BRG PETERSGASSE (NEUE TEL.NR. 05/0248-017) 1. MITTEILUNGSBLATT Schuljahr 2015/16 Schulbeginn 14.09.2015 Verehrte Eltern! Zu Beginn des neuen Unterrichtsjahres an unserer Schule heiße ich Sie zusammen mit Ihren Töchtern und Söhnen recht herzlich willkommen und ersuche Sie um Mitarbeit zum Wohle des Ganzen. Dieses erste Mitteilungsblatt des Schuljahres 2015/16 soll Sie, verehrte Eltern, über verschiedene Regelungen, die zur geordneten Durchführung des Schulbetriebes nötig sind, in Kenntnis setzen. Die Schulleitung ersucht Sie daher, dieses Mitteilungsblatt wirklich durchzulesen und den Inhalt mit Ihren Töchtern und Söhnen, die unsere Schule besuchen, zu besprechen. Nachstehende Richtlinien mögen beachtet werden. Bringen Sie bitte diesen Maßnahmen Verständnis entgegen und halten Sie gemeinsam mit den Professorinnen und Professoren der Schule Ihre Töchter und Söhne dazu an, diese Regeln wirklich zu befolgen. • DATENBLATT (für neu eingetretene Schüler/innen): Dieses Datenblatt möge auf seine Richtigkeit überprüft werden. • FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT: Im Falle einer vorauszusehenden Verhinderung am Schulbesuch hat sich die Schülerin/der Schüler die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht für einzelne Stunden bis zu einem Tag beim Klassenvorstand, für längere Zeit beim Direktor, jeweils unter Vorlage eines schriftlich begründeten Ansuchens der Eltern oder deren Stellvertreter zu erbitten. Krankheit oder eine andere unvorhergesehene gerechtfertigte Verhinderung am Schulbesuch ist binnen 3 Tagen dem Klassenvorstand oder dem Sekretariat unter Angabe des Grundes zu melden. Beim Wiedererscheinen in der Schule ist das Versäumnis durch eine Erklärung unter Angabe des Grundes und der Dauer der Verhinderung (Tage und versäumte Unterrichtsstunden) zu rechtfertigen, wobei die Kenntnisnahme durch den Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden muss. Diese Entschuldigungen sind selbst zu verfassen (Formblatt siehe Homepage) und am Tag des Wiedererscheinens dem Klassenvorstand unaufgefordert vorzulegen. Wenn eine Schülerin/ein Schüler länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne ihre/seine Abwesenheit zu rechtfertigen, so gilt sie/er als vom Schulbesuch abgemeldet. • SCHULBÜCHER: Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Lehrbücher in der Schule. Mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2011/12 wurde der Schulbuchselbstbehalt abgeschafft. Ort, Zeit und Art der Übergabe werden gesondert durch den Klassenvorstand verlautbart. • BESCHÄDIGUNGEN UND VERUNREINIGUNGEN: Diese sind zu unterlassen, anderenfalls ist volle Schadensgutmachung zu leisten. Auf Sauberkeit in der Klasse, auf dem Gang und in der Toilette ist zu achten. Im Schulgebäude und im Gelände des Schulzentrums (Pausenräume, Sportstätten) gilt strengstes Rauchverbot. • FREIFÄCHER/UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN (Oberstufe), JUNIORKURSSYSTEM (Unterstufe): Die Bedarfserhebungen werden am Beginn des Schuljahres durchgeführt. Über das Zustandekommen einzelner unverbindlicher Übungen bzw. Kurse informiert der Klassenvorstand. • FÖRDERUNTERRICHT: Über die Möglichkeit des Förderunterrichts werden Sie im Laufe des Schuljahres von den Klassenvorständen informiert. • JAHRESBERICHT, BE/WE-BEITRAG, JUGENDROTKREUZ: Der Beitrag für den kommenden Jahresbericht von € 8,50, der BE/WE-Beitrag von € 17,-- für die Unterstufe und € 10,-- für die Oberstufe sowie der Jugendrotkreuzbeitrag von € 2,50 wird durch den Klassenvorstand zu Schulbeginn eingesammelt. 1 • TAGESSCHULHEIM: Sie haben die Möglichkeit Ihre Tochter/Ihren Sohn für eine Beaufsichtigung der 6. und 7. Schulstunde (Montag bis Freitag) anzumelden. Genaueres siehe Rundschreiben. während • NACHMITTAGSBETREUUNG: Sie ist im Gegensatz zum Tagesschulheim kostenpflichtig und umfasst ein warmes Mittagessen (dzt. á € 4,50, ab 1.1.2016 á € 5,00) sowie betreute Lernzeit und beaufsichtigte Freizeitaktivitäten. Die Anmeldung dazu erfolgte bereits im Juni ds. J. • SEKRETARIAT: Das Sekretariat ist ausnahmslos von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.15 - 07.35 Uhr und von 10.15 - 10.30 Uhr für Schülerinnen und Schüler (Bestätigungen, etc.) geöffnet. Auch der Schulwart steht für Schülerinnen/Schüler nur in den oben angeführten Zeiten (wegen Kopierkarten, etc.) zur Verfügung. • SPRECHSTUNDEN des Direktors