1. mitteilungsblatt

BRG PETERSGASSE (NEUE TEL.NR. 05/0248-017)
1. MITTEILUNGSBLATT
Schuljahr 2015/16
Schulbeginn 14.09.2015
Verehrte Eltern!
Zu Beginn des neuen Unterrichtsjahres an unserer Schule heiße ich Sie zusammen mit Ihren Töchtern und
Söhnen recht herzlich willkommen und ersuche Sie um Mitarbeit zum Wohle des Ganzen.
Dieses erste Mitteilungsblatt des Schuljahres 2015/16 soll Sie, verehrte Eltern, über verschiedene Regelungen,
die zur geordneten Durchführung des Schulbetriebes nötig sind, in Kenntnis setzen.
Die Schulleitung ersucht Sie daher, dieses Mitteilungsblatt wirklich durchzulesen und den Inhalt mit Ihren
Töchtern und Söhnen, die unsere Schule besuchen, zu besprechen.
Nachstehende Richtlinien mögen beachtet werden. Bringen Sie bitte diesen Maßnahmen Verständnis entgegen
und halten Sie gemeinsam mit den Professorinnen und Professoren der Schule Ihre Töchter und Söhne dazu an,
diese Regeln wirklich zu befolgen.
•
DATENBLATT (für neu eingetretene Schüler/innen):
Dieses Datenblatt möge auf seine Richtigkeit überprüft werden.
•
FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT:
Im Falle einer vorauszusehenden Verhinderung am Schulbesuch hat sich die Schülerin/der Schüler die
Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht für einzelne Stunden bis zu einem Tag beim
Klassenvorstand, für längere Zeit beim Direktor, jeweils unter Vorlage eines schriftlich begründeten
Ansuchens der Eltern oder deren Stellvertreter zu erbitten.
Krankheit oder eine andere unvorhergesehene gerechtfertigte Verhinderung am Schulbesuch ist binnen
3 Tagen dem Klassenvorstand oder dem Sekretariat unter Angabe des Grundes zu melden.
Beim Wiedererscheinen in der Schule ist das Versäumnis durch eine Erklärung unter Angabe des
Grundes und der Dauer der Verhinderung (Tage und versäumte Unterrichtsstunden) zu rechtfertigen,
wobei die Kenntnisnahme durch den Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden muss. Diese
Entschuldigungen sind selbst zu verfassen (Formblatt siehe Homepage) und am Tag des
Wiedererscheinens dem Klassenvorstand unaufgefordert vorzulegen.
Wenn eine Schülerin/ein Schüler länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne ihre/seine
Abwesenheit zu rechtfertigen, so gilt sie/er als vom Schulbesuch abgemeldet.
•
SCHULBÜCHER:
Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Lehrbücher in der Schule. Mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr
2011/12 wurde der Schulbuchselbstbehalt abgeschafft. Ort, Zeit und Art der Übergabe werden gesondert
durch den Klassenvorstand verlautbart.
•
BESCHÄDIGUNGEN UND VERUNREINIGUNGEN:
Diese sind zu unterlassen, anderenfalls ist volle Schadensgutmachung zu leisten. Auf Sauberkeit in der
Klasse, auf dem Gang und in der Toilette ist zu achten. Im Schulgebäude und im Gelände des
Schulzentrums (Pausenräume, Sportstätten) gilt strengstes Rauchverbot.
•
FREIFÄCHER/UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN (Oberstufe), JUNIORKURSSYSTEM (Unterstufe):
Die Bedarfserhebungen werden am Beginn des Schuljahres durchgeführt. Über das Zustandekommen
einzelner unverbindlicher Übungen bzw. Kurse informiert der Klassenvorstand.
•
FÖRDERUNTERRICHT:
Über die Möglichkeit des Förderunterrichts werden Sie im Laufe des Schuljahres von den
Klassenvorständen informiert.
•
JAHRESBERICHT, BE/WE-BEITRAG, JUGENDROTKREUZ:
Der Beitrag für den kommenden Jahresbericht von € 8,50,
der BE/WE-Beitrag von € 17,-- für die Unterstufe und € 10,-- für die Oberstufe sowie
der Jugendrotkreuzbeitrag von € 2,50
wird durch den Klassenvorstand zu Schulbeginn eingesammelt.
1
•
TAGESSCHULHEIM:
Sie haben die Möglichkeit Ihre Tochter/Ihren Sohn für eine Beaufsichtigung
der 6. und 7. Schulstunde (Montag bis Freitag) anzumelden. Genaueres siehe Rundschreiben.
während
•
NACHMITTAGSBETREUUNG:
Sie ist im Gegensatz zum Tagesschulheim kostenpflichtig und umfasst ein warmes Mittagessen
(dzt. á € 4,50, ab 1.1.2016 á € 5,00) sowie betreute Lernzeit und beaufsichtigte Freizeitaktivitäten.
Die Anmeldung dazu erfolgte bereits im Juni ds. J.
•
SEKRETARIAT:
Das Sekretariat ist ausnahmslos von Montag bis Freitag in der Zeit von
07.15 - 07.35 Uhr und von
10.15 - 10.30 Uhr für Schülerinnen und Schüler (Bestätigungen, etc.) geöffnet.
Auch der Schulwart steht für Schülerinnen/Schüler nur in den oben angeführten Zeiten (wegen
Kopierkarten, etc.) zur Verfügung.
