Gemeinderatsbericht vom 23.06.2015 Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren Gemeinderäte, die Vertreter der Presse und die Besucher. Der Vorsitzende verweist auf die ausgegebenen Tischvorlagen, sowie den Vertrag über die Abwicklung der Jugendarbeit mit dem Caritas Verband, den aktualisierten formellen Satzungstext von Herrn Dr. Fahle zu TOP 2, Ein Nachtrag zu TOP 5a der Sitzung am 16.06.2015 über den Bau einer Doppelhaushälfte. Sowie weitere Unterlagen zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Rebacker“ von Rechtanwalt Till Bannasch zu TOP 2. Der Vorsitzende begrüßt Frau Lüttner aus der Verwaltung, welche das Protokoll führt sowie Herrn Dr. Fahle der fsp Stadtplanung, zu TOP 2 und Herrn Blaschke, stellvertretenden Rechnungsamtsleiter vom GVV zu TOP 3. TOP 1, Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung. Es gibt keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 2, B Plan „Rebacker“ Abwägung der Stellungnahmen aus der 2. Offenlage. Beschluss des Bebauungsplan „Rebacker“ nach § 10(1) BauGB als Satzung. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Fahle der fsp Stadtplanung und verweist auf die bereits verteilten, ergänzenden Unterlagen. Er übergibt Herrn Dr. Fahle das Wort. Herr Dr. Fahle bedankt sich bei dem Vorsitzenden und verweist auf den ausgehängten Plan. Bei der Behandlung der Stellungnahme aus der 2. Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB, fällt den GemRäten auf dass die Jahreszahl bei Punkt A.3.1, A.11.2 und A.12.2 von 1977 auf 1968 geändert werden muss. Herr Dr. Fahle wird dies ändern. Der Vorsitzende merkt an, dass dem GemRat ebenfalls die Unterlagen der 1 und 2 Offenlage vorlag und das dies in der Beratung und Beschlussfassung berücksichtigt wird. Dr. Fahle erläutert noch einmal ausführlich die eingegangenen Stellungnahmen insbesondere auch kritische Anmerkungen von Nachbarstädten und Gemeinden und gibt seiner Verwunderung über die fachliche Argumentation der Einsprachen Ausdruck. Hier noch einmal daran erinnert dass der Bebauungsplan welcher über ein bereits bebautes Gebiet aktualisiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden soll, zum Beschluss ansteht. Die teilweise vorgetragenen Argumentationen der Städte Lörrach, Weil und der Gemeinde Binzen, wurden ausführlich gewürdigt bzw. diesen widersprochen und der Bebauungsplan steht heute für den Satzungsbeschluss bereit. Der Vorsitzende erinnert an die beiden Offenlagen, sowie die Änderungen im Verfahren entsprechend dem Wunsch der Eigentümer Familien und Berücksichtigung von Einsprachen aus der Nachbarschaft und empfiehlt dem gemRat die Beschlussfassung. Die vorgetragenen Berichtigungen welche in der Urschrift noch geändert werden, die dann zur Offenlage und Bekanntmachung anstehen, werden noch einmal dargestellt. Nach Diskussion und Beratung, ergeht einstimmiger Beschluss: Der Abwägung der Stellungnahmen aus der 2. Offenlage wird zugestimmt. Der Satzungsentwurf des Bebauungsplanes „Rebacker“ sowie der Entwurf der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 23.06.2015 werden gebilligt. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Rebacker“ nach §10 (1) BauGB als Satzung. TOP 3, Beschluss zur Jahresrechnung 2014 und Haushaltsbericht 2015 Der Vorsitzende begrüßt Herrn Blaschke, stellvertretender Rechnungsamtsleiter vom GVV Binzen und bittet ihn am Beratungstisch platz zu nehmen. Er hierzu das Wort an Herrn Blaschke. Zum Thema städtischer Wohnbau auf Seite 9 des Berichts, kommt es zu einer regen Diskussion, über die Zuständigkeit der Verwaltung. Die Miete diesbezüglich sei immer Anfang des Jahres fällig. Laut GemRäten liegt hier ein klarer Verwaltungsfehler vor. Auf Seite 11 verweist Herr Blaschke darauf, dass die Zahlen dort falsch sind, und verteilt ein korrigiertes Blatt an die GemRäte. Frau GemRätin Messmer merkt an, dass ihr die Daten auf Seite 10 bezüglich der Steuern falsch vorkommen und bittet Herrn Blaschke dies noch einmal zu prüfen. Bezüglich der Abrechnung der städtischen Wohnbau (Wohnbau Im Entenschwumm 2), erläutert Herr Blaschke eine Absetzung eines höheren Betrages. 