Begleiteter Umgang - Kinderschutzbund Köln

Begleiteter Umgang
Hilfe bei Trennung
und Scheidung
Beratung
in der Familie
Kinderschutzbund/Kinderschutz-Zentrum Köln
Bonner Straße 151
50968 Köln
Telefon: 0221/5 77 77-0
Fax:
0221/5 77 77-11
[email protected]
www.kinderschutzbund-koeln.de
www.kinderschutzbund.koeln
Der Begleitete Umgang
Kinder haben auch nach einer Trennung oder Scheidung das
Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Finden Eltern keine
einvernehmliche Regelung, wie dieser Umgang gestaltet werden soll, dann bietet der Begleitete Umgang (BU) die Möglichkeit, dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten oder
wieder herzustellen.
Der BU dient der Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem
es nicht zusammenlebt. Dabei trifft das Kind diesen Elternteil
in geschütztem Rahmen in Begleitung einer qualifizierten neutralen Person. Parallel zu den begleiteten Umgangskontakten
findet eine Beratung statt, um die Eltern zu unterstützen, nach
und nach die Umgangsregelung selbst zu gestalten.
Das Kinderschutz-Zentrum bietet BU ausschließlich im Rahmen
des Projekts der Kölner Familienberatungsstellen an, in dem
diese alle vom Familiengericht Köln vereinbarten oder angeordneten Begleiteten Umgänge übernehmen.
Der BU wird gerichtlich geregelt bei hochstrittigen Trennungsund/oder Scheidungssituationen, fehlendem Kontakt oder langer Kontaktunterbrechung zu einem oder beiden Elternteilen,
unzureichender Erziehungskompetenz, Gefahr von Vernachlässigung, körperlicher oder sexueller Misshandlung oder bei
Gefahr der Kindesentführung.
Der Begleitete Umgang im Kinderschutz-Zentrum findet in enger Kooperation zwischen professioneller und qualifizierter
ehrenamtlicher Tätigkeit statt: Die Eltern-Kind-Kontakte werden
in den Räumen der Beratungsstelle von geschulten ehrenamtlichen MitarbeiterInnen begleitet, die Beratung der Eltern wird
durch hauptamtliche BeraterInnen durchgeführt.