Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4503

Drucksache 17/4503
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Unterrichtung
(zu Drs. 17/4365 Nr. 1)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Hannover, den 28.10.2015
Herrn
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
Hannover
Wie bewältigt Niedersachsen die Flüchtlingskrise?
Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Editha Lorberg und Ansgar Focke (CDU) Drs. 17/4365 Nr. 1
77. Plenarsitzung im 28. Tagungsabschnitt am 15.10.2015, Tagesordnungspunkt 22
Sehr geehrter Herr Präsident,
im Rahmen der Erörterung der o. g. Mündlichen Anfrage sind Nachfragen von Herrn MdL Burkhard
Jasper (CDU), Frau MdL Gudrun Pieper (CDU) und Herrn MdL Heiner Schönecke (CDU) gestellt
worden, deren Beantwortung anliegend nachgeliefert wird.
1)
Personenanzahl in den Standorten Friedland, Bramsche und Braunschweig und Unterbringungskapazitäten
Seitens Herrn MdL Jasper wurde gefragt, ob die Landesregierung einen Überblick darüber habe,
wie viele Personen in den Standorten Friedland, Bramsche und Braunschweig untergebracht worden sind, und ob dies der vom Innenminister bei der Beantwortung zu Frage 2 genannten Platzzahl
entspreche.
Selbstverständlich hat die Landesregierung einen Überblick über die Belegung der einzelnen
Standorte. Mit Stichtag 21. September 2015 waren folgende Personen in den von Herrn Jasper benannten Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) untergebracht:
-
EAE Braunschweig:
3120
-
EAE Bramsche:
2938
-
EAE Friedland:
3262.
Der Minister hat in seiner Beantwortung zur Frage 2 im Plenum ausgeführt, dass die Gesamtkapazität zum 30.09.2015 19 683 Plätze betrug. Diese Zahl gab die Kapazität aller rund 50 Standorte
(Erstaufnahmeeinrichtungen, Außenstellen, Notunterkünfte) wieder. Die Kapazität ist angesichts
der aktuellen Überbelegung nicht vergleichbar mit der tatsächlich anwesenden Personenzahl. Insofern lassen sich Angaben zur Kapazität auch nicht ohne weiteres mit den Angaben zur Personenzahl vergleichen. Unter dem Strich bleibt jedoch nach wie vor festzuhalten, dass die Kapazität leider immer noch geringer ist als die Zahl der anwesenden Personen. Die jetzige Nachfrage des Abgeordneten Jasper bezieht sich auf die Belegungszahl der drei Erstaufnahmestandorte, nicht auf
die Gesamtkapazität der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Zum Stichtag 21. September 2015 betrug die Aufnahmekapazität insgesamt (ohne Amtshilfe) bereits über 25 000 Plätze, die
Belegung betrug jedoch knapp 30 000 Personen.
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
2)
Drucksache 17/4503
Personalausstattung der Polizeiinspektion (PI) Heidekreis im Aufgabenbereich ”Polizeilicher Staatsschutz”
In der o. g. Sitzung des Landtages hatte Frau MdL Pieper zur Personalausstattung der PI Heidekreis (Soltau) gefragt: „Warum ist von der Polizeiinspektion Soltau im Bereich des Staatsschutzes
… ein Beamter des Staatsschutzes zugunsten der Polizeidirektion Lüneburg abgezogen worden?“
Im Mai dieses Jahres wurde der Polizeiliche Staatsschutz in ganz Niedersachsen organisatorisch
und im Zusammenwirken mit dem Landeskriminalamt (LKA) auf Verbesserungspotenziale überprüft. Im Ergebnis dieser Überprüfungen wurde die sachliche Zuständigkeit der Zentralen Kriminalinspektionen (ZKI) der Flächenpolizeidirektionen um den Aufgabenbereich „Polizeilicher Staatsschutz“ erweitert und dadurch ein dreistufiger Aufbau (PI - ZKI - LKA) der Kriminalitätsbekämpfung,
wie er sich in anderen Deliktsbereichen bewährt hat, eingeführt.
Im Rahmen dieser organisatorischen Änderung hat die Polizeidirektion (PD) Lüneburg, die den
Einsatz und die Verteilung ihres Personals eigenverantwortlich steuert, eine „Ermittlungseinheit Polizeilicher Staatsschutz“ in der ZKI Lüneburg eingerichtet. Hierzu wurde unter anderem ein Dienstposten aus dem Aufgabenbereich Polizeilicher Staatsschutz von der PI Heidekreis zur ZKI Lüneburg verlagert. Die Verlagerung dieses Dienstpostens geschah nicht „zugunsten der Polizeidirektion Lüneburg“, sondern dient der Optimierung der Aufgabenerledigung des Polizeilichen Staatsschutzes im gesamten Dienstbezirk der PD Lüneburg.
