Antrag auf Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45

Antrag auf Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG
§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 11 Abs. (1) Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
(Prüfungsordnung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer)
„Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer
Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (§ 45
Abs. 1 BBiG). Bei der Beurteilung der betrieblichen Leistungen ist in der bis zur Prüfung noch
verbleibenden Zeit zu berücksichtigen, ob entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der
Leistungsstand und die noch zu vermittelnden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden
können, damit das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
Für die Beurteilung durch die Berufsschule ist davon auszugehen, dass überdurchschnittliche Leistungen
Voraussetzung für eine Zulassung nach Satz 1 sind. Überdurchschnittlich ist eine Leistung in der Regel
dann, wenn in Bezug auf die für die Prüfung wesentlichen Fächer im Durchschnitt mindestens die
Gesamtnote „gut“ (Anm.: besser als 2,5) erreicht wird.“
Auszubildende müssen einen schriftlichen formlosen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen. Als Anlage
müssen die Beurteilung des Ausbildungsbetriebes, das letzte Berufsschulzeugnis sowie die Beurteilung der
Berufsschule eingereicht werden.
Der Antrag ist 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss einzureichen. Bitte beachten Sie unbedingt den
Anmeldeschluss unter: www.ihk-oldenburg.de, Dokument Nr. 858
Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung „Aus- und Weiterbildung“ der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer.
Für kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe:
Lara Schultz
Dagmar Eidtmann
Naima Hachemane
Inka Wempen
 0441 2220-411
 0441 2220-462
 0441 2220-460
 0441 2220-461
 [email protected][email protected][email protected][email protected]
Für gewerblich-technische Berufe und Berufe im Gastgewerbe:
Sabrina Janzen
Dörte Oeltjen
Susan Baykal
 0441 2220-476
 0441 2220-470
 0441 2220-477
 [email protected][email protected][email protected]
Stand: 23.09.2015
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
gem. § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6
26122 Oldenburg
Prüfungstermin:
Sommer
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Winter
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Auszubildende/r
Name, Vorname
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Anschrift
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Geb.-Datum, Geb.-Ort
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Ausbildungsberuf
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Ausbildungsbetrieb
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Der Ausbildungsbetrieb bescheinigt, dass der/dem Auszubildenden bis zum Zeitpunkt der Prüfung alle für das
Erreichen des Ausbildungszieles erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden.
Die Berufsschule bescheinigt, dass die Ergebnisse in den prüfungsrelevanten Unterrichtsfächern eine vorzeitige
Zulassung zur Abschlussprüfung rechtfertigen.
Die Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes und der BBS soll nicht früher als 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss
erfolgen.
Eine entsprechende Leistung liegt vor, wenn bezogen auf die Prüfung in den wesentlichen Fächern im Durchschnitt
mindestens die Gesamtnote gut (2,49) erreicht wird.
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Unterschrift
Auszubildende/r
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Unterschrift / Stempel
Ausbildungsbetrieb
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Unterschrift / Stempel
Berufsschule
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Ort, Datum
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Ort, Datum
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Ort, Datum
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Stand: 19.08.2014