Begleiteter Umgang Hilfe bei Trennung und Scheidung Beratung in der Familie Kinderschutzbund/Kinderschutz-Zentrum Köln Bonner Straße 151 50968 Köln Telefon: 0221/5 77 77-0 Fax: 0221/5 77 77-11 [email protected] www.kinderschutzbund-koeln.de www.kinderschutzbund.koeln Der Begleitete Umgang Kinder haben auch nach einer Trennung oder Scheidung das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Finden Eltern keine einvernehmliche Regelung, wie dieser Umgang gestaltet werden soll, dann bietet der Begleitete Umgang (BU) die Möglichkeit, dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten oder wieder herzustellen. Der BU dient der Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Dabei trifft das Kind diesen Elternteil in geschütztem Rahmen in Begleitung einer qualifizierten neutralen Person. Parallel zu den begleiteten Umgangskontakten findet eine Beratung statt, um die Eltern zu unterstützen, nach und nach die Umgangsregelung selbst zu gestalten. Das Kinderschutz-Zentrum bietet BU ausschließlich im Rahmen des Projekts der Kölner Familienberatungsstellen an, in dem diese alle vom Familiengericht Köln vereinbarten oder angeordneten Begleiteten Umgänge übernehmen. Der BU wird gerichtlich geregelt bei hochstrittigen Trennungsund/oder Scheidungssituationen, fehlendem Kontakt oder langer Kontaktunterbrechung zu einem oder beiden Elternteilen, unzureichender Erziehungskompetenz, Gefahr von Vernachlässigung, körperlicher oder sexueller Misshandlung oder bei Gefahr der Kindesentführung. Der Begleitete Umgang im Kinderschutz-Zentrum findet in enger Kooperation zwischen professioneller und qualifizierter ehrenamtlicher Tätigkeit statt: Die Eltern-Kind-Kontakte werden in den Räumen der Beratungsstelle von geschulten ehrenamtlichen MitarbeiterInnen begleitet, die Beratung der Eltern wird durch hauptamtliche BeraterInnen durchgeführt.
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