HR Mag. Josef Rumpf: Dienstag von 08.30 - 10.15 Uhr und nach Vereinbarung der Lehrerinnen und Lehrer: werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben der Schulärztin Dr. Elke Suette: werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben Sprechstundenlisten und Supplierplan liegen dann im Sekretariat auf bzw. können auf unserer Homepage www.petersgasse.at eingesehen werden. • UNTERRICHTSZEITEN: 1. Stunde 07.35 - 08.25 Uhr 2. Stunde 08.30 - 09.20 Uhr 3. Stunde 09.25 - 10.15 Uhr 4. Stunde 10.30 - 11.20 Uhr 5. Stunde 11.25 - 12.15 Uhr 6. Stunde 12.15 - 13.05 Uhr 7. Stunde 8. Stunde 9. Stunde 10. Stunde 11. Stunde 12. Stunde 13.10 - 14.00 Uhr 14.00 - 14.50 Uhr 14.50 - 15.40 Uhr 15.40 - 16.30 Uhr 16.30 - 17.20 Uhr 17.20 - 18.00 Uhr • HAUSORDNUNG: Diese wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss unseres Gymnasiums erlassen und wird den Schülerinnen und Schülern zu Schulbeginn durch die Klassenvorstände zur Kenntnis gebracht. Diese „Hausordnung“ gilt als Ergänzung der vom Bundesministerium erlassenen Schulordnung. Sie ist unbedingt zu befolgen. Im Turnsaal dürfen keine Turnschuhe mit schwarzen Gummisohlen getragen werden (Streifenbildung auf dem Boden). Im Hausbereich sind darüber hinaus alle Arten von Turnschuhen als Hausschuhe untersagt. Besonders appelliert wird hier an die Schülerinnen/Schüler bezüglich der Tatsache, dass sie eine hohe Mitverantwortung für die Ordnung in ihrem Bereich (Klassenzimmer, Garderobe) haben und verpflichtet sind, diese Verantwortung wahrzunehmen. Auf Grund der Häufung von Fahrraddiebstählen in den letzten Jahren wird besonders darauf hingewiesen, dass der Bund keinerlei Haftung für Fahrräder übernimmt, die vom Fahrradständer entwendet werden. Die „Verhaltensvereinbarungen“ und die „Richtlinien zum Gebrauch elektronischer Geräte“, die unter Mitarbeit von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen erarbeitet und vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden, sind Teil der Hausordnung. • SCHULBUFFET: In den Pausen steht den Schülerinnen und Schülern das Buffet zur Verfügung. Unsere Schule hat am Projekt „Gesunde Jause“ teilgenommen, worauf unser Schulbuffet für die Qualität des Angebotes vom Unterrichtsministerium mit einem Gütesiegel ausgezeichnet wurde. • NUR FÜR NEUEINGETRETENE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER: Eine Information betreffend Kaliumjodid-Bevorratung liegt bei. Um Rückgabe des ausgefüllten Abschnittes an die Klassenvorstände wird gebeten. • GARDEROBENSPINDE UND KLASSENKÄSTCHEN: Aufgrund einer Initiative des Elternvereins und beschlossen vom Schulgemeinschaftsausschuss stehen allen Schülerinnen und Schülern Garderobenspinde und Klassenkästchen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie vom Elternverein. 2 • ABLAUF DES SCHULJAHRES 2015/16: Beginn des Schuljahres: 14.09.2015 Schulautonom frei lt. SGA-Beschluss: 21.10.2015 Schulautonom frei lt. SGA-Beschluss: 22.10.2015 Schulautonom frei lt. SGA-Beschluss: 23.10.2015 1. Elternsprechtag: 24.11.2015 Tauschtag f. „Tag der offenen Tür“: 07.12.2015 Weihnachtsferien: 24.12.2015 bis einschl. 06.01.2016 Tag der offenen Tür (SAMSTAG): An diesem Tag findet von der 1.-5. Stunde regulärer Unterricht laut Montag-Stundenplan statt, dafür ist unterrichtsfrei am 7.12.2015 16.01.2016 Semesterferien: 15.02.2016 bis einschl. 21.02.2016 Osterferien: 19.03.2016 bis einschl. 29.03.2016 2. Elternsprechtag: 19.04.2016 Schulautonom frei lt. LSR-Verordnung (Christi Himmelfahrt): 06.05.2016 Pfingstferien: 14.05.2016 bis einschl. 17.05.2016 Schulautonom frei lt. LSR-Verordnung (Fronleichnam): 27.05.2016 Schluss des Unterrichtsjahres: 08.07.2016 Hauptferien: 09.07.2016 bis einschl. 11.09.2016 Der Direktor HR Mag. Josef RUMPF eh. bitte hier abtrennen Die/Der unterfertigte Erziehungsberechtigte der Schülerin / des Schülers .................................................................................... der .......................... Klasse bestätigt, das Mitteilungsblatt Nr. 1 des lfd. Schuljahres zur Kenntnis genommen zu haben. ....................................., am ............ September 2015 ............................................................................... (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten) Rückgabe bis spätestens Freitag, 18.09.2015, beim Klassenvorstand. 3
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