Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung (§ 27 Abs. 3 BRAO) Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße 72 76133 Karlsruhe Antragsteller/in (Name, Vornamen, ggf. auch Geburtsname) Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Tagsüber erreichbar unter Tel.-Nr. Kanzlei (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Geburtsdatum und –ort Ich war bisher Mitglied der Rechtsanwaltskammer ___________________________________ und beantrage als Folge der Verlegung meines Kanzleisitzes die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer _________________________________________________________________________________ Ergänzend beziehe ich mich auf die Angaben in dem beiliegenden Fragebogen. Meinen o.g. Wohnsitz werde ich beibehalten. vereidigt am : ________________ Meinen Wohnsitz werde ich nach meiner Zulassung in (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) ______________________________________________________________ nehmen. Meine Kanzlei werde ich einrichten in (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail) _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ bei___________________________________________________________________________________________________ Weitere Zweigstellen werde ich einrichten (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail) _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ Hinweis: Gemäß § 27 Abs. 3 BRAO sind Sie verpflichtet, die Errichtung der Zweigstelle auch der für diesen Ort zuständigen Rechtsanwaltskammer mitzuteilen. RAK Karlsruhe (Stand: 9/2015) 1 Fragebogen zum Antrag auf Kammerwechsel (§ 27 Abs. 3 BRAO) Frage Erläuterungen Antworten Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. durch zusätzliche Angaben ergänzen. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, bitte vollständige Angaben auf unterschriebenem, besonderem Blatt beifügen. 1 2 3 Schwebt gegen Sie ein -anwaltsgerichtliches Verfahren, - Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat, - strafgerichtliches Verfahren ? - Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung, - sonstiges Verfahren gemäß § 223 BRAO (z. B. im Zusammenhang mit einem Fachanwaltsantrag)? Ggf. Stelle oder Gericht, bei dem das Verfahren schwebt, sowie Aktenzeichen angeben. § 16 Abs. 1 BRAO O nein O ja Wollen Sie nach Ihrer anderweitigen Zulassung neben dem Rechtsanwaltsberuf noch eine sonstige Tätigkeit ausüben oder übernehmen ? § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO O nein O ja a) Wo werden die Rechtsanwaltspersonalakten über Sie geführt ? Angabe, wo diese Personalakten angefordert werden können: b) Werden bei einer sonstigen Stelle Personalakten über Sie geführt? Ggf. angeben, wo diese Personalakten angefordert werden können. O nein O ja Sind Sie mit der Einsichtnahme in die Rechtsanwaltspersonalakten und ggf. sonstigen Personalakten durch die Rechtsanwaltskammer einverstanden ? Die Beziehung dient der Prüfung der Versagungsgründe. Die Einwilligung kann verweigert und für die Zukunft widerrufen werden. Auf Ihre gemäß §§ 32 BRAO, 26 Abs. 2 VwVfG bestehende Mitwirkungspflicht weisen wir Sie hin. O ja O nein Siehe außerdem gesondertes Merkblatt „Ausübung einer sonstigen beruflichen Tätigkeit“ Die vorstehenden Fragen habe ich in Kenntnis des § 36 Abs. 1 und 2 BRAO vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet. Die Mitwirkungspflicht ergibt sich aus § 32 Satz 1 BRAO i.V.m. § 26 LVwVfG. Mir ist bekannt, dass meine Daten bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe gespeichert und teilweise in einem Regionalverzeichnis sowie nach Übermittlung an die Bundesrechtsanwaltskammer in einem bundeseinheitlichen Gesamtverzeichnis im Internet veröffentlicht werden, § 31 BRAO. RAK Karlsruhe (Stand: 9/2015) 2 Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 200,00 EURO wird mit Antragstellung fällig. Die Gebühr habe ich auf das Konto der RAK Karlsruhe, Postbank Karlsruhe, Kto.33011759, BLZ 660 100 75, IBAN: DE52 6601 0075 0033 0117 59, BIC: PBNKDEFF angewiesen. __________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Datenschutzrechtliche Hinweise: a) § 56 Abs. 3 BRAO i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 LDSG berechtigt die Rechtsanwalts-kammer zur Verarbeitung (Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen) Ihrer personen- und kanzleibezogenen Daten (Mitgliedsdaten), soweit dies zur Er-füllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. b) Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe speichert Ihre Mitgliedsdaten. c) Ab dem Zeitpunkt Ihrer Zulassung übermittelt die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Ihre kanzleibezogenen Daten im Rahmen des § 31 BRAO an das öffentlich einsehbare, elektronische, bundeseinheitliche Anwaltsverzeichnis (§ 31 BRAO, § 16 LDSG). d) Ihre personenbezogenen Daten können auch an andere Behörden im Rahmen derer Zuständigkeit übermittelt werden (§ 16 LDSG). Wenn Sie gegenüber der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe freiwillig Spezialkenntnisse oder Sprachkenntnisse angeben, so erklären Sie damit gleichzeitig Ihr Einverständnis mit der Weitergabe dieser Daten im Anwaltssuchservice der RAK Karlsruhe (§ 14 Abs. 1 LDSG). __________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift RAK Karlsruhe (Stand: 9/2015) 3 Hinweise zur Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach § 27 Abs. 3 BRAO Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer, hat er die Aufnahme in diese Kammer zu beantragen. Mit der Aufnahme erlischt die Mitgliedschaft in der bisherigen Rechtsanwaltskammer. Der Antrag auf Aufnahme bedarf zu seiner Gültigkeit der eigenhändigen Unterschrift gemäß § 126 BGB. Achtung! Wichtige Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) Mit Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer wurde Ihnen bereits unter Ihrer bisherigen Kanzleianschrift Ihre persönliche Antragsnummer für die Bestellung der beASicherheitskarte übersandt. Bei einem Kammerwechsel ändert sich mit Aufnahme in die Kammer die Antragsnummer, so dass Sie ein neues Schreiben von der Bundesrechtsanwaltskammer erhalten mit einer neuen persönlichen Antragsnummer. Bitte warten Sie dieses Schreiben ab und bestellen Sie Ihre beASicherheitskarte mit der neuen Antragsnummer. Sollten Sie bereits eine beA-Sicherheitskarte bestellt haben, so bedarf es Ihrerseits keiner Stornierung des Bestellprozesses. Die Bundesnotarkammer als Kartenhersteller erhält Ihre neuen Kanzleidaten von der Bundesrechtsanwaltskammer und in diesem Moment wird Ihr Bestellvorgang mit der alten Antragsnummer gelöscht. Sie müssen daher, auch wenn Sie bereits eine beA-Karte mit weiteren Produkten bestellt haben, einen neuen Bestellvorgang unter Ihrer neuen persönlichen Antragsnummer aufgeben. RAK Karlsruhe (Stand: 9/2015) 4
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