüber GiroSolution geltend gemacht werden,
einschließlich aller Ansprüche, die Dritte gegenüber
2.4.1
Der Händler wird Mängel der vertragsgegenständlichen
Erfüllungsgehilfen von GiroSolution geltend machen und
Leistungen unverzüglich in Textform an GiroSolution
von denen GiroSolution ihre Vertragspartner ihrerseits
melden und dabei möglichst genau angeben, wie und unter
freigestellt hat. GiroSolution wird den Händler über geltend
welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt, so
gemachte Ansprüche Dritter informieren, sämtliche für die
dass GiroSolution ihn reproduzieren, analysieren und
Verteidigung erforderlichen Informationen und Dokumente
beheben kann..
auf Anfrage zur Verfügung stellen, die Verteidigung
entweder
2.4.2
dem
Händler
überlassen
oder
sie
im
Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und
Einvernehmen mit diesem vornehmen und wird die geltend
Meldung von Störungen muss der Händler die von
gemachten Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Händler
GiroSolution
weder unstreitig stellen noch anerkennen.
erteilten
gegebenenfalls
zur
Hinweise
Verfügung
befolgen
gestellte
und
Checklisten
verwenden.
2.5.3
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und
Aktualität sämtlicher vom Händler übermittelter und
2.4.3
Der Händler ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen
verwendeter Daten, insbesondere der Produktangaben und
seiner im Rahmen des GiroShops auf Servern von
Preise, ist ausschließlich der Händler selbst verantwortlich..
DreamRobot
gespeicherten
Daten
Datenträgern
durchzuführen
und
auf
mit
eigenen
zumutbarem
2.5.4
Der Händler ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die
technischem und wirtschaftlichem Aufwand gegen Eingriffe
Internet-Präsenz
Unbefugter
GiroSolution
zu
schützen
und
aktuelle
oder
bzw.
anderer
DreamRobot,
die
Kunden
von
Serverstabilität,
Virenschutzprogramme zu verwenden. Die Datensicherung
Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht in
hat jedenfalls vor durch den Händler vorzunehmenden
irgendeiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten
Änderungen sowie vor rechtzeitig durch GiroSolution oder
Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es
einen beauftragten Dritten angekündigten Wartungsarbeiten
dem Händler nicht gestattet, auf dem Server Banner-
zu erfolgen.
Programme (Bannertausch, Ad-Server) zu betreiben;
Freespace-Angebote
2.5
Daten
Weitere Pflichten des Händlers
oder
Subdomain-Dienste
oder
Countersysteme anzubieten, ein Chat-Forum zu betreiben,
es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart.
2.5.1
Der Händler sichert zu, dass er keine Inhalte im Rahmen
des GiroShops speichert und in das Internet einstellen wird,
2.5.5
Ist mit dem Händler die Durchleitung einer bestimmten
die gesetzeswidrig sind, gegen behördliche Verbote oder
Datenmenge pro Abrechnungszeitraum vereinbart („Limit“),
Auflagen
wird der Händler dieses Limit überwachen. Überteigt die
verstoßen
Veröffentlichung
oder
Nutzung
Bereitstellung,
Strafrecht,
Datenmenge das Limit, ist der Händler verpflichtet,
sonstige
GiroSolution den für die überschießende Datenmenge
Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt.
entfallenden Betrag zu dem hierfür vereinbarten Preisen in
Dem Händler ist ausdrücklich verboten, pornographische
Rechnung. Ziffer 7 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen
der GiroSolution AG für Händler“ gilt entsprechend.
Urheberrechte,
und
deren
Marken-
gegen
und
anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographischen
oder erotischen Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.)
2.5.6
Datenschutz
zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die
Inhalte
auf
einem
anderen
Server
als
dem
vertragsgegenständlichen abgelegt sind und nur mittels
Erhebt,
verarbeitet
oder
nutzt
der
Händler
personenbezogene Daten, steht er dafür ein, dass er dazu
nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist und
© GiroSolution AG | Hauptstraße 27 | 88699 Frickingen | Telefon: +49 7554 97090-0 | Fax: +49 7554 97090-09 | [email protected]
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stellt GiroSolution im Falle eines Verstoßes entsprechend
3.2
Haftung
Ziffer 2.5.2 von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Parteien
schließen nach Maßgabe von § 11 BDSG die als Anhang
3.2.1
GiroSolution haftet im Falle eines Datenverlustes des
zum Auftragsblatt beigefügte Vereinbarung über die
Händlers nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei
Auftragsdatenvereinbarung. Im Fall von Widersprüchen
regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von
zwischen den AGB und der Vereinbarung über die
Sicherungskopien eingetreten wäre.
Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere vor.
3.2.2
3
Gewährleistung und Haftung
3.1
Gewährleistung
3.1.1
Im
Übrigen
gilt
Ziffer 8
der
„Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“.
Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen leistet
4
Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1
Abweichend von den Regelungen in Ziffer 10.1 der „Allgemeinen
GiroSolution ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 3.1
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ kann
Gewähr.
der Vertrag über die Nutzung des GiroShops mit einer Frist von
fünf Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
3.1.2
Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum
vertragsgemäßen
Gebrauch
aufgehoben
oder
nicht
4.2
Die übrigen Regelungen zur Vertragslaufzeit und Kündigung,
unerheblich gemindert ist. Der vertragsgemäße Gebrauch
insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wird durch etwa vereinbarte Spezifikationen abschließend
wichtigem
definiert. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ bleiben
Gebrauch gänzlich aufgehoben, ist der Händler von der
unberührt.
Grund,
nach
den
„Allgemeinen
Zahlung der Vergütung nach Ziffer 7 der „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ bis
5
Schlussbestimmungen
5.1
Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen
zur Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen
Untauglichkeit mindert sich die Vergütung auf ein
angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler".
Mangels.
5.2
3.1.3
Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den
Der Händler wird GiroSolution bei der Beseitigung der
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
Mängel unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle
Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen
notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen,
Vorrang.
die GiroSolution zu Analyse und Beseitigung der Mängel
benötigt.
3.1.4
Kann GiroSolution einen Mangel nicht innerhalb einer
angemessenen, vom Händler zu setzenden Frist, die
mindestens 3 Versuche der Mangelbeseitigung ermöglicht,
beheben, so kann der Händler den Vertrag außerordentlich
kündigen.
3.1.5
Schadenersatz wegen eines Mangels leistet GiroSolution
nur
nach
Maßgabe
der
Ziffer 3.2.
Die
verschuldensunabhängige Haftung von GiroSolution für
anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
3.1.6
Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 3.1
ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des
Händlers wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen
bestehen nicht. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit
GiroSolution einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
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Anlage 1 zu
G. Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
GiroSolution AG für Händler zur Nutzung der Software
GiroShop
Diese Anlage 1 der Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
in Verbindung mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution
AG für Händler“ für die Nutzung der Software „GiroShop“ als Mehrwertdienst
zur Erstellung und Verwaltung eines Online-Shops über die GiroSolution AG,
Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution").
Funktionsliste von GiroShop
Die Funktionsleiste beinhaltet due Funktionen, die im GiroShop verfügbar
sind.
Shop Adminstration
•
Shop Status
•
Allgemeine Funktionen
o Steuerklassen
o Kunden
o Kundengruppen
o Kategorien
o Artikel
o Zahlungsarten
o Dasboard
o Mehrsprachigkeit (in Vorbereitung)
o Versandkosten
•
Preissuchmaschinen Exporte
•
Cross Selling
•
Gutschein
•
Merkliste
•
Produktlaufband
•
Artikelbox
•
Eigenschaftssuche
•
Lagerampel
•
Bildlaufband
•
Protected Shops (ausblendbar)
•
Jano Law (ausblendbar)
•
Trusted Shops (ausblendbar)
•
Newsletter
•
Zahlungsarten Auf- und Abschläge
•
Content Manager, in dem der Content der Seiten angelegt und
administriert werden kann
•
Layout Maher zur Gestaltung eigener Templates
•
Händlerbund Rechtstexte
•
Käufersiegelbewertungstool
•
Prokur Inkassodienst
•
Zahlungs- und Treuhandservice giropay
•
Kostenlose Templates
•
Service „rechtskonforme Archivierung von Ausgangsrechnungen“
•
Responsive Template für die mobile Nutzung von Smartphone
und Tablets
Technische Daten
•
1 .de Domain (andere gegen Aufpreis)
•
1, 5 GB Websapce
•
20 GB Freitraffic
•
einfache Admin-Oberfläche zur Verwaltung des Shops
•
5 Subdomains
•
1 GB Mailspace
•
1 FTP Zugang zum Webspace
•
5 E-Mail-Forwarder
•
integrierter Updateservice
•
Zusatztraffic:
o Wird mehr Traffic verbraucht, wird dieser pro 1 GB
monatlich mit 2 EUR zzgl. gesetzlicher MwST
berechnet
o Weitere Add ons (z.B. mehr Webspace, Mailspace
etc.)können gegen Aufpreis vom Kunden erworben
werden
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H.
Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
2.1.2
GiroSolution AG für Händler für Domain-Services
Wenn die vom Händler gewünschte Domain nach der
Prüfung gemäß Ziffer 2.1.1 noch nicht an Dritte vergeben
ist, wird GiroSolution unverzüglich – jedoch nicht bevor
Diese Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG,
GiroSolution das für die Domainregistrierung vereinbarte
Hauptstraße 27, 88699 Frickingen (nachfolgend "GiroSolution") gelten in
Entgelt von dem Händler erhalten hat – die erforderlichen
Verbindung mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution
Maßnahmen zur Registrierung der Domain auf den Namen
AG
Allgemeinen
des Kunden bei der zuständigen Vergabestelle in die Wege
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler zur Nutzung der
leiten (Domainanmeldung) bzw. einen Dritten damit
Software GiroShop“ für die Registrierung und Verwaltung von Domains zur
beauftragen. GiroSolution ist frei, die Registrierung der
Nutzung des „GiroShops“.
Domain direkt bei der Vergabestelle oder über einen
für
Händler“
sowie
den
„Besonderen
Zwischenregistrar/-provider zu beantragen bzw. durch einen
1
Vertragsgegenstand
1.1
Gegenstand dieses Vertrages sind entgeltliche Leistungen von
Dritten beantragen zu lassen.
2.1.3
GiroSolution zur Verwaltung und soweit vereinbart der
Die Domainanmeldung und -konfigurierung erfolgt so, dass
der GiroShop über diese Domain erreicht werden kann.
Registrierung der gewünschten Domain durch GiroSolution
selbst oder einen von GiroSolution beauftragten Dritten. Den
2.1.4
Wenn die vom Händler gewünschte Domain nach der
Erfolg der Anmeldung, also die tatsächliche Registrierung der
Prüfung gemäß Ziffer 2.1.1 bereits an Dritte vergeben ist,
Domain, schuldet GiroSolution nicht. GiroSolution kann die
wird GiroSolution den Händler hiervon in Textform (z.B. E-
Vergabestelle und die Zuteilung der beantragten Domain nicht
Mail)
beeinflussen. Nicht Gegenstand dieser Besonderen AGB sind
hinsichtlich der bereits vergebenen Domain bestehen für
insbesondere die Bereitstellung von Speicherplatz sowie der
GiroSolution nicht.
unterrichten.
Weitergehende
Verpflichtungen
Zugang des Händlers zum Internet.
2.1.5
1.2
Die
Domain
wird
auf
der
Grundlage
Fragen, die GiroSolution im Hinblick auf die vom Händler
der
gewünschte Domain von der zuständigen Vergabestelle
Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle (z.B.
erhält, wird GiroSolution in Abstimmung mit dem Händler
DENIC e.G.) vergeben und verwaltet. Im Falle der Registrierung
beantworten.
der Domain für den Händler kommt ein Vertragsverhältnis
zwischen dem Händler und der Vergabestelle auf Grundlage von
2.1.6
Eine Änderung der gewünschten Domain nach der
deren Registrierungsbedingungen zustande. Der Händler wird
Registrierung ist ausgeschlossen. Ist die gewünschte
Inhaber der Domain. GiroSolution wird nicht Vertragspartner der
Domain bis zur Weiterleitung der Anmeldung an die
Vergabestelle,
sondern
handelt
eines
Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann
Händler.
der Händler eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt,
GiroSolution wird zu Registrierung und Verwaltung der
wenn bei einem Providerwechsel der bisherige die
gewünschten
Vergabestelle oder der Zwischenregistrar/-provider den
Geschäftsbesorgungsverhältnisses
Domain
im
für
im
Rahmen
den
Rahmen
eines
Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Händler tätig.
Wechsel
ablehnt.
Soweit
eine
Domain
nach
der
Registrierung gekündigt wird, besteht kein Anspruch des
1.3
Der Händler beauftragt GiroSolution, sämtliche erforderlichen
Händlers
Erklärungen
Ersatzdomain.
gegenüber
der
zuständigen
Vergabestelle
auf
Beantragung
einer
unentgeltlichen
abzugeben oder durch einen Dritten abgeben zu lassen, um die
im Auftragsblatt vereinbarte Domain registrieren zu lassen.