•
SPRECHSTUNDEN
des Direktors HR Mag. Josef Rumpf: Dienstag von 08.30 - 10.15 Uhr und nach Vereinbarung
der Lehrerinnen und Lehrer:
werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben
der Schulärztin Dr. Elke Suette:
werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben
Sprechstundenlisten und Supplierplan liegen dann im Sekretariat auf bzw. können auf unserer
Homepage www.petersgasse.at eingesehen werden.
•
UNTERRICHTSZEITEN:
1. Stunde 07.35 - 08.25 Uhr
2. Stunde 08.30 - 09.20 Uhr
3. Stunde 09.25 - 10.15 Uhr
4. Stunde 10.30 - 11.20 Uhr
5. Stunde 11.25 - 12.15 Uhr
6. Stunde 12.15 - 13.05 Uhr
7. Stunde
8. Stunde
9. Stunde
10. Stunde
11. Stunde
12. Stunde
13.10 - 14.00 Uhr
14.00 - 14.50 Uhr
14.50 - 15.40 Uhr
15.40 - 16.30 Uhr
16.30 - 17.20 Uhr
17.20 - 18.00 Uhr
•
HAUSORDNUNG:
Diese wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss unseres Gymnasiums erlassen und wird den
Schülerinnen und Schülern zu Schulbeginn durch die Klassenvorstände zur Kenntnis gebracht. Diese
„Hausordnung“ gilt als Ergänzung der vom Bundesministerium erlassenen Schulordnung. Sie ist
unbedingt zu befolgen. Im Turnsaal dürfen keine Turnschuhe mit schwarzen Gummisohlen
getragen werden (Streifenbildung auf dem Boden). Im Hausbereich sind darüber hinaus alle Arten
von Turnschuhen als Hausschuhe untersagt. Besonders appelliert wird hier an die Schülerinnen/Schüler
bezüglich der Tatsache, dass sie eine hohe Mitverantwortung für die Ordnung in ihrem Bereich
(Klassenzimmer, Garderobe) haben und verpflichtet sind, diese Verantwortung wahrzunehmen. Auf
Grund der Häufung von Fahrraddiebstählen in den letzten Jahren wird besonders darauf hingewiesen,
dass der Bund keinerlei Haftung für Fahrräder übernimmt, die vom Fahrradständer entwendet werden.
Die „Verhaltensvereinbarungen“ und die „Richtlinien zum Gebrauch elektronischer Geräte“, die
unter
Mitarbeit von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen erarbeitet und vom
Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden, sind Teil der Hausordnung.
•
SCHULBUFFET:
In den Pausen steht den Schülerinnen und Schülern das Buffet zur Verfügung.
Unsere Schule hat am Projekt „Gesunde Jause“ teilgenommen, worauf unser Schulbuffet für die
Qualität des Angebotes vom Unterrichtsministerium mit einem Gütesiegel ausgezeichnet wurde.
•
NUR FÜR NEUEINGETRETENE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER:
Eine Information betreffend Kaliumjodid-Bevorratung liegt bei. Um Rückgabe des ausgefüllten
Abschnittes an die Klassenvorstände wird gebeten.
•
GARDEROBENSPINDE UND KLASSENKÄSTCHEN:
Aufgrund einer Initiative des Elternvereins und beschlossen vom Schulgemeinschaftsausschuss stehen
allen Schülerinnen und Schülern Garderobenspinde und Klassenkästchen zur Verfügung.
Nähere Informationen erhalten Sie vom Elternverein.
2
•
ABLAUF DES SCHULJAHRES 2015/16:
Beginn des Schuljahres:
14.09.2015
Schulautonom frei lt. SGA-Beschluss:
21.10.2015
Schulautonom frei lt. SGA-Beschluss:
22.10.2015
Schulautonom frei lt. SGA-Beschluss:
23.10.2015
1. Elternsprechtag:
24.11.2015
Tauschtag f. „Tag der offenen Tür“:
07.12.2015
Weihnachtsferien:
24.12.2015 bis einschl. 06.01.2016
Tag der offenen Tür (SAMSTAG):
An diesem Tag findet von der 1.-5. Stunde regulärer
Unterricht laut Montag-Stundenplan statt, dafür ist
unterrichtsfrei am 7.12.2015
16.01.2016
Semesterferien:
15.02.2016 bis einschl. 21.02.2016
Osterferien:
19.03.2016 bis einschl. 29.03.2016
2. Elternsprechtag:
19.04.2016
Schulautonom frei lt. LSR-Verordnung (Christi Himmelfahrt):
06.05.2016
Pfingstferien:
14.05.2016 bis einschl. 17.05.2016
Schulautonom frei lt. LSR-Verordnung (Fronleichnam):
27.05.2016
Schluss des Unterrichtsjahres:
08.07.2016
Hauptferien:
09.07.2016 bis einschl. 11.09.2016
Der Direktor
HR Mag. Josef RUMPF eh.
bitte hier abtrennen
Die/Der unterfertigte Erziehungsberechtigte der Schülerin / des Schülers
.................................................................................... der .......................... Klasse bestätigt,
das Mitteilungsblatt Nr. 1 des lfd. Schuljahres zur Kenntnis genommen zu haben.
....................................., am ............ September 2015
...............................................................................
(Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten)
Rückgabe bis spätestens Freitag, 18.09.2015, beim Klassenvorstand.
3