Antrag auf Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 11 Abs. (1) Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen (Prüfungsordnung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer) „Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (§ 45 Abs. 1 BBiG). Bei der Beurteilung der betrieblichen Leistungen ist in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu berücksichtigen, ob entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die noch zu vermittelnden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden können, damit das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Für die Beurteilung durch die Berufsschule ist davon auszugehen, dass überdurchschnittliche Leistungen Voraussetzung für eine Zulassung nach Satz 1 sind. Überdurchschnittlich ist eine Leistung in der Regel dann, wenn in Bezug auf die für die Prüfung wesentlichen Fächer im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote „gut“ (Anm.: besser als 2,5) erreicht wird.“ Auszubildende müssen einen schriftlichen formlosen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen. Als Anlage müssen die Beurteilung des Ausbildungsbetriebes, das letzte Berufsschulzeugnis sowie die Beurteilung der Berufsschule eingereicht werden. Der Antrag ist 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss einzureichen. Bitte beachten Sie unbedingt den Anmeldeschluss unter: www.ihk-oldenburg.de, Dokument Nr. 858 Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung „Aus- und Weiterbildung“ der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer. Für kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe: Lara Schultz Dagmar Eidtmann Naima Hachemane Inka Wempen 0441 2220-411 0441 2220-462 0441 2220-460 0441 2220-461 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Für gewerblich-technische Berufe und Berufe im Gastgewerbe: Sabrina Janzen Dörte Oeltjen Susan Baykal 0441 2220-476 0441 2220-470 0441 2220-477 [email protected] [email protected] [email protected] Stand: 23.09.2015 Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gem. § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Moslestraße 6 26122 Oldenburg Prüfungstermin: Sommer _____________ Winter _____________ Auszubildende/r Name, Vorname _________________________________________________ Anschrift _________________________________________________ Geb.-Datum, Geb.-Ort _________________________________________________ Ausbildungsberuf _________________________________________________ Ausbildungsbetrieb _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ Der Ausbildungsbetrieb bescheinigt, dass der/dem Auszubildenden bis zum Zeitpunkt der Prüfung alle für das Erreichen des Ausbildungszieles erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Die Berufsschule bescheinigt, dass die Ergebnisse in den prüfungsrelevanten Unterrichtsfächern eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung rechtfertigen. Die Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes und der BBS soll nicht früher als 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss erfolgen. Eine entsprechende Leistung liegt vor, wenn bezogen auf die Prüfung in den wesentlichen Fächern im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote gut (2,49) erreicht wird. ____________________ Unterschrift Auszubildende/r ____________________ Unterschrift / Stempel Ausbildungsbetrieb ___________________ Unterschrift / Stempel Berufsschule ____________________ Ort, Datum ____________________ Ort, Datum ___________________ Ort, Datum 2 Stand: 19.08.2014
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