2.1.7
GiroSolution prüft nicht, ob die Registrierung der Domain für
den Händler und/oder Nutzung der Domain durch den
2
Besondere Rechte und Pflichten zur
Domainregistrierung und -verwaltung
2.1
Pflichten von GiroSolution
Händler Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine
Gesetze verstößt.
2.1.8
Nach der Registrierung der Domain auf den Händler ist
GiroSolution verpflichtet, gegenüber der zuständigen
2.1.1
GiroSolution ist verpflichtet, zu prüfen, ob die vom Händler
Vergabestelle und etwaigen Zwischenregistraren/-providern
gewünschte Domain bereits an Dritte vergeben ist. Soweit
alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die
GiroSolution eine Auskunft darüber erteilt, ob eine Domain
Registrierung der Domain aufrecht zu erhalten. Den Erfolg
noch frei ist, bezieht sich dies ausschließlich auf den
dieser Maßnahmen, also die tatsächliche Aufrechterhaltung
Zeitpunkt der Auskunftseinholung durch GiroSolution.
der Registrierung, schuldet GiroSolution nicht.
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2.1.9
GiroSolution oder ein beauftragter Dritter ist für die Dauer
werden, einschließlich aller Ansprüche, die Dritte gegenüber
dieses Vertrages der Ansprechpartner der Vergabestelle im
Erfüllungsgehilfen von GiroSolution geltend machen und
Hinblick auf die im Auftragsblatt vereinbarte Domain, soweit
von denen GiroSolution ihre Vertragspartner ihrerseits
diese auf den Kunden registriert worden ist. GiroSolution
freigestellt hat. GiroSolution wird den Händler über geltend
handelt
eines
gemachte Ansprüche Dritter informieren, sämtliche für die
Geschäftsbesorgungsvertrages für den Händler gegenüber
insoweit
im
Rahmen
Verteidigung erforderlichen Informationen und Dokumente
der Vergabestelle.
auf Anfrage zur Verfügung stellen, die Verteidigung
entweder
2.2
Pflichten des Händlers
dem
Händler
überlassen
oder
sie
im
Einvernehmen mit diesem vornehmen und wird die geltend
gemachten Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Händler
2.2.1
Soweit die Domain bereits direkt bei der Vergabestelle oder
weder unstreitig stellen noch anerkennen.
über einen anderen Zwischenregistrar/-provider registriert
ist, ist der Händler verpflichtet, Domain zur Nutzung des
2.3
Notwendige Angaben des Händlers
„GiroShops“ zu GiroSolution wechseln (Providerwechsel).
Der Händler ist verpflichtet, alle dafür erforderlichen
Mitteilungen,
insbesondere
Kündigungen,
form-
2.3.1
Für die Registrierung der Domain bei der zuständigen
und
Vergabestelle ist der Händler verpflichtet, GiroSolution
fristgerecht zu tätigen und Maßnahmen, insbesondere für
folgende Daten bei Vertragsschluss zur Verfügung zu
den Wechsel vorgesehene Verfahren (z.B. AuthInfo-
stellen: Vor- und Zuname des Händlers (bei juristischen
Verfahren), durchzuführen. Lehnt die Vergabestelle oder der
Personen
Zwischenregistrar/-provider den Wechsel ab, gilt Ziffer 2.1.6.
Rechtsformzusatz, z.B. AG, GmbH), E-Mail-Adresse sowie
vollständige
Telefonnummer.
2.2.2
Soweit
Firmenbezeichnung
nach
den
nebst
Registrierungs-
Der Händler ist für die Auswahl der zu registrierenden
bedingungen der zuständigen Vergabestelle zusätzliche
Zeichenfolgen als Domain verantwortlich. Der Händler ist
oder weniger als die in vorstehendem Satz genannten
verpflichtet, vor der Anmeldung zu prüfen, ob die
Angaben erforderlich sind, wird GiroSolution den Händler
Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der
unterrichten.
Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine
Gesetze verstößt. Der Händler darf GiroSolution nur zur
2.3.2
Für die Eintragung des Händlers als Domaininhaber bei der
Registrierung solcher Domains beauftragen, bei denen sich
zuständigen Vergabestelle ist regelmäßig auch eine bzw.
nach der Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung
mehrere natürliche Person/en als Kontaktperson/en für alle
ergeben haben. Die Prüfungspflicht besteht auch für die Zeit
Belange in Bezug auf die Domain anzugeben. Diese werden
nach der Registrierung der Domain fort und besteht auch für
regelmäßig als administrativer Ansprechpartner (Admin-C)
Domains die bereits zuvor über einen anderen Anbieter
und
registriert waren.
bezeichnet. Der Händler ist verpflichtet, sich ausreichend
technischer
Ansprechpartner
(„tech-Admin“)
darüber zu informieren, welche Bestimmungen im Hinblick
2.2.3
Der Händler ist verpflichtet, GiroSolution unverzüglich per E-
auf die Rechte und Pflichten eines Admin-C bzw. tech-
Mail an [email protected] anzuzeigen, wenn er
Admin und die für die jeweilige Benennung bestehenden
aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an
Voraussetzungen bei der zuständigen Vergabestelle gelten.
der für ihn registrierten Domain verliert.
Der Händler verpflichtet sich, GiroSolution eine den
2.2.4
Der Händler ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die
Voraussetzungen entsprechende Person als Admin-C und
im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der
tech-Admin
Registrierung
Bestimmungen der Vergabestelle erforderlich ist.
und
vertragsgegenständliche
die
Verfügung
Domain
über
erforderlich
die
benennen,
soweit
dies
nach
den
sind,
insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von
2.2.5
zu
2.3.3
Der Händler ist verpflichtet, GiroSolution Änderungen der
Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestelle, im
mitgeteilten
zumutbaren Umfang mitzuwirken.
[[email protected]] mitzuteilen.
Der Händler stellt GiroSolution von sämtlichen Ansprüchen
Daten
unverzüglich
per
E-Mail
an
3
Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1
Abweichend von den Regelungen in Ziffer 10.1 der „Allgemeinen
Dritter frei, die wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus
der
Registrierung
und/oder
Nutzung
der
vertragsgegenständlichen Domain durch den Händler
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ kann
resultieren, gegenüber GiroSolution geltend gemacht
der Vertrag über die Registrierung und Verwaltung der
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jeweiligen Domain mit einer Frist von fünf Wochen zum
Monatsende ordentlich gekündigt werden.
3.2
Die Kündigung lässt den jeweils zwischen dem Händler und der
Vergabestelle
bzw.
dem
Zwischenregistrar/-provider
bestehenden Vertrag über eine Domain („Registrierungsvertrag“)
grundsätzlich
unberührt.
Vertragsverhältnis
mit
Kündigt
GiroSolution,
der
Händler
trifft
jedoch
das
keine
ausdrückliche Verfügung über die vertragsgegenständliche
Domain, bleibt der Registrierungsvertrag und die entsprechende
Vergütungspflicht bestehen. Wird die vertragsgegenständliche
Domain vom Händler nicht spätestens bis zum Ende des
Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain
zwischen GiroSolution und dem Händler in die Verwaltung eines
Dritten gestellt, ist GiroSolution berechtigt, die jeweilige Domain
in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu
überführen.
3.3
Kündigungsaufträge betreffend den Registrierungsvertrag sind
dennoch an GiroSolution zu richten, da GiroSolution die Domain
für den Händler verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers,
einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über
GiroSolution an die Vergabestelle bzw. den Zwischenregistrar/provider zu leiten sind. Die Frist zur Erteilung für einen
Kündigungsauftrag an GiroSolution zur Kündigung des
Registrierungsvertrags beträgt sechs Wochen zum Ende der
Laufzeit
des
Registrierungsvertrages.
Verspätete
Kündigungsaufträge wird GiroSolution unverzüglich an die
Vergabestelle bzw. den Zwischenregistrar/-provider weiterleiten.
Verlängert sich der Registrierungsvertrag jedoch aufgrund des
nicht fristgerecht erteilten Kündigungsauftrages, bleibt die
Vergütungspflicht des Händlers für den Zeitraum der
Verlängerung bestehen.
3.4
Die übrigen Regelungen zur Vertragslaufzeit und Kündigung,
insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem
Grund,
nach
den
„Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler“ bleiben
unberührt
4
Schlussbestimmungen
4.1
Darüber hinaus gelten die Regelungen der "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für Händler".
4.2
Sofern einzelne der hier aufgeführten Bestimmungen von den
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GiroSolution AG für
Händler" abweichen, haben die hier aufgeführten Bestimmungen
Vorrang.
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