Nach derzeitiger Lagebeurteilung der PD Lüneburg ist die im Heidekreis verfügbare Anzahl an
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern für den Aufgabenbereich Polizeilicher Staatsschutz auch
vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderungsproblematik ausreichend. Die PD Lüneburg beabsichtigt, die oben genannte Dienstpostenverlagerung spätestens zum 1. Oktober 2016 zu evaluieren.
3 a) Angebot von Liegenschaften aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts
Seitens Herrn MdL Heiner Schönecke (CDU) wurde gefragt, ob dem MI auch Liegenschaften innerhalb des gesamten Portfolios der Landesregierung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Niedersachsen angeboten worden seien.
Dem MI wurden bisher aus den anderen Ressorts und dem Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (LFN) folgende Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten:
-
ehemalige JVA Salinenmoor
-
ehemalige Winkelhausenkaserne in Osnabrück
-
ehemalige Polizeischule in Wennigsen
-
ehemaliges Institut für Erdöl- und Erdgasforschung in Clausthal-Zellerfeld
-
Polizeiliegenschaft in Wilhelmshaven (ehemalig für Diensthundeführer/innen)
-
Liegenschaft in Braunschweig Holzmoor (wird teilweise von der Polizei genutzt)
-
ehemaliges Sanatorium in Bad Rehburg
-
Tagungs- und Bildungsstätte in Bad Bevensen
-
unbebaute Grundstücke in Göttingen (Rosdorfer Weg), in Hannover-Limmer und am Friederikenplatz in Hannover
-
Dienstwohnungen in Domänen
-
mehrere kleinere Objekte.
Die JVA Salinenmoor befindet sich derzeit in der Prüfung. Die Winkelhausenkaserne in Osnabrück
und die ehemalige Polizeischule in Wennigsen mussten aufgrund ihrer schlechten baulichen Zustände zurückgestellt werden. Ebenso kommen das Institut in Clausthal-Zellerfeld, die Polizeiliegenschaft in Wilhelmshaven, die Liegenschaft in Braunschweig Holzmoor, das ehemalige Sanatorium in Bad Rehburg, die Tagungs- und Bildungsstätte in Bad Bevensen, die unbebauten Grundstücke in Göttingen (Rosdorfer Weg), in Hannover-Limmer und am Friederikenplatz in Hannover sowie
2
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/4503
die Dienstwohnungen in den Domänen und die im letzten Punkt aufgeführten Objekte aufgrund ihrer kleinen Größe nicht in Betracht.
3 b) Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ressorts zur Bewältigung der
Flüchtlingsaufgabe
Die zweite Frage des Abgeordneten Schönecke lautete: „Wie viele Mitarbeiter hat man Ihnen aus
diesen Ministerien konkret angeboten, um die Bewältigung der Flüchtlingsaufgabe hier in Niedersachsen zu schaffen?“
Aus den anderen Ministerien wurde dem MI konkret folgende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung der Aufgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen angeboten (Stand:
21. Oktober 2015).
Gesamt
Gesamte Meldungen:
Obergrenze
336
Aus den Ressorts:
MJ
MJ-JVD
53
MS
23
MF
81
MU
23
ML
14
StK
2
MWK
2
MW
30
LRH
1
MK
6
Tatsächlich max. verfügbar
20
101
20
194
Die Ressorts haben z. T. höhere Personenzahlen gemeldet und deckelten diese wiederum mit
Obergrenzen von bis zu 20 Personen, um die Arbeitsfähigkeit einzelner Dienststellen nicht zu gefährden.
Das Überangebot ermöglicht es jedoch, auch das angebotene Personal wohn- und dienstortnah
auszusuchen. Aus Fürsorgegründen kann so die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
möglichst gering gehalten werden.
70 Abordnungen (43 Personen an die LAB NI und 27 Personen an das MI) sind bereits erfolgt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nicht jede Anforderung von Personal gelingt.
Es liegen nicht ausreichend Bewerbungen für jeden Standort samt Notunterkünften vor. Die vorliegenden Personalangebote beziehen sich überwiegend auf Standorte nah den Ballungszentren, dort
überwiegt das Angebot deutlich den Bedarf - im Gegensatz zu Standorten samt Notunterkünften in
der Peripherie.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Pistorius
(Ausgegeben am 02.11.2015)
3