1 Diese Erläuterungen finden im Gemeinderat noch nicht den gewünschten Detaillierungsgrad. Herr Blaschke wird gebeten einen entsprechenden, übersichtlichen Werdegang dieser Absetzungen und nun haushalterischen Berücksichtigung für den GemRat zu erstellen und an die Verwaltung zu übersenden. Die Abrechnungen beziehen sich auf einen zurück liegenden Zeitraum unter der Verwaltung des städtischen Wohnbau. Der Vorsitzende erinnert noch einmal an die unterm Jahr gefassten Beschlüsse für die teilweise Überschreitung von Haushaltsstellen und deren somit überplanmäßigen Ausgaben bzw. die pauschalen Genehmigungen nunmehr durch die Jahresrechnung. Mit vorgeschlagenen Änderungen kommt es zu folgendem einstimmigen Beschluss 1. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 wird gem. § 95 (2) GemO wie folgt festgestellt: 1.1 Verwaltungshaushalt ( Sachbuchteil = Sbt 1 ) Einnahmen und Ausgaben mit je 4.685.018,64 € 1.2 Vermögenshaushalt (Sbt 2) Einnahmen und Ausgaben mit je 626.336,84 € 1.3 Gesamthaushalt Einnahmen und Ausgaben mit je 5.311.355,48 € 1.4 Sachbuch für haushaltsfremde Einnahmen und Ausgaben mit je Vorgänge 1.712.418,99 € 1.5 Fehlbetrag 0,00 € 1.6 Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden – soweit nicht während des Jahres geschehen – gem. § 84 GemO genehmigt. 1.7 Der Bildung von Haushaltsresten wird wie folgt zugestimmt: a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt 50.708,39 € - Ausgaben 354.500,00 € - Ausgaben 1.8 Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung wird gebilligt. 2. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist gem. § 95 (3) GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekanntzumachen. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht ist öffentlich auszulegen; auf die Auslegung ist in der Bekanntmachung hinzuweisen. 3. Dem Landratsamt Lörrach – Kommunalaufsicht – ist der Rechenschaftsbericht vorzulegen; gleichzeitig ist die Prüfungsbereitschaft der Jahresrechnung 2014 anzuzeigen. Frau GemRätin Pohl bittet darum den Jahresbericht auf der Homepage der Gemeinde Eimeldingen zu veröffentlichen. Herr Blaschke merkt an das dem Vorschlag prinzipiell nichts entgegen steht, jedoch sollte mit der Veröffentlichen bis zur Bekanntgabe und Genehmigung des Landratsamtes gewartet werden. Der Vorsitzende erläutert dass der Gesamte Jahresbericht vom Umfang her zu groß sei, man könne jedoch den Textteil sowie die Diagramme veröffentlichen. Im Anschluss verteilt Herr Blaschke noch einen Haushaltsverlauf vom Jahr 2015 und stellt diesen kurz vor. 2 Bericht Haushaltsverlauf 2015 Im Verwaltungshaushalt ergibt sich folgendes Bild : Die Einnahmen aus Grundsteuer und Landeszuweisungen entsprechen bis jetzt den geplanten Jahresansätzen. Die Einnahmen aus Gewerbesteuer liegen derzeit bei 577.567,80 € damit 77.567,80 € über den Planansatz von 500.000 €. Bei der FIPO 1.4640.500000 Kindergarten St. Martin Unterhalt ist der Haushaltsansatz von 5.000 € schon um rund 3.300 € überschritten. Die überplanmäßigen Ausgaben für den Austausch von Spielsand und des Fallschutzes in Höhe von 5.715,42 € wurden bereits am 12.05.2015 vom Gemeinderat beschlossen. Dagegen wurden bei der FIPO 1.7000.500000 Abwasserbeseitigung Unterhalt erst 9.543,22 € ausgegeben. Im Haushalt sind dafür 138.000 € eingeplant und es stehen auch noch 40.000 € Haushaltsreste zur Verfügung Im Vermögenshaushalt läuft der Mittelabfluss noch recht zögerlich, so ist das Gesamtbudget einschl. der Haushaltsreste bei 1.194.770,00 €, bisher ausgegeben wurden 114.435,45 € (9,6 %). Stand 23.06.2015/Bl TOP 4, Bauanträge, Bauvoranfrage Neubau einer Bowling-Sportstätte und Systemgastronomie, Im Rebacker, Flurst. Nr. 1108 Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsunterlagen und berichtet dass der Bau nach Rücksprache mit dem Landratsamt zulässig sei. Diesem könnte zugestimmt werden. Seitens der GemRäte stellt sich die Frage was Systemgastronomie bedeutet. Dies soll nachgefragt werden. Herr GemRat Bodack frägt wie die Berechnung der Stellplätze bei diesem Bauvorhaben verlaufen soll. Der Vorsitzende antwortet, dass dies nicht die Angelegenheit der Gemeinde sei. Herr GemRat Ludwig wiederspricht dieser Äußerung des Vorsitzenden. Frau GemRätin Pohl stellt den Antrag auf Vertagung des TOP´s da