Antrag auf Aufnahme in die RAK nach Kanzleisitzverlegung

Antrag
auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach
Kanzleisitzverlegung (§ 27 Abs. 3 BRAO)
Rechtsanwaltskammer
Karlsruhe
Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe
Antragsteller/in (Name, Vornamen, ggf. auch Geburtsname)
Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Tagsüber erreichbar unter Tel.-Nr.
Kanzlei (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Geburtsdatum und –ort
Ich war bisher Mitglied der Rechtsanwaltskammer ___________________________________
und
beantrage als Folge der Verlegung meines Kanzleisitzes die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer
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Ergänzend beziehe ich mich auf die Angaben in dem beiliegenden Fragebogen.
 Meinen o.g. Wohnsitz werde ich beibehalten.
 vereidigt am : ________________
 Meinen Wohnsitz werde ich nach meiner Zulassung in (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
______________________________________________________________ nehmen.
Meine Kanzlei werde ich einrichten in (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail)
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bei___________________________________________________________________________________________________
 Weitere Zweigstellen werde ich einrichten (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail)
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Hinweis:
Gemäß § 27 Abs. 3 BRAO sind Sie verpflichtet, die Errichtung der Zweigstelle auch der
für diesen Ort zuständigen Rechtsanwaltskammer mitzuteilen.
RAK Karlsruhe (Stand: 9/2015)
1
Fragebogen
zum Antrag auf Kammerwechsel (§ 27 Abs. 3 BRAO)
Frage
Erläuterungen
Antworten
Zutreffendes bitte ankreuzen und
ggf. durch zusätzliche Angaben
ergänzen. Reicht der vorgesehene
Platz nicht aus, bitte vollständige
Angaben auf unterschriebenem,
besonderem Blatt beifügen.
1
2
3
Schwebt gegen Sie ein
-anwaltsgerichtliches Verfahren,
- Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat,
- strafgerichtliches Verfahren ?
- Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung,
- sonstiges Verfahren gemäß § 223 BRAO
(z. B. im Zusammenhang mit einem
Fachanwaltsantrag)?
Ggf. Stelle oder Gericht, bei dem das
Verfahren schwebt, sowie Aktenzeichen angeben.
§ 16 Abs. 1 BRAO
O nein
O ja
Wollen Sie nach Ihrer anderweitigen
Zulassung neben dem Rechtsanwaltsberuf noch eine sonstige Tätigkeit ausüben
oder übernehmen ?
§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO
O nein
O ja
a) Wo werden die Rechtsanwaltspersonalakten über Sie geführt ?
Angabe, wo diese Personalakten
angefordert werden können:
b) Werden bei einer sonstigen Stelle
Personalakten über Sie geführt?
Ggf. angeben, wo diese Personalakten
angefordert werden können.
O nein
O ja
Sind Sie mit der Einsichtnahme in die
Rechtsanwaltspersonalakten und ggf.
sonstigen Personalakten durch die
Rechtsanwaltskammer einverstanden ?
Die Beziehung dient der Prüfung der
Versagungsgründe.
Die Einwilligung kann verweigert und
für die Zukunft widerrufen werden. Auf
Ihre gemäß §§ 32 BRAO, 26 Abs. 2
VwVfG bestehende Mitwirkungspflicht
weisen wir Sie hin.
O ja
O nein
Siehe außerdem gesondertes Merkblatt
„Ausübung einer sonstigen beruflichen
Tätigkeit“
Die vorstehenden Fragen habe ich in Kenntnis des § 36 Abs. 1 und 2 BRAO vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet. Die Mitwirkungspflicht ergibt sich aus § 32 Satz 1 BRAO i.V.m. § 26
LVwVfG.
Mir ist bekannt, dass meine Daten bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe gespeichert und teilweise
in einem Regionalverzeichnis sowie nach Übermittlung an die Bundesrechtsanwaltskammer in einem
bundeseinheitlichen Gesamtverzeichnis im Internet veröffentlicht werden, § 31 BRAO.
RAK Karlsruhe (Stand: 9/2015)
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Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 200,00 EURO wird mit Antragstellung fällig.
Die Gebühr habe ich
 auf das Konto der RAK Karlsruhe, Postbank Karlsruhe, Kto.33011759, BLZ 660 100 75,
IBAN: DE52 6601 0075 0033 0117 59, BIC: PBNKDEFF angewiesen.
__________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift
Datenschutzrechtliche Hinweise:
a) § 56 Abs. 3 BRAO i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 LDSG berechtigt die Rechtsanwalts-kammer zur
Verarbeitung (Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen) Ihrer personen- und kanzleibezogenen Daten (Mitgliedsdaten), soweit dies zur Er-füllung der
gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
b) Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe speichert Ihre Mitgliedsdaten.
c) Ab dem Zeitpunkt Ihrer Zulassung übermittelt die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Ihre kanzleibezogenen Daten im Rahmen des § 31 BRAO an das öffentlich einsehbare, elektronische,
bundeseinheitliche Anwaltsverzeichnis (§ 31 BRAO, § 16 LDSG).
d) Ihre personenbezogenen Daten können auch an andere Behörden im Rahmen derer Zuständigkeit übermittelt werden (§ 16 LDSG).
Wenn Sie gegenüber der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe freiwillig Spezialkenntnisse oder
Sprachkenntnisse angeben, so erklären Sie damit gleichzeitig Ihr Einverständnis mit der Weitergabe dieser Daten im Anwaltssuchservice der RAK Karlsruhe (§ 14 Abs. 1 LDSG).
__________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift
RAK Karlsruhe (Stand: 9/2015)
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Hinweise zur
Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
nach § 27 Abs. 3 BRAO
Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer, hat er die Aufnahme in diese Kammer zu beantragen. Mit der Aufnahme
erlischt die Mitgliedschaft in der bisherigen Rechtsanwaltskammer. Der Antrag auf
Aufnahme bedarf zu seiner Gültigkeit der eigenhändigen Unterschrift gemäß § 126
BGB.
Achtung!
Wichtige Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
Mit Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer wurde Ihnen bereits unter Ihrer
bisherigen Kanzleianschrift Ihre persönliche Antragsnummer für die Bestellung
der beASicherheitskarte übersandt. Bei einem Kammerwechsel ändert sich mit
Aufnahme in die Kammer die Antragsnummer, so dass Sie ein neues Schreiben
von der Bundesrechtsanwaltskammer erhalten mit einer neuen persönlichen Antragsnummer. Bitte warten Sie dieses Schreiben ab und bestellen Sie Ihre beASicherheitskarte mit der neuen Antragsnummer.
Sollten Sie bereits eine beA-Sicherheitskarte bestellt haben, so bedarf es Ihrerseits
keiner Stornierung des Bestellprozesses. Die Bundesnotarkammer als Kartenhersteller erhält Ihre neuen Kanzleidaten von der Bundesrechtsanwaltskammer und
in diesem Moment wird Ihr Bestellvorgang mit der alten Antragsnummer gelöscht.
Sie müssen daher, auch wenn Sie bereits eine beA-Karte mit weiteren Produkten bestellt haben, einen neuen Bestellvorgang unter Ihrer neuen persönlichen Antragsnummer aufgeben.
RAK Karlsruhe (Stand: 9/2015)
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