ihr zu wenige Unterlagen vorliegen. Dem Antrag auf Vertagung wurde einstimmig zugestimmt. TOP 5, Genehmigung von öffentlichen Protokollen. Da das Protokoll wegen sehr kurzer Bearbeitungszeit noch nicht fertig ist, liegt das Protokoll vom 16.06.2015 noch nicht vor. TOP 6, Bekanntgaben - Der Vorsitzende erinnert an das Ausbleiben von Rechnungen vom Tec und eine entsprechende Statistik über die Belegung der Tagesmütter mit Eimeldinger Kindern. Hier wird um Bericht erbeten. -Die Untersuchungen der Energieagentur für das Projekt Einsegnungshalle wurden an Herrn Professor Wilhelm übersandt. Der GemRat bittet darum diese Unterlagen auch zu gemailt zu bekommen. Der Vorsitzende verweist auf die Übernahme der möglichen Maßnahmen in das Leistungsverzeichnis von Herrn Professor Wilhelm bei der Ausschreibung der Gesamten Maßnahme. -Wegen Urlaub des Gutachters der Architektenkammer von Ba-Wü konnte noch keine Rückäußerung bezüglich der Anfrage seitens der Verwaltung zum Honorar Prüfgeschäft der PG Öhler Etezadi erteilt werden. Der Vorsitzende rechnet jedoch mit einer baldigen Mitteilung. -Frau GemRätin Bleile frägt ob die Rechnungsprüfung der Honorarrechnung im Honorar enthalten sei, der Vorsitzende bestätigt diese Annahme und Leistung. -Frau GemRätin Pohl fehlt das Verständnis dafür, dass man für die Prüfung der Honorarrechnung 3 Stunden benötigt und verlangt einen Aufgabenkatalog. Der Vorsitzende verweist auf das Angebot des Gutachters in der Gemeinderatssitzung zu allen möglichen Fragen Rede und Antwort zu stehen -Für die koordinierte Baumaßnahme mit Verlegung eines Leerrohres der Gasleitung im Zelterweg/ Silcherweg wurde nunmehr auch ein Angebot inkl. Liefern des 3 x DN 50 Leerrohrs, abgegeben. Der Preis bewegt sich nunmehr bei ca. 6500 € brutto. Der GemRat ist damit einverstanden diese Leerrohre inkl. der Querung zum Haus Bode mit zu verlegen. 3 -Die Unterlagen von Frau Anne Femmer, für eine Umfrage bezüglich längeren Öffnungszeiten der Verlässlichen Grundschule sind in Arbeit und werden sobald als möglich mit einem Prüfvermerk der Verwaltung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. TOP 7, Anfragen und Anregungen a) Beantwortung von Anfragen durch den Bürgermeister b) Anfragen gemäß § 24 Abs. 4 GemO c) Anregungen -Herr GemRat Ludwig frägt nach der Energieeinsparverordnung 2014 und den möglichen Erneuerungen im Brennerbereich der gemeindeeigenen Immobilien, insbesondere Hauptstraße 11/13. Der Vorsitzende verweist auf den Auftrag welcher der Firma Badenova für die Überprüfung diverser Aggregate erteilt wurde, sowie die interessante Möglichkeit eines so genannten Contracting. Er wird bei der Firma Badenova weitere Informationen erbitten. -Herr GemRat Ludwig frägt ob der Grünstreifen und die Grünpflege entlang der Schallschutzwand bereits von der Gemeinde übernommen wurden, der Vorsitzende verneint dies. -Herr GemRat Ludwig verweist auf eine Parksituation an der Schallschutzmauer im Bahnweg. -Herr GemRat Weiske frägt über die Verkaufssituation der Grundstücke des ehemaligen DBBaubüros im Reutacker. Hierüber wurde bereits in der Vergangenheit erschöpfend Auskunft erteilt, der Vorsitzende wird abermals anfragen. -Frau GemRätin Messmer frägt nach dem Sachstand der Wassereintritte beim Dach der Reblandhalle, der Vorsitzende gibt hierzu einen ausführlichen Sachstand, die Maßnahmen die von einem Dachdecker Unternehmer und Büro Glier vorgeschlagen werden. -Frau GemRätin Bleile frägt nach dem Tagesordnungspunkt Breitband, Satzung des Landkreises usw. Der Vorsitzende verweist, sofern Zustimmung des GemRates auf Behandlungsmöglichkeit in der nächsten Sitzung. Der GemRat ist damit einverstanden. TOP 8, Im Anschluss an die Sitzung haben die Bürger Gelegenheit, Anfragen und Anregungen Vorzubringen Die Anfrage von Herrn David Segert bezüglich des Neubaus Bowlinghalle im Rebacker kann nicht beantwortet werden, da gemäß Gemeindeordnung und Geschäftsordnung, Herr David Segert als Betroffener, Mitglied des G5, hierzu nicht sprechen darf. Da keine weiteren Fragen gestellt werden, beendet der Vorsitzende die Sitzung mit den besten Wünschen für den Nachhause Weg um 20.42 Uhr 4
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